1841 / 79 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Engli Geschichte heiliger da, als die, daß jedes Sehe steht Lf L Boden von Großbritanien berührt, un- dur das Englische Gesey geshügt wird. Man nehme an, eines seiner Schiffe würde durch ranzosen von dem Ufer der Themse en und verbrannt, Britische Bürger würden dabei in der Nacht ermordet, der Franzöfische Gesandte gestände zu, daß die Thäter auf den Befehl seiner Dlegiervng gehandelt, denn jenes Schiff wäre ein Piratenschif und die ermordeten Bürger wären Verbannte gewesen, gewiß, das Pan dat Engländers würde hochschlagen, das Unrecht zu rächen und die Rechte seines Vaterlandes zu vertheidigen. Was dort Geses ist, ist es auch hier. Und es giebt fein Völkerrecht, das mit der selbständigen Unabhängigkeit der Nationen verträglich ist und gestattet, selbst Piraten auf dem Boden und unter der Jurisdiction eines der Staaten dieses Bundes bis durch Mord und Mordbrennerei zu ver- folgen. Es fann einem Lande fein größeres Unrecht angethan wer- den, als die Verlegung seines Bodens. Darf fie ungesiraft an einem Punkt und bei einer Gelegenheit geschehen, so fanu sie auch bei einer anderen wiederholt werden, und die Nation, welche die- selbe duldet, sinft endlih bis zu faselnder Geistesschwäche herab. Wären wir im Kriege mit Großbritanien gewesen, und bätte Mac Leod das ihm Schuldgegebene gethan, so würde er unter den Regeln und Bestimmungen des Krieges geFanden haben, er würde als Gefangener der Regierung der Vereinigten und nah dem Kriegs- Völkerrechte be- handelt worden seyn. Da aber die angeführten verbrecherischen Hand- lungen, an denen Mac Leod Theil genommen haben soll, ín tiefem Frieden begangen wurden, L bilden sie, insoweit es ihn betrifft, ein Verbrechen bloß gegen den Frieden und die Würde des Staates New- York, vor dessen Kriminal-Gerichtsbarkeit sie vollständig und ausschließ- lih gehören. Wenn die begangenen Verbrechen von der Art wären, daß fe einen Mann zum hostis humani generis machten, wie See- ráuberei nach der gescglichen Bedeutung des Wortes, so würden nach dem Völkerrechte die Serichtshöfe und Tribunale der Vereinigten Staa- ten die Gerichtsbarkeit haben. Das vorliegende Verbrechen aber, das in Friedenszeit begangen wurde, war, insoweit es jenes Jn- dividuum betrifft, rein gegen die lex loci und gehört ausschl eß- lích vor die Kriminal : Gerichtsbarkeit der Tribunale von New - York. Die Gerichtsbarkeit der Staatstribunale über Kriminalfälle, so wie Ge- richt durch die Jury des Gerichtsortes, sind wesentliche Punfte in dem Amerikanishen Gerichtswesen. Es is ein völliges Mißverständniß der Beschaffenheit unseres Systems, wenn man annimmt, die Bundes- Erekutivgewalt habe ein Recht, den Ausspruch der einen aufzuhalten oder die Gerichtsbarkeit der anderen zu hemmen. Wenn eine solche Macht bestände und ausgeübt würde, so würde sie in einem Lebens- punfte die selbstständige Souverainetät und Unabhängigkeit dieser Staa- ten stürzen. Die Bundes - Exekfutivgewalt fönnte mit der Macht be- fleidet werden , diejenigen auszuliefern, welche wegen Vergehen gegen einen fremden Staat vor der Gerechtigkeit entflohen; aber auch da würde sie nicht dazu genöthigt sevn, es müßten denn e Rg darüber bestehen. Diese Pflicht und dieses Recht einer Erekutiv- ewalt ist allgemein für ruhend angesehen worden, bis sie durch einen Vertrag bindend gemacht werden. Wenn aber die Sache umgedreht und eine Forderung gestellt wird, nicht solche aus- uliefern, die wegen Vergehungen gegen eine fremde Macht sich der Lusiiz entzogen haben, sondern einen Mann freizugeben, dem Vergehen gegen den Frieden und die Würde eines unserer eigenen Staaten zur Last gelegt werden, so ist die Forderung im höchsten Grade widersinníg, Der Umstand, daß die Vergehen unter der Sanction von Provinzial- Behörden geschehen, ändert die Sache nicht, sobald wir nicht im Kriege begriffen find. Jn Fällen, wie der vorliegende, könnte der Bundes- Erxekutiv-Gewalt auch dur Vertrags-Bestimmungen die Befugniß nicht egeben werden , den Verbrecher auszuliefern. Sie fönnte nur in den llen in welchen die Gerichtsbarkeit offenbar durch die Bundes-Constitu- tion übertragen worden ist, ihr eingeräumt werden, wie z. B. bei Verrath : ein Verbrechen gegen die vereinte Souverainetät der Staaten, wie er in der Conftitution definirt wird. Jn allen anderen Fällen, außer de- nen, welche in der Constitution angeführt sind, und jenen, die offen- bar unter das Völkerrecht gehören, besißen die Staaten die aus\chließ- liche Gerichtsbarfeit, und die Untersuchung, wie die Besirafung der Ver- brechen gegen fie, gehören zu ihrer eigenen Souverainetät. Man be- haupte in dem vorliegenden Falle nicht, daß es irgend eine Vertragébe- stimmung gebe, auf welche die Forderung sich stüße, und die Bundes-Ere- kutiv-Gewalt in unserem Systeme hat feine andere Macht als die, welche ihr durch die Constitution oder durch ein spezielles Geseß des Kongresses egeben wird. Jn der ersteren heißt es: „Die vollziehende Gewalt ist einem Präsidenten der Bereinigten Staaten übertragen“‘; dann wird diese Gewalt aus einander gefeßt und durch spezielle Gesege bestimmt, die von P zu Zeit gegeben wurden und folche Pflichten auflegen, wie sie der Kongreß für geeignet und nüglih hielt. Jhr Ausshuß hält es für gefährlich, wenn die Erefutiv-Gewalt irgend eine Macht über einen Gegenstand ausüben sollte, der ihr nicht durch Vertrag oder Geseg überwiesen ist, und die Ausübung einer solchen Macht im Konflikt mit einer Staats-Gerichtsbarkfeit würde noch schlimmer als gefährlich, würde Usurpation seyn.“

Auf die schon erwähnte Adresse der Bank der Vereinigten Staaten an die Legislatur von Pennsylvanien, welche das Gesuch enthält, bei allen in Bezug auf die Banken zu treffenden Maß- nahmen die Bank der Vereinigten Staaten den übrigen Banken völlig gleichzustellen, ist noch kein Bescheid erfolgt. Die Actien der Bank der Vereinigten Staaten stehen in New-York jeßt auf 26, in Philadelphia auf 27.

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

Berlin. Ju der vergangenen Woche haben die Herrn Möser und Zimmermann ihre musikalischen Soireen geschlossen; der Erstere hatte wieder, wie in früheren Wintern, noch einen zweiten Cyklus ver- anstaltet, und es sind an den sechzehn Abenden beider Abonnements alle Beethovenschen Symphonieen, ausgenommen die leßte mit Chö- ren, mehrere von Mozart und Haydn, und verschiedéne Ouvertüren der ausgezeichuetsten Meister ausgeführt worden. Auch mit einigen Arbei- ten jüngerer Komponislen machte Herr Musik-Direktor Möser uns be- fannt; wir hörten zwei neue Symphonieen von Succo und A. den erf und zwei Ouvertüren von Böhwer und Slahlknecht ; die bei-

den ersteren vielleicht minder erfindungsreich, als die leßteren, aber auc nicht so extravagant und überladen. An Duartetten und Quintetten wurde uns im Laufe des Winters eine besonders reiche Auswahl dar- geboten, da die Möserschen Soireen regelmäßiger als sonst zwischen Symphonie und Quartett - Musif abwechselten und die Zimmermann- hen sich ganz auf leßtere beschränken. Ueber die Tüchtigkeit des Zu- sammenspiels der Herren Zimmermann, Ronneburger, Richter und Loge ist {on früher in Been Blättern gesprochen worden; sie eifern den Gebrüdern Müller mit Erfolg nah. Jun den Möserschen Quartetten

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| erfreute man si an der seltenen Ausdauer, mit welcher der Veteran unserer Kammermusif, der schon im vorigen F humert als Véolinist excellirte, sein Jnstrument fortwährend führt, über die Anmuth und Le- bendigkeit, die er in seinem Vortrage noch immer entwielt ; eben fo andererseits an dem heranreifeuden Talent seins Sohnes, August Möser, der in Sicherheit, Reinheit und Gewandtheit des Spie- les s{hon eine hohe Kunstsiufe erreicht hat. Jn einem Kon- ert, welches Herr Möser mit seinem Schne am Sonnabend m Saale der Sing-Akademie gab, hatte der Leßtere noch mehr Gele- genheit, seine Fortschritte zu befunden, indem er sehr shwierige Kon- zertstücte von Kalliwoda und Lipinsfi mit einer bei seiner Jugend höchst bewundernswerthen Bravour vortrug. Am Schluß spielten Beide, Vater und Sohn, ein Duo zusammen, welches der Erstere sonst öfter mit dem verstorbenen Konzertmeister Seidlerausführte und das sich auch jet noch lebhaften Beifalls erfreute. Wir machen bei dieser Gelegenheit das mu- sifliebende Publikum auch auf die Ankunft zweier fremden Violinisten auf- merfsam, welche in den nächsten Tagen in Konzerten aufzutreten beab- Sa, Der Eine, Herr Prume, der nächsten Montag im Konzert- Saale des Schauspielhauses mehrere seiner geistreichen Compositionen vortragen wird, unter anderen eine Hommage à l’Allemagne, steht noch von früher her bei den hiesigen Musiffreunden im besten Andenken, als einer der genialsten Virtuosen seines Justruments, einem Paganini

und Beriot würdig sich anschließend. Der Andere, Herr Engel, aus Oldenburg, noch ein sehr junger Mann, is hier noch unbekannt, soll

sich aber seit sciner hiesigen Anwesenheit vor Kenvern bereits als ein ebenfalls fehr ausgezeichneter Künstler erwiesen haben. Auf einige an- dere Konzerte der legten Zeit näher einzugehen, is hier nicht der Ort, da zum Theil bewährte Virtuosen darin mitwirkten, deren Lei- stungen dem Publikum bekannt sind, wie in einem sogenannten Dilettanten- Konzert, welches aber von Künstler - Dilettanten ge- geben wurde und dessen Ertrag den Armen bestimmt war, zum Theil ihr Gehalt von untergeordneter Bedeutung war, da einige nur den Zweck hatten, die Fortschritte und Productionen erst aufsirebender Talente dem Publikum vorzuführen. Schließlich erwähnen wir nur noch, daß uns in der Königlichen Oper eine Reihe von interessanten Abenden bevorsteht, da unsere Landsmännin, Dlle. Carl, die uns sehr lange nicht besuchle, gestern einen Cyflus von Gastrollen! dort unter dem leb- haftesten und sehr verdienten Beifall eröffnet hat. Sie gab die, Norma“ und entfaltete dacin zehn umfangreiche Stimmmittel, schönen, sonoren und runden Ton ein durchdachtes, plastisches und seelenvolles Spiel, ja,

wir haben diese Partie hier bis jezt wohl noch nie in jeder Hinsicht

so wirkungsreih ausführen hören. An demselben Abend wurde auf dem Königstädtischen Theater eine neue Oper, Andrea, von dem slei- ßigeu Kapellmeister Gläser, gegeben, der dieser Bühne schon drei sehr anziehende Werke, „des Adlers Horst“, „der Rattenfänger vou Hameln“ und „das Auge des Teufels“, geliefert hat. Wir werden später über dieses neue Werk desselben berichten, zu welchem der Stoff aus dem Leben des Marschalls Masseua entnommen ist. 10.

St. Petersburg. Jahres-Sigung der Gesellschaft Russi- scher Aerzte. Am 12. September 1840 wurden es sieben Fahre, seitdem diese ärztliche Gesellschast zu St. Petersburg besteht. An dem- selben Tage fand im Saale des Medizinal-Rathes eine zahlreiche Ver- sammlung statt, der die ausgezeichnetsten Heilfundigen der Residenz beiwohnten. Der zeitige Secretair der Gesellschast, Dr. Nifitin, verlas den Jahres - Bericht über die Verhandlungen der Gesellschaft, die im Verlaufe von zwanzig Sizungen vorgekommen. Der Präsident, Herr Leib-Medikus Wolsfi, dankte Seitens der Gesellschast den Anwesenden für ihre thatfräftige Theilnahme. Die Gesellschaft hat folgende Zwecke: Die Mitglieder theilen sih ihre Beobachtungen mit, lesen Abhandlun- gen vor und stellen über mannigfaltige Gegenstände der Medizin friti- \che Untersuchungen an. Dies geschieht in Russischer, Lateinischer, Deutscher oder Französisher Sprache. Aus den Unterhaltungen und Vorträgen wird das Protokoll der Sizuug angefertigt. Das medizini- sche Journal „der Gesundheitsfreund“ veröffentlicht das fortlaufende Protofoll der Gesellschaft. Jm verslossenen Fahre wurden von den Mitgliedern 28 Abhandlungen aus dem Gebiete der Therapie, Chirur- gie, Geburtshülfe und Veterinairkunde vorgelesen, und außerdem noch zwei Abhandlungen, die von ausländischen Aerzten der Gesellschaft zu- geschickt waren. 26 Aufsäße wurden zum Druck für den dritten Band „der Verhandlungen der Gesellschaft“ bestimmt. Einer ganz besonde-

ren fritíschen Untersuchung fielen anheim: 1) Der Scharlach, eine in St. Petersburg so oft vorherrschende Krankheit. Ueber diesen Gegeu- stand hielten Vorträge: Die Herren Dr. Woljkij, Schkliarsfij und Grum. 2) Der Hospitalbrand. Darüber sprach Herr Dr. Sokolow. 3) Die Spphilis, die, im Auftrage der Gesellschaft, von den DD. Figu- rin und Rklizkij nach endermatischer Methode behandelt wurde. Erste- rer erstattete eiuen vollständigen Bericht über seine Erfahrungen und Beobachtungen bei dieser Heilmethode. Jm vorigen Fahre erschien der zweite Band „der Verhandlungen der Gesellschaft“, der den Nota- bilitäten des Landes übersendet, der Gesellschaft die shmeichelhafteste Anerkennung zuzog. Von einem Mitgliede wurde das Werk des Fran- Ge Arztes Bulard: „Über die orientalische Pest“ ins Russische bersegt. ie Gesellschaft brachte die Herausgabe eines medizinischen encyflopädischen Lexikons in Anregung. Bis zum siebenten Jahre ihres Bestehens zählte man 29 Mitglieder, 16 Ehren - Mitglieder und 6 Korrespondenten. Jm vergangenen Jahre wählte die Gesellschaft noch 23 wirkliche Mitglieder; Ehren-Mitglieder: 9 in Rußland, 11 im Auslande, und Korrespondenten: 3 in Rußland, 11 im Auslande, so daß die Gesellschaft jeßt aus 137 Mitgliedern besteht.

Meteorologische Beobachtungen. Morgens Nachmittags Abends Nach eimnaliger

1851, 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Ubr. Beobachtung.

17. März,

Lustdrut........ |335,92'Par. [335,81/““par. 335 ,71Par. | Quellwärme 64° N, Luftwärme =+ 1,39 R. |4- 8409 R. [4— 5,19 R. [Flußwärme 1,1% R, Thaupunlí —+ 02° R. [4+ 6,49 R. |4+- 2,0° R. [Bodenwärme 1,49 R, Dunstsättigung| §5 pCé. 73 pCt. 79 pCt. s Ausdünstunz 0,023‘ Rh. Wetter trübe. heíter. heiter. Niederschlag 0. Wind W. SO. SO. Wärmewechsei —..9,1 9 Wolkenzug... es SSO. | 4 2,2 0, Tagesmittel: 335,81‘ Par. =—4=-4,9V R... 4= 2,29 R... 79 pCt. SO.

Auswärtige Bors en Amsterdam, 14. März. Niederl. wirkl. Schuld 508/, g. 5/9 do. 973/,, Kanz-Bill. 22!/,. Neue Anl. 21!/,. Antwerpen, 13. März. ZinsI. 6!/,. Neue Anl. 21!3/,;. G.

DRRL E A M., 15. Mürz.

Oesterr. 59/, et. 1063/, G. 4%, 983/, G. 2!/,v/

19/9 24/9 G. Bank - Act. 1953 Br. Partial - Obl. —. Log Br

500 Fl. 134%/, Br. Loose zu 100 Fl. —. Preuss. Präm

Seh. 81'/, G. do. 49/4 Anl. 1013/; Br. Poln. Loose 715/. G. 59/,

Span. Anl. 23!/,. 23. 21/,0/, Holl. 49/6. 497/1 g. N Eisenbabn-A ctien. St. Germain 710 G. Versailles rech.

tes Ufer 395 G. do. linkes 300 G. München-Augsburg 86!/, G. Strass.

burg-Basel 245 Br. Leipzig-Dresden 1003/, Br. Köln-Aachen 931/, G

: Hamburg, 16. März. Bank-Actien 1610. Engl Russ. 1063/,. London, 11. März.

Cons. 39/, 87!/,. Belg: —. Neue Anl. 233/.. Ausg. Sch. 12'/,. 21/,9/, Holl. 50!/g. 59%, 991/.. 59/, Port. 303/ 39% 18!/, Engl. Russ. —. Bras. 71. Columb. 221/ Á x, 27!) Peru 161/,. Chili —, a

Paris, 13. März. 5% Rente fin cour. 111. 15 3%/, Rente fin cour. 76. 90. 5% E au compt. 102. 5%, Span. Rente 24!/,. Passive 57/g. 39, ort. —, Wien, 13. März. 5 Mot 107 4/200 U R Q 19, Bank-Actien 1637. Anl. de 1834 135. de 1839 1128/,.

Dts

Berliner Börse. Den 18. März 1841.

ls Pr. Cour. S| Brief. | Geld. / | 1032/, | 103!/4 1005/; | 100!/; 815/; 8111/5 1012/3 | 101/6 Neum. Schuläv, 1012/3 101!/;

Berl. Stadt-Obl. 1031/, Danz. do. iu Th. A8 Berl. Auh,Essenb. Westp. Pfandbr.|3#4| 101S/; do, do, Prior. Act. Grossh. Pos. do.| 4 1055/5 n Ostpr. Pfandbr. |3è| 1017/g Gold al marco Pomm. do. 32 103 Neue Dukaten Kur- 1. Neum, do.|3è| 103! /, Friedrichsd’or Sechlesische do. |32| And. Goldmün- Coup. und Zins- zen à 9 Th. Seh. d. K. u. N.|—| 102 Disconto [s

Bt. Sebhuld - Sch. Pr. Engl, Obl, 30, Präm.Sch.d.Seeh Kurm,. Schuldv.

Actien.

Brl. Pots.Eisenb. do, do. Prior.A ct. Mgd.Lpz.Eisenb. do. do.Prior. Act.

S | Pr. Cour.

Wechsel-Cours. Thlr. zu 30 Sgr. :

Brief. | Geld.

Kurz Sbo 138 1!/,

2 Mt. 1381/, 1377/8

Kurz _— 1493/,

Mt. _— |1482/,

Mt. (6183/4 Mt. 783/, Mt. 101 !/g Mt. 101 “a 8

MUIKLOTCAI s oe o s ev ads s C O Fl do Fl. Hamburg s Mk. do s Mk. London LSt. Paris d Fr. Wieu in 20 Xr. F1. Augsburg Fl. Breslan Thlr. Obe Wee baa oto o E 6 600 100 Thlr; Frankfutt d O Vie os ooo oa 100 FI. Petersburg SRhbI.

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| 1007/s Mt. | 99 Tage | Mt Woch.

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Königliche Schauspüelece Freitag, 19. März. Jm Opernhause: Der Liebestrank, Oper in 2 Abth. Musik von Donizetti. (Dlle. H. Carl: Adine, als Gastrolle.) Hierauf: Liebeshändel, komisches Ballet in 3 Abth., von P. Taglioni.

u dieser Vorstellung werden Opernhaus-Billets mit Don- nerstag bezeichnet verkauft.

Im Schauspielhause: Französische Vorstellung.

Sonnabend, 20. März. Jm Opernhause: Das Käthchen von Heilbronn, großes Ritterschauspiel in 5 Abth., nebst einem Vorspiele, von H. von Kleist.

Im Schauspielhause: Abonnement suspendu. Représentation extraordinaire au bénéfice de Mad. Saint- Aubin. Le spectacle se composera de: 1) La première représentation de: Monsieur Daube, ou: Le Disputeur, vaudeyille-nouvean en 1 acte. 2) La reprise de: Une visite à Bedlam, vaudeville en 1 acte, par Scribe. 3) Le Menteur véridique, vaudeville en 1 acte, par Scribe,) Dans cette S 2 Schneider, artiste du théâtre Royal, rermplira le rôle de _olive.

Billets zu dieser Vorstellung sind in der Wohnung der Ma- dame Saint-Aubin, Zimmerstraße Nx. 2, früh von 9 bis 2 Uhr zu haben, und bleiben die Abonnements - Billets bis Freitag Mittags 12 Uhr reservirt, nah weicher Zeit die nicht abgeholten anderweitig verkauft werden.

————

Königsstädtisches Theater.

Freitag, 19. März. Zum erstenmale: Die beiden Philibert, Lustspiel in 3 Akten, frei nah dem Französischen, von C. Lebrün. Hierauf, zum erstenmale: Mitten in der Nacht. Posse in L Att, nah dem Französischen. Vor und nach dem ersten Stück und zum Schluß: Gymnastisch-athletische Vorstellung der Gebrüder Herren Daly und des Herrn Cole, vom Königl. Großbrita- nischen Coventgarden-Theater zu London. 1) Die Englische Ba- tude. 2) Les équilibres aëriens. 3) Der Fürst der Gegenfüßler.

Sonnabend, 20. März. Zun erstenmale wiederholt: An- drea. Romantische Oper in 3 Akten, von C. P. Berger. Musik vom Kapellmeister Franz Gläser. (Herr Wild, K. K. Hof-Opern- sánger zu Wien: Andrea, als Gast.)

Verantwortlicher Revacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt bei A. W. Hayn.

Bekanntmachungen.

befannt, mehrere Geshwister und Sw art avre, in und bei

Kalisch wohnhaft, hinterlassen ha

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ben e miren fönnen, und dessen Nachlaß etwa

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daher e unbekannten Erben des Majors a. D.,|noch Ersa edrich von Finance, oder deren Erben hierdurch bf- |rechtigt,

entlich E

Kammergerichts-Referendarius Koerner auf

ondern

Berlin, den 18. Februar 1841.

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Königl. Preuß. Kammergericht.

Allgemeiner Anzeiger fúr die Preußischen Staaten.

den 11.Januar 1842, Vormittags um 11 Uhr, |stiz- Kommissarien Ebell, Wendlaud und Naudé zu hier auf dem Kammergerichte anberaumten Termine, Mandatarien in Vorschlag gebracht. Jun Monat Januar 1838 i zu Berlin der Major zu geslellen und ihre Legitimation zu führen, widri: a. D., Friedrih von Finance, verstorben, der, so viel | genfalls der Nachlaß den ih legitimirenden nächsten u Alt -Rawa bei Warschau geboren und |Erben und, insofern Niemand erscheinen sollte, dem Fisfus als ein herrenloses Gut zugesprochen und den- g en soll, welche theils| selben zur freien Disposition verabfolgt werden wird M aft entsagt , theils als Erben sich nicht ha- und de as erfolgter Prüflufion fich fs L E ende nähere oder gleich nahe Erbe alle dessen Hand-

» betrágt. Auf Antrag des Justiz-Kommissa- [lungen und Disposttionen Ml erti und zu über- er als bestellten Nachlaß- Kurators werden (nehmen \{uldig, von ihm weder Rechnungslegung der Aen Nugungen zu soren he: ediglich mit demjenigen, wa eladen, sich spätesiens in dem - vor dem [alsdann noch vorhanden a wird, zu beantign ver- pflichtet seyn soll. Den Auswärtigen werden die Ju-|ein Termin auf

den 8. Mai c., Morgens 9 Uhr, vor dem Herrn Kreis-Justizrath Saalfeld an Gerichts=- stelle hierselbst anberaumt, wozu die Gläubiger persón- lich oder durch zulässige Bevollmächtigte, wozu ihnen im Falle der Unbekanntschaft die Herren Justiz-Kom- missarien Dr. Fischer, Maximilian und Dr. Schulze as vorgeschlagen werden, unter der Verwarnung vorgela-

Y

Die Erbett des am 10. Oktober v. J. zu Bennefen- |den werden , daß die außenbleibenden Kreditoren aller ein verstorbenen Landgespann Christian Heinrich Hecht [ihrer etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ih- aben darauf augetragen, über dessen Nachlaß den erb- ren Forderungen nur an L was nach Befrie- chaftlichen Liquidations - Prozeß zu eröffnen, welchem |digun

ntrage stattgegeben is. Es wird demnach zur An- [noch übrig bleiben möchte, werden verwiesen werden. meldung der Ansprüche der Nachlaßgläubiger und resp. deren Nachweisung, so wie zur Wahl eines Kurators,

der sih meldenden Gläubiger von der Masse

Nordhausen, den 16. Januar 1841. ; Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Passive 53/,,

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Landtags -

Grvopbr. 2. Fri.

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reußpis@e Slaats-Zeitung,

Berlin, Sonnabend den fe März

Bd

1841.

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einer Verminderung des Holzschlages verknüpft | Zweiter Abschnite. Die peinlich zu ahndenden

solche und ähnliche Ursachen haben die Preise des Hoólz-Diebstahle-

Holzes fast aller Orten gesteigert, die Holzdiebstähle zahlreicher } ‘g. 65.) Beim 2ten Rückfall innerhalb der nächsten zwei . , V ; or x ner e M E L é ck is

und erheblicher, die geseßliche Abhülfe immer dringender gemacht. | Zahre tritt die peinliche Strafe (4 Wochen bis 2 Jahre Gefäng-

Andererseits liegen in der Natur des Gegenstandes hinreichende | niß oder Arbeitshaus) ein

Motive, den Holzdiebstahi aus einem milderen Gesichtspunkt als | ‘§. 66.) Desgleichen úberhaupt, wenn der Thäter das ge- , , hon Nod ; » j At 4 ; i

Streit, Vermischtes. Privatschreiben. „°, Paris. (Der neue | den gemeinen Diebstahl zu behandeln; eben deshalb aber auch | (ohlene Holz verkauft, oder um des Verkaufswillen gestohlen hat.

Handel8- Vertrag zwischen Frankreich und Holland). {x} Paris. j das betressende Untersuchungs - Verfahren von den strengen For- | G67 Desgleichen überhaupt bei Entwendung von ge-

E E : n 2 L E f E e ; E : | : d - y , u Ü 9. ar l É y S Fh f 4 ,

CS06S Engul ch: N ars g N) E (Syrtis iber Syrien ut | feier pet E Me ae En E ac a f G i | fálltem, ausgejeßtem oder jonst gugericitetem oli. b

opbr. ¿:. Ir [nterh. Ministerielle Erklärung über Syrien u. | scher einzurichten, - E i | (g. 68.) Diebstahl gefällten Holzes aus Gebäuden oder be-

den Hattischerif. London. Oriental. Frage. Beschränkung der | Dem Gefebe wegen Untersuchung und Bestrafung des Holz- | i : r ni hr ch d egenwärtigen

Todesstrafe. Zweifel am Einsturz des Niagara-Fal{s. Wirksam- | Diebstahls vom 7 Juni 1821 lagen die föra Saciton Ge dsá6 friedigten Orten wird gar niht mehr nach dem geg e

keit der Amerik Unions- Bank i Föderalisen- d ebstahis vo Ca e Gen I E Se Geseß, sondern nach den allgemeinen Straf-Geseßen beurthei .

E N Untons-DBank, obe G | bereits im Allgemeinen zum Grunde. Jn den seitdem verflosse- | (§. 72.) Das Prozeß-Verfahren ist das gewöhnliche (nit

n e oren LNN MERE Ens Senge hon Wsnnetüngen, Aw | das im 1sten Abschnitt bestimmte) Straf- Verfahren, desgleichen

E I n Dal f. stets mit Cachr. seyn müssen: Xugelegenheiten. Bemerkungen über den Geseßz-Entwurf in Betreff des an Holz und andern Waldprodukten. j Preußen. Berathungen, den Landtag selbst betreffend. | . Us Poi. Petersb. Dampfschifffahrt nach Lübeck. | Er, Paris. Die „Presse‘/ über den Englisch - Amerikanischen |

mil,

Nt ol (2 HDtebitghls

mischen Mexikanisches

Aoige Brüssel. Angriffe im Senat gegen das Ministeriu:n. E d E,

Schwed. n. Norw. Stocckholnm. Relidatas. E fragen und Vorschläge vorgebracht worden, welche, sorgfältig ge- | die Beweisführung.

Deutsche Bund sft. Stuttgq art Geseß - Entwürfe. f Geburt einer Prinzessuit.

Span. Madrid. Der

La Plata-Staaten.

System.)

sammelt und erwogen, gegenwärtig zu der Revision jenes Geseßbes geführt haben. Das Resultat derselben ist der den Landtagen so | Finanz-Minister Gamboa tritt ab. j eben vorgelegte neue Gese6-Entwurf. Privatmitthcilung (Rosas und sein Schreckens- | Der Holzdiebstahl gehört , seiner Natur nach, als unrecht: mäßige Entwendung einer werthvollen Sache, ohne Zweifel nicht | | mehr dem Gebiete der Polizei, sondern dem des Strafrechts an. | Dessen ungeachtet bietet der Holzdiebstahl in sehr vielen Fällen | so erhebliche Eigenthümlichkeit dar, daß im Vergleich zu dem | gemeinen Diebstahl eine mildere Beurtheilung billig und rechts-

Bückeb. |

Entwendung anderer Wald- Produkte. (s. 76.) Die obige Vorschrift über den einfacheu (Abschnitt l), so wie úber den peinlih zu ahndenden Holz-Diebstahl (Ab- nitt 11.) findet auch auf Entwendung anderer Wald-Produkte in sofern Anwendung, als dieselben zur Feuerung, zur Düngung oder sonstigen nußbaren Gebrauch oder Handels-Verkehr von dem ; B : - g Lrig ( | Forst-Besiber selbst verwendet werden. Sonst ist die Aneignung zulässig erscheint. Der gemeine Diebstahl geschieht in der Regel | so(her Wald -Produkte nur nah den Bestimmungen der Forst - in der Absicht, einen Gewinn zu machen, sih zu bereichern; der | P olijei zu beurtheilen. Holzdiebstahl geht in der Regel niht auf Geldgewinn, sondern | : i z auf Befriedigung unmittelbaren und meist sehr dringenden Haus- Vierter Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. Bedürfnisses. Wenigstens kann dem Holzdiebstahle nur in die- | g. 80.) Holz-Diebe unter 14 Jahren werden bloß polizei- sem Falle eine mildere Behandlung zu Theil werden; wird Geld- | lich bestraft. ; gewinn beabsichtigt, so kommt die Kriminal - Strafe des ge: | (g. 1.) Nur der peinlich 8 bestrafende, nicht aber der meinen Diebstahls zur Anwendung. Eine anderweitige Beschrän- | einfache Holz - Diebstahl, zieht erlust der National - Kokarde, 1 ( kung dieser milderen Behandlung tritt dadurch ein, daß dieselbe | Versetzung in die 2te Klasse des Soldatenstandes nach sich. rustizrath Kolewe zu Ostrowo, zum | auf solche Diebstähle keine Anwendung findet, die nicht an | (§. 82.) Der einfache Holz-Diebstahl soll wenn er bivnen und Stadtgericht zu | Forsten oder an anderen hauptsächlich der Nußung wegen un- | 6 Monaten nach begangener That nicht angezeigt wird, als ver- terhaltenen Hölzern begangen -sind. Hiernach würden also alle | jährt betrachtet werden; der peinlich zu ahndende Diebstahl nicht. an Garten-Anlagen, Alleen und andern ihrem Zwecke nach nicht | (§. 83.) Das Verfahren bei dem einfachen Holz-Diebstahl vorzugsweise zum Schlagen bestimmten Hölzes- verübten Diebstähle | i außer der baaren Auslage mit keiner Gerichts- und Stempel- nah den strengeren Bestimmungen des gemeinen Diebstahls be: | gebühr belegt, wohl aber der peinlich zu ahndende. straft werden; eben so Diebstähle an. solchem Holze, welches sich | i der Eigenthümer des Forstes ‘schon durch Fällen, Sammeln, Zu- | S E richten gleichsam noch besonders angecignet hatte. | | Diese charakteristischen Momente des „einfachen Holz- | diebstahls‘/ als Zwischenstufe zwischen Polizei- und Kriminal- | Verbrechen sind in dem_ vorliegenden Geseß-Entwurf durchgängig | fest gehalten worden; was darüber hinausgeht, gehört der Kate- Dekrete vom 23. Februar sub 1, A. B. C. erwähnten Propositio- gorie des „peinlich zu ahnenden Holzdiebstahls““, also | nen statt. Mit Bezug auf die Allerhöchst ausgesprochene Absicht dem Kriminalreht an und hat auf jene mildere Beurtheilung | [diejenigen Propositionen, welche einer besonders ausführlichen keinen Anspruch mehr. : | Erörterung bedürfen, dem Landtags-Marschall eine angemessene Wir lassen nachstehend eine summarische Angabe des Jn- | Zeit vor der Eröffnung des Landtages zufertigen zu lassen, da- | mit die Ausschüsse zur vorbereitenden O vorher UkcC ; n | ernannt und versammelt werden fönnen“/ beshloß man, um Erster Abschnitt. Untersuhung und Bestrafung des | gleichzeitige D ltraeila dieser Propositionen an alle Abgeordnete einfachen Holzdiebstahls. zu bitten, wie dies bereits von dem sechsten Provinzial- Land- (§. 1 —-2.) Die Vorschriften desselben finden nur Anwendung tage geshehen und für nothwendige Fälle durch den Allerhöch- auf die Entwendung: | sten Landtags - Abschied vom 28. Oktober 1838 schon zuge- l) ungefällten Holzes in Forsten, | sagt sey. Wenn hierdurch jeder Abgeordnete in den Stand 2) ungefállten Holzes außerhalb des Forstes, insofern dasselbe | gesekt wúrde, sich auf die Berathungen des Landtages vorzu- hauptsächlich zur Holz-Nubung unterhalten wird, | bereiten, so hoffte man, nur in seltenen, wichtigen Fällen die 3) zufällig abgebrochenen oder umgeworfenen Holzes, sofern | Ausshüsse vor dem Landtage einberufen zu dürfen. Man noch nicht mit dessen Zurichtung Anfang gemacht ist. | glaubt, daß es meistens genúgen werde, wenn der Landtags- Denn die Entwendung bereits geschlagenen Holzes fällt in | Marschall die Vorsibenden dieser Ausshüsse zeitig ernenne und die Kategorie des gemeinen Diebstahls. | zur speziellen vorbereitenden Bearbeitung der denselben später zu (s. 3.) Die Strafe des einfachen Holzdiebstahls besteht | überweisenden Gegenstände veranlasse; daß endlich durch diese neben dem Ersab des taxmäßigen Werths des Gestohlenen in Er: | Vorkehrungen eine wesentlihe Beschleunigung und Erleichterung E | legung des vierfachen Betrages jenes Werthes. Das Minimum | der Landtags - Verhandlungen erfolgen, der bei jedesmaliger Ein- Angekommen: Se. Excellenz der Kdnigl. Sächsische | der Buße is 10 Sgr. Pfandgelder sollen überall wegfallen. | berufung der Ausschüsse unvermeidliche Kosten-Aufwand aber ver- Staats: und Finanz-Minister von Zeschau, von Dresden. Q U O) Die Strafe erhoht (ich aber auf den sechsfachen | e werden dürfte. Da in Folge der vorstehend erwähnten 5 E a | Werth, wenn. ershwerende Umstände, Cnächtlicher Diebstahl, Ver- | Anordnungen die Dauer der Landtage künftig bedeutend abgekürzt ; | mummung 2c.) hinzutreten. Desgleichen beim zweiten einfachen | werden kann, und des Königs Majestät mit Rücksicht hierauf Landtags- Angelegenheiten. | Holzdieb|tahl. : | die gnädige Absicht zu erkennen gegeben haben, die Landtage | (§. 14.) Alle Strafgelder fallen dem Wald-Eigenthümer zu. | künstig alle zwei Jahre zu berufen, so wurde beschlossen, dies Berlin, 18. März. Bemerkungen über den Geseh- | (§. 16.) Ist der Thäter zu arm, so tritt Strafarbeit (zu- | mit der dankbarsten Anerkennung anzunehmen. Auf die an- Entwurf in Betreff des Diebstahls an Holz und ande- | nächst Forstarbeit für den Wald-Eigenthümer)- oder Gefängniß heim gegebene Befugniß „mit Erledigung derjenigen Angelegen- ren Wald-Produfkten. Unter allen Erscheinungen auf dem | (5 Rthlr. gleich 14 Tage Gefängniß) an die Stelle- der Geldbuße. heiten, welche auf dem Landtage etwa nicht definitiv haben Gebiete der Strafgerichtsbarkeit nimmt keine zu gleicher Zeit so | Das Prozeß-Verfahren beim einfachen Holzdiebstahl wird | beendet werden kdnnen, einen eigends zu diesem Zweck zu er- sehr die Strenge der Justiz und das Mitleid der Armenpflege | gleichfalls durch Bestimmungen eigenthümlicher Art geleitet. Je wählenden Ausschuß zu beauftragen“ beschloß der Landtag zu in Anspruch, als der Holz-Diebstahl. Die von Jahr zu Jahr | milder man den einfachen Holzdiebstaähl behandelt, um so. eher gean. Es erschien wichtig, daß jeder Landtag das ihm ge- gesteigerte Zunahme dieses Verbrechens unter der ärmeren Volks- | wird es möglich, den Prozeß, dessen strengere Formen zunächst | steckte Ziel selbst erreihe, und wünschenswerth , daß die Erledi- Ftasse hängt mit der Verminderung eines der dringendsten Lebens: | im Juteresse des Jnguisiten festgestellt sind, in gleichem Ver- gung der unmittelbar nah dem Schluß des Landtages noch vor- Bedúrfnisse zusammen, welches zu steuern wohl zu den schwieri- | hältniß abzukürzen und zu vereinfachen. Die Strenge der Strafe | kommenden formellen und Expeditions - Geschäfte, wie bisher, le- geren Aufgaben der Staats-Oekonomie gehören möchte, da die | und die Strenge der Prozeßformen steht gleihsam in umgekehr- | diglih durch den Landtags-Marschall veranlaßt werde. Wenn Ursachen dieser Verminderung fortdauernd wachsen und mit un- | tem Verhältniß. : ; ___| ferner des Königs Majestät in Erweiterung der bisherigen Bestim- widerstehlicher Gewalt aus den großartigen Entwickelungen her- | (g. 25.) Das Gericht, welches über den einfachen Holzdieb- | mungen Allergnädigst angeordnet haben, „daß die Veröffentlichung vorgehen, welche die Jndustrie in der neuesten Zeit erfahren hat. | stahl richtet, ist das gewöhnliche des Bezirks, ‘auch wenn es die | der Landtags - Verhandlungen durch den Druck künftig in einer Noch vor 40 Jahren wurde das Aufsammeln von Reisern und | Kriminal-Jurisdiction sonst nicht besißt, in der Rhein-Provinz | größeren Ausdehnung, daher mit dem Landtags-Abschiede zugleich kleinen Aesten, womit die ärmeren Klassen ihren Bedarf an | die Polizeigerichte. : : sowohl die Publication der Allerhöchsten Propositions-Dekrete, als Brennmaterial nothdúrstig deten, kaum beachtet; gegenwärtig | g. 26,) Die Untersuchung geschieht nicht von Amtswegen sämmtlicher an des Königs Majestät gerichteten ständischen Ein- liegen die dringendsten Gründe vor, die Waldungen gegen alle | sondern auf Antrag der Forst-Bedienten oder Wald-Eigenthümer. | gaben erfolgen solle, endlich die Protokolle gedruckt und am Und jede unberechtigte Benußung polizeilich abzusperren. Der | (§. 27 u. 28.) Bei den Justiz - Kollegien ist ein Mitglied | Schlusse des Landtags an die Mitglieder der Versammlung zur frühere Ueberfluß an Holz hat sich mir reißender Schnelligkeit in | als Forstrichter , so: wie besondere Forstgerichtstage zu bestellen. | Mittheilung an ihre Machtgeber vertheilt werden dürfen“, so wurde cinen bedenklichen Mangel verwandelt. Die Ursachen liegen sehr | (§. 38.) Die Grundsäße über Beweisführung im Allgemei- dies mit dem lebhaftesten Danke erkannt. Zur vollständigen Er- nahe. Zunahme der Holz-Consumtion durch die gestiegene Be- | nen sind die gewöhnlichen. reichung der landesväterlichen Absicht Sr. Königl. Majestät „allen vôlferung und die mittelst Feuer betriebenen Jndustrie- Anlagen : (§. 39 —42.) Leugnet der Angeschuldigte, so genügt die einseitigen oder falschen Urtheilen über die Landtags - Verhand- Verwandlung des Waldbodens in Ackerland, die in gleichem | Angabe des gehdrig beeideten Forst- Bedienten, gleichviel ob Kd- lungen vorzubeugen“, erschien es aber wichtig und wünschenëwerth, Grade das Holz - Bedürfniß vermehrt und die Quelle zu dessen | nigl. oder Privat-Förster, der ihn aus eigener Wahrnehmüng der | den persönlichen Zutritt zu den Landtags - Versammlung mit- Befriedigung vermindert; selbst der zunehmende Wohlstand, wel- | That bezüchtigt , zu seiner Verurtheilung. Doch ist Gegen - Be- | geeigneten Zahl von Zuhdrern und zwar vorzugHoe Veiras cher seinen Feuerungs-Bedarf nicht mehr wie früher einschränkt, | weis zulässig. Die Forst -Bedienten erhalten keineu Denuncianten-: | tenten in Zukunft zu gestatten. Der hierauf geré L genauer sondern mehrere und größere Räume zu erheizen hat; endlich die | Antheil, um die Beweiskraft ihrer Angabe nicht zu {wächen. | des Ausschusses wurde Gegenstand einer Qugerer Jn Folge Überall in den Forsten statt früherer Verwüstung eingeführte bes- (§. 43.) Der Besiß des gestohlenen Holzes zieht die Strafe | Erdrterung gegenseitiger Gründe geführten Dehrheit der Ver- sere Wirthschaft; welche das Holz - Kapital sorgfältig ausspart | des einfachen Holz- Diebstahls nach sih, falls der Jnhaber \ich | derselben einigte sih die ganz überwiegende Lu oterttn Brat und nur dessen regelmäßigen Ertrag genießen will, Einrich- | nicht anderweitig genügend ausweist. | sammlung über die Wiederaufnahme dee A Xútrages: daß des tungen, deren wohlthätige Folgen sich erst im Laufe der (s. 45.) Beiden Theilen steht. Appellation (Rekurs- und Ag- | ßischen Provinzial-Landtage bereits LeO bg einer dem Raume - Jahre offenbaren können, für den ersten Augenblick aber | gravations-Gesuch) zu. Königs Majestät Allergnädigst erlaube /

Dritter Abschnitt.

Zubelfeier der Königl. Wilhelms - Schule Berlin. Angeki te Konzerte. fahr

Ao A i M L EEA A E G G = Gs vie Donau-Schi adrî und der Handel des Schwarzen

pem ÍA S T E R L E

Nachrichten.

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L Deo Sage

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|

Se. Majestät der Kdnig haben dem Dom- Kapitular Heei-

nis zu Breslau den Rothen Adler-Orden dritter Klasse zu ver- |

leihen geruht. |

_Se. Majestät der König haben dcn bisherigen Justiz-Kom- |

misjarius und Notarius, 1 | Land- und Stadtgerichts-Rath beim Land - Wollstein Allergnädigst zu ernennen geruht.

Se. Majestät der König haben den Kreis - Physikus Dr. Muhrbeck zu Demmin den Charakter als Sanitäts-Rath bei- | zulegen und das hierüber ausgefertigte Patent Allerhöchstselbst | zu vollziehen geruht. 5

Se. Majestät dex König haben dem als Lehrer bei der Königl. Thierarznei-Schule hierselbst angestellten Þr. Erdmann den Titel | als Professor zu verleihen geruht. |

N

Provinz ‘Preußen.

j 5 E | Danzig, 11. März. Jn der gestrigen Plenar-Sißung fand Der Justiz-Kommissarius Thebesius zu Militsch ist zu- | eine ausführliche Berathung der in dem Allerhöchsten EröffnungE- gleich zum Notarius im Departement des Oberlandesgerichts zu Breslau bestellt worden. | Der bisherige Land- und Stadtgerichts-Assessor M ittel städt | zu Kosten, ist zum Justiz -Kommissarius im Bezirk des Land- | und Stadtgorichts zu Ostrowo, mit Anweisung seines Wohnsißes | daseibst, und zum Notarius im Departement des Ober-Landes- | halts des uns vorliegenden Geseß-Entwurfs folgen :

gerichts zu Posen bestellt worden. ï

Der Dr. pilosophiae Felix Papencordt hierselbst ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Bonn ernannt worden.

Die eingetretenen Veränderungen in den Droguen-Preisen | haben eine gleichmäßige Veränderung in den zur Zeit bestehenden | Tax-Preisen mehrerer Arzeneien nothwendig gemacht. Die hier- | nach abgeänderten, im Drucke erschienenen Tax-Bestimmungen | treten mir dem 1. Mai d. J. in Wirksamkeit.

Berlin, den 18. März 1841.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. | (gez.) Eichhorn. |

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