1841 / 134 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

e offiziellen Artikel aus Merseburg über

ermit {ließen - Hiermit {ließe Provinz Sachsen.

den sechsten Landtag der

Provinz Westphalen.

Mánster, 30. April. Bei der Vertheilung der Bestände .¿ Dispositionsfonds für den bten Westphälischen Provinzias- E “sind au dieémal die früheren Bestimmungen festgehal-

ands E l) Daß die Zwecke größerer Bezirke denen der an Ten Gemeinden vorgehen müssen; 2) daß zu Wegebauten

A saged feine Unterstüßungen bewilligt werden; 3) daß nur

4 Begrundung und Unterstüßung wohlthätiger Anstalten, nicht ader zu Gchältern und Gratificationen , Bewilligungen Statt finden fönnen; 4) daß die Verwendung der Unterstüßung zu dem angegebenen Zwecke nachgewielen werden muß. (Die Art der

Vertheilung des Dispositionsfonds wird in Zér. 113 des zu

Münster erscheinenden We stphälischen Merkturs näher ange-

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geben.)

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Ruflaud üs Polen.

St. Petersburg, §8. Mai. Se. Majestät der Kaiser ha- ben am Tage der Vermählung des Großfürsten-Thronfolgers auch noch ein besonderes Amnestie- und Strafmilderungs- Manifest er- gehen lassen. Dasselbe gewährt Amnestie oder Strafmilderung für 35 verschiedene Arten von Vergehungen. Wir theilen die Eingangsworte des Kaiserl. Manifestes, so wie die fünf ersten darin aufgeführten Kategorieen, als die wichtigsten der begaadigten Vergebungen, nachstehend mit:

„Dem Drange Unseres Herzens folgend haben Wir den Entschluß gefaßt, den für Uns und alle Unsere getreuen Unterthanen freudevollen Tag der Vermählung U:.seres vielgeliebten Sohnes und Thronfolgers, des Cäsarewitsch, Großfürsten Alexander Nikolajewitsch durch Gnaden- bejcigungen und Erlasse zu bezeichnen. Gleich bei Unserer Thronbestei- gung machten wir Unseren festen Willen bekannt, das Uns von Gott zum allgemeinen Wohl gegebene Recht zu gebrauchen, um zu begna- tigen und Schonung auszuüben, obne die Kraft der Geseze dadurch zu schwächen. Jndem wir jegt viele niht so schwere Verbrecher be- gnadigen und die Strafe der übrigen miidern, hosfen Wir, daß die ihnen erzeigte Barmherzigkeit in ihnen das Gefühl der Reue erregen wird, und daß sie durch ihre Aufführung in Zufunft Unsere Nachsicht gegen ihre früheren Verirrungen rechtfertigen werden. Die zugleich hicrmit geschenften Erlosse in der Zahlung verschiedener Forderungen sind vorzugsweise denjenigen zugewandt, welche durch Ärmu1h oder tewporaire Noth zahlungsunfähig geworden sind, und Wir zweifeln nicit, daß diese Erlasse die Uebrigen veranlassen werden, ihre Bestre- bungen zur Erfüllung ihrer Ooliegenheiten zu verdeppeln.

„Jn diesen wohlgemeinten Absichten befehlen Wir Allergnädigst: I, Alle diejenigen, welche bis auf den heutigen Tag in Untersuchung und vor Gericht in Sachen stehen, die nicht Kirchenraub, Mord, Raub mord, Raub, Wucher, Entwendung von Kron- Eigenthum durch Per- sonen, deuen die Bewabrung desselben anvertraut ist, Falschmünzerei und Nachmachung von Staatspapieren betreffen, von Gericht und Un- tersuchung zu befreien, und dieses auch auf solche auézudehnen, deren Schuld, mit Ausnahme der obenbezeichneten Verbrechen, bis auf den heutigen Tag, wegen Nichtruchbarkeit dieser Schuld, durch eine Untcr- suchung nicht entdeckt worden is. Hierdurch werden jedo diejenigen Sachen nicht abgethan , mit welchen Privat - Forderungen verknüpft sind. Obgleich diejenigen, welche einer ungerechten Aneignung fremden Eigenthums oder Zufügung von Verlusten an irgend Jemand schuldig find, feiner Kriminalstrafe für das von ihnen begangene Verbrechen un- terworfen werden, so bleiben sie jedoch nicht von der Verpflichtung be- freit, den Klägec auf geseylicher Grundlage zu befriedigen. 11. Ver- brecher, die zu öffentlicher Züchtigung und zu Verweisung auf Straf- arbeit verurtheilt sind, oder welche diesen Strafen für Verbrechen, die oben von der Begnadigung ausgenommen und bts zum Tage der Ver- máhlung Unseres vielgeliedbten Sohnes begangen worden sind,] unter- worfen werden sollen, bleiben von öffentlicher Züchtigung befreit und werden auf Strafarbeit verwiesen. 111. Verbrecher, die zu körperlicher Strafe und Verweisung nah Sibirien zur Ansiedelung verurtheilt wor- den, oder diesen Strafen für Verbrechen, die von der Begnadigung aus- genommen und bis zu jenem Tage begangen worden sind, unterworfen werden sollez, bleiben von förperlicher Strafe befreit und werden nach Sibirien auf Ansiedelung verwiesen. 1V. Die vom Gericht und Un- tersuhung im ersten Artikel festgeseßte Befreiung, soll auch auf alle im Civildienst, und in Unseren Land- nund Marine-Truppen Dieneuden auêgedehut werden, wobei jedoch außer den obenbezeichneten Verbrechen, Ungehorsam und Frechheit gegen Chefs und Obrigkeit eine Ausnahme machen. V. Militairs jeglicher Benennung, Bauern und übrige Per- sonen, die sih bis auf den heutigen Tag ins Ausland oder von ibren | Wohnsißen und Kommandos willkürlich entfernt haben, lassen Wir | Allergnädigste Verzeihung angedeihen, wenn die innerhalb des Reichs fich | Aufhaltenden ín einem halben Jahre, und die ins Ausland Gezogenen | in einem Jahre zu ihren Wohnsigen, die Militairpe:sonen aber zu ihren Kommandos zurückkehren, oder sih in den Gouvernements bei den Bataillons-Commandeurs der inneren Wache melden. Diese Verzeihung wird nicht auf diejenigen ausgedehnt, welche um dem Gericht oder der Strafe für stattgefundenen Aufruhr und Verschwörungen zur Gefähr- dung der inneren Ruhe des Staats zu entgehen, ins Ausland geflohen sind; die über solhe Personen erlasseuen Verordnungen bleiben unver- lezlich in Kraft.“

Sant re l ch.

Deputirten-Kammer. Sißung vom 8 Mai. Jn der heutigen Sibung ward ein Gejeß-Entwurf, durch welchen ein nachträglicher Kredit von 1,400,000 Fr. für die politischen Flüchtlinge verlangt wurde, mit 215 gegen 15 Stimmen anzge- nommen. Herr von Larcy versuchte, den Artikel jenes Geseß- Sntwurses, wonach vom |. Ne D. A De Spanischen Flüchtlingen keine Unterstüßung meßr bewilligt werden foll, zu bekämpfen. Mach einer kurzen Erwiederung des Ministers des Junern erflärte sich indessen die Kammer mit jener Bestimmung cinverstanden. Demnächst ward eín Geselz .Entwurf über einen Spezial-Kredit von 238,430 Fr. zur Vermehrung der Kavallerie

er Munizipal-Garde ohne Debatte angenommen Der übrige Theil der Sißzung ward wit Birtschriftsberichten ausgefüllt die in Anwesenheit von höchstens 20 Müglicdern ersta:tet wurden.

{ 80 Sh., ja, Einer von denen, die jeyt die Aufhebung der Korngeseße

Paris, 9, Mai. _Der Kônig hatte die Absicht, aleich nach den Tauf-Feierlichkeiten die Tuilerieen zu ver!assen, und die Sommier-Resi- denz in Neuilly zu beziehen. Da aber die Kdnigin Marie Christine von Spanien heute in Paris erwartet wird, so werden der König und die Königliche Familie erst am lten d. M. ihren Wohnsis in Neuilly aufschlagen. Die Königin Marie Christine wird wäh- rend thres Aufenthalts in Paris, der nur einige Wochen dauern wird, das Elysée Bourbon bewohnen. Die verwittwete Groß- herzogin von Mecklenburg wird gegen Ende dieses Monats nach Deutschland zurückkehren. Der König und die Königin der B:lzter werden, ebenfalls wegen der Ankunft der Königin Ma- rie Christine, ihren Aufenthalt in Paris um einige Tage ver- ängern. j R . Bi Lacave-Laplagne, vormaliger Finanz-Minister, hat seit

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einigen Tagen häufige Konferenzen mit Herrn Humann und mit dem Baron von Rothschild.

Gestern fand eine Art von Emeute auf dem Fleischmarkte statt, zu der das abermalige Steigen der Fleishpreise Anlaß gab. Man wünscht allgemein , daß der Handels - Minister sein Ver-

viches vorzulegen, bald erfüllen möge.

Das Journal des Débats meldet, daß Darmès mit nocch zwei Mitangeklagten vor Gericht erscheinen werde. Die Bericht- erstattung der Instructions- Kommission ist noch immer auf mor- gen anacjeBt.

Sämtliche Offiziere der neuen Tirailleur-Bataillone wurden gestern erst von dem Herzoge von Orleans empfangen, und dann zur Königlichen Tafel geladen.

| |

| SeLobritanien und JIrlaud.

| Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Sißung vom 6. Mai. Schon an diesem Abend, der gestern mitgetheil- ten Debakte vom Tten über die Korn - Gesebe vorangehend, ent- spann sich Úber diesen Gegenstand eine furze Diskussion zwischen den Lords, die am folgenden Abend wieder das Wort darüber ergrissen, dem Grafen Fißwilliam und dem Lord Ashburton. Als nämlich der Erstere einige Petitionen gegen die bestehenden As vie 7 überreicht hatte, erhob sich Lord Ashburton un agte: „Das Ministerium

steht im Begriff, das ganze Wesen der Kor1- geseße umzumodeln.

Es will eine Revenüe von dem Lebensmittel aller

Einwohner: Klassen des Landes erheben. Unter solchen Umständen sellten, |

dächte ich, Ew. Herrlichkeiten sobald als möglich Jhre Ansicht über die Sache aussprechen. Wenn sie warten wollen, bis die Bills eingebracht werden, welche auf den neuen Plan des Kanzlers der Schatzkammer,

durch Herabseßung der Auflagen mehr Geld zu gewinnen, gegründet | F (l | Fa

werden soller, die Bills nämlich in Bezug auf die Getraide-, Bauhclz- und Zucfer- Zölle, so dürften sie wohl niemals Gelegenheit zu dieser Diskujjion baben, denn ih bin überzeugt, daß der gesunde Sinn des Landes diese Maßiégeln nimmerhin bis ins Oberhaus wird gelangen lassen. Gaufelei vorgefommen, als jener Plan.“ (Hört, hört!)

Graf Fißwilliam: „Der edle Lord sagt, es sev dies ein Versuch, das ganze Wesen der Korngeseße zu verändern. Aber man vergesse doch nicht, daß dies sehr neue Gesegze sind, Gesete, die ic leider, ich

schäme mich dessen, als ganz junger Mann selb uno unterstüßt babe. |

Jch kann nicht, wie der edle Lord, zurückblicfen, daß ih mi, mit Festigkeit, Weisheit und Kraft, Abend vor Abend, dtesen Geseßen opponirt hätte, wie der edle Lord es (als Herr A. Baring) fast allein stehend gegen 500 vereinigte Mitglieder des Unterhauses getban. (Hört, hört Der edle Lord erklärte damals jene Geseze für unvereinber mit einer weisen Handelópolitik. Jch erinnere mich noch sehr wohl, wieder edle Lord inmitten einer sehr fleinen Minori- tät als junger Mann im Unterhause auftrat, unterstüßt von den Kaufleuten, Banquiers und Händlern der City von London, seine Stimme gegen einen Vorschlag erhob, den er monslrés nannte, denn das war derselbe und so wird er von Jedermann genannt werden, der nur einen Tro- pfen Handelsblut in scinen Adern hat. (Hört! und Gel{chter.) Aber leider scheint in dem edlen Lord jeder Tropfen von diesem Blute ver- siegt zu seyn, seitdem er aus einem Kaufmann und liberalen Staats- mann ein großer Grundeigenthümer und Aristofrat geworden. Unge- achtet der Majoritäten, die bei früheren Gelegenheiten in diesem Hause gegen eine Revision und Milderung der Korngeseze gestimmt haben, verzweifle ih indeß nicht an dem endlichen Erfolg ei- ner solchen Maßregel. Jene Majoritätcn haben allmälig abge- nommen. Als ich die Frage zuerst hier zur Sprache brachte, drang ich gar nicht auf Abstimmung, weil ih wußte, daß die Majzjori- tât zu geringfügig seyn würde. Jm folgenden Jahre stimmten 24 edle Lords mit mir; voriges Jahr hatte ich die Genugthuung, von 42 Eurer | Herrlichkeiten unterstüßt zu werden, und in diesem Augenblicke, glaube ih, würden wohl 50 bis 60 edle Lords ihre Mißbilligung über das bestehende Korngesez-System durch ihre Stimmen ausdrücen.“

Lord Ashburton: „Jch bin nicht der Einzige, der seine An- sichten über diese und andere Fragen geändert oder modifizirt hat. Die Maßregel, welche ih im Jahre 1815 unterstüßte, sollte den Durchschnitts- preis von Weizen, bei welchem die Erlaubniß zur Einfuhr eintreten fönne, in Friedenszeiten lber 60 Sh. erhöhen, man sprach sogar von

mit der glorrciczen Genugthuung

vertheidigen, war nicht mit 80 Sh. zufrieden, sondern verlangte 120 Sh. (Hört, hört!) Käme der jeyt vorliegende Plan zur Ausführung und es entstände ein großer Krieg, so muß ein Jeder, der gesunden Menschenverstand hat, einsehen, daß das Land sich dann nicht erhalten fönnte. Als vor zwei oder drei Jahren eine Maßregel vorgeschlagen wurde, Getraide unter Verschluß zuzulassen, widerseßte man sich der- selben, als einem monströsen Vorschlage, und jetzt fordert man uns auf, Getraide aus allen Weltgegenden zum Ruin des inländischen Acker- baues hereinzulassen. Solchen radifalen Maßregeln, welche die wich- tigsten Juteressen berühren, bin ih durchaus entgegen. Jch halte eine gehörige Beschüßung des Grundbesißz-Fnteresses für recht und billig, und meine Ansichten, wenn auch etwas modifizirt, sind, dem Prinzip nach,

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| s. 5 der Verfassung, wonach der Großherzog „alle Rechte der |

sprechen, einen Gese6-Entwürf wegen Zulassung fremden Schlacht, |

| so würde doch Über die Wahl zwische: | Arten, dem Staate zu dienen, weder das

| | |

| scheiden haben.

Regierung das Wort. Die Regierung stüßt ihr Recht auf den Staatsgewalt in sich vereinigt, und sie fassungsurkunde festgeseßten Bestimmungen ausübt.“/ Staatsgewalt ist das Aemterrecht der Dienstpolizei, also auch das, Urlaub zu geben oder zu ver- weigern, und da anerkfanntermaßen feine ausdrückliche Bestim- mung der Verfassung dieses Recht der Regierung beschränke, so befinde sich das Ministerium in seinem Necht, und habe die Pflicht, daf- selbe zu behaupten. Zugegebenen Jalles, daß ein Staats-Diener in der Kammer ebenso dem Staat diene, als in seinem Amte, den beiden follidirenden ( Wahl - Kollegium noch der Gewählte, sondern lediglih das Scaats - Oberhaupt zu ent- Wenn der Staatsdiener, welchem der Urlaub ver-

unter den in der Ver- Mit der

gegeben, mir diesem das Necht

| weigert werde, cin loyaler Mann sey, so werde er den Wählern

| erflären, daß er die

âren er die Wahl nicht annehmen könne. Daraus, daß die Regierung im Jahre 1819 keinen Urlaub verweigerte, folge nicht,

| daß ¡ie das Recht nicht gehabt, sondern bloß, daß sie keinen Gebrav ch

davon gemacht habe; 1820 aber seyen „Mißgrisfe““ gemacht wor- den. Uebrigens habe auch 1833, was der Kommissions - Bericht unberührt lasse, eine ausführlihe Verhandlung über den Gegen- stand stattgefunden; jeder Theil sey dabei auf seiner Behauptung stehen geblieben, und wenn feiner nachgeben wolle, während es

| wünschenswerth sey, einmal zu einer Entscheidung zu kommen,

| so habe man ja den Ausweg, sih an das Bundes-Schiedsgericht

| guten

| Theorienwesen | Staats-Ministerium sey einstimmigen Entschlusses in dieser Sache ;

zu wenden. Der Minister des Auswärtigen, Freiherr von Blittersdorff, erklärte, daß die Ueberzeugung der Regierung unerschütterlih sey, und daß sie ruhig, aber mit der Kraft ihres Rechtes handle. Die Berufung auf das Beispiel von Franfreih würde er sich gern gefallen lassen, wenn der gleich läge; dort seyen die Staats: Diener abfeßbar,

und die Urlaubs - Verweigerung demnach ein Recht, auf

| das man leichtlich habe verzichten können. Die Regierung wolle nicht, daß die Stände-Versammlung mehr und mehr eine Kam-

e 2 eHN O l erya | _ | \ Nie ist mir ein ârgeres Blendwerk, nie eine abgeschmactiere | mer von Staatsdienern werde, sondern daß alle Stände vertre-

ten seyen; auf jene Art aber komme man immer mehr in das Und unpraktische Vielsprecherei hinein. Das mit weiterem Diskutiren gelange man zu keiner Entscheidung ; da dieje nunmehr zu einer Nothwendigkeit geworden, möge man

| nicht, wie seither, papierene Schanzen von Verwahrungen auf- | bauen, sondern geradezu gehen auf dem verfassungmäßigen Wege der Vorstellung, Beschwerde, oder Anklage.

_—— Santa M10 M Mie nan ott, pase sirte gestern zum erstenmale wieder ein Kölner Dampfboot, die

| „„Victorie“/, die Oeffnung des Steindammes an der Petersau und

| wurde im Hafen von Bieberich mit Freudenschüssen begrüßt. | Somit ist das Fahrwasser auf der Seite von Bieberichh wieder

| frei geworden, obgleich der Steindamm noch nicht ganz wegge-

im Ganzen dieselben, die ih srüher hegte.“

räumt ist.

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Aarau, 4. Mai. (A. Z.) Die hiesige Regierung hatte, troß den Forderungen der Tagsaßung, den Großen Rath nicht zu einer außerordentlichen Sißung einberufen. Als die ordentliche Sommer-Sib6ung des Großen Raths heranrückte, welche verfassungs- gemäß am ersten Montag des Monats Mai stattfinden muß, wurde im Lande bekannt, daß die Regierung beschlossen hatte, bezüglich des Tagsaßzungs- Beschlusses keine bestimmten Anträge an den Großen Rath al bringen , sondern diesem die Jnitiative zu Überlassen, da die Kloster - Aufhebung auch von ihm unmittel- bar dekretirt worden sey. Die Häupter des Aufstandes, welche sich nicht geflüchtet hatten und daher gefänglich eingezogen wor- den waren, hatte man schon seit einigen Wochen gegen Caution auf freien Fuß geseßt. Als der Große Rath heute seine erste voll- ge Sißung hielt, gab er troß theilweisem Widerspruch der Regierung den gemessenen Auftrag, über die Hauptfrage cinzu- treten und Vorschläge zu bringen. Die Regierung beschloß in ihrer heutigen Sißung, welche von 4 bis §8!/, Uhr Abends währte, dem Großen Rathe folgende Anträge zu bringen: 1) der Große Nath erklärt, daß er bei dem Grundsaß der Klösteraufhe- bung im Aargau beharre, daß er daher von jeder Wiederhe! stellung derselben in ihrem früheren Zustande abstrahire. 2) Um aber den bundesbrüderlichen Wünschen der zwölf Stände Rechnung zu tra- gen, und um zu zeigen, daß Aargau weder hartnäckig auf seinen Be- s{lüsser. in ihrer Allgemeinheit beharren, noch aus der Kloster - Aufs hebung einenGewinn ziehen wolle, beschließt der Broße Rath, es sollen diejenigen Klöster, deren Schuld an den Aufruhr: Scenen nicht

| erweislich ist, also die Frauen- Klöster Fahr und Mariä-Krönung

Belg En Brüssel, 7. Mai. Herr Desmaisières, Minister der dfent- lichen Arbeiten, ist zu Gent unter 1547 Votanten mit 998 Stim- men von neuem zum Repräsentanten gewählt worden. Herr de Conninck, sein Mitbewerber, erhielt nur 536 Stimmen.

| in Baden, wieder in den Besiß ihres Gesammt-Vermdgens eingeseßt | werden, doch unter der Bedingung, daß die Konvente den Katiton | Aargau verlassen und sich mít ihrem Vermögen in einetn anderen | Lande niederlassen. i | ziehen, niht mehr in den Kloster-Verband zurüczutreten, so soll

Sollten einze'ne Konventualinnen es vor-

| ihnen aus dem Vermögen der betreffenden Klöster die dur das

Brüssel, 10. Mai. Eben so wie der Minister der öffent- sichen Arbeiten, Herr Desmaisières, is nunmehr auch der Fi- nanz-Minister , Graf von Briey, von seinen Kommittenten wie- der erwählt worden. Die Wahl - Kollegien von Neufchateau und Virton im Luxemburgischen haben den Grafen mit großer Stimmen-Mehrheit wieder zum Senator erwählt.

Unsere Regierung hat der Bibliothek deé Englischen Parla- ments ein Geschenk gemacht, indem sie derselben in funfzig kost- bar eingebundenen Bänden die Verhandlungen der beiden Bel- gischen Kammern übersandte.

Schwveden und Norwegen.

Stockholm, 7. Mai. Bischof Tegnér, der am 30sten v. M. wit dem Preußischen Dampfboote „Friedrich Wilhelm“ von Stralsund in Ystadt ankam, ist volllommen wiederhergestellt in Lund eingetroffen.

Déutshé Bundesstaaten.

München, 8. Mai. Der Herzog und die Herzogin- Großfürstin von Leuchtenberg nebst Prinzessin Tochter, welche fast dreiviertel Jahre bei uns verweilten, sind diesen Morgen mit den erlauchten Familiengliedern und großer Suite nach Eichstätt abgereist, um dort vier Tage zu bleiben. Am 13ten werden Jhre Deren Hcheiten von dort ihre Reise nah St. Petersburg antreten.

| Eine Königliche Verordnung vom 1. Mai betrifft die Auf-

| sicht auf die Schießpulver-Transporte. Dampfschiffen und Dampf-

rie ist jede Transportirung von Schießpulver als Fracht un- ersagt. :

Karlsruhe, 8. Mai. (Oberd. Ztg.) Verhandlungen | der zweiten Kammer über die ÜUrlaubs- Verweigerungen. Der Finanzminister, Hexr v. Böckh, nahm als erster Redner für die

| für einen Regenten.

Aufhebungs- Dekret des Großen Raths bewilligte Pension bis zu ihrem Tode verabfolgt werden. Dieser Ges, Entwurf wurde in der Regierung mit überwiegender Mehrheit angenommen, so daß darin einige Wahrscheinlichkeit liegt, er werde vom Großen Rathe gutgeheißen werden. Wie man vernimmt, wird ein ein- flußreicher Mann zu den Vorschlägen der Regierung noch den weiteren hinzufügen, es solle auch das Frauenkloster Gnadenthal

wieder hergestellt werden, doch so, daß der Staat an demselben

das Recht der Reform ausüúbe und cs in eine freie Vereinigung von barmherzigen Schwestern umivandle. Uebermorgen wird die Angelegenheit wahrscheinlich berathen werden.

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O Madrid, 2. Mai. Jch hole Ihnen heute das Bemer- kenswertheste aus der gestrigen Sißung des Kongresses nah, Der Deputirte V ila erklärte zuerst, daß er ungewiß sey, in welchem Sinne er abzustimmen hade, indem die aus seiner Provinz (Barcelona) eingehenden Briefe ihm die Ueberzeugung aufdráng- ten, daß die ôfentliche Meinung sich in Betreff der Regentschafts- Frage seit einiger Zeit vôllig geändert habe. Früher hatte die Mehrzahl eine dreifache Regentschaft verlangt; jebt erkläre sie sich Herr Diez, der im vorigen September an die Spiße der Bewegung in Burgos getreten war, und die Entsezung der Regentin, so wie die Hinrichtung der Mí- nister und aller Moderirten verlangt hatte, hielt eine lange Rede zu Gunsten der Regentschaft Espartero's, worin er es diesem vorzüglich zum Verdienst anrechnete, den Vertrag von Vangara abgeschlossen zu haben. „Ohne diesen“ , sagte er, „würde sich jeßt Cabrera vermuthlich auf dem Hauptplakße von Madrid befinden.“ Jh weiß nicht, ob der Herzog de la Victo- ria sich durch dieses Kompliment geschmeichelt fühlen wird; die Zuhörer brachen in laute Ausrufe des Unwillens aus. Herr Diez behauptete ferner, die Regierung der Königin hätte den

Krieg absichtlich in die Länge gezogen, und den Generälen aus- drücklich befohlen, sich schlagen zn lassen. Ueberhaupt gefiel er sich darin, die abwesende Königin Christine in den gehässigsten Farben darzustellen und auch anzudeuten, daß die gestürzte mode- rirte Partei in Verbindung mit den Karlisten daran arbeiten, | eine Vermählung der Königin Jsabelie mit einem Sohne des in | Bouraes zurückgehaltenen Prinzen zu Stande zu bringen. | Darauf nahm Herr Uz al, Capitain und Republikaner, das | Wort, und lüftete, er der Erste, den Schleier, welchen die Furcht } über die wahre Lage der Verhältnisse geworfen habe, mit großer | Freimüthigkeit. Er wies darauf hin, daß das Volk im Sep- |

tember Mitregenten verlangt habe, und daß die Minister damals selbst von der Nothwendigkeit mehrerer Regenten überzeugt ge- wesen seyn múßten, da sie der Königin Christine gerathen hätten, sich Mitregenten zur Seite zu seben ,„Ernennen wir jeßt“, sagte er, „Einen Regenten, so wird man glauben, es sey die Septem- berbewegung aus dem Plane hervorgegangen, die Königin Christine von der Regentschaft zu verdrängen, um selbst an ihre Stelle zu treten. Erheben wir einen General, der an der Spibe der Ar- mee steht, zum alleinigen Regenten, so müssen wir erwarten, daß, wenn das Volk seine Handlungen nicht billigt, er sich auf die Spißen der Bajonnette süße. Deshalb müssen Stellvertreter des Volks in die Regentschaft gewählt werden. ein be- rôhkmter General (Espartero) eine Person von gleichem Ansehen zur Seite gehabt hätte, so würde das unheisvolle Drama von Pozuelo de Aravaca nicht vorgefallen seyn. (Durch den dort mit Éspartero’'s Genehmigung erfolgten Aufstand der Garde-Offiziere wurde bekanautlich 1837 das Ministerium Calatrava gestúrzt

Von jenem Drama her röhren alle unsere Unfälle; dort wurde die Büchse der Pandora geöffnet, die den Geist

Wenn

der Zwietracht verbreitete. Hätte jenes Beispiel nicht statt- gefunden, so würden die späteren Minister nicht gewagt haben, durch Vorlegung des Ayuntamiento - Oeseßes den Thron mit dem Volke zu üÜberwerfen. Ein anderer Grund fúr | die Ernennung dreier Regenten geht aus dem Gefühl für die | Würde der Nation hervor. Jch lasse mich durch die verbreiteten Gerúchte von Erneuerung des Bürgerkrieges nicht einschÜchtern ; die Drohungen, die wir selbst hier in unserer Mitte gehört haben, machen keinen Eindruck auf mich, und ich verlache die Truppen massen, die man hier zusammengezogen hat. Jch vertraue auf | die gute Gesinnung, auf den Patriotismus der Spanischen Armee. Wollte man uns in der That einschüchtern, so würde ich weder für die einfache noch für die dreifache Regentschaft stimmen, nein! ich wúrde hier den Kopf des Verwegenen verlangen , der die Waffen des Vaterlandes gegen das zerfleischte Herz desselben rich- ten wollte.“ Ein Ausbruch unermeßlichen Beifalls, wie ich ihn nie gehört, ertönte von allen Seiten.

Darauf griff Herr Mendizabal die Minister auf das hef- tigste an, indem er sie beschuldigte, sie hätten die Absicht gehabt, in Valencia der Königin Christine Mitregenten zur Seite zu stellen, und nun dagegen eine bestimmte Person, die ihren Mitbürgern mehr als sich selbst verdanke, als Einzigen Regenten im Voraus zu be- zeihnen. Der Justiz-Minister suchte zwar beide Vorwürfe als unbegründet darzustellen, verstummte jedoch, als Herr Men- dizabal das von den Ministern der Königin Christine in Valencia vorgelegte Programm vorlesen ließ, worin sie ihr die Zuziehung von Mitregenten als unbedingte Nothwendigkeit darstellten.

Wegen der herkömmlichen Feier des 2. Mai findet, wie ge- sagt, heute keine Sißung des Kongresses statt. Morgen wird, wie ih vernehme, Herr Lujan die Rede des Deputirten Uzal beantworten; dann Herr Olozaga zu Gunsten der einfachen Ne gentschaft und Herr Lopez dagegen reden, und endlich die Her- ren Sancho und Caballero, jener zu Gunsten, dieser gegen die einfache Regentschaft das Wort nehmen. In dieser Sibung werden wir also die ausgezeichnetsten Redner des Kongresses hd- ren, und damit dürfte dann die Diskussion geschlossen seyu, so daß Übermorgen die Ernennung der Regentschaft erfolgen kann.

Vorgestern rückten 8000 Mann FJnfanterie hier ein; eine gleiche Anzahl von Truppen kantonniren in den Madrid zunächst gelegenen Dörfern.

S Konstantinopel, 21. April. (A. Z) Vorgestern is von dem osmanischen Ministerium des Auswärtigen an die Gesandten dev Julius-Mächte eine Note erlassen worden, worin ihnen die | von der Pforte geschehene Annahme der ihr hinsichtlich Aegyptens von diesen Mächten gemachten Vorschläge notifizirt wird Sie bestehen (wie dereils erwähnt) in der Erblichkeit der Würde eines Paicha’s von Aegypten in der Familie Mehmed Ali’'s und in der Ueberlassung des Ernennungsrechts der Offiziere der Aegyptischen Armee bis zum Bimbaschi (Obristen) incl. an den jedesutialigen Pascha. Die Erbfolge-Ordnung ist so bestimmt worden, daß immer der Aelteste aus den mänalichen Nach fommen Mehmed Alis zur Succession berufen werden soll Ueber das von der Pforte angesprochene Viertel der jährlichen Einkünfte Aegyptens hat der Sultan noch nichts entschieden, in dem man noch einige Berichte des Großherrlichen Commissairs in

E

Alexandrien über die dort bestehenden Finanzverhältnisse abwarten

will, bevor man in dieser Angelegenheit einen Entschluß faßt. Es scheint übrigens, daß man Mehmed Ali gegenüber mit der offi- ziellen Kundmachung diejer Konzeijionen zögern wird, da sich im Schoße des osmanischen Ministeriums Über das jelzt gegen Aegypten beobachtete System ein wichtiges Bedenken erhoben hat, was nämlich von Seiten der Juli- Mächte für den Fall ei gentlich vorgekehrt werden würde, falls Mehmed Ali troß der

; : : . | neuen ihm gemachten Konzessionen sich zu unterwerfen weigern

sollte, nicht durch Worte, denn dies werde der Pascha gewiß nicht thun, sondern durch die That, indem er unbekümmert um die Anordnungen seines Oberherrn sich als unabhängiger Herrscher im Lande benehmen würde. Die besprochenen zwei Konzessionen seyen nie in dem Sinne zu nehmen, als wären sie direkt dem ‘Pascha gemacht, sie seyen vielmehr lediglich ein Opfer, das den Wünshen der hohen Alliirten des Padischah gebracht worden. Dies veranlaßte nun eine zweite Zuschrift von demsel- ben Datum an die fremden Repräsentanten, worin die Pforte an die Mächte die Frage richtet, was diese zu thun gesonnen seyen, wenn Mehmed Ali sich den übriaen Bestimmungen des

nvestitur-Fermans nicht fúgen sollte, und ob die Mächte, wenn sie überhaupt gesonnen seyen, der Pforte ihre Unterstübung noch N n gewähren, in der Bestimmung der von ihnen in der iden G ergreifenden Maßregeln einen Unterschied zwischen und solchen “Men die bereits im Juli-Vertrag enthalten sind, Set beabsichtigen Det genannte Vertrag nicht erwähnt, zu ma- Minister des Van mit Herrn von Pontois seßte sich der welchen Weg Svanfbeide 2 ins Einvernehmen, um zu erfahren, det Masa, N Argypten halten gedenkte, nachdem die Pforte ; / »D 1 dle verlangte Erblichkeit verliehen und die Wahl der Offiziere ihm Überlassen habe. Es scheint, daß Herr von Pontois nicht hinreichend R vet 2 7 be ‘üûber eine entschiedene Antwort zu ertheilen. E L

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4 F: M: l: G: fl: D,

Köln, 10. Mai. Die Rheinischen Blätter enthalten fol- gende Kundmachung des Herrn Ober-Präsidenten: „Des Königs Majestät haben dem General-Kommando des Garde-Corps auf dessen Bericht über die vorigjährige Ersaßgestellung mittelst Aller: hôchster Kabinets-Ordre vom löten v. M. Nachfolgendes zu er- öffnen geruht: : : E

,, ¡Die erfolgte Gestellung einer bedeutenden Anzahl Freiwilliger aus dem Bezirk des 1bten Landwehr-Brigade; gereicht Mir zu besonderm Wohlgefallen, welches ih durch die betreffenden Behörden verkünden lassen werde.“ “/ E Ich ermangele nicht, dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Koblenz, den 26. April 1841. Der Ober-Präsident der Rhein-Provinz, Bodelschwingh.“

Handels- und Schifffahrts - Convention zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, den zum Thú- ringishen Zoll- und Handels - Vereine gehörigen Staaten, Nassau und Frankfurt einerseits und Großbritanien andererseits.

Seine Majestät der König von Sich, als im Namen der übrigen Mitglieder des Kraft der Verträge vom 22. und 30. März und 11, Mai 1833., 12, Mai und 10. Dezember 1835. und 2. Jvnuar 1836 bestehenden Zoll und Handels- Vereins, nämli) Sr. Majestät des Königs von Bayern, Sr. Majestät des Königs von Sachsen und Sr. Ma jestät des Königs von Wüttemberg, Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden, Sr. Königlichen Hoheit des Kurprin- zen und Mitregenten von Hessen, Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein, der Mitglieder des Thüringischen Zoll- und Handels-Vereins, nämlich Sr. Kö- niglichen Hoheit des Großherzogs Sachsen - Weimar Eisenach, Jhrer Durchlauchten der Herzôge von Sachsen-Me(- ningen, Sachsen Altenburg und Sachsen-Koburg und Gotha; Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg Sondershausen, so wie der Fürsten von Reuß-Greiß, Reuß Schleiß und Reuß-Lobenstein und Ebersdorf, Sr. Durch- laucht des Herzogs von Nassau und der freien Stadt Frank- furt einerseits und Jhre Majestät die Königin des vereinigten Königreichs von Großbritannien und Jrland andererseits, von gleichem Wunsche beseelt, die Handelsverbindungen und den Aus- tausch der Erzeugnisse der beiderseitigen Staaten möglichst aus zudehnen, sind zu diesem Zwecke Übereingekominen, einen Schiff-

V 3100 519 mak 8. Preußen E 10Wohi iur

von

der

fahrts- und Handelsvertrag abzuschließen, und haben zu Bevoll-

werden können, in welchen man fortfahren wird, Britische Schisse und deren Ladungen bei ihrer Ankunft und ihrcm Abgange auf gleichen Fuß E Dee Schiffen Preußens und der übrigen Ver- insstaaten zu stellen. | iu ti ire iù, Brins Majestät der König von Preußen willict sowohl für Sich als im Namen der vorgedachten Staaten ein, den Handel und die Schifffahrt der Unterthanen Ihrer Grof- britanishen Majestät, hinsichtlich der Einfuhr von Zucker „und Reis, in jeder Beziehung stets dem Handel und der Schifffahrt der meist begúnstigten Nationen mit diesen Artikeln gleichzustellen.

Art. 1. Fär den Fall, daß andere Deutsche Staaten dem Deutschen Zollvereine beitreten sollten, wird hierdurch bestimmt, daß solche andere Staaten in alle Stipulationen des gegenwärti- gen Vertrages eingeschlossen seyn sollen. : L Art. IV. Die gegenwärcige Convention soll bis zum 1. Za- nuar 1842 in Krafc bleiben, und über diesen Zeitpunkt hinaus noch auf die Dauer von sechs Jahren; vorausgeseßt, daß feiner der hohen kontrahirenden Theile dem anderen seine Absicht, die Wirkung des Vertrags am 1. Januar 1842 aufhdren zu lasten, 6 Monate vor Ablauf dieses Termins erklärt hat, Und vorauc- seßt, daß auch keiner der hohen kontrahirenden Theile dem ande- ren seine Absicht, diesen Traktat am 1. Januar 1848 erldschen zu lassen, 6 Monate vor dem Eintritte dieses Termins angezeigt hat, so soll die gegenwärtige Convention bis zum L, Januar 1854 und úber diesen Zeitpunkt hinaus noch bis zum Ablauf eines Zeitraums von zwdlf Monaten bestehen, nachdem die eine oder die au? dere der hohen fontrahirenden Mächte der anderen ihre Absicht, denselben aufzuheben, wird zu erkennen gegeben haben; indem cine jede der hohen kontrahirenden Mächte sich das Recht vor behált, der anderen eine solche Erklärung zugehen zu lassen; wie denn auch hiermit zwischen ihnen festgeselzst wird, daß gegenwär- tiger Vertrag mit allen darin enthaltenen Bestimmungen, nac) dem Ablauf von zwölf Monaten, von dem Zeitpunkte an gerecl- net, wo die eine der hohen kontrahirenden Mächte jene Erklärung von Seiten der anderen Macht wird erhalten haben, für beide Mächte nicht mehr verbindlich seyn soll. E ;

Art. V. Der gegenwärtige Vertrag soll ratifizirt und die

Ratifications- Urkunden sollen binnen zwei Monaten nach dem Tage der Unterzeichnung oder, wenn es seyn kann, noch früher zu Lendon ausgewechselt werden 5 e : Zur Urkunde dessen haben die oben genannten Bevellmäch- tigten denselben, unter Beifügung ihrer respektiven Siegel, Un- terzeichnet. e 5

: Geschehen zu London, den zweiten März Ein Tausend acht Hundert und ein und Vierzig. (T: S PUn etn.

(L. S.) Bülow. (L, S) Labouchere.

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P L-L L.

mächtigten hierzu ernannt, nämlih Se. Majestät der König von Preußen, sowohl für Sich als im Namen der übrigen Mitglie- der des Zoll- und Handels - Vereins, Allerhdchstihren Kaminer- herrn, Wirklichen Geheimen Rath, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königl. Großbritanischen Hofe, Heinrich Wilhelm Freiherrn von Bülow, Ritter des Königl. Preußischen Rothen Adler-Ordens erster Klasse, Großkreuz des Kaiserl. Oesterreichischen Leopold-, des Kaiserl. Russischen St. Annen- und des Königl. Hannoverschen Guelphen-Ordens, Ritter des heiligen Stanislaus 2ter und des heiligen Wladimir ter Klasse, Commandeur des Großherzoglich Sächsischen Haus-Ordens vom weißen Falken; und Ihre Majestät die Königin des vereinigten Königreichs von Großbritanien und sehr achtbaren Henry John Viscount Palmerston, Baron Temple, Pair von Jrland, Jhrer Großbritanischen Majestät Rath im Geheimen Staatsrathe, Großkreuz des Königlich Großbritani- schen Bath-Ordens, Mitglied des ‘Parlaments und Jhrer Groß- britanischen Majestät Staatssecretair für die auswärtigen Ange- legenheiten und den sehr achtbaren Henry Labouchere, Jhrer be- sagten Majestät Rath im Geheimen Staathrathe, Mitglied des

Parlaments, Präsidenten des Geheimen Staatsraths- Ausschusses |

für die Angelegenheiten des Handels und der Kolonieen, Prâst- denten der Münze, welche, nachdem ste sich ihre Vollmachten ge- genseitig mitgetheilt und dieselben in guter und gehöriger Form

befunden haben, über die nachfolgenden Artikel übereingekommen |

und :

Art. 1. Jn Erwägung, daß Britischen Schiffen gestattet ist, aus den Häfen aller Länder mit ihren Ladungen in die fen Preußens und der übrigen Staaten des vorbezeichneten Zoll- vereins einzulaufen; in Erwägung der Zugeständnisse, welche ver mittelst der gegenwärtigen Convention dem Britischen Handel hinsichtlich aller Staaten dieses Zollvereins gemacht worden sind: in Erwägung ferner der Leichtigkeit, mit welcher in Folge der Anwendung der Dampfkraft auf die Binnenschifffahrt die Beföôr- derung von Gütern und Waaren aller Art sowohl sktromauf-, als stromabwärts stattfindet: in Erwägung endlich der neuen Aus- wege, welche auf diese Weise dem Handel und der Schifffahrt zwischen dem vereinigten Königreiche und den überseeischen Bri tischen Besißungen einerseit und den gegenwärtig zum Zoll- vereine gebdrigen Staaten, deren einige sich als natúrlicher Aus- wege für ihren Handel solcher Häfen bedienen, welche nicht inuer- halb ihres eigenen Gebietes liegen, andererseits eröffnet werden kön- nen, ist man übereingekommen, daß von und nach dem Tage der Aus- wechselung der Ratificationen des gegenwärtigen Vertrages, Preußi- sche Schiffe und die Schiffe der Übrigen zu dem vorgedachten Zoll- vereine gehörigen Staaten nebst ihren Ladungen, sofern dieselben aus solchen Gütern bestehen, die geseßlich von diesen Schiffen in das vereinigte Königreich und die auswärtigen Britischen Be- sikungen aus den Häfen derjenigen Länder eingeführt werden dürfen, welchen dieselben angehören, fkünstig, wenn solche Schiffe aus den Mündungen der Maas, der Ems, der Weser und der Elbe oder aus den Múndungen irgend eines schiffbaren, zwischen der Elbe und der Maas liegenden Flusses kommen, welcher einen Verbindunasweg zwischen dem Meere und dem

| Gebiete irgend eines der Deutschen Staaten bildet, die an diesem | Vertrage Theil nehmen, in die Häfen des vereinigten König- reihs und der auswärtigen Britischen Besißungen in eben jo vollständiger und ausgedehnter Weise sollen zugelassen werden, als wenn die Häfen, aus denen diese Schifse vorgedachtermaßen fommen, sih innerhalb des Gebietes von Preußen oder eines andern der mehrgenannten Staaten befänden, auch diesen Schiffen gestattet seyn soll, die oben erwähnten Güter unter den- selben Bedingungen einzuführen, wie dergleichen Güter aus den eigenen Häfen solcher Schiffe eingeführt werden dürfen. Auf gleiche Weise sollen diese Schisfe, wenn dieselben sich von Groß- britanien oder den Britischen Kolonialbesibungen nach den oben näher bezeichneten Häfen und Pläßen begeben, eben \o behandelt werden, als wenn dieselben nah einem Preußischen Ostseehafen zurückkehrten. Es versteht sih dabei jedoch, daß diese Vergün- stigungen den Schiffen Preußens und der vorerwähnten Staaten nur in Bezug auf diejenigen der gedachten Häfen zugestanden

Englischen Korngeseße.

Was in der im vorigen Jahrgange der Staats-Zeitung, Det. 40, besprochenen Schrift von David Salomons, über die Eng

Die

lischen Korngeselze, als der angemessenste Mittelweg bezeichnet ist

zwischen der jebigen flukftuirenden Zoll-Skala, bei welcher erst im

Fall einer drohenden Hungersnoth die Getraide-Einfuhr in Eng land stattfinden kann, und einer gänzlichen Freigebung des Getraidc handels ein mäßiger fester Zoll, der dem Ackerbau einen hinlänglichhen Grad von Protection gewähre, das ha wider Erwarten in diesem Jahre hon das Melbournesche Mi sterium in Vorschlag gebracht.

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! diesem Entschluß geführt haben, nachdem noch im vorigen

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Es soll hier nicht untersucht wer- Irland, den | den, welche Motive, ob finanzielle oder politische, am meisten Zu Jahre

alle auf eine solche Zoll-Veränderung gerichtete Anträge von Lord J. Russell sowohl wie von Lord Melbourne, zum mindesten als unzeitig, ganz entschieden zurückgewiesen wurden, wiewohl der

der jebigen Skala, nicht gerade abgeneigt erklárt hatte. Eben so wenig ist es die Absicht, auf Muthmaßungen über den Erfolg der ministeriellen Vorschläge einzugehen. Nicht uninteressant aber | dürften für die Leser dieses Blattes bei der im Englischen Par | lamente bevorstehenden Erdrterung der Korngesebß - Frage nähere | Angaben über den Stand der Sache so wie eine kurze Wie- / j j

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| 5 6 (7 f P4 r

| Erstere bereits früher sich der Annahme eines festen Zolls, statt |

derholung der für und wider eine Aenderung dieser Geseße auf- gestellten Argumente seyn, woran sich einige Bemerkungen über die vorgeschlagene Maßregel anschließen mdgen.

Bis gegen Ende des vorigen Jahrhunderts war in England die Ausfuhr von Getraide noch stärker als die Einsuhr; dessen: ungeachtet wurde schon im Jahre 1670 ein Schu6-Zoll zu Gun- sten des Ackerbaues für angemessen erachtet, um die einheimische Getraide-Production möglichst zu fördern und das Agrikultur-In teresse als die Haupt - Basis des Staats aufrecht su erhalten. Durch Prohibitiv - Zólle wurde die Einfuhr verhindert, bis der Weizenpreió auf 53 Shilling gestiegen war; von da bis zum Preise von 80 Sh. wurde der Weizen zu einem Zoll von 8 Sh. zugelassen, und erst wenn der Preis 80 Sh. üÜberstiege, sollte die Einfuhr ganz frei seyn. Jn demselben Verhältniß waren die Zölle für die übrigen Getraidesorten, je nah dem verschiedenen Werthe derselben, angeordnet; da jedoch Weizen stets der Haupt Einfuhr- Artikel war, wogegen die Einfuhr der übrigen Sorten, zunächst der Gerste, dann des Roggens, nur unbedeutend is, \o kdnnen für den vorliegenden Zweck die Angaben füglich auf den Weizen beschränkt bleiben.

Ein Jahrhundert später, im Jahre 1773, wurde zwar, da der Ackerbau einen hohen Aufschwung genommen hatte und {o starken Schußes nicht mehr zu bedürfen schien, eine bedeutende Ermäßigung in dem Zoll-System vorgenommen, indem die Ein fuhr schon bei einem Preise von 48 Sh. so gut als freigegeben | wurde, aber bereits 1791 gelang es den Agrikulturisten, cinc | Reaction gegen diese Handelsfreiheit durchzuseken ; der Einfuhr | Zoll wurde bis zum Preise von 50 Sh. auf 24!/, Sh. festge seßt; bei einem ‘Preise von 50 bis 54 Sh. war die Einfuhr zu 2'/, Sh. Zoll gestattet, und bei 54 Sh. fiel der Zoll auf Ha Sh. E

Noch mehr steigerte sich dieser Shuß durch ein Geselz vom Jahre 1804, nach welchem der Zoll von 24'/, Sh. blieb, bis der Preis des Weizens auf 63 Sh. gestiegen war; von da bis 66 Sh. trat der Zoll von 2!/, und erst bei einem Preise von mehr als 66 Sh. der Zoll von '/, Sh. ein. Die folgenden Kriegsjahre aber trieben die Getraidepreise in England u ciner solchen Höhe hinauf, sie shwankten von 1805 bis 18 L las schen 80 und 120 Sh., daß die Einfuhr in dieser Zelt fort- während ganz frei blieb. S Su |

e e abiauna des Krieges wurde der bisherige E zoll nicht für hinreichend erachtet, und Herr Maa L ger Viscount Goderich, jeßt Graf Ripon) seßte eine ette / we : die Ei . ‘ai u jeder Zeit gestattete, welche zwar die Einfuhr von Getraide zU cÉnigs Schloß aber nur um so lange in England unter Verscbluß L Méltdhre genannt) gelegt zu werden, bis cs MOMENN d auf 80 Sh. ce: würde oder der Preis des Weizens in Englan S