1841 / 120 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

(9 geogr. Meilen) einschließlich her Vufen fer A 27500 erforderlichen Transport-Materials = eian Dea? T Rthlr., so daß die Meile ungefähr für 270,000 9 s r. ati A

würde. Die hiernach annäherungsweise berechneten stellen seyn L úbrige Strecke der Bahn (11 geogr. Meilen) Kosten für iat id den höchsten Ansäßen 3,554,000 Rthlr., betragen, 1e? & Herstellung der ganzen Bahn 5,981,500 Rthlr. B iede Das Anlage- Kapitel ist daher in runder Summe Pos 00 000 Rthlr. angenommen worden. Die Bedingun- Li ‘unter welchen die beiden Regierungen, die Königl. Sächsische e die Herzogl. Sachsen-Altenburgische , dem Unternehmen ihre direkte Unterstühung zusagen, sind folgende: l) Beide Regie- runaen betheiligen sih bei dem Unternehmen gemeinschaftlich mit dem vierten Theile des erforderlichen Anlage - Kapitals. 2) Sie sichern überdies den übrigen Actien eine Verzinsung ihres Ka- pitals zu 4 pCt., während des Baues und von der definitiven Konstituirung der Gesellschaft an, zu, und werden, in sofern die Ertráge von dem Betrieb der bis dahin dem Verkehre eröffne; ten Bahnstrecken dazu nicht ausreichen, diese Zinsen aus Staats - Mitteln unverzinslich vorstrecken, dagegen den Ge- sammt - Betrag dieser Vorschüsse zu dem Actien - Kapital hinzuschlagen - so daß die Regierungen von da an rÜct- sichtlich der sich ergebenden Summen als Theilnehmer am Actien- Unternehmen zu betrachten sind. 3) Sie werden auf den auf ihre Actien fallenden Dividenden-Antheil jedes einzelnen Betriebs Jahres zu Gunsten der im freien Verkehr befindlichen Actien in- soweit Verzicht leisten, als der gejammte Reinertrag nicht eine Rente von 4 pCt. für diese leßteren Actien deckt. Jst dies ge- schehen, so fällt der übrige Theil des nach dem Jahres-Ab schlusse disponiblen Reinertrages, bis zum Belaufe von 4 pCt. des An- theils der Regierungen am Actien-Kapital zuvörderst der leßteren als Dividende zu, wogegen der auch dann noch sich etwa erge bende weitere Ueberschuß, nach Abzug des statutenmäßigen Bei- trages zum Reserve-Fonds, unter sämmtliche Theilnehmer verhält nißmäßig zu vertheilen ist. 4) Vorstehende Erklärung is für den Zeitraum von 25 Jahren nach Eröffnung des Betriebes auf der ganzen Bahnlinie, Seitens der Regierungen als unbedingt bin- dend zu betrachten, den Fall ausgenommen, wenn die Dahn während fünf, auf einander folgender, voller Betriebsjahre , auf das ganze Anlegekapital, mithia einschließlich des 4ntheils der Regierungen einen effektiven Reinertrag von mindestens 2? Ct, im jährlichen Durchschnitt gewährt haben sollte. 9) Die Regie rungen behalten sich das Recht vor, dat Eigenthum ‘der Etjen- hahn nebst Zubehör mittels Kaufes für ihre resp. Staaten u erwerben. Dieses Ankaufsreht kann jedoh nicht vor (blauf des 25sten Betriebsjahres nach Eróffnung der ganzen Bahnlinie, der Gesellschaft gegenüber geltend gemacht werden. Der Ankauf selbst geschieht, nach Ermittelung des durchschnitt- lichen Dividenden - Genusses der Actionaire während der lebten 10 Jahre, in der Weise, daß, wenn jener Durchschnitts Crtrag 4 pCTrt. ist, der Nennwerth der Actien vergütet wird; wenn el dagegen mehr beträgt, ein angemessener Zuschlag stattfindet. Uebri gens kann ein solcher Ankauf der Bahn entweder auf einma} oder durch successive Auéloosung der Actien bewirkt werden. G) Der Bau der ganzen Bahn von Leipzig bis zur Bayrischen Gränze bei Hof, ein}chließlich der Zweigbahn Werdau nach Zwik- fau, muß in 6 Jahren vollendet seyn; auch hat derselbe auf den Straßen von Leipzig nach Altenburg, und von Altenburg nach

Plauen, in der Richtung auf Crimmikzschau, gleichzeitig zu begin- nen, und ist auf die 6 Baujahre dergestalt zu vertheilen, daß nach Verlauf von 2 Jahren mindestens der dritte Theil der gan- en Bahnstrecke vollendet und dem Betriebe übergeben jeyn fann. r) Die Regulirung der Entschädigung für die betheiligten ‘Post- anstalten soll nah den möglichst billigen Grundsäßen erfolgen. 8) Um sich den gebührenden Einfluß auf die Leitung und Aus- führung des Unternehmens zu sichern, seben die beiden Regierun- gen folgende in die Gesellschafté-Statuten aufzunehmende Bestim- mungen fest: a) Die Leitung der Gesellschafts-Ängelegenheiten wird einem aus 5 Mitgliedern bestehenden Direktorium übertragen. h) Die Königl. Sächsische und die Herzogl. Säch sische Regierung ernennen, unabhängig von der Gesellschaft jede ein Mitglied des Direktoriums. Die übrigen Mitglieder werden von dem Gesellschafts - Ausschusse statutenmäßig gewählt. D Die Regierungs-Kommissäre haben, nächst ihrer statutenmäßigen Stellung, dem Gesellschaf:s-Aus\chufsse und der General-Versammlung gegenüber, insbesondere auf das Recht von den Verhandlungen des Direktoriums fortwährende Kenntniß zu nehmen, und die Ausführung solcher Beschlüsse, gegen die ihnen im Jnteresse der Staats - Regierungen, oder des Unterneh- mens Überhaupt, erhebliche Bedenken beigehen , beziehentlich bis auf Einholung höherer Entschließung, durch ihren Einspruch zu verhindern; ch4) die Regierungen behalten die Ernennung des, mit mit der Ausführung und oberen technischen Leitung des Bahn- haues zu beauftragenden Ober-Jngenieurs sich selbst vor, und wer- den die demselben während der Dauer des Baues zu gewährende Remuneration auf die Staatskassen übernehmen, wogegen die bei seinen Dienstleistungen erwachsenden baaren Verläge und Aufld- sungen dem Gesellschafts-Fonds zur Last fallen. Der Ober-Inge- neur empfangt seine Instruction von dem Direktorium ; die An stellung der Abtheilungs - Ingenieure für die Bauführung evfolgt, auf Vorschlag des Ober-Jngenieurs und unter einzuholender ZU stimmung der Regierungs - Kommissäre durch das Direktorium, welchem auch die Ernennung des Bevollmächtigten überlassen bleibt. Uebrigens steht den Regierungen, nach den vorläufigen Statuten in den provisorischen General - Versammlungen und 1s zu weiterer, definitiver Beschlußfassung hierüber, die Berechtigung

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der Dienstzeit so viel Mannschaft als möglich streitfähig

macht. Daß dabei Jeder ohne Unterschied in die Reihen ein-

tritt, welche die Wassenehre des Landes repräsentiren, ist nicht

eine bloß beiläufige, sondern eine ganz wesentliche Eigen-

schaft des Preußischen Wehrsystems, und nur mit gleichen |

Mitteln kann man hoffen, ein gleich großes Resultat zu erzielen. Verlorene Versuche mit einzelnen Landwehr - Bataillonen sind auch früher in Ober-:Deutschen Landen gemacht worden, und die Einrich- tung ist nach kurzer Dauer wieder schlafen geganger, weil sie nicht die rehte war. Fallen wir nicht in einen Frrthum zurück, der sich bereits in der Erfahrung als einen solchen ausgewiesen hat; treffen wir um feinen Preis eine halbe Maßregel in einer Zeit, wo Alles, was rings um uns vorgeht, zu etwas Ganzem auffor- dert. Die Landwehr, nah welcher die Stimme des Volkes ruft, soll etwas Großartiges seyn; sie soll unserer Gegenwart Selbst- gefühl und unserer Zukunst Sicherheit gewähren ; sie soll, indem sie der Preußischen nachgebildet wird, die Wirkung haben, daß die Staaten des achten Bundes-Armeec-Corps eine Streitmacht von 100,000 Mann ins Feld zu stellen vermögen. Was auf kleinere Zwecke ausaeßt, das wird einen verhältnißmäßig geringen Unter: \chied gegen bisher ausmachen, und mit gleichfalls hohen Kosten seiner Aufgabe nicht gewachsen seyn.“

Die Hannov. Ztg. enthält folgende Bekanntmachung: „Da der Umfang und die Lage der Geschäfte bei dem Königl. Ober- Appellations Gerichte sowohl, wie bei den Königlichen Justiz Kanzleien es gegenwärtig nicht gestatten, cinzelne Mirglieder der- selben Behufs ihres Eintritts in die allgemeine Srände-: Versamm; lung zu beurlauben, und dann, den Bestimmungen Sr Königl. Majestät gemäß, solcherhalb das Behufize den gedachten ZUstiz- Behörden bereits eröffnet isk, so wird, daß solches geschehen, hier- mit besonderer Rücksicht auf die Wahlberechiigten, zur ebracht. Hannover, den 26. April 1841. Stralenheim.“

durch, i l allgemeinen Kenntniß gebrach o Königl. Hannoversches Justiz - Ministerium.

Hamburg, 18. April. (A. Z.) von Zucker und Kaffee aus allen Theilen unglaublicher Fülle nah den Europäischen Häfen; zu keiner Zeit sind solche Vorräthe aufgespeichert gewesen, als gegenwärtig. Die Sejammt- Uebersichten der sechs Haupt- Niederlagen von Europa weist ein Quanium von 1,792,009 Ctr. Zucker bis zum 1. April auf, ge- gen 1,245,900 Ctr. gleichzeitig 1840, 1,597,000 Ctr. im Jahr 1839 1,140,000 Ctr. 1838, und 1,428,500 Ctr. im Fahr 1837. In Hamburg allein lagern 190,000 Ctr.; gegen 105,000 in 1840, 140,000 în 18539, S0 000 in 1838 Und D 15,000 Ctr. in 1837. Von Havana ist Überdies ungemein viel unterwegs, 10 daß einem einzigen Hause neun Ladungen angekündigt sind. Der Werth dieses Artikels ist jet etwa 10 pCt. billiger als am 1. April 1840, und 15 bis 25 pCre. billiger als im Frühjahr 1839; deshalb ist es zu vermuthen, daß der Verbrauch sich meh- ren und den Ueberfluß verringern wird. Die Vorräihe von Kaffee am 1. April rwourden in den sechs Haupt- Niederlagen von Europa auf 1,021,000 Ctr. geschäßt, gegen ¿94,500 Cir. gleich- zeitig 1840, 542 500 im Iahr 1839, 658,500 Ctr. 1838, und 567,000 Ctr. 1837. Der Werth dieses Artikels ist 10 pCet. niedriger als vergangenes Jahr. Obgleich es wahrscheinli ist, daß der Zoll auf Kafssee in der diesjährigen Parlaments-Ses\sion beträchtlich herabgeseßt werden wird, so fann dies doch keinen merklichen Unterschied im Verbrauche Englands bewirken, weil durch die leßten Nachrichten von China der Preis von Thee abermals um 15 pCt. gewichen ist.

Spanten.

Madrid, 16. April. Der Beschluß des Senats über den Gang, welcher für die Ernennung der Regent|chaft eingehalten werden soll, ist der Deputirten - Kammer heute fommunicirt wor den. Diese ernannte sofort eine Kommission zur Berichterstattung über diesen Beschluß. Die Kommission is aus eifrigen Trini- tariern zusammengesebßt, nämlich aus den Herren Joaquin Maria Lopez (Prásidenr ), Juan Batista Alonso, Miguel Ayllon, Euge- nio Diez, Gil Sanz, Fuente Andres und Louis Gonzales Bravo. Man alaubt allgemein , daß sie ganz entgegenge|eßte Grundlagen beant:agen werde. Allem Anscheine nah wird dann eine ges mischte Kommission ernannt werden, und eine solche wird wahr- scheinlich sich nicht leicht vereinbaren fônnen. Man hat Nachrichten von Cuba bis zum s. herrschte die tiefste Ruhe auf dieser S e

Barcelona, 16. April. Es heißt, der bekannte Charlisf Chef Tristany habe sich im Thale von Andorra wieder gezeigt. Aus Girona wird berichtet, daß einem Gerücht zufolge Cabrera Zorilla, Burjos und andere Karlisten-Chefs über Campredon nach Katalonien zurückgekehrt seyen. i ( wissen, zu Portvendre würden 10,000 Franzosen erwartet, um nach Algier eingeschisst zu werden; General Castafñeda have aber den Befehl erhalten, sie zu beobachten, bis se in Algerien gelan- det seyn würden.

A 4 Ars.

Q 4 4 “S J l V,

Gestern geruhten Se. Königl. Hoheit

Berlin, 28. April. 1 n S der Kronprinz von Rürttemberg (Graf von L ect , ¡Vel per\dntichem Besuch des Universitäts-Gebäudes, tin dem Sißungs- Saal Senats die Matrikel als akademischer Búürger entgegenzunehmen und Ihren Namen in das Album der Universität einzuzeichnen.

Die Mitglieder der Immatriculations- Kommishion, nämlich der zeitige Rektor, Professor Dr. Lichtenstein, der Universitäts

des

zur Abgabe von 50 Stimmen zu.

Karlsruhe, 25. April. Die Ober-Deutsche Zeitung

„Die Ankündigung eines Antrags auf allgemeine Lan d- wehr-Verfassung in der Badischen Abgeordneten-Kammer ist keine vereinzelte Erscheinung ; wir erhalten gleichzeitig auch aus Württemberg und Hessen Nachrichten, wonach man da- selbst ernstlich mit Entwürfen zur Durchführung desselben Ge-

sagt:

dankens beschäftigt ist. Daß eine Landwehr sür diese Staaten |

darúber ist man einverstanden; über die ei Landwehr-Systems aber | Wir

ein Bedürfniß sey, gentlihe Bedeutung eines túchtigen scheint man noch nicht von allen Seiten einig zu seyn. hôren von Projekten, „vonach die Dienstzeit verlängert und auf diese Weise die Verfügbarkeit einer grdüeren Anzahl von Mann- schaft erzielt werden soll. Dies is der Französische Gedanke, welchen der Marschall Soult in diesem Augenblick jen- seits der Vogesen ins Leben zu führen versucht, aber es is nicht der Geist des Preußischen Landwehr- Systems, um welches ge- rade in diesen leßten Zeiten Preußen von der Ober - Deutschen Bevölkerung beneidet wurde. Der Preußische Gedanke ist groß- artiger, als der Französische: er beschränkt sich nicht auf das me- hanische Hülfsmittel, durch eine verlängerte Dienstpflicht die versúgbaren Streitkräfte anscheinend zu vergrößern, on er baut eine in der Wirklichkeit breitere Grundlage der Vehr- haftigkeit auf, indem er vielmehr umgekehrt mit Verkürzung

Richter, Geheime 2 j; ) di N E Fakultäten, Professor Pr. Twesken, Professor Dr. Heffter, Professor Þr. Osann, Professor Dr. Zum pt, nebst dem Univer- sitäts-Secretair und Quästor, Baron von ede jenigen Professoren der Universität, welche die Chre haben wer- den, Sr.

Professor

Professor Dr. Ranke,

—_—

wollens und Vertrauens, mit welchem Sie Sich der hiesigen |

Universität anschließen, aus Jhrem Munde zu vernehmen.

Jn Verfolg der Aufforderung des hiesigen manîs-Denfkmal vom 18. Juni 1838 in Nr. 172 vom gedachten Jahre zeige ich hierdurch an, daß zu an Beiträgen bei mir eingegangen und laut Verein zu Detmold als Beilage zu dem Lippischcn Drucf bekannt geu l N

| 330 Rthlr. 20 Sgr. incl. 65 Rihlr. Gold, und zivar | 261 Rihlr. 15. Sgr. incl. 65 Rthlr. Gold., aus Posen 39 | Vreélau 5 Rihir., aus Düsseldorf 5 Rthlr.,

Regierungs-Rath Krause, die Dekane der vier

Medem, so wie die,

Königlichen Hoheit im nächsten Semester Vorträge zu halten, nämlich : Professor Þy. Encke, Professor Dr. H omeyer, ) l), Rudorff , Professor Pr. Dieterici, Professor Þ1r. Hotho und Professor Dr. Mag- nus, hatten die Ehre, Sr. Königl. Hoheit bei diejer Gelegenheit vorgestellt zu werden und die \chmeichelhafte Erklärung des Wohl-

Vereins für das Her- 2 der Staats-Zeitung diesem Denfmal | laut des von dem Central- Magazin durch den dorteichnisses an denselben abgeliefert sind achten Verzeichnisses 6 \ L Bien | Rihlr., aus aus Ucfkermünde 13 Rthlr.

| | |

|

|

| î 1 / \ | 1 \ j |

In Girona wollte man ferner |

| 5 Sagr., aus Kot1ibus 2 Rihlr., aus Spandau 1 Riblr., aus Heidel-

! berg 2 Rihlr. und aus Tübingen 2 Nihir.

Später find noch einge-

fommen und ebenfalls abgeliefert 8 Rihlr., uud zwar aus Berlin 6 Rthlir. und aus Arnswalde 2 Rihlr. Das obenerwähute, detaillirte, gedrucfte Verzeichniß der Beiträge ist nebst einer, von dem Detmolder Verein publizirten weiteren Nachricht über das Hermanns-Denkmal in Stehelischen (Charlottenjir. 35) und im YFagorschen (unter den Linden 23) Lofal, so wie im Englisheu Hause (Mohrenstr. 49) zur gefälligen Ein- sicht effen gelegt *). Brunfkow, Berlin, den 2s. April 1841. Geheimer Hofrath.

°) Auch auf der Expedition der Allgem. Preuß. Staats - Zeitung (Friedrichéstr. 72) ijt ein solches Verzeichniß 2c. zur Einsicht für dies jenigen, die sich für diese Angelegenheit interessiren, niedergelegt.

Dauer der Eisenbahn-Fahrten am 28. April.

Abgang | Zeitdauer | Adbgaug ZJeitdaüer po! T von rar Berin. ¡6 { M Botadan R

| | j Um 8 Uhr Morgens . | | 422 ¡Um 6) Uhr Morgens... Vormitt.…... | | 41 | Vormitt. …. | Vtmitt..|—| 4] Nachmitt. . | Ae 8 S : A I s | 1 | j

92

» [4 » » 2 w Adents

obachtungen. JI¿ach einumai1ger Reobachttin

Abends 10 hr

| Nachmitiags

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i SUhr.

340 66 ‘par. |339 89’‘‘Par. {339 24 ‘par. | Quellwärme 4-109" R 4-203" R. |—+ I I SOON. G8 M] E

Él. E O er

| Bodenwärme |Auzdunftung heicer, | eiter | Niederschlag | Wärmewechse | 4- 9,9" "N. 220 C Den Pr. Cour. ret Geld 103» | Pr. Bugl, 01,1, 30 o 101

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Actien, Bri. Pots. Eiseub,| do. do. Prior.Act,|i Mgd.Lpz.Eiszenb | do. do.FPrior. ect. Berl. Avh.Eiseub.|— Ido. do. Prior.A ct.) Düss. Elb. Eis.|/ 5

do. do. Prior. Act. à

Främ. Sch. Seehaudluiitge Kurm. Schuldv Neum. Schuldxy Berl. Stadt-Obl. Elbiuwer do. Dans. do. is TI Westp. Pfaudbr Grossh. Pos. OVstpir. Pfandbr.

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Damburg «

Paris E Wieu iu 29 Xr. Augxburg « -

Breslau

Leipzig iu Courant im Fraukfurt a. M.

Peterxburg

us Warte Bors eL Amsterdam, 25. April.

Schuld 2 O0 40 Kanz-Bill. —.

Niederl. wirkl. Neue Anl. 208/,.

Antwerpen, 24. April. Neue Aul. 20!/, G.

ry . n &alitS i E

Frankfuct a. M., 26. April : :

v7 Met. S O 987/z G. 2 lu 20'/s G. Bank-Act. 1994, 1992. Paz:ual- Obi LOO08e Lu

O 135, Goose zu U l Preuss. Prän. 627 8 is. “do. 40 E Ai 101! /,. Poln. Loose 713 r n U 22e O O Holl, 01° 16: 21/4 (ctien. St. Germain 705 (5. Versulles rech- München-Augsburg 86!/2 G. Strafs- Kölu-Aachen 98!/, Br.

Eisenbahn tes Ufer 360 G. do. linkes 250 (G burg-Basecl 240 G. Leipzig Dresden 99!/, Br.

Hamburg, 27. April uk-ÁActien 1665 Br. Eugl iluss. 108 /g- Paris, 24. April. 5 O ReiteGn cour S O S Cte fi cour, O S O L j | ; / . “3 N ». L K 3 A) Necapl. au compt. 103.93, 5S°/y Span. Reute 24!/,. Pausive 95,4: S jo j ] )

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Petersburg, 20. ; Paris 407. Poln. a Par.

Lond. 3 Met. 387/.. Hamb. 345 8. 200 Ml do DOU Pl do. 200 FL —.

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N Met. 107! 4 -\ctien 1659. Aul. de 183

SchMhäau p Auf Befehl: Ballets

Kdöntigli Me i Freitag, 30. April. Im Opernhauje : l Feensee, große Oper in 5 Abth. Musik von Auber. von Hoguct. Preise der Pläße: Ein Plaß in det ges: | Rihlr. 10 Sgr. 2c- i Im Schauspielhause : l) Simpie a E tue o Ua par Seribe. D Hh S hauspiclhause: Voltaire's Sonnabend , 1. Malt. A B. A. Herrmann. (Madame Ferien, Lustspiel in 2 Abth., A Meile) Hierauf: Der Hel Peroni-Glaßbrenner : Arouet als af Ee % E A g, 6 rathsantrag auf Helgoland , As U n - ch s V0 - Schneider. (Dlle. H. Erck: Cläre.)

Der

Logen des ! sten Ran-

vaudleville en l acte,

Gee E Freitag, 30. April. Der Talisman. Posse mit Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy. Musik von A. Müller. / Sonnabend, 1. Mai. (Erste Ftaliänische Opern: Vorstellung) Lucrezia Borgia. sica del Signor Donizetti, Verantwortlicher Redacteur Dr. I. W. Zinkeisen. Gedrucst bei A. W. Hayn.

Opera in S Atti, cel Signor Felice Romani, Mu-

Allg-em eine

Staats-Zeitung.

A nh al f.

é gs : Angelegenheiten. Schluß ver gutachtliben Erklärun- aen wezen der ständischen Ausschüsse und der Allerhöchsten Bescheide darauf. (Westphalen.) Preußen. Westpreußische Provinzialge- \etze, Erbfolge in Rittergüicr. Verpflichtung, die Chausscen vom Scchnce zu räumen.

Nuzland u. Poleu. St. Petersb. des Großfürsten Thronfolgers erschicnen.

Frantreich. Paris. Der Prozeß des Journal3 „La France‘ wes aen der dem Könige fälschlich zuge)chrtebenen Briefe. Vermischtes.

G osb-it. u. Frland. Loudon. Verfahren dexr Minuilter binsicht- lich der Irländischen Wähler - Registrirung. Napier*s {nfunft. Vermischte ?.

Be.ateu. Brüssel. Medizinal-Person fuhrcn von Wolle und Wollenwaaren.

y)) G S C ai Madrtd. Pcewvalichretven. {(

Programm der Vermählung

en ia Belgicn. Ein- u. Aus

S VGOovontihattát Ñ a S Die Regent‘chaftsfcage naher Le

auci.

veleuchtet. S»altung des Senat und

Feier Cornelius zu Ehren.

Lou Vie VOUdON

Budget

Kir ch- .— Sig- Schreicen i Tel)

G. E 2 Kon oe Ae

Se. Majestät der König haben dem Goldarbeiter Johann Demessicur das Prädikat: „Hof: Juwelier“ beizulegen gcrußt.

f

Se Kdnigl. Hoheit der Prinz Albrecht if wvicder cingetrossen.

hier

Der Justiz - Kommissarius Schrottky beim Herzoglichen Fúrstenrhumsgericht zu Dels ist zugleich zum Notarius im Des- partement des Königlichen Ober-Landeszerichts zu Breslau bestellt worden.

Der bisherige Kamtwergerichts-Assessor Oesterre ich ist zum Justiz-Kommissarius bei den Untergerichten des Jüterbogk. Lucken- waldeschen Kreises, mit Anweisung seines Wohnsißes in Luckens walde, bestellt worden.

Heute wird das 6te Stúck der Geseßb-Sammlunz ausgege- ben, welches enthält die Verordnunzea úber die Befugnisse der Kreisstände, Ausgaben zu beschließen und die Kreis: Eingesessencn dadurch zu verpflichten, vom 25. März d. J. unter

Nr. 2150. in der Kur- und Neumark Brandenburg und dem Ma"kgrafcehum Nieder: Lausik, : 1, im Herzogthum Pommern und Fürstenthum Rügen, . im Großherzogthum Pojen, in der Provinz Sachjen, und ¿. in der Provinz Westphalen; ferner das Geselz zur Aufrechthaltung der Mannszucht auf

den Sceschisfen; vom 3isten desselben Monats, und die

Ministerial-Erklärung über das mit der Groß- herzogl. Hessischen Regierung getroffene Ucbereinkom- men, wegen gegenseitiger Verfolgung der Verbrecher úver die Landes-Sränze hinaus. Vom k10ten v. M.

in, den 1. Mai 1841 ebits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Angekommen: Der Geheime Legations-Rath, außerordent: liche Gejandte und bevollmächtigte Minister bei der Schweizeri- hen Eidgenossenschaft, itr. Bunsen, von Bern

Abgereist: Der Bischof der evangelischen Kirche und Ge- neral- Superintendent der Provinz Westphalen und der Rhein- Provinz, Dr. Roß, nach der Rheingegend.

Der Kammerherr und Geschäftéträger am Päpstiichen Hofe, von Buch, nach Neu-Streli(.

Landtags- Angelegenheiten. Zusammenstellung der gutachtlihen Erklärungen der Provinzial-Landtage auf die Proposition we

gen Einrichtung ständi}cher Ausschüsse und derx Darauf Cre Aller ten DeWeide. (Schluß. *)

L Provin Westphalen

l. Auszug aus dem Allerh dchsten Propositions-Dekret vom 23. Februar 1§41.

G S l. D. des Allerhöchsten Propositions-Dekrets

6 dei On Provinzial-Landtag sonst gleichlautcnd

Abe A R 117 d-r St. Ztg. mitgetheilten, entsprechenden

(vit “Na Propositions-Dckrets für den Preufi‘chen und die

rigen Provinzial-Landtage enthält ber den Bestimmungen

über die Zusammen eßung des Ausschusses noch Folgendes:

°) Nur auf den Land ; E t i i id n S At Bin E der bier aufziefübrten seben Previn- C D Leo der Rhei Provinz tritt eist im Laufe diescs Mona.s zusamm m i

Sofern der Stand der Fürsten und Herren in dem Ausschusse besonders vertreten zu werden wünschen sollte, wollen Wir dem- selbea úÚberlassen, Zwei Ausschuß- Mitglieder aus seiner Mitte zu erwählen, die dann den übrigen Zwölf Mitgliedern hinzu- treten.

| 2. Auszug aus der gutachtlihen Erklärung des Pro-

vinzia!-Landtages de dato Münster den 17. Mari 1841,

Die Stände fühlen sich durch die erste Proposition des Aller- Hôchsten Propositions-Dekrets vom 23. Februar 1823 zu dem tief- aefügltesten Danke verpflichtet und erkennen darin mit inniger Freude die Absicht Sr. Majestät, das ständische Institut, welches die Preußische Monarchie dem erhabenen Hochseli.en Könige verdankt, einer höheren Entwickelung entgegen zu führen und die Verbesserungen eintreten zu lassen, welche die Eriahrung von Acht- zehn Jahren in demselben a!s wänschenswerth erscheinen ließ. Sie verehren in dem Abschnitt D dieser Proposition dankbar die landesväterliche Fürsorge, die, indem ste dem Ausschusse eine hohe Bestuumuna anweiset, gleichzeitig der bestehenden Befugnisse des Provinzial-Landtages s{ütßend erwähnt, und sprechen zuversichtlich die Ueberzeugung aus, das der Aus\chußz Sr. Majestät Úberall mit dem Rath und mit der Mitwirkung entgegenkommen werde, die Allerhöchstdieselben von ihm zu verlangen sich veranlaßt finden möchten.

Zum Eingange und §. 1 sind besondere Bemerkungen nicht gemacht.

Zum § 2 a) Die Srtánde schlagen die Zusammenseßung des Ausschusses in der Art vor, daß von den Vier Ausschuß - Mitgliedern eines jeden Standes Drei nach den Regierunas - Bezirken, und das Vierte aus sámmilichen Landtags- Abgeordneten des betreffenden Standes gewählt werde. Sie halten da- für, daß hierdurch auf der einen Seite die Înteressen der cinzelnen Landestheile berücksichtigt, und auf der anderen noch ein größerer Spielraum zur Berücksichtigung vorzüg- licher Qualification gelassen werde. Achtzehn Landtags-

Mitglieder vom ersten und zweiten Stande erklären sich in |

cinem Separat-Votum gegen diesen Vorschlag und beantra- gen die Bildung zweier Wahl- Abtheilungen, auf Grund der alten Landes-Eintheilung, von denen die eine aus dem Fürstenthum Minden, den Grafschafren Ravensöberg und Mark und de:n Fürstenthum Paderborn mit Corvey; die andere aber aus dem Herzogthum Westphalen und Fürsten- thum Mänster mit Recklinc hausen bestehen würde. Bei dieser Eintheilung, welche Landettheile vercinigen würde, die große Aehnlichkeit in ihrer früheren Verfassung haben, wúrden dann in jeder Abtheilung Zehn Abgeordnete der Ritterschaft und Zehn Abgeordnete der Landgemeinden, je Zwei Aus\chuß-Mitglieder ihres Standes, und dagegen in der ersten Wahl - Abtheilung Eilf und ín der zweiten Neun Abgeordnete der Städte ebenso je Zwei Aus|{chuß- Mirglie- der zu wählen haben. : Da die Stände aus der Proposition l. D. ersehen, daß es die Allerhdchste Absicht sey, die Zwölf Ausschuß-Mitalieder aus dem zweiten, dritten und vierten Stande wöhlen zu “lassen, dem ersten Stande aber zu gestatten, Zwei Mitglieder desselben zu ernennen, so halten sie dafür, daß dem g. 2 cine andere Fassung zu geben seyn dürfte. Die Bestimmung, daß der Landtaaë-Marschall bis zur Er- nennung des folgenden Landtags-Marschalls in seiner Func- tion bleibe, steht nah der Ansicht des Landtages nicht mit der Vorschrift des §. 4, wonach die Amtswirksan!keit der Ausschuß- Mitglieder voa einem Provinzial-Landtage bis zum anderen währen soll, im Einklange. Es wird daher vorgeschlagen, auch das Amt des Landtags-Marschalls, als Vorsißenden des Ausschusses, bis zur Eröffnung des nächsten Landtages fortdauern zu lassen. Jn cinem Separat -Voto

wird dagegen geäußert, daß die Function des Landtagé- |

Marschalls allerdings mit der Ernennung seines Nachfolgers erlôschen müsse, weil sonst leicht der Fall eintreten kôónne, daß während einer geraumen Zeit zwei Landtags-Marschälle existirten.

Zu den §g. 3 und 4 is nichts bemerkt.

Zum §. d.

Die Stände halten dafür , daß die Uebertragung von Ver- waltungs - Geschäften auf den Ausschuß mit dessen wesentlichem Zwecke nicht vollkommen zu vereinigen sey. Denn bei der Wahl der mit der Besorgung von Verwaltungs-Geschäften zu beauftra- genden Stände- Mitglteder habe bisher der Landtag auf genaue Kenntniß des Gegenstandes oder besondere Vorliebe für denselben, auch auf die Lage der Wohnorte der Beauftragten in der Nähe der zu beaufsichtigenden Institute gesehen; solche besondere Rücksichten aber ließen sich bei der Wahl der Mitglieder für den hier in Rede stehenden Ausschuß, ohne Nachtheil für seinen Hauptzweck, nicht nehmen. Es wird daher darauf angetragen, zu gestatten, daß, wie bisher, für die ständischen Jnstitute beson- dere Aueschússe gewählt werden dürften. Sofern aber diesem Antrage nicht entsprochen werden könnte, wird bevorwortet, daß die fraglichen Geschäfte nicht dem ganzen Ausschusse; sondern nach den verschiedenen Gegenständen mehreren innerhalb desselben, even- tuell mit Zuziehung der Stellvertreter, durch die Wahl des Land- tages zu bezeichnenden engeren Aus|hüssen, anvertraut werden möchten.

Zum s. 6.

Wird eine Abänderung dahin beantrag!: daß die Kosten der |

Ausschüsse in derselben Art, wie die Landtags - Kosten aufzubrin- gen seyen, weil die leßteren nah der dortigen Einrichtung in solche zerfielen, welche die Provinz als Gesammtheit trage, ‘und in solche, welche jeder Stand in sich aufbringe.

3 Allerhdchster VesGeid.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c,

| Entbieten Unseren, zum Landtage der Provinz Westpha- | len versammelten getreuen Ständen Unseren gnädigen Gruß und ertheilen denselben auf ihre Erkláruna, úÚber den mitcelst der Proposition I. D. Unseres Propositions-Dekrets vem 23. Fe: bruar c. dem Landtage vorg?legten Entwurf einer Verordnung, wegen Einrichtung eines ständischen Ausschusses, nachstchendcn gnädigsten Bescheid. a Zur unzweifelhaften Feststellung Unserer bereits in dem Pro- positions-Dekrete erklärten Absicht , daß durch die dem zu ernen- nenden Ausschusse anzuweisende Wirksamkeit die verfassungémä- ßigen Rechte der Provinzial-Stände nicht beeinträchtigt werden sollen, haben Wir fü: angemessen crachtet, dies in der Verord- nung ausdrücflich auszusprechen. Danach verbleiben dem Wirkungékreise der Provinzial-Land- tage die im Art. 111. des Allgemeinen Geseßes wegen Anordnung der Provinzial-Stände vom ò. Juni 1823 denselben Úberwiejscnen Attributionen. Nur wenn die Ansichten der Provinzial-Landtage der verschiedenen Provinzen über die von ihnen berathenen Ge- sez-Entwürfe bedeutend von cinander abweichen, oder andere im | Laufe der weiteren Verhandlungen hervortretende Momente dies | bedingen sollten, beabsichtigen Wir, eine Ausgleichung derselben | durch die Ausschüsse der betreffenden Provinzen anzuordnen.

Bei Gegenständen, welche bieher nicht als zur Kompetenz der | Provinzial-Stände gehdrig betrachtet sind, dagegen, wollen Wir, | sofern von Uns für nöthig erachtet wird, den Rath erfahrener | Männer aus den Eingesessenen Unserer Provinzen einzuholen, die | anzunehmenden Hauptarund}äße einer Besprechung mit den Aus- | schüssen unrerwerfen lassen.

Dem Antrage der Majorität Unserer getreuen Stände über | die Zusammenseßung des Ausschusses wollen Wir im Wesentrli- | chen entsprechen; finden jedoch angemessen, für die Wahl der | Mitglieder des Ausschusses die Eintheilung in Wahl-Bezirke, wie | sie im Art. U. der Verordnung vom 13. Juli 1827 festgesetzt ist, | als Grundlage in der Arr anzunehmen, daß je zwei Wahl-Be- | zirke cin Aus\chuß-Miktaglied für jeden Stand zu erwählen haben ; | dabei aber die genmeinschaftlich wählenden Bezirke so zusammen- | gelegt werden, daß ihre Gränzen mit denen der gegenwärtigen

Regierungs-Bezirke zusammenfallen.

Wir seßen demnach fest, daß zum Ausschusse vom zweiten, | dritten und vierten Stande für jeden Stand ein Mitalted von | dessen Landtags:Abgeordneten aus dem Minden-Ravensbergschen | und Paderbornschen Wahl? Bezirke, aus deren Mitte, ein Mit- | glied in gleicher Art von dessen Abgeordneten, aus dem Westphä- | lischen und Märkischen Wahl Bezirke, und ein Mitglied, evenso | von dessen Abgeordneten aus den beiden Münsterschen Wahl-Be- | zirfen; das vierte von jedem der drei Stände zu ernennende | Mitglied aber von sämmtlichen Landtaas- Abgeordneten derselben | ohne Rúcksicht auf die obengedachte Ein:herlung der Provinz | gewählt werde. | Wenn Wir in Unserem Propositions: Dekrete vom 23. Fe-

bruar v. J. uns geneigt erklärt haben, dem Stande der Fürsten | und Herren auf ihren etwanigen Wunsch eine besondere Theils | nahme an dem Ausschusse durch zwei dazu von ihnen zu wäh- lende Mitglieder einzuräumen, so is solhes nur auf die früher | reichsunmittelbaren Herren Fürsten zu beziehen, wohingegen die- | jenigen Mitglieder des ersten Standes, deren Besißungen erst | später eine Stimme in demselben beizelegt ist, an den Wahlen | der von der Ritterschaft zu bestellenden Ausschuß-Mitglieder Theil | nehmen und dazu wählbar seyn sollen. Die Herren Fürsten kdn- | nen indeß die vorgedachten beiden Ausschuß - Mitglieder nur aus | threr Mitte wählen und die Gewählten nur in Person an den | Verhandlungen des Ausschusses Theil nehmen. [Da Wi die Theilnahme der Herren Fürsten an dem Auë- | {usse von ihrem Wunsche abhängig gemachr haden ; cine desfall- | sige Erklärung aber nicht vorliegt, so müssen Wir Uns vorbeha!- ten, künfcig auf ihren Antrag das Weitere zu bestimmen. So- | fern von dem anerbotenen Zugeständniß Gebrauch gemacht wird, | soll indeß die Theilnahme der erwähnten beiden Mitglieder an | den Verhandlungen des Ausschusses nur dann stattfinden, wenn | derselbe für sich allein zusammentritt, wohingegen Wir fr den | Fall, daß Wir die Ausschüsse mehrerer Provinzen zu ciner ge- | meinsamen Berathung berufen sollten, Uns, wegen der Konkur- | renz der chemaligen Reichsunmittelbaren dabei, weitere Bestim- | mung vorbehalten. Wenn etwa die Theilnahme der Herren | Fürsten am Ausschusse in der erwähnten Art nicht ins Leben | treten môchte, Wir aber den Landtags: Marschall aus denselben | ernennen sollten, so tritt dieser dem Ausschusse als dreizehntes | Mitglied hinzu; wohingegen er dann bei etwaniger Vereinigung | des Ausschusses mit den Ausschüssen anderer Provinzen ganz aus- | scheidet, und durch ein von Uns zum Vorsißenden zu ernennendes | anderes Mitglied erseßt wird. | Die Bestimmung der Dauer des Amtes des Landtags-Mar- schalls wollen Wir nah dem Antrage Unserer getreuen Stände | dahin abändern, daß derselbe bis zur Ei dffffnung des nächsten | Landtages in seiner Function bleiben soll. Die Leitung der durch die Bestimmung sub |. A. Unseres Propositions - Dekrets v. 23. | Februar d. J. angeordneten, vorbereitenden Brarbeitung der le- | gielativen Gegenstände, gehört indeß lediglich zum Wirkungskreise ‘des fúr einen bevorstehenden Landtag ernannten neuen Landtags- | Marschalls.

Für den Fall der Behinderung des Landtags - Marschalls | werden Wir zu seiner Vertretung im Vorsiße ein Mitglied des | Ausschusses ernennen, und ist daher fúc denselben aus dem | Stande, beziehungsweise Landestheile, welchem er angehört, cin | Stellvertreter zu wählen, der ihn dann in seiner Eigenschaft als | Ausschuß - Mitglied ersest. Diese leßtere Vertretung fällt weg,

" wenn in dem oben berührten Falle der Landtags-Marschall dem

" Ausschusse als dreizehntes Mitalied hinzugetreten ist. :

| Die Leitung der Wahlen finden Wir für angemessen, in al-

| len Ständen dem Landtags-Marschall zu übertragen.

| Was die U-?berweisung von Verwaltungs-Geschäften an den nach der Proposition |. Þ, zu bestellenden Ausschuß detrisst, N ist es Unsere Absicht gewesen, dieselbe lediglich der E, eschluß- nahme Unserer getreuen Stände zu überlassen, auch würde dur