1907 / 305 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Dec 1907 18:00:01 GMT) scan diff

besondere für Spezialartikel der Automobilindustrie (Karofserien,

Gummireifen usw.) entstanden, sodaß man nicht fehl gehen dürfte, wenn man die Zahl der Automobilgesellshaften auf 100 und ihr effektives Kapital auf 4 Milliarde {chäßt. Die Automobileinfuhr hat in den leßten 5 Jahren eine Vermehrung von 11 Millionen, die Aus- fuhr eine solche von mehr als 6 Millionen Lire erfahren. Ein- und Ausfuhr haben im Jahre 1905 bei einer Zahl. von 1662 Ma- schinen einen Gesamtwert von 18 450 000 Lire ergeben gegen 6 Mil- lionen Ure bei 537 Maschinen im vorausgegangenen Jahre. Hin- ichtlich der Einfuhr is der Wert eines Automobils in den leßten 4 Jahren von einem Durchschnittspreise von 6000 auf 9500 Lire gestiegen. Hinsichtlih der Ausfuhr ist bei Beginn der Es der Automobilindustrie der Durchschnittspreis zunächst von 6000 au 5000 Lire zurückgegangen, sodann aber nach und nah auf 10 000, 12 000 und \{chließlich auf 14 000 Lire gestiegen.2 -

Mit Abschluß des Jahres 1906 scheint übrigens die Blüte der Automobilindustrie thren Lcpurt erreiht zu haben. Jedenfalls haben \sich im laufenden Jahre {on Anzeichen eingestellt, die auf eine demnäcstige Krisis in diesem Industriezweig hindeuten. Drei Fabrikanten haben neuerdings ihren Betrieb {on einstellen müssen.

(Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Nom.)

Beteiligung Deutschlands am Außenhandel der Nieder- lande 1906.

Die Beteiligung: Deutschlands am Außenhandel der Niederlande i gee 1906 gestaltete sich in den wichtigsten Handelsartikeln, wie folgt:

Einfuhr aus Deutschland: Kartoffelmehl 26 562 t Soda 11958 Bier 38 012 11 Chemikalien, anderweit nicht genannt 7038 000 Gulden Fabrik- und Dampfmaschinen 10 779 000 Gulden Glaswaren, anderweit nicht genannt 1 427 000 Gulden Weizen 21 391 Roggenmehl 54851 t Rohes Gußeisen 67 223 & Schmiede-, Stab-, Band- usw. Eisen 294 027 t Eisen- bahnshienen 15606 t Eisenwaren, gegossen, geschmiedet usw. 11 062 000 Gulden Nägel 22 087 t Musikinstrumente 1 338 000 Gulden Mathematische, physikalische, chirurgishe und optishe In- strumente 3 802 000 Gulden Rohbaumwolle 24 196 + Stein- Tohlen 5 342 249 t Kupferdraht 1457 t Kupferwaren 1 928 000 Gulden Krämerwaren 8 366 000 Gulden Nohes Blei 2823 t Manufakturwaren aus Seide 843 000 Gulden Desgleichen aus Baumwolle, gefärbt oder bedruckt 4285 000 Gulden Desgl. aus Wolle 5 566 000 Gulden Gewebte oder gewirkte Kleidungk- \stüde 2 007 000 Gulden Posamentierwaren 941 000 Gulden Gemishte Stoffe 2067000 Gulden Kainit und Carnallit 127787 t Thomasphosphat 147 438 6 Schwefelsaures Am- moniak 8164 t Schwefelsaures usw. Kali 23 577 + Modewaren 3 285 000 Gulden Papier und Papterwaren 5 355 000 Gulden Stahl in Stangen, Platten, Blechen 90936 + Stablschienen 79717 Zement, Traß u. dergl. 190912 + Pflastersteine u. dergl. 8 867 000 Gulden Roher Rübenzucker 7477 t Tau- werk 2954 & Farbwaren, anderweit niht genannt 30 490 t Wein in Fässern 11235 h1 Wein in Flaschen 3310 h1 Kunstwolle 2023 & ZSinlwelß und -grau 5239 t. Î :_ Ausfuhr nah Deutschland: Kartoffelmehl 29 840 t Soda 1526 t Schmirgel, ungemahlen 6056 &+ Weißblech 6052 t Blumenzwiebeln, Knollen- und Wurzelgewächse 1 649 000 Gulden Borax, au raffiniert 2604000 Gulden Butter 10730 t Kakao 7845 t Kopra 28864 t Chinarinde 3961 t Chemikalien, niht besonders genannt 2 170 000 Gulden Kokosnußôl 3147 Eier 5622 t Fabrik- und Dampf- maschinen 8 928 000 Gulden Baumwollengarn, ungezwirnt 2049 t Genever und sonstiger Branntwein 16 099 h1 Weizen 872717 t Roggen 299393 t Gerste 360753 & Mais 142 665 t Hafer 302 108 t Reis 36 753 t FKleie 49 870 & Weizenmehl 9739 & Roggenmehl 37 744 t Reismehl 5869 Erdnüsse 10851 Hanf, ungehechelt 14 608 t

arze und Mischungen von solchen 32138 &€ Schiffsbau- und immerholz, ungesägt 258 157 t Desgl. gesägt 769 920 & eines Werkholz 19 671 t Farbholz, ungemahlen 19 846 t Ge- trocknete rohe Häute 7563 + Desgl. elelene 8659 t Rohes A 292 6895 & Schmiede-, Stab-, Band- usw. Eisen 52 304 & ndigo 786 000 Gulden Käse 10751 Rohe Baumwolle 14 987 & Leinkuchen und -mehl 27 833 t Baumwollsamenkuchen und -mehl 24189 t Kaffee 51495 t Steinkohlen 835 596 t Kupfererz 235 194 t Rohes Kupfer 64 556 t Lumpen 25 442 & Bleierz 12446 t Rohes Margarin 22 067 t Chilisalpeter 99 067 & Superphosphat 97 531 t Thomasphosphat 56 616 & Leinöl 9504 & Palmnußkerne 22032 t Palmöl 8537 t Schmalz 20270 t Robzink 7874 t Stähl in Blechen, Platten oder Stangen 5499 & Pflastersteine u. dergl. 14 691 000 Gulden Stroh, nit besonders genannt 30880 t Talg und Fett 13 803 & Terpentin 3770 © Rohes Zinn 10 221 t Gesalzene Heringe 67 034 t Frische Seefishe 9580 t Flußfische, fris, gesalzen usw. 2275 & Vitriolöl 27 091 + Flachs, roh, au E 9138 t Frishes Schweinefleisch 9302 & Wa(hs, au R

flanzenwahs 1047 t Wolle aller Art, lange 4034 t Kohl-,

apssaat und anderweit nit genannte Oelsaaten 25 961 t Lein- saat 77 919 t. (Statistiek van het Koninkrijk der Nederlanden.)

British-Nordborneo.

Zolltarifänderung. Vom 1. Januär 1908 ab treten an die Stelle der bisherigen Zölle für Wein, Spirituosen und Malz- getränke die folgenden: .

Spirituosen aller Art . . Gallon 2,40 Dollar, Man A R C 21907 E In a a i a a En O0 Alle anderen gegobrenen oder destillierten

Flüssigkeiten, außer Arrak und Samsoo,

die zum Gebrau als Getränk bestimmt

sind und mehr als 2 Gewichtäprozent

reinen Alkohols enthalln . ...,, O24 S (Daily Consular and Trade Reports, Washington D. C. Nr. 3028.)

Finanzreformgesetß in Chile.

Am 27. August d. J. ist in Chile ein neues Finanzreformgeseß erlassen worden, aus dem folgendes hervorzuheben ist: Eingangs8zölle und Lagergelder.

Art. 1. Die Eingangszôlle und Lagergelder können in Gold in der vom Geseße vom 31. Juli 1898 festgeseßten Form bezahlt werden oder in Paptergeld mit dem Zuschlag, der erforderli ist, um 18 Pence für den Peso in Londonwech)eln auf 90 Tage Sicht zu erhalten.

Der Präsident der Republik wird den Zuschlag innerhalb der ersten 4 Tage jeden Monats feststellen, wobei er den Durhschnitts- wert des internationalen Kurses während des vergangenen Monats zur Grundlage nimmt.

Emissionsamt.

9, Das Emissions8amt wird Billets zu legalem Kurs in dem Berbältnis von einem Peso für jede 18 Pence gegen die Depots aus- folgen, die ihm in gemünztem Golde in Uebereinstimmung mit den Art. 10 und 20 des Gesetzes Nr. 277 vom 11. Februar 1895 oder in Zertifikaten übergeben werden, aus denen hervorgeht, daß dies Gold În London an die Order und zur Befriedigung der chilenishen Re- gierung deponiert worden ist.*)

nachträglich erlafsenen

: inift vom Finanzminister Bas

L) N dem E aat rfen diese Golddepots niht weniger als 1000 betragen.

Diese Depots sind unverzinslich und können erst 30 Tage nah einer dem Emissionsamt erteilten Anzeige zurückgezogen werden. Sie bleiben aus\{ließlich zum UmwecWhseln von Billets in Uebereinstimmung mit Art. 3 bestimmt. :

Die Emissionskasse veröffentliht alle vierzehn Tage im „Diario Oficial“ und in etner Zeitung von Santiago eine Aufstellung über die Bewegung ihrer Fonds.

rt. 3. Die Depositanten erhalten ein auf den Namen lautendes h um die Depots in Santiago oder in London mittels Aus- olgung des betreffenden Betrages in fiskalischem Papiergeld zurück- ziehen zu können.

Die Zertifikate sind zum Zwecke der Erhebung des deponterten

Goldes übertragbar. Salpeterkreditkasse. :

Art. 4. Es wird die Ausgabe von langsihtigen Obligationen gegen Verpfändung der Salpeterterrenos und ihrer Offizinen zu- gelassen. Diese Obligationen sind verpfändbar und verkäuflich und unterliegen, soweit das angängig, den Bestimmungen, die für die Caja de Cröôdito Hipotecario gelten.

Art. 5. Es wird ‘ein Institut, das #ich S de Crédito Salitrera nennt, gegründet, das auf Grund der Bestimmungen des Geseßes vom 29. August 1855 verwaltet wird, soweit diese dem gegenwärtigen niht zuwiderlaufen, und das den Zweck hat, Goldbonos gegen hypothekarishe Verpfändung von Salpeterfeldern auszugeben,

ie in Chile domizilierten Personen gehören oder Gesellschaften, die auf Grund ch(ilenisher Geseße gegründet wurden und deren Direktorium im Lande domiziliert ist.

Diese Bonos sind je nach dem jährlih mit 5, 6, 7 und 89/6 zu verzinsen und spätestens innerhalb von 8 Jahren zu amortisieren.

Die Kasse berehnet neben Zinsen und Amortisation eine Kom- missionsgebühr von 1 9/6 jährli, die zu einem speziellen Garantie- fonds beitkmint wird, außer den übrigen Kosten der Anleihe, die der Sguldner zu tragen hat. 5

Art. 6. Die zur bypothekarischen Beleihung angebotenen Güter müssen die erforderlihen Maschinerien haben, in voller Bearbeitung stehen und alle anderen Eigenschaften vereinigen, welche der Kassenrat zur vollständigen Sicherheit für notwendig hält.

Art. 7. Die Kasse darf keine höhere Summe auf eine Offizin [eiben als 30 9/6 des vom Kassenrate auf Grund von Taxationen und Erkundigungen, die er für notwendig erachtet, festgestellten Wertes; unter Offizin ist das Etablissement mit allem zur Ausbeutung Not- wendigen zu verstehen.

Indessen kann die Kafse Anlehen auf Pampas ohne Maschinerien bewilligen, sie wird aber in diesem Falle die Bonos nur nach Ver- vollständigung der Einrichtung zur Zufriedenheit der Kasse ausfolgen, wobei sih der Rat das Recht vorbebält, den Betrag des zugestandenen Ee gie nah dem Stande und der Leistungsfähigkeit der Offizin zu ermäßigen.

Art. 8. Unbeschadet der halbjährigen Vorausbezahlung, welche das S vorschreibt, kann die Kasse fordern, daß die auf Grund dieses Geseßes verpfändeten Salpeteroffizinen ihre Produkte unter ihrer Geschäftsfirma exportieren und ebenso, daß sie nebst den entsprehenden Zollabgaben bei der Ausfubr den von der Kasse festzustellenden auf jedes Quintal entfallenden Teil der Annuität bezahlen.

Dieser Betrag kann, wenn die Kasse das fordert, Veränderungen

unterliegen, solange die bhypothekarisGe Schuld noch besteht. _ Halls die Zahlung der Quote, die für jedes Quintal festgeseßt ift, in jedem Semester den für Amortisation und Verzinsung der Schuld erforderlihen Betrag übersteigt, kann der Rat, um die An- [eihe ausreihend ficher zu stellen, den Ueberschuß zur außerordentlichen Tilgung der Schuld verwenden.

Zur Durchführung dieser Bestimmung werden in dem betreffenden Zollamte der Vertrag über die Verpfändung, von der dies Geseßz \priht, und die Dispositionen des Kafsenrats betreff3 des für den Schulddienst festgestellten Betrags verglihen werden.

Die fiskalishen Schaßämter haben der Kasse die Summen aus- ¿ufolgen, die sie für deren Rehnung gemäß dem gegenwärtigen Artikel empfangen haben. :

Art. 9. Der Verstoß gegen irgend eine dieser Bestimmungen E E n Schuldners zieht unmittelbar die Kündigung der Hy-

othek na Î

Art. 10. Die Coupons der in diesem E geshaffenen Bonos und der Wert der amortisierten werden an die Inhaber in Chile oder in London in der Form ausbezahlt, welche die betreffenden Reglements vorschreiben.

Die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes in bezug auf den Bono Salitrero sollen auf die auszugebenden Bonos gedruckt werden.

Art. 11. Der Staat übergibt der Salpeterkreditkafse 5 Millionen

esos in Papieren der Caja de Crédito Hipotecario. Dieser Betrag ildet einen Reserve«zund Garantiefonds eins{l. der Zinsen, welche er trägt nach Abzug der Verwaltungskosten der Kasse, der Kommissions- gebühren und der Verzugszinsen, welche die Kasse sich von thren Dar- lehen bezahlen läßt. S258

Sobald die Kasse einen Reservefonds von 10 Millionen Pesos E hat, wird sie dem Staate die 5 Millionen Pesos ¿urüdckzahlen.

Die Bonos, die die Kasse erhält, werden vom Garantiefonds auf Grund des O Nr. 1721 vom 29. Dezember 1904 zurückgezogen.

Art. 12. ie Salpeterkreditkafse wird durch einen Rat ver- waltet, der ih aus einem Direktor, jech8 Beisitzern und einem Fiskal zusammenseßt.

Aufhebung der Rimessen nach Europa,

Art. 13. Solange der Kurs unter 16 Pence bleibt, wird die Remittierung von Geldern zur Kompleitierung des Konversionsfonds eingestellt.

Ausgabe von Papiergeld. é

Art. 14. Der Präsident der Republik gibt im Zeitraume von 30 Tagen 30 Millionen Paptergeld zum legalen Kurse aus, die dur offentlihes Ausschreiben zum Ankaufe von Bonos der Caja de Crédito O verwandt werden, deren Preis den Paristand nit über- teigt, und von denen 6 Millionen im ersten Monat und 3 Millionen in jedem folgenden ausgegeben werden müssen.

Der auf jeden Monat entfallende Betrag wird um die Summe

„vermehrt, welche vom vorhergehenden unbegeben geblieben ist.

Der Präsident kann außerdem durch öffentlihes Ausschreiben Bonos der inneren Schuld amortisieren und solche des Anlehens der Munizipalität von Santiago ankaufen.

ch Aufnahme von Anlehen. __ Art. 15. Der Präsident der Republik wird ermättigt, eine äußere Anleihe bis zu 44 Miklionen Pfd. Sterl. aufzunehmen, die bei einer jährliden akfumulativen Amortijation bis zu 1%/ höchstens 5 9/0 Zinsen pro Jahr erfordern soll.

Der Ertrag dieser Anleibe soll aus\{ließlich dazu bestimmt sein, das vom Staat ausgegebene D zu garantieren.

Art. 16. Der Präsident wird ferner zur Aufnahme einer Anleihe von 3 Millionen Pfd. Sterl. mit nicht über 50/ Zinsen und einer Amortisation von § 9% Lo ags Hierbon sollen 1 100 000 Pfd. Sterl. für Bauten im Hafen von Valparaiso, der Rest zum Bau des doppelten Schienenwegs der Staatsbahn, zum Ankauf: von Eisen- bahnmaterial, zu Häfen, zum Bau von Querbahnen usw. verwendet werden.

Garantie und Konversionsfonds.

Art. 17. Der Garantie- und Konversionsfonds der fiskalischen Emissionen wird in folgender Form zusammengeseßt sein: a. Aus den Fonts, die augenblicklich zu diesem Zwecke in fremden Banken deponiert sind, und deren Zinsen. b. Aus dem im Art. 15 des gegen- wärtigen Geseßes autorisierten Anlehen. c. Aus den Hypotheken- briefen, die der Fiskus entsprehend Art. 14 gegenwärtigen Gesetzes ankaufen foll, nebst den Zinsen und der Amortisation. (Nach den Valparaisoer Nachrichten.)

währt. Alle diefe

Canada.

ollfreibeit für getragene Kleidungsstücke, die als GesYenk für Ansiedler eingehen. Laut Gutsbeidung e Generalgouverneurs können getragene Kleidungsstüde, die als Geschen für Ansiedler eingehen, zollfrei abgelassen werden, wenn der Gmpfänger auf der Eingangsanmeldung die Erklärung abgibt, daß er ein An- fiedler in Canada ist, sowie daß die Kleidungsstücke von einem m Namen zu benennenden Freunde gesandt und für seine Familie oder ihn selbst bestimmt sind. (The Board of Trade Journal.)

Gründung einer hinesischen Handelsbank in Schanghai.

Nah Mitteilungen chinesisher Kreise hat die chinesis{he P kammer in Singapore beschlofsen, einer an sie ergangenen E nladens der chinesishen Handelskammer zu Schanghai Si gredend, zwei A gesandte zwecks Festseßung einheitliher Geshäftsordnungen für die chinesischen Handelskammern zu entsenden. ei dieser Gelegenheit soll au der Plan der Gründung einer großen chinesischen Handels- bank m't einem Kapital von 10 Millionen Taels, zu der dic Schanghaier cinesishe Handelskammer 2, die Singaporer 1 Million Taels M eizagen foll, besprochen werden. Das Unternehmen soll die zablreißen und wertvollen Handelsbeziehungen, die die Chinesen in vielen Ländern und namentli in Ostasien haben, organisieren, zuna für cinesishe Interessen, und ¿war mit zahlreichen Filialen au an Auslandsorten, wo Chinesen in größerer Zahl leben, tätig sein, von der chinesishen Regierung unabhängig sein und ganz nach den Grund» säßen moderner Großbanken arbeiten, späterhin aber namentlih au die Finanziierung chinesisher Staatsanleihen beforgen.

ie aus den Kreisen der Singaporer reichen Straitsborncinesen verlautet, steben diese dem Plane, der hier hauptsächlich von Swatow- chinesen gefördert wird, zunä4st, wenigstens offiziell, fern. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Singapore.) ; Der Bergbau in Korea.

Das koreanishe Minenwesen is durch Erlaß eines am 15. Sep- tember 1906 in Kraft getretenen Kaiserlihen Ediktes nebst Aus- führungsbestimmungen ge}eßlich geregelt worden. e

uf Grund der neuen Gesegeébestimmungen hat die Firma E. Meyer u. Co. für das „Deutsche Korea-Syndikat“ im März 1907 die Konzession für fünf in dem Distrikte Söntshön (Nord-Pyöngan-do) F gelegene „Claims*“ von zusammen 2 Millionen Tsubo (1 Tsubo = 36 englischz Quadra!fuß) Flächeninhalt erhalten. Söntshön ift eine Station der Söul—Widshu-Bahn. Das Goldbergwerk ist von der Bahn ungefähr 10 km entfernt. Es sind alsbald nah der Konzessions- erteilung deutshe Ingenieure zur Vornahme von Profpektierungê- arbeiten nah den Minenfeldern abgegangen. :

Die Konzession für das in Tangkogä im Distrikte Kimsons (Kangwön-do) während einiger Jahre bis 1903 betriebene Bergwerkê- unternehmen, das sich nit als lohnend erwies, wurde von dem Syn- dikat G Ee h H von

eichzeitig wurden Minenrehte in Kuisöng (ôöstli 0 Söntschön) erteilt an den britischen Siaala Aa Hollowa? als Verireter der British and Korean Corporation, die auf ihre alte Konzession in Oensan verzichtet hat. Der Amerikaner Deshitk und der Japaner Tsuda erhielten die Konzession für Heui-tshon, dem Engländer Dr. Rutherford Harris als Vertreter der Anglo-Japan08° Company Limited (London) wurden Minenrechte in Tschojan ge Goldminen, auch Söntshön, waren Kronmi"“ und sind in Nord-Pyöngan-do gelegen. ine

„. Seit Inkrafttreten der Minengeseßgebung wurden auch an e größere Anzahl Japaner und Koreaner Konzessionen, namentli Goldwäscheretien, bewilligt. so

Was die in früheren Jahren erteilten Konzessionen anlangh nimmt die mit einem Kapitale von 5 Millionen amerikanis@e e ausgestattete Oriental Consolidated Mines, bie in Unsan Gle cin do) mit 240 Pohhämmern arbeitet, bei weitem die erste Stelle © E In Suan werden die im Jahre 1905 begonnenen Prospettierus arbeiten von den Korean Syndicate Ltd. (London) fortgeseßt 2 c Goldbergwerk in Tschiksan (Tshung-ts{chöng- do), das fcüher von eine japanischen Gefellshaft im kleinen Maßstabe bearbeitet worden E ist fürzlih von der Korean Exploration Company of Columbi8; Quo, Res Pon bie Kupferl fyông do)

eber die Konzession für die Kupferlager in Kapsan (Ham E für die eine Reibe von Bewerbern fg pa  eine E scheidung noch nit erfolgt. Der Kaiserlihe Haushalt soll in leBl Zeit den Wunsch zu erkennen gegeben haben, diese Minen auf eigent Rechnung bearbeiten zu lassen. 6

Die Koblenminen bei Pyöngyang in der Nähe des Taidongfluff harren ebenfalls noch einer \ystematisGen Bearhcitung. f Aeußerungen cines japanischen Sachverständigen können die Lagerung mit denen von Karatsu verglihen werden. Es sollen 10 Millione? Tonnen Kohlen 600 g unter der Erde lagern. r

Was bis jeßt geschehen ist, reiht noch nit aus, ein Urteil über die Möglichkeiten, welhe die Ershließung der koreanisen Bode säße zu bieten vermag, zu fällen. Die nähsten Jahre werden- ! dieser Hinsicht Aufklärung bringen. ;+ 1900

Im Jahre 1906 hat die Goldausfuhr 4 666 130 Yen, seit 197 das ungünstigste Jahresergebnis, betragen. Die einzelnen Häfen wak daran, Sit folgt, beteiligt:

äfen

1903 1904 1905 1906 6

Tschinnampo . 1732200 1980201 2082000 56742 Tschimulpo . 2128704 2094450 2082200 3270 B

Kunsan . 6 840 13 490 8 425 11 65 Mokpo . 3 156 3 490 4 460 11 680 alan s 117686 434185 149412 85 539 önsan 1467111 483780 880308 - 719189 Zusammen . 5455697 5009596 5206805 4 666 130-

Es steht außer firage, daß nit unbedeutende Mengen Gold vok Koreanern, die ein Interesse daran haben, ihre Ausbeute vor hab- gierigen Magistraten zu verbergen, beimlih ausgeführt werden. \hägt, baß der S so der Kontrolle der Zollverwaltuns, ee zogenen Golde rlih gegen onen Yen beträgt. (Ia Bericht des Kaiserlihen Konsulats in Se F Oa

Aus\@reibungen. t Zwecks Erweiterung des städtishen Elektrizitäté- werkes in Klagenfurt ersuchte der Verwaltungsrat den Gemeinde“ rat, einen Betrag von 500 000 Kronen zur Verfügung zU stellen (Oesterr. Zentral-Anzeiger f. d. öffentl. Lieferungswesen.-)

Lieferung einer Dampfwalze und einer Bodenshartf (escarificadora) nah Barcelona (Spanien). Erstere soll is Arbeitegewicht von 15 000 kg haben, leßtere muß 4000 bis 5000 ar

rdreih pro Tag auflockern können. Anschlag: 25 000 Pese im Kaution: 10 0/6. Verhandlungstermin: 7. Januar s heft Ayuntamiento constitucional de Barcelona. Das Bedingungt [iegt im Negociado de Fomento de la Secretaria municip Barcelona zur Einsicht aus.

te Die Lieferung des elektrishen Stromes zur öffen lihen Beleuhtung von Aranjuez (Spanien) wird n 14. Januar 1908 auf -6 Jahre vergeben. Verlangt werden 210 B e lampen von je 32 Kerzen. Anschlag pro Iahr: 11340 Pes T Kaution: 50%/. Nähcres beim Ayuntamiento constitucionE ) Aranjuez. (Gaceta de Madrid:

Automobilomnibusbetrieb im Kaukasus. Wie /% Amtsblatt „Kawkas“ mitgeteilt wird, hat der Stadthalter cines Kaukasus einem Konsortium die Konzession - zum Betrie iehen: Automobilomnibusverkehrs auf folgenden Strecken verl d; 1) Tiflis Signash Lagodehi Sakataly Nucha Ja ha; L Jewlah—Schuscha; 3) Eisenbahnstation Kjurdamir —SG ie 4) Eisenbahnstation Akstafa— Kasah; Delishan—Karakliß; 5) T