1841 / 86 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 27 Mar 1841 18:00:01 GMT) scan diff

seinem Wohnorte ent- ige unbefannie Erben und in téruivo 1 E

eichneten Gerichte

in sein Vermägen eröffnet én ‘unbefantiten Erben, aber fludirt werden sollen, und gehalten sind, di in welcher“ sie #ff Dispositionen dès-bis dahin léè- en anzuerfennen.

ebruar 1841.

and- und Stadtgericht.

re 1819 a ch fm J etwan werden aufgefordert,

bei dem unter

eun sie s{ch spátet melden, sháft in der Lage anzuneh

gitimirten Erb Neey, dea 8.

Rdiftal Citaten äber|Ÿ

etum vom 1. Apri er] Hausgrundstück sammt dazu gehörigem

Kaufmanns Friedrih August|einem halben Scheffel biater del tbe betge an

les nur in Waaren : Vorräthen, Wendlers und Pauls Feldstücken belegenen Ackers

derungen U Ei E Hänel Dlle e besessen, ohne jedoch mit diesen Grundstüden / :Ibeliehen gewesen ; vi i

Ansprüche der Gläubiger ANNTITN Jur JELNZ BIEMIE Ntid, dieselben G

[dner einen Termin auf

Juni d. J., Vorm. 10 Uhr,

vor dem Deputirten, Herru Ober-Landesgerichts-Refe-

rendarius Stettnisch, an hiesiger Gerichtsstelle ange-

chem die unbekannten Gläubiger vorge-

in Person oder durch einen Bevollmäch-

ten (wozu ihnen der Herr Justiz - Kommissarius

lach hierselbst, vorgeschlagen wird) zu erscheinen,

ihre Ansprüche an die Masse anzumelden und deren

Richtigkeit nachzuweisen.

Die Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß fie mit an Men Uen y e uf E A und ihnen deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewi-|bei seinem i irchli nes S tilioGtiaen Auferlrat Worden Wird. seinem Ableben nach beigebrachtem firchlichen Attestate

Hoyerswerda, den 6. März 1841.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Nachdem per deer das Vermögen des Ullrich hierselbst, ausstehenden F Konkurs eröffnet worden ist dung und Ausweis an den Gemeinschu

segt, zu wel laden werden,

Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 2. November 1840. Das an der Friedrichsgracht Nr. 12 belegene Grund: flillateurs Distelkamm und der verehelich-| und taxirt zu 5782 Thlr. 23 sgr., soll Funi 1841, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Hypothekenschein sind in dér Registratur ei

Der dem Aufenthalte nah unbekannteé Friedrich Paetow , als eingetragener Gläubiger, wird hierdurch öffentlich vorgeladen.

stü des De ten Lindner,

Tare und| Sohn erster Ehe:

aufmann\r

S4 Et atio},

Der hierselbsi am 12. September 1764 geborne Rasch- ohann Christian Köberich, von dessen Leben und Aufenthalt seit dem Fahre 1811 feine Nachricht ist, so wie dessen unbefannte Erben und werden hierdurch aufgefordert, binnen neun Monaten, spätestens aber in dem auf

den 3. Xuni 1841, Vormittags 10 Uhr,

ermine, sich zu melden, widrigenfalls er flárt und sein Vermögen den bekanntten Er- sprochen und ausgehändigt werden wird. Treuenbrießen, den 20, August 1840.

Königl. P HALISEN a

eingegangen Erbnehmer,

f

von Vollblut- und Halbblutpferden. Am 7. Mai c. sollen auf dei rolathschen Gest abermals gegen blut- und Halbblutpferde, rühmteHengste, Zuchtstut und eine Anzahl vielver Wagenpferde,

ürstlih Ca- ütHammer bei Beuthen a. O. 20 Stück der besten Voll- worunter be- chettländische sprehende jüngere in bffentlicher Auction gegen gletich baare Zahlung an den verfauft werden. :

[lbst sind im Gestüt zu jedersdat der Königlich Sächsichen Armee erst den Franzö-

Meistbietenden Die Pferde se eit in Augenschein zu edingungen Harriers zu erfah

nehmen, die näheren|\sisch-Russischen Feldzug mitgemacht und dann im Jahre Herrn Stallmeister E ren und sollen in der Auc- fion selbst befannt gemacht werden. Carolath, den 15. März 1841. Fürsilih Carolathshe Kammer.

anntmachung. fannten Erben und resp. Erb- en Verwandten

burg gebornen und f verstorbenen

n die unbe

nehzer oder nächst

1) des zu Wünschel

““ 1832 zun Arnoldsdor Franz Opis,

2) der im J

am 28. August| stellte Abwesenheiis- Vormund konformirt hat, werden Webergesellen | daher andurch

Arnoldsdorf verstorbenen

ahre 1802 zu Maria Rudolph, gebor-

szügerin Auna

ihre Gerechtsame in dem auf

41, Vormittags um 9 Uhr, Arnoldsdorf anstehenden Ter- d ihre gesezliche Erbes-Legiti- widrigenfalls die in 24 Thlr. enden Massen dem Königlichen 1gesprochen wer- erson zu erschei-

nen Berger, hierdurch vorgeladen, den 21. Juni 18 in unserer Kanzlei zu mixñe wahrzune) matión nacy und resp. 7 Thir. besieh isfus als herrenloses Gut werden en. Denjenigen Erben, welche in én verhindert seyn sollten, werden die Fustiz-Kommis- arien Scholz, John und Landgerichts-Rath Hennig zu Neiße als Mandatarien vorgeschlagen. Ziegenhals, den 8. August 1840. Das Patrirnonial-Gericht des Rittergutes Arnoldsdors Neisser Kreises.

Bei der diesjährigen kirchlichen Feier des Z es, das die hiesige Stadt zunächs Ri a ettung aus Feindes-Gewalt jährli am nvocavit begeht, \spräch Unser geehrter Qherprediger Dr. Bautr' ïn seiner ber aus, ivie sehr’ das Yahr chèm diese Feier für ünsére Stadt ‘au} die e i von S U Be-

gt wurde, és verdient, daß d

é wie hier fo an ällèn Orten anberaumten Ert li 1841 ebenfalls dur eine’ Kircyen- Men dis da in demselben dié all-

zweimaligen R

rez-

digt fich bes 1411, in wel e Dauet ihres |

erselben fest die Erinner ier festlich beg tige Vorsehung

iese Waährh

angen werde,

einleuchtenid, nauent-\stiane Rahel: Freundi

ficfliche Preußen s p e 4 daß wir uns ged um die Erlaudn

alle \so|jamin: Freunden-und fühltén, |unter' der Beruntaane ai M ngerp betrifft, ten, sie| klärt und ihr Vermögen werd em. für

ch öst erheben R E

a0 E fs I R E RT S

start Le Beachtung anempfehlen zu dürfen. Wir zeigen daher Allen, die mit uns gleich denfen und füh- en, bierdurch an, daß diese Predigt in Kominission bei den Buchhändlern Oehmigke und Riemschneider in Neu-Ruppin käuflich zu haben ist. Kyriy, den 19. März 1841.

: Der agistrat.

N Etat, Vom unterzeichneten Gericht is mit Erlassung von Ediftal- Ladungen außerhalb des Konkurses in nach- stehenden Beziehungen zu verfahren beschlossen worden. A. Es hat der am 14. Juni 1801 verstorbene hiíe- sige Bürzer und Tagarbeiter Christian Gottfried Pee bis an seinen Tod das an der Rosengasse lerselbsi gelegene dermalen unter No. 64. fatafstrirte

êInhalt der neuesten im Archive aufzufinden gewesenen Besizurkunde eines fonfirmirten Káuffoatrakts de dato ‘Neusalza am 2. Januar 1754 einem gewissen Gottlob Schuster, Bürger allhier, verliehen und ¡ugleich die Kaufgelder dafür an 30 Thlr., in jährli- chen Terminen zu 5 Thlr., deren legter zu Martini 1759 gefällig gewesen ist, zahlbar, mit reservirter und fonsentirter Hypothek an Andreas Manigzen, Rit- tergutspachter zu Spremberg, Überwiesen worden, ohne daß Über die Erben Gottlob Schusters oder über die Bezahlung der Kaufgelder an 30 Thlr. etwas be- fannt wäre.

Der obenerwähnte Christian Gottfried Freund hat

1) eine Witwe, Anne Elisabeth geborne Grafe, ferner zwei Töchter erster Ehe:

3) Christiane Rahel Freund, geboren den 23.Mai1784, ind zwei Sohne zweiter Ehe:

4) Karl Gottlieb Freund, geboren den 27. Novem- ber 1790,

5) Benjamin Freund, geboren den 21. Januar 1791, so wie außerdem nach Angabe der Betheiligten einen

4 Gottfried Freund, gegenwärtig ungefähr 75 Jahr alt, resp. zu alleinigen Universalerben hinterlassen, und es ist davon Anne Elisabeth verw. Graf mit Hinterlassung der sub 4 und 5 Genannten als FIntestaterben am 26. Mai 1806 hierselbst verstorben, wogegen Johanne Chrisliane Krebs geborne Freund bei ihrem am 11. Of- tober 1835 erfolgten Ableben ihren Ehemann a) den Bürger und Tagarbeiter Ferdinand Krebs hierselbst, und ihre mit demselben erzeugten Kinder: p den Tagarbeiter August Krebs hier un c) Karolinen Friederifen Ulbricht geb | Karisbrunn / icht geborne Krebs zu als alleinige Jntestaterben hinterlassen hat. Hiernä aber find Gottfried Freund, e S l Un: Karl Gottlieb Freund und Benjamin Freund als Ver- \chollene zu betrachten, indem nah der Versicherung der obengenannten Erben Johannen Christianen Krebs gebornen Freund, welche fich dermalen im Natural- besie der e LCltie Grundstücfe befinden, Gottsried Freund seit länger als 40 Jahren, Christiane Rahel Freund seit dem Jahre 1815, Karl Gottlieb reund seit dem Französisch - Russischen Feldzuge im abre 1812 welchem er als Soldat der Königl. ächsischen Jnfanterie beigewohnt hat und aus dem er nicht zurüdcgekehrt ist, ingleichen Benjamin Freund seit der Schlacht bei Leipzig, bei welcher er als Stück- fnecht der Königlih Sächsischen Artillerie war, keine Nachricht mehr von fich gegeben haben und der Auf- enthaltsort derselben unbekannt ist. Desgleichen hat B. Karl Gottlob Unger von hier, welcher als Sol-

r

1843 der Schlacht bei Leipzig beigewohnt hat und für welchen auf Fohann Christian Schönbörners hiesigem

Schlacht irgend eine Nachricht von seinem Leben und Aufenthaltsorte nicht anher gelangen lassen.

Auf die Anträge der Erben weiland Johaunen Chri- stianen Krebs, gebornen Freund, und der Schwester und prásumtiven Erbin Karl Gottlob Ungers, Christia- nen Friederifen verw. Mettig, mit denen sich der be-

ad A. alle diejenigen welche

1) als Lehnsinhaber , oder als Erben, Abkäufer , Le- gatarien, Donatarien Gottlob Schusiers oder aus irgend einem anderen Rechtsgrunde zu dessen Uni- versal- oder Spezial -Succession Berechtigte das Eigenthum an dem unter No. 64. des neuen Brand- katasters hierselbst gelegenen Hause sammt Zube- höôr an Garten und Feld in Anspruch nehmen zu fönnen vermeinen, oder

2) als Erben, Cessionarien oder sonstige Berechtigte auf die Andreas Manigen in Gottlob Schusters Kaufe vom 2. Januar 1754 hypothefkarisch versi- erten Kaufgelder an 30 Thlr. Ansprüche zu ha- ben glauben, oder

3) denen außer den vorerwähnten hypothefkarisch ver- sicherten Kaufgeldern etwa stillschWweigende oder andere durch sonstige Subhastation erlöschende Realansprüche an das n Buas von den Erben Johannen Christianen Krebs geb. Freund

zustehen sollte, nicht minder 4) ‘die Abwesenden Gottfried Freund, Christiane Ra-

Freund sammt deren unbekannten Erben, so wie

sen etwaige Erben,

in dem auf

arl Gottlieb

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durch die Veranlassung des Drucks seiner Predigt derj figer elle zu erscheinen, ihre re-

lden, mit dem zu bestellen- u’ verfahren, binnen 3 Wo- ließen-und sich sodann

Königlicher Gerichts} speftiven Ansprüche den Kontradiftor reájtl chen ju den Aften zu bes den Vier und Zwanzigsten Jul der Fnrotulation dieser Akten, ingleichen Zwanzigsten August 1841 ublication eines Gérichtsbescheids oder eines ein- nden Fafultätserfenntnisses, welcher oder welches ehung der in diesem Termine bis Mittags 12 Uhr Außenbleibenden für geseßlich eröffnet geachtet werden wird, zu gewärtigen.

Auéáwärtíge haben, zur Annahme fünftiger Ladungen, Orte des Gerichts in geseßzlicher Weise ird hierdurch zugleich vorschriftmä- wir für die Abwesenden Gott- arl Gottlieb

Profuratoren am zu bestellen, und w fig befannt gemacht, d fried Freund, Christiane Rahel Freund, C amin Freund und Carl Gottlob Unger ürger und Gerichtsbeisißzer Hrn. Friedrich August Kleinhempel bestätigt haben.

Neusalz, am 1.

Freund, Be den hiesigen

Februar 1841. Das Königliche Gericht daselbst. Schmidtgen.

Collocations-Bescheid

der sämmtlichen ih angegebenen Gläubiger des in Rinteln verstorbenen Johann Christoph Wilhelm Unico von Münchhausen von Oldendorf, Liquidanten,

den in dessen Konkurssache Über den Allodíal-Nachlaß bestellten Kurator, Obergerichts-Anwalt Lang in Rinteln, Liquidaten. Nach nunmehr beendigtem Liquidations - Verfahren und nachdem laut Benachrichtigling des Königl. Preu- ßischen Ober-Landesgerichts zu anhängig gewesenen Konkurs - Verfahren folgende der dahier aufgetretenen Liquidanten, beziehungsweise deren 2) Johanne Christiane Freund, spáter verehelichte] Rechtsnachfolger , die nachbemerften Zahlungen ‘erhal-

Krebs, ten haben : 1) Kaufmann Vogelsang zu Hannover 953 Thlr. 93 sgr.

Gold, nebst Zinsen seit dem 1. Dezember 1816; 2) Generalin von Lehsten - Dingelstädt geborne von Münchhausen 2633 Thlr. 9 sgr. nebst Zinsen seit dem 1. Dezember 1816 ;

3) Zimmermeister Voß zu Feggendorf 52 Thlr. 17 sgr. : 4) Mauermeister Wallbaum zu Lauenau 50 Thlr.

alberstadt ín dem dort

5) Landräthin von Pappenheim, Witwe, und Witwe von Hartmann geborne von Münchhausen 2628 Thlr. 28 sgr. 4 pf. nebst Zinsen seit dem 1. Dezbr. 1816;

Landräthin von Pappenheim, Witwe, 1140 Thlr. 2 sgr. 5 pf. nebst Zinsen seit dem 1. Dezem-

a) Generalin von Lehsten- Dingelstädt 7 10 sgr., b) von Hartmann, Witwe, und c) Land- räthin von Pappenheim, Witwe, jede 425Thlr. 10 sgr., sämmtlich nebst Zinsen seit 1. Dezember 1816;

8) Fesel Salomon Werthheim zu Hofgeismar 450 Thlr. Gold und 372 Thlr. 16 sgr. Münze, beides nebsi Zinsen seit ‘1. Dezember 1816, so wie ferner 186 Thlr. 10 pf. und 164 Thlr. 8 sgr. 8 pf;

9) Gumbert Simon zu Rodenberg 100 Thlr. Gold nebfi Zinsen seit 1. Dezember 1816 ;

10) Konduftor Wilhelm zu Agelern 1500 Thlr. Gold nebst Zinsen seit 1. Dezember 1816, nach Abzug der aus einem Speztal-Pfand gezogenen 230 Thlr. Gold; 11) Bürgermeister Wöbbeking zu Oldendorf 31 Thlr. 5 sgr. nebst Zinsen sei 12) Konduktor nebst Zinsen seit 1. 13) Oberstin Gibon, geborne von Pestel, Gold nebft Zinsen seit 1. Dezember 1816;

14) von Münchhausen, Witwe des Cridars,

a) 5804 Thlr. 11 sgr. 4 pf. Münze (10,007 Fl. : Holländisch) und 180 Thlr. Gold, b) 2320 Thlr. Münze (4000 Fl. Holländisch) und c) 8700 Thlr. Münze (15,000 Fl. Holländisch), nebst Zinsen zu diesen 3 Posten vom 1. Dezember 1816 bis zum 14. Januar 1829;

wird mit Uebergehung der vorerwähnten Gläubiger, y n sie Dahirag E M: unter den Liqui- anten im Uebrigen Behufs ihrer Befriedigung aus i iti

der Konkfurs-Masse, so weit sie zureicht, und Ti A m L S Dee von derselben zuvor die Kosten des Konkurses berich-

t 1. Dezember 1816; gelern 1000 Thlr. Gold ezember 1816;

ch von Yttersum zu Osterhof, als Erbe der Witwe des Cridars zur Hälfte, mit

1) den vergleichsmäßig auf ein Viertheil herab- geseßten, seit dem Todestage des Cridars bis zum 22. April 1815, außer den schon bezahl- ten zweijährigen, fälligen Ziusen von 5804 Thlr. 11 sgr. 4 pf. Pr. Cour. ;

2) dem vergleichsmäßigen vierten Theile von 100 Thlx. Gold nebs den wie zu 1. zu berech- nenden Zinsen ;

. der penfionirte Lieutenant von Heckern, als Erbe der Witwen von Pappenheim und von Hartmann zu Overlaar, mit 4000 Fl. Holländischer Währung, nebst 140 Fl. jährlicher Zinsen bis zum Betrage der ‘Kapital-Forderung ;

. der Witwe des Cridars, und zwar jetzt

1) Ernft Heinrich von Jttersum zu Osterhof, als deren Erbe zur Hälfte, mit 600 Thlr. ;

2) die Rechtsnachfolger genannter Witwe zur anderen Hälfte, mit der Hälfte der jährlichen Zinsen à 160 Fl. von 4000 Fl. vom 16. Ofto- ber 1798 bis zum Tage des Konfurses;

beide pro rata, so weit die Masse reicht ;

. Postmeister Grimme zu Oldendorf mit 1000 Thlr. Gold, nach Abzug von 208 Thlr. 14 mgr. 2 pf.

essen. Münze, nebst zweijährigen Zinsen von je-

nen 1000 Thlr. ad 80 Thlr. Gold und resp. 20 Thlr. 25 mgr. 3 pf. und 2 Th weiteren Zinsen und Kosten lationsgerichts-Dekret vo

. Sodann ist ein etwanige

"Forderungen unter

leibender Re

biger, nach dem Forderungen, zu

1) die Witwe von

Rechtsnachfolger,

2) Johann Voß in

Gold 3) Licentschreiber Kiel daselbst mit 4 ebersche Konfurs- Kurator,

mit 5 Thlr. Gold; ; t des Chirurgus Fischer zu Rinteln Zweck, das Studium und die Behandlung der Augen-

m

lr. 11 mgr. Kosten, mit nach dem Ober-Appel- m 28. September 1803. r nach Auszahlung der d ll, übrigens nicht ver- der Masse unter folgende Gläu- Verhältnisse des Betrages ihrer

dermalen besessene Grundstück sammt Zubehör

hel Freund, Karl Gottlieb Freund und Benjamin ad-B. der ‘abwesende Karl Gottlob Unger oder des-

Gerichts wegen und peremtorish andurch vorgeladen, appenheim, beztvse. deren

it 1119 Thlr. nebst Zinsen ; vieler gelehrter Gesellschaften etc.

tal-Termine persönlich oder durch ge- Oldendorf mit 5000 Thlr.

i Stellvertreter, ‘bei V id d Ausschließung und: ; ermeidung der U ensee Hits: el L R Bes heer etwaihen Ansprüche n unseres Staats be- |vorigen Stand, auch, so viel Gottfried Freunden, Chri- Freu 5) die Erben

eunden, Ben- mit 3 Thlr. ;

7) die Erben des Apothekers Galle da 1 Thlr. 23 gr. ; ) Mer se 8) der Höfer Kurz dabier mit 4 Thlr. 26 gr. À pf. ; 9) der Kaufmann Willmanns ín Oldendorf mit 10 Thlr. 25 gr. 4 pf. ; 10) die Witwe des Apothekers Sprenger in Stadt- hagen mit 1 Thlr. 22 gr. ; 11) der Kaufmann Pollmann in Oldeadorf mit 5 Thlr. 3 gr. 4 pf. 5 12) die Witwe des Meßgermeisiers Flügge in Ol- dendorf mit 14 Thlr. 23 gr. 7 pf. ; 13) die Witwe Görz in Oldendorf mit 5 Thlr. ; 14) die Witwe des Schreiners Reichmann daselbst mít 22 Thlr. ; 15) Obergerichts-Profurator Möller dahier mit a) 550 Thlr. 5 gr. 5 pf., b) 3000 Thlr. ín Gold sammt Zinsen zu 5 pCt. vom 9. Novem- ber 1803 bis zum Tage der Ediktal-Ladung und e) 64 Thlr. 1 gr.; 16) Domainen-Rentmeister Spanuth zu Langen- horst mit 369 Fl. 18. Sthr. 4 pf. Zur Verhandlung über die Priorität und zur Be- gründung eines etwaigen anderweiten Vorzugsrechtes wird, unter dem Rechtsnachtheile der Ausschließung, Termin auf den 4. Mai dieses Yahres 1841 anz beraumt, und ergeht sodann weiter w. R. Rinteln, den 8. März 1841. Kurfürsilich Hessisches Obergericht. (L: S.) ini filem Etienne.

No. 1075. Ed. ifktäl- Ladung.

Demnach über den Nachlaß des am 2. November 1834 auf Rothenburg verstorbenen Oberamtmanns und vormaligen Pächters des Klosters Amelunxborn, Frie- drich Heinrich Ernst Koerber, wegen Ansuffizien vom Königl. Preußischen Ober-Landesgerichte zu Glogau Konkurs erkannt worden und demzufolge nah Maß-

gabe des von dort anter erlassenen Hülfsschreibens

vom 7. v. M. und des onst Vorgekommenen die Er- öffnung eines Se: onfurses in Betreff der zu dem gedachten Nachlasse gehörigen, der hiesigen Juris- diction unterworfenen Vermögensbestandtheile erforder- lich ift, so wird solher Spezial - Konkurs hierdurch erfannt.

Zur Konstatirung der Passivmasse werden nun alle diejenigen, welche an solchen Nachlaß, insoweit derselbe

der hiesigen Furisdiction unterworfen is, Ansprüche

¡n haben vermeinen, hierdurch edictaliter citirt, solche in dem zu de.n Ende auf Sonnabend den 12. Juni d. J. vor hiesigem Herzogl. Kreisgerichte anberauniten Ters mine bci Strafe des Ausschlusses von seldigem ans und auszuführen, und zwar mit der Aufforderung, daß alle im hiesigen Gerichtsfreise nicht wohnhaften Liquidanten in dem gedachten Termine procuratoris in loco bei Vermeidung der Offizialbeiordnung zu be- stellen haben. Zugleich soll diesir Termin mit auf die Wahl eines Güterpflegers von Seiten der Liquidanten erstrecft wers den, in Beziehung auf welche jedoch angenommen werden soll, daß Liquidanten, sls sie nicht die Bestel- lung eines andren Güterpflegers in Vor|chiag bringen, den zum Kcentradifktor Und provisorischen Güterpfleger ausersehenen Advokaten, Bürgermeister Buck hier'elbst, zu diesem Amte erwählt haben wollen. : Schließlich werden alle diejenigen, welche der frxg- lichen Debitmasse Zahlungen zu leisten haben, mit sol- hen bis auf anderweite gerichtliche Verfügung, bei Strafe der fonst ungültigen ahlung, an den vorhin bezeichneten provisorischen Güterpfleger hierdurch ver- wiesen. Decretum Holzminden, den 12. März 1841. Herzogl. Braunschw.-Lüneb. Kreisgericht. (L. S.) A. Culemann.

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Unterzeichneter Bade- Verein sowohl als die beiden Bade - Aerzte, Medizinal-Rath Dr. Fißler und Dr. Baumbach, geben auf portofreie Anfragen nähere Ausfunft und nehmen Anmeldungen an. Xlmenau, den 16. März 1841.

Der Bade- Verein.

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Pâdagogium zu Charlottenburg bei Berlin von s Wilhelm von der Lage, Königl. Direktor, Ritter des Eisernen Kreuzes 2r Klasse. 1841.

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Allgemeine

Preußische Staats-Zeitung.

Berlin, Sonnabend den 27în März

en Deputirten beendet sind , lassen treuen Ständen {o so mehr zugehen, nshe Unserer get Beschließung über tigt werden können. r diese Verh

rovinzial-Landtage gewählt Wir diese Verhandlungen Unseren ge zur Erwägung und Begutachtun Verfahren die Ansichten und W der definitiven Berathung und

um so vollständiger werden berücsi

n gegenwärlig als bei diescur Stände bei diesen Gegenstand Wir sehen andlungen, so wie über die An- in Gemäßheit der ublications - Patents zun aldigst entgegen, damit

geschlossenen Erbpachts-Verträge in der Regel fúr unablds-

ile der Monarchie, wo das Allge- dnung vom 7. J {lossene Erbpachts- dieselben also in der Praxis

lich erklärt wären ; 2) daß fr die úbrigen The meine Landrecht und die 1821 Kraft hatte, über neu ge nichts Spezielles bestimmt war, für ablöslich angesehen wurden. Angeregt wurde die Angelegenheit 5ten Provinzial-Landtage der Mark B Lausib. Diese Stände seten in einer bes Widerspruch der Bestimmungen des Allg des Ablôsungs-Geseßes vom 7. Juni 182 der unbedingten Ablösbarkeit neuer E einander und trugen darauf an: eine Bestimmung zu erlassen, * daß Geseß vom 7. Juni | lôsung des Kanons, we trakte sih gründen werde,

sey.

sich die Erheblichkeit d ließ, so ward eine sorgfältige Erörter heit und Entwerfung einer besonderen Majestät beschlossen und 26. Oktober 183

5 nhbhalt.

Uekter den Geseß-Entwurf wegen Bes , Erbzins- und Zins - Ges Königl. Propositions- Recht des Herzogth. Magdeburg

Landwirthschaft.

* Paris. (Zur Cha- * Paris. (Das Budget von 1842.) führung von Distrikts-Gerichten. O'Connell wieder in Jrland. Afrika durch Engl. Schiffe.

Amtl, Nachr. Landtags - Angelegenheiten. Ablösbarkeit von Erbpacht - rehtsamen. (Zweit. Art. Schluß.) Dekret in Bezug auf das Provinzial- und der Grafihaft Mansfeld alt-Preuß. Nußl. u. Pol.

fchräntung_ d Ablósungs-Or antun er

ßerungen derselben übe dere über die sich herausstellenden Stre árungen der ständischen

daber den Aeu träge und Erfl Deputirten Bestimmungen der §§. VI. Allgemeinen Landrecht vom diese wichtige Angelegenheit zur RXn so fern U wart von Kommis welche die Berathung der Ent leitet haben, wünschen sollten, durch Unseren Lan bleiben Unseren ge

noch besonders von dem randenburg und Nieder- onderen Petition den einen Landrechts und 1, so wie die Nachtheile rbpachts-Verhältnisse aus-

Nothstand der

Vermi Privatbriefe. Vermischtes. Privatbriefe ebruar 1794 .b

Endschaft befördert werde. Stände bei der Berathun s für die Ge ándischen Deputirten ges

rakteristik der Parteien.)

Großbr. u. Irl. Theologishe Spaltung zu Orford. Zerstörung Spanischer Faktoreien in Vermischtes.

die Gegens

nsere getreuen 6-Revision,

arien des Justiz-Ministerium würfe mit den st so wollen Wir gern gestatten, }arius einberufen werden. treuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Berlin, 13. März 1841.

auch in den dem Ablösungs- dtags- Kommi

fenen Landestheilen die Ab g abzuschließende K illigung beider Theile

Der Senat.

Stockholm. Der König unwohl. Militair-

Schwed. u. Norw. Verhältnisse.

Deutsche Bundes\t. Frankfurt.

829 unterwor : lcher äuf künfti L i nur mit Einw Friedri Wilhelm. Prinz von Preußen.

r. von Rochow. von Nagler- von Werther. Stolberg.

Hannover. Stand der Eisenbahnen daselbst.

Erdbeben in Nassau.

saßung ernennt eine Kommission zur Prüfung der Aarg. Angelegenheit. Konstantinopel.

ieser Anfúhrungen nicht verkennen er ganzen Angelegen- Verordnung von

die Stände durch den 5 hiervon benachrichtigt. t in dem gegenwärtigen hrung der ständischen jeden Zweifel entfernende Ordnung vom 13ten

von Boyen. vonKampyt. Mühle von Alvensleben. von Thile. en Sächsischen Provinzial- nmmelten Stände.“

Unterhandlungen wegen der Erbfolge in Eichhorn.

An die zum ses

Koblenz. - Erdbeben. Landtage versa

i ————— a seligen Königs Das Erinnerungsfest der Landwehr am 17. März.

Landtags-Abschied vom Das Resultat dieser Erdrterung lieg Geseb-Entwurfe vor; er enthält die G etition und außerdem eine deutlichere, über den Sinn der Abldsungs-

Zeitungs-Nachrichten. Aula,

Rußland und Polen.

Ueber die betrübten Folgen des dies- böse Nachrichten ein. Die daß die Landwirthe fast kein Viehstandes mehr haben, die Preise des

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Jhre Durchlaucht die Frau Fürstin von Liegniß is von Dresden hier eingetroffen.

Die Motive werden aus dem Obengesagten sich bereits er-

geben haben:

1) weil die Erbpacht nich unter Umständen den niß angesehen werden darf, eben so sehr mit den allgem deskultur-Edikten in Uebereinstimmung ; es würde aber dieses Fortbestehen e recht sanctionirten Justit man das für die älter dingter einseitiger Abldsbarke ßenden Erbpachtsverträge aus Gejeße mit der allge Widerspruch bringen ; \o eben nach dem Landre vertrag, durch Berufung au sofort wieder zu seinem einseitigen das pachtweise besessene Gut in sein

t als ein gemeinschädliches, sondern Acferbau förderndes Rechts-Verhält- so ist auch dessen Fortbestehen einen Geseßen als mit den Lan-

Odessa, 5. März. jährigen anhalte us: Vorráthe

inters gehen sind so fonsu Mittel zur Ernährung ihres durch die Theuerung des Futters der gewöhnlichen und untergegangen sind.

bereits die Hälfte ihrer zum Frühjahr ihn angeboten haben.

die durch die g

u Höxter angestellte leih zum Notarius erichts zu Paderborn, zu Olpe zugleich zum t des Königl. Ober-Landesgerichts zu

Der bei dem Land- und Stadtgericht z us Bertelsmann is zug gl. Ober-Landesg Kommissarius Neukir ch

sammten im Land- lich gefährdet seyn, wollte en Verträge geltende Prinzip unbe- it auch auf die neu zu \chlie- dehnen und die Landes-Kultur- landrechtlichen Geseßgebung in ürfte unmöglich einen \{chlossenen Erbpacht- blôsungs-Edikte Vortheile auflôsen und Eigenthum verwandeln

Hornviechs so wie chen Schafe ungewdhnlich her- sollen mehrere Landwirthe Schafheerden für das bis fúr die andere Hälfte elen Unglüks- Wälfen, welche in der fast täglich herbei-

ZJustiz-Kommissari

im Departement ution wesent

der Spani In Beßarabien Spanischen hwendige Futter Außerdem aber hd roße Menge von Ebene unserer Steppen herumstreifen ,

geführt werden.

Notarius im Departemen Arnsberg und Der bisherige um Justiz-Kom dbau, dem Kreis richt in Deutsch-Eylau und Bischo oder dessen Richter in Deutsch -E gerichte, mit Anweisung seines Wohnsißes in Löbau,

endarius Gomlicée rt man von vi

und Stadtgericht in ie fúr das Stadtge- der und die von demselben ylau verwalteten Patrimonial- bestellt worden.

Oberlandesgerichts - Refer misssarius bei dem Land- :Justiz-Rathe daselbst

der Verpflichtete d ht gültig ge f die früheren A

Frankreich.

Ueber die Debatten in den Búreaus der chtlich des Geseß-Entwurfes in Betreff des ßert sich das Commerce in folgender choße der Búreau's drei Hauptmeinun- öffentlichen Debatte wahrscheinlich wie- Die erste verlangt, daß der die zweite will ihn unter die Geistlichkeit und der Cor- lst wissen ; die dritte endlich wünscht die Privile- sität aufrecht erhalten zu sehen. Die leßtere Mei- wenn man ihr nur die Schwäche der beiden ande- der Charte ausgesprochene Frei- ch das Geseß wesentlich beschränkt werden, noch fúr lange Zeit das Monopol des unsere Kinder nach spricht seine eigene

Paris, 21. März.

Deputirten-Kammer, hinsi mnasial- Unterrichts, áu se: „Es haben sich im S gen kundgegeben, die bei der der zum Vorschein kommen werden.

Unterricht vollflommen frei seyn solle; mittel- oder unmittelbare Leitung der

cht einseitig ablôsbarer neuer um so weniger anzunehmen, iwillig und im vollen seitigen Interesses abgeschlossen wer-

chädlihe Wirkung solcher ni Erbpachtsverträge ist ferner als dieselben von beiden Bewußtseyn ihres gegen den dúrften; die álteren Erbpachts - Verhält dingt und einseitig abldsbar, wei ausdrücklich für diese konkreten, denen Verhältnisse bestimmt sin für den Verpflichteten das R Abldsbarkeit bereits erworben ist. Nach diesen Erläuterungen wird nem Zweck und seiner Fassung verstanden \{chwankendes Rechtsv nach stabil sonst je seyn, daß im Laufe der Ges während““ hingestellten V liegen werden, aber dies rischen Entwickelungen überlassen. Der Text des kurzen Geseb- „„Wir Friedrich gung der gegen hobenen Bedenk des §. 11 der Abldsung denen Zweifel, auf den nach erfordertem Gutachte s. 1. Ju denjenigen L Ordnung vom 7. Junius 182 eines in Gelde oder einer festen pacht- oder Erbzinses oder Publikation gegenwärtiger vorbedungen wird, auf den ein eyn, es sey denn, da sdrûcklih eingeräumt wäre. Landestheilen,

Se. Durchlaucht der Fürst August zu

Angekommen: H ohenlohe-ODehringen, von Breslau.

Theilen nur fre

nisse bleiben dagegen unbe- [l die Ablôsungs-Ordnungen oft zum Hem d, und durch eht unbedingter einseitiger

Landtags - Angelegenheiten. mniß gewor- deren Erlaß

porationen geste gien der Univer g wird unfehlbar den Sieg davon tragen, bloß die leichte Aufgabe überläßt, ren Systeme zu heit würde alsdann dur und die Regierung würde Unterrichts, d. h. die Befugniß behalten,

ln.“ Das Commerce stem des Unterrichts nicht deutlich aus, scheint für Alles, was Jury heißt, einer solchen stellen und die Errichtung von Schu-

ntwurf wegen Beschränkung der

Ueber den Geseß-E Erbzins- und Zins-

Ablódsbarkeit von Erbpacht-, gerechtsamen.

(Zweiter Artikel.) der Geseb-Entwurf in sei-

beweisen; die in

erhâltniß konsolidiren, was seiner Natur der Stabilität entbehren würde. chichte auch diese neuen, als „immer- áge dereinst einer Wandlung unter-

fann man getrost dem Walten der histo-

uffassung der legislativen rbpachts-: Verhältnisse hat

Die Ablöôsungs- och in ihrer Unbe-

Das Bedürfniß einer richtigen A Betreff der neueren E lih, nicht sofort herausgestellt. 1821 [lßt dieselben n e bei der einseitigen und unbedingten gegangenen oder ein- Allein schon bei le des ehemaligen Königreichs Ordnung vom 13. Juli 1829 f veu entstandene Verh

lassende Gese ledi (die Erbpachts- u. \. w. Verhält- standenen derartigen Rechts-Ver-

Verhältnisse in sich, wie natür Ordnung vom 7. Juni stimmtheit stehen, Ablósbarkeit der E gehenden Erbpachts- erathung der für die Westphalen bestimmten Abl nahm der Staats-Rath au sicht und entschied sich nicht nu (S. Daß das zu er vor Einführung der fremden nisse aufhebenden) Gescbe ent hältnisse zu beziehen sey, sondern ausdrücklich auch dafúr: daß es für die Folge nen Landrechts, na Verträgen stipulirten Leistungen

l. desselben Geseßes vom 7. Juni 1821 heißt es

Gutdünken zu mode Ansicht úber das Sy aber mit seiner Vorliebe die Befugniß, Lehrer anzu len zu erlauben, Übertragen zu wollen.

Die Abreise des Herzogs von Nemours, die au Woche festgeseßt war, is verschoben worden. Berichte des General Bugeaud melden , Expedition nicht Dieser Aufschub is sehr unangenehm , seit einem Monate außerorden das Innere von bei Ankunft des Vorbereitungen zu einer neuen gen können. Der Prin abreisen. Na der „belle Poule‘/ begeben. Boulogne sur reits seit einigen Wochen G Herzogs von Bordeaux verbreitet sey gabe feiner ernstlichen Widerle daß in Folge der von dem nen See-Exkursion die Französische Regierung Agenten an die Küsten de des Oceans abschickte, Ueberwachungs-Ordres hat zugehen lassen. Im Univers liest man: Abrede gestellt, daß die so streng f auf Veranlassung des Wir sind im Besibe zu cher dieser Behauptung des Lord sprechen. Der Hattischerif ist ni des Lord Palmerston a auch noch, daß dem M General- Einnehmer zur Kdnig keine ser Klausel widerseßten deren Mächte auf das

Entwurfs lautet nun wie folgt: zc. Verordnen zur Erledi- Reallasten er- ie Auslegung 1829 entstan- steriums und was folgt:

schen die Abldsungs- soll die Abldsung Getraide-Abgabe bestehenden Erb- Zinses, welcher in einem na ch Verordnung abgeschlossenen Vertrage seitigen Antrag des Verpflichteten ß ihm die Befugniß dazu ver-

rbpacht úber die neu ein Verträge nichts festseßt. Wilhelm 1c. bedingte Abldsbarkeit aller en und zur Beseitigung der über d s-Ordnung vom 13. J Antrag Unseres Staats-Mini n Unseres Staats andestheilen, in we l Gese6fraft hat,

Landesthei

Die neues daß die beab- stattfinden da das Wetter tlich- günstig für einen Feldzug ín Afrika war. Aber. die Militair-Verwaltung war General Bugeaud s#o vernachlässigt, daß man die Expedition noch nicht hat beendis-

Tagen nach Brüssel ch an Bord

E.

áltnisse Rück- glich auf die

dem Monat

atis

A

Bestimmungen des Allgemei- ch welchem die in Erbpacht- und Erbzins- ín der Regel unaufldslich sind,

von Joinville wird in einige kurzem Verweilen daselbst wird er si

Mer wird geschrieben, daß dort be- erúchte von einer baldigen Landung des en. Gewiß verdient diese An-

So viel ist indessen gewiß, deaux unternomme-

eine große Anzahl

Meeres und selbst den Präfekten der See-Departements für den Fall eines Landungs - Versuches

„Lord Pal en Bedingungen Lord-Ponsonby e verlässiger N almerston ent cht allein. unter d sondern der

nicht zulässig # tragsmäßig au In denjenigen Ordnung vom 13. Julius Gesebesfraft haben, jener Ordnung, zufolge genwärtigen Geseßes au Gesetze und Einführung de Erbpacht-, Erbzins- oder

2

zu belassen. . in welchen die Ablösungs-

1829 und das Allgemeine Landrecht det es bei der Bestimmung im § welcher die Vorschrift des §. 1. des ge- hebung der fremdherrlichen Landrechts abgeschlossenen Zineverträge Anwendung findet.“

A

nwärtige Ablösungs-Ordnung nach bereits bei Einführung der frem- Real-Lasten angewandt werden kann, ge Real-Lasten seit Einfüh- ndet worden sind oder künf- sben in der Regel nach den

sind nun die Vorschrif- s den Akten des Staats- Im Landrecht allein llgemeine Natur der ländli- während die Landes- nd Ablôdsung in Jede andere Auslegung des auch die Lan-

er: (G. 11) Da die gege s. 1. überhaupt nur auf den Gesetze bestehenden so sind für den Fall, wenn beständi rung der fremden Geseße neu gegr tig gegründet werden sollten, diese allgemeinen Geseßen zu beurtheil Mit diesen „allgemeinen Geseßen““ ten des Allgemeinen Landrechts, wie au raths unzweifelhaft hervorgeht, sind die Vorschriften über die a chen Rechts-Verhältnisse zunächst zu suchen, kultur-Edikte sich auf Abstellung der Mißstände u den konkreten Fällen-beziehen. wodurch unter „„den allgemeinen Gesebßen““ (namentlich das vom 14. September 1811) mit könnte nur auf einem Mißverständniß beruhen. Jahre 1829 ab dieser:

f alle seit Auf Herzoge von Bor

s Allgemeinen

ite ces

s Mittelländischen

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ÆŒT

merston hatte es in in dem lebten ingerückt wor- rchrihten, wel- schieden wider-

Provinz Sachsen.

23. März. Heute wurde durch den Königl. dem versammelten Sächsischen Provin- folgende Allerhöchste Propositions - Dekret

Wilhelm, von Goites Gnaden, Köní um sechsten Sächsischen Prov Ständxn Unsern gnädigsten Gruß! über das Provinzial-Recht des Herzog- rafshaft Mansfeld Altpreußischhen An- ogthums Sachsen, zwi- steriums für die Gesetz- egierungen und den auf d

Merseburg, Landtags - Kommissarius ial-Landtage noch das

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Hattischeri

den wären.

FRSTIS

selbe wollte Pascha's ein so daß der V

bgefaßt* worden, ehmed Ali wie alle Seite gege ‘seiner Revenüen hätte sich aber die Bestimmteste.“

reußen 2c. 2c. entbieten Unseren z ndtage versammelten getreuen

Nachdem die Berathungen thums Magdeburg und der theils, so wie des P en den Kommissarien Unseres den Abgeordneten Unserer

ben würde, selbsk beziehe Repräsentan

desfultur-Edikte begriffen würde, Der Stand der

l) daß fúr

al-Rechts des Her ten der drei an- *

Sachè war also vom Yustiz - Min

die ehemaligen Kdnigl. Westphälischen Ablôsungs-Ordnung vom 13. Juli 1829) die neu

Landestheile