1922 / 295 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Dec 1922 18:00:01 GMT) scan diff

Verordmnitng : Erhöhung Rentenempfänger und Angestelltenversiherun 9g.

Vom 21. Dezember 1922.

(Veröffentlicht in der am 29. Dezember ausgegebenen Nr. 85 des RGBI. S. 964.)

Auf Grund des Geseßes über beträgen in der Sozialversicherung vom 9. Funi (RGBl. I S. 504) wird das Gese über Notstandsmaßnahmen n Rentenempfängern der F und Angestelltenversicherung in der ¿Fassung v S. 675) und der Verordnung über die ängec der Juvaliden- und 26. Oktober 1922 (RGBl. I Reichsrats und der Ausschüsse ir soziale Angelegenheiten und für den

11 Þ weitere stußung valtden-

Aendevung von Geld-

zur Unterstüßung vo

¿RGBl. I der Unterstüßung für Rentenempf Angestelltenversicherung vom S. 807) mit Zusti des Reichstags fi Haushalt vom 1. Dezember 1922 ab wie folgt geänderi:

Einziger Artikel,

& 2 erhält folgende Fassung:

Die Unterstüßung ist in der Fnvalidenversicherung nah den Umständen und im Höchstbetrage so zu bemessen, daß das Ge- einer Jnvaliden- oder : dreiundvierzigtausendzweihundert Mark, einer Witwen- oder Witwerrente den Betrag von vier-

mmung des

1920 (RGBl. S. 989) oder anderer aus der knappschaftlichen Versicherung, aus öffentlichen oder privaten Versicherungsunternchmungen, aus privaten Unter- stüßunrgéeinrihtungen sowie aus Sparauthaben. Dic Bezüge der Hinterbliebenen sind hierbei zusammenzurechnen. Ein- fommen aus Unterstüßung dur Angehörige ist auf das Gesamt-

amtjahreseinfkommen des Empfäugers

Altersrente den Betrag von

unddreißigtausendzweihundert Mark, einer Waisenrente den Be- trag von neunzehntausendzweihundert Mark erreicht.

Entsprechende Unterstüßungen sind an Empfänger von

Ruhegeld Hinterbliebenenrente aus der Angestellten- versiherung zu gewähren, an Witwen jedoch nur, wenn sie invalide im Sinne der Fnvalidenversichherung (S 1258 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung) sind.

Hat der Empfänger Kinder unter fünfzehn Fahren, die

nicht auf Grund der Reichsversicherungsordnung, des Versiche- rungsgeseßes für Angestellte oder des Reichsversorgungsgejeßes vom 12. Mai 1920 (RGBl. S. 989) oder anderer Militar- versorgungsgeseßze eine Rente beziehen, so erhöht sih die für das Gejamtja res8einkommen anzure nende Grenze um dreitausend- sech8hundert Mark für jedes Kind. Elternlose Enkel unter fünf-

Fahren, deren Unterhalt der Empfänger der Rente ganz

oder überwiegend bestreitet, werden den Kindern unter fünf- zehn Jahren gleichgestellt.

Bei Berechnung des Gesamtjahreseinkommens wird nur

die als Teuerungszulage gewährte Rentenerhöhung angerechnet. Das Arbeitseinkommen der Empfänger von Renten oder Ruhe-

bleibt dagegen bis zum Fahreseinkommen von sech8und- gtausend Mark außer Ansaß. Bis zum Betrage von neuntausendse{shundert Mark ins-

samt sind auf das Gesamtjahreseinfommen niht anzurehnen

ezüge auf Grund des Rei Me rorgungrileves vom 12. Mai ilitärversorgungsgeseße,

t nit anzurechnen, als es über die

jahreseinkommen insowei s als _ t oder über vertraglich übernommene

geseßlihe Unterhaltspflich Verpflichtungen hinausgeht. Berlin, den 21. Dezember 1922. Der Reich3avbeitsminister. Dr. Brauns.

Verkaufspreise für Monopoltrinkbranntwein.

97 des Geseßes über das Branntwein- d befanntgemacht:

die Preisefür Monopol-

eingeistgehalt von 40,— M je Flasche

Unter Bezug auf § i monopol vom 8. April 1922 wir

Vom 1. Januar 1923 ab betragen trinkbranntwein mit einem W

35 Raumhundertteilen Zugleih im Namen des Ministers für Handel und Gewerbe,

45 J

von ?/, Liter Inhalt einschließli Flasche.

Die zu diesen Preisen erzeugnisse tragen die neuen des Preisunterschiedes für die handenen Bestände findet n entsprechend zu den aufge leere Flashen mit dem zur Aufbewahrung anderer Flüs die Wiederverkaufsftellen vom Flasche zurückgenommen.

Berlin, den 30. Dezember 1922.

ur Ausgabe gelangenden Monopol- reisaufschristen. Eine Nacherhebung i den Wiederverkäufern por- Bestände sind dem- aufen. Unbeschädigte im Boden, werden dur

cht statt. Diese

Preisen zu verk Stempel „Monopol“ keiten gedient haben,

blikum zum Preise von 80 4 je Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, ist zum

Kreis\hulrat in Geldern, Reg.-Bez. Düsseldorf, ernannt worden.

für Branntwein.

Enticheibungea der Filmprüfftelle in Berlin in der Zeit vom 20. bis einschließlich 26.

R

deutschen (247. Preußischen) Klassenlotterie beginnt nah planmäßiger Bestimmung am 9. Januar 1923. Die 375 000 Losnummerröllhen der 21./247. Lotterie und die 10 000 Ge- winnröllchen der 1. Klasse dieser Lotterie werden hon am

Dezember 1922. 8. Januar, Nachmittags 1!/z Uhr, öffentlih im Ziehungssaal

Ursprungsfirma

des Lotteriegebäudes eingeshüttet. Das Einschütten und die

Grneut zu- h ) Ziehung werden unter Au sicht eines Notars vorgenommen.

gelassen nah

Beschwerde | Bemerkungen

für Verboten

Prüfnummer Jugendliche verboten

auch vor JIugendlichen

Aus\chnitte in m

E ar E Wo D S: O S9 S M S

Stadtfilm Tilsit Die Fürstin der Ozeanwerft Das Weib auf dem Panther Knickerbockers Irrfahrten

Die höllishe Macht . . Das Mädchen ohne Gewissen Die Marquise von Clermont „Er“ bei den Cowboys. . „oe So find die Männer. „e «e. -

Deulig-Woche Nr. 51 wei gute Nachbarn eulig-Woche Nr. 5

Glanz und Elend des Apachen

Berlin, den 2. Dezember

C A JFndustrie-Film A.-G. Hermes-Film :mous Players Lasky Corporation Lionardo-Film William Kahn-Film

, New York he Film-Allianz G. m. b. H. Deulig-Fiim aths, New York Deulig-Film Danziger Filmzentrale

E16 E D

Deulig-Film

W070 ck D: D: T C

d a A #0 "S

8 14 und § 19 Abs. 2 Saß 2 des Republik vom 21. Juli 1922 (RGBL Vereinigungen für Thüringen ver-

. Auf Grund von

Geseßes zum Schuße der

S. 585) werden folgende

boten und aufgelöst:

. der Deutsche Volksbund, 9. die Deutsh-Soziale Partei.

Die beiden angeblich neuen Vereinigungen als die für Thüringen be einigungen, nämlich : und die Nationalsoziali\tif Verordnung vom 15. des Neichspräsidenten zum Schutze der R 1922 Geseßzsamml. S. 255 § 1, Diffe Verordnung über die Aufhebung von 11. August 1922 § 2 Geseiz)amml. S. worden ist.)

9. Das Verbot und die Auflösung des „Jungsturm“ (vergl. [usführung der Verordnungen des Reichs- der Nepublik vom 26. und 29. Juni 2 f und Verordnung Ausführungs3verordnungen vom 11. August 1922 Geseßsammi. S. 342, § D 14. November 1922 zurückgenommen worden.

Weimar, den 13. Dezember 1922.

Thüringisches S

stellen s sachlich dar reits verbotenen und aufgelösten Ver- Deutschvölkishen Schuß- und Trutzbund che Deutsche Arbeiterpartei. Fuli 1922 zur Ausführung der Verordnungen epublik vom 26. und 29. Junt r 2a und k, die dur Ausführungöyerordnungen vom 342 aufrecht erhalten

(Vergl. Thür.

Verordnung zur Y präsidenten zum Schuße 1922 Geseßsamml. S Aufhebung von

. 955, 8 1 Ziffer

Ministerium des Jnnern. . V.: Freund.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger September 1915 in der Fassung des rd 7. November 1915 und der Bekannt- des Hessischen Landeéernährungsamts wom 5. November 1919 wird den Althändlern Heinrich edrich Schilling, Schloßstraße 12, Jakob Arnoul, Borng geb. Herbert,

ersonen vom Handel vom 23. rt. 111 der Verordnung vom 2

| Ludwig Späth, Großer Biergrund 13, Fri Grabenstraße 14, Adam immelmann, Sd akob Arnoul Ehefrau, Magdalene

der Handel mit Altmaterial jeglicher Art untersagt. Offenba am Main, den 22. Dezember 1922. Der Oberbürgermeister.

Borngasse d,

: Cißnert, Beigeordneter.

Preufsen.

Staatsministerium.

Der Staatsarchivar Archivrat Dr. Fink bei dem Staats- zum Ersten Staatsarchivar,

arhiv in Osnabrück ist bei dem Geheimen Staats-

der Archivassistent Dr. Posner archiv in Berlin zum Staatsarchivac Der Staatsarchivar Dr. Spieß if in Hannover an das Staatsarchiv in Kiel verseßt worden.

ist von dem Staatsarchiv

Genehmigung.

n Konzessionsurkunde Blankenburger Eisen-

bin 1 n e H alberttat M

vom 2. April 1885, betreffend den Vau und Betrieb der auf das preußische Staatsgebiet fallenden Strecken einer Eisenbahn von Blankenburg Artikel VII; vom 25. Oktober 1898, umd Betrieb einex vollspuvigen

Tanne wird dec betveffend den

Datum Ursprungs- Länge der Antragsteller Akte of land R Tul Gw scheidung 1922, Dezember Cela-Film Snland 6 2153 21. VFndustrie-Film A.-G. L 1 208 21: Orplid-Film L 7 2406 21. i v D 1487 21. Phoebus-Film Amerika d 1372 21 Lionardo-Film íInland 6 2142 21. ahn-Film i 6 1827 21 Lothar Starck Oesterrei 6 2182 22: Südfilm A.-G. Amerika 1 292 E Guropäische Film-Allianz | Inland 5 2718 22 G. m. b. H. V 1 108 20. Südfilm A.-G. Amerika 1 302 21. Deulig-Film JInland 1 116 20. Kronos-Film Danzig 6 1848 22,

Filmprüfstelle Berlin. Mildner.

Devenwburg über Silstedt mach Minsleben wird der |

Artikel VI;

vom 28. September 1905, betreffend den Bau und Betrieb

„einer vollspuxigen Nebeneisenbahn von Blankenburg nah Quedlinburg mit Abzweigung nach Thaïe und ciner folhen von Wechsel nach Drei-Annen-Hohne wird der Artikel V

aufgehoben und genehmigt, daß dementsprechend der

Gesellshaftsvertrag geändert wird. Der

Wortlaut der in Frage kommenden Artikel ist folgender: Artikel VI1 der Konzessionsurkunde vom 20. April 1885:

„Um die Bahn nebst den Transportrmitteln fortwährend in solhem Zustande zu erhalten, daß die Beförderung mit Sicherheit und auf die der Bestimmung des Unternehmens entsprechende Weise erfolgen könne, hat der Konzessionar mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen in Preußen be- legenen Bahnstrecte für dieselbe einen Erneuerungsfonds und einen Reservesonds nah den in Preußen bestehenden Normativbestimmungen und den zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung unseres Ministers der vfsent- lichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidierenden Regulative zu bilden. Beide Fonds sind sowohl voneinander als auch von anderen Fonds der Geselischaft getrennt zu halten.

Dem Erneuerungsfonds, welcher zur Bestreitung der Kosten der vegelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaus und der Betriebsmittel dient, sind die Einnahmen aus dem Verkaufe der entsprechenden alten Materialien, ein durch das Regulativ e Si jährliher Zuschuß aus den Betriebseinnahmen jowie die Zinjen des Erneuerungsfonds selbst zu An

Der Reservefonds, der die Mittel zur Bestreitung der außerordentlichen, durch -ungewöhnlihe Umstände (wie Naturereignisse und Unglücksfälle) veranlaßten D Ausgaben zur Jnstandhaltung der Bahn und der Betrieb3- mittel gewähren soll, ist gleichfalls durch eine im Regulative sestzusehende, alljährlich den Betriebseinnahmen gzu ent- nehmende, nicht unter dem Betrage von einem Zehntel- prozent des Anlagekapitals verbleibende Rücklage zu bilden.

Erreicht der Resecvefonds die Summen von 30 000 M, so können mit ministerieller Genehmigung die Rüdlager: so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist. Die Wertpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der vereinnahmten und nicht lolori zu verwendenden Summe beider Fonds zu be- shaffen sind, werden dur das Regulativ bestimmt.

Läßt der Ueberschuß eines «Fahres die Deckung der Rüeklagen zum Erneuerungs- odex Reservefonds nicht oder niht vollständig zu, lo ist das Fehlende aus den Ucber- s isen des bezw. der solgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten zulässig. n die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservesonds vor.“

Artikel VI der Konzessionsurkunde vom 25. Oktober 1898:

„Für die Bahnen von Langenstein nah Derenburg und von Dexenburg nah Minsleben ist eine besondere von der Menung für die anderen Streden der Gesellschaft ge- trennte Rechnung zu führen.“

Artikel V der Konzession8urkunde vom 28. n 1905:

„Jn die dur Artikel VI der Do vom 95, Oktober 1898 für die Stredte ngenstein—Deren- burg—Minsleben vorgeschriebene besondere Rechnungs. führung ist die Strele Wechsel—Drei-Annen-Hohne eîn- zubeziehen.“ Berlin, den 21. Oktober 1922. Das Preußische Staatsministerium

Braun,

findet gemäß § 35 des Landeswahlgeseßes und 8 79 der Landeswahlordnung im Sißzungssaale des Preußischen Sta- tistishen Landesamts, Berlin SW. 68, Lindenstraße 28, zur L des Ersaßmanns für den Abgeordneten Vfarrer

++++4 +++++

zum Preußischen Landtag niedergelegt hat, eine öffentliche Sißung des Landeswahlaus schusses statt.

+++

Finanzministerium.

Als Grundgebühren der neuen der Katasterverwaltung vom 7. D.

Personen vom Handel vom 23. September 1915 in der Fassung der

Gebührenordnun s M. gelten bis altf°

Grundgebühr IL

m A 9

Berlin, den 21. Dezember 1 Der Finanzminister. J. A.: Wolffram.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die Siudienräte, Professoren Adami in Dr. phil. Breitfeld rndt in Neukölln, Hofmann Neuhaus in Frankfurt a. M., en, Seidemann in furt und Wittig

Magdeburg, Beger in Hildesheim, in Münster, Frankfuxt a. O., Gi in Borinen, Michel in Görliß, Ramm in Breslau,

Franz in

Schwarz in Essen,

Seingry in Köln, Tilsen in Er gsberg i. Pr. sind zu Oberstudienräten ernannt worden. unk in Cassel ist zum Studienrat

Der Lehrer Dipl.-Jng. le in Cassel ernannt worden.

an der staatlichen. Baugewerkschu

Hauptverwaltung der Staat3schulden. Beschluß. Die Kosten für die Ausfertigung von Ersaßs urkunden betragen vom 1. Januar 1923 ab: {fr eine Schuldverschreibung, eine verzinsliche Avleihesczein der Deutschen Sparprämienan

200 M. von 300 bis 600 ,„ « «

Schayanweisung, einen leihe sowie für jeden

bei einem Nennwerte

" O V zinsliße Schatzanweisung mit anhängenden Zins- 14 fache vorstehender Kosten erhoben. Berlin, den 19. Dezember 1922.

Haupiverwaltung der Staatsschulden

und Reichs\shuldenverwaltung.

: Für ene ver scheinen wird das

Ministerium für Volk3wohlfahrk. Bekanntmachung

zu S 11 des Gesetzes über die waltungskost enbeiträge bei Ti 2 (RGBl. 1 S. 485)

Erhöhung der Ver- lgungsdarlehen vom in Verbindung mit Reichsministers vom 29. September 1922 (RGBl. I S. 758) und ekanntmachung der zust Minister vom 12. Oktober 19 Reichs- und Preußischen Staatsanze

om Einverständn stimmen wir, daß auch die folgen

8, JUNi 198 Bekanntmachung

ändigen Preußischen in Nr. 231 des Deutschen igers vom 13. Oftober 1922.

is mit dem Reichsminisier der ven Anstalten als öffentliche Staatsaufsicht stehende Kreditanstalten im Sinne des Gejeßzes und der Bekanntmachungen anzusehen sind:

I der Deutschen Reichsbahn in Berliu für die Arbeiter der Preußisch-Hessisches

oder unter

1. Arbeiterpensionskasse enbahngemeinschaft),

2. Norddeutsche Knappsqhafts-Pensiontkasse in Halle (Saale),

3, Allgemeiner Knaypschattsverein in Bochum, |

4. Hypothekenanstalt der Stadt Neukölin,

5. Städtische Anstalt ür zweite Hyvotheken in Neukölln,

6. Berliner Beamten-Vereinigung în Berlin,

7. „Nordstecn“, Allgemeine Versicherungs - Aktiengesellschaft in Berlin-Schöneberg,

8. M Nane für Beamte Deutscher Pripateisenbaßnen tin

erlin,

9. Deutshe Beamten-Lebensversiherung a. G. in Berlin,

0. Beamten-Pensionskasse des Vereins Deutscher Handelsmüller V.-V. a. G. in Charlottenburg,

11. „Leo“, Volksversicherungsbank a. G. in Köln.

Berlin, den 30. Dezember 1922.

des Ministers des Jnnern und des Justizministers. Der Preußische Minister für Volïswohlfahrt. J. A.: Conze.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Lehrer Runge aus Düsseldorf, Hilfsarbeiter im

Generallotteriedirektion. Die Ziehung der 1. Klasse der 21. Preußish-Süd-

Berlin, den 23. Dezember 1922.

Preußische Generallotteriedirektion. Gramms. Pons.

Bekanntmachung. Am Mittwoch, den 3. Januar 1923, Vormittags 10 Uhr,

Nichtamtliches.

Deutsches Reirb.

Betr.: Holzrollen, Fabrikations\spulen usw. üsse, die nah dem 1. Dezember 1922 getätigt worden bei der Ausfuhr nach niedervalutarischen Ländern Fofturierung und Zahlung in hochvalutarischer Währung vor- geschrieben.

Betr.: Frisierkämme und Haar loi d. Demnächst erscheint eine Neubear Ca. 5, und zwar getrennt für Kämme und Haarshmuck in Form von zwei neuen Preislisten.

Betr.: Zelluloidfül Finnland, Tsche

alle Abschl

chmudck aus Zellu- eitung der Preisliste

ederhalter mit goldpattierter , o-Slowatei und Türkei gelten ab 1922 als Hochvalutaländer. Fakturicrun Fen in hohwertiger ausländisch Auskunft erteilt die Außenhandelsstelle für Schniß- und Formerstoffe.

Zaßlung er Währung erfolgen.

Vom 8. Januar ab wird für Hexamethylentetramin wieder licht eingeführt. Für Wachs-

die Lieferwertsbescheinigungs e geänderl. Näheres durch die

figuren sind die Mindestprei| Außenhandelstelle Chemie in Berlin W. 10.

Hande! und Gewerbe,

e” Der späte Eingang des Kurszettel-Manustripts verhindert dauernd die rechtzeitige Lieferung des Reichs- und Staatsanzeigers. Vom 1. Januar k. J. ab wird deshalb der Kurs zettel der Berliner Börse (Börsen-Beilage) erst am Tage nach seiner amtlichen Festsezung im Reichs- und Staatsanzeiger veröffent- liht werden. Die „Telegraph ischen Auszahlungen“ und „Banknoten“ werden dagegen nach wie vor am Tage ihrer Notierung, und zwar an der Spige des Handelsteils, Aufnahme finden.

der Wochenübersicht Neichsban?f

arl Vligîa des 9. Wahlkreises (Oberschlesien), der sein Mandat

Berlin, den 30. Dezember 1922. Der Landeswahlleiter. Dr. Saenger.

Bekanntmachung Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

erordnung vom 27. Novemibér- 1919 (RGBl1. S. 603/15 und S. 1909/19) habe ih dem Gterhändler Marcus Hamer, wohnhaft Altona, Schauenburger Straße 82, den Großhandel mit Eiern dur Verfügung vom heutigen Tage untersagt und die ihm unter dem 24. Juli 1916 (Nr. 959) erteilte andelss erlaubnis auf Beschluß der Stelle gemäß § 4 der Verordnung, betr. Handelserlaubnis für Lebens- und Fuitermittel vom 24. Juni 1916 (RGBl. S. 581), wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb entzogen.

Altona, den 6. Dezember 1922.

Der Vorsitzende der zur Entscheidung über die Erteilung und Entziehung der Erlaubnis sowie über die Untersagung des Handels

errichteten Stelle in Aliona. De. Lamp'l.

Bekanntmachung Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personer vom Handel vom 283. September 1915 (NGLVI. S. 603 in der Fassung der Verordnung vom 27. November 1919 (RGBl. S. 1909) habe ih durch Verfügung vom heutigen Tage dem Schuhmacher GaimObersaynski, wohnha}t Altona, Bahren- felder Straße 97, den Handel mit Shuhwaren und Leder wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrich unter sag t.

Altona, den 15. Dezember 1922. Das Polizeiamt. Dr. La mp'l.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBL. S. 603) in

der Fassung der erormnung vom 27. November 1919 (RGBl. S. 1909) habe ih den Ghelcuten Adolf Dalldorf und Pauline geb. Elwers, Altona, Große Gärtnerstraße 142, dur

erfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen- äuden des täglihen Bedarfs, insbesondere mit Milch und Meiereiprodukten, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels- betrieb untersagt.

Altona, den 18. Dezember 1922. Das Polizeiamt. Dr. La m p°l.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläfsiger Perionen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBL. S. 603) habe ich dem Uhrmacher Reinhold Hiyg in Berlin, Kanzowstraße 11, durch Versügung vom heutigen Tage den Handel mit Edelmetallen (Gold, Silber, Platin) wegen Unzu- verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 20. Dezember 1922. Der Polizeipräsident. Abteilung W. F, V.: Dr. Hintckel.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger perore vom Handel vom 23, September 1915 (RGBL. S. 603) abe ich den Althändlern Malessa, Henriette, Spicherns ftraße 6, M a ck, Adam, Emmastraße ©, B us ch, Otto, Mathilden- ite 30, Fus, Jakob, Eheleute, Kaiserstraße 31, durh Ver- ügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere mit altem Eisen, Lumven, Knochen, Metallteilen unv ähnlichen Sachen wegen Ün- zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unterfag t.

Gelsenkirchen, den 23. Dezember 1922. Der Oberbürgermeister. I. A.: Sachse

93. Dezember 1922 betrugen (in Klammern + und im Vergleich mit der Vorwoche): die Aktiva: 1 Metallbest.*®) 1 004 i42 000 1 029 000) |(—

993 695 000 |

1 072 684 000 1 097 323 000 1 501 090) (—

1 004 845 000 ; 1 091 640 000

| 5 | 241 076 277 000 | (+4 63469175000) (- l 21 467 000 | (+ 317000)((+ 393 448 269 000 | (=+ 41561039000)|(— 971 571 362 000 | 117 037 268 000 (+142829104000)|(-|- 498 482 000) 2 202 774 000 | (4 942 628 000)\(-— 350 256 000 | 71: 823 000)|(—+ 67 112 450 000 |

tassenscheine Noten anderer

Wechsel und Scheds8. disfontierte

Reichsschatz-

anweisungen

7 754 000 | 623 000)|(+ 1 407 995 000 29 221 000)| 5 741 766 000 (1 848 295 000)

12 953 000

190 495 000 11 847 000)

| [5 016 000 |

90 658 000)i(A-

201 667 000 |

18 888 000)(

| 1 7788 670 000 } 10 514 177 000

(4 23580563000)|(— 32 346 000)|(-+ 648 514 000)

forderungen

sonst, Aktiven

die Passiva: | Grundkapital

Reservefonds

umlaufende

180 000 000 \ (unverändert) j} 121 413 000 | (unverändert) 108 995 550 000 |

180 000 000 (unverändert)

104 258 000 (unverändert) 67 125 736 000

180 000 000 (unverändert) | 127 264 000 | nverändert) 1136 909 782000 | j (+166707769000) (+4 427 699 000)|(+1 978 549 000) sonstige tägl. |

bindlichkeiten:

a) Reichs- u. [| 190 194 666 000 | 5 120 929 000 |

L 61812565000) (— 314 927 084 000 | —+ 38327952000)|(— 1 873 492000) | 104 516 743 000 (4-5 464 218 000)|(+ 201 909 000)|(+ 286 301 000

*) Bestand an kursfähigem deutschen Gelde und oder ausländishen Münzen, das Kilogramm fein zu

**) und zwar: Goldfassenbestand .4 954 813 000 (— Á# 1000 », Golddepot (unbelastet) bei der Bank von England 4 50 032 000 (unverändert)

| 14 164 231 000 ; 1660877000)

635 994 000) 16 668 274 000 |

sonst. Passiva 9 584 990 000 | 5 454 262 000)

an Gold in Barren 2784 4 berechnet.

Telegraphische Auszahlung. 30. Dezember

29. Dezember

Amsterd. -Rotterd. Buenos Aires (Papierpeso)

Christiania . . .

Kopenhagen

Stockholm und Gothenburg . . lsingfors . . . .

New York DAtO a ven

Wan

Jugoslawien (Agram u. Bel-

4 e = 1Dinar

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung stellte sch laut Berliner Meldung

für deutsche Elefktrolytkupfernotiz t 8 Æ für 1 kg (am 28, De-

des „W. T. B.“ am 29. Dezember auf 241 ¡ember auf 2644 4 für 1 kg).

M A

Aus3ländishe Banknoten vom 309. Dezember.

Geld Brief

AmerikanisGe Banknoten 1000—s Doll. . « - 7296,70 7333,30 é L 2 und 1 Doll... . 7291,70 7328,30 Belgische Ö R Ee 490,25 Bulgarische z L p S 0 D 44,35 44,65 Dänische L S z ._. 1496,25 1503,75 Englische Z roße - « .+ - « « 34189,30 34360,70 s L Abschn.zu 1L u. darunter 34164,35 34335,65 Finnische _ C O O Französische G E E olländishe t c E 9912,30 talienise f; L E 372,95 ugoslawisckche J (1 Dinar = 4 Kr.) . 67,80 68,20 orwegische 2 L 1356,60 1363,40 Oesterreibishe , neue (1000-500 000 Kr.) 10,25 10,35 y ö neue (10 u. 100 Kr.) . 9,70 9,80 Rumänische L 500 u. 1000 Let. . - 40,60 40,90 n s unter 500 Lei . » 35,40 35 60 Schwedische É C 1969,95 Schweizer A L O O Spanische 1154,10 1159,90

Tschecho-slow. Staatsn ot., neue (100 r. u. darüber) 229,90 231,10

unter 100 Ker. . . . 22940 230,60

Ungarische Mt A 2,77 2,79

-— B v Verkebhrslage im Ruhrbezirk berichtet M. T. B.°: Der Cisenbahnbetrieb wictelte sich in der vergangenen

Woche weiterbin ohne Schwierigkeiten ab. Der Bedarf an offenen Wagen, der wz2gen der vorübergehenden Außerkraftsezung des Veberz= \hihtenabfommens und infolge der Einwirkung der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage etwas zurückging, wurde voll gedeckt. Auch die Bestände an bedeckten Wagen waren fo reihlich, daß allen Anforderungen obne S6wierigkeiten entsprohen werden konnte. Für Kohlen, Koks und Briketts wurden in der ver- gangenen Woche im arbeitstäglihen Durchschnitt einfchließlich der nabträglih bestellten Wagen 21 352 Wagen (gerechnet zu je 10 t) angfordert und auch gestellt (Hôöchstgestellung am 18. Dezember 22 930). Im gleichen Zeitraum des Vorjahrs betrug die Durchschnitts= aestellung 18 767 Wagen. Die Kipperleistung in den Duisburg- Ruhrorter Häfen ging von 21 707 auf 195926 1m werfktäg lichen Durtbschnitt zurück. In den Rheinhäfen wurden 6670 (6132 t) um- geschlagen, während ih der Gesamtumsclag in den Zechenhäfen der Kanäle auf 21 355 (22 972) werftäglich belief.

Nach dem Geschäftsbericht der Engelhardt-Brauerei

Aktiengesellschaft, Berlin, hat die Erweiterung des Interessentreises der Gesellshaft im abgelaufenen Geschäftsjahre ans gehalten. Mit der Lindener Aktien-Brauerei in Hannover, die die Scloßbrauerei Schöneberg befißt, is ein Interessenvereinigungs- vertrag geschlossen worden. Ferner wurde unter Beteiligung der Lindener Aktien - Brauerei in Elberfeld die Gefsenberg- Brauerei erworben und in eine Aktiengesellschaft ums- gewandelt. Gemeinschaftlih mit der Landwirtschaftlichen Handels- Afktien-Gesellshaft in Glogau errichtete die Gesellshaft in Berlin die Aktiengesellschaft für landwirtschaftliche Produkte. Beide Unter- nehmungen haben beim Einkauf des Gerstenbedarfs und Verkauf der Abfallyrodukte Dienste geleistet. Der Reingewinn betrug 15 921 978 .4, davon entfallen 12 Millionen Marï als 30 vH aus die Stammaktien, 120 000 4 = 6 vH auf die Vorzugsaktien. Vor- getragen werden 1 141 978 4. Der Absay hält sih nach dem Be- riht auch im neuen Geschäftsjahr auf erfreuliher Höhe. Der organische Ausbau der Betriebe berechtige zu der Erwartung, daß aud im laufenden Jahr troß der schwierigen Lage der deutschen ndustrie ein günstiges Ergebnis zu erzielen sei, vorausgeseßt, daß nit ungewöhnliche Ereignisse eintreten.

_— In der vorgestrigen Generalversammlung der Danziger

Aktien-Bierbrauerei, in der ein Aktienkapital von

1 260 100 vertreten war, wurde die Bilanz und die Gewinn- nnd.7f Verlustrehnung, der Bericht des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Nevisoren für das Geschäftsjahr 1921/22 genehmigt und dem

Aufsichtsrat und Vorstand Entlastung erteilt. Die nach der Tages ordnung vorgeschlagene Erhöhung des Aktienkapitals von 1550 000 4 auf 10 000 000 4 wurte einstimmig angenommen mit der Maßgabe, daß den Aktionären auf je 1000 4 nom. alte Aïtien 5000 M junge

Aktien zum Kurse von 150 9/9 angeboten werden. Die Aenderung der Satzungen wurde einstimmig angenommen. Die auf 16 vH fest« gesezte Dividende wurde ab 2. Januar 1 923 zahlbar erklärt.

Die Kali-Industrie Aktiengesellschaft zu Berlin hat „W. T. B.“ zufolge ihr bisheriges Akticns kapital von 150 Millionen Mark auf 1050 000 000 #4 erh5hL Die neuen Aktien im Betrage von 900 Millionen Mark sind zum Kurse von 100 vH seitens der Dresdner Bank zu Berlin tür eint Konsortium gezeichnet worden, welchem im wesentlichen Werke des Wintershallkonzerns angehören. Der Gegenwert der neuen Altien soll zur Abdeckung von Verbindlichkeiten dienen, welche die Kaliz Industrie Aktiengesellschaft, die Finanzgeseilschaft des Wintershall- fonzerns, im Laufe des leßten Jahres gelegentlih des Erwerbs von umfangreichen Aktien- und Kuxenbeträgen verschiedener Gesellschaiten eingegangen ist.

Die Wertpapierbörse findet laut Meldung des „W. T. B.“ aus Hamburg in der kommenden Woche nur Mittwoch und Freitag statt.

_— Der Verkbraucherpreis für gerösteten Kaffee wird laut Meldung des „W. L B.“ aus Hamburg vom Verein der Kaffeegroßröster und -bhändler, Sit Hamburg, ab gestern offiziell mit 3760 bis 4060 .4 für § kg je nah Qualität notiert.

_— Die Roheinnahmen der Baltimore and Ohio=- Eisenbahn ergaben laut Meldung des „W. T. B." im November 1922 eine Zunahme gegen das Vorjahr von 3 943 000 Dollar, dfe Reineinnahmnen weisen eine Zunahme von 517 000 Dollar auf

Die Roheinnahmen der Canada-Pacific-Eisen- bahn ergaben laut Meldung des „W. T. B.* im November 1922 eine Zunahme gegen das Vorjahr von 2 633 000 Dollar, die Rein- cinnahmen eine Zunahme von 2054 000 Dollar.

Wien, 21. ende (W. T. B.) Außerordentliher Stand der Oesterreihish-Ungarischen Bank (österreichische Ge« schäftsführung) vom 15. Dezember (in Klammern Zunahme und Ab- nahme im Vergleich zum Stande am 7. Dezember) in 1000 Kronen: Metallschay : Goldmünzen (der Kronenwährung, dann Gold in Barren, in ausländishen und Handel8münzen, das Kilo fein zu 3278 Kronen gerechnet) 49, Goldwechsel (auf auswärtige Pläße und ausländische Noten, gerechnet die Dollarwährung nach der Münzyarität, die übrigen Währungen nah dem kursmäßigen Verhältnis zur Dollarwährung, Kurswert des Metallschaßes gerechnet zu den fünf Zollzahlungen in Gold festgeseßten Kursen 8 661 036 österr. Kronen) 551, Silberkurant und Teilmünzen 7, ama 604 (Zun. 155), Ausländische Gut- haben und Gold (erlegt von der Regierung und verfügbar unter Gegenzeihnung der Delegation des Völkerbundes a) Guthaben: 35 000 000 fr. Fr, 68 000 000 ital. Lire == 419 418 000 Kronen. b) Gold: 15 421 Kr. = 223 616 825 Kronen, ama 643 034 825 ronen), Kriegsdarlehensfafsenscheine 108 200 (Abn. 87), Esfkontierte Wechsel, Warrants und Effekten 640 148 621 (Abn. 39 045 958), Darlehen 535 698 (Abn. 185 025), Effekten 5120 (Abn. 818), Oesterreichische Staats\chabscheine 2 559 468 376 (Abn. 4743), Dester- reihisch - Ungarische Bank (Liguidationsmasse) 7 687 684 (unver ändart), andere Anlagen 977 283 901 (Zun. 152 929 800) Bauk- notenumlauf 3 711593 439 (Zun. 233 149 379), Sichtkassen scheine 488 493 (Abn. 109 449), Giroguthaben 227 224 050 (Abn. 15 212 755), Guthaben der Oesterreihish - Ungarischen Bank (Liquidationsmasse) O atz Cts of ahe al Ou Un L Zun. È , sonstige Passiva 2 1. 104 151 528). “a E London, 28. Dezember. (W.T.B.) Wochenausweis der Bauk von England vom 28. Dezember (in Klammern Zu- und Abnahme im Vergleich zum Stande am 21. Dezember): Gesamtreserve 21 015 000

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