1841 / 153 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

¡n Erwägung des Umstandes, daß Britischen Schiffen ge- \tattet ist, aus den Häfen aller Länder mit ihren Ladun- egen in die Häfen Preußens einzulaufen.“/ Waren wir also, wie oben gezeigt worden, dem Vertrage von 1824 und dessen Erweiterung von 1826 unbeschadet , jederzeit er-

mächtigt, durch ein der Navigations- Akte ähnliches Geseß den Britischen Schiffen nur die Einbringung Britischer Erzeugnisse in unseren Häfen zu verstatten, so haben wir auf diese Befug niß für die Dauer des jeßigen Vertrags verzichtet, oder es würde

wenigstens eine wesentliche Veränderung des von dem anderen | ländischen Vertrage bestandenen Sábe, oder selbst ü

Zheile als Beweggrund der neuen Uebereinkunft angefühcien ermaligen Zustandes wohl als ein Grund zur Aufhebung des jeßigen Vertrags angesehen werden müssen. i

: Bemerken wir zuvörderst, daß die hierin liegende Verzicht eistung lediglih auf Seiten Preußens ist, während der Vor [l des Vertrags dem ganzen Zoll-Vereine, und darunter selb# vorzugsweise denjenigen Vereinsstaaten zu gut fôömmt welche keine Schifffahrt und keine Seehäfen haben. Indessen auch für Preußen fonnre eine solche È eine ihm zuständige Befugniß wenig bedenklich erscheinen. Wir yaben uns bis zum Jahre 1841 in dem Besibe dieser Befuaniß besunden, ohne jemals davon Gebrauch zu machen. (

\ dem Jahre 1824, die Benachtheilung unserer Flagge

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Selbst ais, in den haben wir uns be Flagge auferlegte allgemeine Beschränkung

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=nguichen Häfen unsere Rhederci bedrückte, anugt, dies nur zusaß-Abgabe,

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durch eine nicht aber Englischen Schifffahrt nach Und wir konnten unsere damaligen Beschwerden it sache für erledigt halten, als jene Mehrabgaben aufgehzobet unjere Schisse in dieser Beziehung sowohl, Handel mit den Kolonieen, den Engl Schiffen haben dabei ferner die Erfahrung 41 liegenden Jahre darin für uns, daß sich wäh IG jährigen Zeitraums unsere Schifffahrt auf eine | delle gehoben hat, und unsere S chiffe reichliche Be gung finden. Es betrug die Zahl unserer Schiffe in 1824 nur 602 mit 59,957 Lasten, im Jahre 1839 aber 693 Schisse mit §8,740 Lasten. Jm günstigeren Verhältniß noch ch unser Seehandel vermehrt. Es belief sich die Zahl der in \ämmtlichen Preußischen Häfen | im Jahre 1826 Lasten

lischen wurden. Wir 1824 und 1841

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3105 V0 A 3500 ergiebt sich hieraus, daß nicht bloß d hen Häfen im Ganzen, sondern daneben Preußischen Schifffahrt an diesem grdßeren V jonders der Lastenzah{ nach erheblich gesteigert hat. Mit allem Dem joll gewiß nicht in Abrede gestellt

daß es für unsere Rhederei und unseren Handel vor jeyn würde, auch die Beschränkungen ganz gehoben zu sehen, welche sich für sie aus der Englischen Navigations-Akte ableiten Gewiß wäre es wünschenswerth, daß Preußische Schiffe, welche ihre Ladung nach den Englischen Antillen bringen, d( uh Rückladung nach England nehmen dürften; wünschensw her noch, daß Rückladungen, die in den Häfen der Nord-Ame rifanischen Freistaaten, oder in einem ander Amerikanischen taate, eingenommen sind, auch auf den Englischen Markt ae racht werden könnten. Verbesserungen dieser Art aber werden nicht anders zu Stande kommen, als in dem Maaße, |! die fentliche Meinung in England selbs sich von deren Zulässigkeit ind Zweckmäßigkeit überzeugt; und wir dürfen ich hossen, daß unsere Regierung, wie bisher, so auch fortan, ¿alugenblick, wo desfallsige

mit Zuver Anträge Eingang finden können, kennen und zu benußen wissen wird. Diesen Zeitvunfkt du ¿Androhung von Repressalien schneller herbeiführen zu wollen, würde im vorliegenden Falle ein sehr gewagtes Unternehmer! wesen seyn, und weniger nocch hätte es sich rechtfertigen lassen, das Anerbieten einer uns vortheilhaften Ausnahme von è Wortlaut der Navigations-Akte nur darum von der Hand zu wollen, weil man eine gänzliche Zurücknahme du ahren bestehenden und als das Palladium der E macht”) gerühmten Akte zu verlangen sich es vemerken, durch welchen wir uns verpflichten, die Einfuhr von Zucker und Reis aus Großbritanien nicht bdher zu be lasten, als die Einfuhr derselben Artikel aus anderen Ländern. Ls is dies ganz eigentlih eine Bestimmung, die aus gan- zen Sinne und Geiste unseres Zoll-Systems von selb folgt, de- ren vertragsmäßige Anerkennung aber dennoch dem Britischen Ministerium zu seiner und zur Beruhigung des Englischen Han- delsstandes wohl von Wichtigkeit seyn konnte. Daß sle gerade in Bezug auf die zwei eben genannten Einfuhr-Artikel hier eine Stelle gefunden hat, liegt darin, daß in dem neueren Handels Vertrage mit Holland eine Ermäßigung der Tarif\äbe für diese beiden Artifel stipulirt war. Unrichtig aber würde es feyn, wenn man aus diesem ganz zufälligen Anlaß auf irgend eine nóßhere Berbindung oder eine Aehnlichkeit zwischen dem Holländischen und dem Englischen Vertrage schließen wollte. Der erstgedachte (Holländische) Vertrag enthielt, neben der keinesweges nur für Holland bestimmten (Kabinets-Ordre vom 10. April 1839, Ge- ies S E e Pudern alsbald allgemein gewordenen Ta welche D rh die a od) AIOEIE Stipulationen, Steaus A Sai He Bestimmung der Zoll - Vereins et vie eds M O eguirung des Zoll-Tarifs zu be- : E “1TgeleSt War, daß bei mehreren Waaren die Der Seemacht, niht des See 1 gs K Utaus fand feinen Schuß adt alio n E Mor ba leßtere welche Ansirengungen es dem Englischen Gouvérneutent fosiete A hierin die jeßt zum Besten der fremden Schifffahrt gereichenden UAen- derungen einzuführen und gegen den Andrang der Englischen Schiffs eigner aufrecht zu erhalten, ist u. A. aus Huskfisson!s Speeches (Vol. LII. 77 1. #) zu ersehen. E Für die Seemacht aber wird in England besonders die oben zu l. h, angeführte Bestimmung der Navigations-Afte als unerläßlich an- gesehen, weil nur die Matrosen für den Dienst auf Kriegsschiffen taug- lich erachtet werden, die größere Seereisen gemacht haben. So lange nun das Englische Schiff selbsi die Außer-Europäischen Produkte vom Ur- sprungs-Orte holen muß und uicht vom näher belegenen Entrepot-Orte einbringen darf, geht es nicht an, leyteres dem fremden Schiffe zu ge- statten. Aber in England selbst sind die Meinungen darüber getheilt, ob für die Kriegs- Marine die Aufrechthaltung der ebengedachten Be- shränfung nöthig sey: nur läßt sich in Sachen der Art nicht gern ein Volk von den Angehörigen eines anderen Volkes einreden, was ihm

wohlthue. L E

Frankreich hat den Engländern ihre Navigations-Afte nachgemacht, und die (vergleihsweise) haltbarsten Argumente, welche jeßt gegen den Franzbsisch-Holländischen Vertrag angebracht sind, erläutern sich hierans.

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G50 dermalen bestehenden Tarifsäße auch künstig nicht erhdhet, bei an- deren das Steuer- Verhältniß zwishen dem Halb - Fabrikat und dem vollendeten Fabrikat derselben Gattung nicht geändert wer- den sollten. FJrren wir nicht, so mögen es hauptsächlich diese Stipulationen gewesen seyn, welche die Kündigung des Hollän- dischen Vertrages motivirt haben.

Etwas Aehnliches aber enthält der Englische Vertrag durch aus nicht; der Artikel 2 hindert die Regierungen im Zoll-Verein nicht, weder den Zucker und Reis wieder auf die vor dem Hol

t iber dieje Tarif weiter herunter zu seßen: nur allgemein geschehen, und wir können die Englischen Einfuhren,

aus zu erhdhen, noch det muß diese Veränderuna aljo nicht einen hheren Zollsaß für einen geringer : für die Einfuhren einer anderen Nation, England zu gut käme, bestimmen. uer und Neis nicht thun, wa dßeren und überseeischen H ver Handelsstand der binnenländischen wie annehn

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St«c fönnten, Berträgen zusteh Zeit keinem Kontinental Staate ardß i chisffahrts-Verkehre mit England und seine! geräumt sind, als in deren Besig

sich befinder. Hamburg unte

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Wurde danach wir England noch weiter von den Grundsäßen seiner N abgehen, als in unserem Vertrage, so wollen

des Ganzen ferner wünschen, daß, wenn Anschluß Hamburgs an den Verein handelt, die N der anderweiten | feit machen möôge, s-Zugeständnisse. Phantasiegebilde, úber die Zuk Bereins - Flotten u. \. w.,

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Endlich ist auch gegen den Artikel 5. des von einer Seite her, welche den übrigen Bestimt teren ein besseres Recht wiederfaßren läßt) das V ob es nicht besser gewesen, statt eines förmlichen hlusses, nur eine gegenseitige Einverständigung über i nd Schifffahrts - Vei hältnisse, ohne strikte Verbindlichkeit Dauer, stattfinden zu lassen. Soweit wir über f Unterhandlungen uns Ke haben verschaffen können, {a rade leßteres in der A Englischen Gouverne auch der Preußischen ! / ganz seyn, wenn sie nur für sich zu unterh: fich aber namentli Artifel 2 vissermaaßen auch Ar um Erklárungen die der Zustimmung der

s - Staaten bedurften, so mochte man unsererseite von dem Gesichtspunkte ausgehen, daß es im Interesse Vereins liege, leßteren auch bei dieser Gelegenheit, n fommerzieller Beziehung als ein G len, daß sich h cine nur zwischen Preußen auszutauschende ‘in ähnlicher Art etwa weniger etgne, als ein förmlicher Vertrag

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die ver gegenn Âr Verden t)m zutral el, in zur Beurtheilung Regierungsmaßregel hegte, et zu schweigen beschiedet aber seine Feder rfechtung einer anderen berzeugung verwendet h würde Mögen nunmehr die zum Urtheil V nähere Erläuterung nöthig finden, diese be sle wi gerti gewährt werden Zur Beruhigung für diejenigen die hierin nur Anderer Urtheil folgen können, mag hiet zum Schlusse noch bemerkt werden, daß ein Handelsvertrag, der lange vor seinem Abschlusse nicht bloß einer, sondern allen R e- gierungen der Zollvereins-Staaten zur Prúfung vorge legen hat, und von allen, ohne Auënahme noch Vorbehalt, als ein Vorschritt zum Besseren anerkannt ist, doch wohl nicht #o ,„Unsinnig Und landesverderblih‘/ seyn könne, ihn einig Zeitungs - Korrespondenten zu schildern das Interesse finden im Mai 1841, L K

als

Berlin,

Der hier mehrfach erwähnte Vertrag vom lautet im Original, wie folgt:

„Seine Majestät der König von Preußen Sich, als im Namen der úbrigen Mitglieder des kraft der Verträge vom 22. und 30, März und 11. Mai 1833., 12. Mai und 10, Dezember 1835. und 2. Januar 1830 bestehenden Zoll und Handels - Vereins, nämlih Sr. Majestät des Königs von Bayern, Sr. Majestät des Königs von Sachsen und Sr. Ma jestät des Königs von Württemberg, Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden, Sr. Königlichen Hoheit des Kurprin- zen und Mitregenten von Hessen, Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein, der Mitglieder des Thüringischen Zoll - und Handels - Vereins, nämlich Sr. Kd- niglichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen-Weimar-Eisenach, Ihrer Durchlauchten der Herzdge von Sachsen-Meiningen, Sach- sen-Altenburg und Sachsen-Koburg und Gotha; der Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen, so wie der Fürsten von Reuß-Greiß, Reuß-Schleis und Reuß-Lobenstein und Ebersdorf, Sr. Durchlaucht des Herzogs von Nassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits und Jhre Majestät die Kô- nigin des vereinigten Königreichs von Großbritanien und Jrland andererseits, von gleichem Wunsche beseelt, die Handelsverbindungen

_, _") Der übrigens bei der Einleitung und Unterhandlung des frag- lichen Vertrags durchaus uicht mitwirfend gewesen.

März d.

sowohl für

| V L | tiger Vertrag mit

und den Austausch der Erzeugnisse der beiderseitigen Staaten T lichst auszudehnen, sind zu diesem Zwecke übereingekommen, einen Schifffahrts- und Handelsvertrag abzuschließen, und haben zu Bevoll mächtigten hierzu ernannt, nämlih Se. Majestät der König von Preußen, sowohl für sich als im Namen der übrigen Mitglie der des Zoll - und Handels - Vereins, Allerhôchstihren Kamitne! herrn, Wirklichen Geheimen Rath, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königl. Großbritanischen

ofe, Heinrich Wilhelm Freiherrn von Búlow, Ritter des Könial. ‘ster Klasse, Großkreuz

Rothen Adler-Ordens ck S 7 Katjerl. Muisl\che!

eichischen Leopold Hannoverschen Guelphen-Ordens, R

und des heiligen

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des Königl. Stanislaus 2ter ? Commandeur des Großherzoglich Sächsisch jen Falken; und Jhre c die K eichs von Großbritanien und id, \ Viscount Palmerston, Baron Temple FZhrer Großbritanishen Majestät Rath in

Wladimir en Haus-Orden Königin

Y jrland , den sch

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Großkreuz des Königlich Großbritani

Weitglied des Parlaments und Jhrer Groß

stät Staats-Secretair für die auswärtigen Ange-

achtbaren Henry Labouchere, ch °

Rath im Geheimen Staatsrathe, Mitglied des

ten des Geheimen Staatsraths-Aus\chus}\es

des Handels und der Kolonieen, Präsi

He, nachdem sie sich ihre Vollmachten geqen

dieselben in guter und gehöriger Form befun- Artikel übereingekommen

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Majestät im i Schifffahrt dei Majestät, hinsichtlich d L Deziehung stets )equnstigten Nationen eichzustellen l. Für den Fall, daß ( ten dem vereine beitreten sollten, wird hierdurch bestimmt Staaten in alle Stipulationen des gegenwärti eingeschlossen seyn sollen : Di ige Convention soll bis zx oleiben, und diesen Zeitpunkt hinaus echs Jahren ; vorausgeteBßt, ß feine Theile dem anderen seine Absicht , die Januar 1842 aufhdren zu lassen Termins erklärt hat, und voraus hohen kontrahirenden Theile dem ande diesen Traktat am k. Januar 1848 erlöschen onate vor dem Eintritte dieses Termins angezeigt ie gegenwärtige Convention bis zum 1. Januar ; und über diesen Zeitpunkc hinaus noch bis zum Ablauf eines zeitraums von zwdlf Monaten bestehen, nachdem die eine oder die an dere der hohen kontrahirenden Mächte der anderen ihre Absicht, denselben aufzuheben, wird zu erkennen gegeben haben, indem cine jede der hohen fontrahirenden Mächte sich das Recht vor behält, der anderen eine solche Erklärung zugehen zu lassen; wie venn auch hiermit zwischen ihnen festgeseßt wird, daß gegenwär- allen darin enthaltenen Bestimmungen, nach dem Ablauf von zwdlf Monaten, von dem Zeitpunkte an gerech- net, wo die eine der hohen kontrahirenden Mächte jene Erklärung von Sekten der anderen Macht wird erhalten haben für beide Mächte nicht mehr verbindlich seyn soll. L Art. V. Der gegenwärtige Vertraa Ratifications - Urkunden sollen binnen zwei Monaten nah dem Tage der Unterzeichnung oder, wenn es seyn kann, noch früher zu London ausgewechselt werden. : / Zur Urkunde dessen haben die oben genannten Bevollmächtigten denselben, unter Beifügung ihrer respektiven Siegel, unterzeichnet. _ GSeschehen zu London, den zweiten März Ein Tausend acht Hundert und ein und Vierzig. j

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des Herrn Wormser über seine Verweisung aus

Weitere Urtheile der Journale über die nachträg!

Ministers der auswärtigen Angelegenheiten wegen Vermischtes. Algier. Zur Topographie

_ Generals Bugeaud gegen Abdel-Ka

Großbrit, u. Jrland. Unter! intrag gegen die Minifter.

die Zrländer. Die Unruhen in Schweden u. Norwegen. Dänem. Kopenhagen.

Aemter. Deutsche Bundesft, Darmstadt _Bieberih, Ludwigs-Denkmal Defterreih. Wien. Die Kaiscrin Bischofs von Großwardein.

rid. Privatschreiben. Minifteriums.) Programm des n N

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Kron des De. Majestät der Kdnig haben ( l tions-Secçcretair bei der Gesandtschaft in Konstantir ner, den Legations- Raths - Titel beizulegen

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Deputirten-Kammer. Sißung vom 28. Ma i. (Nach trag.) Die Erörterung über die Bittschrift des Herrn Wormser ward gestern nach einem litographirten Beric nur flüchtig 6r wähnt, und zum Theil unrichtig dargestellt. Journale mel den Über dieselbe Folgendes:

Herr von Beaumont, Berichterstatter der Kommission, besteigt die Nednerbühne und sagt: Herr Wormser aus Paris beflagt sich dar- üver, daß die Dresdner Polizei, nur seine Eigenschaft als Jude und nicht als Französisher Bürger ins Auge fasseud, ihm die Erlaubniß verweigert habe, sh in Dresden aufzuhalten, wobin Geschäfte ihr gerufen hätten. Die Kommissson ist der Meinung, daß man in der Person des Herrn Wormser seine Rechte als Französischer Bürger ver- legt hat, und s{lägt vor, die Bittschrift dem Minisier der ausvärtigen Angelegenheiten mit dem Wuusche zu überweisen, daß die Regierung in der Folge mehr für die Sicherheit der Französischen Reisenden im Auslande, welcher Religion und Standes fie auch wären, besorgt sey.

Stimmen im Centrum. Die Tagesordnung!

Herr Carnot. Jch habe bei meinem Aufenthalte in Dresden im vorigen Jahre Über die dortigen Verhältnisse Erfundigungeu ei gezogen. Es it nur zu wahr, daß auf einen Franzosen die Polizei - Reglements angewendet worden sind, welche den in Sach{en reisenden Fsraeliten verbieten, Handel zu treiben und sich in Dresden aufzuhalten, wenn sie nicht eine besondere Erlaubniß dazu erhalten haben. Aber jene Regle ments sind nicht politischer Art ; sie haben nur zum Zweck, die Jsrae- litischen Kaufleute zu verhindern, mit den Sächsishen Kaufleusen ¡u konfurriren. Der Polizei-Direktor ließ Herrn Wormser vorfordern und gab ihm auf, Dresden zu verlassen. Auf die Frage, warum ein solcher Befehl gegen ihn erlassen würde, erwiederte man ihm, weil er Jude ey. Was für einen Beweis haben Sie dafür? fragte Herr Worm- er. Jhren Namen ; Sie heißen Abraham, also sind Sie cín Inde. (Allgemeines und anhaltendes Gelächter.) Ein Mitglied: Was würden jene Leute von unserem Kollegen, Herrn Abraham Dubois, sagen, wenn er in Deutschland reiste! (Abermaliges Gelächter.)

err Carnot: „Und ohne weitere Umstände wendete man die Gesetze

ber die Juden auf ihn an, Gesege, welche unglaublich strenge sind, Herr Wormser hat sich bei dem Minister der auswärtigen Angelegen- heiten über die ihm widerfahrene Behandlung beklagt, und der Miní- ster hat ihm geantwortet, daß er in der Sache nichts thun könne. Ich fordere daher die Kammer auf, dem Minister die Bittschrift zu über- weisen, damit er sih mit Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes

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verlangt man von den )Camei1 tand

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beschäftige. Jun fasi allen Städten Deutschlands Reisenden, daß sie in ein besonderes Buch ihren und ihre Religion einschreiben. Wenn Jemand dat jüdischen Religion anzugehören, so verliert er augen Vorrechte, die der Nation zustehen, welcher er angek die Klasse der Paria?s versetzt, man verbietet ihm g lann sich in den Städten nicht ohne oft wird es ihm nicht einmal gestattet, die Und doch sollte die Nationalität jedes Jud sirte Welt begleiten. Das Ausland dürfte Rechte berauben, die die Nation Turfei und Oesterreich haben einen Tr ide! der beiden Länder auf demfelben Fuß deren Unterthanen. Die Franzosen sind

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die Verschiedenheit der Religion? 1 Monat nach mit Herrn Wormser hat der Preußische Gesandte in Dreéde entgegengeseßztes Nesultat zu Gunsten eines Preußischen

Herr Hernoux, Mitglied der Kommission : Der schäftsträger in Dresden hat dem Herrn Erlaubniß zu verschaffen, in Dresden zu bleiben besondere Begünstigung.

Herr Carnot: Jch danfe dem Herrn Wor die Annahme einer besonderen Begünstigung kerrehts gutgeheißen hat.

Der Minister der auswärtigen den Thatsachen selbst,

r, daß, wenn die Juden in gewissen De: wendung der ungerechten und unmoralischen laflen, befreit worden sind, dies nur fraft eines mit dem Lande, welcheui sie angehören, ( é zweierlei: 1. Daß das gemeine Recht jedem Staate für 2. daß jeder Ausländer sich demselben unterwerfen muß hiernach aber gerecht sey, Unterhandlungen anzufnüpfen, um in Bezu( auf die Französischen Jsraeliten die Modification gewisser ungerecht Bedingungen zu verlangen, welche in einigen Deutschen Staaten auf ibnen lasten, daran zweifle ih nicht; aber ich füge F

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11 Abfomn1e1

Dies beweist

binzu, daß die Franzosen sich nicht aus eigener Machtvollkommenheit jenen Bedingungen entziehen konnen. Jch erachte daher die Ueberweisung der Bittschrift für zweck mäßig, und ich verspreche, daß die Regierung sich mit derselben be- schäftigen wird; aber man darf nicht vergessen, daß, so lange das ge- meine Recht nicht durch besondere Conventionen modifizirt ift, wir uns demselben eben so gut unterwerfen müssen, wie wir wollen, daß man in Frankreich unseren Gesegen gehorche.

Die Bittschrift ward hierauf dem Minisier der legenheiten überwiesen.

Am Schlusse der Sißbung erklärte der Práäside daß nichts weiter an der Tagesordnung sey, und daß d er zusam men berufen werden würde, dittheilung der Regie rung entgegen zu nehmen sey. wird also nur noch einmal zusammen treten, zur Anhdrung der Königl. Ordon- nanz, welche den Schluß der Session ausspricht.

auswartigen Unge

Die Kammer

Paris, 29, Mai Die gestern zu Anfang Zibung on Herrn Guizot verlangte Berichtigung des Protokolles, um festzustellen, daß nach der von ihm vorgestern abgegebenen Erfklä- rung Niemand das Wort verlangt habe, führt heute abermals alle Journale f jenen Gegenstand zurÜcck.

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auf Das ournal des Débats billigt es, daß Her! Guizot es noch einmal her usgehoben habe, daß die Parteien dur ihr Stillschweigen sei ner Erklärung gewissermaßen zugestiinmt hätten. Dev Con stitutionnel dagegen, der sich gestern | zurückhaltend und

gemäßigt äußerte, sagt heute: „Die parlamentarische Scene,

che Herr Guizot gestern v war, wir sagen es mit

Schmerz, nur ein neuer Fehler, den allen denen hinzufügte, die den Lauf jener unglücklichen Angelegenheit bezeichnet haben war in der That die Entwickelung Explicationen des Herrn Guizot in der vorgestrigen S sind lei- r Zeugen davon gewesen, und heute ganze Ein ungeheurer und allgemeiner elá : Dieses Gelächter im höchsten Grade trauri and hat dies im ersten Augenblicke recht úÚberlegt an war anfangs nur von der Lächerlichkeir úberrascht, in der das Ministerium erschien, als es jene seit drei Tagen mit solcher Feierlichkeit an- gekündigten Explicationen in einige zurückhaltende und gezwun gene Acußerungen verwandelte. Eine große Menge von Depu- tirten, die ihre Abreise verzögert hatten, um den versprochene! Explicationen beizuwohnen , haben über sich selbst und ihre ge- täuschte Neugier gelaht. Aber diejenigen, welche sih auf diese Weise úber die komische Form des Jncidenzfalles belustigten, hatten einen Augenblick lang die Ursache und den Zweck desselben vergessen. Wir wissen niht, ob die Minister in dieser ganzen Sache einen größeren Fehler begangen haben, als den, eine solche Debatte zum Gegenstand des Geläcyters zu machen.“

Der Univers behauptet, daß das Ministerium gestern aus London das Schlußprotokoll in Betreff der Orientalischen Ange- legenheiten erhalten habe.

Das Commerce publizirt ein Schreiben des Prinzen Lud- wig Jèapoleon , worin er sich über die strenge Art der Haft in der Citadelle von Ham beklagt, und bemerkt, daß die Minister

exanlaßte ,

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bestätigt es Ausbruch des

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e Presse:

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| Karl’'s X., deren verfallene Zimmer er bewohne, und die zu einer

strengern Strafe als er verurtheilt worden wären, sich einer weit

mildern Behandlung zu erfreuen gehabt hätten.

Gestern, gegen Mittag, hörte der artesische Brunnen im Schlachthause von Grenelle pldblih fast ganz auf, Wasser zu geben. Die Arbeiter wurden dadurch in die größte Bestürzung verseßt, da die Herren Mulot, Vater und Sohn, nicht anwesend waren; man glaubte, daß die Quelle ganz versiegen würde. Eine Stunde später indeß erschien der Wasserstrahl in seinem ganzen früheren Umfange wieder, stieß aber eine Menge grünen Sandes und grünen harten Thon in ungeheurer Quantität aus, die si wahrscheinlih eine Zeitlang dem Strome des Wassers entgegen- gestemmt hatten; wenn die Röhren erst eingelegt sind, werden dergleichen Hemmnisse wahrscheinlih nicht mehr vorkommen.

Börse vom 29. Mai. Die Course der Rente waren heute während der ganzen Börse schwach und ausgeboten. Die 3proc. {loß zu 78.90 und die d5proc. zu 114.40. Man schreibt diese Lauheit în den Geschäften dem Umstande zu, daß jet fast

reiche Welt Anstalten trifft, Paris zu verlassen, und

anze i Y dem Börsenhandel entzogen werden-

r eine Menge Kapitalien 24. Mai. Herr Piscatory, der mit einer Miss

1 nach Griechenland beauftragt ist, langte gestern in Begleitung Grafen Foy hier an. Die beiden Herren haben fich sogleich Bord der Fregatte „Didon‘“ begeben, welche sich anschictt, Athen unter Segel zu gehen. Ueber den Zweck diejer

tiefes Stillschweigen beobachtet.

Toulon,

Mal. (Courr. xan s.) Da der General Bu- zl el-Kader bis in seine letzten Ver- tigungen zu zerfivren, welche der- cinige Mittbeilungen über die- unangreifbar hält, nicht illfommen seyn da u. s. w. sind von Fran- chen Reisenden, von Handwerkern, Deserteuren und Gefangeneu vordeiï, und wir entnehn ren Mittheilungen Folgendes: el-Kaber hielt Anfangs daß die Linie der befestigten hinreichend schienen ie Einfälle der Ufer-Bewohner des Landes zurückzuweisen, die natürliche Vertheidigung s entgegensezen fönne. Medeah war eine Zeitlang ofischen Truppen beseßt gewesen er sie hatien fic) darin cht balten fönnen, und es fonnte scheinen, daß diese Stadt zu weit on unserem Angriffs-Centrum entfernt lag, als daß sie wieder ange- griffen werden fönnte. Später gab die Besezung von Tremezen, die

Einnabme von Mascara, und

Algier, 18 ( d entschlossen zu seyn f schanzungen zu fo

N { W 105 orr A selbe im Jnuern errichtet

zen festen Pläte für

unsere Niederlassung im Herzen der

| Provinz Constantine den Gedanken des Arabischen Häuptlings eine

| zu errichten und seine Herrschaft

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| einigen Jahren einem getvissen Hadji-el

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| Ebene gelangt, die sich bis

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| vernichtet; aber fie schlagen fich für den Emir, | denselben

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Richtung, und er dachte ernjilich daran, einige Punkte, für welche die Natur schon so viel gethan hatte, dur Kunst noch mebr ¡u befestigen. So entstand in gleicher Linie mit der erfien eine zweite Reihe von festen Plägen, die aber bedeutend weiter von der Küjte ent- sernt war. Diese zweite Linie wird gebrochen und der Emir genötbig werden, uns zu weichen, seine Niederlassungen tiefer im Atlas-Geb 0 iber eine große Anzahl von Stäm- men aufzugeben, die, unter unseren Einfluß gestellt, seine Macht bedeu tend schwächen und die unsrige in gleichem Maße verstärften werden Abdel - Kader besitzt gegenwärtig in den Provinzen von Titteri und Oran die Forts von Bural, Ta zza und Saïda, die Städte Tefe- dempt, Mascara und Tremezen. Folgendes ift die Lage dieser Punkte : Bural war der erste befestigte Posten, gewissermaßen die Citadelle

oon Medeah. Heutzutage hat sie weniger Wichtigkeit, denn di

ber find, nach Maßgabe des Vorrückens der Franzosen, weit

gegangen und Tazza ist an die Stelle desselben getreten. Vi eine neue Stadt und liegt anderthalb Tagemärsche (ungefähr 11 Stun- den) von Medeah, in der Provinz besteht aus einiaen gut gebauten Häusern und ungefäh O Hutten, worin man drei Vier- theile der ehemaligen Bewohner von ¡zusammengedrängt fin- det ; Verb Todesstrafe nicht wieder in ihre Häuser F 01 errichtet aus vei unbrauchbtare weniger gt Stämme, welche

roro ls 4 mehreremale fon

andere

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es sind unglückliche zurücffehren dürfe! den Trümmern einer altrömischen Kanonen : shuußt also die Bewohner der gen die Franzosen, als : benachbarten noch nicht unterjocht find ; haben sie es versucht nur von ungefähr 50 Soldaten beschüßt sind, zu plúü l dem Armee-Corps von Medeah längere Zeit zum Hospital für seine Verwundeten gedient : es jteht unter den Befehlen des ebhemalígen B dieser Stadt: Abdel- Kader hält hier aber auch einen (Gouv er Posten if seit anvertraut, zu Unfkunft der m Ehrgeize nicht zu neh- zu baben

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einer der ersten Familien Algi der Anerfenuung besser genügen zu können glaubte

men, der ihn auf diesen Plat gestellt und scheint. Jn dieser Unthätigkeit verliert sich j welche die Gouverneure von Algier weifel besser anzuwenden jewußt hätten. Solche Jndividuen wären leicht zurüctzufübren, wenn man! zur geeigneten Zeit die geeigneten Mittel anweudete. Von Medeah nach Bural gelangt man guf einer altrómiscen Straße, die ganz wohl erhalten ist, und zuerst 5 bis 6 Stunden durcz Gehölz, Gräben und Berge führt, worauf man in eine prachtvolle Bural ausdehnt. Man findet auf diesen Wasser und das vorhandene ist schlecht, vorzüglich im Sommer. Es ist erwiesen, daß seit der Römerzeit viele Quellen ver- siegt sind, denn diese großen Eroberer hätten nicht durch einen Land- strich, welcher gänzlich des Wassers mangelte, Straßen in einer Länge von 14 Slunden geführt. Die Bewohner der Umgegend von Medeabh und die auf der Straße bis Bural wohnen, sind einer Herrschaft müde, die ihnen so theuer zu siehe fommt, ibnen feinen Augenblick Nuhe läßt thnen thre2 lezten Manu und ibren leuten Heller nimmt : die ibre Aerndten von zwei Seiten der Vernichtung preisgiebt, und ihre Industrie weil wir sie nicht gegen Jm Allgemeinen sind die Personen, iveiche die Agaliks von Beny- Buvacub, Titteri, Habedy u. \. tw. be- sucht haben, der Meinung, daß die Araber ih gerne unter unseren Schuß begeben würden, wenn fie nicht befürchteteu, dann ganz ohne Schugt zu sevn, und ihre Hecrden und Hütten der Plünderung von Abdel-Kader's rothen Reitern preisgegeben zu sehen : sie sind nicht starft genug, fich selbst zu vertheidigen und befinden si überdies ohne Bünd- nisse und ohne Anführer. Jm Juni 1840, nach der Einnahme von Me- deah, zeigten sie so wenig Lust, die Wasen zu ergreifen und schlugen sich so lässig, daß ihnen der Emir eine außerordentliche Contribution von 100,000 Budjus auferlegte. Die Zerstörung des Forts von Bural wird wahrscheinlich die erste Unternehmung der Expeditions - Kolonne des General Baraguay d'Hilliers seyn, der si alsdann nach den weit

wichtigeren Posten von Tazza begeben wird. (Fortseßuug

Franzosen und

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Wege

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beshüuen fönnen.

Großbritanien und JFrland.

Parlaments - Verhandlungen. Unterhaus. zung vom 28, Mai. (B. H.) Die an diesem Abend fort- gesebte Debatte über den Peelschen Antrag wurde zuer von einigen minder bedeutenden Rednern aufgenommen. Herr Misl- nes und Herr Darby sprachen fúr, Herr Sanford gegen die Motion. Der große Stein des Anstoßes, den Sir Robert Peel, wenn es ihm gelingen sollte, das Ministerium zu stürzen, ieden- falls bei der Verwaltung des Landes auf seinem Wege finden würde, die Verhältnisse von Jrland, wurden zuerst von Herrn Hutton und dann von Herrn Grattan zur Sprache gebracht, welche beide ihre Verwunderung darúber äußerten, daß Sir Ro- bert Peel in der Rede, mit welcher er die Debatte erdfnete, Irlands mit keiner Sylbe gedacht habe. Besonders lebhaft sprach sich Herr Grattan aus, der darzuthun suchte, daß Sir Robert Peel durchaus nicht im Stande sey, ein Ministerium

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