1901 / 10 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Jan 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Personal-Veränderungen. | ‘{* Königlich Preufische Armee. {°°-+*

Offiziere, Fähnriche x. Ernennungen, Beförderungen -

und Verseßungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 8. Januar. roßberzog Wilhelm Ernst von Sachsen König- Tiche Hoheit, bisher Oberleutnant à la suite des 1:-Garde-Regts. z: F. und des 9. Thüring. Inf. Negts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), ¿um Obersten à la suits des 1. Garde-Regts. z. ernannt. v. Koentg, Major aggreg. dem Hus. Regt. Königin Wilhelmina der

Niederlande (Hannov.) Nr. 15, von dem Kommando als Adjutant |

beim verewigten Chef des Reitenden Feldjäger-Korps enthoben.

v. Raumer (Martin), Lt. im Füs. Regt. von Gersdorf (Hess.)

Nr. 80, als Erzieher zum Kadettenhause in Bensberg kommandiert. Evangelische Militär-Geistliche.

Neues Palais, 18. Dezember. Zierach, Div. Pfarrer von der 14. Div. in Düsseldorf, mit den Geschäften eines Militär-Ober- Pfarrérs des 1X. Armee-Korps beauftragt und der Titel eines Militär-Ober-Pfarrers verliehen.

Berlin, 23. Dezember. Goens, Garn. Pfarrer in Berlin, unter Belassung seinèr gegenwärtigen Stelle und ihrex Gebührnisse, der Charakter und der Rang als Militär-Ober-Pfarrer mit der näheren Bestimmung verliehen, daß der Genannte als Garn. Pfarrer für die Folge niht mehr dem Militär-Ober-Pfarrer des Garde-Korps, Jondern neben dem Gouverneur lediglih dèm evang. Feldpropst der Armee unterstehen foll. L E

3. Januar. | Dr. Richter, Militär-Ober- und | Div. Pfarrer vom IX. Armee-Korps in Altona, zur Vertrétung des beurlaubten Militär-Ober-Pfatrers des X V. Armee-Korps nah Straßburg, Grun - wald, Div. Platte von der. 395. Dib. in Graudenz, zur Wahr- nehmung der Div: Pfarrstelle bei der 14. Div. nah Düsseldorf, kommandiert. Beide Kommandos sind'* ciner Verseßung glei zu erachten.

Beamte der Militär-Justizverwaltung.

Durch Allerhöchste Ordrè. 20. Dezember. Daudt, Ober-Kriegsgerichtsrath vom T1. zum XV1. Armee-Korps verseßt.

Dürch Allerhöchste Bestallungen. 20.! Dezember. Niese, Neuschèr, Dr. Mörler, Kriegsgerichtsräthe beim Gen. Kommando V. Armee-Korps bezw. bei der 5. Div. und beim Gen. Kommando IR. Armee-Korps, der Stellenrang der vierten Klasse der böheren Provinzialbcamten verliehen.

31. Dezember. Schwarze, früher Ober-Landesgerichtsrath, Winter, früher elsaß-lothring. Amtsgerichtêrath, Scheer, früber Amtsgerichtsrath, zu Ober-Kriegsgerichtsräthen, unter Verleihung des Stellenranges dert dritten Klasse der böberen Probvinzialbeamten, Henschen, Ott 9, frühere Landgérichtsräthe, zu Ober-Kriegsgerichts- räthen, Cellarius, früher Amtsgeridlhtsrath, Dr. v. der Horst, früher, / Großherzogli oldenburgisher Anits - Assessor, Hotten - dorff, früher Amtsgetichtsrath, Dr. Ernst, früher Staatsanwalt, Beer, früher elsaß-lothring. ‘Amtsgerichtsrath, Nicharz, früber Amtsrichter, zu Kriegsgerichtsräthen, unter Verleihung dés Stellen- ranges ‘der vierten Klasse der höheren Provinzialbeamten, Schlott, früher Amktsrichtèr, Maver, früher elsaß-lothring. Amtsrichter, Bergmann, Ziemer, frühere Amtsrihter, Nump, früher Königl. bayer. * Amtsrichter, Schroeder, . Boll, frühere Amtsrichter,

hilippi, Dr. Rauenhowen, frühere Staatêanwälte, Walther, üher Amtsrichter, Leut haus, früher Staatsanwalt, v. Hillner, rüber Amtsrichter, Þy Grünwald, früher Landrichter, Martins, früher Stadtrath, Elsner v. Gronow, früher Amtsrichter, Kühne, früher Ober-Bürgermeister, Schulze, früher Amtsrichter; Platénius, früher Großherzogl. bad. Amtsrichter, Knappme ver, früher - Staatsanwalt, Dr. Lehmann, - früber Amtsrichter, Tschièrfhke, früher Landrichtèr, Mahnfkohf, früher Amtsrichter; Dr. Heß, früher Großherzogl. besi. Amtsrichter, Brendel, früber Amtsrichter, Heckerx, früher Königl. bayer. Amtsanwalt, zu Kriegs- gerihtsräthen, ernannt.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 31. De- zember. Den obengenannten Ober-Kriegs- und Kriegsgerichtsrätben, die in der „Stellenbeseßung bei den preußischen Militärgerichtsstellen“ (Militär-Wochenblatt Nr. 92/1900) aufgeführten Dienststellen, mit deren Wahrnehmung sie bisher beauftragt waren, nunnrebr mit der Maßgabe endgültig übertragen, daß Kriegsgerihtêrath Leut haus vom Gouvernement Straßburg i. E. zur 31. Div. übertritt. Burger, Gerichts-Afsessor, beauftragt mit Wahrnehmung ciner Kriegsgerichts- rathéstelle bei der 31. Div., dem Goubernement Straßburg i. E. zu gleichem Zwecke überwiesen.

Beamte der Militär-Verwaltung. urch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 8. De- zember. Müller, Geheimer Nechnungsrath, Geheimer ervedierender Sekretär im Kriegs-Ministerium, auf seinen Antrag [mit Pension in den Nubestand vérseßt.

10. Dezember. Dr. Salzmann, Korps - Stabsapothbeker des Garde-Korps, auf seinen Antrag mit Pension vom 1. Februar 1901 ab in den Ruhestand versest.

18. Dezember. Prießnitz, Intend. Negistrator, von der Intend. des VI. [zu der des VII1. Atmee -. Korps, Schönfelder, Intend. Bureau: Diätar, von der Intend: - des XŸ1. zu der dés VI. Armee-Korps, Weber, Proviantamts-Kontroleur in Weißenfels, zum 1. Januar 1901 nach Torgau, versekt. Glasomersfy, Unter-Noßarzt vom 3. Garde-Ulan. Regt., Kettner, Unter-Roßarzt vom Hu}. Regt. Kaiser Nikolaus l. von Nußland (1. West- fälishes) Nr. 8; zu Noßärzten, Kennel, Schuhmacher, Herschel, Krüger, Karger, Müller, Rettig, Noseuplenter, Hienßsch, Graulich, Simroth, Dre. Simader, Riethus, Feldhofen, Köbler, Bärtling, Niemer, Gerke, Kurschat, Sasse, Unter-Roßärzte der Res, Beve, Unter-Veterinär der Res,

zu Roßäârzten des Beurlaubtenstandes, ernannt. Pilwat, Roßarzt vom Braunschweig. Huf. Negt. Nr. 17, zum Feld-Art. Negt. Nr. 37, Stahbn, Noßarzt vom Hus. Regt. Kaiser Nitolaus 11. von Mußland (1. Westfäl.) Nr. 8, zum [1. Großherzogl. melenburg. Drag- Negt. Nr. 17, verseßt.

19. Dezember. Pilz, Kors-Noßarzt bei dem Gen. Kommando

I. Armee-Korps, König, Korps-Noßarzt bei ‘dem Gen. Kommando X1. Armee-Korps, gegenseitig bersetit. 90. Dezember. Dr. Nothnagel, Komws Stabsapotheker dés IV. Armee-Korps, vom 1. Februar 1901 ab zum Garde-Korps ver- seßt. Sigwalt, Garn. Apotheker in Mez, vom 1. Februar 1901 ab mit Wahrnehmung der Geschäfte des Korps-Stabsapothekers beiin I V. Armee-Korps beaustragt. Müller, Hempel, Nitsche, Hab nke, Intend. Sekret. von den Intendanturen\der 2. bezw. 37., 5. und 6. Div., zu denen des Garde-Korps bezw. VIL, XL. und Il]. Armee-Korps, Marquard, Fiedler, Seiffert, Macnig, Singmann, Intend. Sekretäre von den JIntendanturen des 1V. bezw., V., VI. Armee-Korps, der 12. Div. und des VIL Armee-Korps, zu denen dér 37. Div. bezw. des 111. Armee-Korps, ter is. Div., des V. uúd Armee-Köórps, Müller, Rednungsôrath, Tüebert, Kühn- Paniß; Intend. Sekretäre' von ten Intendanturen dèr . bezw. des VIIL, VIITI. und i X. Armee-Korps, zu deuen des V Il. zw. XVIT., 1IV! und XVI. Armee-Korps, Giene, Hoppe, Schult, Intend: Sekretäre von den Intendanturen der 18. Div. bezw. des X 1. und X1V. Armce-Korps, zu denen des XVL Armee-Korps bezw. der 12. Div. und des XVI1. Armee-Korps, Puhblemann, Nechnungs- rath, Kunz, Kowit, Intend. Sefretäre von den Intendanturen des XV. bezw. XV!. und XVI. Armee-Korps, zu denen des 11. bezw. X Vi. Armec-Korps und der . militärischen Institute, Eickhoff, Schreiber, Intend. Sckretäre von den Intendanturen des XVI11. Armee-Korys bezw. der militärischea1 Institute, zu denen des XV. bezw. XVL' Aruméc-Korfs, zum 1. April 1901 verseßt.

22. Dezember. Die Oberlehrer: -Sträuch, Dr. Strohb- meyer bei der Laupt-Katettenanstalt, B inting, Erdmann beim

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Kadettenhäuse Oranienstein bezw. Bensberg, Dr. Paape, Snethl Fein Sea R Le SEES Dr. Paape, Sue E

0% Pr. Eifenhardt beim Kadettenhause Naumburg? a. S.,

auf ihren Antrag zum 1. April 1901 aus dem Dienst des Kadetten- Korps entlassen. Bensel, Professor und Studienrath beim Kadettenhause Bensberg, ‘zum Kadettenhause Plön, Pr. Hartung, Oberlehrer bei “der Haupt - Kadettenanstalt, zum Kadetten- ae Bensberg, Dr. Reih, r. Borkowsky, Dr. Schirdewahn,

lehrer beim Kadettenhause Plön bezw. Naumburg a. S. und'

Köslin, „zur Haupt-Kadettenanstalt, Schoubye, Dr. Burchardt, Oberlehrer beim Kadettenhause Oranienstein bezw. bei der Haupt- Kadettenanstalt, zum Kadettenhause Naumburg a. S., Dr. Gräfen- han, Professor bei der Haupt-Kadettenanstalt, zum Kadettenhause Karlsruhe, sfämmtlich zum 1. April 1901 verseßt. Nimîch, Kalkulator in der Naturalfontrole des Kriegs-Ministeriums, der Charakter als Geheimer Kalkulator verliehen.

23. Dezember. Höpner, Fronhböfer, Nemontedevot- Administratoren und Ober-Inspektoren zu Wehbrse bezw. Pr. Mark, der Charakter als Königlicher Ober-Amtmann verlieben.

24. Dezember. Tiller, Brédan, Gerichts-Referendare, zu Intend. Referendaren ernannt und vom 1. Januar 1901 ab den In- tendanturen des V1. bezw. XI. Armee-Korps überwiesen.

28. Dezember. Heinrich, Intend. Registrator, von der Intend. des VIII1. Armee-Korps zu der des XVI. Armee-Korps, Steenbeck, Intend. Sekretär, von der Intend. der 14. Div. zu der des VII. Armee-Korps, Leistikow, Intend. Bureau-Diätar, von der Intend. der 13. zu der 14. Div., zum 1. April 1901 verseßt.

29. Dezember. Schroeder, Zahlmstr. Aspir., zum Kassen- Sekretär, Breitwieser, ehemal. Sergeant, zum Kanzlei-Sekretär, beide bei der Haupt-Kadettenanstalt ernannt.

90. Dezember. Taubert, Hauptm. der Res, bisher Hauptm. im Westpr. Feld-Art. Regt. Nr. 16, Ziegler, Schmidt, Dberlts. der Nef., bisher Oberlts. im Pion. Bat. Nr. 18 bezw. im Bad. Fuß- Art. Negt. Nr. 14, unter Ueberweisung zu den Korps-Intendanturen des XI. bezw. VI. und VII. Armee - Korps, zu etatsmäß. Intend. Affessoren ernanut.

31. Dezember. Schirrmann, Zablmstr. vom 4. Thüring. Inf. Negt. Nr. 72, auf seinen Antrag mit Pension in den Rubestand verseßt.

4. Januar. Krippendorf, Ober-Zahlmstr. vom Schleswig: Holstein. Fuß-Art. Regt. Nr. 9, auf seinen Antrag zum 1. April 1901 mit Pension in den Ruhestand verseßt.

Ostafiatisches Expeditionsforps.

Neues Palais, 5. Januar. Vom Kriegslazareth-Personal des Ostasiatischen Expeditionskorps verseßt: Dr. Drescher, Stabsarzt, zum Kommando des Erpeditionskorps, Dr. Alenstiel, Assist. Arzt, zum Ostasiat. Pion. Bat., Pr. Peters, Assist. Arzt, zum Feld- lazareth Nr. 2.

Zum Kriegslazareth-Perfonal des Ostasiatischen Erpeditionskorps verseßt: Dr. Morgenroth, Stabsarzt beim Kommando des Expedi- tionsforps, Dr. Pannwitß, Oberarzt beim Ostasiat. Pion. Bat., Dr. Busch, Assist. Arzt beim Feldlazareth Nr. 2.

Dentscher Reichstag.

93. Sißung vom 11. Januar 1901. 1 Uhr.

Zur ersten Berathung steht zunächst der folgende, von den Abgg. Nißler und Genossen (d. kons.) eingebrachte Gese ÿ- entwurf wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend den Reichs-Jnvalidenfonds. Der Geseßentwurf lautet:

Artikel 1.

Artikel T Absatz 3 des Gesetzes vom 22. Mai 1895, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds, wird aufgehoben und durch folgenden Absatz erseßt:

Behufs Gewährung von Beihilfen an - solche Personen des Unteroffiziers- und Mannschaftsstandes des Heeres und der Marine, welche an dem Feldzuge 1570/71 oder an den von deutschen Staaten vor 1870 geführten Kriegen chrenvollen Antheil genommen baben und deren Erwerbsfähigkeit infolge von Alter, Krankheit oder anderen Gebrechen dauernd auf weniger als ein Drittel herabgeseßt ist (val Invalidenversicherungégeseß vom 13. Juli 1899 § 5 Abs. T1), soweit sie unterstüßungsbedürftig sind und auf diefe Unterstüßung Anspruch erheben ;

Artikel T.

Artikél T tritt mit dem 1. April 1901 in Kraft.

Ferner beantragt der Abg. Nißler:

den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür sorgen zu wollen, daß die durch den Gesetentwurf erforderlichen Mittel eventuell dur einen Nachtrag zum Neichshaushaltsetat für 1901 bereitgestellt werden.

Abg. Nißler: Es sind noch eine große Anzahl von Veteranen aus den drei Kriegen von 1864 bis 1870/71 vorhanden, welche bisher feine Wohlthat durch eine besondere Fension aus dem Inbvalidenfonds genießen, obwohl sic unterstützungsbedürftig und er- werbsunfähig geworden sind. Die außerordentlichen geseßlichen Schritte, welche vor einigen Jahren erfolgt sind, haben nit entfernt dem bestehenden Bedürfniß abgeholfen. Auch unser Antrag kommt dem Bedürfniß nicht völlig entgegen, aber wir baben nur eine ole minimale Forderung gestellt, weil wir wissen, daß, wenn wir mebr fordern, wir erst ret keine Anssicht haben, damit dur{zudringen. Wir wollen darauf hinwirken, daß die bisherige Praxis verlassen wird, wonach der Nach- weis der dauernden völligen Erwerbsunfähigkeit erbraht werden muß. Der ift sehr {wer zu führen; die Schwierigkeiten, das betreffende ärztlihe Zeugniß zu erlangen, sind zu groß. Die Verbesserung der äußeren Lage der Veteranen hat der Reichstag wiederholt einstimmig als nothwendig hingestellt; mag er auch heute abermals scin Votum in diesem Sinne abgeben. Derjenige Veteran, der nidt mebr ein Drittel des ortsüblichen Tagelohns verdient, muß die Beihilfe von 120 M befommen. 120 ift als Ehrensold eine sehr geringe Summe, aber wir haben im Durchschnitt mit Leuten zu rechnen, denen diese Beihilfe eine sehr wesentlihe und willkommene Unterstüßung zur Fristung thres Daseins ist. Jch bitte um Ueberweisung der Anträge an die Budgetkommission.

Abg. Speck (Zentr.): Der ganze Reichstag hat wiederholt seinen ernsten Willen dahin kundgegeben, daß den Kriegstheilnehmern ihr trauriges Loos nach Kräften erleihtert werden foll. In dem edlen Wettstreit der Parteien sind auch meine Freunde nicht zurück- geblieben. Wir haben fämmtlichen bezüglichen Jnitiativanträgen zu- gestimmt, welche die Erfüllung dieser Ehrenpfliht des Reichs be- zweckten. Der Inhalt des vorgelegten Antrags will, daß in Zukunft nicht dauernde völlige Erwerbsunfähigkeit, sondern die unter 4 herab- gegangene Erwerbsfahigkeit zur Vorbedingung für die Gewährung der Beihilfe gemacht werde. Es ist nit zu verkennen, daß diese Aende- rung cine erbebliche finanzielle Belastung für das Reich zur Folge haben wird; die Prüfung in der Budgetkommission ist also unum- gänglih.

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Mit der Ueberweisung der Anträge an die Budgetkommission bin ih einverstanden; es wird \ich dort Gelegenheit finden, auch die Frage des Nachweises der Berechtigung zur Nacbsuchung der Unterstützung zu erörtern; es wird weiter zu untersuchen sein, ob der Austruck „bilfsbedürftig“ oder „unterstüßungs- bedürftig* auëreiht; und cs wird endlich Abhilfe dagegen zu suchen sein, taß auh die bereits als berehtigt anerkannten Veteranen mit ihren Ansprüchen lediglih - deshalb zurückgewiesen worden find, weil der zur Verfügung stebende ‘Fonds erschöpft. ift. Wir müssen die sonderbare Wahrnehmung machen, daß in dem gegenwärtigen Etat tro dieses Thatbestandes der- Fonds von

4 080 000 A. nicht erhöht ist, man hat an der Kopfza E enoarateen cat Ste E Reichstag r angenommenen * O uida; man verweist bedürftigen also Ee ‘dar / buwarien, asi, re im entsprechenden Verhältniß abiterben. eichstag allen seinen Parteien wiederholt der Negierung die willigkeit ausgesprochen, wenn die Mittel des Inbvalidenfo; nicht ausreichen, ‘anderweitige Mittel, E neue Steuern; * diefen Zweck zu bewilligen, und daher ist die Haltun verbündeten . Regierungen eiufah unverständlih. Der

Grafen Oriola haben die Herren ja förmlich vor dem cichStáge der Anklagebank gesessen, und es mag Je nach ciner Wiederholy diefer Situation nicht gelüsten. Die Belastung des Reichs-Invaliden fonds ist bereits um etwa 60 9/6 gesteigert ; troßdem tann auf Gry der bisherigen Erfahrungen gesagt werden, daß der Invalidenfonds nicht bankerott ist, sondern ohne Defizit abs{ließen wird. Käme noch cin kleines Plus heraus, wie es den Anschein hat, so wäre

ja ungemein beshämend, denn es würde bedeuten, daß die für die Kriegsinvaliden refervierten Gelder diesen uicht voll zu gute getomma sind. Die Berathung in der Kommission wird h

geben, daß die gestellten Anforderungen nicht zu groß sind. È& zweifele nicht, daß auch heute noch viele Tausende, die inzwische

Es war mir tief s{chmerzlich, daß bei früherer Gelegenheit de Abg. von Vollmar in der Lage war, die en der Arme gegenüber der Verwaltung zu vertreten: “die egieruug my doch sehen, wohin sie mit dieser Knauserei gegen die Kriegs theilnehmer kommt. Nah dem Antrage bleibt es Grwerbcs felbst bei dem Ausdruck „unterstützungsbedürftig“. Dies Ausdruck würde völlig ausreichen, wenn er von der Ner waltung fo geßandhabt würde, wie es wünschenswerth und nöthig ist

meindevorstände von oben erhalten haben, nicht der Fall. In dey Zustruktionen ist der Ausdruck „hilfsbedürftig“ und „Unterstüßzungs-

bedürftig“. Es muß durchaus auf eine einheitliche Instruktion ge

Wenn diese Frage nicht in dieser Séssion gelöst wird, sehe ih mi genöthigt, gegen den Bau der ostafrifanishen Zentralbahn zu stimmen, die, Jo wichtig sie ist, hinter der Lösung dieser Ehrenfrage zurü stehen muß.

Abg. Graf von Oriola (nl.): Als ‘das Geseß von 189 jer cingebracht worden war, führte Graf Posadowsky aus, daß jett au solchen bedürftigen Kriegstheilnehmern eine Beihilfe gewährt wad folle, welche eine Schädigung infolge der Theilnahme am Kriege ritt beweisen fönnen; insbesondere habe die Militärverwaltung das höhste JIuteresse, daß derartige Theilnehmer am Kriege nicht der öffentliden Armenpflege anheimfallen, au die eventuelle Nothwendigkeit, für diesen Zweck höhere Beträge flüssig zu machen, dürfe davon nicht ab- shrecken. So die Reichsregierung dainals. Der RNeichät hat einstimmig den Meichskanzler ersult, die Mittel, welche zur Gewährung der Beihilfe von 120 M an alle anerkannten Veteranen etwa mehr erforderli fein sollten, durch cinen Nachtrags: Gtat für 1898 zu fordern. Der Nachtrags-Etat ist nicht gekommen, aber im Jahre: 1899 kam dann das heute noch geltende: Geseg, welches den Kreis der zu berücksi{tigenden Kriegstheilnehmer etwas erweiterte. Inzwischen “ist die Zahl der Berechtigten wiederum gewachsen, aber der Fonds ist ershöpft und die Leute. werden immer wieder rvertröstet. Das kann niht fo weiter gehen. Darum begrüße ih den Antrag Nißler, der sih dem von Herrn Hitze und mir stets vertretenen Standpunkt anschließt, mit Freude. Daß die Aerzte in - sehr ‘vielen ‘Fällen das Zeugniß ‘der völligen Erwerbsunfähigkeit, “bei der der Betreffende überhauvt nichts mebr verdienen kann, verfagen, geschieht pflihtgemäß; darum muß diese harte Bedingung gemildert werden. Leider steht in dem fonst so schägenswerthen Antrag Nißler nicht das durchaus nöthige Wort „sofort“. Jn diesem Punkte wird ibm ebenfalls in det Kommission nach- zuhelfen sein: Es braucht ja übrigens durchaus nit der Invalidenfonds unter allen Umständen herangezogen zu werden; man kann auch einen besonderen Fonds schaffen, der den Kriegstheilnehmern, den Nichtinvaliden, zu gute kommt. Die Untersuchung über die Beretigung zum Empfang der Bethilfe wird gewiß sehr schwierig scin. Aber das Verlangen des Nat- weises der absoluten Unterstüßungsbedürftigkeit, der vorausseßt, daß die Leute völlig zu- Bettlern geworden jein müssen, geht ent: schieden zu weit. Wir dürfen uns übrigens nicht einbilden, wenn wir für die Kriegstheilnehmer etwas thun, daß dann auch schon irgendré den {weren Mängeln abgeholfen wäre, welche der Verforgung d Kriegsinvaliden und ihrer Hinterbliebenen, welche der ganzen Mili Pensionsgefetzgebung anhaften; in allen diesen Bezichungen haba rf noŒ viele alte Sünden gut zu machen. Vergessen wir der Jntelimn nicht: fonst möchte aus unferer Zustimmnng zu diesem Antrag tw herauskommen, was der Reichstag nicht, und wàs vor allem id nicht will.

Wirklicher Geheimer Ober-Regierungsrath im Reichs-Schaßam Plath: Meine Herren, ich bin nicht in der Lage, Ihnen über die Stellungnahme der verbündeten Regierungen eine Mittheilung zu machen; denn es entspriht niht der Uebung, daß die verbündeten Re gierungen zu Jnitiativanträgen dieses hoben Hauses Beschlüsse fassen vor der Verhandlung des Antrags. Auch die Mitglieder des Bunde? raths oder Vorsteher der obersten Neichsbehörde wären hierzu. nit im stande gewesen, umsoweniger als nah der Meinung des Herrn Antrag- stellers selber und auch der Mehrzahl der Redner die Vorlage n nicht ausgereift ist und zunähst noch der Vorberathung in der Budget- kommission des hohen Haujes bedarf. - Als meine Aufgabe würde ih es nur betrachten fönnen, ctwa in den Akten des Schatamkts befindliches Material dem hohen Hause auf Wunsch zu unterbreiten, welches dienlih wäre, zur rihtigen Beurtheilung der Sache bel- zutragen, und sonstige thatsählihe Auskunft zu êrtheilen. Jch glaute mich aber im allgemeinen durch die Thatsache für entbunden, daz alle bisher zu Worte gekommenen Redner die Üeberweisung der Vorlage an die Budgetkommission beantragt haben und hier wohl der Ort sein wird, auf Spezialitäten einzugehen. Nur in einigen Punkten möchte ih \{chon jeßt den Anfragen, - die von einzelnen der - Herren Redner gestellt sind, entsprechen, soweit es mögli ist. Es ist gefragt worden, ob die Zahl derjenigen, die zwar als nach dem Geseßze Unterstüßungsberechtigte anerkannt find, aber wegen Mangels au Mitteln noch nicht haben zum Genusse der Beibilfe gelangen können, seit der Normierung des Bedarfs auf 4080 000 gewachsen ist, und da faun ih+mittheilen, daß am 1. April 1900, also am Schlusse des Rechnungsjahres 1899, über di 34 000 zur Perzeption gekommenen Empfänger von. Beihilfen nod 2788 unbefriedigt gebliebene, aber anerkannte Anwärter vorhanden waren. Es liegt Grund zu der Annahme vor, - daß gegenwärtig d Zahl noch erheblich gestiegen ist. Wir baben zwar noch feine näheres Iachrichten darüber; aber wenn ein Beispiel signifikant ist, so kan ih mittheilen, daß in einem Bundesstaat, in welchem zu dem # dachten Termine noch 14 unbefriedigte Anwärter vorhanden wak inzwischen die Zahl auf 41 gestiegen ist. Nun „ist auch bezüglich bisherigen Anwendung des Geseßes vom Jahre 1895 mißbilligend wähnt worden, daß bei der Prüfung der Hilfébedürftigkeit die D hörden sebr bart verfahren seien. Soweit Reichsbehörden betheul sind bei der Ausführung des Gesetzes, kann diefen ein Vorwurf n gemacht werden; denn die Auéführung des Geseyzes, insbesondere m Anerkennung der Berechtigung zum Empsaug von Beihilfen ledigli Sache der Bundesstaaten, wie die Herren {on aus e Fassung des Etatsdispositivs eutnehmen wollen: „An is Bundesstaaten und an Elsaß-Lothringen zur “Gewährung v0! Beibilfen“ u. \. w. Auch der gamen Struktur des Gese liegt die Vorauésezung: zu Grunde, daß die Rei mit der Anerkennung im einzelnen Falle nichts zu thun | daß das Sache der Landesbehörden ist. Wenn nun die Lande | in dieser Beziehung streng verfahren sind, so tragen nicht sie, son

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sekretär ist heute leider nit anwesend; aber ih finde bas E greiflih; denn bei der Besprehung der Inter t vei

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offentlih 4 die Berechtigung erhalten haben, auf die Auszahlung warten müssen:

will denn die Regierung mit aller Gewalt Sozialdemokraten züchten?

bezüglich des |

aber das ist bei den Instruktionen, welche die Landräthe und Ge: |

bedürftig“ verstärkt worden in „absolut unterstüßungs- bezw. hilfs. |

drungen werden, die sich streng an den Wortlaut des Geseßes anlehnt, |

ie Schuld; de im Geseg heißt es auödrüdlich g bon Beihilfen an solche Metlaaai des Tite: inschaftsstandes des Heeres und der Marine, welche F dzügen ehrenvoll Antheil genommen haben und sih wegen báugrnd. er Erwerbsunfähigkeit in unterstützungs edürftiger in 2 Ae!

e befinden.“ So lange diese Bestimmung des Gesetzes nicht einer

1derung ünterzogen ist, können selbstverständlich Beihilfen nicht anders ewährt werden, als wenn die Vorausfeßungen des Gesetzes im einzelnen Kall als exfúllt anzusehen sind. Nun hat au beim Erlaß des Ge- ees und der leßte Herr Vorredner ist au auf die Entstehungs- ge!chichte des Gesebes cingegangen die Absicht obgewaltet, feines- wes Ee hilfsbedürftige Kriegstheilnehmer mit dieser Beihilfe jy bedenken: Das ist schon daraus ersichtlich, daß ursprünglich folche ‘Beihilfen nur sollten gewährt werden fönnen in Grenzen der

“Binsen des für die Sicherstellung der geseßlichen Verwendungs- Zint g

¡wee des Meichs - “Invalidenfonds entbehrlichen Aktiv- hestandes: Diese Beschränkung, welche durch die Zinsen des entbehrlihen * Aktivbestandes gegeben war, ist ers durch Gese ‘vom 1. Juli 1899 aufgehoben „worden, und erst diéser Umstand! hat überhaupt die Möglichkeit gegeben, über den ursprüglich normierten Bedarf hinauszugehen und den Fonds auf seine jetzige Höhe zu bringen. Sotveit die Reichsverwaltung bei der Aus- ührung: dés Geseßes betheiligt war, ist der Versuch gemacht worden, durch allgeméine Ausführungsbestimmungen die cinheitliche Anwendung des Geseßzes möglihjt zu fichern. Indessen mußte bald von diesem Versuch Abstand genommen werden, weil, wie auch {hon in der Diskussion hervorgehoben worden ist, die thatsächlichen Verhältnisse in den verschiedenen Theilen unseres Vaterlandes zu verschieden . liegen, als ‘daß sih allgemeine Regeln über die Frage“ der Unterstüßungsbedürstigkeit aufstellen ließen. Jn den Großstädten, in Hamburg, Bremen, Berlin, werden die Verhältnisse anz anders liegen als auf dem Lande, namentlich in den östlichen Provinzén. “Soweit das Geseß es irgend gestattet, ist den aus- ührenden Behörden das thunlich|te Wohlwollen bei der Beurtheilung der Fôlle anheimgegeben worden. Jch kann _mich zunächst auf diese Ausführungen beschränken und es als selbstverständlich bezcihnen, daß alles statistishe Material, welches von der Budgetkommisfion verlangt werden ‘wird, seitens der dabei betheiligten Reichsbehörden, soweit es irgend möglich ist, zur Verfügung gestellt werden wird.

Abg. von Volliñar (Soz.): Wir finden den Antrag viel zu be- scheiden Und bedauern ebenfalls, daß der Bundesrath bei dieser wichtigen Säle so {wach vertreten ist. Die Frage scheint den Herren wenig Kopfshmerzen zu machen, fonst wären fie sicher nicht allcin durxh einen Herrn vertreten, der uns hier zwar eine Auskunft eben, aber ‘nicht bestimmte Stellung nehmen kann. Es giebt be- firtinté Dinge, die unter allen Umständen geregelt werden müssen. Es ift eine Stande für das große Deutsche Reich, das jett in allen Welttheilen mitreden “will, daß es nicht einmal die Mittel zur Verfügung hat, um eine Art Ehbrenschuld einzulösen. Wir hören do fonst hier vom Bundesrathstische in bohen Tönen von nationaler Würde reden: Wie oft hat man bei dem jeßigen chinefishen Aben- teuer von den braven Söhnen des Vaterlandes gesprochen, die in China unsere Ehre vertheidigen, und denen man deshalb dantbar fein müsse. Ist die Sache exst vorbei, dann wird man “f kaum noch - darum bekümmern: Wenn “wir die Neichsregierung nicht so verwöhnt hätten, würden wir kaum so, wie es geschieht, behandelt werden. Sie müssen die Negierung zwingen! Thun Sie das nicht, dann müssen Sie sich eben gefallen lassen, daß nichts Durchgreifendes geschieht. Wir unsererseits habey bisher die Nechte der hilfsbedürftigen Kriegstheil- nehmer “immer vertréten und werden es auch fernerhin thun. Wir habén {hon früher bezügliche Anträge gestellt, denen aber leider nicht entsprochon worden ist. Diesmal können wir nur die shleunigste Er- ledigung’ des ‘vorliegenden Antrags in einer Fassung empfehlen, die noch eine größere Unterstüßung bei allen Hilfsbedürftigen gestattet.

Abg. Schre mpf (d. kons.) : Die verbündeten Regierungen haben in diefer brennenden Frage nicht die Juitiative ergriffen, sondern sich von Sthtitt zu Schritt schieben lassen, ein Zustand, den ih aufs höchste ‘bedauere. ‘Der Antrag Nißler soll nihts weiter fcin als ein eriteuter fräftiger Appell an die verbündeten Regierungen, endlich aus ihrer Passivität herauszutreten. Wir haben es hier mit der leßten offetien unde aus dem Kriege zu thun, die endlih geschlossen wérden muß. Die Zahl der Kriegstbeilnehmer, die -als ‘be- rechtigt ‘zum Bezuge des Chrenfoldes anerkannt sind, ift also jeßt aüf 36788? angewachsen, * von denen 2788 noch immer auf die Unterstüßung ivarten. Daß - die Zahl noch weiter wachsen wird, * versteht \ich*“ von selbst. Es is außerordentli wenig gewonnen, wenn der Kommissar sagt, man hab&# den Bundes- regierungen das größte Wohlwollen gegen die betreffenden Bewerber thei estellt. Nachdem der Reichstag abermals in voller Einstimmig- teit unferen Antrag empfohlen hat, hoffe i, daß die erforderlichen Sthritte von den verbündeten Regierungen schon in der Kommission gethan. werden. Es ist ein ganz erbaulihes Schauspiel, daß fie sich einem so einmüthigen wiederholten Verlangen des Reichstages an- dauernd widersetzen.

Geheimer Ober-Negierungsrath Plath: Ich bin von dem Vor- redner mißverstanden worden; ich habe die mir in den Mund gelegte Aeußzerung nicht iu dicser Form gethan.

Abg. Prinz zu Shönaih-Carolath (nl.): Der Antrag läßt dié Frage“ des Zivilversorgungsscheins und die Belassung der Militär- vension! neben dem Gehalt der Staatsbeamten unberücsichtigt. Im Lande fragt tian niht nah der Kömvetenz des Neichs und der Einzel- staaten; man’ verlangt Recht, niht Gnade für die Invaliden. Was bedeutén die zwei Millionen Mehrausgaben für diesen Zweck bei einem Milliarden-Etat im Reich und bei dem guten Finanzstande in Preußen ? Wenn für kostspielige Bauzwecke u. \. w. Geld vorhanden ist, welchen Eindruck müß es im Laúde machen, daß für die Juvaliden nicht ein- mab ein’ ‘paar Millionen | übrig sind? Der Antrag Arendt, jenen Veteranen,’ die {hon notiert sind, die 120 M zu geben, ist mir eigentli noch sympathischer als der Antrag Nißler, weil er sofort Abhilfe schafft. Der jetzige Zustand ist einfach unhaltbar. Die Frage, was „erwerbéunfäbig“ ijt, sollte in der Kommission eingehend geprüft iverden. Wie sollen die Æute den strikten Nachweis führen, daß ihr Leidén in úrsächlichem Zusammenhang mit den Strapazen des Feld- juges steht? Die-kleinliche Beurtheilung ‘solcher Fälle kann nur dazu atragen, die 3abl der Verbitterten nnd Mißpergnügten zu vermehren. Sache des Ktiegs-Ministers ist es, für baldigste Abhilfe Sorge zu tragen. ‘Oder will man damit so lange warten, bis der letzte Jnvalide ins (Grab gesunken ist?

Abg. Werner (Neformp.): Wie oft haben wir der Negierung diese Sache ans Herz gelegt! Heute hat uns die Negierung einen Vertreter hergeschickt, dessen bureaukratische Ausführungen im Lande fein Verständniß finden werden. Jch möchte den Invaliden gern mehr als 120 M geben, die niht cinmal für die ländlichen Verhält- nisse ausreichen; aber wie kann man 360 M verlangen, wenn fogar ène geringe Summe nicht allen Invaliden zu theil wird? Die ÎIn- baliden müsse den Glauben“ an “die Gerechtigkeit des Vaterlandes verlieren, wenn man sie wie Bettler der Armenfürsorge preisgiebt.

ir werden nit aufhören, immer aufs neue diese Forderung zu stellen, bis sie erfüllt ist.

Abg. Hoffmann - Hall (d. Volksp.): Wenn die Negierung diese berechtigte Forderung nicht erfüllt, so bleibt uns nichts übrig, als andere, nicht absolut nothwendige Ausgaben abzulchnen. Die Er- itterung der Invaliden kann niht mehr zurückgehalten werden. Treten lie mit ihren Wünschen hervor, fo wird die Zahl der In- validén, von denen der Regierungsvertreter spra, und deren aner- fannte Forderung unberüsichtigt geblieben ist, 110 ganz erheblich wachsen.

Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Es sind beute gegen die Re- terung sehr harte Worte gefallen, sogar von der reten Seite. offentlich nimmt die Regierung daraufhin eine andere Haltung tin. eshieht dies nit, so sollten wir sie selbst mit ciner Forderung vor

lternative stellen: annehmen oder ablehnen.

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Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Shrempf (d. kons.) und dem Schlußwort des Antragstellers werden die An- träge Nißler einstimmig der Budgetkommission überwiesen.

Es folgt die erste Lesung des von den Abgg. Albrecht und Gen. (Soz.) eingebrachten Geseßentwurfs, betreffend Abänderung des Gesehes über die Gewerbegericte, welcher die Einrichtung dieser Gerichte obligatorisch machen und ihre Kompetenz auf alle aus dem Arbeits- verhältniß entstehenden Streitigkeiten für alle in Fabriken, Gewerbebetrieben, im Bergbau, in der Land- und Ferstwirth- haft, im Handel und Verkehr oder als Gesinde beschäftigten Personen ausdehnen, sowie das Wahlrecht auf das vollendete 21. Jahr herabsczen und das aktive und passive Wahlrecht auch den Frauen verleihen will.

In Verbindung damit wird berathen die von den Abgg. Trimborn und Genossen (Zentr.) beantragte Novelle zu demselben Geseg, wona in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern die Errichtung eines Gewerbegerichts auf Antrag betheiligter Arbeitgeber oder Arbeiter obligatorisch zu erfolgen haben soll, die Zuständigkeit der Gewerbegerichte in mehrfacher Beziehung erweitert werden soll und die Bcstim- mungen über das Wahlverfahren und die Funktionen der Ge- werbegerichte geändert werden sollen.

Mit der Berathung wird ferner verbunden ein von den Abgg. Dr. Hiße (Zentr.), Frhr. Heyl zu Herrnsheim (nl.), Bassermann (nl.), Münch-Ferber (nl.), Trimborn und Wattendorff (Zentr.) eingebrachter Antrag,

„die verbündeten Regierungen zu ersuchen: 1) für die Pflege des Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geseßz- lichg, Bestimmungen über die Formen berbeizuführen, in denen die "Arbeiter durch Vertreter, welhe ihr Vertrauen besißen, an der Regelung gemeinsamer Angelegenheiten betheiligt und zur Wahrnehmung ihrer Interessen ‘bei Verhandlung mit den Arbeitgebern und mit den Organen der Regierung befähigt werden; 2) insbesondere in Erwägung darüber einzutreten, in welcher Weise durch eine weitere ge|eßliche Ausgestaltung der Ge- werbegerihte unter besonderer Berücksichtigung der §8 9 (Bildung von Abtheilungen: Fabrik, Handwerk, Hausindustrie), 61 bis 69 (Einigungs8amt) und 70 (Gutachten und Anträge) des Gefeßes vom 29. Juli 1890, betreffend die Gewerbegerichte, ein Weg zu dem vor- stehend bezeichneten Ziele si bietet.“

Abg. Tutzauer (Soz.) weist zur Begründung des Antrages Albrecht und Genossen auf die, früheren Verhandlungen über die An- träge hin. Mit dem jetzigen Gewerbegerichtsgeseß feien die Arbeiter nicht zufrieden. Die s{wächere Betheiligung an den Wahlen zum Gewerbegericht, namentlich in Berlin, beweise, daß das Interesse der Arbeiter an diesen Gerichten beträchtlich nachgelassen habe. Das jei sehr bedauerlich, da die Gewerbegerichte an sih gut seien. Der Antrag des Zêntrums (Trimborn) gehe niht weit genug. Gewerbegerichte müßten für alle Arbeiter errichtet werden, niht nur für Gemeinden mit mebr

als 20000 Einwohnern. Der Antrag seiner (des Nedners): Partei fordere deshalb die obligatorische Einrichtung von Gewerbegerichten für alle in Gewerbe, Bêrgbau, in Land- und Forstwirthschaft, Fischerei, in Handel und Verkehr und im Gesindedienst beschäftigten Personen. In Oesterreih habe sich die Unterstellung der Handlungsgehilfen unter das Gewerbegericht sehr gut bewährt, und bei der endgültigen Annahme ‘des neuen deutschen Handelsgesezbuchs habe der Reichstag selbst in einer Resolution den Bundesrath ersucht, thunli{st bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, wona zur Entscheidung von Streitig- keiten zwischen Prinzival und Handlungsgehilfen kaufmännische Schiedsgerichte errichtet werden. Es liege ja auch ein Antrag von nationalliberaler Seite vor, der bei den bestehenden Gewerbe- gerichten besondere Kammern für Handlungsgehilfen errichten wolle. Der Antrag ‘feiner Partei erweitere die Zuständigkeit der Gewerbe- gerichte nicht unerheblich. Die Gewerbegerichte follten zuständig fein für alle Streitigkeiten wegen Nichterfüllung der aus dem Arbeits- verhältniß folgenden Verpflihtungen und Entschädigungsansprüche, über die Aushändigung oder den Inhalt des Arbeitsbuchs oder Zeug- nisses 2c. Wenn sein Autrag vorschlage, das aktive und passive Wahlrecht zu den Gewerbegerichten auch den Frauen zu ertheilen, so entspreche dies der Gerechtigkeit. Die zahlreichen Arbeiterinnen hätten ein lebhaftes Interesse daran, im Gewerbegericht vertreten zu sein.

Den Antrag des Zentrums begründet der

Abg. Trimborn: Der Antrag stimme überein mit einem Beschluß der vorjährigen Kommission, welcher die Anträge, be- treffend die Getwerbegerichte, überwie}en worden seien. Seine Partei- genossen beschränkten sih darauf, in Uebéreinstimmung mit der vor- jährigen Kommission, die Errichtung von Gewerbegerihten nur für Gemeinden mit mehr als 20000 Einwohnern obligatorish zu machen. Das ‘sei leihter durhführbar als der . Vorschlag der Sozialdemokraten, für alle Arbeiter Gewerbegerihte zu errihten. Persönlich sei er auch für Ausdehnung der Ge- werbegerichte auf die Handlungsgebilfen. Sein Antrag wolle die Zuständigkeit der Gèewerbegerihte auf Entschädigungsansprüche aus widerrechtlichèn Eintragungen in Arbeitsbücher, Zeugnisse, Kranken kassenbücher und Quittungskarten, sowie auf Streitigkeiten wegen widerrehtliher Vorenthaltung diejer Papiere ausdehnen und beseitige damit Lücken des Gesetzes, die sich in der Praxis herausgestellt bätten. Eine Verbesserung enthalte sein Antrag insofern, als bebufs Verbesserung des Wahlverfabrens cine geordnete . Aufstellung der Waählerlisten vorges{lagen werde. Diese Neuerung sei auch von dèn Sozialdemokraten in ihren Antrag aufgenontmen worden. Im übrigen boffe er, daß einige Vorschläge im sozial demokratischen Antrage über die Zuständigkeit der Gétverbegerichte in den KommissionsbeschGluß übcrgehen würden. Seiner Partei komme es im wesentlichen darauf an, die shiedsgerihtlihe Thätigkeit der Gêwerbegerichte zu erweitern. Zu dein Zwecke werde dur seinen Antrag die Berufung - des Einigungsamts erleichtert und dem Vor- sißenden. desselben dié Befugniß ertheilt, für den Fall des Nicht- erscheinens einer geladenen Partei eine Gelditrafe bis zu 100 Æ an- zudrohen. Medner empfiehlt des weiteren, was in keinem Antrag vorgeschlagen wörden sei, auch eine Erweiterung der örtlichen Zu- ständigkeit der Gewerbegerihte.

Hierauf wird ein Vertagungsantrag angenommen Schluß gegen 51/, Uhr. Nächste Sißzung Sonnabend 1 Uhr. (Fort- seßung der zweiten Berathung des Reichshaushalts- Etats für 1301).

Statistik und VolkEwirthschaft.

Die Betriebsergebnisse der vereinigten preußischen und

bhessishen Staatseisenbahnen im Jahre 1899/1900.

E

Nach dem beiden Häusern des Landtags. zugegangenen amtlichen Bericht betrug die Bahnlänge der vereinigten preußischen und hessishen vollspurigen, dem öffentlihen Verkehr dienenden Staatseisenbahnen am- 1. April 1990 30170,69 km (gegen 29 785,45 km am 1. April 1899), und zwar hatte der preußfiische Staatseisenbahnbesiß ohne dié schmalfpürigen (243,66 km) und die nicht fürden öffentlichen Verkehr bestimmten vollspurigen Strecken (299,66 km), fernêr ohne den preußischen Anthcil (8.02 km) an der Main- Neckarbahn und die Willzelmshaven-Oldenburger Eisenbahn (52,38 km) - eine Bahulänge vou 29 219,39 (im Vorjahre 28 837,26) km, der hessische eine. solhe von -951,30:{im Vorjabre 948,19) km. Von dem Gesammtney der preußisch?hessishen Betriebsgemeinschaft sind Haupteisenbahnen 19987,82 km_ oder 66,24 9% (davon

712,89 km in hessishem Besiß), NebenKsenbahnen 10 182,87 km-

oder 33,76 9% (davon 238,41 km in hefsishem Besitz), eingleifig “18 004,42 (davon hefsisch 679,99) km, zweigleisig 12045,78 (davon befsis 271,31) km, dreigleisig 38,03 und vier leifig 82,46 km. _Von der Bakhnlänge der vereinigten preußischen und hessischen vollspurigen Staatseisenbahnen und des übrigen preußischen Staats- besißes entfallen auf die Provinzen: Schlefien 3737,41 km (im Vergleich mit der Länge am Schlusse des vorangegangenen Itechnungs- jahres + 53,48 km) Vollspur- und 129,04 km Schmalfpurbahnen, Rheinprovinz 351149 (4+ 11/66) km, Brandenburg mit Bexliñ: 2974,26 (4+ 33,77) km, Sachsen 2549,86 km (wie im Vorjahre), Hannover 2304,86 (+ 0,89) km, Westfalen 2206,81 (433,71) km, Posen 1987,86 (4+ 20,18) km, Ostpreußen 1803,78 (+ 107,17) km, Hessen-Nassau 1653,77 (+ 1,43) km, Pommern 1526,58 (+ 41,80) km, Westpreußen 1425,86 (+ 61,24) km, Schleswig-Holstein 1111,02 (— 10,60) km Bollspurbahnen, auf. das ganze Königreih Preußen 26 793,56 (+4 375,92) km Vollspur- und 129,04 km Schmalspurbahnen, zusammen 26 922,60 km, auf außerpreußische deutshe Staaten 3426,90 (+— 1151) km Bollspurbahnen (davon 921,41 km in hefsishem Besiß) und 48 km Schmalspurbahnen, zusammen 3474,90 km, auf das Ausland (Oesterreich und die Niederlande) 10,63 km Vollspurbabnen.

Außerdem - befanden fsich in Preußen am 1. April 1900 2669,72 (+ 118,91) km vollspurige Privateisenbabnen und Strecken fremder Staatseisenbahnen, von denen teitens der preußischen Staatseisenbahnverwaltung 49,94 km für Staatsrechnung betrieben oder mitbetrieben und 67,23 km vom Staate für Nechnung der betreffenden Ge- sellschaften verwaltet wurden, sowie 341,87 (++ 6,72) km der preußischen Staatsaufsicht unterstehende \{chmalspurigePrivateisenbahnen, sodaß insgesammt am Ende des Berichtsjahres in Preußen 18 5336,77 km Haupt-, 11 126,51 km Nebeneiscnbahnen und 470,91 km Schmalspurbahnen, an Eisenbahnen überhauvt (nicht gerechnet die zahlreichen Kleinbahnen) 29 934,19 km vorbanden waren. Von den vollspurigen Privateisenbahnen uud. Strecken fremder Staatseisenbahnen entfallen auf die Pro vinzen: Branden- burg 475,65 km (wie im Vorjahre), Ostpreußen 322,13 (—- 0) km, Pommern 289,26 (+ 42,30) km, Schleswig - Holstein 259,08 (— 0/29) km, Hannover 252,13 (4 0) km, Westfalen 246,48 (+ 46,48) km, Shlesien 197,41 (4 0) km, Sawbsen 17422 (+23,70) km, Rheinprovinz 135,94 (+ 0) km, Westpreußen 116,76 (+ 0) km, Hohenzollern 90,68 (+4 0) km, Posen 81,52 (+ 0) km, Hessen-Nasjau 28,46 (+ 6,74) km.

Das bis zum 1. April 1900 für die Staatseisenbahnen verwendete Anlagekapital beträgt im Bereiche der Betriebs- gemeinschaft: für die preußischen Vollspurbahnen 75396 Millionen Mark (135 Mill. Mark mehr als bis zum 1. April 1899) oder für 1 km 258 035 (+ 1241) 14, für die bessischen 247,4 (+ 5,8) Mill. Mark oder für 1 km 260 061 (+ 5251) J, für die 1895 in den Besiß des preußischen Staats übergegangenen thüringi- {en Schmalspurbahnen 858 706 (+ 0) M oder für 1 km 17890 (+ 0) MÆ, für die obershlesishen 11,2 Mill. Mark (+ 18428 M) oder für 1 km 86783 (4+ 143) 4, für alle Staatseisenbahnen im Bereiche der Betriebsgemeinschaft, ein- ließlih der Anschlußbahnen ohne öffentlihen Verkehr, 7811 (+ 140,7) Mill. Mark oder für 1 km 254314 (+4 185) M.; Für alle preußischen Staatseisenbahnen innerhalb und außerhälb der Betriebsgemeinschaft stellt sich das Anlagekapital auf ‘7576,6 (+ 134,9) Mill. Mark oder für 1 km auf 254053 (4+ 26) Der Betrag des Anlagekapitals ergiebt sich aus den eigentlithen Bau- kosten, den sonstigen Aufwendungen aus Baufonds, den Absfetzungen und den Zu- oder Absetungen des Unterschiedes zwischen Erwerbspreis und Bauaufwendungen beim Eigenthumswechsel; insbesondere find im Anlagekapital nicht enthalten der Werth unentgeltlich überlassener Liegenschaften, der Betrag von Subventionen und die Bauaufwendungen, die aus Betriebsfonds gemacht sind.

Wie in den Vorjahren, ist auch im Berichtsjahre dem wachsenden Verkehr und dem Hinzutritt neuer Bahnstrecken dur entsprechende Vermehrung der Betriebsmittel Nechnung getragen worden. Am 1. April 1900 bestand der“ Betriebsmittelpark der Voll- und thüriugischen Schmalspurbahnen aus 12460 Lokomotiven (Beschaffungskosten 522,8 Mill. Mark), 22674 Personenwagen (231,1 Mill. Mark), 5861 Gepäckwagen (40,7 Mill. Mark) und 276 933 (Güterwagen (763,9 Mill. Mark). Im Berichtsjahre wurden 104 Loko- motiven, 284 Personenwagen, 99 Gepächwagen und- 1104 (Süterwagen aus den laufenden Betriebseinnahmen mehr beschafft als aus geschieden. Die Besch affungsfkfosten der sämmtlichen am Ende des Berichtsjahres vorhandenen Betriebsmittel (mit Ausnahme derjenigen, deren Kostennahwcis noch aussteht) beziffern ih auf 1558,1 Millionen Marf und betragen 20,01 9/9 des Anlagekavitals (7787,9 Millionen Mark), das auf die vollspurigen und die. in Thüringen gelegenen \chmalspurigen Staatseisenbahnen für den öffentliden Verkebr ver

wendet worden ist. Für die im Berichtsjabr neu beschafften oder um gebauten Betriebsmittel sind zusammen 100 330 267 44 verausgabt, während die Beschaffungskosteu der in dersclben Zeit ausgeschiedenen Betriebsmittel 42 295 218 4 betragen baben.

An Stationen waren am 1. April 1900 auf den Vollspur babnen der preußish-bessishen Betricbsgemeinschaft 2402 (im Vor jabre- 2393) Bahnhöfe, darunter 95 (85) bessische, 1918 (1847) Halte- stellen mit mindestens einer Weiche für den öffentlichen Verkehr, darunter 101 (110) hetfishe, und 1015 (1004) Haltepunkte ohne Weichen, darunter 35 (35) bessise, im Ganzen demna 5335 (5244), darunter 231 (230) beffisbe, vorhanden, während sih auf den ober- flesischen und den thüringishen Schmalspurbabnen 40 Stationen, wie im Vorjahre, befanden.

Dic Uüterhaltung der Betriebsmittel neben der Anfertigung der nothwendigen Vorrathsftücke, auch der Instandsezung schadhaft-ge wordener Wagen fremder Eisenbahnverwaltungen sowie die Unter- haltung der mechanischen Vorrichtungen der Bahnanlagen erfolgt in eigenen Werkstätten der Verwaltung. An solchen bestanden im Bereiche der Betriebsgemeinschaft 60 (darunter 2- bessische) Haupt-, 16 (1 befsishe) Neben- und 251 (6 bessishe) Betriebs werkstätten (in den leßteren werden nur die fkleineren- lau fenden Ausbesserungen an Lokomotiven und Wagen ausgeführt), im Ganzen also 327 (darunter 9 hessische) Werkstätten. Außerdem befanden sich am Ende des Berichtsjahres auf §3 Stationen besondere Stationsschlossereien für geringfügigere Ausbesserungen. 99 Werk stätten beschäftigten mehr als 300 Arbeiter, 36 (im Vorjahre 31) Werkstätten mehr als 50 bis 300 und 232 (228) Werkstätten 50 oder weniger Arbeiter.

In vielen Werkstätten der Staatseisenbahnverwaltung findet bekanntlich auch cine planmäßige Ausbildung von Lehrlingen in den ‘hauptsächlihsten Handwerken, die in den Eisenbahnwerkstätten erforderlich sind, statt. Die 63 (im Vorjahre 69) mit der Ausbildung vou Lehrlingen betrauten Werkstätten zählten am Ende des Nechnungsjahres mitbin im Berichtsjahre

mehr (4)

oder weniger (—) Anzahl der Lehrlinge

im 1. Lebrjahre . . 652 646 +0 im 2. Lehrjahre . . 662 617 -+- 45 im 3. Lehriahre . . 605 479 + 126 im 4. Lehrjahre . . al 576 125

un Ganzen 2 370 2318 4. 52, Die Gesammtzahl der Lehrlinge hat in Anpassung an die Anzahl der beschäftigt gewesenen Handwerker um 52 vermehrt werden können. Im Ganzen wurden im Berichtsjahre 667 Lehrlinge neu eingestellt gegen 654 im Vorjahre. In den au einzelnen Orten für die Ausbildung der Lehrlinge befonders eingerichteten fogenannten Lehbrlings-Werk- stätten wurden im Berichtsjahre 1223 Lehrlinge beschäftigt egeir 1146 im Vorjahre. Bei Zurükführung der durhfchnittliden Beschäftigungs- dauèêr ayf ‘vollè Tagewerke betrug die Anzahl“ der Lehrlinge-2343 im Berichtsjahre gegen 2303 im Jahre 1898/99. Neben der handwerks- mäßigen Ausbildung, die sie in den Werkstätten erhielten, wurden die Lehrlinge zum Besuche der am Orte bestehenden Fortbildungs-

1899/1900 1898/99