1939 / 172 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Jul 1939 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 172 vom 28 Juli 1939. S. 2

Reichs, 1nd Staatsanzeiger Nr. 172 vom 28 Juli 1939. S. 3

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Lai D aEiR N R 12. h Ma L D M Haltestellenzeichen für Straßenbahnen. E A4 sgesesbl. 1 S. 1179). Auf sie finden daher die Bestim | stellenzeichen für Straßenbahnen. A E elle, - H B E E: U) fe Iden bat SERQUIE Halteste nae ce fi aßenbah J | - „Haltestelle | Doppelhaltestelle.

Form, Maß und Farbe.

5., Das Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Anlage 1) fi N ci pes lSrheibe mit grünem Rand und grünem H. Der Durchmesser der Scheibe kann 35 oder 45 cm betragen. N a

6. Das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien (Anlage 2)

ist ein gelbes, grüngerändertes Schild in Form eines Signalarmes, dessen kreisrundes Ende ein H und dessen Arm die nähere Bezeichnung der Kraftfahrlinie beides in grüner Schrift enthält. Däs kreisrunde Ende des Zeichens soll 25 oder 35 em Durchmesser haben. Der Arm ist bis zur Mitte des Buchstabens H 50 cm lang. j

7. Die Haltestellenzeihen unter 5 und 6 können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transpa- rente ausgebildet werden. :

8. Als einheitliche Zusaßzzeichen (Anlage 3) sind, soweit ein Bedürfnis für ihre Anwendung besteht, folgende vorgeschrieben: /

Richtungspfeil: ein grüner Pfeil, der über dem H des Haltestellenzeichens und senkrecht zu diesem anzubringen ist,

Zwangshaltestelle: ein. quadratisches gelbes Schild mit waagerehtem rügen uerstrich; es ist unter dem Haltestellenzeihen bzw. unter dem Zusaßzeichen „Zahlgrenze“ anzubringen, im

- übrigen gilt Ziffer 12;

Zahlgrenze: ein grünes Schild mit gelber Schrift „Zahlgrenze“ am unteren oder oberen Rande des Haltestellenzeihens angebracht.

9. Für die Linienbezeihnung sind Form und Maße frei- Bre. Als Farben sind gelbe Schrift und grüner rund zu verwenden.

10. Als Farbtón der in Nr. 5 bis 9 und 11 genannten Farben ist

für gens Farbton 1012 des 5. Ergänzungs- latts *) Je FFarbtonkarte für Nahozeleo anstriche Nr. 840 B 2 *) der Liste des Reichs=- ua für Lieferbedingungen (RAL) beim Reichskuratorium für Wirtschaftlich- keit (RKW), ; für grün. Farbton 27 der vorgenannten Farb- tonkarte *) zu wählen.

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Regelform

Anbringung der Haltestellenzeichen,

11. Die Haltestellenzeichen sind quer zur Fahrtrichtung, die' Arme der O von der Straßenfahrbahn fortweisend aufzustellen. . An einer : | /

___ Doppelhaltestelle ist das Haltestellenzeichen doppelt an- j A E R A N

‘38% “gubringen (vgl. Anlagew 4 und'5).- i [l e A E E e tru ègeichen: n: 85cm, von Def | 10 a aA fun die 5E) ‘30 tion auf este tiwerdé ck das '‘bie' ift i } E JUN A f

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i Led i i | VEEEEK F : | nung Feen In Fahrtrichtung 4 us rigen sind folgende Anbringungsarten zu ' Ö D E |

R | N | gesehen In Fahrtrichtung gesehen Senkrecht zur Fahirt- a) Das Haltestellenzeihen wird am oberen Ende | W . | O |

| : ) ' I i : : richtung gesehen eines Ständers angebracht (vgl. Anlagen 4 und 5 : N N | 4 J I richtung gehen : 4 T 4:0 N : K

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R c STES s I UA G L * t 6 i r E et L, 25 M #5

Regelform), der bis 0,5 m hoch grün und darüber gelb gestrichen ist. Die Linienbezeichnungen (Nummern oder Buchstaben). werden überein=- ander am Ständer, wenn' nötig .in mehrexen senk- rechten Reihen angebracht; bei Kraftfahrxlinien fönnen sie auch oben und unten am Arm des Haltestellenzeichens befestigt werden,

b) Die Haltestellenzeihen werden hängend ‘oder stehend an einem Kragarm nah Anlage 4 und 5 angebracht. Der Kragarm ist gelb gestrihen. So- weit hierbei das Zusatzeichen „Zahlgrenze“ ge- braucht wivd, wird es zwischen Kragarm und Zeichen angeordnet. Die Linienbezeihnungen werden am Kragarkn nebeneinander befestigt; bei Haltestellen der Kraftfahrlinien können sie auch i | a2 S E P : : Pen Qu S O prlioftelle iver- : 4 A \ M E fle ini | “Anlage 5. 5.

Den, Das Zusaßzeichen „Zwangshaltestelle“ kann / : | ] : a ebenfalls am darin befestigt werden. : Zusazzzeichen für Haltestellen. i : A E F ste : nzeichen für MEGIRaren en, E

e) Die Haltestellenzeichen werden an bereits vorhan- en i | Maßstab 1:7,5- : A f : I Sa oppelhalteste j denen Masten, Laternenpfählen, Bäumen und dgl, i Kraftfahrlinien. : 4 : - „Regelform, -_ / M Regelform. angebracht. An solchen Gegenständen können die | Straßenbaßnen. j E L | i Haltestellenzeihen unmittelbar Bas Schellen i Nicbtunasvreil S Richtungspfeil J} ' (ohne Kragaxme) befestigt werden. Die Masten | N V Ag pse N Der Pfeil ist in Fahrt e E L / j A m ln Fahrtpichtun usw. sind hierbei durch einen etwa 60cm breiten |*“ N D Der Pfeil is in Fahrtrichtung, N N “d. h, senkrecht zur Ebent % e : L | 4 gelben Ringanstrich in Höhe der Befestigungsstelle _—_— d. h. senkrecht zur Ebene hes —| Haltestellenzeichens über 8 1 Li ___W S gesen f gi TentigerOnen: : j Crtellerioiden bete L ucstaben E anzubringeß E | O E : E E Die Haltestellenzeihen werden an Leuchtsäulen / G , i R i C A E / /n Fahrtrichtun nah Anlage 6 angebracht. Die Längsseite dieser i | R : : : : E a2 E A gesen Säulen muß parallel zur Straßenachse stehen (vgl. A1 j E Anlagen 4 und'5 Anbringung an Leucht- Zl : : s 14 e / ; ie inf E MEees L auf e 4 Zwangshaltestelle :

elleninseln zulässig. Weitere Ausnahmen bedür- :

fen der Zustimmung der Verkehrspolizeibehörde. : : i DNee bei AUINiGeA Me Begle : / Zwangshaltestelle i Die Flächen' der Leuchtsäulen find in erster A grenze anzubringen. NNN _ unter dem Haltestellen Linie für Linienbezeichnungen, Fahrplanangaben, / ] / Vber dem Zusayzeichen für M Neßdarstellungen u. dgl. zu benußen. Bei Dunkel- a0 ; | i grenze anzubringen heit müssen die Haltestellenzeihen an den Leuht- | ' E :

säulen ebenfalls erleuchtet. sein. | R - :

12. Die Zusaßzeichen für Zwangshaltestellen sind an allen 1 E 2 9 A s G Kad E M. s R Ot : Haltestellen anzubringen, an an der Fahrer aus Ì \ ; O Os : L S e Wn A de zwei Leichen bilden mit einander einen rechten verkehrlihen Gründen in jedem Falle anhalten muß, E Zablgrenze E E ] M] E | . Winkel und stefen unter 45"zur Stralienacise Bei Zwangshaltestellen, bei denen das Anhalten nur am unteren oder oberen Rande : J ; A A E : E S : : j aus betrieblichen Gründen vorgeschrieben ist, an denen : : des Haltestellenzeichens anzu- N E N F E | | also das Ein- und Aussteigen nicht statthaft ist, ist das j bringen, Zahlgremze d Zusaßzeichen in einer solhen Höhe anzubringen, daß S E am unteren oder e n m R A 9 | “- * des Haltestellenzeihen®

es vom Fahrer gut gesehen werden kann. « R E O E bringen. ‘&_*%) Zu beziehen von Beuth-Vertvieb GmbH., Berlin SW 68.

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