MNeichs- und Staatsanzeiger Nr 147 vom 29 Juni 1959. S. 4
rung und Bestandsmeldung für (unedle) Metalle, vom | 90. “Juni 1938 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. ' z Nr. 146 vom 27. Juni 1938) in jeder Form und jedem Ver- ; arbeitungsgrad, auch in Form von Plattierungen, Überzügen und sonstigen Deckschichten, dürfen nicht mehr verwendet wer- den zur Herstellung der nachstehend aufgeführten Erzeugnisse bzw. Anlagen und ihrer Teile.
A. Siromschienen. 1. Stromschienen jeder Querschnittsform mit Quer- schnitten von 500 qmm und darüber bei Fnnen-
Ausgenommen sind:
a) Stromschienen von Niederspannungs-Schalt- anlagen in offener und gekapselter Ausführung, sowie als Ableitungen in Hochspannungs- Schaltanlagen; 2
b) Stromschienen in Chlor- und Sulfatanlagen,
mittelbar ausgeseßt sind.
83, Bestandteile von Rundsunkempfängern, Fernmeldegeräten
und Meßinstrumenten. 1. Trag-, Halte- und Befestigungskonstruktionen jeder
Art, Lagerböcke, Bedienungselemente, Kegelräder, Seilrollen und Kondensatorwannen von Rundfunk- empfängern. -
2. Trag-, Halte- und Befestigungskonstruktionen jeder
Art für ruhende Aufbauteile, Gehäuse und Be-
dienungselemente von Fernmeldegeräten. |
3. Trag-, Halte- und Befestigungskonstruktionen jeder Art, Ketten- und Schnurantriebsräder, Schreib- trommeln, Dämpfungssysteme, Gehäuse und Be- dienungselemente von Zeiger- und selbstschreiben- den Meßinstrumenten.
C, Elekltromedizinishe Geräte und Leuchten.
1. Trag-, Halte- und Befestigungskonstruktionen jeder Art, Lagerböcke und Gehäuse von elektromedizinischen (Seräten und Anlagen. Ausgenommen sind Teile, die bestimmungsgemäß mit Feuchtigkeit in Berührung kommen.
9. Arbeitsplay-, Ärzte- ‘und Operationstischleuchten. Ausgenommen sind stromführende Teile.
S 16 Übergangssristen. ;
Für die vollständige Durchführung der Bestimmungen gemäß § 15 gelten folgende Übergangsfristen:
I, Für alle unter § 15 aufgeführten Verbote wird für die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland eine Übergangsfrist bis zum 80. September 1939 gewährt. i i
II. Für das Altreichsgebiet treten die Verbote des § 15 ohne Übergangsfrist in Kraft.
S 17
Verwendungsverbote nach Maßgabe von Normen (Umstellnormen).
Für die Verwendung von Metallen zur Herstellung von Erzeugnissen oder Teilen, die in den nachstehend bezeichneten Handels\chiffnormen aufgeführt sind, gelten die Bestim- mungen dieser Normen im Sinne von § 10 der An- ordnung 46 als maßgebend.
1. DIN HNA We 103 U. 2. DIN HNA Lt 81 bis 87.
8 18 Übergangsfristen.
Für die vollständige Durchführung der Bestimmungen gemäß § 17 gilt folgende Übergangsfrist: ‘
Für alle” unter § 17 aufgeführten Verbote wird
für das Altreihsgebiet, die Ostmark und den
Reichsgau Sudetenland eine Übergangsfrist bis zum
30. September 1939 gewährt.
S9 Berechnung von Abmessungen.
A. Vird für Erzeugnisse, - die unter die Bestimmungen dieser Anordnung fallen, die Dicke von Deckschichten mit einem bestimmten Vomhundertsay der. Dicke des Gesamt- werkstoffes angegeben, so ist bei mehrseitiger Deckschicht der Vomhundertsaß durch Zusammenrechnung der Dicke der einzelnen Deckschichten zu ermitteln.
B. Werden für*Erzeugnisse, die unter die Bestimmungen dieser Anordnung fallen, bestimmte Abmessungen (Quer- schnitte, Durhmesser oder dergl.) von Leitern angegeben, so ist bei Parallelschaltung die Gesamtabmessung durch Zu- sammenrechnung der Abmessungen der einzelnen Leiter zu ermitteln. L 20
Strafbestimmungen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren-
verkehr bestraft. - S 21
Jukrasttreten.
Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Veröffent- lihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger in Kraft. Sie gilt auch für die Ostmark und den Reichsgau Sudetenland.
Gleichzeitig tritt die Anordnung 32, betr. Verwendung. von (unedlen) Metallen in der Elektrotehnik, vom 25. Juni: 1935 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 165. vom 18. Juli 1935) außer Kraft. : |
Die Bestimmungen der Anordnung 40, betr, Verbund-- \chichten aus (unedlen) ‘Metallen, inElasonbere Überzüge ais Nickel, Chrom und Kobalt, vom 19. November 1936. (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staats8anz. Nr. 274 vom 24, November 1936) gelten niht mehr für Erzeugnisse und Verwendungszwede, die den Gegenstand dieser An- ordnung 82 a bilden,
Berlin, den 24. Juni 1939. Der Reichsbeauftragte für Metalle,
Verkehrs mit nikotinarmen und nikotinfreien Tabakerzeug- nissen befaßten sih bereits das „Rundschreiben des Reichs- ministers des 1780/29, 9. 28 — (veröffentliht als Runderlaß der Preußi- schen Men für Dari E, für Handel UEE A : 6 26. 928 — Volks raumanlagen, sowie bei Ofen- und Badzuführungen. | S 1080/1061 Rei É Besindhel gh 7 A A I ns n Rundschreiben des Reichsministers des Fnnern vom 283, April 1929 IT A 1780/8. 4. 29 — (abgedruckt in der Zeitschrift für Untersuchung der Lebensmittel; Geseße und Verordnungen 1929, 21, 104). Danach sollte von einer Beanstandung bei N ei Ne E E otte der 4 Om|MIe T N | tingehalt nicht mehr als 1 v. H. beträgt. Doch wurde ausdrück- sowie Schienenstücke, die Lichtbogengasen Un- | [ich betont, daß diese Zahl nicht den Charakter eines Grenz- wertes für den Nikotingehalt nikotinarmer Erzeugnisse haben solle, sondern daß diese vorläufige Vereinbarung „lediglich als eine Handhabe anzusehen sei, um zunächst die gröbsten Miß- stände im Verkehr mit diesen Erzeugnissen Verbindliche Grenzzahlen für den Nikotingeha ‘armen und nikotinfreien Tabakerzeugnissen konnten damals noch nicht aufgestellt werden, da das vorliegende Analysen- material novch unzureichend war.
wesentlich, daß analytische Bestimmungsverfahren angewandt werden, die auch bei verschiedenen Analytikern vergleihbare Werte liefern. Hierbei bestimmung im Rauch (vgl. § 2) gewisse Schwierigkeiten. Denn schon die Art des Rauchens ist nicht bei allen Rauchern gleich und der Nikotingehalt des Rauches ist bis zu einem
* daraus hergestellten Erzeugnisse in der Bezeihnung den Zu-
Begründung : | ur Verordnung über nikotinarmen und nikotinfreien Tabak vom 12. Mai 1939 (RGBl. [ S. 912).
Vorbemerkung: Mit der Frage der Regelung des
Jnnern vom 6. November 1928 — I1 A
I beseitigen“. t von nikotin-
Für eine Festlegung von Nikotin-Höchstmengen ist
bereitet insbesondere die Nikotin-
gewissen Grade von der Art des Rauchens abhängig, und nur bei gleicher Art des Rauchens ist das Verhältnis der Nikotinmenge des Hauptrauchs zu der in der verrauchten Tabakmenge vorhandenen Gesamtnikotinmenge nahezu kfonstant. Um stets vergleihbare Werte zu erzielen, ist es deshalb notwendig, die einzelnen Rauchbedingungen (Zug- volumen, Zugzeit, Qugzaufigtelt usw.) genau festzulegen und eine Rauchvorrichtung zu benutzen, die gestattet, diese Rauch- bedingungen beim künstlichen Verrauchen genau einzuhalten. Eingehende Untersuhungsvorschriften für die Nikotin- bestimmung im Tabak und in Tabakerzeugnissen und im Tabakrauch, die genau eingehalten werden müssen, werden deshalb im Reichs-Gesundheitsblatt bekanntgegeben werden.
: Q Abs. 1. Schon bei den früheren Beratungen hatte sih allgemein die Auffassung durchgesebßt, daß als nikötin- arm nur solhe Tabake und Tabakerzeugnisse bezeichnet werden sollen, bei denen der Nikotingehalt al mindestens die Hälfte des normalen Nikotingehalts herabgeseßt ist. Als - normaler Nikotingehalt kann bei Zigaretten, Zigaretten- / tabaken und Pfeifentabaken durchschnittlich etwa 1,2 v. H., bei Zigarrentabaken, Zigarren, Zigarillos und Stumpen durch- \hnittlich etwa 1,5 v. H. angenommen werden; dementsprechend ist bei den erstgenannten Erzeugnissen die Höchstgrenze auf 06 v. H.-bei den leßtgenannten auf 0,8 v. H. festgeseßt worden. Diese Grenzzahlen gelten für das zum Genuß fertige, unter Umständen aus verschiedenen Tabaken zusammengeseßte Erzeugnis. i Abs. 2. Von nikotinfreien Tabaken und Tabak- erzeugnissen muß gefordert werden, daß ihr Nikotingehalt so gering ist, daß er praktisch keine Rolle mehr spielt. Dement- sprechend ist der Höchstgehalt an Nikotin, ohne Rüksicht- auf die Tabakart, auf 0,1 v. H. festgeseßt. Eine Sonderfestseßung auf 0,2 v. H. ist lediglich mit Rücksicht auf die Schwierigkeit der Beschaffung nikotinfreier Dekblätter für die mit Deck- erfol versehenen Erzeugnisse (Zigarren, Zigarillos, Stumpen) erfolgt. j » ¡
Abs. 3. Da nur die Verringerung des Nikotingehalts durch Auslese und Züchtung der Pflanzen (einschließlich der herkömmlichen Trocknîüng und Fermentation) als „natürlich“ angesehen werden kann, dürfen nur derartige Tabake und die
say „natürlih . .… . . .“ erhalten. Damit ist zum Ausdruck pte daß die Nikotinverminderung nur auf natürlichem
ege, niht durch besondere chemische oder sonstige Behand- lung, sei es bei der Trocknung oder Fermentation oder in einem gesonderten Arbeitsgang, erreicht ist.
Zu § 2 Unter Rauch im Sinne dieser Verordnung ist stets der Hauptrauch. zu verstehen. Hierunter wird der Anteil des Ge- samtrauchs verstanden, der beim Ziehen aus dem Mundstük- ende des Rauchguts in den Mund des Rauchers gelangt, im ege zum Nebenrauch, der am Anzündende in die Luft entweicht. Gewisse Husäbe zum Tabak sollen nach Angabe der Her- steller das Nikotin chemisch binden (z. B. Kieselwolframsäure) oder fixieren (z. B. Extrakt von Origanum vulgare) oder seine Verbrennung katalytisch Ao en (z. B. sogenannte „aktive“. [seisenhaltige] Kohle) und so bewirken, daß bei ge- wöhnlihem Nikotingehalt des Tabaks weniger Nikotin an den Rauch abgegeben wird. ' Zur Os solcher An- gaben ist die Bestimmung des Nikotins im Tabakrauch nötig (vgl. Vorbemerkung). ,
der Verbraucher bezüglich der Nikotinabgabe die gleichen An- forderungen wie an nikotinarme bzw. nikotinfreie Erzeugnisse gestellt werden. Es darf bei ihnen im Rauh kein größerer Nikotingehalt auftreten als bei nikotinarmen bzw. nikotin- freien Fg Es läßt La auf Grund von Versuchen! annehmen, daß bei der vorgeschriebenen Art des Verrauchens bei den in Deutschland üblichen Zigarettensorten rund 30 v. H. des Nikotingehalts der verrauchten Tabakmenge in den Haupt- rauch übergehen, bei Zigarren im Durchschnitt 10 -bis-15 v. H. Daraus und aus den Grenzwerten für nikotinarme und niko- ees Erzeugnisse - lassen \ih die - Grenzzahlen für den _Nikotingehalt des Rauches berechnen; S noch. der für die Untersuchung vorgeschriebene Wassergehält von 8 bis 10 v. H. zu berücksichtigen, 4 daß der Grenzwert für den Nikotingehalt des Hauptrauches für nikotinarme Zigaretten usw. 0,54 bis 0,55 v. H., der für nikotinarme Zigarren usw. 0,72 bis 0,74 v. H. Nikotin (bezogen auf verrauhte Tabakmenge mit einem Wassergehalt von 8 bis 10 v. H.) beträgt. Eine
An die genannten Tabakerzeugnisse müssen zum Schuße |
ist niht angebracht, da beim Verrauchen von vollkom, trockenem Rauchgut die Ergebuisse andere sein würden,
Zu §3 Die in den lehten Fahren in großer Anzahl im Vey erschienenen Mittel zur Verringerung des Nikotingehaliz Rauch, besonders Spißen mit Filtereinsäßen u. a., die y nur eine geringe Nikotinverminderung im Rauch bej machen eine geseßliche Regelung im Ra nung notwendig, und zwar erscheint, entsprehend dey dereu Bestimmungen dieser Verordnung, das Anbieten als Mittel zur Verringerung des Nikotingehaltes im R nux dann zulässig, wenn diese mindestens 50 v. H. beh Bei der Untersuchung der hier genännten Mittel sind j gleichende Rauchversuche mit und ohne das betreffende Nj auszuführen. Als normale Durchschnittsware ist eine han übliche Ware zu verstehen, die bei Zigarren usw. einen tingchalt von etwa 1,5 v. §H., bei. Zigaretten und Pf tabaken einen solchen von etwa 1,2 v. H. (bezogen auf Tro substanz) aufweist und deren Feuchtigkeitsgehalt bei der Un suchung etwa 8 bis 10 v. H. beträgt. Da die Wirkung di Mittel sih bei öfterer Benußung ändert, muß im ly suchungsbefund angegeben werden, ob das Untersu ergebnis mit dem unbenußten oder mit dem bereits öfter nußten oder angerauchten Mittel gewonnen wurde. Als zeihnungen, die auf einen verringerten Nikotingehalt Rauch schließen lassen, sind z. B. auch Wortbildungen, Denikotea u. a., anzusehen.
Zu § 4
Nr. 1 und 2. Um Umgehungen zu vermeiden und den Verbraucher vor täuschenden Angaben zu s{hüten, s auf der Beschriftung oder zur Werbung nur die in den und 2 genannten Bezeichnungen zulässig sein. Andere Y bildungen, wie z. B. „nikotinunschädlih“ oder „nik neutral“, werden ausgeschlossen. Da außer dem Nikoti Tabak und Tabakrauch auch andere Giftstoffe vorhanden st sind ferner Angaben wie „entgiftet“ oder „giftfrei“ selbs vollständigem Nikotinentzug unrichtig und irreführend. Es soll au verhindert werden, daß Tabakwaren, nicht eine der in den §8 1 und 2 angegebenen Bezeichnu führen, unter Phantasienamen (z. B. Atox) oder in| machungen in den Verkehr kommen, durch die der Ra den Eindruck gewinnt, daß es sih um ein unschädlichei zeugnis oder ees mit geringem Nikotingehalt handelt. Nr. 3. Zahlenmäßige Angaben über den Nikotingi fönnen bei gewöhnlichen Tabakerzeugnissen irreführen, die Mehrzahl der Verbraucher aus den Prozentzahlen | richtige Vorstellung gewinnen kann, ob der angegebene Gnccbal verhältnismäßig hoh oder niedrig ist, und | verhältnismäßig hohe Nikotingehalte ihm als niedrig gestellt werden können. Andererseits soll die Zulassunz zahlenmäßigen Angabe des Nikotingehalts bei nifotina und nikotinfreien Tabaken und Tabakerzeugnissen der } strie als Anreiz dienen, die Bemühungen um weitere Y sezung des Nikotingehalts fortzuseßen. |
Nr. 4, Die Gefahr, die der Tabakgenuß allgemein | die verschiedenen gesundheitsgefährdenden Stoffe für dit sundheit des einzelnen bedeutet, selbst wenn dem Taka! Nikotin entzogen ist, läßt alle Wortbildungen mit „Gesun! und Hinweise in Wort und Bild auf eine gesundheitsförd oder gesundheitlih unbedenkliche Wirkung irgendeinet des Tabakgenusses als irreführend erscheinen; derartige bildungen. oder Hinweise sind z. B. „Gesundheitstabak“, sundheitsspize“, „Rauchen mit . . „ „ist A e e] Herz und Nerven“ und ähnliche.
Bekanntmachung.
1. Am 4. Juli 1939 wird an Stelle der jeßt beste) Reichsbanknebenstelle in Graz eine Rei chsd stelle errichtet, der die Reichsbanknebenste) Klagenfurt angegliedert ist.
Der Geschäftsbezirk sowie die Namen und schriften der Vorstandsbeamten werden durch Au in dem Geschäftslokal der Reichsbankstelle in Gu kanntgemacht werden. : :
2. Die Reichsbanküebenstelle in Klagenfurt ist 4. Juli 1939 an von der Reichsbankstelle in abhängig. i /
3, Ant 6. Suli 1939 wird an Stellé der jett beste!
Reichsbanknebenstelle in Linz eine Re i ch sh stelle errichtet. an
Der Geschäftsbezirk sowie die Namen und schriften der Vorstandsbeamten werden durch All in dem Geschäftslokal der Reichsbankstelle in Ü kanntgemacht werden. ) ,
4: Die Reichsbanknebenstelle in Salzburg ist vom 1 1939 an von der Reichsbankhauptstelle in Mül! abhängig. l ;
5. Am 8. Tuli 1939 wird an Stelle der jeßt bests Reichsbanknebenstelle in Fn nsbru ck eine Re bankstelle érrichtet, der die Reichsbanknedt in Bregenz angegliedert ist.
Der Geschäftsbezirk sowie die Namen und schriften der Vorstandsbeamten werden durch A! in dem Geschäftslokal der Reichsbankstelle in Ju! bekanntgemacht. werde. i j
6. Die Reichsbanknebenstelle in Bregenz ist vom 1939 an von der Reichsbankstelle in n nsbr
hängig, : Berlin, den 27. Juni 1939. Reichsbankdirektorium.
AOMTRRAAAA S R R R S E E O R E
Fortsetzung des amtlichen Teils in der Ersten Ve
Verantwortlich:
für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeige! * für den Verlag:
“Präsident Dr. Schlange in Potsdam; _ für den Handelsteil und den übrigen redaktionellen Rudolf Lan§b\ch in Berlin-Charlottenburg.
Druck d eußishen Druckerei- und Verlags-Aktieug g : e M kischen Tin, Wilhelmstr. 2.
Acht Beilagen
Zimmermann.
: Umrechnung des Nikotingehalts im Rauch auf Trokensubstanz
(eins{chl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterb
hmen dieser Ley
M! beseßende Gend.-Oberm.-Stellen. — RdErl. 19. 6. 39, An-
ungen. —Stellenausschrei J Beamten chreibungen v. Gemeinde
Nr. 147 _
zum Deutschen Reichs3a
Amlliches Deutsches Reich (Fortsezung).
Bekanntmachung KP 746
der Überwachungsstelle sür Metalle vom 28. Juni 1939, betr. Kurspreise für Metalle.
1. Auf Grund des § 3 der Anord 34 de wachungsstelle für avis Matin, vom “ut Li 1986 E Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf- geführten Metallk assen anstelle der in der Bekanntmachung KP 745 vom 26. Juni 1939 (Deutscher Reichsanzeiger
Nr. 145 vom 27. Juni 1939) fest t N dinden Kurbprüise festgeleite. festgeseßten Kurspreise die fol-
Zink (Klassengruppe X1X)
Feinzink (lasse Dc, 50 bis 21 5 Rohzink (Kla je S E 1550 E 1720 2. Diese Bekanntmachung tcitt am Tage nach i Ge ; / : q ach ihrer Ver- öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger L Rai M
Berlin, den 28. Juni 1939.
Der Neichsbeauftragte für Metalle. J. V.: Helbing.
t —
Bekanntmachung,
Die am 27. Juni 1939 ausgegebene N 2 Neihagesehblaits, Fei Let mer 20 des
at A i h ul haA S zum Wehrmachttarif für Eisenbahnen. Vom
Siebent j u Sul Me aotordunng zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom
Bekanntmachung über den Rechtshilfeverkehr i ivi
l ( r in Zivil- un arden zwischen dem Gebiete des vormaligen Ste esterreih und dem Königreih Jtalien. Vom 13. Juni 1939.
Bekanntmachung über die Ausdehnung deutsh-italieni
: «italienischer
Abkommen und Vereinbaru } DéniaratE @ i
Ben 12, DURE- 108, ngen auf das Königreich Albanien. Bekanntmachung zu der dem
flommen über den Eise
24, Juni 1939.
(939 ana über das Reichsgeseßblatt. Vom 22. Juni
«Fnternationalen Ueberein- nbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom
Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 015 NA
sendun dgebühren: 0,03 N.Æ für ein Stück bei Voreins aggr
unser Postscheckonto : Berlin £6.250. E: mnana auf Berlin NW 40, den 28. Juni 1939.
Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch. f ak SEL G CAAN U SOR S S E A C E R E N T T E A
Irichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Königlih Dänische Gesandte, Herluf Zahle, hat Der E Juni 1939 verlassen. Während seiner Ab- ejenheit führt Legationsrat de Steensen-Le ßb die Ge- schäfte der Gesandtschaft. E M
P Der Königlich JFranische Gesandte Nadir A ra e h hat erla Q 1939 verlassen. Während seiner Ab- wesenheit führt Legationsrat A. V. B ie Geschä
be sandte g ader die Geschäfte der
Nummer 26 des Ministerial-Blatts des Reichs- uud Preuki- hen Ministeriums des Junern vom 28. Juni a8 hat ae pnhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 19. 6. 39, Leshäftig. v. nihtbeamteten Gefolgshaftsmitgl. üb. 65 Zahre im Nfentl. Dienst. — RdErl. 19. 6. 39, Dt. Dienstpost Böhmen u. p ‘hren, m RdErl. 20. 6. 39, Abgabe v. Pers.-Aften. — RdErl. L 6. 39, Ausweise. — RdExl. 21. 6, 39, Eruennungsurkunden v. — Kommunalverbände. RdErl. 16. 6. 39, Ueber- jangszuweisgn. gem. F 18 Abs. 3 PrFAG. — RdErl. 19. 6. 39, «nteile d. Lastenträger f. Landstr. Il. Ordn. an d. Kraftfahrz.- teuerüberweisgu. im RJ. 1939. — RdErl. 22. 6. 39, Freimachg. h, landw. Werkivohngn. v. Betriebsfremden. — RdErl. 23. 6, 39, pa)lg. v. Fortzugöbeih. beim Umzug in andere Gemeinden. — el, 18. 5. 39, Aend. d. Grenzen d. Landkr. Geldern u. Moers. VPohlfahrtspflege u. Fugendwohlfahrt, RdErl. e 39, Durhf. d. Krankenversicherg. für Kriegshinterbliebene. % olizeiverwaltung. RdErl. 21. 6. 39, Schankerlaubnis Vaukantinen. — RdErl. 21. 6. 39, Beförderg. v. Pol.-Beamten uf d, Dt. Reichsbahn. — RdErl. 19. 6, 39, Offz. -Anw. d. SchP. RdErl. A ragi e d. Offz. d. ShP. u. Gend., die m Läufe d. kommenden Jahres 3. Beförderg. heranstehen. —
Ö,
Vauungstafeln u. Modelle f. d. Easshutausbildg. — RdErl [6 39, Lehrg. f. Pol.-Wachtm. (SB.)'d. Ra ciSierterbindunca: enstes. — KRÔdErl. 21. 6. 39, Dienstkleidg. f. Waffenmeisteranw. - NdErl. 22. 6. 39, Benutg. v. S E en d. staatl. Pol.- Ferw, A d. Jnsp. d. OvdnPol. — n 23. 6. 39, Schul- ießen d. OrdnPol. — RdErl. 20. 6. 39 Berichtig. z. LDv. 755 O Þ d. Durchf. d. erweiterten Selbstshubes im Luftschuß“. - RdErl. 21. 6, 39, Kosten d. Feststellg. v. Alkohol im Blute. — erfFnen tandsangelegenheiten. RdEcl. 23. 6. 39, E Standesbeamte im Protektorat Böhmen u. Mähren. — qatangehörigkeit, Paß- u. Ausländerpoli- E RdErl, 20. 6. 39, Augwandererbeförderg. — RdErl. 22. 6. 9, Dt. Soltdiugehörigkeit. — Ide u. Grenz- ach en. RdErl. 22. 6. 39, Entfernungsbe cheinign. — Volk s- el undheit. RdErl. 23. 6. 39, Angaben üb. Mehrlings- 'urten u. Blutsverwandtenehen. — RdErl. 19. 6. 39, Abgabe . geintien durch Gemeindeshwestern. — RdErl. 21. 6. 39, Durhf. Krankenpflege-VO,. v. 28, 9. 38; Errichtg. u. Unterhalt D d Lw pu ulen. — Uebertragb. Kraukh. d. 21. u. 22. Woche. Bershledenes, Handshriftl. Berichtig. — Neuerscei-
: Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl B A Tür Wed Berlin pie Mauerstr, (4. "Bierteljährlith : usga iseit ruckt) und 2,40 NA fü uégabe B (einseitig bedrudh y / 8
_L Stand der Reichs\schuld.
Erste Beílage : nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Donnerstag, den 29. Funi
1939
E A
des
ad Betrag Nr | Bezeihnung der Shuld (in Mill, L.4) am 31, 12, 38 | 31. 3.39 A. Fundierte Schuld. a) AufNeichsmark lautende Schuld: 1 } 44% Anleibe des Deutschen Reichs I aa _— 601,2 2 | 43% auslosbare Schatzanweisungen des : Deutichen Neichs von 1938, Vierte Folge E L 1168,55 | 1600,0 3 ] 43% auéloëbare Schaganweisungen des S Reichs von 1938, Dritte Ee ao a e as e 1850,0 | 1850,0 4 | 49% Schayanwei!ungen des Deutschen L S 75,0 75,0 b ] 4} % auélosbare Schagzanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, e oe 1966,0 | 1966,0 6 | 44} % auélotbare Schaganweisungen des Deutschen Reichs von 1938, e E C. 1399,9 | 13999 T 1 44% Anleihe des Deutschen Reichs L a O 15805 | 1783,99 8 Desgl., Zweite Auägabe. . . . — 975,1 9 1 44% ausloóbare Schagzanweisungen / des Deut'hen Reichs von 1937, Ee A 849 9 849,9 10 ] 44% auélosbare Schazanweisungen | j des Deutichen Reichs von 1937, e. i 800,0 800,0 11 | 44% auélotbare Schaganweisungen : i des Deut\hen Reichs von 1937, J e ot i, 700,0 700,0 12 | 4} % Anleihe des Deutschen Neichs von 1937 E S 624,8 611,4 13 1 4% Schayanweisungen des Deutschen e bis E a 0,1 0,1 14 | Schüldbuchforderungen, eingetragen aut Grund von § 65 des Gesegzes zur Regelung der landwirt}chaftlichen Sqhuldverbältnisse . .. 42,3 46,3 15 | 43% auslosbare Schaganweisung des Bentiden Reichs von 1936, R R 599,9 599, 16 } 4} % auélosbare Schazanweisungen E ao Gen Reichs von 1936, E A E, 670,3 670,3 17 | 44 °%/% Schuld)cheindarlehn von 1936 . 96,7 56,7 18 | 44% Schayanweisungen des Deutjchen Neis hon 1920 «Sm S e 420,0 418,4 19 | 4% Schaganwei)ungen des Deutschen E R 1E a 53 0,4 20 | 4} % auglosbare S{haganweisungen des Deut'chen Reichs von 1935 . . 463,0 463,0 21 4% Schuldsheindarlehn von 1935 . 264,1 264,1 22 1 449% Anleibe des Deutschen Reichs e E S 793,6 TT4,7 23 Desgl., Zweite Ausgabe . . . . .. 10344 | 1010,8 24 | 44% Schaßanweisungen des Deutschen E bo A aen ap 500,8 422,8 29 | 49/0 Schaganmweisungen des Deuijchen N 13,3 13,3 26 | 4% Anleibe des Deutschen Reichs V E ae a aae As 199,3 199,5 27 | 44% Schaganweisungen tes Deutschen E V E ao 7 120,5 90,5 28 | Reichéshuldbuforderungen für frei- i willigen Arbeitsdienst . . .. 4,9 4,9 29 |} Reichsschuldbuchtorderungen, einge- tragen auf Grund: a) des Krieg3shädenschlußgeseßzes . 841,7 795,6 b) der Pelenshädenverorènung . 168,2 168,2 30 | S{uld)@&eindarlehn von 1928 . 29,0 28,0 31 | 59% Anleiße des Deutschen Reichs R E e 813,1 304,5 32 ] Anleibeablösungss{huld des Deutschen s Meichs : a) mit Auslosungsrechten . . . .} 27373 | 27262 b) ohne Ausblojungsrechte . « « 60,7 61,4 33 RéntenbankdarleËtu 408,8 408,8 34 | Schuld des Neichs bei der Reichsbank 173,1 172,0 Summe as . . .120936,3 | 22913,9 b) Auf fremde Währungen lautende Schuld _(in Millionen): 35 6% Aeußere Anleihe des Deutschen E E T 298,0 298,1 E 1108 i 36 ] Juternationale 549/ ige Anleibe des Deutschen Reichs von 1930 . „, 712,6 710,9 a. n. S S: W-M ae fr. Fr. ä» e «S106 L E E E S E E 10,2 M eo ev T E aa R Schwed. En e. o. 93,8 Sts ie e s 786 al 37 | Deutsche Aeußere Anleihe von 1924 286,2 284,4 § (Nennbetrag) . . 39,1 : (Einlösungsbetrag zu 1053 = 41,18 L D ck T, S 13,5 c Schwed. Kr. e e... 16,5 R va 0M Summe b: | 1297,0 | 1 293,6 Summe a: | 20 936,3 | 22913,9 Summe der fundierten Schuld. „. 22 233,3 | 24 207,6
Die Umrechnun zu den Mittelkursen die UmreGnung des auf neuen Parität.
Die infolge
ch am 31.
g der fremden Währungen in Reichsmark ist der Berliner Notierung des Stichtags erfolgt, Belgas lautenden Schuldkapitals zur
lge Mangels an Devisen nihk“transferierten, auf ei Sonderkonto bei der Reichsbank überwiesenen SUlaangnbtträae SLON vom Sculdkapital abgesetzt; sie beliefen fi ebenfalls umgerechnet zu den Mittelkursen der Berliner Stichtägs oder zur neuen Parität, auf 63,9 Mill. 8
ârz 1939,
Nôstierung 4 für die
es
Internationale 5!/,%/,ige Anleihe des Deutschen Reichs 1930 und auf 90,8 Mill. LX für die Deutsche Aeußere Anleihe von 1924.
. Die Unstimmigkeiten in den Autrehnungén ergeben sich durh die Abrundungen.
— m ———————— | Betrag (in Mill. N) am 31.12, 381 31.32
ly Bezeichnung der Schuld
B. Schwebende Schuld,
1 a) Zahlungéverpflihtungen aus der
Begebung unverzinsliher Schayz- anweijungen mit Gegenwert . .| 4268,1 | 5950,5
(hiervon in den Monaten Januar/
März 1939 am offenen Geld- E O o a (1 682,3)
b) Zahlungéverpflihtungen aus der
Begebung unverzineliher Schay- anweisungen ohne Gegenwert . . 53,8 45,5 2 Umlauf an Reihswechseln,. . „ „. 400,0 399,8 5 } Kutiseistige Darlehen. . „ Ä 15,7 9,7 4 | Betriebokredit bei der Reichsbank . . 100,0 27,0 Summe der Zahlungsverpflihtungen | 4837,66 | 6428,55
5 | Scaganweisungen zum Zweckte von icherbeitsleistungen usw. . „ .. 175,4 106,4 Summe der shwebenden Schuld | 5013,0 | 6534,9
IL. Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine.
1 } Steuergutscheine alter Art ..,, 7,2 1 2 Anleihestock-Steuergutscheine « » » » 106,9 |- 107
r
8 2
Hanöelsieil.
Berliner Börse am 29. Zuni,
Aktien freundlicher, Renten stetig.
_Entsprehend den vorbörslihen Erwartungen waren die Aktienmärkte am Donnerstag zumeist auf einen freundlicheren Ton gestimmt, da seitens des Berufshandels angesichts des ver- shiedentlih ret E Kursstandes Rükäuse vorgenommen wurden und auch die Bankenkundschaft zum Teil mit Kaufauf- tragen vertreten war. Andererseits erfolgten hier und da aber aus E L ae ATEENI E wiederum eine einheits ie Linie vermissen liez. Es überwogen jedoch auf nahezu alle Markt1gebieten kleinere Besserungen. E N
Von den meist befestigten Montanen sind vor allem Harpener und Mansfeld mit etner Stéigetung von je 14 °/9 zu nennen. Mannesmann bröckelten hingegen um % *% ab. Bei den in ruhi- ger Haltung verkehrenden Braunkohlenaktien ermäßigten sich D, Erdöl An. Lg D Ille Dm rine erhöhten ot Stand im 3/4 9%. aœltaniteile gaben mit Ausnahme von Winters (+ %) leiht nah. Ñ s S _ Auch Farben waren in der chemishen Gruppe um !/4% rückläufig, während Rütgers und Schering um !/4 bzw. /s % höher ankamen. Gummi- und Linoleumpapiere lagen still; Deutsche Linoleum büßten 1% ein. Elektro- und Versorgungsa aktien zeigten uneinheitlihe Kursentwicklung. Vielfah sah man hier sogar Strichnotizen. Eine größere Veränderung erfuhren nur HEW (— 1%). Bei den Autoaktien und Maschinenfabriken waren BMW (— 1/2) und Demag (— 1 %) stärker ermäßigt, andererseits zogen Orenstein um 1!/2 und Schubert & Salzer um 1!/4 % an. Stärker erholt waren zum Teil auch Schiffahrtsaktien, wobei Hapag 1!/z % gewannen. Sonst sind noch Junghans mit 1/4 % zu nennen. Jm übrigen gingen die Abweichungen nah beiden Seiten kaum über % % hinaus.
Im weiteren Verlaufe ergaben sich an den Aktienmärkten nah der zunächst zu beobahtenden Befestigung vielfah wieder Kursrückgänge von bis zu %% %. Als Ausnahmen sind u. a. Aschaffenburg, Dortmunder Union und Bemberg (je + /4 9%) zu nennen. :
__ Gegen Ende des Verkehrs verlief das Geschäft sehr ruhi Die Sclußkurse behaupteten jedoch meist den Serie s beendeten Deutshe Erdöl den Börsentag mit 1181/2, Farben mit R E Di sich S um !/s und -Reichsbank
n den Ansangsstand um !/4%. AEG gaben hinge gege A g hingegen auf _Am Kassamarkt zeigten Banken meist Vortagskurse. Das giede galt für Hypothekenbanken. Hamburger Hyp. wurden je- och 5/8 % höger, Rhein.-Westf. Boden und Westdich. Boden je % % niedriger bewertet. Bei den Kolonialpapieren war die Grundstimmung s{hwächer. Doag und Kamerun ermäßigten sich um je 3 %, Neuguinea um -1 %. Otavi verloren !/s A
Bei den zu Einheitskursen gehandelten Jndustrieaktien trat eine größere Zahl von Verlusten ein, die 214 bis 4% iu P. E E fi e G aber um Veränderungen gen den leßten Kurs. inishe Spiegel büßt i
Notierung sogar 6 %/o ein. N E B Am Rentenmarkt stellten sich Reichsaltbesiß auf unv. 131,80. Gemeindeumshuldung wurden mit 98,70 (+ 5 Pf.) gehandelt,
Am Kassarentenmarkte bewegten \sich Hyp.-Pfandbriefe und Kommunalobligationen auf leztem Stande. bat briefe bröckelten zum Teil eine Kleinigkeit ab. Stadtanleihen waren meist us n bzw. unverändert. 3% höher lagen 2 er Dresden-Gold, je 4 % abgeshwächt waren 28 er Solingen und 2 er Duisburg. Provinzanleihen konnten sich meist haupten. Y Sonst sind noch Ostpreußen und Thüringer Al mit einem Gewinn von % bzw, 0,20 % zu E Länderer lei sowie Reichsanleihen hielten sich auf dem Vortagsstand. JFndu- stréeobligationen waren wenig verändert, Lespoldgrube allerdings L . _ Steuergutscheine Il notierten bei einem Umsaß von 150 000 Reichsmark unverändert 97%, dto. Juli mit 97 32 - 10 Pfgse niedriger, wobei ein Betrag von 400 000 K. umging. Steuerz E T waren später mit 1034 gegen 108,15 am Vortage ören. , Der Privatdiskontsaß blieb mit 2A % unverändert. Am Geldmarkte lauteten die Blankotagesgeldsä it 2% bi A En S T agesgeldsäße mit 2% bis Bei derx amtlichen Berliner Devisennotierun mit 132,35 (132,30) etwas fester. Dollar, Pfun
lag der Gulden
e ai x U d F sowie Schweizer Franken beben unverändert. N D