1907 / 22 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Jan 1907 18:00:01 GMT) scan diff

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des Dentschen Reichsanzeigers und Königlich Preußischen Staatsanzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Freitag, den 25. Januar, Abends.

1907.

Fnhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Srnennungen 2c

eilung, betreffend den Niederlassungsvertrag zwischen dem

iche und den Niederlanden. Be S eireffend die Gebühren für die Untersuhung

inland eingehenden Fleishes. : S E E as die Seéfung einer Eisenbahn- strecke. Erste Beilage:

Uebersicht des auswärtigen Handels Deutschlands mit Getreide Be chl in der Zeit. vom 1. August 1906 bis zum

20. Januar 1907. Königreich Preufen.

Ernennungen, Charafkterverleihungen, Standeserhöhungen und fonstige Personalveränderungen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des i den Schiffsagenten A. C. Horne zum Vizekonsul in Queenstown (Jrland) zu ernennen geruht.

SetneMaiestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Reichsamt des Junern, Rechnungsrat Johannes Klink- müller den Charakter als Geheimer Fecinangorat und dem Bureauvorstand bei dem Kaiserlihen Gouvernement von Kamerun Philipp Schubkegel anläßlih seiner Ver- fesung ‘in den Ruhestand den Charakter als Kaiserlicher echnungsrat zu verleihen.

Am 29. d. M. tritt der am 17. Dezember 1904 abge- jhlofsene, im Reichsgeseßblatite von 1906 S. 879 veröffent- lihte Niederlassungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden in Kraft. cs :

Nach Artikel 1 Abs. 2 müssen die Angehörigen jedes verirags{ließenden Teiles, um das Recht der ständigen Niederlassung oder des dauernden oder zeitweiligen Auf- enthalts in dem Gebiete des anderen Teiles beanspruchen zu fönnen, mit gültigen Pässen oder anderen genügenden E weispapieren über ihre Person und ihre Stag S versehen sein. Als genügende Ausweispapiere werden außer den Pässen nah einer zwischen beiden Teilen getrosfenen Verständigung vom 29. Oktober v. J. vergl. Yetaynuna vom 6. Dezember 1906, Reichsgeseßbl. S. 887 Les die von den zuständigen deutshen Behörden ausge]telten Heimatscheine, sofern sie innerhalb der lehten fünf Jahre ausgestellt oder mit einem Erneuerungsvermerke versehen sind und die Unterschrift des Jnhabers tragen; die von den nleder- ländishen Kommissaren der Königin ausgestellten Nationalitel s bewijzen, sofern fie innerhalb der leßten fünf Jahre aus- gestellt oder mit einem Erneuerungsvermerke versehen find und

ie Unterschrift habers tragen. z Deui ee e id in “den Niederlanden nieder- fen haben oder aufhalten, oder welhe die Absiht

aben, fich dort niederzulassen oder aufzuhalten, werden S er zweckmäßig mit gültigen deutshen Pässen oder

Heimatscheinen, die den vorstchenden Bestimmungen a

És Fe haben. Ebenso werden Niederländer Iuele

A S fe lan niedergelassen haben oder aufga E L

niederländische Ra olches zu tun, gut tun, O L en “vorltéhenden B fiele oder Nationaliteits bewijzen,

Da es nah Artil 3 Me 5 Is Niederiassungs- vertrags jedem vertragschließenten e freisleht, jolchen Aubibelt qu entanderen Teiles die Niederlassung ober den milttärishen Pflichten verleßt haben“ nd es fi 9 in bem Oebidle dd, ankecte Zat, Derlin Jeben oder aufhalten oder welche die Absicht u tun, mit den der Geseßgebung ihres Heimatlandes entsprechenden Ausweisen über ihre Militärverhältnisse ver ehen sind.

Durch den Niederlassungsvertrag Ee übrigens die Vorschriften nicht berührt, wona von Ausländern während ihres Aufenthalts oder ihrer Reisen innerhalb des Reichs- gebiets ein Reisepapier nit gefordert werden soll, sie indes verpflichtet bleiben, fich auf amtlihes Erfordern über ihre Person genügend auszuweisen. Eine Verschärfung dieser, wie der fremdenpolizeilichen Vorschriften überhaupt hat durch den Verirag nicht herbeigeführt werden sollen. j

Bekanntmachung, betreffend die Gebühren für die Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches, vom 24. Januar 1907.

Auf Grund des § 22 Nr. 3 des Gesetzes, betreffend die Schlachtvieh: und Fleishbeshau vom 3. Juni 1900 (Reichs- gesehbl. S. 547), hat der Bundesrat beschlossen:

Die Bekanntmachung, betreffend die Gebührenordnung für die Untersuchung des in-das Zollinland eingehenden Fleisches, vom 12. Juli 1902 (Zentralblatt für das Deutshe Reich S. 238) wird bis auf weiteres abgeändert, wie folgt:

Le Z 2 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

„Vie Gebühren betragen, abgesehen von den in den Get bis 6 für besondere Untersuchungen festgeseßten ebühren, A. bei frishem Fleishe: ) für ein Stück Rindvieh (ausschließlich der Kälber) oder ein Renntier. . . , 150 X, D Hie Cn Eo S ae ria wide Bev DO ch5 4s 3) für ein Schwein oder Wildshwein . 060 ,„ 5 fir ein Schaf oder eine Ziege . . 040 , 5) für ein Pferd oder ein anderes Tier des Einhufergeshlechts (Esel, Maul- Uer, Maul D - B. bei zubereitetem Fleishe (ausgenommen Fett) 6) von Därmen für jedes Kilogramm . 0,005 A, 7) von Speck für jedes Kilogramm . 0,01 ,„ 8) von sonstigem zubereiteten Fleische für jedes: Kiloaramm L ALUE E

IT. Die im § 4 Abs. 1 Nr. 1 festgeseßte Gebühr für die Untersuchung eines ganzen Schweines oder Wildshweines wird auf 0,75 # herabgeseßt. : s

I[T. Die im §5 Abs. 1 Sah 1 festgeseßte Gebühr für die chemische Untersuhung von zubereitetem Fett, einschließli der O D wird auf 0,005 4. für jedes Kilogramm einer gleichartigen Sendung herabgeseßt. y

A Bekanntmachung tritt am 15. Februar 1907 in Kraft.

Berlin, den 24. Januar 1907.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadowsky.

. ,

Bekanntmachung.

Jm Bezirk der Königlichen Eisenbahndirektion in Münster i. W. wird am 28. d. M. die bei Dülmen zwischen den Strecken Münster i. W.—Dülmen und Dortmund— Dülmen hergestellte, .1,05 km lange eingleisige Ver- bindungsbahn als Hauptbahn - für den Güterverkehr er- öffnet werden.

Berlin, den 24. Januar 1907.

Der Präsident E S. ulz.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der R ti Allergnädigst geruht: Oberstleutnant z. D. Maximilian Knoch in Galle i S. eh erblichen Adelstand zu erheben. Ÿ

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Staatsanwalt Musiol von der Staatsanwaltschaft T in Berlin zum Landrichter bei dem Landgericht T in Berlin, den Gerichtsassessor Prüfner in Stendal zum Landrichter

in Saarbrüdcken, ; i L den Gerichtsassessor Wilhelm Broicher in Düsseldorf zum Landrichter in M.-Gladbah, ; den Geme aseler Seemann in Berlin zum Amts- ichter in Köpenick, : S den Sees Adolf Ern in Berlin zum Amts- ihter in Beeskow, H, j S Veil Gerichtsassessor Adolf Schmidt in Hildesheim zum

tsrihter in Gransee, 2A O Gerichtsafsessor Dr. Blumensath in Berlin zum

tsrihter in Schkeudiß, J Ï A 9 Gerichtsassesser Roever in Suhl zum Amtsrichter

i b. Ma deburg, Ï L ¿ 2 S Gerichtsassessor Riedel in Erfurt zum Amktsrichter

í dorf und z c m Berger ori pisassessor Kraft in Wattenscheid zum Amts-

i i l zu ernennen sowie - rie n Geriditsschreiber, Landgerichtssekretär Roepcke in

Berlin den Charakter als Kanzleirat zu verleihen.

Seine Majeftät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Stadtbauinspektor Dr.-Jng. NRowald in Hannov den Charakter als Königlicher GEO 9 E dem Buchdruereibesißer und Redakteur Heinrih Möller in R den Charakter als Kommissionsrat und

den Kon istorialsekretären Ernst Sellin in: Stettin und Paul Weihtag in Frankfurt a. M. den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.

Dem Dozenten an der Technischen Hochshule zu Berlin Stng ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

E Titel Hegemeister ist folgenden Förstern verliehen worden: 1) Regierungsbezirk Potsdam : Dalchow in Rehmate, Oberförsterei Liebenwalde, Engel in Wensickendorf, Oberförsterei Oranienburg, Maßias in Breitefenn, Oberförsterei Freienwalde, Ohnesorge in Reiherholz, Oberförsterei ehlinerhütte, Wahrenberg in Tiefensee, Oberförsterei Eberswalde, Wruck in Senftenthal, Oberförsterei Chorin. 2) Regierungsbezirk Trier: Heisig in Ueberscheid, Oberförsterei Gerolstein, Knippel in Bettingen, Oberförsterei Saarlouis Schäfer in Wildenburg, Oberförsterei Kempfeld, Schloßer in Lauterbach, Oberförsterei Karlsbrunn.

Die neu zu begründende Oberförsterstelle Willen- berg, mit dem Amtssize ebendaselbst, im Regierungsbezirk Allenstein i vorauss\ihtlich zum 1. April d. J. zu beseßen. Bewerbungen müssen bis zum 1. März d. J. eingehen.

Justizministerium.

Der Rechtsanwalt Jsbary in Berlinhen ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts, mt Anivei ung E E in R

„der Rechtsanwalt Nathan in Görliß zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Breslau, mit Accise seines Ee. B S

,__der Gerichtsassessor Clerren in Neumagen zum Nota ir den Bezirk des Oberlandesgerichts in Cöln. Zil Nici N. Cas f peeamagen, -

er Gerichtsassessor Baum in Düsseldorf zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichis in Cöln Bit Ärweisung On "batei i oem,

er Gerichtsassessor Oedenkoven in Düsseldor m Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Dün mit Anweisung seines Amtssißes in Ratingen,

der Rechtsanwalt Fügner in Oldenburg i. Holst. zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Kiel, mit An- weisung scines Amtssißes in Oldenburg i. Holst., und

der Rechtsanwalt Staudacher in Halle i. W. zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerihts Hamm, mit Un- weisung seines Amtssißes in Halle i. W, ernannt worden.

Dem Notar Bru ckhaus in Wipperfürth ist der Bezirk des Oberlandesgerihts in Düsseldorf als Amtsbezirk und der Amtssiß in Düsseldorf,

dem Notar Diel in Nideggen der Bezirk des Ober- landesgerichts in Düsseldorf als Amtsbezirk und der Amtssiß in Mettmann,

dem Notar Reuscher in Trier

der Amtssi Lechenich und eis n

dem Notar Greiß in Waxweiler der Amtssig in Ott- ,

weiler angewiesen.

Nicjfamlkliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und König em n heute im hiesigen Königlichen Schlosse in G RE des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts von Tschirshky und Bögendorff und des am hiesigen Hofe beglaubigten Bot- schafters der Vereinigten Staaten von Amerika Tower eine Tie Abordnung zur Vorbereitung eines Handels- vertrages, bestehend aus den Herren North, Gerry und Stone.

D E I O RERE E J R hi: