1907 / 44 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Feb 1907 18:00:01 GMT) scan diff

ter Rechtspflege dadurch nicht abbelfen können. Der Gedanke, den Adickes seinen Be zu Grunde gelegt hat, ist deshalb ganz rihtig. Wir werden ähnlihe Wege wandeln müssen. Es kann {ih hier niht um eine Prüfung aller einzelnen Fragen handeln, denn die Entscheidung liegt bei dem Bundesrat und Reichstag, aber es ist durchaus Anlaß vorhanden, die Punkte, über die ein gewisses Ein- O herrscht, hervorzuheben. Der englische Prozeß ist für uns viel zu teuer. Unsere Rechtspflege soll vor allem eine folhe für den kleinen Mann bleiben. Aber darüber wird man einig fein, ‘daß unsere heutige Rechtspflege daran krankt, daß der Einzelrichter nit so ausgenußt wird, wie er ausgenußt werden könnte. Die Be- fürchtung, die man namentlich in süddeutschen Staaten begt, daß dur eine Erhöhung der Zuständigkeit der Amtsgerichte die kleinen Landgerichte niht mehr lebensfähig bleiben könnten, teile ih nit, ebensowenig die Bedenken wegèn der Anwaltshast. Es werden ohnehin auch ohne Anwaltszwang die meisten Prozesse durch An- wälte geführt. Die Kaufmannsgerihte haben si deswegen so be- währt, weil sie ein s{leuniges, einfahes und billiges Versahren bieten, welhes gestattet, einen Prozeß in kurzer Zeit zu Ende zu bringen. Wir sollten uns deshalb auc bei den Amtsgerichten bemühen, ähnlich zu verfahren, dann werden auc die A gew aufhören, Sondergerihte zu bleiben, und die Amtsgerihte wieder in nähere Fühlung mit der Bevölkerung kommen. Auch die Frage der Gewährung des Armenrectes wäre einer Prüfung wert. Die meisten Armenrechts- sachen betreffen heute Gegenstände, die eines Prozesses kaum wert find. Es ließe ih auch die Frage aufwerfen, ob man nit dazu übergehen sollte, die Strafkammern auf dem Lande dur SwWhöffengerichte zu er- seben, denn bei den Strafkammern wird durh die Schnelligkeit, mit der da vielfa verhandelt werden muß, au dem Publikum gegenüber oft der Anschein erweckt, als ob niht mit der nötigen Sorgfalt vor- gegangen würde. Nachdem die Schwurgerichte einmal eingeführt sind, müßten son sehr erheblihe Gravamina dafür beigebracht werden, daß fie ihrer Aufgabe nit gerecht geworden sind, um ihre Abschaffung zweck- mäßig erscheinen zu lassen. Gs mag vielleicht sein, daß der einzelne Vorsißende die Rechtsbelehrung in allzu Semi [@eheorelischer Weise erteilte, er muß den Geschworenen die Rehtsbegriffe entwickeln im An- {luß an den konkreten Fall und ihnen auseinanderseßen, wie sie die Sachen zu beurteilen haben, wenn sie dem einen Zeugen glauben, oder wenn sie dem anderen Glauben s{enken. Erwägenswert wäre au, ob nicht Untershlagungen im Amte und ähnliche Delikte, namentlich folche, die aus zahllosen Einzelhandlungen bestehen, besser von den Strafkammern als von den Schwurgerichten abgeurteilt würden. Die tunlichste Be- freiung der Richter vom mechanischen Shreibwerk sollte weiter be- trieben werden. Es sollte dem Richter überlassen sein, ähnlih wie die Regierungsbeamten zu entscheiden, ob er die eine oder die andere Sache durch seinen Sekretär bearbeiten lassen will. Ich kann es als dem dienstlichen Interesse entsprechend nit erachten wenn, wie es jeßt tatsächlih der Fall ist, 140 Richter in höheren und niederen Stellen sind, die das 70. Lebensjahr bereits überschritten haben. Ueber dem Inter- esse der Beamten steht doch das dienstlihe Interesse. Man sollte deshalb darauf hinwirken, daß so alte Beamte zur gegebenen Zeit ausscheiden, und eine Altersgrenze einführen. Eine obligatorische würde ich vorziehen, wenn au erst mit dem 70. Jahre. Der Redner befürwortet \{ließlich ebenfalls eine Gleichstellung der rihterlihen mit den Verwaltungsbeamten.

Justizminister Dr. Beseler:

Nah den Worten des Herrn Vorredners könnte es seinen, daß ih hier eine Stellung eingenommen hätte, die der Annahme Raum ließe, als ob Gegensäßze im Staatsministerium beftänden. Ih muß hervorheben, daß ih im Namen des ganzen Staatsministeriums meine Erklärung abgegeben habe und daß der Herr Finanzminister dabei nicht minder vertreten is als die anderen Herren.

Es ist dann auch meines Herrn Amtsvorgängers gedacht worden. Ich kann voll bestätigen, daß er bei dem großen Wohlwollen, welhes ex, wie ih aus eigener Erfahrung weiß, seinem Ressort stets entgegen- gebraht hat, unausgesegzt in dankenswertester Weise bemüht gewesen ist, alles zu erreichen, was zum Besten der Rechtspflege und der Justiz- beamten dienlich sein konnte. (Bravo!)

Abg. Lüdick e (freikons.): In letzter Zeit ist erfreulicherweise von der gten Begnadigung erheblicher Gebrau s N fie bewahrt unendlih viele Verbreher vor dem Küfall. Gerade die kurzfristigen Freiheitéstrafen bringen viele wieder auf die Bahn des

erbrehens. Ferner halten meine Freunde auch eine weitere Vermehrung der Richterstellen für angezeigt. Einverstanden sind wir auch damit, daß der Minister \sich im wesentlihen gegen das englische Gerihtsverfahren ausgesprohen hat. Herr Röhlin hat den Minister niht richtig verstanden, wenn er meint, da dieser die Schrift von Adickes unbedingt gebilligt hat. Meine Freunde wünschen ebenfalls, daß die Ritter oes in den Bezug des Hôöhstgehalts kommen; meist erreichen sie es t Mitte der 50 er Jahre, und mancher wird dadur veranlaßt, noch im Amte zu bleiben, aus dem er sonst scheiden würde. Cine Aenderung liegt im Interesse der Justizverwaltung. Ih kann namens meiner sämt- lichen Freunde wünschen, daß es dem e gelingen möge, im Anschluß an die Justizorganisation auch hierin Wandel zu \{hafen. Auch meine Freunde wünschen, geseßlich zu bestimmen, daß jeder Richter mit dem 70. Lebensjahre von Amts wegen in den Ruhestand lritt. Freilih gibt es viele Richter in diesem Alter, die noch Hervor- ragendes leisten, aber auch andere, die sich im Dienste des Vater- landes aufgerieben haben und den Z unkt niht rihtig erkennen, wann fie ihrem Dienste niht mehr vollständig nahkommen können. Die Zwangspensionierung eines verdienten Beamten ist ein häßlihes Ding und ruft immer Erbitterung hervor. Die Aufmerksamkeit des Ministers rihte ih ferner auf die sogenannten Beschleunigungs- verfügungen. Es ist \{lechterdings unmögli, manthe Zivilsache, ¿. B. Grundbuchsahen, im Laufe einer ohe zu erledigen, namentlich bei der Häufung der Geschäfte zur Zeit des. Quartals- wechsels. Der Minister sagte zwar in der Kommission, diese Ver- fügungen seien cum grano salis zu verstehen, aber das wird von den Vorgeseßten manhmal nicht richtig geübt, und den Sekretären werden Vorwürfe gemacht, wenn sie die Sachen nicht in der ge- seßten" Frist erledigen, und fie ar eiten deshalb über ihre Kräfte, Schließlich bitte ih den Minister, dafür Sorge zu tragen, daß aus dem Fonds für Teuerungszulagen au den Unterbeamten der Justiz- verwaltung Zuwendungen gemacht werden, damit sie niht binter

den Arbeitern zurückbleiben, deren Lebenshaltung sh \o ge- i hoben hat. i j Geheimer Oberjustizrat Fritze: Bei der Verteilung des Fonds

ü erungs8zulagen werden selbstverständlih die Unterbeamten der : Sri (s demselben Verhältnis berücksichtigt werden, wie , ? die der übrigen Verwaltungen. Die Beschleunigungsverfügungen i rühren niht vom Justizminister her, es kann \sich nur um Ver- fügungen einzelner Landgerichtspräsidenten handeln, die keineswegs den Sntentionen des Ministers entsprechen. Abg. Cassel (fr. Volksp.): Die Frage der Strafvollstreckung , tößt insofern auf gewisse Schwierigkeiten, als ein Teil der Ge- 4 b ise dem Minister des Jnnern, ein anderer dem Justizminister 7 untersteht. Die Gründe für die Vereinigung beider Arten von An- stalten in einer Hand, wie es wiederholt beantragt wurde, liegen auf der Hand; die Vereinigung müßte bei dem Ressort erfolgen, in dessen Hand das Verfahren ruht, also bei der Justizverwaltung. Die Ge- währung von Diäten an s Gs E dee Dea ens i ndige Maßnahme; daß die Auswa der Urliste eh ets niht vershlechtern wird, braucht nicht dargetan zu werden. Daß anderseits durch die Teilnahme H von Arbeitern und anderen unbemittelten Personen an der s sprechung das Ansehen der Justiz im Volke gestärkt werden muß, wir _nicht bestritten werden können. Bezüglih des Hilfsrihtertums darf ih mich nur den Anschauungen des Kollegen Tourneau anschließen. Die sehr interessante Statistik in der „Deutschen Juristen-Zeitung“ über

die Zunahme der Prozesse und die Zunahme der Nihterstellen ergibt aus den leßten 24 Jahren eine ganz kolossale Vermehrung der Zahl der Prozesse vor den Gerihten aller Instanzen, wogegen fich die Zahl der Richter in demselben Zeitraum nur von 4029 auf 4996 vermehrt hat. Daß in Zukunft etwa eine Verringerung der Prozeßzahlen eintreten wird, ist gar nicht abzusehen; die Richter werden also allmählih in ganz unerträgliher Weise belastet werden, was gleihmäßig für sie wie für das ret- suchende Publikum einen {weren Schaden bedeutet, Die Uebertragung englisher Rechtseinrihtungen nach Herrn Adickes auf Deutschland balte auch ich für völlig ausges{chlossen. Man verspricht sih den Vorteil einer Verminderung der Richterzahl von der Ausdehnung der Befugnisse des Amtsrichters. * Verlegt man die Berufungen dann an die Landgerichte, fo wird eine bedenkliche Ungleichheit in den Entscheidungen der Berufungsinstanz die Folge sein. Man würde auch bei der Ausdehnung der Amtsgerichtskompetenz mehr Richter nötig haben, ohne viel in der Landgerichtsinstanz zu ersparen. Ein weiteres Bedenken gegen diese Kompetenzausdehnung läge in der wesentlichen Beschränkung des Laienelements in der Zivilrehtspflege, nament- lih nachdem die Absplitterung der Kaufmanns- und Gewerbegerichte von den ordentlichen Gerichten erster Instanz diese Kompetenz ohnehin {on außerordentli eingeschränkt hat. Die Mitwirkung der Laien ist im Gegenteil noch viel größerer Ausdehnung fähig, so in Bausachen, Mietssachen usw. Bezüglich der Shwur- und Schöffengerichte stehe ih ganz auf dem Standpunkt des Abg. Röchling. Leider kann ih die - Wünsche des Kollegen Röchling nicht darin unterstüßen, daß der Shwur- gerihtsvorsißende seine Rehtsbelehrung nicht allzu zah und vorsichtig er- teilt. Es geht nit an, daß der Vorsißende den Geshworenen sagt : Glauben Sie dem Zeugen, so verurteilen Sie; glauben Sie dem anderen Zeugen, so sprechen Sie den Angeklagten frei. Herr Röchling scheint zu glauben, energiche, shneidige Schwurgerichtsvorsitzende machten größeren Eindruck auf die Geschworenenbank. muß das aus meiner persönlichen Erfahrung heraus dur{aus bestreiten. NRepräsen- tationsgelder und Dienstwohnungen für die rihterlihen Beamten wollen auh wir gewähren, wie fie anderen gleihgearteten Funktionären zustehen. Die neue Einteilung des Gerichts\prengels von Berlin bringt für Anwälte und Publikum große Ershwerungen mit sh. In etwas könnte da Remedur geschaffen werden, wenn eine ge- meinsame Annahmestelle für Zustellung von Briefsachen eingerihtet würde. Auch wir wünschen eine Gleichstellung der Richter mit den Re- gierungsbeamten niht nur im Gehalt, sondern auch im Range. Unsere preußischen Richter unterziehen si ihrer mühevollen Aufgabe mit seltener Pflichttreue, mit Fleiß und Einsicht, und ab esehen von einzelnen Fällen, verdienen sie durhaus das Vertrauen der Bevölkerung, Dieses Vertrauen würde noch zunehmen, wenn politische Prozesse vor den Schwurgerichten verhandelt würden. Jedenfalls werden unsere Rie in bezug auf Integrität von keinem Lande der Welt über- roffen.

Abg. Dr. Mizerski (Pole) kommt auf die Gerihtsentsheidungen in Posen und Westpreußen zurück, dur die E L E Kinder der Zwangserziehung überwiesen worden find. Hierdur seien den Eltern ihre Kinder konfisziert worden. Die betreffenden Gerichts- beshchlüfse, die niht nur in Deutschland, sondern auch vom Auslande verurteilt worden (n, widersprächen der Gerechtigkeit und vor allen Dingen dem Wort aut und Geist des § 1660 B. G.-B. Der Redner be- {wert {ih sodann über einzelne Fälle, wo gegen Polen, die des Deutschen nit mächtig gewesen seien, von den betreffenden Nichtern

N CERE an E A A und fragt, ob es mit dem eseß vereinbar sei, da erle Beamte Erziehungsbeihilfen aus einem Stiftungsfonds erhielten. A

Justizminister Dr. Besel er:

Wenn ber Herr Abgeordnete über Fälle gesprochen hat, in denen das elterliche Erziehungsrecht durch rihterlihe Verfügungen beschränkt worden ist, so hat er das wohl mehr getan, um darzulegen, daß er die Gründe dieser Entscheidungen nit billige, als daß er gerade von mir erwartet hat, ih sollte in irgend einer Weise eingreifen. Da der Herr Abgeordnete, wie ih höre, selber als Jurist durhgebildet ift, fo weiß er ja, daß es {ih dabei um rihterlihe Entscheidungen handelt, die nit der Aufsicht der Verwaltungsbehörde unterstehen, sondern gegen die ein Nehtsmittel im Instanzenzuge gegeben ist. Aus dem eigenen Vortrage des Herrn Abgeordneten habe ih ersehen, daß von diesem Rechtsmittel auch in mehreren Fällen Gebrau gemacht worden ist, und, wie er selbst vorgetragen hat, mit Erfolg. Ich kann also in der Tat nicht absehen, was ih über diese Angelegenheit heute weiter erklären sollte.

Die Angaben, wie man in Oberschlesien verführe, um festzustellen, ob ein Zeuge der deutshen Sprahe mächtig sei, kann ich in keiner Weise beantworten. Denn es ist mir vollständig unbekannt, daß ein derartiges Verfahren eingeführt fei. Es kann fh, soweit ih die Sade überhaupt übersehen kann, nur um einzelne Fälle handeln, in denen ein Richter vielleicht zu weit gegangen war in seinem Bestreben. den Zeugen zu veranlafsen, daß er die deutshe Sprache gebrauce, Erfahrungsmäßig sind allerhand Schwierigkeiten damit verbunden, die Zeugen zu veranlaffen, von ihrer Kenntnis des Deuts en Gebrauch zu machen, sie versteken sh dahinter vielmehr häusig, daß sie nur polnisch sprehen könnten. (Sehr wahr! rechts. Widerspru bei den Polen.) Ich weiß dies aus eigener Erfahrung; in Wahrheit können fich viele recht gut in deutsher Sprache ausdrücken, wie das nicht selten in recht krafsen Fällen feftgestellt worden ist. (Sehr richtig! rechts.)

Ih würde es troßdem nit billigen, wenn in der Art vor- gegangen wäre, daß die Zeugen unter Eideszwang hätten erklären müssen, sie könnten nit anders als polnisch sprechen. I kann mir aber, wie gesagt, nicht denken, daß eine solche Anordnung von irgend einer Justizverwaltungsbehörde getroffen wäre; von hier aus ift sie jedenfalls nicht erfolgt.

Endlich ist gesprochen von den Zulagen, die einzelne Richter aus einem Fonds erhielten, der niht von der Justiz verwaltet wird, son- dern, soviel ich weiß, vom Herrn Finanzminister. Diese Angelegen- heit ist geselih geregelt. Ih bin darüber aber nicht näher orientiert; ih bitte, meinem Herrn Kommissar noch ein ganz kurzes Wort darüber zu gestatten.

Geheimer Oberjustizrat Friße weist darauf hin, da die Bei- hilfen an Richter für Schulzwecke usw. durchaus den Stiften ei des betr. Fonds entsprehen. Bei diesen Beihilfen handle es fd nicht um regelmäßige Bezüge, fondern in jedem einzelnen Falle, au wenn es sih um eine wiederholte Bewilligung handle, werde geprüft, wie die Vermögenslage des Betreffenden sei, wie hoh die Zahl seiner Kinder sei usw.; jedenfalls müsse es sich um ein au erordentlihes Be- dürfnis handeln; nach dem Amt werde nicht gefragt.

Abg. Peltasohn (rf: Vag.): Die Verbesserung der Gehalt8- verhältnifse der Richter ent pricht dem jahrelang geäußerten Wunsch des Hauses. Das Ansehen der Justiz selbst wird dadur gehoben. Ich weise aber no% auf einen Aufsaß in der „Kreuzzeitung* bin, der befür- wortet, daß Senatspräsidenten, Staatsanwälte usw. niGt mit dem niedrigsten Gehalts\aß, sondern glei mit der zweiten Gehaltsklasse ein- treten mögen, weil sie in einem Alter in das Amt kommen, daß sie erst sehr spät das Höchstgehalt erreichen. Die Richterstellen werden wieder ver- mehrt, aber eine shematishe Vermehrung na dem au enblidlichen Be- dürfnis sollte doch nit \tattfinden, sondern die Sustizverwaltung muß vielmehr dur innere Organisation eine Verringerung der Richter- zahl erstreben, denn die Sattenseiten eines olen Heeres von 6000 Richtern liegen auf der Hand. Die Vermehrung der Richterstellen hat bisher auch gezeigt, daß durhaus nit in demselben Maße

Hilfsrichtern überflüssig wurden. Wir müssen immer mit 8 °/o Hilfs- rihtern rechnen, und das ift verfassungswidrig. Für die Vorbereitung der Referendare wird in der „Deutschen Juristen-Zeitung* die S ung von drei verschiedenen Klassen von Referendaren vorgesch E Die Sache hat eine gewisse politishe Bedeutung, und es muß a eine folhe ODreiteilung beizeiten Protest erhoben wer e Auf diese Weise wird durchaus nicht entschieden, ob der E sich zum Gerichtsassessor qualifiziert. Es wird vielleicht nid E die Qualifikation, sondern es werden auch persönliche un Fee fessionelle Rücksichten maßgebend sein, die sich nicht mit der E fassung vereinbaren lassen. Der Verfasser des Artikels will is E Wirkung nicht herbeiführen, aber sie is eine logische Konsequenz S Vorschläge. Der Minister steht zwar diesen Vorschlägen nih e aber ich will doch beizeiten auf das Bedenkliche dieser e {läge aufmerksam machen. Eine anderweitige Regelung Es Ausbildung der Referendare kann allerdings auch ih ben Akut is die Frage geworden dur die Ausführungsbestim Mors des Ministers des Innern zu dem Gesetz vom vorigen Jahre über hältnisse bereitung zum höheren Verwaltungsdienst, Allerdings sind die Ver R

anders gelagert, da eine große Anzahl von Referendaren Vor Dankenswerte Anregungen gibt aber auch diese Anweisung e onderes Fall, fo ae G, po Sn 4 ee Ueberwachung der Tätigkeit der Referendare un L L

bildung der Aesereubare an den Gerichten läßt zu wünschen übrig,

namentlich sollten sie nicht so viel mit der Protokollführurg e lis werden.

Die Klausurarbeit ist shäßenswert, da wissenschaftlihe Arbeit fen könnte. Was die Deibcherung

tes des Studienganges der Juristen betrifft, so hat man S Halse

i Semester vorge/chlagen. Es hat si dagegen aber h bee E S ie Wirkun er sächsischen Veror r P Geeste ber Juristen äuf den praktischen Vorbereitungsdienst

gerechnet werden kann. Ï des Gegen 5 Uhr wird die Fortseßung der Beratung hr vertagt.

Zustizetats auf Sonnabend 11

tt es“, des „Eisenbahn-Verordnungsbla d. M. E in Ministerium der bfentliSen Arbe A ; i folgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß vom - Äsenbahn von betr. Verlän B aft ta Oldesloe fel tsvertrag ¡wischen Elmshorn über Barm t E n Serftellung einer durgehenden g wegen Herstellung ein Sep- Eitaah N vos Wasserleben nah Börssum. Bom S Afento Eisenbahn S. 1907, S. 5. Erlaß des Ministers d für

E rbeiten vom 5. Februar 1907. Betr. Ausnahmetarif Saatgut. Nachrichten.

Land- und Forftwirtschaft.

E den E f E E ie große Anzahl von Abteilungs- und Aus\

a ,

fißungen der E i den Aoshuß. Den Bars ffbrte der Dherpräsident von SShorlemer- Af. die Erfolge der Gese Ia a Jta} daran di Hees Bec 1 rit Gase bon Kenimy Öfiguen, 19nd es Wre tee" Barsshenden, de E Ihm galten ist seit lange Vorstan erner

Das pen Wuns r rusgesprochen habe, S er Präsidenten der

Gesellschaft, Spiße der von der d an e E Mes

ben. - tmar , N den Fürsten von Salm - Del Doppen- Geselhaft orstands wurde Rittergutöbesiger von. Freer-Lveie Mae Oekonomierat Wölbling erstattete ¿persammlung und s O mit Stuttgart, wo die Somme E S in 1908 statifinden

hat einen unerwünschten Aus- Ee gee in “Stuttgart nur ein einziger

ub dadur erfahren, 20 verfügbar ist, der sogenannte as e, B Me d eel La nete mnt

rühjahr und H des Neckar liegt und in den euie Ste E Schaden, went

wemmt worden wberny dee J Bstcllungsvauer ein E wiI Tes erciast jollte, ist auf 300 000 JD H bie Stadt Skuttcac ‘ver den E en Staat übernommen wird. Hierüber hat eine Einigung noch nicht erreicht werden können. Es nahm hierauf der Ministerialdirettor Wirkliche Geheime Rat Dr. H, Thiel- Berlin das Wort zum G tnis an Dr. Max Eyt , den im August, kurz nah Vollendung seines 70. Lebensjahres aus dem Leben eschiedenen Begründer der Deutschen Landwirtshafts - Gesell- hast. Der Redner gab ein fesselndes Lebensbild des Ver- ewigten, der, aus \{lihten bürgerlihen Verhältnissen entstammend- am 6. Mai 1836 in Kirchheim am Teck das Licht der Welt erblickte- ein Sohn der \{wäbishen Erde, die uns \o viele Heroen des Geistes eshenkt. Da der Jüngling frübzeiti hervorragende Begabun Mathematik und Technik verriet, ließ ihn der einsihtige Vater, nicht it Cinklang mit den eigenen Wünshen, das Polyte@nifer 1 Stuttgart besuchen. Nah defsen Abfolvierung und kurzem Aufenthalt in Heilbron2 ging der blutjunge Eyth na England, um hier in Leeds während mebr als 20 Jahren in der großen Fowlerschen Fabrik wesentli für die Ein/ führung des Fowlershen Dampfpflugs tätig zu sein. Diese n b führte denjins Weite strebenden Mann in aller Herren Länder : keine Ausstellun6- der nicht Eyth die Firma Fowler vertrat. Langer Aufenthalt wurde u. a. auch in Aegypten gemacht, dem Lande, das kennen zu ernen seit der Kindheit Gegenstand der Sehnsucht Eyths war, in desen Wesen sich der strenge Denker merkwürdig mit dem Künsiles mischte, dem die Musen der Dichikunst und der Musi leih hold waren. Nach Lösung seines Verhältnisses owler kehrte Gyth nah dem geliebten Vaterlande zurü und nun begann der in seinen äußeren Verhältnissen ganz unabhängiger in den besten Lebensjahren stehende Mann gestüßt auf die Erfahrungen und Eindrücke, die er in England in si aufgenommen, jene gemein- nüßige, energische Tätigkeit, die in aller Erinnerung ist und u. a. ¿uk Begründung der Deutschen Landwirtschafts - Gesellschaft Aus dieser Zeit ftammen auch die Beziehungen Dr. zu Cyth und das enge Freundschaftsverhältnis, das ihn mit dem treffliGen Mann verband. Der Redner vermochte desha diesen Abschnitt des Lebens von Cyth mit einer wohltuenden Wärme zu schildern, die ihn selbst in Geistesgemeinshaft mit Gyth und von leihem Enthusiasmus für die Ziele einer umfassenden gemeinnühigen Tätigkeit zeigte. Max von Eyth konnte einen befseren Interpreten seiner Wesenheit, seiner Vorzü e, seiner Bedingtheiten, selbft seiner Mängel nicht fiaden. Auch eines wihtigen Verbündeten von Cyths in seinem Bestreben wurde gedadt, des | edeln Schulb-Lupiß, dem die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft so viel verdankt. Der Vor- tragende erwähnte Eer 2 ai S L e A7 u der ele a a er landw

lien Ausstellung im Juni vorigen Jahres. Wer dam den kurz vorher an feinem 70. Geburtstag viel Gefeierten sah und spra, gewann von ihm den Eindruck eines seiner Verdienste b? wußten, darüber mit Recht erfreuten, aber tief besheidenen Manne“ Ein \{öneres, S Denkmal, fo {loß der Redner, kan! Marx von Eyth nicht geseßt werden, als wenn die von ihm gestiftet Gesellschaft in seinem Geiste fortgeführt wird.

ührte. - . Fhiels

bi