1922 / 283 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Dec 1922 18:00:01 GMT) scan diff

HAydrastinnm hydrochloricum

» Hyoscyaminum

Hyoscye

uminum hydrochlorieum

Hyoscyaminum aulfuricum [lchthynat. . .

Tsopral

Istizin pro usn veterinario .

Jodalbacid

Jodolen

Jodothyrin . e

Kaliurn

Kalinm

Kalium

Kalinm

Kalium

Kolinm 5,

95 Kaliurmn Kalium

99 Kalium

95 Kalinm Kalium Kalium Kalsum

39 Kalium Kalinm

ArSsenicicum arsenicosum bioxalicum bromicum . chloratum . chloricum

ferricyanatum « « ferrocy anatum

niItricunm .

M S perehloricum cryst. phosphoricum salicylicum snulfuratum

eulfnratum purum . eulfuricum .

Karmala.. .

99 ® Kaolinum «

Tecithol

Lenirenin . «

9, Lignum Lignum Lignum

Gnajaci Quassiíae Sassafras i

Linimentum saponato-camphoraftuni Liquor Ammonii aceticì Liquor Cresoli saponatus .

99 ,9 9, Läiquor erri subacetici / Liguer Formaldehydi saponatus

5, 99 [iquor Kalii acetici

S f 4 Liquor Natrii síilicici

Lithium Lithium Lithium [ithium Tathium [ithinum Laithium Lithinm Lithium Lnmnminal

a ; i Luminal-Natrium

benzoïcum

VPOIOAGUIO § e (6 6 carbonicum L carbonicum effervescons . chloratum

citricum A citricum effervesten: jodatum

gzalicylicum

‘9 Lysoform

Macis :

Magnesî

-. * a usta « L 06 è

wi S . Magnesium-Ammonium phosphoricum Magnesium peroxydatum (5 9/0)

Macnesíum peroxydatum (19 °/a)

Magnesium peroxydatum (30 0/0)

Macgnesium pHosphoricum

Mesotan

Methylium salicylicum .

Methylsulfonalum

Migro! Mitin .

M Narcophin

¿s i Natrium arsenicoeum Natrium benzolcunt

99 99 . . Natrium bicarbonicum .

Natrinm monomethylarsenicienm

Natrium

9

sulfo-ricinicum

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Nenrofebrin . .

Nitrobenzolum e Nitroglycerinum solutum (19/6)

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Olecum Oleum Oleum Oleum Qleum Oleum Olenm Oleurn

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Oleum Oleum Oleum Olenm Oleum Olenm ( Olenm

Olenm Oleum

Oleum Oleum Olenurn Oleum Olenrm Oleum

Olèum

Macid is Olenm Majoranae

Amomi „. « A a 6 animale foetidum . Anurantii Corticis . Cajeputi . Cajeputi recti cantharidatnn Caryophyllorum

Chamomillae aethereum .

Chamomillae romanae aethereum Cinnamomi j ;

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'rotonis .

Cnbebarum « s (n1pressîí , Encalypti

Foeniculi

Geranii

Junineri C E O Ed Juniperi empyreumaticum . - Juniperi Ligni ¿ ¿ ¿ ¿1 ti Lavandulae

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Olenm Menthae piperîtae

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Oleum Nucistae .

Origani cretici Petroselini

Pini Pumilionis Pini Rosae Rntae Sabinae Salviae Santali

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Sassafras . Serpy!li

Oleum Olenum

BSuccini recbi Tanaceti P Zingiberis

Oleum Oleum Oleum Oleum

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Olibanum : Optochin basicunm Optochin hydrochlóricum Optochin tannicum Grexin-Tannat

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Ovogal h P YOOD «ee 0 mo a 009 Perhydrol .

Phenolphthaleïinum

Phoevhorus .

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Placenta Sermminis Liniï ff. s E s

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Protargol .

Pulvis aromaticus i Pulvis Liguiritiae comp0os

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i Quassinum amorph. Radix Althaeae . « e

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E A esaldo! S: dp S . Resina Scammoniae Resorcinum «

Resorcinum resublimatum

Rhizoma Calami

Rhizoma Zingiberis Riopan

Saliformin . Salophen Sandaragca.- . Sapo medicatus

d L Semen - Arecae ,

Semen Cucurbitae decorticatum « Semen Cynoshbati

Semen Myristicae

Somen Papaverisé

Semen Stramonii

Semen Strophanthi

0. S 0 S. S9. O

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Sidonal novum

Sirupus Ámygdalarum . « Sirupus Aurantii Florum . Sirupus Ceras0runm Sirupus Mori

Sirupus hibis . s Sirupus Rubi Idaei .

Sirupnus Sennae

Sirupus Sennae cum Manna « « « Sophol ; L Species Lignorum

S S0; 2. 0. o M00 06.0

s d E Species marienbadensés SOINOSAL «e L Succues Liquiritiae pulv.

9 S E Sncens Liguiritiae depuratus

“V 0 Succus Sambuci in&pisadtus Sulfotorm . . « : Sulsonalum

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4 Tabnlettae: /

Chinini hygdrochlorici 0,1 . ff Chinini hydröchlórici 0,29

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19 Y §2 p Chinini hydrochlorici 0,5 . 9.

.9 99 Chiniui sulfurici 0,1 . .

A js A Chinini sulfurici 0,29 :

V U Chinini éulfurici 0,3

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99 9 29 Wi S Hexamethylenteträamirni 0,5 Hexame!hylentetramini 1,0 . « . . ° . Tannigen O

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Terpinolum

Thaillin sulfuricum

Thallin tartaricum . Theocin . « A Theocino-nufrium ateticim .

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Theophyllino-natrium Théophyllino-natrium* ateticui Theophy!llino-natrium salicylicum - « Theophyilinum . eee Thérapogen purum’ - « «s

Therapocgen technicum - - «

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Thiol liquidum

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Tinctura Ferri composita \ thenstaedt . Tolnoluti e Trichophytinun Trypaflavin . -

Trypaflavin pro injectione

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Uncgnuertum Cantharidum Unguentum Cantharidum pro usu rihario

Tresbromin Uzara Liquor

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V asgenol novum V asolimentum V asolimentum

Acidi sáalicylici (29/0) Vasolimentum Acidi salioylici (10 °%/o) -

V asolimentum Chloroformi carmphoratum . V aszolirmenturn empyreumaticum (29 9/0) - - Vasolimentum Hydrargyri « - - A Vasolimentum lchthyoli (109%). « « Vasolimentum jodatum (69/0) « - + V asolimentum jodatum (10%) . . «- Vasolimentum jodaethylatum (60/9 Jod) Vasolimentum jodaethylatum (1090. JOW) Vacolirnentum Jodoformii (3 9/0) Vasolimentum Kreosoti (59%) «e. o Vasolimentum Mentholi (2 °/0) Vasolimentum Mentholi (1009/0) « Vasolimentum Mentholi (29 9/0). - V asolimentum sSpisSum . « » » Veratrinum 8 Veratrinum eulfuricum

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» » x Zincum phosphoricum . » 0 Zincum sulfsocarbolicum a e s Eis Zinkperhy drol .

Diese Bekanntmachung zember 1922 in Kraft.

Berlin, den 13. Dezember 1922.

Der Neichsminister des Junern. J. AÀ.: Dammann.

S e: S S Q M R M

32 2 72 75 92 63 62 I AT

tritt mit Wirkung vom 12. De-

Bekanntmachung über Zuschläge zum Yranntweingrundpreis für Branntwein aus Melasse. In Ergänzung der Bekanntmachung vom 7. November 1922 werden für Branntwein aus Melasse (Ziffer 113) folgende endgültigen Zuschläge befanntgegeben : :

Für den in der Zeit vom 1. bis einshließlich 9. November 1922 innerhalb des Jahresbrennrechts Melassebranntwein beträgt der Zuschlag zum Grund- Tes L «s S

für den in der Zeit vom 10. bis 30. November 1922 her- gestellten Branntwein dieser Art . ._- - 33 824 M,

für den im Dezember 1922 hergestellten Branntwein dieser Art . . a . I È 20S D A0 592 040 Áb für 1 b1 W. Berlin, den 9. Dezember 1922. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. F. V.: Dr. Fischer.

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Bekanntmachung.

Auf die für das Jahr 1922 fesizujeßende Dividende der Reichs bankanteile wird vom 15. d. M. ab eine zweite halbjährli che Abschlag s zahlung von ein und dreiviertel Prozent oder 52 4 50 Z für jeden Anteil zu 3000 Æ und 17 M 50 für jeden Anteil zu 1000 M gegen den Dividenden- schein Nr. 5 beziehungsweise Nr. 8 bei der Neichsbankhaupt- kasse in Berlin, bei den Reich8bankhauptstellen, Reichsbank- stellen sowie bei sämtlichen Reichsbanknebenstellen mit Ka)jen- einrihtung erfolgen. S

Von den auszuzahlenden Beirägen wird die Kapitalerirag- steuer gekürzt.

Berlin, den 12. Dezember 1922.

Neichsbankdirektorium. von Glasenapp. von Grimm.

Bekanntmachung über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber. | Mit Ministerialentshließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Neustadt a. d. N ber mit 7 vH verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Jnhaber im Gesamtbetrag von 40 Millionen Mark, und zwar Stücke zu 5000, 10000, 20000 und 50000 M, in den Ver- fehr bringt. München, den 11. Dezember. 1922. Staatsministerium des Jnnern. J. A.: Graf von Spreti.

Bekanntmachung über Ausgabe von Schuldverschreibungen “auf dén Inhaber.

Mit Ministerialentschließung - von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Selb mit 6 vH verzins- lihe Schuldverschreibungen auf den Jnhaber im Ge- samtbetrag von 20 Millionen Mark, und zwar Stücke zu 2000, 5000, 10 000, 20 000, 50 000 und. 100 000 M, in den Verkehr bringt. A

München, den 11. Dezember 1922.

Staatsministerium des Innern. X. A.: Graf von Spretäi.

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GenehmigungSurkunde.

_ Auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesezbuches und Des Artikels 67 des Hessischen Ausführungsgeseßzes zum Bürger- lihen Geseßbuch vom 17. Juli 1899 wird hiermit der Stadt Darmstadt die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber nebst zu- gehörigen Zinsscheinen bis zum Betrage von 15 000 000 A Os Millionen Mark erteilt, um Mittel für Woßhnungsbau und zur vorläufigen Deckung laufender Ver- waltungsausgaben zu beschaffen. è

__ Die Schuldverschreibungen sind mit jährlich 5 vom Hundert fällig in halbjährigen Raten am 1. April und 1. Oktober, zu ern und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch An- fauf oder Verlosung vom Jahre 1926 ab jährlih mit zwei Fs des Kapitals unter Zuwachs der ersparten Zinsen zu tilgen.

: Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltliß der Rechte Dritter erteilt. Die Befriedigung der Inhaber der Schuld- verschreibungen wird von dem Staate nicht gewährleistet.

Darmstadt, den 22. November 1922. Hessishes Gesamtministerium. Ulrich.

Preufzenu. : Finanzministerium. Preußische Staatsbank (Seehandlung). Bekanntmachung.

Die Geshäftsbedingungen der Preußischen

Staatsbank Sea A M LOeR

[917 werden mit Wirkung vom 1. S anudr D020

abtwwie folatgeändert bezw. ergänzt:

1. chnitt „Allgemeines“ Ziffer 6 Saß 1 lautet: 6, Ein Rehnungsauszug mit Zinsberehnung wird fedem

Konto-Jnhaber nah Schluß des vom 1. Januar bis

31. Dezember laufenden Geschäftsjahres mit tunlichster

Beschleunigung zugefertigt.

L 2. Unter Abschnitt „Allgemeines“ Ziffer 7 wird im leßten

Zas die Zahl „100 000“ in „1 000 000” abgeändert. /

3. Abschnitt „Allgemeines“ Ziffer 17 lautet:

17, Telegraphische Aufträge zu Sendungen von Wertpapieren, Geld ust. werden in der Regel nur ausgeführt, wenn es sich um Sendungen an die Kunden selbst handelt.

Die Gefahr unrichtiger oder fälschlich mehrfacher Uebermittlung von Erklärungen auf drahtlihem oder drahtlosem Wege oder durch Fernspreher zwtschen uns und den Kunden sowie an Banken oder nah auswärts im Ausftrage Kunden tragen uns gegenüber die Kunden. Unsere telegraphischen und telephonishen Mit- teilungen gelten vorbehaltlih briefliher Bestätigung. Aufträge der Kunden, die nicht schriftlih oder telegraphisch erfolgen, brauchen wir nicht auszuführen; ferner dürfen

Konto belastet, von dem Zins\cheinerlöse gekürzt oder durch Postnahnahmè eingezogen. Wegen der Gebühren und Auslagen dürfen wîr uns ohne gerichtliches Ver- fahren aus dem Depot bezahlt machen.

13. Abschnitt C I1 Ziffer 2 lautet:

2. Die Mietsdauer und die im voraus zu entrichtende, von der Größe des gemieteten Schrankfaches abhängige Miete werden bei Abschluß des Vertrages festgeseßt.

14. Unter Abschnitt D wird in Ziffer 2-die Zahl „4*" in „5“

abgeändert.

15. Abschnitt D Ziffer 4 lautet:

_ Für Vorschüsse wird an Zinsen in der Ne 11 O über dem jeweiligen Wechseldiskontsaß der Reichsbank oder, sofern dieser hinter dem von den Reichsdarlehns- fassen berehneten Zinssaß zurüdbleibt, 1 vH über dem leßteren. mindestens aber 5 vH auf das Fahr berechnet. __ Außerdem wird eine Vorshußprovision in Höhe von mindestens 4 vH auf das Fahr berechnet; Vereinbarung einer höheren Provijion bletbt vorbehalten. ). Abschnitt D Ziffer 5 lautet: ___DiE-uns in jedem Falle zustehende Konto- (Um - saß-)Provision beträat 4 vH von der größeren Seite des Kontos. Soweit für einen Ankauf oder Ver- fauf die bedingung8mäßige An- oder Verkaufsprovision berechnet worden ist, bleiben die entsprehenden Beträge in der laufenden Rechnung provisionsfrei. ; 17. Unter Abschnitt Fa wird in Ziffer 2 die Zahl

„4“ abgeändert. D werden zu folgender ammengefaßt:

18. Abschnitt F b Ziffer 1 zus 1, Die Aufbewahrung und Verwaltung der zu Mündel- vermögen gehörigen Wertpapiere ersolgt nach Maßgabe unserex für die „Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren usw.“ geltenden Wédinaunaen (vgl. Ab- shnitt C T). Die jährliche Depotgebühr beträgt jedoch nur 1 M für je angefangene 1000 M des Nennwertes der hinterlegten Papiere, die Mindestgebühr 10 A.

19. Unter Abschnitt F b werden die bisherigen Ziffern 3 und 4 in Ziffer 2 und 3 abgeändert.

%. Sämtliche mit Bezug auf die Berechnung der Depotgebühren und die Führung von Konto- korrentkonten nach Abschnitt D der Geshäfts- bedingungen eingeräumten Vorzugsbedin- gungen treten mit Ablauf des 31. Dezember 1922 außer Kraft. Bisher provisionsfreie Konto- forrentfonten werden vom 1. Fanuar 1923 ab als verzinslihe Einlagekonten gemäß Abschnitt BIZAg6}fUhvrt.

Bevlin, den 12. Dezember 1922.

Preußische Staatsbank (Seehandlung). von Dombois.

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Ministerium des Jnnern.

Auf Grund der §8 21, 8 Ziffer 1 des Geseßes zum Schuße der Republik vom 21. Juli 1922 RGBl. I S. 585 1roird hiermit das Erscheinen der „Kommunisti - schen Arbeiterzeitung“, Organ der Kommunistischen Arbeitervartei Deutschlands, Wirlschaftsbezirk Berlin-Branden-

wir zur Klarstellung für alle Aufträge vor Ausführung C O in der Form einholen, die wir für geboten } halten. |

4. Unter Abschnitt A1 werden in Ziffer 3 die Worte „mäßig |

hemessene“ durch das Wort „angemessene“ erseßt. s j

5. Abschnitt A T erhält folgende Ziffer 4: i;

4. Für limitierte Aufträge usw. wird die im Bankverkehr | übliche „Vormerkungsgebiüthr“ berehnet. î

6. Abschnitt A 11 Ziffer 1-und 2 lauten: |

1. Sowohl für den Ankauf als für den Verkauf von Wert-

ieven wird, abgesehen von der Maklergebühr, den

tempelgebühren, der Vormerkungsgebühr und den ettva verauslagten Kosten, cine angemessene Vergütung berechnet.

2, Kaufaufträge werden in der Regel erst au3geführt, wenn wir im Besite des ungefähren Gegenwertes sind, Verkaufs aufträge in der Regel erst, nahdem die zu verkaufenden Wertpapiere «eingeliefert und in Ordnung befunden worden sind.

Börsenaufträge müssen spätestens am Vortage des Börsentages, an dem sic ausgeführt werden sollen, in unserem Besiß sein, da andernfalls eine rehtzeitige Be- arbeitung nicht in Aussicht gestellt werden fann. Eine Gewähr für die Erledigung am nächsten Börsentage fann aber auch dann niht übernommen werden. Abschnitt A 11 Ziffer 4 lautet:

Wir behalten uns vor, Börsenaufträge auch durch Selbsteintritt zu erledigen.

8. Unter Abschnitt BI wird in Ziffer 2a die Zahl „324“

in „4“ und in Ziffer 2b die Zahl „3A“ in „4A“ abgeändert.

Der lebte Absaß der Ziffer 2 lautet:

Wegen der Verzinsung größerer Geldbeträge (1 000 000 Mark und darüber) sowie wegen dex Verzinsung von Geldern, die uns auf längere Zeit belassen werden sollen, bleibt gegebenenfalls besondere Vereinbarung vorbehalten. Beträge unter 1000 f werden nicht verzinsk

3. Abschnitt BI Ziffer 5 Saß 3 lautet: i

Wir behalten uns vor, für Einzahlungen von Dritten und Auszahlungen an Dritte eine angemessene Ah- fertigungsgebühr mindestens 3 Ff zu berechnen, wenn durch die gedachten Zahlungen das Konto, nanient- lich im Verhältnis zu dessen Durchschnittsguthaben, über- mäßig in Anspruch genommen wird.

10. Unter Abschnitt B11 werden in Ziffer 7 die Worte „am

1. April und 1. Oktober“ und das Komma hinter „Zeiträumen“ strichen. i A 11. Abschnitt B IIl Ziffer 2 erhält folgenden Schlußsaßz: Ein-

fagen unter 100 f werden niht verzinst.

12, Abschnitt C1 Ziffer 4 lautet:

4. Für die mit diesen Leistungen verbundene Müheivaltung und Gefahr ist eine Gebühr von 2 K für je angefangene 1000 M des Nennwertes der Papiere für jedes ange- fangene Geschäftsjahr zu entrichten, in dem sie längere oder kürzere Zeit bei uns aufbewahrt worden sind. Es wivd hierbei kein Unterschied gemacht, ob die Stücke mit oder ohne Zins\cheinbogen oder leßtere allein eingeliefert worden sind.

Die Gebühr wtrd nah dem Gesamtnennwert der mwiedergelegten Papiere ohne Rücksicht auf deren Art und gsr rechnet. Die Mindestgebühr für jedes angefangene

schäftsjahr beträgt 25 f. Jst die Aufbewahrung und Verwaltung der Depots durch besondere Bedingungen oder Umstände erschwert, so bleibt die Festseßung erhöhter Ge- bühren vorbehalten.

Bei Sparbüchern wird das eingetvagewe ‘Spargut- haben, bei Hypotheken-, Grundschuldbriefen und anderen Urkunden der verbrieste Geldbetrag der Depotgebühren- berechnung zugrunde gelegt.

Kuxe werden mit dem am Tage der Einlieferung bekannten leßten Kurêöwert, gegebenenfalls mit ihrem 7 Steuerwert angenommen. :

Unverzinsliche Schaßanweisungen des Deutschen Reiches und Preußens werden gebührenfrei aufbewahrt.

Außer den vorstehenden Gebühren werden nur etwaige bare Auslagen, zu denen auch die Kosten für Material (Vovdruckte, Briefpapier, Briefumschläge usw.) gehören, be- rechnet. j

Gebühren und Auslagen werden am Schlusse des Geschäftsjahres bezw. bei Rücknahme des Depots auf dem

1

burg, auf die Dauer von vier Wochen vom Tage der Zu- stellung ab verboten.

Berlin, den 11. Dezember 1922. Der Minister des Inner. Severing.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Sludienrat an der Hauptstelle für den naturwissen- \chaftlihen Unterriht Dr. Schoenichen in Berlin ist zum Direktor der Siaatlichen Stelle für Naiturdentmalpflege in | Vreußen ernannt worden. ; |

Békanntm&hungs __ Der dem Betriebsführer August Christian aus Homberg-Niederrhein unterm 4. November 1921 unter P. Nr. 8803 ausgestellte Sprengstofferlaubnisschein ist, nachdem Jnhaber jeine Stellung geändert hat, unterm heutigen Tage zurückgezogen worden. Homberg (Niederrhein), den 8. Dezember 1922, Die Polizeiverwaltung. Mendel.

Dem Produktenhändler Siegfried Meyer, hier, Wilhelmstraße 22, haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep- tember 1915 in der Fassung des Artikels TIT der Verordnung vom 27. November 1919 (NGBl. S. 1909) den Trödelhandel, insbe) ondere den Handel mit Metallen jeder Art, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung an einem solchen Handelsbetriebe anderer, untersagt. ;

Harburg, den 13. Dezember 1922.

Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.

___ Dem Puoduktenhändler Stanislaw Korycîtiak, hier, Winkelstraße Nr. 2, haben wir heute auf Grund der Bekannt- machung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 in der Fassung des Artikels III der Verordnung vom 27. November 1919 (RGBl. S. 1909) den Tröôde lhandel, insbesondere den Handel mit Metallen jeder Art, und zwar auch in der Form mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung an einem folchen Handelsbetriebe anderer, untersagt. Farburg (Elbe), den 11. Dezember 1922.

Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll- sißung; vorher hielten die vereinigten Aus\schü}se für Steuer- und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten, für Me für innere Verwaltung, für Steuer- und Zoll- wesen und für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für Rechtspflege und für Volkswirtschaft, die vereinigten Aus- (e für innere Verwaltung und für Volkswirtschaft sowie ie vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen Si1gzungen.

_ Die Zinkweißpreise geändert. Näheres durch die Berlin W. 10,

für die Schweiz und Brasilien find Außenhandelsstelle Chemie in

Deutscher Reichstag. 281. Sitzung vom 13. Dezember 1922, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht deë Nachrichtenbüros des Vercins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Aufhebung der Landesverstcherungs- anstalten Westpreußen und Posen stimmie der Reichstag zu. Die Novelle zum Gese über das Verfahren in Verjorgu Su sachen (Aenderungen in der Zu- sammenseßung des Reichs8versorgungsgerichts), der Gescßent- wurf zur bänderung der ewerbeordnung (Umwandlung des deutshen Handwerls- und Getwwerbe- kammertages in eine öóffentlih-rechtlihe Körperschaft), der Gesegentwurf über Erhebung von Zuschlögen zur Kraftfahrzeugsteuer und der Geseßzentwurf zur A b - anderung der Reichsabgabenordnung (Ab- grenzung der Bezirke der Landesfinanzämter (wurden in alsen drei Lesungen ohne Debatte angenommen.

In erster Beratung wurde der Geseßentwurf über Aenderung des Zwangsanleihe-Gesehßes auf Antrag des Abg. Dr. Rießer (D.Vp.) an den Steueraus\{chuß überwiesen.

Jn erster und zweiter Beratung wurde der Geseßentwurf zur Neuregelung der in §8 68, 74a, 75b des Handelsgeseß- buhes und in § +33a der Gewerbeordnung vorgesehenen Gehaltsgrenzen (Erhöhung der Säße) angenommen.

Es folgie der Nachtragsetat des Reichs- arbeitsministeriums.

_ Der Ausschuß hat einiges an Personal gestrichen. Weiter ist der Betrag für Wochenhilfe und Wochenfürsorcge auf 1960 Millionen Viark erhöht worden; für soziale Kriegs- beshädigten- und Hinterbliebenenfürsorge sind 220 Millionen Mark neu eingeseßt, bei der Erwerbslosenfürsorge für Ver- waltungskosten 6 Millionen Mark statt 3 Millionen Mark der Vorlage, insbesondere zur Bestreitung der Gebührnisse der Kontrolleure.

__ Abg. Malzahn (Komm.) rihtete an den Arbeitsminister eine Reihe von Fragen, die sich auf den Abbau des Personals be- ziehen. Hier solle Le Sparsamkeit geübt roerden. Das „elte besonders für die Tarifabteilung. Redner bekämpfte das in Aus- siht stehende Arbeitszeitgeseß, das den Arbeitern den Achtstunden- tag nehmen wolle. Warum tue die Sozialdemokratie nihts, und warum verhielten sich die Gewerkschaften untätig in der Frage der Bezirks8wirtschaftsräte? Es sei den Arbeitern selbst nichts übrig geblieben, als Kontrollausschüsse zu bilden. Sei das Oppositions- stellung g en die Stinnes-Regierung, wenn man alles ruhig gehen el Redner empfahl eine Gntschließung seiner Partei, be- treffend erhöhte Unterstüßung der Kleinrentner durch das Reich zur Beschaffung von Lebensmitteln. Eine weitere Entschließung fordere mehr Gesundheitsshuß für die Arbeiter der chemishen Fndustrie.

Der Etat wurde nach den Ausshußbeschlüssen an - genommen, die Entschließungen dex Kommunisten wurden abgelehnt. Angenommen wurden die Entschließungen der Ausschüsse, worin die Regierung ersuht wird, die noch vorhandenen Heeresbestände an Betten, Schränken, Decken, Bettwäsche, Handtüchern usw. den notleidenden gemeinnüßigen Wohltätigkeitsanstalten im allgemeinen zum Anschaffungs- preis abzugeben und ferner sofort für eine bessere Unter- stüßung der deutschen Kriegsopfer in der Schweiz zu sorgen.

Schluß 4/4 Uhr. Nächste Sizung Donnerstag, 2 Uhr (kleinere Vorlagen; Aenderung des Einkommensteuergeseßes und des Kapitalfluhtgesezes; Reichshaushaltsordnung;

Nachtragsetat für das Finanzministerium und das Aus- wärtige Amt).

Vorläufiger Reichswirtschaftsrat. Sigzung vom 13. Dezember 1922. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der bisherige erste stellvertretende Vorsigende Adolf Cohen hat sein Amt aus Gesundheitsrücksichten niedergelegt. Statt seiner wurde der Vorsißende des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes Leipart zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der Vorsißzende Edler v. Braun dankte Herrn Cohen für scine aufopfernde zweijährige Tätigkeit.

Dem Entwurf eines Geseges zur Aenderung der Gewerbe- ordnung, betreffend den Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertag, wurde zugestimmt als iner Notstandsmaßnahme bis zum Erlaß eines endgültigen Gesegzes über die Berufsorganisation des deutschen Handwerks, in dem auch die Arbeitnehmer berücksichtigt werden sollen. Bericht- erstatter Herrmann sprah bei dieser Gelegenheit dem früheren Reichskanzler Dr. Wirth uyd dem früheren Reichswirtschaftszninister Sh midt seinen Dank füx die Förderung des Handwerks aus.

Ein Regierungsvertreter kündigte die Einhrin- gung des endgültigen Geseßes über das deutshe Handwerk noch bis Ende diejes Winters an.

Es folgte darauf die gemeinsame Beratung der Geseß- entwürfe über die Arbeitszeit gewerblicher Arbetter und der Angestellten. Der Sozialpolitische Ausschuß hat sih eingehend mit den Vorlagen beschäftigt und sein Gutachten mit 14 gegen 12 Stimmen angenommen. Dana wird im allgemeinen die 48-Stunden-Woche aus- \{ließlich der Pausen geseßlich festgelegt; Ueberarbeit kann, wenn eine vertraglihe Vereinbarung nicht zustande kommt, von der Dan Schlichtungsbehörde bestimmt werden, in besonderen Fällen kann das Reichsarbeitsministerium cin besondeves Schiedsgericht einseßen. : j

Jn der Generaldebatte erklärte zunähst Max Cohen, er sei ein grundsägliher Gegner des Achtstundentages in der bis- herigen Form; allerdings sei im Augenblick die vom Aus\{chuß gefundene Lösung die beste. Unsere deutshe Wirtschaft sei seit 1914 in einer Weise hexuntergebraht worden, daß man ebenso von einer inneren wie von einer äußeren Reparation sprechen müsse; die innere unterscheide sich von der äußeren nux darin, daß wir sie selbst bis zum leßten durchführen müssen. Dazu scîi natürli vor allem eine Produktionssteigerung notwendig. Völlig G sei das Argument von einer Absaßkrise, da wir ja im

egenteil unter dem Mangel an Kaufkraft litten. Für gute Produkte finde sich immer Absay. Natürlich sei die Verlängerung der Arbeitszeit nicht das einzige Mittel zur Hebung der Pro- duktion, aber zweifellos das Mittel, das am \chnellsten wirke, und äußerste Schnelligkeit sei geboten. Allerdings müsse dio

Verlängerung aus der Einsicht der Arbeiter in die Not der Zeit

herauskommen. (Lebhafter Beifall.)

“Herr Dr. Habersbrunner (Arbeitgeber der Industrie): An- gesihts der zunehmenden Not in allen Bevölkerungsshichten müsse man sich darüber klar sein, daß nur eine Bernithein der Pro- duktion uns helfen könne. Zweifellos seien Verbesserung der Maschinen und größere. Fntensität in der Arbeitsleistun ittel zu einer Besserung, vorx allem aber könne das Mittel einer