1841 / 122 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

, sie ist einer ungetreuen Berichterstattung über ,

geladen worden Herr Berryer hat die Verthei-

api uldigt. gerichtliche Ds ee France“ úbernommena.

digung der „D s daß die Anwesenheit der Erzbischöfe von L Gs E der Taufe des Grafen von De L sultat langer Unterhandlungen gewesen ist. Jene Erzbi- 264 ; baben nur unter der Bedingung nach París zu kommen O Ian daß dem Geseße des Herrn Villémain úber den Se- Cundair-Unterricht feine Folge gegeben werde. E Paris zählt 38 Kasernen, deren mehrere durch die z M

Höfen erbauten Baracken vergrößert worden sind. Es zählt in feinem Weichbilde 8 Lager, und die von Saint-Cloud, Versailles, Ruel, Courbevie, Saint- Denis, Vincennes und Bercy. Dies war nicht genug, um alle ankommenden Truppen zu logiren. Zu Chaillot láßt jebt der Kriegs-Minister ein ungeheures Hotel ein- richten, úber dessen Thore man léest: „„Infanterie- Kaserne“, und der kürzlich auf dem andern Flußufer,

welches ein Seitenstück zu ; l | im Entrepot von Gros-Caillou errichteten Kaserne bilden wird.

Darmès soll einige Tage ernstlich erkrankt, jeßt aber ganz wiederhergestellt seyn. Es heißt, er sey ganz munter und scheine

sei rozeß gar niht mehr zu denken. Es gmg ai ry haben zwei Tage hinter einander große Schlä- gereien zwischen den am Kanal beschäftigten Deutschen und Fran- zösischen Arbeitern stattgefunden. Ein Capitain der National- Garde, welcher die Ruhe herstellen wollte, wurde {wer ver-

wUndck 1: 4 , | 2 Man schreibt aus Mostaganem vom 14. April: „„El-Bar-

fani, der im Westen kommandirt, hat, nachdem die ganze Linie des Chelif von regulairen Bataillonen entblößt ist, von Mustapha- Ben - Thamy, dem General - Aga der ganzen Kavallerie, eine so bedeutende Reiterei - Unterstüßung verlangt, daß, wenn man ihm dieselbe bewilligte, die ganze Strecke von Sidi-Jbrahim bis nach Fllil blosgestellt seyn würde. Mustapha hat sich geweigert, ohne einen bestimmten Befehl des Emir dieses Kontingent zu liefern. Die Araber rühmen sich eines großen Erfolges, den sie an-

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lagene unbedingte Abschäßgung auf 8 Pfd. würde entzogen werden. A Bald die ih in der Bill vorzuschlagen beabsichtige, ist die, daß feine Yetpaczt erforderlich seyn soll, um Jemand zum Wähler zu qualifiziren, sondern daß auch bei einer Yahrespacht der

áchter das Wablrecht erhalten soll, wenn er nur auf 5 Pfd. Grnnd- Értrag über die Pachtrente abgeshägt ist. Durch ein drittes Amen- dement will ih eine Klasse von Wählern begründen, die denen ähnlich eyn soll, welche die Klausel über die Funfzigpfund-Pächter, denen ihre

acht nah Belieben gekündigt werden fann, iîn den Englischen Graf- schaften geschaffen hat. Es is wünschenswerth, daß die Wählerschaft nicht minder zahlreich sey, als sie es vor Annahme der Reform-Bill gewesen, und i beabsichtige daher für diese Klasse den Betrag des Census so zu stellen, | daß eine Wählerschaft von jenem Umfange die Folge davon seyn muß. Jch | weiß zwar, daß Viele der Meinung sind, die von dem Herzog von Buckingham in die Reform- Vill gebrachte Klausel in Betreff der Pächter mit be- liebiger Kündigung habe eine sehr abhängige Klasse von Wählern ins Leben gerufen, Jun gewöhnlichen Zeiten wird der Pächter wohl mit seinem Grundhern stimmen , mag er eine Zeitpacht haben oder auf be- liebige Kündigung gestellt seyn; in Zeiten großer öffentlicher Aufregung andererseits werden die Pächter durch diese mit fortgerissen werden, mogen sie durch Zeitpacht geshüut seyn oder nicht. Jch halte daher den Besitz einer Zeitpacht für fein Kriterium der Unabhängigkeit eines Wäh- lers. Die gegenwärtige Bill aber, in der von meinem edidn Freunde vorge- schlagenen Form, würde die Einführung einer Wählerschaft von höchst ab- bängigem Charakter erleichtern. Eiu zu 8 Pfd. jährlicher Revenüe abgeschät- tes Grundstück fönnte zum Beispiel zu einem Pachtzins verpachtet werden, den der Pächter offenbar zu zahlen unfähig wäre, der aber so lange, als er nach dem Willen seines Grundherrn stimmte, nicht würde von ihm eingetrieben werden. Die Abneigung zur Bewilligung von Zeit- pachten beschränft sich in Jrland nicht auf die Grundbesitzer einer be- sonderen Partei, sondern herrsht dort allgemein unter Männern der verschiedenfien politiscen Prinzipien. Sie herrsht am meisten bei denen, welche am eifrigsten darauf bedacht siud, ihre Güter und die Lage ihrer Pächter zu verbessern. Die Bill, wie sie von dem Ministe- rium vorgeschlagen wird, würde daher das Wahlrecht großen Massen auf den am shlechtesten bewirthshafteten Gütern verleihen. Aber es wáre feine Gewißheit vorhanden, daß man dadurch eine ausge- dehntere Wáhlerschaft als jeßt erhalten würde, denn die Abh- neigung gegen die Bewilligung von Zeitpachten würde bestehen bleiben. Die ehrenwerthen Herren gegenüber (die Tories) warne ih übrigens

geblich bei dem Col von Teniah über unsere Truppen davon ge-

tragen hätten, und sie sagen sogar, ‘daß die auf dem Schlacht-

felde abgeschnittenen Franzosenköpfe wegen ihrer Menge nur schlecht bezahlt worden wären. Dergleichen Prahlereien machen wenig Eindruck auf unsere Truppen, deren Muth unerschüttert bleibt. Man kann indeß mit Gewißheit annehmen, daß wir bald ein ernstes Gefecht, wo nicht in Mastaganem, doch wenigstens in der Provinz Oran haben werden, da ‘die Araber jedes Mal, wenn sie auf irgend einen Handstreih sinnen, den Muth unserer Soldaten durch solche Prahlereien zu erschüttern suchen.“

Die hiesige Sparkasse hat in der abgelaufenen Woche an neuen Zuschüssen die Summe von 739,170 Fr. erhalten. Die Rúckzahlungen beliefen sich auf 553,000 Fr.

Börse vom 27, April. Man suchte heute zu Anfang der Bdrse einen neuen Aufschwung der Französischen Renten zu bewirken; allein bald mußte man darauf wieder verzichten. Es heißt, diesen Morgen hätten einige Zusamrwnenrottungen von Ar- beitern bei den Fortifications-Bauten stattgefunden, und ein Theil der Truppen der Garnison wäre konsignirt worden. Dies Ge- rücht hat sich. indeß bis jeßt nicht bestätigt. Es reichte indessen hin, der steigenden Bewegung Einhalt zu thun, und die Fonds um einige Centimen herabzudrücken. Die Spekulanten suchen Übrigens vor Ende des Monats ihre Liquidirungen zu ordnen, denn die Börse wird am 1. und 2, Mai, aus Anlaß der großen Festlichkeiten geschlossen seyn, und die Spekulanten verzögern nicht gerne ihre Liquidations-Geschäfte, um nicht von pldblichen Ereig- nissen überrascht zu werden.

SWropbritanten Und Jrlan.d.

Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Sißung vom 26, April. Eine Bill úber Verbesserungen in der Haupt- stadt wurde zum zweiten Mal verlesen. Im Lauf der dabei stattfindenden Debatte erklärte Lord Duncannon, daß die Re- gierung dem Publikum den ganzen Regent’s Park dffnen wolle, mit Ausnahme derjenigen Theile, welhe mit Villen in Verbin- dung ständen, deren Eigenthümer die Versicherung erhalten hät- ten, daß das Publikum nicht in dieselben zugelassen werden solle. Auch zeigte der Minister an, daß die Regierung damit umgehe, im ôstli- chen Theile der Hauptstadt einen Park anzulegen; die Schwierigkeit sey nur hinreichendes, nicht schon bebautes Terrain dafür zu fin- den; doch werde die Sache so bald als möglich ins Werk gesebßt werden. Lord Ashburton meinte, es sollte etwas dafür gesche- | hen, die Begräbnißstätten ganz aus dem Bereich der City zu ent- fernen und der Bischof von London unterstüßbte diesen Wunsch sehr angelegentlich; es handle sich, sagte er, hierbei hauptsächlich darum, eine Maßregel aufzufinden, um die Geistlichkeit nicht der gewöhnlich bei Leichenbegängnissen zu entrichtenden Gebühren zu berauben; er gehdre nicht zu denen, welche die weltlichen Jn- teressen des Klerus einer großon dffentlichen Verbesserung in den Weg stellen möchten, aber er glaube einen Plan ermittelt zu haben, durh welchen sich die Jnteressen des Publikums mit denen des Klerus vereinigen ließen, und er wolle nächstens eine hierauf bezügliche Bill einbringen. Der Minister des Innern ver\prach einer solchen Maßregel seine kräftigste Unterstüßung. Hierauf wurde auch auf den Antrag dieses Ministers eine Kommission an welche untersuchen soll, in welhem Umfange auf Kanälen,

A S Miel uno chifsvaren Flüssen der Güter-Transport an Sonn- ia Absicht, Pie d Lord Normanby sagte, es sey keinesweges men 49 Attbn le E förderung von Reisenden an Sonntagen hem- oft I? er der Güter - Transport des Sonntags führe OueR Colhestér h er dentlichen Moral hdchst nachtheilig seyen. c e indeß der Meinung, es würde unmöglich

eyn, den Handels- : D L be Verkehr auf schiffbaren Flüssen des Sonntags

Unterhaus. Sißbung vom: : i Hau auf Ln Dit de k Wed, Brit eee eda in den Ausschuß über die Jrländische Wähler,Re Schu As Bill verwandelt hatte, erhob sich Lord Howick, um s ngs-Bi Klausel ein Amendement zu beantragen. greich zur ersten

„Jch thue dies,“ sagte der Antragsieller, „niczt in feindseligem

| netsrath gehalten, welchem alle Minister beiwohnten, und worin

Geist gegen das Minislerium, aber ih glaube, daß di

von meinem edlen Freunde vorgeschlagenen Sbrni dad Eigent, der Pri zerstören würde, auf welches die Wahlberechtigung in Mde Hrafschaften stets begründet gewesen ist. Die einzige Ausnahme davon war die Klausel über die Funfzigpfund- Pächter in der Reform-Bill: doch diese Ausnahme war mehr scheinbar als wirklich, denn die betref:

vor der Gefahr, die ihr Widersiand gegen eine gerechte Konzession ha- ben fönnte, ohne die es ihnen niemals möglich seyn wird, die anerfann- ten Mängel iín dem jetzigen Regisirirungs-System zu heben. Anderer- seits sollten die ehrenwerthen Herren auf meiner Seite bedenfen, daß

sie eine Maßregel dieser Art nicht durchzubringen im Stande seyn werden, wenn sie der Feindseligkeit der ihnen sich entgegenstellenden |

Partei trozen wollen. Die von mir angegebenen Amendements bieten, | denke ich, eine gute Gelegenheit zu einem Vergleich, und ich hoffe, man |

wird darauf eingehen.“

Lord Morpeth widerseßte sich dem Amendement des Lord | Howick, weil er dessen Vorschläge für durchaus illusorisch hielt, | wenn sie auch, wie er überzeugt sey, von ihm redlich gemeint | worden; sie würden, glaubte der Minister, die Wählerschaft in | Jrland nur noch mehr vermindern, statt sie zu vermehren. Daß | übrigens die Minister zur Nachgiebigkeit sehr geneigt seyen, | fügte er hinzu, hätten sie wohl bisher bei dieser Maßregel zur | Genüge gezeigt. Jn ähnlicher Weise sprach sih Lord J. Rus | sel aus. Sir R. Peel und Lord Stanley unterstübßten da- gegen das Prinzip des Amendements, die Ermittelung des reinen Ge- winns von einem gepachteten Grundstücke, ohne den einzelnen Vor- schlägen des Antragstellers beipflichten zu wollen. O’Connell erklärte sich natärlih mit großer Leidenschaftlichkeit gegen jede Beschrän- kung des ursprünglichen ministeriellen Vorschlages. Bei der Ab- stimmung ergaben sih 291 für und nur 270 gegen das Amende- ment, so daß dasselbe mit einer Majoritát von 21 Stimmen an- genommen wurde. Großer Beifall von den Tory-Bänken folgte diesem Resultat, und Oberst Sibthorp war gleih wieder bei der Hand, die Minister indirekt zur Resignation aufzufordern; diese erklärten aber einstweilen nur, daß sie die Fortsebung der Aus- {huß-Verhandlungen bis Mittwoch ausseßen und dann dem Hause ihre weiteren Beschlússe hinsichtlich der vorliegenden Maßregel mittheilen wollten.

London, 27. April. Prinz Albrecht wurde gestern in Buk- fingham-Palast mit den Jnsignien des ihm von der Königin von Spanien verliehenen Ordens des goldenen Vließes bekleidet. Der Herzog von Wellington, als Grand von Spanien und Ritter des goldenen Vließes, war dazu ausersehen, Sr. Königl. Hoheit die Insignien dieses Ordens anzulegen. Die Ceremonie fand in Gegenwart Lord Palmerston's, des Generals Alava, als Spani- schen Gesandten, und mehreren Hofbeamten statt.

Im auswärtigen Amte wurde heute Nachmittag ein Kabi

vermuthlich darüber berathschlagt worden ist , was in Folge der Annahme des Howick’schen Amendements zu der Jrländischen Wähler- Registrirungs - Bill zu thun sey. Im Börsen: Bericht des ministeriellen „Globe“/ heißt es übrigens, daß das Kesultat der gestrigen Abstimmung auf die Preise der Fonds gar keinen Einfluß ausgeübt habe, weil nicht daran zu denken sey, daß das Mini- sterium sich durch jenes Ergebniß veranlaßt fühlen kónnte, seine Ent- lassung zu nehmen; ja, viele gemäßigte Politiker, wird hinzugefügt, hielten den Vorschlag Lord Howick's sogar für eine entschiedene Verbesserung der Bill. Diese Aeußerung in einem ministeriellen Blatte möchte wohl glauben lassen, daß die Minister, wenn sie auch gestern jenem Amendement entgegentraten, doch nachträglich ihre Maßregel im Sinne desselben zu modifiziren geneigt seyen. Daß es nicht die Absicht der Tories ist, die Vorschläge Lord Howick's so passiren zu lassen, wie er sis gemacht, geht sowohl aus ihren Reden im Unterhause, wie noch deutlicher aus den Erklärungen ihrer Blätter hervor. Der „Standard““ sagt ganz ofen, es steht jeßt in ihrer Macht, mit Lord Howick's Hülfe die ministerielle Bill zu vereiteln und mit O'Connell's Hülfe wieder die Vorschläge Lord Howict's zu beseiti- gen. Es war daher die Unterstühung des Howickschen Amendements von ihrer Seite offsenbar nur ein Partei-Manöòver, welches in den zahlreih besuchten Versammlungen dieser Partei, die gestern bei Sir R. Peel und vorgestern bei Lord Stanley stattfanden, beschlossen worden zu seyn scheint. Die ministeriellen Blätter werfen auch diesen beiden Parteiführern noch vor, daß sie dur eine List eine Anzahl von Anhängern des Ministeriums

der gestrigen Abstimmung fern gehalten hätten indem sie ihre Roverl ra E wie sonst niemals bei so wichtigen Angele- genheiten, so daß mehrere Mitglieder, die erst später in der Nacht die Abstimmung erwartet, nicht zeitig genug im Unterhause sich eingefunden, um an derselben theilnehmen zu können. h

Das ministerielle Wochenblatt Observer erklärt, daß Lord

ósische Regierung so eben eine Expedition nah China in polité- schem und kommerziellem Auftrage abgesandt hat.“

Heute fand zu Nottingham die erste Wahlhandlung, das Abstimmen durch Aufheben der Hände statt, wobei es sehr un- ruhig herging; es hatte seit Tumulten von 1831 bei keiner Wahl wieder eine solche Aufregung geherrscht, als bei dieser, wo die Herren Walter und Larpen sich einander gegenüber stehen. Der Erstere konnte sich nur mit Mühe, der Leßtere gar nicht ver- nehmlih machen, so groß war der Lärm, den einerseits die Whigs und Radikalen, andererseits die Tories und Chartisten erregten. Von diesen wurden dreizehn festgenommen und mußten Bürg- schaft dafúr leisten, daß sie die Ruhe nicht ferner stôren wollten. Man is aber doch noch in Besorgniß vor ernstlihen Unruhen. Der Scheriff erklärte zwar nah dem Aufheben der Hände,

| daß sich eine überwiegende Majorität für Herrn Walter jeige-

aber der Whig-Kandidat, Herr Larpent, verlangte die schriftliche

Abstimmung, die nun morgen beginnen wird.

Mit Hinsicht auf ein Unterrichts - Manifest, welches Lovett, einer der Chartistenführer von der gemäßigten Partei, den soge- nannten Männern der moralischen Gewalt, an die Mittelklasse gerichtet hat, und worin er diese zu freundlicher Theilnahme ein- ladet, meinte neulih der ministerielle Globe, es wäre gefährlich, wenn den Arbeitern gestattet würde, Schulen zu gründen, in denen die heranwachsende Generation für allgemeines Wahlrecht herangezogen werden sollte, und gegen diese Gefahr múßte geseß- liche Abwendung gesucht werden. Diese Aeußerung hat zur Folge gehabt, daß die Lorett - Vincentsche Chartisten - Fraction jest bei der Wahl zu Nottingham aus Rache den Tory - Kanditaten Wal- ter unterstüßt und überhaupt mit den Tories in der Agltation

gegen das Armen - Geseß gemeinschaftliche Sache machen zu wol-

len scheint. L

'Die hiesigen Blätter enthalten jest nähere Mittheilungen das dem Commodore Napier zu Manchester gegebene Ban- Derselbe war auf der Eisenbahn nah Manchester gekom- men und an den verschiedenen Stationen mit großem Enthusias- mus begrüßt worden. Der Mayor von Manchester verlas sofort nach der Ankunft des Commodore die Adresse, welche die Ein- wohner von Manchester demselben votirt hatten. Der Commo- dore antwortete mit großer Bewegung :

„Wenn ich so glüclich war, meinem Lande einige Dienste zu er- weisen, so erkläre ich freimüthig, daß ih mich hinlänglich durch die Aufnahme belohnt fühle, die mir von Liverpool bis nah Manchester u Theil geworden is. Jch halte es für beinahe überflüssig, Jhnen zu A daß, ohne die Schnelligkeit unserer Erfolge in Syrien, ein Krieg mit Franfreich unvermeidlih gewesen wäre. Jch glaube, daß die zu Lande und zur See errungenen Erfolge mächtig dazu beigetragen ha- ben, das Französische Ministerium zu stürzen und den Marschall Soult, Ihre alte Bekanntschaft, der auf eine so schmeichelhafte Weise zu Manchester und zul Birmingham empfangen worden ist, wieder an die Spiße der Geschäfte zu bringen. Und ich behaupte, weil ih davon überzeugt bin, den Frieden, defsen wir uns zu erfreuen das Glücf ha- ben, verdanken wir der freundlichen Aufnahme, die dem Marschall Soult in den verschiedenen Englischen Städten bereitet worden ift. Von Allem, was in Syrien geschehen, bedaure ich nur die Art und Weise, in welcher man gegen Mehmed Ali, nach der Unterzeichnung des Vertrages, verfahren ist.“

Der Commodore erklárte nun das Benehmen der Pforte für nicht sehr loyal. Dem Volke von Manchester brachte der Commodore seinen Dank vom Balkon des Hotels von York dar ; er entschuldigte sich, daß er wegen der Ermüdung von der Reise nicht lange sprechen könne. An dem dem Commodore gegebenen Bankett nahmen 120 Personen Theil. Man erbliête hier in fleinem Maßstabe den „Powerful‘/, das Schiff des Commodore, und auf dessen Seiten die Worte Saida und St. Jean d'Acre-

Das erwartete Paketboot aus Westindien ist noch nicht an- gekommen und ein Schiff, welches in Liverpool von Charleston eingetroffen ist, bringt von den Bermudas keine neuere Nachrich- ten mit, als die leßten, welhe man von dort empfangen, so daß man also úber das Schicksal des Dampfbootes „Präsident“ noch immer in Ungewißheit ist. Aus New-York hat man dur das Schiff „Schanandoah“/ Nachrichten von zwei Tagen später, als die leßten, námlich vom 3. d. und aus Philadelphia vom 4. d. erhalten, aber sie bringen auch keine Kunde von dem vermißten Dampfboot. Die „Britisch Queen“ war auch noch nicht in New-York angekommen, was dort ebenfalls einige Besorgniß hinsichtlich dieses Schiffs erregt hatte. (Die gestern als telegraphische Depesche mitgetheilte Nachricht vom Tode des Präsidenten der Vereinig- ten Staaten konnte man in Philadelphia beim Abgange des „Schanandoah““ noch nicht wissen, da derselbe erst am Âten zu Washington erfolgt seyn soll. Man weiß indeß bereits aus den lesten Amerikanischen Zeitungen, daß General Harrison schon seit einiger Zeit krank war, obwohl man seine Krankheit nit für ge- fährlich hielt, daß man so bald seinen Tod hátte erwarten sollen. Es ist dies Úbrigens das erstemal, daß ein Präsident der Ver- einigten Staaten während seiner Amtsdauer stirbt. General Harrison war am 4. April erst vier Wochen im Amte, und es muß nun gleich wieder zu einer neuen Präsidenten-Wahl geschritten werden, nachdem die Aufregung, welche ein solcher Aft lange Zeit hin- durch in der ganzen Union verursacht, sich kaum gelegt hat.)

Das Drurylane-Theater, in welchem jeßt die Deutsche Opern- Gesellschaft ihre Vorstellungen giebt, ist für die nächste Saison von dem berühmten Schauspieler Macready für das Englische

Drama gepachtet.

úber kett.

Belgten.

Brüssel, 28. April. Für das Großherzogthum Luxemburg ist eine Königlich Niederländische Verordnung erschienen, wodurch zur Steuer des Schleichhandels, eine doppelte Kontrolle der tin geführten fremden Waaren angeordnet wird. Es wird eine so Me Kontrole sownhl an den Gränzen, als an dem Bestimmungsorte E M U E ouvelliste von Verviers existirten

Nach der Angabe des N i on L in Belgien vor 1830 im Ganzen 289 religidse Kongregationen

* Gesellschaften, wovon 209 für die Krankenpflege und den tterriSt A 80 blos für ein beschauliches Leben. 1841 existi- ren 402 Kongregationen, von denen 360 sich der Krankenpflege und dem Unterrichte widmen. Davon kommen auf die Did- zese von Mecheln 112 der ersten und E Dev zweiten Art; auf Brügge 25, alle der ersten Art; auf Gent 93 der ersten und 15 der anderen Art; auf Lüttih 36, wovon blos eine, die Karmeliter, sich dem beschaulichen Leben widmet; auf Namur 40, wovon zwei Klöster, 38 Unterrichtsanstalten - auf Tournay endlich 60, von denen nur 3, welche nicht Kranken - oder Unterrichtsanstalten sind. Jm Ganzen bestehen in Belgien

sident der Regierung von Oberpfalz und Regensburg, Eduard v. Schenk. Die Kunde von dem Hintritte des geachteten Staats- mannes hat shmerzlich Überrasht. Welche Verdienste sih der Versiorbene im Staatsleben erworben, und welchen Rang er un- ter Deutschlands Dichtern einnimmt, mögen Berufene ermessen, wir fühlen in diesem Augenblicke nur, daß ein Mann geschieden, der mit edlen Geistesgaben, mit einer Seele voll Begeisterung für alles Große und Schdne, eine eben so seltene Herzensgüte verband, ein Mann, dem es Freude war zu trösten und zu hel- fen, zu mildern und zu vermitteln. Se. Majestät den König soll Schenk’s Tod sehr ergriffen haben; der Monarch verliert in ihm. einen seiner treuesten und anhänglichsten, seines Vertrauens würdigsten Diener.

Se. Majestät der König haben gestattet, daß das zu Ko- blenz zur Wiederherstellung des Königsstuhles zu Rense gebildete Comité auch in Bayern durch dffentliche Blätter zur Theilnahme | Und Beisteuer für die Wiederherstellnng dieses Königsstuhles auf- fordern, und daß in den einzeinen Städten patriotish gesinnte Männer der Förderung dieser Sammlung sich unterziehen dürfen. |

Sondershausen, 20. April. Unser Fürst fährt fort, durch Maßregeln der Humanität seine prunklose, aber beglückende Re- gierung auszuzeichnen. Die vor kurzem erschienene Verordnung gegen Thierquälerei ist ein Muster solcher Verordnungen, beson- | ders fär fleine Länder, wo sie leichter ausführbar sind, als in | großen Staaten. Nicht minder hat unser Fürst kürzlich eine an- | dere Maßregel angeordnet, die vielleicht die erste ihrer Art in | ganz Deutschland ist. Se. Durchlaucht hat nämlich den Prediger | und Religionslehrer der hiesigen jüdischen Gemeinde, Herrn Het | denheim, nachdem dérselbe sein Probejahr ordnungsmäßig bestan- | den, zugleich als ordentlichen Lehrer an der Fürstlichen Realschule, | wo derselbe in der Deutschen und Lateinischen Sprache, in Geo- | graphie und Geschichte Unterricht ertheilt, definitiv angestellt. Wie | durch diese Maßregel einerseits in den die Realschule besuchenden | Schülern mosaischer Religion die Ueberzeugung wach erhalten wird, | daß sie bei Fleiß und sittlicher Auszeichnung der Aufmerksamkeit | ihres Fürsten nicht entgehen, so wird dadurch andererseits in den christlichen Zöglingen das noch so häufig verbreitete Vorurtheil gegen Andersglaubende frühzeitig unterdrückt und eine wahrhaft christliche Gesinnung auch gegen ihre jüdischen Mitschüler geweckt.

Hamburg, 20. April. Nach einer Mittheilung aus Ham- burg in der Karlsruher Zeitung ist hier die Nachricht ein getroffen, „daß außer dem Schisse „Echo“/ auch das Hamburgi- sche Schif} „Louise‘“/ von den Englischen Kreuzern als des S klag- veRhandels verdächtig aufgebracht ist. Jedes der genannten Schiffe gehört einem hiesigen Bürger, und soll man Dem Glau- ben schenken, was man sagen hört, so is der von den Engländern geschöpfte Verdacht nicht unbegründet. Die „Louise““ soll gleich nach ihrer Abfahrt von Amerika von einem Fährzeuge des Britischen Geschwaders der Station von Brasilien verfolgr und auf offener See angehalten worden seyn. Jm Allgemeinen spricht sich an der Börse wie in den gesellschaftlichen Kreisen der Unwille gegen solchen, der Hamburger Flagge zugefügten Schimpf laut aus, und die öffentliche Stimme wird, sobald der Verdacht gegründet ist, eine strenge Bestrafung Derer fordern, die weder menschlich genug noch dem Geseße gehorsam genug waren, um den Lockun- gen eines schändlichen Gewinnes zu widerstehen. Die interessante Untersuchung über Grund oder Ungrund der Beschuldigung

muß dem Accessionsvertrage vom 9. Juni 1837 zufolge von hiesigen Behörden vorgenommen werden, da der Art. 2. be- sagt, daß alle Schiffe, welche Hamburgis-he Flagge führen und kraft ¿hrer Papiereals Hamburg angehdörig erscheinen, wenn sie angehalten, nach Kuxhaven geführt oder gesendet werden sollen. Ob das Schiff „„Echo‘/, das an der Westküste von Afrika angehalten worden seyn soll, schon Sklaven am Bord gehabt hat, ob also das corpus delicli bei ihm vorliegt, ist noch nicht bekannt, die „„Louise‘“ aber wird, falls die obige Nachricht von ihrem Anhalten sich bestätigt, keine solchen geführt haben können, in Bezug auf ste kommt also der Artikel 6 der, dem genannten zwischen den Königen von Großbritanien und Frankreich einerseits und den Hanse-Städten andererseits abgeschlossenen Accessions-Vertrage einverleibten Convention zwischen den genannten Herrschern zur Anwendung, demzufolge mit vollem Nechte, wenn nicht Beweise vom Gegentheile gegeben werden können, die Schiffe verdächtig sind, Sklaven-Handel getrieben zu haben oder für diesen Handel ausgerüstet zu seyn, welche Einrichtungen haben und Dinge mit sich führen, die für ein Sflaven-Schiff nôthig, bei gewöhnlichen Kaussah- | rern aber nicht gebräuchlich sind; die Convention rechnet dahin unter andern die Führung von Ketten, Halseisen und Handschel- len, eines besonders großen Wasservorraths, einer Menge von | Eßnäpfen und Kannen 2e. Ein auf Befunde dieser Art gestüßter Berdacht nimmt, selbst wenn später keine Verurtheilung erfolgen follte, dem Capitain und Rheder jeden Anspruch auf Schadener- saß. Eine Verurtheilung aber würde dem Rheder und dem Ca- pitain je nah den Umständen eine Gefängnißstrafe von 1 Jahr Zuchthaus bis 10 Jahr Spinnhaus und außerdem noch eine Geld: rafe von 2009 -— 2000 Thlrn. auflegen, außerdem ihnen auch das Úrgerrecht und alle damit verbundenen Rechte, namentlich das die Hamburgische Flagge zu führen, nehmen. Solchergestalt ist man denn hier nicht wenig auf den Ausgang der Sache gespannt da sie theils ganz neue Fragen und Proceduren veranlassen wird, theils auch die Rheder, als reiche, nicht unangesehene Männer, Interesse erregen.“ / Jtal x Turin, 19. April. Der bekannte Spanische Mini- ster Herr Zea-Bermudez, der Freund und Rathgeber der Köni- gin Christine hat hier keine günstigere Aufnahme als in anderen Hauptstädten gefunden, wo er bisher die Jnteressen seiner Gebie- terin zu vertreten suchte. Es herrscht hier dieselbe Verstimmung gegen die unglückliche und in ihren Folgen so unheilsvolle Poli tik des Madrider Hofes unter Königin Christine vor, und in kei- nem Augenblicke dúrften die konservativen Höfe, wohl weniger als jeßt geneigt seyn, auf die Angelegenheiten Spaniens den ge- ringsten Einfluß zu nehmen. Die Stellung, welche diese Höfe dem Madrider Kabinete gegenüber, seit dem Estatuto Real ein- women, ist eine rein passive, „oder, wie man in der diplomatischen bl NaGe sich auszudrücken pflegt, eine expektative; sie wird es ih tfi E und feste Zustände aus jenem führenden Chaos (owobi als p gebivet haben. Alle Versuche der Regentin vereid jeßigen Machtgebers, diese Stellung der Höfe zu /_blieben fruchtlos. Die Königin Christine is hier

521 Ostküste der Insel gen Sassari, wo abermals ein mehrtägiger Aufenthalt gemacht werden soll. Se. Majestät werden nicht vor | dem 2. Mai in Genua zurückerwartet. Ich habe Jhnen im vorigen Jahre von den großen Verän- | derungen gemeldet, welhe unsere Regierung in den Verhältnissen | der Grund-Besißber der Jnsel Sardinien vörzunehmen beschlossen | hatte. Es handelte sich um nichts geringeres, als Abldsung ihrer Lehensrechte und Freimachung der Gemeinden. Eine Kommis- fion ward damals zusammengesebt, um die Ansprüche der Grund- Besißer zu prúfen, und diese schwierige und verwicelte, aber sür das Land in der Folge hôchst vortheilhafte Operation in möglichst kurzer Frist zu bewerkstelligen. Diese Arbeiten wurden mit Ge- schi und Eifer betrieben, und bereits sind die Liquidationen be- endigt. Die Summen, welche die Regierung zu entrichten hatte, sind sehr bedeutend, und die Grund-Besißer gewannen offenbar bei dieser Ablôsung; es steht nun zu erwarten, daß die Gemein den von der ihnen erwachsenen Freiheit Gebrauch machen wer den, um Ackerbau und Judustrie thätig und wirksam zu heben. Generationen werden vielleicht vorüberziehen, bis diejer Zweck erreicht ist, denn noch lange ist der Sinn fúr regsame Benußung der gegebenen Kräfte in jenem insularisch abgeschlossenen Lande nicht geweckt; das Verdienst bleibt jedoch dem Könige, den ersten Grundstein zum nachmaligen, nunmehr mit Recht zu erwarten den Wohlstande jener herrlichen, von der Natur so reichlich be- dachten Jnsel gelegt zu haben.

L c L O Berlin, 2. Mai. Durch das gestern ausgegebene Blatt der Geseb-Sammlung ist nachstehendes Gese zur Aufrecht haltung der Mannszuchrt auf den Seeschiffen publizirt worden : „Wir Friedrich Wilhelm, Preußpen 2c. 2c. Da die bestehenden Vorschriften über die Mannszucht auf den Seeschiffen sich als unzureichend erwiesen haben: so verordnen Wir auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums und nach erfordertem

von Gottes Guaden, König von

Gutachten Unseres Staats-Raths für den ganzen Umfang Unserer Mo- | | nigen Staates ift, in welchem er verhaftet worden, auf ergangene Re-

narchie, was folgt:

gen, so gelten wegen dessen Verhaftung, Auslieferung und Ueberfüb- rung dieselben Vorschriften, welche oben für die Verbrechen des Schiffs-

| volfs gegeben sind.

8. 18. Die Befugnisse und Verpflichtungen des Schisfs-Capitains gehen, wenn derselbe behindert ist, auf den Steuermann, und wäre auch dieser behindert, auf den anderweitigen Stellvertreter über, und die in den 88. 5 bis 8 bestimmten Strafen finden auch bei Verbrechen gegen diese Stellvertreter Anwendung. i

S. 19. If nah der Dienstordnung oder nach der Bestimmung des Capitains ein Schiffsmann mit der Leitung eines besonderen Ge- chäfts beauftragt, so werden die von der ihm untergeordueten Mann- chaft gegen ihn verübten Verbrechen gleichfalls nah §8. 5 bis 8 be- iraff. Alle dem Junbalte dieses Gesezes entgegenstehende allge-

8. 20.

| meine und besondere Bestimmungen werden hiermit aufgehoben.

Urfundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei-

| gedrucftem Königlichen Fnsiegel.

Gegeben Berlin, deu 31. März 1841. j (L. S) Friedrich Wilhelm. v. Müffling. v. Kamp. Mühler. v. Rochow. Graf v. Alvensleben. i Beglaubigt:

v. Düesburg.“ Ferner befindet sich in dieser Nummer der Geseb-Samm- lung folgende Ministerial - Erklärung über das mit der Großher- zogl. Hessischen Regierung getroffene Ueberinkommen wegen gegen? seitiger Verfolgung der Verbrecher úber die Landesgränze hinaus: Die Königlich Preußische Regierung is mit der Großherzoglich

| Hessischen Regierung übereingekommen, gegenseitig die Verfolgung der

Verbrecher über die Landesgränze hinaus, unter folgenden Maaßgaben

| n gestatten.

Artikel 1. Die mit der Handhabung der öffentlichen Sicherheit

| beauftragten Polizei- und Gerichts-Behörden, des einen fontrahirenden | Staates, so wie deren hierzu nach den ‘eigenen Landes-Geseßen befugte

Organe, sollen ermächtigt seyn, flüchtige Verbrecher und andere, der

| dentlichen Sicherheit gefährliche Personen lber die Landesgränze des | auderen fontrahirenden Staates, ohne Beschränkung auf eine gewisse | Strecte, zu verfolgen und innerhalb derselben zu verhaften, jedoch mit | der Verbindlichkeit. den Arretirten unverzüglich der nächsten Polizei

§. 1. Die Mannschaft auf den Seeschiffen is von dem Tage ab, | | unverzüglich ausliefern.

an weichem sie in Folge des Heucr- Vertrages den Dienst auf dem

Schiffe angetreten hat, der Disziplin des Schiffs-Capitains (Schiffers) | | des anderen Theiles nothwendig wird, hat der verfolgende Beamte \ich

unteeworfen. Dieselbe ist nicht nur schuldig, allen Anweisungen des

Schisfs-Capitains in Betreff des Schisfóédienstes ohne Widerrede pünkt- |

lich Folge zu leisten, Störung der Ordnung und Eintracht hinführen könnte. wachen, ist der Capitain besonders verpslicht.t.

§. 2. Ju Falle einer dem Schiffe drohenden Gefahr, so wie bei Meutereten oder Gewaltthätigkeiten des Schiffsvolks ist dem Capitain, um seinen Befehlen Gehorsam zu ve1ischassen, die Anwendung aller zur Erreichung des Zweckes nothwendiger Mittel gestattet. Ju allen Fäl- len if der Capitain vermöge der ihm zustehenden Disziplinar-Gewalt (§8. 1) befugt, a) Geldfirafen bis zu 5 Rthlr. zum Besten der Armen

Hierüber zu

Kasse des Heimathsortes des Schisfes, þ)) Schmälerung der Kost, c) |

Gefängniß bis zu 8 Tagen, nöthigenfalls bei Wasser und Brod, d) An- schließen mitteifl eiserner Fesseln in den unteren Räumen des Schiffes bis zur Dauer von drei Tagen, und e) förperliche Züchtigung zu ver- fügen. Welche von diesen Strafen anzuwenden i, hat der Capitain nach der größeren oder geringeren Strafbarkeit ¡u ermessen. Körper- liche Züchtigung darf jedoch nur dann verhängt werden, wenn die übri- gen Strafmittel unter den obwaltenden Umständen sich als unzureichend ergeben; es macht dabei keinen Unterschied, ob der Schuldige sich noch im Militair-Verbande befindet, oder nicht. i

d. 3. Dem Schiffs-Capitain liegt ob, jede vou ihm verfügte Dis- ¡iplinarstrafe mit Bemerkung der Art des Vergehens und der vorhan: denen Beweise in dem Schiffötagebuche zu verzei: ¡u lassen.

_§. 4. Wird zu! einer Zeit, wo das Schiff auf der Rhede eines inländischen Seehafens bereits segelfertig gemacht ift, oder sich auf of fener See, oder in einem ausländischen Hafen oder Gewässer befindet von dem Schiffsvolke eines der in den nachslehenden §8. 5 bis 8 be-

nalsirafen ein. Bei Abmessung dieser Strafen soll auf die etwa schon augewendete Disz¡iplinarstrafe keine Rücksicht genommen werden.

§. 5. Ein Schiffsmann, welcher den wiederholten Befehlen des Schiffs-Capitains den Gehorsam verweigert, hat Gefängniß oder Straf- arbeit ven vierzehn Tagen bis zu Einem Jahre verwirkt.

§. 6. Ein Schiffsmann, welcher dem Capitain thätlich sich wi-

derseßt, oder mit thätlichem Widerstande droht, soll mit Gefängnißstrafe |

sondern hat auch alles zu vermeiden, was zur | | Visitatiou in seiner Gegenwart aufzufordern.

oder Justíz- Behörde abzuliefern, in deren Bezirke die Verhaftung er- folgt ist. Leßtere wird den Verhafteten, falls er kein Unterthan desje-

quisition der betreffenden Behörde des anderen fontrahirenden Staates Artikel 2, Jm Falle hierbei eine Haussuchung auf dem Gebiete zu dem Ende an den Ortsvorstand der betreffenden Gemeinde oder an

den Orts - Polizeibeamten zu wenden und diesen zur Vornahme der Derselbe hat den Ver-

| folgten, wenn er hierbei aufgefunden wird, in sichere Verwahrung brin- | gen zu lassen, auch über eine solche Hausuchung sogleih ein Protokoll

en oder verzeichnen |

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oder Strafarbeit von zwei Monaten bis zu zwei Fahren belegt werden. |

§. 7. Eben diese Strafe (§. 6.) betrifft den Schiffsmann, welcher

wetgerung der Dienste, zu einer Handlung oder Unterlassung, welche | sich auf die Leitung des Schiffes, so wie auf die Aufsicht über das |

Schiff oder die Ladung bezieht, zu nöthigen sucht.

§. 8. Unternehmen es zwei oder Mehrere, den Schiffs - Capitain ¡u einer solchen Handlung oder Unterlassung (§. 7.) zu nöthigen, so wird die im §. 6. bestimmte Strafe verdoppelt, ist aber eine Verabre dung dazu zwischen den Thätern vorangegangen, so soll gegen die An- stifter oder Rädelsführer auf vier bis zwölf Jahre und gegen die ÜUbri- zen Theilnehmer auf zwei bis fünf Jahre Strafarbeit oder Zuchthaus erfaunt werden.

§. 9. Der Capitain ift ermächtigt, den Schiffsmann, welcher sich eines in deu §8. 5. bis 8. bezeichnelen oder eines anderen schweren Verbrechens schuldig gemacht hat, zu verhaften. Wenn das Entwcichen des Verbrechers zu beforgen ist, so ist der Capitain zur Verhaftung ver- pflichtet. i

§. 10. Bei jedem Verbrechen muß der Schisfs-Capitain mit Ju- ¡iehung des Steuermanns, Hochbootsmanns, Zimmermanns oder an- derer glaubwürdigen Persouen alles dasjenige genau aufzeichnen, was auf den Beweis des Verbrechens und dessen künftige Bestrafung Ein- fluß haben fann. :

§. 11. Insonderheit müssen, wenn eine erhebliche Verlegung vor- gefallen ist, die Beschaffenheit der Wunde, und wenn eine Tödtung geschehen ist, die Zeit, wie lange der Verwundete noch gelebt, die Speise, die er genossen hat, und die Mittel, die zu seiner Heilung angewendet worden, genau verzeichnet werden.

§. 12. Befindet sich auf dem Schiffe ein Arzt oder Wundarzt, so muß dieser in Gegenwart der îm §. 10. bezeihneten Personen die Besichtigung vornehmen und darüber sein ausführliches Gutachten, wie er folches eidlich bestärken fann, dem Schiffstagebuche beifügen.

§. 13. Bei Erreichung des ersten inländischen Hafens muß der Verbrecher, unter Mittheilung der Verhandlungen (§8. 10 bis 12) an das Gericht dieses Hafens abgeliefert werden, welches zur Annahme des Verbrechers und zur Führung der Untersuchung verpflichtet ist.

§. 14. Findet der Schiffs-Capitain die Aufbewahrung des Ver- brechers bis zur Erreichung eines inländischen Hafens gefährlich, so steht ihm frei, denselben einem auswärtigen Gerichte zur Untersuchung und Bestrafung zu übergeben. Er is aber in diesem Falle verpflichtet, sih bei dem Gerichte des ersten inländischen Landungsortes über das Sachverhältniß und über sein Verfahren auszuweisen.

§. 15. Die Beweiskraft der Angaben des Schiffs-Capitains über Verbrechen, insbesondere über die Anstifter und Theilnehmer einer Meu-

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A | verehrt worden. den Capitain durch Gewalt oder Drohung oder auch uur durch Ver- | Ò

in doppelter Ausfertigung aufzunehmen, und für diese eben bezeichnete Mitwirkung feine Belohnung zu empfangen. Die eine Ausfertigung des Protofolles ift alsdann dem requirirenden Beamten einzuhändigen,

| die zweite Ansfertigung aber dem Untergerichte des Bezirkes zu übersenden.

Eine Dienst-Ordnungsftraft, welche in Preußen auf 2/, Rthlr bis 3 Rihlr., im Großherzogthum Hessen auf einen bis 5 Gulden fesizuseßen ist, trifft denjenigen Ortsvorstand oder Orts - Polizeibeamten, welcher der Requisition nicht Genüge leiste. Zugleich soll auch den zur Nach- eile Berechtigten die Ueberwachung des Hauses, worin sich der Ge flüchtete befindet, bis zur Herbeikunst des Orts-Polizeibeamte gestattet seyn.

Artikel 3. Es ist jedoch in den obigen Fällen erforderlich, daß der verfolgende Beamte zu seiner Legitimation mit einem schriftlihen Aus- weise versehen fey, wenn ihn nicht schon seine Dienstkleidung fenntlich macht

Hierbei ist Königlich Preußischer Seits vorstehende Ministerial - Erklärung ausgefertigt und mit dem Königl. Fnsiegel versehen worden. | Berlin, deu 19, April 1841. | = ] (E 5.) | Königlich Preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Freiherr von Werther. Vorstehende Erklärung wird, nachdem solche gegen eine überein- | sfimmende Erklärung des Großherzoglich Hessischen Ministeriums der

hierdurch zur öfentlihen Kenntniß gebracht. Berlin, den 10. April 1841. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Freiherr von Werther.

F rankfurt a. d. Di; 26. April. Von des je6t regierenden Königs Majestät ist dem hiesigen Ober-Landesgerichte das Bild- niß des Hochseligen Königs Majestät in Lebensgröße zum Geschenk

2) , 11 e E / ., - , , | u , í ; - e ¡eichneten Verbrechen verlibt, so treten die daselbst bestimmten Krimi- | auswärtigen Angelegenheiten vom 23sten v. M. ausgewechselt worden, / | j |

Frankreichs Finanz-Zustand und die projektirte Anleihe. Die Verhandlungen in der De-

9.

e Paris 27 pril

| putirten-Kammer über die Supplementar- Kredite für 1840 und

1841 haben den Zustand unserer Finanzen klar herausgestellt. Man muß sagen, daß der ministerille Groll und die parlamen- tarischen Anschuldigungen nicht wenig dazu beigetragen ; der Wunsch der Männer, die früher im Amte gewesen und derjenigen, die es jeßt sind, ihre Verantwortlichkeit zu vermindern, hat uns genauere Nachweisungen geliefert, als sonst gewöhnlich in offiziellen Doku- menten enthalten zu seyn pflegen.

Da sich der gegenwärtige Zustand natürlich an frühere That- sachen anschließt, so werden wir weiter unten den Betrag der öffentlichen Schuld mittheilen, damit man den Zustand unserer Finanzen im Ganzen zu würdigen im Stande ist. Wir wollen mit den numerischen Angaben beginnen, die den Gegenstand der leßten Verhandlungen in der Deputirten-Kammer bildeten und gegenwärtig der Pairs-Kammer vorliegen, wobei wir die Angaben zum Grunde legen, die in den, den verschiedenen von Herrn Hu- mann vorgelegten Geseß-Entwürfen vorangeschikten Erörterungen und in den Berichten der Kommissionen der Deputirten-Kammer enthalten sind.

Das Defizit aus der Zeit von 1833, welches nicht konsolidirt worden ist, hat bis jeßt in der s{chwebenden Schuld unter der Form von Bons des Königlichen Schaßes (Bons du trésor Royal *) figurirt und beträgt 256,000,000 Fr.

Die finanzielle Lage von 1840 läßt ein end- liches Defizit heraustreten von

Die Finanz-Periode von 1841 ergiebt einen Ausfall von ungefähr

Hierzu kommt noch, außer den Lasten, welche durch die außerordentlichen öffentlichen Arbeiten veranlaßt werden, das Defizit des Budgets von 1842, welches sich nach den ministeriellen Propo- positionen beläuft auf

170,000,000 » 242,000,000 »

155,000,000 » E N NGIDTIESMEÄAITTNEZ) teen Nea NN §23,000,000 Fr.

Ponsonby’s Urlaub nicht im entferntesten einen politischen Grund habe, sondern daß er bloß in Privat - Angelegenheiten, wie er chon lange gewünscht, auf nur zwei oder drei Monate nach Eng- land fommen werde, und daß es überdies vollkommen seinem Er- messen überlassen sey, wann er am besten von seinem Posten ab-

fende Klausel ging von der natürlichen Annahme aus, daß Jemand, der einen Pachtzins von 50 Pfd. zahlt, ein Kapital besizen müsse, welches hinreihen würde, ihn zum Wähler der Grafschaft zu befühi- gen. Mein Ziveck ist, die Bill so zu modifiziren, daß ein Pächter noch zu 5 Pfd, Revenlie über die Rente des Grundstücks, als dessen Junhaber ér! das Wahlrecht in Anspruch nimmt, für Cam tiv pu 28 die Armen - Steuer abges,chágt sen müsse, um zur Ansübung ' Der nnen glaube.

des Wahlrechts qualifizirt zu seyn. Jn dieser amendirten Form j S: LLARNA Morning Advertiser meldet: „Wir sind wird die Klaufel das Wahlrecht einer - sehr unabhängigen und tande Unseren Lesern eine wichtige Nachricht mitzutheilen. actbaren -Kiasse- von Wählern erhalten, da es durch der vorge L schreibt uns aus Paxis als ganz bestimmt, daß die! Fran-

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113 Kongregationen mehr als 1828, wobei jedoch sih die Zahl der bloß beschaulichen um die Hälfte vermindert, so daß jebt 150 religióse Anstalten für Unterricht und Krankenpflege mehr bestehen, als 1830,

terei, ist nach den Gesetzen des Orts zu beurtheilen, wo die Untersu- chung geführt wird. §. 16. Ein Schiffsmann, welcher sich weigert, dem Capitain bei Beskrafungen oder Verhaftungen hülfreiche Hand zu leisten, soll der ganzen Heuer verlustig seyn und noch außerdem nach den Grundsäßen n der Theilnahme oder Begünstigung des Verbrechens besiraft werden. §. 17, Hat ein Reisender auf dem Schiffe ein Verbrechen begau-

durchgereist, ohne sich aufzu le we i j s shlief die Naht iy sie wechselte bloß die Pferde er König is in diesem Augenblicke auf einer Reise au und längs M Insel Sardinien begriffen. Se. Majestät schi ten sich am Îten in Genua an Bord des neuen und prachtvollen Dampfschiffes „©Lripoli“/ nah Cagliari ein, wo sie acht bis zehn Tage zu verweilen gedenken, Von dort geht die Reise längs der

°) Die Schaß-Bons sind in Frankreich dasselbe, wie die Schaß- fammer-Scheine in England. Es sind vom Staate negoctirte Effekten mít bestimmter Verfallzeit, welche Zinsen tragen. Diese Zinsen, so wie die Negociations - Prämien sind veräánderlih nach dem Zustande des Kredits. Uebrigens geben die Schaß-Bons Coupons, die um Vieles geringer sind, als die Englischen Schaßkammer-Scheine, die nie unter

500 Pfd, Sterling betragen.

Deutsche Bundesstaaten.

München, 27. April. (A, Z.) Gestern Abend 5 Uhr ver- schied im ö2sten Lebensjahre der Staats- und Reichsrath, Prä-