1841 / 89 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Maíe., Vormittags9Uh

fich in dem auf den 3. Sim Assessor

an Gerichtsstelle vor Liquidations De eige u e Bevo , l missarien Hor arte, Grubis , einzu ee Richtig eit nachzuweisen. Die Ausbleibenden aben zu ler ihrer Vorrechte für verlu} Forderungen al Befriedigung äub) : was p E pon der Masse übrig bleibt. Magdeburg, den 8. Januar 1841. Königl. Land- und Stadtgericht.

wozu ihnen die

Befanntmachung. dem Königl. Land- 1 A Alle und Fede, welche an das Vermögen des Fabrifant Rudolf Schulze hier, welches hauptsächlich in einer chemischen Fabrif und Waarenvorräthen be- steht und worüber, wegen Unzulänglichkeit desselben, der Konkurs eröffnet worden, Ansprüche zu haben ver- meinen, dergestalt öffentlich vorgeladen, daß sie inner- halb drei Monaten und „spätestens ‘in dem vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts-Rath Vörkei, als De- putirten, af ; den 6. Fuli 1841, Vormittags 11 Uhr, anberaumten práflusivischen Liquidations-Termine ent- weder in Person oder durch einen mit geseßlicher Voll- macht und Juformation versehenen hiesigen Justiz- Kommissarius, wovon den hiesigen Ortsunbekannten die Herren Mulertt, Helling und Hassert in Vorschlag gebracht werden, in dem Lokal des unterzeichneten Ge- richts erscheinen, den Betrag und die Art ihrer For- derungen anzeigen, die Beweismittel beibringen und biernächst die weiteren Verfügungen erwarten. Bei ihrem Ausbleiben im Termine und bei unterlafsener Anmeldung ihrer Ansprüche aber haben dieselben zu gewärtigen , daß sie mit allen etwanigen Forderungen an die Konkursmasse präkludirt werden sollen und ih- nen deshalb ein ewiges Stillschweigen gegen die übri- gen Kreditoren auferlegt werden wird. Delik\ch, den 12. März 1841. Königl. Land- und Stadtgericht. Müller.

Nothwendiger Verkauf.

Königl. Landgericht zu Berlin, den 2, Februar 1841.

Die beiden zu Mariendorf Nr. 12 und 13 gelegenen, Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Schönburg erbpachts- weise gehörigen Bierhlifnéeaüter , mit Ausschluß der davon bereits veräußerten Parzellen von zusammen etwa 432 Morgen Flächen-Juhalt, abgeschäßt ohne diese Parzellen nach der nebsi den Hypothekenscheinen im dritten Büreau einzusehenden Taxe auf 5653 Thlr. 1 sgr. 8 pf., sollen am 2. September 1841, Vormittags

11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle öffentlich verfaust

werden.

Wenn die bereits im Jahre 1765, nach Maßgab

der derzeit ergangenen Priorität - Erkenntniß, distri- ) Pa) D onfursmasse des vormaligen hiesigen Buch-| vorigen Jahre ; die Ein- und Ausschiffung geschieht in

buirte

händlers Fohann Jakob Weitbrecht in späterer Zeit einen Zuwachs von 223 Thlr. 40 Sh. in vormaligem Pommerschen Courant erhalten hat, die hierzu berech-

tigten Gläubiger aber, und zwar namentlich:

1) (Nr. 9. der Prioritäts- Erkenntniß) der Raths: Forderungs- 9 Thlr. Sh. Pomm. Ct.

verwandte Bohnstedt wegen eines Restes von 2) (Nr. 10.) der Kammer- rath Giese, in Münze vom Jahre 1756, 75 L E 67 3) (Nr. 11.) der Hofge- richts-Direktor v. Essen an Kapital und eines Yahres Zinsen. . .. x) (Nr. 12.) der Profes: sor Ahlwardt . . . 200 Thlr. Sh. Pomm. Ct. so wie eventuell auch 5) (Nr. 13.) der Etats- rath v. Mevius: a) an Kapital und ei- nes Jahres Zinsen 105 - - -

h): DeSgICIMEN «D S - - vorlängst, verstorben und deren Erben unbekannt sind, so werden auf den Antrag des Behufs schließlicher Regulirung dieser Debit -Sache ex ofticio bestellten gemeinschaftlichen Anwaltes der bisher unbefriedigt gebliebenen Weitbrechtschen Kreditoren hiermittelst die Erben der genannten Gläubiger aufgefordert, sich in dem auf den 29. April dieses Jahres, Nachmit- tags 3 risk: in unserem Sessions-Zimmer angeseßten peremtorischen Termin entweder in Person oder durch bevollmächtigte Stellvertreter zu melden und in ihrer Eigenschaft als Erben gehörig zu legitimiren, auch, so weit solches-ad 4. Nr. 12. Ahlwardt der Fall ist, der in der E a vorgeschriebenen Bedingung zu genügen, unter dem Práäjudiz, daß sie widrigenfalls mit ihren Ansprüchen an die annoch vorhandene Weit- brechtsche Konkurs-Masse durch die am 12. Mai d. Y. in dffentlicher Diät zu publizirende Präflusiv:Erkeunt- niß werden ausgeschlossen und über ihre Antheile daran den Rechten gemäß werde verfügt werden.

Stralsund, den 1. März 1841.

Verordnete zum Stadtkammergericht. (L. S.) Erichson.

6.00 06

116 0:44

Deffeutliche Vorladung.

Von dem unterzeichneten Frei-Standesherrlichen Ge-

riht werden nachstehende Verschollene: 1) der Marqueur Johann Gottlieb Wilhelm Stein wender aus Ober - Waldenburg, Waldenburge

Kreises, der im Jahre 1828 zu Treptow bei Ber-|Siadt Posen entserntes adliches Rittergut von 4500 lin in der Spree ertrunfen seyn soll, über dessen |Morgen Flächen-Inhalt Ul. und I. Rluzo ivil E

Tod jedoch keine Gewißheit bisher erlangt worde

ist, und dessen Vermögen aus etwa 72 Thlr. be- |plettirtem Inventarium ist unter vortheilhaften Be-

2) Lehmwasser,

aus etwa 41 Thlr. besteht ;

eramann, dann Tage-Arbeiter, Carl Gott- 9) e RA Dber-Salzbrunn, desselben Krei- da im Jahre 1806 heimlich ent-

fried Huhn aus ses, der sich von , fernt hat und dessen Vermögen in 40 Thlr. besteh

x) der Bleicharbeiter Johann

óríng angeseßten 2 entweder r Sni L p vorgeladen, vor oder spätesfens in dem auf den

ustiz-Kom- É ín Vorschlag gebracht unden, ihre Forderungen anzugeben und

gewärtigen, daß sie al- g erflärt und mit ihren dasjenige werden verwiesen werden, der Gläubiger, welche sich ge-

und Stadtgerichte hierselöst

eht ; e Freihäuslersohn Johann Gottlieb Wiemer aus desselben Kreises, der vor etwa 16 Jah- ren zu Hundsfeld bei Breslau als Ziegelarbeiter sih aufgehalten haben soll und dessen Vermögen

ottlieb Hoffmann aus Langwaltersdorf, de elben Kreises, der sih vor länger als 10 Jahren in Ungarn aufgehalten ha-

376 r,| beu foll und dessen Vermögen in etwa 3 Thlr. besteht ;

11. Februar 1842 vor dem Herrn Justiz - Assessor Opit angeseßten Termine zu erscheinen und die Jden- titát ihrer Person nachzuweisen, widrigenfalls sie für todt erflärt und ihr zurücgelassenes Vermögen den sich legitimirenden Erben zugesprochen werden wird. Zugleich werden die noch unbekannten Erben und Erbnehmer der vorstehenden Personen zu diesem Ter- mine vorgeladen, um in demselben ihr Erbrecht nach- E widrigenfalls der Nachlaß den sich legitimirt ad ss Lide v gla dneas werden wird. Fürstenslein bei si 18. März 1841. L Reichs-Gräflich von Hochbergsches Frei-Standesherr- - liches Gericht.

Ynventario, den

Freyburg in den

sub cat. num. 83. 8926 Thlr.

_Denjenigen Herren Gläubigern der unter Kuratel der hiesigen Kaufmannschaft gestell- ten Handlungen, welche in Gemäßheit des Vergleichs vom. 7. Dezbr. v. J. und 12. Febr. d. J. die ihnen zunächst zugesicherten funf- zig pro Cent ihrer Forderungen aus dem Erldose der von den debitirenden Handlun- gen der Gläubigerschaft cedirten Activa entnehmen wollen, zeigen wir hiermit erge- benst an, daß unmittelbar nach vollendeter Ablieferung der Waaren der resp. Handlun- gen an diejenigen Kreditoren, welche es vor- gezogen haben, die ihnen zukommenden 50 pro Cent in Waaren an Zahlungsfstatt anzu- nehmen, der bisher eingegangene Erlös der Activa und zwar binnen ganz kurzem ver- theilt werden wird. Wir ersuchen deshalb dieselben, zur möglichsten Beschleunigung der Vertheilung, die über ihre Forderungen lautenden Wechsel an den Herrn Justiz- Kommissarius Harte hierselbst einzufsen- den, um demnächst darauf die Abschlagszah- lung nach Verhältniß threr Forderungen durch ein hiesiges Handlungshaus, welches zu diesem Zwecke mit Vollmacht zu versehen ist, in Ewpfang zu nehmen.

Magdeburg, den 24. März 1841.

Die General-Kuratoren.

265 ([]IRuthen,

Dampf-Packetfahrt ¡wischen St. Petersburg und Lübeck.

Die Fahrt der drei privilegirten schönen und großen Dampfschiffe: „Alexandra“, Capt. H. H. Schütt, „Nicolai 1.‘/, Capt. G. B. Bos, und „Naslednikf“, Capt. C. N. Heitmann, beginnt in diesem Jahre am Sonnabend, den 15. Mai, von Lübe, und am Sonn- abend, den 22. Mai, von St. Petersburg. Je- den Sonnabend geht ein Schiff yon jedem der beiden Pläne ab; zulegt am 30. Oftober von Lübeck und am 6. November von St. Petersburg, und demnächst noch am 6. ‘November von Lübeck nach Reval und am el 13. November von da zurück.

Die Preise der Pas}age sind die nämlichen, wie im

Travemünde und Kronstadt. Mitta

Die Abfahrt von Travemünde findet um 3 Uhr Nachmittags statt.

Anmeldungen geschehen in Lübeck

im Comtoir der Dampfschifffahrt s- Gesellsc aft.

Lübeck, im März 1841. 6 pf. monatliches

Berlinische Lebens - Versicherungs-

Gesellschaft.

Jn dem legten Jahresberichte der Berlinischen Le- bens-Versicherungs-Gesellschaft vom 23. Januar d. J. ist vorläufig bemerkt, daß dieselbe die Allerhöchste Ge- nehmigung zur Ausdehnung ihrer Geschäfle auf eine neue Verficherungsform erwarte, die dem Versicherten neben dem Zweci: bei seinem Tode dritten Personen ein bestimmtes Kapital oder eine lebenslängliche Rente zu hinterlassen, au ch während seines Lebens, nach Ablauf gewis- ser im Voraus bestimmter Jahre den eige- nen Genuß des versicherten Kapitals in Aus- sicht stellt, und ih@ also, außer den Vortheilen einer gewöhnlichen Lebens-Versicherung, noch diejenigen einer wirklichen Sparkasse gewährt. Nachdem diese Allerhöchste Genehmigung nunmehr eingegangen is, können gedructe Exemplare sowohl einer vollständigen Nachricht über die Bedinguugen und Vortheile dieser neuen Versicherungsform, als aucl des die Grundságe für dieselbe enthaltenden Nachtra- ges zu dem Geschäftsplan der Gescllschaft, nebs An- trags-Formularen, im Büreau der Gesellschaft (Span- dauer - Straße Nr. 29) und bei den Herren Agenten derselben jederzeit in Empfang genommen werden. Zugleich bemerken wir mit Bezugnahme auf unsern Rechenschafts-Bericht vom 10. Juni 1839, daß die nach dem Beschlusse der General-Versammlung des gedach- ten Jahres festgestellten Bedingungen, unter denen es den auf Lebenszeit bei der Gesellschaft versicherten Preußischen Militair-Personen gestattet ist, die Versicherung ihres Lebens auch auf Kriegsge- fahr auszudehnen, ebenfalls in gedrucften Exemplaren daselbst zu erhalten sind. Berlin, den 15. März 1841. Direction der Berlinischen Lebens - Versicherungs- Gesellschaft. C. W, Brose. C. G. Brüstlein. F. G. von Halle. F. M. Magnus. Direftoren. Lobeck. General- Agent.

unter den sub Y

ihre

stelle als auf den

Stunde entfernt,

den gehört zu dem Lausitz.

rum auf

3 r| Ein im Grossherzogthum Posen, 3 Meilen- von der

n |ständigen neu erbauten mass}ven Gebäuden und kom-

Ein, aus freier Hand zu verkaufen. Die nä- eren Bedingungen und Auskunft sind beim Justiz-

Kommissarius v. Kryger zu Posen zu erfahren. ergiebt.

Freiwillige Subhastation.

Auf Antrag der Erb-Jnteressenten sollen die zu dem Nachlasse des Herrn General-Lieutenant Adolph Gott- t ; [lob Ehrenreich von Ziegler und Klipphausen gehörigen

im Len Sdeile der g un:

issin gelegenen Ymmobilien i - ander folgenden Tagen, und zwar L

Borniger, ternacht an Der Boden ist zum Theil flach,

von 3 Ngr. 9 pf

sammt dem dazu i Kittanschen Erb - Lehnbauergute daselbst ist von Bu- dissin 13 Stunden, : S lcazila ebenfalls 1 Stunde entfernt, gränzt gegen Morgen an Quatíy und Dahlowit, gegen Mittag an gegen Abend Kaminauer und Großdubrauer Fluren.

A

die unten sub © ihrer Lage und ihrem Umfange nah näher beschriebenen Rittergüter Malsiy und Luttowiy, leßteres sammt dem dazu geschlagenen sich zugleich allodifizirten ehemals Kittanschen Erblehnbauergute zu ¡werthvollen Luttowig, beide Rittergüter aber mit dem vollständigen

CRATTET Mai 1841,

die nahbenäaunten Rustikalien, als:

J, das unter Gerichtsbarfeit des Domstifts zu Budisfin sub cat, nuw. 2. zu Nimschüß gelegene vormals Bäßi- he Ganzhufengut, welches auf 8295 Thlr. 18 gr. im Zwanzigguldenfuße, O

die beiden ehemals Zimmermannschen Halbhufengüter

daselbst, welche auf

20 gr. im Zwanzigguldenfuße, 3

die vormals domstiftsherrschaftlicheWiese allda, welche auf 153 Thlr. 18 gr. im Zwanzigguldenfuße, nach Abzug der auf diesen Rustifalien haftenden Ab- gaben und Lasten, gerichtlich gewürdert ‘worden, L]

die früher zur Krahlschen Gartennahrung cat. num. 2. zu- Malsiy gehörig gewesene unter Malsizer Gerichts- barkeit gelegene Wiese sammt dem dazu gekommenen Stück Gemeinde-Fleck, von zusammen 22 Scheffel Fläche, für 550 Thlr. im Zwanzigguldenfuße völlig frei von Ab- gaben und sonstigen Beschwerungen erfauft,

De die früher zur Spahnschen Gartennahrung cat. num, 3. zu Malfiy_ gehörig gewesene Wiese von ungefähr 224 Ruthen Fläche, für 350 Thlr. im Zwanzigguldenfuße abgabenfrei erworben,

6,

das aus der Johann Ziescheshen Gartennahrung cat. num, 1. zu Malsig ebenfalls abgabenfrei für 250 Thlr. im Zwanzigguldenfuße

adquirirte Stück Feld von

-

[ die aus der Johann Schulzen zuständigen Gartennah- rung cat. num. 4. zu Malsiß völlig abgabenfrei um 275 Thlr. im Zwanzigguldenfuße käuflich angenommene Wiese von circa 180 (C]Ruthen,

8

die aus der George Schulzeschen Gartenuahrung cat.

num. 5. zu Malsiß für zusammen 500 Thlr. im Zwan-

zigguidenfuße abgabenfrei adquirirten beidenGrundfstüce,

a) die auf dem linfen Spree-Ufer an der Nimschüßer Gränze gelegene Wiese von ungefähr 268 C]Ruthen,

h) das am sogenannten Schaafberge gelegene Stück- chen Feld von ungefähr 2 Megen Dresdener Maaß nach Kornaussaat,

9,

die aus dem Halbhufengute Andreas Lehmanns cat. num, 1. zu Nimschüg, Malsiger Antheils, abgabenfrei für 150 Thlr. im Zwanzigguldenfuße erworbene Wiese von ungefähr 100 (Ruthen Fläche,

i0.

die aus der Michael Krahlschen Gartennahrung cat.

num. 2. zu Mali für 1350 Thlr. im Zwanziggulden

fuße erfauften beiden Grundstücfe,

a) 9 Scheffel 9 Megen Ackerland, gegen Morgen und

g mit Malsiger Gebiet, gegen Abend an den Kronfoörsichener Feldweg und gegen Mitternacht an Nimschüßer Rustikal-Felder gränzend,

b) ein Stück Wiese von circa 2 Scheffeln Aussaat, hinter Nimschüß in der Mitte von Malsiger Do- minial-Fluxen gelegen,

auf welchen beiden Parzellen ein jährlicher Beitrag . zu jeder Rauchsteuer und 2 Ngr.

Milizgeld haften,

den sechsten Mai 1841

angefügten, auch resp. den ‘m Ter-

mine selbst noch weiter befannt zu machenden Bedin- gungen an hiesiger Kreisamtsstelle freiwillig an den Meistbietenden versteigert werden.

Kauflustige haben sich daher an den gedachten beiden Tagen des Vormittags allhier einzufinden, sih über Zahlungs-Fähigkeit auszuweisen und ihre Gebote zu eröffnen, worauf bei der von X11 Uhr an beginnen- den Proclamation wegen käuflicher Ueberlassung der Rittergüter Malsiß und Luttowißz am „ersten Tage und der gedachten Rustifalien am zweiten Tage nach Befinden an die mehreren oder den einzelnen annehm- lichsten Ersteher Entschließung gefaßt werden wird. Die nähere Beschreibung und Taxe sämmtlicher zu versteigernder Jmmobilien liegt sowohl an Kreisamts-

Rittergütern Malfiß und Luttowißz

zur Einsicht bereit. . Königl. Kreisamt Budissin, am 15. Februar 1841.

Herrmann.

O l. Das Rittergut Malsißtz ist von Budissin 2 Stunden und von Kleinwelfa eine

gränzt gegen Mitternacht an Nim-

shüger Flur, gegen Mittag an das Rittergut Dehna, gegen Abend an die Rittergüter Teichniß und Kron- förstchen, gegen Morgen an die Burker Fluren. Das Areal ist fast durchgängig eben und flach, und der Bo-

besten und fruchtbarsten in der Ober-

Das Herrenhaus und die sämmtlichen sehr umfänglichen Wirthschaftsgebäude sind durchaus mas- siv und namentlich leßtere im beslen Stande. befindet sich auf dem Gute eine bedeutende Brennerei, mit einem werthvollen Brennapparate versehen, welche für den besseren Betrieb der ganzen Wirthschaft von großem Vortheile «t. Die Nähe von Budissin bietet für asle Erzeugnisse einen schnellen Absaß dar.

Dieses Rittergut ist bei der erst neuerlich bewirkten gerichtlichen Taxation mit Berücksichtigung der One-

72,145 Thlr. 9 gr. 35 pf.

Auch

im 20-Guldenfuße

gewürdert worden, so daß fich, bei Hinzurechnung der für die dazu adquirirten Malsfißer-Rustikfalien erlegten Kausfpreise, an zusammen

3425

425 Thlr.

ein Gesammtwerth dieser sämmtlichen Jmmobilien von 75,570 Thlr. 9 gr. 35 pf.

im 20-Guldenfuße

Das Rittergut Luttowißt

geschlagenen allodifizirten ehemals

von Malsiß 1 Stunde und von

an Radiborer und gegen Mit-

von mittler Qualität und die Lage zum Theil abhängig. Die Gebäude

find zum größeren Theil massiv. Ein eigentliches Herrenhaus is dabei nicht vorhanden, vielmehr nur ein fleineres, 2 Stock hohes Wohnhaus, in welchem

eine bedeutende Brennerei mit einem Brennaparate befindet. Bei der neuerlich erfolgten gerichtlichen Taration wurde dieses Ritter- gut sammt dem dazu geschlagenen Bauergute mit Be: rücfsichtigung der Onerum auf

49,116 Thlr. 8 gr. 72 pf. é im 20-Guldenfuße

géwürdert.

Der reine Taxwerth sämmtlicher zu versteigernder Jmmobilicn, welche bisher einen Komplex bildeten, beläuft sich mithin, einschließlih des Werthes der un- ter Jurisdiction des Domstists gelegenen Grundstücke, zusammen auf

142,053 Thlr. 1 gr. 11 pf. im 20-Guldenfuße. )

Verkaufs - Bedingungen. l

: Die Gebote erfolgen, geseßlicher Bestimmung zúfolge, im Vierzehn-Thalerfuße.

_Die Güter werden versteigert mit den zur Zeit der

Subhastation vorhandenen Vorrätben, so wie mit dazu

gehörigem Jnventario, worüber die Verzeichnisse für

die Kauflustigen, sowohl an Kreisamtsste!lle zu Budis-

sin, als auf den Gütern Malfig und Luttowit, furze

Zeit vor dem Termine zur Einsicht bereit liegen werden. 3

Die Bietungsfosten werden uicht von den Licitanten, sondern von dem Ersteher getragen. À

Es wird die Auswahl unter den Licitanteu Seiten der Erben vorbehalten, so daß Leutere nicht gerade an das höchste Gebot gebunden sind.

5

Eben so behalten sich die Erben den Rücktritt vor, wenn ein ihren Wünschen entsprechendes Gebot nicht erlangt werden sollte.

6.

Der Ersteher übernimmt die auf den Grundstücfen haftenden Hypothekenschulden in quali et quanto ohne asle Neuerung und ohne Verwandlung in den neuen Vierzehn-Thalerfuß.

[5 _ Von der Licitations-Summe wird ein Zehntheil so- fort im Bietungs -Termine nach dem Zuschlage und, so viel als zur Erfüllung eines Drittheils dann noch nöthig, längstens bei der Confirmation der auf den Grund des erlangten höchsten Gebots zwischen dem Ersteher und den Erben des Herrn General-Lieutenants von Z'egler und Klipphausen über die unter den ver- schiedenen Jurisdictionen des Königlichen Appellations- Gerichts zu Budissin, des dasigen Domsftifts und des Patrimonial-Gerichts zu Malsiy gelegenen Grundstücke abzuschließenden, den gedachten Behörden zur Bestäti- gung zu überreichenden Käufe erlegt. 8

Das Uebrige, was nach Abrechnung der Hypothefen- schulden, welche auf den Kaufpreis zugerechnet wer- den, dann noch an die Erben zu bezahlen is, kann gegen Hypothek und halbjährige Kündigung zu 4 Pro- cent jährlicher Verzinsung stehen bleiben.

9

Die Versteigerung der Beistückfen unter Domstifts- und unter Malsfiger Gerichtsbarkeit erfolgt am zweiten Tage, und zwar in einem Kompler.

10.

Die beiden Hauptgüter Malsiß und Luttowiß wer- den am ersten Tage sowotl zusammen als auch ein je- des derselben besonders ausgeboten werden.

Literarische Anzeigen.

Bei G. Reimer (Wilhelmsstr. 73) if erschienen : Physici et medici graeci minores. Edidit Dr; L Ideler, Pars 2 Ine. 9 Sgr. Rosenthal, C. A., Uebersicht der Geschichte der Baukunst von ihrem Ursprunge an bis auf die neueste Zeit. Ister Theil. 2 Thlr. 10 sgr. Scheibert, J. W., Die Hauptsäze der Differential rechnung nach einer neuen, elementaren Methode dargestellt. 20 sgr. Stern, M.A., über die Auflösung der trauscenden ten Gleichungen. 2 sgr. )je Hymnen: Dies irae

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Allgemeine

preußische S

Berlin, Dienstag den 30e Márz

n a 1 €. Anitl, Nachr. I h

Landtags-Angelegenheiten. Preußen. Vorschläge in Bezug auf die Art der Benubnng des Steuer-Erlasses. Posen. Berathung über die Königl. Proposition wegen Bildung ftändischer Ausschüsse.

Frankr. Pairs-Kammer. Befestigung von Paris. Graf Se- aur-Lamoignon dafür. Baron von Brigode dagegen. Graf Molé dagegen. Erklärungen des Marschalls Soult. Depu- tirten-Kammer. Verhandlungen über das literarische Eigenthum. Paris. Börse.

Großbr. u. Jrl. Oberh. Rum-Zölle. Unterh. Straf-System. Vermögensfteuer. London. Niger-Erpedition. Orientalische Frage. Truppen-Sendung nach den Britisch-Amerikanischen Provin- zen. Plöpliche Abreise des Amerikanischen Konsuls von Liverpool. Dampfschifffahrt nah Amerika. Vermischtes.

Niederl. Haag. Befinden des Königs.

Belg. Brüssel. Herrn Nothomb is es nicht gelungen, ein neues Ministerium zu bilden. Privatschreiben. {*Brüssel. (Stimmung und Stellung der Parteien in Folge der jüngften Ereignisse.)

Deutsche Bundesft. Frankfurt. Privatschreiben. (Vermischtes.)

pan, Paris. Eröffnung der Cortes.

Nord-Am. Kongreß-Verhandl. über die Vorbereit. zum Kriege.

Wiss, K. u. L. Schulnachrichten.

Amtliche Nachrichten. Kronik ves Tages.

Se. Majestät der König haben Alergnaege geruht :

Dem Einsassen und Dorsschulzen Jacob Kruppa zu Stra- daunen im Kreise Lyf, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen, so wie

Den Kaufmann Johann Pauli in Gent zu Allerhöchst Jhrem Konsul daselbst zu ernennen.

Ihre Majestät die Königin haben dem Köärschner - Meister Paul Louis Míichelet das Prädikat als Hof-Lieferant zu ver- leihen gerußt.

Landtags- Angelegenheiten.

Provinz: Preußen.

Danzig, 21. März. Die eilfte Plenar-Sibung des hiesi- gen Provinztal-Landtages ging nach dem Vortrage einer ‘Petition des Kreises Insterburg, um Aufnahme der Otts-Armen in die Kategorie der Kreis-Armen, zur Tagesordnung über. Auf eine weite Petition, um Revision des für die jeßigen statistischen und

echts-Verhältnisse der Provinz Ostpreußen nicht mehr angemes- senen, veralteten Repartitions-Maßstabes für die Landurmen-Bei- träge, beschloß der Landtag, diese Angelegenheit der ständischen Ostpreußischen daa ack Ronen mit dem Auftrage zu über- weisen, Vorschläge zur Abhülfe der gegenwärtigen Mängel zu machen, einen Repartitions-Modus zu entwerfen und dem näch- sten Provinzial-Landtage vorzulegen. i

Demnächst kamen die neuen Vorschläge des Ausschusses fúr finanzielle Gegenstände: in welcher Art die Benubung des im Jahre 1843 zu verhoffenden Steuer-Erlasses von 1,600,000 Thlr. Aller- hôchsten Orts zu beantragen seyn dürfte, zur Debatte. Sie waren diesmal auf folgende Bitten gerichtet: a) zunächst eine Herab- se6ung des Salzpreises, insoweit der zu erwartende Steuer-Erlaß es zulassen werde, und eine Gleichstellung der Preise im Großen und Kleinen, etwa durch Sellereien; b) sobald es irgend ausführ- bar seyn werde, die Herabsebung des Salzpreises auf 10 Thlr. für die Tonne eintreten zu lassen, c) sobald endlich die Verträge mit den Zollvereinsstaaten es zulassen , die gänzliche Aufhebung des Salzmonopols und Freilassung des Salzhandels gegen einen angemessenen Zoll huldreichst ju befehlen. Gegen den Antrag auf Aufhebung des onopols erhoben sich Stimmen, welche darin ein Hinausgehen über die Allerhôchste Bewilligung fanden, welchen es bedenklich. hien, ein so unent- behrliches Material, wie das Salz, dem Ungefähr des freien Handels anheim zu geben. Man kônne nicht voraussebßen, daß man sehr geneigt seyn würde, einen Handels-Artikel aufzunehmen, der vielleicht einer unverhältnißmäßigen Steuer unterliege ; eben so wenig sey darauf zu renen, schiedenen Landestheilen das Salz zu gleichen Preisen zuführen werde, wie jeßt geshähe. Die Verwaltung des Salz - Regales werde von den für die indirekten Steuern nothwendigen Behdör- den nebenbei besorgt und verursache nicht hdhere Kosten, als sie im Wege des Privat-Verkehrs zu stehen kommen würden. Die- sen Ansichten wurden folgende entgegengestellt: Es sey ohne allen Zweifel die edelste und hochherzigste Absicht des Landesherrn, die Wünsche und Bedürfnisse des Landes unentstellt zu verneh-

"men. Se. Majestät erwarte sicherlih eine treue und aufrichtige Darlegung derselben. Jn der Allerhöchsten Proposition sey der landesväterliche Wille, vornehmlich den ärmeren Volksklassen eine Erleichterung zu gewähren, ausgesprohen. Der Verbrauch des Salzes steht aber in einem umgekehrten Verhältnisse zur Wohl- habenheit, und die künstliche Vertheuerung des Salzes lastet s{hwer auf der Armuth. Wenn es aber dem freien Handel stets gelun- gen ist, überall die Bedürfnisse des Menschen zu befriedigen, selbst die eingebildeten, so ist es ganz unzweifelhaft, daß er eine so un- entbehrlichhe Waare, und zwar in einem, mit großer Sicherheit vor- auszuberechnenden Bedarfs-Quantum überall hin jederzeit beschaf- fenwerde. Der Wein ist ein Luxus-Artikel, dem Verderben mehr ausge- scht als das Salz, er unterliegt einem sehr hohen Eingangs-Zolle, und

| Haushaltes die Gewährung jener Bitten nicht, so läßt die von | Sr. Majestät dem Könige so landesväterlich ofen dargelegte jeßige

daß der freie Handel den ver- -

dennoch ist er in den entlegensten Landestheilen jederzeit und zu wenig erhöhten Preisen zu haben. Chroniken früherer Zeiten, in denen kein Salzregal bestand, erzählen von allen möglichen Nöôöthen, aber nirgends is einer Salznoth erwähnt. Sollte ein Krieg, eine Blokade der Häfen, die Zufuhr des Salzes abschneiden, so werden solche Fälle nicht minder das Monopol treffen. Wenn aber auch zu Zeiten jene Waare zum Theil den fostspieligen Handelsweg aus den südlichen Staaten Europa's einschlagen müßte, so wäre eine Vertheuerung, wie sie jeßt stattfindet, nimmer zu befürchten. Es wurde ferner des in früherer Zeit für die hiesige Provinz so einträglichen Transito-Salzhandeis gedacht, so wie endlich der bei niedrigem Salzpreise und steigender Bevölkerung mit Sicherheit zu erwartenden verdoppelten Consumtion; die Zollgefälle derselben werden aber füglih den Theil des Einkommens deen können, welchen der Staat nah Abzug des Allerhdchst beabsichtigten Steuer- Erlasses noch von dem Salze zu erheben genöthigt bleiben dürfte. Der fünfte und sechste Provinzial - Landtag erlaubten sich chon derartige Petitionen. Gestattete der damalige Zustand des Staats-

Lage der Finanzen die dereinstige Verwirklichung einer solchen großen Wohlthat hoffen. Der Landtag übersah die Schwie- rigkeiten niht, welche einer solchen Maßregel die Verhältnisse zum Deutschen Zoll-Verbande entgegenstellen müssen; er beschied sich gern, daß die Allerhdchste Gewährung nicht in der aller- nächsten Zukunft eintreten könne und wird es sih nur erlauben, bei seinen durch die Aussicht auf einen Steuer - Erlaß hervor- gerufenen anderweitigen Anträgen eine Aufhebung des Salz- Monopols als ein Hauptziel der Wünsche des Landes

(aats-Zeilung.

der Allerhöchsten Berücksichtigung zu empfehlen. Bis daß jene Verhältnisse zum Deutschen Zoll-Vereine demgemäß sich an- ders gestalten lassen, was bei gleichen Wünschen der übrigen Zollvereinsländer nicht unausführbar erscheint und bis der Staats- haushalt eine durchgreifende Maßregel möglich machen werde, beschränkte der Landtag sich einstweilen darauf, nur eine allge- meine Herabsezung des Salzpreises um so viel zu beantragen, als die Ueberschússe des Staatshaushalts es irgend gestatten wer- den. Wenn diese nur auf die Allerhöchst verheißene Summe von 1,600,000 Rthlr. sich feststellen sollten, so würde bei einer Ver- theilung derselben auf den jährlichen Verbrauch von 600,000 Ton- nen nur eine Ermäßigung von 2 bis 2'/, Rthlr. für die Tonne zu erwarten stehen. Man gab jedoch gern der Hoffnung Raum, daß ein bei steigender Bevölkerung durch weitere Herabsebung zu- nehmender Verbrauch es möglich machen werde, den Salzpreis im Allgemeinen auf zehn Thaler für die Tonne festzuseßen. Als- dann erst würde eine bemerkbare Erleichterung eintreten.

Nach Beendigung dieser Angelegenheit begann die Versamm- lung noch in Folge der Allerhöchsten Proposition Nr. § die Be- gutachtung des Pensions-Reglements für die Beamten der höhe- ren Lehr-:Anstalten. :

Provinz Posen. Si6ung vom 12. März. Die Referenten des zwei- tragen den Bericht über den Geseß-Entwurf we: vor (Nr. 77 der St.

Posen. ten Ausschusses D gen Bildung Ständischer Ausschüsse i ! Z.). Gleichzeitig wurde das Allerhöchste Propositions-Dekret, so wie der Geseß-Entwurf selbst verlesen. Jm Allgemeinen ist die Versammlung einverstanden mit dem Antrage des Ausschusses und erkennt mit dem schuldigen Danke die zu Tage liegende Wichtig- tigkeit und Nüblichkeit der von Sr. Majestät vorgeschlagenen Ständischen Ausschüsse, als eines beständigen Organs für die Aeußerung der Meinungen, der Wünsche und der Bedúrfnisse des Großherzogthums Posen. Diese Aeußerung soll im Eingange der zu überreichenden Denkschrift ausgedrückt werden. Bei Erörterung der einzelnen Paragraphen des Entwurfs und der Anträge des Ausschusses war Folgendes der Gang der Berathung und Beschlússe. ; i i

Der Ausschuß brachte in Vorschlag: „„Den zur Erledigung der nicht abgemachten Landtags - Angelegenheiten zu ernennenden Ausshuß mit dem nah Junhalt des Entwurfs zu bildenden Stände-Aus\chuß zu verbinden. Dieser Vorschlag hatte eine leb- hafte Diskussion zur Folge. Man entgegnete: daß der zuerst ge- nannte Aus\{uß vom Landtage erwählt werde, wogegen sich Se. Majestät die Bestätigung des leßtern vorbehalten habe; zum er- stern werden Männer gewählt werden müssen mit entsprechenden Kenntnissen zur Erledigung der ihnen zu übertragenden Gegen- stände, zum leßtern wären die Wahlen unbedingt; übrigens sey dessen Verbindung im Entwurfe gar nicht vorgesehen und fônne daher nur im Wege einer Petition erbeten werden. Als man jedoch darauf aufmerksam machte, daß es der von Sr. Majestät im Proposltions-Dekret ausgesprochene Befehl sey, daß- dieser Entwurf vor allen andern berathen und Sr. Majestät zur Entscheidung eingereicht werde, damit noch während des Landtages die lehtere eingehe, woraus denn von selbst folge, daß bei Erdrterung des Entwurfs alle dabei zu beantragenden Abänderungen oder Zusäße schon jeßt Gegenstand der Berathung werden müßten, weil Petitionen erst „nah Erörterung der Aller» hôchsten Proposition zur Sprache kfommen‘“ und im vorliegenden Falle in Rücksicht der angeführten Umstände ohne allen Erfolg bleiben würden, so ritt man endlich zur Abstimmung. Der Antrag des Ausschusses wurde mit 34 gegen 13 Stimmen an- genommen.

Bei Erörterung des §. 2 des Entwurfs, nach Erwägung des Propositions-Dekrets, worin Se. Majestät den Ständen es über- lassen hat, ob sie den Ausschuß nah Verhältniß der Stände, oder mit Berücksichtigung der verschiedenen Landestheile des Großher- ogthums Posen zusammenseßen wollen, entschied sich die Ver- Phialung nach dem Antrage des Ausschusses für das Verhältniß der Stände.

Bei Erörterung des §. 3 brachte der Ausschuß folgenden Zu- saß in Vorschlag: „Wenn bei der U der Ausshuß-Miktglieder in abgesonderten Ständen Stimmen Gleichheit eintritt, so soll

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wiederholt abgestimmt, und wenn wiederum Stimmen-Gleichheit

stattfindet, das Loos entscheiden.“ Dieser Zusaß wurde nach kur- zer Diskussion mit 39 gegen 4 Stimmen angenommen- Demnächst tamen noch einige Fragen zur Sprache, namentlich, wer die Wahlverhandlung in getrennten Ständen zu leiten habe? Einige waren für das älteste Mitglied, andere für die Wahl eines Di- rigenten. Bei dieser Diskussion trug einer der Deputirten der Landgemeinden dahin an, daß bei der Wahl dieses Standes ein Deputirter des höhern Standes präsidiren möge. Einer der De- putirten des Ritterstandes macht darauf aufmerksam, daß die Zeit da sey, wo die Vormundschaft des einen über die andern Stände aufhdren müsse; dergleichen Anstände , welche eine Ver- schiedenheit an sich ganz gleicher Bürger hervorriefen, müßten verschwinden und der Stand der andgemeinden thue sei- ner eigenen Würde Abbruch, wenn er bei dem Antrage beharren sollte. Alle Deputirten dieses Standes treten der Ân- sicht der Versammlung bei, wonach der Wahl-Dirigent dur Stimmen-Mehrheit in jedem Stande bezeichnet werden soll. Der demnächst gestellte Antrag, den Aus\{huß in der Versamm- lung aller Stände zu wählen, wurde ohne alle Diskussion ein- stimmig verworfen. ;

In Betreff des §. 4 war nichts zu bemerken. Beim s. 5 aber trug der Ausschuß dahin an, Sr. Majestät die Bitte der versammelten Stände des Großherzogthums Posen vor- utragen, dem Stände - Ausshuß mit Berücksichtigung der esonderen Verhältnisse des Großherzogthums größere Befugnisse u Theil werden zu lassen. Diese Befugnisse sollen nach dem (ntrage des Ausschusses folgende seyn: a) die Erledigung der auf dem Landtage nicht abgemachten Gegenstände: b} die Leitung ale ler der ständischen Verwaltung übergebenen Angelegenheiten ; c) die Annahme von Beschwerden gegen Behörden wegen erwle- sener Verlezung der Gesehe und des Willens Sr. Majestät; d) Mitaufsicht über alle Lehr-Anstalten im Großherzogthum. Jn dieser Ordnung kommen die vorgeschlagenen Zusäte zur Bera- thung. Zunächst wurde wiederum in Frage gestellt: ob An- tráge der Art nicht in Form von Petitionen angebracht werden müssen? Die in dieser Beziehung früher geltend gemachten Ar- gumente kamen wiederum e prache und díe Versammsung rad sich endlich für die Ansicht des Ausschusses aus.

Die in Vorschlag gebrachte Befugniß zur Erledigung aller der Ständischen Verwaltung übertragenen Angelegenheiten, na- mentlich zur Verwaltung der ständiichen Institute, wozu bisher besondere Stände-Kommission erwählt worden, wird von der Ver- sammlung einstimmig angenommen, wobei dem ständischen Aus- \chusse das Recht beigelegt werden soll, mit Erledigung der [au- fenden Geschäfte und der Korresponden mit andoxen Beohdrden, einen oder mehrere Mitglieder zu beauftragen.

Bei Erdrterung der ad c gedachten Befugniß wurden meh- rere Ansichten geltend gemacht. Einige meinen, dem Srände- Ausschusse werde eine zu weit extendirte Befugniß beigelegt, welche in den jeßigen aufgeregten Zeiten leicht gemißbraucht werden könne, und den Landtag alsdann entbehrlich machen würde. Nach den

bestehenden Geseben sey Niemandem der Zutritt zum Throne verwehrt. Die Zahl der Beschwerden werde sh vermehren. Darauf wurde Seitens der mit den Anträgen des Ausschusses einverstandenen Majorität erwiedert, daß diese Befugniß dem Stände-Aus\chusse nothwendig beigelegt werden müsse. “Er werde sie gewissenhaft prúfen, die wichtigen dem Landtage vorbehalten und nur die dringenderen auf dem geordneten Wege Sr. Majestät vortra- gen. Dadurch werde ein geseblicher Vermittler O den Einwoh- nern des Großherzogthums und Sr. Maj. dem Königehervorgerufen. Nur begründete Beschwerden würden vor den Thron gelangen, unbegründete ferner unberücksichtigt bleiben und also gerade die Anzahl der Immediat - Beschwerden vermindert werden. Be- hwerden der Privat -Personen müßten dur alle Behörden ge- hen, vieles komme oft auf den Augenblick an, und im Uebrigen músse man dem Stände- Ausschusse als dem Ausflusse des allge- meinen Willens des Landtages vertrauen, daß auch er das waßre Wohl des Großherzogthums im Auge haben werde. Einige Deputirte sprachen sih für die Abänderung einzelner Ausdrücke in der Fassung aus, anstatt „augenscheinliche Cerdielene) Verleßung“ solle es heißen „augenscheinliche Nichterfüllung der Gesehe durch die Behörden.““ Der Antrag des Ausschusses wurde mit 40 gegen 7 Stimmen angenommen mit dem Zusaße: daß durch ?/z der Stimmen die Beschwerde für begründet und zur Jmmediat - Beförderung geeignet angesehen werden müsse.

Die lebte Frage wegen der in Vorschlag gebrachten Mitauf- sicht für den Ausschuß über das Eurziehungswesen und sämmtliche

Lehr- Institute im Großherzegthum Posen, erregte die lebhafteste Aufregung. Einige der Virilstimmen- Besißer des Ritterstandes erblicéen in diesem Vorschlag einen Abbruch für die Regierungs- Behörden, halten dafür, daß er nicht begründet und nicht am gehörigen Orte angebracht sey. Sie wollen unbegränztes Ver- trauen. Die Majorität erblickt in der beantragten Mitaufsicht das einzige Mittel zur Verwirklichung der Absichten Sr. Majestät des Königs. Sie ist mit den Motiven des Ausschusses dahin ein- verstanden, daß, nahdem Se. Majestät die Einwohner des Groß- herzogthums Polnischer Abkunft für die Folgen des Erziehungs- wesens, dessen Richtung, nach der Meinung der getreuen Stände, bisher den Erfordernissen und Verhältnissen nicht entsprechend ewesen, verantwortlich gemacht, dadur Seine landesväterliche Absicht kund gegeben, uns eine Theilnahme an der Mitaufsicht zu gewähren. Mehrere Deputirte weisen die Nothwendigkeit nach, in den Ephoraten unabhängige, eifrige und unbefangene, das wahre allgemeine Beste zum Biel habende Männer anzu- stellen. Einer der Virilstimmen-Besißzer des Ritterstandes erklärt: daß, wenn gleih Er als Mitglied des Ausschusses und auch hier der Verbindung beider Stände- Ausschüsse und der Erthei- lung grdßerer Befugnisse für dieselben entgegen gewesen, er den- noch zu der Ueberzeugung gelangt, daß im wohlverstandenen In- teresse des Landesherrn, so wie um den Einwohnern des Groß- herzogthums beider Abstammungen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, und endlich den ewigen Beschwerden ein Ziel zu seben,

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