1907 / 52 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Feb 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Angriffe nit nur gegen diefen Gntwurf, sondern gegen die Staats- regierung überhaupt zunähst genommen das Duell, das sih zwischen dem Herrn Oberberghauptmann und dem Herrn Abg. Hilbck abgesptelt hat, und darüber anscheinend einige Ausführungen vergessen, die in der shriftlihen Begründung des Entwurfs stehen und die ih selbst vorher gemacht habe.

__ Herr Abg. Dr. Crüger hat darauf hingewtesen, es sei von der Staats- regierung zu Unrecht behauptet worden, taß man bei Verabschiedung der lex Gamp in diesem hohen Hause darüber einig gewesen wäre, daß ein Geseß kommen müßte, das zu einer Reservierung der Kali- und Kohlen- säße zu Gunsten des Fiskus führe. Ich bitte den Herrn Abg. Dr. Crüger, auf den lezten Saß der Seite 11 der Begründung aufmerksam machen zu dürfen, worin autdrücklih gesagt ist, daß das Abgeordnetenhaus darüber, wie es sich die anderweite geseßlihe Regelung nah Ablauf der Gültigkeitsdauer der lex Gamp denke, eine bestimmte Aeußerung nicht von fi gegeben habe. Ich bitte, daran erinnern zu dürfen, daß ich im Eingang meiner Rede denselben Gedanken zum Ausdruck gebracht habe; ih habe gesagt: die einen haben dies erwartet, die andern haben jenes erwartet, eine bestimmte Meinungsäußerung von seiten des Abgeordnetenhauses lag für die Regierung nicht vor.

Der Herr Oberberghauptmann hat gegenüber den Ausführungen eines der Herren Abgeordneten ih glaube, es war der Herr Abg. Hilbck nur gesagt: der Vorwurf, daß die Staatsregierung den Landtag mit dieser Vorlage habe überrumpeln wollen, ift unbegründet. Denn nah dem Laufe der Verhandlungen im Abgeordnetenhause und nah den Erörterungen, die die Sache nachher gefunden habe, sei doh im allgemeinen ein großer Zweifel darüber niht mehr möglich gewesen, in welcher Richtung si diese Vorlage bewegen würde. Meine Herren, ih kann das aus den Erfahrungen, die ih gemacht habe, seit ich im Amte bin, nur bestätigen. Ih habe mit einer großen Anzahl von Abgeordneten der verschiedenen Parteien diese Frage besprochen und bin da auch immer einer communis opinio des eben charakterisierten Inhalts begegnet.

Der Herr Abg. Dr. Crüger hat dann auf eine Aeußerung des Herrn Oberberghauptmanns Bezug genommen, wonach der Fiskus in seinen wirtschaftlihen Betrieben \{chwerfällig fei, und hat auf diese Aeußerung Bedenken gegen die jeßige Vorlage konstruiert, die eine Vermehrung der wirt {aftlichen Betriebe des Fiskus im Gefolge haben würde. Ja, meine Herren, es handelt si{ch do bei dem, was der Herr Oberberghauptmann gesagt hat, nit um das Eingeständnis eines Mangels, sondern lediglich um die Fesistellung einer Tatsace, die für jeden, der mit staatswissenschaftlichen Verhältnissen vertraut ist, ar zutage liegt, nämli, daß eine fiskalische Verwaltung mit Rücksicht auf die Kontrollen dieses hohen Hauses, mit Rücksicht auf die Kontrollen der Oberrehnungékammer, mit Rücksiht auf die Shwierigkeiten der Geldbeschaffung nicht die Beweglichkeit besißt, die einer privaten Verwaltung innewohnt (Zuruf links), ein Moment, das ih meinerseits au {hon mir anzuführen erlaubt habe, mit Rücksicht darauf, daß es immerhin nötig sein würde, au in Zukunft E dem Staatsbetriebe die Privatindustrie zum Bergbau zuzu- assen. :

Der Herr Abgeordnete ist dann auf die allzu hohen Preise ein- gegangen, die' nah seiner Auffassung der Fiskus stellte, und bei seinen Ausführungen, die sch an diese Betrahlung ans{lossen, ist er von einem Gedanken beherrscht gewesen, der sh wie ein roter Faden durch seine ganzen Ausführungen hindurhzieht, nämlich: daß der Fiskus eine Person ist, die im wesentlichen bestrebt ist, Geld einzunehmen, ohne dabei auf die Allgemeinheit die nötigen Nücksihten zu nehmen. Meine Herren, so liegt die Sache nit. Der Fiskus vertritt do die All- gemeinheit, und die Mittel, die wir einnehmen, geben wir doch mit Ihrer Genehmigung wieder au?, und “die Verhandlungen niht nur über meine Etats, sondern über die Etats aller anteren Ministerien beweisen, daß der Fiskus, d. h. die Staatsregierung, meistens nit so viel Geld beschaffen kann, wie die Herren in diesem hohen Hause aus- zugeben wünschen. Daß wir uns also bei Bemessung der Preise für die Produkte des Fiskus voñ gewissen wirtschaftlichen Gesichtspunkten [eiten lassen, liegt doch in der Natur der Dinge; denn was wir ver- dienen, kommt anderen Zweigen der Staatsverwaltung und anderen Interessen der Allgemeinheit zugute. Wir müssen bei der Festseßung unserer Preise gewissen wirtshaftlihen Grundsäßen folgen; denn wir verwalten fremdes Vermögen und nit eigenes.

Wenn dann speziell auf die Höhe der Preise der fiskalischen Kohle hingewiesen worden ist, so möchte ih Sie, meine Herren, bitten, do einmal zu berücksichtigen, wohin es führen würde, wenn der Fiskus seine Preise unter demjenigen Betrage hält, den er nah wirtschaftlihen Gesichtspunkten fordern zu müssen glaubt, wenn er mit seinen Preisen erheblich unter dem bleibt, was die Privatindustrie fordert, solange die Privatindustrie ihre Preise nach gesunden wirt- schaftlichen Gesichtspunkten stellt, solange sie im Steigen und Fallen ihrer Preise nit über die Grenze hinausgeht, die die wirischaftliche Entwicklung der Dinge mit si bringt. Wenn wir in einem folhen Fall zu billigeren Preisen verkaufen würden, so würde das zu dem Grgebnis führen, daß wir einzelnen bevorzugten Unternehmungen und Keeisen, bestimmten Kreisen des Zwischenhandels, Geschenke machen. Ein Teil der Saarkohle wind in Süddeutschland in Konkurrenz mit dem Ruhrrevier verkauft. Wir müssen uns bei diesen Verkäufen im Ausland naturgemäß ‘der Händler bedienen. Wenn wir also im Saarrevier diese Kohle aus Menschenfreundlihkeit billiger verkaufen wollten als die ‘Herren aus dem Ruhrrevter, so würden wir damit nicht der Allgemeinheit, sondern den Händlern, die unsere Kohle in Süddeutshland ver- treiben, ein Geschenk machen. Wenn der Fiskus mit seinen besten Marken in Oberschlesien, die mit Rüäsiht auf ihre Beschaffen- heit immer einen eiwas höheren Preis haben als andere Marken, die die Privatindustrie produziert, plößlih ohne zwingenden Grund unter dem Preise bleiben würde, den die Privatindustrie festlegt, so würde das dahin führen, daß wir bestimmte Händlervereinigungen, bestimmte Fabrikvereinigungen, bestimmte Fabriken zu Ungunsten derjenigen be- borzugen, die mit Rücksicht auf ihre geographische Lage oder mit Rüd- siht auf die Beschränktheit unserer Produktion genötigt wären, die teureren Produkte der Privatindustrie zu kaufen. Meine Herren, das kann doch unmöglich im Interesse der Allgemeinheit liegen, und es ist unmöglih vom Standpunkt einer ausgleißenden Gerechtigkeit zu rehtfertigen, daß der Fiekus seine Stellung dazu benußt, um einzelne Kreise, einzelne Abnehmer gegenüber der Gesamtheit in eine bessere Situation zu bringen. Eingreifen kann der Fiskus in die Preis- bildung do nur erst dann, wenn eine mißbräuchlihe Ausnußung der Konjunktur dazu führt, die Preise weit über den reellen Wert

der Sache in die Höhe zu drängea, wenn der Versuÿh gemacht wird, die Preise bei einer weihenden Konjunktur auf einer Höhe zu halten, die nah Lage der Verhältnisse niht mehr zu rechtfertigen ist. Und ebenso wird der Fiékus stets Hand in Hand gehen mit den Syndikaten, wenn fie bestrebt find, in Zeiten einer niedergehenden Konjunktur Schleuderpreise, die der Allgemeinwirt- schaft \{chädlich sein müssen, zu inhibieren.

. Herr Abg. Crüger hat dann gesagt, das vorliegende Gesetz sähe einer Expropriation außerordentli ähnlich; denn der Fiskus wolle etwas für sich erwerben, was ihm keinen Pfennig kostet. Herr Abg. Crüger übersieht dabei eins, daß heute jeder aus dem Volke in der Lage ist, das, was dem Fiskus reserviert werden soll, auch in Anspru zu nehmen, ohne daß es ihm einen Pfennig kostet, abgesehen von den Bohrkosten, die der Fiskus auch aufzuwenden hat, und ohne daß er genötigt ist, dem Privateigentümer, auf dessen Grund und Boden er {ürft, irgend etwas dafür zu bezahlen. Es findet nicht eine Expropriation statt, sondern der Fiskus beabsichtigt, gewisse Teile der Kohle- und Kalivorkommen, die noch frei sind, für die Allgemeinheit in eigene Bewirtshaftung zu nehmen, um dadur regelnd auf die Entwicklung des Kohle- und Kalimarktes einzu- wirken. Das ist doch ein wesentlicher Untershied gegenüber einer Expropriation.

Der Herr Abg. Crüger sagt dann, die Vorlage habe nah seiner Empfindung etwas, was stark nach den Erwägungen der Mittel- standspolitiker einerseits {chmeckte, und andererseits beinahe einen kommunistish-sozialistishen Zug. Ja, vielleiht hat der Herr Abg. Crüger damit gar nicht ganz unrecht. Denn, meine Herren, die Entwicklung des vorigen Jahrhunderts hat doch zweifellos festgestellt, daß wir n vielen Dingen ,. in der Entfesselung des Verkehrs, in der Mobilisierung des Grundbe- sißes, so zweckmäßig und so nüßlih sie im Prinzip gewesen ist, über das Ziel hinausgegangen sind. Die Erfahrung des vorigen Jahr- hunderts hat gezeigt, daß die Entäußerung des Grundbesitzes beispiels- weise von seiten der Kommunen weit über das notwendige und nüßli@e Maß hinausgegangen ift. Wir sind uns heute darüber alle klar, daß eine große Kommune, die ihren Aufgaben gerecht werden will, über ein gewisses Maß von Grundbesiß verfügen muß ih erinnere an die Wohnungtpolitik —, und wir sind jeßt genötigt, in den Kommunen mit vielem teuren Gelde das wieder zu kaufen, was unsere Vorfahren für ein Butterbrot weggegeben haben. Meine Herren, das foll hier yermieden werden. Wir wollen uns ein gewisses Maß von wirischaftlichen Säßen für den Staat reservieren, damit

wir nicht in die unangenehme Lage kommen, sie später für vieles Geld zu kaufen.

Meine Herren, in der Lage sind wir ja {hon jeßt. * Der Herr Abg. Hilbck sagt: Jh bin mit dem Herrn Minister ganz einer Meinung, der Einfluß des Fiskus auf dem Gebiete der Produktion muß gestärkt werden, aber dur Ankäufe. (Abg. Hilbck: Durch andere Mittel.) Das will ih dem Herrn Abg. Hilbck glauben, daß er dafür ift. Denn bei diesen Ankäufen zahlt der Fiskus der Privatindustrie viel Geld. Er bezahlt die Werke, die er kauft, weit über den Markt- wert; und wenn man nun noch berücksihtigt, welche Schwierigkeiten sonst für den Fiskus bei folchen Käufen gemaht werden, meine Herren, dann kann man es ihm nicht übelnehmen, wenn er sagt: statt daß wir die der Allgemeinheit nach der Theorie der Bergbaufreiheit reservierte Kohle erst durch drei oder vier Hände gehen, teurer werden lassen und dann kaufen, ziehen wir es vor, ohne diese hohen Kauf- preise anzulegen, uns von vornherein, und zwar für die Allgemeinheit, nit für den bösen, habgierigen Fiskus, einen Teil dieser Bodenshäße zu reservteren.

Der Herr Abg. Crüger hat dann die Begründung der Vorlage dazu benußt, um dem Fiskus nachzusagen, er wäre einer Vervolls kommnung und Entwicklung der Technik feindselig, während es doch eigentliß im ‘Interesse der wirtshaftlißen Entwicklung eines Landes läge, jede VervoUkommnung der Technik mit Freuden zu begrüßen. Gewiß, ih stehe da ganz auf dem Standpunkt des Herrn Abg. Crüger, und ich glaube au, alle übrigen Mitglieder dieses hohen Hauses, die für die Vorlage sind, werden diesen Stand- punkt teilen. Des Pudels Kern ist aber der, daß die Bestimmungen über das Muten und Verleihen, die Bestimmungen über die Bergbau- freiheit zu einer Zeit erlassen find, die mit einer minder vollkommenen Technik arbeitete, und daß die Vervollkommnung der Technik, die in» zwischen eingetreten ist, zu Mißstänten geführt hat, die die Bestim- mungen des Geseßes nicht voraussehen konnten und die infolgedessen auf diesem oder jenem Wege beseitigt werden müssen.

Der Herr Abg. Crüger ist dann auf die voraus\fihtliche Wirkung des Gesetzes eingegangen; er hat gesagt: Was will der Fiskus denn überhaupt? Er hat ja selber {on eingeräumt, daß die Schätze, die augenblicklich in erreihbarer Liefe sind, minimal sind. Wozu soll er sih die überhaupt noch reservieren ? Meine Herren, es wäre mir lieber gewesen, wenn ih mir mehr reservieren könnte; daß nur noch wenig da ist, dafür kann ih nich1s. Jch finde es immerhin nit un- verständig, das zu nehmen, was zu bekommen ist.

Der Herr Abg. Crüger hat dann gesagt: Wie kann der Staat auf den Gedanken kommen, Kohlenshäße, die erst in Generationen eventuell gehoben werden sollen, schon jeßt dem freien Verkehr zu entziehen? Die Erfahrungen auf. anderen Gebieten unseres wirischaft- lichen Lebens, die ih vorhin geschildert habe, nämlich daß spätere Generationen meist genötigt sind, Schäße des Bodens,

das Grundeigentum usw. für s{chweres Geld zu kaufen, die ihre Vorfahren für ein Butterbrot aus der Hand gegeben haben, veranlassen die Staatsregierung eben zu sagen: Wir

wollen diese in der Zukunft einmal wichtigen Säße extra com- mercium bringen, um zu verhindern, daß diese Schätze, die zwar nit gewonnen, aber mit der modernen Technik erbohrt werden und verliehen werden können, von vornherein ein Gegenstand der Okkupation und der Spekulation werden und dementsprehend mit Preisen belastet werden, die ihrer zukünftigen Verwertung für die Allgemeinheit nach- teilig werden. (Sehr richtig!)

Herr Abg. Crüger kommt dann auf die Frage, wie es überhaupt mögli sein sollte, daß der Fiskus mit dem Recht, die ihm reser- vierten Kohlenfelder an andere zu verpachten oder zu vergeben, etwas anderes als Mißbrauch treiben könnnte. Er sagt: Der eine wird zu wenig bekommen, der andere wird es teuer bezahlen müssen, und das wird sehr bald zur reinen Willkür führen. s :

Meine Herren, so liegt die Sache do nit. Wir verpalten seit Hunderten von Jahren in Preußen Domänen, ohne daß behauptet werden kann, daß das zu einer ‘wilden Willkür geführt hätte. Der Herr

an diesen partizipiert.

Abgeordnete i auch der Meinung, man würde gar nicht in der Lage sein, die Leute in bezug auf den Pachtzins richtig heranzu- ziehen. Ein Bergwerk wird doch nicht so verpachtet, daß man für den Morgen so und fo viel Tausend Mark nimmt, sondern die Ver- pachtung erfolgt in der Weise, daß man zunächst einmal eine mäßige Abgabe von der effektiven Förderung erhebt. Solange also das Werk nit in Förderung ist, so lange niht gewonnen wird, is überhaupt nichts zu zahlen, und dieser zunächst festgeseßte Förderzins ift nichts weiter als eine Rekognitionsgebühr. Dann set man fest, wenn die Erträge einen gewissen Betrag überschreiten, erhält der Verpächter von dem Ueberschusse soundsoviel. Das heißt also, abgesehen von den Förderzins, der eine geringe Gebühr darstellt, hat der Unternehmer die Sicherheit, daß er, ohne durch Abgaben an den Fiékus beeinträh- tigt zu werden, sein Geshäft zur Rentabilität entwickeln kann und dek Fiskus nur dann, wenn er tatsählich zu höheren Uebershüssen gelangt,

Diese Teilnahme des Fiskus, tas heißt der Allgemeinheit an diesen höheren Ueberschüfsen ist das Korrelat

dafür, daß der Unternehmer dadur vor anderen bevorzugt wird, daß ihm der Fiskus das Recht, die betreffenden Mineralien zu gewinnen, als einem einzelnen und ohne

die allgemeine Konkurrenz, wie sie das Allgemeine Berggesey vorsicht- überträgt.

Abgesehen davon, iff es noch immer nicht gesagt, daß wir nicht in der Lage sind, in Gegenden, wo wir wissen, was für Mineral- {äge vorhanden sind, eine Art beschränkter Konkurrenz zuzulassen, indem wir sagen: Bitte, ihr und ihr, wollt ihr euch beteiligen? und was bietet ihr? Auh das iff vollständig hinreichend- um “die Garantie zu geber, die der Herr Abg. Dr. Crüger wünscht, daß der Fiskus keinen Unfug treiben möge wenn ih 1 diefes kurzen Ausdrucks bedienen darf. Außerdem is doch der Zweck der Vorlage nicht, den Betrieb in die Hand des Fiskus zu bringele fondern wir wollen einen dllgemeinen Einfluß auf die Markt- und Produktionéverhältnisse: Das können wir einmal erreihen, indem wir selbst Gruben betreiben. Ih möchte, um Mißverständnisse zu ber- meiden, gleich feststellen, daß weder ih noch mein Kommissar gesagt hat, der Fiskus wolle in Zukunft nur die reservierten Felder ver- pachten, sondern ih habe nur gesagt: es kann für den Fiskus aus wirtshaftliGen Gründen zweckmäßig sein und das wird oft der Fall sein —, nit selbst zu betreiben, sondern an Dritte zu ver- pachten, und für tiesen Fall soll dann die vorhin näher erörterte Be- stimmung des Entwurfs in Wirksamkeit treten. Kann der Fiskus aber eine solche Uebertragung au im Wege des Vertrages vornehmen, dann kann er au einen viel größeren Ginfluß ausüben, als es bet den jetzigen Bestimmungen möglih i. Er kann beispielsweise die Pächter oder Erwerber der Gerechtigkeiten vertraglih verpflichten, bet Preisabgaben beim Eintritt in Syndikate, zunächst dem Fiskus die Entscheitung vorzubehalten, ob und wo er si anschließen sol. 3 greife dies als einen von vielen Fällen heraus, die bei der vertrag- lichen Regelung dem Fiskus die Möglichkeit geben können, pro futuro die Gntwidelung der Dinge zu beeinflussen.

Dann hat Herr Abg. Crüger gemeint, daß die Begründung des Entwurfs unvereinbar sei mit der bisherigen Haltung der Staats- regierung gegenüber den Syndikaten. Ich konn wirkli nicht ans erkennen, daß wir uns einer Inkonsequenz \{uldig gemacht haben, und glaube, daß Herr Abg. Crüger aus unserer Begründung Dinge heraus» gelesen hat, die gar nicht darin ftehen und die zu hegen uns völlig fern gelegen hat.

Meine Herren, welche Haltung hat die Staatsregierung gegen- über den Syndikaten eingenommen? Der Herr Finanzminister hat sich wiederholt wohlwollend und günstig über die Syndikate geäußert. Damit stimmt auch meine Stellungnahme zu den Syndikaten überein, die vielleicht um eine Kleinigkeit günstiger gewesen ist, als die meines F Herrn Amtsvorgängers. Nun habe ih heute niht gesagt und auch * în der Begründung des Entwurfs nicht zum Autdruck gebrat: die Syndikate sind \{chädlich; sie müssen vernichtet werden; die Konzen- tration des Kapitals ift ein Unglück, sie muß verhindert werden, Wir haben gesagt: die Erfahrung lehre, daß fo gewaltige Konzentratione? von Geld und Produktion in einer Hand zu Auêwüchsen führe? können. Diesen Auswüchsen glauben wir zum Nußen der Allgemein“ heit besser die Spiye bieten zu können, wenn wir uns waz wir bei Kali und Kohle sehr gut können angemessen an der Produktior beteiligen, als wenn wir versuchen, die Syndikate dur Geseh einzu schränken. Ich verstehe nicht, wie man diese Haltung als syndikats- feindlih ansehen kann. Jh halte im Gegenteil, wie ich choî früher ausgeführt habe, die Syndikate für cinen Zolbeudigen Be- standteil unserer ganzen gegenwärtigen Entwicklung. Jh halte die Konzentration des Kapitals für unvermeidlih, wenn wir im inter- nationalen Wettbewerb oben ble ben wollen. Umsomehr müssen wir aber wedckentsprehend dafür sorgen, daß die wohltätige Wirkung der Syndikate und der Kapitalskonzentration nicht dur eine Uebertreibuns und durch eine unangemessene Ausnußung der gewonnenen Macht ges{ädigt und hintangehalten wird,

Der Herr Abg. Crüger hat dann darauf aufme:ksam gemalt, daß gegen die Annahme der Vorlage ganz besonders die Haltuns spräche, die der Fiskus in der Autübung des Salzregals und bei der Feststellung der Preise eingenommen habe. Jh darf Herrn Crüger bielleiht daran erinnern, daß das Salzregal bereits 1867 aufgehoben ist, daß also das Verhalten des Fiskus bei der Festseßung der Preise unmögli eine Folge des Salzregals sein kann. Jch will nur be- merken, daß der Fiskus, soweit er Salzproduzent ist, in den westlichen Provinzen in einer Konvention ist, und daß in den östlichen Provinzet der Markt in der Haupisahe beherrscht wird dur das fiskalisd€ Werk in Hobenfalza, durh ein Privatwerk in Hohenfalza, dur einen Teil der westlichen Salinen an der Elbemündung und mit geringe" Mengen von den Salinen in Schönebeck.

Ich darf vielleicht hinzufügen ich nehme an, daß man si über zu hohe Preise beschwert daß ih neulich in der Budgetkommission s{chwere Vorwürfe habe erleiden müssen, daß der Fiskus sein Salz im Dsten zu billig verkaufte.

Der Herr Abgeordnete ist dann übergegangen auf den Spiritus ring. Jch glaube, ih kann die Frage hier ünerörtert lassen. Er zum S@hluß auf einen Punkt eingegangen, den ih bereits vorher W_ streifen mir erlaubt habe. Er hat nämlich gesagt: liegt nicht d eine Schädigung des Grundeigentümers darin, wenn bei Aufgabe der Bergbaufreiheit an Stelle der Allgemeinheit der Fiskus tritt? 3d möchte demgegenüber noch einmal darauf hinweisen: indem einen dem andern Fall tritt eine Beschränkung des Grundeigentümers ein

zu Gunsten der Allgemeinheit. Im ersteren wird die Allgemeinhe#