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C. Roberti, aus New-York; J. Leo Wolf d Kind, aus Hamburg; Mohring. Im Ganzen t air mre worunter 2 Kinder. Cookman aus Washington ijt D Person Senats der Vereinigten Staaten und einer der an- Kaplan de Geistlichen der Amerikanischen Episkopal-Methodisten ; gesehensten Amerikanische Bibel-Gesellschaft bei der bevorstehen- er se bresfeier der Britischen und auswärtigen Bibel-Gesellschaft ; on reprásentiren. E I E S evev, der bisherige Gouverneur von Neu Cir John Z § neur von Neufundland und dessen Braunschweig, ist zum Gouverneur von Neufundland und desse Dependenzien ernannt worden.
Kinde; E. Berry; F,
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f „4+ Brüssel, 3. Mai. An die Stelle der leidenschaftlichen Aufregung der lebteren Monate scheint allmälig eine ruhige Ueber: legung zu treten, welche von den Ursachen, nisten oder Vor wänden der leßteren Ereignisse mehr abstrahirt, um die dadurch herbeigeführte neue Lage der Dinge ins Auge zu fassen und an sich selbst zu prúfen. Obgleich wir keinesweges der Politik das Wort reden wollen, welche mit dem gewöhnlichen Schlagworte des fait accompli, das Urtheil von dem Vorgefallenen ablenken und allein auf den gegenwärtigen Zustand fixiren môchte, so ifi doch auch nicht zu übersehen, daß für den Staatsmann ivi den Geschichtsforscher die objefktive Auffassung ein wesentliche Moment ist. Haben doch ohnehin die Ereignisse oft eine n tiefere Begründung in sachlichen reitenden Theilen oder dem der Zeit den Beobachter nur unklar werde
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Verhältnissen, die noch zu l. iei
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erkannt t haben sih die beiden Haupt- Parteien, die katholi\che rale, immer entschiedener und schrosser gege
E rale, genüberge! erstere, eifrig und thätig, hat die ihr in der Conf áumten Freiheiten benußt, um Über das ga Neb von geistlichen oder durch Geistliche ge ziehen, die andere reicher an Worten, aber kà hat lange mit einer Art von Gleichgültigkeit und dem Umsichgreifen der Gegenpartei zugejehen und nu; nen Gelegenheiten, z. B. bei den Wahlen ihre Thätigkei! ihre Kräfte gezeigt. Wir wissen nicht, ob wir ihr n Ehre erzeigen, wenn wir die Meinung aussprechen, è so sehr von der Macht und dem Durchdringen d Ideen überzeugt war, daß sie ein thätigeres usftret flússig hält. Seit einiger Zeit hat aber diejelbe ht lásse gehabt, sich von diesem Jrrthume zu überzeugen Stelle der selbst wohlgefälligen Zuversicht ist nun eine politisches Betragen der Gegenpartei genährte Crbitte ten, so daß man wohl die Frage aufwerfen kann, ob nicht teien noch weiter auseinandergehen und der Kamps noci) werden wird. Daß jedoch die Ausgleichung ein durch d schaftlichen Zustand Belgiens gegebenes Bedürfniß M
daß schon das vorige Ministerium, dieselb inen Zweck sein Wirkens aufstellte. Freilich ist dieser Zweck, wie aus den Q sachen erhellt, nicht erreicht worden. Die Gründe lagen nicht \o sehr in seinem Willen, als in den Umständei der Stellung der Parteien oder, wie Gegner behaupten, seiner eigenen Zusammensetzung ge Kabinet hat denselben Zweck als Hauptausgabe |e set. erhebt sich nun auch wiederum die Frage, ob es ihn wird errei chen fônnen, jeßt, da die Rollen bloß umgekehrt erscheinen und die liberale Partei, welche dem Ministerium seinen Ursprung vorwirft, dasselbe ebenfalls nicht nah seinen Handlungen, sondern nach seinen gemuthmaßten Tendenzen zu beurtheilen angefangen hat. Allein so s{hwierig die Lösung der Aufgabe ist, so scheint doch die Aussicht darauf etwas näher gerückt, da Partei weniger zäh und halsstarrig an einem menen Standpunkte festhält und sich mehr vot Thatsachen bestimmen läßt. € die Extreme hindurch auf den gesunden Sinn der große zahl der Beobachter lossteuern und sein Daseyn wird des Landes gesichert seyn
Seit dem Antritts-Cirkular sind bis aus dem Ministerium des Jnnern hervorgegangen el trifft die Wiedererwählung der zu Ministern ernannten Deputirt der andere die Gesanmimtprüfung (concours) der Kollegien o Gymnasien. Das Wahlgeseß verordnet,
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4 uth 5 jelzt zwei Hauptdeschlu DEL CINE
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daß die zu höheren Aem tern beförderten Deputirten binnen einem Monate neuen Wahlen unterworfen werden sollen. Da nun die neuen Ministe sich, mit Ausnahme des Kriegs-Ministers, sämmtlich in dieser Lage be finden, so hätten dem Geseße nach den 14. Mai neue Wahle! für sie stattfinden mússen. Nun werden aber in diesem Jahr geseblich für die Wiedererneuerung der Hâlste der Deputirten- Kammer, in 5 Provinzen neue Wahlen am 8. Juni vorgenom- men, und es würde dies zur Folge haben, daß mancher von den Ministern, welche diesen Provinzen angehören, sich in kurzer Zeit zwei mal den Wahlen hätten unterziehen müssen. Der Minister des äInnern hat daher bei dieser Gelegenheit das Wahlgeseß nicht uch äblich , sondern seinem Geiste nah interpretiren zu dürsen ge- glaubt und deshalb den einen Wahltermin mit dem zweiten allge meinen verbunden. Der Ministrr hat zur Rechtfertigung dieser Auslegung mehrere Fälle angeführt, wo die Wahlen eit e Tage später stattgefunden haben; allein wollte man auch die Thatsachen an sich zugeben, ohne auf die sie begleitenden Umstände näher einzugehen , so berechtigt doc die Zurückschiebung von einigen Tagen nicht zu einer anderen von mehreren Wochen. Außerdem
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roo es sich um Geseße handelt, ist auch der klare Buchstabe hei lig, könnten nicht ebenfalls unvorhergesehene Umstände ein aber- maliges Einberufen der Kammern vor den neuen Wahlen nöthig machen, und würden dann nicht mehrere Provinzen nur eine un- vollständige Repräsentation besißen. Es ist auch diese vom Mi nister vorgenommene Auslegung von sonst günstig für das neu Kabinet gestimmten Personen mißbilligend aufgenommen worden, und es dürfte die Maßregel \elb| auf das Resultat einiger Wah len nicht ohne Einfluß seyn
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Deutsche Bundesstaaten.
Karlsruhe, 2. Mai. (Bad. Bl) Eine Deputation deu
Abgeordneten-Kammer, mit ihrem Präsidenten an der Spike hatt: heute Mittag um halb zwei Uhr die Ehre, Sr. Königl. Hoheit die Antwort-Adresse auf die Thronrede zu überreichen, in welcher
es unter Anderem heißt:
„Mit Deutscher Gesinnung stets bereit zur treuen Erfüllung der pflichten gegen das gemeinsame Deutsche Vaterland, Fark durch seine und das auf gesicherten G LINA N Vera udele wecchselsei- y jen von Deutschlands Fürsten und Völkern, wird die Deutsche tige Vertra1 Von dieser Gesinnung geleitet
je Ausgaben prüfen, welche durch die Anordnungen noth. wir die Ausg Ew. Königl. Hoheit, durch die politischen
Eintracht
Nation stets jeder Gefahr gewachsen.
erden wendia geworden sind, die
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| | | | | | | | | | | | | | |
Verhältnisse Deutschlands veranlaßt getroffen haben, damit das Groß-
thum jederzeit in Bund übernommenen Verpflichtungen Freude vernahmen wir Ew. Königl. nung der Bereitwilligkeit, mit we
vollsiändig zu erfüllen. Hoheit huldvolle
Bereitschaft sey , die gegen den Deutschen Mit Anerfken- lher die Jugend des Landes, dem
\ | Stimmen der Freunde der neueren Jtaliänisch î |
4A ergangenen Anrufe folgend, Jhren Erwartungen entsprochen hat Gleiche Bereitwilligkeit zu jeglihhem Opfer, wir sprechen es aus vor Jhrem erhabenen! Throne, werden Ew. Königl. Hoheit bei Jhrem ganzen Volke finden, wenn die Vertheidigung von Fürst und Vaterland dazn aufruft. Mit gleicher Freude erfüllte uns die von Ew. Königl. Hobeit ausgesprochene Anerfennung, daß in dem Großherzogthum nur eine Gesinnung der Treue und Liebe zum Vaterland herrscht, — zu dem Lande, welches unter dem Schuße seiner ihm theuern Verfassung Ew. Königl. Hoheit Scepter segnet, — und zum gemeinsamen Deutschen Vaterlande. Diese Gewißheit erhoht die von uns aufrichtig getheilte Freude Ew. Königl. Hoheit über den neuerdias gesicherten Frieden. Möge er lange dauern und reichliche Früchte bringen. Wir erblien ein neues Pfand hiefür in der Vervollständigung des Vertheidigungsfystems des Deutschen Bundes, und sehen deshalb mit regem Janteresse den uns hier Uber gnädig zugesagten Eröffnungen entgegen, welche unsere Ueberzeugun befräftigen wögen, daß hbierdurch der südwesilihen Gränze der] Schuß gewährt werde, der eben so völferrechtlichen Traktaten, als à Geiste eines Bundes entspricht: weicher, gegründet zur Erhaltung d ußeren wie der inneren Sicherheit Deutschlands, und der Unabhä und Unverleubarkeit der einzelnen Deutschen Staaten, in de1 ines Theils die Gefährdung des Ganzen
4 % H DK Í Mai. -Fhre A ONniIgl. von Preußen traf
von Hohenstein, nebsi
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meiden, daß die Nachrichten feine weiter
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\at- Korrespondenten der die Mission Bischofs kirchlichen Angelegenheit Negociation Prlälaten
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April. Die gemischte Kommission gefaßt, daß der Senat und die Deputit einigter Sißung, durch Aufstehen und {l der Mitglieder, welche die Regentschaf ollen. Versammlungen von rischen Deputirten sind fü Meinung ist
Kandidaten obliegen
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RKatibo 22. April
„Uus den, i September i835, durch freiwillige nds zur Unterstüßung i
Beamten is im Fahre
Folgendes bekannt Kabinets-Ordre vom 5. tráae und Geschenke gebildeten 5 Fei s U 55 F A H Y dúrftiger Kinder gestorb fúr acht und dreißig M thi [4 Rthir.
verabreicht und dadurch jeder diejer nothdürftige Unterstübung gewährt worden
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zusamraen die Summe
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Ster, 29. April Hie Auswanderungen
nehmen wieder zu die meisten der Auswanderer ges súdlichen Kreisen des hiesigen Regierungs - Dezirks an, 2 zeichnen als Grund der Auswanderung die Hoffnung, ihi
der Jhrigen Existenz dort sicherer zu begründen, als dies
in den südlichen Kreisen des Regierungs - Bezirks vorhandene! dichten Bevöl?erung und der großen Theilung des Grund-C thums möglich ist.
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Der Nacht vom Erderschütterung wahrgenommen. e nauen Beobachters, der Zeuge dieses Phänomens gewejen
die Erderschütterung in Jnden 5 Minuten vor halb 2 Uh! Die Schwingungen gingen von Ost nach West. Abends
war die Lust gelingem ( ! zeigte 27 Z. 2,4 L Die Wirkungen des Stoßes äußerten si theils durch Bewegung leicht beweglicher Gegenstände, das S feln einer Wiege, das vlößliche Arbeiten eines Webstuhles, durch ein starkes unterirdi)\ches Getöse.
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Suhl, 4. Mai. Se. Königl. Hoheit Prinz Adalbert vorgestern Abends, von den Behörden und dem zahlreich ver sammelten Volke auf das Freundlichste begrüßt, hier ein und trat Tags darauf, nach Besichtigung der neu errichteten Wasen Fabrik, die Rückreise an.
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Berichtigung ( A B esen: Vorfechtet
Jm gestrigen Blatt ? (F 1 l Q 20 it tats l
„„Verfasser““ zu
Wissenschaft, Kunst und Titeratur. Königstädtisches Theater. Wenn nicht alle, Zeichen trugen, so hat die Ausführung der zweiten Dper der Ftaliänischen S ihnen in bei weitem höheren Grade die Gunst des Publikums erwor- ben, als die Aufführung der Lucrezia Borgia. Mögen über n bie matischen Weri) der Gemma von Bera y on Ie e Leon, von den entschiedenen Gegnern derselben wollen wir L Qunsi | so ift fie doch auffallend auf Effeft gearbeitet, reich an wir n \ und voll anziehender Melodieen, Und diese Scenen wurd A Wil { theils mit Kraft und Wobllaut der l M mit Praäcisfion - zelnen und im Ensemble ausgeführt, so daß Ic | meine gute Wirkung nicht verfehlt und lebhafter Beifall nicht pr bleiben fonnte. Zeit und Raum gestatten uns indeß nicht, in ein viel- | seitiges Detail der Aufführung einzugehen, wiewohl die bloße Erwäh- | nung alles einzeln Woblgelungenen das beste Lob aussprechen würde. * Nux der drei Haupt- Partieen fönnen wir gedenken: Signora For-
ß eine anscheinend allge-
coni, die wir schon aus der ersten Vorsiellung kennen, ift mit einem Sopran von beinahe drittehalb Oftaven im Umfang ausgestattet ihre Stimme is besonders in der Höbe und Tiefe wohlklingend schwächer in den Mitteltönen, ausgezeichnet ist das Vibrato, dessen se vermöge der Geschmeidigfeit ihrer Stimme so mächtig ist, und das sie mit großer Fertiafeit zu gebrauchen weiß. Neu waren Herr Pal. trinieri, als Graf von Vergy, und Herr Vitali, als junger Araber der Erstere im Besiy eines vollfräftigen und durchaus Bariton, sein Vortrag ist dem Geiste des Jtaliänischen Jdioms ausgebildet, und auch er ; ebrauchen Dem Herrn Vitali xcbhnlihem Umfang und dieser Gunst vellfommen bewußt zu fevn
schwerlich streitig machen, daß er sich be!
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den Logen unê® Balkon lsten Ranges: ) Textbücher, in JFtaliänisher und Deutscher Abends an der Kasse à 5 Sgr. zu haben. Der Anfang der Jtaliänischen Opern - Vorstellungen ist üm 6'/, Uhr. Die Kasse wird um 5'/, Uhr geôöfsnet. “Sonntag 9. Mai. Zum erstenmale: Das Duell- Mandat, Ein Tag vor der Schlacht. Militairisches Drama in 5 Akten, frei nach dem Französischen bearbeitet, von Vogel. (Hr, Euling, vom Theater zu Klagenfurt, neu engagirtes Mitglied dieser Bühne: Bärmann als Antrittöórolle.) Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
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Jas Geselz vom /. unit 121 hat, wie die Berjsammlung nach í Ó M a? G Ce 2 C d, Aan U A 9 44D N ad inleitung des Aus chuß Gutachtens sich vergegenwä: tigte, wegen des
bhäuftaecn BWorkommens von HYolz-Biebsiählen und wegen der eigen thitunlichen Verhältnisse, unter welche gen. für deren Bestrafung besondere Bestimmungen aufgestellt, welche sich im Wesentlichen auf ein erleichtertes Beweis- und abgekürz tes Strafverfahren und eine nur conventionelle Bestrafung deu esten Begehunasfälle durch Geldbußen zurüctksühren lassen. Eine zwanziagjährige Erfahrung hat die Zweckmäßigkeit dieser Borschrif t bewährt; es sind daher dem gegenwärtigen Geselz-Entwurf die
ben Prinzipien untergelegt di
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und nur die Modificationen hinzu gefügt worden, welche im Laufe der Zeit als nothwendig kanut worden sind. Diese betreffen der Hauptiache gende Punkte:
l) Der Bogriff des Holz:-Dicbstahls , der nach den Bestim- mungen dieses Gescßes bestraft werden joll, ist NRücksichts des Objekcs nicht nur bestimmter und umfassender aufgestellt als in dem Gesekze vom 7. Juni 1821, sondern die analoge Anwendung auch auf Diebstahl an andercn Wald: Produkcen (76 — 79), bei welchen Ähnliche Rücksichten wie bei nicht gefälltem Holz vorwal- E D. an Stráuling, Abraum u. \. w., ausdrücklich ausge- A , Diermit erklärte sich die Versammlung zwar einver R Ie aber dem Geseße cine noch iveitere Anwendung richt gefallcdE E sehen, als dasselbe bei allen Diebstählen an A ee bestim e es mdge zur Holznußung oder zu anderen o Pla6 greifen (e edi geschlossenen Waldungen gehdren oder Parts S Öbstotat te, mit alleiniger Ausnahme f in Gärten, jung ward zu diesen entwendeten Holzes. Die Versamm- stimmt, daß M E ntrage besonders durch die Ansicht be- | würden, wet A endungen aller ärt am besten vermieden |
- wenn durch das vom Geseke eigenthümlich erleichterte
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nach fol
Beweis - Verfahren dem Diebe die Hoffnung der Straflosigkeit möglichst abgeschnitten werde.
2 Die Gradation der Strafe ist im Entwurf geändert, indem, statt frúher der erste und zweite Rückfall gleichmäßig mit der Strafe des fachen Werthes des gestohlenen Holzes bedrok war, jelzt diese Strafe nur beim ersten Rückfall, bei Rückfall aber dann \chon Ktiminal-Strafe eintreten soll seit der Bestrafung des ersten Rückfalls nicht bereits verstrichen sind. Auch hiermit, o wie mit den näher Berschärfungs:- Gründen der Cirafen erklärte sich die lung einverstanden, und fügte leßteren 1 auch wegen Widerseßblichkeit bei dei Strafe eintreten soll.
Zu einer Diskussion gab hierbei der daß die geschärfte Strafe des wiederholten Diebstahls auch dann eintreten solle, wenn feststehe, daß ein früher begangener Diebstahl zwar nicht in Folge richterlicher Entscheidung durch
rlegung der Strafe verbüßt sey. Obschon hierfür bereits ergan gene richterliche Entscheidungen angeführt wurden, so war die Majorität doch abweichender Ansicht, da man Anstand nehmen zu müssen glaubt, eine Bestrasung, von der das Geselz die wich tigsten Folgen, namentlich unter Umständen die Einleitung der Kriminal- Untersuchung abhängig macht, für genügend konstatirt zu erachten, wenn darüber nicht der vollständige aktenmäßige Nachweis und das Erkenntniß des Richters vorliege.
3) Die Hafibarkeit sowohl der Koinkulpalten als auch der Aeltern, Dienstherrschaften und Lehrherren für die von ihren Kindern, Dienstboten und Lehrlingen verwirkte Strafe wird be stimmter ausgesprochen. Die Erfahrung hat nämlich dargethan, daß die gedachten Personen sich häufig der Bestrafung dadurch entziehen, daß sie den Diebstahl, dessen Früchte sie genießen,* durch diejenigen ausführen lassen, welche ihren Befehlen Folge zu leisten schuldig sind und welche zur Entrichtung der Geldstrafe meist au- per Stande sich befinden.
Gleichwohl fanden sich in der Versammlung Stimmen, wel- che auf die Gefahr dieser im Entwurf enthaltenen Vorschriften hinwiesen und darauf aufmerksam machten, daß dieselben cine zu weite Ausdehnung zuließen und die Bestrafung Unschuldiger möglich machten. Bei der Abstimmung erklärte sich aber die Majorität für den Entwurf, verwarf jedoch einen vorgeschlagenen, und die Verantwortlichkeit noch weiter ausdehnenden Zusab.
4) Ueber die Verwandlung der unbeibringlichen Geldstrafen in Gefängnißstrafen und Strafarbeit werden allgemeine Nor- men aufgestellt, welche besonders darin von den bisher angewen- deten abweichen, daß die Gefángnißstrafe eine geschärftere (bei
und Brodt) seyn toll, und daß dem Kontravenien- ten die Befugniß beigelegt wird, sh davon durch avbeit, Wobei ein Urbei zivei Gefängnißtagen gleich gerechnet werden soll, zu Dies soll dem bisher bhelfen, daß die zu bestrafenden Hoizdiebe si hartnäckig der Strafarbeit entziehen, und den bestohlenen Waldeigenthümer durch die zuleßt anzuwen dende Gefängnißstrafe, noh in Kosten seßen. Die Versamm
lung erÉlárte sich damit nur zum Theil einverstanden. Man fand ; z
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hier obwaltenden besonderen Verhältnissen dat angereqte Bedenken, daß die Gleichstellung zweier Gefängnißtage mit einem Arbeitstage unpassend und unwürdig st zwar nicht für begründet, hielt es aber fúr fonsequenter, wenn nicht den Kontravenienten, sondern den bestohlenen Forsteigenthä die k
unter den
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{ berlassen bleibe, ob die Gefängniß verbÚßt werden solle.
Die Beweiskraft der von machten Ungaben ist bestimmter festgest insofern noch wei ter als vormals d den auf Lebens
dehnt worden, als zeit angestellten Forsfbeamten auc) den zwar nur interimifsti\h an
veretideten Forstbeamten ge-
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ge genommenen, aber mit dem Anspruche auf lebenslángliche Ver sorgung versehenen Beamten, und den zur Reserve oder als Halbinvaliden beurlaubten Corps Glaubroürdigkeit beigelegt worden
Die Versammlung ertannte hierin nur eín erwünschtes Mit tel, die Bestrafung des Vergehens zu sicheru und verlangte, nach
dem Vorschlage des Ausschusses, zum
V E f Jagern voue
Schuß der Privatwaldun gen, welche häufig zu unbedeutend sind, als daß ihre Beaufsich tigung einem Beamten der gedachten Kategorie anvertraut wer- den fann, noch einen Zusaß des Jnhalts, daß den auch nur zeit: weise angenommenen Aufsehern derartiger Forsten, wenn sie über 24 Jahr alt vond vôllig unbescholten und vorschriftémäßig verei- det sind, die Beweiskraft eines einwandsfreien Zeugen beigelegt werden jolle.
6) Die Fälle, wo eine Kriminal-Strafe eintreten soll, sind prinzipienmäßig so geordnet, daß eine solche dann Platz greift, wenn einer der Gründe, welcher die mildere correctionelle Strafe rechtfertige, fehlt, also wenn das Holz nicht zum eigenen Bedarf, sondern zun, Verkauf, und wenn es nicht in scinem natürlichen Zustande, wie es in der Forst wächst, sondern nachdem schon ein besonderer Besikergreifungs-Aft eines Dritten stattgefunden, ent- wendet wird. Hierzu kommt noch die durch die Wiederholung bedingte Straf: Verschärfung.
Auch hierzu erklárte die Versammlung mit wenig wesentlichen Modificationen einiger Einzelnheiten ihre Einstimmung und gab
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schließlich nur noch den Wunsch zu erkennen, daß die Emanation eincó Gesebßes, von welchem nur heilsame Wirkungen zu erwar- ten seyen, möglichst beschleunigt werden möchte.
An die Berathung dieses Geselzes ward noch die Begutacl- tung einer von einem Abgeordneten der Ritterschaft eingebrachte Petition geknüpft, worin aus der Absicht dem Holzdiebstahl ent- gegenzuwirken beantragt wird, daß
}) eine Kontrolle über den Tranêport unverarbeiteter Hôl- zer auch für die hiesige Provinz eingeführt; :
2) bestraften Holzdieben die Befugniß zum Betriebe des Holzhandels von der Gewerbesteuer-:Behdrde nicht ertheilt werde.
Der erste Theil des Antrages hat schon durch §. 88 der Forst- und Jagd-Polizei-Ordnung seine Erledigung gefunden, indem dort das Beantragte angeordnet isk, der zweite Theil schien aber der Ver-
sammlung nicht ganz geeignet, Allerhöchsten Orts befürwortet zu werden, da der Gegenstand nicht sowohl vom Standpunkt der Gewerbe. Steuer, als vielmehr von dem der Gewerbe-Polizei auf- zufassen, und daher abzuwarten sey, was in dieser Beziehung in dem Gewerbe-Polizei-Geselze, dessen baldiges Erscheinen zugefsichcrt |ey, werde angeordnet werden
Provinz Schlesien.
Breslau, e der auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs am 2%. Februa J. zusammengetre- tene und seitdem ununterbrochen beschästigt gewejene sechste Provin- zial-Landtag durch Se. Excellenz den Königl. Provinzial-Landtags Kommissarius, Wirklichen Geheimen Rath und Ober-Präsidenten von Merkel, unter den üblichen Feierlichkeiten mittelst einer An rede geschlossen, welche Se. Fürstliche Gnaden der Landiaas-Mar- hall Herr Fürst zu Karolath mit gehaltreichen, den Dank der Versammlung für die Gnade Sr. Majestät, und die Hofsnung auf Allerhöchst dessen beglückende Zufriedenheit ausdrückenden,
Gori Vavtin avelok arts Unter dem meinsamen Rufe: Derziichen XWOorten erwtederte “Ic dem qgemetin amen n €: o lebe der Konia!! di
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5, Mai. Heute wur?
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¿ trennte sich die Versammlung.
Provinz Sachsen.
Merseburg, 1. Mai. In den am 21. Und 22. Aptil stattgefundenen 2bsten, 27sten und 28sten Plenar:Sißungen wur- den die in dem Allerhöchsten Propositions- Dekrete vom 23. Fe- bruar adl 17 allegirten Geseßes:Entwürfe: 1) wegen theilwei- ser Veräußerung von Grundstücken und Anlegung neuer Ansiedelungen nebst Jnstruction hierzu, und 2) Über die bei Erb- theilungen anzuwendenden aemäßigten Taxen ländlicher Nahrungen und die erweiterte Besugniß, nach dem Geseße vom 14. September 1811 regulirte Bauergüter hypothekarisch zu ver- schulden, zur Berathung gezogen.
Zunächst ward dreier, von den Gemeinden Crina und Rösa bei Düben und Krakau bei Magdeburg eingegangener Petitio nen, welche die Folgen der unbeschränkcen Diémembratio- nen und Ansiedelungen hinsichtlih der Anhäufung der Bevd'-
erung auf einzelnen Punkten und hinsichtlich der sich unumgäng- lich ergebenden Rechts: Verwickelungen schilderten, mit dem Be- merken gedacht , daß selbige durch die Erörterung des ersten Ge- se-Entwurfs ihre Eriedigung finden würden. Viele Stiminen in der Ver'ammlung bestätigten auf das Lebhaf:este durch An- führung von Beispielen die in diesen Petitionen gerügten Nach- theile; wogegen aber von mehreren Seiten die Erwiderung et folgte, daß bei der so großen Vermehrung der Bevölkerung, die teuer Wohnungen bedürfe, das Ab- und Neuanbauen im natür lichen Gange der Dinge liege, und wohl geregelt, ; sehr beschránkt werden müsse.
Man ging hierauf zur weitern Diskussion über den ersten Geseß-Entwuf selbst Über, betrachtete die Veranlassung und histo- rische Entwickelung der demselben unterliegenden Prinzipien, und fand sich dann veranlaßt, vor Allem über die allgemeine Frage; ob die Versammlung sich súr Annahme des ganzen Gescles — wie sich von selbt verstezt, mit den sich als nothwendig ergeben- den Modifikationen wolle? abstimmen zu lassen. Majorität entschied solche bejahend. Hierauf ward die Erörterung des Gelebes fortgeseßt j
Die Versammlung war der
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j daß alle und j vinziellen Pertivenz-Beschränkungen beizubehalten seyen, und {B
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Thor No Uber den
N schied sich zu folgenden Anträgen: !) daß des Königs Majestät geruhen möchten, Behufs der künftigen weiteren Fortschritte in der Geseßgebunz anderweite Nachrichten Besikzstand sammeín zu lassen, um so nah Befinden \{chleunigst geseßlich ein zuschreiten, wenn sich die Gefahr für das Fortbestehen eines rich tigen Verhältnisses im bäuerlihen Besißstande ergeben wür 2) daß es jeder Stadt überlassen werden u.dge, nach ihrem Orts- bedürfnisse statutarisch ein Minimum für die Dismembrationen, wo solches noch nicht vorhanden was doch mehrfach der Fall festzuseben; 3) wie rücksichtlih des zur Sprache gebrachten wichtigen Umstandes, daß Gewinnsucht von Spekulanten und Wucherern weit mehr auf das Zerschlagen von Bauerngütern hin- wirkte, als die Nothwendigkeit oder der eigene Antrieb des Be sibers, wenn leßterer auch bisweilen, um sich von einer drücken- den Schuldenlast zu befreien, einen Theil des Guts veräußere, indem nämlich oft Leute zu einer Gesellschaft zusammen träten, deren Beschäftigung es sey, entweder Güter billig ut faufen und sie dann zu dismembriren, oder etwa bedrängte Be sißer zum Zerschlagen ihres Guts aufzumuntern und ihnen hierbei gegen Zusicherung eines übermäßigen Gewinnes Beistand zu le sten — Se. Majestät der König in der Denkschrift auf das e! wähnte Uebel allerunterthänigst aufmerksam gemacht und um allergnädigste Anordnung der geeigneten Maßregeln gebeten den solle. Bei der speziellen Diskussion úber die einzelnen D graphen des Geseß-Entwurfs wurde die Anregung mehrerer sáße und Abänderungen beschlossen und am Ende der
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wet 1 )Aara Berathung noch der Antrag gestellt, in der Denkschrift zu erwähnen, man habe: bei dieser Erdrterung die Verhältnisse der Städte von dencn des platten Landes bei den Grund - Abzweigungen dergestalt von einander abweichend gesunden, daß man submissest anheimgeben müsse, solche in dem künftig zu erlassenden Geseke in den Haupt zügen ganz zu trennen und demnächst für die Ackerstädte, in und bei welchen der Grundbesiß vielfach von so städtischer wie länd- licher Natur scy, besondere Feststellungen zu treffen. Dabei wür- den denn auch die Ansiedelungen von den Dismemwmbrationen ganz geschieden werden können, und vielleicht dem allgemeinen Heimaths-Geseßbe, dessen baldiges Erscheinen so dringend qe- wünscht und gehofft werde, zutuweisen seym. Jn keiner Dezke- hung könne man indessen wünschen, daß über diejen Antrag die Erscheinung des Dismembrations-Geseßes überhaupt verzögert werde. Obgleich mehrere Einwendungen gegen diesen Antrag erfolgten, so ward do bei erfolgender Abstimmung darüber der- selbe durch Stimmen-Mehrheit beschlossen. A , Demnächst kam der Entwurf der Regierungs-Znstruction