1841 / 103 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ienten niht auf frischer That wahrge-

welche dan For os zu lassen, hat der Landtag vorgeschlagen, E ni t ein Anderes dargethan worden, derjentge ald Gie ehúmer für den Beschädigten zu erachten, und auf Untersu- Eigent utragen berechtigt sey, dessen Forst der nächste ven dey Orte des ermittelten Diebstahl ist. Die im Geseß (§. 959) machten Ausnahme der Eximirten von Einziehung der gegen sie fegaesebten Strafe durch die Gemeinde-Behörden, hat dem Landtage nicht begründet geschienen, da die Geldstrafen für Holzdiebstähle gewissermaßen als Polizeistrafen zu betrachten sind. Die Be- stimmung (s. §4) daß die baaren Auslagen in den Untersuchungs- Verfahren und díe Kosten der Strafvollstreckung dem foco delicti

commissi zur Last fallen sollen, erscheinen dem Landtage eine Ab- weichung von den Grundsäßen der Kriminal-Ordnung und eine Härte gegen den Gerichtsherrn des angegriffenen Wald-Eigenthums, deren Abänderung daher wünschenswerth gehalten wurde.

Ueber die konnektirenden Propositionen [ll., 1V. und Ÿ sind Sr. Majestät dem Könige die ausführlichen Gutachten des Land-

cages zur Allergnädigsten Berücksichtigung vorgelgt worden.

Stettin, 19. April. Nachdem der am 28. Februar c. er- dffnete Tte Provinzial-Landtag des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen alle ihm zur Bearbeitung vorgelegenen Ge- genstánde erledigt hatte, ist derselbe vom Königlichen Kommissa- réus heute in vorschriftsmäßiger Weise geschlossen worden. *;

Provinz Westphalen.

Münster, 8. April. Jn der 12ten Plenar-Sibung fand auf Grund der Vorarbeiten im Verfassungs - Ausschusse die Be- rathung über den mit der zweiten Allerhöchsten Proposition vor- gelegten Entwurf eines allgemeinen ständischen Wahl-Regle- ments statt (Nr. 77 der St. Ztg.). Beim §. 1 des Entwurfs, welcher vorschreibt, daß die Wvhl jedes Landtags - Abgeordneten und seines Stellvertreters in besonderen Wahl - Akten durch ab solute Stimmenmehrheit vorgenommen werden soll, wurde auf die hiermit niht Übereinstimmende Vorschrift der Allerhöchsten Verordnung vom 8. Juni 1839 hingewiesen, und eine Aenderung der Wortfassung vorgeschlagen, deren Anuahme fichern würde, daß in der Provinz es bei der auf ständischen Antrag erla/- senen fraglihen Anordnung verbliebe, die als zweckmäßig sich schon bewährte, und dahin geht, daß überall, wo ständische Verbände und Corporationen mehrere Abgeord- nete und Stellvertreter zu wählen haben, die einzelnen Wahlacte nahmhaft auf die Wahl, beziehungsweise des ersten, zweiten u. \. w. Stellvertreter gerichtet werden lle Dié für verschiedene Fälle im Reglements-Entwurf gegebenen Vorschriften, um bei eintretender Stimmengleichheit durch engere Wahlen zum Resultat zu gelangen, und sicher endlich absolute Stimmenmehr- heit für einen Wahl- Kandidaten herbeizuführen, erachtete, im Ein- verständniß mit dem Ausschuß, die Plenar-Versammlung, mit der Maßgabe für zwectmäßig, daß wenn nach mehrmaliger Abstim- mung zwischen Dreien oder Mehreren die Stimmen gleich ge- theilt blieben, das Loos darüber entscheiden solle, wer von ihnen auf die engere Wahl zu bringen. Der Entwurf wollte von de- nen, welche gleiche Stimmenzahl erhielten, die beiden den Le- bensjahren nach Aeltesten zur engern Wahl gebracht wissen. Man erachtete dies aber nicht für zweckémäßig, weil das geseßlich die Wahlfähigkeit bedingende Lebensalter genügende Bürgschaft dafür leiste, daß nicht zu junge und unerfahrene Männer konkurriren fönnten, und weil in dem vielleicht nur wenige Tage höheren Alter durchaus keine Gewähr für die bessere Qualification des einen Wahl- Kandidaten vor mehreren anderen gegeben, die mit ihm gleiche Stimmenzahl erhielten. An dem im stándischen Ge- seß niedergelegten Prinzip, welches bei gleicher Stimmen-Verthei- [lung für zwei Wahl-Kandidaten der Stimme des ältesten Wäh-

lers die Entscheidung zuerkennt, wurde übrigens festgehalten. Dié | | es blieben in den Kassen des Schaßes beinahe 8 Millionen Fr.

im Entwurfe für den Wahl-Kommissarius gegebenen Vorschriften erschienen einiger Vervollständigung bedürftig, namentlich nöthig, daß eine vollständige Liste der Wählbaren im Wahl-Termine vor- gelegt und außerdem gesichert werde, daß úber das Alter der Wähler und Wählbaren, wie über die genügende Be- sibzeit eines geseßlich die Wahlfähigkeit bedingenden Grund- eigenthums kein Zweifel obwalten könne. Längere Diskussion ent: spann sich darüber, ob auch bestimmte Vorschriften nöthig, wie im Stande der Ritterschaft die Vorladungen zum Wahl-Termine zu bewirken. Für solche spezielle Bestimmungen wurden die erfah- rungsmäßig vorgekommenen verschiedenen Ansichten mehrerer Wahl - Kommissarien und der ihnen vorgeseßten Behörden ange- führt. Allein der Landtag glaubte beim Vorhandenseyn allgemei- ner geseßliher Vorschriften über Jnsinuationen, und wie solche in den verschiedenen Fällen gültig zu bewirken, nicht dazu über- gehen zu können, hier spezielle Bestimmungen zu erbitten, die eben so vollständig seyn múßten, als die der Allgemeinen Gerichts-Ord- nung sollten hier nicht nachtheilig einwirken, und die, wie bemerkt, in sofern gewiß- nicht erforderlich, als die analoge Anwendung der eben erwähnten geseßlichen Vorschriften auf die hier in Frage se- henden Vorladungen nicht zweifelhaft seyn dürfte. Die Anders- meinenden hielten jedoch eine allgemeine geseßliche Bestimmung dar- über, daß die betreffenden Vorschriften der Allgemeinen Gerichts-Ord- nung auch in den in Rede stehenden Verwaltungs- Angelegeuhei- ten Anwendbarkeit finden sollten, für um so mehr erforderlich, als chon bei den Ladungen zu den Landrathswahlen nach densel- ben verfahren werden müßte, und entwickelten ihre Ansicht in ei nem Separat-Votum. Die durch das Reglement gegebenen Vor- schriften wünschte endlich der Landtag unbedingt auf alle Wah- len für die Deputirten und Stellvertreter, wie auf die der Wäh- ler und Bezirkswähler, selbst die durch die Stadtverordneten I Wahlen nicht ausgeschlossen, anwendbar er- klärt zu sehen; weil in unserer Provinz zu Ausnahme-Bestim- mungen, wie der §. 1. des Entwurfs sie enthält, kein Grund vorhanden, vielmehr unzweifelhaft anzunehmen, daß allen Wahl- Kommissarien, mögen \iïe nun die Zahl der Wähler oder Be- zirkswähler leiten oder als Landräthe oder Stadtverordneten-Vor- steher zur Leitun der Landtags -Deputirten Wahl berufen seyn, E ahl- Reglement in gleichem Maaße wünschens-

Zeitungs-Nachrichten. Aus land.

Frankrei.

Deputirten - Kammer. Sibung vom 7. April. Die heutige Sißung ward mit Erdrterung des Geseß-Entwurfes

*?) Die Mittheilung der Schluß-Verhandlungen des Pommerschen Provinzial-Landtages behalten wir uns noch vor.

| dem Ankaufe von

| vom

A438 über das Verbot der Versteigerung neuer Waaren ausgefüllt. Es wurden mehrere Artikel des Geseß -Entwurfes angenommen,

ohne daß die Debatte irgend etwas für das Ausland Interessan- tes darbot.

Paris, L. April. Der Constitutionnel sagt: „Trob der Be- theuerungen des Ministeriums giebt es wenige Leute, die nicht an die Aufldsung der Kammern glauben. Die Deputirten-Kammer scheint mehr als an dem Schlusse irgend einer anderen Legislatur mora- lis ershöpft. Sie ist seit ihren Ursprunge durch so viele ver- schiedene Phasen hindurch gegangen, die Majorität derselben hat so viele seltsame Schwankungen erfahren, Und noch jeßt hängen ihre Entschlüsse von so geringfügigen Umständen ab, daß sie das Vertrauen zu sich selbst, welches die Versammlungen eifrig und fleißig macht, verloren zu haben scheint. Was das Ministerium betrifft, so muß es, wenn man seine Stimme nach sei- nen anscheinenden Interessen beurtheilen soll, zur Ausflò- sung entschlossen seyn. Das, was sih bei der Erdrte- rung über den Vorschlag der Herren Mauguin und Pages zugetragen hat , fann dafür als Beweis dienen. Das

Kabinet hat augenscheinlich seine schwache Majorität nur dem |

Stillschweigen einiger zweideutigen Freunde und dem Votum einiger vorübergehenden Anhänger zu danken. Niemals hat sich seine persdnliche Schwäche deutlicher gezeigt, und niemals sind die Stimmen, welche sich von dem linken Centrum ablösen, um das jeßige Ministerium zu halten, so sehr als die Herren seines Geschicks erschienen. Dieser Zustand ist für jede Regierung auf die Dauer unaerträglih, und da das Ministerium zuversichtlich hofft, durch eine Auflösung aus demselben herauszukommen, so wird es nicht zögern, dieses Mittel zu ergreifen.‘

Das Commerce enthált Folgendes: „Einige Journale ha- ben gemeldet, daß die Regierung bei Gelegenheit der Taufe des Grafen von ‘Paris eine politische Amnestie publiziren werde; ein Englisches Journal fügt sogar hinzu, daß der Prinz Louis Na-

*poleon und seine Gefährten in dieselbe mit einbegriffen seyn wür- den. Wir erfahren aus zuverlässiger Quelle, daß das Ministe-

rium in der That beabsichtigt, einige politische Gefangene, die ausdrúcflich darum nachgesucht haben und alle wegen Dienstver- gehen verurtheilte National-Gardisten zu amnestiren; aber es ist keinesweges von einer allgemeinen Amnestie und noch weniger von der Freilassung des Prinzen Louis Napoleon die Rede.“ Die mit Prúfung des Geseß-Entwurfes Über den Supple- mentar- Kredit von circa 0 Mill. Fr. fúr den See-Minister beauf tragte Kommission hat gestern ihren Bericht auf das Bureau der Deputirten-Kammer niederlegen lassen. Das bedeutendste Kapital dieses Kredits ist das von 3,837,000 Fr. welches für die transatlantische Schifffahrt bestimmt is. Die Kommission for- dert das Ministerium dringend auf, sich zu beeilen, um Frank- reich sobald als nur irgend möglich die Vortheile jener Schif}f- fahrt zu sichern. Der Berichterstatter thut dar, daß von den achtzehn Dampfschiffen, die für die transatlantische Schifffahrt bestimmt sind, einige hon am Schlusse des Jahres 1842 und die übrigen gegen die Mitte des Jahres 1843 voll- endet seyn können. Neun Dampfmaschinen von 450 Pferde Kraft und vier von 250 Pferde Kraft sind in Privat- Anstalten bestellt worden, und fünf von 450 Pferde Kraft werden in den König- lichen Fabriken gearbeitet werden. Die Kredite dafür sind ohne Opposition angenommen worden. Ueber den Kredit von 2,500,000 Fr. für das Kriegs-Ministerium zur Vervollständigung der Kavallerie - Remonte ist ebenfalls Bericht erstattet worden. Man weiß, daß die Kredite, welche dem Ministerium vom 1. Márz für jenen Zweck nach Abschluß des Juli - Traktats er- öffnet wurden, sih auf 27 Millionen beliefen. Sie waren zu 28,000 Sattel - und 18,000 Zugpferden bestimmt. Mittelst jener Kredite sollte der Efektiv-Bestand auf 53,708 Sattel- und 34,086 Zugpferde gebracht werden; aber am l. März d. J. waren erst 40,400 Sattelpferde vorhanden, und

úbrig. Von dieser Summe verlangt der Kriegs - Minister jene 2,500,000 Fr. zum Ankauf von 4000 Kavallerie-Pferden, um den Efektiv-Bestand unserer Kavallerie auf sein Maximum von 48,000 Pferden zu bringen, indem er hofft, die noch fehlenden 3600 Pferde durch die Summen anzuschaffen, welche von den Krediten für die Zugpferde noch übrig geblieben sind. Die Kommission trägt auf Annahme dieses Geseß-Entwurfes an.

Die Bank von Frankreich hat ihre Bilanz für das Jahr 31. Márz 1840 bis zum 31. März 1841 publizirt. Ihr Kassen-Bestand belief sich auf 245,097,496 Fr., und die im Umlauf befindlichen Scheine beliefen sich auf 234,719,310 Fr. An Wech-

| seln hatte sie disfontirt 122,198,024 Fr.; die Vorschüsse auf Bar-

ren betrugen 14,473,100 Fr., auf Staatspapiere 6,221,841 Fr. Mit dem Gesundheits-Zustand des Lord Granville, der seit einigen Tagen sehr bedenklich war, hat es sich seit gestern wesent- lich gebessert, und befindet sich der Lord außer Gefahr. Bôrse vom 8 April. Nach Ankunft der Englischen Post, die wieder etwas hdhere Notirungen brachte, waren die Renten sehr gesucht, und die 3 proc. stieg von 78. 70. auf 78. 95.

Großbeitäanien und Jtland,

London, 9. April. Gestern erhielt man hier über Paris die erste Nachricht von der Uebereinkunft , welche den Feindselig feiten zwischen England und China ein Ende gemacht, und heute hat man durch Mittheilungen aus Malta, die sich auf die dort angekommenen Ostindischen Blätter stüßen, die Bestätigung die- ser Nachricht und einiges Nähere über die Vorfälle erhalten, welche zu dem abgeschlossenen Vergleich gesührt haven. So er- wies sich denn das Gerücht, welches der „Globe‘“/ schon am Dienstage nah Briefen aus St. Petersburg gebracht hatte, als gegründet, und an der hiesigen Börse stiegen die Fonds in Folge dessen sogleih um '/, pCt. Nur die Thee - Spekulanten sind mißvergnüat, da der Thee bereits um 3 ‘Pence das Pfund oder fast20 pCt. im Preise gefallen ist und sie daher bedeutenden Verlust erleiden. Man verspricht sih von der Herstellung des Verkehrs mit China die größten Vortheile für den Englischen Handel, namentlich eine unverzúgliche Belebung der Ausfuhr von Manufakturwaa- ren. Die ministeriellen Blätter triumphiren natürlich über die in China erlangten Resultate, die sie den fortwährenden Klagen der Tory-Presse úber die schlechte Führung der Expedition entgegen- halten. Als höchst wichtig für den künftigen Handelsverkehr mit China wird besonders das Zugeständniß der Chinesen hervorge- hoben, daß hinfort dieser Verkehr durch diplomatische, ihren beiderseitigen Regierungen verantwortliche und offiziell als ihre Repräsentanten anerkannte Agenten beaufsichtigt werden soll, ein Erfolg, der den Schaden hinlänglich aufwiege, welcher durch die vorübergehende Unterbrechung des Han- dels mit China und durch die Kosten der Expedition verursacht worden. Auch daß Hong Kong, als Handelsmarfkt zwischen den beiden Ländern, an die Stelle von Canton treten soll, wird als eine große Erleichterung und Kostenersparniß für den Britischen Handel betrachtet, da unter allen Häfen von

China gerade Canton für den Verkehr mit den Chinesen än ungünstigsten gelegen habe, weil die Haupt-Ausfuhr-Artikel, näm- lich Thee und Seide, aus den nördlichen Provinzen herkommen, und ihr Transport nah Canton, ebenso wie umgekehrt die Beförderung der Englischen Wollenwaaren von dort nach dem Norden sehr kostspielig ist. Man sieht daher einer neuen, glänzenden Aera in der Geschihte von China entgegen. Der Handelsverkehr mit der durch Gewerbfleiß und Unternehmungsgeist sich auszeichnenden Bevölkerung dieses Landes wird nun, wie man hofft, mit Vertrauen und Redlichkeit betries ben werden, ungefesselt durch die ihm bisher entgegenstehenden Hindernisse und ungetrübt durch erbitternde Erinnerungen, wie ein langer Verheerungskrieg sie zurückgelassen haben würde. Wenn nun schon unter den früheren nachtheiligen Umständen der Handel mit China von so großer Wichtigkeit für England war, so verspricht man sich jeßt natürlich unermeßliche Vortheile von demsel- ben, wenn er unter günstigeren Vehältnissen, geshüÜßt und aufgemuntert durch offizielle, von beiden Regierungen anerkannte Regulirung geführt werden fann. Es ist heute gerade ein Jahr her, daß Sir James Graham im Unterhause ein Tadels-Votum gegen die | Minister beantragte, weil dieselben England in Feindseligkeiten | mit China verwicfelt hätten. Dieser Antrag wurde damals vers | worfen, und die ministeriellen Blätter weisen nun darauf hin,

wie glänzend sih diese Entscheidung des Unterhauses gerechtfer- | tigt habe. Ueberhaupt benußen sie diese Gelegenheit, um den | Tories nochmals alle glücklichen Erfolge der auswärtigen Politik | ihrer Gegner vorzuzählen; Portugal, Spanien, Belgien und | der Oktlent werden dex Reihe nach durchgemustert, Und | es wird auseinander geseßt, daß Überall das jeßige Mis | nisterium diejenige Politik beobachtet und glücklich durchges | fúhrt habe, welche mit den Jriteressen Englands am meisten | úbereinstimme. Die Toryblätter suchen ihrerseits zum Theil das | in China erreichte Resultat zu verkleinern oder als noch sehr un | sicher hinzustellen. Die Jnjel Hong Kong erscheint dem „Mor- | ning Herald“ nicht als die angemessenste Handels-Station für England, und er würde der weit größern Jnsel Cantao den Vorzug gegeben haben. Die „„Times““ indeß giebt zu, daß Hong Kong große Vortheile darbiete, weil es bequemer fúr den Handel liege als Ma- cao und eine dortige Niederlassung im Stande seyn werde, si unabhängiger von den Chinesen zu erhalten, als die ‘Portugiesen in Macao. Der „Globe““ hált auch die Grdße der Jnsel Hong Kong | fúr vollkommen hinreichend zu den Zwecken, denen sie dienen soll, und macht besonders auf den guten Ankerplaß aufmerksam, den sie darbiete. Hong Kong is nämlich eine im Canton- Fluß gelegene Jnsel, etwa 10 Englische Meilen lang und 5 Mes len breit. Als militairishe Station soll sie indeß, selbst nah dem Eingeständnisse ministerieller Blätter, nicht sehr günstig lies gen Die „mes hat gegen die Art dey Néegulizung des Streits mit China übrigens besonders den Einwand zu machen, daß von dem Opiumhandel dabei gar keine Rede sey, der doh der eigentlihe Grund des Krieges | gewesen. Darauf erwiedert die ministerielle Presse aber, | daß man fkeinesweges um dieses Handels willen, sondern wegen der s{chmachvollen Behandlung, die Britischen Un- terthanen von den Chinesen zugefügt worden, Feindseligkeiten be- gonnen habe, und daß der Opiumhandel nicht mit dem Schwert regulirt werden könne; die Englische Regierung habe stets jede Begünstigung der unerlaubten Betreibung desselben zurückgewie- sen, und es músse den friedlichen Unterhandlungen vorbehalten | bleiben, ob eine Legalisirung dieses Handels von der Chinesischen Regierung zu erlangen sey; gewiß aber werde diese Res gierung einsehen, daß es in ihrem eigenen Interesse eine Nothwendigkeit für sie geworden, den Opiumhandel durch gesetzliche Vorschriften zu reguliren, um dem von ihren eigenen Unterthanen betriebenen Schmuggel- Verkehr ein Ziel zu seben; daß dieselbe eine Garantie von England gegen die Fortseßung dieses Schleichhandels verlangen sollte, wie die „Times‘“/ meint, erklärt der „Globe“ für eben so unwahrscheinlich als unzulässig, da von keiner Regierung nach dem Völkerrecht gefordert werden fônne, sie solle ihre Unterthanen davon zurückhalten, mit einem anderen Lande Schleichhandel zu treiben.

Die großen Schwierigkeiten , welche der Vollendung des Tunnels entgegenstanden, können jeßt als beseitigt betrachtet wer- den. Der Schacht unter dem Strome is ganz fertig, und der Schild, der Vorläufer des Baues, arbeitet jeßt unter dem Com- pany’s-Wharf auf dem nördlichen Ufer. Die Arbeiten in Wap- ping zur Vollendung des Schachts, der den Zugang für Fuß- gänger bilden wird, sind in voller Thätigkeit; der Boden ist für die allmälige und sichere Einsenkung dieses ungeheuren Mauer- werks sehr günstig. Der Ingenieur, Herr Brunnell , hat das System, nach welchem dieser Eingangsschacht gebaut wird, in Vergleich mit dem vor Jahren in Rotherhithe auf dem Súdufer eingesenkten, etwas abgeändert: der untere Theil wird weiter als der obere. Wenn dieser Schachr bis in die er- forderliche Tiefe gesenkt seyn wird, rückt der Schild aus seiner jeßigen Stellung vor, und sobald er erst noch 33'/2 Fuß zurück- gelegt hat, wird der ganze Tunnel dem Verkehr des Publikums eröffnet. Der Einfluß von Wasser aus Uferquellen in den Tun- nel beträgt jebt 400 bis 500 Gallonen in der Minute; sobald aber die ganze Linie geöffnet ist, wird dieses Einstrômen aufhô- ren. Die Maschine pumpt mit weniger als ihrer halben Kraft das aus Uferquellen einstrômende Wasser aus, und der eine Bo- gengang des Tunnels, in welchen jeßt die Besuchenden zugelassen werden, ist ganz trocéen. Man erwartet, daß die feierliche Ers dffnung des Tunnels schon gegen Ende des Sommers stattfinden werde. ;

Das neueste Blatt der Railway-Times enthált jebt die Beschreibung einer schon kurz erwähnten Vorrichtung, welche bef den Fahrten auf Eisenbahnen in Nothfällen von großem Nuken seyn dürfte. Dieselbe hat zum Zweck, den Train - Aufseher in den Stand zu seben, den Maschinenführer nöthigenfalls augen blicklich zum Stillhalten zu bewegen. Die Erfindung besteht in diner eisernen oder kupfernen Röhre, welche Unker Na Mittel- punkte jedes Waggons befestigt ist und, unter dem Tender fort-

4 A U I jeder Dieser Rohre

laufend, zum Lokomotiv-Führer rei / | ist ein metallenes Seil, nachdem jede besondere Abtheilung durch

; vor Dicke mit einander verbunden ist, mit Fang- Seile von geringerer Dic j haken an beiden Enden von solcher Beschaffenheit angebracht, daß sie in wenigen Sekunden angehängt oder losgemacht werden kön- ‘nen. Das eine Ende des Seils hängt mit einer Pfeife auf der “Lokomotive zusammen; das andere läuft mittelst einer einfachen ‘Vorrichtung über die Dachung jedes einzelnen Wagens zum Sibe des Hauptaufsehers hinweg und is so eingerichtet, daß durch das Drehen einer Schraube der Dampf in die damit ver- bundene Pfeife zustrômt, deren Laut nur durch eine im Bereiche Q Führers stehende Handhabe zum Schweigen gebracht werden ann.

Aus Rio Janeiro sind Berichte vom 13. Februar hier eingegangen, denen zufolge der Finanzzustand des Landes dort

alle Aufmerksamkeit in Anspruh nahm; große Bestürzung hatte

és erregt, daß Herr Montezurna nicht im Stande gewesen, am Londoner Geldmarkt eine Anleihe für Brasilien zu negoziren.

Der Sun sagt, in Washington sey man allgemein der Mets nung, daß der Kongreß sich in seiner außerordentlichen Session zunächst mit der Landesvertheidigung beschäftigen und daß zu dem Ende eine Anleihe von 20 Millionen Dollars werde erdffnet werden.

Der Courier berechnet, daß seit Anfang dieses Jahres aus England beinahe zwei Millionen Unzen Silber im Werthe von etwa 400,000 Pfd. St. ausgeführt worden seyen, während die Gold-Ausfuhr nur 700 Unzen betragen habe. Fast die Hälfte jenes bedeutenden Silberbetrages wurde während der lebten vierzehn Tage versendet.

Auf der Eisenbahn zwischen Leeds und Manchester fand vor

kurzem des Nachmittags eine furchtbare Kollision zwischen einem Passagier- und einem Gepäck-Train statt, wobei ein Ingenieur von der Maschine herabgeschleudert und so stark verleßt wurde, daß er nach einer Stunde starb.

Von dem Schicksal des Dampfboots „Präsident‘““ hat man | i 3 | L | hiesigen Künstler werden die Ausstellung auch bestens unterstüßen.

auch bis heute keine Nachricht erhalten.

M Ede igud e

Aus dem Haag, 8. April. Einer Königl. Verfügung zu- folge, sind die bisher bestehenden verschiedenen Fortifications- Di- rectionen aufgeld| worden. der Landesbefestigungen drei neue Directionen, die eine im Haag, die andere in Nymwegen und die dritte in Breda, jede für ein bestimmtes Gebiet des Königreichs, errichtet worden. Limburg wird für die Festungen Mastricht und Venloo noch eine besondere Aufsichts- Verwaltung bestehen.

BDeigieén

Brüssel, 8. April. Das Commerce Belge versichert wie- derholentlich, daß die Männer, auf welche die Wahl des Königs bei Ernennung des neuen Kabinettes gefallen sey , sämmtlich zur gemäßigten Partei gehören und das Vertrauen des Landes be- fiken.

Herr Paul Testa, Sohn des Niederländischen Geschäftsträ- gers in Konstantinopel, ist zum Konsul der Pforte in Belgien ernannt und wird seinen Wohnsiß in Antwerpen nehmen.

Der Jesuit Barbian, der sich vor einigen Wochen in einer Fastnachts-Predigt in Gegenwart der Königin etwas ungeziemend gegen das Besuchen des Theaters geäußert hatte, hat nun schon seit zwei Sonntagen eine abbittende Ehren-Erklärung gethan, in- dem er erklärte, daß er im Feuer seiner Rede etwas zu weit ge- gangen sey und man ihn deshalb entschuldigen müsse. Die Kü- nigin kommt zwar noch immer in die Kirche, Geistliche predigt, aber jedesmal erst nach der ‘Predigt

Det C Bundes taaten

Darmstadt, 10. April. Das heute erschienene Regie- rungs-Blatt enthält eine Großherzogliche Verordnung vom 2, April, die Sonntags-Feier betressend, welche, um alle auf

die würdige Feier der christlichen Sonn- und Festtage nachtheilig

einwirfenden Stdrungen zu entfernen, und um zugleich die Ver-

schiedenheiten, welche in Ansehung dieser Feier in den einzelnen | Theilen des Großherzogthums bestehen, durch übereinstimmende

Vorschriften zu beseitigen, Folgendes verfügt: | 1) Verrichtungen der Gerichte und anderer offeatliczen Behörden

dürfen, außer in Fällen der Noth, oder wo Gefahr auf dem Verzuge

haftet, an Sonn- und Festtagen nicht vorgenommen werden, bei Ver- meidung disziplinairer Ahndung. Diese Verfügung findet auch auf Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit Anwendung. 2) Feld-, SWiesen-, Garten-, Wald - und sonstige Oefonomie-Arbeiten, ferner öof- fentliche oder geräuschvolle Handthierungen und Arbeiten der Fabrifan- ten, Handwerker und sonstiger Gewerbsleute sind, dringende Fälle aus- genommen, an Sonu- und Festtagen gänzlich untersagt. Zu den hier verbotenen Geschäften und Handthierungen sind jedoch nicht zu zäh- len, solche, die ihrer Natur nach keine Unterbrechung leiden, i Bde Arien auf den Schmelzhütten, an den Kohlenmei- lern 2c. 3) Die Müller haben das Mahlen an den ersten Tagen der drei hohen christlichen Fesle, so wie am Palmsonntage den ganzen Tag über, an allen librigen Sonn- und Festtagen aber in der Zeit von 8 bis 11 Uhr Vormittags zu unterlassen, insofern nicht fur diese Zeit aus besonderen Rüchsichten von dem Kreisrathe oder Land- ratbe ausnahmsweise die Erlaubniß zum Mahlen ertheilt wird. 1) Das Vieh in Heerden unter Aufsicht bestellter Gemeindehirten an Sonn- und Festtagen aus- und cinzutreiben is zwar gestattet, das Austreiben muß aber spätestens eine halbe Stunde vor und das Eintreiben nicht früher als eine halbe Stunde nach dem offentlichen Gottesdienste geschehen. Sonstiges Hüten von Vieh ist, insofern nicht feldpolizeiliche Anordnungen entgegenstehen, ers nach beendigtem Nachmittags - Gottesdienste gestattet. 59) Das Hausiren mit Waaren und das öffentliche Feilhaiten ist an Sonn - und Fest- tagen gänzlich untersagt. Alle Läden der Kauf -, Handels - und sonstigen Gewerbsleute, mit Ausnahme der Apctheken , bleiben bis nach beendigtem Nachmittags-Gottesdienste geschlossen. Den Bäckern, Metgern, Spezerei- und anderen Viftualien Händlern ist der Verkauf ihrer Waaren zwar gestattet, jedoch ist ihnen verboten, offene Läden zu halten, bevor der Nachmittags-Gottesdienst beendigt ist. Das Her- umtragen und Feilbieten von Victualien ist während des öffentlichen Gottesdienstes untersagt. 6) Den Juhabern von Wein-, Bier- und Branuntweinschenken und Wirthsgärten in und bei Ortschaften ift die Aufnahme von Gästen bis zum Schlusse des öffentlichen Nachmittags- Gottesdienstes verboten. Hierunter sind jedoch Gasihäuser und Gar- füchen nicht begriffen. 7) Bis nach beendigtem Nachmittags-Gottes dienste sind Tanz- und Musikhalten in öffentlichen Häusern, Scheiben- schießen, Jagden mit Freibern, öffentliche Spiele und andere geräusch- volle offentliche Lustbarkeiten verboten. An den ersten Tagen und am Vorabende der drei hohen christlichen Feste, so wie in der ganzen Charwoche, einschließli des Palm-Sonntags, sind alle dffentlichen Lustbarkeiten gänzlich untersagt. §8) Diejenigen, welche den vorstehen- den in den Art. 2—7 enthaltenen Bestimmungen zuwiderhandeln, ver- fallen in eine Polizeistrafe von 30 Kr. bis zu 5 Fl. Kaun die Geld- strafe ntt beigetrieben werden, so is sie vom Polizei-Gerichte in Ge- fángniß-Strafe zu verwandeln, in der Art, daß für 12 Stunden Ge- fängniß 30 Kr. gerechnet werden. Von allen eingehenden Geldstrafen erhält der verpflichtete Denunziant ein Drittheil. 9) Sämmtlichen Polizei - Behörden wird es zur besonderen Pflicht gemacht, durch der Dertlichkeit angemessene Maßregeln dahin zu wirken, daß, sowie über- haupt, so auch insbesondere in der Nähe der Kirchen, während und unmittelbar vor und nach dem öffentlichen Gottesdienste jede Störung desselben vermieden werde. 10) Die verschiedenen im Großherzogthum bestehenden Verordnungen über die Feier der christlihen Sonn- und Festtage sind aufgehoben.

= =— France a: M, 10. Aptil, Unsere Ostérmesse geht im Großhandel mit der nächsten Woche zu Ende, wird aber schwerlich ein nur einigermaßen allgemein günstiges Resultat lie- fern. In den meisten Artikeln soll der Absaß von keiner Bedeu- Due n, die Luxus- und Mode-Waaren und die couranten i Ai e cha A Namentlich soll auch in Seiden-Waaren Ee 2A Theil De seyn. Es darf aber nicht befremden, wenn er größte Theil der Verkäufer, besonders die Baumwollen-Waa- ven-Fabrikanten, über schlechte Meßgeschäfte klagen. Erst aber äm Ende der nächsten Woche wird man ein vollkommneres Ur-

| in den ersten Tagen nach Ostern erôffnet werden.

Es sind dagegen zur Beaufsichtigung |

Nur in |

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theil über den Großhandel unserer Ostermesse abgeben können. Der Detail- Handel war in dieser Woche auch sehr wenig belebt. Die Zahl der Fremden ist diesmal geringer als in frühe- ren Messen. Von unserer Börse ist nur zu melden, daß die Fonds fast alle einen festen Cours behaupten und bei den fried- lichen Aussichten nur noch mehr steigen werden. Anhaltend leb- haft ist der Umsaß in Taunus-Eisenbahn-Actien und wahrschein- lich wird die am 1. Mai eintretende neue Organisation des Dien- stes auf der Taunus-Eisenbahn, welche wesentliche Verbesserungen einführen wird, die Speculation darin noch mehr beleben. Die Actien wurden heute mit 111!/, Fl. Agio (361'/4 Fl.) bezahlt. Unsere diesjährige Blumen- und Pflanzen-Ausstellung wurde vorgestern eröffnet und erfreut sich eines starken Besuches. Sie ist in der That auch wieder höchst ausgezeichnet doch weniger in quantitativer Beziehung und die Decoration mit pracht- vollen tropischen Pflanzen, und das ganze Arrangement ist ent- zúücfend s{dn. Wie man hört, wird unsere Kunst-Ausstellung Man hofft

wenigstens, manche ausgezeichnet gute Gemälde zu sehen. Die

S Mt O.

Wien, 7. April. Briefe aus Beirut vom 10. März melden, daß Graf Andreas Zecheny, einer der wenigen noch in Syrien zurückgebliebenen Oesterreichischen Offiziere, eben als er üm Begriffe stand, die Reise nach der Heimath anzutreten, in ge-

Fannter Stadt an der Pest gestorben ist. Den Keim der Krank- heit, weiche seinem jungen Leben in wenigen Tagen ein Ziel feßte, scheint Graf Zecheny auf einer Exkursion nach Palmyra in Damaskus geholt zu haben. Der in den offiziellen Berichten während des Syrischen Feldzuges mehrmals rühmlich erwähnte

| Desterreichische Ober - Lieutenant, Baron Dumont, pflegte den

Freund und Waffen-Gefährten mit heldenmúthiger Aufopferung bis zu seinem leßten Augenblicke. Dieser Todesfall machte im Túrkischen Haupt-Quartier, wo der junge Graf allgemein geliebt ivar, die schmerzlichste Sensation. General Jochmus ließ ihn mit allen militairischen Ehren beerdigen.

Mehrere öffentliche Blätter enthielten die Nachricht, der Ober-Befehlshaber der Oesterreichischen Armee in Jtalien, Graf

Radebky, habe sich, aus Verzweiflung über seine unheilbare Krank- |

heit, durch einen Pistolenschuß das Leben genommen. Es ist wohl |

faum nôthig, diese Nachricht als völlig erfunden und aus der Luft gegriffen zu bezeichnen. Mir großer Befriedigung melden

| wir bei dieser Gelegenheit, daß die furchtbare Augenkrankheit, an | welcher General Radebky litt, und die nach dem Ausspruche der | Kd- | Aerzte keine Heilung erwarten ließ, plôblich eine günstige Wen- | in welcher diejer F

dung nahm, und man nunmehr mit Grund der Hoffnung einer

| völligen Genesung dieser Zierde der Oesterreichischen Armee Raum

geben kann. i: General - Major Fúrst Karl von Lichtenstein begiebt sich _in

außerordentlicher Mission nach St. Petersburg, um den Kaiser-

lichen Aeltern des Thronfolgers die Glückwünsche unseres Aller- hôchsten Hofes zur bevorstehenden Vermählung Ihres erstgebore- nen Sohnes zu überbringen.

Die Jtaliänische Opern-Saison ward am verwichenen Freitag

mit Rossini's „Otello‘/ eróffnet. Ungeachtet die Sänger, gefeierte |

Kúnstler, wie Donzelli, Badiali und die Tadolini, ihr Möôglich- stes thaten, fand die Vorstellung dennoch eine laue Aufnahme,

was zum Theil der Wahl der Oper, welche bereits weit hinter |

dem Geschmacke der Zeit liegt, theils den ausführenden Künst- lern, namentlich Donzelli, dessen Stimme gleichfalls die Wirkung der Zeit erfahren hat, zuzuschreiben ist.

Der bekannte Dichter, Vorleser und Schauspieler, Karl von Holtei, ist in der leßten Zeit hier zu großer Gunst gelangt; in der vornehmen Welt zumal sind seine Vorlesungen sehr beliebt, in den Salons der Fürstin Metternich, der Prinzessin Wasa und anderen eleganten Kreisen las Holtei mit großem Beifalle Stücke von Shakespeare und Calderon, welche hier nicht zur Aufführung fommen. Auch einige dffentliche Vorlesungen im Leopoldstädter Theater erfreuten sich eines zahlreihen und auserlesenen Audito riums.

Der neue Direktor des Burg- Theaters, von Holbein, ist an- gekommen, und hat bereits seine dornige Laufbahn angetreten. Wir hoffen und wünschen: mit gutem Erfolge.

Sch{weiz

Bern, 3. April. (A. Z.) Die Tagsabung hat zwar mit

der knappen Mehrheit von zwölf Stimmen den neulich mitge- | theilten Majoritäts-Antrag der in der Aargauischen Kloster-Ange- |

legenheit niedergeselßten Kommission zum Beschluß erhoben; diese kleine Mehrheit ist aber Úberhaupt nur eine künstlihe und for- melle, indem in der Berathung und vor Erlaß des Beschlusses die einen der Zustimmenden erklärten, sie verstehen den Antrag dahin, daß alle Klöster im Aargau wiederhergestellt werden müs- sen, während die Anderen widersprachen und sagten: das sey nicht so gemeint. Demnach is vorauszusehen, daß diese Mehrheit, wenn die Sache im nächsten Juli wieder vor die Tagsaßung ge: langt, auseinanderfallen wird, selbst wenn Luzern in Folge eines veränderten Regierungs - Systems den Kantonen Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Neuenburg, welche unbedingte Wiederher- stellung der Klöster fordern, sich anschließen wird; denn die übri- gen von den zwölfen werden sich mit kleinen Konzessionen von Seiten des Standes Aargau begnügen.

In Luzern hat die von dem Verfassungsrathe niedergesebte Kommission dea Entwurf einer neuen Verfassung vollendet. Der- selbe zeichnet sih von allen bis jeßt bekannten Verfassungen aus durch eine unbedingte Unterordnung des Staats unter die Kirche, der weltlichen Obrigkeit unter den Klerus.

Die zweite Note, welche der Päpstliche Nuntius in der Schweiz an den Vorort gerichtet hat, lautet :

„Unterzeichneter apostolischer Nuntius bei der Eidgenossenschaft hat die Ehre, Sr. Excellenz dem Herrn Schultheiß und dem löblichen ausführenden Rath des Kantons Bern als Bundes - Direktorium, den Empfang des Antivortschreibens, welches dieselben auf seine Note vom 21. Januar an ihn gerichtet haben, sowie jener Antwort, welche die Regierung von Aargau dem Vorort zukommen ließ, hiermit zu bestä- tigen. Unterzeichneter würde seinen ersten Vorstellungen, denen uan direkter Weise nichts entgegengesezt hat, nichts weiter zugefügt haben. Da aber die Regierung von Aargau die Einrede der Unzulässigfkeit jener Vorstellungen einlegte, und dabei Meinungen, die det heilige Stuhl nie billigen wird, ausdrückte, so darf der Repräsentant Sr. Heiligkeit nicht ein Stillschweigen, welches als eine Gutheißung aus- gelegt werden würde, beobachten. Vor Allem muß er gegen die Be- hauptung, der zufolge die Schritte, welche der heilige Stuhl zu Gunsten der Klöster macht, als eine auswärtige Jutervention zu betrachten wären, protestiren. In der That, nicht der weltliche Fürst der Römischen Staaaten is es, der sich in die polítischen Ange- legenheiten einmischen will, sondern es is das Haupt der fatholischen Kirche, der, so wie sein Recht und seine Pflicht es mit sich bringt, die Interessen der geistlichen Stiftungen und Anstalten dieser nämlichen Kirche vertheidigt, und insofern er in Angelegenheiten von solcher Na-

tur einschreitet, ist es nicht begreiflich, wie man ihn als einen Fremden,

oder als solchen, der fich um Gegenstände befümmerte, die ihm fremd wären, bezeihnen fann. Man ftreitet dem h. Stuhl das Recht ab, die durch den Artikel 12 der Bundes - Akte ausbedungenen Garantieen anzurufen, und zwar aus dem Grunde, „weil die den Klöstern zugeslan- dene Garantie nur eine folche ist, welche die Kantone sich wechselscitig zuzugestehen sich gefallen ließen, so daß feiner von ihrer Sou- verainetät abgesonderten Macht aus diesem Traftat irgend ein Recht erwachsen kann.“ Unterzeichneter nimmt sich die Freiheit, der Bundes - Obrigkeit folgende Bemerkung zu machen: Welche auch immer die fontrahirenden Theile, die die Bundes - Akte un- terzeichnet haben, scyn mögen, so ist es dennoch gewiß, daß man dur) den Urt. 12 jener Afte eine ausdrückliche Garantie zu Guusten der Klöster zugestanden hat. Ebenso ist es allgemein angenommen, daß Alle, die zu thren eigenen Gunsten eine Garantie nachweisen fonnen, berechtigt find, dieselbe zu fordern und anzurufen, wenn sie verfannt wurde. Da die im Art. 12 enthaltene Garantie den geistlichen Kör- perschaften und Anstalten ertheilt worden ift, so darf dieselbe mit voi- lem Recht, sowohl von Seite jener Körperschaften selbst, als von Selle des Oberhauptes der fatholiswen Kirche, welcher deren natürlicher Be- {hüuer ist, und der darüber wachen muß, daß die geisilichen Stiftun- gen und Anstalten des Kathoiizismus nicht zerstört werden, angerufen werden. Zu diesem Ende findet der Unterzeichnete sich veranláäßt, fol«- gende hisiorische Thatsachen, wovon nöthigenfalls die Bundes - Archive den Beweis liefern können, ins Gedächtniß zurückzurufen, nämlich, daß die durch den Art. 12 der Bundesafte vom Jahre 1815 den Klöstern besiimmte Garantie auf das Begehren des Repräsentanten des heiligen Stuhles zugestanden wurde, so wie daß auf Verlangen des nämlichen Nunalius die im Monat Januar 1804 auf die Einladung des Landam- manns der Schweiz versammelten katholischen unnd gemischten Kantone als Grundsaß angenommen haben, fein einziges Kloster ihres Kantons, außer in Folge eines besonderen, mit dem heiligen Stuhl abzuschließen- den Konkordats, aufzuheben. Es is daher ganz natürlich, daß der hel- lige Stuhl gegenwärtig zu Gunsten der Klöster jene Garantie, welche denselben auf sein Begehren zugestanden wurde, anruft. Es geht über- dies aus solchen Thatsachen deutlich hervor, daß der heilige Stuhl im- mer zu Gunsten der Klöster eingeschritten ist, daß man ihm nie ein solches Recht streitig gemacht, und daß man nie dessen Einschreiten zu

tion betrachtet hat. Dadurch, daß man die durch den Art. 12 der Buns desafte deu Klöstern zugestandenenGarantieen anruft, wird dieSouveratn€s- tátund Unabhängigkeit des Staats von Aargau, wie diese Regierung es zu glauben scheint, nicht im mindesten verleut, denn da die Bundes-Akte von ihm freiwillig angenommen und unterzeichnet wurde, so ist, wenn die Ausübung seines Souverainetätsrechtes (in Bezug auf einige Ge- genstände) durch die Bedingungen des Bundes-Vertrags eingeschränkt wird, eine solche Einschränkung nichts Anderes als das Resultat einer Verbindlichkeit, die der souveraine Staat freiwillig übernommen hat. Es if übrigens dies das Loos aller constitutionellen Staaten, die darum nicht weniger souverain und unabhängig bleiben. Man kann

| | j | | Gunsten der geistlichen Körperschaften als eine auswärtige Jnterven- j |

sonach in dem Einschreiten des heil. Stuhls zu Gunsten der geisilichen

| Charafter zukommt.

Körperschaften weder eine Verlegung der Souverainetát irgend eines Staates, nocy eine unrechtmäßige Anmaßung, und noch weniger eine auswärtige Jutervention finden. Der beil. Vater erfüllt dabei nur seine Pflicht und übt zu gleicher Zeit ein Recht aus, welches seinem

Îndem der Unterzeichnete diese Bemerkungen der

| hoben Einsicht des Vororts und der Tagsazung vorlegt, benußt er gern

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| funden, welche eine Kommission ernannt haben, um úber die Art

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| bischof vou Theben.

diese Gelegenheit, um 2c. Der apostolische Nuntius , P. Gizzi, Erz- Schwyz, den 19, März 1841.“

| Se

| Neapel, 30. März. Jhre Majestät die Königin wurde | vorgestern Nachmittag in Caserta von einem gesunden Prinzen | glücklich entbunden, und sowohl Mutter als Kind sind im besten | Wohlbefinden. Dies ist der vierte Sohn des Königs. Es wurde ihm bei der am Geburtstag stattgehabten provisorischen Taufe

| | der Name Alfonso beigelegt.

Spani s

Madrld, 1. April. Jn der gestrigen Sibung dtr Depu- | tirten-Kammer tegte der Herzog von Vitoria die eigenhändig von der Königin Christine geschriebene Abdankungs - Urkunde vor. | Auf die Frage eines Deputirten, ob die ehemalige Regentin noch die ihr früher ausgeseßten Summen erhalte, erwiederte der Finanzs-

| Minister, daß sie keinerlei Einkünfte aus Spanien beziehe. Die Regentschaftsfrage beschäftigt fortwährend Jedermann ; es hat eine Vereinigung der Senatoren und Deputirten stattge-

und Weise, wie diese wichtige Frage diskutirt werden soll,. Vor- schläge zu machen. Dieselbe besteht aus den Deputirten Olo- zaga, Lopez und Caballero und den Senatoren Secane und Cam- puzano; zwei unter ihnen, Olozaga und Seoane, sind für die Regentschaft eines Einzigen, und wollen, daß die desfallsige Ab- stimmung eine dffentlihhe sey. Jhre Kollegen haben in dieser Beziehung sih mit ihnen vereinigt, obschon die dfsentliche Ab- stimmung für die Regentschaft mehrerer nicht wohl vortheilhaft ist. Am meisten sind die Freunde eines einzigen Regenten dar- über erbittert, daß die dieser Regierungsform und dem Herzog von Vitoria feindlich gesinnte Partei in der Aufmunterung der frem- den Mächte eine Unterstüßung findet. Dessenungeachtet macht die Partei einer mehrfachen Regentschaft täglich Fortschritte und man weiß nicht, was am Tage der Abstimmung geschehen dürfte. Die Ankunft des Herrn Gonzales aus London ist eine Versktärs fung der Freunde eines Regenten. Der „¡Castellano‘‘ bemerkt in Bezug auf diese Angelegenheit, daß der Herzog von Vitoria an der Spike einer Regentschaft von drei Personen eben so nüß- lich und mächtig seyn werde, als wenn er alleiniger Regent sey. Nach längerer Zeit läßt ih einmal das Journal des Débats wieder über die Spanischen Angelegenheiten und zwar in folgender Weise vernehmen: „„Die Spanischen Cor- tes sind jeßt konstituirt. Sie werden unverzüglich die wich- tige Frage wegen der Regentschaft, die das ganze Land in Spannung erhält, entscheiden. Man weiß, daß eine Partei, die sich die Unitarier nennt, die alleinige Regentschaft des General Espartero will, während ihre Gegner, die man die Trinitarier nennt, eine aus drei Personen bestehende Regent- schaft verlangen. Die Wahl der leßtern Partei ist auf die Herren Arguelles und Gomez Becerra gefallen, welche dem Ge- neral Espartero als Kollegen beigegeben werden sollen. Die bei Bildung der Bureaus stattgehabten Abstimmungen sind zu Gunsten der Trinitarier ausgefallen, und Alles läßt vermuthen, daß, falls nicht ein Staatsstreich gewagt wird, der sich auf die 50,000 Mann stübt, die in der Umgegend von Madrid kantoniren, Espartero, durch die progressive Meinung überholt , seinen Glücksstern bleichen sehen wird. Schon hat sein Secretair , Herr Linage, in den Journalen ein Schreiben publizirt, worin er von der festen Ab- sicht des General Espartero spricht, die Entscheidung der Cortes zu ehren, wie sle auch ausfallen möge. Man ersieht übrigens aus den etwas geschraubten Ausdrücken jenes Briefes, daß wi Herzog von Vitoria es sich vorbehält, die Regentschaft R R zunehmen, falls man ihm Kollegen zugesellt, und sich R dieset das Privatleben zurückziehen. Wir wissen nicht, wat En E Uneigennübigkeits- Betheurungen zu halten ist. s Sudolen wirklich der Gewalt müde, und erliegt seine nat! c “tbei s unter dem Gewichte der Verantwortlichkeit, die ¿ét nd ube Dies könnte wohl seyn. Aber andererseits ist es shwer zu g /

daß Espartero sich der Illusion hingeben sollte, zu glauben , daß