1841 / 120 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

ieselbe D é i efugniß ausgeschlossen worden seyn, dieselbe keinesweges der E Gie, mt den etwa dem Aus-

zur Ausréchtung ee e itungs- Angelegenheiten nicht in noth- jchusse úberwéejenen De? Spezial-Kommissionen oder einzelne é eb i V Z : wendiger Verbin h Fes anlertien. ‘Diejenigen Schwierig- stindische G en Stánde bei einer solchen Einrich- keiten, 4 ggr A dürften sich bei näherer Prúfung tung zU r Wir wollen ihuen daher, obgleich sie nah der ab- L E Erflárung von der eingeräumten Befugniß Gebrauch aiggivts nicht beabsichtigen, solche für den Fall, daß sie dies Fina ‘in ihrem Interesse finden möchten, nicht entziehen und werden die desfallsige Bestimmung im Wesentlichen n derselben Art, wie ste der Entwurf enthält, in die zu erlassende Verordnung aufnehmen. Wir behalten Uns demnach vor, auf etwanige wei- tere Anträge Unserer getreuen Stände hierüber das Nähere zu bestimmen, da ohnehin ihre Beschlüsse über die dem Ausschusse u überweisenden Geschäfte, über deren Behandlung, so wie über die Errichtung eines engeren Ausschusses und dessen Zusammen- sc6ung, Unserer Bestätigung bedürfen würden. In Beziehung auf die in der Denkschrife vom 17. März enthaltenen weiteren Aeußerungen machen Wir indeß darauf ausmerk|am, daß die zur Ausrichtung besonderer Aufträge ernannten Spezial- Kommissionen und einzelnen ständischen Kommissarien nur dann mit dem Ausschusse in Verbindung stehen könnten, wenn sie ihre Aufträge von ihm erhalten hätten, oder deren Ausführung unter seine Auf- sicyt gestellt wäre, wohingegen aus dem bloß zufälligen Um- stande, daß die Beaustraaten etwa zugleich Mitglieder des Aus- shusses sind, eine Uebertragung der fraglichen Geschäfte auf den Ausscuß mt zu folgern seyn würde.

Der vorgeschlagenen Abänderung der Fassung des s. ® des Entwurfs dahin, daß die Kosten der Ausichüsse in derselben Art wie die Landtage kosten aufzubringen seyen, steht kein Bedenken entgegen.

Wir werden die Verordnung, wegen Einrichtung eines Aus- schusses der Stände der Provinz Westphalen, chestens den vortte- henden Grundzügen gemäß erlassen; für jeßt aber ergeht an Un- sere getreuen Stände Unzjere gnädigste Aufforderung, nunmehr nah den obigen Bestimmungen die nöthigen Wahlen unverzüg- li h vorzunehmen und Uns das Resultat zur Bestätigung vor- zulegen.

Wir blcib+n Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen

Gegeben Berlin, den 26. April 1541.

Friedrich Wilhel. Prinz von Preußen. v. Kamp. Mühler. v. Rochow. v. Nagler. enbera. Rother. Gr. v. Alvensleben. r. v. Werther. Eichhorn. v. Thile Gr. zu Stolberg. An

die zum Provinzial-Landtage der Provinz Wesiphalcn versam- melten Stände

Provinz Preußen.

Danzig, 10. April. (Fortsehung des in Nr. 117 abge- brochenen Artikels.) Zunächst hatte der Landtag es für Pflicht gehalten, zu seiner Information und um mit voller Ueberzeu-

gung über das Bedürfniß und den Umfang eines Provinzial- |

Geseßbuches und in wie weit die vorliegenden Entwürfe dem- selben entsprechen, ein Urtheil fällen zu können, sich den gegen- wärtigen Rechtszustand Westpreußens klar vor Auzen zu stellen. Die bezllälichen Erörterungen ergaben, daß das Haupt rechts-Material für Westpreußen in dem Landrecht von 1721 ent- halten jey. Dasselbe ist indessen keinesweges aus dem Volke und aus den Bedürfnissen desselben hervorgegangen, vielmehr grdßtentheils nur eine Zusammenhäufung von Trümmern ver- schiedener Rechtsnormen, die darin eine Verarbeitung gefunden haben. Nur von einigen, neben dem Landrechte von 1721 als Landesgeseze bestehenden Rechtsnormen darf angenommen wet- den, daß sie aus dem Volksleben hervorgegangen sind, wohin mehrere in die Regierungs - Justructiou von 1773 Übergegan- gene Lestimmungen das jus lerreslre nobilitatis prussiae, die Danziger Willkuür- und Wechsel-Ordnung zu rechnen sind, wogegen alle anderen vor 1773 bestandenen Partikular: Rechte aufgehoben worden. Dies hat aber wiederum zahlreiche Lücken in der Geseß - Gebung erzeugt, und ist neben dessen innerer Un- vollfommenheit ein neuer Grund gewesen, weshalb alie Sachver- ständigen wiederholt und dringend die Aufhebung des hiernach gänzlich ungenügenden Landrechts von 1721 erfordert haben. Die in der Provinz bestehende Rechts-Verfassungs wird aber dadurch noch besonders verwickelt, daß jede durch politische Ereignisse oder dutch Administrativ-Maßregeln seit 1773 herbeigeführte Verände- rung in den Gränzen der Provinz zugleich eine entsprechende Aenderung der Rechts - Verfassung zur Folge gehabt hat. Eine solche trat bereits zehn Jahre nah Einführung des provinziellen Landrechts, durch das Justiz-Reglement vom 3. Dezember 1781 ein, welches den damaligen Marienwerderschen landräthlichen Kreis zu Westpreußen s{lug. Im Jahre 1793 kamen die Stätte Thorn und Danzig, mit ihren resp. Gebieten hinzu,

denen durch das Patent vom 2. Juni 1793 die Beibehaltung | | beit unterzogen, nah dem Gutachten des Tribunals und mit Be- | zugnahme auf die Verhandlungen der vom fünften Provinzial-

ihrer statutarisczen Rechte zugesichert ward. Jm Jahre 1802

wurde das Provinzialrecht für Ostpreußen emanirt, dessen Ge-

seßesfraft auch in dem ehemaligen Marienwerderschen landräth-

lichen Kreis Geltung fand. Mit dem Tilsiter Friéden ward aus

Danzig mit seinem Gebiete und einem Theile des Palatinats

Pommerellen ein Freistaat gebildet; der größte Theil des Pala- tinats Kulm nebst Thorn und seinem Gebiete welcher jebt

fünf sandräthliche Kreise bildet an das Herzogthum Warschau abgetreten, und daselbst die Rechtsverfassung bei hrer Wieder- einverleibung mit Westpreußen dergestalt bestimmt, daß in Stelle des inzwischen jedoch unter Beibehaltung der statutarischen Nechte für Danzig A6 Hauvptgesel eingeführten (ole Na- polcon, mit einigen provinzialrechtlicken Abweichungen das Allgenieine Landreht von 1794 trat. Hiernach zerfällt der Be- zirk des Ober-Landesgerichts zu Marienwerder in acht provinzial- rechtliche Distrikte, mit sehr abweichender Rechtéverfassung , de- ren vorherrshender Charakter ist, daß sie auf fremdem Gebiete ent prossen, durch äußere Ereignisse eingesührt, im Volksleben nirgend Wurzel geschlagen hat. —— Es gab sich demnach in der Psenarversammsung der dringende Wunsch einstimmig zu crken-

| fung feinesweges wünschenswerth erschien.

| zialgesebuch zu bringen. Es

| theile

| fünf Kreise | der Stadt und Veste Graudenz und i Ausnahme provinzialrechtliczer Bestimmungen nicht statthaben, | | da hier nah dem Patente von 9. November 1816 das Allg. | Landrecht lediglih und allein Geltung hat | mungen seßte:

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| Es wurde hiernach beschlossen, mittels Denkschrift die Aller- |

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Hierüber eine Erklärung abzugeben, war die dem Landtage vorliegende Aufgabe, und derselbe glaubte sich daher zunächst über die Frage verständigen zu müssen: h) ob nicht etwa alle Provinzialgeseße ungesammelt zu lassen seyen und auf deren vöôllize Beseitigung anzutragen wäre? Man konnte sich nicht verhehlen, daß diese Jdee ungemein viel Anspre- chendes habe, daß ihrer Verwirklichung auch keine unübersteigli- chen Hindernisse entgegenstehen, da das Provinzialreht mit dem Allg. Landrecht auf gleicher Basis, dem Römischen Rechte be- ruhe; indessen enthält jenes dennoch einige werthvolle Ueber- bleibsel des alten Kulmischen Rechtes, welches scit sechs Jahr- hunderten im Volksleben eingebürgert ist, und deren Ab)chaf- \ Wenn dem Land- tage auch ein im ganzen Staate allein geltendes Gesebbuch als endliches Ziel vor Augen s{hwebte, so sprach sich doch all- gemein die Ansicht aus, daß dieser Uebergang nur allmählig und mit möglichster Schonung der herkömmlichen Rechte stattfinden dürfe. Gleichzeitig aber hielt man die Ueberzeu- gung fest, daß das Provinzialrecht keine andere Abweichungen

| von dem Allg. Gese6buche vorschreiben dürfe, als solche, des | ren Nothwendigkeit oder

i vorzüglihe Nüblichkeit durch die bisherigen Erfahrungen dargethan waren, wogegen die Abschaf- fung aller vor dicser Prüfung nicht bestehenden Bestimmungen Allerhöchsten Orts zu beantragen seyn würde. Wenn aber jenes Ziel eines einigen Geseßbuches für den ganzen Staat noch nicht zu erreichen ist, so trat der Wunsch, daß mindestens in der Pro-

| vinz Preußen künftig nur ein Provinziol-Gesezbuch maßgebend | sey, um so lebendiger hervor.

ei In diejer Beziehung schienen die Schwierigkeiten um so weniger crhéeblih zu seyn, als auch dem Ostpreußischen Provinzialrehte das Landrecht von 1721 zum Srunde liegt und in erheblihen Rechtsmaterien die Provinzial- Gej{eßgebung beider Landestheile in der That völlig konform ist. Indessen wollte man auch hier alles Gewaitcjame vermeiden, deshalb eine sofortige Verschmelzung um so weniger beantragen, als nah Emanation des zu erwartenden Allgemeinen Geseßbuches auch dem Ostpreußischen Provinzialrechte Aenderun- gen bevorstehen. Doch war die Versammlung über den Grundsaß durchaus einverstanden, daß jene Verschmelzung überall den lei- tenden Hauptgesichtépunkt bilden solle. Auch verkannte man nicht die sich dardietende Gelegenheit, wenigstens das Danziger Parti- fular: mit dem Westpreußischen Provinzialrechte in ein Provin- tönnten in dieser Beziehung sich wenig Schwierigkeiten herausstellen , sobald die durch dies ‘Parti- kularrecht bedingten, die Stadt Danzig betreffenden Abweichun- gen bei den bezüalichen Gesebstellen des Provinzialrehts ange: führt werden. Diese Vereinigung ward in der angedeuteten Weise beschlossen, mir der Maßgabe, daß die sür Danzig beizu: behaltenden partikularrechtlichen Bestimmungen in dem zu redigi: renden Geseßentwurf in Parenthese mit „Danzig“ bezeichnet werden Demnächst schritt man zur Berathung A

welche Grundlagen man bei der Untersuchung sich stüßen wolle? Es lagen deu Landtage drei verschiedene Geseßentwütfe vor: à) der revidirte Entwurf Westpreuß. Provinzial - und Danziger Partikularrechts von 971 Paragraphen; b) ein Entwurf des Königl. Obverlandesgerichts zu Marienwerder von 03 Paragra- phen; ec) ein Entwurf des Oberlandesgerichtsraths Leman von 46 Paragraphen, und d) ein vom Königl. Tribunal zu Königsberg abgefaßtes Gutachten. Das leßtere schien mit unverkennbarer Sorgfalt und Sachkenntniß abgefaßt und sprach sich dahin aus, daß von dem Entwurfe ad a. überhaupt nur die Beibehaltung

darubc!: e) auf

| von etwa 295 Paragrayhen durch das Bedürfniß gerechtfertigt G F = I

sey. Der Landtag stimmte diesem Gutachten im Wesenllichen bei und beschloß, dasselbe seinen Berathungen zum Grunde zu legen. Auch die hier bevorworteten provinzialrechtlichen Bestimmun-

| gen erlitten indessen noch eine wesentliche Einshränkung durch Be:

jahung der denmnächst zur Erörterung gelangenden Frage: 4) ob die ausschließlich auf den Lauenburg -Bütowschen Kreis sich be-

| ziehenden Geseßstellen aus dem Provinzialrecht für Westpreußen | ganz fortzunehmen seyen? 156 der durch das Tribunal bevor-

worteten Paragraphe gelten in dem bezeichneten Landee- nicht, von den übrigen 139 Paragraphen finden ihrem Gegenstande nach auf den Lauenburg-Bü-

mehrere Kreis keine Anwendung, und es bleiben außer

towschen

dem Kirchenrechte nur noch wenige Punkte übrig, in welchen |

das Provinzialrecht des Lauenburg-Bütowichen Kreises mit dem Westpreußischen übereinstimmt Vei dieser Lage der Sachen hielt der Landtag es um so mehr für zweckmäßig, daß jene Lan- deétheile auch in rechtlicher Beziehung von Preußen gänz!ich getrennt werden, wie sle es in stöndisher und adininistrativer sind, als sie von den Preußischen Provinzial:Ständen nicht ver- treten werden. Dasselbe gilt von den an Posen und an die Neumark übergegangenen Distrikten. Auch in Betreff der

ihres Rayons, darf die

U Diese Vorbestim- den Landtag in den Stand, zur Prüfung derjeni-

| gen provinzialrechtlichen Bestimmungen überzugehen, deren Beibe

haltung wünschenswerth erschien. Der Ausschuß hatte sich der Ar-

| Landtage ernannten ständischen Deputirten eine Zusammenstellung |

jener Rechts - Bestimmungen zu bewirken, und es ward zur Be-

rathung über dieselbe geschritten, nachdem sie durch decn Druck |

vervielfältigt und den einzelnen Landtags - Mitgliedern zur Prü- fung mitgetheilt worden war.

Zusäße einer sorgfältigen und anscheinend erschöpfenden Erödrte- |

rung, hob die für und wider die Beibehaltung sprechenden Mo-

tive hervor, und einigte sich einstimmig über Beibehaltung einer |

Anzahl von Bestimmungen, welche un Form von §6 Zusäßzen zum

Allgemeinen Landrecht das Westpreußische Provinzial - Recht bil- |

den sollen.

hôchste Bestätigung des Entwurfs eines Provinzial -Gescßbuches sür den westlichen Theil der Provinz Preußen in 88 Zusßäßen zum Allgemeinen Landrecht, so wie eines gleichzeitig vorzulegen- | den, darauf bezúzlichen „Publikations-Patents““ nachzujuchen.

| Nach Beendigung dieser umfassenden und wichtigen, von den | Behörden und Ständen seit Jahren vorbereiteten Arbcit konnte

nen, daß diesen abnormen, zu zahllosen Verwickelungen und \ sich die Versammlung ein Gesúhl der Befriedigung über die Be-

Streitigkeiten, ja zu Rechtsunsicherhcit Anlaß gebenden, Zustän- den durch Sichtung, Sammlung und Festitellung der beizubeha!- | tendea provinzialgeselzlichen Bestimmunzen schleunige Abhülfe zu Theil werden möge. In der That hat auch die Gseb ebung diese Mißverhältnmsse nicht übersehen, und seit Einführung des Allg. Landrechts hat wan sich mit der Frage beschäftigt: „ob und weclche Bestimmungen der Provinzialgesckgebung fernerhin

beizubehalten oder der Vergessenheit zu übergeben seien?“

endigung des hochwichtigen Werkes um so weniger versagen, als | man si der zuversichtlichen Hoffnung hingab, des Königs Ma- | jestät werde durch Allerhöchste Bestätigung des entworfenen Ge- | Fs den zur Zeit bestchenden abnormen Rechtszustand be- | Rectitu, dadurch zugleich die Annäherung zu einer Allgemeinen "Ney gung wesentlich sördern,

Nachdem die Beautachtung der Entwürfe der Ost- und

Westpreußischen Provinzialrechte erledigt war, wurden in der

des Kulmer und Michelauer Landes, mit Ausnahme |

Man unterwarf die proponirten |

Plenar-Sißbung vom Lten d. die von dem 6ten Provinzial-Land- tage gepflogenen Verhandlungen über ein Geseß, betrcffcnd die Erbfolge in Rittergüter, berathen. Dieselben waren auf den Antrag des bten Provinzial-Landtages bei Gelegenheit der Revision der Provinzial-Geseße Allerhöchsten Orts wiederu! vorge- legt, um zu möglichster Beseitigung der in einzelnen Landestheilen von dem Allgemeinen Landrecht und Ostpreußiichen Provinzialrecht abweichenden Erbfolgerechte benußt werden zu können. Da in denjenigen, namenilich Westpreußischeu Landestheilen, in welchen die in Reoe stehenden Abweichungen stattfinden, nah dem bei Begutachtung des Westpreußischen Provinzialrechts gestellten Ars trage künftig allein das Erbfolgereht des Allgemeinen Landrechts gelten, in Ostpreußen aber die Bestimmung des Ostpreußischen Províinzialrechis bestehen bleiben soll, so überzeugte si der Land- tag, daß die ernevte Mittheilung jener Verhandlung ihren Zweck erfúllt und die weitere Berathung über dieselbe erledigt sey. Es wurde beschlossen, dies mittelst einer Denkschrift anzuzeigen, und man glaubte, mit aroßer Befriedigung in derselben erwähnen zu föônnen, daß man Geleacnheit gefunden habe, der in dem Aller- hôchsten Propositions-Dekret vom 13. März ausdrücklich enthal- tenen Anordnung gemäß, den Bestimmungen der §d. !— (. des Publications- Patents zum Allgemeinen Landrecht jo vollFändig als möglich zu entsprechen. : ,

Ja der Sßung vom 9. d. M. kam zunächst ein Antrag zur Sprache, nach welchem um Abänderung der bestehenden Vors \hriften über die Verpfl:chtung, die Chausseen vom Schnee zu róumen, welche den Adjacenten derselben in einem gewissen Ums- fange unentgeltlich obliegt, nachgesucht wurde. Man beschloß, die bei der Erôtterung darüber sich herausstellenden wesentlichen Uebelstände durch Vermittelung des Herrn Landtags-Kommissa- rius zur Kenntniß der betreffenden Behörden, Behufs geeigneter Abstellung, gelangen zu lassen. Ebenso wurde ein Gesuch sämmt- licher Einfassen evangelischer Konfession im Marienburger Land- raths-Kreise um Gleichstellung mit den Einsassen katholischen Glaubensbekenntnisses desselben Kreises bei Entrichtung der Ab- gaben und Leistungen an Kirchen, Pfarrer und Kirchendiener, dem Herrn Landtags-Kommissarius zur gecigneten Vcranlassung überwiesen.

Berichtigung.

In der Zusammenstellung der gutachtlichen Erklärunaen der Provinzial : Landtage 2c. in der gestrigen Nr. der Set. Ztg. ist ck. 505, Sp. 3, Z. 24 stait: „sle“, zu lesen: ihn; ferner S. 500, Sp. 1, Z. 44, statt: „Beweis“/, zu l:sen: Beruf.

. Petersburg, 24. April. Die hiesigen Zeitungen

s Programm der Feierlichkeiten bei der am 28sten ( ndenden Vermählung des Großfürsten Thronfolgers er Prinzessin Marie von Hessen. Bei dem großen Zuge aus den inneren Gemächern des Kaiserl. Palastes in die Hof- firche werden die hôchen Personcn zum Theil paarweise in fol gender Ordnung erscheinen: 1) Jhre Majestäten der Kaiser und vie Kaiserin, 2) der Großfürst Thronfolger und ‘eine hohe Braut

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c da N. stattfi

3) die Großfúrsten Konstantin, Nikolaus und Michael Mikolajes-

der Prinz von Preußen und die Frau Großfürstin

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| Helene, 9) der Großfürst Michael Paulowitsch und die Groß- | fúrstin Olga Nikolajewna, 6) die Großfürstinnen Alexandra Nis-

folajewna und Maria Michailowna, 7) die Großfürstinnen Eli- sabeth und Katharina Michailowna, &) die Erbgroßherzoge von Hessen und von Sachsen-Weimar; 9) die Prinzen Emil und Alexander von Hessen, 10) der Prinz und die Prinzeisin Peter von Oldenburg.

Fran rei ch,

Paris, 25. April. Der Erzbischof von Paris hatte heute cine lange Audienz beim Könige, die sich, wie man vermuthet, auf die Vorbereitungen zur Taufe des Grafen von Paris bezog.

In der gestrigen Sibung der Deputirten-Kammer führte die D batte über die Birtschrife der in Buenos-Ayres wohnenden Franzosen zu dem Resultate, daß die Verweisung an den Miniíis- ster der auswärtigen Angelegenheiten nicht genehmigt und mit starker Majoritát zur Tagesordnung übergegangen wurde. _

Eine zahlreiche Menge drängte sid, heute nach der Kirche St. Mary, um der Beatification der heiligen Marie de l’Incar- nation beizuwohnen. Die Statue der Heiligen stand, umgeben von Blumen und: Kerzen, auf dem Hauprtaltar. Der Erzbi hof, umringt von mehreren Bischdfen, dem Patriarchen von Jerusalem und von mehr als der Hälfte des Klerus von Paris, hie't das Hochamt. Sämmtliche Offiziale, über funfzig an der Zahl, trugen reiche Priestergewänder aus Goldstoff. Das Fest dauert mor- gen und übermorgen fort.

Sigzungder Assisen. Prozeß des Journals „la France“. Scit dem Jahre 1830 hat fein Preßprozeß cin äbnliches Aufsehen ge- macht. Schon um 9 Uhr Morgens waren alle Zugänge zum Assisen: hofe mit Schaaren von Neugierigen besezt, und gleich nach Deffnung der Tbüren war der Sipungssaal bis auf den legten Play angefüllt. Die Xournalistea, die spáter famen, erhielten nur mit Mühe und auf bescnderen Besehl des Prásideuten noch den uéthigen Raum zum Ste- negraphircn. Unter den legitimistischen Notabilitäten, die der S1hung beiwobnten, bemerfte man den Grafen Kergorlav, den Herzog ven F1ß- Yamces, den Marquis von Laroche Facquelin, den Herzog von Lorge u. fw. îm 11 Uhr ward die Sipung erbsfnet. Der General-Advokat Pa sto - rieu-Lafosse nahm den Siß des lffentlichen Ministeriums ein. Die Herren Berryer und August Johannet faßen auf der Bank der Vertheidiger. Der Präsident eninahnte das Publifum zur größten Ruhe, und erklärte, daß jedes Zeichen des Mißfallens oder des Bei- falls die Räumung des Saales zur Fo!ge haben würde. Der An- geflaate erwiederte auf die an ihn gerichteten Fragen, daß er Ernst ven Montour heiße und verantwor!!icher Herausgeber des Journals „la France‘ sey. Die Arfklage-Akfte, welche hierauf verlesen wurde, ent- bielt den am 24. Januar d. J. von der „France“ publizirten und in diesem Prozcsse infriminirten Arkitel. Derselbe lautet folgendermaßen :

Die persouliche Politif Ludwigs Philipp's, durch ihn selbst erläutert.

„Ludwig Philipp hat ein politisches Svsicm, auf dessen Realisi- runa er, unbefümmeit um alle Ministiriai-Verändcrungen, hinarbeitet. Er bat bei Ausübung sciues conftitutionellen Rechtes beständig gesucht, ein Kabinet zu bilden, welches seine parlamentarische und geseuliche Ver- antworlilichfeit für die Ausführung seines intimen und persönlichen Gedankens eiusezte. Hat er ein solhes in dem Ministerium vem 29. Oktober gefunden? Js uicht Herr Thiers seibst in jenes Svstem cingegangen, als er die Befesligung von Paris durch Ordonnanzen be- gaun und sie vor der Kammer vertheidigte. Es sind dies ernste und wichtige Fragen, und die Dokumente. welche wir Frankreich vorleaen, werden vieler Ungewißheit in dieser Bezichung ein Ende machen, Wix

fiad immer der Meinung gewesen, daß die Politik des persönlichen und nicht verantwortlichen Systems zum Zwecke hätte, Europa Bürg- schaften zu geben, und den Krieg zu vermeiden, und daß jene Vürgschasten in cinem Plane zur Unterdrüfang der NRevolu- tion im Junern bcsiänden. Es liegt uns cine Korrespondenz vor Augen, welche bestimmt war, auf die Eurcepäishen Hofe zu wirfen. Die Enthüllung derselben is wahrscheinlich den antt- diplomatischen Ändiécretioneu zu verdanfen, von denen die Mini- ster der Juli - Regierung auf der Rednerbühne schen so viele Bei- spiele gegeben haben. Wir theilen einige Bruchsiücfe daraus mit, welche in den ersten Jahren uach der Juli-Reveluticu geschrieben wurden, und die zeige", daß schon zu jener Zeit Verpflihtungen in Bezug auf folaende Punfte eingegangen waren: Die Traftate von 1815 für un- verleuglih zu erflären; Paris zu befestigen, als ein Mitte!, die Haupt- stadi im Jaume zu balten; Algier aufzugeteo, um Engiand zufrieden zu stellen und die Allianz mit jenem Lande zu sichern ; Polen auf feine Weise zu unterstügen. Die nachfolgenden Auszüge werdén Vielen nichts Neues iehrenz aber sie werden dazu dienen, mauchen Jrrthum zu be- richtigen, und die ersten Jahre nach der Juli-Revoiution, deren Ge- ren Lichte zu zeigen.‘

schichte noch zu schreiben ift, in ihrem wah

Auszüge aus Briefen Ludwig Philipp's.

Da ift sie denn, die famése Epislel! Sie, der Sie die Nothwendiafcit ennen, welche dieselbe eingegeben hat, Sie allein wer- den ih nicht über den wahrcn Sinn, den se für uns haben muß, tIuschen, und obgleich ih fe eigenhändig für Sic abschreibe, so werde ich michi doch hüten, Jhnen zu sagen, daß Sie fie buch släblich befolgen follen. Jum allgemeinen 1 es mein aufrichtiger und fester Entschluß, alle die Veiträze unvoerlezt aufrecht zu erbalicn, welche seit 15 Jahren zwischen den Eurcpäischen Mächten und Fran*!reich abgeschlossen wor den sind. Was die Befezung von Algier be:rifft, so habe ich noch de- sondere und wichtigere Gründe, um diejenige! Verpflichtungen getreu zu erfüslzn, welche mcine Familie gegen Großbritauien eingegangen ist Jene Gründe sind der lebbaste Wunsch, den ich empfinde, Sr. Greß britanischen Majeslät angenchm zu seyn, und meine innige Ueberzeu:- gung, daß ein festes Bündniß zwischen den beiden Ländern nicht allein für die aegensecitigen Jateressen, soudern auch für die Frei- heit und die Civilisation Europas nothwendig i. Sie können daber, Herr Betschafter, Jhrer Regiecung versichern, daß die meinige pünftlicz alle diejenigen Verpflichtungen einhalten wird, welche Se. Ma- Jestit Karl X. in Bezug auf Algier übernommen hat. Aber ich bitte Sie, die Aufmerfsamfeit des Britischen Kabinets auf den gegenwärti gen Zustand der Gemüiher in Franltreich zu lenken, deuselben bemerk lich zu machen, daß die angenblickliche Räumung Algiers das Yeichen zu den heftigslen Recriminationen gegen meine Regierung geben würde daß sle verderbliche Resultate herbeiführen tönnte, und daß cs für den &Friedein Europa?s von Wichtigkeit ist, eine neue Regierung die an ihrer Befestigung arbeitet, nicht zu Se. Britische Majestät muß daher, beruhigt über nsere Absichten und von unserem fesien Wllen, das Versprechen der Reskauration zu crsüllen, überzeugt, uns die Wahl der Zeit und der Mittel überlassen

. . ._. Es (cheint, daß cs Jhuen noch nicht gelungen ist, weder in Wien noch in St. Peteréburg begreiflich zu machen, daß obne die Nichteinmischung CUropa erschüitert Lil lu Desierreich ebe! so gut Ftalien verloren habeu würde, wie man den Holländern Belgien nommen hat Hat man vergessen können oder dürfen, daß während der Regierung Czartorisfy?s ganz Polen unter dem revolutionairen Ein flusse sich erhoben und sich durch unsern weisen und heilsamen Einfluß mit Franfkreicl) vercinigt hab-n würde, um Rußland zurücfzutreiben und troy seiner folossalen Streitlräfte zu zerschmettern; denn es ist ewig wahr, daß, wenn ein Volf, ein wirkliches Volk fich für seine Frei- heit erhebt, feine absolute Gewalt im Stande ist, es zu unterdrücken. Fch halte etwas Besseres gcho}}t von den Aufschlüffen, die Sie über die Unermeßlichfeit des Dienstes gegeben haben müssen, den wir Ruß land, Oesterreich und Preußen geleistet baben in Dienst, der aus der Thatsache selbst hervorgeht; denn Polen ift unterlegen, und nicht ohne einige (Gefahr für uns. Man denke etwas mehr daran, um uns nicht

in die Nothwendigkeit zu verseßen, beständig daran erinnern zu missen.

Haben Sie nicht die beiden Briefe Lafayette's, welche die Vorwürfe an unseren Minister enthalten, daß er durch seine Rathschläge und Versprechungen die Vertheidigungómittel Polens ge- láhmt habe? Bedarf für die Kabinctte voa Wien und St. Peters- burg mebr? und fanu man die Gefahr verkennen, die für Rußland in den Plänen und in dem Vertheidigungs-Sosteme lag, welches die Polen unter dem Prinzen Adam angenommen hatteu? Will man vergessen, was man! 1118, als den einzigen und mächtigen Urhebern der Maß- regeln, schuldig ist, die jenes System gelähmt und die prophetisdhen Worte Sebaslian1?s verwirklicht haben. Aber brechen wir davon ab: Polen ist nicht mehr, und uns weit mehr als dem Sieger von Warschau nuß €s das Russische Kabinet danken, daß jener Heerd der beständigen Rebellion vernichtet is Machen Sie, daß man sich dessen etivas meyr in Wien und besonders in St. Peterdburg erinnere.

Es sind in politischen Krisen schrecklichen Folgen zu befürch ten, wenn ein weiser und vorausschender Wille sich in unvern1cidlicher Berührung befindet, mit der Zalsftarrigfkeit eines Eifers, der schlimmer in als doser Wille. Wenn man, satt den bürgerlichen Ar'illerislen rücksichtsles cin Ende zu machen, meinen Rath befelzt, ihnen geschmeichelt, schön mit ihuen g-than, und ihnen zu verstehen gegeben hútte, daß, wen" man an Errichtung von Forts dächte, dies nur geschähe, um ihnen die Vewachung derselben anzuver- trauen; wenn man sie überredet hätte, daß im Falle einer Jnvasion Pa1is nur solchen Vertbeidigern sein Heil verdanfen könnte; weun man endlich statt einer brüsfen Auflosung jene Bürger bei der Eitel feit gefaßt hätte, so würden Arago und die Scinisgen mit dein Beweise gescheitert scyn, di die Forts, weit davon eut fernt, zu einec Vertheidigung gegen das Ausland bestimmt zu seyn, cin Mittel werden sellten, um die sehr unruhige Bevölkerung von P1- ris und seine liebenswürdigen Vorsiädte im Zum zu halten. Man mußte Yeit gewinnen, und statt die Gemüther zu erbittern, den aufgeschreckten Civismus einschläfery, um ihn auf den heilsamen Augen blicf vorzubereiten, wo man jedem Widerspänstigen durch eine Ordonu- nanz antworten fonnte. Uebcigeus wird mich nichts dahin bringen auf einen Plan zu verzichten, der so weise erdacht ist, und an dessen Ausführung ich bei dem gegenwärtigen Zustande der Dingc gewisser- maßen die Dauer meiner Dynastie fnüpfe. Man mö0ge fest Überzeugt seyn, daß ich allein mi der revolutionairen Hyder entgegenfielleu, sie lenfen und besiegen fonnte. Man wisse uns etwas mehr Dank dafür. Man rechnet uns unsere unerbörten Anstrengungen nicht an, man weiß nicht, mit welchem Velfe wir cs zu thun haben, und daß seit 40 Jahren Paris wie Fraukreich betrachtet werden muß. Man versichere daher, daß ih weter auf jenen Plau, noch auf den die Presse, unsere gcfährlichste Feindin, zu ¡üÜgeln, verzichte. Man hat einen großen Theil der Schriftsteller aewonnen:; die anderen iverden solgen, und nach den boéhaften und täglichen Ausrcizungen wird Ruhe eintreten. Man teufke an das, was der Juli i830 über Europa hätte bringen fönnen. Man überlege, was unser einziger und fester Wille aus jener surhibaren Volksgährung gemacht hat. Man nehme dar- aus ab, was wir noch thun werden, und besonders möge feine der Mächte vergessen, daß wir allein Franfreich und Europa retten konn- ten, und daß wir es gethan haben. Wien, St. Pelersburg und Ber- lin mögen fich dessen stets erinnern.

Mi Der Präsident zu dem Angeklagten: Bevor ich dem öffentlichen Senden U Wort gebe, muß ich) Sie fragen, ob Sie Papiere in (Atlaemelue Bas Sie im Lause der Debatteu vorzulegen gedenken? v-fat das Martens der Aufmerksamkeit). Bevor der General - Ad- Ss: A T, muß er wissen, auf welchem Terrain die De-

Herre v6n M as haben Sie zu erwiedern? A Miniserium P H Ux: Mein Vertheidiger wird dem öffentlichen z orlen und die Publizirung der Vriefe rech!fertigen

Vorher habe ich mich über nichts ¡u erfláren. y \ : Der General-Advokat: Wird úJhr Vertheidiger sih veranlaßt

finden, in seinem Plaidover Papiere vorzulegen 2 z

Herr Berryer: Das Journal „la France“ ist vor die Jury ge- Cel worden, unter der Anklage, daß es sich durch Publizirung jener Briefe der Beleidigung gegen den König schuldig gemacht habe. Wir

| hung, es ift Beleidigung; darüber fann fein Streit seyn. I l Os TTA 1 F , | minirte Journal zieht den König in den Kampfplayß herab, es zeigt ihn

| dem fo? Halte man sie wirklich?

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werden die Entwickelung der Auflage abwarten, um das System der Vertheidigung den Mitteln der Auflage anzupassen.

Der General-Udvofkfat begann bicrauf sein Recquisitorium in folgender Weise: Die Verleumdung ist eine Kunst, die Fortschritte mat. Man hat lange Zeit gealaubt, daß es, um die Person eines Königs zu beleidigen , genügen fönne, s{chmähliche Anklagen gegen ihn zu erheben, ibm Tbatsacven anzudichten, die, wenn sie wahr wären, ibn in der öffentlichen Meinung herabsezen würden. Aber auf ein solches Angrifffs- Svstem giebt es eine Vertheidigung, welche die Par- teien leiht voraussehen féunen: man wiederlegt die Behauptungen durch entgegengeseßte Behauptungen. Scit cinigen Jahren aber hat man eine Ang!if\sart auégesonuen, die gefährlicher und bei wcitem ge- bäisiger von Seiten Derer ist, die sich derselben bedienen. Man bat die Verfälschungskunst auf die Handschrift des Königs augewen- det. In welche Lage wird der König dadurch versezt. Soll er, wie in ciner gewöhnlichen Fälschungéesache persönlich die ihm zuge- schriebenen Bricfe ableugnen? Soll er vor Gericht cigenhäudig ctwas niedersczreiben, um die Erperten in den Stand zu seyen, einen Ver- gieich mit den verfälsczten Papieren vorzunehmen? Würde man in

einem solchen Falle an die véellige Unabbängigfeit der Erperten glauben? |

Nein, das gewbhnliche Verthcidigungs-Sysien:i ist in einem solchen Falle nicht auwendbar und das hat die „France“ gewußt, als fie jeuen ge-

| bigen Artikel niederschrieb. Daß dieser Artikel das Vergehen der Be-

leidizung gegen die Person des Königs in sch entbält, ist wohl keinem

Zivci el unierworsen. Er stelli den im Jahre 1830 erwählten König als den

Feind aller nationalen Jtercssen dar, der sich ohne Rücfsicht auf die Mittel nur mit der Jdee beschflige, seiner Dynastie Dauer zu verschaffen. Wenn der König so wäre, wie man ihn zu schiidern fucht, fo müßte man tin

| ihm einen Tyrannen erblicken, der nur die Wege der Heuchelei einschlägt :

man müßte ihn unter jene Fürsten reihen, die ihre Herrschaft nicht au} die Wabrheit sondern auf die Lüge gründen. Ja, cs ist dies Schmä- Das infri-

mit den Briefen in der Hand,

? \ und weihet ihn dem Hasse, der Rache ind dem Unwillen des Volkes.

Mit den Briefen in der Hand! X| : Dazu wäre vor allen Dingen noth- vendig, daß jene Briefe richtig wären; es ijt dies unmöglich und in jeder Hinsicht unwahrscheinlich. Jener Maun, den man uns als so ireuilos und so listig schildert, soll'e es sich nicht vor allen Dingen zum

| Grundsaße gemacht haben, dergleichen gefährliche Dinge der Feder nichk | anzuvertrauen? Er sollte nicht wissen, daß es Dinge giebt, die man sagt, |

aber ée niedershreibt? An wen! hätte denn der König jene Bricfe gerich- tet? Aus den publizirten Bruchsiliken geht es nicht hervor. Ein Wort in den selben, das Wort Botschafter, fönnte veranlassen zu glauben, daß sie an Herrn von Talleyrand gerichtet worden wären, alsv an den ge-

{ wandieslen Mann in der Kunst der Diplomatie, und ein solcher Mann Nein, sie |

sollte solche Briefe behalten haben, stait sie zu verbrennen? sind uicht ven Ludwig Pdilipp geschrieben, nicht vou Herrn vou Tal- ieyrand cnmpfangen worden. manne handelte, dem man einen Bricf zuschrieb, der seine Ehre an- griffe, so würde ihm Niemand das Recht bestreitén, den Angreifer auf- zinfuchen und ihui zu fagen: Sie haben mir einen Brief angedichtet, Sie mir denfelden.

obl es fi as Staats-Oberhanpt, also um die gehei- Interessen handeit, so is doch dasscibe geschehen. Man hat in veraniivortlichen Herausgeber der „France“ gesagt: Wenn 2 Briefe nicht falsch sin wenn Sie dieselben von dem Original abgedructi haben, fo zeigen Sic es; es ist die cinzige Bürgschaft für die Echtheit. Wissen Sie, welche Antivort man dem Justructions- richter eriheilte? Die Briefe sind echt, sagte man, ich habe die Originale in Händen, aber Sie sind nicht mein Richter und ich werde Jhnen dieseiben nicht übergeben? Jch behalte mir vor, fie der Jury zu zeigen. So stehen die Sachen noch jet, und Sie haben gehört, m. H. wie man noch) so eben auf dic Frage, ob man Papiere vorlegen wollte, eine aus weichende Antwort ertheilte. VBisjeut fehlt also in dieser Sache noch jedes Original-Dokument, und bis man uns auf diese Weise die Echt- heit jener Briefe nachweist, sind wir berechtigt, sie als das Werk von

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Fälschung zu betrachten. Als man die Herren Lubis und von Montour, die |

der Fälschung verdächtig. verhaftet worden waren, wegen mangelnden BVe- weises freilafsen wußte, welchen Gebrauch machten sie vou ihrer Freiheit ? Herr Lubis begab sich an 2, März nach London, ohne Zweifel in der Ab- sicht, feine Vercheidigung ¡u verabreden, und mit wem! Ach, u. H. hier floßen wir zum ersleumal auf cinen Namen, den wir niemals den Muth

gehabt haber würden, in diesen Prozeß zu mischen. wenn die „France“ |

uns nicht dazu gezwungen hätte. Ju der ersten Zeit ward der Name jener Frau (der Contempcraine) von den Herren Lubis und Moutour uicht genannt; wenn man ihnen damals vorgeworfen hätte, sich mit ihr verabredet zu habcn, so würden sie cine solche Behauptung als eine Verleumdung haben zurückweisen fönnen. YJegt aber, m. H., hat diese Frau selbsi gesprochen, sie hat im Juteresse diefes Prozesses eine Erkl- rung publizirt, welche beweist, zu welchem jämmerlichsten Aeußersten die France“ gezwungen ist. Der General-Advokat verlas hierauf eine Er- flärung der Matame St. Edme, die dicselbe in dem Englí: schen Journale hervor, daß sämmtliche dem Könige zugeschriebenen Briefe von ihr fommen, und sich angebli die Originale in ihrem Besiye be finden. Sie fordert darin die Französische Regierung auf, ihr den Prozeß vor den Englischen Gerichten zu machen, wo sie die Echtheit der Briefe auf das Unwiderleglichste beweisen würde. Dieses J-ug- niß, fuhr der General-Advokat fort, sol uns statt der Original -Deku mente dienen. Der Angeklagte hatte versprochen, die Original-Schrei ben der Jury vorzulegen, und jezt slüchtet er sich hinter eine Ärau, für die uns die Bezeichnung fehlt. Er sleilt keine andere Bürgen, als cine abgedanfte Dirne, die die Schaude aus ihrem Vaterlande vertrie- ben, und die längst alles verfauft hat, was eine Frau verkaufen fann. | Und vor einer solchen Autorität soll sich die Jury beugen? Das ist feine Vertheidigung, das ist ein Hohn gegen die Jurv. Nichts be- gründet die Auflage der Beleidigung besser a!s die Quelle, aus der man seine Schmähungen geschöpft hat Wir brauchen nichts weiter | hinzuzufügen, wir glauben, nicht vergebens an die Jusliz des Landes | appellirt zu haben. | Herr BVe rryer hob in seiner Vertheidigung besonders hervor, daß ganz ähnliche Briefe Ludwig Philipp's schon im Jahre 1839 in Lon- don gedrucft und dem dortigen Botschafter vorgelegt worden wären, ohne daß dieser für gut gefunden hätte, eine gerichtliche Verfolgung ein- zuleiten. Dadurch allein würde der gute Glaube der „France“ an die Echtheit der Briefe schon gerechtfertigt. Aber dies sey noch richt Alles. Herr Heinrich von Laroche-Jacquelin, ein Mann, der selbst von seinen Geanernu für die Ehre se!bs gehalten werde, habe die Briefe gesehen und sie für vollfommen cht erfannt, sich aber dabei nicht beruhigt, sondern sie einem Manne gezeigt, der der jezigen Regieruug vou ganu- zem Herzen ergeben sey. Dieser, von der Echtheit ebenfalls überzeugt, habe ich der Thränen nicht erwehren fönnen, als er sih mit dem Inhalte derselben bekannt gemacht hätte. Die Original-Beiefeköunten nicht vorgelegt werden, weil die Person, vonder sieherrührten, noch immer fürchten müsse, in London wegen Fälschung verflagt zu werden. Wenn sie alsdann die Driginalbriefe nicht vorzeigen könne, so setze sie sih der Todesstrafe aus, welche in England auf cin Verbrechen der Fölsch::ng stehe. Unter

Wenn es sich vou einem bloßen Privat- |

Wohian, m. H., obwohl der Fall nicht gleich

„Sun“ hatte erscheinen lassen. Es geht daraus |

diesen Umständen sey es leicht einzusehen, daß sie sich um keinen Preis von den Original-Dokumenten trennen wolle. Herr Berryer zeigte übrigens andere Originalbriefe des Königs vor, die derselbe in den Jahren 1808 und 1809 geschrieben hatte, und die die höchste Aehnlich- feit mit den Facsimile’s der infriminirten Briefe darboten.

Nachdem der General- Advokat noch furz replizirt, und Herr Berryer hierauf geantwortct hatte, resumirte der Präsident die Debatte, und die Jury zog sich in ibr Berathungszimmer zurück. Nach furzer Frit gab sie, wie schon erwähnt, ihr Urtheil dahin ab, daß der Angeklagte nicht schuldig sey. Die Versammlung trennte sich in der lebhaftesten Aufregung.

Großbritanien und Jrland. London, 24. April. Das Verfahren der Minister in Be-

zug auf die Jrländische Wähler-Registrirungs-Bill wird von der Times heute einer schr bitteren Kritik unterworfen. „„Nach-

dem sie“, sagt dieses Blatt, „eine Bill nach der anderen einge- bracht hatten, die sie niemals durchzuseßen beabsichtigten um Mißbräuchen abzuhelfen, welche viel zu einträglih sind, als daß man sie gern abstellen sollte, verschricen sie ohne Bedenken ihren eigenen Vorschlag, so wie ih Lord Stanley desselben ernstlich annahm , als einen Versuch der Tories den Irländern ihre Wahlrechte zu erlauben. Da sie diejen Kunstgrisff aber zu plump fanden, als daß er hâtte gelingen kdnnen, so brachten sie eine andere Maßregel von ihrer Fabrik ein, scheinbar zu gleickem Zweck, aber mir einer Klausel belastet, welche durch) eine gränzenlose Ausdehnung des Wahlrechts die Wirkung der angeblichen Reform neutralisiren sollte. Um nun eine Majorität bei der zweiten Lesung zu erhalten, scbten sie den Wahl- Census zuerst auf 5 Pfd. fest, natürlih nit îm cniferntesten in der Meinung oder mit dem Wunsche, daß sie dies durchbringen fönn- ten, sondern nur, um sih unter den Englischen und Irländé- hen Demokraten auf cinen Augenbli etwas populairer zu machen. Als sie diesen Zweck erreicht, und sie durch furze Beobachtung der öffentlichen Stimmung im Lande sich überzeugt hatten, daß im Ausschusse des Hauscs die Verwerfung ihres ur- sprúnzlichen Vor|chlages unvermeidlich sey, gaben sie augenblicklich und mit der größten Bereitwilligkeit ihre Stellung auf, und Lord Morpeth läßt sich durch die von ihm während der Osterferien im Büreau der Armen. Kommissarien gemachten Nachforschungen zu der Einsicht bringen, daß § Pfd., nicht 5, der genaue Belauf des Wahl-Census sey, durch den man eine achtbare und hinlänglich zahl- reiche Wählerschaftin Jrland erlangen werde. Sollte dieses 2 usfkunfts- mittel fehlschlagen, so glaubt man allgemein , daß Lord Howick noch eine neue Modification in petto habe, welche die Minister lieber annehmen wollen, als daß sie in der Minorität bleiben, nämlich die Jrländischen Pôchter, die von Jahr zu Jahr auf 20 Pfund Einnahme abge- (bt sind, den auf 50 Pfd. Einnahme abgeschäßten Pächtern Englands gleichzustellen, das heißt ihnen das Wahlrecht zu ver- leihen. Wenn eines von diesen Auskunftsmitteln, ihnen im Auxt- {usse die Majorität sichert, so wird ihr Zweck die Verhinderung ieder Reform im Jrländischen Registrirungöwesen, erreicht seyn. Lord Stanley's Vill ist dann für diese Session vereitelt: aus ihrer eigenen Bill wird im Oberhause die Wahlcensus-Kausel her- ausgeworfen werden, und damit haben sie erlangt, was sie wollen, einen anständigen Vorwand, die Maßregel ganz und gar fallen zu lassen.“

Unter den die orientalishe Frage betreffenden officiellen Ak- tenstúcken, welche kürzlich verdffentlicht worden sind, befindet sich auch eine fruher von den ministeriellen Blättern in Abrede ge- stellte Remonstration Lord Palmerston's gegen die Französischen Rüstungen, die voin 5. Mai v. J. datirt ist. i

Vor dem Polslizei-Amt der Londoner Town-Hall erschien dieser Tage ein junger Neger, Namens Dixon, der ein Gesuch um Unterstüßung, damit er nah Amerika zurückkehren könne, durch die Angabe motivirte, daß er, als Aufwärter in einem Wirthshause zu Buffalo am Niagara, den Engländern als Kundschafter gedient und vorzüglich dazu beigetragen habe, daß sie den Ueberfall gegen das Dampfboot „Caroline“ hätten aus: führen können. Auch seine Aussage spricht dafür, daß Herr Mac Leod bei jener Handlung nicht zugegen gewesen.

Die meisten Blätter besprechen die vom Commodore Napier zu Liverpool gehaltene Rede und beloben die Méáßigung, welche er bei der Ausführung seiner Befehle als General und Admiral

in der Levante beobachtet habe, und wodurch cin ferneres Blut- vergießen, ja vielleicht ein Krieg mit Frankreich verhindert wor den sey. Auch die Stadt Manchester hat den Commodore mit Pomp bewirthet. Gestern is derselbe, von Manchester kommend, hier cingetroffen.

Der Morning Herald versichert, die Angabe, daß der König von Hannover seine Zimmer im St. James-Palaste räu- mcn lasse, beruhe auf einem Jrrthum, indem dieser Monarch bloß die aus dem Nachlasse der verstorbencn Prinzessin Auguste erkauften Gegenstände habe abholen lassen.

Del aqien

Brüssel, 25. April. Major Allard, Adjutant des Gene- ral-Lieutenants Goblet, ist zum Gouverneur des Kronprinzen er- nannt worden.

Nach offiziellen Listen gab es im Jahre 1840 in Belgicn 1218 Doktoren der Medicin, 949 Wundärzte, 504 Geburtshelfer, 139 Gesundheitsbeamte, 784 Pharmaceuten, 38 Droguisten, 85 Hebamwen, 43 Zahnärzte.

Folgendes ist eine Zusammenstellung der Ein- und Auésuhren von Wolle und wollenen Waaren in Belgien seit dem Jahre 1834:

Wolle. Einfuhren. 1834. 14,309,160 Fr. 1835. 14,989,065 » 1836. 22,133,099 » 1837. 17,445,720 » 1,0387à7T » 1838. 12,533,940 » 1,324,050 » Wollene Waaren: Einfuhren. Ausfuhren. 1834. 1,619,994 Fr. 3,810,636 Fr. 1835, 1,261,094 » 87534/2416 » 1836. 1512076 » 6613/2880 » 1837, 1,445,980 » 6,196,824 » 1838. 1,016,595 » 5,343,020 v

Ausfuhren. 5,096,987 Fr 9 479,443 » 5,768,607 s

S panien.

©O Madrid, 16. April. Vier Wochen sind seit Eröffnung der Cortes verstrichen, und die Ldsung der großen Frage, welche über die nächste Zukunst dieses Landes entscheiden soll, die Ernen- nung der neuen Regentschaft, ist, wenigstens der Form nach, noch in ungewisser Ferne. Die dermalige provisori- sche Regentschaft erklärt sich selbst, den Cortes gegenüber, für einen im Todeskampfe begriffenen Kranken, und kann doch nicht die Mittel auffinden, um die Kammern zu veranlassen, einem neuen regierenden Körper das Leben einzuhauchen. Die Urheber der Constitution von 1839 hatten bei deren Abfassung offenbar nicht die Möglichkeit vorausgesehen, daß die Zügel der Negent- schaft den Händen der Königin Christine, noch ehe deren Tochter zur Müúndigkeit gelangen würde, entfallen könn- ten Sonst würden sie die Art und Weise, wie die neue Regentschaft zu ernennen sey, in einer bestimmteren und vollständigeren Form festgeseßt haben, als dieses in der er- wähnten Constitution und in dem dieselbe ergänzenden Gesebe vom 19. Juli 1037 geschehen is. Das Schwankende dieser Bestims mungen hat zur Folge gehabt, daß beide Kammern, anstatt sich über die Prozedur der Ernennung im Einverständniß zu seßen, a id vielmehr in offenem Widerspruch gegen einander geras then find.

Der Senat, wie der Kongreß, hatten zwar beide als Grunde lage der ferner vorzunehmenden Schritte, den Sas anerkannt, daß,