1907 / 229 p. 20 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Sep 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Me eierlihende hat nach Vornahme der er- forderlihen Ermittlungen über die Ablehnung zu ‘entscheiden und dem Ablehnenden- das Ergebnis zu eröffnen. Hält er sie für unbegründet, so ent- scheidet auf den von der ablehnenden artei vor

Eintritt in die Verhandlun gestellten Antrag das | G

tedsgeriht über die Able nung. H U Die Verhandlung.

Jede Partei kann fih dur einen mit \{riftlicher Valimadt versehenen Bevollmäthtigten vertreten afsen.

§ 14,

Das Siedsgericht kann eine Partei auffordern, Verhandlungatermine persönlich zu erscheinen oder einen nah § 13 dieser Ordnung Bevollmä- tigten zu entsenden. Leistet die Partei dieser Auf- forderung nit Folge, so kann das gesamte tat- ählihe Vorbringen der Gegenpartei als zugestanden

angesehen werden. s

8 15.

Der Kläger ist jederzeit berechtigt, die Klage zu- rüdzuztehen. Diesfalls hat er die gesamten osten des Verfahrens, einschließlih der dem Gegner er-

wasenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Schließen die Parteien zur Beilegung des Rechts- streits einen Vergleich, so haftet mangels ander- weitiger Vereinbarung gegenüber dem Schiedsgericht jede Partei für die Hälfte der Kosten des Ver- fahrens; ihre Auslagen hat jede Partei, soweit nicht

im Vergleich andere Vereinbarungen getroffen worden

find, selbst zu tragen.

S 16.

Das Sthiedsgericht kann die Verhandlung auf bes ründeten Antrag einer Partei, auf übereinstimmenden ntrag beider Parteien und erforderlihenfalls auh von Amts wegen vertagen. Es kann ferner jederzeit nach Maßgabe der Vorschrift des § 8 Say 3 dieser

rdnung einen Schriftwe(sel anordnen. Vorsitzende hat die Parteien zu dem neuen

Termine von Amts wegen zu laden.

C In der Verhandlung hat der Vorsißende zuerst der klagenden, alsdann der beklagten Partei das Wort zu erteilen. Er hat erforderlihenfalls durch Fragen auf die Klarstellung des Sacverhalts hin- zuwirken. Er soll den Sthiedsrichtern gestatten, selbst Fragen an die Partien zu richten.

Die Auslegung der Parteierklärungen unterliegt dem freien Ermessen des Siedsgerichts. Hat eine Partei sich geweigert, auf etne Behauptung ners oer auf die Anfrage eines Richters eine Erklärung abzugeben, so kann die Behauptung als zugestanden, die Frage als in dem für die Partei ungünstigen Sinne beantwortet an esehen werden. V. Das Beweisverfahren,

Der Beweis wird durh mündliche oder schriftliche ezeichnung eines bestimmten Beweismittels unter Bezugnahme auf das Beweisthema angetreten. Die nung des Beweismittels hat so genau zu erfolgen, daß das Siedögeriht in den Stand ges seßt wird, die Erhebung ves Beweises anzuordnen.

Die Anordnung der 2 eweiterhebung erfolgt dur etnen Beschluß, der von Amts wegen erlassen werden kan

n. Der Beweisaufnahmetermin ist den Parteien vom Vorsitzenden anzuzeigen.

§ 21. Der F porsibende brauht zum Beweisaufnahme- termin keine hiedsrihter zuzuzichen. Werden Schiedsrichter ¿u dem Beweisaufnahme- ine nit zugezogen, so ift über diesen ein aus- führlihes Protokoll aufzunehmen.

S 22.

Das Schiedsgeriht kann unter Fristseßung an- ordnen, daß der Vegensignd einer Augensceins- Eunalme ihm überreiht oder ¿ugänglih gema@t w

§ 23.

Das Sctedêgericht hat Zeugen und Sahverstän- dige, deren Vernehmung es angeordnet hat, um ihr

einen oder um schriftliche Erftattung der Augs- sage und um die erforderlihè Einnahme eines Augen- Meines zu ersuchen.

Erscheint ein Peuge oder Satverständiger nicht freiwillig, oder bält tas Schiedsgericht seine Be- eidigung für erforderli, fo kann es einer Partei aufgeben, die Vernehmung oder Beeidi ung des

Ugen oder Sachverständigen bei dem na §5 der

nung zuständigen Mo a zu beantragen.

Das Siedögerit kann unter Fristsezung die Ueberreichung einer Bewetisurkunde anordnen.

Bestreitet eine Partei, im Besitze einer Urkunde zu sein, so kann das Schiedsgericht ihr oder der Gegen-

Rae Cen, den ew gus Abnahme des

nge et dem na er Ordnung zu- \tändigen Gerichte zu stellen. Bus

§ 25. Das Stiedsgericht kann Eide nah freiem Er- wessen auferlegen. as Schiedögeriht kann den Parteten aufgeben die Abnahme eines auferlegten Eides bei dem na § 9 der Ordnung Mgen Gerichte zu beantragen,

Ist einer Partei nah Maßgabe der S8 23 Aa, 24 Absaß 2, 25 Absay 2 dieser Ordnung aufgegeben worden, die Vornahme einer richterlichen Handlung zu beantragen, so kann das Shtedsgeriht eine an- irsièue rist für die Beibringung der vom ordent- idjen Gerichte gefaßten Entschließung und des Be- weisaufnahmeprotokolls seyen.

§ 27.

Das Siedsgericht entscheidet nah freier Ueber- zeugung über die Wahrheit oder Unwahrheit der Be- hauptungen der Parteien sowie darüber, ob die Be- weiéaufnahme die Wahrheit oder die Unwahrheit einer Behauptung dargetan hat.

Insbesondere entscheidet das Schiedsgeriht nach fretem Ermessen über die Edtheit einer Urkunde und über die Beweiskraft ihres Inhalts sowie darüber, ob auf Grund der:Versäumung einer der nach Maßgabe der FF 22 und 26 dieser Ordnung geseßten ften. der Verweigerung einer Eideéleistung oder Heraus- gabe einer Urkunde eine Behauptung für wahr oder für unwahr zu halten sei.

Durch die Leistung eines Eides seitens einer E

wird voller Beweis für die beshworene Tatsache er- bradt.

S 98. Das Schiedsgericht ift befugt, den Zeugen und Sa@hverständigen Vergütung ihrer Haa nd

gabe der Unterschri mit dem Vermerke

v»Ausgefertigt zu... , ... U A 9 und vom Vorsißenden eigenhändig unterzeiHnet den Parteien dur den Gerihtsvollzi-her zugestellt und unter Beifügung der Beurkundung dec Zustellung auf der Gerichtsschreiberei des nah § 5 der Ordnung zuständigen Gerichtes niedergelegt wicd.

Die Zustellung und Niederlegung des Schieds- spruhes soll spätestens innerhalb Monatsfrist nah dem leßten Verhandlungstermine erfolgen.

Im Schiedsspruche ist zugleih über die Kosten des Verfahrens und über die etwaige Erstattung der der | Anl obsiegenden Partei erwachsenen notwendigen Auslogen zu entscheiden.

Die Höhe der zu entrihtenden Kosten des Ver- fahrens und der der obsiegenden Partei zu erstattenden notwendigen Auslagen fann entweder im Sgchieds- spruch oder naträgli, auch ohne Gehör der

arteien, vom Vorsigenden allein durch Beschluß estgeseßt werden. Eine vom Vorsitzenden unter An- abe des Tages der Abfassung untershriebene Aus- ertigung des Beschlusses ist den Parteien dur den Gerichtsvollzieher zuzustellen und unter Beifügung der Beurkundung der Zustellun auf der Gerichts- schreiberei des nah §8 5 der rdnung zuständigen Gerichts niederzulegen.

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und Ersaß ihrer Auslagen nah billigem Ermessen zu gewähren.

V, Der Sthiedssprugh.

Das EYledügeriht fällt seinen Schiedsspruh auf rund des ge Vorbringens der Parteien und des Ergebnisses etwaiger Beweisaufnahmen.

Das Schiedsgericht kann über eine Teil des geltend gemachten Anspruchs vorweg entscheiden.

Ein Schiedsspruh kann au gefällt werden, wenn Poren im Verhandlungstermin vertreten ewesen ist. s Die Abstimmung erfolgt nah dem Alter der Schiedsrichter in der Weise, daß der jüngste Schieds rihter zuerst stimmt. Alle Entf Schiedsgerichts erfolgen nah einer Mehrheit von mindestens drei Stimmen. Der Stieds\pruch braucbt nicht verkündet zu werden,

amten mündlihen und \hriftlihen

cheidungen des

soll aber in jedem Fall den Parteien sofort

hrifilich mitgeteilt werden.

§ 30.

Der Vorsitzende hat den Schiedsspruh riftli festzustellen, mit Gründen zu versehen und unter Angabe des Tages der Abfassung d. i. desjenigen Tages, an welchem die Einigung über den Jnhalt des entscheidenden Teiles des Schieds\pruÞbes zustande gekommen ift von sämtlichen Sciedsrichtern unter- [reiben zu lassen, au selbst zu unterzeichnen.

Cin Sthiedsspruh über einen Anspruch, dessen streitiger Teil einen Wert von weniger als 100 A hat Zinsen und Kosten aller Art N eing LaIEE braucht nicht mit Gründen ver werden.

S 31, Der F alivende hat dafür Sorge zu tragen, daß eine allen entsprehende von ihm vollzogene Ausfertigung dez Swiedsspruches d. i. eine Abschrift des Schieds- spruches einsGließlichß der Gründe und der Angabe des Tages der fend nebst abschriftliGer Wieder-

tse ehen zu

rfordernifsen des § 30 dieser Ordnung

ten der Stiedérichter, versehen

VI. S lußbestimmungen.

Diese Ordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.

Berlin, den 25. September 1907. Die Kommission der Textilindustriell en.

bon Beckerath-Crefeld. Dierig-Oberlangenbielau. Haasemann-Bremen.

P aen Pa D raIdeu. Eduard Meyer- Aachen. Emil Nush-Greiz.

Max Pinkus „Neustadt i. Sl. Probst-Immenstadt. Schlumberger-Mülhausen i. E. Semlinger-Bamberg. Tiemann-Bielefel d. Tröger-Plauen. Vogel-Chemnigt. iede-Chemni

W : Die Kommission der Ar

und Abnehmerkreise. Hermann Gollop-Charlottenburg. dolf Levin-Berlin. Geor Marwiß-Dresden. Aug. Meisemann- Berlin. Eduard Meyer- Aachen. Augen Neubarth-Forft. H. emlinger-Bamberg. James Simons-Berlin. Ludwig Sommerfeld- Berlin. Oskar Tietz-Berlin, Hermann Vogel-Chemnig. Georg Wiede - Chemnig. Werner Wildt-Berlin.

Bekauntmachung. err & Co., hier, ayerischen Vereinsba

000,— 4%

thekenpfandbriefe Serie X schen Vereinsbauk in Münch zur Notierung an der hiesigen Börse

den 23. September 1907. :

elle für Wertpapiere au der Börse zu Augsburg.

Max Schwarz, Vorsitzender.

eutshen Bank hier ist der Antrag

Anleihe der Stadt uf Grund verstärkter gung bis zum 1. April

der hiesigen Börse ptember 1907.

gsfstelle an der Bör

hat bei uns im nk_ in München

verlosbare Hypo- XI der Bayeri-

i Einladung zur ordentlichen Generalversamm- ung

-Pflanzungs- sellschaft, Berlin,

den 9, Oktober 1907, Bureau der Gese

Tagesorduung: á Bilanz und Gewinn-

uftrage der. B den Antrag geste

der Moliwe

zum Dante und mittags 3 U

Taubenstr. 46 1.

1) Vorlage des und Verlustrechnung (Betr am 30. Juni 1907 ab

2) Gntlastung des Vo Abänderung der Artikel 4,

tatuts

S 4 des 4) Wahlen zum Aufsichtsrat gemäß Art. 14 Statuts.

l 20 des Statuts sind nur diej-nigen berechtigt, welhe mindeftens 3 Tage neralversammlung beim BVorsftars haft, Berlin, Taubenstr. 46 1, vo

Berlin, den 24. September 1907. Der Auffichtsrat. A. Woermann, Voisitzender.

Bulassungs|

gestellt worden:

S jeSamttündi Anteile stimm en

jum Börsenhandel an bee WEraRE

Verlin, den 23, Se

se zu Berlin.

Von der Dresdner n Dresden ift der Ank 4 1 000 000

Filiale der Deutschen Bank rag gestellt worden,

„— neue, auf den vom 1. April Aktien der Maschinenfabrik

i & ishe Wasch- “Besse L bes

Gläubiger der

Die „Dampfwüäsch anstalt „Carmen“ Haftung Robert in Liquidation get Sefelll@ast werden aufgefordert,

Berlin, d. 2. Sept. 1907,

dividendenberechtigte

gesellschaft in Che Nrn. 2501— 3500, tiz an der Dresdner Börse Dresden, den 24. September 1907.

Die Bulossungsstelle der Dres * Hugo Mende.

Deutscher Kranke

zum E und zur No

Bekauntmachung. f ch Beschluß der Gesellshafter vom 11, Sep 1907 ist die Gesellshaft m. b. H i Fleischwarenfabrik Rober 1907 aufgelöst. den aufgefordert, sih bei dem Unter- de

dner Börse,

„Erste Stettiuer Dittmer in Stettin‘ Gläubiger wer zeihneten zu melden Stettin, den 19. September 1907. Hugo Friedländer, Liquidator, Kronprinzenstr. 33.

u-Unterstüßzungs. Verein (E. H. Nr. 149) rordentliche Genueralver am 14. Oktober Tivoli (Rosensäle), Tagesorduung: und 3 der Statuten IIL. Festsetung des Gehalts. Der geschäftéführende Vorstand. Herzog. Lang.

JSMnN findet

p i aße 14/16, statt. g des § 18 Absay 2 ahl des Vorsitzenden.

[31844] Berlin W. 30, Zieteuftr. 22

Vorbereitungsanstalt

8 faaitit von Der f 188 i . für alle ünterrid, Disip B Tisch, W v en

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iche, 3 Seekadette e S 11 für höhere S

ßburg i/Els. den Geschäftslokalitäten mit folgender Tages?

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Durch Beschluß ist die Bank für Kapital- É Gs O l in Frankfurt aufgelöst

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Hans Hausmann in Mainz, Erthalstr. b

Straßburger Kranken Bersicherungs-Ausia Uhr, findet in

; 30. S T eeutag R eine außerordentliche Geueralversammlung

Am LTNa lt Moe uung statt: S g änzung des Statuts. öhung des Garantiefonds

pital) von 15 000 ng zweier Filialdirektionen

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St. Johann-Saarbrücken 7 Tothringens und der Pfalz mit de b. Für das Oberelsaß und Oberbaden.

Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Tagesordnung wird um zahlrei

en der ‘Mit- glieder gebeten. hes Erschein

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