Nrenufen.
Der Gemeinde Kinheim, Kreis Wittlich, wird hier- dur auf Grund des Geseßzes vom 11. Juni 1874 (Geseysamml. S. 221) das Recht verliehen, zur Erweiterung eines Fried- hofs das im Grundbuch von Kinheim Band 1 Blatt 29 unter Nr. 8 eingetragene Grundstück Kartenblati 2 Parzelle 1192 und das im Grundbuch von Kinheim Band 23 Blatt 665 unter Nr. 26 eingetragene Grundstück Kartenblatt 2 Parzelle 3522/1309 im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies aus- reiht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und staatlihe Rechte an fremden Grund- stücken findet dieses Necht keine Anwendung. Berlin, den 14. Dezember 1922. Das Preußische Staatsministerium. Zugleich für den Minister für Handel und Gewerbe und den Minister für Volkswohßlfahrt. Der Minister des Jnnerm. Severing.
E n C .
Verordnung
iber Veränderung der Teuerungszuschläge zu den
Gerichtsgebühren, den Gebühren der Notare und
den landesgeseßlihen Gebühren der Rechtsanwälte und der Gerichisvollzieher.
Vom 15. Dezember 1922
(Veröffentlicht in der am 16. Dezember ausgegebenen Nr. 54 der Pr. Geseßzsamml. S. 445.)
Auf Grund der Ermächtigungen im Artikel TV des Ge- seczes vom 28. Oktober 1922, betreffend Abänderung des Preußischen Gerichtskostengeseßes vom 25. Juli 1910 (Gesey- samml. S. 335), im Artikel 11 des Geseßes vom 28. Oktober 1922, betreffend Abänderung der Gebührenordnung für Notare vom 25. Juli 1910 (Geseßsamml. S. 355) und im Artikel TII des Geseßes vom 28. Ok ober 1922, betreffend Abänderung des Geseßzes, enthaltend die landesgeseßzlichen Vorschriften über die Gebühren der Rechtsanwälte und der Gerichtsvollzieher, vom 21. März 1910 (Geseßsamml. S. 359) wird folgendes verordnet : j P
Die im Artikel TV des Geleges vom 28. Oktober 1922, be- treffend Abänderung des Preußischen Gerichtskostengeseßes vom 25. Zuli 1910 (Ge)eßzsamml S. 335), im Artikel [l des Geseßes vom 28. Oktober 1922, betreffend Abänderung der Gebührenordnung für Notare vom 25. Juli 1910 (Gesez'amml. S. 359), und im Artikel 111 des Gesetzes vom 28. Oktober 1922, betreffend Ab- änderung des Geseßzes, enthaltend die landesgeteßlihen Vorschriften über die Gebühren der Nechtsanwälte und der Gerichtsvollzieher, vom 21 März 1910 (Geiezsamml. G. 359) vorgesehenen Teuerungs- zuschläge von 400 yH und 650 vH werden auf 600 vH und 900 vH erhöht.
82
Diese Verordnung tritt am 16. Dezember 1922 in Kraft. Die Vor\christen des § 138 Abs. 1 des Preußischen Gerichtskostengelezes vom 28. Oktober 1922 (Geseßsamml., S. 363), des § 27 Abj. 1 der Gebübhrenordnung jür Notare vom 28. Oktober 1922 (Geseysamml. S. 404) und des Artikels 11 des Gesetzes vom 28. Oftober 1922, betreffend Abänderung des Geseyes, enthaltend die landesgeseßlichen Vor'christen über die Gebühren der Nechtsanwälte und der Gerichts- vollzieher, vom 21. März 1910 (Geseyzjamml. S. 359) finden ent- sprehende Anwendung.
Berlin, den 15. Dezember 1922.
Das Preußische Staatsministerium.
Braun. am Zehnhoff, zugleich jür den Finanzminister.
Preußischer Landtag.
Der Verwaltungsobersekreltär Demuth ist zum Landtags- sekretär ernannt worden,
Finanzministerium.
Der Diplomingenieur Quint ist zum zweiten Münz- ingenieur bei der Preußishen Staatsmünze ernannt worden.
Ministerium des Jnnern.
Der Kreissyndikus Dr. Pomp in Aachen ist zum Re- gierungsrat ernannt worden,
Fustizministerium. Verordnung über Erhöhung der Schreib- und Rechnungs8gebühren des Preußischen Gerichtskostengeseßes und der Schreibgebühren der Gebührenordnung für Notare.
Vom 11. Dezember 1922.
Ges in der am 16. Dezember ausgegebenen Nr. 54 der Preuß. Geseßsamml. S. 445.) Auf Grund der Ermächtigungen in § 110 Abs. 1 und 114 Abs. 1 des Preußischen Ser Rol nge aues vom , Oktober 1922 (Geseßsamml. S. 363) und im § Abs. 2 der Gebührenordnung für Notare vom 28. Oftober 1922 (Geseßsamml. S. 404) wird folgendes bestimmt:
8 1.
Die im § 110 Abs. 1 des Preußischen Gerichtskostengeseßes vom 98. Oktober 1922 und im § 20 Abs. 2 der Gebührenordnung für Notare vom 28. Oktober 1922 vorgesehene Schreibgebühr von 10.4 für die Seite wird auf 50.4 für die Seite erhöht.
Die im 8 114 Abf. 1 des Pren pan Gerichtskostengeseßes vom 28. Oktober 1922 vorgesehene, auf 30 bis 100.4 bemessene Stunden- gebühr wird auf 50 bis 150.4 erhöht.
& 3. Die Verordnung tritt am 16. Dezember 1922 in Kraft. Berlin, den 11. Dezember 1922. Der Justizminister.
am Zehnhoff.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der bisherige außerordentlihe* Professor in der philo- sophischen Fakultät der Universität in Göttingen Dr. Köß ist zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät und
der Leiter des Mineralölchemishen Jnstituts der Gesell- chaft für Braunkohlen- und Mineralölforshung Dr. Frank in Berlin zum Honorarprofessor bei der Technischen ochshule . Berlin ernannt worden. i :
Die Wahlen des Studienrats Dr. Röhr heidt an dem Friedrich-Wilhelm-Gymnasium in Köln zum Oberstudiendireltor
des Stadigymnasiums în Halle a. S., des Studienraks Schulze an der städtischen Victoria Luije! l Wilmersdorf zum Oberstudienrat an dieser Anstalt, des Studienrats Kropy an der städtishen Oberrealschule T in Bochum zum Oberstudienrat an dieser Anstalt und der Studien- tädti)hen Pestalozzi-Lyzeunn nebst Ober- ¡enberg zur Obverstudienrätin an dieser |
¡schule in Berlin-
rätin Röhn an dem [yzeum in Berlin-Li Anstalt find bestätigt worden.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBLU. S. 603) abe ich dem Kauimann Paul Löck in Berlin, Madai- straße 15, durch Verfügung mit Gegenständen des
heutigen Tage den
täglihen Bedarfs wegen Un-
zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 8. Dezember 1922.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. V.: von Philipsborn.
Bekanntmachung.
Schankwirtsckhaft . Smidt, Ul eptember 1915 die
Der Inhaberin h Groschengasse Nr 40, Frau Anna Kahl, ouf (Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Abgabe von Speisen und Getränken jeder Art wegen Schließung des
Unzuverlässigfeit untersagt
Schankbetriebes angeordnet worden. Breslau, den 13. Dezember 1922. Der Polizeipräsident: I. V.: Dr. Simon.
Bekanntmachung.
Dem Materialwarenhändler Wilhelm Kramp in Drawehn, Kreis Bubliy, habe i auf Grund der Bekanntmachung über Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Gegenständen des täglichen mit sämtlichen Material-, ontal- Tabakwaren, wegen Ünzuverlässigkeit in bezug auf diejen Handel unterjagt.
Bublitz, den 13. Dezember 1922.
Der Landrat. Dr. Mallmann.
durch heutige Verfügung «Fernhaltung unzuverlä)siger
insbe)ondere
Bekanntmachung. Dem Rohprodufktenhändler Halle, Geiststraße 39, ist auf Grund des § 1 der Verordnung des stellvertretenden Reichskanzlers vom 23. September 1919 der Handel mit altem Metallgerät, aller Art Metallbruch und dergleichen wegen Unzuverlä1sigkeit u n tersagt worden. Halle, den 15. Dezember 1922.
Die Polizeiverwaltung.
Willy Voigt
J. A.: Shulte.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23 September 1915 (NGB1. S 603) veihdemSchlächtermeister MarBoebel,Nowawes, durh Verfügung vom heutigen Tage den
Kaiter-Wilhelm-Straße 21 ; tänden des tägli
Handel mit Gegen ] l regen Unzuverlässigkeit in bezug auf diejen Handelsbetrieb unter- sagt und seinen Betrieb geschlossen.
Poisdam, den 14. Dezember 1922.
Der Polizeipräsident.
chen Bedarfs
von Zißewißgz.
Bekanntmachung.
Dem Handelsmann Karl Haake aus Drossen wird hiermit auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fern- haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBIl. S 603) wegen Preist1eiberei mit Kartoffeln (Ver- gehen gegen die Verordnung vom 8. Mai 1918) der Lebens- und Futtermitteln und mit für das Gebiet des Deutschen Reichs untersag t.
Reppen, den 13. Dezember 1922. Der Landrat.
andel mit artofsfeln
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen * vom Hau del vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) haben wir dem August Winnen in Siegen, Hitschelsbach 31, durch Verfügung vom heutigen Tage den Metallgerât, mit Metallbru wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter-
andel mit altem oder dergleichen
Siegen, den 6. Dezember 1922.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Rohde.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlä)siger Personen vom Handel (NGBl. Seite 603) haben wir dem Müller in Unna, Vaersthauser Straße Nr 15, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit gebrauchten Kleidern, gebrauchten Betten oder gebrauhter Wäsche, Kleinhandel [llgeräte, mit Metallbruch oder der- gleichen wegen Unzuverlä|sigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Unna, den 13. Dezember 1922.
Die Polizeiverwaltung. Brüller.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat versammelte sih heute zu einer Voll- vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Steuer- und Zollwesen, für Volkswirischaft und für Rechtspflege, der uß für Rechtspflege sowie die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungswesen, für ' Volkswirtschaft, für innere Verwaltung, für Verkehrswesen, für Steuer- und Zollwesen, für Rechtspflege, für Reichswehrangelegenheiten und für See- wesen S1gungen.
Althändler August
mit altem M
Die Ausfuhrmin des
eise für Steinnuß- und für ornknöpfe werden mit
irkung vom 20. Dezember d. J.
Für die Ausfuhr von Perlmutterknöpfen sind mit Wirkung vom 20, Dezember d. J. und für die Ausfuhr von Holzrollen, Holzspulen mit sofortiger Wirkung Richtlinien fest: geseßt worden, die sih auf die Fakturierung nah dem nieder- valutarischen Auslande beziehen.
Nähere Auskunft erteilt die Außenhandelsstelle für Schniy- und Formerstoffe und Knöpfe, Berlin 8W. 68, Schüßensiraße 68.
Fíir Lithopone und Zinkweiß Notsiegel sowie für Mineral Masjer und Flaschen jind die Ausfuhrmindestpreise geändert. Näheres durch die Außenhandelstelle Chemie in Berlin W. 10.
Deutscher Reichstag. 282. Sizung vom 14. Dezember 1922. Nachtrag.
Bei der zweiten Beratung der Novelle zum Einkommen- steuergeseß hat der Reichsminister der Finanzen Dr. Hermes die folgenden Ausführungen gemacht:
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zu der zur Erörterung stehenden Vorlage ein kurzes grundsäßliches Wort. Der im 11. Ausschuß beratene Entwurf eines Geseyßes zur Aenderung des Einkommensteuergeseßes hat sich zum Ziele geseßt, bei der Einkommensteuer die seit der leßten Novelle in außer- gewöhnlihem Maße zugenommene Geldentwertung zu berücsich- tigen. Die Reichsregierung hat zu diesem Zweck vorgeschlagen, den Tarif in mäßigem Umfange auseinanderzuziehen und ins besondere die Grenze für den Lohnabzug so zu erhöhen, daß die größte Menge der Lohnbezieher mit ihrem Einkommen im Fahre 1922 aus der Veranlagung herausbleibt. Weiter ist für 1923 eine ret starke Erhöhung der Abzüge für Werbungskosten und für Familienstand vorgesehen und der Tavif entsprehend ge- staltet worden.
m 11. Ausshuß sind an den Vorschlägen der Reich3- regierung sehr wesentlihe Aenderungen vorgenommen worden. Der Ausschuß ist davon ausgegangen, daß der Grad der Geld- entwertung eine weitere Auseinanderziehung der Tarife und eine Erhöhung der Tarife für 1923 erforderlih mache. Man kann nun gewiß zugeben, daß die Aenderungen, die von Zeit zu Zeit an dem ursprünglihen Einkommensteuertarif vorgenommen werden mußten, an sich niemals ausvreichten, einen wirklichen Aus- gleich gegenüber der Geldentwertung herbeizuführen. Man kann durhaus den Say aussprechen, daß diese zahlenmäßigen Er- mäßigungen tatsählih keine Herabseßung der Steuerlast, sondern eine ständige Steigerung bedeuteten. (Sehr richtig! vehts.) Jh bin aber der Auffassung, daß angesichis unserer Finanzlage und unter Berücksichtigung der so s{hwierig gewordenen Lage von Ländern und Gemeinden eine schematische Anpassung an die Geld- entwertung überhaupt nicht das Ziel unserer Abänderungsgeseße sein kann. Vielmehr gilt es nur, die unzweifelhasten Ueber- lastungen zu beseitigen und ständig nachzuprüfen, welche Steuer- staffel unter den wirtschaftlichen Verhältnissen noch irgendwie ver- antwortet werden kann. Gerade im gegenwärtigen Augenblick dürfte bei der Prüfung dieser Frage eine besondere Zurül- haltung geboten sein. Sie alle wissen, daß die Einkommensteuer nur zu einem fleinen Teile in die Reichskasse fließt und zum größeren Teile bestimmt ist, Mittel für Länder und Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Es liegt Fhnen ja eine Novelle zum Landessteuergesey vor, die in ihren Vorschristen und in der bei= gegebenen Begründung genugsam beweist, von wie großer Be- deutung für Länder und Gemeinden gerade die Beteiligung an der Einkommensteuer ist.
Bei diesem starken Jntevesse von Ländern und Gemeinden
muß der Tarif möglichst so gestaltet werden, daß aus der Ein- fommensteuer diejenigen Einnahmen herausgezogen werden können, die irgendwie wirtshaftlich noch zu verantworten sind. Auch nah ernster Abwägung der im Regierungsentwurf ge- machten Vorschläge und der Beschlüsse des Ausschusses möchte ih glauben, daß sich eine unbedingte Notwendigkeit für das Aus- maß der Abänderungen im Steuerausshuß niht nachweisen läßt. (Hört! Hört! links) Jckch möchte vielmehr glauben, daß zum mindesten für die nächste Zeit auch die Vorschriften des Regierungsentwurfs genügen, um eine Ueberlastung zu ver- meiden, und daß es richtig wäre, sich nah Maßgabe der etwa weiter fortschreitenden Geldentwvertung und in Berüdcsichtigung der wirtschastlihen Verhältnisse eine Nachprüfung zur gegebenen Zeit vorzubehalten. Man sollte deshalb nah meiner Auffassung zunächst an dem Tarif festhalten und die nähsten Monate ab warten, che man zu einer endgültigen Stellungnahme kommt. F muß nun zugeben, daß der hier im Plenum eingebrachte Antrag Nr. 5398, der eine niht unwesentliche Abänderung des Beschlusses des 11. Ausshusse3, und zwar in der Richtung der Regierungsvorlage bedeutet, die hier vorgetragenen Bedenken in etwa vermindert, bin aber troßdem der Meinung, daß sie nit völlig ausgeräumt sind, und darf daher die Bitte an das hohe Haus richten, den Regierungsentwurf wiederherzustellen.
Gew R
285. Sizung vom 16. Dezember 1922, Vormiktags 10 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger ®).)
Die JnterpellationenderSozialdemokratie, betreffend A E in Bayern, und betreffend das Urtei im Harden- prozeß werden laut A Regierung innerhalb dex geshäft8ordnungsmäßigen Frist beantwortet werden.
Die R E über Erhöhung der Zus lagen in derx Unfallversicherung wird debatielos dem Ausschuß sür Sozialpolitik überwiesen. i
Es folgt die zweite Beratung des Geset- entwurfs, betreffend Aenderung des Ges rihtsfkostengesebßes ine derGerichts- kosten und Vorausbezahlung der Kosten als Vorausseßung der Anberaumung eines Termins). Der Ausschuß ha die Vorlage im wesenilichen unverändert angenommen.
Abg. Dr. Herzfeld (Komm.): Sonst heißt es: „erst Ware, dann Geld“, hier aber umgekehrt: „erst Gn B T Die Justiz soll zur Ware gemacht werden, die voraus bezahlt werden muß. Dobei sollen die Aermsten am meisten, die Reichsten am wenigsten bezahlen. Bei Millionenobjekten werden nur zwei Prozent Kosten gefordert. Es ist selbstverständlich, daß wir solche Vorlage ablehnen.
Der Gesehentwurf wird gegen die Stimmen derx Kommunisten in zweiter und gleih danach in dritter Lesung und in der Gesamtabstimmung angenommen.
Es folgt die dritte Lesung der Novelle zum
Einkommensteuergeseß.
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck bervorgeHob id Reden
der Herren Minister, die im Wortlaute
Ne Sozfaldemo?kraten baben thren Antrag aus zweiter Lesung wiederholt.
Abg. Soldmann - Franken (Soz): Jm Auftrage der Sozialdemokratishen Frakticn habe id folgende Ertlärong ab- zugeben: Die jeßige Neuregelung des Einkommensteuergeseßes ist eine wesentliche Verschärfung des Steuerunrechts, das die Geld- entwertung in Verbindung mit der langsamen Einzichung der Einkommensteuer geshaffen hat. Während die Steuerlast für die Lohn- und Gehaltsempfänger von Monat zu Monat sih absolut und relativ steigert, hat sich die der Veranlagungspflichtigen, ins- besondere der Sachwertbesißer in demselben Maße verringert. Fm Oktober 1922 haben die Lohnsteuerpflichtigen fast 72 % der ge- samten Einkommensteuer aufgebracht gegenüber 292 im Fabre 1920 und 33% im Fahre 1921. Unter diesen Umständen ist die rüdwirfende FCLARs der Einkommensteuer für die Ver- anlagungs3pslihtigen durch die Aenderung des Steuertarifs für das Jahr 1922 eine bewußte Bevorzugung gegenüber den Setne und Gehaltsempfängern. Das iritt besonders deutlich hervor, da die Parteien, die für die Veranlagungspflichtigen eine weitgehende Milderung der Steuerpfliht rückwirkend für das Fahr 1922 be- {lossen haben, es für Lohn- und Gehalt8empfänger bei ven alten Sätzen beließen. Obwohl die ungerechtfertigte Mehrbelastung für die Monate Oktober, November und Dezember 1922 von nie- mandem abgestritten, ursprünglich sogar vou der Deutschen Volks5- partei selbst beantragt wurde, fanden die Aniräge der sozial- demokratishen Fraktion, dieses Unrecht gutzumachen, keinerlei Unterstüßung. Die sozialdemokratische Fraktion lehnt deshalb die Zustimmung zu diesem Geseßentwurf ab. Sie überläßt die Ver- antwortung für die gewaltige steuerlihe Begünstigung der Be- fißenden, für die Benachteiligung der Lohn- und Gehalts8empfänger und für den erheblihen Ausfall, den die Ermäßigung der Ein- kfommensteuer r das Reih, die Länder und die Gemeinden bedeutet, den bürgerlihen Parteien. Bei dieser Stellungnahme läßt sich die sozialdemokratishe Fraktion niht nur von den Interessen der Lohn- und Gehaltsempfänger leiten, sondern ebenso sehr von der Notwendigkeit, die Gesundung der Finanzen des Reichs, der Länder und der Gemeinden zur obersten Richt- {nur ihrer Finanz- und Steuerpolitik zu machen. Besonders im Sinblick auf die shwer um ihre Existenz ringenden Gemeinden, die gegen die Beschlüsse des Reichstages auf das schärfste protestiert haben, und denen nun ein wesentlicher Teil ihres Ein- fommens entzogen wird, hält die sozialdemokratische Fraktion die Zustimmung zu diesem Gesegentwurs für unvereinbar mit ihren Grundsäßen. :
Der sozialdemokratishe Antrag wird gegen die Stimmen der Antragsteller und der Kommunisten abgelehnt, es bleibt durchweg bei den Beschlüssen zweiter Lesung.
Jn der Gesamtabstimmung wird die Vorlage mit den bürgerlihen Stimmen gegen die der Sozialdemokraten und der Kommunisten angeuommen.
Es folgt die dritte Beratung der Novelle zum Geseh über die Zwangs3anleihe.
Abg. Dr. Herb (Soz.): Bei der Zwangsanleihe handelt es sih um ein Versprechen vurch das Steuerkompromiß, das ein- gelöst werden muß. Unser Antrag auf Erhöhung des Anleihe- ertrages ift abgelehnt worden. Ein Teil hält sih niht mehr an das Beute vom ik: Jn dieser Form ist das Gesetz für uns eigentlih unannehmbar. Die Zwangsanleihe sollte die Erfassung der Sachwerte erseßen; es ist bei weitem nicht das eingekommen, was man im Zuli erwartet hatte. Wir beantragen wenigstens die Zahlungstermine früher anzuseßen, und zwar so, daß der Termin vom 28, Februar 1923 verlegt wird auf den 31. De- zember 1922, und ferner beantragen wir, um jede Spekulation auszuschließen, die Festseßung von Verzugszinsen. Diese An- träge werden ein Prüfstein sein für die Bereitwilligkeit, den Besitz heranzuziehen. Der größte Fehler des Geseßes liegt in den Be- wertungsgrundsäßen, die nur sür die Wertpapiere geändert sind und die Leistungéfähigsten schonen. Der leistungsfähigste Steuer- träger, der Sachwertebesißb, muß schärfer herangezogen werden. Wer kann im Ausland an Deutschlands Kreditnot glauben in einem Augenblick, wo die Spekulation jeden Kredit erhält? Wenn wir troßdem dem Geseß unsere Zustimmung nihcht ver- Do, so folgen wir nur unsern Grundsäßen. Wir nehmen das
eseß an, weil es immerhin gegen das bisherige Geseg eine kleine Verbesserung darstellt.
Abg. Dr. Helfferich (D. Nat): Dieses Zwangzsanleihe- geseg beruht aus einem Kompromiß wie das Einkommensteuer- eseß. Eine Verbesserung wäre ein Versuch an einem untaug- hen Objekt. S haben wir kein Interesse an dem Zu- me en des Gesebes, wir haben nur ein Jnteresse daran, aß die Absichten der Sozialdemokraten, dieses Gesey noch viel lchwerer für die deutsche Volkswirtschaft zu machen, abgewehrt werden. Wir haben dieses Jnteresse aus inneren und außeren Gründen. Wenn der Abgeordnete Herß die Kreditnot Deutsch- lands bestreitet, so sieht er die Dinge dieser Welt niht oder will sie nicht schen. Die Kreditnot zu leugnen, das kommt mir so vor, wie wenn man leugnen wollte, daß hier elektrische Lamven brennen. Sehen Sie sich nur das leßte Wechselporte=- E der Reichsbank an. Angesichts der Steigerung der Wechsel ei der Reichsbank seit Juli auf mehr als 280 Milliarden Mark fann man die Kreditnot niht leugnen, Was die Gründe nah außen anbelangt, so hat die „Frankfurter Zeitung“ schon bei Beratung des Zwangsanleihegeseßes mit allem Nachdruck gesagt, daß die Zwangsanleihe die Lösung des Reparationsproblems Mule ershwere. Auch wir, die wir nicht die Jllusion teilen, daß es mit Anleihen allein zu machen ist, meinen do, daß bei der Reparation die Anleihen eine wichtige Rolle spielen. Sie ershweren dieses Mittel, wenn Sie jeßt die Zwangsanleihe nah dem Rezept der Sozialdemokraten machen und damit die Situation des deutshen Kapitalmarktes noch weiter herabdrüten. Also aus inneren und äußeren Gründen widersegen wir uns entschieden diesen Tendenzen, weil wir den Rest des Kapitals nicht weiter zermalmen lassen und die Lösung des Reparationsproblems nicht ershweren wollen.
Jn der Abstimmung werden die sozial- demokratishen Abänderungsanträge abge- lehnt und das Geseß in seinen einzelnen Teilen über- einstimmend mit den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen bis auf die Bestimmung, wonah der § 27 des geltenden Gesetzes gestrichen werden soll. Darin ist bestimmt, daß, je nachdem der tatsächlich gezeichnete Gesamtzwangsanleihebetrag 70 Milliarden um 4 vH überschreitet oder um 4 vH hinter ihm zurückbleibt, eine Erstattung oder eine Nachforderung ein- treten soll. Ueber die Streichung dieser Bestimmung haben die Sozialdemokraten die namentliche Abstimmung beantragt, deren Vornahme der Präsident auf 12 Uhr bestimmt.
Es folgt die zweite Beratung des Geseßh- entwurfs, betreffend das Ruhecgehalt des Reich8präsidenten; die Vorlage ist vom Ausshuß zur unveränderten Annahme empfohlen.
Abg. Schul z- Bromberg (D. Nat.): Wir sind gegen das Gesey. Der Reichspräsident ijt ein Organ der Staat3gewalt, kein Beamter. Auch Nordamerika und Frankreih haben ihren Prâäsi- denten niemals ein Ruhegehalt bewilligt; in der Schweiz bezieht der Bundespräsident ein solches nur in seiner Eigenschaft als Bundesratsmitglied. Die Herren auf der Linken stellen do sonst die Einrichtungen des Westens für uns als Muster hin, warum nicht in diesem Falle?
: Der Geseßentwurf wird darauf in zweiter und sofort auch in dritter Beratung endgültig gegen die Stimmen der Deutschnationalen angenommen.
Jn der allezmeinzn Besprehung zur dritten Lesung des siebenten Nachtrags zum Reichshaus- haltsetat für 1922 bemerkt der
_ Abg. Dr. Helfferich (D. Nat.): Durch diesen Nachtragsetat wächst die Summe unserer Ausgaben auf 18332 Milliarden an, denen nur 442 Milliarden Einnahmen gegenüberstehen; das Defizit beträgt rund 890 Milliarden. Deckt diese Riesensumme alle unjere Verpflichtungen? Der Nachtragsetat verlangt für Flug-
läße, Kasernenbauten, Bordelle usw. in den beseßten Gebieten des RHeinlandes 25 Milliarden, aber die Soldzahlungen und dergleichen sind darin nicht enthalten. Die Ausgabe für die Okkupation be- rehnet si jährlich auf 1680 Millionen Goldmark. (Hört, hört!) No heute ist die ganze Welt voll von dem Getöse über den ver- rufenen deutschen Militarismus. Fm leßten Friedensjahr hat die Gesamtau3gabe Deutschlands für das Reichsheer und die Marine eine Milliarde Goldmark betragen, heute kostet lediglih die Be- seßung des Bheinlandes 60 vH mehr, als die laufenden Ausgaben sür Heer und Marine 1913 betragen haben. (Großer Lärm links.) Soll Deutschland auch künftighin dicse ungeheuren Lasten tragen, von denen im Etat kein Pfennig steht? Fm Ausschuß ist von einer Summe von 220 Millionen Goldmark die Rede voran D auf welche die jährlichen SLCpU lon reduziert werden sollten. Auh das macht über 400 Milliarden Papiermark aus, eine furhtbare Last. Das Reichsfinanzministerium konnte eine genaue Ausfunft darüber micht geben, was es mit dieser Summe von 220 Millionen auf sih hat. Auch die Kosten für die Kontrollkommissionen sind ungeheuer evhöht worden. Der vorsißzende General einer Kommission bezieht jeßt mehr als 900 000 f monatlih steuerfreie Zulage. (Hört, hört!) Die Bezüge eines gemeinen Soldaten sind doppelt so hoch als die Diäten eines Reichstagsabgeordneten. Wir verlangen Klarheit darüber, ob die vollen Besazungskosten zu Lasten Deutschlands gehen. (Zuruf des sozialdemokratishen Abg. Sch red, über den sich auf der Rechten ein Sturm der Entrüstung erhebt, der von der Linken mit stürmischen Gegenrufen erwidert wird.)
Staatssekretär Za p f: Der Reichsfinanzminister ist durh un- aufschiebbare dringende Geschäfte heute hier zu erscheinen ver- hindert. Was die 220 Millionen Goldmark angeht, so haben Frank- reich, Großbritannien, Belgien usw. am 11. März 1922 ein Ab- kommen getroffen, nah dessen Artikel 1 die Besaßungskosten mit Wirkung vom 1. August 1922 auf den jährlihen Hochstsay von 220 Millionen Goldmark normiert werden. Dieses Abkommen fist durch die Reparationskommission der deutshen Kommission in Paris mitgeteilt worden; wir können uns also darauf berufen, Barzahlungen liegen dem Reich für 1922 nicht ob; allerdings ist dur eung 2e Reparationskommission vom 21. März noch die Leistung von Markvorschüssen gefordert worden. Die Verhand- lunacn daruber bei der Jeparatiouskommission schweben noch.
Die vom Ausschuß zu diesem Nachtragsetat beantragten Entschließungen werden angenommen, diejenige wegen Abfindung der zu entlassenden ver- heirateten Beamtinnen unter Beseitigung des in dem Antrag festgeseßten Termins.
Gegen den im Nachtrag zum Haus8haltdesReichs- wehrministeriums angefocderten neuen Konteradmiral polemesiert der
Abg. Kuhnt (Soz.): Wir seßen dieser Forderung den aller- schärfsten Widerstand entgegen. Nicht weniger als neun Admirale stehen an der Spive der ganzen uns noch verbliebenen Marine- herrlichkeit. Angeblih will man mit solhen Forderungen das Ansehen der deutschen Offiziere wieder heben. Das is Unsinn, man wird lediglich den ausländishen Chauvinisten neues, sehr wirksames Agitation3material liefern. Fst es etwa Sparsamkeit, für eine solhe Rumpfmarine die Zahl der Admiralstellen zu vermehren?
Die Position für den neuen Konteradmiral wird in namentlicher Abstimmung mit 170 gegen 136 "Stimmen gx- nehmigt. Dagegen stimmen die Sozialdemokraten und Kommunisten.
Der Rest der Nachtrag3etats wird im einzelnen angenommen, ebenso das Etatsgesez. Dagegen stimmte auch ein Teil der Sozialdemokraten.
Nunmehr wird die von den Sozialdemokraten beantragte namentliche Abstimnrung über § 27 der Novelle zum Zwangsanleilegesep vorgenommen, den die Sozial- vemokraten in der Fajsung beizubehalten beantragen, daß eine Goldklausel eingefügt wird. Am 1. April 1923 joll R en werden, welche Beträge an indirekten Steuern aus der Mehr- belastung infolge des Steuerkompromisses vom 28. Januar 1922 eingegangen sind. FJnsoweit die Eingänge aus der Zwangsanleihe dem Goldwert nah diese Summe nicht er- reichen, findet eine E an Zwangsanleihe statt, wodurch die Eingänge aus der Anleihe dem Goldwert nach mit den Eingängen aus den neuen indirekten Steuern auf gleiche Höhe gebraht werden. Als Maßstab gilt das durch- \chnittliche Goldzollaufgeld des Eingangsmonats der Steuern.
Der sozialdemokratishe Antrag wird mit 183 gegen 135 Stimmen (Sozialdemokraten und Kommunisten) abgelehnt. Zwei Stimmkarten waren ungültig, Jn der Gesamt- abstimmung wird das Zwangsanleihegeseß gegen die Stimmen der Kommunisten angenommen,
Abg. Hermann Müller (Soz.) erklärt, daß bei der Abstimmung über den Etat ein Teil seiner Parteifreunde ver- sehendlich gegen den Etat gestimmt habe. Die Fraktion beabsichtigt jedoch, für den Etat zu stimmen; im anderen Falle wäre sonst eine Erklärung der Fraktion MPuegeben worden.
Abg. Hofmann - Ludwigshafen (Zentr.) besürwortet nun- mehr den Antrag, die Meichsregierung möge das Verkehrs- ministerium anweisen, den Kirchengemeinden, die im Krieg die Glocken ablicfern mußten, bei Rückerwerb oder Beschaffung eine Glocken-Frachtfreiheit zu gewähren und die für E Zwecke A vereinnahmten Frachten den Kirchengemeinden zurückzu- erstatten.
Abg. D. Mu m m (D. Nat.) unterstüßt den Antrag. Er würde sih freuen, wenn der Antrag möglichst einstimmig angenommen würde, auch von den Sozialdemokraten, die doch u N wieder erklärt hätien, nicht religionsfeindlich zu sein. ögen die Verhandlungen mit einem weihnachtlihen Klang schließen!
Der Antrag wird gegen die Stimmen der Sozial- demokraten und Kommunisten angenommen.
Nah dem Antrag des 33. Ausschusses wird die zum Reichshaushaltsplan für das Reichsver- kfehrsministerium, Abteilung für Wasser- straßen und für Luft- und Kraftfahr- wesen, beantragte Entschließung „die Reichs- vegierung zu ersuchen, die Reichsbeihilfe für die dem regel- mäßigen öffentlihen Verkehr dienenden Luftfahrtunter- nehmungen nur solchen Unternehmungen zu gewähren, die sich verpflichten, einen öffentlichen Luftverkehr zu erhalten .und auf ihren Flügen Post bis zu 100 Kilo ohne Vergütung zu befördern, und denen die Luftpostbeförderung von der Post- verwaltuug übertragen wird“, der Reichsvegierung zur Exwägung überwiesen. Í
Der Antrag des Ausschusses für Volkswirtschaft, die Reichsregierung wolle umgehend die Verordnung über den Verkehr mit Zulker im Betrieb8jahrs 1922/23 im Sinne einer zentralen Verein- fachung und Verbilligung so umacestalten, daß der Bevölkerung eine genügende Menge Mundzucker zu erschwinglihen Preisen ge- liefert wird, gelangi ohne Aussprache zur Annahme.
_ Wg. Dauch (Bayer. Vp.) erftaftet namens des 24. Au3- schusses Bericht über den Geseßentwurf zur vorläyfigen Regelung der Zahlungen auf Grund des Neis auêsgleich8geseßes (Ausgleihszwischengescß). Der Ausschuß hat die Vorlage in abgeänderter Fassung zur Annahme empfohlen; der Vorschlag der Reichsregierung, ihm rückwirkende Kraft zu ver- [leiben, ist aa worden, das Gesek soll am Tage nach seiner Ver- kündung in Kraft treten. Nach der Aeußerung des Berichterstatters ist keine Partei, auch die Regierung nit, von den Aus\hußbes{lüssen voll befriedit, es habe sid eine Lösung nur im Sinne der Annahme des kleineren Uebels finden lassen.
Staatssekretär Müller (Reihsministerium für Wieder- aufbau) stellt fest, daß auch die Reichsregierung stch nur sehr ungern ents{lossen hat, auf den Boden der Aus\hußvorschläge zu treten; die Regierung bitte aber, besonders im Hinblick darauf, daß es sih p nuc um ein Provisorium handle, auch ihrerseits das Haus, den Ausfußanträgen zuzustimmen.
Nach einer Erklärung des Abg. Dr. Lee v i (Soz.), daß seine Que gegen das E Mes iverde, und nach einer kurzen
egenbemerfung des Abg. Rießer (D. Vp.) wird der Entwurf nah den Ausshußvorschlägen in zweiter Lesung und sofort au in dritter Lesung angenommen.
Der 13. Auss{uß bringt an das Haus eine Ent- \chli eßung, wonach die Reichsregierung ersucht werden foil:
__a) auf die Länder und Gemeinden einzuwirken, den gemein- nüßigen Wohnungsbau durch verbilligte Bereitstellung von Vau- holz aus staatlihen, kommunalen und privaten Waldungen zu fördern;
b) di: Preisfestsebung für die übrigen Baustoffe (Zement, Kalk, Ziegel, Glas usw.) durch zwekmäßige Maßnahmen gemäß den Beschlüssen des Wohnungsausschusjes zu beeinflussen, um deren erbilligung baldigst herbeizuführen. Jm Berens einer einigermaßen ausreihenden Wirkung hält der Reichstag für ge- boten, daß ein fester E etwa das Hundertfsahhe des Friedenspreises für 5 des olzeinschlags, zugrunde gelegt werde, zumal die Anfuhrx und Ausarbeitung des Holzes eine weitere Steigerung des Bauholzpreises nah sich zieht, die das C R R des Friedenspreises wahrscheinlich übersteigen wird.
Das Haus tritt dem Auss{ußvorschlag ohne Debatte bei und nimmt gleichzeitig noch eine weitere Entschließung des Wohnungs-Ausschusses, betreffend Be- reitstellung von Mitteln zur Fertigstellung gemeinnüßzigerWohnungsbauten, an.
Es E die Beratung des Antrags der Abgg. Hergt (D. Nat.) und Genossen, die Reichsregierung zu er- suchen, schleunigst einen Geseßentwurf vorzulegen, wonach vom 1. Januar 1923 der Ankauf von Edelmetallen und Juwelen sowie von Altmetallen der Erlaubnis bedarf und L ew n lungen mit empfindlichen Freiheitsstrafen und hohen Geld- bußen zu ahnden sind.
Abg. Hammer (D. Nat.) begründet den Antrag mit dem Himveis auf die großen Mißstände, die auf diesem Gebiete cin- gerissen seien. Zur Abhilfe bedürfe es \{chleunigst eines Geseßes. Jn allen Betrieben werde massenhaft Metall gestohlen. Fn Ham- burg habe man bereits die Konzessionierung des Altmetallhandel(s, aber jie stehe auf dem Papier, weil die Händler niht geprüft seien. Von jedem Metallverkäuser müsse man einen Ausweis ver= langen, Kinder müßten überhauvt ausgeschlossen sein. Die Zau=- stände schrieen jeßt zum H.mmel. Viele Vêittelstandsfamilien müßten ihren Smut verkaufen und würden dabei ausgebeutet, Er felbst habe eine Probe gemaht und einem Schieber- geshäft neun österreichishe Silberkronen angeboten. Dafür seien ihm, als sie gewogen waren, nur 1930 #4 geboten worden. Die Auskäufer (en fast durchweg Juden aus Rußland und Galizien, die sih in der Grenadierstraße angesiedelt haben. (Lachen bei den Kommunisten.) Diese Aufkéufer würden noch durch die Reichs=- bank unterstüßt, ne I das Zwanzigmarkstük nur 20 000 # gebe statt des regulären Preises von 30 000 Æ.
Abg. Vot (D. V.) erklärt, daß seine Partei den Antrag unterstüße; sih des näheren zu äußern, könne man bis zur Vors- lage des bereits in Ausarbeitung befindlihen Geseßes verschieben. Der Antrag sollte aber nicht den bestimmten Termin vom 1. Fa- A Fn und statt „Ankauf“ müßte gesagt werden „Klein»- andel“.
_ Regierungsrat Walter: Jm Reichswirtschaftsministeriuum ist bereits ein Entwurf fertiggestellt, dec empfindliche Freiheit8= und Geldstrafen vorsieht. Dieser {Entwurf bezieht sch auf alle, au auf die bereits bestebenden Gewerbe und wird dem Reichstag aisbald im s zugehen.
lbg. Gothein (Dem.): Selbstverständlih treten wir dem Antrag bei in der vom Abg. Most en Fassung. Aber durch Gesey allein kann man solhe Mißstände nicht aus der Welt schaffen. Die Reichsbank unh ihre Ankaufsstellen leisten jenem ungesunden Treiben Vorschub, indem sie Gold und Silber mit wenig über die Hälfte des Wertes bezahlen. Dem muß ein Ende gen'acht werden.
Der Antrag wird in der Fassung angenom:nen, daß der Termin des 1. Jaruar beseitigt und statt „Ankauf“ „Klein- handel“ geseßt wird.
Ein von allen Parteien unterstüßter A n tr a g des Abg. Dr. Hö fle (Zent r.), der bestimmte Richtlinien für die Zahl- meisterlaufbahy aufstellt, wird ohne Erörterung angenommen.
Von der Denkschrift über die selbsttätig glei tende Gehalts- und Lohnskala nimmt der Reichs- tag endlich mit dem Ersuchen an die eihsregierung, die Mage der gleitenden Gehaltssfkala für Beamte und ihre Entwicklung dauernd im Auge zu behalten, Kenntnis.
Nach gung einer großen Reihe von Petitionen ge- e “a Anträgen der Ausschüsse ist die Tagesordnung er-
Pit.
Präsident Löb e erbiitet im Einvernehmen mit dem Aeltesten= rat vom Hause die S die nähste Sißung selbst anzu- beraumen und die Tagesordnung festzuseßen. Jn Aussicht genommen sei, daß diese Sißung zwischen dem 10. und 17. Fanuar festgeseßt werde, je nachdem die Geseßgebungsarbeit der Regierung fort- R oder die internationale Lage eine Sißung tee Der
räsident wünsht s{hließlih den Mitgliedern, soweit es in diesen trüben Zeiten möglich sei, ein frohes Fest.
Schluß nah 14 Uhr.
Nach Schluß der Sißung echebt sich ein gutgekleideter Mann auf der Tribüne des Publikums und ruft: Herr Präsi- dent, ist es gestattet, daß hier ein Mann aus dem Volke ein paar Worte an den Reichstag richtet? Der Präsident läutet, und ein Diener weist sofort den Rufer von der Tribüne.
Vorläufiger Reichswirkschaftsrat. 50. Sigzung vom 16. Dezember 1922. (Berit des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Vorsigender Edler von Braun eröffnete die Sizung um 10 Uhr 20 Minuten. Man trat zunächst in die Beratung der Novelle zum Hausarbeitsgesez (Heimarbeiterlohngeseß) ein. err Grünfeld (Vertreter des Einzelhandels) erklärte, daß tatsählich in der Heimarbeit in den leßten Jahren ein Aufshwung zu verzeichnen sel, der das neue Gesey im Augenblik nicht für not-