1907 / 51 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Feb 1907 18:00:01 GMT) scan diff

wird alles Ae und mit den Vorschriften nicht im Einklang Befindliche S in Ordnung gebraht oder masfkiert. Bringen die Arbeiter solhe Mißstände zur Sprache, so werden sie Jeinfah gemaßregelt. Und das geschieht auf den fiskalischen wie auf den privaten Gruben ganz gleihmäßig. Der Minister sprach von dem Mißbrauh, den die Arbeiterkontrolleure mit ihrem Amt zu politischen Zwecken treiben könnten, ganz wie seinerzeit gegen die ise argumentiert wurde. Die meisten Unglücksfälle kommen in der Woche von Mittwoch bis Sonnabend vor ; am Montag findet die geringste Zahl der Unglücks- fälle statt, ein Beweis dafür, daß die Behauptung, die Unfälle würden mit dadurch hervorgerufen, daß die Arbeiter nit nüchtern einfahren, falsch ist. Die Häuer werden vor Ort einzeln beschäftigt, ein Mißstand, der eine große Menge von Unglücksfällen herbeiführt. In Oberschlesien hat es die staatlihe Bergverwaltung fertig ge- bracht, aus politischen Motiven polnische Arbeiter auszuweisen und dafür Ausländer, Ruthenen usw.- einzuführen, die vom dortigen Bergwerksbetriebe keine Ahnung haben. Daß damit Leben und

Sicherheit des Bergmanns nicht in höherem Maße geshüßt wird, liegt auf der Bade Ÿ Höh ße geshüß

Minister für Handel und Gewerbe Delbrü ck:

Meine Herren! Auf alle die Kleinigkeiten, die der Herr Abg. Korfanty eben noh erörtert hat, kann ih nit eingehen. Ih möchte nur eins noch feststellen. Der Herr Abg. Korfanty hat meine Aus- führungen über das Verhalten der Saarbergleute in Zweifel gezogen, dann aber allerdings hinzugefügt, daß er die Saarbergleute nicht kenne. Ih muß dem Herrn Abg. Korfanty zugeben, daß die Saar- bergleute zweifellos anders sind als seine Landsleute in Oberschlesien, wovon ih mich aus dem Verkehr mit diesen beiden Arten von Ar- beitern zu überzeugen Gelegenheit gehabt habe. Daß aber die Ar- beiter in Oberschlesien nun so ängstlih und \{eu wären, wie der Herr Abg. Korfanty hier eben erzählt hat, muß ih auf Grund eigener Kenntnis der Dinge in Abrede stellen. Ih habe auf einer der fiskas lishen Gruben in Oberschlesien mit dem Arbeiteraus\{chuß verhandelt und gefunden, daß die Leute ihre Wünsche mit einer Unbefangenheit vor- trugen, die man beinahe mit einem etwas slärkeren Ausdruck belegen konnte (Heiterkeit), und die jedenfalls irgend eine Art von Aengstlihkeit nicht erkennen ließ. :

Troßdem is es den Arbeitern keineswegs \{chlecht gegangen. Ih habe vielmehr den Wunsch des einen Mannes, der notabene nit vor den Arbeiteraus\{chuß gehörte, weil er ihn persönlih betraf, erfüllen können, nahdem ich festgestellt hatte, daß er nicht unbillig war. Die übrigen Wünsche der Belegschaft sind eingehend geprüft worden, und es ist ihnen dann zu Protokoll auseinander geseßt worden, daß und warum man in diesem oder jenem Falle ihren Wünschen nicht ent- sprechen könne. Jh habe aber speziell au auf Grund der Lohn- bewegung im vorigen Herbst einen großen Teil der Protokolle: gesehen, in denen mit den Arbeitern über die Wünsche, die ihnen die Siebener- kommission aus Westfalen zugeschickt hatte, verhandelt worden ift, und habe au da gefunden, daß es mögli gewesen ist, sh mit den Arbeitern in absoluter Ruhe über diese Dinge zu verständigen, und daß sie jedenfalls nichts weniger wie ängstliß oder befangen in der Darlegung ihrer Auffassungen gewesen find.

Der Herr Abg. Korfanty hat dann behauptet, daß ih glaube, es soll auf der Königin Luise-Grube gewesen “sein Vertrauens[eute ledigli deshalb entlassen worden sind, weil sie den bereWtigten Wünschen der Belegschaft einen angemessenen AusdruX gegeben haben. Mir find Fälle von der Königin Luise-Grube niht bekannt. Von einer anderen obers{chlesfischen Grube ist eine Beschwerde an mi ge- langt; in der habe ih festgestellt, daß der Mann nit entlassen worden ist, weil er berechtigte Wünsche der Belegschaft vorgetragen hat, sondern weil er ih in ungehöriger Weise gegenüber dem Betriebs- führer benommen hat. Jm übrigen kann ih nur sagen, daß ih die Entlafsung derartiger Arbeiter persönlih prüfe, daß ich für andere Reviere festgestellt habe ih könnte Namen nennen, sie interessieren hier aber nicht —, daß bei den betreffenden Arbeitern, wenn sie ents lassen find, nicht die Stellung als Vertrauensmänner dazu Ver- anlassung gegeben hatte, sondern es waren Leute, die sons {on eiwas auf dem Kerbholz hatten und \sich wegen unangemessenen Ver- haltens gegenüber ihren Vorgeseßten {hon lange mißliebig gemacht hatten. Ich bin fest davon überzeugt, daß, solange ich Minister bin, niemand entlassen ist, weil er im Arbeiteraushuß Wünsche der Belegschaft in angemessener Form vorgetragen hat. (Bravo!)

Wenn der Herr Abg. Korfanty dann in Zweifel gezogen hat, daß

es mögli wäre, daß die Vertrauensleute der Arbeiter ihre Stellung -

mißbrauchen könnten zu politischen Zwecken, so muß ih ihm zugeben, daß sie es nicht können, wenn ihre Tätigkeit beschränkt wird auf die Punkte, die im Saarrevier in den Bereich ihrer Tätigkeit gezogen find, und daß ihnen die Veranlassung dazu auch fehlt, wenn sie in Gegenwart*des Betriebsbeamten anfahren was ih au aus anderen Gründen für zweckmäßig halte. Aber wenn die Vertrauensmänner einfahren können, zu welcher Zeit und wo sie wollen, wenn fe in der Grube herumgehen können nah ihrem Ermessen, wenn ihnen die Möglichkeit gegeben wird, wie der Herr Abg. Marx es wünscht, in Abwesenheit der Beamten ih recht ausgiebig mit der Belegschaft zu unterhalten —, dann, meine Herren, möchte ih einmal wiffsen, wie es verhindert werden könnte, daß bei dieser Gelegenheit nit au andere als die in den Geschäftsbereih der Vertrauensmänner gehörigen Sachen erledigt werden. (Sehr ritig! rechts.) Nah meinen Er- fahrungen würden sie, wenn sie bielleiht sonst so verständig sind, fich einem derartigen Mißbrauche:nicht hinzugeben, auf die Dauer zu einem derartigen Mißbrauh ihrer Stellung dur Eivflüsse von außen ge« nötigt* werden.

Das wollte ih auf die Ausführungen des Herrn Abg. Korfanty erwidern. (Bravo! rechts.)

Abg. Schmit- Elberfeld (fr. Volksp.) bezeichnet als den Zweck der Interpellation nicht etwa irgend einen Schuldigen herauszufinden, sondern na den eee des Unglücks zu suchen, um mögli einé

ung zu verhindern. C ie Ait gegeben werden, und auch die weiteren Unter- suchungen würden bestimmte Ursachen nicht zutage fördern, da die, welche Auskunft geben könnten, tot seien. Wahrscheinlih fei tas Unglück durch das Zusammentreffen mchrerer Uebelstände veranlaßt, und eine Lampe habe die Schlagwetter entzündet. Die Bergverwaltung habe sich nicht bemüht, die Erfahrungen, die in dem einen Kohlenrevter gemacht worden seien, für das andere nußbar zu machen, und ebenso es _nicht verstanden, die Erfahrungen der privaten Industrie für die Staatsbetriebe auszunußen. Die Polizei- verordnungen feien in den verschiedenen Oberbergamtsbezirken ganz verschieden. Ebenso sei die Marximalzahl für die Belegungen nicht rihtig gewählt, die Berieselung ‘werde niht in genügendem Maße vorgenommen. Wenn der Minister die Beteiligung von Arbeitern

an der Kontrolle der Bergwerks:inrihtungen von vornherein fo {rof *

ablehne, wo folle denn das Vertrauen der Bergleute herkommen ?

Eine bestimmte Erklärung über die

Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:

Meine Herren! Nur noch ein kurzes Wort der Entgegnung auf die Ausführungen des leßten Herrn Redners! Wenn ih den Herrn Redner richtig verstanden habe, so hat er aus den Ausführungen des Herrn Abg. Hilbck und aus den Ausführungen meines Herrn Kom- mifsars entnommen, daß die Bergverwaliung si ni{cht bemüht hätte, die Erfahrungen, die in dem einen Kohlenrevier gemaht worden wären, für das andere nußbar zu maten, und daß wir uns nicht ge- nügend bemüht hätten, die Erfahrungen der Privatindusirie au für die Staatsbetriebe nußbar zu mahen. Ih muß dem gegenüber fest- stellen, daß diese Auffassung des Herrn Abgeordneten unrichtig ist. Es bestehen allerdings für die vershiedenen Oberbergamtsbezirke verschieden lautende Polizeiverordnungen und Polizeivberordnungen von verschiedener Art. Es liegt aber das würde mir Herr Abg. Hilbck in erster Linie bestätigen können, wenn er noch einmal das Wort bekäme in der Natur der Dinge, daß die Betriebsverhältnisse in Oberschlesien mit ihren s\{lagwetterfreien, mächtigen Flözen und die Betriebsverhältnisse in Westfalen und die an der Saar mit ihren minder mächtigen \{chlagwetterführenden Flözen \o verschieden sind, daß man unmögli gleiGmäßige Bestimmungen für die Ver- hältnifse treffen kann. Es muß also den einzelnen Oberbergämtern ein- gewisser Spielraum gelassen werden hinsichtlich der Bestimmungen für die ihnen anvertrauten Bezirke.

Im übrigen habe ih aber hon Veranlassung genommen, daß bei der Aufstellung der in den verschiedenen Oberbergamtsbezirken in der Bearbeitung befindlichen Polizeiverordnungen nah Möglichkeit einé Gleichartigkeit erzielt wird, namentlich dann, wenn es sich um zwei benachbarte Oberbergamtsbezirke mit ähnlichen Verhältnissen handelt. s

Es ist ferner unrihtig, wenn gesagt worden ist, daß wir nicht geneigt wären, uns die Errungenschaften zunuße zu machen, die die Pribatindustrie zu Tage gefördert hat. Meine Herren, wir sind die leßten, die die Intelligenz und die Energie und auth die ofene Hand verkennen, mit der die Privatindustrie, namentlich auf den größeren Gruben, an die Lösung aller ihr obliegenden Aufgaben, namentli auf dem Gebiete des ArbeitersGußes, herangeht. (Bravo! bei den Nationalliberalen.) S

Ich habe bereits im vorigen Sommer Veranlassung genommen, dur ‘einen Kommissar des Saarreviers im Ruhrrevier eingehende Ermittlungen über die Einrichtungen anstellen zu lassen, die speziell zur Rettung Verunglückter und zur Bekämpfung der Feuersgefahr in Westfalen bestehen. - Der Bericht is eingegangen, längst ehe das Redener Unglück passiert war; er hatte si bereits zum Entwurf einer Instruktion für eine etwas andere äußere Organisation des Rettungs- dienstes im Saarrevier verdihtet; er hat aber im übrigen in einer eingehenden Kritik dargelegt, daß die Einrichtungen des Saarreviers hinter denen des Ruhrreviers niht zurückstehen. Ich möchte das nur feststellen gegenüber den Ausführungen des Herrn Abg. Schmit.

Wenn Herr Abg. Schmiß ferner gesagt hat, es sei unrichtig gewesen, daß wir uns damit begnügt hätten, im Saar- revier mit der Berieselung anzufangen, und es unterlassen hätten, nachher die entsprechenden Anordnungen zu treffen, wenn uns vorgeworfen ist, daß es unrichtig wäre, daß wir für den Oberbergamtsbezirk Bonn nicht - dieselbe Marimalzahl für die Belegung der einzelnen Abteilungen vorgeschrieben hätten \o ist demgegenüber nur festzustellen, daß ja von unserer Seite nur gesagt ist: das Saarrepier hat zuerst mit der Berieselung begonnen

und die Erfahrungen des Saarreviers sind dann auf die anderen Reviere übertragen worden.

Die Vorschriften in dem einen oder“ anderen- Revier sind im großen und ganzen die gleihen. Es ist nämlich angeordnet worden, daß die Berieselung hinreichen muß, um im einzelnen Falle diejenige Feuchtigkeit zu geben, die notwendig ist, ‘um die Gefahr einer Kohlenstaubexplosion zu beseitigen. Das kann verschieden sein je nah der Staubentwicklung des betreffenden Flözes; es kann aber auch ver- schieden sein mit Rücksiht auf andere Verhältnisse. Es kann er- wünscht sein, die Feuchtigkeit nicht über ein gewisses Maß hinaus zu steigern, während man an anderen Stellen unbedenklich ein größeres Maß von Feuchtigkeit geben kann. Danach if im Saarrevier ver- fahren worden. Und wenn wir des Sonntags bisher nicht berieselt haben, so ist das deswegen gesehen, weil, wie mir beispielsweise der wiederholt zitierte Vertrauensmann gesagt hat, man den Eindruck gehabt hat, daß die am Sonnabend stattgehabte Berieselung für den Montagmorgen, und zwar für die ersten Stunden, ausreiht, und weil man ferner angenommen hat, daß eine Berieselung vor der ersten Schicht am Montag um deswillen nit noiwendig ist, weil, wie ih mir \{on vorhin erlaubt habe anzuführen, zu Beginn einer Schicht die Gefahr einer Kohlenstauberplosion nur dann eintreten kann, wenn die Gefahr einer Grubengasexplosion vorliegt, und die Gefahr einer Grubengasexplosion für die erste Zeit des Betriebes aber ausges{lofsen erscheint, wenn Vorfahrer und Wettermänner ihrer Pflicht genügt haben.

Nachdem fich nun herausgestellt hat, daß die leßteren versagen Tônnen, werden wir selbstverständliß Maßregeln treffen müssen, die auch für den Fall eines solhen Versagens der Vertrauenspersonen die nôtige Sicherheit geben. Ich habe mich ja vorhin im einzelnen über diese Frage son ausgelafsen.

Wenn bezügli der Maximalzahl gesagt ist, wie es mögli wäre, daß uns die Erfahrungen des Ruhrreviers nicht so weit bekannt ges wesen wären, daß wir eine so starke Belegung, wie im vorliegenden Falle, hätten vornehmen können, so ist darauf zu erwidern, daß die Zahl 60 bis auf einen ge Punkt eine gegriffene ist. Man wird unter Umständen zu dem Ergebnis kommen, daß man oder ie nimmt. Auch diese Zahl richtet fh [bit hei ee der Beschaffenheit der Baue. Ih kann in einem \{chlagwetterfreien Bau eine größere Anzahl vor denselben Arbeitëpunkt legen als anderwärts, und im vorliegenden Falle bemerke ich, daß im allgemeinen im Saar- revier das Bestreben besteht, die Belegung noch unter die Zahl von 60 ¡u bringen, und daß, wenn im vorliegenden Falle eine Abweichung gemaßht ist, dàs wesentli darauf zurückzuführen ist, daß wir das Flöz für relativ \chlagwetterfrei gehalten haben.

ch möhte dem Herrn Abg. Brust gegenüber bemerken: ih habe

niemals sagen wollen daß das Redener Feld absolut {la

2 r gwetterfret gewesen ift, sondern ih habe nur gesagt: es hat eine relativ geringe Sihlagweltergefahr bestanden. Wenn aus diesem Grunde, d. h. weil wir die S@{lagwettergefahr übers{äßt haben sollten, etwas

unterlafsen ist, was wir in Zukunft - vielleicht tun werden, so ist d e  ex r as nit zurückzuführen auf Läichtfertigk eit, - nit führen auf

Geiz und nit zurückzuführen auf einen Mangel an Umsicht, sondern * eben darauf, daß wir alle Menschen sind, und daß man die Trag- weite dieses und jenes Ereignisses erst voll zu säßen in der Lage ift, wenn das Unglück geschehen ift.

Ich komme dann noch mit einigen Worten auf die Frage der Arbeiterkontrolleure und auf das Vertrauen zurück, das ich zu den Arbeitern haben soll. Da möchte ich zunä mal feststellen, daß hier zu {heiden ist zwishen dem Königlih preußischen Minister für Handel und Gewerbe als Chef der {taatligen Betriebe und dem Minister für Handel und Gewerbe, soweit er genötigt ist, die Geseß- gebung des preußischen Staates zu beeinflufsen. Soweit i als ersterer eiwas zu sagen habe und meine Vorgänger etwas zu sagen gehabt haben, haben wir den Versu gemacht, eine Beteiligung der Arbeiter an der Beaufsichtigung der Baue auf ihre Betriebssicherheit eintreten zu lassen. Das is mit der nötigen Vorsicht gesehen. Es is au, wie Sie sich aus meinen Ausführungen vorhin überzeugt haben werden, mit einer freien Hand und im vollen Vertrauen zu den Arbeitern geschehen. Mir wird gewiß kein Mensch vorwerfen können, daß es mir an Vertrauen zu den Arbeitern mangele; ich habe mich bei jeder Gelegenheit mit den Arbeitern verständigt und habe einem jeden Arbeiter, der mih \prehen wollte, Gelegenheit gegeben, seine Wünsche vorzutragen, und es ift seinen Wünschen nach Möglichkeit entsprochen worden.

Diese Art von Vertrauen ‘können Sie aber nit von einem jeden Arbeitgeber verlangen, wenn nit das Verhalten der Belegschaft ihm gegenüber au ein entsprechendes ist. Das if ja der wunde Punkt, und das is der Grund, weshalb ih im vorigen Jahre die christlichen Gewerkschaften nit gesholten, ‘wie man es angenomme" hat, sondern gewarnt habe. Jh habe sagen wollen: die Art, wie der Arbeiter glaubt, seine berechtigten Wünsche dem Arbeitgeber gegenüber durhzuseßen, ist falsch, solange er meint, & U dadur erreichen zu können, daß er seine Macht herauskehrt, er alles, was der Arbeitgeber tut, {lecht mat, und daß er auf diese Weise in den Kreisen der Arbeiter und der Belegschaft eine Unil- friedenheit erregt, die unberechtigt ist. (Sehr gut! bei den National- liberalen.) Wenn beispielsweise in einer Versammlung im Saal“ revier gesagt worden ift, die Art, wie der; Fiskus seine Gedinge fest stelle, sei Diebstahl, so ist das eine Kritik, die über das berechtigte Maß sicher hinausgeht, und die nit geeignet ist, bei den Arbeitgebern das Vertrauen zu erwecken, das notwendig ist, wenn er den Arbeitern an wichtigen Zweigen des Betriebes eine Beteiligung geben soll. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.)

Aber, meine Herren, daß wir uns nicht mißverstehen! Je mehr auf seiten der Arbeiter die Kunst gelernt wird, die berechtigten Wünsche mit Ruhe und Verstand vorzutragen und nicht den Arbeits 2 geber von vornherein als einen {lechten Kerl hinzustellen, der nur darauf aus ist, die Arbeiter {lecht zu behandeln, um fo mehr wird sich das beiderseitige Vertrauen finden, das die Voraussetzung für die von Ihnen gewünschten Einrichtungen ist. Ich halte mich nit für berechtigt, so, wie die Dinge heute liegen, den Arbeitgebern eine derartige Einrich- tung zu okftroyieren.. Jn den Staatswerken ift sie eingeführt, zunächst im Saarrevier und dann im Ruhrrevier. Die Erfahrung wird zeigen, ob wir uns in unseren Erwartungen getäuscht haben oder nit. Sind unsere Erfahrungen gut, so wird die Privatindustrie von selbst folgen, wenn im übrigen die Vorausseßungen die gleichen find.

- Das wollte ih über diesen Punkt noch gesagt Haben. (Brayo ! bei den Nationalliberalen.) e Wt 24

Hierauf wird ein Schlußantrag angenommen. :

Die Besprechung der Jnterpellation is damit erledigt.

In die Beratung des Bergetats iriti das Haus nicht mehr ein.

Schluß gegen 4 Uhr. Nächste Sißzung Montag 11 Uhr. (Berggeseßnovelle; Bergetat.)

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage is eine Ergänzung zum Ent- wurfe des Reichshaushaltsetats für 1907 zu-. gegangen. Er fordert die Summe von 5 624731 4. und

awar 1 839 426 6 an fortdauernden, 3785 305 ein? Wegen Saaten. M4

Vie fortdauernden Ausgaben beziehen 9 au alts: aufbesserungen für gexing besoldete N Benn unt diese mit den gleichartigen Beamtenkategorien in Preußen, deren Ge- halt im Etat für 1907 erhöht worden ift, gleihzustellen. Nach der die Forderung erläuternden Denkschrift foil die Gehaltsaufbesserunsg Beamten, für die der Mindestsaß des Gehalts nicht mehr als 1100 #4 beträgt, - zugute kommen, und zwar nah folgenden Erwägungen: Vorweg sollen bei den Zuwendungen in der Regel bedadt werden in den Klassen der etaismäßigen Unterbeamten W 21 jähriger Aufrückungsfrist die Angehörigen A n Und) Ap aalen nat kürzerer Aufrükungöfrist dic 5

eren Hälfte der Gehalts einen

Untershied mat, ob die Betreffend A e arte

en Familie haben oder nit. Was von dem Fondsanteile der O e E dann noch übrig bleibt, kann zur Verteilung an die Angehörigen der höhere Gehaltsftufen sowie an Diätare verwendet werden, wobei aber die Beteiligten ohne Familie auszus{ließèn wären. Die Beteiligten sollen in keinem Falle über die näbste Aufsteigungsrate des Gehalts hinaus bedaht werden dürfen. Unterbeamtenklassen, die dur den Etat eine Aufbesserung erfahren, scheiden aus. In Betracht kommen 76 264 etatêmüäßige und 25 603 diâtarish beschäftigte Beamte. Le-Vei den einmaligen Ausgaben werden gefordert : 180 000 für die Errichtung eines Gesandtschaft2gebäudes in Adis Abeba {Abelfinien), 500 000 jur Förderung von Versuchen auf dem Se- iete der Motorluftschiffahrt. Die Mittel sollen dazu dienen, eine {wimmende eiserne Ballonhalle auf dem Versuchsgebiete des Grafen Zeppelin, dem Bodensee, zu errihten. Ferner 40 000 als Beitrag zu den “Unterhaltungtkosten einer Anstalt für die Bekämpfung der Säuglingssterblikeit im Deutschen Reiche- über deren Zweck und Divan eine beigefügte Denkschrift Auf- {luß gibt, und 3 065 305 A zur Gewährung außerordentlicher ein-

maliger Beihilfen an die ingsten beseldet des Reichsdienstes. am geringsten besoldeten Unterbeamten

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Land- und Forstwirt\chaft,

Der Deutsche Landwirtshaftsrat w voni 12. bis 15. März d. I. stattfindenden 35. Pn seiner eihe wichtiger Fragen behandeln, die au -für die nichtlandwirtschaftlih Bevöl ale wird der Lat Kol onten erörtern und damit vom Stand: A Per ans

F Land- wirtishaft Stellung zur deuts{en Kolonialpolitie R ce