1907 / 91 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen

„A2 91.

(S@hluß aus der Ersien Beilage.)

Durch die Maidemonstration aber haben die Arbeiter diese Ab- machung außer aht gesezt und die Gegenwirkung war die unfrei- willige Pause, zu der sie gezwungen wurden, und dann wiederum der Versuch seitens der sozialdemokratishen Organisation, die Annahme von Arbeitern zu hindern. (Es ist damals eine aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestehende Beschwerdekommission eingeseßt, die ‘Arbeiter haben durch ihre Delegterten diese Einrichtung an- erkannt, baben ihr aber fehr widerwillig gegenüber gestanden. ‘Man hat dann eine Reihe von Verhandlungen geführt, die ih über- gehen will. Man hat sich {on früher darüber beschwert, B den rbeitern cine 36 stündige Arbeitszeit aufgezwungen sei und daß das der Grund des Konfliktes gewesen sei. Das ist eine Behauptung, dur die die öffentliche Meinung auf eine verkehrte Bahn geraten ist. Ih konstatiere hier, daß die 36 stündige Arbeitszeit, soweit davon überhaupt die Rede gewesen sein kann, gar nicht Gegenstand des Kon- flikts und der Ver ien gewesen ist. Die Bestimmung, daß nicht über 36 Stunden gearbeitet werden dürfe, ist mit Nücksicht auf die besonderen Eigentümlichkeiten des Schiffsverkehrs getroffen worden, wo es in Ausnahmefällen die s{chnellere Crpedition der Schiffe erfordert. Diese Bestimmung wird im wesentlichen an- gewendet in dem Verkehr mit Cuxhaven und Krautsand. Darin ist aber die Beförderungszeit für die Mannschaft und eine größere Ruhe- Pause mit inbegriffen. ' Sthichtwehsel dahin außerordentlih s{chwer durchführbar ist. Gerade von der Arbeitershast wird der Schichtwe{sel niht gewollt. Der Hafenbetriebsverein hat im „Hamburger Fremdenblatt*“ eine Erklärung veröffentliht, wonach die 36stündige Arbeitszeit niemals von den Arbeitgebern verlangt worden ist, auch gar niht Gegenstand des Konflikts gewesen ist. Der Grund des Konflikts sei vielmehr, daß die Arbeiterorganisation die Verweigerung jegliher Nacht- arbeit nach 10 Uhr bes{lofsen habe. Es sei wiederholt festgestellt worden, daß die Nachtarbeit in ihrer früheren Form bei den Arbeitgebern mindestens ebenso unbeliebt gewesen wäre, wie bei den Arbeitern. Der Verein habe deshalb beschlossen, für - die- jenigen Arbeiter, die bereit seien, in ein fontraktliches Verhältnis einzutreten , einen tegemEen Wechsel von Tag- und ‘Nachtschichten einzuführen, was die Möglichkeit einer 36 stündigen Arbeitszeit überhaupt aueschließe; diese segensreihe Einrichtung sei aber von den Arbeiterführern direkt verhindert worden. ‘Die Einrichtung verlange eine größere Anzahl von Arbeitern und das wollen die Arbeiterführer nicht. Man wolle verhindern, daß der Zuzug anderer Arbeiter den Verdienst der Hamburger Schauer- Leute hmälere. Meine Aufgabe kann es nicht sein, Oel ins Feuer zu gieer, im Gegenteil, ich möchte durch meine Darlegungen dazu beitragen, allen Teilen, auh dem Reichstage, die Augen zu öffnen. Jh konstatiere, daß der Hamburger regelmäßig arbeitende Schauermann durchs{nitilich 1900—2000 A im Jahr verdient. Das ist doch ein recht echeblihes Einkommen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Es if recht [chade, daß Ihnen (zu den Sozialdemokraten) nicht sachkundigere Leute, wie der Generaldirektor Ballin, an dieser Stelle Rede und Antwort stehen können. Auf jeden Fall ist es aber erfreulih, daß die Leitung es ragen in der Hand eines Mannes wie Ballin liegt. r: teln absolut moderner Mann, er hat ein großes soziales Ver- ständnis, was nicht unbedingt für alle Arbeitgeber in Deutsch- Tand gilt. Hoffen ih gelingt es, die Ansprüche der Arbeiter auf ein vernünftige3- Maß zurückzushrauben. e jeßige Situation ift in hohem Grade beklagenswert. Dieser Streik kostet dem deutschen Handel und der Industrie täglich Unsummen. Allmählih gev fih das Geschäft daran, andere Häfen aufzusuchen, und das ist ein nationales Unglück. Ih kann für meine Person nur dem lebhaften Wunsche Aus- drvck geben, daß auf beiden Seiten das Bestreben vorliegen möge, diesem Konflikt keine weitere Folge zu geben, er könnte sonst zu weiteren Ausständen und Aussperrungen führen, was zu verhindern vom nationalen Standpunkt auch die äußerste Linke eine heilige Pflicht hat. Der Kollege Raab hat auch auf den Konflikt zwischen den Reedern und dem Verein der Schifssoffiziere hingewiesen. Auch hier möchte ih nihts sagen, was diesen Konflikt noch vershärfen könnte. Der Abg. Raab ging aber von unrichtigen Auffassungen aus, wenn er unter anderem sagte, die Kapitäne würden dur Hunger gezwungen, sih - den Beschlüssen der Reeder zu fügen. Wenn man mit den Leuten selbst Fühlung genommen hat, so kommt man doch zu einer ganz anderen Auffassung. Ih will hier nur bei der Frage stehen bleiben, ob es berechtigt war, daß der Verein der Schiffsoffiziere und Kapitäne an die Needer den Anspru stellte : Wir wollen eure Schiffe regieren! Was würden Sie dazu sagen, wenn die ‘Arbeiter und Beamten einer Fabrik etwa denselben Anspruch bezügli der Leitung der Fabrik stellten? Wenn die betreffenden Herren glauben, Grund zur Beschwerde zu_ haben, so liegt es «für fie do schr nahe, sich ‘an die See - Berufsgenossen- chaft zu wenden. Der Verein hat sogar eine gewisse volitishe Stellung nach der fozialdemokratishen Seite hin eingenommen; das hat allerdings keine Konsequenzen gehabt. Ih möchte aber betonen: der Schiffsoffizier ist Vertreter des Reeders, und iwar niht nur der Baue des Needers, sondern in erster Linie der öffentlichen ten des Reeders. Der Verein hat 1902 eine Resolution beschlossen, die den Reedern_ im Grunde genommen das Ret nimmt, auf die Führung ihrer Schiffe und auf den Dienst an Bord einzuwirken. Vielleicht hat der Verein das niht beabsichtigt, aber seine Leitung hat \{ließlich in wenig glüc- licher Form einen Grundsaß proklamiert, der die Disziplin zu ge“ fährden geetgnet ist. Die Kommandogewalt der Offiziere an Bord soll ja nit angetastet werden; aber die Offiziere werden ih selbst sagen, daß sie mit folchen Forderungen über das Ziel hinausf ießen. Der Redner fragt {chlicßlih, wie es mit der Enquete über Fabriken, die giftige Stoffe verarbeiten, stehe.

Staatsminister, Staatssekretär des Jnnern Dr. Graf von Posadowsky-Wehner: x :

Meine Herren! In einigen Fällen wird es durchaus rihtig fein, die Berufsgenossenshaften zu hören, aber für denselben Industriezweig be- stehen häufig sehr verschiedene Berufsgenossenschaften. Daher ist es nicht immer mögli, diese sämtlichen Berufsgenossenschaften zu hören. Die Anhörung der Berufsgenofsenshaften würde auch nur geboten sein, Wenn es sich um Aufklärung über technische Verhältnisse handelt.

Was den Betrieb in den Fabriken betrifft, die mit giftigen ‘Stoffen arbeiten, so sind bereits für solche Fabriken cine Reihe von

undesratsverordnungen erlassen worden, und eine Reihe von anderen, è: B. für den Betrieb in den keramishen Fabriken, - sind in Vor- Sereitung. Die Erhebungen haben zu dem Ergebnis geführt, daß bei Anzelnen derartigen Fabriken Verordnungen nicht notwendig sind, Indern daß es genügt, Merkblätter zu erlassen über das Verhalten der Arbeiter bei der Fabrikation, da hier der SMuß gegen nacteilige Folgen der Fabrikarbeit ledigli in dem persönlicjen Verhalten der Weiter liegt.

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Die 36 stündige Zeit ist zugelassen, weil der |

‘entsprehend seine

Zweite Beilage

Berlin, Montag, den 15. April

Was speziell die Superphosphatfabriken betrifft, fo ist das eine Saisonindustrie, in der nur einige Wochen im Frühjahr und Herbst Arbeit verrichtet wird. Das Superphosphat wird jeyt überwiegend in Maschinen hergestellt, bei denen ausreichende Vorrichtungen vor- handen sind, daß das Ausströmen von giftigen Gasen nicht erfolgen kann. Die erwähnten Erhebungen haben stattgefunden und haben bei den Superphosphatfabriken dahin geführt, daß der Erlaß einer be- sonderen Verordnung für dieselben nit notwendig ist, um so weniger, als die Fabriken unter die Konzessionspfliht des § 16 der Reichs- gewerbeordnung fallen, und in der Konzessionsurkunde {hon die Vor- schriften enthalten sind, welhe notwendig sind, um die s{ädlichen Folgen des Betriebes für die Arbeiter zu beseitigen oder möglichst zu vermindern.

Hierauf (es ist bereits nah 33/, Uhr) beschließt das Haus die Vertagung.

Persönlich bemerkt der

Abg. Naab Ar Vgg.): Ich kann natürli in persönlicher Bemerkung dem Abg. Semler nicht antworten; ich habe mich von neuem in die Rednerliste eintragen lassen. Wenn er aber meinte, bei mir wäre eine gewisse Nichtliebe für den Reederstand vorhanden, so habe ich vorgestern erklärt, es ginge zwar in der déutshen Schiffahrt zum Teil hart und rücksichtslos her, im ganzen gefielen mir aber die Leute cecht gut, auch wäre ohne diesen harten Zug die deutshe Schiffahrt vielleicht nicht geworden, was sie geworden set. Stürmischer wollte ih meine Liebeserklärung gegenüber der Reederei nit fassen, {hon aus der Befürchtung heraus, daß: mir von der R A niht das gleihe Maß von Zuneigung entgegenge-

racht wird.

Abg. Schmidt-Berlin (Soz.): Ich habe die 36 stündige Arbeitszeit nit als Regel, fondern als Ausnahme bezeichnet, und sie genügt mir au als Ausnahme s{hon. Tatsache ist, daß die Hafenarbeiter für die Maifeier von 1906 im März 1907 bestrast worden sind. Ueber Löhne habe ich überhaupt nicht gesprochen, um die handelt es sich gar nicht. Ist Ballin der große Mann, als den thn der Abg. Semler hinstellt, so möge er nicht die Verhandlung mit Arbeitern \o {rof zurückweisen, dann wird auch eine Verständigung möglich sein.

Schluß gegen 4 Uhr. Nächste Sizung Montag 2 Uhr. (Fortseßung der Etatsberatung.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 42. Sißung vom 13. April 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sißung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das H seßt die erste Beraiung der Geseßentwürfe, betreffend Abänderung der Pensionsgeseße von 1872, 1882, 1890 und 1896 und des Geseßes über die orge für die Witwen und Waisen der unmittel- aren Staatsbeamten, fort. s Abg. Lusensky (nl.): Die Vorlagen werden eine Ausgabe von jährlich 16,4 Millionen verursahen. Wenn wir auch dagegen, daß sie zuerst dem Herrenhause vorgelegt worden sind, keine Bedenken erheben wollen, fo müßte doch von Fall zu Fall im Interesse der Steuer-

Für-

zahler festgestellt werden, ob es fsich um ein finanztechnishes Gesey handelt oder nicht. Die vorliegende h Novelle E den Pensionsgeseßen bringt für die. Beamten den Vorteil,

daß ihre Pension na zehn Dienstjahren von "/66 auf 29/50 des Gehalts erhöht wird bis zum Höchstbetrage von ®/60; weitere Vorteile liegen darin, daß an die Hinterbliebenen ftatt des sogenannten Gnadenmonats ein Gnadenquartal des vollen Gehalts gewährt und daß die Mindesipension für Witwen auf 300 4 erhöht wird. Diese Höhe entspricht durhaus der gestiegenen Lebenshaltung, ebenso die Erhöhung der Höchstpensionen für die höheren Beamten, wodur der Unterschied zwischen deren Pension und derjenigen, die rechnungs- mäßig zu erreichen wäre, niht mehr so bedeutend wie früher ist. Der gegenwärtige Rectezustand ist nun weiter der, daß, wenn ein pen- fionierter Beamter wieder in den NReichs- oder Staatsdienst eintritt, sein gesamtes Einkommen aus Pension und Gehalt nit Höher sein darf als sein früheres Gehalt und daß dem- Penfion: eiti gekürzt. A E E eseßentwurf will diese Bestimmung nun au) auf Beamte tren, f e im oann cine Stellung bekleidet haben, während bisher dies nur für den Privatdienst galt. Wir müssen in der Kommission prüfen, ob nicht diese Bestimmung zu ändern ist und ob ferner nit mindestens für einen gewissen Teil der Beamten die rückwirkende Kraft des IES ausgesprohen werden soll. Mit Kom- missionsberatung, gleichviel in welcher Form, sind wir einverstanden. Abg. Peltasohn {fr. Vgg.): Meine t stehen den Gesetzentwürfen im ganzen atio gegenüber. Was die Kompetenzfrage betrifft, so habe ich zu erklären, daß auch meine Freunde diese Geseße als Finanzgeseße ansehen, die cigentlih zuerst dem Abgeordnetenhause hätten vorgelegt werden müssen. Die höheren n erreihen nach dem Militär- pensionegeseß die Ps erna früher als die Zivilbeamten, es ist daher zu erwägen, daß bei den are neh die Anrechuung der Dienstzeit \{on mit dem 18. Lebensjahr beginnt, bei den Zivilbeamien erft mit dem 21. Jahre. Rückwirkende Kraft des Gesetzes follie man wenigstens für die Pensionäre aus den leßten Jahren zulassen. Mit den Bestim- mungen über die Hinterbliebenenversorgung können wir im allgemeinen einverstanden sein, und wir stimmen au dem Antrage auf Kommissions- beratung zu. :

Darauf wird die Debatte geschlossen. Die beiden Geseß- eniwürfe werden der Budgetkommission überwiesen.

Es folgt die erste Beratung des Entwurfs eines Richterbesoldungsgeseßes.

Abg. Ker uth (fr. Volksp.) : Meine Freunde stehen diesem Geseß- entwurf durhaus sympathisch gegenüber und Men ihn mit Freude. Die Lösung der Frage der Einführung des Dienstalters\tufensystems für die Landrichter und Amisrichter ist in dieser Vorlage eine durchaus geshickte. Fragen könnte man allerdings, ob nit die Karenzzeit für den Beginn des Besoldungsdienstalters von 5 Jahren auf 4 Jahre ermäßigt werden und die übershießende Zeit bis zum Höchstbetrage von 3 Jahren statt ‘der vorgeschlagenen 2 Jahre erstreckt werden könnte. Dem Assessor, der feine Bewerbung selbst verzögert, soll die Zeit. dieser Verzögerung nicht zu seinen Gunsten gerehnet werden. Hier könnte man meinen, daß diese Bestimmung gegen mißliebige Affsessoren angewendet werden könnte, indem ihnen fein Urlaub für andere Beschästigung vor der Bewerbung erteilt werden könnte; ih ‘habe aber zu dem Justizminister das Vertrauen, daß zu einer folhen Befürchtung kein Anlaß vorhanden ist. Der Gehaltsplan entspricht jedoch nicht unseren Wünschen, wir wünschen die Gleichstellung der

Freunde

hier ‘au8gelôst, namentlich die de

Staatsanzeiger. 1907.

Richter mit den Verwaltungsbeamten nicht nur im Höchstgehalt, sondern auch im Anfangsgehalt. Ih möchte fragen, ob nicht das Anfangsgehalt der Richter von 3000 4 auf 3600 4 erhöht werden könnte und dann das SeGagal in 7 Stufen nah 18 Jahren statt in 8 Stufen nach 21 Jahren erreiht würde. Man muß bedenken, daß der Assessor hon vor der Anstellung 5 bis 7 Jahre oder noch mehr unbesoldet oder für Diäten dem Staate dient, so daß er tat- \ählich zum Höhstgehalt erst nah etwa 28 jähriger Tätigkeit kommt. Die Kommission muß recht wohlwollend diese Frage prüfen, aber eine politische Streitsrage wollen wir niht daraus machen. Die Er- höhung des Afang8gebelts würde wenigstens elnen angemessenen Ausgleich gegenüber den Verwaltungsbeamten hafen. Einzelne Dber- landesgerihtsräte und Landgerichtsdirektoren werden allerdings mit dem Gehaltsplan nicht einverstanden sein, da es infolge der Erhöhung des Höchstgehalts der Land- und Amtsrichter vorkommen kann, ba fie weniger erhalten als diese. Aber in dieser Stellung bei höheren Gerichten muß man sih mit dem Bewußtsein der höheren Wertshäßung abfinden. Es kommt hinzu, daß das Mindestgehalt der Landgerichtsdirektoren und Dberlandesgerichtsräte von 5400 auf 6000 M. erhöht wird, und ¡war mit rückwirkender Kraft. Das wird s{chon eine Mehrausgabe von insgesamt 670 000 (6 verursachen, man kann also nit sagen, daß für die Oberlandesgerihtsräte und Landgerichtsdirektoren gar nichts geshähe. Meine eas beantragen die Ueberweisung der Vorlage an eine beson ommission von 14 Mitgliedern.

Abg. Pallaske (kon}.): Nachdem die Königliche Staatsregierung selbst in den Fragen, die in der Vorlage behandelt werden, die Initiative Lde hat, und zwar ohne dur eine Agitation aus dem Richterstande heraus dazu gedrängt zu sein, sind auch wir Konservative zur Mitarbeit bereit. Aber wir sind ebenfalls der Ansicht, daß die Vorlage eine gründlihe Prüfung bezügli ihrer Einzelheiten, ihrer finanziellen Wirkungen und “ihres Einflusses auf die bevorstehende Umgestaltung des gesamten Besoldungs wesens erheisht, eine Prüfung, die niht im Pa vate erfolgen kann. Wir sind deshalb mit der Verweisung an eine Kommission einverstanden. VBestimmte sachli(ze Erklärungen abzugeben, dazu ist bei der ersten Beratung eines Sricyenta ie wenn eine Kom- missionsberatung ins Auge gefaßt ist, nit der Plaß. Aber ih kann erklären, daß meine politishen Freunde mitarbeiten werden an der Vorlage mit dem ganzen Interesse, welches die Wichtigkeit der Vor- lage und die Bedeutung des Richterstandes rechtfertigen und erheischen.

Abg. Reinhard (Zentr.): Auch für meine Freunde gibt der Geseßentwurf zu erheblihen Ausstellungen keinen Anlaß ; wir find im großen und ganzen damit einverstanden und hoffen, daß die Kom- missionsberatung, der wir zustimmen, Einzelheiten prüfen wird. Der Umstand, daß das Höchstgehalt auch für Amts- und Landrichter auf 7200 E erhöht ist, die si somit den Oberlandesgerihtsräten im Höchstgehalt Ge E wird die Richter seßhafter machen, da sie ja bei einem Uebergang keinen materiellen Vorteil zu erwarten haben.

Abg. Mathis (nl.) spricht sich ebenfalls im allgemeinen für die

Vorlage aus, beantragt aber Ueberweisung an eine besondere Kom-

mission von 21 statt 14 Mitgliedern. - Abg. Lüdicke (freikons.): Auch meine Freunde stehen dem Geseßz- entwurf durchaus sympathisch gegenüber. Das System der Dienstalters« ufen ist von uns wiederholt für die Richter gefordert worden, ebenso die Gleichstellung der rihterlihen Beamten mit den Verwaltungsbeamten. Aber wir fassen das Richterbesoldungsgeseß nicht als ein abgeshlofsenes Gesetz auf, sondern nur als den ersten Schritt für die neue Gehalts- regulierung der höheren Beamten. .Der G.-E. löst eine Reihe sehr wichtiger Gehaltsfragen aus, vor allem die Frage der Besoldung der Landrâte. O ieses Geseß hier am 1. April 1908 in Kraft tritt, werden die Landräte im Höchstgehalt um 600 M geringer tehen als die Richter. Das Landratsamt hat dur die fozialpolitishe Gesehz- gebung und die Ausgestaltung der preußischen erwaltungs- geseße eine Bedeutung erlangt, die weit über das hinausgeht, was das Landratsamt früher war. Deshalb muß das Landratsgehalt anders reguliert werden, und wir freuen uns au, daß endli einmal durch diese Vorlage der alte Unterschied zwischen den lokalen und provinzialen Beamten durchbrochen ist. Es steht nun nichts mehr dem entgegen daß die Landräte so besoldet werden, wiè es dem Amte entspricht wir meinen fogar, daß thr Höchstgehalt über das der Richter hinauss gehen muß. Auch die irte ánberer es Beamten wird r Mberlehrer, der Bauinspektoren, d berförster, der Kreis\{hulinspektoren und vieler fp Siemen klassen. Die Regierung muß weitere Konsequenzen ziehen und die Gehälter anders regulieren. Nur in diesem Sinne fassen wir das Richterbesoldungsgeseß auf. Im einzelnen ist die Vorlage nicht leiht verständlich; das kommt daher, daß e sich an das ältere Geseß vom 31. März 1897. anlehnt. Fn mancher Beziehung sind wir mit den Uebergangsbestimmungen durchaus einverstanden. Das Gesetz enispricht den gerechten Ansprüchen der Richter in jeder Beziehu glücklihe Lösung ist die Anrehnung der Wartezeit der einer bestimmten Beschränkung; denn dadurch Affsessoren glauben,

ng, und eine wird ve b L Ie 1 rmieden,

bestimmte Richterstellen ersißen zu bunter

Das wird au einen unnötigen Zustrom zur Richterlaufbahn fern- halten. Dagegen {eint uns A t unbedenklich N Math ie hälter der Oberlande8gerihtsräte und Landgcrichtsdirektoren. Es würde zu erwägen sein, ob, man nit, anstatt ihr Anfangsgehalt sofort auf 6000 festzuseßen, ihnen bestimmte Funktionszulagen geben foll, wie sie in der inneren Verwaltung, der Cisenbaba: verwaltung und der Bauverwaltung gegeben werden. Denjenigen die mit den Geschäften eines Präsidenten betraut sind oder in Oberregierungsrats- und Bauratsstellen fungieren, wird eine Dirigentenzulage von 900 gegeben. enn diese auh für die Landgerichtsdirektoren zu hoch sein würde, würde do zu erwägen sein, ob_niht mit den Mitteln dieses Gese es in ausreichender Weise die Stellen der Landgerihtsdirektoren ünd Ober- landesgerihtsräte erstrebenswert gemacht werden können. bedenklich erscheint uns, daß die Staatsanwälte mi anwälten im Höhstgehalt völlig gleigestellt werden follen: in der Kommission wird darüber zu sprechen] sein. Sehr gern hätten wir gesehen, wenn dieses Gese „auch die Gehälter der Landgerichts- aa und der Senatspräsidenten geregelt hätte, die jeßt nicht I in einigermaßen jüngeren „Jahren in die höchste Gehalts\tufe ommen können. Es ist zu erwägen, ob das Gesetz nicht dahin aus- gestaltet werden könnte. Meine Freunde schließen sich im übrigen ACSEES auf Ueberweisung an eine Kommission von 21 Mit- Abg. Peltafohn (fr. Vag.): Es wäre in diesem Falle viel-

leiht das Beste gewesen, unsere Euneatt für das "Geseh dadur auszudrücken, daß wir es ohne Debatte in die Kommission überwiesen ätten. Cine Abänderung des 3 über die Anrechnung

\sessorendienstzeit wird vielleich nötig sein; bet dem Geseßentwurf von 1896 wollte unsere Kommission sogar die Zeit über i di statt 5 Jahre \{hon angerechnet wissen. Die Don L Eh über die Anrehnung des Dienstalters beim bte i Gegenliber Géehaltsklasse wirb in der Praris Emer i ieser Gelegenhett nit Das H mewie LN Sentategvrien zum Vergleich heranzuziehen. Que Las ; eia Gesetze lediglich zum Ausdruck kommen, daß das Z o ‘balt der Nichter demjenigen der Verwaltungsbeamten gleich- Dee E. “Wir müssen das Vorgehen für andere Beamtenklassen der Regierung Rg es ist nicht angebracht, hier einzelne andere, Kategorien hineinzuziehen.