1901 / 7 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Jan 1901 18:00:01 GMT) scan diff

E S E O E E A

R N S E R A

Grof:handels - Durchschnittspreise vou Getreide an außerdeutschen Börseu-Plätzen Für die Woche vom 31. Dezember 1900 bis 5. Januar 1901 nebst entsprehenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistishen Amt. 1000 kg in Mark. (Preise für prompte [Loco-] Waare, soweit niht etwas Anderes bemerkt.)

31.12.00 gege 42; egen bis Mor; Wien. 5. 1. 01 | woche

Roggen, Pester Boden . .... 134,24] 132,29

Weizen, A C E Gee ungari C 107,90| 104,30 te, slovaki U Oos

Budapest. Roggen, Mittelqualität . é 118,69| 117,24 Wei z 128,71} 126,78

zen, E Hafer E O46 93558

89,23| 89,18 125,07 125.00 87,77| 85,53

Odessa. Made, 71 Vis 2 Ke po l P OBAN O4T4 Weizen, Ulka 75 bis 76 kg per hl . .. R HLZL7 11579

» det Riga. Rogen, 71 bis 2 ke pro M. 9340 932 D B L Sa E F va Paris. A Mggen | lieferbare Waare des laufenden Monats 169/06 s Antwerpen. Dora E L EOHOSS! 88/080 E M E R N : A ¡15 n E e E E L Bt 18608 ee O L E ABBSBl E20 A Asow e a 112 52| 112,78 E s e e a Ra Ea 4 ¿f Roggen | Le 2 11278 Weizen | Odessa s wies E L 120,88 En \ amerikanisher Winter . . . . . . .| 18268| 132,52 S London. a. E rie (Mark Lane). A E ; T E 2, D e L e 12088 b. Gazette averages. |

123,82| 123,30

Weizen nal :

C glisches Getreide, ; Gafee | muitetonds dus 186 Mirttorten | 12379 12867

Liverpool. | D L 1202191 19078 D a i a a4 i 00 448,49)/-14048 E ae er 42/96 14048 E E E S2 1E0O Weizen { Northern Duluth Nr.1 144,83] 143,76 Hard E T A0640 O O E L e s T D280] 00S S 135,93| 135,80 AHOE N S S -—_- i E 24 99| 124,86 Hafer T On Gerste G E. a ete Q O 12010 Ge L. A H003 Chicago.

i Q} per laufenden Monat . | 114 81| 108.80 Weizen, Lieferungs-Waare | per Mai... -| 119,62| 113,34

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New Vork. | t e A E L, Beizen 7 : per laufenden Monat | 124,98} 119.50 TDEló Lieferungs-Waare ; per März. . . . . 1 12736| 122,59 ea PINAS IOS

Bemerkungen.

1 Tschetwert Weizen ist = 163,80, Roggen = 147,42, Hafer = 98,28 kg angenommen ; 1 Imperial-Quarter ist für die Weizen- notiz an der- Londoner Produktenbörse = 504 Pfund engl. gerechnet ; für die Gazette averages, d. h. die aus den Umsäßen an 196 Markt- orten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Getreide, ist- 1 Imperial-Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund englisch angeseßt. 1 Bushel Weizen = 60 Pfund englis ; 1 Pfund engl. = 453,6 g; 1 Last Noggen = 2100, Weizen = 2400 kg.

Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tages-Notierungen im „Deutschen Reichs- und Staats- Anzeiger" ermittelten wöchentlichen Durchschnitts-Wechselkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und New York die Kurse auf New Vork, für St. Peters- burg, Odessa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze.

Deutscher Reichstag. 20. Sißung vom 8. Januar 1901. 2 Uhr.

Ueber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. :

Das Haus tritt sodann in die erste Berathung der Geseßentwürfe, betreffend das Urheberreht an Werken der Literatur und der Tonkunst und betreffend das Verlagsrech t, ein.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Daß das geistige Eigenthum einen besonderen Schuß bedarf, ist {hon Jahrhunderte lang in Deutschland allgemein anerfannt. In dem Geseße vom 11. Juni 1870 ist das Urbeberrecht an Scchriftrwerken, Abbildungen, musikalishen Kom- positionen und dramatischen Werken für das Reichsgebiet kodifiziert worden. Seit dieser Zeit aber haben die Anschauungen über die Ausdehnung und Gestaltung des Urheberrechts große Wandlungen erlebt, und es liegen uns jeßt zwei Geseßentwürfe vor, die niht nur formell eine ganze Anzahl von Fragen aus diesem Gebiete neu regeln, sondern auh sahlich eine Anzahl Fragen neu behandeln. Schon dur die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Abânderung einer Reihe von Bestimmungen nöthig geworden; was aber besonders dazu gedrängt hat, einer anderweiten Regelung des Urheberrehts näher zu treten, ist die Nothwendigkeit der reichsgeseßz- lichen Festlegung des rehtliben Verhältnisses zwischen Urbeher und Verleger , im Anschluß an das neue bürgerliche Neht. Bei dieser leßteren Frage sind außerordentlich wichtige Interessen im Spiele. Es sind eine ganze Menge von Eingaben von Schrift- stellern, Journalisten, Buchbändlern, Verfertigern musikalischer IJustrumente -u. s. w. an uns gelangt, die ihre Wünsche Ür die Neuregelung diefer Fragen zum Ausdruck bringen.

i dem Verlogêreht handelt es sich um die Beziehungen, die für Urheber und Verleger durch Vertrag entstehen. Jn den bisherigen Verträgen wurde vereinbart, wie hoch das Honorar,

wie stark die Auflage sein sollte, mögli ife au, wie es mit einer neuen Auflage gehalten werden sollte, daß, wenn der lebte Drucbogen abgezogen war, das Honorar bezablt werden mußte, u. L w. Dann hatte der Verleger die Drn tung, das auf seine Rechnung zu vertreiben. Durch die Vorlage, betreffend das Verlags- recht, sollen nun die Nechte des Urhebers gegenüber dem Verleger fest- gelegt werden, damit, wenn ein Verlagsvertrag zu Unklarhbeiten führt, an dessen Stelle geseßlihe Bestimmungen treten können. Nach § 1 der Vorlage, betreffend das Urheberrecht um damit zu beginnen werden eshüßt: 1) die Urheber von Schriftwerken und Vorträgen, welche der Selounos, Belehrung und Unterhaltung dienen, 2) die Urheber von Werken der Tonkunst, 3) die Urheber von Abbildungen wissenschaft- licher oder technisher Art, welbe nicht ihrem Hauptzwete nah als Kunstwerke zu betrachten sind. Der § 1 bezieht \sich also nicht nur auf Werke der Literatur und Tonkunst, sondern auch auf Werke der abbildenden Kunst. Damit sind allerdings nicht sämmtliche Urheber- rechte ershöpft; aber ih balte doch die in dieser Vorlage berührten für wichtig genug, um die Verabschiedung der Vorlage noch in dieser Session zu ae B Mit der Gestaltung der Uebertragung des Urhbeber- rets, die ganz oder au nur theilweise soll erfolgen fönnen, sind die Verleger nicht einverstanden. Sie verlangen eine größere Ans des Berlagsrechts, als sie unter diesen Umständen der neur ietet. Die Dauer des Schußes ist für das Urheberrecht wie bisher auf 30 Jahre bemessen. Daneben aber will die Vorlage für die aus- \c{ließlihe Befugniß zur öffentlihen Aufführung eines Bühnenwerkes oder eines Werkes der Tonkunst eine Verlängerung dieser Frist auf 50 Jahre eintreten lassen. Das ist eine Abweichung vom geltenden Recht, welche erheblichen Bedenken unterliegt, und ih möchte wünschen, daß der Reichstag sich entschlösse, es in diesem Punkte beim Alten zu belassen. Andernfalls würde der Begriff des berechtigten Schußes doch in außerordentlich einseitiger Weise übertrieben werden. Gewünsht wird auch der Wegfall des Erbrehts, das die Vor- lage unter gewissen Vorausseßungen dem Fiskus zuspriht; und es ist niht zu verkennen, daß diese Borschrift mit der Ausgestaltung des Erbrechtes durch das Bürgerliche Gejeßbbuch in Widerspruch steht. Redner geht dann auf die Strafbestimmungen und die Vorlage, be- treffend das Verlagsrecht, näher ein, ist aber im Einzelnen auf der Tribüne nicht verständlih. Er scheint die Vorschriften über die Ueber- tragbarkeit des Verlagérechts zu bemängeln. Redner {ließt mit dem Wunsche, daß das Haus die beiden Vorlagen einer Kommission von 17 Mitgliedern überweise, und daß beide Entwürfe in einer alle Theile Fried Gestalt aus dieser Kommission an das Plenum gelangen möchten.

Abg. Dr. Esche (nl., auf der Tribüne sehr {wer verständlich) {ließt sich im wesentlichen den Ausführungen des Vorredners an. Auch er fei von der Nothwendigkeit einer Revision der vorliegenden Materie überzeugt und könne sch auch dem Bedauern desselben an- schließen, daß nicht zugleih ein Geseßentwurf zum Schuß der Photo- graphie vorgelegt worden fei. Jedenfalls würde ein solcher Gesetz- entwurf mit den beiden vorliegenden im PNRm ana stehen. In dankenswerther Weise habe man bei der Vorbereitung der beiden Vorlagen au) Männer der Praris: Schrift- steller, Tonkünstler und Verleger herangezogen, und da dem Reichstag außerdem eine ganze Reihe Petitionen aus Inter- essentenkreisen zugegangen sei, werde es der Kommission nicht an Material fehlen. Die Vorlage bedeute gegenüber dem geltenden Rechte von 1870 und au gegenüber der Berner Uebereinkunft von 1896 unstreitig einen Fortschritt, und bezüglih des Verlagsrechts sei Deutschland überhaupt der erste Großstaat, der diese Materte geleplich regle. Immerhin enthielten die beiden Entwürfe noch viele Unklar- heiten und Mängel, auf welche der Redner näher eingeht. Diese Unklarbeiten würden zu einer verschiedenartigen Rechtsprehung führen. Selbst Interessenten seien über die Bedeutung einzelner Bestimmungen völlig im Unklaren. Hier werde die Kommission in erster Linie Wandel schaffen müssen, Redner hebt des weiteren hervor, daß die deutsche Verlegerkammer \sih für die Uebertragbarkeit der Nechte des Ver- legers im Verlagsvertrage, welche die Vorlage ausfpreche, erklärt babe, wahrend die Autoren und verschiedene Nechtslehrer sih gegen die Uebertragbarkeit ausgesprochen hätten und ausdrüdlih verlangten, daß der Verleger eines Werkes dasselbe nur unter Zustimmung des Ver- fassers an einen anderen Verleger verkaufen dürste. Es handle sich hier um eine bisher fehr strittig gewesene Frage, die in anderen Staaten noch der Löfung harre. Gegen eine Begünstigung der mechanischen Musikinstrumente habe er (Redner) nichts einzuwenden, vorausgeseßt, daß dabei auch das Interesse der Komponisten gewahrt bleibe und die Schöpfung von guten Tonwerken nicht beeinträchtigt werde. Dem Antrage des Abg. Þr. Spahn, die Vorlage einer Kom- mission zu überweisen, schließe er sich an. ;

Abg. Diet (Soz.): Der Inhalt dieser Vorlage ist für die Dis- kussion im Plenum recht wenig geeignet, und es dürfte {wer halten, für die Kritik die Aufmerksamkeit des Hauses zu fesseln. Bezüglich des Urhbeberrehts hat der Abg. Spahn fehr mit Recht das Erbrecht des Fiskus bemängelt, welhes die Vorlage neu einführen will; ih meine au, daß man es in diesem Punktt beim Alten belassen soll, daß die Nation der Erbe ist; bei diesem alten Recht sind wir ganz gut gefahren, der Fisfus hat wirkli) mit diesen Fragen nicht das geringste zu thun. Die Bestimmung über das alleinige Verfügungs- recht des Urhebers iff sehr danach angethan, den Verleger in eine Zwickmühle zu bringen, so in dem Falle, daß er Stellen des Werkes drucken läßt, die gecignet sind, ihn mit dem Strafrichter in Berührung zu bringen und für ihn eventuell thatsächlich, wenn sie zur richterlichen Kognition kommen, Bestrafung zur Folge baben, während er, wenn er den Abdruck hindert, vom Urheber belangt werden kann. Die Bestimmungen über den erlaubten und unerlaubten Nachdruck werden das gewerbsmäßige Prefßzpiratenthum nicht sonderlich genieren. Daß das Privileg für die Aufführung von Bühnen- und Tonwerken auf 50 Jahre ausgedehnt werden foll, balten wir mit dem Abg. Spahn für eine ganz unnöthige und übertriebene Bevorzugung. Wir werden nach wie vor mit den bisherigen 30 Jahren sehr wohl ausfommen können. Die besondere Regelung des Verlagsrechts, wie sie in der Vorlage vorgeschlagen wird, balte ih für vollständig überflüssig, denn alles, was auf diesem Wege erreiht werden soll, könnten die Urheber auch auf dem Wege der Organisation erlangen. Aber damit sieht es eben s{lecht aus. Die Schriftsteller sind bisher nit organifiert ; was an Organifation vorhanden ist, hat kaum irgendwie die Förderung der Berufsinteressen im Auge. Das gegenwärtige unschöne Verhältniß zwischen Schriftstellern und Journalisten einerseits und den Verlegern andererseits follte endlih einer verständigen Organisa- tion weihen. Heute freilich haben wir 60 oder 70 be- rühmte Namen îin der Schriftstellerwelt, welhe den Verlegern ibre Bedingungen vorschreiben können, aber die übrigen 6000 bis 7000 Schriftsteller und Journalisten sind denselben Verlegern auf Gnade und Ungnade übergeben. Insbesondere die Bestimmungen über die Uebertragbarkeit des Verlagsrehts müssen Bedenken erregen. Wenn der Urheber nichts gegen die Uebertragbarkeit des Verlagsrechts soll einwenden fönnen, abgesehen von dem Fall, daß die Vertrags- bestimmungen dadurch wesentlich geändert werden, so wäre es doch beispielsweise niht unmögli, daß z. B. die Stoecker'shen Missions- schriften in den Verlag Sternberg übergingen, wenn es Herrn Stern- berg etwa eingefallen wäre, Verlagsbuhhändler zu werden; und Herr Stoecker würde doch gewiß lieber seine Missions- schriften verbrennen lassen, als dazu seine Zustimmung geben. Weit bedeutsamer und wichtiger als diese beiden P Eugen Vorlagen wäre übrigens die Beseitigung des mittelalterlichen am- bulanten Gerichtsftandes oder der Majestätsbeleidigungs-Paragraphen. Man hat zur Begründung dieser Vorlage auch auf die Schund- literatur hingewiesen. Mit diesem Schlagwort is die Sache nicht abgethan. Das Volk will keine e großen, dicken Bücher mehr faufen, es will die geistige Speise in kleinen Portionen geliefert er- halten: daher die billigen Lieferungswerke, die niht etwa nur die Hintertreppenromane, fondern au das ganze Gebiet der Wissenschaft umfassen. Mit wirklicher Preßfreiheit kamen wir weiter.

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Die Kritik des Verlagérehtsentwurfs durch den Vorredner ist do insofern einseitig, als er den Entwurf als lediglich den Interessen der Verleger dienend hingestellt hat,

nachher aber selbst einen einseitigen Verl nkt E hat, indem er die F: der [ps Hoy zur Aenderung des Textes des es beanstandet. stärkeren Schuß der Zeitungen nach dem § 18 des E kann ich nur billigen. Im allgemeinen is die Materie so \pröde, daß fich nur wenige Einzelpunkte in der Generaldiéfussion erörtern lassen. * Meine Partei ist durchaus gegen die Ueber- tragbarkeit des Verlagsrechts. Wie leiht kann ein Verleger einen Autor aufs Schwerste shädigen, wenn er ein Werk des leßteren einem ungeeigneten Verlag, etwa einem Ramschbazarverlag, überträgt! Be- dauerlich finden wir, daß die so wihtige Frage der Pflichteremplare bei dieser Gelegenheit nicht zur geseßlichen Regelung gebraht worden ist. Redner kommt ausführlih auf diese Frage zurück und geht auf die Lage der betreffenden geseßlihen Bestimmungen in den deutschen Einzelstaaten näher ein. Mit der Berathung der Vorlage in einer Kommission ist Redner einverstanden, giebt aber anheim, die Kom- mission aus 21 Mitgliedern zusammenzuseten.

_ Abg. Ha ußmann - Böblingen (d. Volksp., {wer verständlich): Während in dem Entwurf des Verlagsrechts Verleger und Autoren einander gegenübergestellt find, schen wir in dem Entwurf des Urkbeber- rechts gewissermaßen beide vereinigt einer dritten Jnteressengruppe, dea, Eut, gegenübergestellt. ÍÎn Bezug auf den intensiven Sus der Sammelwerke fragt es sih, ob die Vorlage darin nicht zu gegangen ist, und die Kommission wird die Frage der Anthologien ejonders zu erörtern haben. Verleger und Autoren sollten ih fragen, ob nicht der Umstand, daß die Preise der Bücher so bad gehalten werden höher als in Frankreich, wo der Leser gewohnt ist, die Bücher zu kaufen dazu beigetr; hat, der Bibliothekwirthshaft Vorschub zu leisten. Nach § 13 fol die freie Benußung eines Werkes gas fein, wenn dadurch eine „eigenthümlihe Schöpfung“ hervorgebraht wird. Dafür müßte eine bessere Definition gegeben werden. Schon der Ausdruck „eigenartige Schöpfung“ wäre beffer als der zu Mißverständnissen führende Ausdruck „eigenthümlihe Schöpfung“. Cs wird aber überhaupt ein vergebli Bemühen auch für die Kommission sein, durch richtige Definition das genau zum Ausdruck zu bringen, was hier als Dieb- stahl einerseits verboten sein und andererseits als eine neue, mit geistigen Ingredienzen versehene Schöpfung erlaubt sein soll. Was die Dauer des Schußes von 30 as betrifft, d baben andere Länder geringere Schußfristen. Es ist ja shmerzlih für die Erben, wenn \ih andere der Werke ihres Angehörigen bemächtigen, aber keineswegs ist es angezeigt, für Bühnenwerke bis zu einer 50jährigen Frist hinaufzugehen. Die shwierigste Frage ist die bezüg- lih der Werke der Tonkunst. Die Regelung dieser Frage ist die wenigst glückliche, wenn ih au zugebe, daß sie bis jeßt am aon geseßlich geregelt ist. Nach § 32 foll als Nachdruck eines Werkes der Tonfunst niht anzusehen sein, wenn das Werk durch mechanische Vorrichtungen mit auëwechselbaren Scheiben, Platten, Walzen, Bändern u. dergl. wiedergegeben wird. arüber wird es sicher in der Kommission hestige Kämpfe geben. Ich bin für den Schuß der Musikwerke im Se zu dem bisherigen Zustand, aber nicht so weitgehend, wie bei anderen uusikalifédon Kompositionen. Wenn ich au diefen Schuß will, fo halte ih doch eine 30jährige Frist hier für zu lang, dagegen fann von einem sol. Verlangen, wie die Komponisten es stellen, daß jede Reproduktion des Drehorgelmannes verboten sein foll, feine Rede sein. Dafür wird auch keine Mehrheit zu finden sein. Bei den Strafbestimmungen ist das böswillige Verschulden und die Fahrlässigkeit niht genügend auseinander gehalten; im einzelnen wird auch zu erwägen sein, ob die Stipulation nicht in diesem oder jenem Fall zu hoch ist. Es scheint doch gar zu weit zu geben, wenn nit nur für die an dem Werk, dessen Titel oder Bezeihnung ohne Einwilligung des Urhebers vorgenommenen Aenderungen Geldstrafe bis zu 300 A. eintritt, sondern auch die Ver- jährung für dieses Delikt erst nah drei Jahren eintreten soll; auch durch eine dreimonatige Verjährungsfrist dürfte hier dem Rechtsgefükk ausreichend Genüge geschehen. In den Schlußbestimmungen ift vor- geschrieben, daß die Rolle, in welche die zu hüßzenden Urheber einzu- tragen sind, beim Stadtrath in Leipzig geführt werden soll. Ich wil nicht etwa für Stuttgart eine Lanze brechen; aber es ist nicht abzu- sehen, warum dies nicht in der Kanzlei des Reichsgerichts soll gesehen können. Auf das Verlagsreht übergehend, hält Redner in Üebercin- stimmung mit den Vorrednern dafür, daß den Verlegern zu einseitig und zu viele Rechte eingeräumt werden sollen. Die hier vorgeschlagene, viel umstrittene Uebertragbarkeit des Verlags werde von den Schrist- stellern aufs Schärfste angefochten; was die Motive für diese Bevor- zugung der Verleger anführen, sei absolut nicht stihhaltig, namentlich werde damit nit bewiesen, daß, wie die Verleger versichern, materielle Benachtheiligungen der Autoren dadurch bisher niht hervorgerufen worden seien und auch nit hervortreten würden. Redner {ließt ih dem Antrage auf Kommistionsberathung an.

Darauf wird Vertagung beschlossen. Schluß 6 Uhr. Nächste Sißung Mittwoch 1 Uhr.

(Fortschung der eben abgebrohenen Berathung, zweite Lesung des Etats.)

Preußischer Landtag. Herrenhaus.

1. Sißung vom 8. Januar 1901, 21/4 Uhr.

Der Präsident der vorigen Session Fürst zu Wied eröffnet die Sißung mit folgenden Worten:

Auf Grund des § 1 unserer Geschäftsordnung eröffne ih als Präsident der vorangegangenen Session die Sißung. Bevor wir aber in die Tagesordnung eintreten, fordere ih Sie auf, unsere Anhänglich- keit und Treue gegen Seine Majestät den Kaiser und König dadur auézudrücken, daß wir rufen: Seine- Majestät der Kaiser, unfer Aller gnädigster König und Herr, lebe hoh! (Die Mitglieder des Hauses

baben sich erboben und stimmen dreimal begeistert in den Ruf ein.)

Der zur Feststelung der Beschlußfähigkeit vollzogene Namensaufruf ergiebt die Anwesenheit von 104 Mitgliedern : das Haus ist also beshlußfähig. i

Neu berufen und eingetreten sind die Mitglieder: Dr. Frei- herr von der Golß, Ober-Bürgermeister Müller und Dr. Graf von Sauerma-Ruppersdorf. Ó

Auf der Tagesordnung steht die Wahl des Präsidiums und der Schriftführer. j ;

Auf Vorschlag des Herzogs von Ratibor wird der bis- herige Präsident Fürst zu Wied wiedergewählt, der die Wahl mit folgenden Worten annimmt :

Ich sprehe Jhnen meinen herzlihsten Dank für das mir von neuem bewiesene Vertrauen aus, indem ich versprehe, mein Möglicbstes zu thun, um objektiv und geshäftsmäßig das Präjidium zu führen.

Auf Vorschlag des Herzogs von Ratibor wird auch Crivere von Manteuffel zum Ersten und der Ober- Bürgermeister Becker-Köln zum Zweiten Vize-Präsidenten durch Zuruf wiedergewählt. i : Y

Freiherr von Manteuffel nimmt die Wahl mit Dank an. Der abwesende Ober-Bürgermeister Becker hat dem Prö- sidenten erklärt, cine Wahl mit Dank anzunehmen.

Zu Schriftführern werden gleihfalls auf Vorschlag des Herzogs von Ratibor dur Zuruf gewählt: Graf voa Arnim- Boitzenburg, die Ober-Bürgermeister Büchtemann und Dr. Giese, Graf von Hutten-Czapsfi, Herr von Klißing, Graf von Neichenbach, Graf von Seidli§- Sandreczky und Fürst zu Salm-Horstmar. é

Damit ist das Haus konstituiert, und der Präsident wird Seiner Majestät dem Kaiser und König die vor ben: Anzeige davon machen.

Der Präsident theilt sodann mit, daß Seine Majestät

ür die ehrerbietigsten Sidnigdaun des Präsidiums zum A hre Seinen Dank ausgesprochen „und ihn beauftragt habe, ne Glückwünsche dem Hause gleihfalls zu übermitteln. Schluß 31/4, Uhr. Nächste Sizung A 11/2 Uhr. (Set liche Mittheilungen, Znterpellation des Grafen von indowstroem wegen Verstaatlihung der Ostpreußischen Süd- bahn, Interpellation des Grafen von Shlicben wegen des Zigeunerunwesens.)

Parlamentarische Nachrichten.

In dem heute dem Hause der Abgeordneten zugegangenen Ent- wurfe des Staatshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1901 sind die Einnahmen des Staats auf 2649 014 606 4, die Aus- ga ben im Ordinarium auf 2 431 482 802 4, im Extraordinarium a Thee 804 Æ, zufammen demna ebenfalls auf 2 649 014 606 M

Gegenüber den Veranschlagungen für das laufende Etatsjahr er- geben diejenigen für 1901 bei den Einnahmen ein Mob von 176 748 573 Æ, bei den Ausgaben einen gleichen Mehrbetrag, von welchem auf das Ordinarium 125 406 051 , auf das Extraordinarium 51 342 522 M. entfallen.j eits a iCE

Bei den staatlihen Betriebsverwaltungen ist im Ordi- narium ein Mehrübershuß von 58 767 362 veranschlagt, welcher fih aus Mehrübershüfssen von 59 862 812 4 und Minderübershüsfen von 1 095 450 Æ zusammenseßt. f

__ Von den Mehrüberschüssen entfallen 29 575 500 4c auf die

Eisenbahnverwaltung, deren Einnahmen um 77 058 026 höher veranshlagt find, namentlich um 21 525 000 bei dem Personen- und um 58 055 000 M. bei dem Güterverkehr, während an dauernden Ausgaben 47 482526 M. mehr angeseßt sind.

Cin Mehbrübers{huß von 14 457 100 4 ist bei der Verwaltung der direkten Steuern angenommen, bei welcher die Einnabmen aus der Einkommensteuer um 15 000 000 ( höher in Ansaß gebracht sind.

Bei der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung sind 8 546 032 X Mehrübers{chuß veranschlagt; bei den Bergwerken ist der Ueberschuß um 8 541 342 M, bei den Hütten um 505 492 M höher, bei den Salzwerken um 57600 A, bei den Gemeinschaftswerken um 122 880 A niedriger in Ansaß gebracht. _ Bei der Verwaltung der indirekten Steuern beträgt der Mehr- übershuß 3 755 700 #; mehr veranschlagt sind an Vergütung für Erhebung von Reichssteuern 1 674000 #, an Einnahmen für alleinige Rechnung Preußens 2 623 000 (, darunter 2 000 000 M bei der Stempelsteuer und 600 000 M bei der Erbschaftssteuer; an Mehrausgaben sind zu erwähnen 198 200 Gehälter für neue Stellen für 3 Mitglieder, 13 Sekretäre, 1 Ober-Revisor, 22 Ober- Kontroleure 2c. und 50015 Æ& für Bureaubedürfnisse.

Bei der Forstverwaltung ist ein Mehrübershuß von 3 376 200 veranschlagt, insbesondere cine Mehreinnahme für Holz von 3 500 000 é; an Mebrausgaben werden namentlich erfordert 97 900 Æ für neue Stellen für 5 Oberförster, 23 Förster 2c., 28 400 Æ zur Remunerierung von Forsthilfsaufsehern, 70 000 Æ( für Werbung und Transport von Holz, 59 000 Æ an Kommunalabgaben.

Von den Minderübershüssen entfallen 244950 M auf die Domiänenverwaltung, bei welcher namentlih eine Mindereinnabme von 205 451 4 an Ertrag von Domänen-Vorwerken veranschlagt ist. Í Ein Minderübershuß von 525 100 M ergiebt si ferner bei der Lotterieverwaltung infolge einer durch die Erböhung der Neichs- stempelabgabe nothwendig gewordenen anderweiten Gestaltung des Lotterieplans.

i tobt ist bei dem Seehandlungsinstitut auf Grund der Durch- shnittsberechnung ein Minderübershuß von 325 400 ( in Ansatz gebracht. 2 _ Die Dotationen und die allgemeine Finanzverwaltung weisen im Ordinarium einen Minderbedarf von 6 520 387 K auf, der sich aus einem Minderbedarf von 7 852 874 A und einem Mehr- bedarf von 1 332 487 Æ. zusammensetzt. i

__ Bei der Verwaltung der öffentlichen Schuld berechnet sich der ver- ansc{lagte Mehrbedarf auf 1 327 987 4; den Mehrausgaben von insge- fammt 1519163 zur Verzinsung neu begebener Anleihen, für Schaßtz- anweisungen und zur Tilgung der Staatsschuld 2c. steben Minderausgaben von zusammen 184 676 M. hauptsächlih zur Verzinsung der 34 (vor-

mals 4) prozentigen konsolidierten Anleihe, der Aktien und Obli- gationen verstaatlihter Eisenbahnen sowie an Verwaltungskosten gegenüber.

Bei der allgemeinen Finanzverwaltung ergiebt si ein Minder- ‘darf von 7 852 874 M Den bezüglichen Ansätzen in dem Entwurfe

zum Reichshaushalts-Etat für 1901 entsprechend, sind die Ueber- weisungen vom Reiche um 34687 230 Æ, der Matrikularbeitrag da- gegen nur um 28 052731 Æ böher eingestellt; von Mehreinnahmen fommen ferner in Betracht 996 000 M Ei dem ehemaligen Staats- haß, 72000 Æ Rückzahlungen 2c. auf Ausgaben zur Förderung des Baues von Kleinbahnen und 75281 Rücfzahlungen 2c. auf Bau- darlehne zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern 2c. ; eine Minderausgabe von 67 500 Æ tritt dadur ein, , daß die Bei- hilfe für die Stadt Königsberg i. Pr. zur Verzinsung und Tilgung der städtischen Kriegss{huld mit dem 1. Januar 1901 in Wegfall ge- kommen ift.

Bei den eigentlihen Staatsverwaltungen ist die Ein- nahme um insgesammt 10 385 216 4 höher - verans{lagt. Hervor- zubeben ist eine Mehreinnahme von 6 627 216 Æ an Kosten und Geldstrafen bei der Justizverwaltung; darunter befinden sich jedo 4343700 ÆA den Gerichtsvollziehern überlassene baare Aus- lagen aus Parteiaufträgen, denen cine gleich bobe Mehr- ausgabe gegenübersteht, sodaß die wirklihe Mehreinnabhme an Kosten und Geldstrafen nur 2283516 Km beträgt. Außerdem sind bei der Justizverwaltung 208 664 4 Gebühren der (Gerichtsvollzieher für die Ausrihtung von Parteiaufträgen und ! 049 000 Æ aus der Beschäftigung der Gefangenen mehr in Ansaß gebraht. Ferner ist bei der allgemeinen Bauverwaltung eine Mebr- einnahme von 190 000 Æ an Beiträgen zur Unterhaltung der Land- und Wasserstraßen 2c. und von 600 000 M an Verkehrsabgaben vor- gesehen. Bei der Handels- und Gewerbeverwaltung sind an Einnahme aus der Nußung der Bernsteinwerke 192132 mehr veranschlagt, denen indeffen Mehrausgaben an Verwaltungs- und Betriebsfosten von 295 668 M gegenüberstehen. Bei der Verwaltung des Innern ist eine Mindereinnahme von 557256 M an Beiträgen der Gemeinden zu den Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Ansatz gebracht.

_Die dauernden Ausgaben bei den eigentlichen Staatsverwaltungen erböben si um 24 330 443 M

Jn dem Etat des Finanz-Ministeriums sind an Mehrausgaben 997 670 Æ zur Verstärkung des Bureauhilfsarbeiterfonds und des Fonds zu Diâten, Fuhr- und Verseßungskosten der Regierungen, 000 000 M zur weiteren Erhöhung - des Zivilpensionsfonds, 1 200 000 A mehr _ an geseßlihen Wittwen- und Waisengeldern vnd 1 300 000 Æ zur Erhöhung der an die Reichs-Postverwaltung zu soblenden Dergütung für aversionierte Postporto- und Gebühren- träge vorgesehen.

ei der allgemeinen Bauverwaltung sind an dauernden Mehr-

auêgaben veranschlagt 1 174 473 Æ, darunter 224 900 Gehälter für neue Stellen für 8 Regierungs- und Bauräthe, 32 Bau- inspeïtoren 2c.,, 456 780 Æ zur Unterhaltung der Seehäfen und 188 712 M zur Unterhaltung der Binnenhäfen.

Bei der Handels- und Gewerbeverwaltung beträgt die veran- shlagte dauernde Mehrausgabe 1 347 007 , darunter sind enthalten die schon oben erwähnten 295 668 Æ an Verwaltungs- und Betriebs- koften der Bernsteinwerke, ferner 806851 #4 für das gewerbliche Unterrichtswesen, denen eine Mebreinnahme bei den Unterrichtsanstalten

Von den dauernden Mehrausgaben der Justizverwaltung von ins- iges 5 914 900 Æ sind zunächst in Abzug ea 4343 700 A ür die Gerichtsvollzieher, da dieser Mehrausgabe eine gleich hobe Mehr- einnahme gegenübersteht ; von den verbleibenden Mehrausgaben sind zu er- wähnen 799 186 Æ Gehälter für neue Stellen für 67 Richter, 15 Staats- anwälte 2c., 130 000 zu Kopialien aus Anlaß der Verbesserung der Lage der Fenleigevilsen, 913 800 Æ Gefängnißverwaltungéfosten. __ Bei der Verwaltung des Innern sind an ehrausgaben nament- lich vorgesehen 1 013 942 Æ für die Polizeiverwaltung in Berlin und Umgebung, 790220 Æ für die Polizeiverwaltung in den Provinzen, 224 122 Æ. für die Land-Gendarmerie und 651071 c allgemeine Ausgaben im Interesse der Polizei, darunter 496 000 für die, Fürsorgeerziehung Minderjähriger infolge des Geseßzes vom 2. Juli 1900 (Gefeßz-Samml. S. 264). F Bei der landwirthschaftlichen Verwaltung sind in den dauernden Mehrausgaben von inégesammt 1 040 860 4 insbesondere enthalten 612 855 M für die General-Kommissionen, darunter 83170 4 für neue Stellen für 20 Vermessungsbeamte :c., 385195 4 zu Diäten für Landmesser, 45 800 zu firierten Bureaukosten-Entschädigungen der Spezialkommiffare, 60 750 Æ zu fixierten Amtsfostenentshädigungen der Bermessungsbeamten ; ferner 57 430 M für die sandwirth[chaftlichen Lehranstalten und 220530 Æ zu Landesmeliorationen: außerdem find im Extraordinarium zur Verstärkung verschiedener, im Ordinarium ausgebrachter Dispositionsfonds niht nur die im laufenden Iabre jur Verfü p gestellten Beträge von zusammen 600 000 . wieder aus- ebracht ondern noch weitere 440 000 bereitgestellt. Ferner ist der onds zur Förderung der Land- und Forstwirthschaft in den östlichen Provinzen um 60000 Æ und derjenige für die westlichen Provinzen einschließlich der _Cifel um 55 000 M verstärkt. Endlich ist zur Be- theiligung des Staats an dem Ausbau der nicht \chiffbaren Spree eine g Mie ven 1 O M vorgesehen. et der Gestütverwaltung ist namentlich infolge der Einrichtun des Zuchtgestüts Zwion-Georgenburg und der böbung des Beschâler- bestandes bei den Landgestüten die dauernde Ausgabe um 314940 M gestiegen, den Mehrausgaben steht eine Mebreinnahme von 226 433 gegenüber; im Extraordinarium ist wiederum ein Zuschuß und zwar in Höhe von 176100 # zu dem ordentlichen Pferdeankaufs-Fonds Do R e y x on den dauernden Mehrausgaben bei der Verwaltung der geist- lichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten im S ttheteae bon 5 556 583 M sind zu erwähnen: 468 817 M für die Universitäten, 665 403 Æ für die böberen Lehranstalten, 3 190569 für das Elementarunterrihtswesen, darunter 160 000 behufs allgemeiner Erleichterung der Volksschullasten, 1240 000 zu Beihilfen an S wegen Unvermögens für die laufenden Ausgaben der Schulunterhaltung, 280 000 zu Zuschüssen für die Alterszulage- kassen der Volks\hullehrer und Lehrerinnen, 400 000 zur Ér- richtung neuer Schulstellen, 320 000 Æ zu Pensionen für Lebrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volkss{ulen, 300 000 A zu Wittwen- und Waisengeldern für die Hinterbliebenen von Volks\chullehrern und 150 000 Æ zu Unterstüßungen für Wittwen und Waisen von vor dem 1. April 1900 verstorbenen Volks\cullebrern; ferner 147 141 für das technische Unterrichtswesen und 778 393 für das Medizinal- wesen hauptsächlih infolge des Geseßes vom 16. September 1899, betreffend die Dienststellung des Kreisarztes 2c. _ Von den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben entfallen auf die Betriebsverwaltungen 118 181 000 , darunter 101 037 000 Æ auf die Eisenbahnverwaltung, und auf die eigentlichen

Staatsverwaltungen 99 350 804 K

Höhe der Schneedecke in Zentimetern am Montag, den 7. Januar 1901, um 7 Uhr Morgens.

; : Mitgethbeilt vom Königlich preußishen Meteorologischen Institut. (Stationen nah Flußgebieten geordnet.)

Oestliche Küstenflüs se. Memel (Dange) 10, Tilsit (Memel) 8, Insterburg (Pregel) 13, Heilsberg (Pregel) 1, Königsberg i. Pr. (Pregel) 8.

Weichsel.

Czerwonken (Bobr, Narew) 4, Marggrabowa {Bobr, Narew) 10 Klaufsen (Pissa) 0, Neidenburg (Wtra) 0, Osterode (Drewenz) 0. Altstadt (Drewenz) 0, Koniß (Brahe) 1, Bromberg (Brake) 0, Graudenz 0, Berent (Ferse) 3, Marienburg (Nogat) 0, Hopvendorf (Mottlau) 4. j :

Kleine Flüsse zwishen Weichsel und Oder. Lauenburg i. (Leba) 4, Köslin (Mühblenbach) Schivelbein (Rega) 0.

2) DET.

_ Schillersdorf 2, Ratibor 0, Beuthen (Klodniß) 3, Oppeln 0 Habelschwerdt (Glayer Neisse) 1, Brand (Glater Neisse) 24, Reinerz (Glazer Neisse) 13, Glaß (Glater Neisse) 4, Görbersdorf (Glater Neisse) 12, Fricdland (Glazer Neisse) 8, Weigelsdorf (Glater Neisse) 8, Rosenberg (Stober) 2, Breslau 1, Liegnitz (Katbach) 0, Fraustadt (Landgraben) Zchwarmit 0, Grünberg —, Krumm- hübel (Bober) 9, Wang (Bober) 8, Eichberg (Bober) 2, Schreiberbau (Bober) 20, Warmbrunn (Bober) 1, Bun:lau (Bober) 1, Görlitz (Lausißer Neisse) 0, Frankfurt 0, Ostrowo (Warthe) 0, Posen (Warthe) 0, Tremessen (Warthe) 0, Samter (Wartbe) 0, Pavrotsch (Warthe) 0, Neustettin (Warthe) 0, Deuts Krone (Warthe) 1, Lands- berg (Warthe) 0, Stettin 0, Pammin (Ihna) 0, Prenzlau (Uecker) 0, Demmin (Peene) 0.

Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe. Greifswald 0, Putbus 4, Güstrow (Warnow) 0, Rostock (Warnow) 0, Kirchdorf auf Poel 1, Segeberg (Trave) 2, Lübedck (Trave) 2, Eutin (Schwentine) —, Plön 0, Schleswig (Schlei) 2, Flensburg 1, Gramm (Fladsau) —, Westerland auf Sylt 0, Wyk auf Föhr 0, Husum 0, Meldorf 0.

Elbe. Torgau 0, Roßlau (Roßlau) 0, Dessau (Mulde) 0, Scheibe (Saale) —, Neuhausen a. N. (Saale) —, Jena (Saale) 5, Stadtilm (Saale) —, Dingelstädt (Saale) 14, Jchtershausen (Saale) —, Erfurt (Saale) 2, Sondershausen (Saale) 8, Nordhausen (Saale) 7, Greiz (Saale) 3, Altenburg (Saale) 0, Halle (Saale) 2, Kloster- mansfeld (Saale) 5, _ Bernburg (Saale) 2, Glauzig (Saale) 0, Brockten (Saale) 60, Quedlinburg (Saale) 9, Harzgerode (Saale) 8, PViagdeburg 1, Neustreliy (Havel) 0, Kottbus (Havel) 0, Dahme (Havel) —, Berlin (Havel) 0, Blankenburg bei Berlin (Havel) 0, Spandau (Havel) 0, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) —, Potsdam (Havel) —, Brandenburg (Havel) 0, Belzig (Havel) 0, Kyritz (Havel) 0, Gardelegen (Aland) 0, Waren (Elde) 0, Marnitz (Elde) 0, Schwerin (Elde) 0, Dömitz (Elde) 0, Uelzen (Ilmenau) 0, Lüneburg (Ilmenau) 0, Neumünster (Stör) 0, Bremervörde (Oste) 0. Weser. L Meiningen (Werra) 3, Schnepfenthal (Werra) 10, Friedrichswerth (Werra) 4, Wißenhausen (Werra) —, Fulda (Fulda) 2, Schwarzen- born (Fulda) 8, Cassel (Fulda) 7, Uslar 12, Driburg (9 cthe) 0, Herford (Werre) 8, Nienburg 0, Scharfenstein (Aller) —, Brocken (Aller) 60, Ilsenburg (Aller) 5, Wasserleben (Aller) 3, Braunschweig (Aller) 3, Helmstedt (Aller) 5, Celle (Aller) 4, Göttingen (Aller) 6, Herzberg (Aller) 4, Clausthal (Aller) 10, Seesen (Aller) 1, Hannover Aller) 4, Bremen 1, Oldenburg (Hunte) 7, Elsfleth 1.

Kleine Flüsse zwishen Weser und Ems. Jever —, Norderney —. Ems. Gütersloh (Dalke) 4, Münster i. W. 6, Lingen 10, Osnabrück

von 131 543 4 gegenübersteht,

Yssel. Ellewick —, Aurich 6, Gmb 10. Darmsiabt —, Kaburg Mlciag ‘8 rmstadt —, Koburg ain) 8, Frankenbei M , Gelnhausen (Main) 0, Framues (Main o Wicalm, ail Bie beim 0, Birkenfeld (Nabe) 0, Marburg (Lahn) 1, Weilburg (Lahn) 0, Schneifel-Forsthaus (Mosel) 1, Bitburg (Mofel) 0, von der dt- Grube (Mosel) 0, Trier (Mosel) 0, Neuwied 0, Hachenburg (Sieg) 0, ReEn O Ma G Bo Lee 0, Krefeld 0, Arn G , Brilon (Ruhr) —, Alt- (S Wleve 0, Anden (Ma. enberg (Ruhr) 37, Dortmund 1,

Der Höhe von 1 cm Schneedecke entsprachen: am 7. Jan. 1901 in Czerwonken 1.4 mm Schmelz- “E Agaabawa B 1.5 wasser.

Ï Reidenbur (Weichsel)

z Altstadt G Mel

s Bromberg

s Scbivelbein (Rega)

x Habelschwerdt

ä Schwarmitz

2 Wang (Dder)

5 Ostrowo

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S 9.959.000.4090 Q Q V0 0 D

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Potsdam | (Elbe) Uelzen

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Fulda

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Celle Clausthal ¿ Schneifelforstbs.) v.d.Heydt-Grube Brilon j

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Statistik und Volkswirthschaft,

Die Geshäfts- und Rehnungsergebnifsse der A S EONNOA Len 0x das A E 1899. e dem Reichstage vor kurzem vorgelegte, im Reichs-Versicbe- rungsamt aufgeft:llte Nachweisung der Geschäfts- und f maiba28 ergebnifse der Vei siherunganftalten für. das Rehnungé jahr 1899 girtadt die sämutlihen 31 Versicherungs8anstalten des Deutschen Wie die Nahwei*ung erkennen läßt, find für 2 o anftalten mit insgescmmt E E E E 159 Vorstandsmitgliedern, 38 Hilfsarbeitern der Vorstände, 610 Aus\chußmitgliedern, 66 054 Vertrauen8männera, 330 Kontrolbeamten, 495 Stiedsgerichte?n, 8 647 bi sonderen Markenverkaufsftellen, 9370 mit der Einziehung -der Beiträge betrauten Kranken- kassen und 2956 in gleiher Weise mitwirkenden Gemeindebehörden und sonstigen von der Landes - Zentralbebörde bezti&neten Stellen an Gnishädigunasbeträcen : 15 980 602 78 M für Alterérenten und 24 074 20298 für Jnvalidenrenten, zu]. 40 054 805 76 M gezahlt worden. Die Zohl dir im Rechnung jahr bewilligten E S le a 16 724 E 760, a An V rmwaltunçskoften find aufgewendet worden E

7 804 119,39 , was auf je 46 Wochenbeiträ L i chenbeiträge eine Ausgabe

066 M ergiebt oder 5,67 9% der Ge‘’ammteinnatme an Beiträgen (der erhobenen

| Prämie) ausmacht. Von den Verwaltungskoften entfallen

1411 647,61 M auf die Kosten der Eirziebung der Beiträge

| 112 Absay 3 des Invaliditäts- und Altersver sicherungs8gesetes),

868 086 07 Æ auf die Koften der Kontrole (8 128 a. i 353 417 90 Æ auf die Kosten der Schieds G D Die Gesammteinnahme aus Beiträgen belief sich mit Eins{luß

der Beiträe für Seeleute auf

Die Zabl der verkauften B ie Zabl der verkauften Beitrag8marken betr s 108 Millionen in Lobnklafse 1, E O 197 Millicnea in Lohnklafie 11, 133 Millionen in Lohnklafse 111 und 106 Millionen in Lohnklafse 1V ; an Dopvelmarken werden rund

L Ms E vaGrmlesen,

Der Antbe l der V-isiYerungsanftalten an den bis ¡um [u des Jahres 1899 vom R-chnun; sbureau endgültig vertbeilten Rente: (ÿ 90 des Invaliditäts- und Altersver ficher ungégesetes) ergiebt bei

356 964 Einzelfäll-n an Altersrenten, 900 669 Eirzel'ällen an Juvalidenrenten,

zuy. 857 633 einen Jahreäbetraa von 26 701 728 68 Æ für Alterêrentcn und 33 427 358 27 , für Jrvalidenrenten, zu}. 60 129 086 95 M Bis zum Schlusse des Jahres 1899 sind 162 271 Altersrenten und 165 221 Invalidenrenten, u). 327 492 Menten mit einem auf die Versichzrungsanftalten enifallenden Jahret- betrage von 11 745 806 34 M für Altersrenten und 1075554645 , für Invalidenrenten, ju). 22501 352,79 A in Wegfall gekommen; es verbleiben demnach am Schlusse des Jahres noch 194 653 Altersrenten mit cinem - abzüglih des Reich8zushufses sich berechnenden Jahres- betrage von 14 955 922,34 A und 335 448 Invalidenrenten mit einem entsprehend berechneten Jahreébetrage von 22 671 811,82 A Den nach den §8 5 und 7 des Invbvaliditäts- und Altersversiche- rungégesehes zugelaffenen besorderen Aen un (Eisenbahn- au « 1899 vertbeilten re Qige sud aus Lo s gs Schluß des ahr vertheilten re'ch8gese enten zur t: 8078 Alterêrentenantheile Dit Y E Q 801 429 91 M Jahresrente und 31 ch sd ge e en Qutheile mit 5 Á Jahrebsrente; von diesen ren 1208 ; esen wa dis 3362 Alterärentenantheile mit 338 898,87 A Rente und 11 809 Invalidenrentenantheile mit

(Haase) 27, Löningen (Haase) 15.

801 973 36 A Rente bereits wieder in Wegfall gekommen,

Er E "Ar Ee Q T D E A A; I Ä T O R P R n T E Vi NA O S L me OROO