alle Strom-Mándungen, um welche es sich handelt, zusammen, indem er sagt — es sey erlaubt, die betreffenden Worte des Ar- tikel 1, noch einmal anzuführen — daß: „Preußische Schiffe und die Schiffe“ (nicht und respektive die Schiffe) „der übrigen zu dem vorgedachten Zolloereine gehdrigen Staaten nebst ihren Ladungen, sofern dieselben aus solchen Gütern béstehén, die geseßlich von diesen Schiffen in das ver- einigte Königreich Und die auéwärtigen Britischen Besißungen aus den Häfen derjenigen Länder eingeführt werden dürfen, welchen dieselben (respektive) angehdren, — künftig wenn solche Schiffe“ (also Preußische und alle Schiffe der übrigen Zollver cins-Staaten ohne Unterschied) „aus den Möündungen der Maas, der Ems, der Weser und der Elbe oder irgend eines sch{ifffba- res Flusses kommen, welcher einen Verdindungsweg zwischen dem Meere und dem Gebiete irgend eines der Deutschen Staaten bildet, die an diesem Vertrage Theil nehmen, in die Häfen des vereinigten Königreichs und der auswärtigen Britischen Be- fißungen in eben so vollständiger und ausgedehnter Weise sollen zugelassen werden, als wenn die Häfen, aus denen diese Schiffe vorgedachtermaßen fommen, sich innerhalb des Gebietes von Preußen oder eínes anderen der mehrgenannten Staaten befänden, auch diesen Schiffen gestattet seyn soll, die oben er- wähnten Güter unter denselben Bedingungen einzuführen, wie dergleichen Güter aus den eigenen Häfen solcher Schiffe einge
führt werden dürfen.“ Die Verschmelzung der Interessen und
Befugnisse der Zollvereins-Staaten erscheint uns dier so deutrlicl) usgesprohen, daß es uns nicht begreiflich ist, wie aus dieser Stipulation „klar genug“ hervorgehen soll daß der Vertraa nicht mit dem Zollvcreine, sondern mit den cinzelnen, a!s isolirt ¡u betrachtenden Staaten bestehe, und wie hieraus die weiter, unter 2 angegebene Folgerung gezogen werden konnte. Die Ver
chiffungs- Befugnisse, welche der Verein durch den Vertrag er
vorden hat, sind in dem ersteren Theile dieses Aufsakes ent- wickelt; es geht daraus hervor, daß der Verein weniger, als ihm geworden, erhalten haben würde, wenn nur die Befugniß, die Produkte des Zollvereins nah Enaland auf Vereins-Schiffen einzuföhren, stipulirt worden wäre.
Viertens. Der Vorbehalt am Schlusse des Artikels 1: Es versteht sich dabei jedoch, daß diese Vergünstigungen den Schiffen Preußens und der vorerwähnten Staaten nur in Bezug auf die jenigen der gedachten Häfen zugestanden werden können, in wel chen man fortfahren wird, Britische Schiffe und deren Ladungen bei ihrer Ankunft und ihre@a Abgange auf gleichen Fuß mit den Schiffen Preußens und der übrigen Vereinsstaaten zu , ist Gegenstand der seltsamsten Beurtheilung in dfentlichen Blät tern geworden. Der Herr Verfasser des vorliegenden findet in der Anwendung auf Preußen, welches allein zur Zeit einigen Vewinn aus dem Vertrage ziehen kann, daß, da die Hâ fen, von denen die Ausfuhr nach Preußen erfolgen soll, anderen Staaten angehören, es immer darauf ankommen werde, ob denn auch diese Staaten eine solche freie Ausfuhr Preußischer Güter aus ihren Häfen zugeben werden? daß, von dieser Seite betrach: tet, der Vertrag überhaupt auf {wache Füße gestellt sey, und es sonderbar genug laute, daß hier über das, was in Häfen drit; ter Staaten soll geschehen kdnnen, ohne Zustimmung dieser Staa- ten ein Uebereinkommen getroffen worde. Diese Sonderbarkeit it {wer einzusehen. Es giebt bekanntlich eine große Menge von Schifffahrts-Verträgen, wodurch zwei Staaten ih gegenseitig zu- sagen, die Schisse des anderen Theils und deren Ladungen, md- gen sie nun direkt aus dessen Häfen, oder aus den Häfen dritter Staaten kommen, eben so, wie ihre National-Schiffe und deren radungen zu behandeln. Preußen steht in dergleichen Berträgen mit Desterreih, Schweden und Norwegen, Dänemark, Griechen- [lat dem Kirchenstaate, Oldenburg, Mecklenburg, den Hanse- tádten, den Vereinigen Staaten von Amerika, Mexiko. Noch nie ist solchen Verträgen der Vorwurf gemacht worden, daf: sie, in- sofern sie die Behandlung der aus den Häfen dritter Staaten fommmenden Schisse des anderen kontrahirenden Theils zum Ge- genstande haben, etwas ungeeignetes enthalten, daß si
¿lrtitels
sie Über das stipuliren, was in den Häfen dritter Staaten geschehen soll Wenn nun England Preußen die Gleichstellung der Preußischen Schiffe mit seinen eigenen in Beziehung auf Einfuhr-Befugnisse theilweise auh bei dem indirekten Schifffahrts-Betriebe in so weit zugesteht, als es unter der Annahme, daß die Häfen von den Mündungen der Maas bis zu denen der Elbe, wenn gleich nicht unter Preußischer Landeshoheit stehend, dennotz-x Berück- sichtigung der dort bestehenden Flußschisffahrts-Verbindungen als die natürlichen Verschiffungshäfen Preußens anzusehen sind, jene Schiffe als aus Preußischen Häfen kommend betrachten und be- handeln will, und Preußen diese Zusage acceptirt, was is es denn anders hiermit, als mit jenen Verträgen, durch welche die umfassendste Gleichstellung der gegenseitigen Schiffe auch bei de- ren Ankunft aus Häfen dritter Staaten stipulirt worden T und wogegen dieje dritten Staaten noch nie Einsprache gethan haben? Der Vertrag enthält nicht eine Splbe von einem Uebereinkommen über das, „was in Häfen dritter Staaten foll geschehen können; ““ nur wird allerdings, und hoffentlich nicht ohne Grund, vorausgeseßt, daß in diesen Sraaten Preußischen Schiffen das Auslaufen nicht eine „freie Ausfuhr“ nicht wird ver- voten werden, und mehr scheint nicht nöthig, damit England zur Erfüllung seiner Zusage im Stande sey, während die Feststellung der Behandlung Preußischer Schiffe und deren Ladungen bei ihrem Aus- und Einlaufen in den Häfen der in Rede stehenden dritten Staaten nur Gegenstand der Uebereinkunft mit diesen selbs blei- ven kann. Dagegen war allerdings eine andere Rückächt zu nehmen, welche die grödßte Billigkeit für sich hat. Es wäre tndg lich, wenn gleich es nicht wahrscheinlich is), daß einer der be- theiligten dritten Staaten es seinem Jnterese angemessen erach- tete, die Englischen Schiffe im Vergleiche zu den nationalen, oder auch zu den Schiffen anderer Staaten so nactheilig zu behan- deln, daß jene Schisse nicht im Stande wären, an dem Ein- und Ausfuhr-Verkehr zwischen ihrem eigenen Lande und einem
°) Alle Deutschen Staaten zwischen dem Rhe d der Elbe. a! Mecckienburg, sleben mit England in I (d der Side, E fahrts-Reciprozitäts-Verbältnissen, wie Preußen, Was die Niederlande betrifft, so sind die Preußischen Schiffe daselbs (Vertrag vom 7 N int 1837) in Betreff der Schiffs: Abgaben unbedingt, in Betreff der“ A gaben von der Ladung aber nur für den direkten Verfchr mit Preu- fischen Häfen den naticnalen gleichgestellt, während die Englisczen, ver- möge des auf die beiderseitigen Europäischen Häfen Bezug habenden Schi{ffabrts - Vertrages zwischen England uyd den Niederlanden vou 27, Oftober 1837, hinsichtlih der Schiffs - Abgaben von unbeladeuen Schiffen unbeschränkt, und von beladenen nur bei dem direften gegen- seitigen Verkehr, hinsichtlich der Abgaben von der Ladung aber eben- falls bei dem direften Verkehr, der Gleichstelung mit den ng- tionalen genfeßen, mithin für den Verkehr zwischen den Niederlän- dischen und den Häfen des vereinigten Königreichs in demselben Vor- zuge vor den Preußischen Schiffen stehen, welchen die lcgteren bei dem
erfehr zwischen Niederländischen und Preußischen Häsen vor den
Englischen Schiffen haben.
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solchen Staate Theil zu nehmen. Würde dies ohne Zweifel auch | baldigst reziprozirt werden, um eine Gleichheit
tes in dem gegenseitigen Verkehr fonfurriren fönnen, wiederher- zustellen, so würde es doch für England ein Uebelstand bleiben,
wenn die Schiffe Preußens dadurch, daß sie in den Häfen des dritten |
Staates vortheilhafter behandelt würden als die Enalischen Schiffe, gen, nicht eben so nachtheilig, als die Schiffe des dritten Stag- tes behandelt werden könnten, in den Stand kämen, die Briti- schen Schiffe aus dem Verkehr zwischen ihren eigenen Häfen und den Häfen jenes dritten Staates gänzlich zu verdrängen. Es mag daher nicht getadelt werden, wenn England in Vorsicht vorbe- duzigen und Preußen in Billigkeit zugegeben hat, daß das im | Art. 1. enthaltene Zugeständniß nur auf die Einfuhren nach England aus, und auf die Ausfuhren aus England nach den |
in den Häfen Englands aber, des eingegangenen Vertrages 1we- |
Häfen solcher Staaten Anwendung erhalten solle, in denen man | fortfahren wird, Briti\che Schiffe auf gleichen Fuß mit den | Preußischen Schiffen zu stellen. _ Was der Herr Verfasser unter Fünftens mit Beziehung | auf die Englische Navigations- Akte über die mangelnde Befugniß | des Britischen Kabinets zum Abschlusse des Vertrages bemerkt hat, findet in dem ersten Theile dieses Aufsaßes vollständige Er- ledigung
Derselbe geht nun zu der Stipulation über, (Artifel 4), welche der Vertrag hinsichtlich der Aufkündigung enthält. Zunächst ist hier ein Jrrthum zu bezeichnen, in welchen der Herr Vet- \asser gefallen is, indem er behauptet, nicht bis zum 1. Juli d. J. gekündigt werde, jedenfalls bis Ende 1848, und wenn die Aufkündigung Anfangs i848 unterbleibe, weitere 6 Jahre, und so fort immer neue 6 Jahre dauere wenn ein Jahr von jedem bten die Aufkündigung versäumt worden isk. Wer den Artikel 4 mit Ausmerksamkeit lieset, wird finden, daß der Vertrag zunächst bis zum l. Januar 18412 ge- schlossen ist, und, wenn er nicht ein halbes Jahr vor diesem Ter mine gekündigt wird, auf weitere sechs Jahre, also nur bis zum Ende des Jahres 1§47, in Kraft bleibt; daß ferner, wenn alsdann nicht !/, Jahr zuvor eine Aufkündignng erfolat seyn wird, er nochmals auf 6 Jahre, bis zum Ende des Jahres 1853, verlän gert seyn, dann aber weiter nicht von 6 zu 6 Jahren, sondern von Jahr zu Jahr mit 12 monatlicher Aufkündigung fortgeseßt iverden soll.
In einem Aufsaße in der Augsb. A. Z. Nr. 151 und 152 welcher Übrigens dem Vertrage im Ganzen Gerechtigkeit wie- derfahren láßt, ist als das einzig Beunruhigende desselben:
i) der furze Termin der Auftündigung,
2) der lange Termin seiner Dauer, und
3) die wenigstens scheinbare Unmöglichkeit, auch nah 6 Jahren und noch später ohne Englands Zustimmung aus ihm her- auézukommen,
hervorgehoben worden. Der Herr Verfasser des Aufsaßes, mit
welchem wir uns zunächst beschäftigen, scheint nur das Bedenken
Nr. 2, zu theilen; wir glauben jedoch die Gelegenheit benußen
zu müssen, um auch über die beiden anderen eine Bemerkung
zu machen.
Zu 1. is nämlich geäußert worden, der kurze (erste) Termin, welcher für die Aufkündigung bestimmt worden, habe ein aller- dings begründetes Erstaunen und gerechten Tadel erregt; kaum sey der Vertrag ratifizirt, so rückte chon der leßte Monat heran, der für die Aufkündigung ofen stehet; die Vermuthung sey daher nahe gelegt, daß die Sache namenilich von Seiten der Englischen Unterhändler so geleitet worden, daß der Vertrag, einmal angenom- men, nicht gekündigt werden könne, sondern eine lange Neihe von Jahren (sechs volle weitere Jahre !) rechtskräftig bleiben müsse. Die
/
Erklärung, die hier so weit und so unbillig gesucht wird, scheint uns sehr nahe vor der Thúr zu liegen. Preußen unterhandelte mit England im Namen aller Mitglieder des Zollvereins, welche als cine fomneerzielle Einheit dicsem Staate gegenüberstanden Je unzweifelhafter der Vertrag diese Einheit vorausseßt, um so natürlicher wird es jedem Unbefangenen erscheinen, daß derselbe nicht sofort in cine Periode hineinerstreckt werden konnte, für welche die Fortdauer des Vereins, wenn auch nicht zu bezweifeln, gleihwohl noch Gegenstand einer Verhandlung war. Als der Vertrag in London unterhandelt wurde, war es noch nicht vertragsmäßig entschieden, daß der Verein úber den lclten Dezember i841 hinaus fortdauern werde; eben so wenig war es bestimmt, ob eventuell die Periode seiner Erneuerung jechs Jahre oder zwdlf Jahre umfassen werde. Eines Mehreren bedarf es wohl nicht zur Erklärung, daß die Dauer des Vertrages zunächst nur bis zum leßten Dezember d. J., sodann aber, der Möglichkeit der dem Zoll - Vereine zu bestimmenden neuen Pe- rioden folgend, nicht auf zwölf, sondern auf sechs und sechs Jahre verabredet ward.
Zu 3) Die scheinbare Unmöglichkeit, aus dem Vertrage, falls er sich nicht als dem Vereins-Jnteresse entsprechend bewähre, nach sechs Jahren wieder herauszukommen, wird darin gefunden, daß erselbe zu seiner Aufhebung einer förmlichen Aufkündigung be- Ürfe. Zwar dürfen die Vereinéstaaten aufkündigen, jedoch wird besorgt, daß England, davon ausgehend, daß der Vertrag von allen Vereinestaaten gekündigt werden müsse, immer die Mittel in Händen haben werde, scinen mächtigen Einfluß, wohl gar seinen Dreizack, bei diesem ‘odex jenem Staate in die Wage der Entscheidung zu legen, um die Allgemeinheit der Auffündi- gung zu hintertreiben, weshalb es angemessener gewesen seyn würde, den Vertrag vorläufig auf drei Jahre, und so abzu- schließen, daß er, statt der Fortseßung bei nicht erfolgter Aufkün- digung, vielmehr seinen Schluß erreiche, wenn er nicht förmlich erneuert werde. Hierbei möchte zunächst zu bemerken seyn, daß es bei der Unterhandlung von Verträgen der fraglichen Art aller- dings immer darauf ankômmt, ob man dadurch ein für die Dauer vor tbeilhaftes Verhältniß zu begründen glaubt, oder ob man sofort chon eine mehr oder wentger dringende Nothwendigkeit, bald wie- der „aus dem Vertrage herauszukommen““, oder doch eine Wahr-
scheinlichkeit erkennt, in nicht entfernter Zeit auf Aböônderungen desselben bedacht seyn zu müssen. Jm leberen Fall mag es an- gemessen seyn, eine solche Nothwendigkeit oder Wahrscheinlichkeit zu berücfsihtigen und daher den Vertrag nicht auf Kündigung, ! sondern so einzugehen, daß er nach dem Ablaufe enes aecwissen Zeitraumes von selbst erlischt, wenn keine sdrmliche Erneuerung erfolgt. Gewiß ist aber dieser Fall der seltenere; der einzige Han- dels: und Schifffahrts-Vertrag, welchen Preußen seit dem Jahre 1815 ohne die Klausel der stillschweigenden Verlängerung abge- chlossen hat, wurde auf die lange Dauer von 20 Jahren einge- aangen; so lauten alle Schifffahrts- Reciprozitäts-Uebereinkünfte Englands mit anderen Staaten, fofern sie nicht in gegenseitigen
| Declarations - Auswechselungen bestehen, deren Gültigkeit auf |
| gar keine bestimmte Dauer beschränkt ist (z. B. mit Hannover, | Oldenburg, Mecklenburg), auf eine Reihe von größtentheils zehn | Jahren mít stillschweigender Fortseßung bis ein Jahr nach erfolg-
ter Aufkündigung. War Preußen, als der hauptsächlich bei dem
der Verhältnisse, | unter welchen die Englischen Schiffe mit denen dieses dritten Stag- |
daß der Vertrag, wenn er |
Vertrage betheiligte Staat, von den unter Verhältnissen, die sch voraussichtlich noch lange nicht ändern werden, auf eine längere Reihe von Jahren hinaus dauernden Vortheilen desselben für die Interessen seines Handels und seiner Nhederei, so wie fâr die Vereins-Jnteressen überhaupt überzeugt, so konnte es um so we- niger Veranlassung haben, in Gemeinschaft mit den Übrigen Vereinsstaaten den Vertrag so abzuschließen, daß derselde nach Ablauf einiger Jahre ohne fdrmliche Fortseßung erlösche, als der Abschluß von Verträgen der sämmtlichen Vereinsstaaten einleuchtend mit großen formellen Weitläuftigkeiten verbunden ist, deren häu- fige Wiederkehr in Beziehung auf denselben Vertrag durch die Stipulation stillschweigender Fortseßung vermieden wird. Die Fragen, ob die dabei eintretenden Falles allcrdinas nothwendig wer- dende förmliche Aufkündigung des Vertrages England gegenüber von jedem einzelnen Vereinsskaate würde erfolgen müssen, und was im Vereine Rechtens sey, wenn nicht sie alle, sondern nur einige derselben einen auf bestimmte Zeit, und unter Verabredung stillschweigender Fortseßung im Falle nicht cerfolater Kündigung abgeschlossenen Vertrag nach Ablauf der Zeit, für welche zunächst sie ihre Zustimmung ertheilt haben, nicht fortzuseßen für gut fin- den, glauben wir um so weniger hier abhandeln zu müssen, als wir sie bei dem Geiste der Einigkeit, welcher alcklicherweise den
ein beseelt, für müßig halten dürfen. Vorausgeseßt aber, die
thwendigkeit der besonderen Aufkündigung eines jeden einzesnen
‘reinsstaates wäre unumgänglich erforderli, und vorausgeseßt rner die Wirksamkeit cines solchen fremden Einflusses, wie oben gedacht, auf Vercins - Angelegenheiten wäre wirklich zu besoraen, so fragt es sich, ob bierin nit vielmehr ein Motiv für den Ver- cin licgen wúrde, um berhaupt seine Verträge mit anderen Staaten möglichst auf lange Dauer und mit der Verabredung still)chweigender Fortscßung abzuschließen, damit nicl: ihrer Er- neucrung eben so wohl, ais wie für die Auffündigunag befürchtet wérd, die Wirksamkeit fremden Einflusses hindernd entgcaen tres
31 eber die lange Dauer des Vertrages heat der Herr Ver fasser des Aufsaßes in Nr. 155 und 156 der „Augsb. Allg. Ztg.‘ zuvörderst das Bedenken, daß der Vertrag die nachtheilige Wir- kung habe, auf die Dauer desselben die Nord Deutschen Staa- ten an der Seeküste von dem Beitritt zum Vereine abzuhalten Auch dieses Bedenken beruht in der unrichtigen Grund- Ansicht, daß der Vertrag úberhaupt mit dem Zoll-Vereine als einem Gan zen und dessen Waaren gar nichts zu thun habe, vielmehr Alles, was er zugestehr, je auf die einzelnen Staaten des Vereins, isc lirt genommen, beschränke. Wir alauben dies oben widerlegt z1 haben. Nur von solcher Ansicht ausgehend, konnte für das Be- denken eine Rechtfertigung in der Annahme gesunden werden, daf die Deutschen See-Ufer-Staaten bereits in ihrer jebigen Stellung im Wesentlichen alle die Vortheile im Englischen Handel genies ßen, die der Vertrag den einzelnen Vereinë-Staaten cinräumt, mithin dur den Beitritt zum Vereine so viel als gar nichts gewinnen würden; daß der Veitrag im Gegentheile den Deut- schen Vereins-Staaten der Ostsee Begünstigungen in der Waaren- Ausfuhr nach England einráumt, wofür die Staaten an der Nordsee kein angemessenes Aequivalent durch den Beitritt zum Vereine erlangen würden, daher zu fürchten sey, daß leßtere lies ber in fremder Abschließung verharren möchten, um sich Zugeständnissen eher entgegenseßen zu können. Der Vertrag ge- währt den Schiffern aller jeßigen und künftigen Vereins-Staaten das Recht, aus jedem Hafen in den MÚndungen der Maas, Ems,
Weser und Elbe in den Häfen En«lands und seiner Koloniecn sle aus ihren eiaenen
eben so zugelassen zu werden, als wenn Häfen kämen; die'es Recht besißt keiner der außer tem Vereine befindlichen Deuischeu Staaten (nur die Schiffe Lübecks, Bre- mens und Hamburgs werden, wie oben nachgewiesen, auf äbn- liche Weise in England bei der Aufunft aus cinem dieser dret Dáfen so t, als ob sle aus dem Hafen kämen, dem sie peziell angehörcn); es ist dieses ein werthvolles e Z taaten, wenn sie überhaupt früher oder später gesonnen cyn sollcen, dem Vereine beizutreten, ein Anr è mehr hierzu werden könnte. Am weniasfen aber können wir annehmen, daß irgend einer der an der Nordsee belegenen Deutschen Si1aaten in dem Umstande, daß die Schiffe derx an der Ostsee belegenen Vereins-Staaten, vis jeßt Preußens, und künttig eventuell Mecklenburgs und Lübecks —, gus Vereinshäfen an der Nord-
see nah England kommend, daselb wie aus ihren eigenen Häfen
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Recht, welches
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kommend behandelr werden sollen, während seine Schiffe, aus Ost\ee- hâfen dorthin fommend, nicht durchweg gleicher Behandlung genießen werd:n, einen Grund finden würde, um lieber dem Vereine gar nicht betzuireten, und diesem Zugeständnisse sich eher entgegenseßen zu können, also wohl gar ihre Schifffahrts-Verträge mit Preußen Und England zu kündigen. Einen ähnlichen Grund könnte allen- falls auch Preußen haben, um der Aufnahme Lübecks in den Verein, wenn es sich darum handelte, entgegen zu seyn, weil Preußische, aus Lübeck nach England kommende S chiffe, daselbst nicht vertragsmäßig den Lübecker Schiffen gleichgestellt sind.
Cin zweites Bedenken gegen die sechéjährige Dauer des Vertrags wird in dem zuleßt erwähnten Aufsake darin gesekzt, daß, wenn die Norddeutschen Seestaaten dereinst, der ebengedach- ten Befürchtungen ungeachtet, sich ents{chlosen hätten, dem Ver- eine sich anzuschließen, für England alsdann der positive Vortheil eintrete, die sammtlichen Vereinsstaaten in der strenasten Isoli- rung zu halten, für den Verein aber der negative Schaden ent- stehe, auf einige Jahre an der Ergreifung derjenigen Maßregeln verhindert zu seyn, welche ihm eine wÜrdígere Stellung der Eng- lischen Schissfahrt gegenüber sichern könnten. Einer ähnlichen Meinung is der Herr Verf. des Aufsaßes in Nr. 151 und 152 der A. A. Z., indem derjelbe zwar keinesweges die Ansicht der ‘ermeintlih in dem Vertrage liegenden Jsolirung theilend, und s anerfennend, daß Preußen bei dem Abschlusse des Vertrages
der Rolle gehandelt har, die ihm der Zoll-Verein anweist, cin Bertreter der allgemeinen Vereins-Interessen da zu seyn, wo sein “influß als Europäische Macht hinreicht, dennoch es beklagt, daß der Verein, bei seiner natürlichen Tendenz nach einer Ausdehnung bis zur See, bei den neuen Verhältnissen, die diese in Aussicht stehende Ausdehnung begründen, den neuen Bedürfnissen, welche dieselbe erzeugen, den neuen Forderungen an das Ausland, wozu si: berechtigen werde, sich auf sechs Jahre die Möglichkeit ab-
schneide, mit seinem Wachsthume auch in seiner thatkräftigen Ver- theidigung vorzuschreiten, in kürzeren Zeiträumen über die Inter- cssen der cinheimischen Schifffahrt und Industrie in Unterhand- lung zu treten, und der Waff? der Retorsion sich zu bedienen. Was in dieser Beziehung in beiden Aufsäßen angedeutet liegt, läßt sich in zwei Worte: Navigations - Akie uud Differential- Zôlle , zusammenfassen. Den Forderungen solcher Maßregeln ist schon in neueren Aufsäßen (vergl. u. And. A. Pr. St. Ztg. Nr. 152 und 160. — Stett. Börs. Nachr. — Organ für Handel und Gewerbe. — Bad. Ztg. — Stuttzg. A. Ztg. u. \. w.) ihr Recht widerfahren; wir glauben daher, hiermit die Feder niederlegen
| zu können. : teren
NAmtl. Nachr.
ZSelegr. Dep.
Rußland u. Polen. S t. Petersb r Leuchienbergischen Familie. — Vortrag des Finanz-Minifters über die Reichskredit-An- stalten, Vergleichende Uebersicht von Rußlands Handel in der Ge- genwart und im vorigen Jahrhundert.
Frankreih Paris. Stano der Befestigungs-Arbeiten von Paris Die projektirte An!eihe Nachrichten aus A mis Toulon. Notizen über die Flotte und die Donau in den Augen des f
Großbrit. u. Jrlanò. London servativen. — Volks-Zählung.
Niederl. Amsterdam. Prozes nigin. Geldnoth in Niederl. Indien.
Belgien. Brüssel. Graf Aershot auf land. — Handels-Gesellschaft von dez Lütticher Handels-Kamme1 abgelehnt.
Deutsche Bundesitaaten. Stut im Jahre 1840. Zuden und das Steuer-Verhältniß zig. weigert die Ratification des
Spanien. Paris. Unruben DeID, (Wée Alufflärung übe en . Granzftreit. handel und inländische Jndufstrie. Die Beamten als Cortes. Bekanntmachung wichtiger Vapiere über die früheren C
Snland. Stettin. Wollmarkt. Stralsund. Bferderennen Magdeburg. Eisenbahn na Letpzig und nah Berlin. —
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Bermischtes.
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‘beritcht Dannover. Landesherrliche Vropositio1 ckchreiben aus (Theater - Nachrichten.)
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Magdeburg, 17. Juni, 43/, Uhr. Jhre Masestäten der Kdnig und die Königin sind heute Nachtnittag um haïs 3 Uhr in erwünshtem Wohlseyn hier eingetroffen
Se. Majestät der König haben Alleranädiaf aeruht
Dem Kriminalrihter Prove zu Jauer den Charaëter als
Justiz-Rath zu verleihen.
Se. Königl. Hoheit der Préínz bad abgereist.
August if nach Marien
Der Justiz-Kommissarius Thiele zu Habelschwerdt ist zu gleich zum Notarius im Departement des Königl. Ober-Landes: gerihts zu Breslau bestellt worden.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Fúrs Peter von Aremberg, von Dresden.
Berichtigung In der gestrigen Anzeige über die Abreise des Ober-Präsiden ten Flottwell muß statt „Provinz Posen‘ Provinz Sachsen gelesen werden
N a ch
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Zeitungs
MULland Und
St. Petersburg, 12. Juni. Jhre Kaiserl. Hoheiten die Großfürstin Maria Nikolajewna, der Herzog Maximilian von Leuchtenberg und deren Tochter sind aus Deutschland wohlbehal ten hier eingetroffen Die Russi\ch e H andels-Zeitung theilt zur Vergleichung Rußlands Handel und Industrie in der Gegenwart mit de- der Vergangenheit eine sehr interessante Uebersicht mit, wel- cher nur noch eine Vergleichung mit der Zunahme des Handels Und der Industrie anderer Länder fehlt, um daraus zu entneh men, ob nicht bei einem mínder sich ab\chließenden und. von det übrigen Welt sich fast zurückziehenden Prohibitiv-System der Han- del und die Industrie Rußlands noch mehr zuoenommen häâtten Folgendes sind die Data der Russischen Handels-Zeitung :
Zucker wurde in den Jahren 1793— 95 im Durchschnit 341 356 Pd. angebracht, 1hetls roher, theils raffinirter Zucker, jedo mehr ven legterem, weil wir damals nur wenig Raffiüerieen batten Nn den Jahren 1837 — 1839 brachte man im Durchschnitt 1,675,806 Pd. Sand (per an, den jegt unsere Raffinerieen verarbeiten. 2
P C,
von nen
l zu! bemerfen ifi aß wir noch gegen 125,000 Pd. Runkelrüben-Qucker fonsumiren dessen Fabrication erst in diesem Fabrbundert begonnen bat. Kaffee brachte man {i den Jabren 1793 — 95 Thee im Fahre 1800: 69,975 Pd. an. Jn den FXabren 1837 -——- 39 da gegen erbielten wir 119/164 Pd. Kaffee und 201,797 Pd. Thee; folg- lich hat sich die Thbee-Consumtion verdreifacht. 2 ein und Branntwein brachte man von 1793 —95 4 658,400 laschen an, in den Jahren 1837-39 aber im Durchschnitt 13,275,625 Bout. Wein und 371,236 Bout. Branntwein. (Der leichteren Ver- gleichung wegen sind bier die Orböfte nud Anker in Bouteillen berechnet.) l Ba uml: ín den Jahren 1793 -—95 42,239 Pd., und von 1837 his 39 im Durchschnitt Z4» 555 Pd., also achtmal mehr. Pandwerker-Justrumente: R. ie L e schwachen Entwicfelung der Russistzen Manufaktur- andui 18ten Jahrhundert fonnte der Bedarf von mechanischen erfzeugen nicht groß sevn; diese hat erst ín neuerer Zeit eine Bedeu- ewonnen, seitdem mit der Q, ; : tung g | er Zunahme der Fabriken und Manufak- turen auch der Jmport von Maschinen und Justrumenten mít jedem
Jahre fich vermehrt, und in den Jahren 1827. , [,025,264 R. S. angebracht “ 1837 — 39 wurden bereits füx
74,811 Pd. und
in den Jahren 1793 — 95 111,300 |
T u ch wurde in den Jahren 1793— 95 gebracht: damals verfertigte man i Rußland datentuch: von den besseren Sorten sehr n xremde T den nicht nur für den Verbrauch im Innern, sondern auch zur | nach Asien eingeführt. Fn den leuten 15 Fahren aber bat die Tud j tabrécation bei uns fo bedeutende 5
ende Forlioriite ge t, day die fremd
TOITdir
Cinfu r bedeutend abgenommen hai, und Ti In den Fahren 1! 570,000 R. S. angebracht uad T
u ausgeführt.
uh geführt wird
für ¿wei Millioz ;
(Gade §54 t 13 , t Ce Veo 18121 Un
á n t 2 “. P 1 1 NR G § [eres d S li 21 ¡egen 10,000 Bd. an
leigarn gegen 50,000 Pd., und Bainnwollenzeuge in his 95 für 2600 000 P f S1 der da ) Baumivollen - (ehr igenommen l bis 39 betrug das mittlere Quantum der angebrachten Baumwolle fie die zunebmenden Baumtwollen- S nereien, 215,000 Yd., und Baun wolleugarn für die zahlreihen Webesilible von dene! den Umgegendeu von Moskwa it, 690,000 Yd. F Fabrication von Baumwollenteugen in Rußland, Einfuhr dieses Artikels in den Jabren 1837— 39 au jedoch wurde au Schluß deá vorigen Jadbrhunderts kein einzige Baumwollenzeug vo!! Russischer Fabrication ausgefübrt, dageg jeyt an Asien für eiwa eine Millíon R. S
Der Gesammtbetrag unserer Ettropáis den Jahren 1793— 95 auf 27 886 000 1837 — 39 auf 61,756,000 R. S.
Ín den zehn Jahren von 1788 bis 1798 war die bedeutende Zoll-Einnabme im Jahre 1790, nämli) 6,958,291 N S. ; dagegen in den zehn leßten Jahren von 1831 bis 1841. dieselbe (ium Jahre 1846) 206,572,000 R. S. betrug
¿am Ven d. M. hielt das Conseil! der ten seine Jahres - Versammluna, bei Finanz Minister, Graf Cancrin, wiede! nungen gab. Cs heißt darin unter Anderem
Jm April 1849 wurde zur Vermehrung ieichter Geld-Circulaticns die Herausgabe von noz vier Serien von Relchs8-Schau-Villets
drei Millionen Silber - Rubel , angeordnet. Diese Maßregel
wurde in der Folge auch für die Geld-Umwürfe des Reichzsschayzes n0- tig, da sle, in Folge der in mehreren Geuvernements sattgefundenen Mißärnundte, verminderten Einnahmen und neuen Ausgaben, nicht un bedeutend erschwert wurden. Diese Mißärndte war zugleich Ursache daß in den Banf- Ansialten Zuschüsse zu den Darleiben mehr benöôthigie Gutsbesizer, bewilligt und die Termine für die frühe
neiiciten *eit Bg
eil Ir abseuen
hen Einfuhr belief sich in
F in den Jahren
ck ck j Le E und
Reichs-Kredit-Anstal welcher Gelegenheit der eine Uebersicht der Rech-
mittel
jede zu
besonders an
ren Darleihen verlängert werden mußten. Aus dem nämlichen Grunde der Mißärndte vermehrte sich die Zurücknahme von Summen aus den
Kredit - Anstalten, sowohl von Seiten des Staates.
so viele Kapitalien eingetragen,
von Seiten D
„Zedoch - wurden
der Privaten,
als besonders in der Folge wieder daß die Kassen der Kreditanstalten nun
überflüssig mit Geld versehen sind. Jn Betracht dieses Umstandes, so wie der Folgen der Mißärndte, hat die Regierung im gegenwärtigen Jahre ¡ur Erhaltung und Verbesserung des Landeigenthums es für möglich
und nüßlich eractet, die Normen der Darlethen aus den Reichs: Kre-
dit-Anjialien, auf Hvpothek von Landdesig, -dessen Werib im Lauf der
Zeit ohnedies gestiegen ist, zu erböben, und sind daher die Gouverne- ments, statt wie bisber in ¡wet, nunmehr in dret Klassen getheilt wor den. Um dem Reichóschaße die im Laufe vieler Jahre für verschie dene Bedürfnisse verwendeten Reserve-Zummen ¡u ersezen, wurde zu Ende des verflossenen Jahres, bei dem Amsterdamer -Banquierhause Hope u. Comp., in Folge des Allerhöchsteu Ufafes vom 5. Sept. 1840, eile 4proc. Anleibe von 25 Millionen Silberrubel eröffnet und zu de- ren Tilgung ein stehender Jabresfond bestimmt, welcher jedoch ohne Hinzufügung der frei gewordenen Reate zur Auszahlung der durchs Loos gezogenen Billets dieses Anlehens, nah ihrem Nominalwerthe verwen det werden soll. Die Vortheile dieses Anlehens sind dem Publikum bereits befannt, i babe sie daher hier nicht näher auseinanderzusegen, um s0 mebr, da die Details dieser Anleibe zu den Operationen des Jahres 1841 gehören. Jn Erwägung des Nugzens, den die größt: mögliche Lebhaftigkeit des Geldverfehrs gewährt, ist auf meine Vor ftellung an den Reichsrath, imít Allerhöchsler am 10. Februar erfolgter Genehmigung festgeseßt worden, bei der Depositenkasse, außer acmünztem Silber auch die Eintragungen von Gold- und Silberbarre! gegen Verabfoigung des dafür gebührenden Betrags in Depositenbillets, obne irgend einen Abzug für Münzkosten zuzulassen, wobei der Werth des Metalls beim Münzhofe ausgemittelt, und solches mit Stempel versehen wird.“
Jn der nun mitgetheilten @ pezial-Uebersicht wird der Stand des Reichéschulden-Buchs am !. Januar 1841 folgendermaßen angegeben
deften
l, Termin- Schulden. Die auswärtigen Hollätidischen 74,827 000 Holl Bulden b) Innere: In Silber ¡2,351,819 Rub. 415/, Kop H N enten- D c ulden. Jn Silber i 72,726,124 In Silbe1 103,901 220 Alle diese. Termin: und Renten Schulden betragen bis zum | Ja nuar 1841: Fn Silber 218,979,164 Die durch die Kommission et u- geldsten Renten-S chulden db. lragen:
Gproc
Gpt C
53Proc
8 700 2,975,495 61 651,980 19,204,780
In Gold
Jn Silbet
Jn Assiagnationen In Sislbet
Hier t es keinesweges so falt in diesem Monat, wie es. den neuesten Machrichten zufolge, in Mittel-Etropa ist. Unser T her- mometer zeigte in diesen Tagen bei anhastendem gelinden Wind aus W. und S.O.) und wiewohl bei trübem Himmel, doch mmer 15 bis 18 Grad Wärme in den Mittagsstunden
S§proc
Fran tee
París, 13. Juni. Das Journal des Dèbats theilt úber den gegenwärtigen Stand der Befestigungs- Arbeiten von Paris Folgendes mit: „Schon § Monate sind die Befestigungs- Arbeiten von Paris angeordnet, und schon seit drei Monaten hat die Kammer 140 Millionen für diese Arbeiten bewilligt. Aber die ersten 6 Monate sind zu den Vorarbeiten gebraucht worden, zur Erbauung der Baracken für die Truppen, zu den Expropriationen, zu einigen Arbeiten auf der Linie, welche den Angriffen am meisten ausge- seßt ist, nämli zwischen der oberen Seine und dem Kanal St.
| bilden jedes eine Cheférie. | lich ausgeboten worden.
j / Diese Mauer f
| ste mit der Erdmasse des Walles verbinden. / durch die Mauer geschlagen sind,
und in der Position von St. Denys, wo sie an die
Seine stößt. Erst im Monat April, nachdem das
Bente - Corps den ursprünglichen Plan geändert, sind die árbeiten kräftiger in Angriff genommen worden. Dieses Corps vill beweisen, daß seine ersten Anschläge richtig waren, und die von den Kammern bewilligten Summen nicht überschreiten. Das Personal desselben is definitiv organisirt, und in mehrere Abthei en geb welche Cheéferies ‘Haupt-Mannschaften) heißen. iner jeden steht ein höherer Offizier, oder ein Ca-
e, der unter seinen Befehlen eine der Wichtig-
prechende Anzahl von Offizieren hat. Die Verfügung eine Abtheilung Sappeurs,
fungiren, oder selbst einen Theil
Die Ringmauer des rechten Ufers
sieben Cheferieen, von denen die beiden ersten
nicht in Angriff genommen sind. Die 5 anderen sind die ferie von Belleville, die von Lavilette, die von Chapelle , die von Datignolles und die des Bois de Boulogne. Zu lebteren gehdren auch die Arbeiten vom Kanal St. Denys bis zur nie- Auf allen diesen Punkten sind die Erdarbeiten on weit vorgeschritten. Die Arbeiten, welche zur Verbindung Fronten bestimint sind, welche die Hdhenlinie umschließen, sich von Chaumont bis zur Ebene von la Vilette hinzieht, Ausdehnung von 3000 Metres, sind wirklich rie- Die Bekleidung der Bastionen ist {hon bei Belle- la Vilette, auf dem Pont de Flandres, in Bois Boulío und ín der Redoute im Königlichen Park von Neuilly begonnen worden. Auf mehreren Punkten hat die Escarpe-Mauer schon eine Höhe von mehr als 3 Metres. Wir haben die Arbeiten der dritten Cheferie vor Belleville besichtigt, und wir fanden, daß die Escarpe, das Glacis und die Erdarbei- ten gleichmäßig fortschreiten. Auf allen Seiten erhoben sih Woh- nungen für die Arbeiter, man erbaut eiligst Ställe; denn um die Maschinen zu transportiren, hat man auf einem Punkte mehr als 400 Pferde versammelt, welche kaum den Maurern genü- gen werden. Den bastionirten Fronten gegenüber sind in verschiedenen Zwischenräumen Maschinen mit drei großen Rádern aufgestelle, um den Mörtel zu bereiten. Zwei Pferde genügen, um diese Maschine in Bewegung zu seben, welche ausgezeichneten Mörtel liefert. Die Materialien sind uns ausgezeichnet vorgekommen. Uebrigens sind bei der Ankunsft jedes Transports Genie-Offiziere zugegen. Steine kommen aus Petit- Bourg, sie sind hart und trocken, der Kalk hydraulisch und kommt aus Tournay in Belgien. Die Bekleidungsmauer liegt auf einem guten Grunde; sie ist nach dem Vauban’schen Systeme gemacht und hat unten 3 Metres Dicke. Der innere Theil der Mauer ist aus Bruchsteinen, der äußere Theil aus Bausteinen, die Vor sprünge der Bastionen sind aus behauenen Steinen aufgeführt. lehnt sich an starke Pfeiler, die Contre - Forts welche die Stärke der Mauer vermehren, und Abzugslöcher, welche d leiten das Wasser in die Grä- ben. Auf dem linken Ufer ist nur eine Chéferíie organisirt, die von Mont-rouge. Seit 20 Tagen werden mit großer Thätig- feit die Arbeiten auf 3 Fronten betrieben. Jn 1!/, Monaten wird hier der Grund gelegt werden kdnnen. Die äußeren Forts Die Arbeiten an diesen sind óffent- Die Forts von Charenton und St.
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heißen ,
| Denys, so wie das des Mont Valerien, haben schon die Beklei-
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dung ihrer Bastionen begonnen, welche an mehreren Punkten bereits eine Höhe von mehr als 3 Metres haben. Auch hat man angefangen, vor den Bastionen des Forts von Charenton die hervors springenden Winkel auszugraben. Eine Eisenbahn, die um den Graben herumläuft, führt den Maurern die Steine und den Mörtel zu. Die Terrain-Acquisitionen sind bis jebt noch auf fein Hinderniß gestoßen und übersteigen noch nicht die ungefähren An- schläge. Das Beispiel des Königs, welcher sh beeilt hat, Theile seiner Besibungen zu Boulogne, Neuilly u. s. w., die in die For- tificationslinie hinein fallen, zur Disposition -des Genie-Corps zu stellen, haben bei vielen Eigenthümern Nachahmung gefunden, die ihre Besibungen abgetreten haben, ohne auf den im Gesetz
vom 30. März 1831 vorgeschriebenen Formalitäten zu bestehen. ¿Die zu den Arbeiten ín der Umgegend von Paris versam- melten Truppen zählen 30 Bataillone, von denen 22 in den 8 Baracken von Bercy, Fontenay , Rosny, Romainville, Vilette, St. Quen, Rueil und Jyry untergebracht sind. Die meisten Baracken sind unter dem Kabinet vom 1. März gebaut worden, und sie haben wie es scheint, dem beabsichtigten Zwecke, nämlich den Truppen gesunde, bequeme und wohlfeile Wohnungen zu verschaffen, nicht ganz entsprochen. Jedes Lager enthält 24 bis 36 Baracken. Dieselben sind aus sehr dünnen und sehr feuchten Fichtenbrettern erbaut. Man hat sie mit Erdharz bedeckt. Von der Hiße, welche dieses {molz, \ind auch die Bretter ge strômte das Erdharz in
borsten ; durch diese Oeffnungen beschädigte die Bekleidungs-
das Innere der Baracken und
Gegenstände der Offiziere und Soldaten. Später wurden Gräben um die Baracken gezogen, und Mac- adamisirte Wege zur Verbindung derselben angelegt. Für diese Baracken, welche anfangs nur 2 bis 3 Millionen kosten sollten, sind schon mehr als i Millionen ausgegeben. Bis je6t haben die Truppen nur einen sehr untergeordneten Antheil an den Arbeiten genommen ; da nun aber die Baracken sih im besseren Zustande befinden und der Unterricht der jungen Soldaten {on größere Sor eite gemacht hat, so geht es rascher damit. Nach dem ® eglement des Kriegs- Ministers, welches dieser dem General Schneider, Ober- Kommandanten der Truppen in den Baracken, übergeben at, soll jedes Regiment zu den Arbeiten vier Fünstheile seines
fffektiv-Bestandes stellen; das lebte Fünftheil aber zum Wacht- dienst u. \. w. verwendet werden. ie Dauer der Arbeit be- trägt 9 bis 10 Stunden täglich, der Soldar kann leiht 60 Cent. und die geübteren Arbeiter unter denselben bis zu §0 Cent. verdienen.
¡¿Vorzugsweise sind die Arbeiten jest durch Civil- Arbeiter
ausgeführt worden. Diese Arbeiter waren Anfangs Pariser, aber