1907 / 99 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Apr 1907 18:00:01 GMT) scan diff

zum Deutschen Neichsanzei M 99, :

(Schluß aus der Dritten Beilage.)

Zunächst kommt im allgemeinen nicht mehr der dreijährige Durschnitt zur Anwendung, sondern das Ergebnis des leßten hres; dann sind die Abzüge für die Kinder zugelassen, die Abzüge wegen der Grund- und Gebäudesteuer usw. ; auf der andern Seite ist die Besteuerung der Gesellschaften m. b. H. neu hinzugefügt. Wie sich dana das Ergebnis in fins finalo stellen wird, läßt sich noch nit übersehen, zumal in erheblihem Maße au mit Berufungen ge- rehnet werden muß. Aber das glaube ih jeßt hon fagen zu können, daß das Ergebnis sicher ein günstiges sein wird, und daß man wohl damit renen kann, daß 6, 7, vielleicht au noch etwas mehr Millionen über den Etatsansaß verfügbar sein werden.

Meine Herren, wir wollen Ihnen vorschlagen, diese Summe den 3 Millionen hinzuzufügen, und wenn wir dann den Pensionsfonds, was wohl angängig fein wird, um eine Kleinigkeit kürzen, würde si ein

tirag von insgesamt 11—12 Millionen Mark ergeben, der genügt, allen Unterbeamten, soweit sie nit an sih {hon aufgebessert sind, in diesem Jahre eine antizipierte Gehaliszahlung von 100 #4 zuteil werden zu lassen. Damit würde dem Antrag der Abgg. Fishbeck und

n. hinsihtlich seines ersten Teils entsproGen werden. Ich

lee mi, daß es möglich ist, weil ich gerade den Unterbeamten die Aufbesserung in diesem Jahre besonders gönne, und ih glaube, 08 ganze Haus wird derselben Ansicht sein.

Meine Herren, nun geht der Antrag Fishbeck und Gen. weiter; sie wünschen au den mittleren Beamten in diesem Jahre eine Zu- lage bon 150 G zu gewähren. Meine Herren, so erwünscht es mir tin würde, au den mittleren Beamten noch in diesem Jahre eine Gehaltsaufbesserung zuteil werden zu lassen, so stehen dem doch sehr erbeblißz Schwierigkeiten im Wege.

Ich darf zunächst erwähnen, daß die Gewährung einer folchen Gehaltszulage einen Kostenaufwand von 18 bis 20 Millionen ver- Ursahen würde (hört, hört!), und daß es doch s{le{chterdings an DeEXungsmitteln dafür fehlt. Meine Herren, wir sind niht in der Lage, so wie im Reich zu operieren und einfa die Ausgaben auf un- gedeckte Matrikularbeiträge zu verweisen, sondern nah der strengen und soliden Finanzwirishaft in Preußen müssen die Deckungs- mittel für die Ausgaben sofort beschafft sein, und ich

“würde genötigt sein, noch in diesem Jahre mit einer Erhöhung

der Einkommensteuer an das hohe Haus heranzutreten (hört, hört), der im nächsten Jahre eine abermalige Erhöhung der Einkommen- steuer folgen würde. Denn daß die Gehaltserhöhung in dem nächsten Jahre nur auf Grund einer nennenswerten Erhöhung der Einkommen- steuer erfolgen kann, das habe ich hier chon wiederholt ausgesprochen. (Hört, hört!) Wir würden in die, wie ih glaube, im allgemeinen sehr unerwünschte Situation kommen, jeßt eine partielle Erhöhung der Einkommensteuer vornehmen zu müssen und dan abermals im Wüsten Zahre in noch weiterem Maße eine folhe. (Sehr richtig!) laube, meine Herren, man muß bemüht sein, ein derartiges, für M Und unerwünschtes Ergebnis zu verhüten. meg kommen einige weitere Umstände, die, wie ich glaube, der den isen Regelung für die mittleren Beamten entgegenstehen ; Ii 1, meine Herren, ih muß es als eine mechanische Regelung be- cinen, wenn jedem mittleren Beamten ohne jede Unterscheidung der w ‘elnen Klassen von Beamten dieser Saß von 150 4 gewährt erden soll, bobe ist in der Budgetkommission und, wie ih glaube, au in diesem doch L aue der berechtigte Wuns ausgesprochen worden, man möchte keit i der Aufbesserung der Gehälter endli mit der Mannigfaltig- Wir Be verschiedenen Beamtenklassen aufräumen. (Sehr richtig!) faffen j! Wie ih glaube, nit weniger als 180 verschiedene Gehalts- rund 140 M Etat, allein für die mittleren und oberen Beamten Gehalteklassen. Unser Streben muß dahin gehen, bet der omme ng der Bezüge der mittleren un soweit sie in Betracht "% au der oberen Beamten die unendlihe Mannigfaltigkeit einigermaßen zu beseitigen und größere einheitliche Klassen widerst ieser organishen Regelung würde es natürli sehr eben, wenn jeßt alle Klassen gleihmäßig mit einem Saß von t S bedaht würden. läßt azu kommt, daß fich im Augenbli noch nicht übersehen E welcher Grundlage und in welhem Rahmen im nädsten Und überhaupt eine Aufbesserung der Bezüge der mittleren durci es erforderli is, der oberen Beamten sich wird beser ühren lassen, und ob man insbesondere diese Auf- (ließt an die Gehaltssäße oder an den Wohnungsgeldzuschuß an- Sup: Bekanntlich läuft ja am 1. April des nädsten Jahres die aug „llafseneinteilung im Reiche ab, und es sind im Reiche und n Preußen eingehende Erhebungen darüber veranlaßt worden, tele, 9 die tatsählich bezahlten Mieten zum Wohnungsgeldzushuß erbi glaube, man wird dazu kommen, eine Revision der ¿classeneinteilung vorzunehmen. Shließt man sich an die ‘ceklasseneinteilung oder, wie man künftig richtiger sagen wird, l Wohnungéklasseneinteilung an, so würde man den großen und a erreichen, daß die Gehaltsaufbesserung nit ganz gleihmäßig maßen N durch die Monarchie erfolgt, sondern daß man einiger- sihtigt le große Verschiedenheit in den Teuerungsverhältnissen berüd- ele Es würde si ferner vielleiht ermöglichen lassen, bei dieser i feuvels einem Antrag stattzugeben, den der Herr Abg. Schmedding zus E mit ihm s{on bei der Aufbesserung des Wohnungsgeld- sede der Unterbeamten gestellt haben, daß nämli eine ver- eten è Behandlung derjenigen Beamten, die Familie haben, und i Feen die keine Familie haben, eintritt; denn daß bei Beamten on e milie, namentli bei Beamten mit einer erheblichen Anzahl bej E ETt das Aufbesserungsbedürfnis unendlih viel größer ist als im erheirateten Beamten, liegt auf der Hand. (Sehr -rihtig! ü *entrum.) Geher Herren, das sind sehr chwerwiegende Fragen, die der ein- en Prüfung bedürfen, und ih glaube, Sie alle werden mit

Vierte Beilage

Berlin, Mittwoch, den 24. April

uns den Wunsch haben, daß wir nun nicht ein flühtiges Werk schaffen, sondern ein Werk, das forgfäliig durhdaht ist und eine Reihe von Fahren und hoffentlih länger halten wird. Dieser sorgfältigen Durchs arbeitung der ganzen Sache würde es hinderlih sein, wenn man jeßt mechanisch mit einer Gewährung von 150 4 vorgehen wollte. So sehr ich nun auch wünsche, für die mittleren Beamten noch etwas weiteres tun zu können, so glaube ich do, daß es aus dringlichen, sachli@Gen Erwägungen geboten ist, dies, wenn ih so sagen darf, nicht aus dem Handgelenk, ohne Prüfung der Verhältnisse im einzelnen zu macken, sondern dies einer sorgfältig durhgearbeiteten Ausbesserung für das nächste Jahr zu über- laffen. 23 Millionen plus 8 Millionen, die hinzutreten werden, also im ganzen 31 Millionen in den Etat eingestellt. Diese stehen im Etat, ob die Jahre. gut oder s{lecht sind. 31 Millionen sind doch eine recht erhebliße Sache, und wir werden auch im nächsten Jahre auf Grund sorgfältiger Vorarbeiten mit der Aufbesserung der mittleren Beamten an das hohe Haus herantreten können. Ich glaube, das empfiehlt sich in höherem Maße, als jeßt mechanisch mit der Auf- befserung der mittleren Beamten um je 150 4 vorzugehen.

Ich kann also nur sagen, daß dem Antrag Fischbeck hinsichtlich seines ersten Teiles entsprochen werden foll, daß aber sachlihe Be- denken ernster Art entgegenstehen, den Antrag au hinsichtlich seines zweiten Teiles dnrchzuführen, daß wir aber bestimmt die Aufbesserung der Bezüge der mittleren Beamten für das nächste Jahr in Aussicht genommen haben mit der Erhöhung der Einkommensteuer, die nots wendig ist, um die nötigen Mittel hierfür zu verschaffen. (Bravo!)

Abg. Freiherr von Er ffa (kons): Die Nationalliberalen hatten seinerzeit beantragt, eine besondere Kommission für die Frage der Beamten- aufbesserung einzusegen, und es wurde von dem Abg. Dr. Schroeder- Cafsel gesagt, daß in einer folhen Kommission die Beamtenpetitionen ganz anders behandelt werden würden. Das heißt also, daß sie bisher in der Budgetkommission falsch behandelt seien. Als lang- jähriger Vorsitzender derselben muß ich dem widersprechen. Herr Schroeder hatte \ich auf das Material eines Jahres gestüßt, man muß aber doch eine Reihe von Jahren die Tätigkeit einer Kommission verfolgen, um sie beurteilen zu können. In einem Jahre konnten die Petitionen nur aus besonderen Gründen nicht erledigt werden. Im Jahre 1904/05 hat die Kommission 1410 Petitionen er- ledigt und nur 90 nicht erledigt. Im Jahre 1906 hat die Kom- mission auch zwischen Dstern und Pfingsten, wo man lieber in den Zoologischen Garten oder in das nasse Dreieck geht, 7 Sitzungen ge- halten. Im Jahre 1906 wurden allerdings nur 284 Petitionen erledigt und 344 nicht e1ledigt; das waren aber sämtli Petitionen von Cisenbahnbeamten und darunter 249 von Telegraphisten alle mit demselben Wortlaut. Damals wurden begründetermaßen die Petitionen der Cisenbahnbeamten zurückgestellt, weil diefe alljährlich vorlagen, und nun einmal erst die anderen Ressorts herankommen sollten. Im ganzen sind in den beiden leßten Jahren nur die Petitionen von 14 Beamtenkategorien von der Kommission nicht erledigt worden. Es kann nit AUgave der Kommisfion sein, jedem einzelnen Beamten das Gehalt zuzudiktieren ; wir erwarten eben eine Vorlage mit einer organishen Regelung, die hinsihtlich der Unmenge von dabci in Betracht kommenden Gesichtspunkten : Bildungsgang, Lebensgang, Minimal- und Maximalgehalt, Wohnungsgeld, Stellenzulagen, nur von einer Stelle aus, der der Verwaltung, einheitlih übersehen werden kann. Ih kann die Befriedigung meiner Freunde darüber aussprechen, daß nah der heutigen Erklärung des Ministers nit nur die Beamten des Außendienstes, sondern wenigstens auch die unteren Beamten bereits in diesem Jahre mit einer Gehaltsaufbesserung be- dacht werden sollen. In der Deckungsfrage sind wir ja nicht in der angenehmen Lage wie das Reich, das einfah die Matrikular- beiträge erhöht, aber die angekündigte Einkommensteuererhöhung um 50 9/6 müssen wir uns erst doch noh einmal ansehen. Die höheren Beamten dürften aber bei der vorläufigen Gehaltsaufbesserung, wenn diese noch weitergehen sollte, nicht anan werden. Den Antrag Fischbeck bitien wir abzulehnen, der unseren vertraulichen Besprechungen von neulich nit entspricht. :

Abg. G yßling (fr. Volkép.) bemerkt, daß er die Beurteilung der Besoldungsfrage vom Standpunkt des Skeuerzahlers aus nicht ver- kennen wolle, aber der Antrag seiner Freunde fei lediglih eine Konsequenz der vom Reichstag einhellig Se oen Haltung, und eine diferentielle Behandlung der preußischen gegenüber den Reichs- beamten wäre doch durchaus grundlos. In der Budgetkommission müsse man rbe ob der Finanzminister niht doch noch etwas

itergehen könne. ee Ee S Pmedding (Zentr ): I will dem Vorredner niht das Recht absprechen, den vorliegenden Antrag zu stellen, aber der Antrag hat mi do gewundert, da nah den vom Finanzminister erwähnten vertraulichen Verhandlungen erwartet werden mußte, daß diese An- gelegenheit niht cher im Plenum zur Sprache gebracht werden würde, als bis alle Parteien dazu Stellung genommen hätten. Im übrigen besteht wohl kein Zweifel, daß der vorliegende Antrag, der dem ursprünglichen Antrage des Reichstagszentrums entspricht, der Vor- beratung in der Budgetkommission bedarf. Dieser liegt aber {on ein Antrag meiner Parteifreunde vor, wona persönliche Zulagen in

rozenten des Diensteinkommens für mittlere und untere B verlangt worden find. Darüber hat die Kommission noch nit beschlossen, und deshalb ift ein neuer Antrag überflüssig, der höchstens als Amendement zu unserem Antrag gestellt werden könnte.

Um 41/4 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf

Mittwoch 11 Uhr (außerdem Wanderarbeitsstättengeseßs, Wahl-

prüfungen, kleinere Vorlagen, Anträge).

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten sind die Entwürfe A. eines Geseßes wegen Abänderung des Gesezes, betreffend die Pensionierung der Lehrer und Lehre- rinnen an den öffentlihen Volksschulen, vom 6. Zuli 1885 und B. eines Geseßes wegen Abänderung des Geseges, beireffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen der Lehrer an den öffentlihen- Volks- \chulen, vom 4. Dezember 1899 nebst Begründung zugegangen.

Der Geseßentwurf A wegen Abänderung de betreffenddie Pensionierung der Lehrer und per es an den öffentlihen Volksfchulen, vom 6. Zuli 1885 lautet, wie folgt: :

Artikel I. j

An die Stelle der. §8 2, 8, 19, 20 und 25 des Artik Gesetzes, betreffend die Pensionterung der Lehrer R L E

Wir haben im laufenden Jahre an Beamtenaufbesserungen

ger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1907.

den öffentlihen Volksschulen, vom 6. Juli 1885 (G S; treten folgende Vorschriften: (Seseysamm S/2959)

Die Pension beträgt, wenn die Versetzung in den Nubheftand vollendetem zehnten, jedoch vor vollendetem elften Dienstjahe intritt 20/60 und steigt mit jedem weiter zurückgelegten Dienstjahre bis zum vollendeten dreißigsten Dienstiahr um !/e und von da ab um 1/16 des im § 4 bestimmten Diensteinkommens. Ueber den Betrag von 5/60 dieses Einkommens hinaus findet eine Steigerung nicht statt. In dem im § 1 Abs. 2 erwähnten Falle beträgt die Pension 20/60, ae De Solle des § 1 Abs. 4 höchstens 20/6 des vorbezeichneten Dienst-

ns.

8.

Die Dienstzeit, welhe vor dem Beginn des einundzwanzigst Lebensjahres fällt, bleibt außer Berehnung, die Militärdicnltecit es lic soweit sie vor dem Beginne des achtzehnten Lebens-

Im Kriegsfalle wird die Militärdienstzeit vom Beginne des Krieges, beim Eintzuitt in den Militärdienst während d vom Tage des Eintritts ab See , S

_Für jeden Krieg, an welhem ein Lehrer im preußischen oder Reichsheer oder in der preußischen oder Kaiserlichen Marien oder bi den Kaiserlichen Schußtruppen teilgenommen hat, wird demselben zu der wirklichen Dauer dec Dienstzeit ein Jahr zugerechnet ; jedoch ist für mehrere in ein Kalenderjahr fallende Kriege die Anrechnung nur eines Kriegsjahres zulässig.

Wer als Teilnehmer an einem Krieg anzusehen ist, unter welchen R bei Kriegen von längerer Dauer mehrere Kriegsjahre anzurechnen sind, welche militärishe Unternehmung als ein Krieg im Sinne dieses Geseß28 anzusehen und welhe Zeit als Kriegszeit zu rechnen ist, wenn feine Mobilmachung oder Demobilmahung statt,“ Li, Mai 1906 (MReichage [ebl S 565 unt 299) in icher Maelebe vom

a geseßbl. S. und 593) in jedem Fa ÿ R E e dan Spaten A Sal prgehende

Ur die Bergangenheit bewendet es bei den hierüber dur ige liche oder Kaiserliche Erlasse rve Ses IBO

E es a n ies i A uge enn ein Penlionâr das Deutsche Indigenat v i ea O AOGoa S f y L PERE wenn und so lange ein Pensionär im Reichs- ode ÿ- dienst, im Dienst einer Gemeinde oder eines E tir e Verbandes, im öffenilihen Schuldienst oder im Kirchendtenst ein Diensteinkommen bezieht, ae der Betrag dieses neuen Dienst- R E Perle nung E Pension den Betrag des von er vor der Penfionterung bezogenen pensionsfä its F oe oe S A P Mona Liaao Mie 8 Heichs» oder Staatsdienst sowie als Dienst einer oder eines sonstigen kommunalen Verbandes im Sinne E Boe {rift ge außer dem Militär- und Gendarmeriedienste jede Anstellung oder Beschäftigung als Beamter oder in der Eigenschaft ‘eines Beamten im Dienste des Deutschen Reichs, eines Bundesstaats, eines deutshen Kommunalverbandes, der Versicherungsanstalten für die In- validenversiherung und ständisher oder solher Justitute, wele ganz oder zum Teil aus Mitteln des Reichs, eines Bundesstaats oder eines deutshen Kommur alverbandes unterhalten werden.

Bei Berechnung des neuen Diensteinkommens sind diejenigen Be- träge, welhe für die Bestreitung von Repräsentations- oder Dienst- aufwandskosten sowie zur Entschädigung für außeègewöhnlihe Teuerungsverhältnisse gewährt werden und die Ortszulagen der Aus- landébeamten nit in Ansaß zu bringen; die Dienstwohnung ist mit dem pensionsfähigen oder fonst fert festgeseßten Werte, der Woh- nungsgeldzuschuß oder eine entsprehende Zulage mit dem pensions- fähigen Betrag oder, sofern er nit pensionsfähig ist, mit dem Durch- \hnittssaß anzurechnen. Ist jedo der wirkliche Betrag des Woh- Dag P oder der Zulage geringer, so if nur dieser

§ 20. Ein pensionierter Lehrer, welcher in eine an ur Pen s rechtigende Stellung im öffentlichen Bolksshulbient Ls E getreten ist, erwirbt für den Fall des Zurütretens in den Nuhestand den Anspru auf Gewährung einer neuen Pension nur dann, wenn die neue Dienstzeit wenigstens ein Jahr betragen hat. Bei der Penfionierung aus der neuen Stelle ist dem Lehrer eine Bog von /eo, insoweit aber die der früheren Pensionierung zu runde gelegte alte und die neue Dienstzeit zusammen dreißig Dienst- A s E R pensionsfähigen Dienst- ns für jedes na er fruheren Pen ü Dinter u gehen. i Sees sionierung zurügelegte Insoweit der Betrag der neuen Pension und der früher Pension zusammen ‘5/66 des höchsten Dleusteinkortent a Li eine dieser Penfionen berehnet ist, übersteigen würde, fällt das Recht auf den Bezug der früher bewilligten Pension hinweg. Erdient ein pensionierter Lehrer außerhalb des öffentlihen Volks, \chuldienstes in einem der in Nr. 2 genannten Dienste eine Pension, so _ist daneben die alte Pension. nur bis zur Erreichung des- es E zu e T sih für die alte und die zusammen aus dem der Festse zu Grunde gelegten Diensteinkommen R M0 Nes allen Penzión

Hinterläßt ein pensionierter Lehrer ei ey ommen, 9, pn be Penfion na fîx dle a dex enden dre Zahlung ca t {1 voraus in riner S exteljahr) gezahli, Die ec gleie Anspru eht d Witwenstande verstorbenen n Nloianien einer, im

An wen die Zahlung erfol, t, bestimmt di Die Zahlung kann auf erfü He Behgey Möbehörde.

stattfinden, w “r E y 8 enn der Verstorbene Verwandte der aufsteigenden Linie,

Geschwisterkind e ee etegend gewesen if / ín Bedlirtüigfete inter ex

und sow f 1

Krankheit und e Beerdseaß nit ausreicht, um die Kosten der legten Artikel II.

Dieses Geseh tritt mit Wirk

Die auf geseßlichem Anspruche betheih Penfionen Le au zu oder vor diesem Zeitpunkt in den Ruhestand getretenen Lehrer sind oto diese an einem der von deutshen Staaten vor 1871 oder von em Deutschen Reiche geführten Kriege teilgenommen haben, auf Grund des Artikels T § 2 mit Wirkung vom 1. April 1907 ander- weitig festzuseßen. Unter der gleihen Vorausseßung und in der gleichen

eise Tônnen die auf Grund des Artikels 1 L 1 Abs. 4 des Gesetzes vom 6. Juli 1885 bewilligten Pensionen erhöht werden.

Die auf Grund dieses Gesetzes festgeseßten Pensionen werden gemäß Artikel T § 26 des Bee vom 6. Juli 1885 mit der Maß- gabe aufgebracht, daß die Zahlung aus der Staatskasse bis zur öl von Die Bocshrilte des Arlikels 1 § 19 find pit

e orsMrtslen De! TUIe, n ; vor bem 1 April. 1907 in den Ruhestand “getretenen Curtn Mer wendung ; desgleihen die Vorschriften des Artikels T § 20, wenn die N dem Inkrafttreten dieses Geseßes aus den neuen Stellen