1939 / 142 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Jun 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Vilanz zum 31. Dezember 1938. Vermögen. RAÆA S) Anlagevermögen :

Bebaute Grundstüde :

Geschäfts- und Wohnge- bäude: Stand am 1. 3. 1088... O ca. 2% Abschr. 1 400,— Fabrikgebäude: Stand a. 1, 1, 1938 , 554 400,— ca. 4% Abschr. 22 000,— | 532 400|— Neubau Fabrikgebäude . 93 501/86 Unbebaute Grundstüe : Stand am ° 1.1, 1938 . 131 500,— Zugang 1938 19 883,78 - T5T 383,78

Substanzent-

nahme und Abschreibg. 7383,78 144 000/— Maschinen : Stand am I. 1, 10 700 Zugang 1938 "19 185,09 130 885,09 ca. 5% Abschr. 26 485,09 104 400|— Betriebsgeräte und Ein- richtungen: Stand am

L 1. 1938 13 000,— Zugang 1938 41 030,70 54 030,70

25% Abschr. 14 530,70 39 500|— Gleisanlagen: Stand am L11088 4, 7000 Abschreibung . 1 200,— Auto- u. Fuhrpark: Stand am 1. 1. 1938 1,— Zugang 1938 . 3 597,50 J 598,50 Abgang 1938 . 1 232,— 2 366,50 Abschreibung . 2365,50 1|— Beteiligungen: Stand am | - L 1. 1938 . 189 675,— Zugang 1938 71 600,— 261 275, Abgang 1938 71 600,— Umlaufvermögen: Röóh-, Hilfs- und Betriebs- Me ..| 48711/— Halbfertige Erzeugnisse . 24 729|— Fertige Erzeugnisse . . , 149 494|— Wertpapiere (darunter nom. RAM 300,— eig. Aftien) 255/10 Ss A 5 920|— Forderungen auf Grund von Warenlieferungen u,

5 800|—

189 675|—

Zet 130 192/56 Forderungen gemäß § 80

D E L 9 500|— Me S 7 320/67 }- Kasse, Postscheck, Reichs-

bankguthaben. . , ,, 8 232/11 Vatilauthaben „S. 143 945/80 Sonstige Forderungen , , 2 920/52 Rechnungsabgrenzung . . 800|—

Rückgriffsrechte aus Bürg- schaften KXA 10 000,—

Schulden, Grundkapital: Stammaktien = 13 500 Stimmen 1 1350:000|— Rücklagen : Gesebliche Rücklage: Std, am 1.1.1938 76 000,—

1 707 098/62

Zuweisung 1038 00001 82000

Andere Rücklagen 15 000|— Rückstellungen für unge-

wise Sub 9 000|— Delkrederekoñto . , . 12 000/— Verbindlichkeiten :

Anzahlungen v. Kunden 12 351/40 Verbindlichkeiten a. Grund

von Warenlieferungen u,

Lian A 44 625|— Nicht erhobene Dividende 1 124/70

Sonstige Verbindlichkeiten 29 623/87 Wohlfahrtsverein E. V. (Hartmann-Stiftung) . 61 000|— Rechnungsabgrenzungs- Pot E L 18 000|— Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften A

10 000,— Reingewinn: Vortrag aus 1071 U 28 Gewinn 1938 56 660,22 72 373/65

1 707 098/62

Gewinn- und Verlustrechnung zum 31, Dezember 1938.

Aufwand. RA 9, Löhne und Gehälter «„ « 527 756/93 Soziale Ausgaben: a) geseßliche E 43 968|80 E 34 763/62 Abschreibungen auf das

Anlagevermögen . . . 75 365/07 Zuweisung a. d. geseßliche

N A 6 000|— C S 1 110 278/35 Beiträge zu Berufsver-

teelungelt o 2 937/50 Reingewinn :

Vortrag aus E. E

Gewinn 1938 56 660,22 T2 373/65 873 443/92 Ertrag.

a O 841 721/19 Erträge aus Beteiligungen 7 272|— ar zin E Li Ee d B 2 83671 ußerordentlihe Erträge . 5 900/59 Vortrag aus 1937 , ., 15 713/43 [16859]. 873 443/92

Fünfte Beilage zum Reichs: und StaatKantskäer Nr. 142 vom 23 Juni 1939. &. 4

meiner pflihtgemäßen Prüfung auf Grund | 1000,— abzüglih 10%, Kapitalertrag- der Bücher und Schriften der Gesellschaft | steuer wird gegen Rückgabe des Divi- sowie der vom Vorstand erteilten Auf- | dendenscheins Nr. 5 bei folgenden Stellen flärungen und Nachweise entsprechen die | ausbezahlt: Buchführung, der Jahresabschluß und der | Dresdner Bank, Berlin, : Geschäftsberiht den geseßlichen Vor-| Dresdner „Bank, Filiale Mann- schriften. heim, in Maunheim,

Verlin, 10. März 1939, Dresdner Vauk, Filiale Heidel- Dr.-Jng. K. L. Müller, Wirtschaftsprüfer, | „Verg, in Heidelberg,

ce Lo \Sprufer, | Gesellshaftsfasse in Wiesloch,

Die Dividende für das Geschäftsjahr Wiesloch, den 13. Juni 1939,

1938 in Höhe von 4% = EA 4,— für nwarenin s die Aktie über nom. L.4 100,— bzw. gn Aktien vel Gaft N

RAM 40,— für die Aktie über nom. A Der Vorstand. [16813].

Norddeutsche Seekabelwerke, Aktiengesellschaft.

Bilanz zum 31. Dezember 1938. _Vesittéile. N R M A 5

Anlagevermögen : Bebaute Grundstüccke mit: a) Geschäfts- oder Wohngébäuden: Stand am 1. Ja- nuar 1938 . S Eo s ov O Bi Se eas e A O 300 791,92

Abschreibungen . « + »+ « » « 1879192

b) Fabrifgebäuden oder anderen Baulichkeiten: Stand am 1. Januar 1938 , , 687 700,— S e Es A 7 539,55

. 695 239,55

Abschreibungen ooooooo 36 239,55

|

287 000

659 000 946 000 Unbebaute Grunbsile T 23 000 Maschinen und maschinelle Anlagen: Stand am 1. Fa-

nuar 1938 A R ce ooooo 1056 402,—

BUgUj «ce ena Gs aaa os B DBOEI TT94 991,81

Abschreibungen . «ooo os e e 9098981 Dampfer: Stand am 1. Januar 1938 , T 149 501,— Hil «a ao a0 ee) 00021598

| 1 988 714,88

12 400,— T 976 314,88 Abschreibungen T S T0 A 277 913,88 1 698 401|—

Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung: Stand

am L; Januar 1938 ce 9p oos 1,—

Bud E C S 26 058,34

26 059,34

Abschreibungen S R 058,34 1—

Patente: Stand am 1. Januar 1938 . . 506 602,51 Uebertrag von Wertberichtigungs-

H

104 002

Avoid v é os d 0 die

posten 6606 000 00LOI 1|—| 2 TTI 405|—| Beteiligungen eee oa eee) 2 661|—] 2774 066|— Umlauf3vermögen : Bestände: i Roh-, Hilfs- und Betriebsstofse 5 « 548 840,96 Halbfertige Erzeugnisse « « « » « e « 258 956,55 Fertige Erzeugnisse « « « e « « o « « 50644,89 | 858 442/40] Wre S 14 000|— Svpollelli s C C 32 672/37 Forderungen: J auf Grund von Anzahlungën « . 85153,07 auf Grund von Warenlieferungen und Ed ei «ooo e e 6023 742,22 an befreundete Gesellschaften « « « 132 187,22 Sonstige 5 e o let ao os 22180024 800 807/88 Kassenbestand eins{chl., Guthaben bei der Reichsbank und beim Postscheckamt .. « « « « « 234 272,80 - Andere - Bankguthaben . « « « « « « - 331 950,11 566 222/91] 2335 205/51 Posten der Rechnungsabgrenzung sooo... 14 235/78 Verlusi: Voilag ats 197 a a 744 348/61 i Gc t E ae Cs 306 820/96} 437 527/65 5 561 034/94 Schuldteile. : d E S 2 400 000|— Dispositionsfonds für soziale Zweckle. «e... 300 000|— Wertberichtigungen zu Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen « 30 300|— Rückstellungen für ungewisse Schulden « «o. 1161 400|— Verbindlichkeiten : auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen 125 193/47 gegenüber befreundeten Gesellshasten „. 56 946/51 gegenüber Vankén , ¿“+ o o o ooo éo 4 1011 848182 Sonstige M e Ed 447 860/45) 1 641 849/25 Posten der Rechnungsabgrenzung ooo ae o 27 485/69 S A 5 561 03494 Gewinn- und Verlustrechnung zum 31, Dezember 1938, Aufwendungen RA 5 Söhne und Geh, A Co a o oa 4 l LOES 208108 Soziale: Leistungen: Geselle «n aaa C: 880806] ; Feli a C U E 397,67 175 749/24 Ssdreilunget C 444 993/50 insen, soweit sie die Ertragszinsen übersteigen « „e. «« 50 619/46 Steuern vom Einkommen, vom. Ertrag und vom Vermögen « s « | 739 327/20 Beiträge zu Verufsvertretungen ooooooooooo 5 967/36 Beliorids so 744 348/61 | 3 503 300/70 Erträge. Z Jahresertrag gemäß § 132 IL, 1 des Aktiengesehes ooooooo e 3036 629/54 Erträge aus Beteiligungen ee oooooooo) 140|— AußérorbdentlWe Sage C4 29 003/51 Verlust: Vortrag aus 1937 ¿ ¿¿ ¿doi 744 348,61 + Gewinn in 1938 ¿ ¿ ¿ooo ao e e e 306 820,96 437 527/65 3 503 300/70

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflihtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand - erteilten Auf- klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften,

Bremen, den 29, April 1939, :

Dr. H. Hasenkamp, Wirtschaftsprüfer.

Der Vorstäatd besteht aus den Herren; Felix M, Connemann, Zulius Engler,

stellvertretender. A

Veränderungen im Aufsichtsrat : Für den am 1, August 1938 verstorbenen Herrn Direktor Otto Stoecker, Berlin, wurde Herr Direktor Kurt Sontag, Berlin, neu in den Aufsichtsrat gewählt,

Der Aufsichtsrat besteht nunmehr aus den Herren: Generaldirektor -Frih Lehmann, Köln-Mülhetm, Vorsißer; Direktor Dr. Erich Thürmel, Berlin-Siemens- stadt, stellv. Vorsißer; Ministerialdirektor a, D, Geheimer Oberpostrat Dr. Peter Craemer, Bückeburg; Direktor Theodor Frenzel, Berlin-Siemensstadt; Direktor Kurt R Berlin ; Dr. Geor) Bab Gut „Schluifeld“, Weßling (Oberbayern).

Nah dem abschließenden Ergebnis

ordenham, den 14, Zuni 1939, / Der Vorstaud.

Fortsehung „Ostelbisches Braunkohlensynudikat“ ix der Sechsten Beilas“F

_———

17358] reibungen bis späte i % Teilschuldverschréibungsanleihe 1939 einschlie cid ens 28, Juj

er i bei der Rei Gorfauer Societäts-Brauerei Namn, over

bei einem Notar oder Aktiengesellschaft, Zobten - Gorkau. | bei der Preußischen Staatôba Hiermit berufen wir eine Verjamm- (Seehandlung) oder uk

) lu der Fuhaber der von uns im| bei einer AEiees reuß ahre 1927 ausgegebenen Teilshuldver- öffentlichen Bankanstalt ben chreibungsanlei e auf Montag, den | bei der Dresdner Bank, Berl 31. Juli 1939, um 12 Uhr in die und deren inländischen Nieder: Belchuftsväzme des Bankhauses Had lassungen oder : & Co. G. m. b. H., Berlin W 8, Mark-| bei dem Bankhause Hardy «& «, gene 36, gemäß § 3 des Schuld- G. m, b. H., Berlin, oder , ver Fe YIRILLS vom 4. Dezember |' bei dem Bankhause E, HSeiman 1899 mit folgender Tagesordnung ein: Breslau, i, 1. Wahl des Vorsigers der Versamm: Rnlentaen, bis zur Beendigung der lung. i “Versammlung dort belassen und über 2, Bekanntgabe: : die geschehene Hinterlegung einen Hiy, a) einer Erklärung der -Färma | terlegungsschein in der Glaubiger- Gebr. wig rvfes Abwicklung, Ber- | ve mi vorlegen. 3 lin, über die in Verfolg der teil-}- ZBobten-Gorfkau, den 20. Juni 1939 weisen Uebergabe des. laufenden Gorkauer Societäts-Brauerei Geschäftes an die Dresdner Bank, Aktiengesellschaft. Berlin, erforderlich werdende Nies Der Vorstand. derlegung des Amtes als Vertreter

der Znhaber der Teilschuldverschrei- S Cen Peel Î BOB. 10. Gesellschaften

b) einèr Erklärun der Dresdner Bank, Berlin, über ihr Einverständ- m. nis, an Stelle der Firma Gebr.

D a E E es [10446]

un r JFnhaber der Teilschuld- ; ; verschreibungen na dem Jnhalt der E Frma Ms A dermanes Anle hevedingungen Und gemäß | Gen. Vers, v, 9. 2. 1989 beschloss ÿ V GB. zu übernehmen; Das Stammkapital der Ges, wird

c) einer Erklärung der Gorkauer um 46500,— auf A 2500 Societäts - Brauerei Alktiengesell-* herabgeseßt Die Gläubiger der Ges.

S E aaeE R s werden aufgefordert, sih bei derselben

3. Beschlußfassung der Gläubigerver- | 1 - melden und mitzuteilen, ob Sie sammlung über die Bestellung der der Horabsezung Des oder wegen Dresdner Bank, Berlin, als Ver- | ihrer Ansprüche befriedigt oder sicer- treter der Jihaber der Teilschuld- | stellt werden wollen. vershreibungen nach dem FJnhalt E Pr Rr der Anleihebedingungen und gemäß | [16482] § 1189 BGB. an Stelle der Firma | Die Firma „Megrafa“’ Metalb Gebr. Axnhold in Abwicklung, | Gravüren-Fabrik G. m. b. H. Leip: Berlin, gemäß Ziffer 2 der Tages- | zig, C 1, Thomasiusstr. 24, ist aufe ordnung. gelöst, Jch fordere die Gläubiger auf,

i e Teilnahme an der Abstimmung | sih bei ihr zu melden.

sind diejenigen Fnhaber von Teilschuld- Der Liquidator: verschreibungen unserer Anleihe von Hermann Brause, 1927 berechtigt, die ihre Teilshuldver- Leipzig, C 1, Thomasiusstr. 24, Hg.

* 4.

[14350]. Aenderung der Sabung, Durch den vom Reichskohlenrat genehmigten Beschluß der Gesellschasterver- sammlung vom 18, März 1939 lautet unsere Firma mit Wirkung ab 1. 4, 1939

Ostelbisches Braunkohlensyndikat Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die Saßung unserer Gesellschaft erhielt dur den gleichen Beschluß den nadp

stehenden Wortlaut, n ODstelbishes Vräunkohlènsyndikat i Gesellschaft mit beschräukter Haftung, ._ Die Geschäftsführung. Dr. Hoße. Klewigt.

Sazung gültig ab 1. April 1939. A. Aufbau der Gesellschaft. T Ui Firma, Sit, Dauer, Geschäftsjahr. 1, Die auf Grund des Geseßes vom 20, April 1892/20, Mai 1898 gegründete Gesellschaft führt die Firma: Ostelbishes Braunkohlensyndikat Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

2. Sih der Gesellschaft ist Berlin.

3, Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt. : -

Jeder Gesellschafter is berechtigt, die Gesellschaft erstmalig zum 31, März 1942 und von da ab in dreijährigon Zeitabschnitten, d. h. zum 31, März 1945, 1948 usw, u kündigen. R i : Jode Kündigung kann nur für das Ende eines Geschäftsjahres erfolgen und is an eine Frist von 6 Monaten gebunden. 2

Sie hat durch eingeschriebenen Brief Zu Händen der Geschäftsführung zu 9 schehen. Die Rücknahme einer Kündigung is bis zur Beschlußfassung über die ges seßung der Gesellschaft (Ziffer 4) zuläjsig, sie bedarf nicht der Zustimmung der Gese schaft

4. Jm Falle der Kündigung nach Ziffer 3 können dîiè Gesellschafter, die vont ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht oder die Kündigung zurückgenommen haben, mit einer Mehrheit von vier Fünfteln der abgegebenen Stimmen beschließen, die Gesellschaft über den FR A NE hinaus fortzuseßen. Wird ein solcher Beschluß gefaßt, so wird die Gesellschaft von den Gesellschaftern, die für die Forsehuns gestimmt haben, fortgeseßt, während die übrigen Gesellschafter verpflichtet sind, e Geschäftsanteile zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird, gegen währung ihres eingezahlten Nennwertes an die Gesellschaft abzutreten. A

5,’ Das Geschäftsjahr umfaßt die Zeit vom 1, April eines jeden Jahres bis zu 31, März des folgenden Jahres, 6a

Zweck, Erzeugungsgebiet, Gruppenbezirk, /

1, Die Tätigkeit der Geselsshaft erfolgt niht zum Zwecke eigener Geivin- erzielung. : Í Ï

G 2 Die Gesellschaft hat für den Braunkohlenbergbau in dem in Hisfer 4 bezei neten Gebiet die Aufgaben zu. erfüllen, die nach den jeweils bestehenden ge en E stimmungen über die Regelung der Kohlenwirtschaft einem für diesen Bezir trieb

esehenen Kohlensyndikate zugewiesen sind. Sie bezwedckt insbesondere den 2 us

er Erzeugung ihrer Mitglieder an Braunkohlenbriketts, Rohbraunkohle, Braun oh e schweltoks. Tee Seicliwattor E Moßgabe dies Sah gleichmäßiger Wahrung

nteressen aller Gesellschafter n aßgabe dieser Saßzung. E Î 1 Die Gesellschast fann i den Grenzen der MUS 1 Bergwerke einschließli Nebenbetriebe jeder Art pachten, verpachten und betreiben,

4, Das | rineba Taebiet ber esellschaft umfaßt die Gebietsteile Deutschtarn östlich der Elbe, die aus der als Anlage I dieser Saßung beigefügten Karte en ci sind, aus\chließlich des Sudetenlandes und des Kreises Zerbst, Das Gesamtg enthält folgende Teilbezirke: e f

a) den Bezirk der „Niederlausißer Gruppe 7 b) den Bezirk der „Frankfurter Gruppe . c) den Bezirk der „Forster Gruppe“, d) den Bezirk der „Görlißer Gruppe“, deren Grenzen sih ebenfalls aus Anlage I dieser Saßung ergeben,

8 3, Stammkapital, Gesellshafter, Stammeinlagen, eschäfts anteile, Nahschüsse. M, 1. Das Stammkapital beträgt 600 000 Reichsmark (sechshunderttausend inet 2, Die Mitglieder dek Gesellschaft, ihre Geuppenzuge grie, die E n auf das Stammkapital libernommenen und zu übernehmenden Einlagen (S “eid einlagen) und die Geschäftsantéile der ‘Gesellschafter sind aus der Anlage I1, die g falls einen Bestandteil des Gesellschaftsvertrages bildet, ersichtlich.

In Deutschen Reichs

(l 142

e ———— —————

\ Gesellschaften m. b. H.

1h Beschluß der Gesellschafter der rei Karl Fay Gesellschaft mit be- tex Hajtung in Darmstadt vom ini 1939 ist das Stammkapital esellschast um 100 000 l. herab- worden. |

Gläubiger der Gesellschast wer- aufgefordert, sich bei ihr zu

: alleinige Geschäftsführer

grauerci Karl Fay Gesellschaft

nit beschränkter Haftung. Rathgeber.

4 „Land un eims Mi spartasseG.m. b. H., Ham g L für den 31. Dezember 1938.

L ——

Aftiva. RX |5 {helfen u. Grund- den, lfd. getilgt . , 593 266/19 ihläge R 900|— ige Hypotheken . . 40 500'— teilte, ausgez. Dar- E a S 15 185/09 lnuêgez. 50 661,— e e Gs 79 415/80 hen bei Banken , | 62 708/68 hben bei anderen , , 279/36 und Postsheck . ._, 2 193/67 ngen an Vertreter 1/80 ingen an Mitgl, d. fihtsr, . 3 420,58

stige. . 5 286,05 8 706/63 findige Erträge . 261/53 4j ar 6 E - . Bog 1 Es ungsabgrenzungs-

M es A 676|—

swortrag D. à E D im 1938 . 12 725,75 6 990/—

Passiva.

apital. «a6 100 000|— hetenausfallreserve . 4 540/24 igen «s «e es 1 100|— lerihtigungsposten . 1 499/40 Ferbindlichkeiten : fjuget. Sparguthaben: ündigte 641 604,10 Hi M indigie . 32 566,45 | ‘674 170/55 tlte Sparguthaben . 13 214/66 n Vertreter O Œ:: P W 7135 t. 1A 0:0 6 169/74 indige Zahlungen . 372/81 801 074/75

winn- und Verlustrechnung. \ufwendungen. BA \5) ujlosten;

ionen , , 3552,65

r. 29060

x r abgaben . 118,45 k osten. , 3878,80 | 9 499/90 de Kosten; ionen ,, ‘2950,— fler... , 14 702,50 ids.-Taxen . 95,—' ontrolle . 17,— mngelief, . , 3384,97 Mgr, Beiträge 450,— Kosten. . * 6697,36 |29 221/74

mu, öffentl, Abgaben . | 1 191/28 ngsbeiträge . . . «- 993/88 verungssteuer . «. « « | 4154/91 E: ee S4 A L E Bibungen. E E S 1 ortrag 1937 „, » . [19 71575 76 533 Erträge. ungsgebühren: Vlußgebühren . . . « « | 6837/83 b} Darlehnsregelung 707/31 ngsgebühren . . . . « | 2.913131 L-Geb, v, Sparern . . 128 873/71 ern . . . . . e. 3 805 Ytungsbeiträge . « « 993/88 Yrungssteuer . . + » | 4154/91 Lgenserträge: Zinsen , [18 028/23 d

Wortrag 1937 19 T15,75

im 19388 . 12725,75 | 6 990

® 176 533/53

„Land und Heim“

arfasse G.m.b.H., Hamburg. Barth, Junduls,

Ÿ dem abshließenden Ergebnis pilichtgemäßen Prüfung auf

‘der Bücher und der Schriften der

“nd Heim“ Bausparkasse G. m. b.

nburg, sowie der von der Geschästs-

‘9 erteilten Aufklärungen und Nach-

| ‘ntsprechen die Buchführung, der

„n9sabschluß und der Geschäfts- \ loweit er den Rechnungsabschluß T, den geseglihen Vorschriften, burg, den 4. Mai 1939.

"st Möhrle, Wirtschaftsprüfer.

* Aufsichtsrat besteht aus den : Valter Völschau, Ernst H, Dvren- rd Heuser, Prof. Dr. Theodor

"v Heinrich Reimers,

Sechste Beilage anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Freitag, den 23. Juni 1939

Noch: Dstélbistzes Braunkohlensyndikat,

K Die Gesellschafter haben die von ihnen übernommenen Stammeiulagen an die Geschästsführung mit 25% bar sofort einzuzahlen. Den Zeitpunkt der weiteren Einzahlungen seyt die Gesellschasterversammlung fest.

4. Die Geschäftsanteile (Stammeinlagen) sind vererblich, aber unter mehreren Erben nicht teilbar und der Gesellshaft gegenüber nur durch eine Person vertretbar.

Tie völlige oder teilweise Abtretung von Geschäftsanteilen is den Gesellschaftern nur mit Genehmigung der Gesellschafterversammlung gestattet.

y Geschäftsauteile, die entgegen den vorstehenden Bestimmungen vererbt oder veräußert werden, verfallen der Ei nziehung nach § 34 des Gesetzes über die Gesellschaften mit beshränkter Haftung.

5, Die Fähigkeit, Mitglied der Gesellschast zu sein oder zu werden, bestimmt sich nah den jeweiligen geseßlichen Vorschriften über die Regelung der Kohlenwirtschaft und nah den Vorschriften dieser Satzung (vgl. besonders § 8), i

Soweit Personen, bei denen die geseßlichen Vorausseßungen für die Mitglied- schast bei der Gesellshaft vorliegen, nit Mitglieder der Gesellschaft sind, bleibt ihre Aufnahme in die Gesellshaft vorbehalten.

Wenn Mitglieder der Gesellschaft ausscheiden oder neue Mitglieder aufgenommen werden, oder wenn dfe Beteiligung von Gesellschaftern am Stammkapital derjenigen am Gesamtjahresabsaye 5) nicht mehr entspricht, so kann die Gesellschafterversamm- lung beschließen, das Stammkapital entsprechend zu erhöhen oder zu vermindern oder aber ohne Veränderung des-Stammkapitals einen Ausgleich unter den Gesellschaftern herbeizuführen. /

6. Die Gesellschaft kann mit dritten Personen eine Verkaufsgemeinschaft bilden, ohne daß diese Gesellschafter werden. Ein Stimmrecht in der Gejellschasterversamm- lung steht solchen Personen nicht zu.

T Die Versammlung der Gesellschafter kann beschließen, daß die Gesellschafter zur Decung einer Unterbilanz weitere Einzahlungen (Nachschüsse) im Verhältnis ihrer Stammeinlagen leisten müssen, Die Gesamtnachschüsse dürfen den Betrag der Stamm- einlage nit übersteigen.

8 4,

Grundlagen der Beteiligung,

/ l, Die Grundlage für die Rechte und Pilichten der Gesellschafter, insbesondere in Ansehung der Lieferungen, bildet ihre Beteiligung an der Gesamtjahresmenge der von der Gesellschaft zu vertreibenden Erzeugnijje.

Die Beteiligung für neu aufzunehmende Gesellschafter wird durch Beschluß der Gesellshafterversammlung festgesetzt.

2. Die Lieferung auf die Beteiligungsziffer ist die Grundlage für die Bemessung des Stimmgewichtes der Mitglieder (j. § 10 Ziffer 10). Bei der Berechnung der Be- teiligungsziffer sind 2,5 t Rohbraunkohle oder 14 Braunfkohlenschwelkoks oder 1 & Troceubraunkohle oder 1 t Kohlenstaub gleihzuseyen einer Tonne Briketts,

§ 5, Regelung der Be teiligung und ihrer Veränderungen.

1. Die Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter an den Jahresabsaÿymengen sind in der Anlage Ill enthalten, die einen Bestandteil der Sagung bildet.

Die Beteiligungen in Braunkohlenshwelkoks, Trockenbraunkohle und Kohlen- staub sind jeweils auf Antrag eines Gesellschafters entsprechend seiner tatsächlichen Leistungssähigkeit festzuseßen.

2, Jeder Gesellschafter der Niederlausißer Gruppe ist berechtigt, mit Wirkung

[vom I, April 1939 ab einmalig eine Erhöhung seiner Brikettbeteiligung um bis 10%,

jedenfalls aber um bis zu 50 000 t, zu fordern.

Die Erhöhung wird rechtswirksam, wenn der Aufsichtêrat auf Grund einer Prüfung durch den Sachverständigenauss{uß als festgestellt ansieht, daß die Leistungs- fähigkeit der Anlagen des Gesellschafters der von ihm geforderten erhöhten Beteiligung entspricht, Der Gesellschafter hat den Zeitpunkt, von dem ab er die Zuwachsmenge liefern will und den Umfang, in welchem er dies tun will, drei Monate vorher zu einem Monatsersten der Gesellschast dur eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Bei Anmel- E für einen Lieferbeginn vor dem 1. Juli 1939 genügt die Mitteilung am I, April 1939, M

3. Bis zum 1. November jedes Jahres hat die Gesellschaft diejenigen Gesell- schaster der Niederlausißzer Gruppe, die von dem Recht gemäß Ziff. 2 in vollem Um- fange Gebrauch gemacht haben, mittels Einschreibebriefes zu fragen, ob und welche Brikettmengen sie im folgenden Geschäftsjahre über ihre Beteiligung hinaus zu liefern bereit sind. Die Gesellschafter haben die Frage bis zum 31. Dezember einschließlich mittels, Einschreibebriefes zu beantworten. i

Uebersteigt die Möglichkeit des Absayes von Briketts der Niederlaufißer Gruppe das Liefervermögen, das alle Gesellschafter der Niederlausitzer Gruppe im Rahmen ihrer Beteiligung insgesamt besigen, so wird der Mehrbedarf auf diejenigen Gesell- schafter, weiche sich zur Mehrlieferung über ihre Beteiligung hinaus bereiterflärt haben, verteilt, und zwar untereinander jeweilig im Verhältnis ihrer Anteile an der Gesamtbrikettbeteiligung der Niederlaufizer Gruppe. :

Ist bei einem dieser Gesellshafter die angezeigte Mehrmenge durch Zuteilung erschöpft, so finden die weiteren Voxteilungen unter die verbleibenden Gesellschafter der Niederlausißer Gruppe, welche sih zur Lieferung über ihre Beteiligung hinaus bereiterklärt haben, nah dem Verhältnis der diesen Gesellschaftern jeweilig zustehenben Anteile an der Gesamtbrikettbeteiligung der Gruppe untereinander statt. Nach diesem Verfahren werden alle angezeigten rmengen bis zur vollen Befriedigung des Bedarfes der Gesellschast verteilt.

Gesellschasier, welche die Anzeige verspätet erstatten, haben ers nah voller Berüdssichtigung aller Gesellschafter, die fristgemäß angezeigt haben, Anspruch auf Heranziehung zur D des ris. i

Gesellschafter, die während eines Geschäftsjahres Desen geliefert haben, erhalten vom Beginn des nächsten Geschäftsjahres ab die Summe dieser Mehrmengen als Erhöhung ihrer Brikettbeteiligung. J

Eine Erhöhung der Beteiligung erfolgt jedoch nur dann, wenn der betreffende Gesellschafter in keinem Monat des schästsjahres aus eigener Schuld in Minder- lieferung gewesen ist, War das der Fall, so werden die Mengen, mit denen der Gesell- schafter in Mi ieferung war, von den für ihn in Betracht kommenden Zuwachs- mengen abgeseßt. Eine Minderlieferung liegt nicht vor, solange der Gesellschafter seine volle Beteiligung ausLefert. Î e

Um die Summe dieser Erhöhungen vermehrt sih vom Papen des betreffenden Geschäftsjahres ab auch die Gesamtbrikettbeteiligung der Niederlausißer Gruppe.

4, Ergibt sich aus der Mengenabrechnung, daß ein Gese fter nicht ent- sprechend seiner Brikettbeteiligung liefern kann, so hat der Aufsichtsrat dur den Sach- verständigenausschuß feststellen zu lassen, ob die Cyr ode w jn A des Gesellschafters der Leistungsfähigkeit seiner A entspricht. Wird dabei festgestellt, daß die Liefer- ri as Gesellschafters von seiner Beteiligung wesentlih abweicht, so kann die wobei der betroffene Gesellschafter nicht mitstimmen darf eine angemessene Er- mäßigung seiner Beteiligung, nicht aber mit Wirkung vor dem 1. April 1940, beschließen, c eral daß die Ee E | E e grd eine von E Bav

ter nit verschuldete ng in ellung Erzeugun gen zurüdckzuführen ist, Um arien ag mir nton vermindert sich die jowviligs Gesamt- E der Niederlausißer Gruppe. j

Ein Gesellschafter, dessen Beteiligung auf Grund der vorstehenden Bestimmung herabgeseßt worden ist, hat das Recht, jederzeit die Wiedererhöhung seiner Beteiligung in dem im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Rahmen zu verlangen, sobald durch den i aae arts fesneste t wird, daß die Lei ede is seiner Anlagen

1: ere dend erhöht pra dag wber beschließt im Streitfalle die ersamml ehrheit. se a Si Beislivininnmen zu Ziffer 2 und 3 finden sinngemäß Anwendung auf die Gesellschafter der Randgruppen. 4 Lieferungs gemeinséhaften.

1, Die Gesellschafter der einzelnen Gruppen sind berehtigt, sih mit den ihnen zustehenden Brikettbeteiligungen zu Lieferungsgemeinschasten innerhalb ihrer Gruppen zusammenzuschließen,; zwar dergestalt, daß die Lieserung der ihnen in samt zustehenden N Eme zey an die Gesellschaft von ihnen gemeinsam nach einem

ten

tereinander e erhältnis an 2. Der iris einer e meinschaft, deren Teilhaber und Dauer sowie das Verhältnis, nach dén die Lieferung an die Gesellschast stattfinden soll, Find

dieser von jedem einzelnen Teilhaber anzuzeigen. Hierbei ist ein Teilhaber zu bezeichnen,

der die Lieferungsgemeinschast der Gesellschaft gegenüber vertritt. Die Lieferun gemeinschaft besteht der Ge lse gegenüber nur dann, wenn die Anzeigen der Se

erversammlung mit einer Mehrheit von */; der vertretenen Stimmen |

haft, sobald er bereit ist, sih der Saßung und der Lie

S E E E E L: ———_——— -_— - E E E R E "T T "R EETE L T S -— T

zelnen Teilhaber inhaltlih übereinstimmen, Aenderungen des Jnhalts der Anzeigen a E einer ix rgpae or wer was Erklärung aller Teilhaber der Lieferungs- gemein}chast, Jm Streitfalle entscheidet der ffihts liber, ob die ige: oren gr M ar Mama ) Aufsichtsrat darü er, ob die Anzeigen

Beginn und Ende einer Lieferungsgemeinschaft dürfen nur mit dem Beginn und Ende eines Geschäftsjahres der Gesellschaft zusammenfallen. Bei Begiun des Geschäftsjahres 1939/40 if für den Beginn einer Lieferungsgemeinschaft eine Frist von 4 Wochen zuläsfig. E : : Scheiden ein oder mehrere Teilhaber der Lieferungsgemeinschaft aus der Ge- sellschaft aus, so wird die Lieferungsgemeinschaft mit dem Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus der Gefellschaft beendigt, es sei denn, daß sämtliche übrigen Teilhaber unter Angabe eines neuen für fie maßgebenden Verhältnifses (Ziffer 1) übereinstimmend der Gesell- schaft erklären, daß sie die Lieferungsgemeinschast fortseßen wollen.

; 3, Der Abschluß einer Lieferungsgemeinschaft hat zur Folge, daß in den Fällen der §5 7, 16, 17 Ziffer 3—6, §§ 18, 21 Ziffer 1 und 2, §8 24, 27 Ziffer 3 die Lieferungs- gemeinschaft an die Stelle der einzelnen ihr angehörenden Gesellschafter tritt.

: Im übrigen werden die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter aus dieser Saßung durch ihre Zugehörigkeit zu ciner Lieferungsgemeinschaft nicht berührt. A Soweit aus der Bildung einer Lieferungsgemeinschaft dieser Pflichten der Ge- sellschaft gegenüber erwachsen, haften die Teilnehmer der Lieferungsgemeinschaft neben diejer, und zwar gesamtschuldnerish mit ihr, für die Erfüllung dieser Pflichten.

R T N Lieferung und Abnahme. ; L, Die Gesellschafter sind auf die Dauer der Gesellschaft verpflichtet, ihre ge- jamte Erzeugung an Briketts, Rohbraunkohle, Braunkohlenschwelkots, Trockenbraun- fohle und Kohlenstaub der Gejellschaft nach Maßgabe der Sazung zur Weiterveräuße- rung zu überlassen.

2, Von der Ueberlassung an die Gesellschaft jind folgende Mengen ausgeschlossen

a) der Eigenbedarf der Gesellschafter. Eigenbedarf sind: die Brennstoffe der in Ziffer I genannten Art, soweit sie für die eigenen Betriebe der Gesellschafter, insbesondere für Abraum, Grube und Kraftwerk erforder- lîh sind, ferner der Bedarf für die Erzeugung von Produkten, die un- mittelbar aus den in Ziffer 1 genannten Brennstoffen hergestellt werden, sowie Deputate an die Gefolgschaftêmitglieder;

b) E E der Gesellschafter an Werke ihrer IJnteressengemein-

en.

._ Eine Jnteressengemeinschaft liegt vor, wenn einer oder mehrere Gesellschafter den Verbraucher oder der Verbraucher den liefernden Gesellschafter wirtschaftlih maßgeblih beherrscht, oder Verbraucher und Gesellschafter dem gleichen Konzern im Sinne des Aktiengeseßes ange-

d hören, gleichgültig, ob das verbrauchende Unternehmen unter derselben

oder einer anderen Firma betrieben wird wie der Gesellschafter. Als S nteressengemeinschaftslieferungen werden zunächst die in der Anlage IV zur Sabung aufgeführten Lieferungen anerkannt. Weitere Jnteressen- gemeinshasten jedoch nit für Briketts sind in die Anlage auf- zunehmen, wenn die Gefellshafterversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt hat, daß die vorgenannten Voraus- seÿungen vorliegen.

Aenderungen in den Interessengemeinschaftsverhältnissen sind der Gesellschaft unverzüglih zu melden:

c) die an nachbarliher Abnehmer unmittelbar durch feststehende Beförde- rungsanlagen (Förderband oder dergl.) cder auf Anschlußgleisen des liefernden Werkes oder des Empfängers ohne Benußzung einer öffent- lichen Eisenbahnanlage abgeseßten Erzeugnisse. - Eine Benußung im Sinne dieser Vorschrift liegt nicht vor, wenn lediglich eine Kreuzung oder Berührung einer Bahnanlage stattfindet.

Solche bereits vor dem 1. April 1939 erfolgten Lieferungen werden auch künftig anerkannt. Die Uebernahme neuer Verpflichtungen zu solchen Lieferungen sind der Gesellschaft anzumelden.

; Brikettlieferungen an die Braunkohle-Benzin A.-G. haben in Jedem Falle über die Gesellschaft zu erfolgen.

Die unter a—e aufgeführten Mengen kommen für die Berechnung der Beteili- gung und des Stimmrechts innerhalb der Gesellschaft nicht in Anrechnung, fie find jedoch zur Berechnung des Sfkimmrechts der Gesellschaft im Reichskohlenverbande unter Ab- S bsberbraves fesizustellen und zu berüdckdsichtigen (vergl. auch § 25

iffer 1).

3, Die Gesellschaft ist verpflichtet, die gesamten jedem Gesellschafter nah Maß- gabe seiner Beteiligung zustehenden Mengen auf Grund der Saßung abzunehmen.

_ Jeder Gesellschafter is zur Lieferung der gesamten von ihm übernommenen Veteiligungsmengen verpflichtet. §8,

Vesoudere Rechte und Pflichten der G esellshafter. 1. Falls ein Gesellschafter seine im Erzeugungsgebiete des Syndikats gelegenen Werke alle oder einzeln veräußert, ift er gehalten, seinen Geschäftsanteil im entsprech: nden Umfange an den E abzutreten und ihn ausdrüdlih zu verpflichten, sih den ngen dieser Saßung und den daraus fich ergebenden Verpflichtungen zu en

Solange das nicht geschehen ift, ruhen die gesamten Rechte aus dem betreffenden

Geschäftsanteil. Diese Rechte können zugunsten der Gesellschaft für verfallen erklärt

werden, wenn der Aufforderung zu ihrer tretung und zur Uebernghme aller Pflichten durch den neuen Erwerber nicht binnen einer Frist von drei Monaten entjprochen mird.

Der Veräußerung der Werke im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gleich- ee ist auch ihre Verpachtung, die Bestellung eines Nießbrauches und die Auf-

sung oder Beendigung einer Pachtung oder eines Nießbrauches, so daß also Gejell- schafter stets derjenige zu sein hat, welcher das Werk für eigene Rechnung bewirtschaftet.

2. Falls ein Gesellschafter aus irgendwelchen Gründen seine Anlagen ftillegen oder ihren Betrieb einshränken will, so kann er der Gesellschaft seine Beteiligung ganz oder teilweise mit dreimonatiger Frift zur Verfügung stellen. Jn diesem Falle ift er verpflichtet, in entsprechendem Maße auch den Geschäftsanteil, soweit er ihm zusteht, gegen Vergütung des bar gezahlten Nennwertes der Gesellschaft oder tiner von dieser zu bestimmenden Person oder Firma zu überlassen. Ein solcher Verzicht kann nur

ausgesprochen werden.

3. Eine dauernde oder vorübergehende völlige oder teilweise Uebertragung der Beteiligung auf andere Gesellschafter ist ohne Genehmigung der Gejellschaft zulässig. Auf jeden Fall darf eine Uebertragung nur in dem Umfange stattfinden, in welchem die Dngung der übertragenen Beteiligungsmengen in bestehenden Anlagen der Gejell- schafter möglich ist. An der übertragenen Beteiligung haftet für den Erwerber das Stimmrecht im gleichen Umfang, wie es dem abtretenden Gesellschafter chne die Ab- tretung gemäß § 10 Ziffer 10 zugestanden hätte.

Eine Beteiligungsübertragung von Gesellschaftern der Niederlausizer Gruppe an Gesellschafter der Gruppen Frankfurt, Forst und Görliy oder von Gesellschaftern s L E Forst und Görliß an Gesellschafter der Niederlausißer Gruppe ist nicht statthaft.

4, Die Veräußerung oder der Umtausch von Grubenfeldern oder Teilen von solchen unter Gesellschaftern unterliegt keiner Beschränkung und hat keinerlei Aenderung in der Rechtsstellung der einzelnen Gesellschafter zur Folge. i A

5, Uebertragungen von Grubensfeldern oder von Teilen derselben an Nichtgesell- schafter, sei es durh Verkauf, Tausch, Verpachtung oder Einräumung eines Nicß- brauches, sind nur gestattet, wenn dem Erwerber die Verpflichtung auferlegt wird, Mitglied der Gesellschaft zu werden, falls er während deren Dauer Anlagen zur Aus- nußung dieser Felder errihtet. Ausnahmen gelten im Sinne des § 7 Ziffer 2e. Ferner unterliegen keiner Beschränkung die oben erwähnten Rechtsgeschäste, wenn sie mit dem Reiche oder dem Staate geschlossen werden. : ; i

6. Handelt ein Gesellschafter den Bestimmungen in Ziffer 1 oder 5 zuwider, so hat er den entstehenden Schaden zu erseßen, mindestens aber eine Vertragsstrafe von 250 000 4 zu entrichten. é :

Jm Falle des Zweifels darüber, ob obige Vorschriften genügend beachtet find, hat der beteiligte Gesellschafter das Recht, die Entscheidung des Aufsichtsrates anzu- rufen, dessen Zustimmung zu dem beabsichtigten Geschäft den Gesellschafter schüpt.

7, Die Gesellschafter sind verpfli Rechtsnachfolger eines Gesellschafters, denéx die Pflicht zum Eintritt in die Gesellschaft auferlegt ist, demnächst au als

Gesellschafter aufzunehmen und die dazu nötigen Beschlüsse herbeizuführen.

im E gungsbereice der Geselle ng zu unterwerfen,

(Fortsetzung auf der folgenden Seite.)

selbe gilt gegenüber einem