1907 / 91 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Justizminister Dr. Beseler:

Der vorliegende Gesetzentwurf dutspriht den Erklärungen der Siaatsregierung bei der zweiten Etatsberatung. Es handelte fich nun bloß darum, den geseßgeberishen Gedanken auszugestalten und in die Form eines Entwurfes zu kleiden. :

Der Grundgedanke ist, den Richtern erster -Instanz die Dienst- altersstufen zu gewähren, weil diese Art der Gehaltsregulierung, wie allgemein anerkannt wird, wesentlihe Vorzüge hat vor der jeßigen Einrichtung. Jn dem Gese is dies nur mit wenigen Worten aus- gesprochen, und deshalb ist die Denkschrift beigefügt, welche die Herren Redner heute hon mehrfach erwähnt haben. In dieser Denkschrift ift dargestellt, wie die Gehaltsstufen nach der Meinung der Siaats- regierung zu regeln sein werden, und es wird davon auszugehen sein, daß, indem das hohe Haus si jet auch mit dieser Darlegung befaßt, dies für den nähsten Etat grundlegend sein wird.

Neben der Einführung der Dienstaltersstufen is aber auch das Bestreben maßgebend gewesen, die Richter erster Instanz

im großen und ganzen den Verwaltungsbeamten, welche die- selbe Vorbildung wie sie erfahren, gleichzustellen. Deshalb ist das Höchstgehalt von 7200 # in Vorschlag gebracht.

Nachdem sämtliche Herren Redner \ich im allgemeinen zu dem Geseßentwurf zustimmend ausgesprohen haben, werde ich nur mit wenigen Worten noch auf Einzelheiten zurückommen, die ihre Erledigung in den Kommissionsberatungen finden werden. Es ist da hervorgehoben worden, daß die Anrehnung der Assessoren- ¿eit von 5 und 2 Jahren vielleicht niht glücklich gewählt wäre und anders geregelt werden könnte: eiwa auf 4 und 3 Jahre. Die Vor- lage ist gefertigt auf Grund der Erfahrungen, die si in den leßten Jahren ergeben haben! Es wird in der Kommission zu erörtern sein, ob eine Aenderung angezeigt sei.

Ferner ist bemerkt worden, es wäre vielleicht besser, das Anfangs- gehalt der Richter auf 3600 ( zu erhöhen, Ih möchte darauf erwidern, daß die Geseßesvorlage nicht die Bedeutung einer allgemeinen Gehaltsaufbesserung für die Ritter haben soll, sondern daß fie die Gleichstellung der Richter erster Instanz mit den Verwaltungsbeamten bezwedt, und daß die Einführung der Dienstaltersstufen unter Er- höhung der leßten Gehaltsftufen diese Gleichstellung herbeiführen \oll. Dadurch erledigt si vielleiht manches, was heute von einzelnen Herren Rednern an Wünschen geäußert worden ist.

Eins möchte ih noch hervorheben. Der Gedanke, daß den Senatépräsidenten, Oberstaatsanwälten und Landgerichts präsidenten schneller, als jeßt, höhere Gehalts\tufen zu gewähren seien, ist mir durhaus sympathisch. Es ist nit zu verkennen, daß diese Beamtenkategorien ‘viel zu \pät in den Genuß der Höchstgehaltsbezüge gelangen, nicht wenige überhaupt nit. Es ist deshalb erwägen8wert, etnen Modus zu finden, um Besserung zu schaffen. Dazu ist aber das jeßt zu be- rateade Geseß- nit bestimmt, dagegen wird si viellei@t im Rahmen des Etatsgeseßes ein Weg finden lassen, etwa in der Weise, daß die erste Gehalts\tufe von 7500 46 gestrihen wird. Jedenfalls wird die Justizverwaltung die Frage in ernfsteste Erwägung nehmen.

Es ist au betont worden, daß die Staatsanwälte nicht besser ¿u stellen seien, aïs die Richter. Das ist au nicht beabsichtigt, und ih glaube nit, daß es nötig sein wird, dics im Gesetz besonders zum Ausdruck zu bringen. Die Justizverwaltung steht auf dem Standpunkt, daß hier durchaus Gleichheit herrshen soll, und es werden daher die Dienstaltersftufen der Staatsanwälte demnächst, wenn das Geseß zur Annahme gelangen wird, im Etat ebenfo vorgeschlagen werden, wie es jeßt für die Richtex vorge- sehen ift.

Eine Erhöhung des Anfangsgehalts, wie fie angeregt worden ist, auf 3600 würde eine Mehrausgabe von 24 Millionen bedeuten. Das würde eine wesenllihe Gehaltsaufbesserung sein, und an solche ift in dem vorliegenden Geseßentwurfe uit gedacht.

Wenn die Vorlage in die Kommission gehen wird, so darf ih hoffen, daß dort eine Vereinbarung über die cinzelnen Punkte, über die noch keine Uebereinstimmung herrscht, zu erreihen \ein wird, und ih vertraue, daß auch die Kommissionzberatung demnächst ein Er- gebnis fördern wird, das dann hier im hohen Hause allseitige Zu- stimmung finden wird, (Bravo!) iz /

Damit schließt die Debatte.

Die Vorlage wird an eine Kommission von 21 Mitgliedern Überwiesen.

Jn erster und zweiter Beratung werden der Geseß- entwurf zur Abänderung des Gesezes über den Erlaß polizeiliher Strafverfügungen wegen Ueber- tretungen von 1883, der lediglich ‘die formale Be- deutung hat, daß die Polizeiverwaltungen auch gegen Militär- onen Geldstrafen eventuell in Haftstrafen umwandeln können, owie der Geseßentwurf, betreffend die Bildung von arohialverbänden in der Provinz Schleswig- Holstein, ohne Debatte angenommen.

. Darauf seßt das Haus die Beratung des Etats des Ministeriums der geistlihen, Unterrihts- und Medizinalangelegenhciten in dem Kapitel der höheren Lehranstalten fort und verhandelt zunächst über den Anirag der Abgg. Cassel (fr. Volksp.), Dr. Friedberg (nl.) und Broemel (fr. Vgg.):

„die Regierung zu E: eine Gleichstellung der

Oberlehrer an den höheren Lehranstalten im Gekbalt mit

L E Das gs8beamten und Rittern zu be-

Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lafa (kons. beantragt dafür folgende Fassung: G NP die Regierung zu ersuhen, im Rabmen der demnächst bevorstehenden allgemeinen Neuordnung der Beamtengekälter eine

Gleichstellung der Dberlehrer an den höheren Lehranstalten im

Gehalt mit den Verwaltungsbeamten und Richtern zu erwirken.

Berichterstatter Abg. Dr. von Savigny (Zentr.) teilt aus den Kommissionsverhandlungen mit, daß der Antrag Cassel bereits der Kommission vorgelegen, und man si dort ents{hlossen habe, die Entscheidung darüber bis zur Os der gesamten Gehaltsfrage

ien auszuseßen aller e Tafel (s. V eb): Unser Antrag stellt keine neue und une: börte Forderung. Bet der Wichtigkeit der Frage kann i nur meiner Ueberrashung und meinem Bedauern Ausdru geben, daß Ne Köntaliche Sager erung s Le M In n N unbescit, J008 ginn der Rede d:8 Abg. Gasse! Uk Ler Minister der geistlichen 2c. betreten nach etnigen Minuten der Petntiter Kommissare den ; i Dr. von Studt und seine Kommtsjare

Sivung) Es Sdérden von dem Lehrerstand * für die höheren 8 j isen verlangt, um diese

Wiss L D da S N Seiten; di ser Sta d seßt nicht nur eine müh- ei der Ju zu verbreiten; dieser 1 2 selige G iultiae Arbeit voraus, sondern er muß si au für

die verantwortungsvolle Bildung „der Jugend auf der Höhe der Zeit nah allen Richtungen hin mit seiner Gesamtbildung befinden. Son der Unterrichtsminister Cihhorn hat deshalb die Gleichberechtigung der Lehrer und Nichter anerkannt, ebenso der Minister Flottwell 1849 und seit dieser Zeit eine Reihe von verschiedenen Ministern; vor

39 Jahren hat die Staatéregierung in ihrer Gesamtheit dieses Verlangen als

berechtigt ausgesprohen. Im Verlauf der Gntwidcklung ist es aber leider ‘anders mit der Anerkennung geworden. Die Oberlehrer wurden 1879 sogar im Maximum

gegenüber den Richtern zurückgestellt, nachdem sie bis dahin nur im Minimum des Gehalts eine Verschiedenheit aufgewiesen hatten. Der Unterrichtsminister Boss hat in einem Schreiben es ih später zum Vorwurf gemacht, daß er es wegen der Nichtgleihstellung der Oberlehrer mit den Richtern niht habe zum Bruch kommen lassen, und er meint in bezug auf den Finanzminister von Miquel, der die Lehrer mit ihrem Idealismus vertröstet habe, daß sie do nit als Schuhpußer behandelt werden sollten. Auf der Schulkonferenz von 1901 hat Geheimer Rat Hinzpeter die Forderung als eine überreife bezeichnet. Was nun das Argument anlangt, daß Nichter und Verwaltungsbeamte Hoheitsrehte im Gegensaß zu den Lehrern auszuüben hätten, so gehe ich darauf nicht weiter ein; die Aufgabe eines höheren Lehrers für die Bildung unserer Jugend ist eine gleihwichtige, sie ist auch ebenso s{chwer, wenn au der Oberlehrer nur ein Examen zu bestehen hat; denn dieses eine Examen ist agd schwieriger. Unsere Forderung ist eine so alte’ und geretfertigte, daß man sie nicht weiter verschieben kann ; wird mein Antrag erneut an die Budgetkommission zurückverwiesen, fo ist es doch besser, daß das vom ganzen Hause aus geschieht, als wenn es si nur um einen von mir in der Kommission gestellten Antrag handelt. Es ift nôtig, daß unsere Lehrerschaft nicht. bloß ideell hoch- ges{chäßt wird, sondern daß das auch materiell anerkannt wird. Der Minister Eichhorn hat {on in den 40 er Jahren gesagt, daß thn diese Angelegenheit v eher \{lafen lasse, als bis der gedahte Zweck erreiht sei; es handelt si um eine Ehrenshuld des preußtshen Staats, die niht bloß im Interesse der Oberlehrer, sondern des ganzen Volkes erfüllt werden muß.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Nach den umfangreichen Ausführungen des Vorredners kann ih mi auf eine kurze Erklärung beschränken. Die Erregung unter den Oberlehrern geht auf eine längere Reihe von Jahren zurück. Die Beschwerdepunkte der Heeren rihten sich wohl weniger auf die materielle Lage, als darauf, daß threm Stande nicht diejenige Bedeutung zuerkannt wird, die ihm nah seiner ganzen Vorkildung und Leistung zukommt. Ich habe für ein derartiges Empfinden ein gewisses Verständnis. Es hat viel Wahrheit für fih. Wir find in Preußen allerdings gewohnt, diejenige Tätigkeit, die von der Obrigkeit der Verwaltung ausgeübt wird, als garz besondere zu betraten, das wird bis zu einem gewissen Grade auch immer so sein, aber die Entwicklung der neuen Zeit hat ja auch der Tätigkeit in Handel und Industrie eine unendlich viel größere Bedeutung für unser ganzes Volkswesen zuerkannt als früher; ih erkenne das durchaus an; aber dann müssen wir dieselbe Anerkennung au gegenüber jenen Faktoren betätigen, die die geistige Ausbildung und die Gesamterziehung unseres Volkes zu fördern haben. Wenn man dieser Frage so gegenüber- steht, so ergibt sih daraus die grund\säßlihe Konsequenz, daß im

rinzip für die Oberlehrer und für die Nichter eine gleiche orm geschaffen werden muß; es ergibt ih aber niht daraus, daß eine absolut zahlenmäßige Gleichstellung erfolgen muß, es soll nur rundsäßlih diese Gleichstellung ausgesprohen werden. Liben wir unseren Antrag eingebracht, nah dem „im Rahmen“ der bevorstehenden Neuordnung -der Beamtengehälter eine Gleichstellung der beiden Beamtenkategorien erfolgen soll. Die Annahme des Antrages Cassel wird {on deshalb nicht gut möglich sein, weil wir daburch für die beabsichtigte Neuordnung etwas Bestimmtes festlegen würden, und wir haben ja die Regierung ersucht, uns über diese Neuregelung einen organishen Gesamtvorshlag zu machen. Unser Antrag könnte eine vielleicht einstimmige Annahme der Tendenz des Antrages selbst herbeiführen, und ih glaube, daß das von großem Werte sein würde. Sie sehen aus meinen Worten, daß über bte Werischäßung der Oberlehrer hinsihtlih ihrer Ausbildung und sozialen Wirkung keine Meinungsverschiedenheit herrs{t.

Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal: angelegenheiten Dr. von Studt:

Meine Herren! Daß i in der vorliegenden wichtigen Frage die Interessen meines NRefsorts stets mit Nachdruck und niht ohne Erfolg vertreten habe, das wollen Sie gefälligst aus der Tatsache entnehmen, daß ih in den Jahren 1901 ünd 1902 und dann wiederholt Maß- nahmen herbeigeführt habe, die im Wege der fortgeseßten Ergänzung des Normalbesoldungéetats sowie der Bestimmungen über die Pflicht- \tundenzabl, das Dienstalter, die Rangverhältnisse und die Verleibung des Professortitels Schritt vor Schritt eine Aènderung zu Gunsten der Oberlehrer zur Folge gehabt haben.

Meine Herren, die von der Königlichen Staatsregierung hier in Aussicht genommeze Neuordnung der Besoldungsverhältnisse der Richter hatte zur selbstverständlichen Folge, daß die Frage der Be- soldung der Oberlehrer voa neuem in Fluß kam. Es sei mir ge- stattet, in cinem kurzen ges{ichtlichen Rückblick zunächst hervorzuheben, daß die jeßige Höhe des Anfangs- und Endgehaltes der Ober- [ehrer auf den im Jahre 1897 bei der allgemeinen Aufbesserung der Beamtengehälter von dicfem hohen Hause gefaßten ‘Beschlüssen beruht. Jh möchte dies nameatlih hervorheben gegenüber einer Be- merkung, die vorhin der Abg. Cassel hinsihtlich des historishen Ent- widckelungsganges dieser Frage gemacht hat.

Damals haite die Königliche Staatsregierung für die Oberlehrer ein Gehalt von 2700 bis 6900 4 einshließlih der festen Zulage und für die Nichter ein soldes von 3000 bis 6300 vorgeschlagen, sodaß sowohl im Anfangs- wie im Endgehalte der beiden Kategorien nur ein Unterschied von 300 6 \ich ergeben haben würde. Nun, meine Herren, wurde bei der Erörterung der Vorlage in diesem hohen Hause eine Aenderung zum Nachteile der Oberlehrer vorgenommen. Es wurde nämli beschlossen, das Höchstgehalt der Richter statt auf 6300 auf 6600 6 zu bemessen, während es hinsihtlih der Oberlehrer bei dem Satz von 6000 # verblieb. Seit 1897 find nun mehrere Nachträge, und zwar die von 1899, 1901 und 1902 zum Normal- besoldungsetat zu Gunstea der Oberlehrer hinsichtlih der festen Zulage von 900 A und der von 24 auf 21 Jahre herabgeseßten Auffsteige- frist beschlossen worden; unberührt sind aber stets dabei die Ans fangs- und die Endgehälter der Oberlehrer geblieben. Nunmehr ist für die Richter die Einführung des Alterszulagesystems und die Er- böbung des Endgehalts von 6600 auf 7300 A nah den Verschlägen der Königlichen Staatsregierung in Ausfiht genommen.

Es ist Ihnen bekannt, taß über anderweitige Gehalts- regulietungen für weitere Beamtenkategorien verhandelt wird. Die Unterrichtsverwaltung hält \ich dabet gegenwärtig , daß im Zusammenhange hiermit auch bezüglih der Oberlehrer eine Neuregelung stattzufinden haben wird. Welhße Vor- {läge in dieser Richtung demnächst zu maßen sein werden, darüber vermag ih leider heute eine Erklärurg nicht abzugeben, da die Verhandlungen der Königlichen Staatsregierung über diesen Gegen- stand noch s{chweben. Zunächst wird fich Gelegenheit bieten, diese Frage

: Neuordnung der Beamtenbesoldung zu prüfen.

in der Budgetkommission bet den Beratungen über eine allgemeine

Ich bitte Sie, si

Deshalb |[

dessen versichert halten zu wollen, daß i, wie in früheren Jahren, auth jeßt das berechtigte Interesse der höheren Unterrichtsanstalten in dieser bedeutungsvollen Frage im Einvernehmen mit der Königlichen Staatsregierung sorgfältig vertreten werde.

Jh darf den Ausdruck der Hoffnung hinzufügen, daß die heutigen Verhandlungen dieses hohen Hauses die diesseitige Stellungnahme zu

der. vorliegenden bedeutungsvollen Frage wesentlich unterstüßen werden. (Bravo!)

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.): Ih will nit augeinanderseße warum iber in diesem Hause ein gleicher Antrag gescheitert ist, um ni alte Wunden wiedex aufzureißen, zumal sh unsere Anschauungen d diesem Punkte allmählih genähert haben. Noch i. J. 1900 pra Ministerialdirektor Althoff von unerfüllbaren Wünschen der N lehrer, er \sprah aber doch die Hoffnung aus, daß in der Fibia vielleicht die Gleichstellung mit den Verwaltungsbeamten und ih herbeigeführt werden könne. Wir meinen, daß jeyt der Del 1 dazu getommen sei. Meine Freunde sind mit dem Antrage ane ; im Prinzip vollkommen einverstanden, wir gehen aber noch we und verlangen, daß alle Beamten mit gleiher Vorbildung E gleiher Vorbereitungszeit gleichgestellt werden müssen. t der übrigen Rednern erkennen wir die hohe Bedeutung des Standes N höheren Lehrer an, und weil meine Freunde diese hohe T allen höheren Beamten beimessen, wünschen wir die Gleichste n der Beamten mit gleiGer Vorbildung. Nach den Erklärung des Abg. von Heydebrand können wir dessen Antrag nicht volle R folgen, denn wir wünschen eine Gleichstellung niht nur im j : gehalt, sondern auch in den anderen Gehaltssäßen. Wenn wir i auch für die gleihzeitige Behandlung dieser Frage und der allgem e Gehaltsfragen sind, so empfehlen wir damit feine dilatorische lid handlung, im Gegenteil, die Regierung muß sobald wie mog mindestens im nächsten Herbst alle diese Gehaltsfragen regeln. An- Abg. Dr. Röcling (nl.): Meine Freunde sind von jeher ten hänger der Gleichstellung der Oberlehrer mit den Verwaltungs en und Richtern gewesen, wie unsere Nedner hon bei früheren Ge U heiten, z. B. 1896 der Abg. Seyffardt und später Herr She Hmie- ausgeführt haben. Leider ist damals ein solcher E Sie ding abgelehyt worden, aber der damalige Kultusminister

' a ierung hat sich doch sympathisch darüber ausgesprochen. Die Regicruns hat also die grundsäßliche Gleichstellung als berechtigt

erkannt. Bisher konnte man gegen die Gleichstellung nur einwen daß es an dem nötigen Geld fehle, und daß L bei den Richtern al de Dienstaltersstufen fehle. Die Nichter erhalten jeßt die Dient dern. ftufen, ‘und nun ist kein Grund mehx, die Gleichstellung zu v t als Allerdings kommen die Oberlehrèr elwas früher zur Arstellu war- die Richter, aber es hat auch Zeiten gegeben, wo es umge Die Nebenverdienste, die literarische Tätigkeit, die H Pensionären usw. seitens der Oberlehrer kann nicht ange ührt s \olhe - im Gegenteil, die Lehrer sollten so gesiellt werden, daß. f ex fn Nebenvecdienste niht brauchen. * Die vielen Ferien der Le s sonst lediglich eine Kompensation dafür, daß der Dienst der Lehre ob ein besonders scharfer ist. Man weist auf die geringe Stn wenige der Oberlehrer hin; gewiß, in der Shule sißen fie nur wissen? Stunden, aber sie haben do sehr viel Hausarbeit bei der g€ g der haften Korrektur der Schülerarbeiien, zumal bei der Uebersü ertige Klassen mit 50 und mehr Schülern. Das ist eine gans fichtigen Arbeitsleistung der Oberlehrer, die man mit berüdsi Wir muß, wenn man von der geringen Stundenzahl e als haben im ganzen nur 649 höhere Stellen für bie Ober ehr ichter Sghulräte, Direktoren usw. In dieser Hinsicht stehen die tete viel günstiger. Wenn man davon spricht, daß die Sache wel f Konsequenzen haben würde für andere Beamtenkategorien, wie Ba t inspektoren usw., so müssen eben au die Gehälter dieser Kategorie verbessert werden. Uebrigens wird jeder Beamte das Bestreben haben, in eine höhere Stelle aufzurücken, auch wenn damit kein höheres Gehalt verbunden ist; so glaube ih auch nicht, daß es für die Stelle" der Dberlande8gerihtsräte und Landgerichtsdirektoren an Bewerber fehlen wird, Wir können also die Bedenken gegen die Gleichstell E der Oberlehrer mit den Richtern nicht teilen. Der Abg. von n brand hat seinen as etwas einyeshränkt, wenn er jagte, daß nd eine unbedingte Gleichstellung nötig sei, daß man vielmehr auf 2 geshichtlize Entwiklung Rücksicht nehmen e Ich bin imes etwas bedentlich, wenn man etwas mit der geschihtlihen Entwidl begründet; man muß sich doch viel mehr nah den Erfordernisse Gegenwart ridten. Der Antrag von Heydebrand an sich ist uns fympath?e aber meine Freunde meinen, daß die Forderung der Gieichstellung S Oberlehrer so dringend ist, daß diese Frage auch gelöst werden müßte, Es G es nicht zu einer allgemeinen Gehaltsregulierung für alle Beamten E t Aber praktisch ist der Unterschied gegenüber dem Antrag Cassel i bedeutend, beide Ant:äge werden auf dasfelbe hinauskommen, seine deshalb können wir au dafür stimmen. Jeder Stand hat der Bürde, aber man muß sagen, die Richter entscheiden über Frag i o Gegenwart, in der Hand der Lehrer liegt die Z1kunft der e die Die Lehrer bilden uns die Truppen für die Zukunft aus, sie sn Führe-, deshalb müssen wir fie auch besser stellen. id Ministerialdirekior Föôriter: Dem Antrag Heydebrand L durhaus zustimmen, daß die Frage nur im Rahmen der ti gemeinen Gehaltsregelung gelöst werde. Es wäre beben zu in diesem einen Punkte hiec einen ganz bestimmten Beschluß, en fassen, che man weiß, welhe Konsequenzen ex für die N Beamten haben wird, und wie weit es überhaupt mögli isse wird, bei der allgemeinen Gehaltsaufbesserung die Bedürf it der Beamten zu befriedigen. Der Antrag erhöht das Ends die der Oberlehrer um 1200 6; sie bekommen jeßt 6000 # in Regierungsrâte 7200 «4 Es wäre. fals, fch der Jllusio! hne zugeben, daß ‘eine so bedeutende Aufbesserung um 20 °/o T Folgen für die übrizen höheren Beamten sein würde. Die D lehrer sind heute außer den Richtern die bestbesoldeten Beami® pie oberen Instanzen; nur die Richter sind heute besser gelte iesen Oberlehrer, und der Beschluß des Hauses von 1897 hat sogar Fug Unterschied noch um 300 4 verschärft, denn die Regierun s die damals ein Endgehalt für die Oberlehrer von 6000 M, Üt gter Richter von 6300 H vor, das Haus beschloß aber für die M M 6690 1; erhöhen Sie das Endgehalt der Oberlehrer um 129 jen so werden auch die übrigen Beamten erhebliche Verb: eru wünschen, und dann werden auc die mittleren Beamten weitere elne besserungen verlangen. Ein solcher Beschluß für eine cine Beamtenklasse kann also ganz enorme Konsequenzen hab" zei sogar eine Erhöhung der Steuer notwendig machen können. g auch cine Verbesserung nötig ist, so it es do bedentli! pie gegenwärtigen Stadium, wo die Konsequenzen au ge\cch!ub Steuerkraft des Volk:8 noch nit zu übersehen sind, einen wlrde- zu fassen, der zudem au Konsequenzen für die Kommunen haben 2 Cl Die Fommunen sind son überlastet. Beschließen Sie diee chen, höhung, so müssen Sie auch die Gehälter der Regierungsräte 1 estellt und dann kommen wieder die Bichter und wollen wieder gletdhg! yer- sein, und wenn die Richter erhöht sind, kommen die Lehrer S (Endé- langen Gleichstellung; so ift das ließlich eine Schraube o sagen Abg. V orster (frkons.): Die Mehrzahl im Hause wir dürfen daß die Bedenken des Finanzkommissars uns nicht abhalten wissen auf dem Wege der Anträge voranzuschreiten. E 5 etwaige welche Konsequenzen wir damit übernehmen, au für e viel für

Steuererhöhurg. ie K de {hon d die Aufbesserung dex munen tun gerade ch bur fie

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Freuade halten die Gleige Oberlehrer mit y waltungsbeamten und Ritbtere Fa vurdand wünschen ¿nischen notwendig, und zwar nit auf dem Wege einer rein Sseichstelluns L, fondern im Prinzip überhaupt. \jgverhältnis eie 14 notwendig, weil sich ein screiendes el id

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