1841 / 78 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

u betrachten sind; aber er erklärt, daß die Er- I e heeiies anderen Behörden, der ARRnIUEES und res lítairischen, ihn eigentlich aller wirklichen Regierungs-Gewalt be- auben und seine Autorität und Titel zu einem leeren und ge- fährlichen Spott machen würde. Die vom Sultan dem Pascha übersandten Geschenke bestehen in demn Orden des Nischan Jf- in Brillanten, einem Säbel , einem Harvani oder Ehren- mantel und einem Fes mit einer Tschaleuke oder diamantener Nigrette. Der Pa cha hat das erste, zweite und dritte als Zei- chen der Investitur angenommen, bittet aber , die Ehrenmüße ablehnen zu dürfen, weil sie fúr sein altes Haupt nicht wohl passe. Unter den Franken wundert man sich darüber, daß er so viel Bedenken trägt, die Geschenke und die Bedingungen anzu- nehmen, da man sich erinnert, wie gut es ihm früher gelungen ist, seinen eigenen Weg zu gehen, sobald der Sturm vorüber war, wenn er auch vorher sich loyal in alle Forderungen der ho- j orte g Ams Es istnicht das erste Mal, daß man ihn mit ommissaren, Mufussils und Deftorders behelligt. Einer der Leb- teren, der vor einigen Jahren hierher geschickt wurde, um die Erhebung der Einkünfte Aegyptens zu beaufsichtigen, empfing die Hand der Tochter des Pascha's und wurde allmälig sehr nachsichtig in seiner Kontrolle. Nun möchten sich wohl ähnliche Freundschaftsbande und Lockungen auffinden lassen; aber es hat den Pascha zu sehr erbittert, daß man seine Söhne und Enkel egen einander aufreizen und sie lehren will, niht von ihrem Vater, sondern von dem Sultan alle Macht und Gunst zu er- warten. Nach Empfang des Türkischen Abgesandten ‘und der Fermane, besuchte Mehmed Ali am 20. d. das Englische Dampf- boot „Great Liverpool‘/ und ließ sich alle Einrichtungen dessel- ben genau zeigen."

Jbrahim Pascha ist mit dem Dampfboot „Hadschi Baba“/ wohlbehalten zu Damiette gelandet, und dieses Schiff ist am 21sten d. mit dem „„Nil“/ von Gaza hier angekommen. Es bringt den Lieutenant Loring und den Rest der Aegyptischen Armee hierher, deren ungestdrte Einschiffung zur See und Abmarsch zu Lande jener Offizier beaufsichtigt hat. Jbrahim befindet sich nach seiner Rast zu Gaza viel besser. Wie es scheint, wird der Ge- neral Jochmus ernstliche Rechenschaft für die Folgen seines Ver- fahrens abzulegen haben, indem er sich dem Rückzuge Ibrahim's noch widetsebte, als er von den an der Küste kommandirenden Britischen Offizieren schon bestimmte Gegenbefehle erhalten hatte. Man versichert, daß nicht weniger als 12,000 Mann Aegyptischer Truppen, ohne die Weiber und Kinder zu rechnen, ats Opfer einer so hartnäckig verfolgten rachsüchtigen Politik gefallen seyen. Es heißt übrigens, General Jochmus habe nach den ihm von der Englischen Gesandtschaft zu Konstantinopel zugegangenen Jnstruc- tionen gehandelt.

Mehmed Ali ist sehr bemüht, Geld aufzubringen, und er hat auf ein Jahr von jedem der sieben bedeutendsten Handelshäuser Alexandriens eine Anleihe von 100,000 Dollars ohne Zinsen ver- langt. Man glaubt, daß er sie erhalten wird, so seltsam die Forderung und \o mißlich seine Lage ist.

Die Russischen Konsuln in Syrien haben offizielle Jnstruc- tionen erhalten, alle Griechischen Christen zu beshüßen, die sich

en Bedrücküngen um Beistand an sie wenden. Die Albane- sischen Truppen zu Beirut hatten einen Streit mit Bergvölkern des Libanons gehabt, die der Autorität des Sultans Troß boten.

Zu Acre und Jaffa herrscht noch immer die Pest, und in Alexandrien greift sie weiter um sich; auch die Pocken richten hier viel Verheerung an.

Vereinigte Staaten von Nord - Amerika.

New-York, 20, Februar. Die Kriegspartei in den Ver- einigten Staaten scheint mit aller Gewalt eine Kollision zwischen der Union und England herbeiführen zu wollen. Am 16. Fe- bruar beantragte im Repräsentantenhause Herr Fillimore eine Re- solution, welche die Verseßung des Landes in Vertheidigungsstand zum Zweck hat. Es wurde indeß nah einigen Debatten einstim- mig beschlossen, die Kriegs - Kommission solle erst erwägen, ob Grund vorhanden sey, eine Bill für diesen Gegenstand vorzu- legen. N Jn derselben Sißbung wurde eine Petition von 100 Einwoh- nern der Stadt Rom im Staate New-York verlesen, welche eine Intervention des Kongresses zu Gunsten der nach Botany - Bey deportirten Kanadischen Rebellen, hier Patrioten genannt, for- derte. Herr Norvel entgegnete, wofern man den Krieg mit Eng- land vermeiden wolle, müsse der Kongreß sich enthalten, eine An- sicht in Betreff der Behandlung jener Verurtheilten auszuspre- chen. Herr Preston sprach sih gegen jedwede Einmischung des Kongresses in die Angelegenheiten der auswärtigen Nationen aus; seiner Meinung nach, würde ein Krieg zwischen England und der Nation die größten Kalamitäten nach sich ziehen.

Am 13. Februar nahm der Senat des Staates Maine meh- rere Resolutionen an, welche die Abwehr eines etwaigen Angrisss von Seiten der Engländer zum Zwecke haben, und bewilligte dann, anstatt 400,000 Dollars, eine Million für den Vertheidi- gungsstand des Staates. Herr Davies beantragte hierauf die nachstehende Resolution: „Der Präsident der Vereinigten Staa- ten soll aufgefordert werden, es zu bewirken, daß sofort die Bri- tischen Truppen, welche in dem oberen Thale des St. John-Flus- ses stationirt und in unseren Staat eingedrungen sind, zurücge- zogen werden. Die Central-Regierung soll ersucht werden, unse- ren Staat von den Ausgaben zu entlasten, welche ihm die Noth- wendigkeit, sich zu vertheidigen, auferlegt.‘/ Es wurde dieser An- trag an die Gränz-Kommission zur Prüfung überwiesen.

Dex Bericht der Konumiislon für die auswärtigen Angele- genheiten über die Macleodsche Angelegenheit, welchen Herr Pickens erstattet hat, ist im Gesammt- Ausschusse des Repräsentantenhau- ses zu Washington mit einer Majorität von nur einer Stimme

enehmigt worden. Es fragt sich nun, was der Senat in dieser

ache thun wird. Jndeß bei der geringen Majorität, die für die Annahme dieses kriegerischen Berichts gestimmt und bei der nahe bevorstehenden Juauguration des neuen Präsidenten, der friedlicher gesinnt seyn soll, als Herr van Buren und daher auch wohl bemüht seyn dürfte, dem Kongreß eine friedlichere Tendenz einzuflößen, ist immer noch Aussicht auf Erhaltung des Friedens mit England. Der Antrag des Herrn Everett im Repräsentanten - Hause , daß wenigstens alle auf die Wegnahme der „„Caroline‘/ bezügliche Dokumente mit jenem Berichte zusam- men gedruckt werden sollten, wurde mit 100 gegen 73 Stimmen verworfen. Aus dem Berichte selbs, der eine solche Wichtigkeit erlangt hat, wird noch die vollständige Mittheilung dev auf die Rivalität zwischen England und den Vereinigten Staaten bezúg- lichen Stelle, aus der bisher nur Einiges hervorgehoben worden, nicht ohne nteresse seyn. Sie lautet folgendermaßen:

„Beide Mächte sind bestimmt, vielleicht den ausgedehntesten Handel in neuerer Zeit zu treiben. Unsere Flaggen wehen neben einander auf aslen Meeren und in allen Buchten der bekannten Welt. England ver/olgt seine Zwecke unverwandt mit geäugeniosew Ehrgeiz, und wo sein Interesse îns Spiel kommt, pflegt es einer Macht nachzugeben.

gn diesem Qugendinfe bietet es der civilisirten Welt das Schauspiel er größten militairisch-fommerziellen Macht, die man d gesehen. Durch seine weitläuftigen Besizungen in allen Weit - Gegenden, durch sein eigenthümliches Handels-Sypstem, ist es ein Behälter des Reich- thums aller Nationen geworden. Seine inneren Hülfsquellen, seine Geschicklichkeit, Thätigkeit im Maschinenwesen in Verbindung mit seinem Kapital sind unberechenbar. Seine natürliche Lage ungefähr în der Mitte der Europäischen Küsten giebt ihm eine große Kontrolle über die Wege und Stege des Handels. Seine militairische Besezuug von Gibraltar, Malta's, der Jonischen Fnseln und neuerdings von St. Jean d’Acre giebt ihm das Uebergewicht im Mittelmeere und in der Levante, während St. Helena und das Vorgebirge der guten Hoffnung ihm aler über die Han- delszüge von jenen ausgedehnten Küsten verschafft. Bombay und Kal- futta und seine unermeßlihen BVesizungen in Ostindien, nebst seinèn neuesten Bewegungen auf den Chinesischen Gewäsfern und Juseln, ge- ben ihm die Macht, seine Gewalt über jene unermeßlichen Regionen auszudehnen, die Jahrhunderte lang in einsamer und entnervter Größe geshlummert. Es besißt die Falflands-Fnseln nur, um den Handel um das Kap Horn zu beaufsichtigen, während Trinidad ihm die Herr- schaft in den Karaibischen Gewässern verschafft. Halifax auf der einen, Bermuda auf der anderen Seite, beobachtet es uusere eigenen Küsten von einem Ende zum anderen. Seine Positionen in der ganzen Welt sind in diesem Augenblicke, vom militairischen Gesichtspunfte aus, einer Million Bewaffneter gleich. Seine beständigen Kämpfe in deu wei ten Regionen des Offens bringen seinen Offizieren Geschicklichkeit und Fortschritt in der Kriegsfunst bei, während seine großen Heere uud unermeßlichen Flotten sich durch die gewonnenen und offupirten Ländereien wieder versorgen. Bei der jezigen Sachlage darf fein Staats- mann diese Verhältnisse gleichgültig ansehen. Die Dampfkraft hat uns neuerdings einander so genähert, daß im Falle fünftiger Konsflifte der Krieg und feine Wirkungen mit ungleich reißenderer Schnelligkeit ein- treten werden, als zuvor. Geiz und Ehrgeiz sind die vorherrschenden Leidenschaften neuerer Zeiten, und wir dürfen unsere Augen gegen das, was um uns vorgeht, nicht schließen. Es muß sich erft zeigen, welchen Einfluß die Dampfkraft aus die Veränderung und Modification der ganzen Kriegs- und Vertheidigungsfunst haben wird. Sie dürfte ein großes Werkzeug zur Gleichmachung der Menschheit seyn und Alles auf einen Kampf der bloßen physishen Gewalt reduziren. Jn diesem Falle dürfte es shwer seyn, vorauszusagen, welches System der Na- tional-Vertheidigung die Probe der Zeit und Erfahrung bestehen wird.“

Der Prozeß des Herrn Mac Leod soll am 22. März, nicht am 22sten d. M., zu Lockport in der New- Yorkschen Grafschaft Niagara eröffnet werden. Man hält die Verurtheilung des An- geklagten für fast unzweifelhaft.

Im R Washington wurde am 1öten d. M. eine Denkschrift der Munizipal- Behörden von Baltimore in Bezug auf die Befestigungen dieser Stadt überreiht. Jm Lauf der Debatte, die sich hierúber entspann, erwähnte Herr Preston der Dampf-Batterieen, welche jest in Europa so große Aufmerksam- keit erregten, da sie eine Radikal-Veränderung in dem ganzen System der Kriegführung zur See hervorgebracht hätten, und er erklärte, daß er nächstens die Aufmerksamkeir des Kongresses und des Landes auf das Seewesen und auf die Küstenver- theidigung lenken werde; jeßt freilich schiene der Zustand des Schaßes große Ausgaben zu diesem Zwecke unthun- lich zu machen, denn es würde sehr viel kosten, um das Land in diejenige sichere Stellung zu bringen, die seiner Wichtigkeit und Wohlhabenheit angemessen wäre. Die Denk- chrift wurde der Kommission für die Militair - Angelegenheiten Überwiesen. Uebrigens ift hon vor einiger Zeit dem Repräsen- tantenhause ein vom 12. Mai 1840 datirtes Schreiben des Kriegs- Secretairs vorgelegt worden, in welchem derselbe einen ausge- dehnten Plan der National-Vertheidigung entwickelt. Es han- delt sich darin von einer vollständigen Vertheidigungs - Linie, die sich von der Gränze Neu-Braunschweigs bis zu der von Texas erstrecken soll, und es wird auseinandergeseßt, daß steinerne Bat- terieen auch den mächtigsten schwimmenden Batterieen stets über- legen zu seyn pflegten. Das Beispiel von St. Jean d’Acre lag bei Abfassung des Berichts noch nicht vor, doch hat bekannt- lich auch der Herzog von Wellington diesen Fall nur für eine fast einzig dastehende Ausnahme von der Re- gel erklärt. Die Amerikanishe Marine wird daher in dem Bericht als kein hinreichender Schuß angesehen und die Er- richtung von Land-Fortificationen an mehreren Punkten der Küste empfohlen. Das große Feuer zu New-York im Jahre 1835 rich- tete einen Schaden von 17 Millionen Dollars an, und der Kriegs-Secretair behauptet, daß ein Feind, der New-York nicht befestigt finde, zu jeder Zeit dort einen tausendfach ardßeren Scha- den durch ein Bombardement anrichten könne. Die neue Ver- waltung des Präsidenten Harrison soll zunächst eine Verstärkung und bessere Organisirung der Seemacht beabsichtigen und nament- lich cinen Kontrakt mit einer Compagnie abschließen wollen, die eine Anzahl von Dampfböôten, etwa 6 von der Größe des „Great Western“/, für den Post-Dienst zwischen Amerika und Europa zu stellen haben würde, welche dann nöthigenfalls auch für den Kriegsdienst benußt werden könnten.

Herr Webster hat dem Gouverneur von Massachussetts an- gezeigt, daß er seinen Siß im Senat der Vereinigten Staaten am 22sten d. M. niederlegen wolle. Es scheint also entschieden, daß das Staats: Sekretariat im neuen Kabinet von ihm ange- nommen ist.

Die hiesigen Blätter enthalten die Proclamation, mit welcher der General-Gouverneur der Britisch-Nord-Amerikanischen Pro- vinzen den Bewohnern von Kanada am 10ten d. M. die Verei- nigung der beiden Provinzen Ober- und Nieder- Kanada ange- zeigt hat. Er wünscht ihnen Glück zu diesem Ereigniß und for- dert sie auf, ihm dazu behülflih zu seyn, diese Maßregel er- sprießlich für das Land zu machen.

Ein aus Buffalo gestern hier eingegangenes Schreiben ent- hált die Nachricht, daß der Niagara- Fall eingestürzt sey. Es heißt darin unter anderem: „Am Sonntag Morgen um 9 Uhr zeigten sich die ersten Symptome der Katastrophe. Ein Bewohner des benachbarten Dorfes, Namens Arnold, bemerkte, während er am Fuße der Wendeltreppe stand, um das Boot zu erwarten, daß die úberhangenden Felsen, welche an der Seite von Kanada die berúhmte Höhle bilden, zusammenbrachen und in das Wasser hinabstürzten. Er eilte schnell nah dem Dorfe, um dies den übrigen Bewohnern mitzutheilen, die sich auch sogleich nach dem Wasserfalle begaben, nm zu sehen, was nun weiter ge- schehen werde. Jm Laufe einer Stunde hatten sih be- deutende Felsblôöcke losgelóst, und das Wasser, welches frú- her pldblih, fast senkrecht und in einer ununterbrochenen Masse herabstürzte, fällt jeßt unter einem stumpfen Winke herab und hat dadurch seine s{chône und majestätische Kurve ver- loren, aber an Tumult und Bewegung gewonnen. Um 3 Uhr Nachmittags hatten sih viele Zuschauer aus Buffalo, und Haare unter der Schreiber dieses Briefes, eingefunden. , Während der Nacht geschah nichts. Am nächsten Morgen um 7'/2 Uhr stürzte eine bedeutende Masse der vorderen Bastion in der Nähe der

Ziegen - Ful! und innerhalb des Hufeisen - Falls herab, worauf andere Massen mit zunehmender Geschwindigkeit folgten. Was eigentlich vorging, konnte man nur vermuthen, denn der große Zudrang des Wassers verhinderte, zu sehen, wie weit eigentlich die Ze Rbrüag gehe. Um 8'/, Uhr war der Biddle-Thurm und

,

alles benachbarte Mauerwerk verschwunden. Kurz darauf stürzte das Wasser, welches sih einen unterirdischen Weg gebahnt hatte, mit Felsblôcken und Erde beladen, durch die Wand der Ziegen- Insel hervor, und augenblicklich folgte schnell auf der ganzen Länge der Kanadischen Seite der Insel Masse auf Masse und es blieb nur ein {maler Streifen übrig, der allen ferneren Angrifsen wi- derstand. Auf der Britischen Seite wurden die losen, zerreib- lichen Massen hinweggespült, der Table Rock und die Wendel- treppe stúrzten zusammen, und man erwartete, daß auch das Ho- tel folgen werde; es steht jedoch noch, obwohl in gefährlicher Lage. Der große Felsen (sbelf) auf der Amerikanischen Seite steht noch, aber die Wassermenge ist bedeutend vermindert worden, da es durch den beträchtlih erweiterten Kanal auf Britischer Seite ab- geleitet wird. Hier bildet das Wasser einen fast eine Englische Meile langen Wasserfall mit sehr geringem Gefälle, der etwas oberhalb der Ziegen-Jnsel beginnt und oberhalb der Furth endigt. Nachschrift. Wir hdren, daß auch das Hotel hinabgestürzt ist. Menschen sollen dabei nicht umgekommen jeyn.‘/

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Dauer der Eisenbahn-Fahrten am 16. März. Abgaug Abgang ane

von von Bert Potsdam. St. | M.

Yeitdauer St. | M.

42 40 40 40 52

A 7 Uhr Morgens 40 10 » Vorniítt. 22» 1 » Nachmitt. - Aa» Al» Î j 52 71 » Abends ..

85 Uhr Morgens . 117» Vormitt... » 21 » Nachmitt. » 6 » Abends... » 10 » S

Um Um

Meteorologische Beobachtungen. Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung.

1841. 16. März.

Quellwärme 6,6% R. Flußwärme 1,09 R. Bodenwärme 1,29 R. Ausdünstung 0,023‘/ Rh. Niederschlag 0,030‘/ Rh. Wärmewechsel 4- 5,1 9 n 0,09,

4- 2,1 9 R... §9 pCt. WNW.

336,01“par. |336,44“Par, |336,52“Par. 4-440 N. [42,39 R [4 1,89 N, 0A M 1A Nl 10% N: 89 pCt. 86 pCEt. 91 pEt. regnig. trübe, trübe, WNW. WNW. WNW.

Luftdruckt Luftwärme Thaupunkt Dunstsättigung

WNW.

Wolkenzug 336,32‘ Par. +2,69 R...

Tagesmittel:

Auswärtige Börsen. Amsterdam, 13. März. Niederl. wirkl. Schuld 50!/,;. 5%/g do. 975/z. Kanz-Bill. 2283/7 6 59. Span. 21/4. Passive —. Ausg. Zins. —. Preuss. Präm. Sch. —. Pol. 127!/,. Oesterr. 103!/,.

Antwerpen, 12. März. Zinsl. 6!/;. Neue Anl. 217/16. G.

Hamburg, 15. März. Bank-Actien 1600. Engl. Russ. 106*/4.

London, 10. März.

Cons. 39/, 88. Belg. —. Neue Aul. 23!/,. Ausg. Sch. 12!/,. 21/,9/) Woll. 50!/g. 5% 99/4. 59/6 Port. 39/0 183/,. Engl. Russ. —. ras. 71. Columb. 223/s. 271/,. Peru 17. Chili —.

Passive 53/,. 31!/,. Mex.

Paris, 12. März. 59/, Rente fin cour. 110. 90. 39%/y Rente fin cour. 76. 70. 5% Neapl. au- compt. 102. 20. 5‘/6 Span. Rente 247/s. Passive 6. 39/9 Port. —.

Wien, 12. März. 49% 987/58. 3%, 21/5% —. Anl. de 1834 1341/,. de 1839 112.

Koöntagliche S MaU) pi ale.

Donnerstag, 18. März. Im Schauspielhause: Zum ersten- male: Ernst und Humor, Lustspiel in 4 Abth., von Bauernfeldt. Hierauf: Der Verstorbene, Posse in 1 Aft.

Wegen Unpäßlichkeit des Herrn Rott kann die zu Freitag den 19ten d. M. angekündigt gewesene Vorstellung des Schau- spiels: Wilhelm Tell, noch nicht stattfinden, doch bleiben die dazu bereits gelösten, mit Freitag bezeichneten Opernhaus -Bil- lets zu der in den nächsten Tagen zu bestimmenden ersten Vor- stellung dieses Schauspiels gültig.

Freitag, 19. März. Jm Opernhause: Der Liebestrank, Oper in 2 Abth. Musik von Donizetti. (Dlle. H. Carl: Adine, als Gastrolle.) Hierauf: Liebeshändel, komisches Ballet in 3 Abth., von P. Taglioni.

Zu dieser Vorstellung werden Opernhaus-Billets mit Don- nerstag bezeichnet verkauft.

Im Schauspielhause: Französische Vorstellung.

Sonnabend, 20. März. Jm Opernhause: Das Käthchen von Heilbronn, großes Ritterschauspiel in 5 Abth., nebst einem Vorspiele, von H. von Kleist. s

Im Schauspielhause: Abonnement suspendu. Représentation

extraordinaire au bénéfice de Mad. Saint-Aubin. Le spectacle se composera de: 1) La première représentation de: Monsieur Daube, ou: Le Disputeur, vaudeville-nouveau en I acte. 2) La reprise de: Une visite à Bedlam, vaudeville en 1 acte, par Scribe. 3) Le Menteur véridique, vauderville en I acte, par Scribe. (Dans cette pièce, Mr. Schneider, artiste du théâtre Royal, remplira le rôle de Lolive.) Billets zu dieser Vorstellung sind in der Wohnung der Ma- dame Saint-Aubin, Zimmerstraße Nr. 2, Donnnerstag früh von 9 bis 2 Uhr zu haben, und bleiben die Abonnements-BVillets bis Freitag Mittags 12 Uhr reservirt, nah welcher Zeit die nicht abgeholten anderweitig verkauft werden.

Königsstädtisches Theater.

Donnerstag, 1§. Mrz Die \ch{chlimmen Frauen im Serail.

Zauberposse mit Gesang in 2 Akten, von Franz Told. Musik apellmeister Proch-

E S A Mär, Zum erstenmale: Die beiden Philibert. Lustspiel in 3 Akten, frei nah dem Französischen, von . Lebrün. Hierauf, zum erstenmale: Mitten in der Nacht. Posse in 1 Aft, nach dem Französischen. Vor und nach dem ersten Stück und zum Schluß: Gymnastisch-athletische Vorstellung der Gebrüder Herren Daly und des Herrn Cole, vom Königl. Großbrita- nischen Coventgarden-Theater zu London. 1) Die Englische Ba- tude. 2) Les 'équilibres aërien. 3) Der Fürst der Gegenfüßler.

Sonnabend, 20. März. Zum erstenmale wiederholt: An- drea, Romantische Oper in 3 Akten, von C. P. Berger. Musik vom Kapellmeister Franz Gläser. (Herr Wild, K. K. Hof-Opern- sánger zu Wien: Andrea, als Gast.)

Verantwortlicher Redacteur Dr. Z. W. Zinkeisen. Gedvruckt bei A. W, Hay n-

59 Met. 107. 1%

Bank-Actien 1627.

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ußische Staa

Allgemeine

Berlin, Freitag den 19e« März

Landtags - Angelegenheiten. Ueber den Geseß-Entrourf in Betreff der Forft- und Jagd - Polizei -Ordnung. Sachsen. Berathungen über die Königl. Proposit. die Wahlen und den Ausschuß betreffend Berichtigung im Abgeordneten-Verzeichnisß. : /

Frankr. Paris. Der „Courrier français““ über die Differenz zwi- \chen England und Nord-Amerika. Vermischtes. ‘Privatbriefe {x7 Paris. (Blicke auf Algier, Schluß) / i

Großbr. u. Frl. Oberh. Aufschub der Motfon gegen das .fathol.

Seminar zu Montreal. Unterh. Stanley verschiebt feine Zrländ. |

i 2 Minifterium. | Oriental. Frage. Üeber die Differenz mit den Verein. Staaten. |

Wühler-Bill bis nach der ministeriellèn. London. Kathol. Gottesdienft bei der Armee.

Niederl, Haag. den Deputirten-Wahlen Theil nehmen.

See V L EEE, Braunschweig. Schill's Denkmal. chweiz. Neuchatel. Geschichte der Aargauishen Klößer / Aufhebangs-Beschlusses. h argauishen Klöfter und des

Vermischtes.

D Et * Cl d E | Türkei, Konstant. Zbrahim Pascha wird als sehr krank dargestellt. |

Aeg. Zortgeseßte Rüstungen Mehmed

Nord-Am, Mac Leodsche Angelegenheit. D @ Nou Y 6 e R S g

E L De O een, Konzerte, Gastrollen

De. Carl und neue Oper von Gläser. St. Veter Ruf

mediz. Gesellschaft. : E N

Ali's. Bank-Zuftand.

———————_

Amtliche Nach richten. Kronik des Tages.

E A E É Se. Majestät der König haben dem Küster und Schullehrer erner zu Breitenfelde, dem Schulzen Schröder zu4Karow Amts Stettin, und dem Polizei-Diener van der Wet h zu Zúl- lichau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht. s Se. Majestät der König haben den Justizrath Freusberg zu Münster zuin Ober-Landesgerichts - Rath und Mitgliede des dortigen Ober-Landesgerichts zu ernennen geruht. i L Se. Majestät der König haben den bisherigen Land- und Stadtgerichts-Rath von Gellhorn zu Namslau zum Ober- Landesgerichts - Rath bei dem Ober-Landesgericht zu Ratibor Al- lergnädigst zu ernennen geruht. /

Se. Königl. Hoheit der Erbgroßherzog v é s E : oh j on Sachsen- Weimar ist von Weimar hier eingetroffen 2 "

Der Zustiz- Kommissarius Ansp ach zu Reichenbach i

j ius i ach ist zu- gleich zum Notarius im Departement des Ober - R zu Breslau bestellt worden. r Landesgerichts

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 18. März. Entwurf zu einer allgemeinen Forst- und Jagd-Polizei-Ordnung für die Preußischen Staaten. Ein allgemeines Gese über die Forst- und Jagd- Verhältnisse war bisher für die Preußischen Staaten nicht vor- handen: in den einzelnen Gebietstheilen galten in dieser Hinsicht die verschiedensten Verordnungen. Jm Ganzen sind es 22, aus den verschiedensten Zeiten stammende Partikular- Gesebe, von de- nen nur 8 im Laufe des gegenwärtigen Jahrhunderts gegeben sind; die übrigen schreiben sich meist aus der zweiten Hälfte des vorigen her. Das älteste Fundamental-Geseß dieser Art ist die in einzelnen Theilen der Rheinprovinz geltende Französische Forst- Ordnung vom Jahre 1669. Diese Partikular-Gesebe sind nun theils mangelhaft, theils zu wenig übereinstimmend, theils mit den seit 1811 ergangenen Landes - Kultur - Geseben unvereinbar. Einige Zweige dieser legislativen Verhältnisse sind bereits im Jahre | das Geseß über den Waffengebrauch der Forst- Beamten unddie Widerseblichkeiten gegen dieselben (vom 31. Márz 1837) geordnet: andere, wie der Geseß-Entwurf über den Holz- Diebstahl und die Jagd-Vergehen, unterliegen so eben gleichfalls der ständischen Berathung. Für die gegenwärtige Forst- und Jagd-Ordnung bleibt deshalb als Aufgabe: :

die Regulirung und Feststellung der polizeilichen Verhältnisse der Forst- und Jagd-Verwaltung, zum Zweck der Aufrechthal- tung der innern Ordnung und zum Schuß der Forsten und Jagden gegen unpflegliche, ihre Conservation gefährdende Aus- úbung der auf den Forsten haftenden Servituten.

Der ganze, sehr ausführliche Entwurf umfaßt 145 Paragra- phen in 3 Titeln: das Geseß ist mit Aufhebung aller ältern dahin einschlagenden Geseße, für den ganzen Umfang der Monarchie bestimmt. Wir werden die wichtigsten, als für das Publikum interessanteren Bestimmungen, unter fortlaufender Benußung der Motive des Entwurfs, in dem nachstehenden Auszuge zusammen-

fassen. : . Forst-Polizei. (S. 4.) Der Eigenthümer des Waldes kann diesen nach Maß-

| gabe des Landeskultur -Edikts vom 14. September 1811 beliebi : - g | benußen und frei über denselben verfügen, so weit nicht die Vor-

schriften der Forstpolizei - Ordnung oder Rechte Dritter entgegen- stehen. (Das Edikt von 1811 hob die früheren Beschräikuigen des Allg. Landrechts und der ältern Forstordnung auf und gestat- cet freie Benußung des Waldareals, Rodung 2c.) :

(S. 5.) Keine Berechtigungen Dritter kdnnen so weit ausgedehnt werden, daß der Eigenthümer an der Einführung einer nachhal- tigen Bewirthschaftung des Waldes als solchen gehindert werde.

| Holzarten und Umtrieb darf er frei wählen.

von 2 Fuß an jeder Seite | Steine, Gräben 2c., Bäume,

(§. 8.) Die Gränzen

müssen durch einen holzfreien Streifen Peiiget werden; außerdem durch

, fähle als G Â erc: Abschnitt Il. handelt von den Uf den bc E e RNT

| tenden Berechtigungen (dritter Grundstücke oder Personen).

Hier können die meisten Collisionen entstehen , zu deren Vermei,

| dung eben allgemeine, klare und vollständige Gesebbesktimmungen

ohne Zweifel beitragen. Zu dem Ende sind die vorkommenden Wasldservituten einzeln aufgezählt und nah der Natur jeder der- selben die betreffenden Rechtsverhältnisse geordnet, als da sind Be- | rechtigungen Dritter auf: Bauholz, Nubholz, Brennholz, Lese- und Raffholz, Lagerholz,

Die Prov. Gouv, werden fortan niht mehx an |

Stubben und Strauchelholz, Ast- und Gipfelholz, Windfall, Besenreis, Harzscharren, Theerschweelen, Laubstreifen, Eichel- und Buchenlese, Mastrecht, Me Plaggensieb Hütung, E Gräserei, Lehm- und Sandgraben, Res (Aussezung von Bienenstöcken im fremden alde). Von diesen einzelnen, von §. 10 bis §. 86 sich erstreckenden Bestimmungen heben wir nur die wichtigsten heraus.

___(§. 10) Bauholz. Wer das Recht hat, Bauholz aus einem Walde zu beziehen, muß den nothwendigen Bedarf durch Anschlag eines Sachverständigen nachweisen. Eben so die Noth- wendigkeit des Baues.

(S. 14.) Eigenmächtige Aneignung des Bauholzes (ohne Ueberweisung durch den Waldeigenthümer) wird mit Ersaß des doppelten Werths bestraft. :

s. 17.) Der berechtigte Empfänger darf das Bauholz we- der vertauschen noch verkaufen, sondern lediglich zu dem betreffen- den Bau verwenden (bei Strafe des doppelten Werths).

(S. 20.) Die Bauholzberechtigung implizirt nicht ohne Wei- teres das Holz s Tischlerarbeit, Bohlen, Diehlen 2c.

__(§. 58.) Hütungsgerechtigkeit. Wer das Recht hat, sein Vieh in einem fremden Walde zu weideh, darf dasselbe nur edr 4 daß der Eigenthümer an der Substanz der Sache ing haden leide. Das Vieh muß zusammen in einer oeerde unter der Aufsicht eines wenigstens 16 Jahr alten Hir: ten weiden, bei Strafe von 1 bis 10 Rthlr.

(S. 61.) Es darf kein fremdes oder zum Handel bestimm- tes Vieh seyn, überhaupt nur so viel, als auf dem berechtigten Gute mit eigenem, selbst geworbenen Futter durchgewintrert wer-

(S-DCIfl

1841.

E T 72 E I: E 1 e a L E E ArCER E EES

wie beim Waldbrand (§. 110.) ein. Dies hat die Provinzial-

| Regierung anzuordnen.

(§. 118.) Erkennt dieselbe die Nothwendigreit, einen von Ungeziefer in großer Menge befallenen Distrikt abbrennen zu lassen, so muß sich dies der Eigenthümer ohne Entschädigung ge- fallen lassen.

E Jagd -Poltter

(s. 121.) Die FagG Gerechtigkeit besteht in dem Ref, jagdbare wilde Thiere (welche zur Speise gebraucht zu werden pflegen oder durch Haut und Federn nubhar sind), aufzusuchen und sich anzueignen.

__ (9. 122.) Wer wegen Wisld-Diebstahl oder Beschädigung eines Dritten an Leben und Gesundheit, bereits bestraft ist, darf die Jagd für seine Person nicht mehr ausüben, bei fiskalischer Strafe von 5 bis 20 Rthlrn.

__ (F. 124.) Feldfrüchte müssen möglichst geschont, reifendes Getraide und Oelfrucht nicht abgesucht, junge Saatfelder bei auf- geweichtem Boden nicht abgetrieben werden, bei 1 bis 10 Rthlr. Strafe.

(F. 125.) Der Jagd-Berechtigte darf auf seinem Jagd-Re- vier das Wild nicht in ungewöhnlicher Menge hegen.

9. 126.) Während der Seb- und Brutzeit oder Schonzeit darf von keinem Jagd-Berechtigten Wild erlegt werden.

9. 127,) Die Schonzeit dauert vom 1. Februar bis 1. Seép- tember, doch fônnen die Regierungen aus Rücksichten der Lan- des-Kultur oder der Jagdpflege den Termin in jedem Jahre ver- kürzen oder verlängern. Bei hoher und mittlerer Jagd gilt diese Schonzeit nur für weibliches Wild und die jungen Roth- und Dammhirsch- und Rehböôcke können das ganze Jahr hindurch ge- schossen werden. Das Elenwild darf überhaupt nur im Septem- ber und Oktober geschossen werden. Junge Hasen schon oom 20. Juni ab. : j

(F. 128.) Wilde Schweine, Zug- und Streichvödgel, Kanin- chen und alle Raubthiere können das ganze Jahr hindurch vom Jagd- Berechtigten getödtet werden. *) :

(§. 129.) Fiskalische Strafe des in der geschlossenen erlegten Wildes:

Für 1 Stück Elenwisld . » Rothwild . » Danimwild 20 » » Rehwild . . 10 » Für ‘einen Nasen. 1 09 ch0! Mebhuhn 27. h

(§. 130.) Heß - und Parforce - Jagd auf fremden Grund- stúcken ist verboten, doch können die Regierungen in den Geget- den, wo kein erheblicher Schade daraus zu fürchten, davon dis- pensiren, doch nur immer auf ein Jahr.

Elen -, Roth- und Dammwild darf nur mit der Kugel geschossen, Rehe und Hasen nicht mit Schlingen und Rebhúhner

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den kann. (§. 62.) Die Hütung dauert nu A Oktober. 9 8 ert nur vom 1. Maiëí bis 31. 04) S h 5 Bort i ) Ziegen und Federvieh sind in der Regel aüsad (§. 64.) Um eine gute Forstwirthschaft möglich zu machen,

ist den Waldeigenthämern gestattet,

a) in Nadelholz '/; bis !/,;

b) in Hochwald und Laubholz "/, bis "/,;

C) in Mittel: und Niederwaldung '/, his E

A mit e belastete Waldfläche in Schonung zu egen und die Umtriebsperioden nach d iner geordn Serstwiechhalt 10, auer ) den Regeln einer geordneten (S. 75.) Wird Vieh des Berechtigten in den Schonungen des Waldeigenthümers angetroffen, so zahlt Ersterer außer dem Ersatz des angerichteten Schadens eine Strafe von 10 Sgr. fúr klei- nes Vieh (Schwein, Schaaf) und von 1 Rthlr. für ein großes (Pferd, Rind) pro Stuck. Die Summe darf bei einer Heerde aber nicht 30 Rthlr. übersteigen.

Abschnitt Ul. Beschädigungen durch andere Pers als Servitut-Berechtigte. e e E (§. 88.) Wer unverarbeitetes Bauholz, Nu6holz, Brennhol oder auch anderes Holz, z. B. Weibtaidt2; und Pfinastbite Quirlen (aus den Gipfeln jungen Nadelholzes) Besen aus Be- senreis 2c. in eine Stadt oder ein Dorf einbringt, muß mit einer schriftlichen glaubhaften Bescheinigung der Polizei-Behörde seines Wohnorts oder des Eigenthümers des Waldes, aus dem seiner Angabe nach das Holz entnommen is, versehen seyn, und solche auf Erfordern den Forstbeamten , Gendarmen , Polizei - und Steuerbeamten vorzeigen, widrigenfalls das Holz konfiszirt wird. (S. 93.,). Wer unbefugt (ohne Hütungsgerechtigkeit) Vieh G S R N zahlt [s kleines Vieh 5 Sqgr., ür große gr. pro Stück, bei onung resp. 15 Sgr und 1 Rthlr. 15 Sgr. Strafe. : e E __(§. 99). Wer außer den gebahnten oder auf verbotenen | Wegen durch fremden Wald reitet oder fährt, zahlt 15 Sgr. Strafe für jedes Zugthier oder Reitpferd. Fußgänger, die ohne Berechtigung (z. B. Jagdberechtigung) die Schonung betreten, zahlen 10 Sgr. Auch kann der Eigenthümer seinen nicht in Schonung liegenden Wald durch Warnungs- Tafeln unter der Strafe E e

__(§. 102.). Feuersgefahr. Niemand darf ohne E - niß der Forst-Polizeibehörde im V.alde oder 20 e enn Feuer anmachen. ( Holzhauer und nächtlihe Hirten ausge- L085) Tabatrauchen barf im Wi

. 103,), Tabakrauchen darf im Walde nur aus ei i

einem Deckel versehenen Pfeife geschehen. E (S. 110.) Entsteht Feuer im Walde, so muß von allen innerhalb 2 Meilen belegenen Ortschaften 1 Mann pro Feuer- stelle zum Löschen gestellt werden, bei 1 Rthlr. Strafe für den E a: 9

§ 116. nsekten-Beschädigung. iergegen ist zu- nächst der Eigenthümer verpflichtet, Borköhrunaea cu r a demnächst auch die Servitut-Berechtigten. Js hierdurch nicht

geholfen, so tritt dieselbe Hülfe der umwohnenden Ortschaften

nicht in Neben gefangen werden.

(§. 131.). Wer in- fremdem Jagdrevier , außerhalb der ge- wöhnlichen dentlichen Fahrwege, zwar nicht jagend aber mit Schießgewehr, Jagdgeräth oder Windhunden betroffen wird, (auch der Grundeigenthümer auf seinem Boden, sofern er nit zugleich die Jagdgerechtigkeit hat) soll auf Antrag des Jagdbe- rechtigten außer Verlust obigen Jagdgeräths mit einer Geldbuße von 2 bis 10 Rthlr. belegt werden; im Wiederholungsfall dop- pelte E G : f

0. 132). eladene Gewehre dürfen in fremden Jagd- revieren selbst nicht auf der Landstraße D ps A 9 CN 134.) Bei Wildpretverkauf muß eine schriftliche Be- scheinigung (wie bei §. 88. in Betreff des Holzes) beigebracht e N L C f :

(§. 135.) Hunde (aller Arc) von Hirten und Reisender welche über 400 Fuß vom Wege oder von ihren Heveén fait Wild jagend angetroffen werden, desgleichen Hunde, die ohne alle Aufsicht außer der Landstraße im Jagdrevier umherlaufen können todtgeshossen werden. Hühner- und Jagdhunde, die bei Gelegenheit einer vom Jagdberechtigten abgehaltenen Jagd in ein anderes Revier überlaufen, dürfen nicht getödtet, sondern nur (gegen ae Pa O werden. Laufen dieselben

‘weitig ohne Aufsicht im Revier umher, so fôn ie ; M een ) er umher, fo fônnen sie todi-

§. 137.) Wer durch unvorsichtiges Schießen, oder unbe- dachtsame Behandlung des Gewehrs, pet tht: côdtet e E schädigt, unterliegt der strafrechtlichen Vorschrift wegen fahrläfsi- ger Verlebung. Auch {on unvorsichtiges Halten oder Handha- ben des Gewehrs unterliegt einer Geldstrafe von 1 bis 19 Thsr.

(S. 138.) Wer außer den angestellten Wolfsjagden eine alte Wölfin tôdtet, erhált 12 Rtôlr., einen alten Wolf 10 Rthtr. (Bâáren und Luchse existiren in der Monarchie nicht mehr, we- nigstens leßtere bloß als Seltenheit.) U

e Allgemeine Bestimmungen.

(s. 141.) Alle angegebenen Strafen, die fiskalischen ausge: genommen, erhält der Waldeigenthúmer, resp. der Jagdberechtigte. (9 Rthlr. werden 8 Tagen Gefängnißstrafe gleichgesebt.)

(§. 143.) Die Untersuchung geschieht je nach der Natur des Vergehens durch die Gerichts, Polizei- oder Forst-Behörde.

(9. 144.) Bei allen Forst- und Jagd- Contraventionen gilt das Zeugniß vorschriftsmäßig vereidigter , lebenslänglich angestell- ter und von allem Denunzianten- Antheil ausgeschlossener Forst beamten als voller Beweis. Doch ist Gegenbeweis zulässig.

Provinz Sachsen.

__ Merseburg, 13. März. Nachdem die Stände der Pro- vinz ihrer nächsten Verpflichtung, die Dank-Adresse an des Königs

°) Die Schonung der Biber ward 1707 bis 1725 bei 200 Kthlr. Strafe wiederholt eingeschärft ; hernach aber (1729) dileseiben im Mag- deburgischen, „weil sie durch Unterminiren den Elbdeiche so großen Schaden thäten“, sogar mit einer Prämie von 1 Rthlr. Fanggeid zu schießen befohlen. Fn neuerer Zeit haben die Biber (§. 128) fo abge- nommen, und der Preis des Blibergeils ist so gestiegen, daß mau wie- der auf die Schonung hinwirkt. Da es indeß nur tu engen Provin- zen Biber giebt, so werden provinzielle Verordnungen hierüber ergehen,

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