1907 / 247 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Oct 1907 18:00:01 GMT) scan diff

A 247

Zweite Beilage zum Deutschen Reihsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 16. Oktober

1907.

Untersuchungssachen, uge ote, 1 Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

I 2, L 5, Verlosung 2c. von Wertpapieren.

erlusl- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

Öffentlicher Anzeiger.

6. T 8. 9.

Kommanditgesellscha Erwerbs- und Wir Niederlassung 2c. von Bankausweise.

10. Verschiedene Bekarntmachungen.

en auf Aktien und Akti sd. afts Of etdarte C

echtsanwälten.

9) Derlosung x. von Wert- papieren.

[57076] Senchmigungsurkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier- durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Ge- seßbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Ver- ordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Geseh- buchs vom 16. November 1899 dem Provinzialver- bande von Pommern die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 2000009 4, buchstäblih: „Zwet Millionen Mark“, “behufs Verstärkung der Mittel des Meliorationszinsenfonds.

Die Schuldverschreibungen sind nach“ dem an- liegenden Muster auszufertigen, mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane von der Ausgabe ab dur Einlösung auszulosender SHuldverschreibungen oder dur An- kauf von S@uldverschreibungen jährli wenigstens mit einem vom Hundert des Kapitals unter Zawachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen. :

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Shuldvers@reibungen wird eine Ge- währleistung seitens des Staates niht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats- anzeiger bekanni zu machen.

Berlin, den 22. September 1907.

er Der Finauzminister. Minister des Juuexn. In Vertretung : Im Auftrage:

Dombots. Lindig. F.-M.1. 17483.11.10528. M. d. J. 1V a. 1286. Provinz Pommern. Schuldverschreibung

des Provinzialverbandes von Pommern. tab (Wat E in) N Buchstabe - . ppen der Provinz) Nr. . e eo ooooo: M ReihSwährung.

über Nusgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er-

- mächtigung erteilten Genehmigung der Minister

der Finanzen und des Innern vom 22. September

1907 (Deutscher Reichs- und Königlich Preußischer

Staatsanzeiger vom . . ten 1907 Auf Grund des von den Herten Ministern der

KFinanzea und des Innern bestätigten Beschlusses des.

Provinztallandtages von Pommern vom 14. März 1907 und des Beschlusses des Provinzialaus\{hufsses vom 13. Juni 1997 roegen Aufnahme einer An- [ethe von zwei Millionen Mark bekennt sih der Provinztalverband von Pommern durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer

: ' seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld

- wird nach

¿A

R s S #6, “welche mit vier vom Hundert jährli zu verzinsen ist. Die ganze Schuld dem genehmigten Tilgungsplane dur Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von SHuldverschreibungen vom Jahre der Ausgabe ab spätestens binnen 44 Jahren getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Kilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens“ eins vom Hundert des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind.

Die Auslosung - geschieht im Monat März jedes Jahres. Dem Provinzialverbande bleibt jedo das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung ein- treten zu [assen oder auch sämtli: noch im Umlaufe befindliche verlieren auf einmal zu kün- digen. Die dur die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Suldver- schreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch- staben, Nummern und Beträge sowie des Termins an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemadt. Diese Bekanntmachung erfolgt dret Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger und in den Amtsblättern der Königlichen Regierungen zu Stettin, Köslin und Stralsund, Wird die Tilgung der Schuld dur Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrags der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in

leiher Weise bekannt gemaht. Geht eins der vor-

ezeihneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle bon dem Provinzialaus\chuß mit Genehmigung des Königlichen Oberpräsidenten ein anderes Blait be-

ümmt, !

Bis zu dem Tage, an welchem hiernachß das Kapital zu entrichten it, wird es in halbjährlichen verminen, am 1. April u 1. Oktober, mit vier om Hundert jährli verzinst.

Die Aua ban E Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine be- ziehungsweise dieser Schuldverschreibungen bei der s rovinzialhauptkasse in Stettin, und zwar au in Zit nah dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zik: Mit der zur Empfangnahme des Kapitals

Sereihten Schuldverschreibung sind auch die dazu

Bebdrigzn Zinsscheine der späteren E ri

derüdiultefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird D êtrag vom Kapital abgezogen. [is S Anspru aus dieser Schuldverschreibung er- mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nah e Rüzahlungstermine, wenn nicht die Sculd- v reibung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre Gr ande8shauptmann zur Einlösung torgeleat wird. A t die Vorlegung, so verjährt dex Änspruch in De ahren von dem Ende der Vorle ungsfrist an. des ry orlegung steht die gerichtliche Geltendmachung Be fn And fel e Berleongtfe einen beträgt die Vorlegungs bier Jahre, Sie beginnt für Zinsscheine ait en

Schlusse des Jahres, in welhem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. s

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernihteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil-

rozeßordnung. L L E erie können weder aufgeboten noch für fraftlos exklärt werden, doch wird dem bis- herigen Inhaber von Zinsfcheinen, welcher den Nerlust vor dem Ablaufe der "vierjährigen Vorlegungsfrist bei“ dem Landeshauptmann anzeigt, nach dem: Ablauf der Frist ‘der Betrag der an- gemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine geritlih gel- tend gemaht worden ist, es fei denn, daß die Vor- legung oder die gerihtlihe Geltendmachung nah dem Ablauf a erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren. E

Mit dieser Schuldvers{reibung find halbjährliche Zinsscheine für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden ebenfalls für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Rethe von Zinsscheinen erfolgt bei der Provinzialhauptkasse in Stettin gegen Ab- lieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs\{cheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei dem Landeshauptmann der Ausgabe wtdersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungssheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Shuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit dex hierdurch eingegangenen Vex- pflichtungen haftet der Provinzialverband von Pommern mit feinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft. A ¿

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

Stettin, den ._ ten

Seitens des Provinzialaus\{chu}ses. Der Landeshauptmann. (Siegel des Landeshauptmanns.) Ausgefertigt. Anmerkung.

Die Unterschriften der beiden Mitglieder des Pro- vinzialaus\chufses und des Landeshauptmanns können im Wege mecanisher Vervielfältigung hergestellt werden. Der Vermerk „Ausgefertigt“ muß von dem damit beauftragten ‘Kontrollbeamten eigenhäubvig unterschrieben werden.

Provinz Pommeru. i ._. . „ler Zin9\chein, - . . . te Nethe zu der Schuldver|hreibung des Provinztalverbandes

von Pommern, 8 te Ausgabe, Buchstabe. . Z er R ZUDor M, zu vier vom Hundert Binsen Uber 4% M A.

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Nückgaße in der Zeit vom .. .ten....., ab die Zinsen der vorbenannten Schuldvershreibung für das Halbjahr vom . . . ten... bis . . „ten A So kk S mit ..… (in Bu(staben) . .

«S bei der Provinzialhauptkasje in Stettin. Stettin, den . . . ten 190

Seitens f des Provinzialaus[chusses. Der Landeshaupimann.

D 6p dep: 6 P72 E D is Lr C0 Lo T

(TrodLenstempel des Landeshauptmanns.)

Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mt

dem Ablaufe von vier Jahren vom Sÿlusse des Jahres ab, in welhem der Zinsanspruch fällig ge- worden ift, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ab- laufe dieser Frist zur Einlösung vorgelegt wird. (rfolgt die Voclegung, so verjährt der Anspru innerhalb zweter Jahre nach dem Ablaufe der Vors- legungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtihe Geltendmachunz des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Anmerkung.

Zur Unterzeihnung genügen die mechanisch her-

gestellten Unterschriften.

_ Provinz Pommerny. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. . ¿ur SHhuldver- schreibung des Provinzialverbandes von Pommern, 8 te Ausgabe, Buchstabe . . M A: , über I I S2 B Der Inhaber dieses Scheins os gegen dessen Nüctgabe zu der obigen Schulbdvershreibung die E LLA te Reihe von Aiteleinen für die Jahre Don nebst Erneuerungsschein bei der G e in Stettin, sofern nicht der In- aber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Landeshauptmann widersprohen hat. Jn diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsshein dem Jn- haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Stettin, den . . . ten 190.5,

Seitens L des Provinzialaus\cusses. Der Landeshauptmann. (Trockenstempel des Landeshauptmanns.) Anmerkung.

Zur Unterzeichnung genügen die mehanisch her- gestellten Unterschriften.

Der Erneuerungsschein is zur Unterscheidung von den een auf der ganzen Blattbreite unter den beiden leßten Zinsscheinen mit Lettern, bie von dem Drucke- der Zinsscheine abweichen, in nach- sehender Art abzudrucken :

. „ter Zinsschein | ter Zinsschein Erneuerungss{hein.

«ooo ae

[33746] Anleihescheine der Stadt Kleve,

Bei der heute von dem ftädtishen Schulden- tilgung?ausschuß vorgenommenen Auslosung der im Rechnung? jabre 1907 einzulösenden Unleihe- scheine der 240 000 4 betragenden zweiten An- leihe der Stadt Kleve sind die mit den Nummern 29 34 36 48 65- 94-131 191 192 196 214 be- zcihneten Stücke zu je L000 „G ausgelost worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.

Zahlungstag ch2. Jauuar 1908,

Kleve, den 11. Juli 1907.

Der Vürgermeister. Dr. Wulff.

[57115]

Bet der am 3. Dezember 1906 und heute behufs Tilgung erfolgten Auslosung Limburger Stadt- obligationen sind folgende Nummern zur Rüt- ¡ahlung am 2. Januar 1908 gezogen worden:

L) Aus der 12887 er Auleihe von 170 000 4

Lit. A Nr. 41.

Lit, B Nr. 87 100 127 172.

Lit. C Nr. 198 257 320 372.

2) Aus der 1879 cr Anleihe von 600 000 46

Lit. A Nr. 22 68 115 184 247.

Lit. W Nr. 325 384 459.

Lit. C Nr. 685 708 753 801887 948 974 975 1008 1112 1122 1329 1358 1364.

Diese Obligationen werden vom D. Januar 1908 ab bei ter Mittelveutschen Creditbauk in Frankfurt a. M. und Berlin und bei der hiesigen Stadikaffe, die unter 1 bezeichneten außer- dem noch bei den Herren P. P. Cahensly und Heinri Trombetta hier cingelöst.

Mit den zur Nückzahlung bestimmten Tagen hört die Verzinsung auf; der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird an dem Werte gekürzt. -

Limburg a. d. Lahn, den 14. Oktober 1907.

Der Magistrat. (Unterschrift.)

[56879]

4 9/0 Partialobligationen der Geschäfisbücher- Fabrik von J. C. König &@ Ebhardt zu Dannover.

Bei der elften in Gegenwart eines Königlichen Notars vorgenommen:n Verlosung unserer al pari rüdzahlbaren . 4/0 Partialobligationen {sind folgende Nummern gezogen worden :

25 43 44 über je 5000 (4

99 98 73 100 106 128 146 196 197 über je 3000 A

207 208 212 225 232 263 264 283 285 289 292 302 319 390 400 440 442 465 über je 1000 A

Die Rücktah!una dkeser Obligationen crfolgt am L. Februar 1908 z

bei der Filiale der Dresduer Bank in Han-

vover.

Hannover, den 11. Oktober 1907.

F. C. König & Ebhardt.

6) Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellsh.

[56873] : Gummersbacher Volksbauk.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu einer auferordentlicheu Generalversammlung - im Lokale des Herrn Hugo Bißhenner hier auf Soun- abend, den 9. November 07, Nachm. 4 Uhr, hiermit ergebenst eingeladen.

fung gemäß § 26 Abs. 0 des Statut Beschlußfassung gemä ._6 de atuts : LaE mit einer anderen Gesellschaft.

Zur Teilnahme an der Generalversammlung ist jeder Akiüionär berechtigt, der zu diesem Zwecke seine Aktien bis eiuschließlich 6. November 07 bei ee Gesellschaft oder bei cinem Notar hinter- eat hat.

Wininutesabad, den 12. Oktober 1907.

Der Aufsichtsrat.

[57086]

Kürgerliches Brauhaus Ravensburg A. G. Die Herren Aktionäre unserer Gesellshaft laden wir hiermit zu der am: Donnerstag, den 2. No- vember 1907, Vormittags AL Uhr, im Kontor der Brauerei stattfindenden UV. ordentlichen Generalversammlung ergebenst ein. Tagesorduung:

1) Vorlage der Bilanz, der Gewinn- und Verlust- rechnung und Genehmigung derselben sowie des Berichts von Vorstand und Aufsichtsrat.

2) Beschlußfassung über die Bilanz und Ver- wendung des Reingewinns.

3) Erteilung e Entlastung an Vorstand und

Aufsichtsrat. 4) Wahl zum Aufsicßtsrat. 5) Grhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um „# 400 000,— auf den Betrag von é 1000 000,— wegen Ankaufs der | Braueret 6) Ae de N Bea d 4 derS (Höh enderung der un er Saßungen e des Grundkapitals und Nummern der Aktien). Diejenigen Aktionäre, welche an der - General- versammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien bis längstens den 4. November ds. Js. beim Vorstande oder bei Herrn Simon Lebrecht in München in der Weise anzumelden, daß sie entweder die Aktien selbst oder ein die Nummern derselben bestätigendes Zeugnis über den Besi vorlegen. Ravensburg, den 14. Oktober 1907.

Der Vorstaud. Ioh. Schuler. W. Ruile.

[57085]

Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Samstag, den 2. November 1907, NaŸhmittags 4 Uhr, im Bureau der Filiale der Rheinischen Creditbank in Heidelberg stattfindenden ordentlichen Geueralversammlung eingeladen. -

Tagesorduung :

5 Vorlage der Bilanz. e 2) Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Seidelberga, den 14. Oktober 1907.

Sinellpressenfabrik Actien-Gesellschaft Heidelberg. uß.

156461]

Vogelsberger Volksbank A.G,

iu Liquidation.

Die Aktionäre werden zu der am Dienstag, deu 5. November 1907, Nachmittags 3 Uhr, im Saale dez Gasthauses „Zur Krone“ zu S(otten stattfindenden Generalversammlung eingeladen.

Tagesorduung : 1) Vorlage der Liquidationsbilanz. 2) Verteilung - des Gesellschaftsvermögens gegen Vorlage der Aktjenscheine.

Schotten, den 11. Oktober 1907.

Die Liquidatoreu:

Wolfschmidt. W. Proescher IV. Engel. [57153]

WebereiBenchard Actiengesellschaft.

Colmar i/E.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu einer außeroroeutlichen Generalversamms- 1s E T o 4, Eer 1907,

ormitta 3 r, am Gesellshaftisfiße zu Colmar, Weidenmühlitraße 41: E Ae

Gegeustand der Tagesordunuug: Grfaßwahlen zum Aufsichtsrat.

Die Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien spätestens am zweiten Werktage vor der anveraumten Generalversammlung d. h. 31. Oktober 1907 bis sechs Uhr Abends bei der Gesell \schaftskafse oder bei einem deutschen Notar binter- legen. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist innerhalb der vorbezeichneten Frift die Nachweisung der Hinterlegung bei dec Gesellschaft einzureichen.

Colmar i. E., den 14. Oktober 1907.

Weberei Benckhard Aktiengesellschaft. Der Auffichtsrat. Der Vorsißende: . Shwarßz.

[56874}

Ludwig Hupfeld Aktiengesellschaft, Leipzig. Die Herren Aktionäre unserer GesellsckŒaft wer den biermit zu der am Dienstag, den 5. November, Nachmittags 5 Uhr, im Gefchäftsgebäude der Allgemeinen Deutschen Credit - Anstalt zu Leipzig statifindenden dritten ordentlichen General- versammluug eingeladen. ; Tagesordnung: 1) Vorlegung des Geshäftsberihts und Nechnungs- abschlufses für das Jahr 1206/7. s 2) Beschlußfassung über Genehmigung desRechnungs- abs{blusses und Erteilung der Entlastung an Aufsichtsrat und Vorstand der Gefells@;aft. 3) Bes chlußfassung über Verteilung des Reingewinns, Aktionäre, welche an der Generalversammlung teil- nehmen wollen, haben gemäß § 16 unseres Gesell- \chaftsvertrages: a, ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinter« legungsscheine der Reichsbank oder eines Notars, b. ein Nummecnverzeichnis der zur Teilnahme be- stimmten Aktien bis zum 20, Oktober, Abends 6 Uhr, bei der Kasse unserer Gesellschaft in Leipzig oder bet L Minen Deutschen Credit - Auftalt zu nterlegen. Leipzig, den 14. Oktober 1907. Der Vorstaud. Hupfeld. Tetner.

Löwenbraucrei Louis Sinner Actiengesellschaft Freiburg i/B’gau.

Hierdur) laden wir unsere Herren Aktionäre zu der am Dienstag, deu 26. November crv., Nachmittags 4 Uhr, im Saale deg Löwenkellers in Freiburg i. Ba., Clarastraße Nr. 71, stattfindenden 19. ordentlichen Grueralversammluug er- gebenst ein. S

2 ages8orduunug :

1) Geschäftsbericht und Rechnungsablage - über das

Geschäftsjahr 19606/1907 unter Vorlaze des Revisionsbefundes.

2) Bestimmung der Verwendung des Reingewinns.

3) Gnilastung des Vorslands und des Aufsichtsrats.

4) Wahl eines Auisichtêrats und der Nevisores.

Diejenigen Herren Aktionäre, welche an der General- versammlung- teilnehmen wollen, haben gemäß § 19 der Statuten ihre Aktien spätestens vor Ablauf des dritten Tages vorx dem Versammlungstage

bei der Filiale der Rheinischen Credi:bguk

in Freiburg i. Bg., i

bei der Filiale der Deutschea Vank in Frazuk-

furt a. Main,

bei dem Voestaud unserer Gesellschaft, oder im Sinne des § 255 des D H N, bei einem Notar zu hinterlegen, wogegen eine Eintriusfarte zur Generalversammlung ausgefolgt wird. Freiburg i. Bg., 14. Oktober 1907, [57135]

Der Vorstaud.