1841 / 60 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

[usige transitorische Verordnung in Ausführung zu bringen Seine edie verschiedène Verona entworfen durch Chaussee und T qu kommen, in s von \ fi mmétlicen Provinzial-Landtageñ begutachtet werden sol- “dem vertrauensvollen Eingehen in Unsere Absichten, von dem in-. | tet werden wird. Endlich haben Wir zur “seyn werde S trom- und Deich-Ordnung- 6 ellirung von Grundstücken jeder Art | geltend, und die Weisheit Unseres in Gott ruhenden Herrn Va- en. Es sind diese Segenslünde: nigen Mitwirken, von dem Verständniß ab, auf welche Wir bei | der gewerblichen Thätigkeit des Großherzogt s iw ta bestebenden Landesgeseßen “und provinziellen Ver- Ì ahren bestimmt, ' ters ließ Ihn in reger Theilnahme an dem ohl seiner Unter- E e ae ständischer Ausshüsse und Publication | Unseren getreuen Provinzial - Ständen zuversichtlich rechnen, und nanz-Minister die Musfa rung der bere j , en en über die Benuzung der i: ie andere Vorschristen enthält, wonach bei eintretender / thanen erkennen, daß die augenblictliche Lage, in welche jene grd- g An Gar: durch welche allein, die, gee Zeit liegenden, nimmer wegzu- | Bauten, so weit es die rhältnisse gestatten, zur P| icht gemach “und über die Rechte und Verbindlichkeiten der - test olge ländliche Besikungen vererbt werden solle: ßere Rüstungen den Staatshaushalt verseßt, hier keine hemmende : 2) eines Reglements zur Wahl L Sama s LON ugnenden, daher scharf ins 4 fassenden Bestrebungen: Miß- | werden auch die aen ulássigen Anträge der Kreis! nd ung auf solche Flüsse, so wie über die An- | Diese beiden Geseß-Entwärfe lassen Wir Unseren getreuen Stä Rücksicht seyn dürfe, auch wenn zur Bestreitung dieser Ausgabe und ibrer Stellvertreter gs- Abgeordneten rauen zwischen Haupt s lieder zu säen zu Schanden | Beförderung von haussee - Anlagen durch Unterstüß

: stung von Dämmen, und âber die Verthei: | den, sowie die jugehörigen Motive und eine über die Ausfüh zu außerordentlichen Mitteln gegriffen werden müsse. Dieser j 3) einer allgemeinen Forst- und Jagd-Polizei-Ordnun : Fmaet wt e R Auf M nals) Adresse des Huldi- | Staatskassen, so wie alle anderen ähnlichen. gemeinnuk

lung d e. haben sih als unzureichend erwiesen. Um | der zuerst erwähnten Verordnung den Behörden zu ertheile Ansicht folgend sind in den 11 Jahren 1830 bis 1840. 4) einer Verordnung wegen Ausübun L Waldst 8 Be: ung ¿Landtage as en Wir in wohlerwogener Antwort und mit nehmungen gern berücksichtigen. ir r

“den daraus entstehenden Nachtheilen P egegnen, haben Wir eine | Instruction mit der Aufforderung vorlegen, sich darüber nach vor- auf den Chaussee- Bau außer den gewöhnlichen Unterhaltungs- rechtigung, E 9 E: E S G Zusage der Förderung und. Ent- Nachdem Wir auf solche Weise den getreuen Stände

Revision derselben gent und die für F Strom- und Ufer- | gängigex reiflicher Berathung gutachlich zu äußern. Kosten und dem für den Neubau etatsmáßig jährlich ausge- 5) einer Verordnung wegen Bestrafung des Diebstahls von Als ein A IA Etn es Uns E Ae ertheilt. | Absicht billigen und mit dem Wohle Unserer ganzen 0a

Polizei der dffentlichen Flüsse ars für das Deichwesen erforder- 13) Verjährungs-F MEIE L worfenen_ S E ie ._. 500,000 Rthlr. Holz und anderen Wald-Produkten, 8 Sulioe 10 hun it E U n die 1NRUA peeer vereinbaren Wünsche entgegen zu fommen, um - dem SGropherz9g/

lich anderweitigen Bestimmungen in zwei ‘von einan In dern Geseße wegen Einführung kürzerer Verjährungs- nicht weniger als 14,945, thlr. verwandt worden. 6) einer Verordnung über die Bestrafung der Jagdvergehen, | ser A inzial-Stände eh - mie E I [E E landeováterlihen Liebe zu ee ra

der g Entwürfen zusammenstellen lassen, welche Wir in risten vom 31. März 1838 und in der Declaration des §. 54, Auch andere Banten, namentlich die bisher zu wenig beach- 7) eines Gesehes über die Strom- und ufer-Poli Z b df jere gerreuen Prov np nde e welchen Werth Wir auf | legt haben, erwarten Wir dagegen , daß der Landtag weite

in den Anlagen nebst den dieselben entwikelnden Motiven Unsern þ Titel 6, Theil l. des Allgemeinen Landrechts von demselben Tage | teten Gefängnisse und Straf-Anstalten haben große Verwendun- fentlichen Flüsse, zei der df: | das Ersprießliche ihrer Wirksamkeit (legen, mögen dieselben die | ausgehende, dem Verhältnisse des G zum Staate

getreuen Ständen mit der Aufforderung zusertigen, sich der Be- betreffend ; die Verjährungsfrist bei einer Schadens-Ersalz-Forde- | gen veranlaßt, und es finden sh in jenen Jahren über das, was : 8) eines Gesekzes über das Deichwesen etro ti 5 Propog Len insonderheit die erste, welche auf die | widersprechende Anträge, durch deren Aeußerung nur Aufregung

: r zu unterziehen. Beide Gese Entwürfe erken: | ‘rung, sind’ die entgegenstehenden provinzial-rechtlichen Vorschriften | die Etats dafür ausseßen 9,640,136 Rthlr. verausgabt. 9) einer Verordnung darüber: ob der Besiger eines laude- f age ei, sich bezieht und die mittelst besonderen De- | und Verwirrung hervorgerufen Und die ruhige Ausbildung der

nen. die vorhandenen landesherrlich bestätigten Deich- und Ufer- | nicht aufgehoben worden. : Ls Endlich ergiebt sich, daß die Meliorationen und mannigfal- mialpslichtigen Guts berechtigt sey, im Veräußerungs-Falle das L bewilli heutigen Tage an sie ergehende Eröffnung, wegen eines | Verhältnisse gestört wird, nicht Wuebetn sondern mit Vertrauen

bau-Statute (Ordnungen, Reglerzents) bis zu einer mit Unserer Da die lekteren bedeutend längere Fristen fúr die Verjährung tige Unterstüßungen , welche des Hochseligen Königs Majestät in für die Ablösung von Diensten, Abgaben 2c. gezahlte Kapital von zu bewilligenden Steuer-Erlasses betrachten. den weitern von Uns zu ergreifenden Maßregeln entgegensehen

Genehmigung erfolgenden Abänderung als gültig an, in Beziehung anordnen, so haben mehrere Gerichtsbehörden die Aufhebung die: | milder Berücksichtigung des e für die durch Eisgang, Ue- em Kaufpreise des Grundstücks bei Berechnung der Lehn- E l B, : : wb. i

auf diese sind die in den ersteren enthaltenen Bestimmungen, ser provinzial-rechtlichen Vorschriften in Antrag gebracht. , bershwemmung U. s. w. herbeigeführten Zerstdrungen in jenem waare in Abzug zu bringen? Y ite ir E en ps arr des Landtags auf sechs Wochen be- Wir gedenken mit hoher Freude und Befriedigung des leb-

also nur subsidiarische, und es wird demnächst die Revision der Mit Rücksicht auf den §. 61 der Einleitung zum Allgemeinen | Zeitraum bewilligt hat, 1 R Rthlr. betragen. Diese gro- 10) einer Verordnung wegen Wiedereinführung der Legiti- | Gnaden E. verbleiben übrigens Unseren getreuen Ständen in | haften und innigen Ausdrucks der Liebe und Anhänglichkeit, womit

bestehenden Statute dieser Art, Gelegenheit geben, diejenigen Ab- | Landrechte und-in Erwägung: : ; ßen im Ganzen auf 61,208,590 Rthlr. sich belaufenden außeror- Ï mations-Atteste béim Pferdehandel, : Berlin Mos Feb P alle Stände der Provinz, bei der Erbhuldigung in- Königsberg

weichungen von den allgemeinen in den vorliegenden Entwürfen daß eine solche Verschiedenheit der Verjährungs- Fristen in den dentlichen Ausgaben fonnten aus den gewöhnlichen Einnahmen / 11) eines Pensions-Reglements für die Beamten der hdhe- / - Februar 14 Uns ihre Gelübde in gleihem Geiste und Gefühle dargebracht

enthaltenen Bestimmungen zu bezeichnen, welche auf Observanz- einzelnen Provinzen erhebliche Uebelstände für die Bewohner nicht bestritten, und nur allmälig aus den jährlichen Ueberschüß- ren Lehr-Anstalten, | (gez.) Friedrich Wilhelm. haben. Wir halten den Eindruck dieses feierlichen, Uns unver-

Gewohnheit oder auf speziellen Rechtstiteln beruhen, und als der übrigen Provinzen herbeiführt, deren Beseitigung nicht bis | sen erseßt werden. 12) einer Verordnung wegen Beschränkung der Abldsbarkeit | zj M A geßlichen Moments mit dem zuversichtlichen Vertrauen in Unserm Betriebs - Fonds der die zum Provinzial-Landtage des König- Herzen fest, daß auch in unbefangener und dankbarer Anerkennung

Partikular-Recht anzuerkennen seyn werden. Sollte es aber Un- zur vollendeten Redaction der Provinzialrechte ausgeseßt wer- Es mußten außer den Beständen, die der Erbpacht-, Erbzins- und Zins-Gerechtsame. f reihs Preußen versammelten Stände. dessen, was für die wahre Wohlfahrt des Großherzogthums seit

seren getreuen Ständen wünschenswerth erscheinen , daß außer den kann, daß das, in dem Geseß vom 31. März 1838 aus- einzelnen selbstständigen Verwaltungen, die Kräfte der Geld-Jn- 13) einer Verordnung wegen des bei Par ellirung von Grund jenen immer nur für einzelne Verbände gültigen Statuten auch gesprochene Motiv, die aus der langen Dauer der allgemeinen stitute in Anspruch genommen, und zu Vorschüssen verschiedener säen jeder Art zu beobachtenden Verfahrens. E : Der JIntroitus des Allerhöchsten Propositions - Dekrets für s Fheben, soll jet R Monann Os ang 4 Slb g noch geschehen soll, die Ritterschaft desselben mit den dten

noch provinzial - geseßliche Bestimmungen aufrecht erhalten wer- Klageverjährung für eine große Anzahl von Forderungen her- Art gegriffen werden. : ur besonderen Berathung sind gestellt : inzi i den, welche zur Zeit noch in L sind, von den Vorschriften der vorgehende Rechts-Unsicherheit zu beseitigen, in erhöhtem Grade Aller dieser großen Verwendungen unge, ist es der wei- j a) fe Brandenburg, o O Schlesien, Sachsen, L A Provinzial - Landtag lautet dagegen wie nach- | und Landgemeinden sich sters eben so zu gleichem Geiste und G beiliegenden Entwürfe abweichen, und deren Gültigkeit nicht be- fúr diejenigen Landestheile eintritt, in denen na provinzial- | sen Sparsamkeit des Hochseligen Königs Majestät gelungen, die ) Preußen, Posen: Wir Friedrich Wilhelm, von G G _| fühle verbunden finden wird. Wir werden darin die sprechendste reits durch die Aufrechthaltnng der vorhandenen, landesherrlich be- lichen Bestimmungen noch längere Verjährungs - Fristen gelten, auf diesen verschiedenen Wegen entnommenen Summen wieder ¿ Entwurf einer Verordnung wegen der Intestat - Erbfolge | von Preußen 2 elm, von Gottes Gnaden, König | Gewähr dafür finden, daß jene Uns in Königberg entgegen ge- stätigten Deich Ordnungen oder Statute einstweilen als fort- als das Allgemeine Landrecht vorschreibt, e L g dos Wir has sorgfältiger Prag E | : bei Vererbung ländlicher Besibungen. Entbieten Unseren zum Provinzial-Landtage des Großh brachte Huldigung nicht bloß Folge augenblicklicher, durch äußere g prechen kdnnen, daß die 3 e rsparnisse de f b) für Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen | thums Posen versammelten getreuen Ständen Unseren Aba aer Wurzel im Gemüth A G b L at e L 2 e o

dauernd anerkannt worden, so überlassen Wir ihnen, dieselben | endlich : : ; ; ) : unter bestimmter Angabe derjenigen Perorauts- n, sie E iet in E dele Ei de S In. A r a na 0 Ie at A E E j und Westphalen: Gruß D enthalten sind, zu bezeichnen und behalten Wir es Unjerer wei- onst irgend ein Grund aufzufn en ist, der sür die Del ehal- ‘den, jene Ausgaben völlig U en. er and, in Die Proposition wegen Errichtung von Ob R b j S : Die Zuversicht, daß dem also sey, giebt Uns, da Wir ent- teren Entschließung ‘vor , ob dergleichen Bestimmungen, als ab- | kung dieser Abweichung von den allgemeinen Landesgeseben Welchen E durs) i ben. erwähnten Serre Gerichten als Spruchgerichten Lter Stistatis E Gert Satte n S Suebiia A des schlossen sind, die ständischen nffleuacaen Unseres Landes immer spricht. 9 rden, wird Uns überdies sür den Fal ene c) fúr Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Dritten Majestät, die göttliche Vorsehung zum Throne berufen, r r Vie Kraft E Fun Berhältnisse / b Y H "

weichendes Provinzial-Recht mit den vorliegenden allgemeinen j i : j E O ; y Geseßen zu publiziren seyen. : ist die, mit den Motiven hier beigefügte Verordnung entworfen Krieges der Nothwendigkeit zur Wiederholung von Ausgaben in Sachsen: haben Wir, durhdrungen von dem Gefühle der Uns damit auf- | eine lebendigere Z Z | eine lebendigere Zeit zu beginnen. Daß sie eine gute segensreiche eit

7) Errichtung von Ober-Appellations-Gerichten. worden, und wollen darüber die gutachtliche Erklärung Unserer | ähnlichem Umfange für diesen speziellen Zweck überheben. Die | Der Entwurf einer Verordnung, die Aufhebung d et / der Uns dan Zur Verbesserung der Einrichtungen der Rechtspflege und getreuen Stände vernehmen. : i Tilgung der Staatsschulden hat inzwischen ihren ungestdrten und | Geses vom 31. März 1838, “Veden Eictäbruta Mare gr e P heiligen Pflicht, dfentlich die feierliche Zu- | sey, hängt von dem vertrauensvollen Eingehen in unsere Absich- um der Aburtelung der Prozesse auch in zweiter Justans die Wir haben die Dauer des Landtages auf 6 Wochen bestimmt erfolgreichen Fortgang gehabt. Ueber die Lage, in der sie si | Verjährungs - Fristen, entgegenstehenden provinziellen und eit R G O aid der Hülfe des Allmächtigen und | ten, von dem innigen Mitwirken, von dem Verständniß ab, auf möglichste Fürsorge zu gewähren, hat Unser Staats: Ministerium | und verbleiben übrigens Unseren getreuen Ständen in Gnaden } befindet, würde war der bestehenden Verfassung gemäß, erst mit | statutarischen Bestimmungen betreffend. R 4 ie von hm Uns verliehene Kraft es irgend gestatten | welche Wir bei Unseren getreuen Provinzial- Ständen zuversicht- eine nähere Prúfung veranlaßt: gewogen. der im Jahre 1843 eintretenden neuen Amortisations-Periode ein a) fâr Schlesien, Sachsen, Westphalen: á Ga , in strengster ewissenhaftigkeit zu erfüllen, und sowohl das | lich rechnen. : ob und unter welchen Modificationen es zweckmäßig seyn môchte, Berlin, den 23. Februar 1841. : vollständiger Abschluß zu machen, und eine Veröffentlichung wte Entwurf des gemeinen Preußischen Berg - Rechts und derl ae Beindt Orts U AnvEt cranten Staate als dessen Als einen Beweis des Königlichen Vertrauens, mit dem besondere Ober-Appellations-Gerichte als selbstständige Spruch- (gez) Friedrich Wilhelm. sie durch den hier beiliegenden Bericht Unserer Haupt - Verwal- Instruction zur Verwaltung des Berg-Regals. E umfassen. Dieser Zus mi L e A und Liebe zu } Wir unsere getreuen Provinzial-Stände ehren und des Werths, Behörden der zweiten Instanz für alle wichtigeren Rechtsstrei- Prinz ‘von Preußen. je LB e vom 1. Juni 1833 erfolgt, zu veran- e) für Preußen, AOON ern, Posen: H lich eUgekoraitiènie R i 2 O, Dol S Ins Eee Pee h R Mde L en, mögen aen die B n auch in denjenigen Provin ilden, wo solche seit- 4 : Der Entwurf einer d Fend di ; ; Ee olgenden Propositionen, insonderheit die erste, welche auf die O nech L: A inzen zu bilden, wo solche seit- | Mähler, Des Mo doe Lun A A inister: Um jedo Unsern getreuen Ständen schon _jeht eine klare D A itügen Lo Gibiltas Die ICONTO L Hn im Großherzogthum Posen abzweckenden Beschwer» | ständische Verfassung sich beziehet, und dée mirtelfe besonderen Wenn nun auch diese Angelegenheit verfassungsmäßig nicht S emths d Eich erther, Thi S7 L béea F | Uebersicht gewähren, haben Wir eine vorläufige Darstellung 1251 Lib. IV. Tit. 5. Art. 9. 65. 4 und 5, über die nurŸ A wn ünsche mit Ernst geprüft, in Folge dieser Prüfung | Dekrets vom heutigen Tage an sie ergehende Eröffnung, wegen ; d Vorl : ständi B N Vom Cosel) EiMborn, Lon A dieser Verhältnisse unterwerfen lassen, welche ihnen in der An- diare V A G C E R Ÿ aber erkannt, daß Unsere mit der Verwaltung des Großherzog/ | eines zu bewilligenden Steuer-Erlasses, betrachten. - zu denen gehört, deren Bortegung zur ständischen Berathung An iÂde 1ugedt subsidiare Verhaftung des neuen Besitzers eines mit Hypo thums beauftragten Ober-Behdörden sich pflichtmäßig haben ange- u T : nach dem Gesehe wegen Anordnung de Provinzial-Stände vom | die zum Provinzial - Landtage der Kur A t ¿di i afál __ thefen belasteten Grundstücks. | segen seyn lassen, die deshalb von des verewigten Königs Maje- 8 Lan 5. Juni 1823 geeignet sind, so finden Wir Uns doch in diesem n f b des Wenn Wir bei dieser Lage Unserer Finanzen und nah sorgfál 5) fâr Schlesien allein: Ét ace A ; g g ) Wir haben die Dauer des Landtages auf sechs Wochen be- besonderen Falle, aus Rücksicht auf den Zusammenhang dieser B rfürafchums i V aieLeclauik Marám tiger Erwägung der mit der Bevölkerung nothwendig steigenden Der Entwurf einer Verordnung über die Befugnisse der Se V di e O N iolithe Gr Pu D ere dn upp und verbleiben übrigens Unsern getreuen Ständen in hien Un L Ae ENA e N Géaecgaud u An) E melten Stände. i Ausgaben der gewinn Nh Unserer E aer e für E ie g sen und die Kreis -Einge- Abänderung S bisher beobachteten Verwaltungs-Grundsäße nicht erin bén 23. Februar 1841 : J i ; ; i i i : i A en. vorliegen. enn d 4 i ! C j nehmen. » M Wir Friedri ch Wilhelm von Gottes Gnaden König von | die Folge in Anspruch nehmen wird, Uns in den Stand geseßt Anderweite Einrichtung des Feuer-Societätswesens. nis 2 2 As S niger A m U (gez) Friedrich Wilhelm. Wir lassen denenselben daher die über die allgemeine Vor/F Preußen 2c. entbieten Unseren getreuen Stände der Kur - und | sehen, Unseren getreuen Ständen die Erwartung auszusprechen, z e) fúr Sachsen allein: PLao) b ischer Abkunft, \o {weit e ‘die An e ie Erri A N f Brandenbur d des Markgrafchums Niederlausib | daß Wir mit dem Anfange des Jahres 1843 einen Erlaß in den ; 2 D Zt j j i Verbindung des Großherzogthums mit einem Deutschen Staate | ,; O frane es E E Pr T I S Tee aue n E Mein n g und de g daß ir n 1 500,000 Rehlr. bis 1,600,000 Rthir. werden ein- | t Dai enes Regulatios wegen Kontingentirung der | möglich macht, in ihren nationellen “Erinnerungen und Sitten bér s Pren T A L Groß- ations- Gerichte i 1er Ln N À 7 ‘ei f S feine Weise zu stdren, vielmehr solchen jede Berücksichti erzogthumsPosen versammeltenStände. #4 erzen eine große Freude bereitet haben treten lassen kdnnen, so gereicht es Uns zur besonderen Genug- Di : : - : auf k z z n jede Ber: sichtigung E Aeuße n e m ial-Pflichtigkeit 4 wenn Wis „die E a oft n Sn A tine! chuung, daß Wir ‘darín nur das Anerkeuntniß der Dankbarkeit tr Anstalt, ktirte Erbauung einer Jrren-, Heil- und Pflege- A widmen, so A die Schuld besonders darin, daß die Polnischen Außer den oben bemerkten von sämmttiichen gegenwärtig Es sind mehrfach Zweifel darüber entstanden, ob der Laude È liche Absicht Unseres in Gott ruhenden L ren Vaters, Unsern | aussprechen, zu welchem Wir Uns für die weise Sparsamkeit i Prüfung des Feuer - Socieräts - Verhältni ; inwohner des r Ner Sohn ihr eigenes Interesse verken- | versammelten Provinzial-Landtagen zu berathenden Gegenständen, mialpflichtige berechtigt sey, bei der Veräußerung seines Gutes, | getreuen Unterthanen einen Erlaß an den ihnen aufliegenden Unseres in Gott ruhenden Herrn Vaters und seine landesväter- i Städte-Ordnung nicht beli N S E e der | nend, es verabsäáumen, ihre Söhne sowohl dem höheren Staats- | liegen den Provinzialständen von Preußen und Posen noch be- das für die Ablôsung von Diensten, Abgaben, Grund erechtigkei- | Steuern zu_ bewilligen, gleich dn oui Antritt Unserer Regierung hi Sorge für Unsere Lande und Unterthanen ihm verpflichtet j S welche zu den aufgelösten Srädte-FeuereSocie- vorgeschriebenen Wegen ta penenigen Bildung, Geschäfeskenntniß O re Uur n ingen können. en. p ; Ÿ ‘täten gehört haben. E / ußen: ten und anderen Hasen an its bei Berechnung Sue ap Mas E N r uit abet auf die Aufrechthaltung der Ueber die Art und Weise, in welcher dieser Steuererlaß am / b) fär West p is, und M S be hinzuleiten, welche die Forderungen der j Die Entwürfe: ‘gabe dieses Kaufpreises festzusebenden Laudemial-Betrages in Ab- | Würde Unserer Krone und die Sicherheit der Unserm Schuße | zweckmäßigsten zu benußen seyn wird, wollen Wir ohne Verneh- Die Entwürfe: oe bte B i ne gener il erheischen, und die daher als einer Verordnung wegen Veranlagung des Realschubgeldes, g u bringen? und sind dieserh alb- von den Gerichten verschie- anvertrauten: Lande gerichtet seyn müssen. mung der Wänsche Unserer getreuen Stände nicht entscheiden. i e e Decsatation dés Gefe Li 15. Juli 1E wo Unm M M e ingung der Anstellung in denselben nahgewiesen so wie wegen Erleichterung der kleineren Elgendüthner- dentlih abweichende Erkenntnisse erfolgt Zur Beseitigung dieser Unsere getreuen Stände werden daher mit Uns von der Wir lassen ihnen daher in der Anlage eine Deukschrift zugehen, gen der bäuerlichen Erbfolge; f Der Anspruch daß in den dazu verord M Etablissements; Zweifel und zur Erläuterung der §§ 720, 721. ‘und 722. ‘Tit. Nothwendigkeit durchdrungen seyn, daß bei der jeßigen Lage Eu- | welche eine nähere Entwicfelung Über den Ertrag und die Ver- einer Legge - Ordnung für die Grafschaften Tecklenburg | die Kandidaten darum weil sie Polnischer Rebe pen S4 eines Regulativs für die Einrichtung und Verwaltung des XYVII. Theil 1 des Allgemeinen Landrechts lassen Wir daher Un- | ropa’s das Zusammenhalten aller vorhandenen Geldmittel gebie- | hältnisse der verschiedenen Staats- und Geld - Leistungen und zu- und Ober-Lingen, einer anderen für den Kreis Lübbecke | gere Anforderungen als an die Deiche inadi R fol “e ; d Provinz bewilligten Meliorations-Fonds; seren getreuen ‘Ständen hierbei den Entwurf einer Verordnung tende Pflicht ist, damit Wir, gestüßt auf unseres Volkes treue gleich. Andeutungen darüber enthält, bei welchen von ihnen zur und einer dritten für die Me Ravensberg. widerstrebt nicht nur den Erfordernissen 8 Staats-V s G De einer Fischerei-Ordnung für: nebs den dazu gehörigen Motiven vorlegen und erwarten ihre | Anhänglichkeit “an Uns und Unser Königliches Haus und seine | Erfüllung Unserer Ab icht, die Erleichterungen vorzugsfveise den Die Abwickelung der Societäts - Verpflichtungen aus den | sondern au der Ehre Unserer Unterthanen Polnischer Abkunfe Loe e [Haff gutachtliche Aeußerung über denselben. bewährte heldenmüthige Vaterlandsliebe , Den, tamen gen, Mes ärmeren Klassen S x L anen O Eb And O L ée Haa enen Feilen ua G selbst, welche mit natürlichen Fähigkeiten so reich ausgerüstet ae 35 E Sit i i i i t entgegensehen können. ofern es | gung am angemefsjen|ken vird, / 7 e Zur e des Entwurfs eines Nachtrags zur Ge- | daß sie nur des ; ; j s j i; D) E e ree Provin des Dler nin e vot v eit pen Ee oe denen le v Unsern eifrigen | Sie auffordern, Uns Behufs Unserer weiteren Entschließung \ meinheitstheilungs-Ordnung für die Provinz Westphalen as u 'Vêli O Ae vel Ao C i ria j B j ; ; fommmenen“ Pferde-Diebstähle und dezhalb gemachten ständischen Bemühungen gelingen sollte , die Aussicht auf einen dauernden | Ihre gutachtliche Ansicht über diese Angelegenheit auszusprechen, i und die Kreise Duisburg und Rees. thun. Erst dann, wenn auf diesem Wege ih bib Wins erde F er Entwurf einer neuen Fischerei- Ordnung. Anträge, hat dem Staats - Ministerium Veranlassung gegeben, rieden: wieder fester zu begründen, geht Unsere Cp A Wonen ed ee O Da iva E Q F | “Wr pvinzial-Hülfs-Kasse gef E R M A 2 gebildeter und hinsichtlih ihrer Gesinnung bewährter junger rfen L Cic U ale P eee ea A aA i i itimati i ir Eintritt des, für die anderweitige Derechnung ur Beförderung de dhles des Lan? / / ! ; ' -Hülfs-Kasse geforderten Zurückzahlung der ihr | Mánner findet, welchen Staats - E "tr V f 8 ennen, * deren £ojung von teste beim Pferdehandel O Aa Ea bimes ouecain des Bedarfs E E E pigermalns der Staatsschulden auf Wir statt des Steuer- Erlasses eine mindestens gleiche , unter die früher überwiesenen Bestände der ehemaligen Reluitions- | werden Bea GR U Sdauch den J t ingen Doletie JOE REE E Provinzial-Stánden erwartet wird. Ständen nebst Motiven hierbei zur Begutachtung vorlegen lassen. f den 1. Januar 1843 angeordneten Zeitpunktes zugleich auch Un- | verschiedenen Provinzen nach Maßgabe des Ertrages der Klassen-, . und Fourage-Verpflegungs-Vergütigungs- Kasse zuMünster, scher Abkunft denjenigen Antheil an Justiz-Pflege, der Ney- i ine Ermáßigung in ihren Abgaben zu Mahl- und Schlachtsteuer zu vertheilende jährliche Sunime den und wegen - Galéitia Und dem ntli an l ege / 10) Pensions-Reglement für die Beamten des seren getreuen Unterthanen eine Zrm igung i g z . i Le I bin i : i : g em dfentlichen Unterrichte im Großherzogthum d L s währen. So wie Wir Uns der Hoffnung hingeben, daß es, einzelnen Provinzen überweisen, und durch die Landtage daruber der von Mellinschen Stiftung und des Verkaufs der dazu | einnehmen zu sehen, welcher am sichersten dazu beitr nt 3 it : ; hdheren Lehrstandes: s : : ; ie "chl i scher Art diese Gelder welche j ehdrigen Salz-Gebäude. illi i insichtli | an S L eitung s-Na ch x1 ch fen. In Erwägung, daß es an einer enfions- Anstalt für die | wenn nicht ungünstige Verhältnisse eintreten / Uns möglich seyn | Vorschläge entgegen nehmen, in we die / weis | M gehörige z-Ge e billige Wünsche hinsichtlich der Erhaltung und Ausbildung der Beamten der höheren Lehr-Anstalten zur Zeit noch ganz fehlt, und | wird, in späteren Perioden den Erlaß noch weiter auszudehnen, Wir Jhrer Verwaltung anzuvertrauen beabsichtigen, zum Besken i i Der Introitus des den Provinzial-Ständen von Preußen | Sprache und Nationalität zu befriedigen. Ausla d mit Rücksicht auf die diesfälligen Anträge Unserer getreuen Stände | so wissen Wir im voraus, daß, wenn die Noth es gebieten sollte, | der einzelnen Provinzen, wo S Sud E tre E A v Propositions-Dekrets lautet wörtlich fol- Wenn Wir nun gleich die Beseitigung der Schwierigkeiten, M der Provinz Preußen, ist das beiliegende Pensions-Reglement für | Unsere getreuen Unterthanen zu den dann erforderlichen Opfern des bei dem Steuer-Erlaß angedeutete dia e fer a ps ' M g Mie F I h Wilbe an G : welche die Verwaltung eines von verschiedenartigen Volksstäámmen Frankreich. die Beamten der höheren Lehr-Anstalten entworfen werden, wel- | gern _ bereit seyn werden , dringendere Besorgnisse der Stdrung | der ärmeren Klassen verwandt Oas eits fol he Vertheilung |, F Preußen Î “Srbbieten üen. A E naden König 2 bewohnten Landestheils mit sih führt, hiernah vorzüglich von Pairs-Kammer. Sibung vom 23. Feb zugleich darauf aufmerksam mae i M B ; FEenei nden, indem Wir | dem Entgegenkommen Unserer Polnischen Einwohner des Groß- seß - Entwurf über die Arbeit der a n R Ae /

i isters j chen Friedens, als es die gegenwärtigen sind, waren , ; F i ei i ches Wix nebst dem erläuternden Promemoria Unseres aris ads des Europäischen F ; geg g / nur ausführbar is, wenn sie gleichmäßig fár Unsere gesammten j dieselben seit Unserer Thronbesteigung zum ersten Male zu einem | herzogthums, ohne welches alle Unsere auf Erfüllung ihrer billi- | die Kammer eine geringe Aufmerksamkeit geschenkt h f enkt hat, würde

der geistlichen, Unterrichts- Und Medizinal-Angelegenheiten Unseren | in den Jahren 1830 bis 1833 eingetreten, und hatten krie evische i ordentlichen Landtage b U i

étreuen Ständ i f : n zur unabweislichen Nothwendigkeit gemacht. D Un Staaten angeordnet werden kann. hen Landtage berufen, Unseren gnädigen Gruß. _| gen Wünsche gerichteten Absichten und Maßregel i

L gen e ‘eit en zur sorgfältigen Erwägung U ErLREERE pre Lustig Page in welcher sich der S aatshaushale bis zum Jahre Wir bleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. \ N de Uet Vertrauen l Siy Wir Uns versichert halten, daß | ben würden, erwarten müssen, so Haben Wir, Teb cuhe Aitsciden heute mit 104 gegen 2 Stimmen angenommen.

11) Ablösung der Erbpachts- Leistungen. 1826, befand, unddie Sparsamkeit , welche die unbefriedigten Berlin, den 23. Februar 1841, ; | pat Fein en Aen En ein ee Herz | zu diesem Entgegenkommen aufzumuntern und ihx Vertrauen zu Deputirten-Kammer. Si

és B eathungen über die von dem Provinzial-Landtage der Bahrede AU Ver aan / Hana 1a, (gez) Friedrich Wilhelm. währen Bad, elbt ew “a Pre A O T Sei L N Nase: A fee Wünsche abzwek- | An der Tagesordnung war Keule L Bat AE Hin E

ark Brandenburg und der Niederlausis in Antrag gebrachte Be gestattet , auf die Erhaltung Un JÎnstand|\e ges: ; 5 ; / f Î getrossen. ‘ist deshalb nicht nur die Zahl | wurfes i ers

schränkung der Abldstichkeit des Kanons L künftig ot uschließen. Materials die jährlich erforderlichen Verwendungen zu machen. Prinz von Preaßet L orben, H nen N T ae Setiniioion pg E 4 der an studirende Zöglinge Polnischer Abkunft während B Klasse ein R Dise, Bea von 80,000 Mann für die

E A ir nebs ihren u dem Entwurfe einer Verordnung | Als daher die Dae o E E E gs (s M nack D Ciwboen, n n Thiele. Stolberg. berg haben Wir Unseren hefbéien Ständen cróffnet. mit Uen Ba n zindE Un aier ersten Dienstzeit bei den | wesentlichen Debatten Anlaß, d Die Kormmission versuchte: das

g „dié Wir ne ren Motiven Unseren getreuen Ständen | nicht allein darauf an die Kosten zu bestreiten, welche die Der- 0 i: ( ; ? ; l / ehôrden zu verabreichenden Unterstüßungen vermehrt, ondern é da

ebenfalls hierbei zur gutachtlichen Tire, raaban (assen: srkung der bei den Fahnen zu haltenden Mannschaften, die Lies | di An / Sre A o gefan ges E Dea Tes E E ie L A I Errichtung von Lehrstühlen für die Slavischen Sbucien| de S P o t m E e jähr- ert Í die zum Provinzial-Ländtage des ( , en später ausgesprochen, daß diese münd- | und deren Literatur bei den Universitäten von Berlin und Bres- | denen Zeiten r tag Gren l, 6 h R B A

, durch ein Amendement zu

2) Parzellir ungen. é glocaticnen der Truppen und die Mobilmachung eines : i i schwerer wi ; di ie frú k g fáltigen Disloca o das Krlegómaterial | und Neumark- “anbenbura Und des lichen Zusicherungen schwerer wiegen, als die, welche die frühere | lau verordnet worden: Wir haben befohlen, auf die Anstellung | beseitigen. Die Kammer aber trat der Ansich Consei ° aber trat der Ansicht des Conseils-

: 0 sam- Bts Gewohnheit in Urkunden fafite, und wieder i i i Unseren getreuen Ständen die Grundsäße zur Begutachtung mit- | sowohl ir die Truppen, als für die Festungen herzustellen und Markgrafthums Nieder-Lausib vér A j , und wiederholen diesen Ausspruch | von Lehrern, welche bei unerläßlicher Gründlichkeit i getheilt worden wonach im Wege der Gesehgebung e (andes: N L Arten, a y melten Stände: E Gefühle Unte Berau E be O 4 Königrelchs Prenpin un. Weng und bei Zuverlässigfeit des Charakters, der Polnischen 220 gegen 15 Stimt G E olizei liche Beschränkun der Parzellirung bäuerlicher Grundstücke, Die. Summen , welche für dies alles verausgabt worden. ¿ br. Heute, am 28. Februar, wurden, äußer 5 dem Wir das S A bnofanai R höchsten Hern, va | Spras vdllig mächtig sind, bei den höheren Bildungs-Anstalten E E imaletchen veränderte Bestimmungen wegen Vererbung und Ver- Y sind , haben sich in jenen drei Zahren auf 35,399,504 Rthir# Berlin, N lage von Brandenburg und der Nieder-Lau- L daß Wir die Recht “mpsangea oben, Sie mögen fest vertrauen, | des Großherzogthums möglichst Bedacht zu nehmen, damit der z, Paris, 23 schuldung derselben zu dem Zweke, um auf Erhaltung’ eines 4 E dem Provinz ovinzial - Landtage von Pommern und Rügen L serer Unterthanen inie D die Ehre aller Stände und Klassen Ul | Unterricht, so weit der Zweck der Vorbereitung zu den Universitäts: Meinen A tifel - Hebe. Der Moniteur parisien eas tigen Bauernstandes hinzuwirken, eingeführt werden f ten, So- Die Besorgnisse, welche die politischen Verhältnisse erzeugW S auch die Drr Ober-Lausib, Preußen, Posen, Sachsen und und kas E f MNMee auageltheer Fürsorge beschirmén | Studien es gestattet, neben der Deutschen auch in der Polnischen L E L Covètte unbedingten Anhänger des Fort wohl die in dem eingegangenen ständischen Gutachten gegen diése | ten, und mehr noch die, welche durch die in ihren Erscheinungen SGlesen i erdffnet. / L t A Liebe Uns werden an S derselben zu befördern, mit gleicht | Sprache ertheilt werden könne. Auch bei den Gerichtsbehörden lautet fol, D cat I veran E r ors gemachten Erinnerungen, als auch anderweitige Bed so furchtbare Krankheit hervorgerufen wurden , welche unjer Vd# Westpde huldreiche Anrede Sr. Majestät an die zu diesen leb- T Unter Unseren deten on lassen. *_| des Großher ogthums wird durch die von Uns bewilligten Mit: Ffung d s E C T ada E Sen 1 V [Ia ere U (égislaczatr an in jenen Jahren hade hatun Stogunges v “eren sechs Provinzial - Landtagen versammelten Stände lautet H seyn, die den unvergeßlichen SeidiaunatAte vom W Ec L Es n E A welhe pee Don tas lhre Arbeiten wieder aufnehmen. “E find ihr von den r gedachten 4 er no nstand zu geben erkehr und in alle Unternehmungen gebracht. Es bedur te E / 28 nicht mitvollzog | ( . mächtig, und wo möglich, der ‘Polnischen / P z vichen Dokument 4 bee die belliden hard Maar ter, | ves a0 Unternehmungen Seba Ee ardenen bonbuecisden Provinzial Lndag, Das oben in der Chranif des der Wahrheit gemäß versichern, daß der Ton, die Secte, mit ne I E E u p Bem eige, Eg ER E, Daf ie Mgi P ehdôrden sorgfäitige n anstellen ._| beiter. 20 : : n er sie das Geldbn / / auptsächlih aber wird es Uns zur ' „Gewi 4 n, daß, w ite derselben enthält die anliegende Zusammenstzel- | Als jene Jahre der Bedrängniß überst 1 gs len e pr V au an A De Ste Eises, ist Ba 2 VeELDAL O is Jun in Unsere g A e O anal Cclaeuno Wr Laudrach6-Aemten ider (hre Sbhne in den pi Amende votirt weich die Kis N en AE e Denkschrift werden. D pie Wiedrlehr ded, Bortrauens ehr N Siánden dieser sechs h ; gen en eee rlasses , n daß diese Erinnerung Uns die Maa Herzen leben wird, sondert, | Erlangung der Landrat s-Aemter erforderlichen Kenntni zu Amendement votirt, welches die 9 L e getreuen S ide ‘entnehmen, in' wie E ‘und nach m lust dee Abschluß des Zoll - Vereins erre) eri legt, was auch hin sichtlich Vie A Pie Dres a & keit auch fúr die ständischen V cine lebendigen Zeit a E fan mehr ausbilden, um die zum Nachweise t Qualifica bs A ek h as R E T ga A E ga esehDeounsa x e ar S E achte. del lte Y burg erwähnter, Gegenstände der Fall ist / welche leßtere sonach E ginnen. Daß sle eîne gute, stgensreiche Zeit e / hängt von | selbige, E Cn, u Aae iy E ing arge

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Schon auf dem im Jahre 1827 abgehaltenen Landtage sind Theiles der Armee erforderten / sondern au

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