1841 / 124 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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. @ T Cs) Wie vorauszusehen war, hat der Kongrey den vom Denatle

hingeworfenen Fehdehandshuh aufgenommen. Zwar hat die Kom- |

sses, welche zur Begutachtung des die Formen der Wahl der Regentschaft betreffenden Senats Beschlusses nieder gesest war, in jo weil nachgegeben , als fie zugestand, daß die Diskussion auch rücksichtlih der Zahl der Regenten in jeder Kam/ mer getrennt geschehen solle, Und dieser Punkt wurde gestern vom Senate votirt.

mission des Kongre

zuwider, den Sas6 auf, daß die Abstimmung über die Zahl der Regenten nicht dur beschriebene Zettel, sondern mündlich vor sich achen solle. Man berief sich vorzüglich darauf, daß mali den ePU- tirten vorgeworfen habe, ste seyen Eingebungen der Furcht zugänglich geworden; dieses Gerücht müsse dur laute mündliche Abstim- mung als Verleumdung widerlegt werden. Mdge nun eine ge- wisse Furcht dem Kongresse beiwohnen oder nicht, so scheint doch weniastens aus der großen Hartnäckigkeit, mit welcher die Majo- rität auf der Oeffentlichkeit der Abstimmung beharrt, so viel her vorzugehen, daß die Mitglieder derselben mit Mißtrauen gegen ein- ander erfúlle sind. Der Deputirte Lujan, ein Artillerie-Offizier, der frúherhin zu den Exaltirten gehörte, sich jeßt , nachdem er eine Anstellung im Kriegs-Ministerium erhalten hat, zu ge- | mäßiagteren Gesinnungen bekennt, hatte folgendes Amendement | vorgeschlagen: „Die Abstimmung über | soli geheim, vermittelst öffentlich vorzulesender Zettel geschehen.“ Allein dieser Vorschlag, der dem Beschlusse des Senats ainzlich entspricht, wurde gestern mit 123 Stimmen gegen 50 verworfen Unter den Deputirten, welche zu Gunsten des Amendements | stimmten, befand sich auch Herr Olozaga. Dieser Mann, | der so oft durch seine Declamationen die Ausbrüche der | L idenschaften der auf der öffentlichen Gallerie befindlichen | Zuhdrer Uber seine politischen Gegner hervorgerufen | ¡rde gestern bei seiner Abstimmung von demselben Pßs- | bes mit lautem Zischen und Geheul begrüßt. Der dte Deputirte schien für einen Augenbli die Fassung zu verlieren ; | dann aber verzogen sich seine Lippen zu einem bitteren Lächeln. | Jch glaube mich nicht zu irren, wenn ich annehme Zischen auf den politischen Jdeengang des Herrn Olozaga entscheidende Rückwirkung äußern wird. | Nun wird noch der Antrag des Deputirten

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N í 990 D j die Zahl der Negenten | e 1

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J f | | cirt, der dahin gestellt ist, daß beide Sißung entscheiden sollen, ob man öffentlich | abzustimmen habe. Unstreitig wird auch dieser Antrag ver- | worfen, und die Bestimmung ; d j stimmung dôffentlich geschehen soll, mit joritát vom Kongt'eß anaenommen iverden Dadurch tritt er dann | in offenen Widerspruch mit dem Senat, und falls dieser nicht | nachgiebt, ist {wer einzusehen, wie die Regentschafts-Frage diat werden soll. Denn es bliebe nur das gewaate Mittel einer |

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Auflösung der Cortes übrig, ciner Maßregel, die nicht cinmal in

den geseßlichen Befugnissen der provisori)chen Regentschaft zu liegen

schein. Wenn man annimmt, daß jene 123 Deputirten, welche

zu Gunsten der Oeffentlichkeit stimm ( GBuns

dreifachen Regentschaft stimmen,

mit ihnen vereinigen werden, jo 16

153 Stimmen bilden, wogegen die Anhänger

aent\chaft Espartero’s nur 30 Stimmen im

060 im Senat, im Ganzen also nur 110

en dúrften. Mittlerweile

von Ungewißheit und Aufregung,

liche Folgen haben kann. Die ungl

von den Parteien ausgespreng

Gemüther einzuschüchtern unt

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befindet sich die

Privatzwecke z1

Dagegen aber stellt sie, dem Senats - Beschlusse |

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Bald heißt es, die in Frankreich befindlihen Spanier, in Folge der September-V De E mit den dortigen Karliftet1

Waffen in der Hand eine Verm

einem Sohne des Don Carlot

Commer

Cabrera ey aufs neue mif eintgen GWesadrten 117 Ȥ Sf

cio theilte sogar gestern die abgeschmactte Camvredon in Catalonien einaedrungen der Jnfant Don Francisco | hierher zu begeben, 1 Isabelle in Anspruch zu neh dein Widerspruche zu den Spanischen Geseben stehen

wv L440 i L, V daß Personen, weiche Ansprüche auf die Thronfolae

Anmaßumnz ,

verdleten [ 9 Narmiindor dog mindert hkhrigen S C T aven chIOVINUNnNDer Des MINDeErIaNTtiIach ZWoUuveratns even ¿1 aroße Hartnäckigkeit, mit uf der vollstándiaën q f ot R (Mo Ml evt {U mancherlei BDesoranifsen ¿niaß Deputirten, die zu den entschiedenster

in den Kongreß gewählt

e Dasfkt\chen Provinzen

De Cait 79 LLEVC 9 CILCYC

agehdren Wahlen in Guipuzcoa ausgefallen, geschehen

Die Aufmerksamkeit der Regieru auf das Benehmen der Geistlichkei lichen Allocution vom 1. Ms Monarchie, wie namentlich in tige Domkapitel hat bekanntli und vom Kapitel selbst als * Enzbischof eingeladen, diese i? für null und hab einen scharfen Verweis an das 1 geri det ader, ein würdiger Prälat, obgleich von s{hwankenden vo Gesinnungen, antwortete dem Kapitel, es sey ißm Erklärung des Papstes zugekommen, übrigens

rung, daß seine Person der Erreichung de C nicht im Wege stände. Nun verfúgt ein heute erschienenes bLeb Des Justiz - Ministers, daß die Behörden den Umlauf von Rom fommender Bullen, Breven und sonstiger Erlasse, E SPLYUGUE De Regierung nicht erhalten hätten, hemmen sollen Weiteren Schritten sieht man mit gespannter Erwartung entaegen Vorgestern wurde der Sarg des in Deutschland mehr ‘als in Spanien gefeierten D. Pedro B evon Us 7 L l R | ner Gruft in der Kirche der Nonnen Von (S E dts get R e E | und, von verschiedenen Beamten und Schr, (ava hervorgeholt

L R i E, Schdngeistern begleitet, in eine außerhalb der Stadt befindliche Kapelle abgeführ C S terhin in dem beabsichtigten National-Pantheon beic 1244 e: En den. Eine Menge Volks strômte herbei, und ich et e E, aroße Haufen in dem Wahne stand, die Leiche des Gie Vas | Katholiziómus und der Chevalerie sey die eines am 2. Mai 1808 | von den Franzosen in den Straßen Madrids erschossenen P ätetss | ten. Es fehlte selbst nicht an Leuten, die ihn gekannt haben | wollten.

Vor einigen Tagen if der Marquis von Perales von hier nach London abgegangen, um Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Albert von Sachsen-Koburg-Gotha das goldene Fließ zu über-

ingen. E Abends. Der Antrag des Deputirten Diez wurde diesen Nachmittag vom Kongresse mit 99 Stimmen gegen 709 verwor-

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er Wünsche d

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326 fen. Bei dieser Gelegenheit beschuldigte der Chef der republika- nischen Partei, Herr Alvarez Miranda, das Ministerium, die Constitution verleßt zu haben und zu Gunften der alleinigen Re- | gentschaft Espartero’s zu intriguiren. Hierüber kam es zu einem / heftigen Tumult, und die öffentliche Gallerie zollte dem Redner

ihren Beifall. Der Minister Ferrer wies die Beschuldigung mit Heftigkeit zurück. Endlich wurde der Vorschlag der Kommission, daß die Abstimmung über die Zahl der Regenten öffentlich seyn jolle, angenommen. Mehrere Senatoren und Deputirte sol- len entschlossen seyn, für die Uebertragung der Regentschaft an den áltesten Sohn des Jnfanten, Don Francisco de Paula, zu stimmen. j M a dp Dye ck __ Weadrid, 21. April. Die Deputirten Kammer beguemt sich nun doch zum Auswege einer gemischten Kommission. Mor- gen ernennt sie ihre Mitglieder zu dersclben. Auf diese Weise Host man eine Vereinbarung mit dem Senat über die Grundla gen der Wahl der Regentschaft zu Stande bringen zu können Vereinigte Staaten von New-York, 6. April. So eben hat man hier rige Nachricht erhalten, daß der erst vor k

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d: Amerika di? trau H ) : urzem inaugurirte Prà- Vereinigten Staaten, General Harrison, am Sonntag iten d., mit Tode abgegangen ist. t krank darnieder; er litt an einem / durch übermäßige Anstrengungen zugezoge! joll, da er von 5 Ußr Morgens bis 10 Uhr Abends fast unun Erst wenige Stunden vor seinem „ode befürchtete man wirkliche Gefahr. Gleich nach ven, welches zu Washington erfolgte, erschien d Kabinets-Bekanntmachung: „Da die allweise Vorsehung den weiland Präsidenten der Vereinigten Staaten, Henry Harryson, aus diesem Leben abgerufen hat, so hal es, indem der Kongreß nicht versammelt und der Vice-Präsident von dem Regierungssibe abwesend ist, für unse! de

Kalt or A, S A O Laas 5 gehalten, m Lande durch gegenwärtige, von uns

FrÉláruna diesen betrhendon MNovsir( e ots 5 = arung vteien velribenden li anzu; tigen Ql

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Prásidentenhause in dieser Stadt am 4. Upri{ 1841, früßhmo gens um halb i Udr. L Vereinigten Staaten, dergeschlagen gleich uns durch ein so unerwartetes und trauriges =reigniß, wird Trost daraus schdpfen, wenn es erfährt, daß d od desseiben ruhig und gefaßt war, wie sein Leben patriotisch nublich und ausgezeichnet geweien, und daß die leßten Worte, weiche von seinen Lippen kamen, den heißen Wunsch enthielten, es mòge die Verfassung von ewiger Dauer seyn und ihre cten Grundsäte stets aufrecht erhalten werden. Im Tode wie im Le ben lag das Wohl seines Vaterlandes ihm : Allem an! Her ; Webster, Staats - Secretair; Thomas i Schas6z - Secretairz; John Bell, Zecretair: I. J. Crittenden, General-Prokurator; Francis General-Postmeister.‘“ Der Tod des General Harrison mad ten:-Wahl nôthig (wonach die gestrige ] da, der Verfassung zufolge, in einem solchen Falle Amt von dem Vice-Präsidenten eingenommen wird, jedesmal gleichzeitig mit der des Präsidenten stattfindet 1 in derjelben Weise vor sich geht, indem die Staaten selbs ler erwählen, die dann sowohl die Präsidenten: wie die Vice Präsidenten-Wahl vornehmen. Nur wenn Beide, der Präsident und der Vice-Präsident, sterben, is eine neue außerordentliche 2Bahl erforderlich. Der jebige Vice-Präsident, John Tyler, wird o bis zum 4. März 1845 als Präsident fungiren. Es ist so- von Herrn Webster eine Depesche an ì bgefertigt worden, um ihn nach Washington Herr Tyler is aus dem Staate Virginéen. e politishen Prinzipien anbetrifft, so find die Meinungen rúber verschieden, Einige behaupten, er werde ganz in die stapfen seines Vorgängers treten und die von demselben L tigten Maßregeln ausführen ; Andere wollen wissen, daß ten denen des General Harrison und der Majorität der Whig egenständen, und daß er namentlich ( gegen die Vertheilung der noch nicht verkauften

en Und namentlich gegen das Tari eres n deshalb, weil er ein Virginier ist urt alle südliche Staaten der Union, durch die Ÿ Fabrik-Staaten verlangten Schu6-Zölle, .scine

und Ackerbau áchtiac fin et

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Detrauern Et r Seniot det Ober Konsi Forial Nath un torial-Direktor, Professor Vx. Johann Christian Wilhelm Au- | sich eben der Kandi: |

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Laufbahn

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das histori\che, nd ane!

DE S % d Y ; n ren Glanz-Periode, Breslau und \ammtlichze Vehbiete I

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\chriftstellerischen und Leßrthätigkeit gewesen. BMicht

tar des jeßigen Säkulums verflossen, welches nicht einen

Weitrag seiner Hand zur L georacht Hatte

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höheren akademischen und lichen LUemtern, vornäml{ic)

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end der Prúfungs-Jahre des Staates, die zu Dreslau vei

, zeichnete sich der Verewigte durch patriotiiche Cntschieden S 2

Von Seiten des Hoch

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heit und unbedingte Ergebenheit aus. seligen Königs Friedrich Wilhelm I. genoß er einer besonderen

Huld und vielfacher Beweise des Zutrauens. Alle Anstalten, de-

nen er gehörte, verlieren in ihm einen erfahrenen und besonnenen | Rathgeber, einen treuen und iiebevollen Mitarbeiter. MNatürliche Heiterkeit und christliche Geduld halfen ihm die körperlichen Lei den der lebten Jahre leicht bestehen. Schon sind seine irdischen Ueberreste von Koblenz hier angelangt und werden morgen neben der vorangegangenen Tochter ihre Ruhestätte finden.

(Einaesanot). Zu Nr. 100 bér Allgemeinen Preuß. Staats Zeitung wird in einem Aufsatze, überschrieben: Das Sooldaups bad zu Kösen, behauptet, daß im nördlichen Deutschilaud zur Zeit cine ahnliche Einrichtung nicht bestehe. i

Der Herr Verfasser des Artikels hat wahrscheinlich eben so wohl

einen Aufsaß in von Gräfe's und Kalisch's „Jahrbüchern für Deutsch- lands Heilquellen und Seebäder““ vom Jahre 1840; über das Königl. Soolbad Elm en im Regierungsbezirk Magdeburg RVOrI et, QIL pon det Anzeige eines fleinen Werkes: „über warme Sooldunstbäder' , Mag

nom iten t in Kommission bei W. Heinrichshofen, feine Notiz ge»

gelefercen Lu würde er nicht die obige irrige Behauptung in ciner ' dem Jahre DUNA ausgesprochen haben. Denn es sind nicht nur feit 8 auf dem Königl. Soolbade Elmen Sooldunst- oder

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Sooldampfbäder fehr zweckmäßig vorgerichtet, sondern aud «gi mit soichem Erfolge und Beifall wi von Mang E ge isie 1840 einige Tausend solcher Bäder daselbst genommen wurden “Wer irgend Lust fühlt, über Natur und Wesen, wie über die Wirkun Rie: ser eigenthümlichen Bäder sich näher zu unterrichten, wer ¡ugleic eie unparteiische Würdigung der verschiedenen, außer zu Jl, Kösen Ea Elmen noch an anderen Orten bestehenden Soecldampfbäder ¡il cth äls ten wünscht, den darf ih auf obiges fleines Werk verweisen, f Dr. Lobmeier, zt zu Schönebe und Badearzt zu Elmen

Salinenar Dauer der Eisenbahn-Fahrten am 2. Mai Abgan j P A A A D A

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anderen K. Sängern und

m M T T Ros Ss D (ammtlichen Mitgliedern der K und dem gesammten Chor-Perso

Direction des K. Kapellmeisters C

um Besten ciner Unterstükunaskasse für húüsfebedürftige Theater-Mitglieder bestimmt. bonnements und freien Entreen sind nicht aúltia. zu den Logen des ersten, zweiten und dritten Ranges quet : Logen, dem Orchester Parquet und Parterre, Billet-VBerkaufs-Búüreau zu folgenden Preisen zu haben: Ein Plab in den Logen des ersten Ranges 1 Nrhlr ; in den Logen des zweiten Ranges 15 Sgr. Ein Plalz den Parquet-Logen 20 Sgr. Ein Plaß im Orchester und ein ae sperrter Siß 20 Sgr. Ein Plas in den Logen des dritten Nan- 10 Sar. Ein Plas im Pavterre 19 Sal gl Donnerstag, 06. Mai. Jm Opernhause: Die Jungfrau ven Orleans, romantische Tragôdie in 5 Abth., von Schiller. (Mad Bürkner, vom Stadttheater zu Breélau: Johanna als Gaiirolle.)

C Theater

Dienstag, 4. Mai. Der Taubstumme, oder: Der Abbé de l’Epée. Historisches Drama in ò Akten, von Bouilly Aus dem Französischen übersckt, von Kokbebue. (Herr Burmeister, vom Stadttheater zu Hamburg, neu engagirtes Mitglied dieser Bühne: Den Abbé, als Antrittsrolle.) Hierauf: Mitten in der Nacht. Posse in 1 Aft.

Mittwoch, 2. Mai. Kein Schauspiel.

KONiadgiradtiimes

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.

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Gedruckt bei A. W. Hayn.

Berlin, Dienstag den ten

‘cußische Staal

Allgemeine

S Nmtl. Nachr.

L ndtags8- Angelegenheiten. Brandenburg. Ernennung des ständischen Ausschusses. Sachsen. Strom- und Ufer-Polizei. Westphalen. Königl. Proposition in Bezug auf die theilweise Ver- äußerung von Grundstücken. Rhein-Provinz. Zusammenberu- fung des Landtages auf den 23. Mai. i .

Frankreich. Paris. Gährung, beunruhigende Gerüchte und angeb- lih beabsichtigter Minifterwechsel. Das Verfahren der Regierung gegen die „Gazette de grance‘‘ wegen des Prozesses der „France“. Transatlantishe Dampfschifffahrt. Vermischtes.

Großbrit. u. Jrland. London. Vertheidigung Mehmed Ali?s. Ponsonby's wahrscheinliche Resignation. Said und Tahir Pascha. Bestimmung des Oberst Hodges. Ankunft des Fürsten v. Lei- | ningen. Vermischtes.

Niederl. Der König nah Nord chieen der Provinz Seeland.

Belgten. Brüssel. Das Ministerium. Lüttich. Neue Gass Explosion in den Bergwerken.

Schweden u. Norwegen.

Brabant a - Kathol. Paro-

Vorschlag in Vezug auf

Sundzoll. : Deutïche Bundesft.

-— Nvuantsurt a V Portugal. Lissabon.

anno ck Danuvris

C, Jm Stande der Landgemeinden:

Mai Abends

| vorhanden seyen, auf den Abschluß von solchen möglichst hinge-

l. der Kurmark, als Ausschuß- Mitglied Freiguts-Besiber | wirkt werden möge.

Röfeler, als Stellvertreter Kreisshulze Heuer;

(I, der Altmark, Neumark und Nieder-Lausib, als Auss{chuß- Mitglied Amtmann Wachs, als Stellvertreter Lehn- schulze Sültman.

Die vorstehend aufgeführten Gewählten haben die auf sle gefallenen Wahlen angenommen.

Provinz Westphalen. Münster 30. April. Bei der in Gefolge der 13ten Aller-

höchsten Proposition vorgenommenen Berathung der Verordnung wegen theilweiser Veräußerung von Grundstücken und Anlegung neuer Ansiedelungen, hatte \{chon der Ausschuß die An-

sicht aufgestellt, daß die den leßten Gegenstand betreffenden Pas-

Provinz Sac& sen.

Merseburg, 26. April. Jn der 16ten, 22sten und 23sten Plenar-Sibung erfolgte die Berathung des mittelst Allerhöchsten Propositions-Dekrets vom 23. Februar mitgetheilten Entwurfs eines Geseßes über Strom- und Ufer-Polizei der dffent- lichen Flússe. Man war von dem dringenden Bedürfnisse eines solchen neuen Gesebes vollkommen überzeugt und fand auch die Ansicht ganz begründet, das Deichwesen und die Strom- und Ufer- Polizei als zwei abgesonderte Zweige der Geseßgebung zu behandeln, indem zwar unverkennbar beide Gegenstände innig mit einander verwandt, und es auch unvermeidlich sey, in beiden Beziehungen von den Anwohnern der Flússe Leistungen zu for- | dern, jedoch zwischen beiden der wesentliche Unterschied obwalte, daß die Deichlaskt jederzeit dringend, dagegen die Last der Ufer- bauten in der Regel nur nothwendig, mehr oder minder Zeit vergönnend sey. Diesen Gesichtspunkt festhaltend, hat die Versammlung bereits

lung_ s bei Begutachtung des Geseßes über das Deichwesen kein Bedenken getragen, geeigneten Orts durchgreifende,

unverweilt zum Zwecke führende Maßregeln und Bestimmungen zu befürworten, ja selbst zu verstär- | ken, während hier, wo es sih darum handelt, die den Fluß-Ans- | wohnern aufzulegenden Uferbau - Verbindlichkeiten zu bestimmen, dieselbe milderen, die Ufer - Besißer mdglichst schonenden Grund- säßen Raum geben zu kdnnen glaubte. Da die Absicht des vor- gelegten Geseß-Entwurfes dahin geht: zunächst die unmittelbaren

| AUnwohner der Flüsse und sodann die weiter abliegenden Grund- | Besiger heranzuziehen, zuleßt aber erst die Konkurrenz der Staats- |

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Se. Majestät der König haben dem Gutsbesißer Prinb zu linge bei Cottbus den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Zange zu Landsberg a. d. W. und dem Kreis- | diener Bong zu Heidekrug das Allgemeine Ehrenzeichen | ‘leihen geruht. |

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Ihre Durchlauchten der regierende Fürst un

d Srb- | prinz von Schaumburg-Lippe sind nah Neu-S

der treliß ab- |

gereist eleaenbeicen L L L ILCHE,

vinz Brandenburg

In der achtzehnten Plenar-Sißung ward für den Landtags- Abgeordneten, Landes; jer, welcher dem Landtage ferner beizuwohnen | verhindert is, dessen Stellvertreter, Regierungs-Rath von Wer-

deé auf Jarchau, in die Versammlung eingeführt Dreiundzwanzigste Plenar - Versammlung vom 24. April. Bereits in der Sißung vom 22. April war das llerhôchste Dekret verlesen worden, welches die Entscheidung r. Majestät des Königs auf den vom Landtage über die Wahl ständischen Ausschusses ersiatteten Jmmediat - Bericht ent h Majestät hatte sich mit dem ständischen Gutachten ein-

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verstanden zu erklären, die Anträge des Landtags in Beziehung auf die Wahlen der Ausschuß- Mitglieder aus dem Stande der } Ritterschaft und Landgemeinden zu genehmigen und zu befehligen geruht, daß aus den städtischen Provinzial-Landtags-Abgeordneten in ihrer Gesammtheit vier Ausshuß-Mitglieder gewählt werden sollen.

In Gemäßheit dieser Allerhöchsten Anordnung ward in der | dreiundzwanzigsten Plenar-Versammlung zu den Wahlen geschrit- ten, nachdem man sich dahin geeinigt hatte, bei dem Wahlgeschäfte selbst das Reglement für die Wahlen der Landtags-Abgeordneten, welches dem gegenwärtigen Landtage zur Begutachtung vorgelegen, sich zur Richtschnur dienen zu lassen Es wurden gewählt:

A. In der Ritterschaft : |

l. der Altmark, als Ausshuß-Mitglied Landrath von der |

Schulenburg, als Stellvertreter Landrath von | Knoblau cch; | der Kurmark, als Ausschuß - Mitglieder Landrath von |

T\chirschki und Major von Arnim, als Stellver- |

treter Graf zu Solms-Baruth, Regierungs-Rath

von Fock und Kammergerichts-Rath von Winterfeld | (wobei zu bemerken ist, daß um deshalb nur zwei Auë- |

\huß-Mitglieder und drei Stellvertreter gewählt worden, wei! der Landtags-Marschall, welcher in dieser Eigenschaft Mitglied des Ausschusses ist, der Ritterschaft der Kur- mark angehört) ;

[II. der Neumark, als Aus\{chuß- Mitglied Landes - Direktor von Waldow, als Stellvertreter Ritterschafts- Rath von Witte;

IV. der Nieder-Lausi6, als Ausschuß-Mitglied Land-Syndikus Freiherr von Houwald, als Stellvertreter Geheimer Ober-Finanzrath Baron von Patow.

B. Jm Stande der Städte:

als Aus\{huß-Mitglieder Stadtrath de Cuvry, Feuer-So- zietäts - Direktor Fröhner, Bürgermeister Zimmer- mann, Stadtverordneten-Vorsteher Winzler;

als Stellvertreter Stadt - Aeltester Knoblauch, Bürger- meister Stdpel, Bürgermeister Girndt, Kommerzien- Rath Carl.

| zu lassen, indem sonst nach §. 61 ein Uferbesiber mit der Hälfte

| Kassen eintreten zu lassen, so war man der Meinung, daß, wenn |

gleich der Kosten-Beitag, welcher in einzelnen Fällen dem Staate | anheimfallen dürfte, bisweilen den Ertrag der fiskalischen Nubuns- | gen von den öffentlichen Flüssen übersteigen könnte, doch bisher, | wo desfallsige Kollisionen mit Privat-Grund-Besißern und Kom-

munen eingetreten, der wohlthätige Zutritt Kassen selten vergeblih beansprucht worden, und einer Fort- dauer dieser Loyalität auch für die Zukunft mit Vertrauen entgegen gesehen werden könne. Die Förderung des fis- falischen Jnteresse sey unter einer väterlichen Regierung auch die des gemeinen Wohls, und in Hinblick auf dieses in dem Preu- ßischen Staate immer hervorgeleuchtete Regierungs-Princip hat sich

des Geseß-Entwurfs unterzogen. Hierbei hat man zuvörderst die |

| die Versammlung der Begutachtung der einzelnen Bestimmungen | i Z s e 7 R j | privatrechtlichen Verhältnisse in jeder Hinsicht zu wahren, so- |

dann aber die an und für sich so drückende Verpflichtung des |

| Uferbesibers zur Deckung des Ufers zu erleichtern gesucht. Jn

leßterer Beziehung war die Mehrheit der Ansicht, die Verbind- |

| lichkeit des Uferbesißzers überhaupt nur von seinem eigenen In- |

teresse abhängig zu machen und demnächst dieselbe niht, wie in s. 57. gesagt ist, auf dem ganzen Grundstücke desselben, son- dern nur auf einem bestimmten Rayon dieses Grundstücks ruhen

des vielleicht in die Tausende gehenden Reinertrags eines weithin sich ausdehnenden Grundstücks, oder vielleicht gar des ganzen Complexus seiner Güter, in unverhältnißmäßiger Weise überbür- det werden könne. Auch ging man nach Anleitung der Motive zum Geseß-Entwurfe von der Ansicht aus, daß eine Vereinigung | zu Ufer-Verbänden stets nur eine freiwillige seyn müsse, wenn | nicht den Eigenthums-Rechten zu nahe getreten werden solle, und | beantragte hiernach eine Abänderung des 6. 67. Die ss. 70 | bis 73 zog man in um so ernstere Erwägun.4, als man sich nicht | bergen fonnte, daß die darin enthaltenen L: sfimmungen zu den wesentlichsten des vorliegenden Geseßes gehörten. Man bemerkte, | daß die Erleichterung des Ufer - Besibers, so wünschenswerth fie | im Allgemeinen sey und so sehr man sih auch bemüht, sol- cher eine oft beklagenswerthe Härte zu benehmen, doch nie zu Verleßung anderer wohlbegründeter Rechte führen dürfte; daß | aber dies geschehen würde, wenn man hier das Rechts-Prinzip | der Verpflichtung der Niederungs-Genossen aufstelle, welche | nach zeitherigem Rechte gar nicht bestanden; daß ferner auch dieses neue Rechts -Prinzip sich niht wohl aus der Fiction einer unter den Niederungs-Grundbesißern bestehenden Societät herlei- ten lasse, da der Grund einer solchen nur die Möglichkeit des gemeinsamen Schadenleidens seyn könne, der zu befürchtende Nachtheil aber für die in Anspruch zu nehmenden Grundstücks- Besiber so entfernt oder doch ungewiß sey, daß ihre Anziehung nur immer eine Sache sehr shwerer Entscheidung bleiben werde, wodurch sich dieses Verhältniß von den Deich:-Verbänden so we- sentlich unterscheide; und daß endlich gar nichts Befremdliches darin liegen kônne, weni man bei der Uferbau - Verbindlichkeit sofort vom Ufer- Besißer auf den Staat zurückgehe, zumal dies schon zeither, wenn auch nicht so klar ausgesprochen, doch wirklich bestehenden Rechts gewesen, und da, wenn offenbar kein Grund vorhanden sey, andere Rechts - Verhältnisse in Bezug auf die dffentlichen Flüsse zu bilden, wie in Bezug auf die Pri- vatflüsse, als die Schifffahrt, durch die derartige Betheiligung der Staats-Gesammtheit, auch der Anspruch an solche alle frag- lichen Rechts- Abweichungen auszugleichen, begründet sey. Dem- nach ist mit überwiegender Mehrheit die gänzlihe Weglassung dieser 4 Paragraphen und eine anderweite Fassung des §. 74 be- antragt worden. Jn allen übrigen Punkten wurde aber der Ge- se6- Entwurf mit noch einigen minder wesentlichen Bemerkungen angenommen und schließlich nur der Wunsch ausgesprochen, in der Denkschrift an des Königs Majestät zu bitten, daß da, wo noch keine Staats - Verträge wegen der dffentlichen Flüsse, die

ragraphen des Entwurfs aus demselben zu sondern und mit den

dur den Allerhöchsten Landtags-Abschied vom 30. Dezember 1834 sub 11. 7. bereits erlangten und mit dem besten Erfolge ins Leben getretenen ähnlichen, jedoch weit umfassenderen Bestimmungen zu verbinden. Die betreffenden §§. des Entwurfs lauten:

8. 3. Auch vor Anlegung neuer Ansiedelungen und Kolo- nien muß die Genehmigung der Landes: Polizei: Behörde ausge- wirkt seyn.

s. 5. Die zur Anlegung neuer Ansiedelungen erforderliche [landespolizeiliche Genehmigung wird versagt, wenn der Ansiedler bescheltenen Rufes ist, oder in Beziehung auf die polizeiliche Beaufsichtigung der beabsichtigten Anlage und ihrer Bewohner erhebliche Bedenken obwalten.

s. 9. Wenn ermittelt wird, daß mit Verabsáumung der ín den ss. 1—5 enthaltenen Vorschrifien über theilweise Veräuße- rung von Grund}|tücken Verträge abgeschlossen, und auf Grund und in Folge derselben Trennstücke übergeben oder neue Ansiede- lungen angelegt werden, so muß das in den §§. 4,5 und 6 angeords

| nete Verfahren sodann nachgeholt werden. Findet sich dabei ein

landespolizeiliches Bedenken gegen die Vereinzelung nicht, so wird nachträglich die Genehmigung dazu ertheilt, den Kontravenienten aber eine mittelst Resoluts der Regierung festzustellende fiskalische Strafe von 5 bis 50 Rthlrn. auferlegt. Sind indeß Gründe vorhanden,

| welche der Ertheilung der landespolizetilichen Genehmigung cnt-

gegen stehen, so \pricht die Regierung dies ebenfalls in einem Resolute aus, worin zugleich bestimmt wird, inwieweit die Foigen des \os dann in allen seinen Theilen ungültigen Veräußerungs-Vertrages im landespolizeilichen Interesse wieder aufzuheben sind. Für Voll- streckung dieses Resoluts sorgt die Verwaltungs - Behörde und braucht dabei auf ein etra in Anspruch genommenes Retentions- Recht keine Rücksicht zu nehmen. Gegen Resolute beider Art steht nux der Rekurs an die vorgeseßte Verwaltungs-Behörde frei.

der Staats: | Die Gerichts-Behdrden und Notare, welche Verträge über Zer-

| stúckelung von Grundstücken aufnehmen, ohne daß vorher die | dazu erforderliche landeépolizeilihe Genehmigung nachgewiesen | worden , verfallen in gleiche von ihren vorgeseßten Dienst-Behdre- | den festzuseßende Strafen, und haften überdies den Interessenten | für alle aus diesem ungeseblichen Verfahren erwachsenden Nach- theile.‘

) Da die geseblihe Sanctionirung dieser Bestimmungen den auf den Grund des vorgedachten Allerhöchsten Landtags-Abschiedes ergangenen Verordnungen auf eine niht zweckmäßig erscheinende Weise derogiren würde, so trat die Plenar-Versammlung der An- sicht des Ausschusses um so mehr bet, als die sehr beklagenswerthe Wahrnehmung sih niht zurükdrängen ließ, daß häufige Umge- hungen des Geseßes und die durch einen eingebrachten Antrag mit schlagenden aus den eingeforderten Akten überall bestätigten Beispielen belegte, unzeitige Nachsicht der vorgeseßten Behörden den Gemeinden den Schub entzdge, den die landesväterliche Für- sorge Sr. Majestät des Königs ihnen zugedacht habe.

Praktisch aufgefaßt und nach reifliher Abwägung aller Ver- hältnisse wurde dann mit Ausnahme des §. 6, gegen den sich 5 Stimmen erklärt hatten, der neue Entwurf einstimmig ange- nommen und Se. Majestät allerunterthänigst gebeten, denselben möglichst bald der Allerhöchsten Prüfung zu unterwerfen und nah Maßgabe derselben an die Stelle der bisherigen, zu den verschie- denartigsten Auslegungen Anlaß gebenden Bestimmungen treten zu lassen, geruhen.

Nach dem Entwurfe ist die Anhdrung der betreffenden Ge-

| meinde und bezüglich der Nachbar-Gemeinde, wenn der Neubau

in der Nähe derselben errichtet werden soll, unerläßliche Be- dingung zur Gestattung der Ansiedelung, wobei es keinen Unters

| schied macht, ob sie innerhalb eines geschlossenen Dorfes oder in

der Feldmark desselben erfolgen soll, auch darf dieselbe nur an einem offenen Fahrwege und nah Beibringung Überzeugender Beweise Über ein sowohl zur Ausführung des Baues als zur Einrichtung der Wirthschaft des Ansiedlers hinlängliches Vermd- gen, über dessen bisheriges Wohlvoerhalten und seine Fähigkeit, sich und die Seinen zu ernähren, geduldet werden. Die übris gen das Dismembrations - Wesen betreffenden Paragraphen der zu begutachtenden Verordnung wegen theilweiser Veräußerung von Grundstücken und Anlegung neuer Ansiedelungen waren sehr reifllichen Erörterungen des Ausschusses und der Plenar-:Versamms- lung unterlegt und namentlih dem §. 1 die Fassung gegeben worden: „Von ländlichen Grund-Besibungen, welche ein geschlos- senes Gut bilden, gleichviel ob solches ein Ritter: oder Bauergut ist, dürfen einzelne Grundstücke durch Veräußerung nur abgeson- dert werden, nachdem der Landrath eine genehmigende Beschets- nigung darüber, daß der Abtrennung in landespolizeilicher Be- ziehung nichts entgegenstehe, ertheilt hat.“

Zu dem vom Ausschusse emendirten §. 4. des Entwurfs der Verordnung war der Zusaß vorgeschlagen: „„Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die beabsichtigte Parcellirung die Spannfähigkeit der Sohlstelle ganz aufheben würde. Wird an die Regierung rekurirt, so soll von derselben das Gutachten der Kreisstände eingeholt werden.“ :

Bei der Abstimmung Über die Allerhöchsten Orts zu erbit- tende Emanation des Geseßbes entschied sich jedoch nit die ge- seblihe Majorität für die Affirmative, nahdem in Erwägung ge- zogen worden, wie nicht der Umstand, daß der Landmann in der theilweisen Veräußerung seiner Grundstücke geseßlichen Bes schränkungen nicht unterlegen habe, die überhandnehmenden Dis- membrationen und Vernichtungen ganzer Bauernhöfe veranlaßt

| diesseitiges und fremdes Staatsgebiet trennen und durchschneiden,

hätte, da es an sich unerheblich bleibe, ob der Bauer von seine