1901 / 13 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Personal-Veränderungen.

Königlich Bayerische Armee. / Offiziere, Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Versedungen Im aktiven Heere. 27. Sbaks her Koch, Oberlt. des ‘10. Inf. Regts. Prinz Ludwig, unter Stellüng à la suite seines Truppentheils, - auf die Dauer eines Jahres beurlaubt. i h 11. Januar. Eberle, Hauptm. à la suits des 18. Inf. Meg, «Prinz Ludwig Ferdinand, bisher kommandiert zum Bekleidungs- amt I1. Armee-Korps, zum Mitglied dieses Instituts ernannt. Kregler, L. des 2. Iäger-Bats., zum 2. Chev. Regt. Taxis mit einem Patent vom 10. März 1899 verseßt. Lilier, Fahnenjunker, Unteroff. des 4. Chev. Regts. König, M erkel, Fahnenjunker, Unteroff. des 1. Buse Negts. König, zu: Fähnrichen befördert. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 11. Ja- nuar. Then, Major und Abtheil. Kommandeur im 4. Feld-Art. Regt. König, mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den ita S E mit der geseßlichen Penfion zur Disp. gestellt. Shweninger, Oberst z. D., unter Fortgewährung (ne ension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen niform mit den für Verabschiedete vorges{riebenen Abzeichen, der Abschied bewilligt. Glauning, Lt. des 3. Inf. Regts. Prinz Karl von Bayern, behufs Uebertritts in Königl. sächs. Militär- dienste, das erbetene Ausscheiden aus dem Heere bewilligt. Pernwerth v. Bärnstein, L. des 1. Inf. Negts. ‘König, Graf i Castell-Castell, Lt. à la suits des 1. Ulan. Regts. Kaiser ilhelm 11, König von Preußen, zu den Res. Offizieren dieser Truppentheile verseßt. Heidersberger, Hauptm. a. D., zu den mit Penjion zur Disp. stehenden Offizieren verseßt. Im Sanitäts - ALLES 8. Januar. Dr. Eckert (Lan- dau), Dr. Braun (Aschaffenbure), Dr Graf (Straubing), Ober- ärzte von der Landw. 1. Aufgebots, leßterem mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Ab- ¡eihen, Dr. Haardt (Landau), Dr. Fischer (Aschaffenburg), Stabs- ärzte von der Landw. 2. Aufgebots, illigens (Zweibrücken), Dr. Fogt (I l Dr. pLoer (Ludwigshafen), Oberärzte von der Landwehr 2. Aufgebots, der E bewilligt. Meyer, E Arzt von der Res. (T AURGEn) behufs Uebertritts in die Kaiserlihe Marine, Dr. Schanz, Oberarzt von der Landw. 1. Aufgebots (Hof), behufs Uebertritts in Königl. Sächs. Militär- dienste, das erbetene Ausscheiden aus dem eere bewilligt. Dr. Reiter, Oberarzt von der Landw. 1. Aufgebots (Aschaffen- burg), zum Stabsarzt, Ruland T M dieser mit einem Patent vom 26. Juli v. J., Dörsler (Regensburg) Dr. Kaufmann, Dr. Rosenthal Dr. Hünerfauth (l München), Dr. Koßtzenberg (Würzburg), Dr. Shilling 1 München), Schmidt (Würzburg), Dr. Benndorf, Dr. Alt- mann (1 Müuchen), Wülfing (Würzburg), Dr. Thümer (T München), Dr. Fell (Würzburg), Dr. Faßhauer, Dr. Bau- mann, Dr. Krohn (1 München), Þr. Eller (Augsburg), Mayer, E (I R Dr. Hirs ch (Landau), Weyl, Silbergleit Kleins\chmidt, Kost (1 München), Dr. Bevermann, Dr. Ko Bamberg), Dr. Wetirauch (Erlangen), Dr. Aurnhammer (Würz- urg), Dr. Me z (1 München), Unterärzte in der Res., zu Assist. Aerzten, befördert.

Deutscher Reichstag.

26. Sißung vom 15. Januar 1901, 1 Uhr.

Zur D gelangt zunächst folgende Jnterpellation der Abgg. Trimborn und Genossen (Zentr.):

„Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß zur Vorbereitung einer am 4. Januar 1901 in Köln anstehenden Wahl zum Neserve- Offizier den Allerhöchsten Befehlen zuwider Nachforshungen über die grundsäßliche Stellung der Aspiranten zum Zweikampf angestellt, daß die Ergebnisse bei der Wahl zur Sprache gebraht, und daß daraufhin diejenigen Aspiranten, welhe Stellung gegen den Zwei- fampf genommen hatten, niht gewählt worden sind?

Was hat der Herr Reichskanzler gethan, um diejenigen Stellen, welche in Verletzung der von dem Herrn preußischen Kriegs-Minister in der Sitzung des Reichstages vom 11. Dezember 1897 mit- getheilten Allerhöchsten Befehle die fraglichen Offiziers-Aspiranten über ihre Stellung zum Zweikampf befragt oder Erkundigungen über sie anderweit eingezogen oder welche über die Ergebnisse diefer ragen und Erkundigungen bei dem Wahlakt Mittheilung gemacht

aben, zur Verantwortung zu ziehen ?

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu thun, um die Wieder- kehr folcher Fälle zu verhüten 2“

Nachdem auf die e des Präsidenten der Kriegs- Minister, General der Jnfanterie von Goßler sih zur so- fortigen Beantwortung der Jnterpellation bereit erklärt hat, erhält zur Begründung derselben das Wort der

Abg. Trimborn: Die Angelegenheit, welche die Interpellation berührt, hat sich in meiner Vaterstadt bei einer Referveoffizierwahl zugetragen. In meiner Vaterstadt ist man davon tief erschüttert, und in weiten Kreisen hat die Sache berechtigtes Aufsehen erregt. Es handelt sich um vier Reserveoffiziers-Aspiranten, welche katholischen Studentenvereinen angehört haben, deren Statuten das Duell ‘prin- ipiell aus\{liczen. Sie hatten zunächst Fragebogen zu beantworten.

ie erste Frage war, welchem afademishen Verein sie an- gehört hätten. Jeder einzelne wurde vor den Bezirks - Kom- mandeur geladen, wo sie einem JInquisitorium unterworfen wurden. Es wurde von den Vereinen gesprochen, und im Laufe des Gesprähhs wurden sie gefragt: „Wie tellt denn der Verein zum Duell?“ Als sie darüber Auskunft ertheilt batten, wurde s{ärfer ge- fragt: „Wie stellen Sie sih zum Duell? Würden Sie eine Heraus- forderung annehmen?“ Die leßte Fräge wurde von allen vier dahin beantwortet: „Wir stehen prinzipiell auf dem Boden unserer Korporation, welche das Duell verwirft.“ Bei einem wurde eine Zwischennotiz auf- genommen. Dann folgte die Vorstellung vor dem Ehrenrath. Im Laufe des Gespräches wurde au hier die bestimmte Frage gestellt, ob ie eine Herausforderung annähmen. Ihre Antwort lautete wieder : tein. Bei einem wurde sogar das Verlangen gestellt, er möge schriftlih erflären, daß er seine Ehre niemals im Zweikampf wahren werde. Als er sih dagegen verwahrte, sagte der Vorsitzende des Ehren- raths: „Das müssen die Herren bei der Wahl wissen.“ Zwei Aspiranten haben fich über das Jnquisitorium beshwert. Für die, welche feine Beschwerde erhoben hatten, wurde der Wahltermin festgeseßt und die Wahl vollzogen. Die Wahlhandlung {loß mit der Eröffnung, daß noch weitere Erkundigungen eingezogen werden sollten. Nah welcher Richtung ‘diese erfolgt fein mögen, kann man daraus entnehmen, daß einer der Aspiranten ausgefordert wurde, zu erklären, an welcher Universität der Verein „Unitas“ sei, dem er an- gee. Die Antwort an die Beschwerdeführer lautete s{ließ- ih: „Beschwerde begründet, Remedur angeordnet, die : treffenden Papiere sind aus den Akten zu entfernen." Gegen einen der Beschwerdeführer wurde inzwischen ein Ermittelungsverfahren ein- eleitet, weil er angeblich eine dienstlich unrihtige Meldung erstättet

be. Dem Verfahren lag eine Anzeige zu Gründe, welhe vom Vor- sigenden des Chrenraths auëging, welcher die Angabe des Pee führers, daß von ihnen über ihre E zum Duell eine \s{hriftliche Grflärung verlangt worden sei, als wissentlih falsche bezeihnete. Am 29. Dezember kam die Eröffnung, daß das Verfabren eingestellt sei. In weiten Kreisen wurde dieser Ausgang als eine {were moralis{he

iederlage des betreffenden C LeA aufgefaßt. Resultat) der Wahl war s{ließ;lich: drei fielen durch, einer kam durch. Vorsißénder bei der definitiven Wahl war derselbe Oberst ind Bezirks-Kommaädeur, der das erwähnte Inquisitorium abgehalten alie Dér Ausfall der Wahl war allgemeines Stadt ers: In Köln glaubten sänzintl urtheilsfähigen Personen, daf i beiden Wahla auch der“ Jnhalt

des Inquisitoriums zur Spe gekommen ist. Die hochängesehenen D entstammenden A

iran ind. absolut - ‘einwandfreie- ersonen und besißen allrr A Qualififation um S

offizier. Jhre Papiere sind in Ordnung. Einer der ranten hat hier: in Berlin. bei der Garde gedient und ist nach Beendigung des Dienstzeit beim Garde-Regiment ‘verblieben, was in militärischen

Kreisen für besonders que rung spricht. Es. ist dem Betreffenden r Ne

auch gesagt worden: ,„ iments-Kommandeur hat Ihnen P bte vorzügliches Zeugniß ausgestellt.“ Ale vier Herren gehören hochacht- baren Familien an; der Väter des einen hat den Krieg von 1870 mitgemacht, und -ihn ziert das Eiserne Kreuz. Für ihren Abfall hat man in Köln nur eine Erklärung, und zwar ihre Stellung zum Zwei- kampf. Der Durchgekommene gehörte auch einer Vereiniguyg an, welche das Duell verbietet, aber diesen Standpunkt in ihren Statuten niht besonders zum Ausdruck gebraht hat. Diese Unter- scheidung 4 arakteristish. Meine Interpellation richtet sich nur mittelbar gegen das Wahlresultat, unmittelbar gegen das beliebte Verfahren. Recht habe, gewählt zu werden, hat jeder Aspirant ein Recht, daß bei seiner Wahl om ems verfahren werde, und da muß dem Haufe immer wieder die Erklärung ins Gedächtniß gerufen werden, welche der Kriegs-Minister am 11. Dezember 1897 abgegeben hat: „Hervorheben möchte ih bei dieser Gelegenheit, daß bei Beförderung zum Offizier Fragen, wie sich der Betreffende zum Duell stellt, durchaus un- ulfio sind. …… . Wenn in dieser Hinsicht nenp welche Zweifel estehen, so begreife ih das nit, da der Allerhöchste Kriegsherr gerade in Bezug hierauf ganz bestimmte Befehle erlassen hat, die den betheiligten Behörden mitgetheilt worden sind.“ Diese Allerhöchsten Befehle sind in dem Kölner Fall gröblih verleßt worden. Entweder hat der Bezirks-Kommandeur eine grobe Unkenntniß der für seine Amtsthätigkeit ergangenen Bestimmungen bewiesen, oder sich über Allerhöchste Befehle einfach hinweggeseßt. Der Vorsibßende des Chrenraths, der das Inquisitorium hd ks rt und ergänzt hat, wie der stellvertretende Bezirks-Kommandeur haben ih desselben Vergehens \chuldig gemaht. Inzwischen hatte das rigadekommando das Ermittelungsverfahren eingestellt und da- mit fonstatiert, daß ungeseßlich vorgegangen war. Wäre es da nicht richtig gewesen, die Wahl an eine andere Wahl- abtheiluïg zu überweisen? Vielleiht wäre es auch richtig ge- wesen, wenn alle diejenigen, welhe sich an dem Inquisitorium betheiligt Hätten, der ahlhandlung fern blieben. Jeden- falls aber war es geboten, daß der Vorsißende des Ehrenraths, der fich durch seine Anzeige persönlich bloßgestellt hatte, der Wahlhand- lung fern blieb. Daß dies nicht geschehen, zeigt, wie s man in den Geist der Königlichen Befehle eingedrungen ist. Wenn die Akten qu Brigadebefehl verschwinden mußten, dann mußten aus die Er- ge nile dieses nquisitoriums vershwinden. Sie find aber augen|cheinlich zur Sprache gebraht worden und zwar von dem Be- zirks-Kommandeur, der offenbar in der ganzen Angelegenheit nicht auf der Höhe feiner uge e gestanden hat. Der Königliche Befehl is seinem Buchstaben und seinem Geif nah verleßt worden: Das war nicht eine Wahl, wie fie den Intentionen des Allerhöchsten Krieg8herrn entspricht. So liegt alle Veranlassung vor, an die Regierung die Fragen der Interpellation zu rihten. Den Standpunkt des Zentrums zu der Sache kennen Sie. Das besonders Charakteristische der geschilderten Vor E ist die Auffassung, Ns nur der prinzipielle Anhänger des Duells Reserveoffizier werden kann. Damit werden all- die Bree: welche die Lehren des Christenthums bis zum äußersten fe halten, vom Offizierstande ausgeschlossen. Durch _ diefen Ausfluß fann die Armee und namentlih das Reserve-Offizterkorps selbit geshädigt werden. Ein solcher Standpunkt kann nicht derjenige der Militärbehörde sein. Zahlreiche Mitglieder \folher studentischen Korporationen, welche das Duell verwerfen, sind ja thatsächlih eres offiziere. Die Frage nah dem Duellstandpunkt war also überhaupt auszuscheiden. Cine erfreulihe Seite zeigt der Vorgang indeß: das Verhalten der betroffenen jungen Männer. Als gualifizierte Soldaten haben fie sih zur Offizierswahl gemeldet, aber fe haben noch einen Dea ¿uth bewiesen, den Muth der o Ueberzeugung; sie haben sich würdig erwiesen ihrer Eltern, sie werde für Alle, die in ähnliche Lagen. kommen werden, ein leuhtendes Vorbild sein. Und das Bewußtsein dessen mag ihnen eine Entschädigung für die Unbill sein, die sie erfahren haben.

Kriegs-Minister, General der Jnfanterie von Goßler:

Durch den Herrn Interpellanten Abg. Trimborn ist mir bereits nach Zusammentritt des Reichstages vorläufige Kenntniß von dieser Angelegenheit gegeben worden. Der Herr Abg. Trimborn theilte mir mit, daß drei Offiziers-Aspiranten des Beurlaubtenstandes, welche sich zur Wahl zum Reserveoffizier gemeldet hätten, beim Bezirks-Kommando in Köln zu Protokoll darüber vernommen worden wären, wie sie sich prinzipiell zur Frage des Zweikampfes stellten. Jh habe darauf er- widert, daß ein derartiges Verfahren unzulässig wäre; denn es widersprähe direkt dem auf Allerhöchsten Befehl ergangenen Erlaß vom 16. Juni 1895, durch welchen ausdrücklich eine der- artige Befragung der Offiziers-Aspiranten verboten ist. Jch habe ihm ferner mitgetheilt, daß niht der Kriegs-Minister, sondern die be- treffenden Kommandobehörden in der Angelegenheit kompetent seien; und daß, wenn er die Angelegenheit - weiter verfolgen wolle, er ih

- an das General-Kommando des VIIL. Armee-Korps wenden möchte.

Das ist geschehen. Unter dem 1. Dezember 1900 hat der Herr Abg. Trimborn schriftlich mitgetheilt, die Beschwerde der Offiziers-Aspiranten sei als begründet anerkannt und Verfügung getroffen, alle auf das unzulässige Inquisitorium bezüglichen Schriftstücke aus den Akten zu entfernen. Dadurch ist dem Allerhöchsten Erlaß entsprochen worden.

Was nun die Offizierswahl am 4. Januar d. J. in Köln an- belangt, so stehen die Wahlverhandlungen selbstverständlih unter dem Dienstgeheimniß. Wäre das nicht der Fall, so würden die shwersten persönlichen Konflikte unausbleiblih sein. Ich nehme auch an, daß ih mich in Bezug hierauf mit dem Herrn JInterpellanten in Ueber- einstimmung befinde, denn auch er - hat in der Interpellation selbst feine Namen genannt.

Die maßgebenden Bestimmungen lassen jedoch keinen Zweifel darüber, daß bei den Wahlverhandlungen prinzipielle Erörterungen über die Frage des Zweikampfs unzulässig sind. Denn da die Offiziers- Aspiranten, welche zur Wahl gestellt werden, sich schriftlich einverstanden erklären müssen, so thun sie damit ihren bestimmten Willen kund, alle Rechte und Pflichten des Offizierstandes freiwillig und in vollem Umfange zu übernehmen, sie unterwerfen sih damit auch der Verord- nung über die Ehrengerichte, welche auf Grund des Art. 61 der Neichs- verfassung für das Gebiet des ganzen Reichs in Wirksamkeit ist. Das Offizierkorps des Landwehrbezirks hat nach- den Be- stimmungen darüber zu befinden, ob die Aspiranten bei ehrenhafter Gesinnung eine dem Ansehen des Offizierstandes entsprechende Lebens- stellung besitzen: . Ein Zweifel an der ehrenhaften Gesinnung kann nur durch den Nachweis einer unehrenhaften Handlung unter Beweis gestellt werden. Sollte gegen diese Bestimmungen- bei der Offiziers- wahl in Köln verstoßen worden sein, \o ist es zunächst, Sache der Minorität der an dem. Wahlakt betheiligten Offiziere, diese Ver- stöße auf dem Dienstwege höheren Orts zur Sprache zu bringen, ebenso bleibt es den Betheiligten selb änheimgestellt, den vor- geschriebenen Dienstweg und \chließlich den Immediatweg zu be- s{reiten. Ob das geschehen ist oder gés{ehen wird, hat: der Herr

Gegenüber dem Einwand, E einer ein’

Interpellant nit näher dargelegt. Jedenfalls sind die

ganz klar und auch Mittel und Wege vorhanden, um sie, wenn 4

verleßt werden, zur Geltung zu bringen. Für die Heeres

liegt daher keine Veranlassung vor, in Betreff weiterer Maßnahmey

Allerhöchsten Ortes vorstellig: zu' werden:

Was “die Anschuldigungen, welche vom Herrn Abg. Trimboy

gegen das Personal des Bezirks-Kommandos Köln erhoben worden sind

anbelangt, so wird natürlichß Veranlassung genommen werden, dur

die betreffende Kommandobehörde die Sache aufzuklären.

Auf Antrag des Abg Dr. Schädler (Zentr.) wird die V, |

sprehung der Interpellation beschlossen.

Abg: Büsing (ul): Meine Partei verurtheilt es ganz ey, ' ie

schieden, wenn ein folhes Inquisitorium stattgefunden hat. Erklärung des Kriegs-Ministers kann ih die S

ansehen, denn er hat feine Zusicherung gegeben, daß derglei Fâlle nicht wieder vorkommen sollen, und dah man das von oten Sn wird. Andererseits d ih allerdings nicht, wie y uns noch weitere Garantien geben joll als den Allerhö ( der solhe Inquisitorien verbietet. Wir können nur hoffen, daß

Allerhöchste Befehl in Zukunft bessere Nachachtung finden möge dd

bisher. Jch weiß niht, wie man sih noch anders die Abhilfe

die erhobenen Beschwerden denken kann. Ueber die Duellfrage selbst f wir uns im Jahre 1896 sehr ausgiebig unterhalten, und wir \tehen Wi

eute auf dem Standpunkt, den damals die Herren von Bennigsen und

Zassermann vertreten haben. Es wurde damals beschlossen, die ver | bündeten Regierungen zu ersuchen, mit allen Mitteln und entschieden | dem, Duellwesen entgegenzutreten. Wir beklagen, daß das Duellwesn noch immer fortbesteht, und wünschen dringend, daß auch der nog vorhandene Rest desselben baldigst aen winden möge. Seit 0 J

edeutende Verminderung der |

ist ja: schon Bie Weise eine sehr Duelle im Offizierkorps eingetreten. Von einer nohmaligen prin- zipiellen Erörterung der Zweikampffrage köttnen wir uns keinen prak. S n Erfolg versprechen ; darum beschränken wir uns auf diese kurje rklärung. Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Der vorgetragene Fall liegt

chwer genug, um eine Interpellation zu rechtfertigen. Gs handel t um bestrafte Geseßestreue, um erzwungene Geseßwidrigkeit. Die |

rmee ist der Siß des Uebels; was in der Armee vorherrscht, wird anderswo, bei den Studenten u. #. w., nahgeahmt. So hat [id ein Chrenkodex herausgebildet, der im Widerspru mit dem öffentliden Rechtsbewußtsein steht. Es könnte wohl von der Verwaltung mehr jur Unterdrückung gesehen. In England hat man die Kriegsartikel \.F, 1844 dahin abgeändert, daß der Beleidiger sih zu ents{uldigen hi. Auch in dem Erlaß von 1897 befindet sich _eine pie Stelle, aber leider spricht dieser Ri so viele von Standesehre, Standes: sitte und standesgemäßen Rücksichten, daß er sih mit dem englishn nicht vergleichen läßt und zu viel Hinterthüren offen läßt, durh welche die Alte immer wieder einzieht. Früher \{cheint man sogar entschiedener bei den Offizieren gegen die Duelle von oben einge schritten zu [on wie die Kabinetsordre Friedrich Wilhelm?s III. von 1828 beweist. Man sollte C auch heute etwas fcharfer zugreifen. Der Offizier untersteht doch bezüglih seiner Ehre nicht andern Gesetzen als der Privatmann; das müßte doch endlih auch für die Armee gelten. Die custodia honesta der Festungshest ist überhaupt keine Strafe; die Geseßgebung ist in diesem Punkte zu milde und wird viel zu milde gehandhabt. Was nügen die bz stehenden, was nügen selbst vershärfte Geseße wenn nachher doch be nadigt wird! Die Gnade wird hier zur Begünstigerin des Delift felbst, sie wird zur Feindin des Gesetzes. Der Reichskanzler Für Hohenlohe sagte uns: Das Dequadigungsrect geht Euch nichts an, es ist ein Net der Landeshoheit. Gewiß. wollen . wir daran nit rütteln, aber über die A S leger efugniß unsere Meinung j sagen, nehmen wir für uns als Recht in Anspruch und hoffen, di daraus auch einmal eine praktishe Folge erwachsen wit Wer die Begnadigung handhabt, trägt auch für die Art der Hat habung die Verantwortung. Das Duell ist eine durchaus undeuts# Unsitte, gekommen aus Frankreih und Spanien, so undeuts{, di noch das Allgemeine Landreht in Preußen die Strafe des Verlust des Adels darauf seßte. Das Duell ist immer und ausnahmslos zu verwerfen. „Schießt der Chebreher den beleidigten. Ghemann in Duell nieder, was fehlt da noch an Mord?“ hat ein berühmtz Rechtslehrer gefragt. Geht man der Unsitte in der Armee zu Like, so wird sie E den übrigen Kreisen der Bevölkerung \{chwinden. Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Wir haben den Weg der JInter-

pellation nur gewählt, weil es sich niht hier um einen vereinzelten Fall, sondern um eine ganz verbreitete Erscheinung handelt. Erst nachdem sich alle übrigen Versuche der Abhilfe -als fru@iles er- wiesen haben, auch die Wege, die wir auf den Rath de Kriegs - Ministers gegangen sind, wenden wir uns an t Neichstag und an das ane Deutsche Reich. Auch die Katholïn sind von Herzen bestre t, ihrem Vaterland als Dffiun ihre Dienste zu weihen; nicht kommt es ihnen nur etm darauf an, daß }ie auf ihre Karte setzen können: Reserveoffizier ote Landwehroffizier. Jn Berlin wird, wie ih genau weiß, jeder evar- gelishe Theologe gefragt, wie er zum Duell steht; und wenn er nid eine entsprechende Antwort in bejahendem Sinne giebt, wird er nidt Neserveoffizie. Das i} mir in zahlreihen Fällen nachgewiesen worden. Der Kriegs-Minister zieht sih hinter das Dienstgeheimnß zurück, das geachtet werden muß; auch wird die Stimme ab- gegeben, ohne daß der Abstimmende sich über - seine Motive außert. Es wäre doch sehr interessant, zu wissen, wie dl Minorität der been von der der Kriegs-Minister spra, es anstellen solle, höheren Orts die Sache anhängig zu machen. Schlüsse mögen noch je stringent sein, sie können nit zur Unterlage eines Beschwerdeverfahrens gemaht werden. Die Betroffenen haben uh ja an das Brigade-Kommando gewendet, und dieses hat ihnen teht gegeben, auch Remedur' geschaffen; aber was hat es genüß!: Die jungen Herren sind eben durchgefallen und aus keinem anderen Grunde, als wegen ihrer Stellung zur Duellfrage. Einen etwa? wärmeren Ton hätte id shließlich in der Antwort des Herrn Koe Ministers erwartet. ie fatholifhen Angehörigen des Deuts! Reichs haben im Feldguge 1870/71 ebenso tapfer und mannhast ihr Leben für das Vaterland eingesopt wie die evangelisder. Die Kabinetsordre vom 1. Januar 1897 hat ja eine weiler Verminderung der Duelle unter den Offizieren in der Armee bewirk!; um so merkwürdiger is es doch, daß man nun den prinzipiellen D standpunkt derartig betont und sogar \chriftliche Erklärungen dar? fordert. Hunderte von Offizieren aller Konfessionen in der Armee würden eine folche strikte Pepegeri, Es liegt gar feine Veranlassung e das Duell auf diesem Wege prinzipiell zu erhalten, wo es prattisch [7 hon vers{hwunden ist. Es wird vielfah behauptet, daß derjenige, die Allerhöchste Ordre über die Ehrengerichte unterschreibt, | damit auf das Duell verpflihte. Das ist nicht ries es e absolut nm{chts darin, was auf das Duell verpflichte. Ich verst garnicht, wie man auf die Idee kommen kann, Einem, der diese E untershreibt, sei die Verpflichtung auferlegt, \ih u, duellieren; Ÿ auch aus der Einführungsverordnung / vom 2 ai 1874, Kaiser Wilhelm 1. erlassen hat, - ist dergleichen absolut nicht E zulesen. Allerdings nimmt diese Ordre die Thatsache, daß Duelle a kommen, als afegeben hin, aber das ist doch keine Verpflichtun 5, das Duell. Nah dem Erlaß von Neulgor 1897 muß unter “ie Umständen der Ehrenrath vor jedem Duell in Funktion trete" Funktionen desselben sind in ausgezeichneter Weise gee Auch das chrengerihtlichße Verfahren ist völlig zutreffend in der lef von 1874 geordnet, sodaß man sagen kann : auf dem Papier ! i rit vortrefflich georduet. Aber die Aufgabe des Kriegs-Ministers s damit abgeschlossen, denn er ist auch dazu da, dafür zu sorgen, iber diese Vorschriften auch respektiert werden, daß Un ae eht ihren Sinn zerstört werden. Hier {liegt für ihn no ne, wichtige Mestare vor, und ich kann nur wünschen, daß der XE Minister hierüber nochmals und befriedigender als ist ck äußert. Halten gewisse Kreise immer noch am Duell fest, fo

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a en au die Aufgabe des- Kriegs-Ministers, dahin zu wirken, daß E Kreise besser informiert werden.- ‘Hält män: denn in der Armee diejenigen Elemente für die besseren, - welche gegen das Christenthum um Duellstandpunkt auf Verlangen ennen? Das deutsche ifizierkorps steht im höchsten Ansehen, aber in diesem Punkte ver- mißt das ganze deutshe Volk den Zusammenhang der ethischen Ge- ¡chtspunkte des Christenthums mit dem Offizierstande; und nur wenn a usammenhang vorhänden ist, wird au in schweren Zeiten auf das Osfizierkorps Verlaß sein. Sonst könnte sich zwischen dem Volke ‘und dem Offizierkorps eine tiefe Kluft aufthun.

Abg. Dr. von Levetßzow (d. kons.): Obwohl ih auf einem anderen Standpunkt stehe als der“ Vorredner, finde ih das Verfahren, wie es in Köln beliebt worden ist, tadelnswerth, infkorrekt und be- flagens8werth. Es ist gegen eine A ite Ordre verstoßen es sind unzulässige Fragen gethan worden: Jch weiß nicht, ob ih in meinen jungen Jahren den Muth dazu gehabt hätte, aber heute würde ich auf eine solche Frage / die Antwort verweigern. Wie die wählenden Offiziere gestimmt haben, ist Dienstgeheimniß, darüber läßt sich nihts in Erfahrung bringen. Andererseits scheint mir die möglihe Remedur in dem Kölner Falle erfolgt zu - sein. Mehr als mit dem Antrage des. Reichstages von 1896 wird wohl überhaupt niht zu erreichen sein. Genisse Anschauungen, die im Offizierkorps über das Duell noch einigen Boden haben, werden sich eben nur mit der Zeit wandeln.

Abg. von Vollmar (Soz.): Wir gehen von dem prinzipiellen Standpunkt aus, daß die Staatsämter, die höchsten und die niedrigsten, jedem Staatsbürger offen stehen müssen, der seine Pflicht erfüllt, ohne Rücksicht auf politische oder soziale O eute hält sih der Offizierstand für einen ‘bevorzugten, der das Duell als ein Privilegium betrachtet. Obwohl das Duell geseßlih verboten ist, wird dassèlbe ungeniert ausgeübt. Das ist eine prinzipielle Negation jedes Rechts. Es wird aber auch für Deutschland eine Zeit kommen, wo das Duell ebenso beurtheilt und behandelt wird, wie beispiel8weise in England. Bei uns is die Duellfrage ganz unzu- länglich geregelt, und wir würden uns ein ungeheuerliches Armuths- eugniß ausstellen, wenn wir erklären wollten: die Sache läßt fich nicht anders regeln. Der Reichstag ist hierbei nicht energisch genug Aus Ihn trifft daher ein großer Theil der Schuld des Due En . Wie die Redner des Zentrums ein Loblied über die Kaiserlichen Duellerlasse fingen konnten, ist mir unverständ- lih. Ste bringen doch keine Abschaffung, sondern nur eine Milderun des Duells. Jn einem Erlaß heißt es ausdrücklich: es solle das Due „mehr“als bisher“ eingeshränkt werden. Das Duell muß direkt ver- boten, und eventuell müssen die Duellanten streng bestraft werden. Aus der heutigen milden Festungshaft machen sie sich nichts. Das Zentrum sollte, unbeirrt durch höfische Nücksichten, auf seine alten das zurückkommen, die es früher vertreten hat, und ein direktes

erbot des Duells fordern. Wird diese Forderung vom Neichstage einstimmig unterstüßt, dann werden Interpellationen wie die heutige nicht mehr nothwendig werden. :

Abg. von Kardorff (Np.) bedauert die Vorgänge in Köln und noch mehr, daß den Anordnungen Seiner Majestät des Kaisers so wen Folge geleistet werde. C8 müsse daran festgehalten werden, daß 'Offizierówablen niht nach der Stellung zum Duell gefragt werden dürfe. :

Abg. 1)r. Müller-Sagan (fr. Volksp.) bedauert, daß die heutige Erklärung des Kriegs-Ministers weder warm, no falt gewesen fei

und nicht einmal von einem gewissen Wohlwollen e die Inter-

pellanten etwas habe s\püren lassen. Man solle doch endlich durch entschiedene Befolgung der Kaiserlichen Verordnung derartigen Vor- gängen und Klagen abhelfen. Um die Widersinnigkeit des Duells nadzuweisen, bringt Nedner einige Fälle vor, in denen der Unschuldige von dem Schuldigen getödtet worden sei.

Abg. Dr. Lieber (entr): Die Besorgniß, daß die Opfer des Kölner Inquisitoriums n päter im bürgerlichen Leben für ihr mannuhaftes Verhalten allerlei Rückschläge und Zurückseßungen zu er- fahren haben werden, hat mit darauf hingewirkt, daß wir die Inter- L eingebraht haben. N&chdem die Zuwiderhandlung gegen

llerhöchste Erlafse in so drastisher, s{hreiender Weise im Kölner Falle zu Tage getreten ist, hätte ih vom Kriegs-Minister erwartet, daß er sich ncht auf eine Wiederholung seiner Aeußerung vom 11. Dezember 1897 beschränken, sondern uns wenigstens den Wort- laut der Verordnung von 1895, welche den Erlaß von 1874 zur Nachachtung einschärft, zur Kenntniß geben würde. Auf unsere Frage, was geschehen werde, um die Urheber der Geseßwidrigkeiten zur Ver- antwortung zu ziehen, hat der Kriegs-Minister ganz kurz und wenig besagend erwidert, es würden Erhebungen angestellt werden, und das Weitere werde \ich finden. Es handelt sih doch nach meinem bürger- lichen Verstande um eine bewußte Rebellion und Revolution gegen den Kaiserlihen Willen. Man hätte doch denken sollen, és sei längst gegen eine derartige Pflichtverleßung eingeschritten worden. Man fkann in der That dazu kommen, über die Berechtigung dieses Wahlrechts des Offizierkborps Betrachtungen anzustellen. Mêit dein Abg. Müller-Sagan meine ich, wenn dieses Wahlrecht zu fo beklagens- werthen Mißständen führt, sollte der Kriegs-Minister in Erwägungen darüber eintreten, ob diese frühere Errungenschaft nicht derart gemißbraucht worden ist, daß sie zu einem unerträglichen Privilegium zu werden droht. Ih würde keine Thräne weinen, wenn die Allerhöchste Kommandogewalt \ich entshlösse, ein so gemißbrauchtes Wahlrecht dem Offizierkorpp wieder zu * entzichen. Jn diesen Offizierwahlkörpern macht sich der Unfug der studentischen Korporationen längst zu Ne breit; die Herren Korpsiers sind es, die zum Neserve-Offizier streben und die Angehörigen anderer Vet- einigungen denunzieren. Diese \tudentishen Velleitäten uen von der deutschen Armee ausgeschlossen bleiben. enn man Jahre lang Verbindungen angehört hat, die Wechsel zux Verfügung haben, derèn Höhe zu beziffern ih mich scheue, dann in die Armee eintritt und mit dem Färglichen Offiziergehalt und dem kätglihen Zuschuß der Eltern in Eingezogenheit leben Poll, dann ist es fast unmöglich, sich frei zu halten von Versuchungen, wie wir sie heute in den S eEr esen zu be- klagen haben. Ist dies {hon ein wenig angenehmer Umstand, fo muß erst rei gegen das Ser eon jenes Unfugs auf die Armee protestiert werden. Im Kölner Falle hat es \ich kaum anders verhalten, jeden- falls würden die Kölner Herren, wenn sie den Fall näher unterfuchten, meine Vermuthung bestätigt finden. Wir können niemals einen Unterschied wien bürgerliché# und Offiziersehre anerkennen. Es ift ein unlöslicher iderspruh, wenn man einerseits christliche Religion und Geseßlichkeit betont und andererseits diejenigen glimpflih be- handelt, welche Religion und Geseglichkeit mit Füßen treten.

Kriegs-Minister, General der Jnfanterie von Goßler:

Ich bin ‘ja oft in der angenehmen Lage, mit dem Herren Vor- redner in wihtigen Fragen einer Ansicht zu sein. Jh kann auch sagen, daß ein großer Theil seiner Ausführungen, namentlich, was das Leben auf den Universitäten anbelangt, meiner vollen Sympathie begegnet, und ih erkenne durchaus an, daß Uebelstände in den Offizier- korps vorkommen und namentlich auch bei den Wahlen zu Tage treten können aus Differenzen, die von den Universitäten herstammen. Wir haben fein Interesse daran, derartige Gegensätze, die in den Studien- jahren sich hérausgebildet haben, in die Offizierkorps übertragen zu sehen, und "ih gebe dem! Hèrrn Vorredner vollständig Recht, daß es dringend erwüinsch{t ist, diese Zustände zu bessern resp. zu beseitigen.

Nicht verstanden aber habe ih den mir von ihm gemachten Vor- wurf, „ih decke mich persönli und belaste die höchste Kommando- gewalt“. Das ist genau das Gegentheil von dem, was ih beabsichtige, und wonach ih stets strebe. Aber der Herr Vorredner wird mir doch zugeben müssen, daß ich der höchsten Kommandogewaält weder vor- greifen, noch hier Erklärungen abgeben darf, die die Jnitiative und das Recht meines Allerhöchsten Kriegsherrn begrenzen oder beengen. Wenn ih Seiner Majestät dem Kaiser und König über diese Ver-

handlungen berichte, so wird Allerhöchstderselbe mit dem größten Inter- esse davon Kenntniß nehmen. Was Seine Majestät aber darauf zu-

thun Sih entschließen, ist Allerhöchstseine Sache, nicht die des Kriegs- - Ministers, und wenn es dahin kommen sollte, daß ih der Armee Be-

fehle zu ertheilen hätte, so wäre das ein Unglück für die Armee. (Heiterkeit, Glocke des Präsidenten.) Ich glaube, daß ih das Ende

_des Heiterkeitsausbruchs ruhig abwarten kann, denn das, was ih

sagen wollte, muß für Jeden klar sein und wird Jeder verstehen. Es heißt mit anderen Worten, nicht der von Seiner Majestät er- nannte Kriegs-Minister befiehlt, fondern die höchste Kommando- gewalt. Hierin liegt der Unterschied in unseren Anschauungen. Uebrigens glaube ih, daß dieser Unterschied der Auffassung nah den von mir gemachten Erfahrungen ein so großer garnicht ist, wie er heute hier zum Ausdruck gekommen ist. Die Sachlage ist dic: der Herr Abg. Trimborn hat mir zwar die Angelegenheit mitgetheilt, über die Details weiß ih aber dienstlih bisher absolut nichts, und exst in diesem Augenblick bekomme ich die Aften hier in das Haus nachgesandt. Ich bin daher garnicht in der Lage, schon jeßt vor dem Reichstage in der Sache gegen den Bezirks-Kommandeur, gegen den Oberstleutnant, dessen Namen ih nicht einmal weiß, Stellung zu nehmen. Der Verpflichtung, die Sache aufzuklären und sie an die zuständige Stelle zu bringen, der werde ih mich nicht entziehen, und darauf können - die Herren sich verlassen, daß ein Un- gehorsam gegebenen Befehlen gegenüber nicht durchgelassen werden wird. ' Also ich möchte nochmals betonen, nicht miß- verstanden zu werden. Jch habe durchaus nicht die Absicht, mich zu decken, im Gegentheil, ich will vielmehr Seiner Majestät diejenige Jnitiative lassen, die ih Allerhöchstdemselben zu lassen verpflichtet bin. (Sehr richtig! rechts.) Auch der Vorwurf, ih hätte wärmer für die Sache eintreten sollen, erscheint mir unbegründet. Wie kann "ih das, wenn eine Aufklärung noch nicht erfolgt ist? wie soll ich gegen Jemanden Partei nehmen und das ist bei anderen Fällen mir gerade von den Herren in der Mitte als richtig angerehnet worden —, der zu seiner Vertheidigung noh nicht gehört werden konnte? Daß die Frage in dieser Breite, wie es geschehen, hier behandelt worden ist, ist ja Sache des hohen Hauses. Jch für meine Person kann nicht anerkennen, daß die thatsählihen Verhältnisse dies bedingt hätten. Jh komme noch mit einigen Worten auf die in den Vordergrund gestellte Duellfrage. Nach der mir vorliegenden Liste sind im Jahre 1900 vier Duelle vorgekommen: zwei zwischen aktiven Offizieren, eins zwischen einem aktiven Offizier und einer Zivilperson und eins zwischen zwei Offizieren des Beurlaubtenstandes. Diese Nachweisung umfaßt den ganzen preußischen Bereich, einschließli aller Kontingente, die mit uns durch Konvention verbunden sind, fie um- faßt die sämmtlichen Offiziere, Sanitäts-Offiziere und Beamten des aktiven Dienststandes und des Beurlaubtenstandes. - Ih meine, dieses Resultat, im Ganzen vier Duelle, von denen noch dazu drei und wahrscheinlich auch das vierte unblutig verlaufen sind über leßteres steht hierüber nichts in der Nachweisung zeigt denn doch, daß die Allerhöchste Ordre vom 1. Januar 1897 die allerglänzendsten Früchte getragen hat (sehr richtig! rechts), und daß wir uns in derjenigen Entwickelung befinden, die vcu dem Herrn Interpellanten und seinen Freunden erstrebt wird. Auf den von mir gemachten Einwurf, daß die Verordnung über die Ehrengerichte u. \. w. vom Jahre 1843 durch die Verfassung eingeführt worden sei, ist nicht eingegangen worden. Wenn Sie die Güte haben, diese Verordnung naczusehen, so werden Sie finden, daß das Duell durch dieselbe ein- fach vorgeschrieben ist. Wir stehen also durhaus niht auf dem Stand- punkt einer Offizierspraxis, sondern auf geseßlihem Boden, und lediglih der Juitiative unseres Allerhöchsten Kriegsherrn ist es zu danken, wenn diese Verordnung nunmehr wesentlich modifiziert worden ist.

Wes nun die von mehreren Herren berührte Offizierwahl betrifft, so gebe ich dem Herrn Abg. Dr. Lieber vollklommen Necht. Es ist die Regeneration des preußischen Offizierkorps entstanden aus der freien Offizierwahl. Die dürfen wir niemals aufgeben. Wir sind Einer für den Anderen verhaftet, Jeder steht und sorgt für die Ehre des Anderen. Darin besteht das Wesen des gesammten Offizierkorps. Daß bei den Wahlen Verstöße vorkommen, daß sih hierbei auch einmal ein oder das andere Offizierkorps Nechte anmaßt, die es nicht besitzt, will ih zugeben. Dem gegenüber muß eingeschritten werden. Das begründet aber nicht die Abschaffung der Wahl, es muß vielmehr dafür gesorgt werden und das soll geschehen —, daß die Wahl in richtiger, den Bestimmungen entsprehender Weise erfolgt.

Abg. Graf von Bernstorff - Lauenburg (NRp.): Ich verstehe nicht, wie dadurch Remedur geschaffen werden joll, daß die betreffenden

Papiere aus den Akten zurückgezogen worden sind. Es kann kein Zweifel sein, daß bei der Wahl auf diese Papiere entscheidende Nük-

[iht genommen worden / ist; das war aber absolut unzulässig. Jch ann nur wünschen, daß derartige traurige Verfehlungen nicht wieder vorkommen. j .

Damit ist die Jnuterpellation erledigt j

Das Haus seßt darauf die zweite Berathung des Reichs- haushalts-Etats für 1901 bei dem Etat des Reichs- amts des Jnnern, und zwar bei dem Titel 1 der Ausgaben: „Gehalt des Staatssekretärs“, fort.

Abg. Bebel (Soz.)* bringt eine Reihe von Wünschen bez0ansy des Arbeiterschußes vor und führt insbesondere qus, daß nah dem Urtheil der Gewerbe-Inspektoren sich die BäckereisKrordnung gut be- währt habe und geohaly nit abgeändert zu werden brauche. Gegen die Seeberufsgenossenshaft hätte das E Ber erau, wegen des bekannten Briefes des Rheders Lacisz über die Unfallverhütungs- Vorschriften einschreiten müssen.

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Es ist mir peinlich, in dieser späten Stnnde noch das Wort zu ergreifen. Aber es sind im Laufe des gestrigen Tages so viel Einzelheiten aus meinem Verwaltungsbezirk erörtert, daß ich mich für verpflihtet halte, den Rednern des hohen Hauses Rede und Antwort zu stehen.

FIch möchte heute in umgekehrter Nihtung beginnen und deshalb zunächst auf einiges antworten, was der Herr Abg. Bebel gesagt hat. Ich habe absichtlih, Herr Abg. Bebel, die Gelegenheit ergriffen, gestern zu erklären, daß jene Arbeit cines Beamten des Handels- Ministeriums ledigli eine Privatarbeit ist. Wenn der Herr Abg. Bebel aber die Güte haben wollte, die stenographischen Berichte der Generaldebatte über den Etat naczulesen, so würde er schen, daß ih eine ähnliche Erklärung bereits bei jener Gelegenheit abgegeben habe: früher diese Etflärung abzugeben, hatte ih keine Gelegenheit, und warum ih diese Erklärung abgegeben babe, das, glaube i, liegt klar zu Tage.

Der Abg. Bebel hat ferner gefragt, wie es mit dem bekannten RNandschreiben der See - Berufsgenossenschaft stehe. Ich habe damit das gethan, was ih dem hohen Hause bereits angekündigt hatte: ih. habe diese Angelegenheit der zuständigen Behörde, dem Reichs-Ver- sicherungsamt, abgegeben und habe dem Reichs - Versicherungsamt ge- schrieben, es sollte erwägen, ob und was in der Sache zu veranlassen ist, und mir demnächst zur Sache berihten. Jh möchte aber, um keine falschen Eearlungen zu erregen, sofort erklären und die Herren können \sih aus den Gesetzen ja selbst darüber unterrihten —, daß dem Reichs-Versihherungsamt keinerlei Disziplinarbefugnisse gegen die Mitglieder einer Berufsgenossenschaft zustehen.

Meine Herren, nun muß ih auf eine Anzahl Detailfragen ein- gehen. Einer der Herren Abgeordneten hat gestern gerügt, daß die Destillationen, die öffentlichen Schankstätten während des Gottesdienstes Sonntags geöffnet seien. Jch habe diese Frage, fo lange ih noch Mitglied von General-Synodeit und Provinzial-Synoden war, sehr oft behandelt ; sie ist gerade dort von geistliher Seite mit denr allergrößten Nachdruck erörtert worden; aber man fam bei diesen Verhandlungen immer dazu, daß sih eine solche Maßregel, die fich augenfällig empfiehlt, nit durchführen ließe, weil, wenn man diese Destillationen während des Gottesdienstes {lösse, man auch alle Nestaurationen und nament- „lih auch die Gastwirthschaften {ließen müsse. Namentlich in den fleinen Städten sind aber Destillationen, Nestaurationen und Gast-

die Gäste vertreiben und dem anderen zutreiben, ohne den ethischen Zweck zu erreichen. Die Beschwerde eines Abgeordneten über die Namensgebung in

unterliegt der preußishen Verwaltung. Im übrigen gehört die Aus- führung des Gesetzes, betreffend die Beurkundungen des Personen- standes, zum Verwaltungsbezirk des Neichs-Justizamts.

Einer der Herren Abgeordneten hat gestern auf die Union zum Schußze des gewerblichen Eigenthums Bezug genommen. Ich kann dem hohen Hause die erfreulihe Mittheilung machen, daß auf der leßten Konferenz in Brüssel alle die Wünsche, die wir in Bezug auf den Schuß des gewerblichen Eigenthums gehabt haben, durchaus er- füllt find, und daß infolge dessen in nicht zu langer Zeit dem hohen Hause eine entsprechende Vorlage zugehen wird, vorbehaltlich der Natifikation durch die vertragschließenden Mächte.

Wenn mich der Herr Vorredner gefragt hat, ob ein inter- nationales Abkommen zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb be- steht, so muß ih diese Frage verneinen. Ein solches internationales Abkommen hat bisher nicht bestanden, und wir hatten gar keine Ver- anlassung, ein folches internationales Abkommen anzuregen, weil gerade darin für uns ein günstiger Umstand in Bezug auf den Abs{luß der Union lag. Nachdem aber der Abschluß der Union jeßt gesichert ist, und zwar gesichert ist entsprehend den deutschen Wünschen, wird damit die Frage, die der Herr Abgeordnete angeregt hat, d. h. der gegenseitige Schuß gegen unlauteren Wettbewerb, international voll- kommen gedeckt.

Es ist bereits in der gestrigen Verhandlung wiederum die Frage erörtert worden: wie hat das Geseß zum Schuß gegen unlauteren Wettbewerb gewirkt ? und namentlich: wie steht es mit der Wirkung der gesecßlihen Bestimmungen gegenüber den s{windelhaften Aus- verkäufen ? Im allgemeinen kann man sagen, daß das Geseß gegen den unlauteren Wettbewerb günstig gewirkt hat ; der marktschreierische Geschäftsbetrieb Hat wesentlich nachgelassen. Aber auf An- regung aus diesem hohen Hause hat infolge meiner Ver- mittelung innerhalb Preußens eine besondere Enquête stattgefunden, wie ih die Bestimmungen in Bezug auf die Ausverkäufe bewährt haben. Aus dem gesammelten Material geht hervor, daß das be- fannte Erkenntniß des Strafsenats des Reichsgerichts allerdings mannigfahe Irrthümer in den betheiligten Gewerbekreisen herwor- gerufen hat, und daß, angeblih gestüßt auf dieses Erkenntniß, die s{windelhaften und unreellen Ausverkäufe zugenommen haben, obgleich jenes Erkenntniß keineswegs ohne weiteres alle Nahschüsse zuließ, sondern nur Nachshübe unter gewissen Vorausfeßungen. Aber „immerhin scheint dieses Erkenntniß mißverstanden zu fein und zu einer Ausdehnung der vorhandenen Mißstände beigetragen zu haben.

Es ist auch an die preußishen Provinzial- und Lokalbehörden die Frage gerihtet worden, ob es möglich sei, bei Ausperkäufen über - haupt den Nachshuß von Waaren zu verbieten. Aber fast ein- stimmig ist die Antwort ertheilt worden, das scheine niht ausführbar, weil sonst der Verkauf von NRestbeständen bei Erbschaften und Konkursen vollkommen unmöglih oder nur mit empfindlichen Ver- mögensverlusten für die Betheiligten möglich sein würde. Es ist aber beabsichtigt, um den unzweifelhaft auf diesen Gebieten vorban- denen Mißständen wirksam entgegenzutreten, die Polizeibehörden und die Staatsanwälte anzuweisen, in der Richtung vorzugeben, daß bei der Bekämpfung s{windelhafter Ausverkäufe ein öffentliches Interesse anzunehmen und deshalb au im öffentlichen Interesse von Amts wegen dabci einzuschreiten sei, und es sollen ferner die Gerichts- vollzieher und Konkursverwalter darauf hingewiesen werden, zu den unreellen Ausverkäufen nicht irgendwie durch eine Thätigkeit ibrerfeits die Hand zu bieten. Man muß abwarten, meine Herren, wie diese Maßregeln \ich in der Praxis bewähren werden.

Der Herr Abg. Dr. Müller-Meiningen hat dann gefragt, wie die verbündeten Regierungen und speziell der Herr Reichskanzler oder das Reichsamt des Innern zu der Frage einer technischen Reis-Zentral- behörde ständen. Jh will den Herren, die diesen Gedanken haben, nichts sagen, was sie unfreundlih berühren könnte: aber ih gestehe ganz offen : ih habe aus den Sachdarstellungen, die ich in der Presse gelesen habe, mir doch noch kein rechtes Bild machen können, was diese technischeReichs-Zentralbehörde eigentlihleisten soll neben derPbysikalisch- technishen Reichsanstalt, neben dem Patentamt, und in Rücksicht darauf, daß die Bauthätigkeit und die tehnischen Anlagen sowie alle die Angelegenheiten, die etwa unter diese technische Behörde fallen könnten, überwiegend Landes}achen find. So lange also ein solches Projekt nicht weiter ausgereift ist, glaube ih, wird es für dic ver- bündeten Behörden kaum mögli sein, dasselbe in nähere Erwägung zu ziehen.

Ich komme nun auf einige Fragen des Arbeiterschutzes zu sprechen.

Es ist zunächst hingewiesen worden auf die verbeerenden Wir kungen der Berufsarbeiten unter den Steinarbeitern, und der Herr Abg. Wurm hat \sich auf eine Broschüre berufen, die wodl erf in allerletter Zeit ers{hienen sein muß. Mir ist sie weder zuges{ickt worden, noch habe ih sie sonst zu Gesicht bekommen. Ader {on längst vor dem Erscheinen dieser Broschüre babe icd unterm W. Mai

wirthschaften ein und derselbe Betrieb; man würde also dem einen

den polnischen Landestheilen gehört niht in mein Ressoxt, sondern

ven naire T I D É n b. Eu MEE E T: E t A ‘2E u Va T g n Se n Oer ame E

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