1840 / 163 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

E: 27)

1 S

¿ 651 verfallen die von dem Geseze ausgesprochenen Strafen. Schl uß.|Von hier ab hörten die Bezeigungen öffentliher Theilnahme auf,

j Diese Verordnungen werde f alle ane Rei 8gcz|i s ¿ : ; N e inf gen werden auf alle Unterthanen des Reiches ausgc-| indem, Allerhöchster Bestimmung gemäß, der leßte Theil dieser!

650

die mittlere Temperatur der beiden leßtverflossenen Monate sfin-|keit gekommene Nachricht von dem Tode des Königs Friedrich det in dem Zeitraum seit 1793 nur zweimal, in dem April der|Wilhelm 11! ist auch hier mit vielem Antheile vernommen wor- Jahre 1798 und 1830, ihresgleichen. den. Die Ritterlichkeit des Königs aus dem Jahre 1813 ist noch Das Englische Admiralitäts-Gericht zu Sierra Leone soll ein] vielen Bewohnern Leipzigs in gutem Andenken. Schiff, auf welchem angeblich für Rechnung der Französischen Die Vorbereitungen zum Buchdrukerfeste werden bei den Regierung Neger geholt worden, für ein Sklavenschiff erklärt | immer näher heranrückenden Tagen dieses Festes mit großer Thä- und konfiszirt habea. tigkeit betrieben. Der Festsalon auf dem Augustusplabe is bald s vollendet; dagegen sieht man auf dem Markte, wo für den 2ästen tiederlande, Juni mehrere Tribunen errichtet werden sollen, noch keine Vor:

Amsterdam, 6. Juni. (L. A. Z.) Drei Mitglieder der

kehrungen dazu. Man zweifelt mit ziemlicher Bestimmtheit, daß hpeieen Kammer der Generalstaaten, die Herren van Asch van|bei der Feier weder der König, noch irgend ein Mitglied der Wyk, van Sytama und Corver Hooft, haben in der gestrigen| Königl. Familie, oder einer der Staats-Minister hier anwesend Sibung der Jnitiative der Kammer zur

- ¡ odification des Art. [seyn wird. Die von den sogenaunten Literaten hièr beabsichtigte 4130 des Grundgesebes vorgeschlagen, deren Nothwendigkeit wäh-

Feier in Kdsen unterbleibt auf höhere Anordnuhg. rend der lebten Debatten mit großer Wärme vertheidigt worden Professor Dr. Krug is fast ganz wiederhergeste!lt, dagegen war, während die Regierung. es im allgemeinen Junteresse für

Wissenschaft , Kunst und Literatur.

. Ahre Vollziehung ist nicht bleß den Beamten übertragenz \0n-| nächetli ier indeste Sitdrunc Muß Berlin. Jn der Sigung der geographischen Gesellschaft S deru fie Neben unter der Obhut aller MLE un Falle der Nicht- vitIG. Ster» o f es VANeEe Stbrung von Außen, im am 6. Juni trug Herr Ritter Einiges aus einem Schreiben aus E beobachtung oder Nichtvollziehung hat Jedermann das Recht, dies der | (189! B E REHE FE j A Be vouzógen werden sollte. |Drenburg vor über Zimmermann's Karte des Kriegsscauplages zwi- Res Regierung anzuzeigen und zu verlangen, daß Recht werde. Der Rat | Schaute der verflärte Geist die Huldigungen dieser Nacht von | schen Rußland und Chiwa, so wie über die dortigen Natur- und Le- seinem seligen Sitze, so muß Er in der großartig einfac)yen Weise, bensverhältnisse. Er legte sodann ein von Herrn Fröbel in Zürich

eg der Gerechtigkeit fügt diesem Gesepbuche dic Klauseln bei, die noth- Eme E R n é E wendig erscheinen, und seine Verordnungen haben Geseuesfraft. —|wie seine Wünsche und sein Andenken geehrt worden sind, die |aufgenommenes Panorama der Walliser und Berner lpenfetten, von |Torrenthorn aus gesehen, zur Ansicht vor. Herr Mahlmann las

WHattischerif. Solches ist zu Unserer Kaiserlichen Kenntniß geko1!:- vollste Befriedigung gejunden haben. en, Ä A Man diites Strafgefeubuch, mit Weisheit und Vorsicht ab- U h icd cine FIONMNG, als Fortsezung einer früheren, über die Teer s gefaßt, is von Uns angenommen und genehmigt. Da nach deu ven 2 u Vos 10. Juni C L e S der heißen Zone, und insbesondere über den sogenaunten Wärme- Uns und allen Beamten geschworenen feierlichen Eide die Erhaltung|hentische E P ag I O N die aVv-|Aequator. Herr Ritter theilte Beobachtungen des Herrn Jomard der Ordnung und die Vollziehung aller Klauseln dieses Gesehes eine) (en Könias Fricdrih Wilhelm's 11 ‘Fs 4 cajeitat des Hochse- [über die Regenmenge zu Kabira mit, wonach dieselbe sich seit Nic- heilige Pllicht für Jedermann ist, so hat man ih genau dâuach zu gen E Friedri ) ile ms 1. und des Regierungs - An- |\vuhr’s Zeiten nicht geändert hat. Darauf gab er Notizen aus A. M achten. Die Urschrift dieses Geseyes steht unter der Obhut des Rathes trittes Sr. Majestät des Königs Sriedrih Wilhelms 1VY. hier|Schott's Untersuchungen über die Deutsche Bevölferung am Monte der Gerechtigfeit, des mächtigen Beschützers aller Gesetze, und gedrucckte eingetrossen war, traten Jjogleich sammtliche Truvpen der hiesiaen Rosa. Herr Dr. Klöden trug eine Abhandlung vor über die Bil- Garnison regimenterweise zusammen und leisteten Sr. Majestär|dung der Korallen - Jnseln, besonders nah den Vorstellungen Dar-

: f Eremptare werden an alle Gerichte und Räthe in den Provinzen Un- M seres großeu Reiches ausgelheilt, damit sie ihre Ansicht mikthei:en und|dem jeßt regierenden Könige den Eid der Treue. vin's. Herr Dove gab eine Analyse von Schouw's wichtigem Werke: Tableau de l’T'alie, und das, was die Wissenschaft dadurch ge-

N eintreienden Falls fich dana achten. Dieser Befehl wird sogleich voll-

Gnade des Sultans zu empfehlen, der die Todesstrafe in lebensláng- f liche Zwangs- Arbeit umwandeln faun. Art. 3. Werden diess Ver- brechen in Konstantinopel beganaeu, so werden sie von deu Nath der Gerechtigkeit gerichtet. Ar t. 4. Finden die Verbrechen außerdalb Kon- (A ¡antinopel stait, so werden sie von Provinzial-Räthen gerichtet und [K der Angeklagte sammt den Zeugen mit dem Protofoll nach Konstan- f tinopel geschickt, wo der Prozeß durch den Rath der Gerechtigkeit revi- dirt wird. Abtheilung 3: Art. 1, Da deu Menschen Ehre und uter Namen so theuer sind, als ihr Leben, so ist es Pflicht der Gerechtigfcit, se zu {üen Es if den Civii- und Militair- Beamten verboten, einen Vürger zu {lagen oder überhaupt zu bé- leidigen. Wenn sie je auf den Straßen Personen begegnen, die im Stréit sind und die bfsentlihe Ordnung bren, so haben sie solche zu verbaften, ohne ibuen etwas Uebles zuzufügen, und sie sofort vox. die zusiändigen Behörden zu führen, auf daß sie gestraft werden. Die, welche dieser Verorduung zuwider handeln, werden von, den Rathe der Gerechtigfeit gérichtet, wenn fe zu Konstautinopel find, und zu

5 bis 2ötägigem Gefänguisse verurtheilt, wenn aber ihr Fehler unbe-

A 2 (! Srnite WUrie

N dem Sinne, daß künftighin nur mittelst eines Gesebes und nach

wurde vor kurzem der Hofrath Professor i?r. Heinroth während

geeignet erklärt, nicht darein zu willigen. Um den Sinn des Antrages

zu verstehen, ist es nothwendig, die Art. 129 und 130 des Grund- M gesetzes in Erinnerung zu bringen; dieselben lauten: „Art. 129, ¿e Provinzial-Stände werden zusammengeseßt aus den durch M die drei folgenden Stände erwählten Mitgliedern: 1) den Adel- M oder den Ritterstand; 2) die Städte; 3) das flache Land. Art. 130. Die Gesammt-Anzahl der Mitglieder, woraus die Provin- ziai-Stände zusammengeseßt wetden, und die Zahl der von einem jeden der drei Stände zuerwählenden, wird von dem Könige nach dem Bericht einer Kommission, welche er in jeder Provinz erñùennt, bestimmt.“ Nun fürchtet man jedoch, daß dieser leßte Artikel J dem Kdnig indirekt das Mittel darbiete, einen zu großen Einfluß auf díc Zusammensetzung der zweiten Kammer auszuüben, deren Mitglieder bekanntlich von den Propinzial-Ständen ernannt wer- den. Deshalb wünscht man die Veränderung dieses Artikels in

Einholung der Ansicht der Provinzial-Stände selbst Veränderun- gen in der gegenwärtigen Zusammenseßung vorgenommen werden

der Vorlesung durch einen leichten Schlaganfall der Sprache be- raubt, die sich jedo nach einigen Tagen wieder fand. Kürzlich wurde auch hier die erste Heilung des Shhielens nach Dieffenbach's Methode durch den Dr. Just vorgenommen, und glücklich zu Stande gebracht. Mehrere Aerzte wohnten die- ser hôchst wichtigen Operation bei.

Die Jrren- Anstalt des Þr. Guns hier in der Nähe von Stdtterib, eine kleine Stunde von der Stadt entfernt, ist am 6ten d. M. feierlich eingeweiht worden. Der “eben so humane als kenntnißreihe Unternehmer hatte sämmtliche Aerzte Leipzias von jeder Partei dazu eingeladen, und mit der inneren Ein- richtung der Anstalt bekannt gemacht.

Die Witterung is, wenn auch bisweilen sehr heiß man-

deutend ist, erhalten sie bloß von demselben Rathe einen strengen Ber: iveis. Art. 2. Findet der Streit stait zwischen einem Civilbeamten oder einem Manne des Geseßes und einem Militair, so i} der Rath der Gerechtigfeit Richler, und der Militair wird, falls er als schuldig erscheint, nach dem Militair - Gesege bei dem Seraskierat , bei der Kaiserlicien Garde oder bei der Marine, ze nach - de Corps, welchem er augebört , gestraft. Art. 3. Beleidigt ein gewöhnlicher Vürger einen anöcreu, so wird er vor die ordeutll- chen Gerichte, oder wenn er Militair ist, vor das Militairacricht ge stellt. Ein leic:ter Fehler wird durch eiufachen Verweis, €lu serer durch Gefängntfiftrafe von d bis 25 Tagen, je nach der Schwere des Vergehens, gesicaft. Art. 4. Die Vergehen dieser Art, die 1m den Pro- vinzen begaugeu werden, fommen vor die neuerdings errichteten Räthe, und der Vorsteher der Polizei wird uit der Vollziehung des Sprüches beauftragt. Art. 5. Wer sich gewaltihätige? Handlungen gegen einen

chen Tag stand das Thermometer auf 26° doch der *Jah

indem vom 30, Mai bis D. Juni 33 geboren wurden und 22 gestorben sind.

reszeit angemessen und für die Frucht wie Obst - Aerndte vor: | isse, je nah dem Grade seiner Schuld trefflich, Eben so befricdigend is der Gesundheits-Zustand hier, |

Bürger schuldig macht, wird mit 1Ztagigem bis smonatlichem Gefäng- ard j belegi. Art, 6, Wird die so wird der Verleumder mit 5 bis 45ts

gigem Gefängnisse belegt. Abth, 4, Art 1. Nachdem Sc. po heit eidlich gelobt bat, daß das Eigenthum seiner Unterthanen hinfort

jeder wislkürlichen und gewaltsamen Entäußerung enthobenwerden

Auflage falsch erfunden ,

dem

E [gaen.

D Man wird dissem Geseßbucgze alle erforderlichen Klauseln bei ügen, sobald die Umstände die Nothwendigkeit fühlbar machen.“

H Vereinigte Staaten von Nord - Amerika. F Philadelphia, 13. Mai. (Morn. Chron.)

I , E d - - f É hat dies auch einige Aufmerksamkeit im Kongreß erregt.

es Jahre 1834 belicfen sie sich auf 24 s was über 17!/, Mill., 1839 aber auf 37,129,396 Dollars.

É in Florida, der seit 1837 enorme Summen kostete. wenig Ino jut Klage da, es wäre denn wegen dieses Krieges Alle anderen Ausgaben scheinen unvermeidlich. (

gegeben.

Die Botschaft des-Gouverneurs von Connecticut spricht si

i Die Rei S tungen sind mit Klagen über die in reißender S Cte g

A nehmenden Ausgaben der Bundes- Regierung angefüllt, und es “1 Miïl. Dollars, 1835 auf it L l è Man Ea sollte jedoch bedenfen, daß das Land an Ausdehnung, Bevölke S rung und Bedürfnissen zunimmt, nicht zu gedenken des Krieges Es ift also

‘Itags 12 Uhr 17 Fuß, Abends ò Uhr 16 Fuß 8 Zoll.

: Die Opposition ist laut, aber das meiste Geschrei wird nur vom Parteigeiste ein-

charakterisirre diesen feierlichen Akt. Es ist die Veranstaltung ge- troffen wotden, daz morgen alle Linien - Truppen und Beamten des üten Armee-Corps vereider seyn werden Gleicherweise wie in Breslau, fand in allen Garnisonen , scfort na dem Eintref- ien der Nachricht, die Vereidigung der Truppen statt, worüber die öffentlichen Blätter der nächsten Städte bereits die Berichte enthalten.) :

Breélau, 9. Juni. (Schles. Bl.) Nach eingegangenen Nachrichten aus Kosel O. S. war daselb der höchste Wasser stand der Oder: am Tten d. früh 5 Uhu ¿7 Fuß ® Zoll, Mit- 5uB, Auch in Oppeln war das Wasser im Fallen. Der heutige Wasserstand der Oder ist hier im Oberwasser 19 Fuß, im Unterwasser 8 Fuß.

___—— Stralsund, 1. Juni. Bet den am 25., 26. und 27, Mai zu Stralsund abgehaltenen Pferde-Rennen hatten das Richteramt Übernommen der Herr Baron von Krassow auf Die- vib und der Herr Bürgermeister Dr. Shwing. 1. Nennen:

wonnen hat. Er übergab zugleich als Geschenf des Herrn Verfassers das Werf des Herrn Majors von Baeyer über das Nivellement zwi- [chen Berlin und Swinemünde. Herr Zeune legte die Aufforderung ¡u Beiträgen für Kopernicus Denfmal vor. Herr Ritter sprach über Vail's Notice sur les Indiennes de l’Amérique du Nord, und legte das Buch vor, so wie eine Anzahl Englischer Schriften zum Schuß der aboriginen Völker und mehrere andere neu erschienene Schriften. Er sprach über die Stiftung der Western Academie of natural So- ‘iety zu St. Louis am Mississippi, und über die neuesten Pracaedings f der Bombay Geographical Zociety. aus welchen er noch Notizen über neuere Entdeckungen auf der Osifüste von UAfrifa mittheilte. Uls Ge- henfe wurden übergeben: Vaterländische Geschichte von der frühesten a bis zum Ende des dreizehnten Jahrhunderts von R. v. L., und:

eugnisse eines Handels-Verfehrs der Baltischen Länder mit dem Oriente zur Zeit der Arabischen Weltherrschaft.

Rède zur hundertjährigen Gedächtniß-Feier der Thron-Besteigung Friedrichs des Großen, am 1. Juni 1840 vor den oberen Klassen der Königl. Real- schule gehalten von Ernst Wilhelm Kalisch. Zum

warm zu Gunsten der Ansprüche von Maine aus, sagt aber: N „Es is jeßt für cristlihe Nationen zu spät, ihre Streitigkeiten | auf dem Schlachkfelde abzumachen und am allerwenigsten cine

Gränzfrage. Der Gouverneur fährt dann fort, er hose, die

den von der Stadt Straljund ausgesebten Preis von 1960 Frie- drichsd’or gewann nach einem doppelten Siege der Fuchshengst Lara des Herrn Baron von Wilamowiß-Möllendorff auf Gadow.

Besten der Lehrer- Wittwen- Kasse der Königlichen Real- und Elisabeth-Schule. Berlin. Bei Alexander Dunker, 1840. 16 S. gr. 8.

können. Amsterdam, 8. det der oben erwähnte

Die Leipzig-Dresdner-Eisenbahn-Actien sind heute mit 101?/, Ee vei i i i „!8 olle, so fann sich Niemand der Güter eines Anderen bemächtigen oder ni. Dem Ae (ad zufolge, fin-|pCt. gesucht, und die Einnahme von den Dampfwagenfahrten E Eigenthümer irgend wie zum Verkauf zwingen. Ark. 2. Wer

orshlag dreier Mitglieder der zweiten|während des 31. Mai bis 6. Juni betcägt 7949 Rthlr. 7 Gr., F fremdes Eigenthum angeeiguet hat, der if verpflichtet, es in ur- wenn er es noch so besigt, oder den

Kammer sehr vielen Beifall in derselben, indem die Mehrheit

wovon 5668 Rthlr. 14 Gr. durch 8221 Personen und 2280

der Meinung sey, es bekoiyné díe Verbesserung des Grundge-|Rthlr. 17 Gr. durch den Gürer- Transport, excl. Salz- und

seüesnur alsdann erst eine enge Bedeutung, wenn man den "i Saug einer besonderen Revision und Geseßgebung unter- werfe. BuPrE i i ias ¿

Auf der Eisénbahn von hier nah Haarlem find _géstern, am

Postfracht, eingekommen sind. Die Einnahme der jezigen Woche wird wegen der Pfingstfeiertage jedenfalls noch bedeutender seyn. Dlle. Hulda Ert, vom Königl. Theater in Berlin, ist seit einiger Zeit auf dem hiesigen Theater in mehreren - Gastrollen

sprünglicher Gestalt zurückzugeden, N 0 Werth zu bezahlen, weun er cs nicht mehr besitzt ; ift er Beamter, so wird er abgeseßt; ist er ein einfaczer Bürger, so wird er mit einjähri- ger Verbanuung bestraft. Abtbeilung 5 Art. 1. Es ift jedem df- fentlichen Beamten, sey er Richter , Verwaltungs-Beamter oder Mili- tair, - verboten, Geschenfe anzunehmen. Urt. 2. Der Zuwiderhan- delnde wird mit Wegnahme der Geschenke, Absezung und Degradirung * wieder im Dieuste der Regierung angestellt

A Zwistigkeiten würden durch gegenseitige Konzessionen, Geld-Ent- schädigung oder durch den schiedsrichterlihen Ausspruch irgend

SS ciner fremden Macht beigelegt werden. In den Vereinigten Staaten erscheinen jest 1555 Journale und periodische Zeitschriften, wovon 267 in Neu-England, 274

1, Rennen um den Vercinspreis von 50 Friedrichsd’or für Neu-Vor-Pommersche-Rügensche Pferde: Herren reiten. Es siegte des Herrn von Owstin auf Quilow brauner Hengst Amintor, geritten vom Herrn von Krauthoff. ill. Rennen für 2 jährige Pferde, 20 Friedrichsd’or Einsaß, 7 Konkurrenten: des Herrn Ba- ron von Maltzahn-Cumerow Schimmelheng{t Grey Soldier vom Gustavus blieb Sieger. IV. Rennen für 3jährige Kon“inental-

Unsere Schulen, welche mit so innigem Antheil unlängst das Ju- belfest der Reformation als ein belebendes Element in sih aufgenom- men haben, scheinen dem hehren Friedrich's : Jubiläum feine geringere Aufmerksamkeit geschenft zu haben: abermals ein gutes Zeichen, daß Religion und Patriotismus in ihnen nah Gebühr Hand in Haud ge- hen. Darum if es Pflicht, der rein historischen Literatur hier auch die oratorische beizugesellen und zu berichten, welche Thätigkeit sih auf

Die obengenannte Rede is die erste im

ersten Pfingst- tiertage , 5200 Personen gefahren. Heute dúrfte im Staate New-York, 253 in Pennsylvanien und 164 in Ohio.

die Frequenz kaum geringer seyn. Belgien

Brüssel, 6. Juni. _ Die Kammer

Frage Ju Bupera r Mik erti ut\d s Hexr Dumor-

er B wiederhoit | as Amendement. der Centra fetiga 96: | bei der Absezung Halil Pascha's thätig war, fee rab Vai A I O E aß. s mtliche r die| Halil's Partei gesturzt, und somit das von i

len ahn nôt L hen A Ce i q: FARENI geDe t werden|5®ohl des Reiches und zum Besten seines Sohnes eingeseßte mte, sollen. Herr de Theux hemérkt , daß die Frage úbher das Se-|Triumvirat zu Grabe gegangen. Niemand weiß, wie das en-| (Geheimniß gegeben werden, dürfen nicht ohne Erlaubniß Sr. Hoheit quester, über welches die Société Génétale klagt, bald zur allge:\den soll. Ahmed Fethi Pascha der bisher dem Ministerium des| angenommen werden. Art, 7. Die Beschaffenheit der herkömmlichen Qa Ar ae GAGGMEE 0 werde. Herr Meeus dräng| Handels vorstand, ist an Chosrew's Stelle berufen und steht jelzt| Geschenke bei feierlichen Gelegenheiten, wie Heirathen 1c. is der Gegen- auf baldige u pr f ie Sequester auf die. Besikungen|ge; dem Sultan in der höchsten Gunst. Ahmed Fethi wird bin- | stand einer besonderen Vererdnrng. Abth. 7. Éin Beamter, welczes des Hauses Nassau aufgehoben. seyen, während Holland, noch im:)nén kurzem die Hand der Hadidsche Sultane, Schwester des Sultans iminer sein Rang sev, der sich einer Erpresung {chuldig mac, A Mausoleum neben -der Hochseligen Königin Louis i

mer sich dür die Sociéte Genérale für die. Forderungen der al- 5 ( "chwerlid Ge [wird öffentlich gerichtet, hat das Erpreßte. zuröchzugeen, wird Mir nigin Louise zu ruhen be-

QY I | erhalten. Der alte Chosrew Pascha kann s{werlich mehr zur Ge-|\egradirt und auf drei Jahre zu den Salecren verurtheilt. ten Civilliste. bezahlt mache. walt gelangen; er gilc für das Haupt einer fremden Partei, und 36

J L MUESS stimmt hattén. Um 11 Uhr seßte sih der Zug in Bewegung. t uta i j, Abth. 7. Art. 1, ie Einneh- te z Das Gouvernement von Antwerpen is Herrn Ch. Brouckère| ¿s sollen in lebterer Zeit wichtige Encdeckungen hinsichtlich der E i

diesem Felde entwickelt habe.

ulgerzeten und hat si darin den Beifall der Kenner und des aefiraft, fann_nie

Publikums erworben. Pferde, 25 Frd'or. Einsaß, 10 Unterschriften: das R. n ge- wann der Hengst vom Morisco, Mutter vom Moses, dem Herrn Lichtwald auf Lankwilz gehörig. V. Rennen. Die von Sr. Königl. Hoheit dem Kronprinzen als Protektor des Vereins aus- gesetzte silberne Schaale erhielt der Herr Lichtwald auf Lankwi6,

werden und fommt drci Jahre auf den Bagno. Artikel 3. Wer, obne Beamter zu seón, Geschenke angenommen hat, um cine Ungerechtigkeit zu begehen, der wird mit dreijähriger Galeerenstrafe belegt und fanu nie im Ee der Mogieruns peenen Verd Kx 2 Rer ¿1 besiechen sucht, verfällt in die gleiche Slrase. Urt. 2.

E rem Pays Dex 01s Behtber! Mer en Werkzeug eie ga Dir, Drohungen ansgepreßt werden, und der Schen- ist, nun-felb# durch fende Anzcige bei der Behörde macht, so werden ihm die Geschenke zu- Máhmud für das |\jickgesiellt : macht er keine Anzeige, so wird er auf ein Jahr verbannt, Art. 6. Die amtlichen, herkömmlichen Geschenke an Beamte, die „ohne

Drucke erschienene; do hoffen wir, daß noch andere, namentlich die im Kadetten-Corps von Herrn Professor Hauschild, und die in den Gvmnasien gehaltenen, wie man hört, ausgezeichneten Vortrâge dem öffentlichen [Or und erbaulichen Genusse zu Gute fommen wer: M din Herr O E Nt E es Er E _und als indem dessen Fuchshenst Pedlar vom Belzoni siegte. V1. Jn pádagogischer Schriftsteller des besten Rufs genie t, spricht hier zu der dem Unterschrifts-Rennen: Füllen vor der Geburt ea dttt N A E E eier gf nate ret Roe E E P 8 Es Frd'or Sd, i Unterschriften, siegte von | drich war, und was er that, und was er unserem Volfe ewig bleiben Gia Merlin V Mennen fie S SeIA, A wird. Us indem m. aus beredion Munde, das ganze Leben des g A L, n 0 ür 3jährige Pferde aller | großen Königs, zumal das landesväterlihe und rein menschliche, mit Länder, 30Frd'or. Einsab, 15Frd'or, Reugeld, 6 Unterschriften, traten Freuden der fünstigen Generation zur E d. Pton vier Pferde auf (zwei waren zurückgezogen), von denen des Herrn | Dankbarkeit in gedrängten Zügen aufstellen stehen, wünschen wir der, G. Lichtwald’'s Fuchsstute vom Augustus Siegerin blieb. in Friedrich's Geiste entstandenen und von ihm selbst gehegten Schule VIIT. Den von Sr. Majestät dem Könige aus den Fonds der (der ersten ihrer Art im Vaterlande) Glü, daß sie sein Jubelfest, General-Gestüt-Kasse bewilligten Preis von 300 Rthlr., Zusab von nach ihrem, nun au bald hundertjährigen Bestehen, so L jedem der drei Konkurrenten, erhielt des Herrn Pâul Evéra auff E Lobsens 3jáhrige Stute Evelyn vom Riddlesworth nach einem Dauer der Eisenbahn-Fahrten am 11. Juni.

I nl «nd:

Berlin, 12, Juni. Nach der ernsten, aber prachtvollen Leichenfeier, welche am gestrigen Vormittag alle Stani sdues Ber- lins versammelt hatte, um einen unvergeßlichen Eindruck erhabe- ner Größe in ihren Gemüthern zurückzulassen, füllte am Abend desselben Tages eine andere von stillem Charakter die Pläße und Straßen der Hauptstadt. Man wußte, daß die sterblihe Hülle des vérewigten Monarchen von dem Königl. Dom um die mit- ternächilihe Stunde ohne alles Gepränge nah Charlottenburg verseßt werden sollte, woselbst Se. Hochselige Majestät in dem

It Ck

at heute die Anleihe- Konstantinopel, 21. Mai. Die Krise geht hier rash vor

sich.

Die Finanz - Beamten, sowohl Die Ordnung war folgende: voran zwei Stall -Bediente zu angetragén worden. E aue 5 x us mer, ass die Zahlmeister, legen jeden Monat ibrc Vorgeseyten Nech- F Ros mit Fackeln, sodann die Leib-Compagnie des lsten Garde- Brüssel, §8. Juni. Die igin der Belgier wurde gestern

nung: ab und lassen außerdem jährlich ihre Bücher durch eiuen zu die- egiments zu Fuß, wieder zwei Stall-Bedientezu Pferde mít Fackeln, um 1 Uhr Morgens von eher essin entbunden, was der

Hauptstadt durch 21 Karionenschüsse angekündigt wurde.

In Brüssel wurde kürzlich, von zwei seitdem wegen an-| wer vermag in der a / I Wahrheit zu unterscheiden Reyuolds, an einem jungen Engländer, | Wochen auch dem abgeseßten Halil dieselben

Vorwurfe: b ist zu heftig,

derer Vergehen gerichtlih- verfolgten Englischen Gaunern, Namens Baring. und M Sohn eines Londoner Banquiers, ein merkwürdiger Betrug ver- M bt. Der junge Mann, der sich mit seinem Vater auf der Reise S befand, gerieth zufällig, in Bekäunrschäst mit den beiden Spib- Ï buben und ging eínes Abends béi ihnen, eine Cigarre zu rauhen. T Raum ene er sie halb geraucht , als er die Besinnung verlor, und erst des andern Morgens, wo œ sich in seinem Bette fand, wieder zu sich selber, kam. Noch nachdenklich über diesen seltsamen Vorfall erhielt er einen Morgeni - Besuch S des Heren Reynolds der. kam, „ihm. die s Fran- fen, welchè er gestern ends im Kartenspiel an ihn verloren hätte, auszuzahlen. Der junge Mann, ist darüber sehr verwundert, läßt sich aber döch zuleßt überreden, den Gewinn, von dem er niht das Mindeste weiß, anzunehmen. Bald dar- M auf aber stellt sich auch Herr Barîng bei ihm ein, Und zwar A nicht mit einem anderen Gewinnste, sondern mit einer Forderung von 1000 Pfd., die er, Herr Erle ge ern Abend von ihm ge-

E wonnen PA Nun widerseht sich der, Betrogene ernstlich, jener beruft ch auf seite Annahnie der 3000 Fränken, und die Sache fommt ziüleßt vor den Väter des, jungen Manies, Und wie ent- scheidet dieser? Daß sein Soht “bábärch _daß er die 3000 Fr. angenominen , sich den beiden Grauilefi ín die Hände geliefert habe, und also die 1000 Pfd. bezahlen müsse.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 4. Juni, - Die urs E ist einem der

Wünsche der Stände züvorkoinmen durch Etlassung einer Be- fanntmahuná, welche die Vorschrift aüfhebt, daß Personen, welche Reisen nach . dem Auslande vornehuen, bisher cinen Bür- gen dafür stellen, oder statt dessen eine. gewisse Summe deponiren mußten, in einer bestimmten. Gta cückzukehren.

Der Vorschlág des Bank-Aus\uUsses in Betreff eines neuen i Múnz-Systems, den man für den wichtiasten dieses Reichêtages, nächst dem über die neue Organisation des Staats-Raths, ansieht, # nun von drei Ständen, nämlih Priestern, Bürgern und

s Bauern, angenommen. Ba n, 6nd {lug Herr Winge vor, die Jusel St.

m Bôragaerstande ; Baridciemi dem Könige ganz und gar zu schenken, die Hoffnung

nebenher áußernd,

¿ft Verháltnisse [as E S eim und St. Petersburg obwalten, einen

£ us dieser Jnsel gegen land zu Stande bringen. /

zie An ten sind. oon dem taatsrath von Wingärd,

des Finanz- Departements,

Epe E U Freiherr sferhjelm und Grad worden.

Deutsche Bündesstááten.

Sé. Majestät könnten vielleicht, bei dem freund-| dexr Spruch und das ünd der Verwandtschaft, die zwischen den|Scheich-ol-Islam geschict, der die Aktenstücke prüfen und den Sprnch

Propositionen zur Pensionirung Hôrd vorgelegt hört Ee Aufreizung zum Aufstande gegen die

wenn son seit einigen | einem oder mehreren Individuen Waffen oder Munition liefert,

weder in Aegypten, noch in der Türkei, sondern oben angedeuteten Ao zu suchen haben würde. Aber

gemeinen Verwirrung Verleumdung von Machte man dech vor ein paar

Verbindungen zum) Die

scheiden könnte. Vielleicht erhalten wir bald einiges Licht über diese gänzliche Verrückung der Personal-Verhältnisse, die bis zum Augenbvlick in der hiesigen Administration bestanden und jeßt all: mälig durch andere, fär die Türkei vielleicht verderblicheve ersclzt werden sollen.

Unlängst ist zu Konstantinopel der neue Türkische Straf- Kodex erschienen. Er lautet (dem Oest. Beob. zufolge), wie folgt:

„Vorwort. | vember 1839) zu Glilhane verfüiideteù Hattifcherif alle Unterthauen des Reichs ohne Unterschied berufen find, Bürgschaften für ihr Leben, ihr Eigenthum ihre Ehre und ihren Ruf zu genießen, auch das Recht leicher Verwaltung der Gerechtigfeit für alle Gerichte vor deni (Be- Eve festgestellt ist, so folgt daraus, daß vor dem Gesey Jedermann leich ist. Hinfort werden die Bürger, welche volle Kenutuiß threr Rechte habén, solche nicht verlegen lássen, und toeun Jemand fich er- lauben follte, se anzugreifen, so törven fie Hülfe verlangen. Die, welche dén Geseßen zuwider handeln, werden wit festgeseßten Strafen bélegt, chne Unterschied des Ranges. Solches ist der Zweck dieses Strafgesetes, das entworfen is auf Befehl Sr. Hoheit. 1e Abtheilung. Art. 1. Wer seinen rechtmäßigen Souverat? verräth odereine Empörung ge- gen das Reich erregt oder das Leben eincs Menschen angreift, der wird verfolgt, und nahdem sein Prozeß offentlich mit Sorgfalt und Unupar- teilichfcit eingeleitet- isi, wenn er {uldig erfunden wird, nit dem Tode gestrast. Da der Sultan geschworen hat, daß feine Hinrichtung meh? auf willfürliche Weise oder oh1| die gerichtlichen Formen, weder iug- geheim, noch öffentlich stattfinden solle, rd jeder Wesir, ] éine Handlung der Gewalt gegen das Leben des lUinterften seiner Un- tergebenen erlaubt, nah der Strenge des Geseyes bestraft. _Art. 2. Der Rang des Schuldigen kann ihu nicht gegen diese Bestimmung s{hügzen. Art. 3. Wird iu Konstantinopel cin Mord vegangen, 0 wird der Schuldige durch den Scheich-ol-Jétatii gerichiet, der, ulachdem ex alle möglichen Erfuudiguugen eingezogen, und uächdein er viele Zeu- en von anerfannter Rechtschassenheit vor si beri!jen, bas Urthci| llen wird, dieses Urtheil fan jedoch) uicht vollzogen werden, che es durch eine Kaiserl. Ordonnanz bestätigt ist. Art. 4. Wird dèr Mord in einer Provinz begaûgen, f wird der Prozeß in dem Saale des Raths, gemäß den geschriebeneu Geseyzen, eingeleitet und verhandelt : Protokoll werden uach Koustautinopyel an den

bestätigen wird, wenn er ibn gerecht findet; die Vollziehung faun aber nicht ohne Besiätizung durch den Souverain stattfinden. Abtheilung 2. Art. 1. Es giebt zwei Arten von Verbrechen der Majestäts - Be- leidigung: cinfache Aufreizung zum Au tande, und Aufreizung zum Aufstande mit Theilnahme an der Ausführung. Q erstere Klasse ge-

die Gesege oder gegen die itutionen; dieses Verbrechen wird mit ein- bis fünfjähriger Be je uh dem Grad der Schuld,

belegt. Art. 2. Wer nicht nur zum Aufstande aufreizi, sondern uh vir

Leipzig, 10. Junt. Die,

S Gochen befürchtete, aber gleichwohl mic erschütternder Plößlich-

« M a]

mit dem Tode bestrafi. És ist jedo dem Gerichte exlaubt, ihn der

4 B L a E Tur s E 7 G

auswärtigen Verbindungen des abgeseßten Groß- Wesirs gemacht,

worden seyn, so daß man die Veranlássung zu seiner Abdankung sem Zweck errichteten Rechnungshof revidiren oder legen diesetben dem lediglich in den| Rath der Gerechtigkeit vor, gegen welchen fic für ¡hre Einnabmen und

als daß man irgend etwas mit Bestimmtheit unter: | zhmunig vorgeschriebenen Musier báit, fo bat ér

Nachdem in dem ain 26. Schaaban 1258 (3. No-|

gierung eder gegen |

Wenn Untershlagungen entdeckt wer-

Auegaben verantwortlich find. ibrem Nußen unterschlagene

den, so haben die Schuldigen die zu _Nuß schl, Summe zurüctzugeben und verfallen in die Strafe des Diebstahls. Axt. 2. Wenn ein Beamter sich des Mißbrauchs öffentlicher Gelder {chu!dîg macht, indem er sie ihrer Bestimmung eutfremdet, eder wenn

rung in den höchsten Kreisen des Staates | r sich uicht an die ibm bei Verfertigung der Munition 2c. zur Nach:

den Staaiéschay zu entschädigen und is für seine Ucbertretung verantwortlich. Da zedecr Beamte sür die dienstlichen Handlungen benen verantwortlich ift, so wird bei der Ernennung der Beam- ten die Gunst nicht obwaltea, Urt, 4. Da der Rath der (Gerechtig- feit nicht bloß den Beruf bat, die Beamten wegen ihrer Untersc)!agun- [gen zu strafen, sondern auch der Beschikmer aller Gesyge ist, so sind | die Úlemas, die Minister und im Allgemeineu alle fentlichen Beam: ten diesem höchsten Berichte verantwortlich und verfallen, wenn sie der Nachlässigkeit im Dienste angeschuldigi sind und fich nicht rechtfertigen | können : die Mebrheit der Richter verurtheilt sie, worauf fie ihre Ent- lassung zu uehmen haben. Abth. 8. Die gerichtlichen, Militair- oder |Finanz-Beamten, ‘die in die Provinzen geschickt Werden, habeu sich ge- genscitig in den-Näthen zu unterstüßen, ohne Streitsragen über den

zu erheben. Wer BVertvickeiungen herbeizuführen eder sich in den Be- reich) eines audereu Beamten cinzumishen versucht, der wird streng bestraft. - :

fässuna Jedem, ohne Unterschied des Ranges und der Relígicn, den regelmäßig nach scincem Vermögen die durch das Geseg bestimmten Ab-

perlicher Zwang cin. Art. 2.

ger Gefängnißsirafe belegt, wenn er nit hinretcheinde Gründe für sein | Nichterscheinen anführen fann. Art. 3. Wer sich einem “Polizei-

! Beamten in der Ausübung seiner Verrichtungen widersezt, und wer

[gegen cinen solchen cin Feuergewehr anschlägt, wird in Ketten

¡vinz g-schah, und zn zweijähriger Galeerenstrafe verurtheilt; zn |dreijähriger, wenn der losgeht und feinen Schaden

[ursacht: zu fünfjätriger und zu Bezahlung der Kurfosten, wenn

S 4110 2MuUt

«durch einen Schuß oder durch ein schneideudes Werkzeug eine Verwun-| eung stattfindet; zun der im Art. 1 der ersten Ubtheilutig festgeseuten

| Strafe, wenn der Xod erfolgt. Abth, 10. Art. 1. Wer eiu Gewehr

! zègen einen Vürger ousch{ägt, wird zu einjähriger Galeecrenstrase ver: urtheilt, zu zweijähriger, wenn ein Schuß losgeht und feinen Schaden?

[1hut; zu dreijähriger und zu Bezablung der Kosten, wenn eine Ver- |wundung erfolgt. Art. 2. Stirbt der Verwundete in Folge seiner Wunden, so tritt Todesstrafe eiu. Abth. 11. Art. 1. her, wenn sie feinen Mord begiugen, werden zu siebenjähriger Zwangs- arbeit verurtheilt. Art. 2. Wenn sie im Verdacht sichen, einen Mord [begangen zu haben, aber hinlängliche Beweise mangelù, werden fie zu ¡zwölfjähriger JZwangsarbeii verurtheilt, Att. 3. j | \0 werden fie zum Tove verurtheilt. Abth. 12. Art. 1. ObwobldieUnter- [thanen Sr. Hcheit alle vor dem Gesehe gleich sind, so ist doch Jedermann, [was auch sein Rang sey, seinem Obern in amtlichen Verhältnissen Gehorsam [huldig und darf fch nicht in Geschäfts-Berciche, die ihm fremd sind, Wer dieser Verordnung nicht gehorcht , erhält cinen stren-

Urt. 2. Kein Bürger kann gestraft werden, ohne zuvor [gerichtet zu seyr. Abth. 13. Die zu einem der drei Stände gehö- rigen Beamten, welche ihre Dienstreqen übertreten und sich eines der

[in gegenwärtigem Geseybuche vorgese

einmischen. [gen Verweis,

x T P ea An O ao Tes f I fa, Bn a Las 2 d «i MF 1 18 E R n

E

Pri Se E D A Me id f A (O,

Art. 3.8 seiner lUnterge- F

Vorrang oder über die gegenseitige Lbgcänzung des E-schäfts-Bereichs|

Abth. 9. Art. 1. Obgleich die von Sr. Hobeit ertheilte Ver- F freien Genuß seineë Eigenthums verbürgt, so hat doch jeder Bürger (s gaben zu zahlen; gegen die, welche die Zahlung verweigern, tritt fêr- 1 G

; : Wer von eiuem Beamten der Regie- if T rung vorgeladen ist und nicht ersctzeint, wird uit zchu- bis vicrzigtägi:

so wird jeder Wésir, der fich [nah Konstantinopel gefchidt, wenn das Verbrechen in einer Pro-

ver-

Straßenräu- ß

Licgen Beweise vor, F

enen Verbrechen schuldig un1achen, t

darauf ein vierspänniger Wagen, in welchem Sich Se. Durch-

Ls laucht der Fürst Wirtgenstein und der Königl. Hof-Marschall von

ps f Zes VONn

Massow befanden. Unmittelbar hinter diesem ver achtspännige Königl. Leichenwagen, von einfachem Schwarz umhüllt. Darauf wieder zwei Stall-Bediente zu Pferde mit Fackeln, und nach die- sen 6 Gefolgewagen. Jn dem ersten befanden sich die General- Adjutanten Sr. Hochseligen Majestät, von dem Knesebeck und Nabmer, im zweiten die General-Adjutanten Sr. Hochseli- gen Majestät, von Thile und von Nostiß, in dem dritten und vierten die Flúgel-Adjutanten Sr. Hochseligen Majestät, in dem fünften der Geheime Kämmerier Kienast und in dem sechsten die N Kammerdiener Sr. Hochseligen Majestät. i Die Luft war völlig windstill, kein Gas erleuchtete die Stra- M Fen, ein leicht bewdlfter Mond verbreitete ein elegisches Dämmerlicht ;

S die zahllosen Volksmassen beobachteten eine rührende Stille. Cin

M ¿usammengeneigten Wipfel der Bäume.

a hewegliches Spalier von Garde-du-Corps und Ulanen hielt einen breiten Weg frei. Der Zug ging durch die mittlere Promenade S der Linden, die sonst jedem Wagen verschlossen ist; Pferde und Wagen bewegten sich auf dieser ungepflasterten Straße völlig laut- los, und die wenigen Fackeln erhellten um so magischer die eng ten 2 | So durchschritt das rauergefolge die Mitte des Brandenburger Thores, um langsam

A und gemessen den dunkel beschatteten Weg nah Charlottenburg, S der in seiner ganzen Ausdehnung von ruhigen Volksmassen erfüllt

f n «

E

R den

o war, zurückzulegen.

Charlottenburg, i2. Juni. Nacl n i t l . )dem gestern in Vormittagsstunden in der Hauptstadt dem tiefbetrauerten

Fus: S ; Z L ew Monarchen mit Königlichem Gepränge die leßten Ehren erwiese N worden waren, wurde die sterbliche Hülle S H h lejen

/ N: ochseligen Ma- jestät, Allerhöchst leßtwilliger Verfügung gemäß, in e tille der

L Nacht nach der lebten Ruhestätte, der Gruft im hiesigen Schloß-

Per Ee Dunkelh

ei einbrechender Dunkelheit shaarten sich zu beiden Sei

der Chaussee bis zum Königlichen Schlosse ua lwebtor Chor lottenburgs und der Umgegend in dichten dunklen Massen und er-

Æ warteten mit klopfendem Herzen den Augenblick, wo die entseelte Hülle des Vielgeliebten zum leßtenmale von ihnen begrüßt wer- den sollte. Es herrschte durchweg eine Stimmung des aufrich-

Dn tigsten Schmerzes und der wehmüthigsten Trauer, wie sie sich in

SA so\chem Maße an keinem anderen Orte unseres Vaterlandes kund- geben fann; denn Charlottenburg ist von des Hochseligen Königs Majestät vor allen anderen hochgeehrt worden: Es sind die

Y {hmerzlihen Erinnerungen des 19. Juli und 7. Juni, von einem

S gemeinsamen Grabmal umschlossen, unserer Liebe und unserem cene Ge pagamene BARE worden! - Bald nach Mitternacht nahte sich der si den Harrendea durch Fackelschein aus E Ferne E Dtme tos, selbe bewegte sich durch die immer dichter gewordenen Massen die ihn lautlos und unbedeckten Hauptes empfingen, bis zu dem Gitter des Schloßgartens, wo ein zahlreicher Männerchor dem Vernehmen nah bestchend aus dem Gesangs - Perso- nale der Königlihen Oper, die Choräle „Jesus meine Zuversichet““ und „Aufersteh'n, ja, aufersteh’n““ anstimmten.

doppelten Siege, jedesmal eine halbe Deutsche Meile. 1X. Das Jagdrennen um den vom Verein ausgeseßten silbernen Po- al, Herren reiten. Eine Deutsche Meile, gewann der Herr Schlettwein auf Teschendorfff mit dèm brauen Wallach ie auf Riddlesworth. X. In dem Rennen für 3 jährige unge- prüfte Pferde 25 Friedrichsd'or Einsaß, 15 Friedrichsd'or Reu- geld, sechs Unterschriften, siegte wiederum des Herrn Lichtwald auf Lankwiß brauner Hengst vom Morisco. X1l. Zu dem vom Verein ausgeseßten Preis von §80 Frd’or für Preußische Pferde im ungestörten Besiß der Züchter, 10 Frd’or Einsab, waren 6 Pferde angemeldet, von denen 3 zurückgezogen wurden. Es siegte des Herrn Baron von Malßahn auf Cumerow, braune Stute Granteß vom Shakespeare. Die Witterung stellte sich an den beiden leßten Tagen sehr ungünstig, indem ein heftiger Sturm auffam, mit abwechselnden Regenschauern und die Pferde hatten die lange Seite der Bahn gerade gegen den Wind zu laufen: der Zusammenfluß des schaulustigen Publikums war daher auch geringer, wie er in den früheren Jahren an diesen Tagen zu seyn pfleate, die sonst eine große Zahl von Landbewchnern aus der Nähe und Ferne in Stralsund gewöhnlich vereinigen.

Trier, 2. Juni. Das hiesige Amtsblatt enthält die Kd- nigliche Genehmigungs-Urkunde für die „Mosel-Dampfschifffahrts- Gesellschaft zu Trier“/, unter dem 14. April 1840, so wie das „Statut“ der Gesellschaft, dessen Eingang nachstehende Bestim- mungen enthält: „„§. 1. Jn der Stadt Trier-tritt unter der Firma „„Mojel-Dampfschifffahrts-Gesellschaft‘““ ein Actien-Verein zur An- schaffung von Dampfschiffen und zum Betrieb der Schifffahrt auf der Mosel, als anonyme Gesellschaft, nah den Vorschriften des Art. 40 des Handels-Gesebßbuches, zusammen. Die Dauer dieser Gesellschaft ist“ unbestimmt und der Si6 ihrer Direction wird die Stadt Trier seyn. §. 2. Der Zweck der GA iee ist, eine regelmäßige Fahrt mit Dampfschiffen ausschließlih auf der Mosel zum Transport von Personen und Gütern, zu errichten, jedoch soll die Direction befugt seyn, mit den Dampfschifffahrts- Gesellschaften, welche den Rhein befahren, in Verbindung zu tre- ten und mit denselben diejenigen Vereinbarungen zu treffen, wel- che das Jnteresse des Trierschen Vereins zu befördern gecignet erscheinen. §. 3. Das Kapital der Gesellschaft wird vorläufig durch funfzehnhundert Actien, zu einhundert Thaler Preußisch eine jede, gegyündet, so daß also der Fonds die Summe von Einmalhundert und funfzig Tausend Thaler Preußisch Courant betragen wird; und da dermalen schon */z dieser Actien vergeben sind, so wird die Gesellschaft als konstituirt betrachtet. Auf die- jenigen, welche die annoch disponibeln Actien später an sich brin- gen, gehen alle in diesen Statuten enthaltenen Rechte und Ver- bindlichkeiten stillschweigend über. Diejenigen Actien aber, welche bis zum 1sten fommenden Mai noch nicht genommen, werden re- servent od zur Verfügung der General - Versammlung gestellt. 4 Me:

des Unternehmens abschlägliche Zahlungen von den Actien ein- fordern und darüber Jnterimê-Quittungen ausstellen, wovon die

ginnen.““

89!/, Br. Bordeau-Teste —.

ree ; A do. 3%, 243/... Engl. Russ. —. irection wird nah Maßgabe des Voranschreitens|? i R

5proc. Zinsen von den jedesmaligen Zahlungen zu laufen be-|300 FI. 65'/,.

Abgang von B Ex ti u

Um 64 Uhr E 4 4 D.» [42

Vormitt... | | 45 Nachmitt . | | 40

Ae A Sau A1 Abends .. | | 55

R

| Zeitdauer Abgang | Zeitdauer

| St. | M. S A St. | M. Um My Uhr Morgens . 41

I » A Mittags. Nachmitt . Abends

1 2 3

6 10

T::0 D B 0.0 D. 1. Wi

°) Extra - Fahrt. Berliner Börse. Den 12. Juni 1840. Amtlicher Fonds- und Geld-Cours-Zettelt. ls Pr. Cour. la Pr. Cour. N] Rriet. | Geld. &W| Brief. | Geld. St.-Sehbuld-Sch.| 4| 103 102!'/», [Coup. und Zius- | Pr. Euel. Obl. 30.| 4/10211/,2| 1025/1 2} Sch. d. K. u. N. 943/, La Präm.Sch.d.Sech|— 73/4 7 i ppm Kurmk. Schuldv.|34| 1028/, | 1017/5 | Actien. Neumk. Schuldv. 34 1023/; 1017/g Brl. Ptsd.Eiseub. r: do. do.Prior.Act.|4ti |

Berl. Stadt-Obl.| 4/ 103 Mgâ.Lpz.Eisenb. 101/44

129!/, 124!/4 Elbioger do. (34 100!/, _— 100/, Daauz. do. in Th.|— A7, j Westp. Pfandbr. |3à 102'/, Grofsh. Pôs. do.| 4| 10534 Ostpr. Pfaudbr. |33| 102!/, Powm. do. 3¿| 1037/5 Maas dd ibi 1033, Sechlesische do./3}| 103'/, | 103 Auúswürtige Börsen. Amsterdam, 8. Juni. Neue Anl. 25? /,. Antwerpen, 7. Juni. Neue Anl. 25?/, G. Frankfurt, a. M. 9. Juni. Oesterr. 59/, Met. 108 G. 4% 101!/, G. 2!/,% 593/, G. 19/0 253/, G. Bank- Actien 2235. 2233. Partial - Obl. 160 G. Loose zu 500 FI. 1455/,. 1453/,. Loose zu 100 Fl. —. Preuss. Präm. Sch. 733/, G. do 4°%/4 Anl: 103!/, Br. Poln. Loose 703/,. 70'/,. 59/, Span. Anl. 88/g. 8!/g. 2!/,%% Holl. 52/2. 5238/5. Eisenbahn-Actien. St. Germain 755 Br. Versailles rechtes Ufer 555 Br. do linkes Ufer 370 Br. München-Augsb. 94. 93. Strassburg -Basel 420 Br. Leipzig-Dresden 101!/, G. Köln- Aachen Cos, Centrale —. Hamburg, 10. Juni. Engl. Russ. 109!/.. London, 6. Juni. Cons. 39% 915/,. Belg. —. Neue Anl. 26?/,. Passive 6'/,. Ausg. Sch. 12/2. 2!/,%/, Holl. 543/,. 5%, 101!/,. Solo Port. 33'/4. Bras. 76!/,. olumb. 253/,.

0A Gold al marco 211 | 210 105! /4 ÎNeue Dukaten 18 E i 102 [Friedricha@’or 131//, | 13 ¡03!/ ü

¡ /1 And. Goldmün- zen à 5 Thl.

Disconto

Vei le 3 M

ZinsI. —.

Bank-Aecet. 1870.

Ctili —.

E oro dure, 5. Juni.

Lond. 3 Mt. 38!!/,;. Hamb. §45/,. Paris 406. Poln. à Part. do à 500 77.

Verantwortlicher Redacteur Arnold.

Mex. 31/,. U

o e E

y Gedrudt bei A. W. Hapan.