Umwandlung der dur einen Strafbescheid gegen eine Milikärperson fesigesezten Geldstrafe der Vollstreckungsbehörde überwiesen werden. Cin Ausweg für alle übrigen Fälle is auch [nit dur& den § 463 der Reichsmilitärstrafgerihtzordnung gegeben, welcher bestimmt:
Kann eine verhängte Geldstrafe nit beigetrieben werden, und
ist die Festseßung der für diesea Fall eintretenden Freiheitsstrafe untetlassen worden, so ist die Geldflrafe durch Verfügung des En der höheren Gerichtsbarkeit in die entsprechende Frei- eitêstrafe umzuwandeln. :
Diese Vorschrift fügt si vielmehr ledigli, in den Rahmen des 7. Titels im zweiten T-il der Militärstrafgerihtsordnung cin, wel@er die Vollstreckung der militärgerihtliWen Strafurteile (8: 450 a. a. O.) regelt; fie gewährt auss{lißlich für das Miilitärstrafverfahren die Möglichkeit, eine Geldstrafe, bezüglich deren die Festseßung einer subs- fidiären Freiheitsstrafe seitens des Militärgeri&is unterlassen worden ist, nahträglich in eine Freiheitsstrafe umzuwandeln.
Wenn dana die Umwandlung der von einer Polizeibehörte gegen eine Militärperfon festgeseßten Dat ps S pie
I Sit attfindet, jo Tarn }i2 eb: z
pet Cie Elten: Dem ordenilichen Kichter ist die Be- fugnis, eine von einer Verwaltungébchörde festgeseßte Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe umzuwandeln, nur bezüglich der gegen Zibil- personen erlassenen Strafbescheide wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Grhebung öffentlicher Abgaben und Ge- fälle (S8 459, 463 der Meichs\trafvrozeßordnung) gegeben; der Grund bierfür ist in derselben Weise, wie dies bezüg- li der Militärgerichte bereits angedeutet worden ift, lTediglih in dem Umstande zu suchen, daß die Strafbescheide in Abgabenfachen iheitsftrafen überhaupt nicht verhängen dürfen. Eine extensive terpretation dieser Ausnahmebestimmung ist selbstverständlich aus- eschloffen. S E Ls ordnet die Reihsftrafprozeßordnung in dem 7. Buche, welches die Strafvollstreckung und die Kosten des Verfahrens behandelt, unter § 491 allerdings an: :
Kann eine verhängte Geldstrafe nit beigetrieben werden, und ist die Festseßung der für diesen Fall eintretenden Freiheitsstrafe unterlassen worden, so is die Geldstrafe nachträgliß von dem Gerichte in die entsprehende Freiheitsstrafe umzuwandeln.
Diese Bestimmung ist jedcch für den Fall einer polizeilihen Stzafverfügung nicht anwendbar. Wie aus dem Inhalte des ganzen Titels hervorgeht, handelt derselbe auss{chließlich von der Vollsireckung gerihtlih festgeseßter Strafen. Die Vorschrift des 8 491 seßt in ähnliher Weise, wie § 463 der Militärstrafgeriht8ordnung, unbedingt voraus, daß das Geriht die ihm obliegende Festseßung einer Freiheitsstrafe „unterlassen“, also bei der vor- ber gegeb-nen Gelegenbeit von seiner Befugnis zu einer folen Festseßung keinen Gebrauch gemacht hat; es joll aber nit die
uständigkeit der Gerichte, polizeilihe Strafverfügungen zu ergänzen, Bel inder werden. Hätte das Geseß. den S 491 auf diejenigen Fälle ausdehnen wollen, in welchen Verwaltungsbebhörden wegen mangelnder Zuständigkeit von der Festseßung einer subsidiären Freiheitsftrafe ab- sehen müssen, so würde die bereits erwähnte Bestimmung des § 463 der Strafprozeßordnung überflüssig und finnwidrig sein.
Nag allem dem sind weder die Militärbehörden noch die Gerichte befugt, die durch polizeiliche Strafverfügungen feftgeseßten Geldstrafen in Freiheitsstrafen umzuändern ; den Polizeibehörden selbst aber ift dur § 11 Abs. 2 des Geseßes vom 23. April 1883 die Festseßung von Haft im Falle des Unvermögens gegen Viilitärperfonen allgemein untersagt. Es ergibt \sich hieraus die Konsequenz, daß überhaupt keine Behörde vorhanden ist, die befugt wäre, gegen Militärpersonen im Wege der polizeilihen Strafverfügung subfidiär eine Freiheitsstrafe festzuseßen oder eine polizeilih festgeseßte Geldstrafe nahträglih in eine Freiheitsstrafe umzuwandeln. A
Um diese Lücke zu beseitigen, ist geltend gemacht worden, daß die Bestimmung des § 11 Saß 2 des Geseßes vom 23. April 1883, die nur eine Deklaration des bestehenden Nechts beabsichtigt habe, mit der Veränderung dieses Rehtszustandes von selbst ihre Geltung verloren habe. Es ist ohne weiteres zuzugeben, daß die Gnistehungsgeshicte des § 11 für diese Auffassung spricht. Im Eingange dieser Begründung ist der Nachweis versuht worden, daß die Absicht des Gesetzes in der Tat nur dah:n gegangen sein kann, den geltenden Neht8zustand festzulegen und das Strafrecht der Polizeibehörden auszubauen einerseits unter Aus- nußung des dur das Reichsprozeßrecht gelassenen Spielraums, andererseits unter Beachtuag der dur die preußishe Militärstraf- gerichtsordnung gezogenen Schranke. Es kann weiter keinem Zweifel unterliegen, daß diese Schranke beseitigt und “durch kein anderes
indernis erseßt E us us daß der zweite Saß des § 11 damit
rundlage verloren ha
eine chtodestoweniger tehen dieser Auffaffung gewichtige formelle Be- denken entgegen. Es darf niht übersehen werden, daß der § 11 zwar unzweifelhaft auf Grund der geschilderten Erwägungen, aber toh formell unabhängig von demselben Gese geworden ist; nah allgemeiner Rechts theorie aber verliert ein Geseß dadur, daß die für feinen Erlaß be- stimmend gewesenen Gründe fortgefallen sind, feine rechtlihe Geltung noch nit: cessante ratione legis non cessat 16x, Es muß deshalb, wenn die Polizeibehörden si über den weiten Saß des § 11 Hinwegschen und gegen Militärperfonen Haftstrafen substituierenwollten, mitderMöglichkeit und sogar mit der Wahrscheinlichkeit gerechnet werden, daß die zur Entscßeidung angerufenen Gerichte den polizeilihen Strafvzrfügungen, als einer noch bestehenden gesetzlichen Bestiminung zuwiderlaufend, die rechtlihe Gülti-feit versagen würden. Die weitere Folge aber Be sein, daß polizeiliche Strafverfügungen gegen Militärper]onen in Fa e der Nichtbeitreibung der festgeseßten Geldstrafen ganz wirkungslos S Wee da Ee Ie die oes in Freiheitsftrafen zu-
andtge Deborde nit vorhanden. 1].
Gs bleibt deshalb nur übrig, dea zweiten Saß des § 11, nah- dem derselbe materiell seine Bedeutung verloren hat, au formell zu beseitigen, und es wird die Aufhebung desfelben vorges{lagen, durch die alle entstandenen S{wierigkeiten beseitigt sein werden. Nach § 453 der Strafprozeßordnung steht den Polizeibehörden das Recht der Straffestsezung bezüglich desselben Personenkreises zu, auf welhen die ordentliche Strafgerichtsbarkeit fich ersireckt; das\elbe eroreift also auch ‘die Militärpersonen, insoweit diefe der ordentlichen Strafgerihts-
rkei ind. : eran i gegebenen Rahmens werden die Bestim- mungen des Geseges vom 23. April 1883 nah Aufhebung des § 11 Saß 2 uneingeschräakt Anwendung finden; es wird also gemäß § 1 Abs. 2 dieses Gesetzes bei der Festlepung von Geldstrafen au gegen Militärpersonen zuglei die tür den Fall des Unbermögens an die Stelle der Geldstrafe tretende Haft zu bestimmen sein.
Dem Herrenhause isst ferner der Entwurf eines Geseßes- betreffenb A Bildung von es verbänden in der Provinz Schleswig-Holstein, nebst Anlage und Begründung, :
dem Hause der Ae orbneten der Entwurf eines Geseßes, betreffend Aenderung des hannopersnen Gesegzes über die Zujammenlegung der Grundftücke vom 30. Juni 1842, nebst Begründung zugegangen.
Statistik und Volkswirtschaft.
Die deutschen Häfen und ihre Reedereiflotte.
Nach den _ im ersten Teil des 174. Bandes istik des Deutschen Reichs* enthaltenen Nachweisungen über vie Se See- schiffloite verteilte si ‘diese am 1. Januar 1906 auf insgesamt 259 Heimatshäfen. Weitaus die meisten dieser Häfen sind kleine Küsten- orte, die ihren Plaß in der Liste ter „Heimatshäfen deutsher See- schiffe* dem Besiße einiger weniger seegehenden Fahrzeuge verdanken. Nur 18 Häfen verfügen über eine Flotte, deren Bruttoraumgehalt 10000 Reg.-Tons übersteigt. Ueber eine Bruttotonnage von 100000 Reg.-
Tons erhoben sich nur dret deutsche Hen, nämlich Hamburg mit 1074 Seeschiffen von 2026 500 Reg.-Tons, Bremen mit 540 Seeschiffen von 1001500 Reg.-Tons und Flensburg mit 87 Seeschiffen von ‘104000 Neg.-Tons. Die Tonnage der in Hamburg heimatsberechtigten Seeschiffe bat fich seit dem 1. Januar 1899, also seit 7 Jahren, um rund 100 9% vergrößert. Nicht ganz #0 steil ist die Entwicklungskurbe der Bremer Reederei in dem erwähnten Zeitraum verlaufen; fie zeigt eine Zunahme des Seeschiffbestandes um 619%. #Flensburgs Tonnage ist in der gleihen Zeii um 45 9% estiegen.
A Als zweite Gruppe kommen diejenigen deutsen Häfen in Betra§t, deren Seeschifflotte einen Raumgehalt von 50 000--100 000 Reg.- Tons hat. In diese Rubrik gehören nur zwei Häfen, nämli Stettin mit 141 Seeschiffen von 95000 Reg.-Tons und Lübeck mit 62 Schiffen von 80 500 Reg.-Tons. Ueberrashend ift die Zu- nabme des Lübecker Schiffsbestandes, der am 1. Januar 1899 nur 14 500 Reg.-Tons zählte, demnach bis heute die ungewöhnliche Steigerung von 470% erfahren hat. Stettins Tonnage if in den 7 leßten Sahren um 7809/9 gewadsen. _
Die dritte Gruppe wird von den- Häfen gebildet, deren Tonnage fi z¿wischen 10000 und 50 0C0 Reg.-Tons bewegt. Hier ist die Reihenfolge diese: Bremerhaven mit 40500, Kiel mit 36 500, Geestemünde mit 34000, Oldenburg mit 25500, NRostock mit 25 000, Apenrade mit 24000, Danzig mit 22000, Elsfleth mit 19 000, Emden mit 17 500, Wismar mit 15 500, Brake und Altona mit 11000 und Cöln mit 10000 Bruttoreg.-Tons. Vergleicht man den jeßigen Schiffsbestand dieser Häfen mit dem des Jahres 1899, so zeigt si, daß Oldenburg, Apenrade, Wismar und Altona eine Zunahme, Bremerhaven, Kiel, Nostock, Danzig, Elsfleth, Emden und Brake eine Abnahme ihrer Seeschifflotte er- fahren haben. Die Verringerung des Schiffsbestandes ist besonders stark in den Segelshiffhäfen Elsfleth, Emden und Brake. Nahezu E ist die Größe der Tonnage von Geestemünde und Cöln geblieben.
Die übrigen 241 deutshen Heimatshäfen, deren Tonnage 10 000 Neg.-Tons nicht erreiht, weisen zusammen nur 1781 Schiffe mit einem Raumgehalt von 127 000 Reg.-Tons brutto auf.
Zur Arbeiterbewegung.
Es find, hiesigen Blättern zufolge, jeßt {on mehr als 10 000 von 13030 in Berlin beschäftigten Holzarbeitern (Tischlern, Einsezern, Maschinenarbeitern, Drechslern, Polierern, Hilfsarbeitern usw.) entlafsen worden. An Unterjstüßungen hat jeßt der Holz- arbeiterverband wöchentliß rund 200 000 4 zu zahlen. — Eine Versammlung des Berliner Vereins der Kraft- wagenbesißer, die Dienstagabend stattfand, bes{äftigte sch mit dem Vergleihsvorschlage, den die Streiklommission der Führer den einzelnen Unternehmern unterbreitet hat, Dieser Vorshlag wurde, wie die „Voss. Ztg.“ berichtet, als unannehmbar bezeihnet, vor allem deswegen, weil darin die Benußung des Arbeitsnahweises der Führer gefordert wird. Die Mitglieder des Vereins ver- pflihteten sich, an der beschlossenen Lohnkürzung festzuhalten und keine Einzelverhandlungen mit den Ausgesperrten zu führen. Wie es andererseits heißt, sind die Führer der Arbeitnehmer bereit, ihren Nachweis aufzugeben, wenn die Arbeitgeber dasfelbe tun üund sich mit der ung eines paritätischen Arbeitsnahweises einverstanden erklären. — Die in den Ringbrauer eien beschäftigten Maschinisten und Heizer erklärten fch, nach demselben Blatte, gestern in zwei Versammlungen auf dringendes Anraten der Lohnkommission mit großer Mehrheit für die Annahme der zwischen den Vorständen des „Vereins der Braue- reien Berlins und Umgegend“ und der Arbeitnehmerkommission ge- troffenen Vereinbarungen. Jn beiden Versammlungen wurde die Lohnkommission bevollmächtigt, auf Grundläge dieser Vereinbarungen den Tarifvertrag, der bis zum 31. Dezember 1909 Geltung haben soll, mit den Ringbraueretien abzus{ließen.
Aus Gera wird der „Köln. Ztg.“ telegraphiert: Die Lohns serderungen der Appretur- und Färber eiarbeiter hat der Ver-
nd der sächsisch-thüringishen Färbereien jeßt dahin beantwortet, daß er Verhandlungen mit den fozialdemokratischen Verbandsleitern ablehnt und nur mit den Auss{chüfsen der Fabrikarbeiter verhandeln will. Die Arbeitershaft beschloß daraufhin, den Aus\{üfsen die Ver- tretung ihrer Interefsen anzuvertrauen. R
Kunft und Wissenschaft.
Die Bilder der spanishen Schule, die bisher im Kaiser Friedrich-Museum mit denen der französishen und englischen Sÿule in einem großen Saâle vereinigt waren, find jeßt in zwei neu hergerihteten Räumen getrennt aufgehängt worden. Der Grund für diese Neuordnung entsprang verschiedenen Rüsichten : einmal wider- sprach cine solhe enge Nachbarschaft verschiedener Schulen der sonst im Museum streng eingehaltenen Verteilung der Bilder nach Zeit und Herkunft; zweitens drückten die {weren, dunkeln und große figurigen „Spanier“ die teilweise recht leinen und feinfarbigen „Fran- ¡ofen* ; endlich war dur die zahlreichen Neuerwerbungen und Schen- kungen der leßten Jahre der eine Saal viel zu eng geworden, der außerdem für die Sammlung Thiem und die flämische Schule nötig ret sliejen sh die spanishen Bilder folzeri
eh eßen e spanischen er folgerichiig an das italienische Barock an, von dem sie nur durch das Heine, Tiepolo- ¿zimmer getrennt find. Beim Betreten des Saales fällt zuerst seine große Helligkeit auf, die durch in das Oberlicht eingelegte Prismen- lâser errcicht wurde; so - hat man die tiefen, satten Farben der emälde, die unter unserem nordischen Himmel fast stets viel zu {warz wirken, wenigstens künstliß herau8geholt. Die Wand dem Eingang E wirkt dur feste Geschlofsenheit; drei in Farbe, Format, Rahmen und Größenverhältnis der Figuren ziemlich ähn- liche Bilder füllen fie fast ganz. Schr interessant ist die Ver- gleihung der beiden Märtyrergestalten des heiligen Sebastian und des hl. Bartholomäus von Ribera, die jeßt nebeneinander hängen. Wie viel edler und abgeklärter wirkt die feine Jünglingszestalt Sebastians, der s{hmerz;los an dem Baumsiamm zusammengesunken \ceint, als der derb realistisch wiedergegebene Akt des anderen Heiligen, dessen Modell ein Galeerensträfling sein könnte! An den beiden Enden dieser Wand find vier kleine Bilder untergebracht, drei Goyas und ein Bücherstilleben, eine sehr feine Neuerwerbung aus englischem Kunsthandel, die genau betrachtet sein will. Auf einem Tisch liegen vor dunklem Hintergrunde mehrere alte Folianten neben- und über- einander, zuoberst steht eine Sanduhr. Die vergilbten Pergamentdeckel haben sich geworfen, die Ränder des Papters sind von der langen Benußung weich und abgegriffen, ein [ose gewordenes Blatt schiebt sih aus dem Buch- schnitt heraus. Manglaubt die vielen hundert Seitenzählen zu können, und doch ist alles nur breit und fre} mit dem Pinsel hingeseßt, jede dilettantishe Einzelausführung i vermieden. Ein warmer brauner Gesamtton liegt über dem Ganzen, zu dem die blaugrauen vird sihtigen Schattentöne gut stimmen. Das Bildchen ist eine spanische Arbeit des 17. Jahrhunderts, die man E einem hervorragenden Meister dieser Zeit zus{hreiben möchte. Die Mitte der nächsten Wand istVelasquez eingeräumt, an den Flügeln hängen das Bildnis Philipps IT. von Coello und der neuerworbene Zurbaran, ein Jüngling aus vor- nehmem Hause. Beide Maler haben ihre Figuren in sehr ähnlicher Weise hell beleuWtet vor einen tiefdunklen Hintergrund gestellt, aus dem die Gestalten \{harfumrissen hervortreten. Die dritte Wand \{chmüdckt als Mittelbild die ebenfalls neuerworbene _,Anbetung der Hirten“ von Murillo, während der „Hl. Antonius mit dem Christusfkind" jeßt allein für sich auf dem {malen Raum zwischen dén beiden Türen seinen Play hat. — Nebenan sind die Engländer, Franzosen und Deutschen des 17. und 18, Jahrhunderts untergebracht. Eine sonnendur@leuhtete Fluß- labscaft von Wilson (Neuerwerbung) bedrängt in kühner Farben- brillanz die Landschaften in ihrer Nachbarschaft, die in ihren dunklen, mehr blaugrünen Tönen d nit gegen die goldgelbe Helligkeit dieses Bildes halten können. Nur der Claude Lorrain, der links von ihm
hängt, hat etwas von dem blonden Licht, das uns an Aa
erinnert. Wie flott ift das alles heruntergemalt, Sa E V Horizont aufgelichtet; ein feiner Dunst vershleiert die Baum- - gruppen des Mittelgrundes, nur das Rot vorn in dem Gemäuer der Ruine sowie der raumbvertiefende und zu sehr als absicht- lige Staffage fi breitmahende Baum rets seinen noch in etwas fonventioneller Art übernommen zu fein. Unter dieser Landschaft hängt ein Selbstporträt von Sir Joshua Necynolds (Neu- erwerbung) und daneben von demselben Meister das Doppelbildnis einer vornehmen Dame mit ihrem Töhterchen, das mit großen Nehs augen nach Kinderart starr den Beschauer anblickt. Dies wertbolle Gemälde ist als Vermächtnis des verstorbenen Londoner Großkauf- manns Alfred Beit ebenfalls erst iebt in unsere Galerie gekommen. Watteau, Lancret, de Troy, Pesne {find beieinander geblieben, um das Porträt Friedrihs des Großen gruppieren fi{ch die Werke der oben- genannten Künstler. Das große Kardinalswappen auf dem venetia- nishen Samt, das rechts von diesen Bildern eire kleine Tür verdeckt, bleibt nur bis zu deren -Vermauerung. Gegenüber ift eine Reihe von deutshèn Arbeiten des 18. Jabrhunderts ausgestellt, die im Vergleich mit den prickelnden Franzosen flau und philistrôs wirken. Seri nee teeeint hier e als Meister zweiten Grades.
rden ere Neuerwerbungen n jene Der f ald atisbe S 4 i er frühere spanishe Saal ist jeßt der Sammlun der flämishen Schule eingeräumt worden. Hier änge aus u ben Fe Eau pater L e ANGan des jüngeren Teniers, rer entzüdenden bellen und weihen Farbe besten Arbeiten des Künstlers ist. A L S (E
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten unv Absperrungs- maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Aus den „Veröffentlihungen des Kaiserlichen G 5 Nr. 5 yom 30. Sie 19079 esundheitamts*,
Pest. Türkei. In Djeddah waren bis zum 15. 8 NeEairautimgen aue F E festgeftelt Dauer Mégelämt eit dem 23. Januar w sundetepäe auSgegeben L en in Smyrna wieder reine Ge- egypten. Vom 12. bis 18. Januar sind 3 E an és Pest B E e T A und dem — Älezande e : ezir. ag Hamadi, 1 (—) in Ti -Ostindien. Während der am 29. D 5. Januar abgelaufenen Wochen find in der Präf E T E Bombay 1926 + 2489 neue Erkrankungen (und 1326 —+ 1715 Todesfälle) an der Pest gemeldet, davon 11 + 26 (11 + 23) in der Stadt Bombay, 18 + 26 (18 + 95) im Stadt- und Hafen- e L e (11 + 10) in dem vom Bhay - — n dem v U b in dem E Surat, n on -Jamnagar und 1+ 1 n Acoulmein sind in der Zeit vom 25. November bis 22, De, zember v. J. 6 Pesttodesfälle festgestellt w ¿ : Bien Las R A l e E apan. InKobe sind vom 21. November bis 5, : 9 vereinzelte Pestfälle, darunter 3 mit töbligem Verlauf Et gestellt worden; in Dsaka kamen vom 16. November bis 7. Dezember 34 neue Pestfälle und auf der Insel Schikoku vom 21. November bis 11. Dezember 2 solche vor. Die esamtzahl der im Wa- kayama-Ken bis zum 5. Dezember bekannt gewordenen Pest- gen wird amtlih auf 185 beziffert, 132 davon find tôtlih ; rasilien. In Rio de Janeiro sind vom 286. bis 23. Dezember v. J. an der Pest 63 Vat erkrankt u s storben; au im Innern des Staates Rio de Janeiro wurden während dieser Zeit noch vereinzelte Pestfälle beobachtet.
: Pest und Cholera. British-Ostindien. In Kalkutta starben in der Woge
vom 16. bis 22, Dezember v. F, G9 Ae G bolz ezember v. I. 11 Personen an der Pest und Gelbfieber.
Es gelangten zur Anzeige in Havana am 31, De und in Cardenas (Cuba) am 22 Dezember je 1 Ee i Veracruz vom 2 bis 8 Dezember 1 Erkrankung und L Todesfall, in Para vom 1. bis 30. September 6 Todesfälle. ; : Nach den Veröffentlihungen des Gesfundheitsamts zu Rio de Janeiro sind dort vom 26. November bis 23. Dezember v. J. an Gelbfieber 3 Personen eftankt und 2 gestorben. i
Pocken.
Oesterrei. Vom 13. bis 19. Januar 1 Erk ac A [t E U e Bs : Sn i A uber bis ; E 2 F. aneiro. ; G D E o rkrankungen und 1 Todesfall an Fledck fieber. ;
Desterreich. Vom 13. bis 19. Galizien und 1 in Czernowiß in B E A
Genickstarre.
Preußen. In der Wohe vom 13. hi 25 Erkrankungen (und 11 Todesfälle) L Gensguar Las get meen A E Regierungsbezirken und : “- s n er N
3 (1), Dortmund Land, Hamm Land je S N E O 1 (1) [Neumarkt], Cöln 1 (—) [Cöln Stadt], Düsseldorf 6 p) [Essen 1) (eetDerhausen e E): Nvhrort 3 J
nghausen S ) [Beutben 5 S Pleß, Rybnik je — 1; Bebrie P (N of en i
E est], Schleswig 1 (1) [Wandsbek], Stabe 1 (—)
“ Verschiedene Krankheiten.
Pockten: Warschau 3, Kalkutta 6 Todesfäll Paris 14, St. Petersburg 4, Warschau (Krankenhäusct B E gungen, Varizellen: Nürnberg 31, Budapest 81, New York 118, Wien 126 Grkrankungen; Fleck fieber: Warschau (Krankenhäujer) 6 Er- krankungen; Genickstarre: Glasgow, New York je 14 Todesfälle; New York 9, Wien 3 Erkrankungen ; epidemi se Ohrspeicheldrüsen S R Wien 119 Erkrankungen; Influenza: Altona L Budanet ‘je L AOEA D Deipig 8 M Agders 3, Antwerpen, ; / osfau 5, ; St. Petersburg 16, Stockholm 2 Todesfälle E S 39, Aopenvagen 160, Stockholm 65 Erkrankungen ; "Ank ; L omiasis: Neg.-Bez. Arnsberg 5 Erkrankungen. — Mehr als ein Zehntel aller Gestorbénen starb an S charlach (Dur@hschnitt all, Glan R R A A 9/0): in Beuthen, Buer Elbing, . S. — Erkrankungen wurd i / Ee Cn in den Neg Barken Arntberg E Diffe Su g gen 2, London (Krankenhäuser) 325, New York 225, Paris 175, Sk. Petersburg 68 Wi ; bedar. au E Ee und Krupp (1886/95: L 2T O H A s rkrankungen kamen zur Aùñzeiae in. Berlin 00; #4 en Regierungsbezirken Düfseldorf 179, Merseburg 124. is Neues e 208, Paris 19 e S Don (Krankenhäuser) 135, k ; , Skt. Petersburg 112, Í Pun mo d s B G WeCE A, ettung , len 24; Lübe 26 Hoemeidet S s L R : und Rotter e Nürnber Se , , Buda , Chri ; New York 157, Paris 136, St. E R A 19 auen Gu
desgl. an Typhus in New York 40, Paris 53 Sb eee s 61;