1841 / 131 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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terims-Wirthschaften und Altertheile ge- über das Infticut der Fu erlassen, fand nicht die genügende Un- E es verstanden war die Versammlung mit der Be- Ler Entwurfs, daß Blôd- und Schwachsinnige, gericht- F Verschwender und solche, die wegen Meineids, Dieb- _ E qualifizirten Betrugs verurtheilt worden, von dem E nah den Bestimmungen des Gesebes, zu erben ausge-

ollen. ¡ i; schlossen Di Absicht, die Parzellirung der Bauergüter herbeizu-

elche die geseßliche Bestimmung der Gleichtheilung bei bâáuerlicher Nahrungen veranlaßt hat, liegt auch der es 6. 29 des Geseßes vom 14. September 1811 um Grunde, wonach die in Folge dieses Gesebßes regulirten Sauergüter nur bis zu '/4 ihres Taxwerthes hypothekarisch ver- schuldet werden dúrfen, und obschon diese Anordnung deren an- gegebenem Zwecke nicht ganz entsprochen und die gewiß nicht wünschenswerthe zu hohe Verschuldung der Bauergüter verhin- dert haben mag, jo hat sie doch häufig zu Subhastationen bäuer- licher Besibungen geführt, den Real- Kredit der Besißer regulir; ter Bauergüter geschmälert und vielfach im Widerspruch mit an- deren geseßblihen Bestimmungen gestanden, so daß die Versamm- lung in der Beseitigung jener Beschränkung eine wesentliche Wohlthat erkannte, welche man unter allen Umständen mit leb- haftem Dank annehmen müsse. * Nachdem auf diese Weise die einzelnen Bestimmungen des Geseßes berathen worden waren, kam man auf die vorbehaltene Erdrterung des demselben zum Grunde liegenden allgemeinen Prinzips zurück. ; Ein Theil der Versammlung wollte eine geseßliche Vorschrift, wodurch dem Gutsannehmer ein größerer Theil vom Werthe des Grundbesibes zugesprochen werde, als den übrigen gleich berech- tigten Erben, weder für ndthig noch für nüßlich erachten. Der Bauernstand sey durch die Geseßgebung vom Jahre 1811 von den Fesseln, die ihn früher niedergedrückt, befreit worden, habe sich seitdem kräftig erhoben und befinde sich gegenwärtig in einem Zustande, worin man ihn der ferneren ungehinderten Entwicke- lung getrost und ohne bevormundende Maßregeln überlassen könne; nur Beschränkungen, welche man ihm neu aufzulegen versuchen möchte, habe er zu fürchten; . das gegenwärtige Gescs sey ein Ausnahme-Geseb, von dem um so mehr nur nachtheilige Folgen zu erwarten seyen, als es durch das Bedürfniß nicht hervorgeru fen sey und nach der ihm gegebenen Ausdehnung auch Grund- stücke umfasse, welche nicht einmal zu den bäuerlichen zu rechnen seyen.

Dagegen ward geltend gemacht, daß das Geseß eine Be- {hränkung der Dispositions- Befugniß in Betreff des ländlichen Grundbesizes nicht enthalte, sondern nur die Bestimmung habe, die Jntestat-Erbfolge so zu regeln, wie bei der den Gutsannch mer trefsenden größeren Gefahr und Verantwortlichkeit Billigkeit nnd Gerechtigkeit es verlangten und wie die übliche testamenta-

führen, w Vererbung Bestimmung d

rische Erbfolge die Sitte bes Volkes zu erkennen gebe; das Ge- seß düûrfe daher nicht als ein Ausnahme-Geseßz betrachtet werden, da die Bestimmungen über Jntestat-Erbfolge ganz allgemein den Zweck hätten, den präsumtiven Willen des Erblassers zu ergän zen; daß die nachtheiligen Folgen der Gleichtheilung bei Ver- erbung ländlichen Grundbesißes bisher noch nicht mehr hervor- getreten, liege zum großen Theil darin, daß erfahrene Richter die ganz strenge Ausführung der Grundsäße des §. 75 der De- claration vom 29. Mai 1816 zu umgehen gewußt hätten; ein solches Verfahren zu einem geseßlichen zu machen, die Conserva- tion des Grundbesißes in der Familie nicht von Zufälligkeiten in der Person des Richters abhängig zu machen, und diesem da, wo er als Vormundschafts- Richter auftritt, selbst eine geseßliche Norm und Sicherheit gegen Regreß-Ansprüche zu geben, sey der wohlthätige Zweck des Gesebßes.

Als hiernächst zur Abstimmung geschritten ward, ergab sich cine Majorität für den Geseß-Entwurf; die Minorität betrug in deß mehr als ein Drittheil der Versammlung.

Provinz Westphalen.

Münster, 30. April. Durch die achte Allerhöchste Pro- position ist das Gutachten des Landtages Úber eine zu erlassende Verordnung wegen der Berechtigungen der Laudemialpflich- tigen in Beziehung auf von ihnen bewirkte Ablösungen erfor dert worden. Stände konnten sich mit dem, dem vorgelegten Geselz: Entwurfe zum Grunde liegenden Rechtsgrundsälße nur le- diglich einverstanden erklären. Da jedoch die Anwendung der beabsichtigten Gesebbestimmung sih bloß auf Güter bezieht, welche das Allgemeine Landrecht als Erbzinsgüter bezeichnet, ihre Ausführbarkeit aber dadurch bedingt wird, daß die zu entrich- tende Lehnwaare der betreffenden Vorschrift des Allgemeinen Landrechtes gemäß wirklich in einem bestimmten Procentsaße von der Veräußerungssumme besteht, so erlaubten sich dieselben zur Beseitigung jedes neuen Rechtszweifels eine bestimmtere Fas sung allerunterthänigst in Vorschlag zu bringen, und wurde das Geseß den Verhältnissen der Provinz entsprehend, die Para- a 2 und 3 des Entwurfs aber für nicht erforderlich er- achtet.

Es folgte sodann die Berathung des Entwurfs einer Ver- prdnung wegen Beschränkung der Abldsbarkeit des Erb- pachts und Erbzinses, dessen Begutachtung die eilfte Aller- hdchste Proposition von den Ständen erfordert hat. (S. Nr. 34 86. der St. Ztg.) Jn der hiesigen Provinz hat im All- gemeinen nur die Ablôse-Ordnung vom 13. Juli 1829 Gesekßes- fraft, und im Herzogthum Westphalen insbesondere die vom 18. Juni 1840. Nach §. 11 der ersteren sind für den Fall, wenn beständige Reallasten seit Einführung der fremden Geseße neu gegründet worden sind oder künftig gegründet werden sollten, die- selben in der Regel nach den allgemeinen Geseßen zu beurtheilen.

Jn den Motiven zu dem Geseßz- Entwurf ist vorher darge- than, wie bei Erlaß der Ablôse-Ordnung vom 13. Juli 1829 unter den im §. 11 bezeichneten allgemeinen Gesetzen nur das Allgemeine Landrecht hat verstanden werden sollen, nicht aber die dasselbe ändernden, ergänzenden oder erläuternden Bestimmungen des Ediktes vom 11. November 1811 wegen Befdrderung der Landeé-Kultur. ]

Wenn es jeßt bei der Bestimmung des §. 11 1. c. lediglich unter Bezugnahme auf das Allgemeine Landrecht bewenden soll, so würde daraus nach dec Fassung des §. 2 des Entwurfes die Anwendbarkeit des §. 1 desselben nicht gefolgert werden können, denn der §. 11 1. c. verhält sich über alle beständige Reallasten, welche seit Einsührung der fremden Geseße gegründet worden sind, und der §. 1 des Entwurfs erklärt nur Renten, welche fúnftig nach erfolgter Publication des Geseßes in Geslde oder in ciner festen Getraide-Abgabe bedungen werden, für nicht abldsbar. Nach den Motiven liegt es überhaupt nicht in der Absicht der Ge- selzgebung der Landes-Kultur, nachtheilige fortwährende Abgaben und Leistungen als Zehnten, Dienste u. \. w. für unablôsbar zu er- klären; wenn dem gemäß der §. 1. des Entwurfes zur nähern

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Bestimmung des Jnhaltes des s§. 11. |. c. dienen soll, mit der Raßgabé, daß in den Landestheilen, in welchen die Abldse-Ord- nung vom 13. Juli 1829 Gese6- Kraft hat, auch die Ablösung der Erbpacht oder Erbzins-Verhältnisse, welche schon früher und zwar seit der Aufhebung der fremden Geseße gegründet worden sind, hier nicht zulässig seyn soll, so hielten Stände es für nöthig, solche Abgaben und Leistungen, welche der Förderung der Landes- Kultur hinderlich sind, ausdrücklich davon auszuschließen, und er- laubten sich daher eine andere Fassung des §. 2 des Gesekzes in Vorschlag zu bringen. Für das Herzogthum Westphalen würde es jedoch bei der Vorschrift der §§. 12 und 13 der für dasselbe unterm 18. Juni 1840 besonders erlassenen Abldsungs- Ordnung sein Bewenden behalten. In der 23sten Plenar-Versammlung fand die Berathung über den Antrag wegen der Wählbarkeit im Stande der Städte und ín dem der Landgemeinden statt. Diese wichtige Angelegen- heit unterlag der umfassendsten Erörterung und nahm die Auf- merksamkeit der Mitglieder in hohem Grade in Anspruch. Bis zum Zten Landtage waren wählbar zu Landtags - Deputirten im Stande der Städte: 1) Magistrats-Personen ; 2) gewählte Ver- treter der Gemeinden (Stadtverordnete); 3) Gewerbtreibende, welche einen normirten Steuersaß zahlen; 4) ausgeschiedene Ge- werbtreibende, die jedoch mindestens 10 Jahre lang ihrem Ge {äft vorgestanden hatten. Daß allen diesen Qualificationen ein geeigneter Grundbesiß hinzutreten müsse, steht ein für allemal fest. Dem dten Landtage war eine Königliche ‘Pro position vorgelegt, die die Absicht kundgab, den Wahlkreis zu be- schränken, und die Stadtverordneten davon auszuscheiden, wenn sie nicht außerdem als Gewerbtreibende wählbar wären Der ausgeschiedenen Gewerbtreibenden geschah in dieser Proposition feine Erwähnung. Der dte Landtag beschäftigte sich langdauernd mit dieser Allerhöchsten Proposition und sprach dann mit über wiegender Stimmenmehrheit, der insbesondere der ganze Stand der Städte angehörte, eben so ehrfurchtsvoll als dringend die Bitte aus: daß Se. Majestát geruhen möchte, von der inten dirten Verordnung abzusehen und vielmehr den Wahlkreis in der frühern Ausdehnung aufrecht zu erhalten. Der Allerhöchste Land tags - Abschied vom 8. Juni 1839 gewährte jedoch diese Bitte nicht, und das Geseh von demselben Datum ent; hielt im §. 2 die Bestimmung, daß fortan nur Magi- strats - Personen und Gewerbtreibende wählbar seyn soll- en. Von dem Antragsteller wurde nun vorgetragen : der Art. VUI. des Gesebes vom 13. Juli 1827, wodurh auße: den Stadt-Magistrats-Mitgliedern und Gewerbtreibenden, auch die Stadtverordneten und solche Bürger, welche nah mindestens zehnjährigem Gewerbbetrieb sich von demselben zurückgezogen, zum Landtag wählbar gewesen, habe sich durchaus wohlthätig und zweckgemäß erwiesen. Die Westphälischen Städte scyen mit we- nigen Ausnahmen nicht bedeutend genug, um den Gewerbebe- trieb im großartigen Umfange zu gestatten, das Gewerbe bewege sich vielmehr vorherrschend auf den unteren Stufen und gewähre häufig nicht die Mittel, sich für die umfassenden Geschäfte des Landtages zu befähigen. Es sey daher schr wünschenswerth, in der Ausdehnung der Wählbarkeit auf die Stadtverordneten ein Mittel zu finden, geeignete Arbeitskräfte der Ständeversammlung zu gewinnen. Deshalb erscheine es auch wichtig, die Wählbar- keir der ausgeschiedenen Gewerbtreibenden herzustellen, weil diese durch den früheren erfolgreichen Gewerbebetrieb ihr Talent bewiesen, jeßt aber Unabhängigkeit und Muße für df fentliche Angelegenheiten, bei ihnen vorausgeseßt werden könne.“ Der Einrede, daß die vorliegende Frage bereits durch den Allerhöchsten Landtags-Abschied vom 8. Juni 1839 entschie- den sey, daher jeßt auf dieselbe nicht wieder zurückgegangen wer- den könne, ward entgegengeseßt: „Der Landtag habe durch die Verheißungen Sr. Majestät des Königs, das ständische Fnstitut zu vervollklommnen, so wie durch die Bestimmungen der ersten Allerhöchsten Proposition, so unverkennbar an Wichtigkeit zuge nommen, daß es dringende Pflicht sey, auch seine Arbeitskräfte zu vermehren; hierin liege aber ohne Zweifel ein Novum zur Begründung des Antrags auf Herstellung der früheren Wahl[- gránzen , die durch das Geseß vom §. Juni 1839 wesentlich be engt worden. Die Ausschließung der ausgeschiedenen Gewerbe- treibenden sey aber auch in der dem fünften Landtage vorgelege- nen Proposition vom 18, Februar 1837 nicht vorgesehen worden, sey auch gar nicht Gegenstand der damaligen Verhandlung ge- wesen, der Antrag auf eine diese Ausschließung betressende Declaration rechtfertige sich daßer schon durch das Gese vom 5. Juni !8§23, das zur Abänderung einer Bestimmung des Ständegeseßes die vorherige ständische Berathung ausdrücklich bedinge. Ueberdics sey das Geses vom 8. Juni 1839 in Folge einer Proposition, nicht in Folge einer Petition erlassen, es sey aber unbedentliclh auf die Abánderung eines Gesebes anzutragen, wie solches täglich geschehe.“ Jn der fernern Berathung wurde von einer Seite hervorgehoben: „Der Stand der Städte habe wesentli den Be- ruf, das Gewerbe zu vertreten, dazu aber seyen nur Gewerbe: treibende vorab geeignet, und sey es gefährlich, in den Stadtverordne- ten, die als solche nichinothwendig Gewerbetreibent eseynmüßten, ein fremdartiges Element in die Stände-Versammlung zu bringen.“ Andererseits wurde aber bemerkt: „durch die Bestimmung des Gesebzes vom 8. Juni 1839 sey die Zahl der Wahlfähigen |o eingeschrumpft, daß deren bei der jüngsten Wahl z. B. in Minden, eine der be- deutendsten Städte der Provinz, sich nur einige wenige vorge- funden hätten. Nach langer Debatte wurde abgestimmt, und eine überwiegende Majorität beschloß, Se. Majestät den König zu bitten: den früheren erweiterten Wahlkreis, so wie er durch den Artikel VIU. des Geseßes vom 13. Juli 1827 bestan- den habe, wieder herzustellen. Derselbe Antragsteller trug dann weiter vor: „Jn Folge einer andern Königlichen Proposi- tion sey auf dem dten Landtage auch über eine Beschränkung des Wahlkreises im Stande der Landgemeinden berathen. Des Königs Majestät habe nämlich die Absicht kund gethan, zu bestimmen: daß die Wahl zum Abgeordneten im Stande der Landgemeinden durch die Bewirthschaftung eines eigenthümlichen Grundbesibes als Hauptgewerbe bedingt werden solle. Der Landtag habe damals auch gegen diese Bestimmung seine allerunterthänigsten Bitten eingelegt. Wenn früher bereits im Allgemeinen heraus- gestellt sey, wie {wer es halte, sich die Befähigung zum ständi- schen Berufe anzueignen, so gelte dieses ganz vorzüglich auch von den Landwirthen. Die Westphälische Erde sey durch- schnittlih eine widerspenstige , was man von ihr ver- lange, müsse ihr abgezwungen werden, und wer dazu den Beruf habe, müsse diesem mit Aufopferung aller Kräfte obliegen. Da sey es denn eine unbillige Forderung, wenn man von dem Land- manne, vollends bei seiner isolirten Lebensweise, verlange, er solle sich die Kenntniß der Geseßze, die Gewandtheit des Wortes und der Feder aneignen, um den anderen Ständen mit gleichen E Y ten zur Seite oder entgegentreten zu können. Uit ver VIegs werde er wissen, was seinem Stande diene, nicht aber werde er r ner Ansicht jedesmal das geeignete Wort leihen können. Darum sey es

fär ihn wichtig, sich Genossen geben zu dürfen, die als Landwirthe

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seinem Stande angehörten, die aber durch anderweitige Verhäle- nisse umfassendere Kenntniß des dffentlichen Lebens erlangt hätten.“ Dieser Vortrag fand die Entgegnung: Die Intelligenz in anderen Provinzen sey nicht größer als hier; in der hiesigen liege aber feine Veranlassung vor, etwas Anderes zu beantragen, als was dort mit dem besten Erfolge bestehe. Der Stand der Landgemeinen sey hinlänglich vorgeschritten, um das, was ihm fromme , zu erkennen , und sey es deshalb nicht begründet , wenn die Erweiterung der Wählbarkeit bean- tragt werde, zu der fein Bedürfniß vorliege. Ein anderer Red- ner äußerte: Daß man nicht vergessen dürfe, daß verfassungsmä- ßig bei der provinzialständischen Vertretung eine Gliederung nach Ständen bestehe, bei welcher der Grundbesiß die gemeinschaftliche Grundlage der Vertretvng bilde, deren Unterscheidung unter ein- ander aber nah dem Betriebe des Hauptgewerbes erfolge, und hieran müsse festgehalten werden. Die von der Gegenseite ent- wickelte Theorie führe nothwendig allmälig zu einem allgemeinen Wahl-Census, ein System der ständischen Vertretung, welchem dert Herr Redner niemals huldigen werde. Dagegen ward bemerkt: es sey doch {wer zu begreifen, wie jemand, der als Ackerwirth wählbar sey, diese ehrende Eigenschaft dadurh verlieren könne, wenn er sein Talent und Vermögen nun auch außerdem Gewerbe geltend mache und dadurh an Gewicht als Staat bürger gewinne. Ueberdies habe die nächste Anwendung dei neuen Bestimmung bereits bei den Wahlen zum Gten Landtage herausgestellt, wie {wankend der Begriff von Hauptgewerb sey, und daß bei der Entscheidung darüber in jedem einzelnen Falle Millfúr sich kaum vermeiden lass Bei der demnächsti aen Abstimmung sprach sich die geseßliche Majorität für die Bitte Majestát geruhen mögen, die früheren, vor vom 8. Juni 1839 gültigen Bestimmungen übet »lbarfeit im Stande der Landgemeinden herzustellen.

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arschau, 7. Mai. Se. Majestät der Kaiser hat bei Ge- legenheit der Vermählung des Großfürsten Thronfolgers auch den Einwohnern des Königreichs Polen huldreiche Guadenbewilli- gungen zu Theil werden lassen. Die hiesigen Blätter theilen in dieser Hinsicht drei Kaiserliche Verordnungen mit. Durch die erste derselben werden Alle, welche zum Tode verurtheilt sind, insoweit begnadigt, daß ihre Strafe in lebenslángliches Gefäng- niß verwandelt wird; die zuchtpolizeilihen Strafen, nämlich Ein- sperrung ins Zuchthaus, gewdhnlicher Arrest, Geld- und Leibesstrafen, werden, mit Ausnahme einiger näher bezeich- neten Fälle, ganz erlassen. Durch die zweite Verordnung werden alle aus der Epoche des ehemaligen Herzogthums Warschau und aus der Epoche des Königreichs bis zu Ende des Jahres 1831 noch rückständige Schaß - Forderungen, so wie eine Menge näher spezifizirter Forderungen, die der Schaß auf Rechnung verschiedener Abgaben bis zu Ende des Jahres 1834 noch ausstehen hat, niedergeschlagen, eben so auch alle wegen De- fraudationen, die bis zu demselben Termin verübt worden, noch \{hwebende Prozesse und Gefängnißstrafen, wenn nicht bei leßte ren zugleich ein Kriminal-Verbrechen die Ursache der Strafe ist, in welchem Fall die Sache nach den Vorschriften der ersten Ver- ordnung zu behandeln ist. Außerdem enthält diese Verordnung noch mehrere andere finanzielle Erleichterungen für die Untertha nen des Königreichs mit Bezug auf Unglücksfälle und Verluste, welche sie in den leßten Jahren erlitten haben. Eine dritte Ver ordnung endlich gewährt einer Anzahl von politischen Sträflin- gen, worunter sich auch einige nach Sibirien verbannte befinden theils gänzliche Begnadigung, theils Abkürzung oder Linderung ihrer Strafe.

Gestern wuxde der Bericht über die Geschäftsführung Bank fúr das verflossene Jahr abgestattet und ( fúndigt, daß Se. Majestät der Kaiser ebenfalls zum

hohen Vermählungéfeier, die Dotation der L

Silberrubel erhdht habe.

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Polnischen

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6. Mai. Der Moniteur parisien widerspricht

dem Gerüchte, daß ein Büreau-Chef des Ministeriums des Innern nach London abgereist sey, um eine gerichtliche Verfolgung gegen die „Contemporaine‘“, wegen Fälschung einzulciten. Es fügt jencs Blatt hinzu, das Ministerium denke nicht im entferntesten dara eine Klage gegen die fragliche Person anzustellen.

Das Journal des Débats hatte behauptet, Ministerium bei Behandlung der Brief- Angelegenheit darin ge-

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daß das

fehlt habe, daß es nicht zu den September-Geseben und also der Gerichtsbarkeit der Pairs-Kammer seine Zuflucht genommen hátte. Dies wird von den Oppositions-Journalen als ein neuer Angriff und als ein belecidigendes Mißtrauen gegen dte Jury betrachte. Hierauf erwiedert das Journal des Débats heute: „Wir wußten im Votaus, dap man uns zwei Dinge zum Vorwurf machen würde : einmai daß wir es an Achtung gegen die Jury fehlen ließen, und dann, daj wir die Pairs-Kammer selbst in Mißkredit brächten, indem wir vorausseßten, daß jeder Angeklagte von ihr veruriheilt wer: den würde. Wir kennen diese alten Sophismen. Man flagt immer diejenigen, die die Geseße vertheidigen, der Verlebung derselben an. Die Jury ist in der Charte, allerdings, uer Die Unverleßlichkeit des Königs || auch darin! Die Jury Uf n der Charte; aber die Charte selbst hat zahlreiche Ausnahmen IIges stellt! Die Jury ist in der Charte; aber die Pairs Kammer als Gerichtshof ist auch darin. Wir unsererseits achten nicht bloß diejenigen Artikel der Charte, die uns gerade ¿ulagen, jondern wir achten sie alle. Wenn es keine andere E, und ne tionale Justiz geben soll, als die E A Ns ait sagt denn die Charte, daß die Minister vor ic Pairs-Kammer gestellt werden sollen? Warum agf sie ferner, daß die Verbrechen Les Hochverraths Und dex Angriffe auf die Sicherheit des Staates vor der Pairs - Kammer verhandelt werden „ollen? Sind nicht diejenigen Verbrechen, deren die Minister sich in der Ausübung ihrer Functionen schuldig machen fônnen, nicht wesentlich politi- he Verbrechen? Ist nicht der Hochverrath und der Angriff auf die Sicherheit des Staates ein politisches Verbrechen ersten Ran- ges? Es giebt also, wie gesagt, in der Charte selbst zahlreiche Ausnahmen von dem Grundsaße, welcher will, daß die Jury Richter úber politische Vergehen seyn soll. Hat nun aber die Charte die Jury beleidigt, indem sie vorausseßte, daß dieselbe bei gewissen Angelegenheiten nicht aufgeklärt, oder nicht unpar- teiisch, oder nicht fest genug seyn dürfte? Was hat die Charte ets langen wollen, indem ste die Bestrafung gewisser Verbrechen ei:

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nein der großen Staatskdrper zuwies? Offenbar einen sicherere, energischere und unfehlbarere Bestrafung. Heißt das so viel als eine blinde, gewaltsame und tyrannische Handhabung der Ge- rechtigkeit? Niemand wird von einer so hochstehenden und so unabhängigen Gewalt, wie die Pairs-Kammer glauben, daß sie sich jemals zu einem Werkzeuge der Verfolgung und der Unge rechtigkeit hergeben würde.““

Gestern, am Todestage des Kaisers, wurde in der Kirche der Jnvaliden die große Messe zum Andenken des Kaisers ge- halten. Der Chor war mit violettem Sammt behangen, verziert mit Wappen, Fahnen und Trophäen. Die Kirche war glänzend beleuchtet durch Armleuchter und Kandelaber. Oberhalb des Hoch- altars war eine große Fahne mit dem Wappen des Kaisers an gebracht, hierüber ein goldener Adler mit ausgebreiteten Flügeln. Auf einer anderen Seite des Altars lag auf einem Kissen die von der Stadt Cherbourg Überreichte Krone. Auf jeder Seite des Altars standen Adjutanten des s und Deputirte; außerdem waren anwesend, die Marschälle oncey, Grouchy un

N é, die Generale GVourgaud

Königs, Pair S „4 Bor I d} i Al TN 1115094 Gerard, jo wie admiral BVupet i YY pt i io Gorvon R Es d V A * h C Q

und Petit, die Herren Las-Cases und Marchand, der Abbe Coque reau und einige

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senen Kommission. Unterhalb des Domes hatten sich eine große Anzahl Offiziere von jeder Truppen tung t einige mit er Uniform des Kaiser-Reichs verjami Alle anderen Pläße Aren ck gar 1 K N S

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der Marschälle, Generale wähnten Kommissions-Mi Cherbourg die goldene Kaisers In

am Todestage Napoleons beschlossen, daß ein S es man und die S0 riner À die Pfarrer einiger Ki

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seine Anstrengungen fortsezen. Marschall Grou

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d ausgedrückt, und des Die heute aus 28. April enthalten wenig 2 Wetter hatte den Abmarsch liana verproviantiren soll, bis zuin 22sten d. verzögert. Am 22sten Ibernachteten der General-Gouverneur und die ‘Prinzen in Duera 3sten waren Jhre Königl. Hoheiten in Blidah, wo die Ar zum 20sten verweilte. Am 28st wollte man über die Chiffa gehen. Än einem Umkreise von 5 bis 6 Stunden um Algier chien Alles ruhig. Miliana is das eingestandene Ziel des Feldzuges, der sich jeßt erdfnet. ] beschlossen , MMedeah der Mittelpunkt der Algiersche n während der großen Erpet welche erst im nat Juni stattfinden dürf leichzeitig gegen die I

das andere

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ist ein obe . London abgereist, um fich) {clzen Frankreich)

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Fournate, worden, und 0 m unsrigen C Die Königin begleitet von dem Dalmatien, Nach der Tribuneaurxr w l’Ain am lten d. dem Pairshofe den Berich mès’\che Affaire abstatten Die Debatten des

am 20sten oder 21lsten beginnen

Gazette

STüllé, 8 Mäb Yrozeß

stahl. Zu der heutigen Sitzung hat eingefunden, da man wußte, daß Madame Las nen wiirde Um 9 Uhr eröffnete der Präsident gleih darauf ward die Angeklagte eingeführt. | ziemlich wieder hergestellt zu seyn: ihr Gesicht als bei den früheren Debatten. Sie ifi, wie vor dem Assisengerichi( in tiefe Trauer gekïieidet. Es ift noch immer dieselbe Physiognomie, zuweilen ruhig, sanft, lächelnd und in einigen Augeublicken in den Aus drucck der Erbitterung und Verachtung verwandelt. Wenn fie den Namen der Frau von Leautaud aussprechen hört, malt sich in ihren Jügen eine bittere Jronie und tiefer Groll. Der Prasident seute in furzen Worten dem Gerichte auseinander, worauf cs in diesem Au- genblicke eigentlich onfomme. Es sey im Wesentlichen zu entscheiden, ob durch die Verurtheilung der Marie Capelle zu iebenswieriger Zwangs arbeit noch ein Prozeß, der jedenfalls eine mindere Strafe nach sich zie: hen würde, gegen sie anhängig gemacht werden fönne. Herr Lachaud der Bertheidiger der Madame Lafarge, nahm hierauf das Wort, um s V Doe Geritht i i die fur bürgerlich Loo! ertiart worden i kalichertveise Veiteton e da man ihr mit dem (Beseß in der Hand iraend einen At in S irgend einen Zeugei vorzuladen, oder wendig schien. S Ta 0 E Bertheidigung He machte darauf ufme f oraly, der Anwalt der Familie Leautaud, achte Latanf allmertfam, wie Madame Laffarge fortwährend drohe, foctwäAahrend begieríg sev, vor (Bericht 1 erscheine! N dai ; scheidenden Augenbli durch A ot zu erscheinen, und dann im ent-

Y L A S usflüchte den Lauf der Gerechtigfeit zu hemmen suche. Die Ehre einer Familie sey besleckt worden, und schon

41 o L E ) deshalb müsse der Prozeß seinen Fortgang baben. E Diese Präjudizial: frage, die nur in juristischer Beziehung von einigem Ruteresse ist, ward

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werden dann j | vorgenommen worden

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die ganze Sigung hindurch von den beiden Advokaten sehr ausführlich

und sehr lebhaft erörtert. Morgen wird das Gericht über die Kompetenzs

frage entscheiden.

Grofibritänien und Jrland

London 7. Mai. Die Tories rüsten sich von allen Seiten zu einem hartnäckigen Kampf gegen die Minister und deren Zoll- reductions-Vorschläge. Die Westindischen Plantagen-Eigenthümer, | die Kanadischen Holzhändler und die Englischen Grundbesiber | haben eine vúllige Offensiv- und Dcfensiv- Allianz geschlossen. Voi gestern Abend zeigte Sir G. Clerk im Namen Viscount San don’'s im Unterhause an, daß dieser heute Abend, wenn die Mi r darauf antragen würden 1

Ag f 4 ss 7 e das Haus jolle sid in einen Aus H So Nio TMittol N Ilogne wand ln im io D e. E 9 Iÿ uver be Yetttel Und XBeq€ Vei andein, um die Zucket l n

nist lle in Erwägung zu ziehen, eine Resolution folgenden Jnhalts orschlagen wolle: in Betracht der Anstren f

Seiten des Parlamentes und des \

des Sklavenhandels und der Sklaverei

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und sein Beispiel im Stande seyn möchte, zu einer

Ausrottung dieser Uebel

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Er i Terenz Grhdhung der dentlichen Handels-Jnteressen und en Klassen, und

am besten dazu

lasse, ohne eine wesentliche

Lasten und zugleich mit Beförderung der

mit einer Erleichterung für die gewerbtreibent Haus wolle erwägen, welches Verfahren

le, den ôfentlichen Kredit ; Wohlfahrt des

es aufrecht zu erhalten. » Sandon ange

Resolution wird durch eine Petition der Westin-

Eigenthümer unterstüßt werden vorgestern zu

London eine Versammlung

namentli) Het Hurge, der Agent für

führte In den verschiedenen Ministerial

Departements haben in den leßten Tagen fortwährend Unterre

is Deputationea der verschiedenen theils bei

theils bei Veränderung der jeßigen

[ll-Geselze interessirten Klassen und den Ministern stattgefunden.

Die ministeriellen Blätter versprechen sich Übrigens, daß die Mi-

nister bei ihren Vorschlägen, namentlich in Bezug auf die Korn-

geseße, auch von einigen Konservativen, welche Fabrik - Orte ver-

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der Ausrechthaltung,

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treten, namentlich von den Herren Lascelles und Townley ‘Parker, würden unterstüßt werden.

Oberst Six Henry Pottinger ist schon abgereist, um den Capitain Elliot in China zu erseßen; er nimmt die ausgedehn- teste Vollmacht zur Erledigung aller Differenzen mit. Die offi- zielle Anzeige von der Abberufung Elliot's hat hier, wie selbst der ministerielle Globe sagt, große Zufriedenheit erregt, weil man glaubte, daß er nicht Energie genug besibe, um die schwie rigen Unterhandlungen mit den Chinesen durchzuführen. Jn der gestrigen Unterhaus-Sißung zeigte Lord John Russell dieje Ver- ánderung an, die in der Leitung der Chinesischen Angelegenheiten Zugleich erklärte der Minister, daß die Enalische Regierung die zwischen Capitain Elliot und dem Chine- sischen Commissair abgeschlossene ufige Uebereinkunft, die

es sich jeßt zeige, von ‘dem Kaiser von China nicht ratifizirt worden sey, im Allgemeinen nicht gebilligt habe indeß müsse man erst nähere Nachrichten über die Details ab ivarten; noch daure der Waffenstillstand, es sey aber wohl lich, daß die Feindseligkeiten von neuem eröffnet werden müßten Auf diese Erklärung ist der Thee heute wieder um Pi eise gestiegen.

Aus Montevideo reichen die Nachrichten bis zum 22. F bruar, zu welcher Zeit die dortigen Einwohner in der größten Besorgniß waren vor einer Juvasion der Truppen der Urgenti nischen Republik unter Rosas und Oribe, denen es gelungen war, die Unitarier unter Lavalle und La Madrid aus jener Republik

ganz zu vertreiben. Da Rosas in den Gebieten, die seine Armee

übrigens auch, wte

10 pt. tm

besebt, alle Sklaven für frei zu erklären pflegt, so fürchteten die Bewohner der orientalischen Republik die \schrecklihsten Folgen on seiner Annäherung: die Regierung hatte unbesonnener Weise n Befehl zu Repressalien gegen Buenos Ayres ertheilt, aber leich die beiden ersten Kriegs\chine, welche sle aussandte, um vor Buenos-Ayres zu kreuzen, wurden auf der Stelle übermannt und an Rosas ausgeliefert Aus den Fabrik-Bezirken gehen immer lautere Klagen uber Mangel an Absal und daraus folgender Beschränkung der Arbei ein; in mehreren Fabriken zu Hyde, Ashton und anderen Orten wird jekt nux noch 4 Tage i he gearbeitet, so daß die Arbeiterklasse in die grdß Die verwitwete Königin ist von i

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t ‘anktheit wtedet B 4 F 4 è . R, (5. nesen und wird in diesen Tagen von Qudbury

Hall in London Hume beantragte gestern im Unterhause die Vorlegung orrespondenz, welche über die Vernichtung des Dampf

line‘“ zwischen der Britischen und der Amerikanischen

gierung und zroischen dem General-Gouverneur von Kanada i Ü Kolonieen geführt worden. m Antrage, weil derselbe

und dem Staats cretair Lord J. Russell widerseßte sich den \{chwebenden Unterhandlungen Über die Mac Leodsche Angele genheir nachtheilig seyn könnte, und auch Sir R. Peel fand diese Weigecung ganz angemessen; die Motion wurde daher ohne Abstimmuag verworfen

Ueber den Stand der orientalischen Angelegenheit wollte Lord F. Russell gestern auf eine von Herrn Hume an ihn gerichtete Frage noch keine Auskunft geben

Von Westindien ist das Paketboot „Tyrian““ hier angekom- men, welches am 31. März von Jamaika und am 5. April von Cap Haytien abgesegelt war, aber auch keine Nachricht von dem Dampfschiff „Präsident‘“/ mitbringt.

In Australien traf im Dezember v. J. das erste Dampf- chiff} ein und wurde in Port Philipp mit dem größten Jubel empfangen: es ist bestimmt, zwischen Port Philipp, Launceston und Sydney eine Dampfschisf-Verbindung zu unterhalten.

Admiral Thomas ist an die Stelle des Admiral Roß zum Oberbefehlshaber des Britischen Geschwaders im Stillen Ocean ernannt.

Im Fall einer allgemeinen ‘Parlamentswahl will Commodore Napier als Kandidat für Marylebone auftreten. Die Britan- nia will zuverlässig wissen, daß eine Auflôsung des Parlaments beschlossen sey, falls die Vorschläge Lord J. Russell's hinsichtlich

| nigkeit bereitet, zuzuschreiben gewohnt sind.

| für die Repubiik zu gewinnen suche.

der Korngeseße, wie man fast mit Gewißheit erwarten könne, verworfen würden.

Die Fonds haben sich an der hiesigen Börse in den leßten drei Tagen ziemlich fest gehalten, aber man ist in ängstlicher Er- wartung auf das Resultat der Handels- und Finanz - Fragen, welche heute Abend im Unterhause entschieden werden sollen.

Niet Eee

Amsterdam, 7. Mai. Das Handelsblad enthält heute einen sehr mysterids abgefaßten Artikel, wona in dem Nachlasse eines Franzosen, der sich lange Zeit in Niederländischen Diensten befand, und der kürzlich zu Brüssel in einem Gasthofe verstarb, sehr wichtige Papiere gefunden worden seyn sollen, die Über frü- here politische Ereignisse ein großes Licht verbreiten. Die Papiere sollen dem regierenden Könige der Niederlande von Brüssel aus zugesandt worden seyn.

Man sieht hier in diesen Tagen der

9 » inm s VON TFOoInvIlice

Ankunft des Prinzen

entgegen.

Heute ist Monsignore Capaccini, von hier úber Civita Vecchia

Figeri, dsisc Kriegs-Dampfboot nach Marseille abge- n leßterer Stadt gedenkt der Prálat nah Straßburg Rhein abwärts nach Holland zu gehen, wo er, wie bes ine Uebereinkunft wegen der Holländischen Katholiken Regierung abzuschließen hat. Man erwartet ihn über Spätsommer oder Herbst hier zurück. Fürst von Canino is nach dem Norden abgereist, um ter, dem Grafen von Survilliers, Joseph Erlaubniß erlangt hat, seiner Gesundheit in Genua oder Nizza niederlassen zu dürfen, entge- jen zu eilen.

Briefliche Mittheilungen aus Neapel melden, der im vori gen Jahre verbannte Fürst von Cassaro, Don Antonio Statella, ey nach Neapel zurückberufen und werde hoffentlich später seine Stelle als Minister Staats-Secretair der auswärtigen Angelegens heiten wieder einnehmen. Dagegen sey der bisherige, Alles ver- möôgende Commendatore und Abbate Caprioli, Secretair des E s, von diesem Posten entfernt und zu der wenig be-

eines Vice-Präsidenten bei der Consulta generale

e , 27. April, (A. 2) Im Anfänge nas Ao nats wird Se. Königl. Hoheit der Prinz Leopold von Salerno, Oheim des Königs, in Begleitung seiner Gemahlin und Tochter, nach Wien abreisen, wo Lebtere sih mit dem Erzherzog Friedrich, Sohn des Erzherzogs Karl, ehelich verbinden wird. Sodann wird sich die Schwester Sr. Majestät des Königs, Donna Mas ria Carolina Ferdinanda , mit dem Erbprinzen von Modena vere

mählen.

Seide Kammern haben gestern die Jegenten begonnen. Heros (Minister des Jus vertraus ter Freund der Herren Arguelles und Calatrava) das Wort zu Gunsten der dreifachen Regentschaft. Dieser Redner, dessen mo- narchische Grundsäße sich bisher nicht über die Gränzen erstreckten, welche die Constitution von 1812 ihnen steckt, sah sich dieémal geziungeii,- eine auszusprechen, um eine schlechre Sache zu unterstüßen. „Wenn die Regentschaft‘, so sagte er, „auf eine einzige Person fallen soll, so muß diese eine Kö- iagliche seyn, eine Person, die schon durch ihre Geburt mit einem so hohen Range bekleidet ist, als kein Privatmann, so hervorragend auch seine Stellung seyn mag, ihn je erlangen kann. Wédrigen- falls wúrde die Monarchie in eine Republik umgeändert werden.“ Hieraus aber zog Herr Heros die seltsame Schlußfolge, daß die Zahl der Regenten eine dreifache seyn müsse. „Gerade“, fügte r bimzu, „wenn die Unvollkommenheiten einer aus drei Perso- nen bestehenden Regentschaft reht klar hervorspringen, werden die Vorzüge der Monarchie um desto mehr einleuchten.“ Der Redner berief sich dann auf Cromwell und Napoleon, und erklärte endlich, er kenne drei Patrioten (man erräth leiht ihre Namen), welche bereit seyn würden, die Last der Regentschaft ihren Schul tern aufzubürden.

Herr Borja y Tarrius (General - Lotterie- Direktor) hielt einen unbedeutenden Vortrag zu Gunsten der Einheit der Re- gentschaft, den der Prälat Martinez de Velasco, ein Mann von äußerst exaltirten Gesinnungen, zu widerlegen versuchte. Darauf verfocht einer der Günstlinge Esparteros, der Brigadier Jnfante (Vertrauter der Englischen Gesandtschaft, unter Cala- trava interimistischer Kriegs - Minister) die Einheit der Regent- schaft. Zu diesem Behufe ging er die Geschichte der früheren Regentschaften Spaniens durch und richtete endlich einen heftigen Ausfall gegen angebliche Umtriebe fremder Mächte, denen nun einmal die Spanier alles Uebel, welches ihnen ihre eigene Unci- Er hütete sich wohl, von dem wahren Zweck der Mission des D. Antonio Gonzalez zu sprechen, erklärte aber gerade heraus, daß eine fremde Macht die Ca- talonier und die Basken zum Aufruhr gegen die Regierung reize, und zugleich die Bewohner der östlichen und südlichen Provinzen Darauf gab der Justiz- Ministet wichtige Erklärung: „Das Ministerium alaubt, es sey für die Spanische Nation unter den gegenwärti-

O Madrid, 29 i Diskussion úber die Zahl Im Senat nahm zue!

1 »v do Fon N For V Nf P 2 nern unter dem ( Ministerium Mendizabals 1835,

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47%

folgende

| gen Umständen nothwendig, daß ein Einziger Regent sey; denn wir wissen Alle, in welcher Lage sich das Land befindet;

es existirt zwar kein Krieg mit fremden Mächten, und der Bürgerkrieg ist glücklicherweise beendet, aber die Partei der Liberalen selbst ist in einen Meinungskrieg zerfallen, und in einer solchen Lage würde eine Regentschaft von drei Personen die größten Nachtheile her- beiführen.““ Endlich sprachen die Herren Abargues und Valdés zu Gunsten der dreifachen, der Graf von P inofiel aber zu Gunsten der einfachen Regentschaft.

Die Sißung des Kongresses verging fast ganz mit Debat- ten úber die Form, welche bei der eigentlichen Diskussion statt- finden sollte. Auf den Antrag des Herrn Quinto (Unitariers wurde von 88 Stimmenden gegen T1 festgeseßt, daß die Dis kussion úber die Zahl der Regenten nicht geschlossen werden sollte, so lange nicht wenigstens 9 Deputirte sowohl für als gegen die Frage gesprochen haben würden. Durch die Ausführung dieser Maßregel hoffen die Unitarier Zeit zu gewinnen, um noch mebd- rere Trinitarier auf ihre Seite hinüberziehen zu können. Derr Lopez (der bekannte Volkstribun) errieth sogleich diese Absicht, und legte, von seiner stürmischen Aufregung hingerissen, das merkwürdige Geständniß ab, daß in den Reihen der chtinilarier eine Spaltung eingetreten sey, und mehrere Abtruüngige dieje Fahne verlassen hätten. „Während der September-Bewegung / sagte er, „war “die Meinung úber die Regentschaft entschieden,