1841 / 101 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

6m, den 2. Dezember 1740: „Meine Eigene Wohlfahrt

_

und werde Jch gewiß niemalen so unfinnich Sevyn ¡e*officiers in Importanten

aber schrieb er i ist daran gelegen -

¿X pPerimentIT / 2 Gs E jition reservire ich mir alleine,

, Í X Pei E “fr E alleine diet *Snig von Preußen war hier mit einem Hofureister zu 6 #

elde.“ p Also ward der Schonung hochgeachtet, au

alte Fürst nur nebenbei gebraucht s der Ferne um Rath gefragt, von jeglicem Bedeutenden unterrichtet, aber, wo e ee an militairischen Gehor sam fehlen ließ, auch nit von Tadel freigehalten und, beispielsweise den 17. April 1742, als er von der ihm bezeichneten WMarsfchroute ab gewichen, so zurecht gewiesen: „Jch wundere mich sehr, d ] Durchlaucht, als ein alter W}}zler, nicht affurater meinen Ordres fol gen, die ih Jhnen gebc. Und wenn Sie noch habiler als Cäsar waren ind meinen Ordres nícht affurat und strifte nachleben, so hilft mir das Uebrige uichks. Jch hoffe, daß es bel diesem Avertissement dleiben wird und daß Sie mix ins Künsftige feine weitere Ursache zu Beschwer- den geben werden.“

So blieb die Spannung unvermeidlich, und endlich ward die Ab- neigung so groß, daß der König an den Erbprinzen Leopold von Des sau, den 28. Juli 1742, aus Potsdam die Bitte richtete, seinen Vater u beruhigen, „und muß ich es, schließt der sehr gemessene Brief, zu Derxo eigenen Ueberlegung aussiellen, ob es Deroselben gloire und Dero nteresse convenable, bei den jegigen noch weit aussehenden Konjunk furen mit mir zu rompiren und denjenigen Dienft zu verlassen, worin Dieselbe die mehrste Zeit Dero Lebens mit vielem Ruhm zugebracht haben. Jch habe zu Ew. Liebden das Vertrauen, Dieselben werden es bei dem Fürsten Liebden dahin bringen, daß Dieselbe Alles în reif liche Consideration nehmen und Sich bestens beruhigen.“

Auf jeden Fall folgt man, obgleich von der ungleichen Deutschen Schreibweise, wie wir sie schon aus Friedrichs Briefen an seinen Va- ter fennen, unangenehm gestört, mit ununterbrochenem Juteresse der Entwickelung des (wenn wir so sagen dürfen) offiziellen und des eistigen Verhältnisses, wie es zwischen zwei so seltenen Charafteren dier u Tage kommt. Hält der junge König auch den alten Helden von sich fern, so weiß er dennoch würdigt seine reiche Kriegserfahrung zu benugen, und wir wünschten wohl, Herr von Orlich hätte sich auch biesigen Orts die Antworten des Fürsten Leopold erbeten, wodurch die Sammlung jedenfalls auch an erhöhetem militairischen Juteresse ge

wonnen und der erste Preußische General : Feldmarschall, durch seine Gutachten auf des Königs Fragen, auch als Theoretifkfer (durch si selbs verklärt) hervorgetreten wäre.

Die Königlichen Briefe scheinen treu kopirt zu seyn; es sind de- ren (nah unserer Zählung) im Ganzen 135, nämli 14 Briefe König Friedrich Wilhelm's 1. an den Fürsten Leopold, 85 Briefe König Frie- drich's des Großen an denselben, und 36 Briefe von Friedrich an den Erbprinzen Leopold von Deßau. Die Briefe an den Legteren haben ihren eigenthümlichen Werth, da er der Jugendfreund des Königs war und- um den glülihen Erfolg des ersten Schlesischen Krieges sich Verdienste erwarb, die hier enthusiastish ausgesproczen werden, in der Histoire de mon temps dagegen sehr in Schatten treten

So viel, um auf Herrn von Orlich's Buch und auf sein Verdienst aufmerksam zu machen; und da es mst demselben zunächst auf die Feier des heutigen Tages abgesehen war; so kommen auch wiír gern nochmals auf denselben zurück: denn der Sieg bei Mollwty über das, zuvor durch Prinz Eugen mit Ruhm geführte Kaiserliche Heer is der politiszen Folgen wegen , eine Thatsache ersten Ranges in der vaterländischen Geschichte, und die Reihenfolge fkriegerisczen Glücks und kriegerisher Wechselfälle, eben von dem 10. April 1740 an bis zur Schlacht bei Belle-Alliance, bietet zu den ernstesten und zu den erfreu lichsten Betrachtungen Stoff; auch bier findet Preußen seine Lehre wieder: daß ihm, au der Spiye idealer Bildung nie der äußere Er folg gefehlt. P.

Persönliche Gefahren Friedrichs des Großen im ersten Schlesishen Kriege, mitgetheilt zum 10. April 1841-am Jahrestage der Mollwiter Schlacht von Heinrich Wuttke. Als Vorläufer einer Geschichte der Besibergreifung Schlesiens durch Friedrich Ik. und der Entwickelung der öffentlichen Verhältnisse in diesem Lande bis zum Jahre 1740. Leipzig bei Engelmann, 1841. 42 S. gr. 8vo.

Herrn Dr. Wuttkes Buch ist nur ein einzelnes Fragment eines umfassenderen aus größtentheils unbenüßten Schlefischen Quellen geshöpften Werks, vorläufig dargebracht, damit der fo entscheidende

Allgemeiner

Bekanntmachungen.

N Ra Ai | Das im Grimmer Kreise belegene von Wakeniysche Gut Clevenow c. p. soll von Trinitatis d. Js. ab auf acht nach einander folgende Jahre verpachtet und zu solchem Zwecke in folgenden Terminen, als am 18. März, am 7. und am 28. =2xil d. Js, Morgens 10 Uhr, | vor dem Königl. Hofgerichte aufgeboten werden und) 28 sgr. 5 pf wie Pachtliebhaber, denen die Besichtigung des Guts ber 1816; c. Þp., nach vorgängiger Meldung auf dem dortigen Hofe, freisieht, zur Abgabe ihres Gebots in den ge: | dachten Terminen sich einzufinden haben, so gereicht denselben zur Nachricht, daß die Licitations-Bedingun gen in Lira Kanzlei, bei dem Justizrath Dr. Ziemssen | bierselbsi, bei dem Advokaten Dr. H. Kühl in Stral-| sund und bei dem Hofrath Pasedag in Bergen ein: | gesehen werden können. |

8 sgr

Zinsen seit 1 Thir. 10 pf Datum Greifswald, den 27. Februar 1841. | Königl. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. |

(L, S.) Odebrecht, Kbnigl. Hofgerichts-Rath.

nebft Zinsen

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Bedingungen zu verkaufen. Nähere Auskunft erthei ; G 0 : e erthei: | len die Herren Herrmann & Schall in R fart |15)

j E O E R L L Rica

Collocations-Besczeid A au in Man : der sämmtlichen sich angegebenen Gläubi | A Ninteln verstorbenen Johann Christovh Wil e | L alis von Münchhausen VOI N DERdoH, Liquidanten, wider den in dessen Konkurssache über den Allodia\l-Naczlaß bestellten Kurator, Obergerichts-Anwalt Ge danten in Rinteln, Liquidaten.

Nach nunmehr beendigtem Liquidations - Verfahren und nachdem laut Benachrichtigung des Königl. Preu- | geseut : ßischen Ober-Landesgerichts zu alberstadt in dem dort anhängig gewesenen Konkurs - Verfahren folgende der dahier aufgetretenen Liquidanten, beziehungsweise deren Rechtsnachfolger, die nachbemerkten Zahlungen erhal- ten haben :

1) Kaufmann Vogelsan Gold, nebst Zinsen

eit dem 1. Dezember 1816; 11 2) Generalin von Lehsten - Dingelstädt geborne von

Gelegenheiten nealigiren, } auf das die Welt nicht |

mit größter |

daß Jhrer |

Münchhausen 2633 Thlr. 9 sgr. nebst dem 1. Dezember 1816; Zimmermeister Voß zu Feggendorf 52 Thlr. 17 \ ) Mauermeister Wallbaum zu Lauenau 50 Thle.| O P Landräthin von Pappenheim von Hartmann geborne von Münchhausen 2628 Thlr. | 28 sgr. 4 pf. nebst Zinsen seit dem 1. Dezbr. 1816; Landräthin von Pappenheim

Gumbert Simon zu Rodenberg 100 Thlr, Gold

Konduftor Wilhelm zu Agelern 1500 Thlr. Gold! nebst Zinsen seit 1. Dezember 1816, nach Abzug der aus einem Spezial-Pfand gezogenen 230 Thlr. Gold ; Bürgermeister Wöbbefking zu Oldendorf 31 Thlr. 5 sgr. nebst Zinsen seit 1 2} Kondukftor Wilhelm zu Agelern 1000 Thlr. Gold nebst Zinsen seit 1. Dezember 1816 ; Oberstin Gibon, geborne von Pestel Gold nebst Zinsen seit 1. Dezember 1816; von Münchhausen, Witwe des Cridars, | a) 5804 Thlr. 11 sgr. 4 pf. Münze (10,007 Fl. | 11 Stbr. § | b) 2320 Thlr. Münze (4000 Fl. Holländisch) und | c) 8700 Thlr. Münze (15,000 Fl. Holländisch),

1816 bis zum 14. Januar 1829; wird mit Uebergehung der vorerwähnten Gläubiger, so weit sie Zahlung erhalten haben, unter den Liqui- n im Uebrigen Behufs ihrer Befriedigung aus der Konkfurs-Masse, so weit sie zureiht, und nachdem von derselben zuvor die Kosten des Konkurses berich- tigt worden, vorläufig folgende Rang-Ordnung fest-

A28

[ 10. April nicht ungefeiert bleibe.

sehr zu statten fommt.

i Es werden hier böchs| willkommen | | die persönlichen Gefahren des großen Königs auf seinem ersten Krieges: | uge, wie sie in der Schrift und in der Sage leben, erzählt, ihre That- | sächlichfeit nach allen Seiten hin beleuchtet und erörtert, wobei dem | | Herrn Verfasser die Kenntniß des Lofals und der lofalen Zeugen gar | F L te Den ¡Anfang macht die ersie von Friedrich | selbst ausgeführte unmittelbare friegerishe Unternehmung, die Ueber- } | rumpelung des Doms in Breslau, am 2. Januar 1741, wodurch er | | Herr von beiden Seiten des Odersiroms ward, Minder gefahrlos | war die Einnahme des Schlosses von Ohlau: :

Sch. 813/, G. do. 4°, An

5%/, Span. Anl. 221/,. W!/g.

Eisenbahn - Actien,

tes Ufer 375 G. do. linkes 275 G

burg-Basel 245 Br. Leipzig-Dresden 100 Br t

I. 1013/,. 101!/,. Poln. Loose 717?/g. 713/. : 21/,0/ Holl. 50!/,. 30*/s.

St. Germain 790 (@. Versailles rech- München-A ugsburg 86!/, G. Sirass IKKöln-Aachen 93 G.

Hamburg, 7. Apr 1625 G Engi Kuss. 107°

Der König ließ den

Petersburg

Angriff vorbereiten und ritt (am §8. Januar) selbst ganz nahe an die |

Stadt. Ein

Kanonier auf dem Walle erblickte ihn und wollte sein

Geschüy auf ihn abbrennen, als der Kommandant Obersi Formentini, |

der schon an Uebergabe dachte

Baumgarten, am 27. Februar.

: 4A el das verhinderte Jahre später, der Französische General Crillon bei Weißenfels einem BinnahenN 10 seiner Offiziere, Brunet untersagte, auf den König anzulegen. *) T Anz i Darauf folgt daß ersie Gefecht des Königs im offenen Felde O Die Schlacht bei Molln allerlei Gefahren herbei und der Verfasser prüft deren besonders

fast wie, sechszehn Eontagaliche. Oa

{ x E s C Q ¡lit d April. Im Schauspielhausc: Die te dramatisches Gemälde in 5 Abtl! 7

1 R A gf on Dard

m Cnornt 11 S I

die Erzählung in Betre} des Bauers Mangener aus Zindel, der sammt seinen Kindern, sich wegen eines, dem Monarchen seibfi geleijte besonderen Gnade zu erfreue

ten, sehr wesentlihen Dienstes, hatte. und was ihm dann begegnet eine Stunde von Löwen

erfahren.

Der (angeblih) wundersamen Rettung des

einer Ferner, die Entfernung des Königs von dem Schiacütf bis er auf der Hilbersdorfer M

am Morgen nach der

7 O Mmiamt

ADon

aroßen Kontas dur)

den Cisterzier-Abt Tobias Stu sche scheint Herr Dr. Wuttke noch

| besondere, fortgesezte Untersuchung zuwenden zu wollen, und wir n in-

schen, daß die von ihm erbetene Unterstüknng ihn in den S zen möge, in die verwirrte Sage Licht und Yusammenhang zu bringen

*) Preuß, Friedrich der Gr. Bd. 2

Dauer der

Abgang von B exit n

Zeitdauer

è Uhr Morgens 47 » Vormitt... A Iv Nachmitt... | 50 Abends... l

L 000 | 52 »

4

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Eisenbahn-Fahrten am 8. Abgang

|St.| M.| Po

91

» 121

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88. April

| Yeitdauer von j

tam [Ste

Um 61 Uhr Morgens.

» Vormitt. . « » Nachmitt. ..|

U nz Ubends .

Meteorologische Beobachtungen.

j Moraens

6 Uhr.

| Nachmittags | L 1 2 Uhr. J

Ch au dR Abends

0 Uh!

Nach ein j : s | 2CODAal

jar, |333,06‘‘‘Par

R. |4= 64° R.

[4+ 3,09 2

A2O N. 4 1,89 N.

80 pC

Lt,

truve,

3 E », Amsterdam, 59. AP

wirkl. Schuld 51%/; 20!/, ¿ s as

Niederl Span. Sch.

x0 / D /0

Präm

Antwerpen

Zinsl. Neue Anl. 203/, G

Pol, Court:

Frankfurt a. M., 6

Oesterr. 52/7 Met. 106!/, G. 40 1%, 24!/, G. Bank-Act. 1975. 1973. 500 FI 134° 8 1342/, L OO08€E

Anzeiger für die Preußi

Zinsen seit |

Qr. 5!

i |

Witwe, und Witwe]

Witwe nebst Zinsen seit dem 1.

1140 Thlr. | Dezem- |

¿) Generalin von Lebsten- Dingelsiädt 773 Thlr. | 10 sgr., b) von Hartmann ráthin von Pappenheim, Wit1oe, jede 425Thlr. 10 sgr. | sämmtlich nebst Zinsen seit 1. Dezember 1816 ;

Fesel Salomon Werthheim zu Hofgeismar 450 Thlr. [I Gold und 372 Thir. 16 sgr. Münze, beides nebst}

Witwe, und c) Land: |

Dezember 1816, so wie ferner 186 und 164 Thlr. 8 sgr. § pf. ;

seit 1. Dezember 1816 ;

Dezember 1816;

4690 Thlr.

Holländisch) und 180 Thlr. Gold,

zu diesen 3 Posien vom 1. Dezember

l. Ernst Heinrich von Fttersum zu Osterhof, als Erbe der Witwe des Uibara lur e

1) den vergleichsmäßig auf ein Viertheil herab: L 2 Gt ra a D Gan bega

22. April 1815, n schon bezahl-

zu Hannover 953 Thlr. 93 sgr. ten weijährigen, fälligen Zinsen s 580á Thir.

i gr. 4 pf. Pr. Cour. ; 2) dem vergleichsmäßigen vierten Theile von

älfte, mit

0

zu 100

- DeL

(iy §4 \ C) Ci

100 Thlr. Gold nebst den wie zu 1 nenden Zinsen : pensionirte Lieutenant vo

der Witwen von Papp zu Overlaar, mit 4000 Fl. Hollan nebst 140 Fl. jährlicher Zinsen

der

4

1)

G 2)

beid

Pof

Gol

Kapital-Forderung :

Witwe des Cridars

Ernst Heinrich von 5

deren Erbe zur Haifte

die Rechtsnachfolger

anderen Hälfte, mit der

Zinsen à 160 F!

ber 1798 bis zum Tage

e pro rata, so weit die Masse reicht ; tmeister Grimme zu Oldendorf mit d, nach Abzug von 208 Lir

Hessen. Münze, nedf

nein

25 mar. 3 pf

1000 Thlr. ad 80 Thir. Gol

r 6) Typ und 2 Oil

weiteren Zinsen und Kosten n lationsgerichts-Dekret vom 28

*. Sodann if ein etwaniger nach 2 Forderungen unter |

und li

bleibender Rest der Masse unte

biger

nach dem Verhältnisse

Forderungen, zu vertheilen:

1)

»

--

3) 4)

5) 6) 7)

8) 9)

die Witwe von Pappenheim, dew

Rechtsnachfolger, mit 1119 Thlr. ne

ohann Voß in Oldendorf mit è

Gold ;

Licentschreiber Kiel daselbst mit 450 Thlr. ;

der Webersche Konfurs-Kurator, Profurato

Fürstenau, mit 5 Thlr.

die Erben des Chirurgus Fischer zu Rinteln,

mit 3 Thlr. ;

die Erben ee Mautmane i 1it 8 Thlr. 4 gr. 4 pf-5 ; N

die Erben des Upothekers Galle dahier mit 1 Thlr. 23 gr.;

Herazuêgegeben ven

; | @üni on l Ludwig Meier da: | Königs L Preis 10

Erstes Heft. V. geh

der Höfer Kurz dabier mit 4 Thlr. W gr. 4 pf. : L So eben ist bci A. Baumann in M aricnwers der Kaufmann ßillmanns in Oldendorf mit der erschienen und durch alle Buchhandiungen zu ha- 10 Thlx. 25 gr. 4 pf. ; : ben, in Berlin bei L Hold, Königsstr. Nr. 62 die Witwe des Apothekers Sprenger in Stadt- [neben der Post:

hagen mit 1 Thlr. E | S timme

) 7 SIDeNDOOGrTr mi s

der Kaufmann Pollmann in Videnderf Wle reuer Unterthanen Sr. Majestät des Königs von Preußen,

5 Ul, S (l: 4 Ds, : Ä

ie Wi Y lers Flügge iun Ol: c L

die Witwe des Meygermeislers !lgge in D! | veranlaßt durch die Flug|chr!il: „Wia t 94M,

dendorf mit 14 Thir. 23 ar. 7 pf; | die Witwe Görz in Oldendorf mit 5 Tblr ; |

die Witwe des Schreiners Reichmann daselbst) beantwortet von einem Ostprcußen.“ mit 24 Thlr. ; | geh. Preis d szr.

__Preuß1

Morgen mird

che Sta

Berlin, Sonn@beud den 100

AlTFEMetine

Eon Blatt dor Staats-Zeitung

April Adends

ausgegeben

Anbalt Amtl. Nachr.

Landtags - Angelegenheiten. Brandenburg. imlung. Veröffentlichung der Protokolle. Wahl - Regle- Erbpachts - Ablösungen. Preußen. Bürgerrecht an be- { Personen zu verweigern. Intelligeuzblätter - Zwang. Errichtung zweier Jrren-Anstalten, nachdem Se. Mai. das Huldigungs- Donativ zu diesem Zwece überwiesen. Deichwesen. Mosaische Glaubensgenosen bei der Wahl der Landtags-Abgeordneten. Revi- sion des Ostpreußischen Provinztialrehtes. Fortdauer der Kompe- 1zgelder. Lohnfuhrzettel. Holzdiebftah! Westphalen. Feuer-Societäten. Frankreich, Kammer und Pages wegen Verminderung _amien, Paris. Vermischtes. Großbrit, u, Irland. London. Neuere Nachrichten aus den Ver- ugten Staaten. Orientalische Angelegenheit. Französisches Ge- vei Martinique. Reduction der Brit. Westind. und Nord- ital - Zölle von Raaren. e cktaats-Einnahme. 3, Vermischtes. fel. Minister -Krise noch nicht brtes Brüssel. (Zur Charakteristik der jeßigen Krisis.) Schweden u, Norwegen. Reichstag. Debatten über den See- u

Neunte Plenar-

N orf

scholtene

g der Herren Mauguin dex in die Kammer zulässigen Be-

M 4 A De L. Borschlag

remden

beendigt. Prival-

DanDelg-S0nds Narb Co N A e A e s 3 g Deutsche Bundesft, München. Geseßgebung gegen den Nachdruck. Darmstadt. Kündigung Bremen. Bevolfkerungs8-

#8 Bevblfe 1 Städte.

Holland

Bayerischer

Des L andels - Vertrages nuit Statt.

Schwei, Die Tagsaßung hinsichtlich

Syanien

Inland.

genehmigt die Anträge der Kommission Bermischtes Neuerfundenes StahlstäahßeeGelaute

ages.

| Meinungs -Verschiedenheit ,

è Vealestät Mot

C ] &znig haben Allergnädigst geruht :

Dem bei dem Ober-Appellations-Gerichte in Greifswald an- gestellten Protonotarius, Dr. juris Kirchner, den Charakter als justiz-Rath zu verleihen; so wie

Den Ober - Landesgerichts - Assessor, Dr. Schüß zu Merse-

zum Land- und Stadtgerichts-Rath, Und den Vand- und adtrichter Borns zu Schlevelbein zugleich zum Kreis JZustiz- h für den Schievelbeiner Kreis zut ernennen.

Landtags- Angelegenheiten.

Provinz Brandenburg.

Berlin, 10. April. Neunte Plenar-Versammlung 1m 30. März Die Sißbung ward begonnen mit Erörterung einer die Form der zur dereinstigen Veröffentlichung bestimmten Protokolle betressenden Frage, welche durh ein Reskript des FSzniglichen Ministeriums des Jnnern und der Polizei angeregl

en Da es sich dabei lediglih darum handelte, wie dem

rch dieses Reskript erdfffneten Befehle Sr. Majestät genügt werden solle, so bedurfte es nur eines Austausches der verschiede- nen hierüber vorwaltenden Meinungen und der Erwägung der mehrfach gemachten Vorschläge, um die Einigung hierüber her- beizuführen.

Die Allerhdchste Proposition eines Reglements - Entwurfes wegen Abhaltung der Wahlen der Landtags - Abgeordneten und ihrer Stellvertreter wird mit dem Ausschuß-GButachten zur Bera- thung gebracht. :

Das Bedürfniß reglementarisher Bestimmungen über das Wahlverfahren wird nach der bisherigen Verfahrung anerkannt. Die in dem Entwurfe gemachten Vorschläge haben den Zweck, offenbaren Mißgrissen bei den Wahlen für die Zukunft vorzu- beugen, die Stimmresultate der Wahl-Versammlungen auf mög- lichst sichere und einfache Weise zu ermitteln, in Fällen nicht zu be- seitigender Stimmengleichheit Entscheidungs-Normen an die Hand u geben, und der Vereitelung des Wahl-Aktes vorzubeugen. Die Berfaminlukä unterzog sich der Berathung der einzelnen Be- stimmungen mit der Aufmerksamkeit, welche ein Gesel erheischt,

das einen so wesentlichen Einfluß auf die richtige Zusammenseßung des Landtags selbst W äußern bestimmt ist.

Nach längerer Diskussion wurden die sämmtlichen Vorschriften des Entwurfs mit geringen Modificationen angenommen, und nur einige das Prinzip des Gesebes nicht ändernde , aber dessen Durchführung erleichternde und fördernde Zusäße in Vorschlag

ebracht.

Y Man ging sodann zur Berathung des Geseßbes wegen Be- schränkung der Abldsbarkeit von Erbpachts-, Erbzins- und Zinsge- rechtsamen über.

Auf dem im Jahre 1837 versammelten Landtage hatten die Stánde auf die Widersprúche aufmerksam gemacht, in welchen die Geseßgebung dermalen mit sich steht, wenn auf der einen Seite die nicht aufgehobene Bestimmung des Landrechts, Erbpachts- Verträge abzuschließen gestatte, auf der anderen Seite aber das Landeskultur-Edikt vom 14. September 1811 und die Ablösungs- Ordnung vom 7. Juni 1821 dem Erbpächter die Befugniß ein- ráumen, durch Erlegung des 2Bfachen Betrages des Zinses dem Erbverpächter nicht nur den Genuß des Zinses, sondern auch das ausdrücflich vorbehaltene Eigenthum zu entziehen, und die Re- gierung ist auf den damals geäußerten Wunsch, diese Widersprüche auf legislativem Wege zur Erledigung zu bringen, durch Vorle-

gung des gegenwärtigen Geseh-Entwurfes eingegangen.

Indem derselbe ausspricht, daß die Ablósung eines in baa- | rem Gelde oder einer festen Getraide-Abgabe bestehenden Erbpacht- | oder Erbzinses oder bloßen Zinses, welcher in einem nach Publi- | cation gegenwärtiger Verordnung abgeschlossenen Vertrage vorbe- dungen worden, auf einseitigen Antrag nicht mehr zulässig seyn soll, wird die Möglichkeit, künftig mit voller Wirkung für beide Kontrahenten Erbpachts-Kontrakte abzuschließen, wieder hergestellt.

Der Landtag erkannte die dafúr sprechenden Gründe überall an; er fand es angemessen, daß die Rechtsbeständigkeit eines Verhältnisses, welches unter Umständen für den Erbverpächter wie für den Erbpächter das allein zusagende ist, und welches, wenn der Zins zu baarem Gelde oder einer festen Getraide - Ab- E stipulirt ist, durchaus keine der Landeékultur hinderliche Verpflichtung begründet, wieder anerkannt werde. Auch damit, daß den Geseßen keine rückwirkende Kraft beigelegt werden solle, war man, besonders in Betracht, daß viele Erbpachts-Grundstücke sich nicht mehr in der Hand der ersten Kontrahenten oder deren Erben befinden und vielleicht im Glauben der Ablösbarkeit von Anderen erworben seyn möchten, einverstanden.

Nur dahin ward ein Amendement gestellt, daß für die vor Erlaß des Geseßes entstandenen Erbpachts-Kontrakte gestattet seyn solle, bei freier Vereinigung der Betheiligten die Unablösbarkeit, insofern der Zins in baarem Gelde oder einer festen Getraide- Abgabe bestehe, mit rechtlicher Wirkung zu stipuliren. Man war darúber einverstanden, daß die Gültigkeit einer solchen nachträg- lichen Verabredung zur konsequenten Durchführung des im Ge- seß ausgesprochenen Prinzips unerläßlich sey, darüber aber, ob es noch der besonderen Erwähnung des gedachten Falls bedürfe, oder ob demselben {hon nach der gegenwärtigen Fassung des Ge-

seßes vorgesehen sey, waren die Ansichten getheilt. Gerade diese welche möglicher Weise denn doch auch bei den ausführenden Behörden eintreten könnte, bestimmte die Versammlung, das Amendement zur Beseitigung jedes Zwoei- fels anzunehmen.

Schließlich ward in Folge eines Antrags der ständischen Städte-Fèuer-Societäts-Direction beschlossen, Se. Majestät aller- Uer e bitten, den ständischen Beamten den Zutritt zur Allgemeinen Wittwen-Verpflegungs-Anstalt zu gestatten.

Provinz Preußen.

Danzig, 4. April. Jn der vannaren Plenar-Sibung war der Antrag, daß die Stadtverordneten- ersammlungen befugt seyn möchten, bescholtenen Personen das Bürgerrecht zu ver- sagen, an der Tagesordnung. Nachdem die Nothwendigkeit entwickelt worden war, dem Bürgerstande denjenigen Ehrenplaß in der öffentlichen Meinung zu bewahren, welcher allein Gemein- geist und Bürgertugenden auszubilden und die Erfüllung \{chwe- rer Pflichten zu belohnen vermöge, dagegen auch das Bedürfniß anerkannt worden war, denen die Rückkehr zu einem geordneten Lebenswege und die Wiederaufnahme in die bürgerliche Gesell- chaft niht zu versagen, welche ihren Fehltritt geseßlich abgebüßt haben, wurde beschlossen, Allerhöchsten Orts zu beantragen, daß den in §6. 20, 21, 22 und 39 der Städteordnung vom 19. No- vember 1808 bezeichneten Personen der Art der Name Bürger solle versagt werden dürfen, ohne ihrer Erwerbsbefugniß Hinder- nisse entgegen zu seßen. Sie sollten vielmehr nach Analogie der §9. 302—204 |. c. gegen Erlegung des Betrages der Bürger- rechtsgelder eine Konzession zum Betriebe búrgerlicher Gewerbe und Erwerb von Grundstücken erhalten, jedoch angehalten werden dúrfen, zu den Ausgaben des Staatshaushaltes a Vie 4 mebr als die Barger beitragen zu müssen.

Mehrere Petitionen, die bloße Ausführung von Administrativ- Maßregeln betreffend, wurden befürwortend weiter befördert, an- dere, als bereits durch gefaßte Beschlüsse erledigt, beseitigt, sodann aber der Antrag auf Aufhebung des Zwanges beschlossen, welchem die öffentlichen Jnserate wegen Aufnahme in die Jutelligenz- blätter unterliegen. Die Abgeordneten des Kulm-Michelauer Landes hatten auf die bisher verabsäumte und doch geseblich an- geordnete Festseßung von Normalsäßen bei Berechnung der Leistun- gen regulirungsfähiger Einsassen , ferner auch darauf angetragen, daß den dortigen Gutsbesizern die ihnen nah Einverleibung mit dem Großherzogthum Posen entzogene Polizei-Gerichtsbarkeit, wie sie in den anderen Theilen der Provinz besteht, wiederum gewährt werde ; beide Anträge sollten allerunterthänigst zum Vortrage gebracht werden. Eine gleiche Rücksicht wurde der Beschwerde Ret daß die Vorschriften des Remissions-Reglements vom 23. Mai 1773 in Betreff der Neubauten und Brandschäden seit einem Jahre in seiner Anwendung den Betheiligten verkürzt worden seyen, woge- gen auf einen Antrag, künftig die Verpflichtung zur Wegräumug des Schnees von den Chausséen nur gegen Zahlung des üblichen Tagelohnes fortbestehen zu lassen, wenngleich die lebhaft zur Sprache gebrachte äußerst ungleiche Vertheilung dieser Last nicht verkannt werden konnte, aus mehrfachen Gründen nicht eingegangen wurde. Den allgemeinsten Anklang fand hierauf der beantragte Wunsch, daß die mit dem 19. März 1842 ablaufende Kartel- Convention mit einem Nachbar-Staate in der Bestimmung, daß alle Verbrecher, Angeschuldigte, ja Verdäch tige jeder Art, wechselseitiger Auslie- ferung unterworfen seyn sollten, nicht wieder erneuert werde, der Landtag fand nach der Natur des Gegenstandes indessen es nicht angänglih , ihn Allerhöchster Aufmerksamkeit unmittelbar zu empfehlen. i

Schon der zweite und auch die folgenden Landtage hatten die Anlage zweckmäßig eingerichteter JIrren-Anstalten als ein dringendes Bedürfniß der Provinz anerkannt. poniaon Jahre lang war deshalb erfolglos verhandelt worden; eine Menge hülf- loser geisteskranker Personen befinden sich entweder in dem ver- lassensten Zustande oder fallen ihren Kommunen zur Last. Noch fühlbarer is dies geworden, seit im Jahre 1834 das Jrrenhaus in Königsberg abbrannte. Durch Allerhöchste Proposition vom

13. März sind die Stände aufgefordert, ihre Entschließung über den Gegenstand anzugeben. Se. Königl. Majestät haben in lan- desväterlicher Gnade das Jhnen, einem alten Herkommen gemäß, bei der Erbhuldigung allergetreuest vom Lande dargebrachte Do- nativ zu dem vorliegenden Zwecke der Provinz zu überweisen geruhet, zugleih auch das Kloster zu Neuenburg mit seinen Einkünften von 556 Rthlr. und die Gebäude und Fonds der Jrren- Anstalt in Königsberg, zusammen 24 25,000 Rthlr. Werth, nebst den jährlich zu sammelnden Kollekten - Geldern im Fractions - Betrage von 372 Rthlr. Der Landtag sprach Sr. Königl. Majestät den tiesgefühltesten Dank für diesen Beweis landesväterlicher Fürsorge und hochherziger Gaade aus, und faßte, in Erwägung des traurigen Geschickes so vieler Un- glücklichen, folgende Beschlüsse: 1) Es werden zwei Anstalten, eine für die Regierungs-Bezirke Königsberg und Gumbinnen und eine für die Regierungs-Bezirke Marienwerder und Danzig erbaut. 2) Das Allergnädigst zugewandte Donativ wird für beide Bezirke nach Maßgabe des geleisteten Beitrages vertheilt. 3) Die Fonds des Königsbergschen Jrrenhauses verbleiben dem dortigen, die des Kloster Neuenburgs dem zuleßt genannten Bezirk. 4) Jedem Bezirk verbleiben die darin zu sammelnden Kollektengelder. 5) Die úbrigen sehr beträchtlichen Mehrkosten für Anlage und Unterhal- tung der Jrrenhäuser werden im Allgemeinen nach der Seelenzahl aufgebracht, die D der von dem ländlichen Theil jedes Kreises zu tragenden Beiträge aber dem Beschluß desselben an- heim gegeben. Es werden zur Ansammlung des Fonds für Anlage des Îrrenhauses in dem erst genannten Bezirk 20,000 Rthlr., und in dem zuleßt genannten 10,000 Rthlr. noch dieses Jahr und eben \o viel jedes folgende Jahr ausgeschrieben, so lange es nöthig ist. 7) Jrre, welche nicht selbst oder durch ihre geseßlich verpflichteten Verwandten die Kosten ihrer Heilung und Pflege zu tragen vermögen, finden unentgeldliche Ausnahme in den Anstal- ten. V Diese sind sowohl zur Heilung, als fortdauernden Ver- pflegung der geisteskranken Personen bestimmt. 9) Se. Majestät der König ist für den Kdnigsberg-Gumbinner Bezirk um unent- geldliche Ueberweisung des vorzugsweise zu einer Jrren- Anstalt, besonders seines dazu gehörenden Gartens wegen, geeigneten al- ten Schlosses zu Heilsberg allerunterthänigst zu bitten. 10) Der Stadt Danzig bleibt in Rücksicht ihres eigenen Jrrenhauses die Abgabe der Erklärung über ihren Zutritt zu dem Verbande im Laufe dieses Jahres vorbehalten.

Jn der 21sten Plenar -Sibung gelangte nach Genehmigung mehrerer Denkschriften und nachträglicher Zusäße zu der Fische- rei-Ordnung fúr das frische Haff, so wie auch der Strom- und Ufer- Ordnung, der Allerhöchst zugewiesene Entwurf eines Ge- seßes Über das Deichwesen unter Hinzufügung einiger nicht bedeutenden Ergänzungen zur Begutachtung und wurde angenom- men. Einem Antrage auf Gewährung von Bankfreiheit wurde wegen Bedeutsamkeit des Gegenstandes, und noch nicht hinláng- lih dafúr gesammelter Erfahrungen die Erledigung auf náchstem Landtage vorbehalten und einem vielseitig und lebhaft erôrterten Antrage auf Zulassung von Stadtverordneten mosaischen Glaubens bei der Wahl der Landtags - Abgeordneten, da dieselben nah dem Gesebe vom 5. Juni und 1. Juli 1823 wegen Anordnung der Brovin tal-Stände anscheinend nicht er- folgen dürfen, während das Edikt vom 11. März 1812 den Juden gleiche bürgerliche Rechte mit den Christen (namentlich in Verwaltung städtischer Aemter) ertheile, darum der entgegen- geseßten Meinung unerachtet keine Folge gegeben, weil dabei der Begriff der Verwaltung dffentlicher Acince von dem Begriff einer Mitwirkung zu den Geschäften der Gesebes - Berathung wohl zu unterscheiden sey. Der demnächst vorgetragene Aus- {chußbericht über Revision des OstpreußischenProvinzial- Rechts beantragte unter einer sehr vollständigen Darlegung der dafür sprechenden Gründe die Ablehnung der durch den neuen Entwurf dargebotenen Modification des Ostpreußischen Provin- zial-Rechts und das Fortbestehen desselben in Form von usäßen zum Allgemeinen Landrecht, wodurch zugleich die Hoffnung Nah- rung gewinne, sämmtliche Partikular-Rechte der Provinz in ein Provinzial - Recht vereinigt zu sehen; die Begutachtung eines hiernach e Entwurfes werde aber von der Beendi- gung der Revision des Allgemeinen Geseßbuches abhängig eyn. Der Landtag genehmigte zwar dieses Gutachten, hielt aber weitere Entschließung noch bis zur vollendeten Berathung über das Westpreußische Provinzial-Recht zurück.

Danzig, d. April. Zweiundzwanzigste Plenar-Sibung. Nach dem Vortrage mehrerer Denkschriften wurde hinsichts viel- facher Anträge der Städte auf Fortdauer der Kompetenz- gelder beschlossen, daß die Gnade Sr. Majestät des Königs we- gen fernerer Bewilligung derselben für diejenigen Städte erbeten werden solle, welche ihre Hülfsbedürftigkeit nachweisen können. Ein Gesuch der Stadt Königsberg um Verwendung wegen Gleich- stellung der Bier- Steuer der dortigen Malzenbräuer mit aus- wärts bestehenden wurde als unausführbar znrückgewiesen , dage- gen der Antrag auf Aufhebung der zu Gunsten der Post verord- neten Lohnfuhrzettel, besonders aus dem Gesichtspunkt der durch ihre leihte Umgehung entspringenden Nachtheile für die Sittlichkeit des Volks, aus welchen Gründen sie auch {on frú- her und sogar zur Zeit der Bedrängniß des Vaterlandes aufge- hoben wurde, beleuchtet und ihre Abschaffung mit Bezug hierauf (Kabinets-Ordre vom 19. März 1808) und unter dem Anheim- stellen, die Gewerbe-Steuer der Fuhrleute zu erhöhen, zU bean- tragen beschlossen. Demnächst wurde der Bericht der Westpreußi- schen Armen-Kommission über die Verwaltung des dortigen Land- Armen-Fonds für 1834 1840 verlesen und dieselbe erfa dem nächsten Landtage Vorschläge zu Verbesserungen i es rungen bei dem hochbelasteten Armenwesen zu machen. Die Sr- hebung der Land - Armengelder soll noch zwei Jahre hindurch in

der jeßt stattfindenden Art erfolgen, ein für die Leistungsfähigkeit