1841 / 121 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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* Servituten nebst

Ausübung der waar ag ri es geschehe aber auch dem theilen werde S eidé Unrecht, wenn ihm beim Mangel einer Berechtigten e Urkunde über den Umfang seines Rechts dasselbe ganz Pp (denn davon sey überall nicht die Rede) sondern nid Schranken verwiesen werde, welche das eses A r Ed und welche gens wären, E “gg Recht als auch desten De 9 e Bald, sicher z ellen. j i N gent IO att Ansicht stüßte fich wesentlich auf Gründe des Rechts und der Konsequenz; es müsse festgehatten werden, daß Verjährung ein eben so quter Titel der Erwerbung sey, als jeder andere ; viele Bauern wirden das Eigenthums-Recht an ihren Gütern, wenn es ihnen streitig gemacht werden soilte, ensaus nur durch Verjährung erwetjen kónnen, indeß sey nicht abzusehen, weshalb man gerade in Beziehung auf ihie Forst - Servituten, welche ihnen mis unker lehr ähnlichen Verhältnissen, wie ihr Grundbesiß, zu Theil geworden, und welche zu ihrer Subsistenz oft ganz unentbehrlich wären, dieses Beweismittel aus|\cchließen wolle ; den Umfang des Rechts in Frage stellen, hieße das Recht selbst anfechten; gábe es cinzelne Servitute, welche als durchaus ge: meinschádlich zu betrachten seyen, so mdge man diese gänzlich und auch wenn sie dur Vertrag festgeseßt seyen, verbieren, oder Zwangs- ablósung cintreten lassen, nicht aber den sonst gültigen Rechtstitel der Verjährung ohne genügenden Grund ausschließen und dadurch den, welcher zufällig vor Emanation des Geseßes durch Prozeß seine auf Verjährung beruhende Berechtigung nachgewiesen, vor dem ungerechter Weise bevorzugen, der im Vertrauen auf sein qutes Recht dies unterlassen hat. Zur fkonsequenteu Durchsüh- rung dieser Ansicht ward der Antrag gemacht, diesen ÿ. entweder ganz ausfallen zu sassen, oder doch die Beschlußnahme darúber auezuseßen, bis man die einzelnen Servitute würde durchgegan- aen und sich darüber entschieden haben, ob in Betreff einzelner wegcn besonderer Gemeinschädlichkeit die Verjährung auszu)chlie- ßen seyn möchte.

Dieser Antrag fand indeß nicht genügende Unterstüßuna, und obschon auch nah längerer Debatte keiner der dissentirendezz Theile den anderen zu überzeugen vermochte, so neigte doch die Mehrheit der Versammlung sich zu vermittelnden Maßregeln, und es ward endlich mit Stimmenmehrheit beschlossen, eine Umgestal- tung dieses §. dahin zu beantragen, daß auch nach dem Erschei nen des Gej\eßes über die Art und den Umfang eines Forst-Ser vitut noch der Nachweis einer bis zum Erscheinen des Geselzes vollendeten Verjährung von rechtlicher Wirkung seyn solle; mon sgt jedoch noch die Bedingung hinzu, daß dieser Beweis nur innerhalb der ersten fünf Jahre nach Emanation des Gesekzes ge Kattet seyn solle. Man glaubt auf diese Weise sowohl den - forderungen der Gerechtigkeit in Beziehung auf die durch Ver- jzhrung bereits erworbenen Rechte genügt, als auch einen aller- dinzs wünschenswerthen Endpunft aller desfallsigen Rechtsun sicherheit festgeseßt zu haben, und fand es für angemessen, daß zur deutlichen Bezeichnung des hierdurch beabsichtigten Erfolges die bereits in der Gemeinheitstheilungs-Ordnunzg enthaltene aber nicht ganz zweifellos ausgesprochene Anordnuna, wonach neue Forst-Ser- vituten fortan durch Verjährung nicht mehr erworben werden können, hier nohmals deuilich wiederholt werde.

Der Geseß-Entwurf geht nunmehr auf die einzelnen Holzbe- rehrigungen und zwar zunächst in den 66. 11 —23 auf die Bau holzberehtigung über. Die hierüber vorgeschlagenen geseßlichen Bestimmungen fanden im Allgemeinen Anklang, Und die dabei von der Versammluna beantragten Abänderungn beschränkten sich auf Erleichterung und einen Rechtsvorbehalt bei der Vorschrifc in Be treff des von dem Berechiizten einzureichenden Anschlages über den Holz-Bedarf, Erweiterung des Termins, binnen welches derz sel»e angewendet werden muß, Aue schließung der als Reael hins gestellten Befingniß geplättetes Eichenholz als Baukßolz licfern zu dúrfen, Ausdehnung der Frist, binnen welcher der Berechrigte seine Ausstellungen geaen das gelieferte Holz anbringen muß, Erwäh- nung der dice Abfuhr des Holzes unmdalich machenden Naturer- nile als eines Geundes der Fristzestattung, Verlängerung des Termins, binnen wclcher der Berechtigte zur Wiederherstellung seines in Verfall gerathenen Gebäudes zu schreiten verpssichtet ist, Abänderung der Bestimmung, daß wenn der Waldeigenthúmer cs vorzieht, das Holz selbst aus der Forst herauszuschafen, dann der Berechtigte die Hälfte der desfallsizen Kosten zu tragen ver

pflichtet is. Analoge Abánderungen wurden bei der Nußz- und Geschirr holz-Berechtigunz (§. 23 und 24) beantragt. In Beziehung auf dic Brennho!z-Berechtiaung (§. 25—29) x Egrwurf fest, daß der Ber-chtigte seinen Bedarf nur Maßgabe des nachhalrigen Holzertrags des belasteten I al des fordern dürfe; die Versammlung fand aber in dieser Bestim- nung ein dem Verpflichteten nicht zu gestattendes Mittel, dic ganze Berechtigung illusorish zu machen, oder mindestens wesent lich zu beeinträchtigen, und erftlärte sich daßer für gänzliche Strei chung dieses Vorbehalts, wogegen sie den Verpflichteten für den Fall, daß die Forst durch Raupenfraß, Brand oder Windbruch in leistungsunfähigen Zustand verselzt worden, von der Verbind- lichkeit \o lan Ie befreit wissen wollte Bald s die fernere ‘Ausübung dev Berechtiguna aeftatte N, - o \ A L) \ (q Ea T E E der Abfuhr der überwieienen aber nicht S a nenen Hölzer eine nochmalige Melduug bel dem 5 »rff- Oeiler dder dessen Beamten vorangehen und deren Unter- (lassung durch Strase geahndet werden solle, hielr man nicht súr gerechtfertigt und beantragte die Fortlassung dieser Bestimmung wo lche unter Umständen die Ausübnng der B vechittauta 4 G sehr erschweren und zu Chifane Veranlassung geben könne. es ftl it besonderer Theilnahme be\chzäfrtiate sich die Versamm lung mit der Ras}f- und Leseholz- Berechtigung (S.

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bis die Wieder-Kultur

ciner Seits nicht verfannt werden konnte, daß L bef, Q recztigung sehr häufig zu weit ausgedehnt wird, anderer Setts aber du ‘cl A tótbung ders [ben be àrmste Klasse derx Bevölkerung ihr dúrftiges Brenn Material sich beschasst. Man beantraate die Beseitigqunz der Vorsc! rift, dieje Berechtigung nur nach demn Bedarf ausgelibt werden solle, da man hierin eine Veranlassung 1 Streitigkeiten und Bedrúckungen Seitens des Verpflichteten

5 G ; er « zu erkennen alaubte; man ermäßigte die aus Ausübung dexr Be:

“echtiaung ohne den erforderlichen Erlaubnißzettel geste Strafe Zar., man beschloß dem §. einen Rechts-

von 15 Sgr. auf 5 S | 5, Borbehalt dahin beizufügen, daß da, wo auch im Sommer zwei

Holztage und wo der Gebrauch hôlzerner Haken herkömmlich sey, 5 dabei auch ferner bewenden solle. Der letzte Gegenstand gab

bede T i i Seits e: | Eure perfi zu einer Debatte Veranlassung, wobei man einer Seits den Ge- | Eure perfiden Lästerungen empört.

bauch der

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hóh|st nachtheilig. und selbst mit dem Begriff der Raff- und Lese: ho!z-Berechrigung, welche sh offenbar nur auf die Befugniß ab- gefallenes Holz aufzunehmen bejchränkt, unvereinbar bezeichnete, anderer Seits auf den in einigen Gegenden ganz allgemein üblichen Gebrauch derartiger Haken und darauf hinwies, daß durch das Abbrechen trockener Aeste (und grüne zu brechen, sey ja verboten) dem Forst kein erheblicher Nachtheil zugefügt, den Armen aber ein weit kräftigeres Brenn-Material gewährt werde, als wenn der As erst nah ganz nublosem Verfaulen auf dem Baum, herabfalle.

Zu §6. 36 ward die auf unerlaubtes Ausschneidcn der Birkcn festge)eßte Strafe von 1 Rthir. auf 2 Rthlr. erhöht.

Im Allgemeinen ward noch eine Bestimmung dahin bean- tragt, daß die Ausúbung von Holz-Berechtigungen zur Nachtzeit und an Sonn- und Festtagen mit Nichtberücküchtigung etwa ent- gegenstehender Observanzen verboten und bestraft werden solle.

Das Bedürfniß einer geregelten Ordnung bei Ausübung der Waldstreu-Berechtigung (§ÿ. 52—5G) is so allgemein anerkannt, daß eine desfallsige Veroronung als ein unentbehrliches Schub mittel zur Erhaltung der Forsten seit langer Zeit sehnlich gewünci worden ist, und die Versammlung konnte es daher nur mit Dan anerkennen, daß die hierüber zu tresfenden Bestimmungen, um deren Emanirung zu beschleunigen, zum Gegenstande einer beson deren Proposition gemacht worden sind.

Der Ausschuß hatte zu den im Entwurf enthaltenen Vor {riften noch cine ergänzende Bestimmung dahin vorge'chlagen, daß das Maximum sowohl, als das Minimum des zum Streu- harfen zu dffnenden Distrikts auf ein Drittel des belasteten Forst Reviers festgeseßt werde, indem derselbe glaubte, hierin ein Schul mittel sowohl für den Wald-Eigenthümer, alé auch für den Dée rechtigten, gefunden zu haben. Dieser Vorschlag fand in Rersammlung eben so kráftige Unterstüßung, als lebhafte B tfámpfunqg. Während die Cinen in der so generellen Bestimmung für eine hôchst wichtige, aber nach den Lokal-Umständen ganz v schieden modiszirte Berechtigung ein zu gewaltjamecet ) qreisen in diese individuellen Verhältnisse erblickten, und auch auf die großen Verschiedenartigkeiten der Waldungen und ihrer Bewirthichaftung besonderes Gewicht legten, wiesen die An deren darauf hin, daß die vielfach anerkannte Gemeinschädlichkeit des zu weit ausgedehnten Streulinghark« zerade einen Brund abaebe, hier aus Rücksichten der Landes-Kultur entschieden einzu chreit2zn und Mißbräuche zu beseitigen, wenn sie auch durch lange Dauer den Schein des Rechtes für sich gewonnen hätten

Die Ansicht des Ausschusses ward bei der erfolgten muna durch die Majoritát angenommen. Die im Laufe batte mehrfach ausgesprochene Ansicht, daß gerade bei diejscm Ge genstande lediglih das Gesecß ganz streng festgehalten werden inússe, ward indeß die Veranlassung, daß noch besonders in Frage aestellt ward, inwiefern etwa hier die Anwendung des §. U, wel cher auf speziellem Titel, namentlich auch auf Veri hende Rechte wahrt, ausaeschlossen seyn solle. L lung erklärte sich mit Stimmenmehrheit dahin, daß jenem §. \úr alle übrigen Servituten festgestelit worden, die Waldstreu-Berechtigung gelten solle.

Die Vorschrift (6. 55), wonach dem, welcher die : Berechtigung ausübt, nicht gestattet seyn soll, in dem i dieses geschehen, Stroh zu verkaufen, sand man ohne Härten nicht fr ausführbar und beantragte daher die Fortlassung des hetrefsenden §.

Unter den Vorschristen in Betreff der Waldhütungen bis 63) findet sich die Bestimmung, daß, wenn einer Gemeinde ein folches Recht zustehe, sie das Vieh, so weit es zu einer Sat tung gehdre, in einer gemeinschaftlichen Heerde weiden (l

müsse. 'A

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Gegen die Billigkeit und Zweckmäßigkeit diejer lnorì nung wurden von einigen Abgeordneten Vorstellungen

und dabei namentlich der Fall hervorgehoben,

speziell separirten Gemeinde das Weiderecht in t

zustehe: die einzelnen Gemeinde - Mitalieder pslegten

ielbst Hirten zu halten, und es sey kein Grund vorhanden

halb sie nicht durch diese ihr Vieh sollten weiden

anstait gezwungen zu seyn, den Gemcindchirten

bezahlen, zumal dieser weniger als der besondere Hirt geeig seón werde, das Vieh so wie den Forst vor Beschädigung zu de wahren. Andererseits wellte man das Umherschweifen verschtei ner cinz:lnen Heerden in dem Forst als mit der Ordnung, welche eben durch das Geseß herbeigeführt werden solle, verträglich nicht erachten, und fand es durchaus nicht angemessen, hier eine laxer( dem Belasteten noch nachtheiligere Bestimmung erst neu einzu führen, zumal da, wo die Befugniß, einzeln zu hüten, auf spe ziellem Rechtstitel beruhe, dieselbe in den Vorschri!ten des §. 10 ihren Schuß finde Die lebtere Ansicht theilte die Majorität der Versammlung

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N ( C)“ chck. eo nld « R al Sar Mau, d CITATthai t OCS H ONtdas

ist vorgestern S Petersburg wieder hter eingctrofen, Erei Paris, 26, April, Das ministerte lle Abendblatt der „Messager“ enthä't folgenden Artikel : „Die legitimisti\chen Journale triumphiren über den Ausgang des Prozesses, der vorgestern vor den Assisen verhandelt wurde. Jeßt, da das Ur- theil gesprochen ist, verkünden fe, daß dasselbe von der hôchsten Wichtigkeit sey. Mit der unvoerschämten Freude der Factioncn

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werfen sie das Gewicht zenes Verdikts auf das Königthum, auf |

die Institutionen, auf das Land. Man könnte glauben, daß die Hand jener ‘Partei, die darat jewdhnt ist fecf jeden conskitutio nellen Paft zu zerreißen, schon im Begriss wäre, die Julicharte zu erfajsen. Sue hofsfr, hinter jencim Aus)pruch der Jury all die Schmáhungen und all die Lügen zu verstecken, die sie 10 ost ge- gen das Juli- Königthum versucht har, dessen Ursprung, dessen Dauer und Stärke sie zur Verzweiflung bringt. Warum haben sich dieselben Blätter nmcht vor eimgen Tagen eben so deutlich ausgesprochen? Die Gemüther, welhe am leichtesten zu täuschen sind, würden dann gewußt haben, was ven den Absich- ten jener Factionen zu halten ist. Die Unverschämtheit hat sich | Matageln gewußt, so lange sie fürchtete. Jekt reißt sie die | ba S fue t beeilt sich indeß doch etwas zu sehr. Ja, Ihr Kühnheit “frds Ge gehabt; ja, Ihr habt durch Cure ungestrafte nung ergebenen Ant, die rechtlichen Herzen, die der Or d- e, rger betrübt, wie Ihr sie noch jelzt durch

Ja, Jhrx habt das alles

aften, auch wenn sie von Holz wären, für den Forst | gekonnt; wir gestehen das cin, wir gestehen es mit Schmerz einz

wir verhehlen unsere Gefühle niht; aber glaubet deshalb nit, daß Eure Ohnmacht sich in Macht verwandelt habe. Was JZhr gestern waret, werdet Jhr morgen seyn. Jhr bleibet immer die Partei, die die Nation seit 50 Jahren tausend Mal besiegt, verurtheilce und zurückgestoßgen hat. Jhr scyd eine Par- tei der Erinnerungen und zwar der beklagenswerthen Erinne- rungen. FJhrbleibet die Partei, troß welcher und gegen welche die Charte und die Revolution gemacht wurden. Jhr seyd die Partei, deren Prahlereien mit Furcht und deren Drohungen mit Bitten endigen. Das waret Jhr gestern, das seyd ZJhr heute, mit etwas Cynismus und mit etwas Schande mehr. Jene so wenig zu fürchtende Partei darf indeß doch nicht in ihrem Ver- trauen bestärkt werden. Sie darf nicht von einer Zukunfc der Ungestrafiheir träumen. Die Regierung ist mit Geseßen bewährt, welche genügen, um den Wahnsinn einiger unruhigen Köpfe zur Pflicht und zu etwas mehr Ruhe zurückzurufen. Sie wúrde cht anstehen, sich derselben zu bedienen, um alle Strafbare zu chtigen und um die ôdfentliche Sicherheit und die Würde des nstitu-tonellen Thrones zu verbürgen. Wenn unsere Jnstitu tionen alle Búrger schüßen, so müssen auch alle Bürger lernen, sie zu achen und sich vor ihne :

zu beugen Eine aanze Narion läßt sich nicht von einer Koterie Aufrührer in ihren Gefühlen ver- lelzen und in ihrem Willen trobzen Das Jjcbige Ministerium dem Kön'ge nicht wcniger ergcben , als unseren Znstitutionen,

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Bhüickt in ihrem ganzen Umfange zu erfüllen wissen

4 ® N Ot 191 a Nh Aa (d von dem „Journal des BVebats

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Der vorstehende Ariikel wird und von der „Presse“/ nachgedruckt ; zat nicht súr gut gefunden, denselben in scine Spalten aufzun Man versichert heute in einigen ministeriellen Salons er Artikel gestern Abend auf Befehl des Herrn Duchäâtcl den sey und daß seine Kollegen sehr unzufrieden da indem sle die Sprache für zu lei enschafilich en in diesem Augenblicke für zu unpassend gehal Der Commerce äußert sich Über den obigen Lir wissen nicht, welcher bdse Geist ibt, aber wir können nicht umhin, den Zorn und bhaft zu beklagen, welche das offizielleUbendblattgestern ft. És erinnert mit Affectation an die Geielze, dieder Regierung Bebote stehen; und es will cffenbar jede Erdrterung durch die rccht vor der cxceptionellen Gerichtsbarkeit der Pairie hemmen feinen Anstand zu sagen, daß dieses System ein neuer ist, der der Verantwortlichkeit des Ministe Das Mittel is nicht allein unwürdig, es ist Glaubt man, daß die Presse so wenig das

Wirde habe, um vor eine!

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der „Moniteur“ dageg

Weise Wir

Sir nehmen und großer F

riums anheim fallt

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Bewußtseyn ihren vetsönlichen Gefahr zurückzuschrecken? Der Eindruck, den das

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Berdikft det ervorgebracht hat, ijt unbeschreiblich j f

aroße Mehrheit der Nation glaubt noch nicht, und wîr uben nocl) nicht an die Acchtheit Der Briefe; aber bte ckY

sie muß alle ihr zu Gebote stehende!

Wahrheit ans Licht zuziehen. Wir hätten gewünscht

einfache und

den Mittel

des „Messager“ dic

zu tejen: „Die Botsclaft des Kd

A hl erhalten, ein gerichtliche gegen die „Contemporaine‘“ einzuleiten!“ „Wenn das ium diese Pflicht niat erfállt, \o wird es hoffentlich von deu Facfordert werden, das dem constitutionellen

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! eini iet S 9 R 4 2) CONCerDu i ck R E » A 0 N o pintys t Rertrauen, vor jeder Beeinträchtigung

Herrn Thiers

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Fônigthum« sicher zu fte stitutionnel““

L R A ata dvs P A n i, volles Œtiuschwetigen er diese ganze Un

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-Fournaie des „der „Cons-

rrier srancaió“/ haben bis jelzt ein takt 1gelegenhecit beobachtct Und cs läßt fic verkennen, daß dieses Stillschweigen von @& r Journale vielsagender ist, als das beste Raisonnment ungewiß über die Juntentionen des Fi-

n des projeftirten

Meinung, daß die

e gewesen sey, nicht hinreichen würd

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roßen Anlehens 150 Millionen, von Milliarde belaufen werdc Herrn Humann auf tionen noch mcht ofen dargelegt har, obschon Heute wollen Einige wissen, di olge zahlreicher Konferenzen m on Paris davon überzeugt, daß die N i es Anlehens nur unter sehr ungün en Bedingungen würde statthaben kdnnen; er scy demnadcl ntschlessen, für j. t nur ein Anlehen von 150 Millicnen zu be

fion naht.

ich in

ragen, der Kammer aver dabei zu erklären, daß dieses ersk lehen während einer gewissen Reihe von Jahren c reden müsse, bis die Einnahmen m't den Ausgaben Auf solche Weise würde Herr Humann es vers Gesammt-Betrag der nöthigen Summen anzugeben die Kapitalisten etwas beruhigen, indem er die Hoffnung erweckte, daß durch sorgsamere Oekonomie die Ein fúnfre allmälig ins Gleichgewicht mit den Ausgaben gebracht würden. j

Man schreibt aus Toulon vom 22sten d.: „Nach Briefen aus Algier wird die Kolonne, die in diesen Tagen unter dem nach Milizna aufbrechen jollte, von da nach Mostaganem gehen. Jn diesem lestern Plaße soll cin Lager errichtet werden mit Vorrätgzen für 4 bis 5000 Mann. Mehrere Kolonisten, die mit Herrn Berbrugger, Bibliothekar von Algier, U Abdel - Kader geschickt worden, um mik diejem wegen ciner Aus wechslung von Gefangenen zu unterhandeln, waren am I2ten d. von dieser Mijsion wieder 1n Algier zurück. Sie sind mit Abdel-Kader Übereingekomnien, daß 9U0 gefangene Franzojen gegen 500 gefangene Araber ausgewechselt werden sollen, und die AuLt- wechselung am 29. April an den Ufern des Cheliff, wo auch die diesfälligen Unterhandlungen stattgefunden haben, geschehen solle.

Die Deputirten: Kammer hat zu Anfang ihrer heutigen Sißbßung den Gejelz-Entwurf wegen Einberufung der 80,000 Mann für 1841 ohne alle Debatte mit 225 gegen v Stimmen ange- nommen.

Bdrse vom 26. April. Die Annäherung der Liquidation hat das Geschäft etwas belebt, und die Rente war heute während der ganzen Börse schr gesucht. Die 3proc. Rente {loß zu 79 . 30, und die dproc. zu 113.80.

de zugleich

Kommando Bugeauds S 2 ) (

Großbritanien Und Zrland.

London, 24. April. Die verwit(wete Königin ist auf if- rem Landsi6 zu Sudbury erkrankt.

Unter den Chartisten ist eine bedcutende Spaltung ausge- brochen, die schon so weit geht, daß die eine Fraction derselben die andere ganz verleugnet. O'’Connor und Bronterre O'Brien sind die Führer deeienigen Theils, der zwar nicht offen eingestehen will, daß physische Gewalt ihm als Mittel dienen joll, seine auf eine vollständige gesellschaft!liche Umwälzung gerichteten Zwecke zu erreichen, der aber deulich genug in seinem Organe, dem „Nor thern Star‘, verräth, daß er, wenn sich die Gelegenheit dazu bôte, auf dem Wege des ärgsten Terroriemus alle bestehenden Rechte und Eigenthums- Verhältnisse über den Haufen werfen möchte.

sozialen Prinzipien imme 1, Der „Northern Star“ wird

ebengenannten Individuen re

Diese Partei neigt sich nchr zum Otwoenismus hit hauptsáchlich von den beiden digirt, die vom Gefängniß aus ihre Artifel für Blatt schreiben. Ihnen gegenüber steht eine gemä Fraction von Chartisten, unter der Leitung von Lovatt, Collins und Vincent

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j Q Auch diese wollen zwar die Grundsäße ihrer jo ena n Volks. Charte, alla genannten A0 v-CUAC, Aug

in wren

emeines Wahlrecht, jährliche Erneuc rung der Parlamente, geheime Abst- mmung bei den Wahlen und Abschaffung aller Vermdc fúr è

Wählbarkeit, nicht aufgeben, aber sie verabscheuen gewaitjame

( Vie nd N; t alis 14 2 Cid o h , 0 Mittel, und Vincent namentlich läßt es sich jelzt besonders ange- j l

ens.Qualification als Erforderrß fUr dié

legen seyn, seinen Anhängern unter der niederen Bolksflasse cin

‘ágen G isamfkeit und Bilduna ihnen vor Allem erfor-

ey, wenn sie grdßere politische Rechte erlangen wollten ;

; Bestreben ist daher auch guf Förderung des Unte

und auf Verb denntnisse1 unter den arbeiten Klassen gerichtetr.

Wind sich \Üdwesi aedreht hat, so erwartet man

n Schiffen aus

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Richtungen. Mit befondei Spannung sieht man

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beiläufig §80 Mann folgte, um die gehdrige Kriminal.1

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dem etwas vorgesallen ware Das Militair-Kommando

zu fernerer Sicherheit

Braunschwetg, fundene Feier des gewöhnlichen Ord Königs von Hann

aber schon am and

Sd) arimitadt nd mit der Großfürstin

NDeslen und

des Großfürsten Thronfi

Maria Alexandrowna, Prinzessin von stimmten Tage, werden Mittags um kirche die von der Stadt zur Feiei

chem alle treue Hessen den innigsten

100 Fi. ausgestatteten 0 ‘Paar(

I Uhr láßt die Stadt in gleicher Ab

Hause festlich bewirtßen.

Karlsruhe, 20, NUpuil. (D ber d. 5 Sißung der Ub geordneten-Kammer. Herr Speyerer überreichte eine Petition von Heidelberg um GBieicl stellung der Asraeliten mit ihren christ lichen Mitbürgern in politi)chen Rechten Herr Sander el stattete im Namen der betreffenden Kommission Bericht über die Anordnung des Drucks der Protokolle. Die alte Erfahrung, daß es diesen Protokollen gar zu schr an Abnchmern fehlt, weil sie zu dickleibig sind und zu spät erscheinen, hat von neuem auf de [chon bei einem früheren Landtage in Anregung gekommene Krage einer geeigneten Aenderung zurückgeführt: die Kommission stellte den Antrag, aus den Mitgliedern der Kammer einen Re dacteu der Berhandlungen zu bestellen, welcher die Aufzeichnun- gen ‘des Oas im Auszug bearbeiten und dabei ben Mevartion G AUMAUME M e Me ade ite sich mit Wärme gegen den K N E O E G D S ommissions- Antrag, da in einem Lande ohne Preßsreiheit nur in der Vollitändigkeit der Protokolle cine Garantie gegen mözliche Willkür liege. Jn demselben Sinne

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517 (prach sich Herr Künzer aus. Herr Christ machte hemerk- lich, daß ebcn in dieser Vollständigkeir der Protokolle, als welche auch das Unwesentlihe und Ueberflússige in sich \chließe, ter Grund liege, warum sie so wenig Leser finden. Den Kommi/ sions:-Antrag hielt er für unersprießlich, theils weil sich nicht leicht Jemand zu jener undankbaren Aufgabe herbeilassen, theils weil tatt einer Beschleunigung ein Verzug weiter daraus entstehen würde, und beantragte statt Dessen die Einseßung eines von der Eoammer (nicht aus den Reihen der Kammer) zu ernennenden Redacteurs, welcher unmittelbar während der Verhandlung die Hauptpunkte aufzeichhne und redigire, so daß am folgenden Tag dann das abgefaßte Protokoll zur Genehmigung

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1 q » » 5 D. { d 2 - s lángeren Wedvattke ard der äÜäntrag des Yerrn Chri angenommen.

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a l. Ari (A. 5). Unl der morgen abzuhaltenden Versamm aerschafe zur Berathung vorgelegt werd

nur das erste von Intercsse nämlich die Convention mit Cnglanè

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c ck 7e G, Hambur den Gegenstände

Unterm 22. März wurde die mit England abgeschlossene Post-Convention promulgirt, Yeijsion nach Lond

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hat. Bei dieser Gelegenhett

6. April in Krast getreten Syndikus Banks auf speziellen

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Jahre sich die Nacl

egunsttgungen

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Belassung

und Pesther Zet! jelzt in Rom befindliche

von Lonowics, an das Teme chten Ehen erlassen hat. Der diesem Schreiben gegen die Jurisdiction des und seine Dibzesen-Geistlichen in Strafe

sich weigern, cine gemischte Che einzu\eg- b der Religions- und Gewi} zol

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es Herr Temple dem hie! allein 3intivort ihm zuzustelien wurde eine Cskasekk« ni‘chen Gesandten in Lond

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(X O Yy í N 5 P avon 3 s F F, f J 3 Madrid, 17. April. Der „„Correo Nacional“ läßt sich aus

Paris schreiben , der Jnfant Don Francisco de Paula und seine Gemahlin wollen nach id reisen. Der Infant habe seine Tôchter in ein Kloster gegeben und seinen dritten Sohn in das College Heinrichs 1V. Die beiden ältesten Söhne sollen reisen, um sich auszubilden. Den Zweck der Reise wisse man nicht, es heiße jedoch, es handle sich um eine Vermählung der ältesten Tochter des ÎJnfanten mit einem Fürsten, dessen Namen man noch nicht bezeichnen kann. Andere Personen behaupten, der Jn- fant gehe nah Spanien, um seine Rechte hinsichtlih der Vor- mundschaft úber seine Nichte geltend zu machen

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Grimmen o.

Athen, 12, April. Die Sachen auf Kreta stellen si jelzt günstig für die Griechen; die ganze Insel hat sich wie Ein Mann erhoben, und die auf die Städte beschränkten Türken haben noch nichts gegen sie zu unternehmen gewagt. Der Aufstand hat und es ist wichtig, dies hervorzuheben, weil auch die Aufstände in Thessalien und Epirus, die nicht mehr lange säumen dürften,

auszubrechen, ihm darit gleichen werden der Ausjiand hat einen ganz andern Charakter, als jener vom Jahr 1821, Do mals war es ein Vernichtungs- und Vertilgungékricg - ein Kampf der Religionen und der Volkéstámme, des Zelams ge- gen das Kreuz, der Griechischen Bevölkerung gegen die Race der Osmanlié. Heute nicht mehr so; heute ist nicht mehr der kirch- liche und nationale Gegensaß, sondern das politische Junteresse die Seele und das Element des bevorstehenden Kampfes; es isk ein Ringen um die Herrschast zwischen dem Prinzip der Gesir- tung, der Geselzlichfeit und des Fortschrittes, Wle es die christ- liche Bevölkerung des Morgenlandes in sich trägt, und #0 alúcf- lich zu entwickeln begonnen, und zwischen dem Prinzip der WVilikfúr und Gewalt, auf dem das Türkische Staatégebâäude ruhte, und das auch jebt noch, trob dem Moniteur Ottoman, trolz dem Hattischerif von Gülhaneh , troß den modernen gestick- ten Surtouts der Türkischen Diplomatie und den Champagner“ Flaschen auf den Tafeln ihrer Großen, den leßten schwachen Grund- fciler des Baues abgiebr. Jnzwischen bedränat die hiesige Diplo- matie, wie es scheint, unsere Regierung mit Noten, und will sie fúr jeden Abgang von Succurs an Mannschaft oder an Kricgé- dürf aus unsern Häfen nach Kreta verantworilich machen Nummer der Athena beleuchtet dieses diplomatische

at: „Unser Ministcrium thut rlich

wenn es scine ganze Armce zur Bewachung

Meilen auscacdehnten Küsten verwenden

hindern, daß sich kleine Barken ungesc- nach welchem Rechte will das Minit- Kreter oder überhaupt

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em Bruder zu helsen gehe, chischen Aufstande so viele Engländer oNñenktundia den Hellenen {u Hülfe

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jon den im heute ausacge- enthaltenen Königlichen Ver- Kreiéstände, Ausgaben zu dadurch zu verpflichten, Brandenburg und das de Verordnung w

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L Unserer getreuen Ständ Neumarf Brandenburg und des Markgrafenthums Nic- Lausi, zur Ergänzung ‘des §. 3 der Kreis-ODrdnung sür die Kur- und Neumark Brandeuburg vem 17. August 1825, welche nach den1 &. 16 der Verordnung vom 18. November 1826 auch für die sechs land- rätbliczen Kreise der Nieder-Lausit in Anwendung kommt, auf den An trag Unseres Staats-Minisieriums, was folgt : S 1 Die Kreióssiände sind ermächligt, zu k Qwecten mit der Wirkung, daß die Kreis - Eingesessenen Musgaben zu beschließen ¡u gemeinnützigen Einrichtungen und Anlagen teressen des gesammten Kreises beruhen ; \ Beseitigung eines den Kre1ls bedrobhenden Nothslandes &. 2. Sofern von den Kreis - Ständen die Besireitung der Ausführung derartiger Beschlüsse erforderlichen Kosien aus den Kreis:

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pilichtet werden,

Kommunal-Fonds beabsichtigt wird, beweundet es bei den Bestimmu11- nen des mittel Kabinets - Ordre vom 16, Yuli 1838 bejtaltigten, ven

P » ° - Í È l 4 P y S 1 Unserm Staats-Ministerium aufgestellten Regulativs vom 20. ZUnl N ( (F

S ämlichen Jahres über die Verwendung der Contributions: Uebe den Kreis-Kassen, so wie der denselben erwachsenen B S. 3. Sollen dagegen die Mittel zu Erreichung der 1m wähnten Zwecke durch Leistungen der Kreis nen bescha@ft werden, so bedarf ein hierüber gefaßter Beschluß

ierittia, Die tedecámal dur das Plenum derse D C1

aufesten icht bewilligt werden Beschlüsse über Veiträge

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isen dcruheude

vorgesebenen Falle Uns die Entscheid1 doslen dex Ausführung des Beschlusses v

Ò ganienl tressenden Theile oder Stande allein. aufzubringen

8, 7. Bei jeder in Gemäßheit der Vesiimmungeu nuug an die Kreiéstände zu bringenden Propesitien Vorschlag zu dem Beschlusse, welcher über den Zweck desselben )) die Art der Ausführung die Summe der zu verwendenden WKojien Und die Aufbringungsweilfe das Nöthige enthält, ausgearbeitet und jedem vier Wochen vor dem zur Berathung und Beschlußnahme dari beraumten Termine in Abschrift zugesertigt werden. d. 8, Qur Gütltigfeit cines nah den Bestimmungen dieser Bers rdnung zu fassenden Beschlusses ijt cine Stimmenmehrheit von drei

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der anwesenden Mitglicder des Kreistages erforderlich; jedod con sollte, ein Beschluß für nicht zu Stande

isfiinde in Theile gegangen find j Wenn

Vierteln wenn auch diese vorhanden gekommen zu erachten, sofern die Kreis

und zwei Stände sich gegen denselben ausgesprochen haben

ein Stand in der durch die Kreisordnung feslgesezten Form eiue

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abweichende Ansicht erflärt hat, bleibt die Entscheidung Unjer

stern des Fnnern und der Finanzen vorbehaiten. Gegeben Berlin, den 25, März 1841 d T 6 Bn 5 O Lie D.) FVICEDVI1 C) Prinz von Preußen. Voven. v. Kawmwmpk Rochow. v. Nagler v. Ladenberg. Rother. Gr. v. Alvensleben. Frhr. v. Werther. Eichborn. v. Thile. Gr. zu Stollberg.“

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Köln, W. April. (K. Z) Am heutigen Nachmittage fand die feierliche Beerdigung des Dom-Dechanten und General Vikaré, Dr. Johann Hüsgen, statt. Nachdem die Leiche in den Dom gebracht und das Gebet der Todtenvigilien gesprochen wa*, L gann der Zug, die Schweizer, die Chorsänger und Chorfnaben mit Kreuz und Rauchfässern an der Spike, welchen das O ral-Kollegium der Stadt sih anschloß. Hierauf kamen DIOADIINS Vicarien Und die Mitglieder des Metropolitan Domkapitels, hin ter welchen der Leichenwagen mit dem Sarge fuhr, Ae E ciner großen Schaar von Geistlichen der Stadt Un® | U Re Die beiden Kommandanten, die Offiziere der SArnijon,, Las e

ge R 5 i en Behörden, die evangelische gierungs - Kollegium, die städtischen Went 8 Setrtinars Geistlichkeit, die Dikasterien, die Lehrer-Kollegien des Seminars