1840 / 199 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Ruhe stattgefunden. Die Zeit der nächsten Occupation aber lie-

S rere weniger Entschuldigungsgründe. Es wären zwar damals 5 cinige Unruhen in Krakau vorgefallen, denen man einen politi- E hen Charafter beigelegt, die ihm aber die Besebung jener Stadt S nicht zu rechtfertigen schienen. So viel er wisse, habe diese zweite Occu- S pation nicht mit Zustimmung ciner anderen der Mächte, die an dem

S Traktatvon Wien Theil genommen, außex mit Zustimmung der beiden s é aeschehen, welche sich Rußland in dieser Hinsicht angeschlossen, nämlich 755 Oesterreichs und Preußens. Man habe auch der Englischen und der L Französichen Regierung nicht cinmal cine Mittheilung von dieser Es Occupation gemacht, und ungeachtet der später auf die diesfälli- gen Vorstellungen gegebenen Versicherung, daz die Occupation E nur vorübergehend seyn solle, daure diesclbe nun schon vier Jahre. 5E Es seyen viele bürgerliche uno politische Veränderungen dort vor- S genommen worden, und wenngleich man die Formen einer frcien S Berfassung habe bestehen lassen, werde doch die oberste Gewalt E von den in Krakau residirenden Repräsentanten der drei großen Ba Mächte ausgeübt. Die Polizei stehe unter Oesterreich, und jeder FES Beamter werde von den Repräsentanten der drei Mächte ernannt. S Die ganze Rechtspflege scy umgestaltet und eine Menge von be- S \chränfenden Handels- Anordnungen eingeführt worden. London, S Glasgow und Hull hätten in leßterer Hinsicht besonders 2K Petitionen eingereiht. Da nun die Einwohner vou Kra- E fau mit ihren Beschwerden bei jenen drei Mächten kein A Gehör gefunden, so wäre ihnen endlich nichts Anderes übrig ge- ¿A blieben, als sich an einige von denjenigen Mächten zuwenden, die ohne Sp die Cigenschaft von Protektoren Krakau's zu haben , doch stets S auf die Vollziehung des Wiener Traktats gehalten hätten. Ein as ahr hätten sie verfließen lassen, che sie diesen Schritt gethan. A Grst im Jahre 1859 sey eine Denkschrift von ihnen entworfen, S und an die Regierungen von Frankreich und England gerichtet E worden, und gegen Ende des Jahres hätten sie Mittel gefunden, Ls dieselbe diesen Regierungen zukommen zu lassen. Von dem Ton Ss der Antwort des Ministers wollte Sir Stratford Canning es

796 sich ein Streit zwischen dem General - Prokurator und den Ver- theidigern dès Gefaacrsti: Der Erstere wollte nämlich die Par- laments - Akte 40 Georgs 111. auf diesen Fall angewandt wissen, welche bestimmt, daß Jndividuen, welche wegen Wahnsinns frei gesprochen würden, so lange in gefänglicher Haft zu bleiben hät- ten, als es demSouvérain angemessen scheine. Die Vertheidiger aber behaupteten, der Gefangene scy dadurch, daß die Jury den Punkt der Anklage, ob die Pistolen scharf geladen gewesen oder nicht, unentschieden gclassen haben, ganz von der Haupt - Anklage des Attentats-freigelprochen--und- könne daber nicht gèsanzen“ ge- halten werden. Der General - Prokurator blieb indeß bei sciner Ansicht und machte bemerklich, daß es unerhdrt wäre, wenn ein solcher Mensch wieder auf freien Fuß gestellt werden sollte, um das Leben Jhrer Majestät oder ihrer Unterthanen aufs ncue geföhrden zu können. Da nun das Verdikt der Jury von dem Ober-Richter Lord Demman zu unbestimmt gefunden wurde, so mußte dieselbe sich nach cini gem Zaudern dazu- verstehen, noch einmal zur Berathung zu schreiten, und sie“ fällte nun das zweite Verdikt, welches die Frage hinsichtlich der Pistolen ganz unberührt ließ und den Gefangenen einfach für schuldig, aber zur Zeit des Attentats für wahnsinnig erklärte. Der Ober-Richter erklärte darauf, daß ihr Verdikt dann eigenilich lauten müsse: „Nicht \huldig wegen Wahnsinns““, und so wurde - dasselbe denn schließlich festgestellt, daher auch nun der General-Prokurator ohne weiteren Widerspruch die oben er- wähnte Parlaments-Akte auf Oxford in Anwendung bringen und die Gefangenhaltung Oxford's durchseten konnte. j : Der Wahnsinnige, von welchem die Blätter vor ciniger Zeil gesprochen, der sich regelmäßig mit ciner von ihm verfaßten La- teinischen Grammatik in der Rähe der Nesidenz der Königin einfand, sich für cinen Universitärskameraden des Prinzen Al- brecht ausgab und denselben bitten wollte, sich seincs Werks anzunehmen und zu erlauben, daß er der Königin Unterricht in den klassischen Sprachen erthcilen dürfe, ist in Folge der vom

S abhängig machen, ob er es für ndthig haltèn werde, den von ihm Ba in Bezug auf diese Angelegenheit schon vor einiger Zeit angekün- S digten Antrag in Betreff der Verhältnisse von Krakau zu stellen ; S cs würde ihm angenehm seyn, fügte er hinzu, wenn er dieser S Motion überhoben wärde, und er hosfe, die Antwort A des edlen Lords werde ihn überzeugen, daß S sey, seinen Antrag bis zur nächsten Session zu verschie- R ben. Herr Gally Knight bemerkte, daß die Französische S Regierung ihre Ansicht in Betreff Krakaus schon unzweideutig S ausgesprochen habe, indem er auf die Erklärung des Herrn Thiers a in der Deputirten-Kammer hinwies; wenn daher; meinte er, der G Englische Senat ebenfalls seine Meinung darüber aus\präche, so Sa würden ohne Zweifel die gemeinsamen Vorstellungen der beiden S größten Nationen Europas den gewünschten Erfolg haben. Lord F Palmerston erklärt, daß er seinerseirs auch die Grände, mit L denen die drei Mächte die Occupation Krakau's gerechtfertigt hät- S ten, für unzulänglich halte, um diese Besekung mit den Stipula- S tionen des Wiener Traktats in Cinklang zu bringen, und daß er L dies auch den drei Mächten vorgestellt habe, indem er ihnen ge- ¿S sagt, daß die Britische Regierung die Occupation Krakau's als cine 2 Verlebung des Wiener Traktats ansehe, und daß sie dagegen E protestire. Aber es sey etwas Anderes, eine Meinung aus- sprechen, und etwas Anderes, zu feindseligen Maßregeln . schrei- S3 ten, um die drei Mächte zu Es ihre Schritte rückgängig S zu machen. Besondere Lokal-Verhästnisse ließen England kein S anderes. Mittel, als den drei Mächten den Krieg zu erklären,

# œ wenn es seine Ansichten durchaus geltend machen wollte. Nun

E @ L gebe es aber mächtige Gründe, welche England bestimmen müß-

S ten, zu diesem Mittel nicht zu greifen, sondern sich vielmehr zu S bemühen, die anderca Europäischen Mächte dahin zu bringen, e daß sie ihren Einfluß mic dem Einflusse Englands vereinigten, S und durch Vernunftgrunde und durch Berufung an den Gerech:

es besser|seinem Gemüthszustand in Kenntniß geselzt hat.

Minisier des Innern eingezogenen Erkundigungen verhaftet und auf dem Ministerium des j Mena selbst verhdrt worden. Er is ein Deutscher und heißt, seiner Angabe zufolge, Perthmann. Man hat ihn cinstweilen in das Jrrenhanis gebracht, worin er bleiben wird, bis man seine Angehdrigen in Deutschland von

Die Chartisten regen sich wieder, und es ist aufs neue von der Zusammenkunft ihrer Abgeordneten die, Rede. Der Taa, an welchem die Gefängnißstrafe der beiden Chartistenführer Loveti und Collins zu Ende geht, is zu einer Demonstration dieser Par- tei bestimmt, indem man einen Umzug und cin Gastmahl halten will. OD'Connor hat bereits cine Hymne zu dieser Festfeier ge- dichter. Die ministeriellen Blätter äußern sich mit großer Heftig- feit über diese neuen Bewegungen.

Aus Lissabon hat man Nachrichten vom öten d. M. erhal- ten, die in Bezug auf die Finanzen nichts Günstiges melden; die Ansprüche der fremden Staatsgläubiger scheinen für jet ganz; beiseitgelegt zu seyn, und man glaubt nicht, daß ein Minister es) wagen wixd, ernstlihe Maßregeln zu ihren Gunsten vorzuïchlas- | gen, so lange der Portugiesische Pöbel so feindselige Gesinnungen, | wie jet, gegen England. und das Englische Volk kundgiebt. Eé| waren noch kcine weiteren Ministerial - Veränderung in Lissabon | erfolgt. | NiederlgnD ke, | Amsterdam, 14. Jul. Das Handelsblad sagt: ¡eWir; vernchmen aus Paris, daß Herr Nochussen den Handels: Traktat; unterzeicinet habe. Wir erwarten jeèzoch noch die Bestätigung! dieser Nachricht.“ j Schweden und Norwegen. | Stockholm, 10, Juli. Vorgestern wurden decn Ständen|

SS cigkeitéstun und die Ehre der Staaten die Emanzipirung Krakau's|mehrere Königliche Propositionen überreicht, worunter die erste]

Der daß man

vor

| É 5

S zu erlangen. Minister 2 auch

den eigenthümlichen Zustand Europas kurz Sh Occuparion in Betracht ziehen müsse. Die “s gungen der Polen, ihre National - Unabhängigkeit

bemerkte zugleich ,

wieder:

die Haltung cines rechtzeitigen (oder ordentlichen) Reichétages |

diefin jedem dritten Jahre, und die Gegenstände für zu haltende Ün tige irt ciner späteren Ueberschreitung desselben zu beseitigen. ‘Anstren: außerordentliche betrisscz die zweite aber die in Beziehung hier | Ut z66 Butt Cel [PRTETCI LLESCTIICHLUnNGg Dehietven zu Dejeligen. F

st b ? I z I ward berichtet, der neue Anschlag sey bedeutend hdher als W der frühere vom |. Oktober 1838, diese Erhthung aler, außer Ss

auf erforderlichen Aenderungen in verschiedencu Yaragraphen der: S A

0

Nach dem ersten Verdikt der Jury úber Oxford entspann!]Die Konferenz hatte sich mit ciner Ausnahme über alle Abwei-

chungen in den beiderseitigen Beschlüssen vereinigt, und wurden die Konferenz - Vorschläge sämmtlich angenommen. Diese Aus- nahme betraf den §. 47. Hier hatte cine Ausgleichung nicht ge- singen wollen. Ju zweiten Absakze ist nämlich für den Fall, daß es in ciner Konferenz zur Vereinigung über avweichende Be {lä}e nicht gekommen, und èaß cine zahlrei {ere Konferenz von 7 Mitgliedern beider Kammern gleichfalls sruch:los geblieben, oder von ciner Kammer abgelehnt worden, ciner jeden Kammer die Befugniß beigelegt, zu beschließen, daß der Königlichen Re-

gi&üig durch cinen die Entwickelung der tciderseitigen Gründe F

enthaltenden Vortrag der Stände - Versammlung von der Lage der Sache Anzeige gemacht werde. Während zweite Kammer dci dieser, úbrigens nicht auf Königliche Propositionen, welche

nach §. El in solchen Fällen allemal eine Änzeige bci der König: S sichen Regierung erfordern, sich erstrekenden Bestimmung stehen Fs

geblieben war, hatte erste Kammer den ganzen Sah gestrichen, und war auch die Konferenz zu keiner Vereinbarung gelangt, jo daß reglementemäßig die Sache zur nocl maligen Abstimmung in bciden Kammern gebracht werden mußte. heute, dem diesscitigen Bescllusse zu inhäriren, wiewohl man anerkannte, daß die Sache praktisch von keincr sonderlichen Wicl;- tigkeit \y, indem nux von solchen Anträgen, die aus ciner Kam-

mer hervorgegangen, oder von Petitionen die Rede scy, und er Mi

fahrungemäßig in den wenigen Fällen, wo es früher zu solchen Anzeigen an ie Regierung gekommen, eine Erwiederung der leßteren doch nicht erfolgt sey.

Gießen, 12. Juli. Im vergangenen Semester waren 377 Studirende anwesend. Davon -sind nun zwar 83 abgegangen und folglich nur 294 geblicben, dagegen

auf 404 erhoben hat; worunter sich 309 Julánder und 95 Auts- [inder bcfinden. Außerdem besuchen aber au nech | ausmwmär- tiger Professor und 5 auswärtige Doctoren Vorlesungen an un- serer Hochschule. Unter den auswärtigen Studirendcn befinden

sich ‘auch mehrere Franzoscn, Schweizer und Brasilianer. Sclb\st |

cinige Studirende aus Kalkutta sind anwesend.

Hambura, 16. Juli. Die am 27. Juni abgchaltene Ge- neral-Versammilung der Actionaire der Hamburg-Bergedorfer Eisenbahn-Gescllschast wurde mit ciner Geschichte der Cnistchung und des Fortgangcs der Gesellschaft créffnet. Hierauf beverwor- tete der Práses der Direction, Herr Pr. Abendroth, daß fo kurz

nach Erlangung der Konzession über cin Resultat der Arbeiten F

noch uicht rcferirt werden könne. Er föhrte an, die Direction have außer der Mitwirkung bei den Verhandlungen über cin

Expropriations- Geselz und die Konzession sich vorzugsweise mit

Erwerbung von Grund-Eigenthum und Vorbereitung der Arbei ten beschäftigen mússen. Es wurde darauf hingewiesen, daß wohl

manche Fälle eintreten würden, wo man ohne gerichtliches Ver: F

fahren die Eigenthums - Abtretung nicht werde erlangen können, da zum Theil von den Eigenthümern cxorbitanie Forderun- gen gemacht seyen; daß aber mit Genchmigung des Aus- {usses verschiedene nur theilweise zur - Eisenbahn crforder- liche Grundstücke gekauft seyen, weil man durch verkauf oder Tausch, der nicht für die Bahn zu benubenden Theile, das zux Eisenbahn erforderliche Areal, sich schr viel wohlfeiler machen kônne. Es wurde ferner angcführr, daß mit dem Siehlz bau im Stadtgraben und angefangen sey, und daß Vorbercitungen getroffen scyen, die an- deren Erdarbeiten beginnen zu können, selb| wenn man auch noch feine zusammenhängende Strecke Landes im Besiße habe. Es

ward die Hoffnung ausgesprochen, die Bahn im Herbste bis Wt Bergedorf eröffnen zu kdnnen, wenn nicht durh die Eigenthums: Erwerbung oder ungünstige Witterungs-: Verhältnisse unerwarteter Sk X Es ward sodann cin revidirter Kosten:An: {lag des Ingenieurs vorgelegt, welcher, zufolge der von der Dircc- Ls tion ertheilten Jnstruciion, die hôchstenzu erwartenden Ansäke enthic!t, W

Ausenthait cutstehe.

V,

Man beschloß (ür Wi

l dagegen aber in diesem Seme- Y ster 110 hinzugekommen, so daß sich folglih die Gesammtzahl Wi

Wieder: FS

der dazu ndthigen Crd- Arbeit bereits B

7

S gert habe, und daß die Ernennung cines Konsuls von Seiten] dort einzutreffen.

F A E

b

Zas hegicst, bei der Königin Audienz. 2E (n Dover £3 ten, weil das Dampfichiff, welches A gang des Hafens an eine Sandbank anlief; ein Boot mußte da: #5 her Zhre Königl. Hoheiten von dem Dampfichiff abholen, und 2 ihre Cifektén, unter denen sich auch drei Kutschen befinden, koun- S ten nicht gleich ans Land geschafft werden. A daßer, mit seiner Gemaßlin in Dover zu übernachten, und be- s nußte den gestrigen Tag, um die Merkwürdigkeiten von 22 in Augenschein gu nehmen. Heute wollten Jhre Königl. T

S befolgte Verfahren, wiewohl er der Meinung war, daß vor cini-sanzustellen, und Se. Kaiserl. n Zer eit noch die Ernennung eines Britischen Konsuls für Krakau tin, Z= Wohl vortheilhaft gewesen seyn möchte, da ihin die Handels:-Jn-| nehmen.

Es A

Ee teressen, welche England in Bezug zu Krakau geltend machen] Grimm, befindet sich hier. M dere V nicht so gerinagfügiz erschicnen. Nachdem noch cinige an-

f stand sich an Stratford Canning dazu, seine beabsichtigte Motion|die Siände-Veisammlung als S zurüctzunchmen. i

zuerlangen, und die gleichzeitigen politischen Beivegungen in|Regierungsform und der Reichstags-Ordnung. Ju der dritten; Frankreich und Belgien hätten den Hêfen von Oesterreich, Ruß: | Proposition werden veränderte (gemilderte) Bestimmungen im;

und Preußen damals Besorgnisse eingcfldßt, und ste wären] Konkurs-Verfahren (bybäluiaz) beantragt. Durch die vierte cine

r zu der Besczung Krakau's geschritten, als zu ciner Vor-|neuc

e

úber idre eigenen Länder. Jetzt aber, wo der Zustand Europa 6 Gn E ay cin ganz anderer sey, dürfe man wohl mit gutem Grund hoffen, e 2 da die drei Mächte sich den Vorstellungen gegen die fernerc Kiel, 13. Juli. (Hannov. Z.) Außer der Russischen )ccupation von Krakau freundlicher gestimmt zeigen würden. | Dampf - Fregatte „„Bogatyr ‘“ liegt der Russische Krtege lugger Vas die Rechtsfrage betreffe, so habe er sich darüber schon frù-|,, Peterhof“ in Unserm Hafen vor Anker, um Mitglieder der er in diesem Hause und auch ‘den drei Mächten gegenüber] Kaiserlichen Familie zu erwarten. Der mit dem „Bogatyc ausgesprochen, und cer beharre bei seinen desfallsigen Ansich-]am Tten d. M. hier angekommene Großfürst Konstantin lelzte seine Dann suchte der Minister noch zu beweisen, daß in|Reise nah Ems ohne Aufenthalt fort, um noch vor dem heut fommerxieller Hinsicht die Bedeutung Krakau's sich sehr verrin- [gen Geburtsfeste Seiner Mutter, Jhrer Majestàr der Kaiserin, Es wird zwar noch cine Russische Kriege- der Britischen Regierung unter so bewandten Umständen unzwet-| Flottille von fünf Schiffen hier seit einigen Tagen S LeTE A méßig und auch ziemlich unnüß seyn würde. Sir R. Peelslein der seit- langer. Zeit anhaltende Westwind wird das Sinlau immte mit den Ansichten des Ministers überein und billigte im|fen noch immer erschweren. Dem Vernehmen nach hat diese Allgemeinen auch das von der Regierung in dieser Angelegenheii| Kriegs - Flottille keinen andern Zweck, als die üblichen Uebungen r Hoheit den Großfürsten Konjtan- welcher Sich dem Seedichste widmet, l nd Einer der Lehrer des Großfürsten, Kollegien - Assessor

Der Kanzlei: Deputirte, Graf Heinrich von Reventlow-Cri-

: i i j iÇ, 0. §5 I 2 dere Mitglieder ihre Bemerkungen über die Sache gemacht, ver-|minil, is gestern auf der Reise nach Jkehoe, wo er am lten d. M. : Königlicher Kommüissarius ertfsnen

ivird, hier durchgckommen.

Deutsche Bundesstaaten. Hannover, 16. Juli. (Hann. Z.) Se. Kaiser!. Hoheit der Großfürst Thronfolger von ( von Ems nah St. Petersburg heute um 11 Uhr hier augekom- men und im Britischen Hotel abgestiegen, woselbst Se. Kaiserl. Hoheit von Sr. Majestät dem Könige und Sr. Kdnigl. Hoheit dem Kronprinzen einpfangen wrden. Bald darauf fuhr der Großfürst, nahdem Se. Königl. Majestät und der Kronprinz das Hotcl wieder verlassen hatren, in einem Hofwagen nach Montbrillant, wosclbst| der Königliche Hof diesen Sommer resi- arge Gegen 2'/, Uhr Nachmittags haben Se. Kaiser! Hoheit die Reise über Celle fortgescbt. i: :

=_ Die zu Hie aRaUsen erscheinende „Dorf-Zeitung““ over ist im hiesigen Königreiche bis auf weiteres verboten worden. hei: An der zweiten Kammer, Sißung vom 15. Juli, rese- ondon weiter reisen, um Jhre Majestät dieTKsö-ssirte der Herr General- Syndikus aus der Konferenz über die

5

Geschäfts Ordnung für die allgemeine Stände:Versammlung,

__ London, 1#. Juli, Gestern hatten der Graf Srauville, Botschafter in Paris, Sir George Schee, Gesandter in Stutt: gart, welche Beide sich auf Urlaub hier befinden, und Herr Fox Strangwayes, der sich als Gesandter nach Fraufkfurt am Main

Der Herzog und die Herzogin von Nemours sind gestern

gelandet; sie wurden bei der Landung etwas ausçehal- sie herüber brachte, am Cin-

Der Herzog beschloß

S ten dann nah

“A id a p Ee R G

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Verordnung wider ungesebliche Volks- Versammlungen vor: ichté-LNaßregel gegen die Verbreitung revolutionairer Grundsäße geschlagen u. st. w. |

hier an Bord zu!

| bei Bergedorf um !/; Englische Meile.

| Ge ellschaft von i’,

(lich ward noch erwähnt, daß auch die Direction den eigentlichen [Zweck dieser Eisenbahn-Anlage, die Weiterführung derselben ins | Innere Deuischlands, nicht aus den Augen verloren habe und ljest, mit Genchmigung der resp. hohen Regierungen, un Han- |noverschen, im Preußischen und im Mecklenburgischen Verme

1 î

habe zu erwarten, daz die der Errichtung der Hamburg - Bergce-

[werde erreicht werdcn.

Oesterrei.

_ Wien, 13, Juni, Die Wiener Zeitung publizirt nal, stehcuden Verirag zwichen Sr. Majestät dem Kaiser

und artistischen Werke:

der König von Sardinien 2c. von dzm glei:zen Wunsche beseelt, Wis- senschaste1 und Künste zu begünstigen und zu beschüuen, wic nicht minder z11 nütlichen Unternebminngen aufzumuntern, haben im wechz- selfeitigen Einverständnisse beschlessen, Schriftstellern und Künstlern sür ibre Lebenszeit das Eigenthumsrecht auf ihre iu Staateu vercsfentlichten Werke zu sichern und die

|druce und soustigen mechanischen Nachbildungen am wirksamsten zu [begegnen wäre. Dcm gemäß haben Jbhre Majestäten zu Jhren Be- |vellmäch{igaten crnannt und zwar: Se. Majestät der Kaiser von Oester- rei Se. Durchlaucht den Fürsten Clemens Wenzel Lothar von Met-

¡fernich Winneburg, Herzog von Pertella, Grafen ven Königs1oartb,

Grand von Spanien erster Klasse 2c., Allerhöchslihren Staats- und Konuferenz-Minister, dann Haus-, Hef- und Stlaals- Kanzler 2c., und

Sc. Majestät dcr König von Sardinien den Herrn Don Viktor Ama- V dens Balbo- Berteue, Grafen von Sambuy, General - Majer in den S | Kénigl. Armeen, und Höchstihren außerordentlichen Gesaudten und S

|[bevollmächligten M'nister bei Sr. Kaiserl. Königl. Apestol. Maje- sit 1c, welche nach Mitlheilung Jhrer in guler und gehöriger Ferm

befundenen Vellmacbten über nachsfebende Artikel übercingekemmen sind;

j Art. 1. Die Werke oder Produkte des menschlichen Eceistes oder

Anderem, besouders veranlaßt durch eine Verlängerung der Bahn Von dem Kapital der S haft Mil. M. Bco. bleiben noch 312,000 M. Bco. für Erwerbung des Grund-CEigenthums übrig. Schließ: S

ungen anstellen lasse, auch in fortwährenden Verhandlungen mit W | benachbarten Behörden und CEisenbahn-Comitée's sey und Ursache

dorfer Eiscnbahn zu Grunde liegede Idee einer passenden Ver- W ¡bindung mit dem Innern Deutschlands, binnen nicht langer Zeir es

von S Oesterreich und Sr. Majestät dem König von Sardinicn Wi ¡zur Stcherstellung der Eigenthums-Rechre hinsichtlich W der in Zhren beiderseitigen Staaten erscheinenden literarijchecn F

„Se. Majestät der. Kaiser von Oesterreich :c. und Se. Majesiät s

den beiderscitígen E Zeit festzustellen, E

1 : ay us B P T G Erf N Schutzes genießen sollen, indem Ÿ nd ist auf der Rütreise| während welcher deren Erben desselben Schuße® ¿ Rußla | lu diesem Zwecke die Mittel besimmt würden, durch welche deim Nach- W

der Kun}, die in einem der fentrohirenden Staaten veröffentlicht iver: R

d

S den, bilden ein Eigenthum, welches den Verfassern cder Urhebern der-| # sclben zusicht, um cs durch ihre ganze Lebenszeit zu genießen eder dar-

S uber zu verfügen. Nur se selbst, oder ihre Recyténachfelger, haben S: das Recht, die Veröffentlichung jeuer Werke zu gestatten. ; Uy

e Arlt. 2. Die Werke der dramatischen Kunst sind gleichfalls ein,

Eigenthum ibrer Verfasser, und daber in Rücksicht ihrer Veröffent:

- lichung und Vervielfältigung durch den Druck in den Bestimmungen Se, des Art. 1 begriffen. Dramatische Werle dürseu chne die Zustimmung| S ibrer Verfasser oder deren Rechtsnachfelger nicht aufgeführt werden,

S unbeschadet übrigens der für die Lffentlichen Vorstellungen theatralischer

See Werke in den respektiven Staateu geiteuden odec noch zu erlassenden e Normen. ß he gs 3. Di: in einem der fontrabirenden Stagten verfaßten Ue-

bersezung-n vou Manustripten oder Werfen, welche in einer fremden Sprache außerbalb des Gebiets der gedachten Siaaien erschienen sind,

# werden gleichfalls a!s Orgiual-Produfie betrachtet, auf welche der

# Art. 1 seine Anwendung fiudet. Even so sind in diesem Art. i die in

S cinem der fontrabireudeu Siaateu verfaßten Uebers-zungen von Wer- e ten, die in dem anderen erschienen sind, begriffen. Auszenommen is S jedoch der Fall, wenn der Verfasser, Unterthan cines dec kontrahirenden t (Staaten, iun dem von ihm veröffentlichten Werfe seibst aufündigt, in S cinem dieser Staaten eine Uebersezung erscheinen lassen zu wollen, und # er dieses Vorhaben in dem Zeitraume von sechs Monaten wirklich aus-

; führt, wo ibm dann auch jür diese Uebersezung jein Eigenthumsrecht

Sb vorbcbalien bleiben soll. | Er Art. 4. Ungeachtet der im Art. 1-vorkommenden Bestimmungen

S soslcin in Journblen und periodischen Schriften die Artikel andere:

S ‘ournale oder periodiscyer Schristen ohne Ansiand nachgedruckt werden S durfen, soba!d diese Artifel nicht drei Drucibogen ihrer ersten Veröffenut-

2 lichung überschreiten, und deren Duelle angegeben wird.

E Art. 5. Vei anonvmen und pseudonymen Werfen werden deren E? Herausgeber- iu so - lange als-die Verfasser angesehen, als nicht diesc S selbst, oder ihre Rechtsnachfolger, 1hr eigenes Recht dargethan babe. 2 Art. 6, Jede Nachbildung (Nachdruck) von Werken, Kunji-Pro- S duzenten, dann musikalischen und theatralischeu (Lompositionen, wie sic Sck: in den Artifeln 1, 2 und 3 erwähnt werdeu, ijt in den beiden fontra. S hirenden Staaten untersagt. E M Art. 7. Die Nachbildung (der Nachdrucf) ift die Handlung, durd S welche cin Werk, cs sey im Ganzen oder in feinen einzelnen Theitcn,

E durch mechanische Mittel ohne Zustimmung des Verfassers oder der

E Rechtsnachfolger desselben neuerdings hecvorgebracht wird.

+4 Art. 8. Es ift im Sinne des vorigen Arlifkels nicht allein dann

S ein Nachdruck vorhanden, wenn zwischen deu! Original-Werke und des: S sen Nachbildung cine vollfommceue Achulichleit sich darstellt, sondern

S venn unter dem nämlichen Titel, oder auch unter einem verschiedenen,

S der gleiche Gegenstand in derselben Jdecnfolge und mit der nämlichen S (Eintheilung der Materie verhandelt wird. —- Das spätere Werk ift in diescm Falle als ein Nachdruck anzusehen, wenn es auch bedeutend vermchrt oder vermindert worden ware.

Art. 9. Versegungen sür verschiedene Jnstrumente, Auszüge und

S andere Bearbeitungen musikalischer Compesitionen, wenn sie für sich En als selb ¡ständige Erzeuguisse des menschlichen Geifics augeschen wer-

E den fênnen, sollen uicht als Nachdruck behandelt werden.

E Art. 10. Rücksichtlih des Nachdrucics ift jeder Artikel eincs cn- N cvflopädischen oder periodischen Werkes, welcter die Z2h! von drei Druckbogen überschreitet, als ein für sich besteheudecs Werk zu be- N trachten.

; Art. 11. Der Perfasser cines literarischen oder wissenschaftlichen

L Werkes ijt befugt, die Usurpirung des vou ihm gewählten Titels zu n verbindern, wenn dieselbe das Publifum übcr die scheinbare Jdentität M des Werkes in Jrrihum führen kênnte; iu einem solchen Faüe jedoch 5 ist fein Nachdruck vorhanden, und der Verfasser hat nur das Necht E auf cinen dem erlittenen Schaden angemessenen Ersaß. Demungeachtet S begründct die Wahl eines allgemeinen Titels, als: Dictionair, Wörter- S buch, Abhandlung, Kommentar, und die Eintheilung cines Werkes nach E alphabctiscver Ordnung, für den Verfasser lein Recht zu verhindern, E daß auch cin anderer denselben Gegeustand uuter daafelbon Titel und

nach dersclben Eintheilung behandie. i Art. 12. Kupfersliche, Litöographicen, Medaillen, daun plastische Werke und Formen erfreuen sich dcs im isen Arlikel deu Kunstwerken überhaupt cingeräumten Privilegiums. Die Nachbildung dieser Gegen- siande isi sonach untersagt; iu diesem Falle hat jedoch eine Nachbildung

E nur dann siatt, wenn die Vervielfältigung mit denselben mecanischen

e Mitteln, wie dieselbe bei dem Original-Werke angewendet worden und

S mit Beibehaltung desselben Größen - Maßstabcs geschicht. Gemälde, 2A Bildhauer-Arbeiten, Zeichnungen sind gleichfalls in den Bestimmungen s dee Art. 1 begriffen. Jedoch sollen Kopiecen, welche hiervou mit sreier

Lt Hand odne Verheimlichung und ochue Einsprache vou Seiten des Ei:

S genthUucrs des Kunsiwerkes genommen werdeu, keine verbotene Nach-

Ee bildung begründen, außer, der Kopist hätte mit böser Absicht gesucht, e das Publifum hinsichllihz der Jdentität der Kopie mit dem Urbilde

S irre zu leiten. Art. 13. Die Verfertiger vou Zeichnungen, Gemälden, Viidhauer-,

F anderen Kunstwerken, eder deren Rechtsvertreter lönnen, ohue 1h:

aas Cigeuthumsrecht auf diese Werke zu verliereu, das ihneu ausschließend

7 zustehende Recht der Vervielfältigung derselben dur den Stich, der

Em Guß oder sonst cin mechauishes Mittel au Andere abtreten, undescha- S det jedoch der Bestimmungen des vorstehendeu Artikels. Weun fie aber a das Origina! veräußern, fo geht dieses Recht auf den neuen Erwerber

S l'vcr, der es durch die ganze Zeit, als der Künstler cder dessen Erben a: vatien davon Gedrauch macheu tönnen, zu genießen hat, ausgenommen, Sz cs ware das Gegentheil ausdrücflichh verabredet worden.

E: Art. 14. Die gegenwärtige Convention soll in den respektivcn

s Staaten die frcie Reorcducktion je’er Werle nicht hindern, weiche da- S felbst noch vor deim Zeitpunkie, als dieselbe in Krast getreten ift, ver-

ees Lieute. t wurden; nur muß besagte Neproduction bereits ihren An- K 1ang genounmeu und die geseulicze Genebuigung crhalten haben. Wäre

S ader von einem Werfe cin Theil vor der Rechtsgülligkeit dieser Cen- E dieses levterbie ea, Und cin Theil erst spätec, so soli die Nachbildung

9 Rcchtsnächfol Z E nur mit Zasiimunnug des Verfassers oder dessen

E fe hae \latlfinden dürfen ; im Weigerungsfalle jedoch würden LE ZOE Hey Q sevu, an die Thbeitnchmer die Fertsepung des Werkes zu f in teren Besiy ee qum Nachfaufe jener Báude verhalten zu iénnen, A Art. 15. T E befinden, il cin Nachdrucé siattgefund 2M 1 G T SRE E Nachtheil ein Nachdruc stattgefunden, S haben ein Recht auf Ersag des dadurch erlittenen Schadeus.

S7 Art. 16. Außer den von deu Gefeuen der fentrabi A Stag-

t ten gegen den Nachtrucf ays S S E N E ILE N re E nabwe und die Zersicrun gesprocheneu Strafen soll die Bescilag-

E n e Df g der Exemplare oder nachgebildeten Gegtn- Ï stande, und so auch der Formen Stempeln, Platten, Steine und an:

deren Gegenstände verhängt werden G Ee N Ps x j A 2 , welche zur Ausführung dcs Nach- drucfs gedient haben. Jedenfalls fann der Besch&diate die Ueberla} dieser Gegenstäude, ganz oder zum Theil aue Lbt4 a1 seiten (d Forderung begehren. ¡h heil, auf Abschlag seiner Eïsga#-

F Art. A Cr Verkauf nachzebildeter Werke ij in beiden Staa-

X ten, unter den: im vorigen Artikel ay S L / j , Zee gedrohten Folgen, durchaus unter-

sagt, welches auch in den Fällen zu gelten h 59 die Nachbild im Auslande bewerkstelligt worden seyn Pi n E R DAS Art. 18. Das Recht der Verfasse ¡tas R

S ihre gefezlichen oder lektwilligen Erden gund ihrer Rechténehmer geht auf

F Staaten bestebenden Geseye über. Dieses abbeit der in deu respefliven Wege der Erbschaft an den. Fiskus gelange Recht kaun jedoch uíe im

f renden Staaten durch dreißig Jahre nacy de ind soll in den fo: trahi- jerkanut und beschügt werden, em Tode des Verfassers an-

Art. 19. Für Werle, die nacl j

nen, wird diese Frist auf 40 Jahre den E 2

gefangeu, ausgedebut.

778 pie

e des Verfassers crschci- age des Erscheinens an-

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Art. 21. Bei Werfen von mehreren Bänden und solchen, die in einzelnen Lieferungen herausgegeben werden, sollen die oberwähnten drei Termine für das gauze Werk erst von dem Erscheinen des legten Baudes oder der legten Lieferung an gerechnet werden, jedech unter der Bedingung, daß zwischen den cinzelneu Veröffentlichungen nicht mehr als drei Jahre verstreichen. Bei Sammlungen ven mehreren einzelneu Weifeu oder Memoiren solleu die obgedawten Termine nur ven der Herausgabe jedes einzelueu Bandes an gercchuet werdcn, un- beschadet jedo dessen, was im ersten Absage des gegenwärtigen Arti- fels für den Fall angeordnet wurde, als das Werk oder das Memoire, welches einén Tbeil der ganzen Sammiung ausmacht, scibst in meh- rere ecinzel'e Bände zerficle.

Ari. ‘2. Für Werke, deren Herausgabe von dem Verfasser be- gonnen uud vou dessen Erben bcendet werden, soll die Frist ven 40 Jahien gelieu, wie bci ganz pejibumen Werken.

Art. W. Weun der Verfasser ver Ablauf des Zeitraumes, für welchen er allenfalls seine Rechte abgetreten baben sollte, siürbe, so ge- bührt scinen Erben, uach Verlauf dieser Zeitfrist, der Genuß threr Rechte noch für die ganze ihnen ia Folge der vorgeheuden Artikel ein- geräumten Zeit.

Art. 24. Nach Ablauf der in den- Artikeln 18, 19, 20, 71 und

2 bestimmten Termine werden die Erzeugnisse der Wissenschaften und der Kunst ein Gemeinzut des Publikums. -Die von den fentrahiren- den Regierungen selbst veröffentlichten Altenstücfe und die von densel- ben unmittelbar, oder auf deren Befehl herausgegebenen Werke, wenn dieser Umstand aus dem Werke selb ersichtlich ijt, sollen auch ín der Folge nach den in den respektiven Staaten diesfalls geltenden Besiim- mungen behandelt werden. __ Art. 25. Um dle Ausführung der gegenwärtigen Convention zu fördern, werden sich die fontrabirenden Regierungen wechse! seitig die (eseße und Verordnungen miitheilen, welche sie in den Fall fommen dürften, hinsichtlich des literarischen und artistischen Siinknna zu er- lassen. Sie werden sich ferner die ven der einen oder der anderen Seite getroffenen Verfügungen mittheilen, um die Originalität einer Kusgabe, oder die Zeit-Pricritäl eines Kunstwerks zu besiimmei.

Art. 26. Die Verfügungen gegenwärtiger Cenvention follen die Ausübung der in den fontrabhirenden Staatcun besichenden Censur und sonstiger Verbots - Befugnisse durchaus in nichts beirren, welche, unab- dngig von den vorliegenden Stipulationen, nach den in den respektiven E ern gültigen oder noch zu erlassenden Vorschriften fortan bestehen sollen.

Art, 27. Die beiden kontrahirenden Staaten werden die übrigen Regierangen Jtaliens und jene des Kautons Tessin einladen, der ge- genwärtigen Convention beizutreten. Diese, durch das alleinige Faftum der von ihnen geäußerten Zustimmung, sollen als mitfontrahirende Thrile angeschen werden,

Art. B. Die ge:enwärtige Uedereinkunst hat, ven dem Zeitpunkte der Auswechselung der Ratificationen angefangen, durch vier Jahre, and noch dnrch sechs darauf folgende Monate in Kraft zu bestehen, so- vald ciner der fontrahirenden Theile nah Ablauf der vier Jahre die Absicht erklären sollte, die Wirkung besagter Convention aufheben oder aber zi deren Erueuerung mit Anwendung jener Verbesserungen schrei- ten zu wollen, welche unterdessen die Erfahrung an die Hand gegeben haben wird. Jeder der beiden fontrabirenden Theile bchält sich das Recht vor, dem anderen eine solche Erklärung zu machen, und wird hiermit zwischen ihuen ausdrücklich festgeseut, daß nach Ablauf von sechs Monaten, nach Abgabe der cben erwähnten Erklärung des cinen Sis trahenten an den Anderen, die gegenwärtige Convention uud alle da- rin enthaltenen Stipulationen ihre Wirkung verlieren sollen.

Art. 29. Gegenwärtige Convention {#ll von Jhren Majestäten ratifizirt und die Auswechselung der Rätificationen autrua vier Wochen, oder wo möglich noch früher, bewerkstelligt werden. Urkund dessen die beiderseitigen Bevollmächtigten selbe unterzeichnet und ihre Jusiegel beigedrüct haben.

So geschehen zu Wien, den 22. Mai 1840.

(Gez.) etterni ch, De Sambuyv.

Die Laibacher Zeitung meldet aus Tarvis vom 30. Juni: „Jn der Nacht vom 28. auf den 29. Juni zwischen 12 und 1 Uhr, hat den Mailänder Courier - Eilwagen No. 433 ein großer Unglücksfall getroffen. Außerhalb Tarvis, am Goggauer-

Türlfeli

_ Konstantinopel, 23, Juni. (Journ. de Smyrne.) Die am Dienstag und Sonnrag stattgehabten Conseils betrafen die in Bezug auf die innere Reform des Reichs zu ergreifenden Maß- regeln. Je meh. man auf dem Wege der Reform vorschreitet, um so größer schein: der Eifer des Osmanischen Ministeriums für Alles zu werden, was si auf die neuen Jdeen bezieht ; die sonst dem Charakter der Oricnralen eigene Schläfrigkeir hat jeßt einer lobenswerthen Thärigkeit Plaß gemacht und in den Büreaus der Pforte herrscht das regste Leben. Ausmerksamkeic hauptsächlich auf das Benehmcn der Beamtcn in den Provinzen, der Gouvernelre und Muhassils. hohe Verwaltung der Hauprstadt, die Art und Weise, wie sle sich der neuen Ordnung der Dinge unterwirft, cin \0 \{chdnes und giebt, will, daß die Provin:cn des Reid s Verwalcung bestimmten Personen keine ben, und so oft dergleid en vorkommen, wird stets s{hnelle Gc- rectigkeit geübe. So wurden vor kurzem mehrere Muhashils abgeseßt, die sih verschiedener Vergchen shutdia gemacht hatten, und durch Männer von anerkannter Loyalität und Rechtlichkeit erseßt. Die Jnskruction des Prozesses Noafiz Pascha's, Muschirs von Adrianopel, schreitet rach vor, und man glaubt, daß das Urtheil dieses Beamten bald erfelgen wird. L

gegen die zu ihr«r

Europáischen Journalen viel über die gefahrdrohende Stellung der Türkei. Es wäre vergeblihe Mühe, das Gegentheil behaup- ten zu wollen, denn wirklih gewährt der innere Zustand des Rei- ches einen ziemlich traurigen Anblick. Man darf indessen nicht vergessen, daß die Lage Aegyptens keine bessere is, daß vielmehr die Symptome des Zerfalls in diesem Lande, wo das noch junge System des Vice-Königs die Bevölkerunz bereits zur Wuth cnt- flammt, sich so mehren, daß die Freunde des Vice-Königs in nicht geringem Grade darüber beunruhigt sind. Fast möchte ih glauben, daß die Pforte den Zustand Syriens gehdrig zu wür- digen beginnt, und daß sich Wichtiges vorbereite. Seit einigen Tagen haben ganz in der Stille sowohl hier als in Gallipoli Truppen-Ueberschiffungen stattgefunden, so daß die Hauptstadt von

geht es nicht, daß in Konstantinopel sowohl als in Pera und

taillone in Bewegung sind, die sich, durch die Schwere des Dien- stes niedergedrükt, kaum mchr sortshleppen können. Gestern ist im Minister-Conseil der Vorschlag des pha Pascha's, einige irregulaire Regimenter Albanesen in die Stadt zum Garnisonsdienste zu ziehen, mit Stimmen. Einhellig- keit durchgegangen. Jch kann die Maßregel nicht billigen, denn die Habsucht und Verrätherei dieser Truppe ist zu sehr bekannt,

Stadt bloß die Garantie eines solchen Gesindel erhalten soll. E von Woronzoff ist von Brussa wieder hierher zurück- gekehrt.

Smyrna, 24. Juni. (Journ. de Smyrne.)

Englische Dampfboot „Gorgon““ ist gestern mit den durch das Französische Dampfboot überbrachten Depeschen des Admirals Louis, und das Dampfboot „Lavoisier“/ mit Depeschen für den Admiral Lalande von hier abgegangen. Die Oesterreichische Kor- vette ¿¿Lipsia‘‘ ist am Sonntag von Alexandrien hier angekommen. Ein Mitglied der bereits mehrfach erwähnten Betrüger- Bande, die mittelst falscher Wechsel und Kreditbriefe mehrere Jtaliánische Handlungs Häuser und namentli die Herren Pillans

berge, brach nämli die Radsperrkette, und der rollende Wagen schleuderte das linke Pferd mit solcher Gewalt an die Felsen- wand, daß cs ihm die Seite bis zu den Eingeweiden ausfriß. Der Wagen stürzte, der Conducteur wurde an zwei Stellen, der neben ihm sißbende Reisende, welcher auf ersteren fiel, au ciner Stelle, der im Wagen sißende Marine-Offizier am Arme und Kopfe, und jeine Gattin im Gesichte und an der Hand, theils schwer, theils leicht beschädigt; nur die siebenjährige Tochter des Leßteren, und der Postillon, welcher beim Sturze des Wagens auf bie entgegengesclßte Seite absprang, blieben ohne Schaden. Die Beschädigten wurden an Ort und Stelle beim Goggauer Schmied untergebracht, wo sie nun ärztlich behandelt werden.“

Pesth, 5. Juli. Obwohl der Medardi-Markt con länast vorüber ist, hat doch der eigentliche Wollmarkt, da die diesjährige Schur kaum eingebracht wurde, erst vor cin paar Tagen begon- gen. Unermeßliche Quantitäten Wolle aller Gattungen wurden zugeführr, die alle unsere Magazine überfüllten. Die Grundherr- \chaften, ‘als Erzeuger, crschiencn zum wahren Nachtheil der Spe fulanten mehr als je selbst auf dem Plaße. Man entschloß sich zu den möglichsten Preis - Erniedrigungen, und die anwesenden Engländer, Franzosen, Niederländer 2c. ließen sich dieses Losschla- gea ge‘allen, und machten beträchtliche Einkäufe, vorzüglich ir feinen und mittelfeinen Einschur:Wollen, im Preise von 60—T7© Fl. C. M. der Centner, von denen immerfort große Massen auf unendlichhen Wagenzügen über unsere Brücke abgeführt werden. Man schäßt das bereits abgeseßkte Quantum auf mehr als 40,000 Centner.

Ft a l. 6: ez

Neapel, #. Juli. Nach telecraphi“cer Nachricht ist Se. Majestät der Kdnig in Begleitung Jhrer Majestät der Königin gestern mit dem Dampfschiff „„Ferdinando 11.// von Messina nach Palermo abgegangen, woselbst das Königliche Paar dem Feste der heiligen Rosalia beiwohnen wird.

Livorno, 1. Juli. (A. Z) Wir erfahren, daß ciner un- serer Toscanischen Mitbürger, Heinrih Mayer aus Livorno, vor kurzem auf seiner Rückreise von Neapel in Rom verhaftet und nach der Engelsburg gebracht worden is. Der Genannte, von Deutschen Eltern in Livorno geboren und sväter im Hause eines Engländers, Herrn Fynch in Florenz, als Pflegesohn aufgenom- men, gehört, seiner Erziehung nah, gewissermaßen drei Nationen anz; scine Neigung und Gesinnung jedoch hat ihn schon seit lange ungecheilt zum Jtaliäner gemacht.

Spanten

ÿ Cadix, 2. Juli. Am 29. Juni ist der Prinz Ernst von Fächsen-Koburg von Lissabon hier angekommen und am folgen-

J Art. 0. Für Werke, die von A schen Vercinen h:rauszegeben werden criveitert.

denn Instituten oder literari- , Jeue Frist auf 509 Jahre

1 Tage nach Sevilla. abgereist. Es heißt, er werde Gibraltar suchen und von da sich nach Barcelona einschiffen, um der Kö- igin von'Spanien cinen Besuch abzustatten.

in Livorno um große Summen betrogen hat, war am 12. Mai unter dem Narnen eines Grafen von Péindray auf dem Franzdô- sischen Dampfboote „Mentor“/ hier angekommen und ist jeßt, wie man erfáhrt, durch die Bemühungen des Französischen Konsuls, in Bucharest verhaftet worden. Der angedöliche Graf war auch ein geschickter Taschenspieler und soll dies Talent auf der Reise vielfältig in Anwendung gebracht haben. ßen Theil des geraubtten Geldes wiederzuerhalten.

S v rien. i Das Journal des Débats, welches vor kurzem in ci Schreiben aus Beirut Nachrichten über die Alissirrection it Syrien mittheilte, bemerkte darin am Schluß: „Man erwartet je den Angenblik Verstärkungen in Beirut, dessen Besabung nur 1500 Mann zählt. Die Jusurgenten wissen dies und werden sich daher gleih nah dem Eintreffen der Truppen in ihre Berge zurückziehen, wo feine ® 1 Dort führen sie den Parteigänger- Krieg bis fährt der Kor-

der von ihnen erwartete Messias kommt, nämlich die Franzosen. Die Franzosen rufen sle laut von Generation zu Generation

gehört, denn sle gehörte ihnen in alten Zeiten C) Tradition hat bei ihnen das Andenken der Kreuzzüge bewahrt

ben. Wie wird dies enden? Niemand kanns wissen; gewiß nur ist, daß fein Oberhaupt, wenigstens nicht offen, inde

Die Jesuiten, welche einige Kollegien im Gebirge haben, dürften dieser Sache nicht fremd seyn. Unter diesen thätigen, rührigen

bei den Bewohnern, weil er allenthalben den Unterricht verbrei tete. Zwei in Zuk ansäßige Franzosen haben si der JInsurr :ction gleichfals angeschlossen. Jndessen könnte der Aufstand cincn ern-

denselben erklärte, was bis jeßt noch nicht geschehen. gentheil hat er Alles ge.han, demselben ein Ziel zu stecken. Dicser Umstand läßt auch fein günstiges Resultat der Jnsurrection vor- aus\chen. Emir Beschir besißt einen ungeheuren Einfluß im Ge-

Im Ge-

er bis jeßt immer Oberhaupt des Gebirges geblieben und wußte

den Ausschlag in der Wagschale. Bleibt er Mehemed Ali treu, so wird es ihm gelingen, unter decn Jnsurgenten Zwietracht zu säen und sie gegen cinander zu heben.“?

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Berlin, 18. Juli. Nach den erlassencn Allerhöchsten Be- mungen wird die Huldigung der Stände in dherkömmlicher,

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Konstantinopel, 2i. Juni. (A. Z.) Man liest in allen®

Militair völlig entblôßt ist. Dem aufmerksamen Beobachter ent: S

Skutari seit cinigen Tagen immer dieselben vier bis fünf Ba: W

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acht der Welt sie unterwerfen kann. |

respondent des „Journal des Débats“‘ in seltsamer Wendung fort

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j Ve! diese Bewegungen T leiter. Jch bin jedo nach allem, was die Gebirgsbewohner (a: Le gen, fest überzeugt, daß einige Europäer die heimlihen Leiter sind. E

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Augenblick gestritten, in den Jesuiter-Orden trat. Dieser thätige WE Mann durchwandert alle Gebirgstheile und steht in hoher Achtung S

stets für den Sieger sih zur rechten Zeit zu erklären. Er giebt Wi

Männern is Einer, der Pater ***, Polnischer Verbannter, wel: W cher nah dem Untergang seines Vaterlandes, wo er bis zum leßten F

sten Charakter erst dann annchmen, wenn Emir Beschir sich für WE

birge und wird fast angebetet. Troß aller Regierungswechsel ist V