1840 / 216 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

aestelten Unierbedienten niederen Grades haben feine Ansprüche. §. 4,

Die Art der Unterstügtng ift eine zweirache; der cine Theil der Bene- fiziaten wird in das, zu diesem Zwecke befonders zu errichtende Stifts- baus aufgenommen, der andere darch jäbrfihe Geldbewiiligungen un- terstügt. §. 5. Das Stiftsbaus wird zur Aufnabme von Vierzig Perío- neu eingerichtet werdeu, von welchen Jede ein besonderes Zimmer mit dem nethwendigen Zubchör jedo mii Ansnahme desMeublements. erhaiten soll.

e S D, 10 mit- Sechszig Thalern und 25 mit Achtundvierzig Thalern jibriichen Einfünften ausgestattef, welche in monatlichen Raten pest- rmeranto erboben werden. §. 7. Jede Benifiziatin erbält außerdem jbrlich 1 Klafter bartes und !/, Klafter fiehnea Brennholz, welches auf Kotten des Stifts anzefahren, flein gehauen und an den zur Auf- bewahrung befimmiten Ort gelicfert wird. §. 8 Die Beuefiziaten er- baíten in Kranfheiten freie ärztliche Bebandlung und Medizin, zu wel- cem Zwecie der bei der Slifiung augcstellte Arzt die Anstalt wöchent- lich wenigsters zweimal besucht. Ju schweren Kranlheiisfälleu nuß derselbe seine Besuche täglich wiederholen. &§. 9. Der anzustelleude Hawswart hat über die äußere Reinlichkeit und Ordnung im Stlifté- bause zu wen und die vorfommenden Hausarbeiten, mit der ibm zur Hülfe gegedenen weiblichen Bedienung zu verrichten. Durch die ¡egtere [äßt er auch den Benefiziaten die nothdürftigen Handdter ste lei- sicu. Für die Reinigung ihrer Zimmer baben jede die Bencfiziacen feibst zu forcen. Auch dürfen sich dieselben nur uut Bewilligung des Kuratoriums eine besondere Aufwärte iu halten, welche indessen keines alles in dem Stiftsbause wobuen darf. §. 10. Der Aufenthalt in dem zum Stlifte gebörigen Garten ist decn Bencefiziaten wäbrend der gauzen Dauer des Tages gestattck. §. 11. Wenn eine der in dem Stiftehause aufgenommenen Benefiziaten stirbt, so wird se bei dem eiwaniaen Mangel eigenen Vermégens auf Kosten der Stiftung au- ständig beerdigt. &§. 12. Die Benefiziaten der zweiten Kategorie À.) werden nur durch ein Jabrgeld nate und fênnuen ibr Domizil an jedem belicbiaen Orte, innerhalb der Kêenigl. Preußischen Staaten nebmen. § 13. Die Zahl der Jahbrgelder ist unbestimmt und richtet sich nach der (Grüße der vo. handeuen Fonds. Jhr Betrag aber wird in jedew cinzelnen Falle nach dem Lebensalter der Bencfiziatin bemessen und steizi mit dem legleren. Die Bencfiziatin erbält nämlich jährlich: a) bis zum vollendeten Zsten Lebensjabre 36 Rthlr. ; h) von da an bis zum vellendeicn 60fien Jabre 42 Riblr. ; c) über das 60ste Jabr binaus 48 Riblr. §. 14. Dieses Jabrgeld wird in viertc!jährlichen Raten postnumerando, gegen eine mit dem Atteste über das Leben und Woblverbalten der Beucfiziatin versehene JDuittung gezahlt. Die auéwärtigen Bencfiziaten erbalten, nach Einsendung der vorschriftsmäßigeu Quittung und des Morali- täts - Attestes, den Betrag des Yabrgeldes portofrei zugesandt. § 15. Dem im §.2 näher bezeichncten Kuraterium wird die Befngniß einge- räumt, hochbejahrten oder fehr fränfklichen Bencfiziaten ansnahmsweise Unterstüßungen ein für alle Mal, cder fertlaufende perfönliche Zrula- gen zu bewilligen, auch für den Fall, wenn sich die Fends der Anstalt bedeutend vermchren oder nah Jahren die Preise der Lebens-Bedürf- nisse béher seigcrn sollten, das Stiftsbaus zu vergrößern oder die Zahl der Jahrgelder zu vermebren, auch die Einkünfte der Stiftsstellen zu erböben. §. 16. Zur Begründung der Lesuche um Verleihung der Venefizien jeder von beiden Kateagoricen is erforderli: 1) die Bei- bringung eines Kirchen : Attesies Behufs des Nachweises, daß die Be- werberin a) chelich geberen und h) mindestens #40 Jahr alt sev; 2) der durch glaubhafte Urkunden zu führende Nachweis, daß ihr Vater ver- siorden und entweder a) besoldeter, nit zu den §. 3 bezeicbnucten Un- ter - Bedienten gehöriger Beamter im Königlichen Vder im Dienste der Berliner Kommune, oder b) Preußischer Offizier gewesen sey und ver- wurfsfrei bis zu seinem Tode oder seiner Entlassung gedient babe; 3) die Bescheinigung Seitens der Orts - Po izei oder Kommunal - Behörde, daß die Bewerberin a) niezais verbei- rathet gewesen , b) uubeïcholtenen Rufes \cy und indsbefon- dere gegen weibliche Sitte und Ebrbarkeit nicht gefeblt habe, e) fein zu ihrem Unterhalte binreichendeé Vermögen besie und auch fcine zu ibrer Verpflegung geseßlich verpflichtete und vermögende Ver- wandte habe; 4) die gewissenhafte Angabe der Bewerberin über ihre bisherigen Subsistenzmittel und die ihr etwa noch feruer zufließenden jährlichen Einnabmen, so wie die Einreichung eines genauen, nach der 1m §.53 Tit. 5 Thlk. il. Allg. Gerichté-Orduung vorgeschriebenen Form abzufassenden Ynventariums ihres Vermögens, dessen Richtigkeit sie an Eides Statt zu versichern bat. Diejevige Bewerberin, welche mehr als Rihlr. jädrliche Revenüen irgend einer Art geuießt, kann keinen Anspruch auf eine Stifstéstelle machen, welche aber 100 Rthir. jährliche Revenüen oder darüber bezichr, eciguet sich weder zur Aufuabhme in das Stiftsbaus, nccch zur Unterslütung mit cinem YJabrgelde aus die- ser Stiftung. Vor der wirklichen Verleibung des Benecficiums hat jede Bewerbezin an Eides Statt anzugeloben, daß sie für den Fall, wénn ibr durch Erbschaft oder andere Ereignisse Vermêgen zufallen sollte, dies getreulich dem Kuratorium anzeigen werde. §. 17. Die Ver!ei- bung einer Stiftssielle ist außerdem abbängig: 1) ven der Beibringung cines Attestes des Kreis - Pbvsifus darüber, daß die Bewerberin nicht an chronischen, ansicckenden oder Efel erregenden Krankheiten, nech au

epilep‘ishen Kräwpfen leide: 2) von der Zablung cines Antrittsgel- |

des, welches für alle drei Klassen gleichmäßig auf 110 Rtblr. festgeseßt ist. Nur ausnabmsweise und unter Berücksichtigung der größten Hülfs- bedürftigfeit fann das Kuraterinm von der Z1b!ung dieses Auiritts- geldes ganz oder theilweise diépensiren. §. 18. Durch die Aufnabme in das Stifishaus übernimmt jede Benefiziatin die Pflicht, ihren Mit- schwestern im Stiftshause in Krankbeitsfällen freundliche Unterstützung angedeiben zu lassen. §. 19. Die Bewerbungen um Stiftsstellen oder Jabrgelder siud an das oben näher bezeichnete Kuratecrium zu richten und mit den im §. 16 und 17 verlangten Nachweisungen zu versehen. d. 20. Erpeftanzen werden nicht ertheilt, wohl aber Aumeldungen für den Fall fünftig er entstehender Vakanzen angenommen. &. 21. Die Ordnung im Stiftshause wird durch eine vom Kuratorium aus der Zol der Benefijiaten zu erwählende Veorsieherin aufrecht er- halten. ie besonders zu crlasscude Kans- Ordnung wird die Bestim- mung enthalten, nah welchen sich die Bencfiziaten strenge zu richten haben, und sell jeder Bewohnerin des Hauses zur Nachachtung mit- aetheilt werden. Seschwebei über die Borsteherin oder über sonstige Verbältni}e in dem Stifte sud beim Kuraterium anzubringen. § -2. Die Vorsteherin wird widerruflich, auf unbestimmte Zeit erwählt. Die- selbe erhält während ihrer Amtsführung eine aus zwei Zimucern be- stehende besondere Wohnung und cine sihrlihe Zulage ven 20 Rthir. und !/, Klafter hartes Holz. §. 23. Bencfiziaten beider Kategorieen, welche dur s{lechten Lebenswandel Verantassung zur Unzufriedenheit geben, verlieren das ihnen bewilligte Benefizium. Ein gleicher Nach- theil triffflt die in dem Stiftshause Anfgenommenen , wenn sie in dem- selben dur Zänkereien Unfrieden erregen. Jn einzeluen minder straf- baren Fällen werden fie nur aus dem Stiftshause entferut, und eibal- icn ein bloßes Jabrgeld nah Maßgabe der im §. 13 enthaltcnen Be- stimmungen. Fällt einer Benefiziatin durch den Eintritt unverhoffter

Ven dieien 420 Stifisstellen siud: 5 mit Zweiundsiebenzi4 Tha- |

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Glü2zusäslle so viel Vermögen zu, daß sie sch nicht ferner zur Theil- nahme an den Woblihaten der Stiftung eignet, was lediglich von der Beurtheilung des Kuratoriums abhängig ist, so wird ibr das bewilligte Benefijzium entzogen. &§. 24. Der gänzliche Verlu ? des Benefiziums, so wie die Entfernung aus dem Stifte erfolgt auf den Beschluß des Kuratoriums, gegen defseu Entscheidung feine weitere Berufung an eine andere Bebêrde statlfindet. Tritt der erste Fall ein, so sind die Bencfiziaten beider Kategorieen verpflichtet, das von der Anstalt baar Empfangene ohne Zinsen - Verglitigung zurückzuzabten. Haben sie cin Antrittsgeld gezabit, so wird iduen der Betrag desselben in Anrechnung gebracht, und der Ueberrest herausgegeben. Will eine Benesiziatin das Stiftéhaus freiwillig verlassen, obne daß sie dur Verbesserung ibrer Vermögens-Umstände dazu genöthigt ijt, so stebt ibr dies frei. Die Zu- rücjablung des von ihr entrichteten Antritts-Geldes erfolgt an fie aver ebenfalls nur in so weit, als dasselbe nicht durch das baar Empfangene bercits absorbirt ist. &. 25. Der Stiftung scll auf den Nachlaß der Bencfiziaten beider Kategorieen kein Erb - Recht, sondern nur die Befugniß zufteben, aus diesem Nacvlasse die Er- stattuyg der an die Erblasserin geleisteten baaren Zahlungen, jedoch cbne Zinfen zu fordern. Das von der Erblasserin erlegte Antrittsgeld if auf diefe Forderung zwar anzurechnen, ein etwaniger Ueberschuß des Ersieren wird aber niemals den Erben bèrausgezahit. Keonkfurr:rt die Stiftung bei der Geltendmachung dieser Forderung wit den Erbesan- sprüchen \ebr h1lfsbedürftiger Geschwister der Erblasserin, so bleibt es von der Entschließung des Stifts: Kuratoriums abbüängig, tn wiefern es ganz oder theilweise auf dieses Recht Verzicht leifien will. §. 26. Die Fends der Stiftung werden, soweit Priva!personen für ihre Qu- wendungen an dieseibe nicht abweichende Besiimmwngen treffen, chne Ausnahine bei dem Leihamte für Berlin untergebracht, weiches Vier Prezent Zinsen bezahlt. &§. 27. Die Beamteu des Leibamts sind ver- pflichtet. die bei der Verwaltung der Stiftung vorkommenden Kasseu- und Kanzlei-Geschäfte unentgeltlich zu libernebmen. §. 28. Das Fo- rum in allen Rechts- Angelegenbeiten des Slists ist das biesige Kam- mergericht. §. 29. Zuwendungen von Privatpersonen tênnen unter den in deu Gesegen vorgeschricbenen Maßgaben zum Besten der An- flalt angenommen und nach dem Willen der Geschenfgeber entweder zur Atusdebnung dersclben , oder zur Stiftung besonderer, den Namen der Woblthster fübreuden Stiftéstellen und Jahrgeldèr verwendet wer- den, deren Verleibung alédann unter den von ihnen etwa vorgeschrie- benen abweichenden Bedingungen erfolgen soll. §. 30. Die im §. 2. erwähnte Gesch{fts-Jnstruction wird der Geheime Staats - Minister Rother erthcilen. Vit dies einmal geschebeu, so fann sie später nur durch einstimmigen Beschluß des Kurateriums abgeändert werden. &. 31. Veränderungen des Satuts tkênnen allein auf den Vorschlag des Kuratoriums mit Allerhöchster landesherrlicher Gcnchmigung vor- genommen werden. Berlin, den 19. Mai 1840. Der Geheime Staats- Minister und Chef des Seehandlungs- Justituts 2c. Rother.

Berlin, 2. Aug. Heute wurde der 46ste Jahrestag der Stiftung des Königl. medizinisch-chirurgischen Friedric;-Wilhelms- ÄAnstiruts in herkömmlicher würdevoller Weise êffentlih gefeiert. In der Anwesenheit der Herren General-Majors von Cosel, von Reyher, von Reiche, von Selasinsky, von Stosch, von Wulffen, so wie mehrerer anderer hohen Offiziere, Staats-Beamten und berúhmten Gelehrten durfte das Justitut die Fortdauer derjeni gen Theilnahme erkennen, welche ihm von der Armee, so wie von vielen anderen Seiten, bisher stets in reihem Maße geschenkt wurde. Der Direktor der Anstalt und Chef des Militair-Medi- zinalwesens, Herr General-Stabs-Arzt Dr. von Wiebel, leitete die Feier durch eine kurze Anrede an die Versammlung ein, gab hierauf eine statistische Uebersicht der Anstalt seit ihrem Bestehen und 1heilte die neuesten Verändérungen in dem ärzilichen Perxso-

nale der Armee mit, und. referirte über die von Sr. Majestät dem Könige und anderen Gdnnern dem Justitüute gewährten Geschenke. Sodann hielten die Studirenden der Anstalt, Herr Pr, Middendorf und Herr Tülf„- wissenschaftliche Vorträge über fünstlihe Pupillen- Bildung und über die krankhasce Sympathie als Ursache der Verbreitung vou Krankheiten. Die Feier schlos mit einer Rede des Herrn Geheimen Medizinal- raths, Regiments - Atztes und Professors r. W. Eck. Der- selbe wies durch cine gedrängte, jedoch der harafteristischen De- tails nicht entbehrende, geschichtliche Uebersicht unseres Militair- Medizinalwesens nach, wie das Lebens- Prinzip des Preußischen Staates, das Prinzip des sicheren Fort\chreitens auf der Bahn der Vervolllommnung, auch hierin wirksam und wie namentlich die Stiftung des Friedrich -Wilhelms- Justituts der Wendepunkt gewesen sey, welcher die mangelhaften älteren Einrichtungen von den erfreulichen Verbesserungen der neueren Zcit trenne. Schau- ten daher auch das Jnstitut und das Medizinalwesen der Armee mit den Gefühlen dec Dankbarkeit und des gerechtesten Schmer- zes auf das Grab ihres jüngst entschlafenen hohen Wohlthäters, des hôchstseligen Königs Friedrich Wilhelm's 1U., so könnte doch ihr Blick auf des jeßt regierenden Königs Majestät um jo mehr nur derjenige der Hoffnung und Zuversicht seyn , als Allerhöchsi- derselbe, welcher \chon ‘als Kronprinz dem Jnstitute unzweifel- hafte Beweise seiner Huld gegeben, „in den Wegen des Vaters zu wandeln‘“ verheißen habe, während auf. der anderen Seite das Militair-Medizinalwesen und das Fricdrich- Wilhelms - Jnsti- tut wohl das Bewußtseyn hegen dürfe, sich in keiner Bezichung den Forderungen der Zeit abgeschlossen zu haben.

Berlin, 3. Aug. Eingedenk der großen Lohsthaten, welche sich das Bürger-Reriungs- Institut seit Begründung desselben Sei- tens des Hochseligen Königs Majestät zu erfreuen gehabt hat, vertheilte dasselbe an dem heutigen Geburtstage des verewigten Monarchen an 14 in ihrem Gewerbe unverschuldet zurückzekom- mene Bürger die Summe von 1440 Rihlr. und verabreichte außerdem den 28 Bürger-Zubelzreisen, welche aus den®von Kirch- cisenschen Sti/tungs-Fonds cine laufende monarliche Unterstützung erhalten, cin außerordentliches Geschenk.

Königsberg, 31. Juli. (Königsb. Z.) Se. Majestät der König haben unter dem Uten d. M. ein Allerhöcchstes Convo- cations - Patent zur Erbhuldigung an die Stände des Königrei- j ches Preußen erlassen, dem gemäß höheren Orts die durch das

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Befanntmachungen.

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Allgemeiner Anzei

wozu ihuen die Juslizrätbe Zitelmann, Böhmer, und E Samibaren chlagen werden, anzuzeigen und nachzuweisen.

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riest,

der unbefannten Gläubiger der Kassen der|BVei ihrem Ausbleiben haben sie zu gewärtigen, daß|lung der Erbschast beabsichtigen.

Königl. Straf- und Besserungs-Austalt u Naugardt.

uns solche binneu 3 Monaten, spätesiens aber in dem auf den 7. November d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten Hercn Ober-Landesgerichts-Refe rendarius Otto angeseyten Termine, eutweder in Per- son oder durch einen hiesigen mit Vellmacht und hin-

reichender Jusormation verseheneu Justiz-Komwmissarius,

sie mit ibren Ansprüchen an die gedachten Königlichen j au Kassen werden präkludirt werden, ihnen desbald ein

Auf den Antrag der Kénig!. Straf- und Besserungs- ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird und ce| Ansialt zu Naugardt werden alle diejenigen, welche an nur an die Pexfon desjenigen, mit welchem sie fontra- die Kassen derseiben aus irgend cinem Rechtsgrunde |hirt baben oder der die ibnen zu leistende Zahlung in

Ansprüche zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, Empfang genommen hat, werden verwiesen werden. Stettin, den 6. Juli 1840.

Kêönig!. Ober-Landesgericht.

Bekanntmachung. Den elwanigen unbekanuten Gläubigern des hicr-

Neidenburg, den 18. Mai 1840.

ger fúr die Preußischen Staaten. selbsi am 25. April 1839 verstordenen Kaufmanns

ettau, Lenke hierselbst | Jacob Legal wird hierdurh bekannt gemacht, daß die Erben des genannten Erblässers nunmeh- die Thei:

Königl. Preuß. Laud- und Stadtgericht.

Edikt vom 1. Juli 1823 angeordneten ständischen Wahl - Vezirke des Königreiches Preußen aufgefordert sind, die doppelte Zahl der Abgeordneten, mit welcher sie die Provinzial - Landtage be- schicken, zur Huldigung zu bevollmächtigen und nah Königsberg u senden. Die Wahlen müssen bis zum 15. August beendigt eyn, und die Huldigungs : Deputirten spätestens den d. Sep- tember hierselbst eintreffen. Den Mitgliedern der Ostpreußischen Ritterschaft ist, wie früher, so auch diesmal freigegeben, wenn sie wollen, persdnlich zur eigenen Ableistung der Huldigung zu erscheinen. Diejenigen, welhe von dieser Allerhöchsten Erlaubniß Gebrauch machen, schließen sich bei dem Hul- digungs - Akte den Deputirten ihres Standes und Landes- theiles an. Von dem Magistra‘e und den Stadt - Verord- neten unserer Stadt werden Se. Majestät die Huldigung in ihrer Gesammtheit anzunchmen geruhen. Da bei den frü heren Huldigungen die Stände von Ostpreußen sih zu einem Landtage vereinigt haben, so haben Se. Majejtät zu befchlén ges ruht, daß diesmal einige Tage vor der Hu!digung die- schon «e- wähsren Landtags-Abgeordneten der drei Stände von Ostpreußen, Litthauen und Westpreußen zu einem Landtage sich hierjelbst ver- sammeln sollen. Weil aber der gewöhnliche Provinzial - Landtag in wenigen Monaten zusammentreten wird, so hat der aus Ver- anlassung der Huldigung sich versammelnde sich ausschließlih dars- auf zu be’hränfen, darüber zu berathen: 1) ob er 12 Mitglieder der Ostpreußi\chen Ritterschafr zur herkömmlichen Vertret ng eines Herrenstandes zu erwählen aesonnen sey, und in diesem Falle die Gewählten zur Bestätigung anzuzeigen; 2) ob und welche Bestätigung etwa noch bcstehender Ten er in An- trag bringen zu können glaubê. Von den Mitgl:edern dieses vor der Huldigung auszuld;enden Landtages wollen Se. Majestát \o- dann die fúr ihre Perjon aus cigenem Recd,te zu leistende Erb- huldigung an dem für diese angejeßten Tage annehmen.

Mänster, 31. Juli. (Westph M) Seit voraestern bes findet sih der Erzbijchof von Kdin, Klemens August Frezhexr von Droste-Vischering, in unseren Mauern.

Berliner Börse.

Den 3, August 1840, Amtlicher Fonds: und Geld-Caours-Zettel.

. 4 L Pr. Cour.

_|&! Ei [S | Brief. j Geld,

8t. -Sehuld- Seb. 4 194 j iv! /, Coup. aud Zius-!

Pr. Eugt, Obl. 30. 4 163! /, Seh. d. K. u. N. _ Präm.Sech.d.Seeh —| T0 ¿ | E

Kurmk. Sebuldv. 3} 104! 4

103",

|

Actien. Neummk. Schuldv. [81 104!/,

Bri. Pud. Biaeub, E Berl. Stadt-Obl 4 do. do.Priur.A ot. 104 l4 P N j Elbinger do. |3}/ 100'/, a7'2

j Aud. lpaz. Bineul, 110 Vauz. do. iu Ty.|—

Wesip. Pfaudbr./3} 162! /, Groszh. Pos. do.| 4j 106 Ustpr. Pfaudtir, 183 1023/, Pomm. do. 3¿| 104 Kur.- u. Neuwn.do./34 1043", Sehblesische do. |3¿}

44 F

do, do.Prior. Act. 193 liold al mareo 210!/, \eue Dukaten 18 Friedrichsd’or 13/4, 0d. Goldmün

eu à 5 Thl. 8. ‘s j fincouts -_— 3

1

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1

Auswürtige Börseu, Amaterdam, 30 Juh.

Niederl. wirkl. Schuld 52/7. 5%, do. 1L0/,. Kanz-Bill, 235/, 5%, Span. 215 j. Passìve —. Ausg. Sch. —. Ziusl. 6/z7 Preuas, Präm. Sch. —. Pol, 129!/,. OVenmterr. Met. —.

Áucwerpen, 29. Juli,

Zins]. 55/7, G. Neue Anl. 20/4.

Frankfurt a. M., 31, Juli.

Oesterr. 59/, Met. 1050'/, G. 4% 1913, Br. 2/,% 59/4 Br. 19%, 2535/5, G. Bank - Actien 2196. 2194. Partial - Vbl. 160!/, U, Loose zu 500 F, 1443/5 144!/,. Loose zu 100 Fl. —. Preussa. Prüm. Sch. 763/, G. do 4°/g Aul. 103'/, G, Poln. Loume 72'/4. 72!/g. 5%, Spau. Aul. 5!/2. 5/4. 2/2% Holl. 31/19. 51/4,

Eiseubahn-Actieu., St. Germain 695 Br, Vecraailles rechtes Ufer 510 Br. do linkes Uler 350 Br. München-Aupckdb,. v4 G. Straskburg-Basel 410 Br. Leipzig-Dresden 104!/, Br. Kölu - Aachen 95 Br. Bordeau-Teste —. Comp. Centrale —.

Hamburg, 1. August.

Bana-Act. 1800. Engl. Russ. 169.

Wien, 29, Juli.

D Met. 1009/2, 49%, 1017/16. 3% 83%. 2/,/ —- Bank-Actien 1819. Aal. de 1834 1457/;. de 1839 133.

lu

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 4. Aug. Im Schauspielhause: Das hsel Lust- spiel in 1 Aft, von Contessa. (Neu einstudirt.) Bejezung: Elize, Dlle. B. Siüich; Karl, Per Grua; der Oheim, Herr Gern. Hierauf, zum erstenmale: Tempora mutantur, oder, die gestrengen Deeeie Lustspiel in 3 Abth., von C. Blum.

Mittwoch, ò. Aug. Im Schauspielhause: Strudelkdpfchen. Lustspiel in 1 Akt, nach Etienne, von Th. Hell. Hierauf: Der Fabrikant, Schaujpiel in 3 Akten, nah dem Franzdösi;chen des Emil Souvestre, von E. Devrient.

Königsstädtisches Theater.

Dienstag, 4. Aug. Der Vater der Debütantin. Posse in 4 Akten, von B. A. Herrmann. Hierauf: Das war ich! Lust- ae ma Akt, von Hurt. (Dle. Pleß: Die Base, als zweites Debut.

Mittwoch, 5. Aug. Zum erstenmale wiedcrholt: Zampa oder die Zcarmorbraut. Oper in 3 Akten. Musik von Herold. (Herr Köllner, vom Hof-Theater zu Hannover: Daniel Capuzzi, als Gast.)

Donnerstag, 6. Aug. Das bemooste Haupt, oder: Der lange Jsrael. Original-Lustspiel in 4 Akten, von R. Benedix.

Vaiantwortiicher Redacteur Arnold. Mor Ier BESRGRUE Dr Gedrudt dei A. W. H zvn.

Literarische Anzeigev.

Vei E. H. Schroeder in Berlin erschien so eben unt istdurch alle Buch- undKunsthandlungen zu beziehen : Das Testament des Hochseligen Monarchen mit dem Erlaß Seiner Majestät unsers hochverebrten Kö-

"Es findet Sonnabend

Erster Senat. wozu wir jeden nach Wendiandt.

Leipzig, den 1. August 1x40.

den 8 Augufsfl d. J., Morgens 9 Uhr, eine General-Versammlung der unter: |!ünstlerischer Hinsicht vell Weri eid-néten Anstalt in unserm Geschäfts - Lokale statt, nigliden Worte uns wieè-:r vor die Seele führt. « 12 des Statuts zum Erschei: Ueber die Darsiellung und Ausführung baben s;ch die nen Berechtigten hiermit nochmals einladen.

én nigs, als Tableau; erfunden und auf Stein ge-

zeihnet vom Hru. Professor v. Kloeber. Diese Darslellung ist bis zjeut die einige, die ín Ÿ und Würde die Ké-

diesigeu Blätter auf das günstigîe ausgesprcchen. Das Biatt isi 22 Zoll boch und 17 Zoll breit und wird

Directiou der Mobiliar - Brandversicherungs - Bank | sowohl die Mappe des Sammlers als die Gallerie des für Deutschland.

Zimmers würdig ziercn. Preis sgr.

Ällgémeine

Preußische Staats-Zeitung.

F T E L Bd

Berlin, Mittwoch den zee August

as A E E OVGE A ck v1 C DIOWE O

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Amítl, Nachr. I m D M0

AuKxl, u. Pol. Warschau. Abreise des Fürsten Pasfkewiisch. Neue Besegung der Regier. Kommission des Junern. x i jrautr. Paris. Juli: Frier. Ueber die kriegerishe: Vorberei- tungen und die oriental. Verhältnisse. Bêrse. Nachr. aus Spanien. Grosóber. u. Zeri. Oberhdus. Differenz unter deu Prälaten. Uaterh. Regentsch. Bill passirt den Ausschuß. Verwerfung der Vill zur Beschräufung der Todessir, Annahme der Bill über die ¿ geisil. Eintünfte in Kauada. Lond. Englands Politik in der oriental. Frage. Ursachen und Folgen der Ereign. in Barcésöna. Bela. Neue „Malle-Wazgons“ für die Eisenvahnen. Finanzncth

der Negierung. t

Schwed. u. Norw. Vorschläge des Constitutions-Ausschusses.

Deutsche Vundesjt. Nürnberg u. Weimar. Eisenbahuen.

Oefterr Wien. 1

Span. Näheres über die Ercignisse in Barcclog,.

T örkei, Mehmed Ali will größere Zagestäuduisse machen. Reschid Pascha®s Antwort darauf,

Syr. Jbradim Pàscha's Ferman an die Bergbewchuer.

Brasil. Screibea aus Rio Janeiro (Debatten der Kammern übcr die Ma1jorenniiäts-Erkläruug des Kaisers und Über die Vermählung seiner Schwesiern.

Amereliche Nachrichten. Nronif des Tages.

Von des Hochseligen Königs Majestät sind noch folgende Ordens: Verleihungen Allergnädigst bewilligt worden:

Dem Hauptmann und Plaß-Major B àumüller in Grau- denz, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Kantor De Lehrer Effenberger zu Fraustadt daë Allgcmeine Ehren zeichen.

Der bisherige Over-Landesgerichté-Assessor Eduard Karl Wolff ist zum Justiz - Kommissarius beim Land- und Stadtge- riht in Jnowraclaw bestellt worden.

In der heutigen Sikung der Königlichen Akademie der Künjte wurde der Name des Siegers in der diesjährigen Preis: Bewerbung in der Geschichts-Malerei verdffentlicht. Der Di- rattor- der Akademie, Þr. G. Schadow, erdffnete die Sikung mit einer kurzen Rede an die Versammelten, worauf der Vice- Direktor, Professor Wach, über: die Wichtcigkeit der wissen“chaft- lihen Studien im Fache der bildenden Künste sprach, uad. darauf |- aufmerkjam machte, daß bei der Wichtigkeit derselben, in den netlesten Zeiten, dennoch die Mittel, welche die Akademie der Künste in so reichem Maße durch die Gnade ihrer Könige dar- bietet, vón den jüngeren Künstlern und Eleven der Akademie noch viel zu sehr verkannt wärden, und dadurch ein Verfaü der Künste - herbeigeführt werden kdunte, der um so beklagenswerther seyn" würde, da die Künste ia so kurzer Zeit, von ihrem Verfall, sich zu ciner bedeutenden Stufe der Volikommenheit erhoben hätten. Er {loß mit den Worten, an die jungen Künstler gerichtet: „komme und lernt, hier sind die Mittel, denn es giebt ohne Wissen- chaft feine Kunst, wie denn auch im höheren Sinne sich keine Missenschafc ohne Kunst-Geist über das Gewöhnliche erheben kann, um zum Außerordentlichen zu führen.“

Die Haupt-Aufgabe zur diesjährigen Preis-Bewerbung war: „die Rückkehr des jungen Tobias zu seinen Aeltern“, Bucy Tobiá Kap. 11, V. 6—11, der Moment V. 9— (1. Der Preis wurde dem mit Nr. 11. bezeichneten Bilde zuerkannt, als dessen Urheber der gedfnete Namen - Zettel den Maler Karl Heinrich JFsidor Kleine aus Lauch stàdt, Schüler des Prof. Bîêgas, ergab. Der Direktor Pr. G. Schadow überreichte dem Sieger in diesem Konkurse eine Schenkungs-Urkunde, die die Zusicherung einer Reise : Pension von jährlich 500 Thalern auf drei Jahre enthielt. Dem Gemälde Nr. V. wurde zunächst das

rôdôte Lob zu Theil. : q ie den 3. August 1840, Königliche Akademie der Künste. Dr. G. Schadow, Direktor.

Angekommen: Der General - Major und ad inter. Com- mándeur der i4ten Division, Graf von der Gröben, von Kö- igsberg in Pr. aan Dee ten außerordentliche Gesandte und bevoll: mächtigte Minister am Königl. Niederländischen Hofe, Graf von Wylich und Lottum, aus dem Haag. j Abgereist: Se. Cxcellenz der General-Lieutenant und kom- mandirende General des vten Armee-Corps, Graf von Bran- denburg, nah Breslau.

Zeitungs-Nachrichten. Aua M

Rußland und Polen.

Warschau, 31. Juli. Der Fürst Statthalter ist vorgestern mit seiner Gemahlin und seinem Sohne von hier nach Homl im Gouvernement Mohilew abgereist.

Der Gencral: Adjutant Schiposf ist dur Kaiserliche Verord- nung vom liten d. M. auf scin Gesuch von seinen Functionen als Gencral- Dircktor und Präsident der Regierungs-Kemmiision des Junern, der geistlichen und Unterrichte-Anaelegenheiten im Ködnig- reich Polen entbunden, aber in jeinen ihm fcüher verliehenen Aecintern und Functionen belassen worden. Die erledigte Stelle hat der Gene- ral-Lieutenant Pijarew, Mitglicd des Staats- und des Admi nistrations- Raths erhalten, der daneben sein Amt als Militair- Gouverneur von Warsct qu béibchäle. ZU gleicher Z-it is die Di- rection der Land: und Masscr-Communication im Königreich Po-

len, welche biéher mit der obengenannten Regierungs-Kommission verbunden war, von dieser getrennt und unter unmittelbare Lei tung des General-Adjutanten Rautenstrauch gestellt worden.

Gestern starb hier im 50sten Jahre seines Alters der Graf Karl Grabowski, Präsident des evangelischen General- Konsisto- riums und Mitglied des Unterrichts-Conseils.

Frankrei d.

Paris, 30, Juli. Der dritte Tag der Juli- Feierlichkeiten ist ohne die mindeste Stôrung vorübergegangen. Das schönste Wetter begünstigte das Vergnügen des Volks, das in dichten Schaaren nach den Tuilerieen und Elysäischen Feldern strömte. Um 9 Uhr wurde ei Le abgebrannt, welches drei Vier tel Stunden dauerte. Jn den Elysäischen Feldern war der große Gang von einigeu und funfzig Kronleuchrern erleuchtet. Jm Garten: der Tuilerieen war Konzert, und als der König, umge- be: von seiner Familie, auf dem Balkon erschicn, wurde er mít lautem Zuruf empfangen.

Jn einem Artikel des Moniteur über die Zuli - Feierlich- feiten bemerêt man folgende Stelle: „Aber den \{chönsten Glanz verlich dieser Feier das Nacional-Gefühl, welches überall hervor- brach. Weisheit, Stolz, Mäßigung, Festigkeit, mit einem Worte Alles, was die Erinnerung einer patrioti’ chen und muthvollen That und die Ei fahrung zehn lehrreicher Jahre des Friedens und der Freiheit einsiößen fann, das Sicherheits-Gefühl, welches eine Nation in ihrer Kraft findet, der energische uad gemessene An- theil an den Verhältnissen, iu welche Frankreich jet verseßt ist, das Alles konnte man in der merkwürdigen Haltung der Pariser Bevölkerung während der drei Tage wahrnehmen.“

Die meisten Journale sind heute nicht erschienen.

Der Constitutionnel enthált folgenden Artikel: „Man spricht viel von ‘den Maßregeln, welche die Regierung ergreifen will. Es sind die folgenden. Sie wird ate Soldaten unter die Waffen berufen, welche das Geseß zu ihrer Verfügung stellt. Indeß ist es mit den Menschen nicht wie mit dem Gelde. Die Regierung hat das Recht, durch Königl. Ordonnanzen außeror- dentliche Kredite zu erdffuen, sie kann aber niht vermdge Or- donñanzen Soldaten ausheben; sie kanz nur diejenigen einberu- fen, welche ihr durch das Geseß bewilligt werden. Demgemäß wird sie die Reste der Klassen von 1837 und 38 und die ganze Klasse von 39 nehmen, was ihr bedeutende Kräfte geben wird, deren Zahk sich indeß noch. niht bestimmen läßt. Wenn, was die Regierung für den Augenblick noch, nicht voraussicht, ‘die Um- stände fordern sollten, daß die Kriegs - Rüstungen vervollständigt würden, so würden die Kammern zusammenberufen werden, und man würde ihnen die Bedürfnisse Frankreichs auseinanderseben. Was die Regierung jeßt besonders beschäftigt, ist nicht etwa, eine größere Anzahl von Menschen als die jeßige unter den Waffen zu haben. Jn Frankreich bildet sich der Soldat {nell. Drin- gender ist es, für das Material zu sorgen, die Neiterei beritten zu machen, die Artillerie zu bespannen. Diese wichtigen Maß- regeln sind schon angeordnet. Die Flotte wird vermehrt und der Befehl dem Admiral Duperré übergeben werden, welcher unter seinem Befehl die Contre - Admirale Lalande, Hugon, La Susse haben wird. Die Regierung hat alle Anordnungen getroffen, damit der Bau der Dampfbdte rascher betrieben werde. Unsere Fabriken werden Werkzeuge erhalten, um größere Maschinen zun liefern. Nöthigenfalls würde man sich nach Belgien wenden. Mit einem Worte, die Vorbereitungen sind der Art, daß, wenn es nöthig seyn sollte, Frankreich in kurzer Zeit auf dem Kriegs- fuße seyn würde.“ i

Der Constitutionnet nimmt die Französische Diplomatie gegen den Vorwurf in Schuß, daß sie sich hinters Licht habe führen lassen. Er sagt: „Die Französische Regierung hat an den Unterhandlungen nicht? Theil genommen, weil sie dieselben sowohl wie ihren Zweck kannte; und wenn sie, trol alles wieder- holten Andringen, um ihre Mitwirkung zu erlangen, sich fern ge- halten hat, so liegt nichrs Demüthigendes für ihre Würde darin, daß man ohne sie unterhandelt habe. Die Demürhigung würde für uns erst an dem Tage beginnen, wo durch gewaltsame und für die Ruhe Europa's gefährliche Mittel Frankreich eine Poli- tif triumphiren lassen würde, von der sich abzufondern es klug genug gewesen ist. Es scheint aber nicht, daß die Regierung den Weg einschlägt, welcher zu dieser nationalen Erniedrigung führt.“

Die France glaubt jeßt die Lösung des Räthsels gefunden

zu haben, daß Lord Palmerston sich so bereitwillig zur Heraus-

gabe der Asche Napoleon's zeigte: „Man sieht darin“, sagt sie, „dfe ganze Feinheit einer in die Ferne blik enden Regierung, welche eine kurzsichtige Regierung. höflich behandelt. England hat berechnet, daß wenn der Traktat abgeschlossen seyn würde, von dem scine Bundesgenossin ausgeschlossen worden, diese in Zeit von einem Vierteijahr nichts unternchwen könne; denn Herr Thiers kann] gegen-Großbritanien nichts Ernstlichhes wagen, che nicht der H) a Joinville zurückgekehrt ist. Wer weiß, ob nicht {hon die Admiralität in London Befchl gegeben hat, ihn ge- fangen zu nehmen.“ Z

Der Courrier français berechnet, daß die Einberufung der Reserve von 1837, 38 und 39 der Armee cine Verstärkung von 101,000 Mann zuführen würde.

Der Courrier français berührt die gegenwärtige Span- nurg zwischen Frankreich und England und sagt hierbei: „Der Augenblick ist schleht gewählt, um Frankreich zu beleidigen und seinem Interesse zu nahe zu trercn. Zu diesem Zwecke bedient man si) eines Whig-Ministeriums, welches nur vom Französischen Buude lebte, da es wenig Unterstüßung in der inneren Politik fand. Man wartet den Taz ab, wo die Vorliche für das Eng

merston trennte gewaltsam beide Völker, als*die Verbindung en- ger werden sollte. Alles, was er der Gegenwart nimmt, entzieht er der Zukunft. Was England dabet verliert, is schr klar; was es dabet gewinnen wird, weiß man nitt, am weniasten Lord Pal- meiston. Dies beweist, daß die Russen die größten Zauberer ind. ; L G Die Rcnte, welhe Montag mit 83.70 geschlossen ha:te, ist

gestern auf §82. 10 gefallen. Heute wurde bei Tortoni mit 82. 70 abgeschlossen. Das Parquet eróffnete 82.80. Da aber augen- blicklich ansehnliche Verkäufe stattfanden, so fiel sie wieder auf 81.30. Die dD5proc. Rente, welche am Montage mit 116.40 geschlossen hatte, eröffnete mit 115.50 und sank bis auf 113. 60. Seit Montag is also die Ïproc. Rente um 2 Fr., die döproc. um 3 Fr. gefallen.

Das Journal des Pyrénées Orientales schreibt: ¿Troß der traurigen und nicht übertriebenen Gerüchte, welche in Umlauf sind, dauern die Auswanderungen der Karlisten an un- serer Gränze fort. Wir erfahren, daß noch 3000 Mann úüberge- treten sind, und daß auf diese Kolonne eine andere folgen wird.““

In Bourg sind die Generale Forcadell, chemaliger Kom- mandant der Division von Valencia, Vicente, Rogeros, der Bri gadier Vincente Franco und viele hdhere Offiziere cingetroffen.

Die Presse meldet: „Man hat heute erfahren, dap vom Wsten an die von Espartero hergestellte Ruhe nicht wieder ge- stört worden ist. Terr Mathieu de la Redorte hatte der Köni- gin seine Kreditive übergeben. ““

__ Die Expedition nah Buenoë-Ayres scheint, nach ciner Mit- theilung des Temps, fürs erste aufgeschoben worden zu seyn.

Großbritanien und Jrland.

Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Sibung vom 30. Juli. Die Bill über den Bierschank ging rnit eini- gen von einer besonderen Kommission darin vorgenommenen Ab- änderungen durch den Ausschuß, und die Berichterstattung dar- über wurde auf den folgenden Abend anberaumt. Als darauf das Haus sich in den Ausschuß über, die Bill zur Reduction der

| Domkapitel und Kollegiatstiste verwandeln sollte, erhob sich eine

lange Diskusion, verlaßt durch den Bischof von Exeter, wel- cher erklärte, daß er sich dieser Bill aué allen Kräften widerseßen

werde; man ging zwar endlich in den Ausshuß über, aber nur pro forma, mie dem Vorbehalt, daß bei der Berichterstattung noch Amendements zu der Maßregel vorgeschlagen werden sollten. Der Herzog von Wellington und der Bischof von London ver- theidigten die Bill wieder sehr angelegentlih und erklärten die dageaen von dem Bischof von Exeter erhobenen Einwendungen und Besorgnisse für höchst úbertrieben.

Unterhaus. Sißung vom 29. Juli. Lord J. Rus- sell beantragte die zweite Lefang der Regentschafts- Bill, indem er kurz die Gründe dazu in derselben Weise auseinandersebßte, wie der Lord - Kanzler dies im Oberhause gethan, und als den Zweck der Maßregel ee , die Regentschafc ungefesselt den Händen des Prinzen Albrecht zu übergeben. Sir R. Peel er- klärte sich mit den Bestimmungen der Bill vollkommen einver- standen, indem er, mit Hinsichr auf die Einwendungen des Her- zogs von Syssex, hinzufügte , daß es nicht Gebrauch sey, auch

für den Fall des Ablebens des Regenten sogleih Vorjorge zu treffen. - Die Bill wurde zum zweitenmal verlesen. An der Tas gesordnung war dann die dritte Verlesung der Kellyschen Bill zur Beschränkung der Todesstrafe. Lord John Russell erklärte von neuem, daß er zwar gegen den Grundsaß der Bill nichts einzuwenden habe, daß er aber glaube, es würde gut seyn, erst abzuwarten, wie sh die leßte vor zwei Jahren in dem Britischen Kriminal-Kodex vorgenommene Veränderung be- währen würde, ehe man, weitere Strafmilderungen beschließe, um

: so mehr, da in den leßten Jahren so wenig Hinrichtungen statt-

gefunden hätten. Der Minister beantragte daher, daß die Bill erst in drei Monaten zum drittenmal verlesen, also für jeßt ver: worsen werde. Lord Darlington und Sir R. Peél sprachen fr dies- Amendement, Pre. Lushington, Herr Eward und Herr Hume für die Bill, die jedoch, als es zur Abstimmung fam, mit T8 gegen 51 verworfen wurde. Herr Kelly nahm darauf die ähnliche für Jrland eingebrachte Bill auch zurück. Schließlich wurde die Bill über die Vertheilung der für die Geistlichkeit in Kanada vorbehaltenen Ländereien auf den Antrag Lord J. Russell’s, nach kurzen Debatten, zum drittenmal verlesen, nachdem ein von Herrn Hume dagegen beantragtes Amendement mit 51 gegen 10 Stimmen verworfen worden war.

Unterhaus. Sibung vom 30. Juli. Nachdem die Regenischafts- Bill den Ausschuß passirt hatte, erwiederte Lord nar erston auf eine Frage des Lord Sandon, daß die Schwe- elfrage auf befriedigende Weise entschieden sey, und daß man sich mit Plänen zur Erledigung der Forderungen an Portugal be- schäftige. Jn Abwesenheit Lord John Russell’s suchte Lord M o r- peth die Erlaubniß nach, eine Bill zur Amendirung des Gesetzes über die Jurisdiction - dec geistlichen Gerichtshdfe einbringen zu dürfen, die den Zweck habe, die Freilassung des, wegen nicht be- zahlter Kirchensteuern, in Haft befindlichen Thorogood zu befdr- dern. Die verlangte Erlaubniß wurde ertheilt. Dr. Nicholl brachte sodann eine Bill ein, die den Zweck hatte, die Gesebe über Prozesse wegen Verachtung der gerichtlihen Autorität bei den geistlichen Gerichten zu amendiren und die Freilassung von Pertonen, die wegen solcher Vergehen verhaftet worden, zu er: leichtern. Die Bill wurde zum erstenmal verlesen.

London, 31. Juli, Die Herzogin und die Prinzessinnen Auguste und Marie von Cambridge haben vorgestern von der Königin Abschied genommen, da sie im Begr.ff stehen, nah dem Kontinent abzureisen. Jhre Königlichen Hoheiten haben sich gestern zu diesem Zweck nach Dover begeben, wo sie sih nach Calais einschiffen wollen.

Graf Granvill*, der Englische Botschafter in Paris, ist vor-

lische Ministerium sich in Herrn Thiers personifizirr. Lord Pal- \ gestern auf seinen Posten zurückgekehrt.

Treb der beunruhigenden Börsen - Nachrichten aus Paris

“Und troß der Bemühungen einiger Spekulanten, auch hier Schrek-

ken (th- panic) zu verbreicen, halten sich doch unsere Course ziem- * ich fest. Heuie haben zwar einige bedeutende Verkäufe von Con-

¡Fols „auf Zeit‘ stattgefunden, doch hat dies auf die Preise der

Fonds per Comprant kaum- einen Einfluß geäbt. ;

Ueber die Ereignisse in Barcelona bemerkt die Mornéng

Ta