1841 / 118 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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R. Peel stimmte den Ministern bei, und erklärte die gegen Sir

Howard Douglas, d-Ob

schwerden für viel zu unbedeuten :

Untersuchungs-Kommission ernannk werden sollte.

der Antrag mit 28 gegen 10 Stimmen verworfen. b +- V 2 D

London, 23. April. orge! hier eingetroffen, und gestern war bei Fdrer peE 7 F E ‘aßo Corclo it {ofs X 9 M 0 Buckingham-Palast der erste große Cercle in diejem Jahre. Ste verlautet, wird das Königliche Paar sehr bald wieder nach Wind- sor zurückkehren, weil dem Prinzen Albrecht, der in der leßten Zeit dfters unwohl gewejen 1eyn soll, der Aufenthalt auf dem Lande angerathen worden. Die Herzogin von Kent wird näch- ens ihre neue Wohnung im Si Fames- Palast beziehen und

spáter den Fürsten von Leiningen, der zum Besuch hier erwartet |

wird, nach Deutschland begleiten. Heute frúh war an der Börse wieder das tel, daß

Gerücht verbrei-

des Capitain Roberts, Commandeurs des „Präsident“, mit Blei- ift auf die Außenseite eines von ihm an seinen Bruder in Lon- don gerichteten Briefes aus Bristol geschrieben hatte; diese Worte lauten: „Ein Schiff, welches zu Waterford von B fommen ist, bringt die Nachricht mit, daß der „Präsident‘“/ bei jener Insel angelangt sey.“ Der Sd 5

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dicht an dem Quai in Bristol, wo die Dampfschiffe vo! Water

ford landen, und fonnte daher möglicher Weise jene Nachricht | zuerst dort gehört haben, als die Post eben nah London abging; |

indeß meinen doch Andere, daß, wenn die Nachricht wahr wäre,

sie wohl dem Lloydsschen Kaffcehause von seinen Agenten in | Bristol oder Waterford auf besonderem Wege eiligst würde mit |

getheilt worden seyn, Belgien. Brüssel, 23. April. vom Minister Nothomb kontrasignirte Kdnigl. Verordnung , w0- nah dem Minister der dffentlichen Arbeiten, Herrn Desmaistières, ehemaligen Finanz-Minister, um demselben einen Beweis der

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Zufriedenheit mit seinen dem Lande geleisteten Diensten zu geben, |

das Offizier-Kreuz des Leopold-Ordens verliehen wird.

Die Wahl - Kollegien der Provinzen Brabant, Antwerpen, Westflandern, Namur und Luxembung werden durch Königl. Ver ordnung auf den §. Juni d. J- zusammenberufen, um die Hälfte der Mitglieder der Repräsentanten-Kammer neu zu wählen. Ein Artikel im Moniteur erklärt zugleich, daß es würde, diejenigen Wahl-Kollegien, die unter den obigen mit ein begriffen und deren Deputirte jeßt zu Ministern ernannt worden, nicht bloß im Juni, sondern auch schon im Mai zujammen zu berufen, und eine Wahl zu veranstalten, die ohne Nußen seyn würde, da zwischen Mai und Juni doch keine melt wäre. Dagegen ist das Wahl - Kollegium des maisières in Gent, wo im Juni keine verfass stattfindet, hon für den nächsten Monat fúr den Grafen von Briey ist im Luxemburgisci natoren-Wahl angeordnet.

Kainmer verlam

Deutsche Bund

»ck ¿ (F 9 d m CSiTaale

Würzburg, 21. April. Der hiesige Fränkische Cou

rier sagt: Von einem unserer Korrespondenten in Württemberg

erhalten wir so eben nachstehende Mittheilung: „Ich beeile mich,

Sie zu benachrichtigen , daß durch Erlaß unjeres Fnnern unseren Postämtern befohlen wurde 15 Fl. für jeden einzelnen Fall, jedes Blatt des „Fränkischen Couriers, der „Sion““, des „Religionsfreundes' Katholi- ken‘ und der „Katholischen Stimmen““, bevor es an die nenten abgegeben wird, zur Censur nach Stuttgart einzuschicken “Der „„Fränkische Courier“

Klagen und erläuternden Bemerkungen bei nâchste Veranlassung des Beschlusses, an welchem wohl das (fa

Ves ,„,

Mbßon

die wahrschetnliche

tholishe) Domkapitel von Rottenburg einen nicht unbedeutenden |

Antheil habe; úbrigens würden weder dle Bemühungen dieses

Domkapitels, noch die literarische Thátigkeit liberaler katholischer | erwas vermögen gegen |

Schriftsteller, wie Professor Pflanz 2c. den in Württemberg unter den Katholiken einmal rege geworde

nen Geist.) on Lan o

B erlin, 27. April. Das neueste Blatt der Gesez-Samm-

lung enthält nachstehende Allerhöchste Kabinets-Order, mit welcher der Haupt-Finanz-Etat für das Jahr 1841. publizirt wird.

„Jch sende Ihnen den mit Fhrem Berichte vom 24. v. M. eingereichten allgemeinen Etat der Staats - Einnahmen und Aus- gaben für das Jahr 1841 anbei vollzogen zurück, um dessen Pu blication durch die Gesez-Sammlung zu veranlassen

Potsdam, den 16. April 1841.

Stede

An den Staats- und Finanzminister Grafen v Car usgaben für das

M Wi elm. Alvensleben. gemeine der Staats-Cinnahmen und ch4 ly f d H Jahr 1841

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1) Aus der Verwaltung der Domainen und For sten, nah Abzug des davon dem Kron - Fidei- fommiß vorbehaltenen Revenüen- Antheils

2) Aus den Domainen-Abldsungen und Verkäufen, Behufs der schnelleren Tilgung der Staats- Schulden i

Aus der Verwaltung der Bergwerke, Hütten und Salinen, desgleichen der Porzellan -Ma- M ia 0

4) Aus der Post- Verwaltung i

5) Aus der Verwaltung der Lotterie .

6) Aus der Steuer- und Abgaben-Verwaltung : Rthf{r. 9,889,000 6,693,000 2,180,000

i j 18,762,000

) an Eingangs-, Ausgangs - und

Durchgangs-Abgaben; an Vere zehrungssteuern von inländischen Erzeugnissen; an Wegegeldern ;

an Abgaben von der Schifffahrt

und der Benußung der Häfen,

Kanäle, Schleusen, Brücken und

anderen Communications-An- stalten, ferner an Stempelsteuer 22,543,000

e) anEinkommen aus der Salzregie 5,975,000

4 920,000

| 000,000

917,000 1,400,000 929,000

an Grundsteuer . . an Klassensteuer . an Gewerbesteuer

den Lord-Ober-Commissair, vorgebrachten Bes | d, als daß deshalb ein besondere | Darauf wurde ;

Der Hof i vorgestern von Windsor | Majestät im |

das Dampfboot „Präsident‘/ in Sicherheit sey; die | Nachricht stüßte sih auf eina Paar Worte, die ein Verwandter |

rmuda anges |

Briefes wohnt |

Der heutige Moniteur enthält eine

ungereimt seyn |

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begleitet diese Nachricht mit bitteren |

47,280,000

498

S S ; / ; Betrag. 7) An verschiedenen, unter obigen Titeln nicht be- Rthlr.

griffenen Einnahmen .. . i f L e E e 55,867,000

Betrag. Rthlr.

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Nusaart

1) Fôr das Staats-Schuldenwesen, und zwar:

a) zur Verzinsung der allgemeinen und provinziellen Staatéschulden und zu den laufenden Verwal tungs-Kosten

s . 5,767,000 zur Schulden-Tilgung

2,766,000 8,533,000 c) zur Verzinsung und Tilgung neu

übernommener Provinzialschul-

den . {11,000

M E E I I D P E 2) An Pensionen, Kompetenzen und Letb- renten, und zwar: a) an etatsmäßigen Fonds zu Pen sionen für emiritirte Staatsdie ner und deren Wittwen und Hin- terbliebene, so wie zu sonstigen Gnaden-Unterstübungen . b) an lebenslänglichen Kompetenzen und Pensionen fúr die Mitalie der aufgehobener geistlicher Cor- porationen, an Pensionen, welche auf dem Reichs-Deputations- {luß vom 25. Februar 1803 be- ruhen, oder sonst traktatenmäßig, oder aus früheren Verpflichtun gen zu leisten sind 1,308,000

E T DE F P, A 1 dauernden Renten: als Entschädigung für aufgeho bene Rechte und Nußungen . für eingezogene Kapitalien und Amts-Cautionen .

327,000

684,000 a0: raCHE S C M 2E R L Fir das Geheime Kabinet, für das Büreau des Staats-Ministeriums, für die Staats-Buchhalte- rei, für die Verwaltung des Staatsschaßzes und der Mönzen, für das Staats: Archiv und für die Provinzial-Archive, das Staats Sefretariat, die Ober-Rechnungs-Kammer, die General-Ordens- Kommission und für das statistische Büreau Fúr das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten : Fúr das Ministerium des Innern und fúr die General-Kommissionen E L Für das Ministerium der auswärtigen Angele genheiten i ; n Für das Kriegs - Ministerium , einschließlich Zuschüsse für das große Militair-Waisenhaus z Potsdam und dessen Filial-Anstalten ; Fúr das Justiz - Ministerium, außer den Ge richts-Sporteln a : ; 10) Für die Central-Finanz-Verwaltung, und zwar 1) fúr das Finanz-Ministerium und thlr Z 146,000

die General-Staats-Kasse

ZBerwaltung der Forsten

rur die Ven

N 4 Lotnainen

98,000 11) Dem Finanz-Ministerium, für die Verwaltung fúr Handel und Gewerbe, imgleichen zu den gewöhnlichen Land- und Wasserbauten, aus chließlih der Chausseen ; Demselben zur Unterhaltung und zum periodi- chen Neubau der Chausseen, einschließlich der Mittel zur Verzinsung und Tilgung der aufge- nommenen Chausseebau-Kapitalien Für die Ober-Präsidien und Regierungen Fúr die Haupt: und Land-Gestüte Zu extraordinairen Chaussee, Strom - und sonstigen Bauten und zu Landes- rungen .

E 7 Dare YVerbesse-

2 500,000 /

2,284,000 |

J

321,000 |

Zur Ablösung kleiner Passiv-Renten E 100,000 j

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Zur Deckung des Verlusts bei Umprägung der nach langjährigem Umlauf nicht mehr vollhalti- gen MUnen «- E E

Zur Deckung der Einnahme-Ausfälle, zur Ueber: tragung von Ausgabe-Ueberschreitungen, zu Gna- den- Bewilligungen und zur Vermehrung des Haupt-Reserve-Kapitals j :

Berlin, den 24.

2,136,000 | M O eur D

März 1841. 55,867,000

riedrich Wilhelm.

Graf von Alvensleben

Dasselbe Blatt der Gesez-Sammlunng enthält fol gende Allerhdchste Kabinets-Order, betreffend die Erfordernisse zur Wahlfähigkeit für die Versammlungen der Repräsentanten dei jüdischen Korporationen im C roßherzogthum ‘Posen:

Da nach den Wahrnehmungen der Behörden des Großherzog- thums Posen die im §: 4 der Verordnung wegen des dortigen Juke1u- wesens vom 1. Juni 1833 enthaltenen Vorschriften über die Stimnm! fähigkeit der Korvorations - Mitglieder zu ausgedehnt erscheinen und dadurch auf die Zusammenseßung der Nepräsentanten-Versammlungen nachtheilig einwirfen, so bestimme ch nach dem Antrage des Staaté- Ministeriums im Bericht vom 27. August v. J., daß in den jüdischen Korporationen der gedachten Provinz fernerhin nur diejenigen volljäh- rigen und unbescholtenen Personen stimm- und wahlfähig sein sollen, welche entweder naturalifirt sind und die Beiträge zu den Korporations- Bedürfnissen ohne Rückstand abtragen , oder insofern sie zu den nicht naturalisirten jedoch mit Certififateu versehenen Juden gehören (§. 21 der Verordnung) in den legten, einer Wahl der Repräsentanten und PVerwaltungs-Beamten (§. ò ebendaselbst) vorausgegangenen drei Jah- reu zu Korporätions-Bedürfnissen wirklich angezogen worden und wäh- rend dieses Zeitraumes ihre Beiträge ohne Rücfstand abgetragen haben. Das Staats-Ministerium hat diese Bestimmung durch die Gesez-Samumus- lung zur öffentlihen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 16. Februar 1841.

Friedrich Wilhelm.“

An das Staats-Ministerium.

Köln, 23. April. (Köln. Z.) Das Erzbisthum Köln wurde dur den heute Morgens gegen 7 Uhr erfolgten Hintritt des

4 Mend e Herrn Domdechanten Johann Hüsgen, General-

icars des Erzbischofs von Köln, der Theologie und beider Rechte

Ä Doctors, Ritters des Rothen Adler-Ordens zweiter Klasse, auf |

200,000 }

“das \chmerzlichse betroffen. Er starb nach längerer Kränklichkeit, |

Mit den H

] eilómitteln der katholischen Kirche Teiles versehen, " Un 72, Jahre seines Alters:

Ehe wir unseren

esern ausführ; i

lichere Angaben über das Leben und Wirken dieses würdigen Mannes mittheilen, sagen wir augenblicklih nur, das die Ér: didzese in ihm einen ehrwürdigen Priester, einen weisen, umsich- tigen, wohlwollenden Verwalter, und einen in den chwierigsten Zeitverhälinissen treu und bewährt erfundenen Diener der Kirche

und des Staates verloren hat.

Dauer der Eisenbahn- Fahrten am 26. April.

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von —— G H Y » m e L L et M

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jen 1651.

j Schauspiel

Mittwoch, 28. April Im Opernhause S Schauspiel in 5 Abth., von Schiller. (Hr. V als Gastrolle.)

Donnerstag, 29. April. zeit des Figaro, Oper in 2 Akten Tuczek: Susanne als Gastrolle,

Freitag, 30. April. Jm Opernha Feensee, große Oper in ö Abth. Mu von Hoguet. i

Preise der Pläse: Ein Plaß in den Logen des lsten an ges: 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c. 5, .

Sm Schauspielhause: 1) Simpe hisfoire vauderville n Par Scribe, 2) Bocquet pere ert sils, vauderille nouvean en - actes

Mittwoch, 2. Mat 27 T A Q, Sams

Cvatavi z7on Händel, ausgefuhrt v den K, Sängern N, Si f “wie den sámmtlichen Mitgliedern der K. Kapelle, der K- Musikschulen und dem gesammten Chor-Perso- nale des K. Theaters, unker Direction des K. Kapellmeisters C. W. Henning- | : _

Die Einnahme ist zum Besten einer Unterstúßungskasse, (Spontini-Fonds) sür hülfébedürftige Theater-Mitglieder bestimmt.

Die Abonnements und freien Entreen sind nicht gültig

Königsstädtisches Theater.

Mittwoch, 28. April. Der Talisman. Poss» mit Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. A”

Donnerstag, 29. April. Der Talisman.

Freitag, 30. April. Der Taliéman.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeif- L E I Gevrudt bei A.“ W. Hapn

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Ok (A, A ioll aus, CTN i Ç Im Schauspielhause: Die - Musik von Mozart. (2 se:

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r der Nr. 113 der Staats - Zeitung beigegebene j

Plan der Befestigung von Paris

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eußische Staats-Zeitung.

Berlin, Donunerfiag den 29 April

st| nebs dem dazu gehörigen Texte auch besonders, in Berlin durch die

if W. Haynsche Buchhandlung, Zimmerstraße Nr. 29, und in den Provinzen durch die Königl. Post-Aemter für zehn Silbergroschen zu beziehen.

a n Halt Amtl. Nachr.

Landtags - Angelegenheiten. Fortseßung der gutachtlichen Erklä- rungen wegen der ständischen Ausschüsse und der Allerhöchsten Be- scheide darauf. (Pommern und Schlesien.) Posen. Feuer-Socie- täts-Ungelegenheiten.

Rußland u. Polen. St. Petersb. Graf Armfeldt interim. mit dec Leitung der Finnländischen Angelegenheiten beauftragt. Berich- tigung einer Nachricht der Rev. d. d. Mondes.

Frautreich, Paris. Das Rekcutirungs-Geseß if von der Deput. Kammer angenommen. Die Legitimisten und der Herzog v. Bor- deaux. Atgier. Vermischtes.

Grosbrit. u. Zrland. Lond. Die „Morn. Chron.‘/ über das neue Türkische Minist. Lord Ponsonby?s Beurlaubung. Frankreichs Betheilig. an dem Dardan. Traktat. Schreiben des Fürsten Metter- | nich an Admiral Stopford. General Gordon 5.

Deutsche Bundesst. München. Gen. Lieut. v. Jordan f. Ein- führung der Redemtoristen in Alt-Oetting. Leipzig. Eisenbahn nah Altenburg und Hof. Meßbericht. Karlsruhe. Adresse der ersten Kammer.

Türkei. Konstant. Neue Jnftructionen aus London. Reschid?s Entlassung bewegt den Admiral Walker, seine Entlassung zu fordern. Der Aufruhr in Kurdistan. Von der Türk. Gränze. Tahir Pascha?s Strenge. l

Inland. Liegniß. Feier zum Andenken an die Tataren-Shlat. |

Beilage. Großbritanien u, Jrl. Lond. Tagesbef. L. Hill's wegen des Grafen Cardigan Diplomatishe Repräsent. der Ver- einigten Staaten, Oriental Angeleg. Widerseßl. v. Offizieren gegen die Polizei. Dampfschifffahrt. Vermischtes. Deutsche | Bundesstaaten, Hannover. Eisenbahn nach der Unterweser. Italien. Rom. Kirchl. Verhältnisse in Spanien. D. Miguel. Spanien. Madrid. Regentschafts-Frage. Serbien. Pro- clamation des Fürsten Milosh. Türkei. Offizielle Bekanntm. über die Verbrennung eines Griechischen Werkes, Ubfevung seines

Verfassers und Schließung der Drucerei, JZfset Pascha.

Amtliche Rachrichten. Sronif dos Tades.

Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich (Sohn Sr. Durch- |

laucht des Landgrafen Wilhelm) zu Hessen, und

Se. Durchlaucht der Prinz Christian zu Holsteins |

Glücksburg, sind von Dessau hier eingecroffen.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath |

und Intendant der Königl. Gärten, von Massow, von Freien- walde.

Landtags - Angelegenheiten.

Zusammenstellung der gutachtlihen Erklärungen |

1 / der Provinzial-Landtage auf die Proposition we- gen Einrichtung ständischer Ausschüsse und der darauf ertheilten Allerhöchsten Bescheide. (Fortseßung. ) l Provin Pommeérn

1. Auszug aus der gutachtlichen Erklärung des Pro- vinzia!-Landtages de dato Stettin den 11. März l 1841.

Die Stände finden in der Allerhöchsten ‘Proposition wegen | Bildung eines ständischen Ausschusses, der den Zweck hat, ohne daß dadurch dem verfassungsmäßigen Wirkungskreise der Pro- j vinzial-Landtage etwas entzogen wird, Sr. Majestät, auch wäh rend der Zeir, wo jene nicht versammelt sind, Rath zu ertheilen und in wichtigen Angelegenheiten, insbesondere wo es sich um die | Interessen mehrerer oder aller Provinzen handelt, mitzuwirken, | cinen erneuerten Beweis, wie sehr Allerhöchstdieselben der Föôr- | derung und Entwickelung der ständischen Jnstitutionen Jhre ganze Aufmerksamkeit zu widmen geruhen und fühlen sich von dem ehrfurchtsvollsten Danke sür das ihnen geschenkte Vertrauen durchdrungen.

Der Eingang und §. 1 entsprechen den ständischen An- sichten.

Zum §. 2.

a) Die Stände wünschen, wegen der wesentlich abweichenden Vcrhältnisse der verschiedenen Theile der Provinz, die Be- rücfsichtigung der Landeetheile bei Bildung des Ausschusses und schlagen deshalb folgende Zusammenseßung vor:

von der Ritterschaft:

für Neu - Vorpommern 1 Ausschuß- Miktglied. Ait-Vorpommern. 1 » » Hinterpommern . . 4 v von den Städten: für Neu - Vorpommern » Altr-Vorpommern . ' Hinterpommern . . wi Landgemeinden: ¡ur Vorpommern (zwi- schen Alt-und Neuvor- pommernalternirend) 1 » » Hinterpommern . . 1 v

12 Ausschuß- Mitglieder.

b) Ueber die Bestimmung dieses Paragraphen, daß die Func- tion des Landtags-Marschalls so lange dauern solle, bis der Landtags - Marschall für den nächsten Landtag ernannt sey, hat sich eine Meinungs- Verschiedenheit herausgestellt, für welche aber auf keiner Seite eine Majorität von ?/z vor- handen ist.

Die eine Meinung geht dahin: der Landtags - Marschall müsse bis zu Erdffnung des nächsten Landtages auch Vorsibender des Ausschusses bleiben, weil mit einem Wechsel in dieser Stelle eine Alteration des Verhältnisses der Vertretung der verschiedenen Landestheile im Ausschusse entstehen könne; die andere spricht sich für die im Entwurf enthaltene Bestimmung aus, weil Ver- wirrung daraus entstehen dürfte, wenn gleichzeitig zwei Landtags- Marschálle vorhanden wären, die beide über die Kräfte der Aus- \chuß- d zu verschiedenen Zwecten disponiren wollten.

um §. 3.

Wird eine Bestimmung für den Fall, daß der Landtags- Marschall im Ausschusse vertreten werden müßte, nöthig erachtet. Wollte man annehmen, daß der von des Königs Majestät er- nannte Stellvertreter den Landtags-Marschall auch als Vorsißen- der des Ausschusses vertrete, und wollte man dann den Ersteren den ordentlichen Mitgliedern noch hinzufügen, so würde die fest- geseßte Zahl der Leßteren alterirt; wollte man aber annehmen, daß der Stellvertreter nur bei Behinderung des Landtags Mar- schalls in den Ausschuß eintrete, so würde daraus folgen, daß

| Ersterer nie zum ordentlichen Mitgliede des Ausschusses gewählt

werden könne. Es wird daher ein Zusaß dahin vorgeschlagen: daß von Sr. Majestät zur Führung des Vorsißes im Aus\{uß, fár den Fall der Behinderung des Landtags-Marschalls aus den rittershaftlichen Ausschuß:-Mitgliedern ein besonderer Stellvertre- ter ernannt; für den Landtags: Marschall als Ausschuß: Mitglied aber ein Stellvertreter, eben so wie für die übrigen Aus\chuß- Mitglieder, gewählt werden solle. Den §. 4 findet der Landtag durchaus angemessen. Zum §. d.

a) Die Stände Mieten annehmen zu dürfen, daß unter den Verwaltungs-Geschäften nicht solche verstanden würden, welche jeßt von der Landstube in Altpommern, resp. den Lands kasten: Bevollmächtigten in Neu: Vorpommern, besorgt wer- den und bemerken, daß unter dieser Vorausseßung für jeßt keine Geschäfte vorhanden seyen, die der Ausschuß überneh- men könne; wünschen aber dennoch die Beibehaltung des g. 5 in seiner jebigen Fassung, für künftige Fälle. Sie fin- den jedoch nôthig, sih gegen Beeinträchtigung des Wir- fungsfreises der Altpommerschen Landstube und der Neu- Vorpommerschen Landkasten-Bevollmächtigten zu verwahren.

) Wird um die Verordnung mit dem Allerhöchsten Proposi- tions- Dekret in Einklang zu bringen für angemessen er- achtet, hinter den Worten: „oder einem innerhalb desselben zu bestellenden engeren Ausschusse“/, einzuschalten: „oder einzelnen Miktgliedern.““

2) Allerhdcchster Bescheid.

| Wir Friedrich Wilheim, von Gottes Gnaden, König von

Preußen 2c.

| entbieten Unsern zum Provinzial-Landtage des Herzogthums Pom-

mern und Fürstenthums Rügen versanimelten getreuen Ständen Unsern gnädigsten Gruß und ertheilen denselben auf ihre Erklä-

| rung über den, mittelst der Proposition 1. D). Unsers Propositions- | Dekrets vom 23, Februar c. dem Landtage vorgelegten Entwurf

einer Verordnung, über die Einrichtung eines ständischen Aus-

| schusses, nachstehenden gnädigsten Bescheid.

Zur unzweifelhaften Feststellung Unserer bereits in dem Pro- positions- Dekrete erklärten Absicht, daß durch die dem zu ernen- nenden Ausschusse anzuweisende Wirksamkeit die verfassungsmä- ßigen Rechte der Provinzial - Stände nicht beeinträchtigt werden

| sollen, haben Wir für angemessen erachtet, dies in der Verord-

nung ausdrücklih auszusprehen und die Gegenstände im Allge- meinen zu bezeichnen, welche jenem Ausschusse überwiesen werden sollen. Darnach verbleiben dem Wirkungskreise der Provinzial- Landtage die Art. [Ul des allgemeinen Gesebßbes wegen Anordnung der Provinzial-Stände vom 5. Juni 1823 denselben überwiesenen

| Attributionen.

Nur wenn die Ansichten der Provinzial-Landtage der ver- schiedenen Provinzen über die von ihnen berathenen Geselz - Ent- würfe bedeutend von einander abweichen, oder andere im Laufe der weiteren Verhandlung hervortretende Momente dies bedingen sollten, beabsichtigen Wir eine Ausgleichung derselben durch die Ausschüsse der betresenden Provinzen anzuordnen.

Bei Gegenständen dagegen, welche biéher in der Regel an die Provinzial-Stände nicht gelangt sind, wollen Wir, um dabei den Rath erfahrener Männer aus den Eingesessenen Unserer Pro- vinzen nicht zu entbehren, die anzunehmenden Hauptgrundsäße einer Besprechung mit den Ausschüssen unterwerfen lassen.

Dem von Unsern getreuen Ständen zum §. 2, gemachten Antrage wegen Ernennung der Ausóschuß-Mitglieder aus den ver- schiedenen Landestheilen und Ständen haben Wir gern entspro- chen und sind demnach

1, Von der Ritterschaft 1) aus Neu-Vorpommern 2) aus Alt-Vorpommern 3) aus Hinterpommern .

«L Mitglied. S. E 1 A

6 Mitglieder. 1 Mitglied.

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O C N P E ARREDT TEAIEE “Om I E E E 4 Mitglieder.

. Von den Städten. 1) aus Neu-Vorpommern 2) aus Alt-Vorpommern - 3) aus Hinterpommern - -

111. Von den Landgemeinden. ) aus Vorpommern, alternirend zwischen ait Alt- und Neu-Vorpommern . - - - - - « 1 Mitglied. 2) aus Hinterpommern ..... o 2 Mitglieder. zu wählen. L Eben so haben Wir eine Abänderung der Bestimmung des Zeitraums, für welchen der Landtags-Marschall ernannt wird, dahin getroffen, daß dessen Amtsführung bis zur Erbóffnung des nächsten Provinzal-Landtages währen soll.

Den zum q 3. gemachten Vorschlag, daß im Falle der Ver- hinderung des Landtags-Marschalls von Uns ein Vorsibender dcs Ausschusses aus den Mitgliedern des Leßtern ernannt: fúr den Landtags - Marschall aber in seiner Eigenschaft als Ausschuß-Mikts- glied dann ein Stellvertreter erwählt werde, genehmigen Wir ebenfalls.

Die Wahlen aller Stände hat der Landtags - Marschall als Wahl-Dirigent zu leiten.

Wenn Wir im s. 5. des vorgelegten Entwurfs Unsern ge- treuen Ständen aestattet haben, den nach §. 1. zu bildenden Aus- {uß auch mit Verwaltungsgeschäften zu beauftragen, so haben Wir damit keinesweges beabsichtigt, in dem Geschäftskreise. der Landstube in Alt-Pommern und der Landkasten-: Bevollmächtigten in Neu - Vorpommern eine Aenderung eintreten zu lassen, und ebenso roenig, die freie Bewegung der ständischen Verwalturia bei Ernennung von Spezial-Ausshüssen oder einzelnen ständischen Kems missarien zu beschránken. Da Unsere getreuen Stände anführen, daß für jelzt keine Verwaltungs-Geschäste vorhanden seyen, welche dem mehrerwähnten Ausschusse oder einem aus demselben zu wähs lenden engern Ausschusse überwiesen werden fönnten, so wird es der vorbehaltenen Bestimmungen über den Zusammentritt dessel- ben zu diesem Zwecke oder die Behandlung der dahin gehörigen Geschäfte, zur Zeit nicht bedürfen. Es bleibt indeß bei der von Uns beabsichtigten Ermächtigung Unserer getreuen Stände, dem Ausschusse Verwaltungs-Angelegenheiten zu übertragen, und sehen Wir künftig ihrer weiteren Anzeige darüber entgegen, ob und welche derartige Geschäfte sie dem Ausschusse zu überweisen, #o wie, ob sie einen engeren Aueshuß zu bestellen für zweckmäfßig s indem es Unserer Bestätigung ihrer desfallsigen Beschlüsse bedarf.

Wir werden die Verordnung, wegen Einrichtung eines Aus- {usses der Stände des Herzogthums Pommern und Färsten- thums Rügen, ehestens, den vorstehenden Grundzügen gemäß erlassen; fúr je6t aber ergeht an Unsere getreuen Stände Unsere gnädigste Aufforderung, nunmehr nach den obigen Bestimmungen die nôthigen Wahlen unverzüglich vorzunehmen und Uns das Resultat zur Bestätigung vorzulegen.

Wir bleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

Gegeben Berlin, den 6b. April 15841.

Friedrih Wilhelm. Prinz von Preußen. v. Boyen. Mühler. v. Rochow. v. Nagler. v. Ladenberg. Rother. Gr. v. Alvensleben. Frhr. v. Werther. Eichhorn. Ÿ v. Thiele. Gr. zu Stolberg. n

die zum Provinzial-Landtage des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen versammelten Stände.

IV. Provinz SMwlesten. 1) Auszug aus der gutachtlihen Erklärung des Pro- vinzial-Landtages de dato Breslau den 12. März 1841. Die Stände erblickten in der ihnen vorgelegten huldreichen Verfügung eine wesentliche Erweiterung und Ausbildung des Provinzial-Ständischen Jnstituts, drücken ihr lebhaftes Dank- gefühl für das beglückende Anerkenntniß ihrer Pflichtmäßiakeit und das erhdhte Vertrauen, das sich in dieser Erweiterung ihres Wirkunaskreises zu erkennen giebt, aus, und nehmen die darge- botene Verordnung, auf Grund des vorgelegten Entwurfs, in tiefster Ehrfurcht dankbar an. Zu e ange und §. 1 findet sich nichts bemerkt. um §. 2. Die Zusammenseßung des Ausschusses wird in folgender Art vorgeschlagen : Vom Stande der Fürsten und Herren 1 Ausschuß -Mitglied. » v » Ritterschaft 9 v » » » » Städte 4 » v v » Landgemeinden 2 » »

12 Ausschuß-Misktglieder.

Diesem Vorschlage widersprechen jedoch der Stand der Fürsten und Herren und die Abgeordneten der Ober-Lausiß.

Der Stand der Fürsten und Herren stellt in einem Separat Voto vor, daß für Schlesien, bei 92 Landtagsstimmen, auf 73/4, Stimmen ein Auss{chuß-Mitglied komme, er daher gegen die Ritterschaft verkürzt werde, wenn er bei 10 Stimmen nur 1 Aus\chuß-Miktzglied, jene aber bei 36 Stimmen, 5 Ausschuß-Mit- glieder wähle. Ferner werde der Landtags-Marschall in der Re- gel von des Königs Majestät aus ihm ernannt, sofern dies also auch künftig geschähe, würde er überall fein Ausschuß-Mictaléed zu wählen haben. Er verlangt daher durch zwei Mitglieder i Aus- \husse vertreten zu werden. Die anderen Stände protestiren jedoch hiergegen; insbesondere ist von den Abgeordneten des 3ten und ten Standes eingewandt, daß wenn auf diese Weise der Landtag Marschall dem Stande, dem er angehört, nit Angereue L f den sollte; nah §. 30 des Geseßes von 27. Saa E fol cr dessen Ernennung immer aus den bei n Ständen erfolge

das richtige Verhältniß der Waßhlrechte nah den Abstufungen der Stände gestört werde.