1877 / 230 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Oct 1877 18:00:01 GMT) scan diff

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v DO) dama Paondl para Jann Janei pam Hueel daend Zand hann

Die Gebühr beträgt für Einzahlungen A6)

Benennung der Länder,

nach welchen Postanweisungen zulässig sind. anzugeben

Der Betrag der Einzahlung ist von den Absendern

Der Abschnitt der Postanweisung - kann benntzt werden

Bemerkungen.

5) Grossbritannien und Irland . . .. bis 75 M E R O

j | «O O. | 22 d (Pence).

6) Helgoland wie Deutschland. 7) Italien, Alexandrien und Tanls .

bis 100 Franken

über 100 200 ,„ «O O A O E 8) Luxemburg wie Deutschland.

C L bis 75 M ber 76. 10 2 A

bis zum Meistbetrage von 258 = 150 Gulden Niederländisch für je 20 M oder einen Theil von 20 M.

mindestens aber

a A a 2E

her 119 005

bis 225

12) Oesterreloh-Ungarn . bis der 75 ,„

Gulden Cents

10) Nliederländisohe Besitz. iz Ostindien Gulden Cents

T5 M 150 ,„

13) Sohweden ohne Unterschied des Be- | trages bis 80 Kronen

Schwedisch

(Kronen u. Oere)

14) Sohwelz über 100 200 , n O 800 « DO. Mo

bis 100 M über 100 200 ,„ a O ¿00

16) Verelrigte Staaten von Amerika . . bis 5 Dollars Uer 0 O

s 10, 20

v 20 80

80 5-40

a 40:00

17) Ostiodlen (Vorder-Indien einscbl, der bis 75 M nicht britisch. Besitz., dagegen mit Aus- | über 75 ,„ 150, schluss von Ceylon, ferner Birma) . a L100 ¿20D 5

15) Türkei (nur Constantinopel) .

(nicht Papiergeld) Dollars Cents

d (Pence)

18) Qz6ensland in Anustralien Cy nach den grösseren Orten)

19) Süd-Anustrallen

___ (nur nach den grösseren Orten) ..

bis zum Meistbetrage von 210 M. für je 3 oder |

einen Theil von 3 d (Pence)

2 Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats - Anzeigers: Berlin, SW., Wilhelm - Straße Nr. 32.

Spedition von Gütern 2c. 2c.

[75] in Englischer Währung, £ (Pfund Sterl.) s (Schilling)

10 Pfand Sterling = 205 A

in Franken und Centimen,| nur zur Angabe des Geldbetrages, sowie des 100 Franken = 82 A

in Niederländischer Währung| zu echriftlichen Mittheilungen jeder Art.

1 Gulden = 1 A 70 S in NiederländischerWährungj nur zur Angabe des Geldbetrages, sowie des

1 Gulden = 1 A 70 S

in der Markwäh1ung.

in der Markwährung.

in Schwedischer Währung] zn schriftlichen Mittheilungen jeder Art.

100 Kronen ==- 112 M 75 S

bis 100 Franken in Franken und Rappen 100 Franken = 82

in Türkischer (Foldwährung] zu schriftlichen Mittheilanger jeder Art, Pfund Piaster Para 16 Piaster Gold = 3 M

in Amerikan, Goldwähr.

71 Cents Gold = 3 M

in Englischer Währung £ (Pfand Sterl.) s (Schilling)

10 Pfund Sterl, = 205 M.

in Englischer Währung £ (Ffand Sterl.) s (Schilling)

_110 Pfund Sterl. = 205 j] _

Verkehrs-Anzeiger.

Jn Folge mehrfah ausgesprochener Wünsche werden in dem Postblatt Anzeigen aufgenommen, betreffend den Verke

Die Publikation solcher Anzeigen im Postblatt dürste um so mehr von

verbreiteten Reichs- und Staats-Anzeigers zugeht, sondern außerdem in einer bedeutenden Anzahl in kommerziellen Kreisen Verbreitung findet, auch in ca. 7500 Exemplaren bei sämmtlichen Ver-

Der Abschnitt muss den Namen und min- destevs den Anfangsbuchstaben eines Vor- namens âes Ábsenders (bz. die Bezeichnung der Firma des Absenders) und die genaue Adréesse desselben enthalten. Sonstige Mit- theilungen nicht statthaft,

Namens und Wohnorts des Ábzsenders,

Namens und Wohnorts des Ábsenders.

zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art.

zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art,

zu schriftlichen Mittheilungen jeder Art.

der Abschnitt muss den Namen und die Àdresse des Absenders enthalten, Weitere Angaben nicht zulässig,

siebe Grossbritannien.

giehe Grossbritannien,

5) Das Anweisungsformular rauss ausser dem Namen des Adressaten und der genauen Bezeichnung desselben mindestens den Anfangsbucheztaben eines Vornamens des Adressaten (bz. die Bezeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisungen dis Empfänger von der erfolgten Einzahlung der Beträge mittelst besonderen Benachrichtigungsschreibens in Kenntniss zu setzen,

10) Die Aaweisung muss den deutlichenVermerk „Nieder- ländisch-Indien“ tragen. Von einem Absender an denselben Empfänger innerbalb 8 Tagen nur 1 An- weisung zulässig.

12) Von einem und demselben Absender dürfen im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an nig und denselben Empfänger aufgeliefert werden.

Le Telegraphische Postanweisungen zulässig. Höchst-

etrag derselben 200 Franken. Die Gebührensätze siehe unter „Vorbemerkungen“. Im Ueberwei- sungstelegramm ist Seitens der Postanstalt die Auf- gabenummer der Postanweisung anzugeben.

16) Die Auszahlung in den Vereinigten Staaten erfolgt in Papiergeld und zwar rach dem Tageskurse, welchen das Gold am Tage des Eingangs der Postanweisung in New-York hat, Von einem und demselben Absender dürfen im Laufe eines Tages nicht mebr als zwei Postanweisungen an einen und denselben Empfänger aufgeliefert werden,

17) Siehe Grossbritannien. Bei Postanweisungen an Per- s0nen indischer Abkunft mass der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers und der Name des Vaters desselben auf der Postanweisung angegeben gein,

18) u. 19) Siehe Grossbritannien,

Inserate nehmen an: das Central - Annoncen- Bureau der deutschen Zeitungen zu Berlin, ourenlrale Nr. 45, die Annoncen-Erpeditionen des „aZuvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen - Bureaus.

tihtigkeit sein, als dasselbe nicht allein d

kaufsstellen von Postwerthzeichen im Deutschen Reichs-Postgebiet regelwäßig zur Vertheilung gelangt und bei denselben ein Vierteljahr lang

Die Jusertions-Gebühren bc‘ragen pro viergespaltene Petit- Zeile 30 9,

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¡S

C. B. Richard « Boas,

Hamburg, Admiralitätstr. 76. New-York, 61 Broadway,. Commissions- und Speditions-Gesehüfrst.

Packet-Annalkme-Bureau der Hamburg-Amerikouischen Packetfahrt- Aktien-Gesellschaft.

Wechsel aufalle Pläße Nord-Amerikas zum Tages-Courfe.

[614]

Nordädeutscher Lloyd.

Postdamps=chifisahrt

von Bremen nach New - Y ork und Baltimore,

D. Oder 6. Oftober nah New-York | D. Neokar 20. Oktober nach New-York D. Nürnberg 10. Oktober nah Baltimore | D; Weser 27. Oktober A New-York D. Hermann 13, Oktober nah New-York | D, O0kio 31, Oktober nah Baltimore D, Leipzig 17. Oktober nah Baltimore | D, Amerlioca 3. November nach New-York

Pasage Preils E New-York: 1. Cajüte 500 4, 11. Cajüte: 300 46, Zwischendeck 120 46 ! a na

age-Preise Baltimore: Cajüte 400 4, Zwischendeck 120 M

Bremen na New-Orleans

via Wâvre und Havana D. Frankfurt 10. Oftober. D. Hannover 14. November. D. Frankfuri 19. Dezember. : Passage-Preise nach New-Orleans oder Havana: Kajüte 630 4, Zwischendeck 150 4 Zur Ertheilung vou Passagescheinen für obige Dampfer, sowie für jede andere Linie zwischen Europa und Amcrika fins evollmächtigt Johauning & Behmer, Berlin, Louisenplay 7.

von BY QINCTI nach Bahia, RIO, Montevideo und Buenos Áyres

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Die Direction des Norddeutsc1:en Lloyd in Bremen. E P E E E E]

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en Abonnenten des über das ganze Deutsche Reich ausliegt.

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preussischer Staats- Anzeiger. Berlin.

In dem amtlichen Theile werden die Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen, Ordens-

verleihungen und Ernennungen publizirt.

Der nichtamtliche Theil enthält eine Zusammenstellung der bedentendsten thatsächlichen

Begebenheiten in der Tagespolitik, Referate Preussischen Landtages, sowie die nach dem

Auslassungen der Bundes-Bevollmächtigten resp. der Minister,

über die Verhandlungen des Deutschen Reichs- und stenographischen Berichte mitgetheilten Kunst- und

wissenschaftliche, (42werbe-, Handels- und statistische Nachrichten aller Art, den täglichen amt-

lichen Courszettel der Berliner Börse ete.

Das mit dem Reichs- ‘und Staats-Anzeiger verbundene „Central- Handelsregister für das

Deutsche Reich“ enthält die Bekanntmachungen Baundesstaaten, einschliesslich der Waarenzeic

der Eintragungen etc. in den Handelsregistern der hen und Muster auf Grund der Gesetze über den

Marken- und Musterschutz, sowie die im Patentgesetz vorgeschriebenen Bekanntmachungen und die Konkurse, Tarif- und Fahrplan - Aenderungen der meisten deutschen Eisenbahnen. Da's Central-Handelsregister kann auch separat zum FPreise von 1 M 50 S vierteljährlich durch

die Post und den Buchhandel bezogen werden.

Das „Post - Blatt“, welches in der Regel am 1. jeden Quartals - Monats erscheint, bringt Nach-

richten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post.

mit demselben verbundenen Verkehrs - Anzeiger

Die Insertionsgebühren für den betragen pro 4gespaltene Petitzeile 30 *S, Die

Auflage des Postblattes beträgt circa 14,000 Exemplare.

Der Abounementspreis des Deutschen pro Quartal 4 M. 50 , der Insertionspreis

Reichs- und Preussischen Staats-Anzeigers beträgt einer Druckzeile 30 s.

Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, für Berlin auch die Expeditivun, S, W., Wilhelm-

Strasse No. 32.

Die „Allgemeine Verloogungs- Tabelle“ d Staats- Anzeigers, welche in Folge amtlicher Ÿ

es Dentschen Reichs - und Königlich Prenussischen eranlassung der Reichs -Bank herausgegeben wird,

erscheint wöchentlich einmal zu dem vierteljährlichen Abonnementspreise von 1 M 50 S.

Allgemeine Verloosungs - Tabelle

des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers, S

Dieselbe wird in Folge amtlicher Veranlassun der Reichs-Bank zu Berlin zusammengestellt und enthêlt die Ziehungs- und Restantenlisten Tnurilivec gangbaren Staaté-, Kommunal-, Eisenbahn-, Bank- und Industrie-Papiere.

Das Comtoir der Reihs-Bank für Werthpapiere zu Berlin kontrolirt die Ziehun- gen der bei demselben deponirten Werthpapiere nah dieser Allgemeinen Verloosungs - Tabelle, auch haben die Seba Preußischen Ministerien den igten Behörden die Anschaffung der qu. Tabelle zum dienstlichen Gebrauhß empfohlen, Ta

dieselbe nur auf Grund der Originallisten zusammen- Peflellt wird. 4 4 R sammen

Die Reichhaltigkeit der Papiere, über welche Ziechungslisten publizirt werden, die Korrektheit der- selben und der billige Preis stellt die Allgemeine | Verloosungs8-Tabelle jedem anderen derartigen | Unternehmen gleich, wobei noch besonders hervor- zuheben ift, daß, nächst den Auszahlungs- stellen, von sämmtlichen Papieren auch die Restantenlisten, soweit solche erscheinen, nah den Ziehungen geordnet. veröffentlicht werden.

Die Allgemeine Verloosungs-Tabelle des Deut- hen Reichs- und Königlih Preußischen Staats- Anzeigers erscheint wöchentlih einmal, und ift zum Abonnementspreis von 1 4 50 s, vierteljährlich durch alle Post-Anstalten, sowie durch Carl Hey- manns Verlag, Berlin W., Mauerstr. 63/65, und alle Buchhandlungen zu beziehen, in Berlin auch bei der Königlichen Expedition des „Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers", Wil- helmstraße Nr. 32, Einzelne Nummern 25 S.

Druck: W. Elsner, Berlin, Wilhelm-Strasse 32 ,

M 230.

A P L E s R E e E R

-

Zweite Beilage zum Deulscheu Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Auzeiger.

Berlin, Montag, den l. Oktober

1877.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Geseßes über den Markenschuy, vom 30 November 1874, sowie die in dem Geseß, betreffend das Urheberrechßt an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876, und die im Pateutgeseß vom 25. Mai 1877 vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentliht werden, erscheint au in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central-Handels-Register für das Deutsch

Das Central-Handels-Register fr das Deutsche Reih kann durch alle Post-Anstalten, sowie

durch Car Heymanns Verlag, Berlin, W.,

Mauerstraße 63 —65, ünd alle Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Erpedition: SW., Wilbelmstraße 32, bezogen werden.

4+ (Nr. 231)

e Neich

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Negel tägli. Das

Abonnement beträgt 1 M

50 - für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 „S.

Insertionspreis für den Raum einer Drudczeile 30 S.

p]

- Patente.

Satent-Anmeldungenu.

Die na&folgend Genannten haben die Erthcilung eines Patentes für die daneben angegebenen Gegen- stände nahgesucht. Ihre Anmeldung hat die ange- gebene Nummer erhalten. Der Gegenstand der An- meldung ist einstweilen gegen unbefugte Benußung geschüßt. - .

Nr. 161. Hr. Salomon Jacobson zu Berlin.

Gegenstand: Waschmaschine.

Nr. 646. Hr. Gustav Koblinsky zu Berlin. Gegenstand: Rouleaur-Rolle, (Landesrechtlich patentirt.) : ;

Nr. 827. Hr. Richard Rosochacki zu Iserlohn. Gegenstand: Rouleaux-Stellcr. i

Nr. 911. Hr. Friedri Voith zu Heidenheim a./B. Sa caRss Walzwerk. (Landesrechtlih pa- entirt.

Nr. 983. Hr. Gustav Becker, Königlicher Kom-

missions-Rath zu Freiburg i./Schl. i Gegenstand: Schleif- und Polir - Vorrichtung für Metalle. (Landesrechtlih patentirt.)

Nr. 1054. Hr. Adolph Müller, Ingenieur und Patent-Agent zu Cöln. i

Gegenstand: Rotations-Motor. (Landesrechtlich patentirt.) :

Nr. 1115. Hr. Heinrich Kuhlmann zu Glük- tadt.

P Gegenstand: Einrichtung an Viehställen zum schnellen Loskuppeln der angebundenen Thiere. (Landesrechtlich patentirt.) :

Nr. 2707. Hr. R. Ludwig, Maschinenmeister zu Laurahütte D./Shl.

Gegenstand: Planroststab:

Nr. 2721. Hr. J. M. Macoanell zu Hamburg. Gegenstand : Pfropfenzieher. : ;

Nr. 2772, Hr. Ernft Ließmann, Ziegeleibesißer

zu Neu. mühle bei Königs-Wusterhausen. Gegenstand: Kochapparat für Ringöfen.

Nr. 2792. Hr. August Krimmel zu Reutlinzen. Gegenstand: Kombination von Kinderstuhl und

Kinderwagen. Wulff, Urheber und Con-

Nr. 2801. Hr. C. structeur zu Berlin. : Gegenstand: Kranken-Klappstuhlwagen. Nr. 1203. Hr. Alber Fesca zu Berlin, Maschinen- fabrikant, Hr. Luigi Chiozza, Professor zu Cervig- nano bei Triest. 7 : Gegenstand: Nutschapparat für nasse Stärke zur Bildung fester Brode, nebst Auslöfevor- richtung für leßtere. E i Nr. 308. Hr. Simony, Civilingenieur zu Berlin. j i Gegenstand: Zerkleinerungsapparat mit selbst- thätiger Wiederaufschüttung (landesrechtlich pateutirt). Kaiserliches Pateutauit, [8330]

Entscheidungen deutscher Gericßtshöfe in Handelssachen. (Aus den neuesten Zeitschriften.)

1) Ein Syndikat gilt als Vereinigung zu cinem einzelnen Handelsgesc; äfte für gemeinschaftliche Rechnung. (Art. 266.) U. O. G. H. Wien vom 10. Dez. 1875, Jur. Wochenschrift 1877 S. 101.

2) Ieder einzelne Theilnehmer eines Konsortiums kann Rechnungélegung fordern. (Art. 270.) U. OGH. Wien vom 23. Juni 1875 a. a. O. S. 101.

3) Nur cine vershuldete Versäumniß der zwischen dem Versicherten und der Versicherungsgesell schaft vereinbarten Frist zur Klagestellung hat den Verlust der Ansprüche gegen die letztere zur Folge. U. H. A. G. München vom 21. Dezember 1875 a. a. D. &. 101.

4) Die accessorishe Natur der für eine Handels- \{chuld übernommenen Bürgschaft macht dieselbe nicht zum Handelsgeschäft. U. A. G. Colmar vom 17, Februar 1576, Jur. Ztschr. für Els.-Lothr. 11. S. 67 u Jur. Wowenschrist 1877 S. 134,

5) Die Eisenbahngesellschaft, welche die zur An- lage einer Bahnstreckte erforderlichen Arbeiten sammt Matcriallieferungen in Verding giebt, macht kein Handeltgeshäft. U. Obertrib. Berlin v. 11. April 1876, Rh. Archiv Bd. 67 S. 76 u. Jur. Wochen- \christ 1877 S. 117.

6) Der Vertrag, wodurch eine Aktiengesellschaft Jemanden zum Ankauf von Grundstücken Auftrag ertheilt, bildet auf Seiten der Gesellshaft kein a S U. A. G. Cöln vom 18, Mai 1876, Rh. Archiv Bd. 67 S. 231 u. Jur. Wochenschrift 1877 S. 117,

7) Ist die vorläufige Bearbeitung einer Probe erforderlih, so muß der Käufer eine solche sofort nah Empfang der Waare vornehmen und demnach den Mangel ebenfalls ohne Verzug dem Verkäufer anzeigen. U. A. G. Cöln vem 19. April 1876, Th. s 67 S. 169 und Jur. Wochenschrift 1877

8) Wegen fehlender Quantität der Waare ist der Käufer gehalten, dieselbe sofort nah ihrem Empfange zu messen, zu ¿zählen oder zu wiegen und dem Ver- Läufer den Mangel anzuzeigen. U. H. A. G. München vom 2. Juni 1875, Slg. 11. S. 139 und Wochen- \chrift 1877 S. 136.

9) Der Käufer, welcher eine Waare wegen Ver- tragswidrigkeit zur Verfügung gestellt hat, ift nicht befugt, dieselbe als Garantie für Nachlieferung besse- rer Waare einstweilen an seine eigenen Kunden zu jenden. U. H. A. G. Nürnberg vom 22. Mörz 1875, Alleg. Wochenschrift S. 136.

10) Einfacher Widerspruch der m S unbezahlt und auf cinen techts dics insbesondere deshalb, weil von dem Zeitpunkte

der Waare genügt nicht zur Begründung des zur Dispositionsstellung. U, O. G. H. Wien vom 6. Oktober 1875, a. a. O, S. 136.

11) Die Konstatirung der Qualität der Waare durch Sachverständige kann auch noch während des Pro- zesses erfolgen. A. a. O. S. 136. (Art. 348 H. G. B.)

12) Nach der Uebergabe der Waare an die Eisen- bahn geht die Gefahr, von der sie auf dem Trans- porte betroffen wird, auf den Käufer über (Art. 324). U. D. G. H. Wien vom 9. Mai, 1876 a. a. O. S. 135.

13) Die in Art. 313 angeordnete Selbsthilfe hat an dem Orte zu geschehen, wo der Vertcag zu er- füllen ist. U. H. A. G. München vom 7. April 1875, a 0..O. Q -

14) Das Kommissionsgeschäft ift niht dadurch ausgeschlossen, daß dem Beauftragten nicht alle nah dem Geseße dem Kommissionär zustehenden Rechte eingeräumt sind. U. H. A. G. Augsburg R Juni 18715. Jur. Wochenschrift 1877

15) Der mit dem Einkaufe von Werthpapieren, die fortwährend im Course \{wanken, beauftragte Kommissionär ist niht befugt, dem Kommittenten andere Stücke gleicher Art und Zahl zu übergeben, als die er selbst für diesen eingekauft hat. U. H. A.- G. Augsburg vom 19. Juni 1875. Sur. Wochenschrift 1877 S. 144. (Art. 561.)

16) Der Käufer einer Waare, we!cher Erfüllung nebst Schadentersaß wegen verspäteter Erfüllung for- dert, kann als Entschädigung nicht ohne Weiteres t.e Differenz zwischen dem Ankaufspreise und dem höchsten Preise fordern, den die Waare in der Zeit des Erfüllungsverzuges bis zur Erfüllung gehabt hat. U. A. G. Cöln vom 24. Mai 1876, a. a. O, S. 143.

17) Der Verkäufer von Werthpapieren mit be- stimmter Lieferzeit ist berechtigt, {hon am Stich- tage selbst die Papiere auf Rechnung des Käufers zu verkaufen. U. H. A. G. Nürnberg vom 3. Mai 1875. a. a. O7 S. 142.

Die Handels- und Gewerbekammer für Oberbayern hatte sich {hon im August 1875 mit der Frage einer Reform der Laie \chen Zahlun gsweise beschäftigt. In dem Jahres- beriht 1876 spricht die Kammer ihre Ansicht hierüber dahin aus, daß zunächst eine Unterscheidung zwischen Detail- und Großhandel gemacht werden müsse.

„L) Bei dem Detailverkaufe in Läden und Ma- gazinen ist Baarzahlung unbedingt als Regel fest- zuhalten; wenn jedoch ausnahmsweise Kredit bean- sprücht und vereinbart wird, find Verzugszinsen zu berechnen. Das System der Rabattgewährung bei Baarzahlung empfiehlt sih unseres Erachtens nicht. Dieses System würde nur den gegenwärtigen Zu- stand sanktioniren, indem es die Baarzahlurg prâs miirt und somit das, was Regel sein sollte, zur Ausnahme macht, während naturgemäß die Baar- zahlung die Regel, das Borgen nur die Ausnahme bilden und daher dem Kreditnehmer eine Auflage gemacht werden sollte die Vergütung von Ver- zugszinsen. Rabatt zu gewähren, würde bei kleinen Bet1iägen nahezu undurchführbar und dem im Rechnen weuiger bewanderten Gewerbtreibeaden unbequem sein; dor kleine Beante, welcher monat- lih seine Besoldung erhält, würde in der Regel des Vortheils eines Skontos verlustig gehen, und endliÞch würde dieses Systen im Effekte doch dazu führen, die Preise, zu welchen der Geschäftsmann verkaufen kann und will, um den Betrag des Rabatts zu erhöhen. Es soll daher nah Ansicht unserer Kammer nicht eine Prämie auf die Baarzahlung, sondern eine Auflage auf die säumige Zahlung in Form von Verzugszinsen be- stimmt werden. :

2) Bei Gewerbtreibenden, welche Lieferungen. Reparaturen zu besorgen haben, empfiehlt sich, wenn niht Baarzahlung erfolgt, monatliche Rechnungs- stellung, bei späterer Zahlung Berechaung von Ver- zug8zinsen. Die Einführung von Halbjahrs- oder Quartalrechnuugen würde an der Sach- lage wenig ändern, und erscheint deshalb monatliche Rechnungstellung, um eine gründ- lie Reform zu erzielen, unbedingt noth- wendig, und zwar um fo mehr, wenn der Antrag auf Abkürzung der Verjährungsfrist angenommen werden sollte. ;

Bezüglich der Form dieser Monatsrehnungen wird als nothwendig erklärt, die Regel zu beacpten, daß, wenn im Laufe des Monats die Rechnung nicht beglichen werden sollte, der Saldo des vorhergehen- den Monats nebst den hieraus berechneten Verzugs- zinsen auf die nächste Monatsrehnung geseßt werden sollte, niht blos damit der Schuldner ftets an seine Berpflichtung erinnert werde, sondern auch um Streitigkeiten möglichst zu vermeiden. -

3) Im Großhandel empfiehlt sih, daß der Fabri- fant und Kaufmann in den Fällen, wo nicht Baar- zahlung erfolgt, in der Regel ein Ziel auf drei Mo- nate gewährt und sich durch Accepte deckt, welche zur Bequemlichkeit beider Theile, Mitte und Ende des Monats zahlbar gestellt werden können. Als Regel ist daher hier die Baarzahlung oder die Negu- lirung dur Drei-Monat-Tratten einzuhalten. Wo die Verhältnisse einer einzelnen Branche es noth- wendig machen, einen längeren Kredit, als drei Mo- nate zu beanspruchen, sind anderweitige Verein- barungen nicht aus8geshlo\sen. Die Besorgniß, welche von mancher Seite au8gesprochen wurde, daß im Falle einer Krisis der Ausfteller der Wechsel durch das massenhafte Zurückströmen unbezahlt gebliebener Tratten in Verlegenheit komme, kann die Kammer nicht theilen; es ist nicht anzunehmen, daß sämmtliche Tratten Tag ihm präsentirt werden,

an, von welchem Jedermann weiß, daß er die ein-

' gegangenen Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen hat,

diese selbst nicht mehr übermäßig ausgedehnt werden und Niemand sich mehr Waaren hinlegen wird, als er für sein Geschäft gebraucht. Der Hauptvortheil des Trattensystems liegt darin, daß es die Möglich- keit giebt, Buchschulden jederzeit mobil zu machen und mit eigenen Mitteln statt mit fremdem Kapital zu wirthschaften. Die Produktion würde auf diese Weise in die, den Bedürfaissen Lagen geen Schranken einigermaßen zurückgeführt, die Ueberpcoduktion sel- tener, das allçemeine Vertrauen und die Solidität größer werden.“

Die Kammer hat es ferner für geboten erachtet, an die Staatsregierung die Bitte zu richten, sie möge bei Berathung des Reichs-Civilgeseßes dahin wirken, daß die Verjährungsfrist für Forderungen, welche aus dem Kafilamiden oder gewerblichen Betriebe entstehen, auf ein Jahr festgestellt werde.

Handels - Register.

Die Handelsrzgistereinträge aus dem Königreich

Sachsen, dem Königreih Württemb .rg und

dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags

bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik

Leipzig resp. Stuttgart und Darmstadt

veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentliÞ die Teßteren monatlich.

Altona. Bckanntmachung. : Zufolge Verfügung vom 28. d. Mts. ist hente in unser Firmenregister unter Nr. 1384 eingetragen: der Kaufmann Moriß Haurwit in Altona, Ort der Niederlassung: Altona, Firma: M. Haurwiy Sohn. Altona, den 28. September 1877. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Barmen. Zuf Anmeldung if heute unter Nr. 1717 des biesigen Handels- (Firmen-) Registers, die Firma: „W. Schmahl“ in Barmen einge- tragen worden, deren Inhaber der daselbst wohnende Bäcker Wilhelm Schmahl ift. Barmen, den 26. September 1877. Der Handelsgerichts-Sekretär. Ackermann.

Barmen. Auf Anmeldung ift heute unter Nr. 363 des hiesigen Handels- (Gesellschafts-) Registers, woselbst die Firma: „Scheele & Hollweg“ in Barmen eingetragen sich befindet, vermerkt worden : Daß in Folge freundschaftliher Uebereinkunft am 27, September 1877 die Gesellschafterin Wittwe Theodor Scheele, Clementine, geb. Mitlacher, aus der Handelsgesellschaft sub Firma : Eee & Hollweg“ ausgeschieden ist und das Geschäft zwischen den beiden übrigen Gesell- schaftern, den zu Barmen wohnenden Kauf- leuten August Hollweg und Theodor Scheele, auf welche lle Aktiven und Passiven überge- gangen sind, unter unveränderter Firma in Barmen fortbesteht. Barmen, den 27. September 1877. Der Handelsgerichts-Sekretär. Acktermann.

Barmen. Auf Anmeldung is heute unter Nr. 595 des hiesigen Handels- (Gesellschaft3-) Re- gisters, woselbst die Firma: „Gottl. Shmidt“ in Remscheid eingetragen sich befindet, vermerkt worden : Daß in Folge Ablebens des Gesellschafters Gottlieb Schmidt und auf Grund Gesellschafts- vertrages dessen Wittwe Caroline, geb. Busch, Ea, in Remscheid wohnend, an des rsteren Stelle als Gesellschafterin in die Handelsgesellschaft unter der Firma: „Gottl. Schmidt“ eingetreten ist, da Firma und Siß der Gesellschaft unverändert geblieben und jeder der beiden nunmehrigen GBesellshafter zur Zeichnung der Firma und Vertretung der Gesell- chaft berechtigt ift. Barmen, den 27. September 1877. Der Handelsgerichts-Sekretär. Ackermann.

Barmen. Auf Anmeldung ist heute unter Nr. 540 des hiesigen „Handels- (Gejellschafts-) bezw. 1780 des Firmenregisters eingetragen worden:

a. daß am 26. September 1877 in Folçe freund-

schaftlicher Uebereinkunft die zwischen den Feilen-.

fabrikanten Gustav Sieper zu Cremenholl bei Remscheid und dem Kaufmann Carl Krefft in Rem\cheid unter der Firma: „Gust. Sieper & Cie.“ in Remscheid bestandene Handelsgesell- schaft in der Weise aufgelöst worden ist, daß der 2c. Carl Krefft als Gesellschafter ausge- schieden und daß das Geschäft mit 1ktiven und Passiven und mit der Berechtigung zur Fort- führung der Firma auf den 2c. Gustav Sieper übergegangen sei, welcher dasselbe nunmehr für alleinige Rechnung unter unveränderter Firma in Remscheid weiter betreibt ;

. die Firma: „Gust. Sieper & Cie.“ in Rem- scheid, deren Inhaber der genannte Gustav Sieper ist.

Barmen, den 27. September 1877.

Der Handelsgerichts-Sekretär. dermann.

Bentheim. Im hiesigen Handelsregister ist auf Folium 178 die Firma:

„9+ A. Buddenberg“, als deren Inhaber die Kaufleute Carl Adolf Bud- denberg und Heinrich Adolf Buddenberg, Beide in Schüttorf, und als Ort der Niederlassung Schüttorf beute eingetragen.

Rechtsverhältniß: offene Handelsgelellshaft, er- richtet 1877. Bentheim, den 27. September 1877. Königlicbes Amtsgericht. . Hadcke.

EBeriin, Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 29. September 1877 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgk: In unfer Gesellschaftsregister, woselb unter Nr. 3969 die hiesige Aktiengesellshaft in Firma: Oberschlesische Eisenwalzwerk : Actien-Gesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen :

In der Generalversammlung vom 22, Sep- tember 1877 ift die Liquidation der Gesellschaft beschlossen worden.

Liquidatoren sind die bisherigen Direktoren:

1) Oscar Bartsch,

2) Ioseph Lindau,

Beide zu Paruschowit. - In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 5311 die hiesige aufgelöste Handelsgesellschaft in

Firma: Adolph Goldschmidt & Co. vermerkt \teht, ift cingetragen : : j Die Eigenschaft des Eugen Consentius als fu amor ist wegen beendeter Liquidation er- oschen.

Ir: unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4064 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Wilhelm Wittkopf}ff vermerkt steht, ift CrTágen : Die Handelsgesellschaft is dadurch aufgelöft, daß das Handelsgeschäft dem Kaufmann Carl Ludwig Emil Leidike zu Berlin übereignet worden, welcher dasselbe unter unveränderter L fortseßt. Vergleihe Nr. 10,365 des irmen:.egisters. : Demnäch1t ist in unser Firmenregister unter Nr. 10,365 die Firma: Wilheim Wittkop}ff Ó und als deren Jnhaber der Kaufmann Carl Lud- wig Emil Leidick* hier eingetragen worden.

In unfer Gesellschaftsregister, woselbst unter ae die hiesige aufgelöste HandelsgeseL schaft in Firma:

J. Theodor Michaelis & Co. vermerkt steht, ist eingetragen : :

Die Vollmacht der Liquidatoren is wegen be- endeter Liquidation erloschen. Das Handels3- geshäft ist dem Kaufman: Julius Theodor Michaelis zu Berlin übereignet worden, welcher dasselbe unter der Firma I. Theodor Michaelis fortseßt. Vergleiche Nr. 10,366 des Firmen- registers. _ :

Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 10,366 die Firma:

J+ Theovor Michaelis : und als deren Inhaber der Kaufmann Julius Theodor Michaelis hier eingetragen worden.

Die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Schlottmann & Co. (Gesellschaftsregister Nr. 2032) hat für ihr Han- delsgeshäft dem Theodor Kussel zu Berlin Prokura ertheilt und ist dieselbe in unser Prokurenregister

unter Nr. 3711 eingetragen worden.

Gelöscht sind:

Firmenregister Nr. 9586 : die Firma: A. Pfeiffer.

Prokurenregister Nr. 2107: a die Prokura des Gustav Jablonski für die Firma Gebrüder Friedmann Spritfabrik,

Prokurenregister Nr. 3353: : die Prokura des Guftav Kleese für die Firma Stahncke & Hering.

Berliu, den 29. September 1877. Königliches Stadtgericht. I, Abtheilung für Civilfaten.

Bremen. Jn das Handelsregister ist eingetragen am 27. September 1877: : D. Büätjer. Bremen. Junhaberin: Johann Albert Bätjer Wittwe, Dorothea, geb. Barking. Prokurist: Albert Bätjer. E. A. Böhmer. Bremen. Die Firma ist am 25. Sept. d. J. erloschen. i F. H. Franke. Bremen. Juhaber: Friedrih Heinrich Franke. 4 Bremen, aus der Kanzlei des Handelsgerichts, den 27. September 1877. 4 C. H. Thb ulesius, Dr.

Beïcanntmachung. Firmenregister ist Nr.

Adolf Schehy und als deren Inhaber der Kaufmann Adolf SHey hier heute eingeiragen worden. Breslau, den 25. September 1877. Königliches Stadtgerichr. Abtheilung I.

Breslau. In unser Firma :

4693 die

Breslau. Bekanutmachung.

In unser Firmenregister ist heute bei Nr. 3388 der Uebergang der Firma Reinhold Kloy & Cie. durch Erbgang auf die verwittwete Kaufmann Auguste Kloß, geborene Berndt hierselb und in