1841 / 93 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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das Interesse des Landes es erfordere, den heftigen Geist dersel-

ben etwas zu mäßigen. Aus einem am lsten d. aefaßten Beschluß scheint hervorzugehen,

M. vom Senate zu Washington daß dieser Zweig der

Legislatur alles Mögliche zu thun beabsichtigt, was eine gütliche

Vereinbarung mit Großbritanien herbeiführen fönnte.

Buchanan, der e omm sion für die auswärtigen Angelegenheiten, erstattete nämlich De rit, über den an diese Kommission gewiesenen Antrag auf Vor legung der neuesten diplomatischen Korrespondenzen über Gränzfrage und trug in demselben darauf an, daß die Kommi} sion der ferneren Erwägung dieses Antrages überhoben für diejen Antrag gab Herr Buchanan an, Korrespondenz in dem gegenwärtigen Wege befindlichen gütlichen Ve' Regierungen möglicherweise hem ] anter Änder den Entwurf

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e im Mai 1839 vorgeieg

möôge. Als Grund daß die Vorlegung

Augenblicke der auf dem einbarung zwischen den beiden mend in den Weg treren könne

Bekanntlich hat die Britische Convention wegen Regulirung der Gränzfragt Herr van Buren aber diesen Entwurf n genehmigt, weil ihm de selbe zu feinem definitiven Resultate führen zu fonnen schien Britische Regierung ist seitdem dieser Ansicht beigetreten, und die bei- den Regierungen haben sich durch fernere Unterhandlungen bereits über die wesentlichsten Punfte einer Convention geinigt welche die Sache definitiv zu erledigen gecignet und für beide Theile vortheilhaft und éhrenwerth ist; Meinungsverschiedenheiten besteben jeßt nur noci uben untergeordnete Punfte, bei denen das Prinzip der Convention selbjî nichi weiter in Betracht fommit, und wenn beideTheite, wie man annehmen d arf, den aufrichtigen Wunsch hegen, dieSachegütlicy beigelegt zu sehen omußdie Verhandlung sehr bald zu Ende geführt seyn. Unter diesen Umständen er- scheint die Publication der verlangten Korrespondenz unzwecimaäßig. Durch mein» Kenntniß aller betreffendei UAftenstücke bin ich auch in den Stand geseßt, der Wahrheit gemäß zu erklären , Taf: die Britische Regierung in Bezug auf die Nord - Ofl-Gränzfrage nichts vorgenom menu hat, was dem von derselben fortwährend geäußerten den Frieden erhalten zu sehen, widersprechen könnte. Schließlich be nue ich die Gelegenheit, um einem Gerüchte zu widersprechen, dem zufolge neuerdings über die Angelegenheit des Hecrn Mac Leod zwi {chen dem Herrn Fox und Herrn Forsyth ein sehr erbitterter Noten wechsel stattgefunden haben sollte; es sind nur zwei Noten über die Sache gewechselt worden, welche indeß eine ganz untergeordnete Bc deutung haben.“

Eben so friedfertig sprach sich Herr Clay aus, sagte:

„Der wichtigste streitige Punkt zwischen den Vereinigten Staaten und England ift der in Betreff der nordöstlichen Gränze. Hinsichtlich die ser Frage is man schon darüber im Allgemeinen einverstanden sie ei nem schiedsrichterlichen Ausspruche zu überlassen. Hinsichtlich der Weg nahme der „Caroline“ hat die Amerikauische Regierung noch feine be friedigende Antwort auf die Frage erhalten, od das Verbrennen der selben auf den Befehl der Britischen Regierung stattgefunden, oder ob sie es nachher sanctionirt habe. Es existirt noch ein dritter streiti ger Punkt , nämlich die Verhaftung des Herrn Mac Leod. Jch glaube, der Staats-Secretair hätte dem Gouverneur von New York insinuiren müssen, wie wichtig es sev, daß diesem Manne ein ebrliches gerichtliches Verfahren zu Theil werde, und daß man seine persönliche Sicherheit außer allem Zweifel stelle. Doch nehme ich an, daß die New-Yorker vollziehende Gewalt darauf seben werde, daß dies geschehe. Jch habe jederzeit gehofft, das Zeugenverhör werde eine Yury von der Unschuld des Herrn Mac Leod überzeugen, und derselbe werde freige- sprochen werden. Hinsichtlich der neulichen Confiscationen au der Küste von Afrika wird Großbritanien, wie ich hoffe, befriedigende Erklärungen ertheilen. Jenes Land muß zu der Einsicht fommen, daß \ich die Vereinigten Staaten dem Untersuchungsrecht nicht unterwerfen wer den. Die Beziehungen der Vereinigten Staaten zu Großbritanien sind übrigens von der Art, daß es nicht nöthig ist, einen speziellen Ge sandten nah England zu senden. Der gewöhnliche Gesandte fann al les Nothwendige wahrnehmen. W

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i Was mich betrifft, so habe ich nie an einen Krieg mit England gedaht. Jch glaube, daß beide Regierun gen den Frieden wünschen. Doch halte ich die Landesvertheidigung für einen Gegensiand, der volle Beachtung verdient, denn das Land muß auf jeden möglichen Fall vorbereitet seyn.“

Hierauf wurde der Antrag des Herrn Buchanan angenom men und die Kommission, welche den ‘Präsidenten zur Vorlegung der obenerwähnten Korrespondenz auffordern sollte, dessen über hoben. Für die freundschaftlichen Verhältnisse, welche zwischen den höheren Britischen und Amerikanischen Behörden bestehen, spricht auch der dem Kongreß vorgelegte Bericht der zur Ermit telung der streitigen Gränzlinie abgesendeten Amerikanischen Com missaire, welche ihre Arbeit nur theilweisehaben vornehmenkönnenund selbst eingestehen, daß sie Manches anders gefunden haben, als Amerikanischer Seits behauptet wurde, zugleich aber mit vielem Nachdrucke der freundlichen und zuvorkommenden Behandlung erwähnen, welche sie bei den Brilischen Behörden von Neu Braunschweig überall und zu allen Zeiten gefunden haben. Vor dem Schlusse des am ten d. beendeten Kongresses hat der Se nat noch die verhältnißmäßig unbedeutenden Summen bewilligt, welche im Repräsentantenhause bekanntlich für Anschaffung von Dampfschifsen und Anlegung von Festungswerken ausgeseßt wor den sind. Man spricht noch immer von der Einberufung eines außerordentlichen Kongresses zum Mai. ;

Mac Leod is fortwährend zu Lockport im Gefängniß. hiesigen Blätter melden, er solle nah Albany zum Verhör ge bracht werden, um ihn vor eine unparteiischere Jury zu bringen, als die in der Nóhe der Gränze es seyn dürfte. Albany ist der

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P * é abs L f Res j U Land „und Stadtgericht Schöneck. Wie 11 bem Borse Kameran, Berenter 4 G No. 27. belegene, den Adam v. Palubickischen Er Le gehörige Freischulzerei, aus circa 12 Hufen 16 Mor aen fuslmish Acker, Wiesen, Bruck L N Rato- | x ¡er! , x ) und linla1 D Def hend, mit Fischerei-Berechtigung im Kamerguer See, ! der niederen Jagd und fast vollständigen A eHtario und Saaten, abgeschäßt auf 1416 Thir. 1 sgr. 8 yf. zufolge der net Hypothekenschein in dex Registratur einzusehenden Taxe, soll

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von Vormittags 10 Uhr ab an ordentlicher Gerichts- telle verfauft werden. Außer den geseßlichen sind be- j j y es e fondere Verfaufsbedingungen nicht gestellt.

*igenthunu:

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Mai wesen.

Das dem Kloster Beatá Mariái Magdalenáä und dem |Klipscch, Hospitale St. j der Neustadt Magdeburg belegene Etablissement, derx Bogelgesang bena j den Wohnhäusern, Stallgebäuden, Hofraum, Gewächs- hause und mit allen dabei benugten Garten-Anlagen, init dem Obsigarten, Alleen, Wegen und Plätzen, deren Flächen - Inhalt zu 73 Morgen 66,25 [LIRuthen ver-

werden, also, daß man von der Vorlegung jener Korre]pondenz abstehen

die

Herr c - Präsident der im Senat bestehenden Kommi/s

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&relwillige Subhastation. ndes enthaitend, fol in dem am 19. : Nachmittags, i \ ‘g angeseuten

5s ift diefes Etablissement, i cher Veranügungsort benußt worden, zu 18,205 2h ( die mit zu verfaufende Wiese aber zu 1274 Thlr. U) (L. abgeschäu!, und find die Wohnhäuser resp. als '9) die Vergütigung für die in dem Zeitraume vom %abagie eingerichtet und für den Gärtner bestimmt ge-|" 9 Si ui if 1840 j Is d Vi Z A8) f U le A (w Es eignet sich dasselbe vorzugsweise zu einem| Yan C L A S \Vergnügungsorte oder auch zu einer großen Fabrif- Anlage. Die spezielle Beschreibung der zu verfaufenden aiN Erbpacht auszuthuenden Gegenstände, fo wie ie S Ee ngunge sind bei dem jeßigen Päch- füge h Ballhorn im Vogelgesang niedergelegt und n bei demselben, so wie bei dem Herrn Justizrath L C A eingesehen werden. 4 2 S . Georgy gemeinschaftlich gehörige, vor Die Vorsieher des Klosters Beatä Mariä Magdalend

| mne ; und des Hospi s i benannt, mit den dazu gehörigen bei- Behrens, Frie Hospitals S. Georgy.

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Séí6 der Legislatur des Staates New - York, aber der beabsich- | tigte Zweck ist sehr zweifelhaft, da der bekannte Van Ranssellger der Anführer der Insurgenten von Nävy - Island, aus Albany fam und von dort einen großen Theil seiner Streitkräfte mit- brachte.

Um die ffentlichen Stellen unter der neuen Verwaltung findet ein gewaltiges Gedränge statt; so haben sich 83 Kandida ten um das Konsulat in Havana beworben; andere Stellen, wie das Konsulat von Liverpool, werden eben so begierig gesucht. Die Ernennung des Herrn Webster zum Staats-Secretair ist im Denate mit 29 gegen 22 Stimmen angenommen worden, die Srnennung des Herrn Grainger aber zum General -Postmeister wurde mit starker Opposition verworfen, da er sich zu den Grund säßen der Abolitionisten bekennt. 1

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zitiv für die von i inführung einer National der ehemaligen Unions-Bank zu Dollars.

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Jahre 1832 bestehende Kunst- und Gewerbe- Verein anlaßte in diesem Jahr seine zehnte Ausstellung Schlosse in dem durch die Huld Sr. Majesät des lergnädigst dazu bewilligten E lung begann mit dem §8. Februar und endigte mit Das Verzeichniß derselben enthielt 468 Nummern ältere Oel-Gemálde, welche in Folge Allerhöchster Kabinets Ordr vom 30. April 1837 durch Vermittelung des Herrn Regierung: Prásidenten v. Hippel zu Bromberg aus der Sammlung det verstorbenen hiesigen Stadt- Präsidenten v. Hippel, der hiesigen Sradt als Geschenk überwiesen und dem Stadt-Museum einver leibt worden sind. Ferner enthielt es: 309 Oel-Gemälde leben der Künstler, 5 Kupferstiche, Holzschnitte und Lithographieen und 47 Gegenstände des Kunst- und Gewerbefleißes. Mehrere Ge málde waren dem Vereine von Privat-Personen zur Ausstellung anvertraut worden. Unter den Oel-Gemälden befanden sich Werke der ausgezeichnetsten Meister jebiger Zeit. Die Größe Ausstellungs - Lokales gestattete es, daß auch sämmtliche für das Stadt-Museum bereits erworbenen Gemälde, 44 an der Zahl, deren Ankaufs: Preis die Summe von 15,000 Thalern |schon übersteigt, mit zur Ausstellung kommen konnten. Obgleich alle früheren Ausstellungen sich einer lebhaften Theilnahme zu erfreuen hatten, so ist doch feine derselben so besucht gewesen, als die jeßige, denn ungeachtet sämmtliche Mitglieder freien Zutritt hatten, vurde doch noch die Summe von 1836 Thalern eingenommen Im Laufe der Ausstellung sind überhaupt 352 Gemälde für die Summe von 5200 Thalern verkaufte. Die Zahl der Mitgliede! betrug am Ende der Ausstellung 1171. Aachen, 27. März. Gestern starb hier ren Leberleiden Herr Georg Wagner, Präsident des gerichts.

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festgestellt und zu deren Aufbringung ein

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Antwerpen, 27. März.

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Frankfurt a. M., 29. März.

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Eisenba hn-Áctien. St. Germain 710 G. Versailles rect tes Ufer 375 (s. do. linkes 295 G. München-Augsburg 86! /, G, Strass burg-Basel 240 Br. Leipzig-Dresden 100 Br. Köln-Aachen 93 G

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wird, und b) die Aufnabme neuel olgen kann. it. den 3. März 1851.

Die Haupt- Direction. Cieckebusch.

Mitalieder zu jt der Zeit

erf’ Schwelt, Meyer. Zierold. L

26 sgr. 8 pf. j ein Bei-| Cent

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Wetan n ua WNN der Lebens- Versicherungs - Gesellschaft zu Leipzig. Das unterzeichnete Dir j 1 Nj * ¿ | Das unterzeichnete Direktorium hat die Hauptrech- i pf. nung für das zehnte Rechnungsjahr vom 1. Januar r2gopf. bis 31, Dezember 1840 verfassungsmäßig abgelegt ; es "ift dieselbe nach der Seltens des Deputirten des Raths

1 pro der Societät:

( ) 1 4sgr.83

von Einhundert Thalern der Versicherungssumme [der Stadt Leipzig, des Gesellschafts- Ausschusses und

j [des verpflichteten Revisors vorgenommenen Prüfung ät s0wohl in und Justification den Agenten zugefertigt wwrden und Herren Spe- fann bei ihnen in Empfang gezommen werden. Leipzig, am 17. März 1841. Das Direktorium der Lebens-Versicherungs-lHesellschaft.

Aae metite

reußische Staats-Zeitung.

M 93.

A ua L Ärniti, Nache.

Landtags- Angelegenheiten. ncht der bisherigen Thätigfeii wegen ständischen Deputirten. Corrections8haus 3 auf die Klageverjährung.

Frankr. Pairs-Kammer. Charles Duptn dagegen. Urtheile über die Rede des Herrn von Bresso1 Näheres über die Auftritte in Marseille.

T “gef Non {ch y Ton 1 ck= A nttis L, 29EIe: DO 01 [U QuL C: N uten u. Q chottischen di ]

burg. Ueber l : Denkschrift sus\chüsse. Rahlreglement der Landtags

«Uit 4 Denfkschrist tn Bezug

Baron

Paris. Paris.

ler - Bills. che Frage. ( Anmaßungen d elg. Brüslel.

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Von El Hagen, des bisherigen Korrespondenten der Utkademt HHtlheim (Brimm, des Professors Lch ott und des Geheimen

E F N italioNort @ ordentiuc)en ettgliedern del Klase

Yrofessors

Justizraths,

Birken, zu

NDrofessors H. E. zu bestätigen; ferner den Kapellan und Konsistorial - Assessor Joseph Wal- fowsfi zu Posen zum Domherrn an der Kathedral - Kirche zu Bnesen, und den Land- und Stadtgerichts-Assessor Siewert zu Marien- werder zum Land- und Stadtgerichts Rath zu ernennen ; so wie dem Justiz-Amtmann Maaß dem Gräflich von der ssseburgschen Justiz-Amte Falkenstein Meisdorf den Charakter als

Justizrath beizulegen.

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B efanrntmach ung  und Sfkulpturen-Gallerte im

e (de dte L nd an jedem Montag und Sonnabend,

Gem a usfeum sind ¡lungen derantikenVasen, gebrannten Thon- werke und Bronzen im Antiquarium desselben an jedem Mittwoch, die Königl. Museen Aegyptischer und vater “ndischer Alterthümer aber an jedem Donnerstag, mit tsschluß der Feiertage, dem Besuche des Publikums geöffnet, zivat : in den 6 Winter - Monaten von 10 bis 3 Uht in den 6 Sommer-Monaten von 10 bis 4 Uh Fedem anständig Gekletdeten ifk an diesen Tagen der Eintritt n die genannnten Abtheilungen der Museen ohne Weiteres ge- attet. Kinder unter 12 Jahren fônnen gar nicht, Unerwach}ene aber nur in Begleitung álterer Personen zugelassen rverden. Die Königl. Kunst-Kammer und die ethnographis- i em Dienstag, Mittwoch, Do

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(che Sammlung sind an ]el aerstag und Freitag

in den 6 Winter-Monaten von 10 bis -

in den 6 Sommer-Monaten von 10 bis geöffnet; jedoch ist der Besuch nur gegen Einlaß Karten, welche auf vorgängige Anmeldung Lokale selbst verabfolgt werden, gestattet.

3 Den Gallerie-Dienern, Portiers U. |. 1. ist es durch- ihrer Dienstpflicht irgend ein Anerbietungen

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aus untersagt, bei der Ausübung :

Geschenk anzunehmen, weshalb ersucht wird, alle solcher Art unterlassen zu wollen. Berlin, den 31. März 1841

General-Direction der Königl

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Dl Mutjeen

Dem Mechanikus A. Borsig in Berlin ist unter dem 3V0sken März 1841 ein Einführungs-Patent auf einen Feuerrost für Lokomotiven in der durch Zeich- nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammenseßung auf Fúnf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umrn- fang der Monarchie ertheilt worden.

Landtags - Angelegenheiten.

Provinz Brandenburg. Berlin, 2. April. An die zum Provinzial-Landtage ver

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Berlin, Sonnabend den Zen April

Dauer des Provinzial-Landtags und zwar durch ein Seitens des Herrn Landtags-Marschalls hierzu zu bestimmendes Mitglied d ständischen Versammlung erklärte.

In Folge dieses Beschlusses muß nun zuvörderst dessen, was bis jeßt auf dem Landtage verhandelt worden , Erwähnung ge- schehen, wenn schon die Abgeordneten seither vorzugsweise mit vorbereitenden Arbeiten in den Ausschüssen beschäftigt gewesen sind, wozu die Kräfte der diesmaligen Landtags- Versammlung um so mehr in Anspruch genommen worden, als derselben mehrere besonders umfassende und wichtige Propositionen und zahlreiche Petitionen vorliegen.

—- In welcher Weise der Landtag am 28. Februar durch den Königl. Kommissarius des Herrn Ober-Präsidenten von Bassewiß Excellenz eröffnet worden, is bereits durch die öffentlichen Biât- ter zur Publicität oebracht worden.

l ste Plenar-Versammlung am |k. Márz. Auf den Antrag eines Abgeordneten ward einstimmig der Beschluß gefaßt, Sr. Majestät dem Könige für die huldvollen Beweise Allerhöch sten Interesses an dem Institute der Provinzial-Landtage durch eine Deputation unter Vortritt des Landtags-Marschalls zu dan- fen. Nur über die Zahl der dazu zu bestimmenden Landtags- Mirglieder fand eine Meinungs- Verschiedenheit statt ; ward durch Majorität auf 24 festgesebt.

Die Abgeordneten wurden hiernächst vom Landtags - Mar- hall in sechs Ausschüsse vertheilr und denselben die verschiede- nen Propositionen zur Begutachtung überwtesen

Der Práklusiv-Termin A Annahme von Anträgen titionen ward auf den 13. März festgejebßt.

2te Plenar - Versammlung am 5. März. Ueber die von Sr. Majestät dem König der ständischen Deputation huld- reich bewilligce Audienz ward Bericht erstattet. Mit Verthei lung der Proposition an die Ausschüsse ward fortgefahren.

3te Plenar-Versammlung am 15. März Die einge: gangenen Petitionen wurden verlesen und den Ausschüssen übers witejen.

4te Plenar-Versammlung am is. März. lesung der eingegangenen Petitionen ward fortgeseßt und beendigt.

Dem Landtage liegen nunmehr 20 Königl. Propositionen und 78 Petitionen zur Bearbeitung vor-

5te Plenar-Versammlung a m tage ging eine neue Kdnigl. Proposition, betresfsend das Provin- zial-Recht der Mark Brandenburg und eine anderweite, betref- fend das Provinzial-Recht des Markgrafthums Nieder-Lausiß, zur Berathung zu.

Nach Verlesung des Aus\huß-Gutachtens Über die Königl. Pro- position, betreffend die ständischen Ausschüsse und Publication der Landtags-Verhandlungen, ward durch Beschluß der Majorität we- gen der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes der Druck des Gut- achtens vor Eröffnung der Debatten beliebt.

Bei der hieran sich anschließenden Verlesung des Gutachtens úber den Ober-Präsidial-Erlaß vom 27. Februar wegen Véröffent- lihung der Landtags - Verhandlungen während der Dauer des Landtages ward von der Mehrzahl der Anwesenden der Wunsch zu erkennen gegeben, daß dieser Gegenstand sobald, als irgend die Gescháfts-Jnstruction gestatte, zur Debatte gestellt werden möge, da das Publikum einer Entscheidung hierüber mit Ungeduld ent- gegensehe, auch bereits falsche Gerüchte darúber in Umlauf ge-

und Pe

Die Ver-

22, März. Dem Land- h

| seßt seyen.

Die hiernáchst eróffnete Berathung úber die vorliegenden, be- reits begutachteten Propositionen und Petitionen führte zu fol- genden Beschlüssen :

Ein Gesuch des Ortsgerichts zu Sternberg wegen Entbin- dung von der Verpflichtung, Hof- und Giebelschoß zu entrichten, ward, als in formeller und materieller Beziehung nicht motivirt, zurückgewiesen.

Mit dem Entwurf einer Verordnung, betresfend die Aufhe- der dem Gesehe vom 31. März 1838 wegen Einführung

bung i entgegenstehenden provinziel-

kürzerer Verjährungssfristen u. s

| len oder statutarischen Bestimmungen , erklärte die Versammlung

sammelten Stände der Mark Brandenburg und des Markgraf- thums Nieder-Lausiß ist eine Allerhdôchste Proposition vom 23sten

Februar, betreffend die Bildung ständischer Ausschússe und die Pu- an welche ein

blication der Landtags - Verhandlungen, gelangt,

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Ober-Präsidial-Erlaß wegen Veröffentlichung der Landtags -Ver-

handlungen während der Dauer des Landtags sich anschließt.

Beide Gegenstände sind einem ständischen Ausschusse zur Be-

gutachtung

nach der bestehenden Geschäfts- Ordnung überwiesen worden, und die Verlesung der ausgearbeiteten Gutachten hat in

der fünften Plenar - Versammlung am 22. März stattgefunden. Ueber den angeführten Ober-Präsidial-Erlaß ist demnächst in der sechsten Plenar-Versammlung debattirt und mit dem Erfolge ab- gestimmt worden, daß die Majorität des Landtags sich für die Bekanntmachung der ständischen Verhandlungen während der

sich einverstanden, da man die wohlthätigen Erfolge jener die Berjährungsfristen in Beziehung auf gewisse Forderungen abkür- zenden geseßlichen Vorschrift überall anerkennt und bei aller Vor- liebe für provinzielle und lokale Rechte, dieselbe doch keinesweges einen Grund abgeben konnte, das als ersprießlih Bewährte, selbst wenn es nicht mit jenen Rechts - Gewohnheiten übereinstimmen sollte, zurückzuweisen. S

Die den Stánden vorgelegte Denkschrift über die Errichtung von Ober- Appellations: Gerichten für die Provinzen Branden- burg, Pommern, Schlesien, Sachsen und Westphalen nahm, #o wie das darüber erstattete Ausschuß-Gutachten, das Interesse der Versammlung in hohem Grade in Anspruch. Der Ausschuß hatte sich für die vorgeschlagene Maßregel ausgesprochen, derselben je- doch die Modification beigefügt, daß ein Wechsel der Mitglieder der neu zu bildenden Kollegien mit denen der Ober-Landesgerichte stattfinden solle, wodurch bezweckt werden sollte, daß die Mit- glieder der Ober- Appellationsgerichte im lebendigen Verkehr mit dem Lebensverhältnisse bleiben und vor unpraktischer Abstraction bewahrt würden. Bei der Debatte ward gegen den Vorschlag geltend gemacht, die Maßregel sey zur Vermehrung der Arbeits- frâfte bei den Justiz-Kollegien nicht geeignet, weil die neu anzustel- senden Beamten, wenn sie den bestehenden Kollegien sich ans\chlôs- sen, mehr wirken würden, als wenn sie einen Theil ihrer Thâätig- feit zur Bildung und Erhaltung erst neu zu \chaffender Behörden verwenden müßten, überhaupt würde durch Konstitui- rung anderweiterer Zwischenbehörden erfahrungsmäßig das ohne- hin {hon übertriebene Schreibwerk noch vermehrt; die in der Denkschrift aufgestellten Erwartungen in Beziehung auf Förderung der Provinzial- und Lokal- Rechte durch so centralisirte Behörden fônne man nicht theilen, da, je größer die Gerichts-Bezirke seyen, um so weniger lokale Verschiedenheiten des Lokal-Rechts beobachtet zu werden pflegten, weshalb es in dieser Hinsicht vortheilhafter erscheine, für die einzelnen Landestheile Ober - Gerichte von ge-

ringerem Umfange als die gegenwärtigen DOEL Ba eE erie M bilden: wenn somit die wesentlichsten Gründe, welche für die Er-

richtung der vorgeschlagenen Ober - Appellationsgerichte angeführt

worden, wegfielen, so sey es sehr bedenklich, gerade jebt damit

vorzugehen, da ohnehin die Umwälzungen in in leßter Zeit ziemlich {nell / darüber \hwebten, ob ein Theil der Arbeiten,

der Justiz-Partie sich da noch Berathungen

efolgt wären ß í über welche jeßt

die Ober-Landesgerichte klagten, auf die Verwaltungs-Behörden über- wiesen werden sollten, und da die Tüchtigkeit der Ober- Landes-

gerichte von keiner Seite bezweifelt dung mit Arbeiten angeführt werde; Anstellung der erforderlichen Anzahl

sondern nur ihre Ueberbür- der leßteren werde durch von Arbeitern abzuhelfen

seyn, womit sich zugleich eine solche Abgränzung der verschiede-

nen Senate verbinden lasse, daß die Spruch - | verschiedenen Instanzen streng ge}

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| senden Verordnung zugleich festgeseßt werden sollte,

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Kollegien in den ondert blieben.- Der Majorität der Versammlung schienen diese Rücksichten indeß nicht geeignet, die in der Denkschrift empfohlene Einrich- tung von der Hand zu weisen, und nachdem neben den in der Denkschrift dafür angeführten Gründen von verschiedenen Seiten noch die hohe Bedeutung der zu formirenden reinen Spruch- Kollegien für vaterländische Rechtsbildung, und der große nicht in Abrede zu stellende Uebelstand, daß gegenwärtig Mitglieder desselben Obergerichts (wenn auch in verschiedenen Senaten) die

dieselbe | verschiedenen Instanzen bildeten, hervorgehoben worden, entschied

man sich dafür, die Ausführung des Vorschlags bei des Königs Majestät zu befürworten. i:

Das Amendement des Ausschusses, wonach in der zu erla\- daß die Mit- glieder des zu bildenden Ober-Äppellationsgerichts mit denen der Ober-Landesgerichte alternixen sollten, fand bei der Mehrzahl feine Unterstdbung, indem man sich einerseits die Schwierigkeiten, welche die Ausführung einer solchen allgemeinen Bestimmung finden möchte, nicht verbergen konnte, andererseits aber glaubte, die Verwendung des Justiz Dienst - Personals der vorge\eßtetn Behörde lediglich überlassen zu müssen.

Ein anderes von einem Mitgliede der Versammlung gemach- tes Amendement, daß nämlich diese neu zu bildenden Ober-Appel- lationsgerichte zugleich zur Beschwerde-Änstanz gemacht werden soll- ten, fand dagegen lebhaften Anklang; wraan glaubte, darin ein Mittel zu erkennen, sowohl den Chef der Justiz von der bis her ihm obliegenden Verpflichtung, in Rechtssachen Entscheidun- gen über formelle Gegenstände abzugeben, zu befreien, als auch den Parteien eine kollegialische Behandlung threr Beschwerden zu sichern, und man beschloß mit großer Majoritát , an des Kd- nigs Majestät die Bitte zu richten, daß an die neu zu formiren- den Ober - Appellationsgerichte auch die Beschwerde - Sachen ver- wiesen werden möchten.

Bei der Berathung über den Entwurf zur Verordnung, die Berechtigung des Laudemialpflichtigen betreffend, bei Veräußerung seines Grundstücks das für Ablösung der dasselbe früher beschwes- renden Leistungen gezahlte Kapital von dem Kaufpreise bei Be- rechnung des nach dessen Maßgabe zu normirenden Laudemial- Betrags in Abzug zu bringen, fand das im §. 1. des Gesebes ausgesprochene ‘Prinzip, daß der Besißer cines laudemialpflichtigen Grundstücks bei dessen Veräußerung das Laudemium nicht auch von einem in dasselbe verwendeten Kapital zu entrichten habe, als den Anforderungen der Gerechtigkeit entsprechend allgemeine An- erkennung, eben deshalb aber wünschte man, daß dasselbe noch allgemeiner hingestellt und nicht bloß auf Veráußerungs-, sondern auf alle Fälle ausgedehnt werde, in welchen die Entrichtung der Lehnwaare gefordert werden könne, und daß die Anwendung die- ser Bestimmung nicht wie in §. 2. geschehen, an eine unter Um- ständen lästige oder zuweilen gar nicht zu erfúllende Bedingung geknúpft werde. Demgemäß ward für §. l. eine allgemeine Fas- sung, so wie die Weglassung des §. 2. beantragt.

g. 3. erwähnt des Falles, wo zwar eine auf dem laudemial- pflichtigen Grundstücke haftende Last abgelöst, demselben aber eine andere ohne Einwilligung des Laudemial-Berechtigten wieder aufgelegt worden. Nach der Fassung des Entwurfs soll dann der Abzug der Ablösungssumme vom laudemialpflichtigen Kauf- preise nicht stattfinden, während die Versammlung es für konse- quenter und gerechter hielt, daß der Abzug nur in so weit nicht geschehen dürfe, als der Kapitalwerth der übernommenen Belastung die Ablósungssumme absorbire.

Schließlich kam in der Sibßung der Entwurf einer Verord- nung über die Einführung der Legitimations: Atteste beim Pferde- handel zum Vortrage.

Die mit Lebhaftigkeit über die einzelnen Bestimmungen und deren Redaction geführte Diskussion läßt sich im Wesentlichen auf folgende Resultate zurückführen.

Die Wieder-Einführung der Atteste, namentlich in Beziehung auf den Markt - Verkehr, ist zur Verminderung des Pferdedieb- stahls wünschenswerth, und für diesen Verkehr muß daher mit Strenge darauf gehalten werden, daß kein Pferd ohne Attest ver- kauft werde; es müssen aber dahin diese Bestimmungen getroffen wer- den, daß die Anforderung in Betreff der Legitimations - Atteste den Markt - Verkehr nicht hemme, deren Gültigkeit vielmehr, so weit es nur unbeschadet der Sicherheit des Eigenthums ge- \chehen kann, ausgedehnt werden, und außerhalb der Märkte die Legitimation auch ohne Attest geführt werden darf, doch muß das Dn auf besondere Vorsicht beim Pferdekauf Rücksichts der

egitimation des Verkäufers hingewiesen und| dafür verantwort- sih gemacht werden.

Provinz Posen.

Posen. Sibung vom 17. März. Zuerst wurde die Denkschrift an Se. Majestät, die Errichtung der ständischen Aus- \chüsse betreffend, verlesen, mehrere Veränderungen in der Re- daction und mehrere Zusäße wurden nachträglich noch beschlossen, namentli in Betreff des Kostenpunktes; selbige darge an den einzelnen Ständen in dem Verhältnisse, wie sie im EN vertreten sind, aufgebracht werden. Der Stand de andge- meinden, der bloß eine geringe Zahl von Vertretern tm Fe Hue haben wird, würde, Kosten - Aufbringung ohne Unter- vertheilt wäre, überbürdet seyn.

wenn die schied der Stände