1907 / 11 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Jan 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Grund der einstweiligen Anordnung „Exemplare von ihm verbreitet worden sind, dem Verleßten eine Vergütung zu gewähren. Den Betrag der Vergütung bestimmt das N na billigem Ermessen.

Für sämtliche Bundesstaaten sollen Sachverständigenkammern bestehen, die verpflihtet sind, auf Erfordern der Gerichte und der S auwall[Waltén Gutachten über die an sie gerihteten Fragen abzugeben.

Die Sachverständigenkammern find befugt, auf Anrufen der Be- teiligten über Schadensersaßansprüche, über die Vernichtung von Exemplaren oder Vorrichtungen sowie über die Zuerkennung des im 8 s Ie Rechtes als Schiedsrichter zu verhandeln und zu entscheiden.

Der Reichskanzler erläßt die S nnnalen über die Zusammen- seßung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigenkammern.

Die einzelnen itglieder der Sachverständigenkammern sollen nit ohne ihre Zustimmung und niht ohne Genehmigung des Vors fißenden von den Gerichten als O liandige vernommen werden.

L Der Anspru auf ScWhadensersaß und die Strafverfolgung wegen widerrehtliher Vervielfältigung verjähren in drei Jahren.

Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an welchem die Ver- vielfältigung vollendet ist. Ist die Vervielfältigung zum Zwecke der Verbreitung bewirkt, so beginnt die Verjährung erst mit dem Tage, an welchem eine Verbreitung S hat.

Der Anspru auf Schadensersaßz und die Strafverfolgung wegen widerre{chtliher Verbreitung oder Vorführung eines Werkes sowie die Strafverfolgung wegen widerrechtliher Verbreitung oder Schaustellung eines Bildnisses verjähren in drei Jahren.

Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an welhem die wider- rehtlihe Handlung zuleßt agc hat.

Die Verjährung der nach § 40 strafbaren Handlung beginnt mit dem Tage, an welchem die erste Eren stattgefunden bat.

Der Anirag auf Vernichtung der Exemplare und der Vorrich- tungen ift so lange zulässig, als solhe Exemplare oder Vorrichtungen

vorhanden sind. Fünfter Abschnitt. Schlußbestimmungen.

S des Urhebers genießen die Rae barigen für alle ihre Werke, gleihviel ob diese erschienen sind oder nicht.

Wer nicht Reichsangehöriger ist, genießt den Schuß für jedes seiner Werke, das im Inland erscheint, sofern er niht das Werk an einem früheren Tage im Auslande t ersheinen lassen.

52,

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in welchen durch Klage oder Widerklage ein Anspru auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes Cend gemacht ist, wird die Verhandlung und Entscheidung leßter

nstanz im Sinne des S 8 des Einführungsgeseßes zum Gerichts- verfafsungsgeseße dem Dei Aieen,

F 90.

Die aus\chließlihen Befugnisse des Urhebers eines. Werkes, das zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes ges{üßt ist, bestimmen fch nah dessen Vorschriften. Auf ein Werk der Photographie, das bei dem Inkrafttreten des Geseßes noch nicht ershienen war, finden dessen Pataten aus dann Anwendung, wenn die bisherige Schußfrist abgelaufen ift.

Wer in seinem Geshäftshetriebe vor dem Inkrafttreten des Ge- seßes erlaubterweise ein Werk zur Bezeichnung, Ausftattung oder An- Tündigung von Waren benußt hat, darf das Werk au ferner zu diesem Zwecke benußen. s

It ein erschienenes Werk bereits vor dem Inkrafttreten des Ge- seßes gewerbsmäßig mittels mehanisher oder optisher Einrichtungen vorgeführt worden, \o genießt es den Schuh gegen unerlaubte Vor- führung nicht.

8 54.

Soweit eine Vervielfältigung, die nah dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unzulässig ist, bisher erlaubt war, dürfen die vorhandenen Vorrichtungen, wie Formen, Platten, Steine, noch bis zum Ablaufe von drei Jahren benußt werden. Vorrichtungen, deren Herstellung begonnen war, dürfen fertiggestellt und bis zu demselben Zeitpunkt benußt werden. Die Verbreitung der gemäß dieser Vorschriften her- gestellten sowie der bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes voll- endeten Exemplare ist zulässig.

Das Geseß tritt mit dem 1. Juli 1907 in Kraft.

Mit demselben Tage treten außer Kraft die 88 1 bis 16, 20, 21 des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, vom 9. Januar 1876 (Reichsgeseßbl. S. 4) sowie das Gesetz, betreffend den Schuß der Photographien geaen unbefugte Nachbildung, vom 10. Januar 1876 (Neichsgeseßbl. S. 8).

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschri und beigebrutem Kaiserlichen Sterb s CaE Gegeben Berlin im Schloß, den 9. Januar 1967. (L. S.) Wilhelm. Graf von Posadowsky.

Den Ss

Nr. 2 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, |. d. M, hat

herausgegeben im Reichsamt des - Jnnern, vom 11.

folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennungen; Exequatur- erteilung; Ermähtigungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen ; Todesfall. 2) Marine und Schiffahrt : Aenderungen in der deutschen Ausgabe des Internationalen Signalbuchs. 3) Handels- und Gewerbewesen: Abänderung der Kündigung des Abkommens über die

deutsh-spanischen Handelsbeziehungen. 4) Polizeiwesen: Aus- weis A A Ausländern aus dem Reichsgebiet. Nr. 5 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“,

erau8gegeben im Ministertum der öffentlichen Arbeiten, vom 12. d. M,, Le en Inhalt: Amtliches : Runderlaß vom 20. Dezember 1906, betr. Grundsäze für die Aufstellung von Bebauungsplänen und die Ausarbeitung neuer Bauordnungen. Bekanntmachung. Dienst- nachrichten Nichtamtliches: Das neue Kreishaus in Minden. Die neue Verwaltungsordnung der bayerishen Verkehr?anstalten. Der Plan zu einer unterseeishen Verbindung zwischen Frankreih und England. Vermischtes: 19. Versammlung von Heizungs- und Lüftungsfahmännern. Uerttrage um das große Alsterbecken in Hamburg. Elektrisher Betrieb auf der Wiener Stadtbahn. Besuch der Technischen Hcch\{hulen in München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt und Braunschweig.

i Literatur. „Hillgers Wegweiser für die Reihstagswahl.* (Her- N ger Verlag, Sra W. 9 Preis 50 s. as

160 Seiten starke Büchlein enthält recht wertvolles Material. Es befinden sich in ihm neben einer Chronik über die leßte Legislatur- periode, das Wahlgesez, das Wahlreglement für den Reichstag, Schilderungen der ei:zelnen Parteien sowie eine ganze Reihe sorgfältig ausgearbeiteter Zusammenstellungen und Uebersihten. Der Wegweiser enthält ferner: die Programme und die Wahlaufrufe sämtlicher arteien eine Liste sämtlicher Wahlkreise mit den 1903 und bei den

ahwablen für jede Partei abgegebenen Stimmen nebst kurzen Angaben über die bisherigen Abgeordneten und vieles andere. Das

üchlein wird vielen aus Anlaß der bevorstehenden Wahlen will- kommen sein.

Wetterbericht vom 13. Januar 1907, Vormittags 9x Uhr.

Wind- richtun

Wind-

stärke

Witterungs- verlouf der leizten 24 Stunden

Name der Beobachtungs- station

in45°Breite

Wetter

Meeresniveau und 24 Stunden

Borkum . 767,0 INW 6 bewölkt

759,9

münde . . | 752,3

AUDÉFUE Nieders{l. er} 749,6

0 4

4

Vteder| D;

3

Stornoway . | Malin

Valentia . .

Sal

Aberdeen Shields

head

Isle d

el ustrow i. M. 777 ia

Cassel 769

772,1 |WSW

. | 780,0 St. Mathieu | 779,2 |WNW

Stodholm

43,9 9 4

U A

l

Ein Maximum über 780 mm liegt über der Biscayasee und entsendet einen Ausläufer nah Ungarn. Ein neues Minimum unter 732 mm befindet si bei den Lofoten, etne Teildepression breitet si südwärts aus, ihr Tiefpunkt unter 742 mm befindet sh über dem Rigaer Meerbusen; daselbst hat ein äußerst starker Barometerfall stattgefunden. Jn Deutschland ist das Wetter, bei frishen bis steifen westlihen Winden, meist trübe und mild; vielfa sind Nieder- \chläge gefallen. Deutsche Seewarte.

Mitteilungen des Königlichen Aöronautisen Observatoriums Lindenberg bei Beeskow, veröffentlichßt vom Berliner Wetterbureau. Drachenaufstieg vom 12, Januar 1907, 8x bis 94 Uhr Vormittags:

. E Seehöhe. .... 122 m | 500 m |1000 m|1520 m | | Temperatur (C s 2,4 0,2 | —1,9 | 4,8 Rel. Sh! E, (0/0 94 96 100 99 Wind- Siena G W Ww |WNW |WNW Geschw. mps | 6 bis 7| 22 20 23

Trübe, etwas Regen. Untere Grenze zerrissener Regenwolken be

etwa 300 m Höhe, darüber geschlossene WolkendeÆe. Am D und Draht Eisansaß bis zu 7 mm Stärke. m Drachen

Wetterbericht vom 14, Januar 1907, Vormittags 94 Uhte

S Witterung2- verlauf der leßter 24 Stunden

Wind- richtung, Wind- stärke

Name der Beobacßtungs- station

in450°Breite

Wetter

U elsius

Rügenwalder- münde . .

)

ustrow i. M.

Malin Valentia L 775,7 Aberdeen Shields

762,8 766 5 [WSW WSW Isle d 777,0 |Windst. |bedeckt St. Mathieu | 776,7 77

1

Grisnez

WSW 3 9 U

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Minima unter 745 mm befind Lee Ner orvegilchen Küste und über e ddo der ebiet nimmt ab; aximum über 7 über nei: i Die Jer erri bel mgen westlider Winbst S n eilro i o im Nordwesten Nieter|{läge ftatt eilen Mea fanben E Deutsche Seewarte-

stwärts vordringen rußland; das Hohdru®

Mitteilungen des Königlichen Aöronautischen Observatoriums Lindenberg bei Beeskow,

veröffentlißt vom Berliner Wetterbureau. Drachenaufftieg vom 13. Januar 1907, 97 bis 93 Uhr Vormittag?

Station Seeböhe.. „,, 122 m | 500m |1000 m | 1230 m!

Temperatur (0°) 4,4 18 e L933

Rel. F@tgk. (0/0) | 94 | 97 106 100

Wind-Rihtung . | WNW zwishen WNW und NW Geshw.mps | 18 32 [31bi832| 28

en- Bewölkung veränderli, bisweilen Regenschauer. Wind unte und bis etwa 1000 m Höhe sehr böig, becüiter gleihmäßiger-

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