1841 / 97 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

L De 1155 M»! 35 N , ' K f Non "voli s ck , o Q ais » Schiffahrt n An h darf und verpflichtet sind die Schlússei der Gebirge, Anlagen zur Abtrocfnung oder Ent- , den, den geseßlichen Schub eb m wie die S chissfahrt, in At - tor Mrúfunc ehmen dat i verp! E. s E E Thoilo dor LagerLtto i | nao Sans Ra l \ » oimelnen Bestimmungen des wur nah erfolgte! Ss S Med Gruben-Vorstan wásserung der höher gelegenen Theile der Lagerstätten. Sie ha- | spruch nehme, si erlaubte wog hang pee egn E 2 » ; - ( ¿f früber bereits mehrfah bethätigt hat. hrs GntlaMuna erfolgt auf den Antrag VE9 rug ; ag op hira d L s ondere Nic | Geseb-Entwurfs anlangend, jo hat der Landtag ber *Prusung det S h é na durch das Gesel n icht daran zu denfen raend ein Schiff von de »t'tiaen wie seine Geschäftskenntni) fruher © m y f ha es d den D nst-Kont aften oder von Amtswegen y nic nen dane a N egenden VejonDere TOiligreit, in fl Ce S pag “ees e Mrt E 0 s S S fsid tigen ck s } T i at E a, N R R L B, ine Stelle aeht Herr Trikupis nach London. Sein Gehalt 6 mas L s hn derselben wird von dem Gruben cheren Gegenden sind dieselben seltener anwendbar. Fe älter der elben die *Privat- Rec S VETYE Ne besonders berücksichtigen ui Fim mit | uf weiche XBelse fl zurudionme 7 2D der Legations-Secretair, der ihn beglel- i No er LZOoNIT DCrICIUcti U L 2 ° K lo S » n Solo or a E Da R nor Hop 4 T inleaen 21 müsen : h t i : | i | i z a a ( 49 eh | ¿ Zrup Do | j be Bergen, Ie E | Bergbau, um so weniger wird im Allgemeinen noch Gelegenheit | gegen Verle derselben Verwahrung einlegen Je nüss h indlagen hin sie Rechen as Conseil der ordnete die Kolonial - Angelegen =+ 900 Drachmen, nit aanz 50 Thlr. monatlich, sich in N rGnnde: bestimmt. p : p , Co G tol Aelt Nod d be » elluna des Degarisss eines : L Z L S j L RA 1f den Vorschlaa des Herrn J vet es Abgeordnete: tet, mit } drachmen, nicht ganz : Thlr. ) zorstande E „iter: Disziplin : Berg - Behörde | vorhanden seyn, von diesem Mittel, alaubt, wie es 1 lich bei Feststellung d E : U L ane | ven nicht ganz, 0 Thie. monatli, sd in D x Die Url ter 4/105 | D j a 4 : Ô 2 ly: l 1 m v0 mon K ntli bo T1 Moâ 2 Q 1fzitt desselben, bei det J E ( ) i : : g des E gas Î p ' | gge , Annahme der aus der Knappschaft zu | dernisse des Bergbaus zu beseitigen, Gebrauch zu machen; wenn | öffentlich ( der Benußung desselben, bei 1

« C o Ci 4 Ko j s ( e C EEs N ( : E DITET , Rh Ct m nis p E ee L E d / E L g 2 D T e Aa 1 Preußischen Una V X5erande naen des Flußdbettes, rücksichtlich d j "timmen {nit l den ots ¿B CULNI L C j « L (V1 14ULC13 E al eg 1 i aid L Cr avaelehnt; de ¡€B » g

4 1/168

ommunicationen zwischen der Hauptstadt und de! Gesandte in Londo Maurokordato, ernannt, dessen Ankunsft man ¡ Gibraltar nie so stark als jeßt, und scheint lgemein roßer Sehnsucht erwartet, da er jetne SCnergte

4 d Ey . e daher von DIejel N D s V e 1 D E M kort r e words d F ade ) L cite auf den Vorschlag des zruben-ZWBorftandes | L Verhältnisse veruUcTsichtigat werden, jo snd in T ¡lenden ¿rdeitet alf Vet 47 i L

alc | 2 g D Â 009 » of » f j Zt » nich utolso ckAtâlck unn aof Sin c L s D Id haltiin g p J nlaaen an und auf denselben, ¡tlassung nach bestimmter Kündigung ge)chteht | Staate nicht viele Stdlle von eit Wichtigkeit rig, welche n Unterhaltung und der ch 1f de

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ulirung {res V'ohnes wird nach) sesfen {orm j noc) getrieven werden fönnen Ie] en, WeCeic)e SAGTE x J T2

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2 Y 2s ron Í » + Not + No 0 ty Ne! cki che t Pur thRe / v ANtartidad Z5 C11 )»LUH PP «Q CLL Lis VTIC L {nt Auffi 1) »eT erg Behörde DUTC) 4 L | Tangen ind, werden auc) fur d X OINC, N den We HLCI Lil ( i L (Ai DUCI Ci (C L Liu no6 117 L \ L b Vi 5 b L V IAaBen Uit Au j

ie n Í - f lenieyn, L toj \ t n fle s T4 den find 7 Beamten bewirkt n, unter denen fle entstanden find. C

die a verweilt noch hier, und über die Die Reg

noch nihts Näheres bestimmt. Lr

cMetoccatae

6. 73. Der Cigenthümer etnes Bergwerks ist tet, dasselbe Rerlust des Cigenthums fogietch nach

ibuna it

angie wie Sni din ama

balten

ZUr Ausführung dieser Bestimmung( cisungen für die Behörden in den §, À instruction enthalten. e V1 lllgemeinen übereinstim

den jeßt in Kraft eilhafte Einwirkung

langen Reihe

en Staaten k

m »j

E L VU

Beil.) zusammenge/s

ewissen Bedingunge einem gewissen C dds ate die Nachhaltig

Lagerstätten mit größter llgemeine Nationalwohlfahrt g ert werde

Evfahrungen in Länd wo der Bergwerks-Betrieb beiden verschiedenen Prinzipien über die Einwirkung de

geführt wird, beroeisen.

O

D rection der Bergwerke d irch die Bera ; p N oj

dahin angegeben, daß de in de ‘en Jucteressen r Or en nteresse

n Gewinnes

Dte Alla wránfungen überlassen, welche slch theilt Betrieb, theils aus den eigent) | Produkt lief das Publikum und nicht entbehren können Gefahren |!

Anstrengung, oft in einer Luft ausgeseßt,

Einfluß auf ihre Gesundheit ausübt, einigen Tagen mitgetheilten Notizen

acdrângt in bestimmten Gegenden. Das Gewerbe zeht auf die Söhne über, die Gefahr und die

ht ihnen ihren Stand werth, zu dem Andere nur

(

ckchwierigkeiten angezogen werden könnten. etn tuc)ttger

{ f N BO 5 j » F 1A S x 2 S A i eiterstand iff die Haup eines jeden Dergbaues Frühe

\hrte der Staat demselben große Privilegiet Sie sind

Las e M 4 Â t b e E M der Zeiten vor allgemeineren, höheren Staats - Rücksichten wunden, aber was diesen unbeschadet zur Aufrechthalcung \

(Bewmeingeistes unter den Berg-Arbeitern einer Gegend Reviers) ge\chehen kann, das \hübt auch der Gesel-Entwut folgendem Paragraphen :

«N

is

Le F Ordnungen bestimmt wird Die Vereine der Berg - Arbeiter eines Reviers odet Knapp\chaften t Zunft-Verbände und Junungen,

Unterricht.

Von den inneren Angelegenheiten der Gesellschaften , welche Bergwerke besiben und betreiben (Gewerkschaften), von ihrer Vertretung durch Vorstände, der Verwaltung der ökonomischen Angelegenheiten durch Schichtmeister handeln die §§. 90 99,

Von der Verpfändung umd dem Konkurse über Berg-Eigen- thum, von dem Verluste desselben durch Kaduzirung wegen un- terlassener Zahlung der Rezeßgelder, wegen mangelnden Betriebes und unterlässenen Stolle-Betriebes, Verweigerung der Vermes,

sung und den Folgen der Kaduzirung handeln die 99: 1 Die folgenden §§. des Geseß-Entwurfs von §. 121

sind dem Verhältnisse der Berg-Cigenthümer- unter einander ge widmet, und zwar bei Beiten die meisten derselben beziehen sich auf de Verhältnisse der Erbstolle, von 6. 141 bis §9. 240 Stolle

vet einer fortdauernd |\chweren

Die bestehenden Knappschafts-Jnsfstitute, die Bei 1a€ der Berg-Eigenthün x und MUrbeiter zu deren Kassen, o ie die Unterstüßungen, welche die Arbeiter, deren Wittwen

und Waisen daraus erhalten, bleiben den Knappschafts-Ord

nungen gemöß aufrecht erhalten. Wo noch keine Knappschafts-

Institute vorhanden sind, sollen dieselben eingerichtet werden

Die Berg-Eigenthünier sind verpflichtet, Beiträge zu den Knapp \chafts:- Kassen zu entrichten, deren Hôhe durch die Knappschafts

der tragen in vielen Beziehungen den Charakter de! ; i nin mit denen sie sich gleichzeitig aus zebildet haben. Die Kassen derselben, zu denen die Knappschaf cen selbst dur Lohn-Abzüge am meistén beitragen, gewähren dem Erkrankten und Beschädigten ärztliche Hülfe und Arzenei, vem Alten Und Arbeitsunfähigen, den Wittwen und Waisen Unter- stüßung, so daß sie den Gemeinden nicht zur Last fallen; vielfach auch den Kindern einen angemessenen und Segen bringenden

oft Über viele Grubenfelder aus, es sind sehr k

werden nicht durch den Gewinn eines Grubenfeldes

f ich Unternehmer zu diesen Anlage!

eines etinzeinen

Gebührnisse, we

m Stollen genießt Stôllen werden bestimmten Feld

der Anfangspunkt

indetgentzumer N o R Al A Dem VergVüc r zeitweise zu überlasjen,

Berpflichtung

vollständigen

R, L 4 ZDerqvau

Stetti Jn zwei auf denselben Gegenst | 1: Vereinen mit Bewilligung von Corpora chránkung der Verhaftung der Actionaire gerichtete Petitionen zum Vortrage derselben beauftragt gewesene Aus|ch)uß abgegeben, daß nach der Stufe, auf welcher Handel, Kapttalund Fndustrie bei uns stehen, Actien-Vereine nothwendig, nach Lage unser Gesekgebung aber unmöglich sind und bisher nur durch Ausnahme geseße haben begründet werden können. Es stelle sich daher das drin gende Bedürfniß zur Ausfüllung einer so wesentlichen L icke unserer Ge sekgebung heraus, wofür der Ausschuß zugleich die wesentlichsten Be

sichtspunkte andeutete. Der Landtag, in Anerkennung der gewichtigen

Gründe für Erlassung des beregten GBeseßes, beschloß, e Ma jestát den König zu bitten: „ein Geseh Über Bildung pon Actien Rereinen Allergnädigst zu erlassen, bis zum Erscheinen desselben aber die Ertheilung besonderer Konzessionen zur Errichtung von Actien-Gesellschaften, nicht sowohl von dem Nachweise der Ge meinnüßigkeit der betreffenden Unternehmungen, als vielmehr da von abhängig machen zu wollen, daß dieselben nicht gemein|\chàd lich seyen“, von einer Andeutung der, bei Abfassung des Geseßzes besonders berücfsichtigungswerthen Gesichtspunkte aber abzustehen

Gleiche Unterstúßung des Landtags fand eine Petition dei Actionaire der Stettiner Walzmühle um Verleihung von Cor porationsrehten. Die Versammlung erkannte in der Walzmühle eine der bedeutendsten und gemeinnübigsten Unternehmungen Pommerns und vereinigte sich zu dem einstimmigen Beschlusse : Se. Majestät den König um Verleihung der von der Gesellschaft erbetenen Rechte allerunterthänigst zu bitten. ;

In derselben Sißzung kam der erste Theil der Allerhdchjken 6ten Proposition, die Strom- und Ufer-Polízei der öffentlichen Flüsse betreffend, zur Berathung. Zunächst fand der Landtag sich zu der Vorbemerkung veranlaßt, daß in dem Gese - Tntwurfe 1) die Vorschriften über Verwandlung eines nicht öffentlichen Flusses in einen öffentlichen ganz fehlen, und 2) die Bestimmun- gen über die Flößerei nur in wenigen betiläufigen Anordnungen vorkommen, diese Materien aber, der vielfachen Beziehun gen zu dem Inhalte des Geseßes wegen , unerläßlich A dasselbe aufgenommen werden müßten. Er sprach Ai di ¿ dén Wunsch aus, daß das Gese hiernach vervollst n tg und den Ständen aufs heue zur Prüfung vorgelegt WerBen möge, wobeî er einige Añdéutungen rücksichtlich der Flôßerei auf Privatflüssen als eines selbständigen Rechts, das, wo es bestan:

zu errichten, wo el

festiaung l und den & darbiete 1e1agi und ßhrte permanente Bef 3 Wei ntlich 14 lehren werde, rc vermindert und die erden würde. M. H einer Laufbahn, die ich mit eit haben alaube, mich selbst entehren Seite unserer Geschichte schretben hrandmarkfen könnte. innige und vollkommene Ueberzeugung (e, Regierung vorgelegte Befestigungsplan von L R ardßere Sicherheit und der Armee eine größere Skat A Renn die Kammer das Amendement der Kommisston Vier so würde der Kriegs-Minister dadurch in eine selt\amt ¿bt werden. Ey konnte in der That wett der ursprüngliche Entwurf ihm zugesteh! mission b tit Mal \o viel ausgeben, als Du dement úberláßt bewilligen gedenkt , denn das Amende Verantwortlichkeit des Weinisters 7 und die Läger betrifft, so die bezeichneten Punkte für Dic dieselben anzunehmen, weil det abe ih mich schon geweigel- i / Kriegs-Minister die De für nôthig hált. Man wúrde ihn sonst ‘ne Meise hemmen, die ihm nicht gestattete, seine eigenc a e itichbeit einzuseßen. Mehrere Redner haben die Re Mt wegen der Fortseßung der Arbeiten getadelt. Die Kam

Sie kônnen glauvbet it, daB

mer wird sich aber erinnern, daß ich bei der ursprünglichen Vor-

legung des Geseb-Entwurfes in der Deputirten- Kammer sogleich erklärte, daß die Arbeiten fortgeseßt werden würden, und daß ich die Verantwortlichkeit dafür Übernehme. Man billigte nicht allein diese Erklärung, sondern man gestand mir auch alle Kredite zu, die ich verlangt hatte. Einige andere Personen sind so weit ge- gangen, zu behaupten, daß es besser sey, der Regierung in Bezugs

zurücffehren

esidenten am Griechischen

mehr thun, als

er fônnte zwei / vorgestrigen Nacht

Forst -Búreau Unvorsichtigkeit zlücflich wieder gehemmt wurde

vurss herbeigeführt n aánzliche Freiheit. Was vielleicht ruhige: vichtigen Gegenstand mit N. A, Dem Vernehmen nach hat e. Majestät der Kdnig den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Kdnigl. Württembergischen Hofe, Grafen Wilibald von Rechberg und Rothenldwen in den Ruhe- den derselbe wegen leidender Gesundheit nachge-

haben muß, die Festungswerke dort | e Behörde an die Unternehmer der noch nicht begonnenen detaschirten Forts Montag die Arbeiten zu werden bei den Befestigungen auf der Seite Am Port de Flandres und ande und zu Wasser die i gen Materialien kommen. das Wasser aus dem

Ausführung den Befehl geschickt, Mehr als 2000 Ar--| stand verseßt, Denis beschäftigt werden. ville läßt man fortwährend zu fertigung der Basteien und Wälle nöth Man leitet fortwährend mainville ab, um demselben eine gesundere Luft zu verschaffen.

Angelegenheiten sich ihrem Ende

3.) Das Ministerium des Aus- vártigen wird seit dem Rücktritte des Herrn Zographos einstwei- n von dem Justiz-Minister, Herrn ‘Paikos, verwaltet. Zum Mi- ugleich Premier-Minister, den es seit ist befanntlich der jeßige

des Auswärtigen und

t's Abgang hier nicht meh1

Obgleich die orientalischen

vahrscheinlich Mitte kommenden Mo-

sehr fle-ßig mit Erlernung der Grie- Man fie kn fast táa Man sieht ihn sas täc

en i Freundin der Promenaden

weiteren Nachrichten, als daß von Konstantinopel en eintritt, vertagt ist. Die 1 Befehle ergehen lassen, daf gehe.

1uchführung Kandioten sind

Aufstande

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man aud)

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dienten

ürftig ausgest n Gebäude 1801 trat ein Actien-Verein

Männer zusammen, und es wurde da

t, welches in seiner würdigen äußeren

die Ansprúche unserer Vaterstadt und

ines ausgebildeten Kunsktsinns befriedigen konnte. Die un

glücklichen Ereignisse, von denen Danzig in den verhängnißvol

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len Kriegsjahren betroffen wurde, wirkten aber auch auf dieses Unter nehmen mit einem solchen Nachtheile ein, daß die Actien-Gesell chaft den geseßlichen Forderungen ihrer Gläubiger unterliegen mußte m Jahre 1821 ging demnach das Schauspielhaus durch Subhastation in das Eigenthum eines Privatmannes über, und das Gebäude wäre nun vielleicht anderen gewerblichen Zwecken gewidmet worden, wenn nicht die Gnade Sr. Majestät des Hoch seligen Königs, auf den Antrag des Königlichen Ober-Präsidiums mittelst Kabinets-Ordre vom 16. März 1821 den Ankauf des Schauspielhauses als Königliches Eigenthum für eine dazu be- willigte Summe von 12,000 Rthlr. genehmigt hätte, in der wohl wollenden Absicht, dem Publikum der Stadt Danzig den Genuß des Schauspiels zu erleichtern und für die Zukunft zu sichern Dieses Wohlwollen bethätigte sich auch besonders darin, daß die aus der Verwaltung und Vermiethung des Schauspielhauses auf fommenden Einnahmen vorzugsweise zu Reparaturen |0 wie zur Unterhaltung und Vermehrung der theatralischen Decorationen überwiesen und nur die etwanigen Ueberschüsse zur allmäligen Abtragung des unverzinzlich bewilligten Kaufgelder - Vorschusses bestimmt wurden. Zur Erreichung des Zweckes wurde von des Herrn Ober - Präsidenten , jebigen Geheimen Staats - Ministers von Schôn Excellenz, die Verwaltung des Hauses einer gemisch-