1922 / 281 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Dec 1922 18:00:01 GMT) scan diff

b) Dasselbe mit gleichzeitiger Ausstopfung des

119. a) Entfernung von Fremdkörpern aus der Nafe . 300— 3 000 b) Desgleichen mit Auklappung der Nase 120. a) Kleinere Operationen in der Nase oder Anbringung Aewtzmitteln b) Anwendunçc . a) Abtragung von

„A6 4Es ; Eis E 200— 2 000 der (Balvanofkaustik oder Elektrolyse 300— uswüchsen der Nasenscheidewand teilweite oder vollständige Abtragung von Nasenmufcheln oder Entfernung mehreren Sißungen, auf jeder Seite reitbasig aufsizender fibröfer Najen-

racbengeichmwülfste :

(790— 15 000

1000 20 009 mit Voroperatton 4 U f Nasenscheidewand 1000—20 000

vom Innern

E y v i 2

;. w) (Sroffnung

der Oberkieferhöhle von der A lveole oder Fossa canina aus oder der Stirnhöhle Ohberkieferhöhle s vom Naseninnern und von außen . d) NMadifaloveration ter Stirnböhle

b) Fin'ade Eröffnung

C IOS 1500—30 000 en derselben Seite

in der gleichen f) DBunftion einer Kieserhöh

5, Separiereinlagen A 26. Awbohren (Trepanation) eines Zahns 927. Behandlung emvfindlicheu Zahnbeins für jede Sitzung 25 Alnledtna Von GPanndunnt. s « o 09 29. Wiedereinsezen ciner Einlagefüllung .

le mit oder ohne ‘Aus-

Miederholungen die Hälfte. 24 (futfernung von Drüfenwucherungen aus dem Nasen- rachenrautn . e E S 1000—10 000 im Nachen oder an den Gaumen- mandeln ein)cchließlich Aetzung und Galvanokaustik ŒEiteran\)amm!lungen i mandel oder deren Umgebung (Abtragung

b) Eröffnung 500— 10 000

oder beider Gaumen-

; A ee 750— 15 000

(Ausschälung mit der Kapsel einer oder B 1000——20 000

en in den Kehlkopf 200— 2 000

innerhalb des

d) Tonsillektomie beiter Gaumenmandeln) ; ¡Einbringung von Medikamen!t ) Anwendung des Hehlfkopfes ;) Intubation oder in den Keblfopf . o) ŒFntfernung von Frem die natürlichen Wege b) Desgleichen dur Eröff 8. a) Endo)kopische Untersuchung der L zweigungen oder der Speiseröhre . , b) Endobronchiale Behandlung mit starcem Rohr mit weichem Nohr . (Fndoskopische Entfernung 2wtrôhre und thren Verzweigungen röhre, desgleichen endosfopi\he Operationen in der Lusft- hre oder der Speiseröhre ) a) Operative Eingriffe oder Anwen innerhalb des Kehlkopfes Deägleichen mit Spaltung Anwendung der Schwebe-Laryngo|kopie . Operationen am Tränensacke vom Naseninnern aus 1000-—20 000 2. Eröffnung des Türkensattels ein|chließli)h Vor- . 4000 60 000 200-—20 000

Einführung von Dehnungsinstrumenten E 500— 5 000 dförpern aus dem Kehlkopf durhch N 500 —10 000 fnen des Kehlkopfe3 1500—30 000 ?uftröhre und ihrer Ver- 1000—10 000 500—10 000 E e 400— 8 000 von Fremdkörpern aus der oder aus der Speise-

E DDUOS-OO 000 dung der Galvanokaustik O î 1000—20 000 des Kehlkopfes oder mit 1500 30 000

Co

bd b R

pk

Go

C SHDALGUDNEN e a e 00 o 0 Co ooo GODTOMI U e ee C s

Un. Gebühren für Zahnärzte.

A. Allgemeine Verrichtungen.

die Beratung des Zahnkranken Üntersulhung des Mundes und etwaiger schriftlicher Vers ordnungen : a)in der Wohnung des Zahnarztes bei Tage bei Nacht (Abends 8 Uhr bis Morgens 8 Uhr) b)in der Wohnung des Der Ae e bei Nacht... c) durch Fernsprecher . bei Nacht. . d)für Besuche, die am

[Lu

i

eins{Gließlih

100—- 2 000 200— 4 000

200— 4 000 400— 6 000 100— 1 000 Ce T c 00 % O00 Tage auf Verlangen des Kranken oder dessen Angehörigen sofort oder zu einer gewünschten Stunde gemacht werden, das Doppelte der Sätze von 1 þ, 2, Bei Behandlungen im Hause des Kranken wird für Zeit- verlust (die Wege einbegriffen) für jede halbe Stunde

ahnkranken

b) Zuridtung

c) Für Aenderung

a)am Tage . b)bei Nacht . . 3. Erscheint der Krank ist für Zeitverlust zu berehnen : für jede halbe Stunde bei Tage .

nicht zur vereinbarten Sißung, so

4 Zuziehung eines Arztes oder eines anderen Zahnarztes außer der Gebühr für Besuch und Zeitversäuinnis (11 A Nr. 2 und Nr. 4; 111 Nr. 1 a—b, 4, Nr. 3) . Sm übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen zu 11 a,

B. Besondere zahnärztlihe Verrichtungen, a) Allgemeines.

mittels des Induktions-

200

Medikaments

5. Untersuhung des Zahnes

6. Nöntgencufnal)

o) Durchleuchtung d 7. a) Allgemeine Betäubung bei einer L mg lich ärztlider oder zweiter zahnärzilicher Hilfe .

þ) Oertliche Vetäubung durh Injektion. . c) Durch Vereisung d) Leitungéanästbesie ; 8. Massage der Schleimhäute,

3ehandlung aussch{ließ-

Pinselung, Aetzung wi 9, Reinigung

jede Sizung

b) Zahnärztlih-operative Verrichtungen.

10. a) Entfernen eines einwurzligen Zahnes

der Zähne, Entfernung von Zahnstei

oder feiner

b) Entiernen cines mehrwurzligen Zahnes oder seiner

11. Auémeißelung eines abgebrochenen oder *verlagerten

12. Abtragen des Alve 7. a) Große operative Cingriffe (Wu ines “Abszesses und einfache blutige Me O en in der Mundhöhle ( Cysten- rstirpation, . ? 1000u-—10 000

olarrandes nach dem Entfernen_ von 0

13. Eröffnung e

in der Mundhöhle . . 14, Größere blutige Operation : Wurzelspitzenresektion,

Ne- und Implantationen) 15. Nacbbehandlung na blutigen Eingriffen (Tamponade,

Auéspülung usw.), für jede der Operation bermäßigen Blutung i 17. Behandlung von Mundkrankheiten, jede Sihung - der Alveolarpyorrhöe

16 Stillung der ü 18. Behandlung

19, Befestigung - losér * Zäbne ligatur für jeden Zahn 20. Abfeilen \törender Ränder,

dur Seiden- oder Drc t O 8. Stislung einer bedr für jede Sizung und an

150— 1 500

M

' Abo

c) Zahnärztlih-konservierende Verrichtungen. 91. Ueberfappung oder B:täubung (Drucanäfsthesie), A äßzung, Amputation oder Extraktion einer Zahnpulpa ein-

\c{ließlih des provisorishen Verschlusses . 150— 1 500 92, a) Reinigung und antiteptishe Behandlung des Wurzel- fanals eines Zahns mit einer Wurzel ein\{ließlih pro- visorishen Verschlusses, für iede Sitzung 150— 1 500 b) der Wunrzelkanäle eines Zahns mit mehreren Wurzeln N S : 200— 2 000 3. a) Wurzeltüllung eines Zahns mit einem Wurzelkanal oder der Füllung der Pulyakfammer nah Amputation 150— 1 500 b) eines Zahns nebreren Wurzelkanälen. . . 200— 2 000 24. Füllung einer Zahnhshle: a) mit vrovisorisWem Material ... « . « . 150— 1 500 b) mit Zinkphoëpháät und Guttapercha « « « « « 290— 2 900

H Pes C h t A t 0 c) mit Amalgani je na) Gie . «ooooo

d) Silikatzement . . U e) Porzellantüllung (gebrannt) . - «a o. 5

Dea T s o e Zinngold C E (Gold, gebämmert, je nach der Größe und Dae T as eta o S Metau, Gat 4 «e e ed

- ‘4

.

N

d. Zahnärztlih-technische Verrichtungen. 30. Abtragen einer Zabnkrone für nahfolgenden Ersatz 31. Anfertigung einer Platte aus Kautschuk .

32. Für jeden an der Kauti\hukplatte befestigten Zahn

33. Reparatur einer Kautschukplatte . « « + + -- 34. Anfügen eines neuen Zahns. « «e o ooo 35, Für jeden Blockzahn mehr - . «o o oe o

36 Für Zähne mit Schutplatten mehr . « » + - 37. Anbringung einec Gummi)augvorrichtung . . .

38. Erneuerung und Anbringung jedes Gummiplättchens

39 Sode Klammer Und Gil fa e = 6 40. Anbringen von Federn und Federträgern . . . - 41. Anfertigung einer Platte aus Metall... 42. Für jeden an dieser Platte befestigten Zahn . «

A aCIOtet UND aat L a a e aa oo

D R ee o aae 43. Reparatur einer Metallplatte . « «o» o 44. Sur lede gelotete Ramme: e e a ». Beschleiten eines Zahns oder einer Wurzel zur Aufnahme einer Krone . . Wurzelaufbau zur Aufnahme ei? Stiftzahns E As . Für Anfertigung eines Stiftzahns : A) oe Bala eee od ein aa 0 b) t Dea e e ee

c) in Porzellan (Logan und Davis). . « « « « +

48. Neparatux eines Stiftzahns (Erneuerung einer Ra s 49. Entfernen eines Stiftzahns oder abgebrochenen Stifts aus einer U e eso 50. Herstellen einer Metallvollkrone, gestanzt oder ge- O E e o Ses 51. Entfernen einer Krone . . « 59. Wiederbefestigung eines Stiftzah 53. Brücken aus Metall für jedes Glied . . 54, Befestigung lockerer Zähne mittels Schiene dergl. unter Anwendung von Edelmetall ..

s. Orthodontische und gesichtsorthopädische

Verrichtungen.

55. Für die Regulierung unregelmäßiger Zahn- und Kieferstellung L L / S a) Vorbereitende Maßnahmen dafür, wie Herstellung von

1500-—

1er Krone oder cines

ns oder einer Krone

oder

250— 400—

T90—

150 150— 150— 100— 250—-

150— 5900— 250— 290— 250— 300— 250— 300— 100—

2 500 4 000

1500—L15 0900 1000—10 000

T7 500

-15 000 1500—15 000

E000 1 500 1 500 1 000 2 500

F: OUO 000 500 OUL 500 000 500 3 000 1 000

2 Do DO O N

O V

290— 2 500

350— 7590— 400— 600— 150—

200—

500— 20—

290— 290—

Meodelien oder Photographien, Vornahme und Messungen z M t v und Berechnungen, Au!stellung des Behandlungéplanes

jeden Kiefer. . ;

sowie Neparatur und. Ersatz verlorener Teile

für jeden Kieter .

e"

E C uts{uk oder Metall, für Gesichts-

vrothesen (künstlihe Nasen und Ohren und sonstige kleinere Prothesen zur Deckung), für Kieferbruchschienungen ist die Festsetzung des zu berechnenden Betrags der freien Verein-

barung überlassen.

f Besondere Bestimmungen.

Tagespreisen entsprechend besonders zu berechnen.

. Bei allen Bebandlungen ist der Wert des verwendelen und Materials nit einbegriffen und den

. Soweit vorstehend keine Einzelsäße sür Zahnärzte angegeben

siud und für die gleichen Leistungen in dem Abschnitt für Aerzte (11) Gebührensäge jestgeseßt sind, gelten dieje.

V. Gebühren für Zahnärzte bei Krankenkassen. (IL. Bu ch NVO. und § 2 dieser Bekanntmachung.)

Zeratung eines Kranken eins{hl. Untersuchung und etwaiger

ichriftlicher Verordnung:

a) in der Wohnung des Zabnarztes (Beratung8gebühr) .

Die Bereclnung sür eine Beratung ist jedoch unzu-

lässig, wenn eine Verrichtung berechnet wird.

b) in der Wobnung des Kranken (Besuchsgebühr)

9, Ausziehen eines Zahnes oder dessen Wurzeln , - 3, Oerlliche Betäubung bei chirurg. Eingriffen:

a) durch Injektion für jeden Zahn ... ..-« b) jedoch tür jede Kieferhältte nicht me 4. Abtötung einer Zahnpulpa (als alleinige Leistung) . 5. a) Füllung eines pulpakranken oder toten Zahnes einsch[.

vorausgegangener Wurzelbeßbandlung . .

b) Füllung aus plastishem Material (Silber- oder Kupfer:

amalgam, Zement oder Guttaperha) . .

Rd

c) Für Silikatrüllung ein Zuschlag von . ..

2?

B Oa a

e. .

(Die Berechnung von Silikatfüllungen ist nur für

die 6 oberen und 6 unteren Frontzähne zuläisig.) 6. Behandlung von Mundkrankheiten ein]h!l. Zahusteinenkt-

fernung füx jede Sißung . .

rzelspibenreseftion, C vsten-

exstirpationen, Cutfernung von Tumoren, größere Nesek- tionen, plastishe Mundoperationen, größere Ausmeiße- lungen verlagerter, tietfrakturierter oder retenierter

Zähne, Unterbindungen oder ähnlihes . .

Mittlere operative Eingriffe (partielle Refektion der Zahnfortsäße, Gxstirvation kleinerer &puliden, kleinere Ausmeißelungen, plastiiche Mundoperationen kleineren Umfangs, Au)klappungen, Auskrazungen und ähnliche)

c) Kleinere operative Eingriffe (Spaltung und

N uss

fraßzung von Fisteln, Eröffnung von Ab1zeßhöhlen, Operationswunden, Entfernung kleinerer Sequester und

Fremdförper und ähnliche) . .

Nachbehandlung bei größeren operativen Eingriffen für

jede Sitzung . -

obliden Nachblutung (bei schwierigen

Fällen und größerem Zeitaufwand nah Begründung ent- sprechend mehr) « «o oa ooooooooo)

1000-—10 000 2000—20 000

3 500 7o00 4 000

1290—12 500

6 000 1 500 2 000

1250—12 500 1500—15 000 1290—12 500

5 000 2 500

. 2500—25 000

2 500 2 500

20090—20 000 6000—60 000

1250 12 500

und Anlegung der Reguliervorrihtung für E C A e ._. 12590— 12 500 und Neubefestigung der Vorrichtung 1250—12 500 a) Herstellen und Anlegen der Netentionsvorrichtungen j S s L200 42 O00 56. Gewallsame Steslungéveränderung eines Zahnes (Ré- dressement forcé) . ¿ . Für Obtutatoren in Ka

2 500

M o

i L

45

34

34 45 34

135

P L

34

54

130

Für die Bebandlung in der NaLtzeit (von Abends 8 Uhr A

is Morgens 8 Uhr) tritt zu den vorgenannten Säßen

ein cinmaliger Zuschlaä vou. è . +. s L DO

10. Fommt eine neue LBereinbarung zwischen dem Wirtschaft - licben Verband deutscher Zahnärzie und den Krankenkassen- hauvytverbänden zustande, so bleibt eine entsprehende Ab- änderung der Gebühren unter Abschnitt TV vorbehalten (siehe auch § 2. Abs. 2).

Berlin, den 10. Dezember 1922. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. HiLt tiefer.

9.

ror

D

BekanntmaGUng, nd Teuerungszuschlag zu der preußischen renordnung für approbierte Aerzte und Zahnärzte. Vom 10. Dezember 1922.

Auf Grund des 8 13 der Bekanntmachung, betreffend den Erlaß einer Gebührenordnung für approvierte Aerzte und 2nhnärzte vom 10. Dezember 1922 bestimine ich, daß vom

1. Dezember 1922 zu den Säßen der Gebührenordnung (I A und B sowie 107) ein Teuerungszushlag von 100 vom Hundert tritt. Berlin, den 10. Dezember 1922. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsiefer.

Ministerium für Wissenschaft, Kunf und Volksbildung.

Die Wahl des Studienrats Dr. Brixius an dem Real- c or

progymnasium in Monschau zum Studiendirektor dieser Änflait ist bestätigt worden.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Der Oberpfarrer Reichmuth an St. Nikolai in Potsdam ist zum Superintendenten ernannt worden. Als folchem ift ihm das Ephoralamt der Diözese Potsdam L übertragen worden.

Bekanntmachung.

DemAltwarenhändler Otto Moriß, Klosterstaße 27, wohnha1t. haben wir auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fern- haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (NGBl. S. 603) den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs durch Verfügung vom heuligen Tage untersagt.

Brandenburg, den 7. Dezember 1922.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Prawiß.

Bekanntmachung. Dem M olkere ibesißer Kurt Wolfgang în Diep-

b olz habe ich auf Grund der Bekanntmachung vom 23. Septembe 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlälsiger Personen rom Handel, durch Vertügung von heute den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mi! Milch, Butter und Käse, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Diepholz, den 7. Dezember 1922.

Der Landrat. von Wuthenau.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich,

Der Reichsrat hielt gestern abend laut Beschluß seiner zuständigen Ausschüsse eine Vollsizung ab, in der lediglich der Antrag Preußens vom 18. November d. J., betreffend einen Geseßentwurf über Lieferung von Stictstoffdünger für abgeliefertes Getreide, auf der Tagesordnung stand. Die Sizung wurde geleitet von dem neuen Minister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Luther-Essen, der nch B dieser Gelegenheit dem Reichsrat mit kurzen Worten vor- tellte. | Ueber die Ausschußberatungen berichtete Ministerialdirektor Freiherr v. Jmho ff. Die preußische Regierung hat, um die Produktion möglichst zu heben und uns bei der Versorgung mit Brotgetreide vom Ausland unabhängig zu machen, einen Geseßentwurf eingereiht, wonah das Umlagegetreide teils mit Geld, teils mit Stickstoffdünger bezahlt werden sollte. Die Ausschüsse des Reichsrats haben in eingehenden Beratungen den Entwurf geprüft. Die Mehrzahl der Länder weiß sich zwar mit der Reichsregierung und mit Preußen darin einig, daß alles geschchen muß, um die Produktion zu heben, hat sich aber aus finanzpolilishen und valutarischen Gründen sowie aus Gründen der praktischen Durchführbarkeit nicht in der Lage gesehen, den Antrag Preußens zu unterstüßen. Die Nusschtisse beantragen daher Ablehnung des preußischen An- trags. Auf Antrag des Staatssekretärs Göhre wurde namentlich abgestimmt und bei der namentlihen Abstimmrtg der Ausschußvorschlag mit 46 gegen 17 Stimmen angenommen. Der Antrag Preußens ist also auch von der Vollversammlung abgelehnt. Außer dem Preußischen Staatsministerium stimmten dofür nur der Vortreter der Stadt Berlin, dec Vertreier der

1

Provinz Sachsen und der Vertreter von Mecklenburg-Schwerin,

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volls- wirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen sowie die vereinigten Aus|chüse für Volkswirtschaft, sür Haushalt und

j

Rechnungswesen und sür Rechtspflege hielten heute Sigungen.

De S

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyr ol, Charlottenburg, Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin Wilhelmstr. 32.

Sieben Beilagen (einschließli Warenzeichenbeilage Nr. 107A und B) und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral-Handelsregister-Beilage.

zum Deutschen Reich Nr. 281,

Nichtamtliches.

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.)

Deutscher Reichstag.

279. Sißung vom 11. Dezember 1922, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vercins deutscher Zeitungverleger. *) der Abgg. Domsch- Nat.) und Genossen, betr. die Steigerung der Lebens- der landwirtschaftlichen Produktion gegen weitere zwangswirtshaftlihe Maßnahmen, wird nach der Er- flärung des Oberregierungsrats Heinip in der geschä\ts- ordnungsmäßigen Frist beantwortet werden.

Jn erster Beratung wird die Novelle zum Ge- richtskostengeseß (Erhöhung der Gebühren) auf Antrag R ie ß er (D. Vp.) dem Rechtsausschuß und der von den Abgg. M ora th (D. Vp.) und Genossen bean- Gesetßentwurf i Pensionsergänzungsgesetes ausscchuß überwiesen.

Es folgt die

Die Fuierpellationen

mittel und den

Aenderung Beamten- | zweite Beratung der Novelle Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher. Abg. Brodauf als Berichterstatter befürwortet namens des Rehtsaus\chusses die Annahme der Vorlage mit einigen geriwg- lenderungen. Die Vorlage, die eine Erhöhung der Gebühren ungefähr geltenden

Achtfacch e Vierundzwanzigsache prünglihen Säße vorsieht, wird mit der Maßgabe angenommen, daß sie eine Woche nach der Ver- kündung in Kraft tritt. Beratung endgülitg angenommen.

Jn zweiter und dritter Berat Abg. Frau | ) entwurf über die Erhaltung der Krieger- Weltkrieg angenommen,

Der Ausschuß für Bildungswesen beantragt zur Not - Studienassessoren Entschließung:

„Die Reichsregierung zu ersuchen: 1. wegen Herabseßung der Södstbesebung von Klassen der höheren Schulen und Volksschulen fich mit den Ländern ins Benehmen zu seßen; 2. stellenlose Studien- assessoren und Junglehrer im Dienst der Reichsverwaltung zu ver- wenden und Maßnahmen zugunsten der Unterbringung im andere geeignete Berufe zu erwägen sowie Ländern und Gemeinden der- artige Maßnahmen zu empfehlen; 3. sich mit den Ländern ins Benehmen zu seßen, um, soweit es miht möglich ist, in den Ländern Flüchtlingslehver unterzubringen, einer der Zahl der in Preußen bereits untergebrahten Flüchtlingslehrer entsprechenden Zahl von preußishen Shulamtsbewerbern im Schuldienst anderer Länder Ausnahme zu verschaffen; 4. wegen Anrehnung der Zeit unver- \huldeter Stellenlosigkeit auf die Dienstzeit sich mit den Ländern ins Venehmen zu seßen.“

Abg. Weiß die Notlage, ir we infolge der Stellenlosigkeit befänden. Fönnten die Länder dieser Notlage niht abh lehne die Verpflichtung hierzu ab, weil diese Landessache sei. Das Reih müsse sih aber mindestens der Flüchtlingsleh und sich mit den Ländern ins Benehmen seßen, um Stellen für Flüchtlingslehrer zu beschaffen. Es handele sich niht um Schaffung ern darum, Versäumnisse aus früherer Zeit wieder gutzumachen und die große Zahl der fliegenden Klossen Die Schulklassew seien noch vielfah überfüllt. Aller- n Studienassessoren im Schul- halb in den Reichsdienst oder

und das

Sie wird auch in dritter

ung wird ferner na

gräber aus

Dem.) als Berichterstatter schildert eingehend cher sih die Studienassecssoren und Funglehrer Ohne die Hilfe des Reiches n, aber das Reich

rer annehmen

neuer Stellen, son

zu beseitigen. dings ließen sih nicht alle stellenlose stt unterbringen, sie müßten in andere Berufe überführt werden.

) Beratung siebenten Nachtragsetats für 1922 bei dem Etat des Reihswirtschastsministeriums fort-

Abg. Bruhn (D. Nat.) lenkt erneut die Aufmerksamkeit der Regierung auf die große Notlage der Presse. Seit dem Erlaß des das eine Verbilligung des Papierholzes herbe sei der Papierpreis für- das Kilogranm auf 405 # gestiegen. 5roße Teile der Bevölkerung könnten sich ÎTeine Zeitung mehr halten, und das treffe alle Parteien in gleichem Maße. Es müsse deshalb staatlicherseits eingegriffen w des Zeitungsverlegervereins genügend Papierholz zwangsweise für die Presse bereitgestellt werden. Der Papierholzpreis bedeute einen Das Neich und die Länder müßten jeßt alle Nettungsmöglichkeiten für die Presse im allgemeinen Fnteresse

ifühven jollte,

erden und nach dem Wunsch

pirtschafi8minister Dr. Ve c er erkennt die Notlage der Die Reichsregierung habe sih nah Kräften gegen diese Not bemüht, diese sei neuerdings wieder weite j ¿eßt beabsichtigt, die Holzabgabe auf das Dreifache zu steigern, um wenigstens etwas zu helfen. Aber wir befänden uns eben in ciner veren allgemeinen wirtschaftlichen Notlage. ftsministerium werde f e zu helfen. . turelle Aufgabe, den Rückgang der Presse nah aller verlangsamen.

Der Nachtragsetat für das Reichswirtschaft8ministerium wird bewilligt.

Beim Nachtragsetat für das Reichswehrministe- rium wirst der

Abg. Künstler (Soz.) die Frage auf, ob die Reichswehr ein versassungstreues Fnstrument der republikanischen Es müsse endlih mit allen alten fkaiserlichen Tra- ditionen und mit den monarchistish gcsinnten Offizieren in der Reichswehr aufgeräumt werden. 29 vH aller Offizierstellen innegehabt, 1921 noch immer 21,2 vH; bei den kommandierenden Generälen sei die Hälfte adlig, obwohl der Adel nur 2 vH der Bevölkerung ausmache. Es müsse mit der Bevorzugung des Adels eimw- für allemal vorbei sein. Mannschaften seicn in menshenunwürdiger Weise unteurgebraht, für die Obersten dagegen gebe es große Wohnungen. Neteranen aus den Kriegen von 64, 66 und 70/71 müßten eine qus- Fommnliche Unterstüßung erhalien, es gebe da noch Pensionen von 12 A monatlich.

Abg. Thomas (Komm.) wendet sih dagegen, daß noch Menschenquälerei Men\chenquälerei sei ein Verbrechen, und deshalb müsse ein Unter- gebener das Recht haben, einen Besehl niht auszuführen, wenn er

r gestiegen.

Reichswirt- ih weiter ncch Kräften bemühe", der Das sei eine politische, wirtschaftliche und kul- Möglichkeit zu

Regierung sei.

Im Jahre 1915 habe der Udel

Reichswehr

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruk hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

Erste Deilage

Verlin, Dienstag, den 12. Dezember

eine Menschenquälerei darstelle. Jn Bayern herrsche ja ein herz- hafter Ton, diejem Ton entspreche es nur, wenn ein Soldat in

Straubing, wie er schreibe, von einem Offizier „republikanische u“ genannt worden jel. (Heiterteit.) Fn PVcagdeburg gabe ein oldat drei Tage Mitrelarrest bekommen, weil ex durch eine Kritik

0

| des Rathenau-Mordes politisiert habe. Es bestünden noch immer | Klagen über die Behandlung der Soldaten in den Kajeruen; der M 7

Reichswehrsoldat müsse aber als Staatsbürger behandelt werden wie jeder andere Staatsbürger, und doch werde au) heute noch Kadavergehorsam verlangt, Die Reichswehrsoldaten müßten daher zur Selbsthilfe dagegen aufgefordert werden. Die Uebel der Kasernierung seien bekannt, sie bestünden fort. Die monarchistischen Offiziere hätten ebenso wie früher Gelegenheit genug, die Sol- daten politisch zu becinflussen. Die Soldaten müßten sich zur Wahrnehmung ihrer Fnteressen zusammenschließen und sih dur Vertrauenéleute vertreten lassen, die sih in enger Beziehung zu ven Betriebsräten halten müßten. Wenn sie dies nicht auf legalem Wege tun könnten, müßten sie es auf illegalem Wege tun. Redner beschwert sih über veaktionäre Umtriebe in der Reichswehr.

Hierauf nimmt der Reichswehrminister Dr. Geßler das Wort, dessen Nede wegen verspäteten Eingangs des Steno- gramms erst in der nächsten Nummer dieses Blattes im Wort- laut wiedergegeben werden wird.

Ahg. Thomas (Komm.) bleibt dem Minister gegenüber bet seinen Ausführungen. Man müsse unterscheiden zwischen der Reichswehr und dem Reichswehtrsoldaten. Lebterer fei ein armer Proletarier, die Reichswehr aber sei ein reattionures Fnstrument. Wenn wir die Reichswehr verneinen, so werde damit nicht der Reichswehrsoldat verneint. Dieselben Töne wie heute Herr Geßler

habe seinerzeit auch Herx Noske angeschlagen, nux wirkungsvoller. Wenn das Lesen derx kfommunistishen Presse die Soldaten gegen den Kommunismus immun mache, dann könnte doch der Minister allen Soldaten die „Rote Fahne“ gratis liefern. (Minister De. Geßler: Gern, wenn Sie |i Berfügung stellen!)

Der Nachtragsetat ür die ReihS8wehr wird genehmigt; auf Antrag des Haushaltsausshusses wird die Entschließung angenommen, die ReichSsregie- rung zu ersuchen, zu Hilfsleistungen durch niht- beamtere KLaslte Ei L Un Ver ‘Der Marine Funglehrer un dienassessoven in größtmöglihem Maße zu beschäftigen.

Schluß 6 Uhr.

Nächste Sißung, Dienstag 3 Uhr (kleinere Vorlagen, Ge- {chäftsordnung, Fortseßung der Beratung des Nachtragsetats).

)

ck K

uns zur } T j »

.- Prenßischer Staatsrat. Sißung vom 11. Dezember 1922. (Bericht deë Nachrichtenbüros des Vereins deutsher Zeitungsverleger.) __ Der Staatsrat beriet am Montagvormittag unter dem Vorsiß des Bürgermeisters Gräf (Frankfurt a. Main) zunächst einen Gesepentwurf über den Verkehr mit Grundstückten. Nach dem Vorbild der reihs- geseßlichen Genehmigungspflicht für den Kauf

Und Verlauf landwirtsWaftlicher Gend stü cke soll durch das neue Geseß auch eine solhe für den Kauf Und Berkals von Hausgrunod 1 ucCeln eingesführi werden. Die Verkaufsgenehmigung liegt den Gemeinden ob, die Gemeinden sollen außerdem ein Vorkaufs-

fa vet erhalten. Die Verkaufsgenehmigung darf nur aus be- stimmten Gründen versagt werden. Der Ausschuß hat einige Aenderungen vorgenommen und empfiehlt eine Ent- \hließung, die die Reichsregierung ersucht, die untere Wert- grenze für die Genehmigungsyvflicht bei landivirischafilichen Grundstücken fallen zu lassen.

Zweckverbandédirektor a. D. Dr. Stetiniger (Arb.-Gem.) beantragte, jolhe Hausverkäufe niht mehr unter das Geseß fallen zu lassen, welhe vor dem 1. Dezember 1922 abgeschlossen worden sind, und bekämpfte die den Gemeinden durch das Gejeß zugesprochenen Rechte, da die Gemeinden FJnteressenten seien. Das Gesetz sei ein bewußter Schritt in der Richtung der Kominu- nalisierung und biete nicht einmal Sicherheit für die Erhaltung der Gebäude. :

Ministerialldirektor a. D. Graf v. Keyserlingk (A:-G.) beantragte, die vom Ausschuß gestrichene untere Grenge für die Anwendung des Geseßes (1000 Mark Gebäudesteuernußzungs- wert oder 200 Quadratmeter) in der Höhe von 500 Mark oder 100 Quadratmeotern wiever einzuführen.

Dieser leßie Antrag wurde mit 29 gegen 27 Stimmen

der Linken und eines Teiles des Zentrums, der Antrag Steiniger mit 30 gegen 29 Stimmen angenommen. Fm übrigen behielt der Entwurf im allgemeinen die Auss{huß= fassung. Auch die Entschließung fand Annahme. _ Nunmehr begann die Beratung der preußischen Verwaltungsreform (Städte- und Land- gemeindeordnung. Den Ausschußbericht erstattete Rechtsanwalt Dx. Rumpf (A-G): Die Anspannung an die republikanishe Staatsform machte dem Ausshuß wenig Schwierigkeiten, weil in der lommunalen Verfassung bereits Fret- herr vom Stein den modenen Staatsgedanken eingeführt hatte: Die Gewalt geht vom Volke aus. Es blieb als wichtigstes die Kodifizierung des Gemeindeverfassungs- und -verwaltungsrechtes. Auch die Modernisierung der Verwaltung besteht hauptsächlich in einer Zusammenfassung. Widerspruh erhob der Ausf ch gegen die Auffassung, daß die Gemeinden nux Ausfluß der Staats- gewalt seien. Er hat deshalb eine neue Fassung der einleitenden Paragraphen vorgeschlagen, die das Eigenleben der Gemeinden an- ectennen jolien. Dazu muß finanzielle Selbständigkeit treten; hierfür empfiehlt der Ausschuß eine Eutscchließung, die den Grund- aedanken der von den großen Gemeindeorganisationen vorgelegten Forderungen folgt. Die Staatsaufsidt muß sih weise beschränken. L 97 statuiert das Recht des Staates zur Einsichtnahme in die städtishe Verwaltung. Der Ausschuß folgte den Vorschlägen des Preußischen Städtetages, die einzelnen Ausfsichtsgebiete voran- N und dann erst zu sagen: Der Staat kann zu diesem Zweck Finsiht nehmen. Jn der Frage der Magistrat3- oder Vürger- meisterverfassung bevorzugt der Entwurf die Bürgermeister- verfassung. Fm Ausschuß überwog die Meinung, es sei eine Personenfrage, ein tüchtiger Bürgermeister seße sich immer durch; aber das historisch gewordene Wertvolle müsse erhalten werden. Dorum hat der Ausschuß beide Verfassungen als gleichberechtigt hingestellt. Der Ausshuß war gegen eine allgemeine Einführung von Landbürgermeistereien. Wo ein reges Gemeindeleben ist, sind Landbürgermeister unnötig. Dex Ausschuß hat beschlossen, die Entscheidung den Provinzen zu überlassen. Daß die Landbürger- meister Gutes gewirkt haben, soll damit nicht verkannt werden.

——— e

ain3eiger und Breußischen StaatSanzeiger

1922

E E E —— E ——————————————_—_—

Die Kostensrage hat bei unseren Beratungen auch eine erhebliche Rolle gespielt. "Eine alte Frage ist die der Auflösung der Guts» bezirke. És fragt sich da besonders, was an deren Stelle gejeßzt werden soll. Gutsbezirke mit geringer Einwohnerzahl, die ganz vereinzelt liegen, müssen anders beurteilt und behandelt werden als solche in Gemeindelage. Wir dürfen nit ledigli zerstören, sondern müssen Besseres aufbauen, Die Ausschußmehrheit hat diejen Gedanken entsprochen. Es ist unwahr zu behaupten, daß sie sih gegen die Auflösung der Gutsbezirke überhaupt ablehnend verhalten hat. Eingemcindungen wollten wir tunlichst erleihtern. Wenn eine Aenderung der Provinzgrenzen dabei in Frage fommt, soll nah unseren Beschlüssen das Gejeß entscheiden, sonst soll ein Beschluß der Beschlußbehörde genügen, vorausgeseßt, daß das Gemeinde- wohl nicht gefährdet wird. Jn diesem Falle sollen Staat und Ge- meinde zusairmen entscheiden. Der Erwerb des Bürgerrechts joll an einen zoölfmonatigen Wohnsiy geknüpft sein. Vom Magistrat ausgeschlo\jen sein sollen Bürger, deren wirtschaftliche Interessen mit denen der Gemeinde kollidieren. Die Titulatur wird vereinfacht, es soll nuc Bürgermeister und Stadträte geben, der Titel „Ober- bürgermeiter“ wird abgeschafft. Techniker sollen in die Verwal- tungsdeputationen hineinfommen. Einer weiteren Kommunali- sterung von Betrieben soll keineswegs Vorschub geleistet werden. Die Kosten von Auftragsangelegenheiten soll grundsäßlih der auf- traggebende Staat tragen. Der leitende Grandsaß für uns war, bestehendes Gutes niht zu zerstören. Der Ausschuß hat niht nur leißig gearbeitet, sondern auch Gutes geschaffen für die Grund- des Staates, die Gemeinden. (Beifall.)

Staatssekretär Dr. Freund: Die Vebertreibung der Selbst-

verwaltung würde zum Auseinanderfallen des Staates führen.

7 eisterei W

3+

L ist von Wert, weil leistungsschwahe Ge

Á

Fi verden dürfen. Jm § 1 will dex Ausschuß des Staates für die Auftragsangelegenheiten be-

wollte hier die Verantwortung der auftrag- (Zuruf: Aber die Kosten tragen die unannehmbar die Bestimmung, dai Finwohnern aus dem Kreis ausscetide!

7 t S4 d S A B z 5; a ann. Sie würde in die Kreisordnung gehören und übe

r Entwurf » Zushieben.

4 N

3 den èreis sprengen, weil sie ihm die Leistungsfähigsten entzieht. Der teidigt weiter den 75, nah dem die Gemeinde ver-

J i res

rfe usw. so zu führen, daß das öffentliche ird. Auch hier soll also der Staat die Auf- biéher nad der fünstlichen Scheidung des Oberverwaltungsgerichts, die Polizei. Man könne die staatliche Genehmigung z. B. nicht entbehren, wenn eine Gemeinde eine Bäckerei gründet und den Bürger verpflichtet, bei ihr sein Brot in Eingriff in das Kommunalisierungsproblem, eine ‘iches, lag, fährt der Redner fort, der Regierung fern.

baben, nicht, wie

rnvertrauen. Die Streichung dieser Bestimmung dur ‘at ist unmöglich. Wir brauchen die Energie und Ver- antwortung der Polizei heute mehr denn je. Der Auss{huß will die Auflösung einer Stadtverordnetenversammlung nur dann zU- lassen, wenn die geordnete Führung der Geschäfte unmöglich" ist. Das würde zu eng sein, es umfaßt z. B. niht den Fall, daß eine Minderheit ihre Mandate niederlegt und eine Partei, die die Mehrheit hat, allein weiterregiert. Zum mindesten müßte man sagen: eine „ungestörte“ Führung. Weiter will der Ausshuß als Beschlußbchörde für Berlin niht den Oberpräsidenten, sondern die Abteilung T des BezirksausfHusses unter dem Vorsiß des Ober= büragermeisters bestimmen. Die Negierung bittet diese Bestimmung zu streichen. Dic Ausführung des Geseßes muß der Minister des Innern haben, nicht, wie der Ausschuß will, das Staatsministerium. Das würde ein Mißtrauensvotum für den Minister des Fnnern bedeuten. Bei der Landgemeindeordnung müssen wir uns gegen fakultative Einseßung des Landbürgermeisters durh die Pros- vinzialvertretungen aussprehen. Das würde zu einer neuen Bunt- diakeit de: Verwaltung führen. Auch polizeilih wäre das von zuUtung, wenn neben dem Bürgermeister als Träger der Polizei=z gewalt der Amtsvorsteher in anderen Gemeinden bliebe. Es wuß eine Vereinigung des Unterbaues . stattfinden, wir brauchen die Landbürgermeisterei als die Regel. Der Aus]chuß will die (Hu ts- bezirke noch besteheu lassen, wenn ihr Gebiet ganz oder zum aroßen Teil im Eigentum eines Besizecs ist. Das würde den Grund- gedanken durhbrechen, daß wir die Gutsbezirke aufheben wollen. Andere Aenderungen des Ausschusses erkennt die Regierung jedoch als Verbesserungen durchaus can.

Oberbürgermeister Dr. Farres - Duisburg (A.-G.): Der Augenblick ist für die Reform shlecht gewählt. Unser Volk kämpft um jeine Existenz. Da darf man nicht Hunderte von Köpfen mit solchen Entwürfen beschäftigen. Wirklich neuen Geist bringen sie ja niht in die Gemcindeverfassung. Das wesentlichste hat das Wahlgeseß bereits vocweggenonmmen; ob es ein Segen wav, lasse ich dahingestellt. Das bisherige ist in Glück und Unglück erprobt. Allerdings ist die Vorbereitung so weit gediehen, daß die Fraktion der Verabshiedung niht widersprechen will. Dazu kommt der Wunsch der Bevölkerung nah Neuwahlen. Zum mindesten hätte die Regierung die auch zu dieser Reform gehörenden Kommunal=- geseße mitvorlegen müssen. Wir beantragen deshalb erneut, diese Geseße nux gemeinsam zu behandeln. Die Arbeit8gemein-

schaft ist der Auffassung, daß sowohl Magistrats- wie Bürgçer-

meistereiverfassung si bewährt haben. Deshalb verwirft sie die ein- seitige Bevorzugung der Bürgermeisterei in dem Entwurf und empsiehlt die Gleichstellung der Verfassungsformen. Das jozial- demokratische Einkörpersystem mit kollegialer Spiye lehnen wir ab, weil es keine Verantwortungsfrishe und Stoßîraft besigen würde. Wir begrüßen die Einschränkung und Abgrenzung der Staatsauf= sicht. Die Selbstverwaltung muß sih natürlich dem Staat ein- ordnen, wir wollen ihm deshalb das Beamtenbestätigungsrecht lassen. Wir beanstanden nur die Ausgestaltung im einzelne. Eine befriedigende Lösung des Umgemeindungsrechtes ist umnög- lih, sie verlangt aber dringend einer Regelung durch Sondergesegs. Dies hat der Ausschuß beschlossen, die Staatsregierung aber ab- gelehnt. Das Territoialprinzip des Entwurfs war sehr bedenklich, wir sreuen uns, daß der Staatssekretär das Kompromiß zwischen Auss{huß und Regierung offenbar für eine Verbesserung hält. Aber die Stadtverwaltung ist kraftlos ohne finanzielle Selbständig- keit, Die Abhängigkeit vom Gnadenbrote des Staates und Reiches führt zur Sorglosigkeit. Die Gemeinden dürfen nicht Schmaroßer am Staat werden. Wir begrüßen es deshalb, daß der Ausschuß sich dem Notschrei der Gemeinden angeschlossen hat. Bedauern müssen wir die Ablehnung des Ehrenbürgerrehts. Die Abschaffung des Oberbürgermeistertitels ist erfreulich. Die Arbeiter und Au- gestellten gehören nicht in die Städteordnung. Das „Unannehnm- bar“ des Staatssetretärs gegen die neue Einleitung zeigt, daß die Kreisordnung gleichzeitig vorgelegt werden müßte, dann wäre die Aenderung nicht notwendig gewejen. Einem Teil der anderen Be- denten der Regiecung könnten wir entgegenkommen.

A N vid tritt um 11/2 Uhr eine einstündige Mittags- use ein.

In der Nachmittags sikung polemisierte der Redakteur Berten (Soz.) gegen die Arbeitsgemetrnschaft. Die preußijche Vorkriegsgesezgebung habe den modernen Staatsgedanken in der Stein-Hardenbergschen Reform verhungt. Vier Fahre nah der Revolution sei es endlih Zeit sür die jeßigen bescheidenen Anz

Stan

D S De Ee P n L n LACHZ