Schuld und lediglich um Popularität zu gewinnen, in der Re- Aber, urtheilt unser Autor,
duction der Taxen fortzuschreiten. Lord Althorp und Mr. Spring Rice ritten ein williges Roß zu Tode. Es trat nämlich jeßt die Unbesonnenheit, mit der man in den fünf Jahren von 1832—1836 Steuern zum Belauf von 5 Millionen reduzirt hatte, in ein helles Licht, es machte sih jelzt auf das dringendste die Nothwendigkeit geltend, dem Miperigen Verfahren eine Gränze zu seben. Das Jahr 1837 gab zuerst zu Klagen und Apologicen Anlaß.
merfklicher Ausfall in den Revenüen ein; daneben aber wuchs wegen der politischen Verhältnisse die Ausgabe. Mit einem Worte: es fehlte nicht nur jeder Ueberschuß, sondern es trat
R ein wirkliches Defizit von 600,000 Pfd. hervor, was, das |
esultat dicses Jahres mit dem im zweiten Jahre vorher sich
E T ——————
Bekanntmachungen.
ect 4e f Schick, welcher wegen unerlaubten Spieis zu einer|n vierzchutägigen Gefänguißslrafe rechtsfräftig verurtheilt trafts vom 2
entfernt und es is sein Aufenthalt bis jegt nicht er: | Kreise belegenen Güter Gristow und Kowall nebst Ju-
ventarium, Saaten und Ackerarbeiten , desgleichen an vil: Behörden, unter Erbietung ähnlicher Gegendienste, den ihm mit b érlafenen, verge Pig! nd gin ¿vid Sis bierdurch ersucht, auf den gedachten Schick vigiliren, |stebenden Pachtvorschuß, so wie auch an das ibm ver- ibn 1m Betretungsfall verhaften und davon schleunigst kaufte Hollände1haus zu Kowall, rechtsbegrüntete For-
derungen und Ansprüche baben, zu deren Anmeidung und Beglaubigunz în einem der folgenden Termine:
den 29, Ia, dén 20, Juli oder den
10. Ag d, N:
mittelt. Es werden daher alle resp. Mikitair- und Ci-
bierber Nachricht geben zu lassen. Potsdam, den 15. Juni 1841. Königl. Stadtgericht hiesiger Residenz. Siaganadlilèéèment. Der 2c. Schi ist 27 Jahr alt, aus Schrock, Kreis [Morgens 10 Uhr
Kirchheim, im Kurfürstenthum Hessen gebürtig, 5 Fuß meidung der am 31. Augu st c. zu erfennenden Prá 3 Zoll groß, mittler Statur, hat graue Augen, starke |klusion hierdurch aufgefordert.
Die vollständigen Ladungen sind den Str hellblonde Haare und Zeitungen inserirt. i
mi Datum Greifswald, den 26. Mai zeichen eine Narbe an der Stirn. Die Bekleidung ist | Königl. Preuß. Hofgericht von Pommeru und Rügen.
Nase, mittlern Mund, breites Kinn, ovale Gesichtsbil- dung, gesunde Gesichtsfarbe, Augenbraunen, schmale Stirn und als besonderes Kenn-
unbekanut, (2)
Die dem Ephraim Nöyel und seiner Ehefrau Jo- banne Euphrosine, geborne Kopp, gehörige Erbpachts-| Da zur
Befk
gerechtigfeit der im Kirchspiel Heinrichswalde belegenen |hu}e der Kur- ebemailigen UnterFförsterei Urbanspindt von 137 Morgen 70 Ruthen Preußisch,
den 24, November c., Vormittags 11 Uhr,
mine verfauft werden.
potbefenschein sind in unserer Registratur einzusehen. Zugleich werden alle etwanigen unbefannten Juter- [über 5
essenten, welche an die gedachie Weide-Abfindung etwa | Kur -
geltend zu machen.
Es trat ein |
A U S
a unt ma Id Ausführung der von dem Engeren Aus- und Neumärfschen MRitterschaftlichen Kredit-Verbundenen nach Jnhalt unserer Bekanntma nebst einer dem Erbpächter [hung vom Bslen v. M. beschlossenen und Allerhöchst | verabfolgt werden wird. zum freien Eigenthum verliehenen Weide - Abfindung [genehmigten ferneren Herabsezung des Zinsfußes der von 91 Morgen 49 Ruthen iv der Schnekenschen|Kur- und Neumä&rfschen Pfandbriefe von 34 pro Cent Forst, zusammen auf 6576 Thlr. 5 sgr. gerichtlicy ab: \ auf 3 pro Cent, die Eiuldsung der kleineren Appoints geszänut, sollen in nothwendiger Subhastation in dem|à 50 Thlr. und 100 Thir. und zu dem Ende die Kün- digung derselben gea ablung des dari! ver\{r ve- vor dem Herrn Ober-Landesgerichts-A}e}or Marenösfy nen Kapitals, L S O N auf dem hiesigen Ober-Landesgerichte anberaumten Ter: Nachtrags zum §. 281 des Kur- “und n L Die Taxe und der neuesie Hy- |Ritterscyafilichen Kredit-Reglements vom 14. Yuni T, erfolgen foll, so werden demgemäß hierdurch sämnuiliche
792 herausstellenden premmag- vage eine Differenz von 2 Mil- lionen ergab. Allerdings war nicht das gesammte Defizit durch
eine Abnahme der Einnahmen , sondern theilweise auch durch
men mússen.
p Bei einem solchen Stande der Dinge suchte Herr Spring Rice ein Verfahren nahzuahmen, welches unter sehr cigenthüm- lichen, ganz verschiedenen Verhältnissen Canning im Jahre i827 eingeschlagen hatte, — er suchte sich zu retten durch Ausgeben
| | |
von Exchequer-Bills, d. h. also durch Fortwandern auf der Bahn |
des Schuldenmachens. Das Defizit währte auch noch im Jahre 1838 fort. Statt aber eine dauernde Einrichtung zu tressen, dasselbe zu deken,
A Ei B E M LL: P i E I —
2 R reT - T: M Nu V 4A u Z
(A d D
Allgemeiner Auzeiger für die Preußif
R
Marienwerder, den 7.
vor dem Königl. Hofgericht bei Ver:
alsundischen vorgeladen, vor oder in dem auf 1841. ben 9, April
(ati) Dr, Odebrecht. hierselbst anberaumten Termine bei
E E E L E
werden und dieser an die sich
Glogau, den 4. Mai Königl. Land-
1841. und
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Neumáärfkschen
‘halte nah unbefannten Real-Gläubiger Friedrich Da- | Frist von sechs Monaten, den Pfandbriefs - Jnhabern naten, spátestens aber in dem auf
niel Kopp, Marie Henriette Kopp und Karoline Kopp |förmlich ausgefündigt, mit der Aufforderung:
zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu diesem Termin vor- geladen und ibnen bei etwaniger Unbefanutschaft die Justiz-Kommissarieu Crtfe, Collin und der Krimiínal- Rath Hassenstein zu ihrer Vertretung in Vorschlag gebracht. i Insterburg, den 23. März 1841. Civil-Senat des Königl. Ober-Landesgerichts.
Subhastations-Patent. Nothwendiger Berfau f Dber- Landesgericht zu Köslin.
Dz5 aus 3 Aatheilen bestchende Riitergut Camniy a. L UNE C O Rumnielsburgschen Kreise, welches von der Landschaft auf 23,685 Tblr. 17 sgr. 5 pf. abgeschäßt ist und wovon der Hypothekenschein nebst Tare und) Kaufbedingungen in unserer Registratur einzusehen | find, soll am 15. Dezember c., Vormittags 11 Uhr, an ordentliher Gerichtsstelle zur nothwendigen Sub- hastation gestellt werden. Der dem Aufenthalte nach unbefannte Gläubiger, Hofgerichts - Direfteor Gädike, oder dessen Erben, sür welchen auf Camnig B. und C.|
nach Vorschrift zum §. 281 des
Jugleich machen
Rubrica Ul. No. 1. 1500 Thlr. laut Obligation vom [über 50 Tblr. und 100 Thlr. darauf aufmertfam, daß 137 Yuni 1789 eingetragen sind, werden hierzu öffent- wir, wie dies schon in unserer Bekanntmachung vom | tück
lich vorgeladen.
5 Meilen von Schlawe, hat cin Areal der Angabe iach von 7830 Magdebur- | Zinsen von 3! pro
1777 verfahren werden wird.“
A
Nothwendiger Verk
Parzellen
nen Depositenscheins bei derjenigen Kasse, welche | dritten Büreau einzusehenden Tare auf denselben ertheilt bat, in Empfang zu unehmen, wi-|8 pf., sollen am 2. September 18 drigeufalls die Pfandbriefs Jnhaber zu gewärtigen | 11 Uhr, haben, daß wegen der nichr abgelieferten Pfandbriefs | werden. des Nachtrages vom 2. April 1784|
Kredit-Reglements vom 14. Juni|
j wir die Jnhaber der Pfandbriefe |
ger Morgen 52 Ruthen, darunter find 2865 Morgen lassen, eine Prämie von 2 pro Cent zu zahlen und sfie| Acter, 512 Morgen Wiesen, 3309 Morgen Waldung, |in dem Besiye des laufenden, am 1. Januar 1842 T1 =
wovon 2147 Morgen mit Laubhöblzern, 787 Morgen mit ligen Coupons à 42
Brennholz aber auch zum Verkauf liefern, dessen Ab say dur Flößung Zum Gute gehören eine Kornwassermühle, eine Ziege- lei, zwei fiscgreiche Seen, große Torfmoore u 1d Moor: | falflager. Die verschiedenen Vorwerke find ohne ar
Konvertirung auf
ventaxium auf furze Zeit verpachtet, und die gutsherr- lichen und bäuerlichen Verhältnisse sind regulirt. Köslin, den 23, April 1841.
L) , fanntmachzun; 1 Königl. Ober-Landesgericht, Civil-Senat. nug oon
U U 8 L ü
Wampen werden Alle und Jede, welche an denselben und desen Vermögen, in specie an die ihm zustehende, unter vorausgeseßter grundherrschaftlicher Genehmigung seinem Sohne, dem Oefonomen Theodor Asmus, ab-
in cinem der folgenden Termine: / den 8. und 29, Juni und den 20. Nuli er,
Morgens 10 Uhr, vor dem Kénigl. Hofgerichte, bei| Yustiz-Kommissariuns Schü ; c. l den 18. September
Praflusion und mit Beziehung auf die Stralsundischen |vor dem Herrn Land - eitungen, denen die Ladungen vollsiándig inserirt find, |Burchardt an ordentlicher G beraumt, zu welchem die etw / Gläubiger unter der Verwar Kénial. Preuß. Hofgericht von Pommern und Rügen. |daß, im Fall sie weder selbs noch durch einen mit
G Vollmacht und Information zu versehenden Bevoll-
ugs H der Zahl der hiesigen Justiz-Kommissa- |nen verwitweten Kaufmann Bartels, rien erscheinen sollten, ihre Präklusion ausgesprochen 'geb. Wolf, auf den Antrag des Vormundes ihrer un-
Vermeidung der am 10. Augusi c. zu erfennenden
ierdurch aufgefordert. 9! aru Greifswald, den 6. Mai 1841,
(gez.) v. Möller, Praeses,
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Kiefern bestanden sind, welche Bauholz zum Bedarf, | Pfandbriefe bis zum 15. August d. s d 3 pro Cent Zinse nach Rügenwalde gesichert if. einer der *Provinzial-Ritterschafts-Dir
verstattet werden, vou der vorstehende o Ndigunic Nen seyn sollen. E R Ai n 18. Juni 1841, C A E ¡ Kur- und Neumärktsche Haupt-Ritterschzfts-Direction. Auf den Antrag des Oberamtmann Asmus zu |\(gez.) Graf von O G cue C L OE D 44 bim Casiirth, ebt! Pálllelulés Volt zuge- hörig gewesene, dem Gasiwirth E. A. Herrmann adju- burger Dampfschifffahrts - Compagnie gehen täglich so- dizirte, bierselbst in der Berliner Vorsladt, Neue Koönigs-| wobl von Hamburg als von Magdebürg mit M: fa: unserem Hypothetenbuch |gieren und Gütern ab, 9 Mt passas Nr. 48 verzeichnete, zte Gruidflüct
Edi tale Sitatidim.
; Nachdem über das Vermö des Kauf getretene Pachtung des afadeulischen Guts Wampen | A. Xßmer bierselb L E are Saug A
mit der Jusel Koos, nebst dortigem lebenden und tod: |\d. J. der Konfurs erö ten Inventarium, Saaten und Aerarbeiten, aus ir- [bekannten Gläubiger durch bes gend cinem Grunde Rechtens Forderungen und An- folgt i, so ist zur Liquid sprüche haben, zu deren Anmeidung und Beglaubigung Forderungen der etwanige
ger, so wie zu deren Erflárung über die Bei : 3
; L ( ie Beib den 3. Dezember 1841,
des zum Juterims-Kurator und Kontrabitice bit vor dem Herrn Stadtgerichts-Rath Steinhausen im [angeseyt werde, so ist derselbe auf Stadtgericht, Lindenstraße Nr. 54, anberaumt.
D Der Hypothekenschein, die Taxe und die besonderen im Lokal des Herrn Gastwirth
und Stadtgerichts - Assessor | Kaufbedingungen sind in unserer Registratur einzusehen. raumt, und soll, wenn aun
pro Cent zu lassen, wenn fie die| J. Behufs der | 7
bei uns oder |
Stadtgericht zu Berlin, den 5. - Das in der Goilnows}traße
am 6. August 1841, Vormitta (Berichtsteile
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E E Ou
straße Nr. 39 belegene, in X. |von der Berliner Vorstadt Vol li
fügung vom 4. Mrz |auf 5007 Tblr.
n noch unbekannten Gläubi- [ein Bietungs-Termin auf
ßler, cin Termin auf c., Vormitt. 9 Uhr,
erichtsselle hierseibst an- anigen noch unbekannten nung vorgeladen werden,
Potsdam, den 4. Mai 1841.
Mai 1841. Königl. Land- und Stadtgericht.
i bl L,
Hartmann.
ti blr. 14 sgr. 9 pf. abgescá fffuet und die Vorladung der | nebst Zubehör soll, da die Kaufgelder nicht babeu be- ondere Verfügungen er- |legt werden können, im Wege der no:hwendigeu Sub-
BFA L L C A D P E L R 2 D”
N Königl. Landgericht zu Berlin, den 2. è Die beiden zv Mariendorf Nr. 12 und 13 gelegenen, Reichs: Gräflich von Hochbe Lt uN
gr. 9 pf, soil 7 Del n 7 eiue 1 am 6. August 1841, Vormittags 11 Uhr 6 Meilen von Rügenwalde, | wünschen und erbbtig sind, ih die Herabsezung der |an der Gerichtsjlelle
A Í
y 13
hen Ctaaten.
O ( {und ihnen gegen die übrigen Gläubiger ein M; A Ee A h 2 : H E E s h T L y I L L L E L Î s S Mas des “ir e digitiee C. Ecíhardt zu [Stillschweigen auferlegt werden wird. D ¡Kowall werden Alle und Jede, welche an das von |gen Orte E n toe si L G X11 : e E nd „Zede, we n das 1|gen Orte Unbefannten werden die Herren Fujttz- Der unten näher bezeichnete Bäck-rgesell Hel! ch seinem Bater, dem jet zu Lassan wohnhaften Pensio- |missarien Dechend, Juslizrath Brandt und Kreis \u-| Monaten, spätestens aber in dem ar J. F. Eckhardt, mittelst Cessions- und Kaufs-Kon- |slizrath Martins zu Mandatarien in Vorschlag gel racht. | j e gnißi âftig ilt tralts von . Juli 1836 auf ihn überaegangene, bis| worden, hat sich vor Vollstreckung der Strafe von hier |Trinit. 1853 annoch laufende Pachtrecht der im Grimmer
I vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts- Assessor Fischer | ten Gericht oder in dessen Registratur sich schriftlich oder persönlich zu melden und weitere Anweisung zu gewärtigen, widrigenfalls der Kaufmann Frauz Mi- aci Krause für todt erflärt, seine uube und Erbeserben an dessen Nachlaß werden präfludirt
leaitimireuden Erden
piel t cLilU,)e
Ce: tali Lanud- und Stadtgericht Rügenwalde. ) D Die unbetannten Erben und Erbuedmer des angeb Langwaltersdorf, desselben lich zu Stargard in Pommern im Jah 0 8 E lautende 321procentige|uen und hierselbst am 23. Dftober 1! A L i und Neumärfsche Pfandbriefe ohne Unterschied | Juvaliden-Unteroffiziers Real-Ansprüche haben möchten, aufgefordert, dieselben |der Münzsorte, zur Empfangnahme der è E
bei Vermeidung der Präklusion in gedachtem Termine |benen Summen nach Ablauf der durch die Vorschrif- S 184 oder perfönlich zu mel:
den, widrigenfalls der Nachlaß desseiben als herrenloses Gut zugeschlagen werden wird.
Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Schönburg erbpachts- | liches Gericht. iveise gehörigen Vierhüfnerglter, mit /
die erhöht enAusgaben bewirkt; aber ein besonnenes Ministe- | rium hätte auch auf solche außerordentliche Fälle Bedacht neh-
o
re 176 a
y 833 verstorbenen | i ( il Christian König, -
darin verschrie: |ein Sobn, Vornamens Johann, 1815 in Großherzogl Mecklenburgischen Militair-Diensien gestorben sevn soll, (11. Februar 1842 C ie i fen Pp oi T T 2 4 E D“ E Ls T 842 Vor Auch werden die ibrem Aufent- [ten unseres Kredit-Reglements bestimmten Kündiguugs- | — s
L
l Febrüar 1841.
j von zusammen Morgen Fläcyen-Jnhalt, abgeschäßt ohne dieie
ließ sich Herr Spring hinreißen , nichts desto weniger 1'/2 herigen Posteinnahme aufzugeben. Davon ganz abgesehen, be- trug d s Desizit des Jahres 1539 an 1!/, Mill. Es rührte dies zwar ebenfalls großentheils von ciner nothwendig geworde- nen Vermehrung der Ausgaben her; aber es war doch nun einmal da. Und immer lauter machte sich die Nothwendigkeit geltend, für die Zukunft einen bestimmten und dauernden Uc- berschuß zu gewinnen.
Nach dieser kurzen geschichtlichen Uebersicht wird ein folgen- der Artikel eine Kritik des bisherigen Systems mit Vorschlägen zur Abhülfe der Mängel desselben enthalten.
Rice durch das Verlangen des Landes Mill. Pfd. Sterl. der bis-
_— (1,
-
A A S A TETE I L E E E A I Á
T
Zu E
ewiges|mündigen BVenefizial-Erbin der erbschaftliche Liquida- am hiefi tions Prozeß eroffnet worden ist, so werden sämmiliche Kom- |Gläubiger derselben hierdurch aufgefordert, binnen drei
¿Cl
am16. August a.c., Vormitt. um 9 Uhx,
[an hiesiger Gericbtsjielle anftehenden Termine ihre An- sprüche an die Masse anzumelden und naczzuwellen, | widrigenfalls sie aller ihrer etwaigen Vorzugérechte für verlostig erflärt uud mit ihren Forderungen nur a1
S [Citation |daéjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Auf den Antrag des Vormundes des mnnorenuen | Franz Gustav Fabian Krause hierselb? Vater, der vormalige biesige Kaufinann Franz Vichae! Krause, welcher sich im Jahre 1827 von hier entferut fich dann furze Zeit in Berlin und demnächst in Hani: | burg aufgebalten, von dort aus aber einen unbeiann ten Aufenthaltsort in oder außerhalb Europa genom men baben soli, seitdem auch feine weitere Nachricht von si4) gegeben hat, so wie die von demselben etwa Oeffentliche Vorladung ¡urücfgelassenen unbefannten Erben und Fre
l (Släubiger von der Masse übrig bleibt werden dessen |den sollen. Den bier unbekannten Gläubigern werden l|die Justiz - Kommissarien Lizmaun und Ritter als Mandatarien in Vorschlag gebracht. Perleberg, den 23. März 1841. D Stadtgericht daselbft.
verwiesen wer-
Das Königl.
Von dem unterzeichneten Frei-Stanudesherrlichen Ge-
richt werden nachstehende Verschollene:
1) der Marqueur Johann Gottlieb Wilhelm Stein- wender aus Ober - Waldenburg, Waldenburger Kreises, der im Jahre 1828 zu Treptow bei Ber- lin in der Spree erirunfen seyn soll, über dessen Tod jedech feine Gewißheit bisher erlangt worden ist, und dessen Vermögen aus etwa 72 Thir. be- sieht : der Freibäuslersohn Yohann Gottlieb Wiemer aus Lehinwasser, desselben Kreises, der vor etwa 16 Jah- ren zu Hundsfeld bei Breslau als Jiegilarbeiter sich aufgebalten haben soll und desen Vermögen aus etiva 41 Thlr. besieht : der Bergmann, dann Tage-Arbeiter, Carl Gott- fried Huhn aus Ober-Salzbrunn, deffelben Krel-
der sich von da im Jahre 1806 veimlich ent-
6 N, fernt hat und dessen Vermögen in 40 Thir. besteht ;
arbeiter Johann Gottlieb Hoffmann aus
' Kreises, der sich vor
länger als 10 Jahren in Ungarn aufgehalten ha-
ben soll und dessen Vermögen in etwa 3 Thlr. besteht ;
vorgeladen, vor
Erbnehmer
m unterzeichne
ianuten Erben |
Rot Dei
gebore-
9 î von deni dem auf den dem Herrn Justiz - Asefsor
oder spätestens in
werden bierdurch aufgefordert, sich innerbalb 9 Mo: |Dpiy angesezten Termine zu erscheinen und die Iden-
[tität ihrer Person nachzuweisen, widrigenfalls ste für L [todt erflärt und ihr zurückgelasseues Vermögen den sich
1
„daß dieselben diese Pfandbriefe mit den am 1. Juli Vormittags um 11 Uhr, angesezten Termine, im hie. [legitimirenden Erben zugesprochen werden wird 1842 fállig werdenden Coupons Nr. 8 in dem näch- [sigen Gerichts-Lofal schriftlich i | 11:ten y sten Zinszahlungs-Termine vom 1. bis 14. Juli E bei der Kasse der auf dem einzelnen Pfandbriefe resp. dessen Coupons benannten Provinjtal-Ritter-! schafts: Direction oder in dem nächsten Zinszahlungs- Termine vom 1. bis 15. August d. J. bei der Kasse E | der unterjeichneten Haupt -Ritterschafts- Direction ad depositum geben, dafür den vorgeschriebenen Depositenschein zu gewärtigen und demnächst nach Ablauf der bestimmten sehsmonatlichen Kündi- gungsfrijl, in dem alsdann eintretenden Zinszah- |davon bereits veráußerte1 lungs- Termine vom 2. Januar 1842, das Pfand- |etwa 4 brieïs-Kapital gegen Rückgabe des vorher erhalte- | Parzellen nach der nebst den Hypot!
A Zugleich werden die noch unbekannten Erben und dem Fisfut |Erbnehmer der vorstehenden Personen zu diesem Ter- mine vorgeladen, um in demselben ihr Erbrecht nachs zuweisen, widrigenfalls der Nachlaß deu sich legitimirt habenden Erben j¡ugesprochen iverden wird. fi _ Fürstenstein bei Freyburg in Schlesien, den 18. März 1841. bergsches Frei-Standesherr- Ausschluß der E
Generale Bram u
Es | : j S n g fenscheinen im! der Rhein - Weser - Eisenbahn - Actien-
5653 Thlr. 1 sgr. | Gesellschaft. l
¿ 1, Vormittags |
an ordentlicher Gerichtsstelle 6f
Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 30. November 1840 Das in der Laudwchrstraße Nr. 5 belegene Grund-| |2Zflen v. M. ausgesprochen ist, bereit sind, allen d Si E Ser, gevornean Q T 1 t. (U L) C , D, M e [L j 239 )LL. S | Das Gut Camniy liegt 4 Meile von Rummelsburg, welche in dem Befige threr Pfandbriefe O L
| sul‘ haslirt werde. Cent auf 3 pro Cent gefallen zu | Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Nothwendiger Verfauf. Dezembe 1 Nr. 32a bel ì ectionen zu Per- | aersche Grundstück, taxirt zu 9194 Thlr. 8 sgr. 9 pf., soll |abzufordern. leberg, Prenzlau und Frankfurt a. d. O. einreichen, | | (daß aber von di-sem Termine ab eine weitere Prämien- [an der Bewilligung uit stattfinden wird, Endlich erklären wir hiermit ausdrüclich, daß die Pfandbriefe, welche in Folge unserer erwähnten Be
ation und Verification der |hastation anderweit verfauft werden, und ist hierzu
Vormittags 10 Uhr, [reich Hannover annoch ein zweiter
Nachdem über den Nachlaß der hierselbst verstorbe- Emilie Marie
L
S N
Der Verwaltungs-Rath der Rhein-Weser-Eisenbahn-
entlich verfauft| Actien-Gesellschaft hat in seiner Plenar-Sißzung vom
| i9ten d. M. beschlossen, eine General: Versjamm!ung [der Actionaire zu berufen. s | Mit der Vollziehung dieses Beschluffes beauftragt [laden wir die Actionaire des Nhein Weser-Eisenbahns- [Unternehmens zu einer General-Versammlung im großen Saale der Nessource-Gesellschaft bier auf Donnerstag den | 26, August c., Morgens 9 Uhr, i: [bierdurch ergebenft ein, mit dem BVemerfen, daß in die- Tare und [fer General-Versammlung die statutmäßige Erneuerung |des Verwaltungs-Ralhs um ein Fünsftheil seiner Mits ¡glieder statlfinden wird. | Die Einlaßkarten und Stimmkarten (ind an den [beiden vorhergehenden Tagen, Bormittags zwischen V 0. [und 12 Uhr und Nachmittags zwischen 3 und 7 Uhr
—_—
Weid: [in dem Geschäftszimmer der unterzeichneten Direction
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Zulässige Vollmachten konnen nur dann berücisichtigt
l ; subhastizt werden. Tare und werden, wenn darin die Namen der zu vertretenden
| Hypothekenschein sind in der Rezistratur einzuschen.
O r fencomte nach unbekanute hpothefarische ganz deutlich angegeben sind.
Gläubiger F. C. Krause, so wie die unbcfannten Real: |
den Ju.habern zur Konvertirung Prätendenten, werden (und zwar leßtere unter Verwar- |Die Direction nung der Präklusion) hierdurch öffentiich vorgeladen. |
| Actionairs und die Nummern der betreffenden Actien
Minden, den 24, Juni 184.
der Rhein - Weser : Eisenbahn - Actiens
Gesellschaft. Voriäuder.
von Sprecfelsen. W. Tappen.
(e Die Dampfschiffe der rereinigien Hamburg - Magde:
Magdeburg, im Monat Juni 1841. E Er Ct O
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Da für nothwendig erachtet ist, daß B f r nothwendig Ut, daß Behufs Verk der Papier-Fabrik vor Uslar im Sollinge fe Köuig- Verfaufs-Termin Freitag den 23. Juli d. J., Morgens 10 Uhr Reiß hierselbst anbe-
T aunehmlic festgesezten Verkaufs: B ch geboten, unter den
Königl. Stadtgericht hiesiger Residenz. schlag ertheilt werden, (VRatlitge Vér Definiteos Qu
Im ri Ne Tai Annouce von 2! Im Uebrigen wird auf die
25. März 1841 Bezu Uslar, den 25. Juni ISAL. zug genommen.
N Biedermann, Dr. jur. und Königl. Hannov. Notar.
Fg 182.
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z— —— z e p Pape
L R A À Dr
A 7 bat f Limtl. Nachr.
Landtags - Angelegenheiten. Rhein- Provinz. Verhandlungen in ver erzbischöflichen Angelegenheit. i
Nuñland u. Polen. St. Petersb. Ankunft des & coßherzogs und der Frau Großherzogin von Sathsen- Weimar. 1
Frankreich. Paris. Die neueste Schrift des Abbe Laniennais. Neuer Telegraph. — Ueber den von Mehmed Ali zu zahlenden 2x1 but. — Vermischtes. — Toulon. Nachrichten über die Bewegungen der Flotte. — Brief aus Paris. (Die Pairs-Kammer und (Graf Molé.)
Deutsche Bundesstaaten. Hannover. das Ableben der Königin und die Hof-Trauer. — ¿weiten Kammer. — Detmold. Bundes - Kontingent, Darm adt. Ankunft des Prinzen Wilhelm von Preußen. — Letpz19- Graf Munster. — Shreiben aus Frankfurt. (Thorwaldsen's Ge- genwart daselbst.) E
Spanien. Schreiben aus Madrid. (Finanz-Noth. — Sarago)a und Barcelona. — Die Wälle von Corunna werden geschleift. — Vor mundscchaft. — Espartero's Lebensweise. — Verminderung der bewaf- neten Macht. — Der Kongreß verändert sein Sißungs-Lokal.)
‘Türkei. Manifest der Jnsurgenten auf Kreta.
Llegyvten. Alexand. Mehmed Ali \oll entshlossen seyn, drei Be- dingungen des Sultans nicht anzunehmen.
Fnlaäd. Berlin. Eröffnung des Verkehrs auf der Berlin - Anhaltt= \hen Eisenbahn. — Frauenburg. Bischofswahl.
Bijs., K. u. Lit. Königstädt. Theater. Anna Bolena,
Beilage. Dentsche Bundesstaaten. Karlsruhe. Abge- ordn. K. Antrag des Abgeordn. Christ auf Einführung eines allge- meinen Landwehr-Systems. — Diskussion über den Vertrag des Zoll- Vereins mit England. — Inland, Breslau Ankunft der Groß- herzogin von Mecklenburg-Streliß in Salzbrunn. — Bad Dríburg. Eisenbahn von Halle nah Lippftadt.
Fortsczung der
Bekanntmachungen über Verhandlungen Der
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Amtliche Uachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Könial. Hoheit der Prinz von Preußen is von Schwerin in Mecklenburg hier eingetroffen.
Verhandelt Berlin im Königl. Kammergericht den 28. Juni 1841, E
Se. Majestät der: Kdnig haben mittelst Allerhdchster Kabi- nets Ordre vom 22sten d. M. dem Regierungs-Rathe Natan, unter gleichzeitiger Ernennung zum Geheimen Finanz- Rathe, die vakante Stelle des dritten Mitgliedes bei der Haupt-Ver- waltung der Staatsschulden, und dem Stadtgerichts - Direktor Tettenborn hierselbst die gleichfalls erledigte Stelle des vierten Mitgliedes dieser Behörde, zu verleihen und deren eidlihe Ver- pflichtung nah Artikel X). der Verordnung vom 17. Januar 1820 (Geseßb-Sammlung Seite 9) anzubefehlen geruht.
In Folge dieses Allerhôchsten Befehls hat sich heute der Justiz-Minister Mühler, in Begleitung des Geheimen Justiz- raths Tellemann, auf das Kammergericht begeben und daselbst das Kollegium versammelt gefunden.
Um der Vereidigung bei uwohnen, hatten sich, der erlasse- nen Einladung gemäß, idefinbri
1) Von Seiten der Haupt-Verwaltung der Staatsschulden : Se. Excellenz der Geheime Staats-Minister Rother und der Herr Geheime Ober-Finanz-Rath von Berger.
2) Von Seiten des Magistrats hiesiger Königl. Residenz: Herr Bürgermeister Rehfeld und Zerr Stadtrath Hollmann.
3) Von Seiten der hiesigen Kaufmannschaft und des Bör-
\en-Vorstandes: der Banguier Herr Schulz und der Kaufmann Herr Doering.
Es is hierauf die Vereidigung der neuen Mitglieder der Haupt-Verwaltung, Geheimen Finanz-Raths Natan und Stadt- gerichts-Direktors Tettenborn nach folgendem, wörtlich nachge- fprochenen Formulare des Diensteides, erfolgt : :
Ach a) Friedrich Heinrich August Natan,
V | b) Adolph Wilhelm Tettenborn chwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen leib- lichen Eid, daß, nachdem ih zum Mitgliede der Haupt-Verwal-
tung der Staatsschulden bestellt worden, Sr. Königl. Majestät |
von Preußen, meinem Allergnädigsten Herrn, ich treu und ge- Horsam seyn, alle mir vermdge meines Amtes obliegenden Pflich- ten gewissenhaft und genau erfüllen, überhaupt aber mich bei Verwaltung dieses Amtes nach den Vorschriften der Verordnung vom 17. Januar 1820 wegen künftiger Behandlung des Staats- \chulden-Wesens richten und dieselbe überall befolgen will. Jns- besondere {wÖöre ich, weder cinen Staatsshuld-Schein, noch irgend ein anderes Staatsschulden-Dokument, hinaus über den Betrag bie A Staatsschulden-Etats, welcher in der Geseb-Sammlung E L Verordnung beigefügt ist, auszustellen oder durch tifel U R zu sassen , insofern solches nicht auf dem, Ar- festgesèlet e erordnung vorgeschriebenen , Wege in Zukunft Nachdruck va . Ferner gelobe ih, mit allem Fleiße und allem diesem Etat T, u halten und dafür zu sorgen, daß die in Leine e Ti neten Staatsschulden prompt und regelmäßig tisict ad E pital aber in der vorgeschriebenen Art amor- j e. Sndlich \{wöre ich, daß ih mich von Erfüllun dieser Pflichten durch keine Befehle der Anweis E einer, selbs nicht der hôch oder Anweisung irgend / sten Staats-Behörde, sie sey verwal-
tend oder fontrollirend, noch ersdnli ; ;
; nlih von irgend einem Staats-
Nen n nicht durch Vortheil oder Furcht, durch Neben-
Nes deen die tobte chaten lassen, sondern nach meinen 18 : esührte Verordnung vom -17. Ja-
nuar 1820 aufrecht erhalten will; so wa S s
Jesum Christum zur Seeligkeit, Aken. E S D
| Beides hier der | gende | Veide sind,
| shwunden, i , | e w | möglich berühren, um nicht die Wunde, die sie geschlagen. durch tiefe-
| gebniß ein unbefriedigendes ist.
| den gereichen. Wir haben einen Regenten verloren,
L EM eine
e Staats-Zeitung.
Die Verhandlung is hierauf vorgelesen und unterschrieben. |
von Berger. Natan.
Tettenborn. Rehfeld. Hollmann. Schulße. Ernst Döring. geshehen wie oben. Mühler. Tellemann.
C R B R
Rother.
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober-Präsident der Provinz Westphalen , Freiherr von Vincke, von Múnster.
Abgereist: Der General-Major und
Command l4ten Division, Graf von der Gröben, nach Düssel
ei
eur der dorf
V
Landtags - Angelegenheiten.
Rhein - Provinz.
Düsseldorf, 26. Juni. (Fortsehung des Berichtes úber die Verhandlungen in der erzbischöflichen Angelegenheit.) Nun erbat sih ein Deputirter aus dem Stande der Rit-
tershaft das Wort und hielt vom Plake des Referenten folgen- | den Vortrag:
„Möchte es mir in dieser ernsten Stunde gelingen, Sie zu über zeugen, daß die Gefühle, die sich in meinem Herzen bewegen, nur die
| des Friedens und der Eintracht find, möchte 1h Sie überzeugen, daß uur diese Gefühle es sind, welche mih bestimmen, Die zu bitten, mei-
nen Worten in einem so wichtigen Augenbli ein geneigtes Echör und eine ernste Aufmerksamfeit zu schenken. Dies ist die erste Bitte, die
“¡ch an Sie richte: die zweite is die, meinen Worten stets die mildeste | Deutung zu geben, wo es denselben irgend an Klarheit mangeln sollte. | Der vorliegende Antrag berührt ein Ereigniß, welches die Ruhe der
| Provinz, der Monarchie, ja ganz Deutschland in ihren innersten Grund- (festen erschütterte.
Wir fonnten uns {on damals nicht verbergen,
l
| es war ein unglücfliches Ereigniß, unglücflich, weil es einen tiefen und “auf die Einheit Deutschlands nactbal € i
| nocch unglüdlicher, wenn es spurlos vorüberging und Zeugniß gab von | den Fortschritten des Unglaubens und eines alles geistige Leben tod- | tenden Materialismus. Doch, Gott sev Dank, | Fall, und was ganz Deutschland gefühlt, haben wir in unserer Adresse | ausgesprochen. C | nicht unheilbar sey, wir haben ausgesprochen die feste Zuversicht ,
igen Eindruc hervorbrachte, und
nicht legteres war der Wir haben aber auch ausgesprochen, daß jene E
an Heilung fommen wird von dort, wohin wix Alle mit gleich unerschüt- terlichem Vertrauen unsere nach Frieden und Eintracht sehnsuchtsvol- len Blicke richten. An jenen allgemeinen Ausdruck unserer Gefühle reiht sich würdig der uns vorliegende Antrag. Er entspricht unserer Ver- fassungs-Urfunde, welche § 49 sagt: „Wenn aber Mitglieder des Landta- ges von Bedrüickungen einzelner Judividuen bestimmte Ueberzeugung erlan- gen, so fónnen sie bei dem Landtage mit gehörig fonstatirter Anzeige darauf antragen, daß derselbe sch für die Abstellung bei Uns verwende.“ “ Er entspricht dem Geschäftsgang, indem die bestimmt artifulirte Bitte, die er entbást, uur in der Form eines Antrages gefaßt werden fonnte, er entspricht dem Vertrauen, welches wir in der Adresse ausgedrückt, indem wir mit ehrerbietiger Offenheit sagen, welche Erwartungen die Provinz an jenes Vertrauen zu fnüpfen sich für berechtigt erachtet, er entspricht endlich unserer Stellung als Landtags-Abgeordnete, inden von jenem Recht, welches uns das Gesek zuweist, unzertrennlich ist die Pflicht, davon Gebrauch zu machen, da, wo die Provinz oder Einzelne diesen Gebrauch verfassungsmäßig von uns fordern dürfen. Daß Fall, wird mir nicht schwer werden, Jhnen nachzuweisen. Das Ereigniß, durch welches der uns vorlie- Antrag hervorgerufen wurde, fann von uns nur nach Thatsachen und den uns vorliegenden Aftenstücfen beurtheilt werden.
wie ich E darf, Jhrem Gedächtnisse nicht ent-
ih will fie daher nur im Allgemeinen und
res Eindringen neuerdings aufzureißen. Die Aften in dieser wichtigen
so leise wie |
Sache sind geschlossen und Niemand fann sich verbergen , daß. ihr Er- |
waren, sind Fragen, die in der ersten Zeit nur ungenügend und ober- Mächlich, seitdem aber mit dem tiefsten Stillschweigen beantwortet wur- den. Dieses Stillschweigen giebt Zeugniß von dem Jrrthum, der hier vorgefallen, und der nur durch Festhalten zu einem verderblichen Feh- ler werden könnte. — Die Eerechtigfeit ¡s die sicherste Stüge der Staaten, und das Umfehren auf der Bahn des Irrthums fann eben
| so wenig einer Regierung, wie dem Einzelnen zum Vorwurf und Scha-
] ore dessen Leben und Sterben bewiesen, wie die Wahrheit des christlichen Glaubens und Gerechtigkeit ihm stets das Höchste und Heiligste waren. Wenn diefem
| großen und christlichen Könige die inneren Verhältnisse der katholischen
Kirche fremd waren, wenn er fie nur von seinem fonfessionellen Stand- punfte aus betrachtete, wenn er, von den Wahrheiten seiner Lehre durch- drungen, auch Anderen dieselben zugänglich zu machen suchte, so gebe ich der Geschichte das Urtheil anheim, ob war, für mich aber und alle seine fatholischen Unterthauen vindizire ich das Urtheil schon jest, h Das Buch der Bücher sagt: der Gerechte fällt siebenmal an einem Tage, und wir fatbolischen Unterthanen des frommen dahingeschiede- nen Königs sollen eines Jrrthums wegen, in den er aus Liebe zu uns verfallen, Gefühle der Bitterkeit in unserem Herzen nähren, wir sollen deshalb Anstand nehmen, ihm die chönste Krone, die seine Stirne geziert, die der Gerechtigfeit , zuzuerfennen? Fern von uns sey es, so lieblos zu denfen und fern von Jhnen, meine Herren, die Sie einer anderen Konfession angehören, uns so uneingedenk zu wäh- nen der Vorschriften unseres gemeinsamen christlichen Glaubens. Seitdem jener König heimgegangen, haben wir einen neuen Herrn gewonnen, von dem Jeder von uns die Ueberzeugung in sich trägt, daß ein edleres Herz nie auf einem Königlichen Throne geschlagen. Wenn wir nun mit diesen Gefühlen unsere Blicke auf die Vergangen- heit und auf die Gegenwart richten, wenn wir uns erinnern, welchen Ausgang derselbe Streit in einer anderen Provinz genommen, wenn wir erwägen, daß feine Thatsache, fein Aftenstück auch hier einem glei- chen Ausgange entgegensieht, der einerseits mit den Rechts-Grundsägen in G steht, die das höchste irdische Gut des Menschen, seine Ehre un x
de Kirche selbst und der täglich zunehmenden Auflösung der Disziplin dadurch ein Ende macht, daß er der armen verlassenen Heerde wieder
| Außerordentliche Anklagen wurden er- | | hoben, außerordentliche Maßregeln wurden ergriffen gegen einen Maun, | dessen Leben bis dahin auch des leisesten Vorwurfs entbechrte und der | das hohe Amt, welches er bekleidete, nur seinem tadellosen Wandel und | | dem höchsten Vertrauen verdankte. | flagen gerechtfertigt, warum so außerordentliche Maßregeln nothwendig
Wodurch so außerordentliche An- |
daß cs fein Fehler seines Herzens gewesen. | Drittens endlich verweist der Ausschuß - Bericht auf die
reiheit, hüyen, andererseits den and h im Junern |
cinen würdigen Hirten zuführt, wenn wir serner bedenfen, daß der jeden Augenblick mögliche Tod des Erzbischofs von Köln in der Geschichte Preußens die Festung Minden in einen unver (¿s{lihen Widerspruch bringen würde, mit zeuer bei weitem sâr- feren Festung der Mühle von Sanssouci, wenn wir jene Momente alle ins Auge fassen, aus deuen jeden Augenbli die Giftpflanze des Meiktrauens so lange emporwuchern fann, als nicht der Saamen des Unfrauts in seinem innersten Keime erstickt ist, wer kann alsdann noch zweifeln, daß es hier Pslicht sey, zu reden, und nicht zu schweigen, daß es Pflicht, unerläßliche Pflicht sev, den König zu bitten, dem Erzbischof von Köin dasjenige zu gewähren, was in der Geschichte Preußens nie dem geringsten Unterthanen verweigert wurde. — Doch für Sie, meine Herren , anderer Konfession, die sich von uns Katholiken durch eine Bezeichnung unterscheiden , die uns in so Viclem und Wichtigem ver- ciniat, die uns ursprünglich in Allem vereinigte, und die, so Gott will, uns dereinst auch wieder in allem vereinigen wird, für Sie liegt noi ein besonderer Grund vor, Hand inHand mit uns diesen wichtigen Schritt ¡u thun. Seitdem es in Deutschland cin Corpus evangelicorum und ein Corpus catholicorum gab, war Deutschlands Einheit grundsäglich gestórt und Deutschlands Kraft gelähmt. Fahrhunderte vergingen n blutigem Hader, bis endlich jene Kämpfe zurückwichen von dem Ge- biete der Politik auf das Gebiet der Lehre, wohin sie gehoren, und mit ehrlichen Waffen ausgefochten werden mögen. e politishe Einheit Deutschlands is heutzutage das Ziel unsercr aller Bestrebungen, und in Jhre Hand ist es gegenwärtig gegeben, das, ¡vas wir bereits auf diesem Wege erreicht, durch den festen Cement zu fitten. Wir verlangen nihts von Jhrem Glauben, nichts von Jhrer Lehre, nur von Jhrem Rechtsgefühl verlangen wir, daß Sie mit uns den König bitten, dem Erzbischof von Köln dasjenige zu Theil werden u lassen, was wir für den Geringsten der Jhrigen siets zu fordern bereit seyn werden. — So viel zur Begründung und Unterstüßung des Antrags im Allgemeinen. Jch erlaube mir nun auch, die von dem Ausschuß aufgestellten Gegengründe mit einigen wee Worten zu beleuchten. Diese reduziren sih auf drei Punkte: Ersilich betra)» tet der Aushuß die gegenwärtige Lage des Erzbischofs nicht sowoyl als eine Beschränkung der vollesten persönlichen Qb als vielmehr nur der Wiederkehr in seinen Sprengel und seine Adminisira- tion. Diese Unterscheidung beruht aber, wie der Antragsteller selbst schon bemerft hat, auf einer trügerischen Subtilität. ‘Denn eine Freiheitsstrafe besteht nicht nur in einer Einsperrung in ein Gefängniß, sondern dahin ist von jeher auch das Exil und die Relegation an einen bestimmten Aufenthalt gerechnet worden, über- haupt jede Versperrung eines Orts, der allen Freien offen steht. Weun es nun eine Freiheitsstrafe ist, nicht irgendwo hingehen zu dürfen, wo: hin jeder Andere gehen darf, um wie viel mehr ist es Strafe, nicht dabin gehen zu dürfen, wobin jeder nach Pflicht und Gewissen gehen muß. Mit einem Worte: für einen fatholischen Bischof ist seine Dis- ese die Welt, wird ihm diese versperrt, so if ihm die andere Welt, siehe se auch noch so weit offen, doch nur ein Kerker. Also ist der Zustand, worin man den Erzbischof von Köln verseßt hat, nach ¡llen Rechts-Grundsägen cine wahre Freiheitsstrafe, und daher der An- trag nach der Regel: „feine Strafe ohne rechtliches Gehör und Ver- theidigung“, juristish durchaus begründet. — Zweitens stellt der Ausschuß als Haupt-Schwierigkeit die Frage entgegen : welches Gericht denn hier die fompetente Behörde sey? Wenn man sich aber aufden rein geseßlichen Stand- punft stellt, so ist die Antwort auf diese Frage sehr leicht. Darnach find nämlich drei Fälle zu unterscheiden: 1) Handelt es fich um die Anklage wegen eines rein burgerlichen Vergehens, so slnd die gewöhnlichen weltlichen Gerichte fompetent; denn ein privilegium fori oder eine Jmmunität, fraft welcher der Bischof wegen bürgerlicher Vergehen vor der Kirchen: behörde zu belangen wäre, besteht nah unserer Geseßgebung nicht. Selb{t im Mittelalter wurden die Bischöfe in solchen Fällen bekanntlich vor den Reichshof gezogen. 2) Bezieht sich die Anklage auf rein fano- nisches Vergehen, auf ungerechte und ungeseßliche Verwaltung lediglich im Junern des firchlichen Amtskreises, z. B. auf Bedrücung und Verfolgung von Geistlichen, auf Beschränkung von Gewissensfreiheit, so ist dafür na unzweifelhaften fanonischen Grundsäßen der Papst die Ober - Behörde, der dafür Kommissarien ernennen fann. 53) Stüut sh endlich die Anklage darauf, daß der Erzbischof in den als Erzbischof vorgenommenen Amtshandlungen die Gräuze der geistlichen Gewalt überschritten und in den Umfreis der weltlichen
Macht eingegriffen habe, so zeichnen dafür die auf dem linken Rheins
| auf diese Verhand . Ausgang vermag wohl, wenn wir aufrichti
ficht? Dann bleibt doch nur ein Weg übrig, eiti
Ufer noch geltenden organischen Artikel vom 18. Germinal des Jahs res X. Art. 6 den an den Staats-Rath zu ergreifenden Rekurs vor, welcher durch eine Declaration d’abus die Amtshandlung, in soweit sie über die geistliche Kompetenz hinausgeht, für wirkungslos erflären fann. ll y aura recours au Conseil d’état dans tous les cas d’abus de la part de superieurs et autres personnes ecclesiastiques. Nach einem späteren nicht widerrufenen Dekrete vom 25. März 1813 Art. 5 ist das Exrfenntniß über die Appels comme d’abus den gewöhnlichen Appellationshöfen übertragen worden. Nos cours imperiales connaitront de toutes les affaires connues sous lenom d’appels comme d’abus, ainsì que de toutes celles qui resulteraient de la non-exécution deslois des concordats. Unter diese drei Gesichtspunkte werden sich doch die gegen den Erz- bischof erbobenen oder zu erhebenden Anklagen bringen lassen müssen. Wenn nun der Aus\chuß-Bericht hinsichtlichz der Kompetenz-Frage be- sorglich von Schwierigkeiten spricht, die vom Erzbischof selbjt ausgehen möchten, so glaube ich, daß man dessen Gesinnungen durch solche Ver- muthungen nicht angreifen darf. Vielmehr ist weit eher zu glauben, daß derselbe in seinen weltlichen Beziehungen als Unterthan den Staats- gegen und Staatsgerichten dieselbe Hochachtung erweisen wird, die
er ibnen in diesem ihrem Umkreise bisher immer erwiesen hat. Die
dieses. ein politischer Fehler | Verweisung auf das Beispiel des Erzbischofs von Posen ist hier nicht ? |
an ihrer Stelle, da die Jurisdictions - und Jmmunitáts - Verhältnisse dort anders sevn mögen, als sie es nach dem hiesigen Rechte sind.
168 e wischen des Königs Majestät und dem Papste über diesen Gegenstand \chwe-
benden Verhandlungen, worin die Landtags-Petition nicht störend cin- greifen möge. Auch ich, und mit mir fo viele ehrenwerthe Männer, die die Ansichten des würdigen Antragstellers theilen, sehen gewiß mit gleicher S, mit eben so heißen und den heißesten Wünschen ungen hin. Allein über den Stand, Wendung und 1 seyn wollen, in dieser Ver- ammlung Keiner etwas nur irgend Zuverlässiges zu sagen. Jn jedem alle müssen wir, da wir erst nah zwei Jahren hier wieder zusammen ommen werden, die Möglichkeit des Nichtgelingens jener Verhandlun- gen ins Auge fassen. Der Ausschuß - Bericht hat die Wichtigkeit der Erzen Angelegenheit, ihren Einfluß auf die Stim- mung der Provinz mit wahren und lebhaften Farben geschil- dert. Was soll aber werden, weun jene Unterhandlun cht î i F 1 Qweck nicht erreichen, wenn der Erzbischof auf T fs allein mit der Ehre und Würde der Regierung, mit der Pietät gegen den Hocch- seligen König Friedrich Wilhelm den Gercchten E T I le Weag, den Antragsteller bezeichnet : „daß dem Erzbl cht, mit der werde.“ Um aber dessen Bitte mit dem Ausf: cen in Einklan huldigen Rücksicht auf die obschwebenden Verhandlunge g