1922 / 279 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Dec 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Aufforderung, \päteftens im Aufqedots- termine dem Gericht Anzeige zu machen. Sulz a. N., den 30. November 1922. Das Amtsgericht. Klemm, G.-: A,

[98470]

Der Maurer Friedrichß Kurßzewski zu DBerlin-Schönebe1g führt jeßt den Fa- miliennamen Kunz.

Berlin-Schöne berg, den 23. Oktober

1922. Das Amtsgericht.

[97982]

Der am 18, Hugui! 1888 zu Jüdewein geborenen Martha Elise Nenert in Erfurt it dunch Erlaß des Justizministers vom 29, Neovembec 1922 die Ermächtigung erteilt worden, an Stelle des Familien- namens Nenert ten Familiennamen Schmidt zu führen. Diese Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auf ihren am 10. Juni 1910 zu Kösliz geborenen Sohn Karl Friedrih Nenert.

Erfurt, den 4. Dezember 1922.

Das Amtsgericht. Abteilung 3.

[98471] i

Der am 10. März 1876 zu Nikolai, Kreis Pleß, geborenen verwitweten Frau Anna itamarczyk, geb. Playek, in Falken- berg O S. und ihrem volljährigen Sohn udolf Walter Paul Kramarczyk in Sczepanowiy bei Ovpeln O. S., geboren am 26. November 1900 zu Natibor, ist die Ermächtigung erteilt, den Familien- namen „Kraft““ zu führen. Die Aenderung des Familiennamens erstieckt sih auf die minderjährigen Kinder Egon und Hans Werner Kramarczyk.

Amtsgericht Falkenberg O. S.

[98472]

Laut Ermächtigung des Herrn Justiz- ministers heißen : i

1. der Fabrikarbeiter Noman Mrowinski in Hörde jegt Mühlenfetider, au Frau und Kinder,

2. a) Arbeiter August Johann Leschinski, b) Arbeiter Wilhelm Karl Leszynski, ce)Steinformer Albert Lesczyneki, d) Gärtner Josef Lesczynski, e) Arbeiterin Johanna Nanes Lesczynski, sämtlich in Hörde wohn- hast, jetzt Leschner. Zu a und b auch Frau und Kinder,

3. Arbeiter Bronislaus Paul Jendrze- jewsfi zu Hörde jeyt Jend, au Frau und Kinder, : E

4. Fabrikarbeiter Gottfried Pawlißki zu Hôrde jeßt Palien, auh Frau und

1nder,

5. Schlosser Boleslaus Wefolowski zu Hörde jezt Wesler,

6. Bergmann August Johann Golinski zu Hörde jeßt Goldinger, auch Frau und Kinder.

Hörde, den 7. November 1922.

Das Amtsgericht.

[97983]

Der Biwrobeamte Rudolf Albert Ma- ruschkfa in Mülheim-Ruhr, geboren am 8. Juli 1897 zu Duisburg, führt laut Ermächtigung des Preußischen Justiz- ministers vom 30. November 1922 an Stelle des Familiennamens Maruschka, den Familiennamen „Roosen““. Diese Aende- rung des Familiennamens erstreckt sich auf seine Ehefrau.

Mülheim-Ruhr, den 30. November

1922. Das Amtsgericht

[98474] Bekanntmachuug.

Durch Aus\{lußurteil des unterzeih- neten Gerichts vom 29. November 1922 sind die vier Stücke der 40/6 Stadtanleihe 1914 dex Stadt Frankfurt a. O. (Juni- Dezember) 1. Ausgabe Lit. D Nr. 6304, 6305, 6306, 6307 über je 200 M für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Frankfurt a. O.

[98473]

Durch Auss{lußurteil vom 5. No- vember 1922 isl der Maurer Samuel Schlesies, geboren am 13. November 1840 zu Gr. Baijohren, zuleßt wohnhaft in Escherwalde, Kreis Gerdauen, für tot erklärt worden. A138 Todestag is der 31. Dezember 1919 festgestellt.

Gerdauen, den 25. November 1922,

Das Amtsgericht.

[97992] :

Ernst Otto Querengässer, zuletzt hier und jezt in Newyork Nr 452 West, 152. Straße. Prozeßbevollmächtigter: N.-A. Dr. Pfefferle bier, klagt gegen seine Che- frau Berta aeb. Vogt, unbekannten Auf- enthalts, mit dem Antrage, die am 19. Oks- tober 1904 in Burg, Amt Freiburg i. B., geschlossene Ehe aus Verschulden der Frau zu |cheiden oder die häusliche Gemeinschaft wieder herz1stellen, und ladet sie zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits

vor die Zivilkammer 11 des Landgerichts

hier in den auf 14. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Termin,

mit der U AEDer ing, einen bei dem n

Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Freiburg i. B., den 1. Dezember 1922.

Gerichts)chreiberei des Landgerichts.

98477] Oeffentliche Zustellung. l Bi Frau Käte Drömer, geb. Biegler,

in Ostheim (Rhön), vertreten durch den

Nechtsanwalt Justizrat Dr. Breg!eld in

tha, flagt gegen ihren -Chemann, den ]

Í Me iipa O. | Deffentliche Zustelluu Die Sattler Ludwig

frau, Anna

ersiherungsin|pektoc Nittmeister a.

rnst Drömer von Gotha, jeyt unbe- annten Aufenthalts, mit dem Antrage, die he der Parteien zu scheiden und den erflagten als allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägetin ladet den Be- Magen zur mündlichen Verhandlung des ehts\treits vor die I. Zivilkammer des

den 15. Febrnar 1923, Vormitta 9 Uhr, mit der Auftorderung, einen dem gedabten Gerichte zugelassenen An- walt zu bestellen. Zum wedcke der öffent- ustellung wird dieser Auszug der vefanntgemacht.

Gotha, den 1. De: ember 1922.

Der Gerichtsschreiber des Thüringischen Landgerichts.

[98478] Oeffentliche Zustellung.

Frau Frieda Groner, geb. Köliner, aus Sundhausen bei Gotha, ve1treten durh Rechtéanwalt Ccharti in Gotha, gegen ihren Mann Karl Groner, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Che der Partcien zu scheiden, den Ver- flagten für schuldig zu erflären und ihm die Kosten des Nechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ivilfammer des Thüringischen Landgerichts in Gotha auf den 15. März 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Autkorderung, einen zugelassenen Anwalt zu bestellen, Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Gotha, den 4. Dezember 1922.

Der Gerichtsschreiber des Thüringischen Landgerichts.

den Beklagten zur

por die erste Z

bei diesem Gerichte

[97993] Oeffentliche Zustellung. Der Kuhfütterer N. Voß in Kl. Upahl b. Zebna, Prozeßbevollmächtigte: Nechts- & -Nte. Dres. Hinrichsen, Bothe und Neeps in Güstrow, flagt gegen seine Chetrau Agnes Voß, geb Scbowenéka, früber in Kl. Upahl, 4. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagte den Kläger am 3. De- zember 1918 bheimlih verlassen habe, mit dem Antrage, die Che der Parteien zu scheiden und die Beklagte für ven schuldigen Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des MNechtästreits vor die zweite Zivilkammer des Mecklb -Schwerinschen Landgerichts in Güstrow auf den 22. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde- rung, sich dur einen bei diesem Gerichte Iechtsanwalt als bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Güstrow, den 28. November 1922.

Der Gerichtsschreiber des Medlenburgischen Landgerichts.

Teil zu erklären.

zugelasjenen

‘effentliche Zustellung. Anna Lachmund, Schmolka, in Egeln, Prozeßbevollmächtigter in Halberstadt, Élagt gegen ihren Ehemann, den Bäer Otto Lachmund, früher in Egeln, jeßt unbekannter Abwesenheit, unter der Be- hauptung, daß sich dieser gegen ihren Willen jeit über ein Jahr lang von der Gemeinschaft habe, mit dem Antrag auf Che1cheidung gemäß § 15672 B. G.-B, ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Nechtsstreits vor die I. Zivil- fammer des Landgerichts in Halberstadt auf den 26. März 1923, Vormiitags 9 Uhr, mit der Aufforderung, ih dur diejem Gerichte | Nechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Halberstadt, den 5. Dezember 1922.

Gerichtsschreiber des

ferngehalten

Die: Klägerin

zugelassenen

Landgerichts.

[93480] Oeffentliche Zustellung. Barbier Robert Marfkmann_ Hamburg, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Wulff und Fi1cher, klagt gegen seine Chefrau Margarethe Markmann, g: Zeh, unbekannten Aufenthalts, auf Che- scheidung auf Grund §§ 1567? und 1574 B. G-B,, mit dem Antrage, die Ehe Parteien zu scheiden und die Beklagte den huldigen Teil Kläger ladet die Beklagte Verhandlung

zu erklären. zur münd- des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivil- fammer 8 (Ziviliustizgebäude, Sieveking- pla), auf den 6, Februar 1923, Vor- mittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachbten Gerichte zuge- lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus- zug aus der Klage bekanntgemacht. Hamburg, den 4. Dezember 192 Der Gerichtö¡chreiber des Landgerichts.

(98481) Oeffentliche Zustellung,

Bunke, geb. Müller, ges. Burstah 44 I1V bei Diebig, vertreten durch Nechtsanwalt Dr, A. ibren Ehemann, Walter Bunke, unbekannten Aufenthalts, 1568 B. G.-B., mit dem Antrage, Parteien zu scheiden und den Beklagten kostenpflichtig für den shuldigen Teil zu erklären. Klägerin ladet den Be- flagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits vor dasLandgericht inHamburg, Zivilkammer II (Ziviljustizgebäude, fingplaz), auf Vormittags 94 Uhr, l forderung, einen bei dem gedahten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zu Zwedckte der bffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. den 4. Dezember 1922. chreiber des Landgerichts.

Jensen, Gr.

Luria, klagt Arbeiter Albert

mit der Auf-

einer Klage. umberth CEhe- eb. Karst, in Giößingen, Prozeßbevollmächtigte : Rechtsanwälte Ma- Or. Nahmann in Karlsruhe, | Z flagt gegen ihren genannten früher zu Gröpgingen, iegt an unbekannten chwerer Verleßung der

Liu Landgerichts in Gotha auf

T

durch die Che begründeten Pflichten, Be-

E Rh T B R MOMDEDREE O: A O C T ENT M; » n me Ter Wn

leidiqung nmd Mißhandlung, § 1568 B. G.-B,., mit dem Antrage auf Scheidung der am 24. Februar 1917 zu Größingen ge\chlossenen Ebe der Streitteile aus Ver- \shulden des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die VI. Zivil- fammer des Landgerichts zu Karlsruhe au? Samstag, den 10. Februar 1923, Vormittags 9 Uhr, mit der Auftorde:- rung, sh dur einen bei diesem Gericht zugelassenen Nechtéanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Karlsruhe, den 1. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[98483] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Karl Kaster in Köln,

Hahnenstraße 37/39, Prozeßbevollmäch- tigte: Nechtsanwälte Dr. Zilkfens und Breuer Ik. in Köln, klagt gegen die Ehe- frau Karl Kaster, Wilhelmine geb. Aß- mann, früher in Köln, unter der Be- hauvtung, daß durch èas Verhalten der Beklagten die Ebe zerrüttet sei, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Nechtsstreits vor die erste Zivilfammer des Landgerichts in Köln auf den 8. Februar 1923, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sh durch einen bei dieiem Gericht Pgrlaienen Jecht8anwalt als Prozeßbevo

vertreten zu lassen.

lmächt igten

Köln, den il. November 1922, Uhrmeister, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

ma aa

[98484] Oeffentliche Zustellung.

Die Marie Ströbele, geb. Hommel, zu

Eßlingen, vertreten durch Rechtsanwalt Kloy in Eßlingen, klagt gegen ihren Ehe- mann Anton Ströbele, Mezger und Kommissionär, früher zu Eßlingen, nun mit unbefanntem Aufenthalt abwoc]end, mit dem Antrage avf : I. Die am 16. August 1919 vor dem Stantegamt Ulm geschlossene Che

der Parteien wird geschieden, der Beklagte

wird für den allein {huldigen Teil erklärt, II. der Beklagte hat die Kosten des Nechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtéstreits vor die Zivilkammer I des Landgerichts Stuttgart auf Dienstag, den 27. Februar 1923, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Stuttgart, den 4. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts: Nech nungs1at Dinkelader.

[97999] Wilbelmine Ras, jeßt Mozer, in

Bremen, geseß!. vertr. durch den Berufs vormund in Bremen, klagt gegen den

Handlungs8gehilfen Adolph Georg Meier, zuleßt wohnhaft gewesen in Bremen, jeyt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung einer Zusatrente von „4 29 700 jährlich, mithin zu einer Gesamtrente von M 30 000 jährli, vom Tage der Klag-

zustelung bis zur Vollendung des

16, Lebensjahres des Kindes, viertel-

jähr!lich im voraus zahlbar, zu ver- urteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Beklagter wird

zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits vor das Amtsgericht zu Bremen, Gerichtshaus, Zimmer 79, auf den 30. Fanuar 1923, Vormittags

97 Uhr, geladen. Zum Zwecke der

öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage nebst Ladung bekanntgemacht. Bremen, den 1. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtégerichts.

[98001] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Erna Frieda Else

Schröder, geboren am 10. März 1910, vertreten durch ihren Vormund, den Kreis-

autshußsekretär Mewes in Stendal, Pro- zeßbevollmächtigter: Nehtsanwalt Mölders in Magdeburg, klagt gegen den Arbeiter Otto Lilie, unbekannten Aufenthalts, früher in Magdeburg, Kaiserstraße 86, wohnhaft, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte vor dem Amtsgericht in Burg am 31. Yârz 1910 die Vaterschaft anerkannt und sch zur Zahlung einer

vierteljährlihen Unterhaltsrente von 30 A4

verpflichtet hat und daß der Unterhaltsfay

den jeßigen Teuerungsverhältni en in keiner Weise entspricht, mit dem Antrage,

den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin

außer den anerkannten 30 4 vierteljähr-

lihen Unterhalt vierteljährlih 4500 M Unterhalt im voraus vom Tage der Klagezustellung an zu zahlen. Zur münd- lihen Verhandlung des Rechts\treits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Magdevurg-Lltstad! auf den 8. März 1923, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Magdeburg, den 2. Dezenber 1922.

Degenkolbe, J.-Anw., als Gerichts\hreiber des Amtsgerihts,

[98002] Oeffentliche Sulellung,

In Sachen unehelichen anbed, Friedri, der Dienstmagd Maria Danbeck von Weinberg, vertreten durch Rechtsanwalt

Koller in Vilshofen als Pflichtanwalt, gegen

Rimböckck, Alois, Hauêmeister von Aiden bach, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft, steht neuer Verhandlungs- termin auf Mittwoch, den 17. Ponase 1923, Vorm. 9 Uhr, an. er Bee klagte Rimböck, dem die Klage bereits fruher zugestellt wurde, wird zu diesem Termin vor das Amtsgericht Vilshofen,

immer Nr. 7, hiemit een, Oeffent- liche Zustellung ist bewilligt. Vilshofen, den 4. Dezember 1922,

Die Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Vilshofen.

[98485] Oeffentliche Zustellung.

Die verwitwete Beirha Bergt, geb

Brothun, in Berlin, Görlißer Straße 72, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Aron- john in Berlin, Linkstraße 28, klagt gegen den Buchhalter Berthold Bergt aus Berlin, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter einen der Klägerin gebörigen Betrag von 7000 4 bei der Sparkasse der Firma N. M. Maafen G. m. b. H. in Berlin auf seinen Yiamen eingezahlt habe, mit dem Antrage au} kostenpflichtige, gegen Sicherheitsleistung vorläufig voistrefbare Verurtcilung des Beklagten, darin zu willigen, daß das auf seinen Namen Berthold Berat bei der Firina N. M Maaken G. m. b. H. in Berlin auf ein Spartktassenbuch eingezahlte Gut- haben von noch 4000 M4 nebst den auf- gelaufenen Zinsen davon an die Klägerin ausgezahlt wird. Zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits wird der Be- tlagte vor das Amtsgeriht Berlin-Mitte, Abteilung 4, in Berlin, Neue Friedrich- straße 15, I. Stock, Zimmer Nr. 155/157, auf den 109. Februar 1923, Vor- mittags 10 Uhr, geladen

Berlin, den 15. Nove:nber 1922. Der Gericht*schreiber des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abteilung 4.

[98475] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Julius Moser, Inhaber

des Wäsche- Verleib-Geshäfts Apollo in Berlin, Wilhelinstr. 3 B, Prozeßbevoll= mächtigter : Rehtsanwalt Dr. Hugo Fürth, Berlin, Alexanderstr. 36, klagt gegen den Gastwirt Wilbein Allack, früher in

Berlin - Friedrichshagen, Friedrichstr. 61, unter der Behauptung, daß der Beklagte

von dem Kläger fortlaufend Wäsche ent- liehen und die zulegt bezogene Wäsche

nit zurüdgeliefert habe, jo daß dem

Kläger ein Tischtuch und zehn Dektücher

fehlen, mit dem Antrag: 1. den Beklagten fostenvflichtig zu verurteilen, an den Kläger 13 138,65 4 nebsi 49/9 Zinsen seit Klage- zusiellung zu zahlen, 2. das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreck- bar zu erflären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor die zweite Zivil- fammer des Landgerichts 1l in Berlin SW 11, Hallesches Uter 29/31, auf den 2. März 1923, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 213, mit der Au*!orderung, einen bei dem gedachten Gerichle zugelassenen

Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der

Sffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Berlin, den 27. November 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts TL.

[97989] Oeffentliche Zustellung.

Die eingetragene Pianofortefabrif H. Matz & Co. Nachf., Inhaber Kaufmann Adolf Ernst Voigt in Berlin, jeßt Königsberger Straße 9, Vhber Zeughofstraße 3, Prozeß- bevollmächtigter: Rech1sanwalt Albert VJosevhsen in Berlin NW. 7, Unter den Linden 60, klagt gegen den Handlungs- reisenden Otto E. Hawe!lek, früher in Berlin N. 39, Gerichtstraße 28, jeyt uns bekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte als Reisender der Firma Heß & Co in Delft, welche Generalvertreterin der Klägerin für den Verkauf deren Klaviere in Holland ift, eingezogene Nechnungébeträge von Klavieren untershlagen habe, mit dem Antrage, 1. den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin fl. 740 oder den Betrag in MNeichéwährung zu zahlen, der dem Betrage von fl. 740 am Tage der Leistung ents. \pucht, und zwar zuzüglih 49/9 Zinsen seit dem 1. Juli 1922, 2. die Kosten des

Mechtsstreits einschließlich derjenigen des

Acrestverfahrens 20. Q. 69. 22 Matz gegen

Hawellek des Landgerichts Til Berlin zu

tragen, 3. das Urteil gegen Sicherheits- leistung für vorläufig volstreckbar zu er- flären. Die Klägerin ladec den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits vor die 11. Zivilkammer des Land- erihts ITI in Berlin zu Chark!ottenburg, Secelor Weg 17/20, Zimmer 144, auf den

9. Februar 1923, Vormittags

10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch

einen bei dietem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt a1s Prozeßbevollmächtigten

vertreten zu lassen. Charlotteuburg, den 2. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts 11k.

[98486]

Oeffentliche Zustellung. 1-7. C. 1246. 22. Der Spezialarz;t Dr. Vincenz Varela,

Charlottenburg, MNankestraße 26, Prozeß-

bevollmächtigte: Rechtsanwälte Nieß und

Philipson, Berlin, Unter den Linden 56,

flagt gegen 1. den mexifanishen Dberst Manuel Bauche Alcalde, 2. dessen Ehefrau Maria Elena E. Vauche Al-

cade (Alcalde), früher in Berlin W.,

etzt unbefannten Aufenthalts, unter der ebauptung, daß die Beklagten von ihm

vor längerer Zeit ein Darlehn von 5000 .4 erhalten haben, auf Zahlung, mit dem Antrage : 1. die Beklagten als Gesamt-

\chuldner kostenpflihtig zu verurteilen, an

den Kläger 5000 4 nebst 4 9/9 Zinsen seit 7, 1. 1921 zu zahlen nebst 283,70 46 Kosten des Arrestversahrens, 2, den Be- | flagten zu 1 zu verurteilen, die Zwoangs- vollstrekung in das eingebrahte Gut seiner Cheirau zu dulden, 3. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits werden die Besllagien vor das Amtsgeriht in Charlottenburg, Zivil- gericht, am Amtsgerichtsplatz, Zimmer 118, auf den 27, Februar 1923, Vor- mittags 109 UHtx, geladen.

Charlottenburg, den 6. Dezember 1922. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[98476] Oeffentliche Zustellung.

Die Arenbergshe Aktiengesellschaft für

Bergbau und Hüttenbetrieb in Essen, vers treten durch den Vorstand, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Nie- merer in Cssen, klagt gegen den Steiger Josef Gazda, früher in Bottrop, Fnappenstraße, ießt unbekannten Auf- enthalts, auf Schadenersaß, mit dem An- trage, den Beklagten durch vorläufig voll- \treckbares Urteil, eventuell gegen Sicher- heitsleistung, fostenpflihtig zur Zahlung von 30 000 4 nebst 49% Zinsen seit dem

1. April 1920 zu verurteilen. Die

Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts hier in Essen auf den 22. Februar

1923, Vormittags 9{ Uhr, Zimmer221,

mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Nechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver-

treten zu lassen. Essen, den 1. Dezember 1922. Har die ck, Justizobersekretär des Landgerichts.

[97994] Oeffentliche Zustellung.

Die offene Handelsge!elshaft Hermann Freyberg in Halle a. S.,_ Prozeßbevoll- mächtigter: Nechtsanwalt Obser in Halle, flagt gegen den Gastwirt Ernst Lippelt, unbekannten Aufenthalts, früher in Löbejün, wegen Darlehens, mit dem Antrage, an Klägerin 10 093,38 4 nebst 54 vom Hundert Zinsen von 10000 4 seit 1. Juli 1922 z1: zahlen, das Urteil auch gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll- sireckdbar zu erkläcen. Die Klägerin ladet den Beklagten zuk mündlichen Verhand- lung des Mechts\treits vor die fün1te Zivilkammer des Landgerichts in Halle a, S, auf den 3. März 1923, Vor- mittags 9 Uhr, mit der Au!forderung, sich durh einen bei diesem Gericht zu» gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Halle a. S., den 23. Oftober 1922.

Der Gerichts]hreiber des Landgerichts.

[97995] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Hermann Felixbrodk in Magdeburg, Prozeßbevollmächtigter: Nechtaanwalt Dr. Hammershlag in Magdeburg, klagt gegen den Zahnarzt Dr. W. Pennigsdorf, egt in Magde- burg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm 20 000 # als Anzahlung für CinrichtungE- gegenstände und Ueberlajjung seiner Woh» nung shulde. Die Gültigkeit der Ab« machung von der Zuslimmung des Woh» nungsamis abhängig gemacht worden sei und dieses die Zustimmung versagt habe, mit dem Antrage auf: 1. Zahlung vou 90 000 46 nebst 4 9/9 Zinjen seit Klage- zustellung, 2. in die Herausgabe der in Sachen Felixbrodt wider Pennigsdorf bei der Gerichtéfasse in Magdeburg hinter» legten 20000 # nebst Hinterlegungs zinsen, Hinterlegungsbuch A Band T Seite 270, Annahmebuh A Nr. 398, an den Kläger zu Händen seines Prozeße bevollmächtigten zu willigen, 3. die Kosten einschließlih der des vorausgegangenen Arrestverfaßrens zu tragen, 4. das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erflären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Vers M des Nechtsstreits vor die siebente D2ivilkammer des Landgerichts in Magde- burg, HalLcrstädtec Straße 131, auf den 27. Februar 1923, Vormittags 94 Uhr, Zimmer 193, mit der Aufs forderung, Ticch dur einen bei diesen Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Magveburg, den 29. November 1922

Der Ger:chts\chreiber des Landgerichts.

[98487] Oeffentliche Zustellung.

Die zu Hamburg domizilierende Aktien- gesell|chaft Hypothekenbank in Hamburg, vertreten durch die Direktoren Dr. jur. Gelpeke und Sanke, im Prozeß vertreten dur den Nechtäanwalt Justizrat Dr. Hennes berg zu Berlin W., Französische Straße 7, klagt gegen: 1. die Witwe Emma Premper, geb. Nubo, in Charlotten- burg, Meineckestraße 6, 2. den Kausmann Otto WedDekind, unbekannten Aufs» enthalts, früher in Hannover wohnhaft, mit tolgender Behauptung: Die offene Handel3gesellshaft Pflaum & Gerlach in Charlottenburg is eingetragene Eigene túmerin des zu Neukölln in der Wipper« straße Nr. 5 belegenen, im Grundbuche des Amtsgerichts Neukölln von Neus fölln Band 101 Blatt 2888 verzeichneten Grundstücks. Auf diesem haften für diè Klägerin in Abteilung Ill des Grundi buchs unter Nr. 2 4 208 000 Darlehn Die genannte Handelsgesellschaft ist, wie der zu den vorbezeiäneten Grundakten überreihte begl. Auszug aus dem Handels- register ergibt, aufgelöst. Die lezten: Gesellshafter waren: a) der Kaufmann Bodo Premper, b) der Kaufmann Otto Wedekind, der Beklagte zu 2. Von diesen ist Bodo Premper verstorben unv lt. Erbicheins des Amtsgerichts Hannover vom 23. Mai 1921 (VI. 371/21) von seiner Witwe Emma Premper, der Beklagten qu l, allein beerbt worden. Im Grund= uch ist bei der Post Abt. 11Tl Nr. 2 vermerkt: a) die Zinsen betragen 4F %/ jährlih und sind in vierteljährlichen Naten innerhalb der ersten aht Tage eines jeden Kalenderquartals nachträglich zu entrichten. b) Bei nicht pünktlicher Zinszahlung ist die Gläubigerin berechtigt, die sofortige

Nücfzahlung des ganzen Kapitals oder eines Teilbeirags unter Voibehalt des Vorrechts für den Ueberrest zu verlangen, und erhöht sh der Zins von 4 % auf

5 9% für die Verfallzeit, also sür jedes bei

CSEMEN Or a0a0R me 7

treffende verflossene Kalenderquartal. In- g unpünktlicher Klägerin den Beklagten, und zwar dem NBefkiagten zu 2 zu Akten 6 W V1 2973 des Amtsgerichts in Hannover Pflegers, am 6. Oktober 1921 das Kapital von 208 000 .4 zur \oforti g Am 12. Mai 1922 úber den unbekannt abwesenden Kaufmann Otto Wedekind angeordnete Pflegschaft aufgehoben worden. Zahlung des Kapitals ist nicht erfolgt. Klägerin fordert daber 1 gegenwärtige einen legtstelli

2000 M; fie h

Zinszahlung

Abwefenheits-

Kapitaléteil ält die ausgesprochene ! in vollem Umfange autrecht, \chränkt aber lediglih der Kostenersvarnis wegen die Klage zunächst auf den Betrag von M4 2000 ein. Die Geltendmachung der am i. Januar 1921 rückständigen Zinsen bleibt vorbebalten. die Beklagten \{uldner kostenpflichtig zu verurteilen, wegen der obigen Forderung von „4 2000 die Zwangsvolistreckung in das oben be- zeichnete Grundstück, Wipperstraße 5 in

Band 101 Blatt 2388 zu dulden; b) das Urteil gegen Hinterlegung des zur Voll- \streckung kommenden Betrags für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Merhandlung des Nechtsstreits werden die Betlagten vor das Amtsgericht in Neu- Fôlln, Berliner Straße 65/69, Zimmer 62, auf den 16, März 1923, Vormittags L n, G i Ats ist uf dre oen bestimm enzeide

16. C. 1041/22, En

Nenköllu, den 24. November 1922, Das Amtsgericht.

Die Klägerin als Gesamt-

Zur mündlichen

9 Uhr, geladen.

4) Verlosung x. von Wertpapieren.

Der west- und südsütische Creditverein.

Jnfolge § 37 der Statuten des Vereins find heute auf dem Büro des Vereins von dem hiesigen Notarius publicus die nacstehenden zu der Vereinsabteilung für 4 prozentige An- leihen gehörenden Obligationen zur Zahinng am 11. Dezember 1922 aus: gelost worden, nämli

4% Anlcihe. 1. Serie, rückzahlbar zu 110%.

Lit. A à 2000 Kr. Nr 42 220 1596 1880 1956 2306 2357 2408 2474 2732 3202 3659 3836 3998 4127 4386 4396 4956 4994 5041 5065 5151 5204 5393 9971 5620 5863 6368 6467 6721. 7206 7208 7269 8265 8267 8515 8516 8759 9007 9123 9165 9745 9773 10998 13024 13025 14474 14734 14768 14812 14822 14976 15058 15103 16096 16753 16830 16912 17099 17141 17203 17269 17561 17652 17840 17978 18104 18436.

Lit. B à 1000 Kr. Nr. 37 57 369 545 546 804 973 1718 1843 1942 2059 2718 3378 3379 4706.

Lit. C à 200 Kr. Nr. 120 593 672 717 761 2378 2517.

Lit. D à 100 Kr. Nr. 311 697 1146.

Diese gezogenen Obligationen von uns in unserem Büro, Privatbank in Kopenhagen und von der Norddeutschen Vank in Hamburg

ersten Serie der

11. Dezembertermin d. J. eingelöst, nach welchem Termin feine Zinsen bezahlt

Die verloosten Obligationen und Coupons sird in Deutschland in Mark, 1 Kr = 1,25 M deutschen Vank in Hamburg.

Rückständig sind:

Eine Serie von der Verlosung per 11. Juni 1922:

Lit, A Nr. 2459 3442 3813, Lit. B

Lit. C Nr. 2100, Lit. D

Ningkjöbing, den 11. September 1922. Die Direktion des west- und südjütishen Kreditvereins. Tromsegaard. P. Lauersen.

Nr. 3515,

N. Skj öde.

]

Mit Ermältigung des Preußisc®en Staatsministeriums erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesezbuchs und des Artikels 8 der Ver- ordnung zur Ausführung des Bür Geseßzbuds vom 16. November Siadt Neckcktlinghausen die Genehtni- gung zur Ausgabe von Schuidver- schreibungen auf den Junhaber bis m Betrage von 39 000 090 .#, in „„Neununddreifti lionen Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zum Bau eines Gasometers, für Neuanlagen und Erweiterungen des {tädti- schen Elektrizitätswerks, zum Bau von Kleinwohnungen, zum Erwerb von Aktien des Elektrizitätswerks Wesifalen, zur Ge- währung von Baukostenzuschüssen und zum Vau einer Berufésc(ule.

Die Schuldverschreibungen sind nah dein anliegenden Muster auszutertigen, bis zu dem bei der Ausgabe geltenden Neichébankdiéfontsag jährlich zu verzinsen und nach dem festaestellten Tilgungéplan durch Ankauf oder Verlo\ung vom 1 April

Kapitals unter Zuwachs ter Zinsen von Schuldverschreibungen

Vorstehende Genehmigung wird unter der Bedingung ericilt, daß die Verzinfung

genommen werden darf.

Deckung der Mehrausgaben

bauabgabe verzinst und getilgt werden.

übernommen.

madcben.

Berlin, den 16. November 1922. Zugleich für den Finanzminister. Der Minister Des Fnnern,

Im Austrage: v, Leyden,

Westfalen, Münster. Schuldverschreibung der Stadt Necklinghausen, Westf.,

¿N C e S 1922).

CDaTLeNNBIQUID Von e ewa zu verzinsen ift.

Abschnitten von... ausgegeben.

Zweck wird ein Tilgungsstock gebildet,

Anleihekapitals sowie die Zinsen von den

getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen 1nd.

Die Auskosung gesGieht im Monat

Dezember. Während der ersten 10 Jahre der Tilgungsdauer findet eine Tilgung nicht dur Auskosung statt, sondern durch Zu- führung der Tilgungssumme in einen be- sonderen Tilgungéstock der Stadt. Ablauf der 10 Jahre werden die bis dahin zu tilgenden Ve!räge auf einmal ausgelost oder zurükgck@au ft,

Die auégelosten sowie die gekündiaten

Schuldverschreibungen werden unter Be- zeidnung 1hrer Buchstaben, Nummer und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung ertolgen soll, 6ffentlih bektanntgemacht. Diese Bekanntmachung ersolgt drei Monate vor dem Zablungstermin in dem Deutshen Meichs- und Preußischen S taatsanzeîger, in dem Amtêblatt der

Negierung zu Münster und dem jeweiligen

amtlichen Kreisblatt (z. Zt. Necklinghäufer Zeitung). Wird die Tilgung der Schuld durch Unkauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrags der angekauften Schu!dverschrei- bungen alsbald nah dem Ankauf in aleider Weise bekanntgemaht. Geht eins dec vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dern Magistrat mit (Genehmigung des Negierungspräsidenten zu Münster ein anderes Blatt bestimmt. Außerdem wird die Veröffentlihung in der

Iihein Westf. Zeitung in Essen und der

Kölnischen Zeitung in Köln a. Rbein oder beim Eingehen eines dieser Blätter in

anderen vom Magistrat zu bestimmenden

Tagcéblättern erfolgen.

Bis zu dem Tage, an welchem biernach

das Kavital zu entrichten is, wird es in

halbjährliben Terminen, am 1. Oktober

und 1, April, von heute an gerechnet mit

E E vH verzinst. j Sowohl die Zahlung der Zinsen als

au die Nückzablung des Kapitals findet

in deutsGer Neichéwährung gegen Rück-

bezw. dieser Schuldverschreibung statt bei

der Stadthauptkasse in Recklinghausen,

und zwar auch in der nah dem Eintritt

des Fälliakeitätermins \olaenden Zeit. Mit

der zur Empfangnahme des Kapitals ein- gereihten SchMuldvershreibung sind au

die dazugebörigen Zinsscheine der späteren ¡älligfeitêtermine zurüzulietern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag

vom Kavital abgezogen.

{reibung erlisht mit dem Ablauf von

dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt

und Tilgung der “nleibe sowie die Nüd-

S eili: Willner are O D D D D A Daa A e Er- Lr Hi d

zablung gekündigter Schuldverschreibungen nur in deutscher Nerchswährung vorge-

Weiterhin wird zur Bedingung gemacht, daß die Verziniung und Tung der zur Ì ür den Bau eines Gasometers beim städtishen Gas- werk und für Neuanlagen und Erweite- rungen des städtishen Elektrizitätswerks sowie für den Erwerb von neuen Aktien des (leftrizitätêweiks Westfalen A. G. in Bochum aufgenommenen Anlethemittel auê den Ueberscüssen dieser Betriebe bezw. dem der Stadt zufließenden Ertrage und nit zu Lasten der allgemeinen Kämmerei erfolgt, und daß die für den Bau von Kleinwohnungen und zur Deckung der Mehrauëgaben tür den Bau von Wohn- häusern aufgenommenen Anleihemittel aus dem Ertrage der gemeindlihen Wohnungs-

Die Genehmigung wird außerdem vor- bebaltlih der 9ecchte Dritter erteilt. Für die Befriedigung dex Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge- währleistung seitens des Staats nit

Diese Genehmigung is mit den An-

lagen im Deutschen Reichs« und Preußischen Staatsanzeiger bekanntzu-

Provinz Negierungsbezirk

+4 «10 QUSgabe, DUMNade . «s 66 s U U ic Neicb8wäHrung,

Ausgefertigt aut Grund der mit Ermächti- gung des Preußischen Staatêministeriums erteilten Genehmigung ber Minister der Finanzen und des Innern vom .…. . ten C 1922 (Deutscher Neichs- und Preußisher Staatsanzeiger vom

Gemäß der von dem Bezirksaus\{uß des Regierungêbezirks Véünster genehmigten Beschlüsse des Magistrais und der Stadt- verordnetenversammlung vom 14. Sey- tember 1922 wegen Aufnahme einer An- leibe von 39 000 000 .4 bekennt fich der Magistrat der Stadt Recklinghausen namens der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unfündbaren

C WEICIE O L pee «o. O Ihr Die Schuldverschreibungen werden în

Die ganze Schuld wird nah dem gee nehmigten Tilgunasplan durch Einlöfung auszulosender Schuldverschreibungen vom 1. April des Jahres 1923 ab îinnerßbalb O Jahren getilgt. Zu diesem

Zeit eintritt.

prozeßordnung.

werden. D

dem Magistrat zur

liche Geltendmachung nach dem

jährt in vier Fahren.

werden für zehnjährige Zeiträume aus- gegeben werden. Die Ausgabe einer neuen MNeibe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtbaupikasse in Recklinghausen gegen Ablieferung des der älteren Zinsschein- reibe beigedruckten Erneuerungsscheins, sofern nit der Inhaber der Sch{uld-

Ausgabe widersprochen hat. In diesem Fall sowie beim Verlust eines Erneue- rungéscdeins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung aus- gebändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Zur Sicberbeit der hierdurch ein- geaangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Necklinghausen, den ..…...….. 1 E Der Magistrat der Stadt Reklinghausen, Trockenstempel des Stadtsiegels. Oberbütgermeister. IT. Bürgermeister. Ausgefertigt :

C S d. Kontr. Reihenfolge .....

/ Finanzdirektor.

Außer der Stadtlauvtkasse sind Zahl: stellen a) Kreditbank Neckiinghausen Filiale der Essener Kreditanstalt, b) Commerz-

weldem jäh1lih wenigstens 4} vH des

Nach

aabe der fällig gewordenen Zinsscheine

Der Anspru aus dieser Sculdver-

dreißig Jahren nah dem Rückzablungs- termin, wenn uicht die Schuldver}chrei- buna vor dem Ablauf der dreißig Jahre

und Privat-Bank A, G. (Filiale Neckling- hausen), c) Dresdner Bank Zweigstelle

Yecklinghausen. Provinz Regierungsbezirk Westfalen. Münster.

Zinsschein... .te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Reck- linghauien, .. . . te Auégabe, Buchstabe C u U S Á M cas e Po Hundert Zinsen über . . 0:00 S0 . . Lei Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Nükgabe in der Zeit vom U: ab die Zinsen der obenbezeihneten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom . „ten... his E a S M 7 R bei der Stadthauptkasse in Recklinghausen.

(Trockenstempel des Stadtsiegels.)

Oberbürgermeister. IT, Bürgermeister. Der Anspruch aus diesem Zinsschein er- lisht mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem

der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn

nit der Zins\chein vor dem Ablauf diefer

Zeit dem Magistrat zur Einlösung vor- gelegt wird.

Erfolgt die Vorlegung, îo verjährt der Antpruh innerhalb zweier Jahre nah Ablauf der Vo1ulegungsfrist, Der Vor- legung steht die oerihtlice Geltend:

machung des Anspruchs aus der Urkunde

glei. - Vrovinz Regierungsbezirk Wesifalen. Münster,

Erneuerungsschein für die Zinsscheinreibe Nr. . . ., . . zur

Schuldverschreibung der Stadt Rekling- bausen, M te Ausgabe, Bud)stabe. .

L D E Der Inhaber dieses Scheins empfängt

gegen dessen Nüclkgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . . . „te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von

19 .. , bis 19... nebst Erneuerungs- \chein bei der Stadthauptkasse in Neckling- hausen, sofern nicht der Inhaber der

Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Fall sowie beim Verlust dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Er- neuerungs\schein dem Jubaber der Schuld- verschreibung ausgebändigt, wenn er die Schuldyerschreibung vorlegt.

Necklinghau)en, den ..

O Der Magistrat der Stadt Necklinghausen.

(Trodkenstempel des Stadtsiegels.) Oberbürgermeister. ]T, ‘Bürgermeister. [98009]

Mit Ermächtigung der Preußischen Staatsregierung erteilen wir hiecdurch

wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt

auf Grund des § 79 des Bürgerlichen

Geseßbuchs und des Artikels 8 der Ver-

ordnung zur Ausführung des Bür

Gesegbuhs vom 16. November 1

Stadt Trier die Genehmigung zur

Ausgabe yon' Schuldverschreibungen

anf den JFnhaber bis 8 000

d eeZweihundertachtundsiebzig lionen Mark“, zwecks Beschaffung der Mittel für Wohnungsbauten, tür die Er- Elektrizitätswerke , Grundstücksankäufe und für die Herstellung von Sportanlagen.

Die Sculdyerschreibungen sind nah dem anliegenden Muster auszufertigen, bis zu dem bei der Ausgabe geltenden Neichsbankdiskontsagz jährlich zu verzinsen und nah dem festgestellten Tilgungsplan durd; Ankauf oder Auslosung von dem f die Begebung einer Abteilung fol- genden Rechnungsjabre ab jährli wenig: stens mit 49/9 des Kapitalbetrags unter insen von den getilgten ngen zu tilgen.

Der Stadt bleibt überlassen, Audslofung der Schuldverschreibungen dieser Anleihe für die ersten 10 Jahre nah Be- gebung zu verzichten, Falle die planmäßen Tilgungsbeträge zu einem Tilgungsfonds anzusemmein, aus dem Schuldverschreibungen bis zur Höhe der jeweilig fällig gewordenen Tilgung im Wege des Anfaufs zu erwerben und zu tilgen sind, sofern der Ankauf zum Nennwert der Schuldverschreibungen oder zu einem geringeren Kurse tunlih ift. von 10 Jahren ist die seit Begebung noch rüdständige Tilgung durch Ankauf oder Auslotung auf einmal nachzuholen. Vorstehende Genebmigung wird vorbehbalt- lich der Nehte Dritter erteilt. Befriedigung der Inhaber der Scbuld- vershreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staates nicht übernommen.

Diese Genebmigung ist mit den An- |,. lagen im Deutschen Neichs- und Preußi- schen Staatsanzeiger befanntzumachen.

Werlin, den 28. Oftober 1922.

Zugleich für den Finanzminifter,

Der Minister des Znneru. Im Auftrage: (Unterschriit.) Genchmigungêurkunde. M. d. I. 1V a 1V 571, Fin.-Min. 1 E 1. 3793.

NhHeinprovinz, ScchuldverschGreibung

der Stadt Trier, Bulstabe . .

der Anspru fn zwet Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vor- legung steht die gerihtlihe Geltend- machung des Anspruchs aus der Urkunde

gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor- Tegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schluß des Jahres, in welchem die tür die Zahlung bestimmte

um Betrage von

Das Aufgebot und die FKraftlos- erflärung abhanden gekommener oder ver- nihteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zipil-

Sins\cheine können weder aufgeboten ncch für kraftlos erflärt werden. Doch wird dem bisherigen Jnhaber von Zins- seinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungstrist bei dem Magistrat anzeigt, nah Ablauf der Frist der Betrag der angeme!deten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt

er Anspruch ist ausgeschlossen,

wenn der abhanden Jem Schein inlôfung vorgelegt

oder der Anspruh aus dem Schein ge- rihtlih geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die N lau

der Frist erfolgt ist. Der Anspruch ver-

Zuwachs der Schuldvers rei

Sie bat in diesem

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährlihe Zinsscheine bis zum ..,,, auégegeben. Die ferneren Zinsscheine Nach Ablauf

verichreibung bei dem Magistrat der

DOR ta TE g EBaRns

Reichswährung. Ausgefertiat auf Grund der Genehmigung der Minister des Innern und der Finanzen

pom 28. Oftober 1922

(Deutscher Reichs- und Preußisch

anzeiger vom . L

In Gemäßheit des von dem Bezirks j Negierungébezirfks Trier genehmigten Beschlusses der Stadtver- ordnetenversammlunz zu Trier vom 18. Ok- tober 1922 wegen Aufnahme einer An- l 000 „4 befennt sich der unterzeichnete Oberbürgermeister dec Stadt Trier namens der Stadt durch diese. jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers untünd- baren Darlehnéshuld von welche mit . . 9% jährli zu verzinen

Die ganze Schuld wird nah dem ge- nebmigten Tilgungsplan durch Einlösung auszulosender Schuldversch1eibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen vom 1. Januar 1926 ab getilgt. Bei der Auslosung erfolgt die Nückzahlung mit 102 4 für je 100 A4. Zu diesem Zweck wird ein Tilgungsfonds gebildet, welchem jährlih wenigstens vi «3 | Kapitalbetrags sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen

Die Aus”osung geschieht im Monat , „. Z Der Stadt bleibt jedoŒ das Recht vorbehalten, eine \täkere Tii- gung eintreten zu lassen oder au sämt: lie noch im Umlauf befindlide Sculd- verschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilaurg er- sparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungs- Die ausgelosten fowie Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch- staben, Nummern und Beträge f an welchem die erfolgt, öffentlih bekanntgemacht. Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermin in dem Deutschen Neichs- und Preußishen Staatsanzeiger, in dem Amtsblatt der Trier, in der Trierishen Landeszeitung, Volksfreund und der Wird die Tilgung

leibe von 278 (0

60ck 4

vier Prozent

Der Magistrat dez: Stadt Necklinghausen. | \ jedes Jahres.

fonds zuzuführen. gekündigten

e sowie des wüdckzablung

Megierung zu

Trieriichen Volkêwacht in Trier. der Schuld durch Ankauf von Schuldver« \chreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe de3 Betrags der angekautten Schuldverschreibungen alébald nah dem Ankauf in gleicher Weise bekanntgemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, jo wird an dessen Stelle von der Stadtsz verwaltung mit Genehmigung des MNegie- rungspräsidenten zu Trier ein anderes Ga deme, s zum Tage, an wel@em hbierna

das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbijährlihen Terminen, am . . it pom 1. Janu 9% Jährlich

ie Auszablung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld: verschreibung bei der Stadthauptkasse in l \päter befannts» zumachenden weiteren Ein1sösungéstellen, und ‘ar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins fol der zur Empfangna eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazugehörigen Zinsscheine der späteren

1923 an gere i

enden Zeit. des Kapitals

Fälligkeftetermfne 1urüzuTiefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. ;

Der Anspruch aus dieser Schuld- verschreibung erlischt mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Nückzahlungstermin, wenn niht die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der 30 Jahre der Stadt- verwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so ver- jährt der Anspruß in zwei Jahren pon dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Bel tende mabung des Anspruchs aus der Urkunde glei. Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor- legunasfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schluß des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernihteter Schuldverschreibungen erfolgen nach Vor- schrift der §3 1004 ff. der Zivilyrozeße ordnung. *

Zinsscheine können weder aufgeboten,

noch für frafilos erklärt werden. Doch

wird dem bisherigen Inhaber von Zinse cheinen, welcher den Verlust vor dein Ab- lauf der vierjährigen Borlegungsfrist bei der Stadtverwaltung anzeigt, nach Ab- lauf der Frist der Betrag der an- gemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ift ausgeschlossen, wenn der abhanden qe- fommene Schein der Stadthaupt fasse zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus tem Schein gerihtlich geltend ge- macht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerihtlihe Geltend: mahung nach dem Ablauf der Frist er- folgt ift. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.

Mit dieser Sculdverschreibung sind halbjährlihe Zinésceine bis zum ...., . ausgegeben; die ferneren Zin&sceine werden na Ablauf diefer Frist aus- aegeben werden. Die Audögabe einer neuen Neibe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadthaup1kafse in Trier gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedrudten Erneuerungs\cheins, sofern niht der In- baber der Schuldverschreibung bei der Stadtverwaltung der Ausgabe wider: \prochen bat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinéscheire dem Inhaber der Schul!d- vershreibung ausgeßändiat, wenn er die Schuldverschr. ¡bung vorlegt,

Zur Sicherheit der hierdurch ein- gegan genen Verpflihtung haftet die Stadt “v éagas Vermögen und mit ihrer Steuer- raît.

Dessen zu Urkunde babe i diese Aut fertigung unter meiner Unterschrift erteilt.

E 1922,

Stadtsiegel.) Der Dberbürgermeister. (Unterschrift.) Nusgefertigt: ({Eigenbändige Unterschrift ves damit von der Stadtverwaltung beauftragten Kontrosk- beamten.)

Neibe T Sckßein M Anleibe vom O c » 4E * Quo zur SC;dyerschreibung Buchstabe . . .…. U Uy a e E

. « » 9/0 verzinslih. : Gegen Nückgabe dieses Scheins wird

Von epa Gd ab der halb- tabriiMe Qins ür es M E L m E

it bei der Stadthauptfasse in Trier oder bei den öfentlich befanntgemachten weiteren Zablstellen gezahlt (\. Nückieite). 100 E U 1922. (Trodenstemvel des Stadtsiegels.)

: (Unterschrift.) (Ungültig, wenn die Vorderseite durckfreuzt oder eine Edte abgeschnitten oder der Zinê-

{chein durBlocht ift.)

Dieser Zins)chein verjährt am... C N (vergl. Nückfeite). Nüdseite. QDaßlbax au) bei „aae R

Der Anspruch aus diesem Zins!c{ein erlischt mit dem Ablauf von vier Iabren vom Schluß des Jahres ab, in welcGem der Zineanspruc fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf diefer Frist der Stadthauptkasse in Trier zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspyruch innerhalb zweier Jahre nah Ablauf der Vorlegungsftrift. Der Vorlegung steht die gerihtliße Geltendmalung des An- spruchs aus der Urkunde gleich.

Anleihe vom Jahre 19 . , über... 4 zu... . % verzinslich. Erneuerungs|\chein

für die Zins)\cheinreihe Nr... zur Schuldverschreibung über... M Buchstabe . Nr

Der Inhaber dieses Erneuerungs\cheins emvfängt gegen dessen Rückgabe zu der vorbe neten Schuldverschreibung die e eihe Zinsicheine für die Zeit 1 R O E nebst Erneuerungsschein bei der Stadt« hauptkasse in Trier, sofern nit der

nhaber der Sculdverschreibung der

usgabe bei der Stadtverwaltung wkder- \prohen hat. In diesem Falle fowie beim Verlust dieses Scheins werden die veuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuld- verschreibung vorlegt.

Vier: dest... «a 109A, (Trockenstempel des Stadtsiegel8.) Der Oberbürgermeister : (Unterschrift.)

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