1922 / 294 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Dec 1922 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung

zu dem Geseg über die Zahlung der Zölle in Gold vom 21. Juli 1919 (NGBl. S. 1361).

Das Goldzollaufgeld beträgt vom 3. bis einschließlich 9. Januar 1923 178 400 (einhundertachtundsiebzigtausendvier- hundert) vH. Berlin, den 28. Dezember 1922. Der Reichsminister der Finanzen. L. V, Bap[.

Richtpreise für Pferdelurussteuer.

Gemäß 8 794 Nr. 1 der Ausführungsbestimmungen zum Umsatsteuergeses 1922 in der Fassung der Bekanntmadung vom 23. September 1922 (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1922 S. 897) bestimme ih in Abänderung der Verordnung vom 2. November 1922 („Peichsanzeiger“ Nr. 256 vom 11. November 1922): :

Für die Zeit vom 1. Januar 1923 bis 31. März 1923 beträgt der Gebrauchsrihtpreis für Pferde 450000 Æ, der Lurxusrichtpreis 650 000 .

Berlin, den 22. Dezember 1922.

Der Reich3minister der Finanzen. J. A: Peiffer.

Bekanntmachung.

Fn Ergänzung der Bekanntmachung vom 2. September 1922 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 201) wird auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Reichsministeriums für Wiederaufbau oom 27. Juni 1920 (a. a. O. Nr. 141) bekanntgegeben, daß dem Beirat der Hauptstelle des Reichsausgleichs- amts in Berlin ferner angehören als Vertreter der Handels- fammer zu Hagen (Westf.) Heimich Eduard Osthaus und als Stellvertreter Syndikus Dr. E. Voye.

An die Stelle des von der Handelskammer Dresden be- nannten Stellvertreters Direktor Lr. Thies ist Dr. Schüler, stellvertretender Direktor der Lingner-Werke A.-G., getreten.

Berlin, den 22. Dezember 1922.

Der Präsident des Reichsausgleichsamts. J, V.: Brill

Bekanntmachung.

Am 1. Januar 1923 treten bei der Reichsbank folgende Aenderungen der Niederlegungs- bedingungen in Kraft:

Nr. 1: Vor dem fettgedruckten Teil von c ist einzuschalten: wenn dazu wenigstens 100 Mark verfügbar sind, und seitens des Berechtigten ‘niht eine andere Grenze gezogen worden ist.

Hinter k ist als ' neuer Absay Aufattin Bei den End- beträgen der Rechnungen des Kontors sür Wertpapiere etwa vor- fommende Pfennigbeträge werden unberüllsichtigt gelassen.

Nr. 2 lautet in den geänderten Teilen fortan: Die Gebühren für diese Leistungen werden ohne Rüdtsicht auf die Dauer der Aufbewahrung und Verwaltung eines Depots jedesmal für ein Kalenderjahr im voraus in Rechnung gestellt. Sie betragen für je angefangene 1000 Mark des Nennwerts jedes einzelnen Depots

a) bei inländischen, festverzinslihen Wertpapieren ein- shließlih der verzinélihen und unverzinslihen Prämien- anleihen 1 Mark,

b) bei ausländishen, festverzinslihen Wertpapierert ein- {hließlih der verzinslihen und unverzinslihen Prämien- anleihen, ferner bei in- und ausländishen Aktien und Vorzugsaktien jeder Art 5 Mark (bei niht vollgezahlten Aktien stets vom vollen Nennivert).

Bei Papieren, deren Wert nicht in einer bestimmten Geld- summe ausgedrüdt ist, betragen die Gebühren 100 Mark. Bei Hypotheken- und Grundschuldbriefen werden die Gebühren nal dem Betrage der verbriesten Forderung berechnet, betragen jedoch auch bei Briefen über mehr als 100000 Mark, sofern die Ein- zahlung der Zinsen bei der Reichsbank (Nr. 8) unterbleibt, nur 100 Mark jährlich.

Jm Dezember errichtete Depots bleiben für diesen Monat gebührenfrei, voch werden darauf sofort volle Gebühren für das folgende Kalenderjahr angerechnet.

Zu diesen Verwaltungsgebühren tritt für jedes einzelne Depot cine einmalige Einrihtungsgebühr und bei seiner Auflösung eine Auflösungsgebühr von je 20 Mark. Hiervon sind die in Nr. 4 d. Bed. bezeichneten Depots ausgenommen.

Für die Einziehung und Auszahlung von baren Geldern bei ausgelosten, gêfündigten oder konvertierten Papieren (1 b), ferner für Einzahlungen (1 f) berechnet die. Reichsbank außer den Aus- lagen an Porto und. dergleichen ein Viertel vom Hundert des ein- zuziechenden oder auszuzahlenden Betrages auf volle Mark nach oben abgerundet, mindestens aber 5 Mark, und für die Aus- va von Bezugsrechten die aligemein üblichen Gebühren.

r. 14: Form B ist in Wegfall gekommen.

(Jm übrigen inhaltlich unverändert.)

Berlin, den 27. Dezember 1922.

Reichsbank-Direktorium. Havenstein. von Glasenapp.

Bekanntmachung,

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Junhaber.

Der Bayerischen- Vereinsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der geseßlichen und sazungs- mäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Jnhaber lautende, in Stücfe zu 50 000, 10 000 und 5000 .4 eingeteilte Schuld- verschreibungen in den Verkehr zu bringen: :

80 Millionen Mark 4.9% ige, vom 1. November 1922 an innerhalb 70 Jahren im Wege der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Rückkaufs einlösbare, jedoh innerhalb der ersten zehn Jahre, d. i. bis 1, November 1932, im Wege der Verlosung oder Kündigung nicht rückzahlbare Hypothekenpfand- briefe (Folge 137, 138, 139 und 140).

München, den 22. Dezember 1922.

Staatsministerium für Handel, Jndustrie und Gewerbe. Dr. Lindner.

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Bekanntmachung,

betreffend Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber. Ó

Der Pytâälzishen Hypothekenbank in Ludwigs- hafen a. Rh. wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der geseßlihen und sagungsmäßigen Ümlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 100000, 50 000, 20 000, 10 000 und 5000 Á eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen: l

40 Millionen Mark 4 prozentige, vor Ablauf von zehn Fahren vom UAusgabetage an seitens der Bank nicht rücckzahl- bare, vom Ablauf dieser Frist an in längstens 50 Jahren im Wege der Kündigung oder Verlojung mit mindestens drei- monatiger Frist oder durch freihändigen Rückkauf einlösbare Kommunalschuldverschreibungen (Folge 17 und 18).

München, den 22. Dezember 1922.

Staatsministerium für Handel, Jndustrie und Gewerbe.

Dr. Lindner.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 85 des Reichsgesez blatts Teil L enthält /

das Gese zur Aenderung des Geseßes über die Zwangs- anleihe vom 22. Dezember 1922,

eine Verfahrensordnung für die Ausschüsse der gestelltenversichherung vom 21. Dezember 1922, E

ein2 Verfahrensordnung für die Kammern der Angestellten- versicherung vom 21. Dezember 1922,

eine Verordnung über das Wahlrecht der Wanderver- versicherten vom 21. Dezember 1922,

eine dritte Verordnung über Ausdehnung der Versicherungs- pflicht in der Angestellienversiherung, vom 21. Dezember 1922,

eine Verordnung über Errichtung von Ausschüssen und Kammern für Angestelltenversicherung, vom 21. Dezember 1922,

eine Verordnung über die weitere Erhöhung der Unter- stüßung für Rentenempfänger der Jnvaliden- und Angestellten- versicherung, vom 21. Dezember 1922,

eine Verordnung über die Steuerbefreiung der Ent- \chädigungen zur Abfindung von Liquidationsgläubigern, vom 11. Dezember 1922,

eine fünfte Verordnung, betreffend die Gebühren der Nechtsanwälte, vom 21. Dezember 1922 und

eine Bekanntmachnng über die Entschädigung der An- gehörigen Oesterreichs und der Tichecho-Slowakischen Republik {ür unschuldig erlittene Untersuchungshaft, vom 19. Dezember 1922.

Berlin, den 29. Dezember 1922. Gesezsammlungsamt.

An-

Krüer.

Preufsßen.

Auf Grund der vom Staatsministerium unter dem heutigen Tage erteilten Ermächtigung genehmigen wir hierdurch der Preußischen Landespfandbriefanstalt in Berlin auf Grund des 8 795 Absaß 2 BGB. und des Artikels 8 der Ausführungsverordnung zum BGB. vom 16. November 1899 (Geseßzsamml. S. 562) die Ausgabe auf den Junhaber lautender Schuldverschreibungen nah Maßgabe der unterm heutigen Tage genehmigten Allgemeinen Bestim- mungen über die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen. Der Zinsfuß der Schuldverschreibungen darf jedo 6 vom Hundert nicht überschreiten.

Berlin, den 24. Dezember 1922.

(Siegel.) Der Minister für Volkswohlfahrt. Hirtsiefer. Der Finanzminister. Der Justizminister. J: N: Loller. am Zehnhoff.

Allgemeine Bestimmungen der Preußischen Landespfandbriefanstalt über die Ausgabe von Hypothekenpfandb riefen.

1. Die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen erfolgt auf Grund des zu verleihenden Privilegs. Sie richtet sich nah der Sazung der Anstalt und den nachfolgenden Bestimmungen. :

2. Die Pfandbriefe erhalten die Bezeihnung „Pfandbrief der

reußishen Landetpfandbriefanstalt“ und werden nah beiliegendem Muster auégegeven. : 3. Die Pfandbriefe lauten auf den Inhaber und sollen zunächst

in Abschnitten von

M 5000 Buchstabe A

M 10000 Buchstabe B

Á#Á 20000 Buchstabe C

M 50 000 Buchstabe D

M 100 000 Buchstabe E | unter fortlaufenden Nummern in deutscher Reilbêwöäöhrung ausgefertigt werden Die Umschreibung der Pfandbriefe auf den Namen des Inhabers oder eines von ihm bezeichneten Dritten kann au! Antrag des berechtigten Inhabers erfolgen.

4. Für die Sicherheit der Ptandbriefe und aller aus ihm ent- springenden Rechte hattet die Anstalt mit ibrem gesamten Vermögen, und zwar vorweg mit ihren Hyvothekenforderungen.

H. Die Anstalt darf Hypothekenpfandbriete nur bis zum fünfzehn- faden Betrage des eingezahlten Grundkapitals und des allgemeinen Reservefonds auzgeben. Der Gesamtbetrag der umlaufenden Piand- briefe dart den Gesamtbetrag derjenigen Hypothekenforderungen von mindestens gleihem Zinefuße, welcher als Unterlage für die Pfand- briefe dient, zu keiner Zeit übersteigen.

Sind infolge der Nückzahlung von Hypotheken oder aus einem anderen Grunde die vorge|cchriebenen Deckungshypotheken nicht voll- ständig vorhanden und ist weder die Ergänzung durch andere Hypvo- theken noch die Einziehung eines entsprehenden Betrags von Pfand- briefen sotort aus\ührbar, so hat die Anstalt die fehlende Hypotheken- deckung einstweilen dur Schuldverschreibungen des Reichs oder der Länder oder durch Geld zu erseven. Die Schuldver1hreibungen dürten höchstens mit einem Betrage in Ansaß gebracht werden, der um 10 9% des Nennwerts unter ihrem jeweiligen Börsenpreise bleibt.

6. Die Anstalt wird die Zulassung der Pfandbriefe zum Handel an der Börse beantragen.

7. Der Zinsfuß der auszugebenden Pfandbriefe wird den jeweiligen Geldmarktverhältnissen entsprechend dunch den Ver-

waltungsrat festgesetzt. Die Zinsen sind in balbjährlihen Raten zablbar gegen Einlieferung der eutsprehenden Zinsscheine, die jedem Pfandbriete für einen zehnjährigen Zeitraum beigefügt werden. Die Einlösung der Zinsfchèine erfolgt zu den Fälligkeitêterminen an der Kasse der Anstalt uid den bekanntzumachenden Vriliaan Einlösungs- stellen. Ebendaselbst werden bei Ablauf der Zins\cheine gegen Etn- lieferung’ der Erneuerungéscheine neue Zins\cheinbogen für einen zehn- jährigen Zeitraum ausgegeben. ;

8. Die Pfandbiiete können von den Inhabern nicht gekündigt werden. Die Anstalt dart auf das Recht zur Kündigung höchstens für zwanzig Jahre verzichten. Die Cinziehung der Ptandbriere er- folgt durch freihändigen Anfaut oder durch Kündigung mittelst Aus- lowung. Die ausgelosten Nummern werden durch mindestens einmalige Anzeige: im Deutschen Reicheanzeiger 1ech8 Monate vor der Verfall- zeit öffentlih befanntgeimaht.

9, Die Nückzahlung erfolgt in bar zum Nennwerte durch die Kasse der Anstalt und die bekanntzumachenden sonstigen Einlösungs- stellen. Die Pfandbriefe müssen nebst den noch nicht fälligen Zins- scheinen und Erneuerungéscheinen in kursfähigem Zustande eingeliefert werden. Der Betrag der bei der Einlösung gekündigter Pfandbriefe a Zinsscheine witd von dem Einlöfungsgegenwert in Abzug gebra

10. Der Nernwert der gekündigten und nicht eingelieferten Pfandbriete bleibt im Gewahrsam der Anstalt und wird zu deren Gunsten zinsbringend angelegt. Auf den An1pruch aus gekündigten und nit eingereihten Pfandbrie'en finden die Ausshuß- und Ver- jährungstristen des § 801 BGB. Anwendung.

11. Die gekündigten und eingelieferten Pfandbriefe werden vom Treuhänder verwahrt oder in dessen Gegenwart vernichtet.

Vorstehende allgemeine Bestimmungen über die Ausgabe von L briefen ber U E Landespfandbriefanstalt find gemäß 8 5 der Saßung vom Verwaltungsrat genehmigt worden.

Berlin, den 14. Dezember 1922

Der Vorsizende. Dr. Conze, Ministerialdirektor.

Reicbsmüöntelsicher auf Grund des Reihsratäbes{lusses vom

96. Ottober 1922 und der Bekanntmachung des Reichsjustizministeus vom 28. Oktober 1922 (NGBI. S 2 c O V e edes

Fanuar— Juli. Preußische Landespfandbriefanstalt Körper1chaft des öffentlihen Rechts. Errichtet durch Erlaß des Preußischen Staatsministeriums

vom 22, Suli 1922. Neiße I Buchstabe A E Pfandbrief der Preußischen Landespfandbriefanstalt

ausgegeben auf Grund des Ministerialerlasses Bo E N Sus L

0.00.00: 0.00.0087

O u Mark.

Neiße T Buchstabe 4 Nr... -- Die Preußische Landesptandbuiefanstalt \{uldet dem Inhaber dieses Pandbriefs die Summe von

arf, die mit .. . vom Hundert für das Jahr in halbjährlihen am 1. Ja- nuar und 1. Iuli jeden Jahres fälligen Naten verzinst wird. Der Pfandbrier ist von seiten des Inhabers unkündbar und wird von seiten dér Preußischen Landespfandbriefanstalt ses Monate nach erfolgter Auslosung, Kündigung und öffentlicher Bekanntmachung eingelöst. Berlit, den a6 e s Stempelsteuer Preußische Landespfandbriefanstalt. Der Verwaltungsrat. Der Vorstand. (gez.) Dr. Conz e. (gez.) Ne hrinsg. C I o Mark.

Zinsschein Nr. . . : : i zum Pfandbrief der Preußischen Landespfandbriefanstalt in Berlin Neihe Buditabet A über Mark

zu... « PVrozent. N / Inhaber dieses empfängt am... die halbjährlichen Zinsen dieses oben bezeichneten Pandbriefes mit... Mark .. . Pf» an der Kasse der unterzeichaeten Anstalt. Berlin den e e 192 .. Preußische Landespfandbriefanstalt. Unterschriften.

Erneuerungs\chein zu den Zinsscheinbogen des Pfandbrieses der Preußischen Landes- plandbriesanstalt in Berlin Neihe .... + - Buchstaben . ..«-- s N n bet e Cen Mark zu . . . . Prozent.

Der Vorzeiger dieses Erneuerungs\cheins erhält ohne weitere Prüfung seiner Berechtigung die für den vorstehend bezeichneten Pfandbrief neu auszuser!igenden Zinsscheine für zehn Jahre, vom Os U E bis sofern dagegen seitens des Inhabers des Pfandbriefs nicht vorher schriftlich Wider» spruch bei der Preußischen Landespfandbriefanstalt eingereicht ist.

Vorlin, det E ee e 192. Preußische Landespfandbricfanstalt. Unterschriften.

Co 0 0-20 A T G. 60/0 Uks 09) D 0 R R: M S A

Finanzminisierium.

Die Rentmeisterstelle bei der slaail. Kreiskasse in Cosel, Regierungsbezirk Oppeln, ist zu besetzen,

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Die Wahl des Studiendirektors Dr. Menß an dem Alts städtischen Gymnasium in Königsberg i. Pr. zum Oberstudien- direftor an dem vereinigten Altstädtischen und Kneiphöfischen Gym:asium in Königsberg i. Pr. sowie die Wahl des Studien- rats Dr. Fischer an dem Kneiphöfischen Gymnasium in Königsberg i. Pr. zum Oberstudienrat an dem vereinigten Altstädtishen und Kneiphöfishen Gymnasium in Königsberg i. Pr. sind bestätigt worden.

Akademie der Wissenschaften.

Die Preußische Regierung hat durch Erlaß vom 9. De- ¿ember 1922 die Wahl des ordentlichen Professors an der Friedrich-Wilhelm-Univerfität in Berlin, Geheimrats Dr. Marcks, zum ordentlichen Mitglied der philosophisch-historischen Klasse der Preußischen Akademie der Wissenschasten Lestätigt.

Dem. Kaufmann Hirsh Goldberg, hier, Nathaus: siraße 10, haben wir beute auf Grund der Bekanntmachung zur ¿Ferns haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 in der Fassun des Artikels 111 der, Verordnung vom 27. No- vember 1919 (RGBL. S. 1909) den Handel mit Metallen jeder Art, und zwar auc in der Form mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung an einem solchen Handelsbetriebe anderer, up. ters sagt. ; Harburg, den 27. Dezember 1922.

Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.

(Nichtamtliches in der Ersten Beilage.)

Verantwertlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol Charlottenburg,

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher de! Geschäftsstells Recbnungsrat Mengerina in Berlin Verlag der Geschäftsstelle (Menaering) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt Berlin. Wilhelmstr. 32.

_. Sieben Beilagen

(einshließlih Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 111 A u. B) | und Erste, Zweité, Dritte, Vierte und Fünfte eialDanbelöregister, Be 114 Fünfte

2 Fôr Ausgaben zur Erfüllung von Zahlungs-

Erste BVeílage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Itr. 294. Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Uebersicht über die Geldbewegung bei der Reichs-

hauptkasse. Vom Vom 11. Dez. | 1. April 1922 bis | 1922 bis 20. Dez. | 20. Dez. 1922 | 1922 Tausend Mark Einnahme. Allgemeine Finanzverwaltung: 1) Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren . . | 32456.863/324 310 890 cu S N NLAoPser) E A (2 732 205) U » . * . . L) ® s. * G . G Q ú Hundierte Sd. «8 A "a L d Sang edtle e C 709 477| 3 650 252

Summe der Einnahme . [188 954 962/1173874734

Ausgabe. Allgemeine Verwaltungsausgaben unter F egenre{nung der Einnahmen . . . . , [159 885 889/938 612 161 Quer e: E S 3 885 797 i ir die shwebende Schu «e o «h 436586 c Zinsen für die fundierte Shuld ... 195 633 (35 999 219 Betriebsverwaltungen. 2) S S e Reicbs-Post- und Telegraphenverwaltung : Ablieferung... . , , 24622 354 Deutsche Reichsbahn : Abbebungen aus der Reihs- hauptfase « : 49130021 Mithin Abhebungen aus der Reichs- aua e N « e «1 24 507 667/195 377 458

Summe der Ausgabe . . [188 955 051/1173874635

Die f{webende Schuld betrug an dis- kTontierten Schaßanweisungen am 10. De-

ember E 962 061 627 Es trarea hinzu . 317 647 162 Es gingen ab . . 161 860 032

Mithin zu . 155 787 130 Ergibt . , 1117848 757

Davon: | 8a) mit dreimonatiger Laufzeit (bei der | Reichsbank diskontiert) . 1105 968 847 !

H) sonstige, mit einer länge- i ren Laufzeit ausgegebene | Schaßanweisungen . . 11879910 ;

perpflihtungen in ausländisder Währung

in Ausführung des Friedenêsvertrags von

Versailles sind aufgewendet worden . . . | 29 435 602/224 234 742 ___ H Das tatsächliche Steuern- usw. Aufkommen bis ein- schließlich November 1922; von da ab das Aufkommen nach Abzug der von den Oberfinanz- und Finanzfkassen geleisteten Ausgaben, deren Höhe zwar jegt noch nicht näher bekannt, immerhin aber ret be- deutend ist. Das tatsäcblihe Steuern- usw. Aufkommen vom 1. Dezember 1922 ab ist daher wesentlih höher als die Zahlen dieser Uebersicht.

2?) Diese Angaben, die lediglich die bewegung bei der Reihshauptfkasse darstellen, laljen einenSchluß auf das Wirtschaftsergebnis der beteiligten Verwaltungen nicht zuz bei der Post umfassen sie auch fremde Einnahmen und Ausgaben. Die Abhebungen der Deutschea Meichsbahn sind keineëwegs als Wir1\.haftsfehlbetrag anzusprehen, sondern teils fallen sie dem außerordentlichen Haushalt (Vermögensrehnung, wecbende Anlagen) zur Last, zum weitaus größeren Teil dienen fie zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebëmittel der Reichsbahn infolge vierteljährliher oder monat- liher Voraus zahlung der Gehälter und Nuhegehälter, Gewährung von Frachtstundungen, Vorausbeshaffung von Stoffen u. dergl.

9) Obgleich au in der Berichtsdekade das Steuern- usw. Auf- kommen intolge der Geldentwertung in erfreulichem Maße zugenommen hat, eilen die Verwaltungëausgaben noch immer sehr stark voraus, weil die volle Wirkung der Geldentiwertung auf das Steuern- usw, Aufkommen erst später in die Erscheinung treten kann.

Handel und Gewerbe.

In der gestrigen Sitzung des Zentralaus- ee der Reichsbank gedachte der Präsident des eihsbanfdirektoriums in warmen Worten des verstorbenen Grafen v. Tiele-Winckler, der annähernd 18 Jahre hindurch als stellvertretendes Mitglied dem Zentralaus|huß angehört hai. Die Anwesenden erhoben \sich zu Ehren des De nal nen von ihren Pläßen. j er Morgens berichtete sodann über die Entwidck- lung des Standes der Reichsbank in der Zeit vom 7. November bis 15. Dezember dieses Jahres. Er teilte insbesondere mit, daß in dieser Zeit die : gesamie Kapitalanlage der Reichsbank von 641,9 Milliarden auf 1182,3

Milliarden, also um 540,4 Milliarden, gestiegen sei und die Ge-

samtsumme der von der Reichsbank und den Darlehnskassen in

dieser Zeit gewährten Kredite 668,6 Milliarden Mark und in dem lebten Vierteljahr, vom 15. September bis 15. Dezember, nicht weniger als 1020 Milliarden, also mehr als eine Billion Mark

betragen habe. Der Zahlungsmittelumlauf habe sih allein in den letten fünf Bankwochen um 453 Milliarden Mark erhöht, und in den lehten Tagen habe auch der Banknotenumlauf die Ziffer von einer Billion Mark erreicht.

Jm Anschluß an diesen Bericht führte der Präsident unter

anderem folgendes aus:

Diese Entwicklung des Bankstaius läßt gewisse Abwehr- maßnahmen der Reichsbankleitung unbedingt geboten er- Heinen, wenn wir auch geglaubt haben, von einer weiteren Er- öhung des Bankdiskonts einstweilen noch Abstand nehmen zu ellen. Es ist bekannt, daß die Reichsbank bemüht ist, die ihr cin- nercihten Wechsel hinsihtlich des Verwendungëzweckes einer itrengen Prüfung zu unterwerfen, um die volkswirtschaftlich n i ht unbedingt notwendigen Kredite von der Reichsbank abzuhalten und um die m Interesse der Volks- exuährung an sie herantreteuden A nach Möglichkeit

ine U

Geld- |

Verlin, Freitag, den 29. Dezember

A n mnn

befriedigen zu können. Das Reichsbankdirektorium wird aber ge- ns, ein, in der Kritik des angebotenen Krevitmaterials noch erheblih strenger zu werden als bisher und geeignete Maßnahmen gur Beschränkung der Kredite zu ergreifen. Aus dem gleichen runde hat auch die Hauptverwaltung der Darlehnskassen schon seit längerer Zeit dazu übergehen müssen, die an sie

rantretenden Kreditgesuche Î rf auf. ihren Zweck zu prüfen.

8 geht nicht an und würde unser Geldwejen völlig ruinieren, wenn Handel und Fndustrie, Länder und Ge- meinden, Hypothekenbanken und Genossenshaften ihre Ver-

waltung und Wirtschaft im großen Umfange mit dem Kredit der Reichsbank und der Darlehnskassen, d. h. durh Beschaffung von fiktivem Gelde zu betreiben suchen. Auch die Darlehnskassen haben heute Notenbankpolitik zu treiben, alle Kreditanträge, die „auf den Kapitalmarkt gehören, dorthin zu verweisen und überall auf unbedingte Kurzfristigkeit und tatsählihe Abdeckung der Kredite zu halten. Man hat der Reichsbank zwar vorgehalten, daß angesihts der Erhöhung des Preisniveaus und des Tief- standes der Mark die von thr insgesamt gewährten Kredite unter Berüdcksichtigung des cingetretenen Rüdganges in Produktion und Warenumsaß im Vergleich zur Vorkcieg3zeit so niedrig seien, daß zu einshränkenden Maßnahmen keine Veranlassung vorliege. Hieran ist doch nur so viel richtig, daß der gesamte gegenwärtige Wechselbestand der Reichsbank von 352 Milliarden Mark, an der inneren Kaufkraft der Mark gemessen, allerdings noch faum die Hälfte ihres Wechselbestandes vor dem Kriege erreicht. Aber während vor dem Kriege kaum ein Achtel des gesamten Wechselumlaufs sih bei der Reichsbank befand, hat sie heute fast die Hälfte des gesamten Wechselumlaufs in ihrem Portefeuille, und der Andrang von Wechselmaterial zur Reichsbank ist in weiterer stürmisher Aufwärtsbewegung begriffen. Fm übrigen darf nicht vergessen werden, daß heute niht nur das Portefeuille an Wechseln, sondern auch das Schaßanweisungskonto der Yeichs- bank und ver Darlehnsbestand ver ODarlehnskassen in die Betrachtung einbezogen werden müssen. Nach Lage der Dinge kommen auh diese Kredite zu einem erbeblichen Teil der privaten Wirtschaft zugute, und bedeuten auch sie eine Unterstüßung der privaten Wirtschaft durh die Reichsbank. Und {ließlich dürften die vorher genannten beiden Ziffern daß die Reichsbank fast die Hälfte des gesamten Wechselumlaufs Deutsch- lands in ihrem Besitz hat, und daß sie in einem einzigen Viertel- jahr mehr als eine Billion Mark Kredite gewährt hat, davon ein starkes Drittel unmittelbar durch Wechsel und Darlehnskassen- sombard an den privatwirtschaftlißhen Verkehr als Beweis dafür genügen, daß die Reichsbank unter voller Ausnußung ihrer Aktionskraft weitherzig den Bedürfnissen der deutshen Wirtschaft gerecht zu werden sucht, soweit sich das mit den Aufgaben und den Grenzen der Politik einer Zentralnotenbank überhaupt verträat. Gewiß liegt bei diesem Kapitalmangel die Möglichkeit vor, daß einzelne Betriebe oder Unternehmungen eingeshränkt oder gar stillgelegt werden oder unterbleiben müssen. Geschieht da3 aber, so ist das die Folge der Verarmung Deutschlands an umlaufentem Kapital, die aber niht durch schrankenlose Vermehrung der Jri- flation abgewendet werden kann oder darf.

Es versteht sich von selbst, daß bei dieser Kapitalarmut die an Reichsbank und Darlehnskassen herandrängenden Ansprüche nicht allein durch Diskonterhöhungen, wenn diese niht sehr viel weiter greifen sollen al3 bi3her, in den rihtigen Grenzen ge- halten werden fönnen. Unsere bisherigen Diskonterhöhungen, die nur vorsidtig und in erbeblihem Abstande den Säßen des

allen Kreisen des Fn- und Auslandes zu zeigen, in welcher Not- lage die deutsche Volkswirtschaft sich zurzeit befindet und welcher Verarmungsprozeß im deutschen Geld- und Kapitalmarkt vor id (eaonen it. Diese Warnungen müssen auch heute wiederholt werden.

Es ift in der gegenwärtigen Situation Deutschlands die arößt- möglihe Beschränkung und Sparsamkeit auch auf dem Gebiet der Kreditinansprucchbnahme unbedingt notwendig. Es kann nicht geleugnet werden, daß unter den gegen- wärtigen Verhältnissen auch die volkswirtschaftlih als wünschens3- wert erkannten Kredite die Tendenz haben, die Jnflation in Deutschland zu verstärken, daß also der Kampf gegen die Kredit- inanspruhnahne zugleih ein Kampf gegen die L ist. Diese Bestrebungen der Reichsbank, die auch im Sinne der ote vom 15, November an die Reparationskommission liegen, können nur Erfolg haben, wenn sie von allen Seiten unterstüßt werden, und es muß gerade deshalb an die Herren Vertreter der Banken sowohl wie der anderen im Zentralaus\chuß vertretenen aroßen Wirtschaftsgruppen die Bitte gerichtet werden, sich der Ge-

: fahren unserer kreditwirtschafstlichen Lage bewußt zu sein und auh

ihrerseis die notwendigen Maßnahmen zu treffen, wenn verhindert werden soll, daß der deutsche Kreditapparat eines Tages versagt.

Für die Zeit vom 3. bis eins{ließlih 9. Januar 1923 beträgt laut Meldung des „W. T. B.“ das Goldzollaufgeld 178400 vH. Der Börsenvorstand in Berlin beshloß laut Meldung des „W. T. B.*, in der ersten Woche des Monats Januar nur am Mittwoch und Freitag Wertpapierbörsen stattfinden zu lassen und im übrigen die bisherigen Bestimmungen aufrechtzuerhalten. E Aenderung des österreihiscchen Zolltarifs. Die österreihishe Bunde8regierung hat auf Grund des Gefeßes vom 97, November 1522 eine Aenderung der Zölle für einige Waren des Finanzzolltarifs vorgenommen. So wurde der E u. a. erhöht für Kaffee, Tee, Zucker, Bier, Erdöle, Paratsin, Schmierfette, Taschenuhrén, Parfümeriewaren usw. Die neuen Zollsäße find am 26. d. M. in Kraft getreten. Interessenten erjahren Näheres bei der österreihishen Abteilung des U Se E E Nen Wirtschaftsverbandes, Berlin W., Am Kaclsbad 16. Anfragen ist MNückporto beizufügen. Wien, 28. Dezember. (W. T. B.) Im November betrug die Steigerung der Geldeinlagen bei der Posisparkasse, den Spar- fassen und den Banken nahezu 22 Milliarden Kronen gegenüber 144 Milliarden Kronen im Oftober. Der Bestand der Einlagen bezifferte sih Ende November auf über 60 Milliarden Kronen. Paris, 28. Dezember. (W. T. B.) Die franzö sische B örse wird nach ten jeyt getroffenen Bestimmungen während der Monate Mai, Juni, Juli, August, September und Oftober im Jahre 1923 an allen Sonnabenden geschlossen bleiben. Als Feier- tage werden ferner der 30, und 31. März, der 24. und 31. Dezember 1923 festgeseßt.

Wagengestellung für Koble, Koks und Brikeits am 27. Dezember 1922:

Nubhrrevier | Oberschlesishes Nevier Anzahl der Wagen j

Gestellt. . 20 868 2131 Nicht gestellt . . Beladen zurück-

geliefert. - 20 663 8 097

Geldmarktes folgten und aub wohl noch nit abgeschlossen sein | werden, hatten aber auch den Zwet, Warnungssignale zu sein und |

l

- Italien 377.05 G., 378,95 B.,

1922

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Eleftrolvtkupfernoti; slellte sh laut Berliner Meldung des „W. T. B.* am 28. Dezember auf 2644 4 für 1 kg (am 27. De- zember auf —,— 4 für 1 kg).

ia par ia E

Berlin, 28. Dezember. (W. T. B.) Großhandels3- preise inBerlinimVerkehrmitdemEinzelhandel, offiziell festgestellt durch den Landeéverband Berlin und Branden- burg des Reichsverbands des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für § ke ab Lager Berlin. Gerstenlocken, lose —,— bis —,— #4, Gerstengraupen, lose 250,00 --275 00 Æ#, Gerstengrüßge, lofe 292,00—256,00 A, Hater- floden, lose 340,00-——350,00 4, Hafergrüge, lose 342,00—344,00 Æ,

afermebl, lose —,— K, Kartoffelstärfemehil 167,00—185,00 4,

Caisflocken, lole —,— bis —,— .4, Maisgrieß 225,00—227,00 .#, Maismeh1 220,00—222,00 #4 Maispuder, lose 287,00—292,00 ., Matkkaroni, lose 365,00-——409,00 4, Schnittnudeln, lose 345,00 bis 350,00 #, Neis —,— bis —,—, Burmareis 315,060 bis 320,00 M, gláf. LTafelreis 325,00—490,00 #4, grober Bruch: reis 245,00 267,00 Æ, Reismehl, lose 262,00—265,00 4, Reiss grieß, lofe 267,00—270,00 .4, NRingäpfel, amerif. 1017,00—1340,00 Æ, getr. Aprifojen, cal. 1318,00 —2501,00 .4, getr. Birnen, cal. 1641,00 bis 1739,00 4, getr. Pfirsiche, cal. 975,00—1278,00 #, getr. Pflaumen 439,00—1286,00 4, Korinthen, 1922 Ernte 1309,00 bis 1400,00 .4, Rosinen, fiup. carab., 1922 Ernte 753,00—925,00 4, Sultaninen in Kisten, 1922 Ernte 1664,090—2706,00 ÆÆ, Mandeln, bittere 1195,00—1217,00 4, Mandeln, 1üße 1923,00 bis 2607,00 Æ Kaneel 2180,00—4138,00 4, Kümmel 2469,00 bis 2905,00 M4, s{chwarzer Pfeffer 1347,00—1361,00 4, weißer Pteffer 1739,00-—- 1807,00 4, Kaffee prime roß 2800,00—2850,00 .4, Kaffee superior 2740,00—2790,00 4, Röstgerste 230,00—240,00 4, Röst- roggen 240,00—250,00 #, Bohnen, weiße 275,00—330,00 .4, Weizenmeh! 263,00—295 00 4, Speiseerbsen 310,00—395,00 .4, Weizengrieß 275,00—300,00 4, Linsen 310,00—425,00 .4, Purelard 1355,00—1360,00 A4, Bratenschmalz 1355,00—1360,00 4, Sped, gelalzen, fett 1240,00—1250,00 S, Corned beef 12/6 1bs per Kiste 93 500—54 000 .#, Marmelade 225,00—325,00 4, Kunsthonig 250,00-—295,00 .#, Auslandszuder, raffiniert 462,00—510,00 .Æ, Kernseife —,-— F.

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Köln, 28. Dezember. (W. T. B.) (Arntlihe Deviienkurje.) E 2982,92 G., 2997,48 B., Franfreih 538,65 G., 941,35 B,, Belgien 495,25 G., 497,75 B., Amerika 7558,55 G., 7596 45 B., England 35 082,07 G. 35 257,93 B. Schweiz 1433,90 G., 1441,10 Bz : L Dänemark 1546.12 G., 1553.88 B., Norwegen 1426,42 G. 1433,58 B., Schweden 2024,92 G., 2035,08 B., Spanien 1184,92 G., 1190,47 B., Prag 242,10 G., 243,90 B., Budapest s E a at R O Ä s B.

anzig, 28. Dezember. (W. T. B.) Noten: Amerikani 7331,62 G., 7368,38 B., Polnische 41,64 G., 41,86 B. De graphisbe Auszahlungen: London 34 513.50 G., 34 686,50 B., Holland D . U B., Paris 543 63 G., 546,37 B., Poten 41,514 G., 41,734 B., Warschau 42,14 G., 42,36 B.

Wien, 28. Dezember. (W.T.B.) Türkische Loje 590 000, Mais cente 1150, Februarrente 2000, Oesterreihishe Kronenrente 820, Oesterr. Goldrente 24 000, Ungarishe Goldrente 70 000, Ungarische Kronenrente 9800, Anglobank 93 800, Wiener Bankverein 34 600, Oesterreichische Kreditanstal: 43 700, Ungarische Kreditanstalt —,—, Länderbank, junge 179 000, Oesterr.-Ungarishe Bant 338 000, Wiener Unionbank 48 000, Lloyd Triestina —,—, Staatsbahn 900 000, Südbahn 205 000, Südbahnprioritäten 610 000, Siemens u. Halske

r

| 28 500, Alpine Montan 381 500, Poldibütte 615 000, Prager Eisen

1265 000 Rima Murany 357 000, Sfoda-Werke 801 000, Brüxer Kohlen 1 450000. Salgo - Koblen 1 435 000, Daimler 14 100, Veitscher Magnesit 19 005 000, Waffen!abrik 39 500, Galizia —,—, vevfamaktien 120 a Nordbahn 11 000 000, U

London, 27. Dezember. (W. T. B.) 4% fundierte Kriegs anleihe 85/5, 59% Kriegsanleihe 99/16, 4% Siegesanleibe 88e

_ London, 28. Dezember. (W.T.B.) Silber 3138/5, Silber auf Lieferung 308/.

London, 28. Dezember. (W. T. B.) Privatdiskont 22/,,.

Loadon, 28. Dezember. (W.T.B.) Devitenturie. Paris 64,00, Belgien 70,00, Schweiz 24,50, Holland 11,683, New York 4,6443, Sparxäien 29,52, Italien 91,75, Deutschland 3% 750, Wien 322 500, Bukarest R a b

Paris, 28. Dezember. (W.T. B.) Devijenkurie. Deutshlaud 0,18], Amerika 13,904, Belgien 91,80, England 64,55 Gei ubs d A A u Spanien 219,25, Dänee marf —.—, odhol'n ,00, Bukarest 8,00, Prag 43, R La dl auci | N

ürich, 28. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin

0,06,80, Wien 0,0075, Prag 16,45, Holland 209,75, New York 5,278, London 24,49, Paris 37,85, Italien 26,674, Brüssel 34,85, Kopen- bagen 109,25, Stockholm 142,00, Christiania 100,25, Madrid 83,00, Buenos Aires 200,00, Budapest 0,222, Bukarest —,—, Agram 1,45, Warschau 0,03. Ut

msterdam, 28. Dezember. (W. I. B.) Devisenkurje. London 11,684, Berlin 0,03,35, Paris 18,124, Schweiz 47,654, Wien 0,0037 4», Kopenhagen 52,20, Stocholm 67,65, Christiania 47,85, New Bork 291,79, Brüssel 16,624, Madrid 39,60 Italien 12,70, Budapeft —— Prag 7,85—8,00, Helsingfors 6,20 —6,40.

__ Amsterdam, 28. Dezember. (W. T. B.) 9 % Niederländische Staatsanleihe von 1918 89/4, 3 9% Niederländische Staats- anleihe 62,00, 3 9/6 Deutsche ì teihsanleihe JIanuar- Juli - Coupon —,—, Königlich Niederländ. Petroleum 404,00, Holland - Amerika» Linie 117,00, Atchison, Topeka & Santa Fs ——, BNRock Island 81,90, Southern Pacific 93/4, Southern Nailway —,—, Union Pacific 143,00, Anaconda 98/4, United States Steel Corp. 108,50,

Ges, Ger roy, 0d: Bin QA O openhagen, 28. Dezember. j B.) Devisenk London 22,44, New Bork 4,85, Hamburg 007, Pera ilen Antwerpen 32,10, Zürich 91,75, Rom 24,75, Amsterdam 192,60, Stoctholm 130,30, Christiania 92,00, Helsingfors 12,15, Prag 15,35.

Sto hoim, 28. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurje. London 17,27, Berlin 0,056, Paris 26,90, Brüssel 24,90, shweiz. Pläye 70,50, Amsterdam 148,25, Kopenhagen 77,25, Christiania 70,75, Washington 3,72, Helsingrors 9,31, Prag 11,80. i

Christiani a, 28. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London 24,45, Hamburg 0,07, Paris 38,00, New Yort 5,27, Amsterdam 210,00, Zürich 100,00, Helsingfors 13,20, Antwerpen 35,00, Stock bolm 142,00, Kopenhagen 109,50, Prag 16,75.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool, 27. Dezember. (W. T. B.) Baumwolle. Uits {a8 4000 Ballen, Einfuhr 11 050 Ballen. Dezembeckieferung 14,90, Zanuarlieferung 14,76, Februarlieferung 1466. Amerikanische dee Me Baumwolle je 44 Punkte, ägyptische 20 Punktè