1922 / 290 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Dec 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Tiquor Ammonli canstici spirituoens

Liquor Ferri ch!orati Liquor Kalii silicici Macgnesium chloratum , , Magnesium salicylicum , Magnesium sulfuricum . ,

, 6

Magnesinum sulfnricum siccum

Manganum iacticum .

Massa Pilalarum Ferri carbonici

9 99 Mastisol .

Methylenum caerulenm S : : Natrium bitartaricum Natrium formicicum

(atri j e Natrium glycerino-phosphoricum

Natrium nitricam 1 f ,

c a Natrium nitrosum

d s a Natrium perboricum . . r . . . Natrium thiosulfnriecnm No. R 4

Oleum Amygdalarum

9 , Oleum Chloroformii Oleum Citri . E Oleurn Corlandri. . „5 O ea u 00 Optannin C 0 a S Fankreatinum . « « ch4 gh denb. b E i N

Ah s FALeIOIO es a T C

, I C00 Pasta Zinci salicylata

9, ,y 19 F ® 0 6 Pastilli Ammouii chlorati cum

Q e 4 0 Pelletileria Ca aw g

L S Pelletierinum sulfuricum .

, 59 Pélietierinum tannicum

Physostigminum salicylicum Physostigminum sulfuricum .

Pilulae “Chinini ferro-citriai

ductae 0,059 .

Pilulae Chinini ferro-citrici

Gua O P Plumbum jodatum „. Fodophyllinum Radix Bardanaes. . . .., Radix Ononidis. . . . 6 Radix Saponariae albas .

Resorbin A

M C Rhizoma Hydrastis . . ., Sal bromatum effervescens . . Scopolaminurma hydrobromicum .

5, 99

9 TI: Bcopolaminum hydrochlorlenm . Scopolaminum hydrojodicum . 5copolaminum suifuricum Semen Érucae ..... Semen BSabadillas . . ...

P O O

M N O s Opecies diureticaes . .

Species Lignorum. . . «.

, , M g Species resolventes .. , 5

Spiritus Melissae . ...

Spiritus Melissae compositus .

Stearinum album ..,, Strontium sulfuratum . DIVIRGOI Gy Styrax depuratus . . .,, Sulfur depuratum . .

M: Q R 6

Bulsor aublimatum . G

T) 1" D: D: 00

Suppositoria Glycerini i g

y Suppositoria Glycerini 2g b

4 » Suppositoria Glycerini 37

Tabnlettas Kalii ch!orici 0,25 ¿.

Kali chlorici 03 .. Nitroglycerini 0,0005... Nitroglycerini 0,001 . Tab ee

Á E C Tannalbin pro usn veterinario

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yY 9 A A G Tanninum albuminatum ex Albumine

y » Tannobromin .. Tanocol . . E

Tinctura Aloës E

» C Tinctura Frangulae . ., Tinctura Hydrustis . .., Tinctura Menthae piperitae Tinctura Sabadillas D S O L U *Praumaticinum . .. Triotetolum . . . L a S Triferrin-Arsen . B

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M: S S S S S M

E Unguentum Acidi borici .

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D) L Ungnentum cereum compositum

Unguentum Cerussae . , .

TUnguentum Cerussae camphoratnm .

Unguentum diachylon . ..

Unguentum Hydrargyri album ;

TUnguentum Hydrargyri album (5 0/0) Unguentum Hydrargyri rubrum ;

2 89811

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Ï L n e C 100 g 612,— , Vagelinum album für Augensalbe . .... lg 9,50 , » »y v a G 06 10 g 79,— o T A L e, S e oe 1 E 3,90 L L S E E a a 10œ S200.

4 s L A S 100 g 270,— , Vasolimentum Chloroformii camphoratum I e 190 Xyloinm E Cs E 100 g 378,— , O OOI CHILOYAGUA . L C e B Ö É c 0 n 190g %,— ,

J 4 E 100 g 462,— ,

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 23. De- zember 1922 in Kraft. Berlin, den 20, Dezember 1922. Der Reichsminister des Jnnern. N U: Dammann,

omas mans m I

D eann! ma Una über die Prämientarife der Zweiganstalten von Baugewerks-Berufsgenossenichaften.

Die durch Bekauntmachung des Reichsversicherungsamts vom 17, November 1911 veröffentlihten Prämientarife der Zweig- anstalten der

1, Schlesish-Posenschen |

2. Sächs1chen

3. Hessen- Nassauischen i

4. Nheimsch-Westtälishen j sowie der nach der Bekanntmachung des Württembergischen Landes- versiherungsamts vom 16. Septeinber 1911 veröffentiihte Prämien- tarif jür die Zweigansta!t der

9. Württembergischen Baugewerks-Berufsgenossenschaft, die durh Bekanntmachung des MNeichsversicher ungsamts yom 21. No- vember 1914 auf unbestimmte Zeit verlängert worden sind, werden nah Anhörung der Genossen|haftävorstände für das Jahr 1923 dahin abgeändert, daß zu den LTarifsäßen aller Gefahrflassen bei den unter 1, 2 undd genannten Zweiganstalten ein Zuschlag von 100 vH und bei den unter 3 und 4 genanuten Zweiganstalten ein Zuschlag von 200 vH erhoben wird.

Berlin, den 21. Dezember 1922. Das Neichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. Dr. Kaufmann.

Baugewerk8-Berufsgenossenschaft

Bekanntmachung.

Auf Grund des Artikels 1V Nr. 3 des Geseßes zur Er- höhung der patentamtlichen Gebühren vom 27. Juni 1922 (NGBl. Teil 11 S. 619) werden in Abänderung der Bekannts- machung vom 30. November 1922 die Druckostenbeiträge für die Veröfsentlihung von Warenzeichen hiermit E festgesezt. Vom 2. Januar 1923 anu werden er-

oben:

in Stufe 1... ¿eid a S900 F Q DOOO «O e A0 E o M 6d O C D 21000 S C20 O ; 0 «36 400 M.

Berlin, den 20. Dezember 19292. Der Präsident des Neichspatentamts. v. Specht.

Bekannimachnung.

Die in Nr. 273 des Deutschen Neichs- und PreußisGen Staats. anzeigers veröffentlichte Bekanntmachung des Stadtdirektors zu Gera bom 28. Nopember 1922, betr. Geichäfsfts|chließzung des Noßschlächters MaxGöge inGera, Krumme (Zasse 6, wird hiermit aufgehoben.

Der Stadtdirektor zu Gera Polizeiamt —, den 14. Dezember 1922. Dr. Trautner.

In der Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft vom 9. De- zember 1922 (Nr. 280 des Neichs- und Staatsanzeigers) Ent - ziehung der Erlaubnis zum Haudel muß es heißen: Hugo Meinhold (niht Meinel) in Obersachsenberg Nr. 3. Auerbach i. V,, den 13. Dezember 1922. Die Amtshauptmannschaft.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 37 des Neichsgeseßblatts Teil 11 enthält:

das Gese über die Feststellung eines siebenten Nachtrags zum Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1922 vom 19. Dezember 1922 und

eine Verordnung über die Wahl des Wohnsißes nah Artikel 29 Abs. 2 des deutsch-polnishen Abkommens über Oberschlesien vom 13. Dezember 1922. Berlin, den 20. Dezember 1922.

Geseßsammlungsamt. Krüer.

Prenufzen.

Gesetz,

betreffend die Bewilligung weiterer Staatsmittel zur Förderung Königsberger Hafenanlagen.

Der Preußische Landtag hat folgendes Gesetz beschlo}en* Í S 1; Das Staatsministerium wird ermächtigt, zur Gewährung a) einer weiteren Beihilfe an die Stadtgemeinde Königsberg (Preußen) für den Bau der Hafenbeten 111 unb 1V ein- schließlih eines Freibezirkes . : ._. 188 000 000 4 b) eines weiteren hypothefarischen Darlehns an die Königsberger Speicher-Aktiengesell- schaft tür die Eriichtung von Hafensveichern Um, Dana V e, DOOCO O

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zweihundertdreiundachtzig Millionen Mark zu verwenden unter der Vorausfezung, daß die Reichsregierung in eine entsprechende Er-

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böhung der vom Reiche zu trageudeu Kosten einwilligt.

& 2.

(1) Das Staat8ministerium wird ermäSfigt, r Deckung der tim § 1 erwähnten Aufwendungen eine Anleihe durH Verausgabung eines entiprehenden Betrages von Zhuldvershreibungen aufzunehmen. Die Anleihe ist mit 1,9 vH des ursprünglichen Kavita!s zu tilgen unter Hinzurehuu1=#g der durch die Tilgung ersparten Zinsen, diese zu

9 vH gerechnet.

(2) An Stelle der SŒuldverschreibungen können vorübergebend Schaganweisungen oder Wechsel ausgegeben werden. In den Schayz- amvei]ungen ist der Fälligkeitétermin anzugeben. Die Wechsel werden von der Hauptverwaltung der Staatsschulden mittels Unterschrift

zweier Mitglieder ausgestellt.

(3) Schuldverschreibungen, Schatanweisungen, etwa zugehörige

Zinsscheine und Wechsel können sämtlih oder teilweise auf aus-

ländische oder auch nach einem bestimmten Wertverhältnisse gleih-

eitig auf in- und ausländishe Währungen jowie im Auslande ar

zahlbar gestellt werden.

(4) Schazanweisungen und Wechsel können wiederholt ausgegeben

werden.

(5) Die Mittel zur Einlösung von Schaßanweisungen und Wechseln können durch Ausgabe von Schaganwei]ungen und Wechseln oder von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage

beschafft werden.

(6) Schuldverschreibungen, Schaßanweisungen und Wechsel, die zur (inlösung fällig werdender Schaßanweisungen oder Wechsel be- stimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf An- ordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor der Fälligkeit zur Verfügung zu hal1en. Die Verzinsung oder Umlaufzeit der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginuen, mit dem die Verzinsung oder Umlaufzeit der einzulösenden Schazanweisungen

oder Wechsel aufhört.

(7) Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem BZins- over Diskontsaze, zu welhen Bedingungen der Kündigung oder mit welher ÜUmiaufzeit sowie zu welchem Kut|e die Schuldverschreibungen, Schaßanweisungen und Wechiel auszgc geben werden sollen, bestimmt der Finanzminister. Eben])o bleibt ibm im Falle des Ab}. 3 die Feststellung des Wertverhältnisses sowie der

nâheren Bedingungen für Zahlungen im Ausland überlassen.

__(8) Im übrigen sind wegen Verwaltung und Tilgung der An= leibe die Borschristen des Geseßes vom 19, Dezember 1869 (Gesey- sauml. S. 1197), des Geseßes vom 8. März 1897 (Geseßsammlk. S. 43) und des Gesetzes vom 3, Mai 1903 (Geseysamml. S. 155)

anzuwenden.

Minister.

Das vorstehende, vom Landtag beschlossene Gesez wird hter-

mit verkündet. Die verfassungsmäßigen Rechte des Staatsrats siud gewahrt.

Berlin, den 14. Dezember 1922,

Das Preußische Staatsministerium. Braun. Siering. von Nichter.

m

Der Landgemeinde Ronnenberg im Kreise Linden

wird hierdurch auf Grund des Geseßzes vom 11. Juni 1874 (Geseßsamml. S. 221) das Necht verliehen, zur Erweiterung

des Friedhofs einen Teil der Fläche der Gemarkung Rounen- berg Kartenblalt 4 Parzelle 758/358 im Wege der Ent» eignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Berlin, den 16. Dezember 192% Das Preußische Staatsministerium. Zugleich für den Minisier für Handel und Gewerbe.

Der Minister des Junern. Severing.

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der staatlihen Kreiskaßfe in Bartenstein ist zum 1. März 1923 zu beseßen. Meldungen bis 1. Februar 1923 an den Regierungspräsidenten in Königs- berg durch den vorgeseßten Regierungspräsidenten.

Am 1. Januar 1923 triit die neue Gebühren: ordnung der Katasterverwaltung vom 7. Dezember 1922 in Kraft. Die Gebührenordnung wird im preußischen Finanz- ministerialblati veröffentlicht werden. Sie kann vom Verlage N. v. Decker, Berlin, bezogen werden.

Berlin, den 19. Dezember 1922.

Der Preußische Finanzminister. J. A.: Wolffram.

Minifterium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Bekanntmachung.

_ Auf Grund des § 8 des Gesetzes über Landeskultur- behörden vom 3. Juni 1919 (Geseßsamml. S. 101) werden in Abänderung meiner Bekanntmachung vom 1. Oktober 1919 (Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 224, Ministerialblatt der landioirtschaftlihen Verwaltung S. 303) im Bezirk des Landeskulturamts für die Provinz Ostpreußen die Kulturamtsbezirke wie folgt geändert:

Das Kulturamt Goldap wird nah Gumbinnen verlegt ; ihm wird zu seinem bisherigen Geschä)tsbezirk noch der Kreis Gu:nbinnen unter AÄbtrennung vom Kulturamt Insterburg zugetezrit.

Der Kreis Gerdauen wird vom Kulturamt Bartenstein abgetrennt und dem Kulturamt Insterburg zugeteilt.

Der Kreis Pr.-Eylau wird vom Kulturamt Braunsberg abgetrennt und dem Kulturamt Bartensiein zugeteilt.

Vorstehende Aenderungen treten am 1. Januar 1923 in Kraft,

Berlin, den 19. Dezember 1922.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

J A.: Articus.

Ministerium für Volkswohlfahrk

Dem Negierungs- und Baurat Kohlhagen ist die Stelle des hauptamtlihen Bezirks - Wohnungsaufsichtsbeamten T 11 bei der Regierung in Gumbinnen verliehen worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Seminarlehrer Teichmann -aus Uelzen ist zum ANN Gum! in Soltau, Regierungsbezirk Lüneburg, ernannt worden.

Die Wahl des Studienrats Dr. Brömse an der Hohen- zollernschule G. A. in Berxlin-Schöneberg zum Studiendirektor der Fichte Realschule in Berlin-Schöneberg ist bestätigt worden.

So Die Ausführung dieses ots erfolgt dur die zuständigen

BekanntmaSung.

Den Althändlern Wilbelm und Heinrich Ko- sivki, Leithe, Krayerstraße 30, Franz Winkler, Leithe, Milhelmsiraße 20, Anna Lenzian, Leithe, Wilhelmstraße 2 a, Goitlieb Lenzian, dessen Ehefrau und dessen Kindern Gustav und Martha Lenzian, Leithe, Wilhelmftraße 2a, und Wilhelm Wiesel, Wattenscheid, Friedrichstraße 10, kabe ich mit Wirkung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere Alt- und Lumpenhandel sür das ganze Neich8gebiet wege1 Unzuver- lässigkfeit untersagt. Etwaige Wandergewerbescheine diejer Per- sonen verlieren ihre Gültigfeit.

Gelsenkirchen, den 19. Dezember 1922.

Der Landrat. J. V.: Bödeder.

Bekanntmachung.

Dem Rohbproduktenhändler Peter Wollsccheid in Halle, Albert-Schmidt-Straße 2, ist auf Grund des § 1 der Verordnung des stellvertretenden teichskanzlers vom 23. September 1915 der Handel mit altem Metallgerät,- aller Art Metallbruch und dergleihen wegen Unzuverlässigkeit unters- fagt worden.

Halle, den 18. Dezember 1922.

Die Polizeiverwaltung. Döll.

BekanntmacGung.

Dem Rohproduktenhändler Otto Kieß inHalle, Frißz-Neuter-Straße 1, ist auf Grund des § 1 der Verordnung des stellvertretenden Reichskanzlers vom 23. September 1915 der andel mir allem Metallgerat, aller Art Mes tallbrucch und dergleichen wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Halle, den 19. Dezember 1922.

Die Polizeiverwaltung. Dsl.

BekanntmachGung.

Dem NRohproduktenhändler und Händler mit Edelmetallen Ernst Funke in Halle, Breitestraße d, ist auf Grund des § 1 der Verordnung des stellvertretenden Neids- fan;lers vom 23. September 1915 der Handel mit altem Metallgerät, aller Art Metallbruch und dergleichen wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Halle, den 19. Dezember 1922.

Die Polizeiverwaltung. D öl ÿ.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep- tember 1915/27. November 1919 über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Hankvel ist dem Bädcker Nobert Lehmann in Lüneburg, Heiligen-Geist-Straße Nr 17, der Handel mit Gegenständen des tägliben Bedarfs, inébesondere mit Gold, Silber, Platin, Gebissen, Shmudckgegen- ständen aller Art für das Gebiet des Deutjchen eichs untersagt.

Lüneburg, den 15. Dezernber 1922.

Die Polizeidirektion. Meyer.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat nahm in seiner gestrigen öffentlichen Sißung, die von dem Reichsminister des Junern Oeser ge- leitet wurde, den Etatvoranschlag für 1923 an.

Wie der Referent Ministerialdirektor Sa ch8, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, hervorhob, bietet der Entwurf ein sehr unvolllommenes und unzu-

erlässiges Bild der vorauësichtlihen Finanzirirtschaft des Fahres

1923, was beim ständigen Schwanken des Kurswertes der Park nur natürlich ist. Die Ausstellung des Entwurfs liegt mehrere Monate zurück. Der Mehrbedarf, der infolge der sortshreitenden Geldentwertung erforderlich wird, soll dadurch gedeckt werden, daß Ausgleichsfonds eingestellt sind. Fm ordentlichen Haushalt der allgemeinen Reichsverwaltung betragen diese insgesamt sür persön- liche und sählihe Ausgaben 93,2 Milliarden, im außerordentlichen Haushalt der allgemeinen Reichsverwaltung 10 Milliarden. Der Postetat enthält im ordentlichen Etat einen Ausgleichs]onds von 23 Milliarden, im außerordentlichen von 4,07 Milliarden, der Eisenbahnetat im ordentlichen Etat einen Ausgleihsfonds von 507 Milliarden, im außerordentlichen von 241 Milliarden Mark, und der Haushalt für die Ausführung des Friedensvertrages im ordentlidien Etat einen Ausgleichsfonds8 von 20 Milliarden, 1m außerordentlichen von 60 Milliarden. Alles in allem genommen gibt der Haushaltsplan nur den Rahmen ab für eine ordnungs- mäßige Fortführung der Reichsverwaltung und der Betriebs verwaltungen. i :

Der ordentlihe Hau8halt der allgemeinen Reichs- verwaltung hält in Einnahmen und Ausgaben das Gleich» gewicht mit 781,9 Milliavden Mark. Die Einnahmen sind gestiegen von 442,1 Milliarden Mark des Vorjahres auf 731,9 Milliarden Mark, die forkdauernden Ausgaben von 399,1 Milliarden auf 659,4 Milliarden Mark, die einmaligen ‘von 43 Milliavden auf 72,5 Milliarden Mark. Aus Steuern wird eine Einnahme von 325,1 Milliarden Mark gegen 218,6 Milliarden Maxk des Vorjahres ertivartet, wobei die Einkommensteuer mit 111 Milliarden, die allge meine Umsaßsteuer mit 100 Milliarden, die Abgaben vom Güter- verkehr mit 67 Milliarden, die Zölle und Verbrauchssteuern mit 340,4 Milliarden veranschlagt sind. Die Kohlensteuer ist mit 970 Milliarden Mark gegen 120 Milliarden Mark im Vorjahr ver- anshlaat. Von den Ausfuhrabgaben wird eine Einnahme von 30 Milliarden erwartet. Fm außerordentlichen Etat der allge» meinen Reichsverwaltung stehen Ausgaben von 84,5 Milliarden 18,7 Milliarden Mark Einnahmen gegenüber, so daß sih hier ein

Anleihebedarf von 65,8 Milliarden ergibt. Dazu tritt der Zuschuß- bedarf der Betricb8verwaltungen aus allgemeinen Reichsmitteln in Höhe von 449,3 Milliarden und der Bedarf des Haushalts zur Aus« Friedensvertrages in Höhe von 206,4 Milliarden Mark, wovon 106,8 Milliarden aus allgemeinen Reichsmitteln den Anleihebedarf der allgemeinen Reich8verwaltung erhöhen, während Milliarden aus dem Ertvag der Zwangsanlleihe fließen sollen, deren Ertrag neben den für 1922 bereits veranschlagten 46 Mil- liarden nunmehr auf weitere 1900 Milliarden Mark ange- nommen wird. Der Gesamtanleihebedarf des Reiches für 1923 beläuft sih auf 721,6 Milliarden, wovon 99,6 Milliarden durch die Zwangsanleihe gedeckt werden, während der Restbetrag von 622 Milliarden ungedeckt bleibt. Wenn der Fehlbetrag für 1923 eringer erscheint als der Fehlbetrag von 889 Milliarden Mark für 1992. so liegt das daran, daß in dem Haushalt für die Ausführung bes Friedensvertrages diesmal Ansäte für die eigentlichen Mas ie ein-

estellt werden müssen, einstweilen fehlen. Würde man die vorige Summe von 306,1 Milliarden dafür einstellen, so würde der Ge- Q rata sich auf 1027,7 Milliarden, also auf über eine

führung des

99,6

tionszahlungen mangels eines Anhalts dafür, wie hoch f

illion Mark, erhöhen.

Vorjahre. Dem stehen 2642 Misiarden Einnahmen gegenüber, ! so daß aus allgemeinen Reichsmitteln cin Fehlbetrag von 80,5 Mils | liarden zu dedcken ist. | 9 Nah A0 S j gabe von 84,6 Milliarden eine Einnahnt:e (lion f gegenüber, so daß aus allgemeinen Reichsmitteln ein Anleihebedarf Ax pf / g î von 845 Milliarden zu deten ist. Jm ganzen verlangt die Post- Reichstagsbeshlüsse Einspruh zu erheben, wurde gegen die verwaltung 165,1 Milliarden Mark Zushuß aus gemeinen | Stimmen dieser Staaten abgelehnt. Einspruch erhoben wurde da= Reichsmitteln gegenüber ‘71,6 Milli l postverwaltung ist, wie der Zweifel darüber, daß hier n mechanischer Gebührensteiger Diejes Mittel m

steigerung durch den Verfkfehrêrüc

Personal weiter einschränkt. betrages ist allerdings noch weit

hält mit dem gewaltigen also nahezu anderthalb Bill 581 581 Milliarden im Vorjah nahezu 1000 Milliarden i der Tarife glaubt die Verwaltung mit einer weiteren Verkehrs- steigerung (tim Perfonen- und Gepöckverkehr von 5 Prozent, im Güterverkehr vor 4 Prozent) gegen das Vorjahr rechnen zu können. “nfolge der Liefer ¡U Aufrechterhaltung des Cisenbahnbetriebes 70 Milliardeu Mark für englishe Kohle ausgegeben worden.

Der außerordentliche Hau3halt weist einen Anleihebedarf von 284 2 Milliarden auf, wodurch derx Anleihebedarf der allgemeinen Reichs8verwaltung entsprechend erhöht wird. Die sogenannte Be-

èm außerordentlichen Etat stebt einer Aus

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1 M Ii a2

ung ( in dem Augen

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Postverwaltung beabsichtigt eine Vermehrung ihrex Ein!

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dadurch, daß sie si vollen Entgelt für bisßer unvergütete oder | wachsenden Kosten vom Reis z o 0 B v S: 2 ut c - C vyngenügend vergütete Leistungen sihect und andererseits das | am 15. Februar nächsten „Fa I MEEN : 4p rsona! L : Reichsrat bis dahin auf eine Verständigung mit dem Reichstag. Finverstanden erklärte sich der Reichsrat ferner mit dem Ge- sezentwurf über den AuslieserungSvertrag mit der

Ui

Der Weg zur Beseitigung dos Fehl-

Der ordentlihe Etat der Eisenbahnverwaltung

das Gleihgewiht gegen

I

E R Rartonto nud 299y5 ‘ung deutscher Kohle an die Entente sind zur

Der Etat insgesamt bietet

das Bild aufsteigender Eniwicklung und fortshreitender Gesundung.

trieb8zahl stellt fiß für 1923 Betriebsleistungen haben sih erheblich gesteigert. stand wird gegen- über 1922 eine Verminderung um 25072 Köpfe vorgeseher. Von den Reich3ratsaus\chüssen ist ein neuer Titel von 50 Millionen Mark für den Erwerb oder die Unterstüßung notleidender privater Nebenbahnen eingeste Der Haushalt fux dis UusfUhru nagen FriedenS3vertrages enthält m Ordinarium einen gabebedarf von 84,5 Milliarden, im außerordentlicen Hausha von 1219 Milliarden, so daß Zuschußbedarf insg

s 1 a) 1 206.4 Milliarden bet r ein Ansaß für die eigent- f 6

llt worden. |

( | lihen Reparationéleistungen. Die 1 terlichen Lasten der Be- | sezung des Rheinlande ind den in eimer neuerlichen | Uebersicht wweiterhi einzclnew mitgeteilt worden. Allein in der Zeit von 14 vom Herbst 1920 bis Sommer 1922,

stattung von 14009 Salons, 2600 Herren- zimmern, 10300 Schlafzimmern und 4660 Küchen erfüllt worden. Neben der üblichen regelrehten Ausstattung sind noch verwandt worden 180 Klubmöbelgarnituren, 2900 einzelne Klubsessel, 1800 Korbmöbelgarnituren, 6300 einzelne Korbsessel, 3500 Kinderbetten, 3000 Chaiselongues, 800 Damen-

ist die Forderung na zimmern, 5000 S} N

+

shreibtishe und 500 Frisiertoiletten. Dex Bedarf an S} lervices, Weingläsern usw. ist im Reich3tag bereits erw |

der B |

Bett- und Tischw

worden. An Leintvandstoff P e- sabung sind 2000 bis 3000 K veter geliefert worden, an Bett- tuchstoff allein soviel, als nôtig wäre, um ein Leinwandband in Bettuchbreite von Kristiania nah Mailand zu spannen. Fn dem neuen Haushaltsplan zur Ausführung des Friedensvertrages tritt auch zum ersten Male eine neue ungeheuerlicheBe- lastung in die Erscheinung, die dem Artikel 168 des Frieden8- | vertrages durchaus widerspricht. Das Londoner Ultimatum hat uns die Verpflichtung auferlegt, Waffen, Munition und Kriegs» gerät aller Art nur in solchen Fabriken herstellen zu lassen, die von den Verbandsstaaten zugelassen sind. Troßdem Deutschland über eine leistungsfäh industrie aebot und die Her-

hige Rüstungs stellung des beschränkten Bedarfs an Waffen, Munition und Krieasgerät ohne weiteres von bestehenden. Fabrifen hätte über- nommen werden fönnen, die mit allen erforderlichen Maschinen und zorrihtungen und einem geshulten Arbeiterstand ausgestattet waren und sich im Besiß der Patente befanden, sind die von Deutschland vorgeschlagenen Fabriken verworfen worden. Statt dessen wurden uns neue Fabriken vorge|chlag die sich bisher mit der Anfertigung derart ht beschäftigt haben und dafür nicht oder nur 1 erichtet sind. So dürfen z. B. nicht mehr Gewehre in der bekannten Fabrik von Mauser bergestellt werden, sondern müssen von einer Fabrik in | Suhl bezogen werden, die. bisher in der Hauptsache mit der Her-

stellung von Fahrrädern und Kraftwagen und nur wahrend des

( Ö ; Herstellung eines Gewehrteiles beschäftigt

Mt C ah +4 Krieae23 1% auch mft

Nor hat. Die Firma hat nie ein Maschinengewehr gemacht, während sie jeyt ailein die Herstellerin aller benötigten «Fnfanteriegewehre

und Maschine hre sein soll, von denen leßtere allein 25: haben. Die ne jener Vorschrift war, daß unsere leistungs8= fähigsten Fabriken ihre Betriebe haben schließen, ihre Maschinen und Vorrichtungen auf Geheiß vielfah haben zerstören musjen, so daß sie Schadenersaßaunsprüche erheben können und der Ankauf der Maschinen für die uns aufgenötigten Fabriken nicht einmal möglich ist. Für die Herrihtung der neuen Fabriken sind große Mittel vom Reiche aufzubringen. Die daraus sich ergebende Be- lastung für 1923 ist auf 4 bis 5 Milliarden Mark zu schäßen, der zunächst eingestellte Betrag von 752 Millionen ist aus dem Aus- ih8fond8 zu erganzen. R I eia des. Hau8ha!t3 der allgemeinen Reich8verwaltung überschreitet zum ersten Male eine Billion Mark. So steigert die mit der Unsicherheit unserer Lage wachsende Geld- entwertung, verbunden mit den unerträglichen uns auferlegten Lasten, unsere Ausgaben und unsere Fehlbeträge zu immer riejen- afterer Höhe. i Ml Jm Militäretat finden fich, obgesehen von den bereits erwähnten Forderungen für die Waffenfabriken noch eine Reihe von Positionen, die durh Forderungen der Entente verursacht worden sind, die nach deutscher Auffassung zum Teil nicht mit dem Friedensvertrag in Einklang stehen. So wurde insbesondere die Auslieferung und * Verschrottung aller noch vorhandenen Halb- fabrikate, Ecsaßteile und Vorratsteile für FJufanteriehandwasffen, für Mashhinengewehre, für Fertigung von Fnfanteriemunition von Exerzierzündern und von Artillerieraunition verlangt, wodurch Neuarschaffungen in Höhe von rund 1800 Millionen Mark er- forderlih werden. Ferner wurde die Verwendung jeglicher Uebungsausstattung bei dei Wassengerät der Pioniere, bei dem allgemeinen Waffen- und Heergerät aller Waffen, bei den Kraft- fahrgeräten und bei den Nachrichtengeräten verboten. cFnfolgedessen muß die Feldausstattung auch für Uebungszwecke benußt werden, deren Gebrauchsdauer dadurch auf ein Drittel bis ein Viertel herabgeseßt wird. Die hieraus entstehenden Mehrkosten für Aufs frishung betragen rund 118 Millionen. Den Kraftfahrtruvpen wurde die Benußung der ehemaligen Flugpläve einschließli Tankanlagen verboten; an deren Stelle mußten andere Kasernen au3gebaut, Tankanlagen verlegt und neu beschafft werden mit einem Kostenaufwand von etwa 71 Millionen Mark. Für die Ausrüstungsstücke (Tornister usto.) wurden besondere Sollstärken festgeseßt und die Abgabe von überschießenden Beständen im Werte von etwa 114 Milliarden gefordert. Die abgegebenen Stücke hätten den Ersaßzbedarf für etwa 25 Jahre gedeckt, während er jeßt jährlih in den Etat eingestellt werden muß. Die Zahl der Remonteämter wurde von vierzehn auf acht verringert, wodur die Selbstversorgung mit Futter und die Viehhaltung verhindert wurde, was einen laufenden Mehrbedarf von rund 140 Millionen veranlaßt. Dabei sind diese Ziffern sämtlih nach dem Geldstand vom August anaegeben. Alle diese Maßnahmen belasten den Etat des Reiches außerordentli, stehen mit den allerersten Grund- säßen wirtschaftliher Finanzgebarung im Widerspruch und er- s{chweren die Erfüllung der Reparationsverpflichtungen aufs äußerste. Auf die Widersprüche in diesem Verhalten der Entente

nOgTU

Der ordenilihe Post- und Telegraphenetat schließt in Ausgabe ab t 344,8 Milliarden gegen 157,2 Milliarden im

von 78 Millionen Maæek | der Fassung des standen.

hervorhob, niht im | Reichstag

{ geschaffen werden kann. | durhaus riagen, wo die Einnahme- | fehlt nach den Reichstagsbe|chlujjen ang wettgemaht wird. Die | der Kostenträgec sein joll. Die Kosten würde Ö 1 ' innahmen | Länder fehr erheblih fein, daher müßten die den Ländern er-

Betrage von 1 48! 286 Milliarden Mark, | Tschechoslowake i. L 3; Bill 1s O es E dém uk u Gegenseitigkeit vor; in weitem Umfang joll _aus=- bei allen Verbrechen und Vergehen, die nach den Länder mit Freiheitsstrajen belegt werden. Ferner wurde ein Gesetzentwurf angenommen über einen Bertrag zwischen Deutschland uno der Zschehoslowatei, betreffend R e ch t 3 chußb Rechtshilfe in bürgerlichen A ngelegen- beiten. Die beiderseitigen Staatsangehörigen stehen danach vor Gericht völlig glei. _ Ï S eki men wurde der Gesetzentwurf über das am 10. August unterzeichnete de utsh-amerikanishe Ab- kommen, das eine Reihe schwebender Rechtsfragen auf dem 2 der Erledigung durch ein Schiedsgericht regelt.

. Die Steigerung beträgt also | geliefert werden Tro unaufhaltsamer Erhöhung | Geseßen beider

und

Ferner wurden en h rklär ) allgemeinen Verbindlichkeit von Tar VErTILA ge n aegenüber- dem bisherigen, etwas \chwerfälligen Geschäftsgang wesentlich erleichtert, O 2 Una Ur DiC H ugestelltenversihe- rung bis auf Einkommen von 1,2 Millionen Mark erhöht (bisher 0 M, eine Verordnung über die weitere Erhöhung det | Unterstüßung Ur F atidens- ex Entwurf einer Über Per der H 0 t in der Erwerbs8lojensur]jorge. Beisptelsweise nunmehr für eine Familie, die aus besteht, t i ( 750 Æ Geseßentwurf über ArbeitS8lojenver|]! ches=- rung érklärte sich C daraus, daß die Krankenfassen zu Lr: : erden. Den Gegenstand der Versicherung bi agung in Krankheitsfällen und d? fäßlih muß k j e abe unter aewissen Vorausseßungen Die Wartezeit beträgt

mindestens 26 Wochen. Die Aufbringung der Mittel ist derart

geregelt, daß zwei Uri Arbeitnehmer, ein Drittel D einden bestritten werden Die Beiträge werden vonr

minister festgeseßt. Gewählt ift das Umlageverfahren. | Anaenommen wurde eine Neuregelung der Fern- \prechordnung, wona insb gebühren wesentlih erhöht werden. Der Höchstbetrag

auf 400 Milli und Uebern l 24 D Reihhsbeamten und die Gebühren der Rechtsanwälte um 30 vH. zu. erhöhen.

Der Neichsrat faßte în der gestrigen Sïißung noch folgende

Boschlü e: ; j / Mit der Novelle zum Einkommensteuergejeß m

Reichstags erklärte sich der Reichsrat einver=

Antrag Sachsens und Thüringens, gegen die

ali L im Vorjahr. Die Reichs- | gegen auf Grund des Vorshlags der Ausschüsse gegen den vom ie Me eschlojjenen Gesezentwurf über Erstattung von HEMhlS- ege weiterer rein | anwoaltsgebühren in Armensachen. Auch der Kerchsrat begrüßt dieje Maßnahme zugunsten der Rechtsanwälte, aber es

chlüjsen cine Bestimmung darüber, wer urden für die einzeinen

ch erstattet werden. Da das Gesey erst res in Kraft treten soll, so hosst der

Der Vertrag sieht eine Auslieferung auf

ngenommen ein Geseßentwurf, der die SXARLNE

eine Verordnung, die die V e r-

Rentenempfänger DET und Angestelltenversiherung und Verordnung über Heraufseßung der Þ 9 1t-

Mann und Frau sowie täglich ein Saß von 750 Æ gezahlt.

der Reichsrat einverstanden. Hervorzuheben ist

Trägern dieser Versi herung ge=« rf\i ldet die Versore- ¡je Arbeitslosenuntecstüßung. Grund-

C Arbeitslose auch anderweite Arbeit annehmen,

Drittel durch Beiträge der Azubeitgeber und durch Zuschüsse des Reiches, der Länder

3besondere die sogenannten Neben-

der Darlehnskassenscheine wurde

arden Mark festgeseßt und, beschlossen, die Tages

achtung3gelder bei Dienstreisen der

2 R P

Das Reichsverkehrsministeriuum hat unterm 12. d. M. enderungen und Ergänzungen der Anlage (

zur Eisenba

F

hunverkehrsordnung verfügt. Das sähßere geht aus der Verordnung in Nr. 36 des NGBL. Teil Il „ervor.

Für Sprengstoffe, für Farbbänder, für Bleimennige sowie für die in belgishen und in französischen Franfen verfaufte Lithopone sind die Ausfuhrpreise geändert. Die Aus- und die Einfuhr von Sulsfat ist bedingt gestattet. Näheres durch die ußenhandelstelle Chemie in Berlin W. 10.

vergütungen

sei auch bei dieser Gelegenheit nahdrüclichst hingewiesen.

Varlamentarische Nachrichten. x Virtschaftspolitishe Aus8s{chuß des Vor

Reichswirtschastsrats beschäftigte sich gestern nit dem Entwurf eines Geseves zur Aenderung des Gesetzes über } znahmen gegen die wirtsch aftlicche Notla c ¿er Vresse vom 21. Juli 1922, der die Erhöhung der Abgabe von Holzverkäufen der zur Gewinnung des Holzes von forsttvirt- haftlich benußten Grundstücken Berechtigten von # vH. aus 1/2 vH.

Verireter des Reihswirtschafts-

ministeriums führte, nah dem Bericht des Nachrichten bureaus des Vereins Deutscher Zeitungsverleger, zur Begründung aus: Seit dem Erlasse des Beseßes über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse (RGBI. S. 629) haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Zeitungsunternehmungen im Zus= sammenhang mit der Entwertung der Vark weiter verschlechtert. Neben der starken Steigerung sämtlicher Materialpreise beruht diese Entwicklung auf dem Emporschnellen des Papierpreises, der besonders durch das starke Anziehen der Holzpreise beeinflußt wird. Der Preis für ein Kilogramm Zeitungsdruckpapier betrug un Fuli dieses Jahres 19,50 X und beträgt vom Dezember ab 405 K erücsihtigung der Rückverrehnungen, zu denen die bes teiligten Halbstoffindustrien verpflichtet sind. Die Preise für Zeitungsdruckpapier und Hellsioff sind im Einvernehmen mit

Stellen festgeseßt worden. Aus der geltenden

Ausfuhrabgabe werden shäßung8weise in Zukunft monatlich 150 Millionen, aus der Holzabgabe 375 Millionen für Rük- verfügbax sein. Bei einem Druckpapierverbrauch von 15 Millionen Kilogramm können mithin auf das Kilo=-

Durchschnitt etwa 35 Æ monatlich zurücver- Dieser Betrag reiht zu einer einigermaßen

wirksamen Unterstüßung der Presse niht mehr aus. Eine Er- höhung der Abgabe auf die Ausfuhr über 1% pro Mille hinaus erscheint bei der gegenwärtigen Lage nicht angängig. Der Ums- stand jedoch, daß die Holzpreise in leßter Zeit weit über den all- gemeinen Entwertung8sfaktor der Mark im Fnland gestiegen sind bei der Knappheit an Holz mit einem weiteren Steigen e gerechnet werden muß, läßt es möglih erscheinen, die Abgabe von Holzverkäufen von % auf 14 vH. zu erhöhen. Bei einer derartigen Erhöhung kann mit jährlih 13,5 Milliarden Mark gerechnet werden. Dann siehen bei R des Ertrags der Ausfuhrabgabe monatlih 1275 Millionen Rückvergütungen zur Verfügung. Bei einem. Verbrauch von 15 Millionen Kilogramm Druckpapier im Monat entfallen auf das Kilogramm 85 M, also bei einem Endpreis von 405 X im Dezember rund 20 vH. Die Abgabe von Holzverkäufen ist vielfach dem Erwerber gesondert in Rechnung gestellt worden, während fie grund\säßlih vom Veräußerer getragen werden soll. Es erscheint deshalb geboten, dies im Gese besonders zum Ausdruck zu bringen.

Schon bei der Beratung des ursprünglihen Geseßentwurfs im Wirtschaftspolitischen Ausschuß am 22. und 29. Funi und ant 7. Fuli 1922 wurden von den Arbeitgebervertretern der Forstwirtschaft Bedenken gegen die einscitige Belastung eines Berufss\tandes

Der Ausschuß hatte sih dem in seinem Gutachten „PiMoien und zur Verteilung der Last die Erhebungen einex A

ark für

ugunsten eines anderen erhoben.

fuhrabgabe

R E t D R E O TLEN